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Lo I
ÜNIVERSITY^I
OF
TORONTO!
LIBRARY i
REALLEXIKON
DER GERMANISCHEN
ALTERTUMSKUNDE
DRITTER BAND
K— Ro
Heallsaetltim
trex (Bermatufdittt
UNTER MITWIRKUNG
ZAHLREICHER FACHGELEHRTEN
HERAUSGEGEBEN VON
JOHANNES HOOPS
ORD. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG
DRITTER BAND
K— Ro
MIT 44 TAFELN UND 26 ABBILDUNGEN IM TEXT
2-2-
7>°
^fraltmrg
VERLAG VON KARL J. TRÜBNER
1915— 16
i. Lieferung: Kacheln — Latris (S. i — 128), ausgegeben April 191 5.
2. „ Latwerge — Münzwert (S. 129 — 256), „ Juli 191 5.
3. ,, Münzwesen — Oxiones (S. 257 — 390), „ Dezember 19 15.
4. „ Pacht — TouTixXsioi (S. 391 — 540), „ August 1916.
Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung,
vorbehalten.
üermany
Mitarbeiter.
Ergänzungen vorbehalten.
Adolphus Ballard, Woodstock, Oxford.
Dr. Chr. Bartholomae, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
Prof. Dr. Ludwig Beck, B i e b r i c h a. Rhein.
Dr. G. v. Below, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Professor Dr. R. Beltz, Schwerin.
Dr. Björn Bjarnason, Reykjavik (Island).
Dr. Axel A. Björnbo f , weil. Bibliothekar, Kongelige Bibliothek, Kopenhagen.
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Professor Dr. Hans Dragendorff, Generalsekretär des Kais, deutschen archäologischen
Instituts, Berlin.
Dr. Max Ebert, Berlin, Kgl. Museum für Völkerkunde.
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Dr. Oskar Fleischer, außerord. Professor an der Universität Berlin.
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Kurat Christian Frank, Kaufbeuren (Bayern).
Dr. Otto von Friesen, Professor an der Universität U p s a 1 a.
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C. J. B. Gaskoin, M.A., Woburn Sands, Beds., England.
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Professor Dr. Valtyr Gudmundsson, Dozent an der Universität Kopenhagen.
Dr. Marius Hsegstad, Professor an der Universität Kristiania.
Dr. Eduard Hahn, Professor an der Universität Berlin.
Dr. Hans Hahne, Direktor am Museum für heimatliche Geschichte und Altertums-
kunde der Provinz Sachsen, Halle.
Dr. A. G. van Hamel, außerord. Professor an der Universität Bonn.
Dr. Karl Hampe, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
Dr. Theodor Hampe, Direktor am Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg.
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Professor Dr. F. Hertlein, Heidenheim a. Brenz, Württemberg.
Dr. Andreas Heusler, ord. Professor an der Universität Berlin.
Dr. Moritz Hoernes, ord. Professor an der Universität Wien.
Dr. Johannes Hoops, Geh. Rat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
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Heinrich Jacobi, Kgl. Baurat, H o m b u r g v. d. H.
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MITARBEITER
Dr. Wolfgang Keller, ord. Professor an der Universität Münster.
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Dr. Hans Kjaer, Inspekteur am Nationalmuseum in Kopenhagen.
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Dr. Wilhelm Köhler, Wien.
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Dr. Laurence M. Larson, Professor an der University of Illinois, Urbana.
Dr. Karl Lehmann, Geh. Justizrat, ord. Professor an der Universität Göttingen.
R. V. Lennard, Lecturer, Wadham College, Oxford.
Dr. Arnold Luschin v. Ebengreuth, Hofrat, ord. Professor an der Universität Graz.
Allen Mawer, Professor am Armstrong College zu Newcastle -upon - Tyne.
Dr. Herbert Meyer, ord. Professor an der Universität Breslau.
Dr. Raphael Meyer, Bibliothekar an der Veterinair-Haiskole, Kopenhagen.
Dr. Wilhelm Meyer-Lübke, Geh. Regierungsrat, ord. Professor an der Universität Bonn.
Dr. Eugen Mogk, außerord. Professor an der Universität Leipzig.
Dr. Rudolf Much, ord. Professor an der Universität Wien.
Dr. Gustav Neckel, außerord. Prof. an der Universität Heidelberg.
Dr. Yngvar Nielsen, Professor an der Universität Kristiania.
Dr. Axel Olrik, außerord. Professor an der Universität Kopenhagen.
Dr. Paul Puntschart, ord. Professor an der Universität Graz.
E. C. Quiggin, Lecturer an der Universität Cambridge.
Dr. Siegfried Rietschel -j-, weil. ord. Professor an der Universität Tübingen.
Dr. Fritz Roeder, Oberlehrer, Privatdozent an der Universität Göttingen.
Dr. Franz Rühlf, Staatsrat, weil. ord. Professor an der Universität Königsberg.
Dr. Alfred Schliz |, Hofrat, H e i 1 b r o n n.
Dr. Otto Schlüter, ord. Professor an der Universität Halle.
Dr. Hubert Schmidt, Professor an der Universität Berlin.
Dr. Br. Schnittger, Stockholm, National -Museum.
Dr. Hans Schreuer, ord. Professor an der Universität Bonn.
Dr. Edward Schröder, Geh. Regierungsrat, ord. Professor a. d. Universität Göttingen.
Dr. Hans v. Schubert, Geh. Rat, ord. Professor a. d. Universität Heidelberg.
Professor Dr. Karl Schuchhardt, Geh. Regierungsrat, Direktor am Museum für Völkerkunde,
Berlin.
Professor Dr. Karl Schumacher, Direktor am Römisch -german. Zentral -Museum, Mainz.
Dr. Claudius Frhr. V. Schwerin, außerord. Professor an der Universität Berlin.
Dr. Gerhard Seeliger, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Leipzig.
Dr. Hans Seger, Professor an der Universität Breslau.
Dr. Walther Stein, außerord. Professor an der Universität Göttingen.
Dr. Wilhelm Streitberg, ord. Professor an der Universität München.
Dr. Karl Sudhoff, Geh. Medizinalrat, außerord. Professor an der Universität Leipzig.
Dr. Michael Tangl, Geh. Regierungsrat, ord. Professor an der Universität Berlin.
Ch. Thomas, Architekt, Frankfurt a. M.
Dr. Albert Thumbf, weil. ord. Professor an der Universität Straßburg.
Dr. Paul Vinogradoff, Professor an der Universität Oxford.
Dr. Walther Vogel, Assistent am Kgl. Institut für Meereskunde, Berlin.
R. J. Whitwell, Lecturer, Corpus Christi College, Oxford.
Dr. Friedrich Wilhelm, Privatdozent an der Universität München.
Dr. A. Zycha, ord. Professor an der Universität Prag.
Abkürzungen.
a. = anno.
Aarb. = Aarbager for nordisk
Oldkyndighed og Historie.
Kjobenhavn.
abret. = altbretonisch.
ad. = altdeutsch,
adän. = altdänisch.
adj. = Adjektiv, adjektivisch.
ae. = altenglisch (oder angel-
sächsisch).
AF. = Anglistische Forschungen,
hrsg. v. J. Hoops, Heidelberg,
1900 ff.
AfdA. = Anzeiger für deutsches
Altertum und deutsche Lite-
ratur. Berlin 1875 ff-
AfnO. = Annaler for nordisk
Oldkyndighed og Historie.
Kjobenhavn.
afr(an)z. = altfranzösisch.
afries. = altfriesisch.
AfslPh. = Archiv für slavische
Philologie.
agerm. = altgermanisch.
ags. = angelsächsisch (oder alt-
englisch).
ahd. = althochdeutsch.
Ahd.Gl. = Die althochdeutschen
Glossen, gesammelt und bear-
beitet von Elias Steinmeyer u.
Eduard Sievers. Berlin 1879
bis 1898.
afghan. = afghanisch.
aind. = altindisch.
air. = altirisch.
aisl. = altisländisch.
akslav. = altkirchenslavisch.
akymr. = altkymrisch.
alban. = albanesisch.
v. Amira NOR. = Nordgermani-
sches Obligationenrecht. I
1882; II 1895.
v. Amira Recht = Pauls Grund-
riß* III 51 ff. (1897).
an. oder anord. = altnordisch.
and. = altniederdeutsch.
Angl. = Anglia, Zeitschrift für
englische Philologie, hrsg. v.
Eugen Einenkel.
anord. = altnordisch.
Anord. S B. = Altnord. Sagabiblio-
thek hrsg. von Cederschiöld,
Gering und Mogk. Halle 1882 ff.
anorweg. = altnorwegisch.
aonord. = altostnordisch.
apreuß. = altpreußisch.
arab. = arabisch.
Arch. f. Anthr. = Archiv für An-
thropologie.
Arch. f. RW. = Archiv für Re-
ligionswissenschaft. Freiburg
i. B. 1898 ff.
Arkiv = Arkiv for nordisk Filo-
logi. Kristiania, Lund 1883 ff.
armen. = armenisch.
Arnold = W. Arnold, Ansiede-
lungen u. Wanderungen deut-
scher Stämme, vornehmlich
nach hessischen Ortsnamen.
Marburg 1875.
as. = altsächsisch.
^schw(ed). = altschwedisch.
aslov. = altslovenisch.
assyr. = assyrisch.
att. = attisch.
Auböck= Handlexikon der Mün-
zen usw. Wien 1891.
avest. oder awest. = awestisch.
awnord. = altwestnordisch.
Bartholomae Airan.Wb. = Alt-
iranisches Wörterbuch. 1904.
bask. = baskisch.
Beow. = Beowulf.
Bezz. Beitr. = Beiträge zur
Kunde der indogermanischen
Sprachen, hrsg. v. Adalbert
Bezzenberger. Göttingen.
BHL. = Bibliotheca Hagiogra-
phica Latina antiquae et me-
diae aetatis. Bruxelles 1898 ff.
Birch CS. = Walter de Gray
Birch, Cartularium Saxoni-
cum. ßvols. London 1883 — 93.
Blümner Technol. u. Terminol.
= Technologie u. Terminologie
der Gewerbe u. Künste bei
Griechen u. Römern. 4 Bde.
Leipzig 1875 — 86.
Bosworth -Toller = An Anglo-
Saxon Dictionary. Oxford
1882— 1908.
Brandt Forel. = F. Brandt, Fo-
relsaeninger over den norske
Retshistorie. 1880. 1883.
Brasch = Die Namen d. Werk-
zeuge im Altengl. Kieler Dis-
sertation 1910.
Bremer Ethn. = Ethnographie
d. germanischen Stämme in
Pauls Grundriß.
Brem.Wb. = Versuch eines bre-
misch-niedersächsischen Wör-
terbuchs. 5 Teile, Bremen
1767—71; 6. Teil 1869.
bret. = bretonisch.
Brugmann Grundr. = Grundriß
der vergleichenden Grammatik
der indogermanischen Spra-
chen. 2. Bearbeitung. Straß-
burg 1897 — 1909.
Brunner DRG. = Deutsche
Rechtsgeschichte. 2. Bde.
(1. Bd. in 2. Aufl.) Leipzig
1906 u. 1892.
Brunner Grundz. d. DRG. =
Grundzüge der deutschen
Rechtsgeschichte. 4. Aufl.
Leipzig 1910.
bulg. = bulgarisch.
BZ. = Bronzezeit.
c. = caput, Kapitel.
ca. = circa.
VIII
ABKÜRZUNGEN
Cap. de villis = Capitulare de
villis Karls d. Gr. (ca. 800),
hrsg. I. v. Pertz MGL. fol. 1,
181 — 87 (1835); 2- v- Eoretius
MGL.40Sect.II 1,82— 91(1881).
Carm. norr. = Carmina norröna
ed. Tri. Wis£n. 2 Bde. London
1886—89.
CIL. — Corpus Inscriptionum
Latinarum.
Cleasby-Vigf. = Cleasby-Vig-
füsson, An Icelandic-English
Dictionary. Oxford 1874.
Cockayne Leechd. = Leechdoms,
Wortcunning, and Starcraft of
Early England. 3 vols. Lon-
don 1864 — 66.
Corp.-Gl. = Corpus -Glossar (alt-
englisch).
Corp. Gl. Lat. = Corpus Glossa-
riorum Latinorum. Ed. Loewe
et Goetz. 7 Bde. Leipzig 1888
— 1901.
Cpb. = Corpus poeticum boreale.
ed. by Gudbrand Vigfusson
and F. York Powell. 2 Bde.
Oxford 1883.
czech. = czechisch.
d. = deutsch,
dän. = dänisch,
dass. = dasselbe.
DE. = Deutsche Erde. Gotha
1902 ff.
Dehio u. v. Bezold = Die kirch-
liche Baukunst des Abendlan-
des. Stuttgart 1892 ff.
DGeschBl. = Deutsche Ge-
schichtsblätter. Gotha 1900 ff.
DgE = Danmarks gamle Folke-
viser udg. af Grundtvig og
Olrik, Kjobenhavn 1853 ff.
D. Hist. Tidsskr. = Dansk His-
torisk Tidskrift.
dial. = dialektisch.
Diefenbach Gl. = Glossarium la-
tino-germanicum mediae et in-
fimae aetatis. Frankfurt a. M.
1857.
Diefenbach NG1. = Novum Glos-
sarium etc. Frankfurt a.M. 1867.
Diez EWb. = Etymologisches
Wörterbuch der roman. Spra-
chen. 5. Ausg. Bonn 1882.
DLZ. = Deutsche Literaturzeitg.
hrsg. v. Paul Hinneberg, Berlin,
dor. = dorisch.
DuCange = C. DuCange, Glos-
sarium mediae et infimae la-
tinitatis, ed. G. A. L. Henschel.
Parisiis 1840 — 50. Ed. nova a
Leopold Favre, t. 10. Niort
1883—87.
DWb. = Grimms Deutsches Wör-
terbuch. Leipzig 1854 ff.
Eddalieder: zitiert nach S. Bug-
ge; sieh NFkv.
Ed. Roth. = Edictus Rothari.
Eg. = Egils saga.
eig. = eigentlich.
Eir. s. rauda = Eiriks saga rauda.
El. = Cynewulfs Elene, hrsg. v.
Holthausen.
EM. = Eddica Minora hg. v.
Heusler und Ranisch. Dort-
mund 1903.
engl. = englisch.
Engl. Stud. = Englische Stu-
dien, hrsg. v. Johannes Hoops.
Leipzig.
Enlart = Manuel d'Arch£ologie
frangaise. Paris 1902.
Ep.Gl. = Epinal-Glossar(altengl.).
estn. = estnisch.
Eyrb. = Eyrbyggja Saga.
EZ. = Eisenzeit,
f. = Femininum.
Faf. = Fafnismal.
Falk-Torp = Etymologisk Ord-
bog over det norske og det
danske Sprog. 2 Bd. Kristi-
ania 190 1 — 06. — Deutsche Be-
arbeitung von Hermann Da-
vidsen. Heidelberg 1907 — 09.
Fas. = Fornaldar Sögur Nordr-
landa. Kjobenhavn 1829/30.
Feist EWb. = Etymologisches
Wörterbuch der gotischen
Sprache. Halle 1909.
Fick4 m Vergleichendes Wörter-
buch der indogermanischen
Sprachen. 4. Aufl. 1890 ff.
finn. = finnisch.
v. Fischer-Benzon Altd. Gartenfl.
= Altdeutsche Gartenflora.
Kiel u. Leipzig 1894.
Fiat. = Flateyjarbök. Kristiania
1860—68.
Fms. = Fornmanna Sqgur.
Forrer Reallex.= Reallexikon der
prähistorischen, klass. u. früh-
christlichen Altertümer. 1907.
ForschDLVk. = Forschungen z.
deutschen Landes- u. Volks-
kunde.
Franck EWb. = Etymologisch
Woordenboek der Nederland-
sche Taal. s'Gravenhage 1892.
franz. = französisch.
fries. = friesisch.
Fritzner Ordb. = Ordbog over
det gamle norske Sprog. Kris-
tiania 1886 — 96.
frz. = französisch.
gäl. = gälisch.
gall. = gallisch.
Gall6e Vorstud. = Vorstudien zu
e. altniederdeutschen Wörter-
buche. Leiden 1903
Garrett Prec. Stones = R. M.
Garrett, Precious Stones in Old
Engl. Literature. Leipzig 1909.
gemeinidg. = gemeinindogerma-
nisch.
Gerefa, Anweisungen für einen
Amtmann, Anfg. 11. Jhs.,
hrsg. v. Liebermann Angl.
251 ff. (1886); neu abgedr. in
Ges. d. Ags. I 453 ff.
Germ. = Germania, Viertel-
jahrsschrift f. deutsche Alter-
tumskunde, hrsg. v. Franz
Pfeiffer. 1856 ff.
germ. = germanisch.
GGA. = Göttingische Gelehrte
Anzeigen.
Gierke DPrivR. = 0. Gierke,
Deutsches Privatrecht. I 1895.
II 1905.
Gierke Unters. = Untersuchun-
gen zur deutschen Rechtsge-
schichte hrsg. v. Otto Gierke.
Gl. = in Glossen überliefert.
Gnom. Ex. = Versus Gnomici
Codicis Exoniensis, Die alt-
engl. Denksprüche d. Exeter-
Hs., hrsg. bei Grein-Wülker
Bibl. I 341.
Goldschmidt UGdHR. = Univer-
versalgeschichte des Handels-
rechts. 1893.
got. = gotisch.
gotländ. = gotländisch.
Graff = Althochdeutsch. Sprach-
schatz. 6 Tle. 1834—42.
Grett. s. = Grettis saga.
gr(iech). = griechisch.
Grdf. = Grundform.
Grim. = Gnmnis-mäl.
Grimm DGr. = Deutsche Gram-
matik v. J. Grimm. Neuer
vermehrter Abdruck. 4 Bde.
Berlin und Gütersloh 1870 — 98.
GrimmDMyth.4 = Deutsche My-
thologie von Jac. Grimm.
4. Ausg. von E. H. Meyer.
3 Bde. Berlin 1875—78.
Grimm DRA.4 = Deutsche
ABKÜRZUNGEN
IX
Rechtsaltertümer v. J. Grimm.
4. Ausg. 2 Bde. Leipzig 1899.
Grimm GddSpr. = J. Grimm,
Geschichte der deutschen Spra-
che. 4. Aufl. Leipzig 1880.
GRM. = Germanisch-Romani-
sche Monatsschrift. 1909 ff.
Gr.-W. = Grein-Wülcker, Bibli-
othek der ags. Poesie 1883 ff.
Guilhiermoz = Note sur les poids
du moyen-äge. (Aufsatz in der
Bibliotheque de l'Ecole des
chartes 1906.) (Zitate n.d. S.A.)
GZ. = Geographische Zeitschrift,
hrsg. von A. Hettner.
Haupt Alt. Kunst = Albrecht
Haupt, Die älteste Kunst, ins-
bes. die Baukunst der Germa-
nen. Leipzig 1909.
Hav. = Hivardar saga.
hd. = hochdeutsch.
hebr. = hebräisch.
Heer Pflanz, d. Pfahlb. = Die
Pflanzen der Pfahlbauten. Se-
paratabdruck aus d. Neujahrs-
blatt d. Naturforsch. Ges. auf
d. J. 1866. Zürich 1865.
Hehn = Kulturpflanzen u. Haus-
tiere in ihrem Übergang aus
Asien nach Griechenland und
Italien sowie in das übrige Eu-
ropa. Hrsg. von O. Schrader.
Herrigs Archiv = Archiv für das
Studium der neueren Sprachen
u. Literaturen, hrsg. v. Brandl
u.Morf. Braunschweig 1846 ff.
Hertzberg Grundtr. = Grund -
trsekkene i den seldste Norske
Proces. 1874.
Herv. S. = Hervarar Saga.
Heyne Handwk. = Das altdeut-
scheHandwerk.Straßburgi9o8.
Heyne Hausaltert. = Fünf Bü-
cherDeutscher Hausaltertümer.
3 Bde. Leipzig 1899 — 1903.
Hirt Indogm. = Die Indogerma-
nen. Ihre Verbreitung, ihre
Urheimat u. ihre Kultur.
2 Bde. Straßburg 1905 — 07.
Hist. Vtjs. = Historische Viertel-
jahrschrift, hrsg. v. Gerhard
Seeliger. Leipzig.
Hist. Z. = Historische Zeitschrift,
hrsg. v. Friedrich Meinecke.
Hkr. = Heimskringla.
Holder Akelt. Sprachsch. = Alt-
keltischer Sprachschatz.
Hoops Waldb. u. Kulturpfl.
= Waldbäume u. Kultur-
pflanzen im germ. Altertum.
Straßburg 1905.
Hrafnk. = Hrafnkels Saga.
Hs(s). = Handschrift(en).
Hultsch Metrol. = Griechische
u. römische Metrologie. 2. Be-
arbeitung. Berlin 1882.
HultschMRS. = Metrologicorum
Scriptorum Reliquise. 2 Bde.
Leipzig 1864/66.
idg. — indogermanisch.
IF. = Indogermanische For-
schungen, hrsg. v. Brugmann
u. Streitberg. Straßburg 1891 ff.
illyr. = illyrisch.
v. Inama-Sternegg DWG. =
Deutsche Wirtschaftsgeschich-
te. 3 Bde. (1. Bd. in 2. Aufl.)
1909 u. 1891 — 1901.
ion. = ionisch.
ir. = irisch.
isl. = isländisch.
it(al). = italienisch.
JEGPh. = The Journal of Eng-
lish and Germanic Philology.
Published by the University of
Illinois.
JGPh. = Journal of Germanic
Philology.
Jh. = Jahrhundert.
Karajan W. M. = Beitr. zur
Gesch. d. landesfürstl. Münze
Wiens. 1838. Die römischen
Zahlen beziehen sich auf die
Abschnitte des abgedruckten
Münzbuchs.
Karol.Z. = Karolinger-Zeit.
Keller AS. Weapon Names =
May L. Keller, The Anglo-
Saxon Weapon Names treated
archreologically and etymolo-
gically. Heidelberger Dissert.
(AF. 15.) Heidelberg 1906.
kelt. = keltisch.
Kemble CD. = Codex Diploma-
tien Aevi Saxonici. 6 vols.
klruss. = kleinrussisch.
Kluge EWb. = Etymologisches
Wörterbuch der deutschen
Sprache. 7. Aufl. Straßbg. 1910
körn. = kornisch.
Kretschmer Hist. Geogr. = Hist.
Geographie v. Mitteleuropa.
München u. Berlin 1904.
krimgot. = krimgotisch.
kymr. = kymrisch.
KZ. = Zeitschrift für verglei-
chende Sprachforschung, hrsg.
v. A. Kuhn, 1852 ff.
Lacn. = Lacnunga, hrsg. v. Co-
ckayne Leechdoms III.
Laeceboc, hrsg. v. Cockayne
Leechdoms II.
Lamprecht DWL. = Deutsches
Wirtschaftsleben im MA. Leip-
zig 1886 ff.
langob. = langobardisch.
läpp. = lappisch.
lat. = lateinisch.
LCtrbl. = Literarisches Central-
blatt, hrsg. v. Zarncke.
Lehmann HR. = K. Lehmann,
Lehrbuch des Handelsrechts.
1908.
Leonhardi m Kleinere angel-
sächs. Denkmäler I, hrsg. v.
G. L. in Grein-Wülkers Bibl.
d. ags. Prosa 6. Hamburg 1905.
lett. = lettisch.
Lexer = Lexers Mittelhochdeut-
sches Wörterbuch.
Liebermann Ges. d. Ags. = Ge-
setze der Angelsachsen. 1903
— 1912.
Lindenschmit DA. = Handbuch
der deutschen Altertumskunde
Braunschweig 1880 — 89.
Lit. = Literatur(angaben).
lit. = litauisch.
Litbl. = Literaturblatt für ger-
manische und romanische Phi-
lologie, hrsg. v. 0. Behaghel u.
F. Neumann. 1880 ff.
v. Luschin Münzk. = Luschin
v. Ebengreuth, Allg. Münz-
kunde u. Geldgeschichte. 1904.
m. = Maskulinum.
MA. = Mittelalter.
ma. = mittelalterlich.
Maitland DB. =Domesday Book
and beyond.
maked. = makedonisch.
Manitius GdlLit. = Gesch. d.
latein. Lit. des MA. I. München
1911.
Mannhardt WFK. = Wald- und
Feldkulte von Wilhelm Mann-
hardt. 2 Bde. Berlin 1875 — 77.
Mannus = Mannus. Zeitschrift
für Vorgeschichte, hrsg. v.
Gustaf Kossinna. Würzburg
1909.
Matzen Forel. = Forelaesninger
over den danske Retshistorie.
1893—96.
Maurer Vorl. = Konr. Maurer,
Vorlesungen üb. altnordische
Rechtsgeschichte. 1907 ff.
Hoops, Reallexikon. III.
X
ABKÜRZUNGEN
mbret. = mittelbretonisch.
md. = mitteldeutsch.
me. = mittelenglisch.
m. E. = meines Erachtens.
Meitzen Siedl. u. Agrarw. = Sied-
lung u. Agrarwesen der Ost-
germanen u. Westgermanen.
Berlin 1895. 3 Bde. u.Atlasbd.
Merow.Z. = Merowinger-Zeit.
MG. = Monumenta Germaniae
historica. Folio (ohne Bei-
satz) u. 40 Ausgabe.
MGL. = Abteilung Leges der MG.
MGS. = Abteilung Scriptores
der MG.
mhd. = mittelhochdeutsch.
Miklosich EWb. = Etymologi-
sches Wörterbuch der slavi-
schen Sprachen. Wien 1886.
mir. = mittelirisch.
mlat. = mittellateinisch.
mnd. = mittelniederdeutsch.
mndl. = mittelniederländisch.
MSD. = MüllenhofI und Scherer,
Denkmäler deutscher Poesie u.
Prosa. 3. Aufl. Berlin 1892.
MüllenhoffDA. = Deutsche Al-
tertumskunde 5 Bde.
Müller NAltertsk. = Sophus
Müller, Nord. Altertumskunde;
übs. v. Jiriczek. 2 Bde. Straß-
burg 1897 — 98.
Müller Urgesch. Eur. = Sophus
Müller, Urgeschichte Europas;
übs. v. Jiriczek. Straßb. 1905.
Müller-Zarncke = Mittelhoch-
deutsches Wörterbuch v. W.
Müller u. Fr. Zarncke. 3 Bde.
1854—61.
n. = Neutrum.
nbulg. = neubulgarisch.
nd. = niederdeutsch.
ndl. = niederländisch.
ndn. = neudänisch.
ndsächs. = niedersächsisch.
ne. = neuenglisch.
NED. = A New English Dictio-
nary on historical principles.
Ed. by Murray, Bradley, and
Craigie. Oxford 1888 ff.
Nelkenbrecher = Taschenbuch
der Münz,- Maß- u. Gewichts-
kunde. Die Jahreszahl be-
zeichnet die Ausgabe.
Neuweiler, Prähist. Pflanzenr. =
Die Prähistor. Pflanzenreste
Mitteleuropas; Zürich 1905;
SA. aus d. Vtjs. d. Natf. Ges,
Zürich 50.
NFkv. = Norrsen FornksecJi
(Saemundar-Edda) udg. af S.
Bugge- Kristiania 1867.
nfr(an)z. = neufranzösisch.
NGL. = Norges Gamle Love.
ngriech. = neugriechisch.
nhd. = neuhochdeutsch.
N.Hist.Tidsskr. = Norsk Histo-
risk Tidsskrift.
nir. = neuirisch.
nkymr. = neukymrisch.
NL. = Nibelungenlied hg. v.
Bartsch.
nnd. = neuniederdeutsch.
nndl. = neuniederländisch.
Noback = Vollständiges Ta-
schenbuch der Münz-, Maß-
u. Gewichtsverhältnisse. Leip-
zig 1851.
NO., nö. = Nordosten, nordöst-
lich.
nord. = nordisch (skandina-
visch).
nordfries. = nordfriesisch.
Nordström = Bidrag tili den
Svenska Samhälls-Författnin-
gens Historia. 1839 — 40.
norw(eg). = norwegisch.
nschwed. = neuschwedisch.
nslov. = neuslovenisch.
nsorb. = niedersorbisch.
NW., nw. = Nordwesten, nord-
westlich.
NZ. m Numismatische Zeit-
schrift, herausg. von der nu-
mismatischen Gesellschaft in
Wien. 40 Bde.
O., ö. = Osten, östlich.
obd. = oberdeutsch
Olrik DHd. = A. Olrik, Dan-
marks Heltedigtning i.Kjaben-
havn 1903.
Olrik Kild. = A. Olrik, Kilderne
til Sakses Oldhistorie Kjoben-
havn 1892 — 94.
ON. = Ortsnamen.
osk. = oskisch.
osorb. = obersorbisch.
ö. W. = österreichische Weis-
tümer. Wien 1870 ff.
österr. Weist. = österreichische
Weistümer. Wien 1870 ff.
PBBeitr. = Beiträge zur Ge-
schichte der deutschen Sprache
und Literatur, hrsg. v. W.
Braune. Halle 1874 ff.
pers. m persisch.
PGrundr. = Grundriß der ger-
manischen Philologie,' hrsg. v.
H. Paul. 2. Aufl. Straßburg
1896 — 1909.
pl. = Plural.
PliniusNH.= Naturalis Historia.
PM. = Petermanns Geogr. Mit-
teilungen.
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lehre d. griech., lat. u. roman.
Lehnworte im Altengl. Straß-
burg 1888.
poln. — polnisch.
portg. = portugiesisch.
Prähist. Z. = Präbistorische
Zeitschrift. Hrsg. v. K. Schuch-
hardt, K. Schumacher, H. See-
ger. Berlin 1909.
preuß. = preußisch.
prov. = provenzalisch.
Publ.MLAss. = Publications of
the Modern Language Asso-
ciation of America.
rätorom. = rätoromanisch.
Rom. = Romania.
rom(an). = romanisch.
Rubel Franken = Die Franken,
ihre Eroberung u. Siedlungs-
wesen im deutschen Volks -
lande. Bielefeld u. Leipzigi904.
russ. = russisch.
SA. = Sonderabdruck.
S., s. = Süden, südlich.
sächs. = sächsisch.
satl. = saterländisch.
Saxo = Saxo Grammaticus nach
P. E. Müller.
sb. = Substantiv.
Schiller-Lübben = Mittelnieder-
deutsches Wörterbuch. 6 Bde.
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gen im nö. Thüringen. Berlin
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Schlyter Ordb. = Ordbok tili
Sämlingen af Sveriges game
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Schmidt Allg. Gesch. = Ludwig
Schmidt, Allgemeine Gesch. d.
german. Völker bis z. Mitte des
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schott. = schottisch.
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= Sprachvergleichung u. Ur-
geschichte. 3. Aufl Jena
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Schröder DRG.5 = Richard
Schröder, Lehrbuch der Deut-
ABKÜRZUNGEN
XI
sehen Rechtsgeschichte. 5. Aufl.
Leipzig 1907.
schwed. = schwedisch.
s. d. = siehe dies,
serb. = serbisch.
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mological Dictionary etc. Ox-
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slav. = slavisch.
SnE. = Snorra Edda udg. af
F. Jönsson. Koph. 1900; mit
Bandzahl: Editio Arnamagn.
1. u. 2. Bd. Hafnise 1848; 1854.
s. o. = siehe oben.
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sorb. = sorbisch.
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Wohnbau u. seine Einrichtung.
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stm. m starkes Maskulinum.
Stokes bei Fick, s. Fick.
St.Z. = Steinzeit.
sv. m sub voce.
SW., sw. = Südwesten, südwest-
lich.
swf. = schwaches Femininum.
swm. = schwaches Maskulinum.
sylt. = nordfries. Dialekt der
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norske Rets Historie. 1 898. 1 904.
thrak. = thrakisch.
Torp bei Fick, s. Fick.
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türk. = türkisch.
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udW. = unter dem Wort.
Uhlenbeck Aind. EWb = Kurz-
gefaßtes Etymologisches Wör-
terbuch der altindischen Spra-
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Uhlenbeck Got. EWb. = Kurzge-
faßtesEtymologischesWörtb.d.
gotischenSprache.Ebendaigoo.
umbr. = umbrisch.
Unger = Unger-Khull, Steiri-
scher Wortschatz. Graz 1903.
urgerm. = urgermanisch.
urkelt. = urkeltisch.
V. = Vers.
vb. = Verbum.
VdBAG. = Verhandlungen der
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sellschaft.
Vkv. = Velundar-Kvida.
vorgerm. = vorgermanisch.
Vsp. = VQluspa.
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Waitz DVG. = Waitz, Deutsche
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Zeuß = Die Deutschen u. die
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Altertum. Berlin 1841 ff.
Zf dPh. = Zeitschrift für deutsche
Philologie. Halle 1868 ff.
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sche Wortforschung, hrsg. v.
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zösische Sprache u. Literatur.
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ZfHR. - Zeitschrift für das ge-
samte Handelsrecht. Erlangen,
später Stuttgart 1858 ff.
ZfN. = Zeitschrift für Numisma-
tik. Berlin 1874 ff.
ZfRG. = Zeitschrift für Rechts-
geschichte. Weimar 1861 — 87.
Verbesserungen.
Zum 2. Band.
Auf dem Titelblatt des Bandes lies '30 Abbildungen' statt '26 Abbildungen'.
S. 558 lies 'Abb. 29' statt 'Abb. 25'.
S. 579 lies 'Abb. 30' statt 'Abb. 26'.
S. 328a, Z. I3f. v. o. streiche die Bemerkung: „Neue Ausgabe der Stadarhölsbök von Kälund (1907)'
K.
Kacheln müssen seit sehr alter Zeit zum
Bau von Öfen verwandt worden sein. In
dem langobardischen Memoratorium über
die magistri Commacini (ca. 730) wird auch
über die in den Frauengemächern üblichen
Öfen gesprochen, die aus einer Mindestzahl
von 250 Kacheln (caccabi) zusammengesetzt
sein sollten. Der Ofen tritt im hohen Nor-
den, auch in den Hallen, schon früh an die
Stelle des Herdes.
Stephani Wohnbau 1 239. Mothes Bau-
lexikon III 466. Dietrichson u. Munthe
Die Holzbaukunst Noi~wegens, Berlin 1893.
A. Haupt.
Kahn. Unter dieser Bezeichnung lassen
sich im Gegensatz zu Schiff und Boot die
Fahrzeuge der Binnenschiffahrt zu-
sammenfassen. Über deren Namen und
Bauart ist aus altgerm. Zeit wenig bekannt.
Weitverbreitet für Flußfahrzeuge ist die
Bezeichnung Kahn (mnd. kane, von ur-
germ. *kanan 'Gefäß, Boot', vgl. *kannön
= 'Kanne', anord. ktena 'Jolle, Kahn').
Andere gelegentlich vorkommende Namen
sind Nachen (ahd. nahho, as. nako,
ae. naca, anord. nqkkvi, ndl. naak, daraus
später aak, ein Name für Rheinschiffe),
Eiche (mnd. eke, anord. eikja), Esche
(mlat. ascus), Fähre (anord. ferja, ae.
feer, mnd. ver-böt).
Über die Bauart der Binnenschiffe s. Bin-
nenschiffahrt § 6. Vgl. Boot, Einbaum,
Schiffsarten. W. Vogel.
Kaiser. § 1. Als König Karl am Weih-
nachtstage 800 vor der Confessio des h.
Petrus sich vom Gebet erhob, setzte ihm
Papst Leo III. eine Krone aufs Haupt und
die Römer stimmten in den Ruf ein: Heil
und Sieg dem erhabenen Karl, dem von
Gott gekrönten großen und friedbringenden
Kaiser der Römer; nach diesen laudes
H o o p s , Reallexikon. III.
leistete der Papst dem neuen Kaiser die
übliche Adoration. So berichten die frän-
kischen Königsannalen, und ihre durchaus
glaubwürdige Meldung wird von anderen
Quellen ergänzt und bestätigt. Karl ist
durch den Papst überrascht worden,
die Krönung sollte als ein göttlicher Akt
gelten. Der Zuruf des anwesenden Volkes
aber geht auf eine alte Litanei zurück und
war den Römern, die in dieser Art den
König als Patricius zu begrüßen pflegten,
wohlbekannt. Die von manchen Forschern,
in neuerer Zeit besonders von W. Sickel
vertretene Ansicht, eine staatsrechtlich
normale Kaiserwahl durch die Römer habe
800 in Rom stattgefunden und stehe in
voller Übereinstimmung mit den Forde-
rungen des byzantinischen Staatsrechts,
muß als unvereinbar mit den Aussagen der
Quellen und als eine Entstellung des wahren
Herganges zurückgewiesen werden. Das
Überraschende und Einseitige der Krö-
nung durch den Papst darf als absolut
gesichert gelten. Zweifelhaft bleibt nur die
Deutung der Meldung Einhards vom Un-
willen Karls über die päpstliche Über-
raschung. Hat Karl das Kaisertum über-
haupt nicht gewollt? — Noch lebte die
römische Kaiseridee als universelle Macht
im Abendland, 'ja noch galt Byzanz als
Haupt des einen römischen Reiches. Aller-
dings ist seit Jahrhunderten ein starkes
Auseinandergehen des christlichen Abend-
landes und des christlichen Morgenlandes
zu beobachten. In der Unternehmung des
Patricius Eleutherius 619, der nach Rom
ziehen, das weströmische Kaisertum wieder
aufrichten und sich vom Papst krönen
lassen wollte, ist ein merkwürdiges Streben,
das Abendland politisch zusammenzu-
fassen, deutlich hervorgetreten. Später
KAISER
hat das Papsttum allein die Kraft des
römischen Universalismus in sich auf-
genommen und im 8. Jahrhundert die
Vertretung der res publica Romana zu
gewinnen getrachtet. Schließlich aber
war die alles überragende Macht Karls
emporgestiegen, hatte die Gewalt des
Frankenkönigs, des Longobardenkönigs
und des Herrn der res publica Romana,
hatte sowohl die universalistischen Ten-
denzen, die dem Römertum, wie die, die der
christlichen Kirche eigentümlich waren, in
sich vereinigt. Ein völliger Umschwung der
staatlichen Verhältnisse im Abendland ist
so bewirkt worden. Aber wurde eine andere
staatsrechtliche Begründung der univer-
sellen Herrschaft, wurde für den Träger
der neuen Weltmacht, der sich bisher rex
Francorum et Langobardorum ac patricius
Romanorum nannte, ein anderer Titel
verlangt? Es scheint, daß Karl und die
Seinen die römische Kaiserwürde nicht an-
gestrebt haben. Drei Mächte gelten, so führt
Alcuin noch i. J. 800 aus, als die höchsten
der Welt: das Papsttum in Rom, das
Kaisertum im zweiten Rom, die königliche
Würde Karls; die letztere gehe den anderen
voran, Karl überrage alle an Macht, an
Weisheit, an Würde, er sei von Jesus
Christus zum Leiter des christlichen Volkes
eingesetzt (MG. Ep. Karol. 2 Nr. 174,
S. 288). Man ersieht deutlich, daß in der
Umgebung des großen Monarchen die
Ansprüche auf höchste irdische Gewalt
mit dem Königstitel verbunden waren
und daß der Byzantiner trotz des Kaiser-
titels für geringer galt als der fränkische
König. Ein stolzes fränkisches Selbst-
bewußtsein war eben damals vorhanden
und wußte sich gelegentlich, so im Prolog
der Lex Salica, in Gegensatz zur römischen
Staatsidee zu setzen. Das imperium
Romanum aber wurde in der Zeit vor^ Karls
Kaiserkrönung am fränkischen Hofe — wie
das in den von Vertrauensleuten Karls
verfaßten libri Karolini ausgeführt ist
(II, 19; III, 15. Migne 98 col. 1082 f.
1 144) — als heidnisch und götzendienerisch,
als brutal und grausam angesehen. Hier
wirkte der Haß gegen das oströmische
Reich Konstantins und der Irene, hier
wirkte auch die im Abendland verbreitete
Idee, daß das imperium Romanum das
vierte und letzte der vom Propheten
Daniel vorausgesagten Weltreiche sei, die
von Mächten des Bösen beherrscht werden
und die — ■ wie es besonders Augustin
lehrte — im Gegensatz zum irdischen
Gottesstaat stehen. — WTenn man diese
Voraussetzungen beachtet, dann erscheint
es begreiflich, daß Karl über die uner-
wartete Krönung zum römischen Kaiser
nicht erfreut war. Für die Idee des Uni-
versalismus und der christlichen Theokratie
hatte er längst gewirkt, für die Idee des
römischen Kaisertums konnte er anfangs
nicht empfänglich sein. Aber eine Lösung
des Gegensatzes von Gottesstaat und Welt-
reich war ja auch nach Augustins Ansicht
dann möglich, wenn das Weltreich den
Dienst Christi übernahm. Karl hat sich
rasch in die neue Ideenwelt eingelebt,
für ihn fanden sich nach 800 das römische
Weltreich und der irdische Gottesstaat
in vollster Harmonie zusammen, er sah
den römischen Kaiser als den höchsten
Träger der von Gott gewollten irdischen
Christenmacht an, er fühlte sich als Haupt
des Gottesstaats auf Erden. — Das Kaiser-
tum Karls ist nicht als das Ergebnis einer
germanischen Entwicklung zu beurteilen,
der die romanischen Forderungen einer
Priestermonarchie entgegenstanden (Lilien-
fein). Es verdankt auch nicht zufällig
wirksamen Kräften sein Dasein (Ohr).
Es ist vielmehr aus Bedürfnissen der
abendländischen Entwicklung überhaupt
entstanden, die weder einen besonderen
germanischen noch einen besonderen roma-
nischen Charakter hat: die Kaiserkrönung
von 800 war nur der Abschluß jener allmäh-
lichen Aufnahme theokratisch -christlicher
Elemente, die mit Chlodowech anhob.
§ 2. Die Kaiserkrönung stammt aus By-
zanz. Seit Mitte des 5. Jahrhs. war sie
dort bekannt, allerdings nur in der Be-
deutung eines zu der staatsrechtlich voll-
zogenen Thronbesteigung hinzukommenden
Weiheaktes. Im Jahre 800 aber hat die
Krönung das Kaisertum geschaffen. Aller-
dings war Karl d. Gr. weit entfernt, dem
Papst ein Verfügungsrecht über die Kaiser-
krone zu gestatten. Die rein theokratischen
Grundlagen hielt er fest, Gott selbst krönt
nach seiner Meinung den Kaiser, aber er
selbst ist das irdische Haupt des Gottes-
KAISER
Staats, er ist daher berufenes Organ Gottes.
Als er 813 die Thronfolge regelte, bestellte
er seinen Sohn Ludwig zum Nachfolger und
Mitkaiser, trat im Kaiserornat vor den
Altar der Aachener Hofkirche und befahl
Ludwig, die goldene Krone vom Altar zu
nehmen und sich aufs Haupt zu setzen.
(So nach dem ausführlichen Bericht The-
gans c.6; nach anderen Quellen krönte Karl
selbst; jedenfalls gingen die maßgebenden
Verfügungen auf ihn zurück.) Und ähnlich
war der Vorgang, als 817 dauernde Ord-
nungen für das theokratische Kaiserreich
getroffen wurden : nach dreitägigem Fasten
und Gebet erklärte Ludwig unter Zu-
stimmung des Volkes den ältesten Sohn
Lothar zum Mitregenten und Nachfolger
und schmückte ihn mit dem kaiserlichen
Diadem. Nichts von Mitwirkung des Pap-
stes oder eines höheren Geistlichen, der
Kaiser und das Volk fungierten als Organe
des göttlichen Willens. Allerdings ist so-
wohl Ludwig d. Fr. wie Lothar nachträg-
lich (816 und 823) vom Papst gekrönt und
zugleich gesalbt worden. Aber das galt
nur als eine hinzukommende staatsrechtlich
bedeutungslose Zeremonie.
§ 3. Dauernd konnte eine Auffassung der
universellen Theokratie mit dem weltlichen
Kaiser an der Spitze nicht bestehen. Zu
eingewurzelt war die Idee von der Superiori-
tät der geistlichen über die weltliche Ge-
walt und der geschlossenen Organisation
der Kirche unter dem Papst. Universelle
und theokratische Gedanken mußten
schließlich zur Priesterherrschaft, zur Papst-
monarchie führen. Als Ludwig d. Fr. das
Kaisertum unwürdig vertrat, konnten sich
die bisher zurückgedrängten Ideen der
kirchlichen Superiorität hervorwagen. 833
wurde Ludwig seines Kaisertums entkleidet
divino iustoque iudicio, wie die Bischöfe des
Reichs sagten, die bei diesem Vorgange die
führende Rolle spielten. Die fränkischen
Bischöfe schienen eine Zeitlang die eigent-
liche oberste Leitung im theokratischen
Staat gewonnen zu haben, als berufene
Kenner des göttlichen Willens. Aber dann
ward die notwendige Folgerung gezogen
und die oberste Herrschaft vom Papst be-
ansprucht. Nikolaus I. hat bereits die
Grundforderungen aufgestellt, die sich aus
den theokratischen Vorstellungen und aus
den Lehren von der Superiorität der geist-
lichen Gewalt ergaben, er hat die volle Be-
herrschung der christlichen Welt bean-
sprucht. Nikolaus I. stand vielfach da,
wo wenige Jahrzehnte vorher Karl d. Gr.
gestanden hatte. Gingen auch die meisten
Errungenschaften wieder verloren, bildete
vieles nur ein Programm für die Zukunft,
so blieb doch ein fundamentaler Gewinn:
das Recht auf die Kaiserkrönung. W7enn
Karl und Ludwig sich selbst als Träger
der theokratischen Ideen und als unmittel-
bare Organe des göttlichen Willens fühlten,
daher ohne Papst die Kaiserkrönung vor-
nehmen konnten — der Umschwung der
Verhältnisse während der 30er Jahre machte
ähnliches in Zukunft unmöglich. Als
850 Lothar seinen ältesten Sohn Ludwig
zum Kaiser gekrönt zu sehen wünschte,
schickte er ihn nach Rom zum Papst, der
durch Krönung und Salbung die Kaiser-
würde auf Ludwig übertrug. Fortan war
das Kaisertum nur durch die vom Papst
vollzogene Krönung zu erlangen. Ludwig IL
aber verteidigte in einem Brief an den ost-
römischen Kaiser Basilius im Jahre 871
die Berechtigung seines römischen Kaiser-
tums mit der vom Papst empfangenen
Salbung, er wies darauf hin, daß die Kaiser
einst Rom, die römische Sprache und den
wahren Glauben verlassen hätten, und daß
der bedrängte Papst deshalb Karl zum
Kaiser gesalbt und das Kaisertum auf das
Frankenvolk übertragen habe. Jene Könige
der Franken seien Kaiser, die vom Papst
gesalbt werden. Wolle Basilius deshalb
gegen die römischen Bischöfe Vorwürfe
erheben, so müßte er auch Samuel tadeln,
der das jüdische Königtum von Saul an
David gebracht habe (MGSS. 3, 521 ff.). In
diesem Briefe Ludwigs IL finden wir bereits
die Grundsätze der späteren Lehre von
der Translatio Imperii.
§ 4. Der Papst krönt den Kaiser, und
die Krönung allein schafft die Kaiserwürde.
Aber der Papst hat nicht freie Wahl. Im
9. Jahrh. bildete sich die Ansicht, daß die
Herrschaft über Italien die Anwartschaft
auf das Kaisertum gewähre. Von diesen
Gesichtspunkten aus sind die Krönungen
der Nichtkarolinger: Widos, Lamberts,
Ludwigs und Berengars zu verstehen.
Mitte des 10. Jahrhs. gewann der deutsche
KAISERSTUHL— KALENDER
König Otto die Herrschaft über Italien, er
beanspruchte sie ohne Wahl, ohne Erb-
recht, allein kraft der deutschen Königs -
gewalt und der universellen Herrschafts -
ansprüche, die ihr von der Karolingerzeit
her innewohnten. Am 2. Februar 962 ward
Otto von Johann VIII. zum Kaiser ge-
krönt. Das Verhältnis stand seitdem fest:
der deutsche König ist eo ipso Herr von
Italien und besitzt, er allein, die Anwart-
schaft auf die Kaiserkrone. In den Zeiten
der Herrschaft des Staates über die Kirche
hat das dem deutschen König hohe Gewalt
über den Papst verliehen, in der Periode
der vollen Emanzipation der Kirche aber
hat aus diesem Grundsatz heraus der
Papst einen maßgebenden Einfluß auf
Besetzung des deutschen Königsthrons
beansprucht.
§ 5. Schon in der Karolingerzeit hatte
sich ein bestimmtes Zeremoniell der Kaiser-
krönungen gebildet. Der König hielt auf
weißem Rosse seinen feierlichen Einzug in
Rom. In der Halle vor der Peterskirche,
sitzend auf goldenem Sessel, empfing ihn
der Papst. Erst seit Heinrich V. ist be-
zeugt, daß bei dieser Gelegenheit der König
die Füße des Papstes zu küssen hatte. An
der Rechten des Papstes ging der zu-
künftige Kaiser durch die eherne Pforte
bis zum unmittelbaren Kircheneingang, bis
zur silbernen Pforte, um hier dem Papst und
der römischen Kirche Versprechungen zu
geloben. Sodann wurde die Peterskirche be-
treten und die Salbung und Krönung vor-
genommen. Die zuerst bei Königserhebun-
gen angewandte Salbung ist weder i. J. 800
noch bei den weltlichen Krönungen von 81 3
und 817, dagegen schon bei den vom Papst
nachträglich vorgenommenen Krönungen
der Kaiser 816 und 823 erfolgt und seit-
dem mit der Krönung verbunden geblieben
(s. P o u r p a r d i n in Le Moyen Age 1905,
S. 113 ff.). Schon seit Berengar scheint es
üblich gewesen zu sein, den zukünftigen
Kaiser vorher unter die Kleriker aufzu-
nehmen. Wenn der Papst nach dem Ver-
lassen der Kirche das Pferd bestieg, hatte
der Kaiser die Steigbügel zu halten — eine
Bezeugung der Ehrfurcht vor dem Stell-
vertreter Christi, von der zuerst in der
Konstantinischen Fälschung und im Be-
richt über die Begegnung Pipins mit Ste-
phan 754, von der dann seit dem Ende
des 11. Jahrhs. wiederholt die Rede ist.
§ 6. Umständlich war der Titel, den
Karl d. Gr. angenommen hatte: Karolus
Serenissimus augustus a deo coronatus magnus
paeificus imperator Romanum gubernans
imperium qui et per misericordiam dei rex
Francorum et Langobardorum. Ludwig d.
Fr. führte das schlichte imperator augustus
ein, das sich einbürgerte und nur unter den
Ottonen allmählich den Zusatz Romano -
rum erhielt. Oft wurde der Monarch caesar
genannt — schon seit Jahrhunderten hat-
ten die Germanen den römischen Namen
und späteren Beinamen der Imperatoren
,, Caesar" als Herrscherbezeichnung ent-
lehnt: got. kaisar, ags. cäsere, ahd. keisur,
anord. kiärr (? Detter-Heinzel, Edda 2, 279) .
Und „Kaiser" nannten sich später in den
Urkunden deutscher Sprache die vom Papst
zu Herren des Abendlandes Gekrönten. —
S. auch Art. Staatsverfassung.
Waitz DFG. 3, 79fr.; 6, 224fr. W. Sickel
in Mitt. Inst. f. österr. Gesch. 20, 1 ff. und in
Hist. Z. 82, 1 ff . ; Kleinclausz L' Empire
Carolingien; 1902. L i 1 i e n f e i n Anschauungen
v. Staat u. Kirche im Reiche d. Karolinger \ 1902.
W. Ohr Karol. Gottesstaat in Theorie u. Praxis.
1902. VV. Ohr Kaiserkrönung Karls d. Gr.
1904. G. Seeliger.
Kaiserstuhl. Thron Kaiser Karls d. Gr.
im Hoch-Münster zu Aachen. Thronsessel
aus weißem Marmor, auf der Empore
westlich oberhalb einer Marmortreppe auf
vier Marmorpfeilern stehend, an der Rück-
seite tiefer ein Altar mit Schrein. Der Stuhl
selbst besteht aus fünf weißen Marmor -
platten, die durch vertieft eingelegte Bron-
zestreifen mit Nieten zusammengehalten
werden. Die Formen sind sehr einfach, nur
die Seitenlehnen hohl ausgeschweift.
J. Buchkremer Der Königstuhl d. Aachener
Pfalzkapelle; Ztschr. d. Aachener Gesch. Vereins
21, 135. A. Haupt Monumenta Germaniae Archi-
tectonica. II. Pfalzkapelle zu Aachen; Leipzig
1913; pag. 29, Abb. 55 u. Taf. XXII. A. Haupt.
Kalender, julianischer, s. Zeit-
messung und Datierung; angelsäch -
s i s c h e r , s. Zeitmessung; gotischer
s. ebenda; immerwährender, s.
Ostern. § I. Im Mittelalter wurden die
Kalender nicht, wie heute, für ein einzelnes
Jahr aufgestellt, sondern meist so, daß sie
für jedes Jahr brauchbar waren, wenn man
KAAI2IA— KALK
die nötigen Hilfsmittel für die Bestimmung
der beweglichen Feste besaß. Nicht selten
war ihnen daher eine Ostertafel beigegeben.
Sie enthalten nebeneinander die Tages -
buchstaben, an deren Stelle auch wohl die
Ziffern I — VII treten, die Bezeichnung der
Monatstage nach dem julianischen Kalen-
der und die in der betreffenden Diözese
gefeierten Feste. Unter den Heiligentagen,
deren Zahl natürlich im Laufe der Jahr-
hundertc immer zunahm, lassen sich ver-
schiedene Schichten unterscheiden. Die
<^roße Mehrzahl gehört den ältesten Zeiten
der Kirche an und enthält eine Menge un-
bedeutender Namen, darunter die von nicht
wenigen Personen, deren Existenz zweifel-
haft ist; dann kommen eine Anzahl her-
vorragender Kirchenfürsten und Kirchen-
lehrer seit dem 4. Jahrh. und die Heiligen
der Mönche, endlich die Missionäre, wel-
chen die Ausbreitung des Christentums bei
den Germanen verdankt wird und die
Märtyrer aus den einzelnen germanischen
Volkern. Bereits in dem gotischen Kalen-
derfragment sind die Gedächtnistage der
gotischen Märtyrer verzeichnet.
§ 2. Abgefaßt sind die Kalender fast aus-
nahmslos in lateinischer Sprache; von
Kalendern in germanischen Sprachen be-
sitzen wir aus den früheren Jahrhunderten
des Mittelalters außer dem gotischen Bruch-
stück nur ein angelsächsisches poetisches
Menologium aus dem 9. Jahrh., das doch
nur bedingt als Kalender angesprochen
werden kann (am bequemsten zugänglich
bei Grein, Bibl. der ags. Poesie II S. I ff.).
Da jedem Ostcrtage ein anderer Kalender
der beweglichen Feste entspricht, so be-
gann man allmählich in den Klöstern sich
ein Corpus dieser 35 möglichen Kalender
anzulegen. Abgedruckt ist eine solche
Sammlung, die auch für den heutigen Ge-
brauch sehr bequem ist, z. B. im 1. Bande
von Grotefends Zeitrechnung und in
seinem Taschenbuch der Zeitrechnung des
deutschen Mittelalters und der Neuzeit.
§ 3. Neben diesen in erster Linie für Ge-
lehrte bestimmten Kalendern gab es auch
Bauernkalender, wahrscheinlich
ähnlich angelegt wie die, welche noch
heute in Kärnten und Steiermark ge-
druckt werden. Am genauesten bekannt
sind die nordischen Runenkalender,
doch kennen wir auch von diesen keinen,
der älter wäre, als das 12. Jahrhundert. Es
sind immerwährende julianische Kalender,
welche in Runen auf vier- oder sechsseitige
Stäbe oder auf fächerartig zusammengefüg-
te Holzplättchen oder auch wohl auf Holz-
tafeln eingeritzt sind. Auf der einen Seite
(oder dem einen Blättchen) sind die 365
Tagesbuchstaben verzeichnet, nur daß an
Stelle der Buchstaben A bis G die sieben
ersten Runen stehen. Auf der nächsten,
darunter stehenden Seite des Stabes sind,
gleichfalls in Runen, die goldenen Zahlen
angebracht, und zwar jedesmal unter dem
Tagesbuchstaben, dessen Datum sie im
immerwährenden Kalender entsprechen.
Auf der dritten Seite, oberhalb der Tages-
buchstaben, sind zunächst über diesen,
wenn ein hohes Fest auf sie fällt, ganze,
wenn ein niederes Fest auf sie fällt, halbe
Kreuze angebracht. Über diesen Kreuzen
stehen dann die Symbole der Heiligen,
deren Fest an dem betreffenden Tage be-
gangen wird, und bestimmte, allgemein be-
kannte Zeichen für die anderen Feste. So
wird z. B. S. Petrus durch einen Schlüssel,
S. Katharina durch ein Rad bezeichnet,
Jul wegen der um diese Zeit üblichen Ge-
lage durch ein Trinkhorn usw. Alle älteren
Runenkalender beginnen, der Einrichtung
des nordischen Jahrs entsprechend, entweder
mit dem 14. Oktober oder mit dem 14. April.
O. VVormius Fasti Danici, Hafniae 1643.
E. Schnipp el in den Berichten des Olden-
burger Landes Vereins f. Altertumsk. IV (1883)
S. 1 ff. Rühl.
KaXtsfa. 'Stadt' in der Germania magna
des Ptolemaeus in der Nähe der Weichsel -
quelle. Mit Kaiisch, an das Z e u ß 762
dachte, hat der Ort kaum etwas zu tun.
R. Mucli.
Kalk. § 1. Ebenso wie das Wort ist
die Sache dem germanischen Altertum zu-
nächst fremd. (Tac. Germ. 16: ne caemen-
torum quidem apud illos aut tegularum
usus.) In ihm wird Lehmmörtel verwendet,
der Kalk, von den Römern auf die Franken
und von diesen auf die Sachsen übertragen,
kommt erst in spätsächsischen Burgmau-
ern und Häusern (Iburg bei Driburg, Töns-
berglager) sowie in karolingischen Königs -
höfen (Heisterburg, Wittekindsburg bei
Rulle) vor, und zwar stark mit Sand an-
KAA0TKQNE2— KAMM
gemengt und mit dicken Stücken reinen
Kalkes durchsetzt so daß er sehr wenig
fest ist und leicht verwittert. Schuchhardt.
§ 2. Ums Jahr 600 scheint der Steinbau
und damit die Anwendung von Kalk in
Deutschland bekannt gewesen zu sein;
schon die Lautform der letzteren Bezeich-
nung (ahd. kalk, ags. cealc) deutet auf frühe
Aufnahme des lateinischen Wortes. Im
Ags. kam dafür meistens, im Anord. aus-
schließlich ein heimisches Wort, lim, zur
Verwendung (vgl. nengl. Urne, nnorw. Um
'Kalk'), das überhaupt jedes Bindemittel
bezeichnen konnte und ursprünglich wohl
— wie das verwandte ags. läm, d. 'Lehm' —
der Name einer zum Verkleben dienenden
Erdmasse gewesen ist, wie solche bei den
alten Flechtwerksbauten benutzt wurde.
Wie schon in den Grabkammern der Stein-
zeit die Steine bisweilen in Tonerde lagerten,
so ist in der Saga des ersten norwegischen
Königs von einem Grabhügel die Rede,
dessen Steine mit Um, d. h. Lehm, ver-
bunden waren (Fms. X 186: sä haugr
var hlafrinn limi ok grjöti). In der alt-
nordischen Literatur wird der Mörtel nur
in Verbindung mit Steinkirchen, Klöstern
und ausländischen Burgen genannt, wie
auch Kalköfen erst spät erwähnt werden.
Heyne D. Hausalt. I. 84. 89. 163.
Hjalmar Falk.
KaXouxwvs?. K. heißt ein Volk in der
Germ, magna des Ptolemaeus II 11, 10,
an der mittleren Elbe stehend. Gewiß ist
Zeuß 112. 226 im Recht, sie mit den
KaoöXxot bei Strabo 291, KaöuXxot 292
gleichzusetzen. Man darf den Stamm, der
aus Anlaß des Triumphzuges des Germani-
cus genannt wird, also auf Seite der Cherus-
ker stand, wohl in deren nächster Umge-
bung suchen. Identität mit den Fosi liegt
im Bereich der Möglichkeit. Der Name K.
ist noch nicht einleuchtend gedeutet.
Müllenhoff nimmt ZfdA. 9, 236 (DA.
4) 553) den Anlaut für Vertretung von germ.
h, was angesichts des doppelten Beleges
unwahrscheinlich ist, gelangt übrigens zu
keiner Erklärung.
Calucones ist auch der Name einer Völ-
kerschaft in Raetien, was wohl nur eine
zufällige Übereinstimmung ist. r. Much.
Kaltwasserkur, ein in griechisch-römi-
scher (hellenistischer) Zeit und bes. der
Kaiserzeit Roms vielfach der Mode unter-
worfener, ärztlich verschieden beurteilter
Heilfaktor, war auch bei den alten Ger-
manen schon im Gebrauch, namentlich als
Untertauchen in sehr kalten natürlichen
(heiligen) -Quellen. Ob das kalte Tauchbad
der Neugebornen, von denen die spätere
Antike (Soranos u. a.) als Germanenbrauch
berichtet, tatsächliche Grundlage hat, ist
nicht bestimmt zu sagen (s. 'Neugeborne').
Ob die Kaltwasserkur, die sich Bischof
Otto von Bamberg gegen unerträglich
kalte Füße selbst verordnet (MGS. XX
767 Herbord Vit. Ott. Ep. Bab. III, 39),
aus der germanischen oder der lateinischen
Tradition herzuleiten ist, bleibt gleichfalls
fraglich, aber alte Volksüberlieferung ist
wohl bestimmt bei der Gewaltkur eines
kalten Vollbades von einstündiger Dauer
mit schlechtem Ausgange anzunehmen, zu
welcher eine Friesin gegen ihre kontrakten
Glieder von den Frauen ihrer Umgebung
beredet wird (MGS. II 680).
A.Martin Dtsch. Badewesen 1906, S. 20 ff.
M. H e y n e D. Hausaitert. III 202 f. Sudhoff.
Kamin. Feuerstelle an einer Wand oder
(meist) in einer Ecke mit Rauchmantel und
Schornstein darüber, frühzeitig in besseren
Gebäuden üblich. Im Plan für St. Gallen
(820) mehrfach genannt und eingezeichnet.
Auch in einem Gedicht des Wandalbert
(9. Jh.) bereits als höchst gemütlich ge-
priesen. Vermutlich aus dem 10. bis II.
Jh. sind solche noch vorhanden auf der
Salzburg (b. Kissingen) und im „Römer-
turm" zu Regensburg; bei ersteren sind
unten Halbsäulchen mit Konsolen, darauf
Holzbalken, die den Kaminmantel tragen.
Ähnlich der Kamin im Schlosse Hohen -
räthien b. Chur 11. Jh. Vielleicht noch
älter (10. Jh.) ein Kaminrest im Hohen
Schwärm b. Saalfeld.
Stephani Wohnbau I. II 102. 503 fr.
A. Haupt Älteste Kunst d. Germ.; Leipzig
1908; 72. 125. A. Haupt.
Kamm. § i. Wenn auch gotisch dem
Worte nach unbezeugt, ist der Kamm
(anord. kambr, ags. comb, as. camb ahd.
chamb, kamb, mhd. kamp, kam) doch alt-
germanischer Gebrauchsgegenstand. > Der
gewöhnliche geschnitzte Holzkamm fehlt
in den Frühgräbern, weil er verfault ist;
der feinere Bein- oder Metallkamm findet
KAMMER— KAMFIOl
sich später recht häufig in Gräbern, in
zweierlei Gebrauchsform (oft doppelseitig)
als weitgezähnter zum Schlichten und
Strählen des langen Haares und Bartes
und als enggezähnter Kamm (heute Staub -
kämm) zum Reinigen des Haares, auch
vom Ungeziefer, besonders der Haarlaus
und ihrer Eier (Nisse, ags. knitu, mhd. niz),
daher durchweg schlechthin ungeniert niz-
kamp genannt. Oft ist beides an einem
Kamm vereinigt und wohl obendrein mit
Schutzschalen bedeckt, zum Darüberklap-
pen, manchmal auch mit einem Griff, einer
seitlich sich verschmälernden Verlängerung.
Li nden sc h midt DA. 311 — 315. Wein-
hold Dtsch. Frauen II 294. Heyne D. Haus-
altert. III 65 fr. 77 ff.
§ 2. Auch der Steckkamm zum Auf-
stecken des wallenden Frauenhaares be-
gegnet in den Gräbern der german. Frühzeit
aus Bein, Bronze und Hörn, oft in nicht
unerheblicher Länge; der hölzerne Auf-
steckkamm ist hier ebenfalls als häufige
Ergänzung heranzuziehen.
Vgl. die Lit. zu § 1 u. S. Müller Nord.
Altsk. I 270; II 104. Sudhoff.
Kammer. § I. Das älteste germanische
Wohnhaus scheint die Teilung in Ge-
mächer nicht gekannt zu haben, wie auch
das Wort „Kammer" mit dem Steinbau
durch die Römer eingeführt wurde. Das
gemeingermanische Wort „Koben" hat nur
im Ags. und Skand. die Bedeutung eines
durch eine Scheidewand hergestellten Ge-
lasses, während mhd. kobe 'Stall, Schweine-
stall, Käfig, Höhlung', mnd. kove 'Hütte,
Häuschen, Verschlag, bes. für Schweine'
bezeichnet. Da das Wort mit griech. fum]
'Erdhöhle, Kammer' verwandt ist, wird
es wohl ursprünglich ein Erdhaus bezeich-
net haben.
§ 2. Die altnordischen Wohnhäuser, be-
sonders das als Küche und Schlafhaus
dienende eldhüs und in späterer Zeit die
Stube, waren häufig mit abgedielten Ge-
lassen versehen, die teils zur Aufbewahrung
von Speisevorrat und Hausrat, teils zum
Schlafen dienten; s. 'S c h 1 a f z i mfm e r'
und 'Stube' (wo auch über das Ober-
gelaß gehandelt wird). Die Namen dieser
Vorratskammern und Schlafgelasse waren
klefi (svefnklefi) und kofi, ersteres noch im
nördlichen und westlichen Norwegen und in
Jütland, letzteres im südlichen und öst-
lichen Norwegen und in Schweden ge-
bräuchlich. Im Angelsächsischen ent-
sprechen diesen Namen in Form und Be-
deutung die Wörter cleofa (bedcleofa, mete-
cleofa, hordcleofd) und cofa (bedcofa). Falls
ersteres aus lat. clibanus 'Backofen' her-
zuleiten ist (und ursprünglich ein den Back-
ofen enthaltendes Nebengemach bezeichnet
hat), wird wohl das altnord. klefi aus dem
Angelsächsischen stammen (was auch mit
dem Vorkommen des Wortes stimmt).
V.Gudmundsson Privatboligen paa Island
191. 203. K. Rhamm Ethnogr. Beitr. z. germ.-
slaw. Altertumskunde II 1 passim. Heyne
Hausalt. I 39 f. 90 f. Hjalmar Falk.
Kammin. Kordulaschrein im
Dom zu K. in Pommern. Eigentümlicher
fast wie eine Schildkröte geformter Kasten
aus verzierten Platten von Eichhorn, die
mit gravierten Bronzespangen und Kanten
zusammengefügt sind; offenbar hochnordi-
sche Herkunft, vielleicht 10. Jahrh. Das
Ornament zeigt Tiere in stilisiertem Flecht-
werk ganz im Charakter ältester norwegi-
scher Ornamentik. Ganz übereinstimmend
im Charakter mit dem Schmuckkästchen
der hl. Kunigunde aus Bamberg (jetzt
München Nat.-Mus.), das aber flach vier-
eckig mit gewölbtem Deckel ist.
Stephani Wohnbau I 384. E. Prieß
Der Kordulaschrein in Kammin; Denkmalpflege
1902, 15. 96. A. Haupt Älteste Bank. d.
Germanen, Leipzig 1908, 48, Abb. 24.
A. Haupt.
Kajxiroi. § I. Bei Ptolemaeus II 11, 11
sind zwei Reihen germ. Völker unmittelbar
an der Donau durch die Namen Flctpfxat
Ka'[X7:ot und "ASpaßat Ka'tx-ot abgeschlossen.
Es handelt sich um Doppelnamen, die wie
Z uTjßot. Ssixvwvss oder AotS-ftot Boupot zu
beurteilen sind. Kotpitot allein werden an
anderer Stelle als Nachbarn der 'Paxaxai
genannt.
§ 2. Da im jüngeren Griechischen <x~
den Lautwert von [iß hat, kann Ka»x7:oi auf
lat. Cambi zurückgehen. Um so näher liegt
dann die Anknüpfung an den Namen des
niederösterr. Flusses Kamp, Cambus bei
Einhart Ann. ad. a. 791 (Pertz I 177), d. i.
kelt. kambos 'curvus'. Der gleichbenannte
bairische Chamb, ein Nebenfluß des Regen,
kommt, weil im Gebiet der Naristen ge-
legen, weniger in Betracht. Was das Ver-
KANAOTON— KANZLEIWESEN
hältnis des Volks- und Flußnamens be-
trifft, ist Isarci, Sequani neben Isarcus,
Sequana zu vergleichen. Daß der Fluß-
name ein keltischer ist, spräche aber noch
nicht für das Keltentum der Kafiirot; wahr-
scheinlicher, wenn auch nicht ganz sicher-
gestellt, wird dieses durch die ungerm.
aussehenden Sondernamen üapfxat und
"Aopaßai, von denen der erstere mit gall.
lat. parma 'runder Schild' identisch zu
sein scheint. Über eine geschichtliche
Rolle der beiden Völkchen ist nichts be-
kannt. R. Much.
KctvSouov. 'Stadt' in der Germ, magna
des Ptolemaeus südlich vom Westende des
MvjXißoxov opo?, wohl kelt. benannt; vgl.
ZfdA. 41, 133 f. r. Much.
Kannen aus Bronze. Gefäße mit Buckel-
und Relief Verzierung der jüngeren Hall-
stattzeit, im Norden importiert, getrieben
und genietet; s. Bronzegefäße § 3c. — Alt-
griechische Fabrikate, getrieben, gegossen
und gelötet, mit reichem Schmuckwerk;
s. Bronzegefäße § 4a. — Alt-keltische Fa-
brikate mit Ornamenten im La Tene-
Charakter; s. Bronzegefäße § 5. — Italische
Fabrikate in verschiedenen Formengruppen
aus vorrömischen und kaiserzeitlichen
Entwicklungsstufen; s. Bronzegefäße § 6b.
— Germanische Fabrikate im barbarischen
Geschmack der nachrömischen Zeit aus
Gräbern der Franken und Alamannen; s.
Bronzegefäße § 7b. — Vgl. auch 'Gieß-
kanne'. Hubert Schmidt.
Kanonisches Recht. K. R. (ius canoni-
cum) ist das in den kirchlichen Satzungen
(canones), nach späterem Sprachgebrauch
das im Corpus iuris canonici enthaltene
Recht. Als solches erscheint es zunächst
nur für den Christen als solchen von Be-
deutung. Gleichwohl hat es sich in allen
germanischen Staaten zu größerem Ein-
fluß emporgearbeitet, teils weil die Kle-
riker eine immer ausgedehntere Anwen-
dung dieses Rechts auf ihre Rechtsver-
hältnisse (auch mit Laien) erreichten,
teils weil sich die geistliche Gerichtsbar-
keit ständig weiter auf Laien erstreckte
und dieser Gerichtsbarkeit unterworfene
Gegenstände, wie z. B. Ehen und Testa-
mente, auch materiell dem kanonischen
Recht gemäß geregelt wurden.
v. Schwerin.
K a v x 1 0 1 ß 1 c. ' Stadt' im Süden der Germ,
magna des Ptolemaeus, in den 'Atarefa
oprt gelegen. Über den wohl kelt. Namen
s. ZfdA. 41, 133. r. Much.
Kanzleiwesen. § 1. Das Wort Kanzler
stammt von cancelli, den Schranken, welche
den Raum der Beamten von dem des Pub-
likums trennte, cancellarii scheinen in
römischer Zeit die untergeordneten Be-
amten geheißen zu haben, die vor den
cancelli standen und den Verkehr mit
dem Publikum vermittelten. Für die Zeit
des frühen Mittelalters pflegt man Kanzlei
als Bezeichnung der Behörde zu gebrauchen,
die für die Ausfertigung der Urkunden zu
sorgen hatte.
§ 2. Wie die Germanen das Urkunden -
wesen von den Römern übernommen hat-
ten, so auch manche Einrichtung und Be-
zeichnung des Kanzleiwesens. Die Beam-
tennamen des Mittelalters: referendarii,
scriniarii, notarii, cancellarii sind schon in
römischer Zeit bekannt. Seit dem 5. Jahrh.
begegnen referendarii als hohe Staats-
beamte, die beim Kaiser über Petitionen
aller Art Vortrag zu erstatten und die Be-
fehle an die ausführenden Behörden zu
leiten hatten. Als Expeditionsbehörden
selbst fungierten vier eigene scrinia. Weit
verbreitet war der Ausdruck notarius als
Bezeichnung für die Privatschreiber, welche
die nolae zu schreiben verstanden, aber auch
für eine bestimmt organisierte Gruppe der
kaiserlichen Beamten, die dem primicerius
notariorum unterstanden. Vielfache An-
wendung muß endlich auch die Bezeich-
nung cancellarius für einen untergeordneten
Beamten, besonders im Gericht, besessen
haben.
§ 3. An die römischen Verhältnisse
knüpfen die der Germanen an. Die Ge-
richtsschreiber der Ribuarier seit dem 7.
Jahrh., der Alamannen seit dem 8., welche
cancellarii hießen, stehen wohl mit den ver-
breiteten römischen Provinzialschreibern in
Verbindung. Aber bei den Germanen
konnte trotz wiederholter Anregungen der
Karolinger das provinzialeöffentlicheSchrei-
beramt nicht recht gedeihen. Die Anord-
nungen Karls d. Gr., daß in jeder Grafschaft
öffentliche Schreiber [cancellarii) anzustellen
seien, ist kaum allgemein befolgt worden.
Nur im Westen des deutschen Reichs
KANZLEIWESEN
leiteten mitunter die cancellarii der älteren
Zeit zum Kanzleiwesen der Fürstenhöfe
hinüber. Das alte öffentliche Schreibertum
hat sich im 9. und 10. Jahrh. verflüchtigt.
— Anders in Italien. Hier haben sich von
der römischen Zeit her die provinzialen und
lokalen Schreiber erhalten, die Tabellionen
in der Ro magna, die päpstlichen Scriniare
im Römischen, die Notare in anderen Ge-
bieten. Sie haben dem Bedürfnis nach ur-
kundlichen Aufzeichnungen im geschäft-
lichen Leben genügt. Manche von ihnen
haben sich seit dem 9. Jahrh. eine kaiser-
liche oder königliche Autorisation zu ver-
schaffen gewußt, es treten notarii regales,
nolarii sacri palatii und dergleichen auf,
es bildet sich ein öffentliches Notariat, es
entsteht später unter dem Einflüsse römi-
scher Rechtsgedanken die Ansicht, daß die
Ausübung des öffentlichen Notariats von
der Gewährung des Amts durch eine der
beiden universellen Mächte: Kaiser oder
Papst, abhängig sei, es erscheint der pübli-
cus imperiall auetoritate notarius oder der
publicus apostolica auetoritate notarius als
öffentlich berechtigte Beurkundungsperson.
Und dieses Notariat ist am Ende des 13.
und Anfang des 14. Jahrhs. auch auf
deutschen Boden verpflanzt worden.
§ 4. In welchem Maße in den auf römi-
schem Boden begründeten germanischen
Reichen wirkliche Kanzleien an den Höfen
der Monarchen existierten, ist nicht sicher
zu erkennen. Am Hofe Theoderichs
scheint das umständliche Kanzleiwesen
der Kaiserzeit bestanden zu haben. Am
Hofe der Langobarden und der Mero-
winger finden sich Referendare vor, welt-
liche Hofbeamte, die auf verschiedenen Ge-
bieten, auf finanziellen und militärischen,
wirkten. Mehrere waren nebeneinander
tätig, einer aber vermutlich mit der Hut
über das königliche Siegel betraut. Unter-
geordnete Beamte (Notare) schrieben die
Königsurkunden, rekognoszierten auch seit
697/98 mitunter an Stelle eines Referendars.
Aber kaum waren die Kanzleiverhältnisse
bestimmter organisiert, kaum ist eine ge-
schlossene Behörde, ein wirklich ständig
tätiges Bureau anzunehmen.
§ 5. Die Karolinger hatten schon als
Hausmeier eigene Kanzleibeamte. Kein
Personenwechsel fand statt, als Pippin 751
zur Königswürde gelangte. Aber unter
Pippin ist es zu einer festeren Ordnung ge-
kommen. Von 760 an ist ein Vorstand zu
beobachten, der, geistlichen Standes, ohne
feststehenden Amtstitel — die Bezeich-
nungen archinotarius, summus notarius,
archicancellarius und dergl. begegnen wech-
selweise — als Leiter des Beurkundungs-
geschäfts fungiert. Schon unter Karl d.
Gr. von hohem Ansehen, stieg der „Kanzlei-
vorstand", wie wir ihn am besten neutral
benennen, mächtig empor, beteiligte sich
deshalb seit 819 nicht mehr persönlich am
Schreibgeschäft, überließ wohl auch unter
Ludwig d. Fr. und Lothar I. zeitweilig
einem der Notare, die gewöhnlich unter
der Bezeichnung ihrer geistlichen Würde
als Diakone und Subdiakone begegnen, die
eigentliche Geschäftsführung, ohne daß es
indessen zu einer dauernden Dreistufung
des Kanzleibeamtentums: Vorstand, Ober-
notar und Notare, gekommen wäre. Natur-
gemäß traten verschiedene hohe Würden-
träger und Vertrauenspersonen des Monar-
chen mit der Beurkundung in Verbindung,
dürfen aber deshalb nicht als Mitglieder
der Kanzlei gelten. So auch begreiflicher-
weise besonders häufig der Erzkapellan, der
Vorsteher der Kapelle (s. u. Kapelle),
der als Vorgesetzter der Hofgeistlichkeit
ohnehin in gewissen Beziehungen zur Kanz-
lei stand. Erst unter Ludwig d. D. ist
Abt Grimald von St. Gallen, der in früheren
Jahren (833 — 837) Kanzleivorstand ge-
wesen und dann zum Erzkapellan erhoben
war, im Jahre 854 zeitweilig, seit 860 dau-
ernd zugleich Chef der Kanzlei geworden:
die leitenden Stellungen in Kanzlei und
Kapelle blieben seitdem vereinigt. Und
wie schon unter Ludwig d. Fr. die steigende
Bedeutung des Kanzleichefs einem der No-
tare zu einer dominierenden Stellung ver-
holfen hatte, so bewirkte naturgemäß
schließlich die Vereinigung von Kanzlei-
leitung und Erzkapellanat, daß ein Zwi-
schenamt zwischen Erzkapellan und No-
taren ins Leben trat: 868 nahm der Notar
Eberhard, der schon vorher als einziger
Rekognoszent der Urkunden fungiert und
sich über die gewöhnlichen Notare erhoben
hatte, den Titel cancellarius an. Damit ist
eine neue und schließlich eine dauernde
Grundlage der Kanzleiverfassung in drei-
10
KANZLEIWESEN
f acher Abstufung gewonnen worden: ein
Erzkapellan, ein Kanzler, mehrere Notare.
Denn wurde auch diese Organisation unter
Ludwigs d. D. Söhnen erschüttert, wurde
auch unter den letzten Karolingern und in
den ersten Jahrzehnten des Deutschen
Reichs die Bezeichnung cancellarius in recht
schwankender Bedeutung gebraucht, so
kehrte man im Ostreich doch immer wieder,
dauernd unter Otto I. Mitte des 10. Jahrhs.,
zu der Ordnung zurück, die im letzten
Regierungsjahrzehnt Ludwigs d. D. fest
bestanden hatte.
§ 6. Als zu dem deutschen Reich unter
Otto I. als zweites regnum das italienische
hinzukam, wurde eine zweite selbständige
Kanzlei am Hofe eingerichtet. Und ähnlich
wurde dann nach Ausdehnung der deut-
schen Herrschaft über das dritte regnum,
das burgundische, allerdings erst unter
Heinrich III. und nicht als wirklich dau-
ernd eingebürgerte Einrichtung, eine bur-
gundische Zentralbehörde geschaffen. Ten-
denzen einer Vereinigung der zwei bzw.
der drei Kanzleien machten sich früh gel-
tend, schon unter Otto III. und Hein-
rich IL, sind indessen erst in den letzten
Regierungsjahren Heinrichs V. dauernd
durchgedrungen: ein Kanzler mit einem
Stab untergebener Notare, über ihm drei
Erzbeamte als nominell oberste Chefs der
Kanzlei, mit Beziehung auf Deutschland,
Italien und Burgund.
§ 7. Der deutsche Erzbeamte hat bis
1044 zumeist den Titel archicapellanus ge-
führt, während der italienische und ebenso
der burgundische gewöhnlich Erzkanzler
hieß. Auf den ersten Erzkapellan, der zu-
gleich die Kanzleileitung übernommen
hatte, auf den St. Gallener Abt Grimald
war 870 Erzbischof Liutbert von Mainz ge-
folgt. Und damit ist im ostfränkischen
und im späteren deutschen Reich eine
Verbindung des wichtigsten zentralen
Amts mit dem Mainzer Erzstuhl ange-
bahnt worden. Freilich ist nach Ludwig
d. D. Tod infolge der Dreiteilung des
ostfränkischen Reichs das Erzkapellanat
des Mainzers auf einen Teil Ostfranziens
beschränkt worden — im Reich Karl-
manns fungierte zu derselben Zeit dessen
erster geistlicher Fürst, der Erzbischof
von Salzburg, in dem Karls aber der
Schwabenbischof von Augsburg. Ja, im
Reiche Karls III. ist während mehrerer
Jahre sogar der Grundsatz, daß ein
Bischof die oberste Kanzleileitung inne-
haben solle, aufgegeben und einem Em-
porkömmling am Hofe die Würde des
Erzkanzlers, vielleicht auch die des Erz-
kapellans gegeben worden. Unter Arnulf
und Ludwig d. K. war Erzkapellan der
Salzburger, der Metropolit jenes Reichs-
teiles, auf dem der Schwerpunkt der Königs -
macht dieser letzten Karolinger ruhte. Und
er blieb es auch unter Konrad, der nur am
Anfang seiner Regierung den Mainzer vor-
übergehend zum Erzkapellan bestellt hatte.
Aber wie Heinrich I. neue Wege der Politik
beschritt, so hat er von Anfang an den an-
erkannt Vornehmsten der Bischöfe seines
Reichs, den Mainzer, als Erzkapellan be-
stimmt. Allerdings erhoben im 10. Jahrh.
nochmals Andere Ansprüche: so wurde
der Trierer, der im selbständigen König-
reich Lothringen 895 — 900, der auch in
der französischen Zeit des Herzogtums
(911 — 925) als Erzkanzler fungiert hatte,
unter Otto I. als oberster Kanzleichef für
Lothringen neben dem Mainzer anerkannt;
so ward der Salzburger, der unter den drei
Regierungen Arnulfs, Ludwigs und Konrads
Erzkapellan des Gesamtreiches gewesen
war, von 945 — 953 in Königsurkunden, die
sich auf Baiern beziehen, als Erzbeamter
angeführt; sogar der Kölner, einst Erz-
kapellan im selbständigen Königreich Lo-
thringen 895 — 900, erschien unter Otto I.
einigemal als Erzbeamter. Eine Zer-
pflückung der Einheit, eine große Gefahr
für die Geschlossenheit des Kanzleiwesens
drohte. Otto beseitigte diese Gefahr. Als
953 sein Bruder Bruno Erzbischof von Köln
und als 954 sein natürlicher Sohn Wilhelm
auf den Erzstuhl von Mainz erhoben wurde,
verstummten die Ansprüche von Trier und
Salzburg, und nach dem Tode Brunos 965
ward Mainz der einzige Erzkapellan. Seit-
dem verblieb das Erzamt dem Mainzer
Stuhl, bis ans Ende des alten Reichs.
§ 8. Das italienische Erzkanzleramt be-
fand sich unter den Ottonen in der Hand
verschiedener italienischer Bischöfe. Hein-
rich IL, der anfangs die italienischen Ge-
schäfte in der deutschen Kanzlei erledigen
ließ, verlieh es nach Errichtung einer be-
KAPELLE
ii
sonderen italienischen Kanzlei dem deut-
schen Bischof von Bamberg, Konrad II.
aber dem Kölner Erzstuhl, dem es mit Aus-
nahme kurzer, auf besondere Umstände
zurückzuführender Unterbrechungen bis
1806 verblieb. Das burgundische Erz-
kapellanat endlich gehört im 1 1 . Jahrh. dem
Bistum Besangon, im 12. und 13. dem Erz-
bistum Vienne und ist erst nach dem Inter-
regnum an Trier gelangt. — Den ständigen
Einfluß auf die Kanzleigeschäfte hatten die
Erzkanzler längst verloren. Als tatsäch-
liche Chefs fungierten die Kanzler. Ihre
Wirksamkeit reichte schon im 10. Jahrh.
über das Beurkundungswesen weit hinaus,
sie sind später die wichtigsten Beamten des
Kaisers, ja geradezu Träger der kaiserlichen
Politik geworden.
§ 9. Von einer Kanzlei der geistlichen
und weltlichen Großen Deutschlands im
ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung
kann füglich nicht gesprochen werden.
Einzelne Schreiber besorgten gewisse Ge-
schäfte, einer der Hof- und Hausgeist-
lichen, ein Kapellan; aber von einem orga-
nisierten Schreibbureau ist im frühen Mittel-
alter nichts zu bemerken. Die Graf-
schaftsschreiber, die Karl d. Gr. überall ein-
gesetzt zu sehen wünschte, verschwanden
nach Auflösung des Karolingischen Welt-
reichs; den Germanen fehlte noch das Ver-
ständnis für den Wert des Urkunden -
wesens. Und als das intensivere Verkehrs-
und Gemeinschaftsleben der deutschen
Kaiserzeit aus eigener Entwicklung heraus
das begehrte, was die Karolinger den ger-
manischen Stämmen vergebens zu geben
gesucht hatten, als die cartae divisae, die
Kerbzettel, die sogen, chirographa für be-
weiskräftige Fixierung von Verträgen wei-
tere Verbreitung und als etwas später die
besiegelten Privaturkunden ihre große Be-
deutung zu gewinnen begannen, da waren
es anfangs vornehmlich die Empfänger,
welche die Urkunden von beliebigen Schrei-
bern verfassen und schreiben ließen. Erst
das spätere Mittelalter, besonders die Peri-
ode seit dem 13. Jahrh., hat zur Organi-
sation wirklicher Kanzleien an geistlichen
und weltlichen Fürstenhöfen und zugleich
auch in den deutschen Städten geführt.
Vgl. auch Art. 'Hofämter'.
H. Bresslau Handbuch d. Urkundcnlchrc I.
2. Aufl. 1912. Erben, S chmi tz-Kallen-
b e r g, Redlich Urkundenlehre I (Erben,
Kaiser- und Königsurkunden des MA. 1907);
III (Redlich, Die Privaturkunden des MA.
1911). G. Seeliger Erzkanzler u. Reichs-
kanzleien 1889. H. Brunner Zur RG. der
röm. u. germ. Urkunde; 1880. H. Stein-
acker Lehre v. d. Nichtkönigl. Urk., in Meisters
Grundr. der Geschichtswiss. I. G. Seeliger.
Kapelle. § 1 . Im fränkischen Reich, u. zwar
nachweisbar in der 2. Hälfte des 6. Jahrhs.,
genoß die capella S. Martini, d. i. das Ober-
gewand des heil. Martin von Tours, be-
sondere Verehrung. Im Anschluß an die
Legende, daß Martin noch als römischer
Kriegsmann zu Amiens den als frierenden
Bettler auftretenden Christus mit der
Hälfte seines Mantels beschenkt habe, ist
dieser Kultus zur Ausbildung gelangt. Die
capella saneti Martini wird zum fränkischen
Nationalheiligtum, das die merowingischen
Könige, das später die Karolingischen Haus -
maier und Monarchen mit sich führten, im
Frieden und im Kriege, das mit den ande-
ren Reliquien in den Oratorien der jewei-
ligen Pfalzen aufbewahrt wurde. Wreil die
capella S. Martini als wichtigstes Heilig-
tum des Hofes galt, deshalb konnte die
Bezeichnung capella für die am Hofe be-
findlichen Reliquienschätze überhaupt, ja
für die bei gottesdienstlichen Handlungen
am Hofe verwandten Heiligtümer ge-
braucht werden. Und darum wird das Wort
capella auch auf den Ort der regelmäßigen
Aufbewahrung bezogen: die Oratorien der
Pfalzen wurden Kapellen genannt. Schon
früh muß das der Fall gewesen sein,
denn in der 2. Hälfte des 8. Jahrhs. be-
gegnen in diesem Sinne nicht nur Kapellen
in kgl. Pfalzen, sondern auch an Orten,
die zu den Pfalzen des Königs in keiner
Beziehung mehr standen und höchstens
einst direkt oder indirekt zum Fiskus ge-
hört hatten. Seit dem Anfang des 9. Jahrhs.
ist selbst von dieser, mitunter nur vagen
Beziehung zum Königsgut wenig zu be-
merken und die Verwendung des Wortes
Kapelle als Bezeichnung eines Gotteshauses
allgemein. Allerdings schon damals in der
charakteristischen Beschränkung, die bis
zum heutigen Tage zu beobachten ist. Die
Oratorien der Pfalzen waren ja der Natur
der Sache nach nicht große Tauf- und
Pfarrkirchen, sondern kleinere Gebäude,
12
KAPELLE
die den kirchlichen Bedürfnissen des Mon-
archen und seiner nächsten Umgebung zu
genügen hatten. Und obschon manche
dieser Pfalzkapellen, so vor allem die
Aachener, später eine große Ausdehnung
erlangten, mit ihren zahlreichen Klerikern
zu einem gewaltigen Kollegiatstift ge-
worden waren, so hat die ausgedehnte An-
wendung capella auf Gotteshäuser doch an
die einstigen kleinen und internen Ora-
torien angeknüpft. Im Jahre 829 wurden
die aediculae, quas usus inolitus capellas
apellat gegenübergestellt den basüicae deo
dicatae ad missarum celebratarum audien-
dum. Im Sinne von kleinen, besonders
Herrschaftshöfen zugehörigen, nicht dem
regelmäßigen Kult der Pfarrgemeinden
dienenden Gotteshäusern oder von einzel-
nen Sonderteilen einer großen Kirche ist
sodann das Wort ,, Kapelle" erhalten ge-
blieben. — Einer viel späteren Zeit gehörte
die Übertragung des Ausdrucks auf musi-
kalische Einrichtungen an, die ursprüng-
lich mit den Kapellen als Gotteshäusern
zusammenhingen. /
§ 2. Aber von der capella S. Martini
ging noch eine andere Entwicklung aus.
Capellani wurden jene Geistlichen benannt,
die das Nationalheiligtum, ja die überhaupt
die Reliquien des Königshofes zu bewachen
hatten, Capellani hießen sodann die an den
Pfalzkapellen angestellten Geistlichen,
schließlich die mit Kapellen in weiterer
Bedeutung überhaupt verbundenen Kle-
riker. In älterer Zeit nannte man daher
nur kgl. Hofgeistliche capellani, dann die
der Königin und der Mitglieder des könig-
lichen Hauses, ferner — nachweislich seit
der 2. Hälfte des 9. Jahrhs. — die der geist-
lichen und weltlichen Fürsten, endlich spä-
ter niedere Kleriker verschiedenster Art.
Ferner ist zu beachten: capella hieß die
Vereinigung der capellani, der Hof geist-
lichen, die capella wurde zu einer wichtigen
Institution des Königshofes.
§ 3. Die älteren Karolinger haben den
Pfalzklerus bestimmter organisiert. Zwar
kommt schon in der Merowinger-Zeit ein
Abt des königlichen Oratoriums vor, aber
ein Vorsteher der am Hofe tätigen Ka-
pellane begegnet erst seit Pippin und ist
vielleicht erst nach Pippins Thronbestei-
gung 751 bestellt worden. Er heißt Pfalz -
kaplan capellanus palatii nostri, er wird
auch custos capellae, sanctae capellae primi-
cerius und ähnlich genannt. Er ist schon
unter Pippin und Karl ein Mann von hohem
Ansehen — hatte er doch für die utilitates
ecclesiasticae in weitem Sinne zu sorgen, er
steigt vollends zu einer beherrschenden
Stellung unter Ludwig d. Fr. empor. Abt
Hilduin von Saint-Denis, seit 819 Haupt
der Kapelle, wird als der Erste der Hof-
kleriker bezeichnet, er führt nicht mehr den
einfachen Titel seiner Vorgänger capellanus,
er läßt sich sacri palatii summus capellanus
nennen, zuletzt auch archicapellanus. Und
dabei bleibt es in der Folgezeit. Der Titel
apocrisiarius, den Hincmar in seiner Schrift
de ordine palatii den Vorstehern der Hof-
kapelle beilegt, ist nur einmal von Karl
dem Kahlen in Verbindung mit dem des
summus capellanus gebraucht worden, er
weist auf den päpstlichen Vikariat hin und
zeigt die bestimmte Tendenz des Reimser
Erzbischofs, die Erzkapellane als die natür-
lichen Stellvertreter der Päpste erscheinen
zu lassen.
§ 4. Die Hofkapelle mit dem Erzkapellan
an der Spitze bildete im 9. Jahrh. eine In-
stitution von weitreichender Bedeutung. Sie
war gewissermaßen derMittelpunkt des kirch-
lichen und des geistigen Lebens im ganzen
Reiche. Der Erzkapellan als der wichtigste
Ratgeber des Monarchen hatte Einfluß auf
Besetzung der höchsten kirchlichen Pro-
vinzialstellen, die Kapellane selbst eine ge-
wisse Anwartschaft auf einträgliche und
einflußreiche Stellen. Diakone, Subdia-
kone, Presbyter begegnen unter den Kapel-
lanen, einigemal wird eines Archidiakons
gedacht, Walafrid Strabo vergleicht die
capellani minores mit den königlichen Vas-
sen, den besonderen Gehilfen auf dem Ge-
biete des Krieges und der weltlichen Ver-
waltung. Eine Institution großen Stils,
zugleich aber eine Institution, die dem ge-
schlossenen hierarchischen System der
Kirche widersprach, eine Behörde, die über
die normalen Ordnungen der Kirche hin-
weg das kirchliche Leben beeinflußte. Die
Bischöfe wandten sich daher gegen die Hof -
kapelle und suchten 829 deren Abschaffung
zu erlangen. Aber vergebens. Die Hof-
kapelle blieb, sie verlor nur den Gegen-
satz zum Episkopalsystem.
KAPITEL
13
§ 5. Im 9. Jahrh. ist eine innige Verbindung
mit der Kanzlei hergestellt worden. Be-
ziehungen hat es zwar von jeher gegeben.
Waren doch die karolingischen Kanzlei -
beamten Geistliche. Vielleicht standen sie
alle als solche unter dem Erzkapellan, jeden-
falls sind manche von ihnen Kapellane ge-
wesen. Dazu die überragende Stellung des
Erzkaplans, der gleich anderen hohen Hof-
beamten, ja der Natur der Sache nach mehr
als diese, Einfluß auf die materielle Be-
handlung höfischer Akte besaß, der als
Übermittler des Beurkundungsbefehls, auch
des Fertigungsbefehls in der Kanzlei fun-
gierte. Unter Ludwig d. D. wurde ihm die
Kanzleileitung übertragen (s. Kanzlei).
Und seit 870 galt in der Hauptsache der
Grundsatz, daß das Erzamt in Verbindung
stehe mit dem ersten Bistum des Reiches.
Wie dadurch der Erzkapellan die ständige
Wirkung auf die Kanzlei einbüßen mußte,
so auch auf die Kapelle. Der Mainzer, der
schon vorher häufig den Titel Erzkanzler
statt Erzkapellan geführt hatte, begnügte
sich seit 1044 definitiv mit dem Erzkanzler-
titel. Ob einer der Kapellane, ob vielleicht
der Kamtler als Stellvertreter des abwesen-
den Erzbeamten wirklicher Chef der Kapelle
geworden war, wissen wir nicht.
§ 6. Die Kapelle spielt noch in der deut-
schen Kaiserzeit eine gewichtige Rolle. Ihr
gehören Leute an, die zu den verschieden-
artigsten und zu recht weltlichen Ge-
schäften verwendet wurden, als Königs-
boten in Italien, als Gesandte, sogar als
Vorbereiter militärischer Aktionen, sie ist
der Mittelpunkt des recht weltlichen Ge-
bahrens der Hofgeistlichkeit und daher für
Männer strenger Richtung ein Objekt des
Angriffs; sie ist den Mitgliedern vielfach
Vorschule und Vorstufe für Erlangung
hoher kirchlicher Ämter. Später wurde das
Kapellanat immer häufiger verliehen, auch
an solche, wie z. B. an Mönche von Monte
Cassino, deren Anwesenheit am Hofe über-
haupt nicht zu erwarten war. Damit hat
sich die Einheit und Geschlossenheit der
Organisation mehr und mehr verflüchtigt.
Die Kanzlei auf der einen Seite, die ver-
schiedenen besonderen kirchlichen und
weltlichen höfischen Institutionen auf der
anderen Seite haben in späterer Zeit die Kle-
riker des Hofes in anderer Weise organisiert.
G. VVaitz D. V. G. 3, 516fr.; 6, 337fr.
YV. Lüders Cape IIa. Die Hof kap eile der Karo-
linger bis zur Mitte des 9. Jahrh. (Arch. f.
Urkundenforsch. II. 1908. S. 1 ff.) G. Seeliger.
Kapitel. § 1. Das Wort capitidum be-
zeichnete in der Kirche zunächst wie über-
all einen Abschnitt und zwar im besonderen
einen solchen der Regula Chrodegangi, dann
den Raum, in dem sich die Geistlichen zu
ihrer Vorlesung versammelten, endlich die
Versammelten selbst. Deren Zusammen-
kunft aber hatte ihren Grund in dem ge-
meinsamen Leben (vita communis), das
unter den an einer Kirche befindlichen
Geistlichen vereinzelt schon vor, in weite-
rem Umfange seit dem 8. Jahrh. im Fran-
kenreiche statthatte und zuerst um 760 von
Bischof Chrodegang von Metz durch die
zunächst für Metz bestimmte, aber bald
weiter verbreitete Regula Chrodegangi,
dann 816 durch die Synode von Aachen
(institutio canonicorum) geregelt wurde.
Als vitacanonica hat sich dieses Zusammen-
leben der dann nachdem sie verzeichnenden
canon als canonici benannten Geistlichen
von der vita regularis, dem regulariter vivere,
vor allem dadurch unterschieden, daß es
ohne Einfluß auf Vermögensfähigkeit und
Vermögensbesitz und auf die Verschieden-
heiten des ordo war. Doch ist zu beach-
ten, daß im Frankenreich und anderwärts
auch eine vita regularis unter den Geist-
lichen einer Kirche vorkommt, so daß diese
also reguläres, nicht, wie meist, saeculares
sind. Die wirtschaftliche Grundlage der
vita canonica war die mensa canonicorum.
§ 2. Zunächst für die Kleriker an der
bischöflichen Kirche bestimmt, ist die vita
canonica seit dem 8. Jahrh. auch an anderen
größeren Kirchen übernommen worden.
Damit ist der Unterschied zwischen dem
Dom- oder Kathedralkapitel (auch Dom-
stift) und dem Stift- oder Kollegiatkapitel
gegeben. An beiden war die Zahl der
Geistlichen an sich unbeschränkt. Sie be-
stimmte sich aber sowohl nach dem Bedarf,
als auch nach dem Vermögen und den Ein-
künften der Kirche, aus denen die Kanoni-
ker (Domherren, Stiftsherren, anorw. kors-
broed'r, kanökar) zu erhalten waren. An
der Spitze steht in den Domkapiteln der
Bischof, vertreten und unterstützt vom
Arc'hidiakon, dem nach der Aachener Regel
14
KAPITULARIEN
für alle Kapitel der praeposüus entspricht,
der Probst (aschw. adän. prövcest, anorw.
pröfasti, dazu pröfastdoemi). Dieser wird mit
anderen Inhabern hervorragender Stellen
(dignüas, praelatura), nämlich dem später
neben dem Propst oder, wenn dieser fehlt,
dem selbst an der Spitze stehenden decanus
(früher archipresbyter), dem cantor, scolasti-
cus, camerarius u. a. als praelatus be-
zeichnet (s. Archidiakon). — Die Dom-
kapitel haben unter Verdrängung der
übrigen Geistlichen und als Nachfolger
des alten presbyterium Einfluß auf die
Verwaltung der Diözese erlangt und, so-
weit eine Bischofswahl erfolgte, diese
vorgenommen.
§ 3. Wie im Frankenreich finden sich
Kapitel auch in anderen germanischen
Staaten. So seit dem II. Jahrh. in Däne-
mark, wo zwei (Odense und Borglum) eine
vita regularis pflegten, wie spätestens seit dem
13. Jahrh. in Schweden (zuerst Linköping
ca. 121 5; aber hier keine Kollegiatkapitel)
und Norwegen; in diesen Ländern vielleicht
auf Anregung des Kärdinallegaten Nicolaus
von Albano ca. 1152, während auf Island
und den Schatzlanden mit Ausnahme der
Orkneyjar und der Sudreyjar das Kapitel
fehlt. Mit der Errichtung der ersten
Bischofssitze, noch ins 6. Jahrh. zurück-
reichend, erscheinen die Kapitel (ags. gced,
hiered) in England.
Hinschius Kirchenrecht II 49 ff. Stutz
Kirchenrecht 306, 308, 333. VVerm inghof f
Verfassungsgesch. d. deutschen Kirche im MA.
22, 143 ft., 150fr. Schaefer Pfarrkirche u.
Stift im deutschen Mittelalter. Makower Ver-
fassung d. Kirche in England 310 f. Lieber-
mann Gesetze II 2,352. Jergensen Fore-
Icesninger 266 f. Helveg De dans/ce Dotn-
hapitler. Maurer Forlesungen II 173 fr*.
Lundquist Bidrag dill kännedom om de
svenska Domkapitlen ufider Medeltiden (1897).
Hildebrand Sveriges Medeltid III 1 36 ff.
Nord ström Bidrag I 231 ff; 236 ff. Reuter-
d a h 1 Swenska kyrkans historia II 63 1 .
v. Schwerin.
Kapitularien. § 1. Unter Pippin ist zu-
erst die Rede von distincta capitula subter
inserta (Mon. Germ. Capitul. I Nr. 14 v. J.
755), unter Karl i. J. 779 von einem capi-
lulare, das auf einer Reichsversammlung
beschlossen wurde (Capit. Nr. 20). Seit-
dem ist es üblich, die in Einzelkapitel ge-
gliederten karolingischen Verordnungen
und Gesetze Kapitularien zu nennen,
eine Bezeichnung, die von der neueren
Forschung auf die fränkischen Einzel -
erlasse in weitem Umfang angewendet
wird. Wichtigere Kapitularien sind oft auf
einer Reichsversammlung beschlossen wor-
den, andere vom König aus eigener Macht-
vollkommenheit allein erlassen. Ihre Nor-
men beziehen sich auf die verschiedensten
Verhältnisse, auf kirchliche und weltliche,
auf Straf-, Privat- und Prozeßrecht, auf
Staats- und Verwaltungsrecht; Bestim-
mungen, die altes angestammtes Volksrecht
aufheben, verändern oder erklären sollten,
die demnach dauernde Geltung beanspru-
chten, begegnen ebenso wie auf der anderen
Seite Normen, die nur vorübergehend eines
oder mehrerer Beamten Verhalten regeln
wollten. Die Mannigfaltigkeit der in den
Kapitularien auftretenden Bestimmungen
ist charakteristisch. Der große Reichtum,
zugleich auch die Regellosigkeit des staat-
lichen Wirkens dieser Zeit tritt in ihnen
! besonders deutlich hervor.
§ 2. Wohl hat der Staat das steigende
Bedürfnis nach einer gesetzlichen Fixierung
des Rechts auch in großzügiger Weise zu be-
friedigen gesucht durch Aufzeichnung des
ungeschriebenen Stammesrechts und durch
Erneuerung älterer Kodifikationen (Leges,
Volksrechte), aber daneben ging eine Fort-
bildung des Rechts durch Erlaß zahlreicher
Einzelvorschriften, eben der Kapitularien,
einher. Und dabei wurden Gesetze, Verord-
nungen, schlichte Verwaltungsnormen
grundsätzlich nicht geschieden. Jenach den
individuellen Bedürfnissen, je nach den An-
regungen, die der Zentralstelle desReichs und
besonders dem Reichstag geboten wurden,
wurden Normen zusammengestellt: im sel-
ben Kapitular erscheinen Verfügungen der
verschiedensten Art. Handelte es sich frei-
lich darum, ein bestimmtes Volksrecht zu
ergänzen oder zu berichtigen, dann wurden
die betreffenden Bestimmungen in einem
besonderen Kapitulare zusammengestellt.
Auch dann, wenn eine Reichsversammlung
umfassende legislatorische und verwaltungs -
ordnende Wirksamkeit entfaltet hatte,
wurde die Menge verschiedenartiger Be-
stimmungen in mehrere Einzelkapitularien
geteilt und gleichartige in besonderen Ver-
KÄRI— KARLSPFUND, KARLSLOT
15
Ordnungen zusammengestellt. So wurden
begreiflicherweise die capitula ecclesiastica
von den capitula mundana häufig gesondert,
aber nicht stets, nicht notwendig, und vor
allem: die Bedeutung der Einzelbestim-
mungen blieb an sich gleich, ob sie in Ge-
sellschaft gleichartiger oder verschieden-
artiger Normen auftrat. So wurden auch
mitunter, nicht häufig, jene Normen in be-
sonderer Verordnung zusammengefaßt, die
sich auf die in den alten Leges behandelten
Materien bezogen. Als i. J. 819 eine Reichs- '
Versammlung großen legislatorischen Stoff
bewältigt hatte, wurden, wie es im Pro-
oemium heißt, die auf kirchliche Verhält-
nisse bezüglichen Vorschriften, wurde so-
dann quid in legibus mundanis addenda und
quid in capitulis inserenda getrennt aufge-
zeichnet. Und dem entsprechend wurden
besondereKapitularien herausgegeben : I . ca-
pitida proprie ad episcopos vel ad ordines
quosque ecclesiasticos pertinentia (Capit.
Nr. 138); 2. capitula quae legibus addenda
sunt (C. 139); 3. capitula quae per se scri-
benda sunt (C. 140); zu denen sich hinzu -
geselltc 4. capitula praecipue ad legationem
missorum pertinentia (C. 141). Aber wie 819
diese Gruppierung als eine äußerlich tech-
nische gedacht war, wie die capitula legibus
addenda und per se scribenda als durchaus
gleichwertig nach Entstehungsweise und
Geltungskraft behandelt wurden, so ist
ganz allgemein zu betonen: diese Gegen-
überstellung und Sonderung erfolgte nicht, j
weil bei der Entstehung der einzelnen
Kapitularien verschiedene Mächte ver-
fassungsmäßig zu entscheiden hatten, auch
nicht, weil die Geltungsdauer der Bestim-
mungen verschieden war, sondern lediglich
deshalb, weil das äußerliche Bedürfnis einer
Gruppierung des Gesetzes- und Verord-
nungsstoffes befriedigt werden sollte.
§ 3. Die Einteilung der weltlichen Kapi-
tularien in drei Gruppen: capitula legibus
addenda — per se scribenda — missorum,
rührt von Alfred Boretius her. Sie ist zu-
treffend nur in dem eben besprochenen be-
schränkten Sinne. Sie ist m. E. irrig, so-
weit sie eine Unterscheidung der Gesetze
nach Entstehung, Bedeutung und Gel-
tungsdauer hervorheben will. Unhaltbar
ist, glaube ich, die von Boretius begründete
und von anderen wiederholte Ansicht, daß
die capitula legibus addenda Gesetze seien,
grundsätzlich unter Zustimmung des Volkes
der Hundertschaft entstanden und von
dauernder Geltung wie die alten Volksrechte
selbst, während die capitula per se scri-
benda ohne Volkszustimmung entstanden
seien und deshalb der höchsten Bürgschaft,
der Dauer entbehrten, während ferner die
capitida missorum als Beamteninstruktio-
nen nur transitorische Bedeutung besaßen.
Irreführend insbesondere scheint mir eine
Verwendung dieser Dreiteilung dann zu
sein, wenn aus der Gesellschaft, in welcher
eine Bestimmung auftritt, irgendwie auf
ihre Rechtskraft geschlossen wird. Die
bunte Regellosigkeit des karolingischen
Gesetz- und Verordnungswesens muß viel-
mehr als ein überaus charakteristisches
Merkmal der fränkischen Staatstätigkeit
gelten. S. auch u. Gesetzgebung.
Ausgabe: MGLeg. sect. II: Capitularia
regum Francorum\,eA. A. Boretius, 1883.
II. ed. A. Boretius et Victor Krause,
1 897. A. Boretius Beiträge z. Kapitularien-
kritik, 1874. Waitz DVG. 3,599 fr. 4,82 fr.
S e e 1 i g e r Die Kapitularien d. Karolinger
1893. Ders Hist. Vtj. 1, 315fr. 7, 182fr.
D a h n Könige d. Germanen 8 3, 4 ff.
G. Seeliger.
Käri ein nordischer Winddämon (Fas.
II 3, 17), nach jungem Mythus der Sohn
Fornjöts (s. d.) und Bruder des Meeres
(Hles) und Feuers (Logis). jQkull, der
Gletscher, ist sein Sohn. e. Mogk.
Kaptxavot. Diese vermutlich bessere
Lesart statt der Vulg. Kaptxvot bei Ptol.
II 11, 6 bietet die treffliche Hs. X. Der
Volksname hat ein Seitenstück in britanni-
schem KopiTavot bei Ptol. II 3, 11 und ist
wahrscheinlich keltisch. Dies kann nicht
befremden, denn er steht in der westlich-
sten Namenreihe der Germ, magna des Ptol.
und gehört wohl in die agri Decumates, wo
uns von Tacitus Germ. 29 keltische An-
siedler bezeugt sind. Doch dürfte in jenen
Grenzgebieten auch für einen germ. Stamm
ein keltischer Name nicht wundernehmen.
R. Much.
Karlspfund, Karlslot. §1. In mittel-
alterlichen Quellen ist zuweilen von einem
Gewicht die Rede, das mit Karl d. Gr. in
Verbindung gebracht wird. Arnold von
Lübeck erzählt, daß die Mitgift jener däni-
schen Prinzessin, die mit einem Sohne K.
i6
KARLSPFUND, KARL SLOT
Friedrichs I. verlobt war, 4000 Mark Silber
betrug, librata pondere publico, quod Carolus
Magnus instituerat. Bußandrohungen K.
Friedrichs IL lauten auf Pfunde Gold,
zahlbar in pondere Caroli, dem Dichter des
Wigalois ist (um 1212) Karies lot das voll-
kommenste richtige Gewicht, das es gibt.
§ 2. Sehr bestritten ist die Schwere
dieses Pfundes; sie wird zwischen 367,13 g
bis 491,179 g geschätzt. Es gibt wohl
mehrere alte Gewichtstücke, die sich selbst
als Pondus Caroli bezeichnen, allein der
Beweis, daß sie wirklich aus karolingischer
Zeit stammen, läßt sich nicht erbringen.
Abb. 1. Rundes Gewichtstück mit aufragendem
Knopf, 17 mm dick und 273 g oder 10 römische
Unzen schwer, mit der eingeritzten Unterschrift
PONDVS CAROLI ; im Museo civico zu Bologna.
(Aus Prou, Monnaies Carolingiennes, Paris 1896,
Einleitung XXXIX.)
Ihrem Gewichte nach kann man sie wohl
als 4, 6, 7, 10 und selbst 12 römische
Unzen -Stücke, also als Teilstücke oder
Einheiten des römischen Pfundes, anspre-
chen, man kann jedoch daraus nicht er-
sehen, welchen Bruchteil des Karolinger
Pfundes sie ausmachten, oder mit andern
Worten, aus wieviel römischen Unzen
dieses bestand. Man hat daher zur Er-
mittelung des Karolinger Pfundes andere
Wege eingeschlagen.
§ 3. Im Frankenreich stand das römi-
sche Pfund (nach Böckh = 327,45 g) zu
12 Unzen (= 27,288 g) als eine von den
Römern übernommene Einrichtung fort-
dauernd in Anwendung. Zur Zeit der Karo-
linger gab es aber außerdem noch andere
Gewichtpfunde, die gleichfalls Vielfache
von römischen Unzen waren, doch ist
nicht sichergestellt, ob sie gleichzeitig oder
nacheinander in Gebrauch kamen. Neben
der römischen Einteilung des Pfundes nach
Unzen hatte sich aber — im Anschluß
an die Ausprägungen — auch der germani-
sche Brauch eingebürgert, das Pfund in
eine Anzahl Pfenniggewichte zu zerlegen,
die zu je zwölf als Schilling zusammen-
gefaßt wurden. Nach Guilhiermoz gab es
so Pfunde von 300 und 360 Pfenniggewicht,
die nach der Unzenschwere Gewichte zu
15 und 18 römischen Unzen waren und
daher 407,9215 g beziehungsweise 489,506 g
wogen. Beide lebten in altfranzösischen
Gewichten fort, das 15 Unzenpfund be-
herrschte als livre poids de table bis ins
18. Jahrh. ganz Südfrankreich, das 18
Unzenpfund als livre poids de marc war
eine Verdoppelung der Mark von Troyes
(244,753 g) und sein Muttergewicht hieß
im 18. Jahrh. Pile de Charle magne.
§ 4. Das Pfund,; das man Karl d. Gr.
zuschreibt, betrachtet man als ein Silber-
gewicht, das bei den Ausprägungen dieses
Herrschers zur Anwendung kam. Darum
sind auch alle Versuche zur Ermittelung
seiner Schwere, angefangen von Le Blanc
(1690) mit Erörterungen über Karls d. Gr.
Münzwesen verbunden gewesen. Die Er-
gebnisse dieser Untersuchungen gehen weit
auseinander, schon darum, weil über die
Schwere des römischen Pfundes und seiner
Unze, welche die Grundlage bilden, keine
Einigkeit herrscht. Je nachdem man sich
mit Böckh an die Größe von 327,45g oder
wie die Mehrzahl der Franzosen an 326,337 g
hält, oder mit Capobianchi für die
Karolinger Zeit eine Schwere von 321,238 g
annimmt, wechselt auch das Gewicht der
römischen Unze zwischen 27,288 g, 27,195 g
bis 26,769 g. Dieser Unterschied, an sich
gering, beeinflußt das Schlußergebnis selbst
dann um mehrere Gramm, wenn die For-
scher in der Unzenzahl des karolingischen
Pfundes übereinstimmen.
§ 5. Bisher sind von Forschern folgende
Größen als Schwere des Karolingerpfundes
angegeben worden: a) durch L e Blanc
das sog. Troypfund von 367,13 g, das
später nachweislich im englischen und
niederländischen Münzwesen zur Anwen-
dung kam. Für diesen Ansatz ist A d.
KAPPOAOYNON— KÄSE
17
Soetbeer mit neuer Begründung und
selbständiger Berechnung des Pfennig-
gewichts eingetreten, ihm hat sich die
Mehrzahl der deutschen Forscher ange-
schlossen.
b) 407,9215 g oder die Schwere des sog.
livre poids de table durch Guerard,
dem sich mit teilweise abweichender Be-
gründung die Mehrzahl der französischen
Gelehrten und von den deutschen I n a m a-
Sternegg und H i 1 1 i g e r zugesellt
haben.
c) F o s s a t i und Capobianchi
meinen, daß das Gewicht Karls d. Gr. die
Schwere des römischen Pfundes um ein
Drittel übertroffen habe, es sei ein 16
1 nzenpfund von 433,416 g (Capobianchi
428,317 g) gewesen.
d) Carli-Rubbi suchte das Pfund
Karls d. Gr. im kölnischen Gewicht. D e -
s i m o n i , der auf diesen Gedanken zu-
rückgriff, erklärte die Kölner Mark von
233.855 gals karolingisches Halbpfund und
gelangte so zu 467,7 g fürs ganze Pfund.
e) Guilhiermoz erblickte in dem
18 Unzenpfund von 489,506 g das viel-
gesuchte Karolingerpfund. Auf einem
andern Wege gelangte auch Prou zum
gleichen Ergebnis, das er jedoch um etwa
2 g auf 491,179 g Schwere aufrunden zu
sollen meinte.
§ 6. Ich meinerseits möchte mit L e
B 1 a n c und Soetbeer im Troygcwicht
von 367,13 g das Pondus Caroli erblicken,
da ich der Ansicht bin, daß das Gewicht
der jüngeren und schwereren Pfennige
Karls d. Gr. bei ihrer Ausgabe im Durch-
schnitt — und nur auf diesen kam es nach
meiner Überzeugung in der Zeit Karlsd. Gr.
an — rund 1,53 g betragen habe, was auf
ein Pfund von 367,2 g führen würde. Es
läßt sich der Nachweis erbringen, daß
karolingische Münzstätten das Troypfund
kannten und besaßen. Nächst dem heuti-
gen-Wijk bij Duurstede wurden nämlich in
den Trümmern der durch Normannenein-
fälle im 9. Jahrh. zerstörten Münzstätte
Dorestat drei Bleigewichte mit Abdrücken
karolingischer Münzstempel gefunden, die
jetzt im Rijksmuseum van Oudheden zu
Leiden verwahrt werden. Zwei davon mit
i83,5 g und 184 g Schwere sind genaue
Hälften des Troypfundes, das dritte wiegt
Hoops, Reallexikon. III.
126 g und ist ein um nicht ganz 4 g zu
schwer ausgefallenes Drittelpfund.
§ 7. Mit diesen Ausführungen ist keines-
wegs gesagt, daß auch die Ausmünzungen
der späteren Karolinger nach dem Troy-
pfund erfolgten. B 1 a n c h e t deutet in
seinem Manuel de Numismatique frangaise
(Paris 1912, S. 361) die Möglichkeit an,
daß schon unter Karl d. Gr. noch weiter
Änderungen im Münzfuß eingetreten seien,
und Hilliger hat in einer zweiten Abhand-
lung (1903, S. 458) die Befürchtung aus-
gesprochen, daß der Streit um das Karo-
lingerpfund^in Streit um des Kaisers Bart
war. Er halte es jetzt für ausgeschlossen,
daß Karl d. Gr. ein neues Gewichtpfund
eingeführt habe, er habe nur in der zweiten
Hälfte seiner Regierung schwerere Pfennige
schlagen lassen und dadurch in der Wäh-
rung ,,an die Stelle des Gewichtpfundes
ein schwereres Zählpfund gesetzt". Herr-
schendes Pfund im Karolingerreich sei das
Römerpfund gewesen und sei es auch ge-
blieben, wie die Beschlüsse des Aachener
Konzils vom J. 817 dartun.
Capobianchi V* Pcsi proporzionali de IIa
libra Romana, Merovingica e dt Carlo Magno;
Rivista ital. di Numismatica 1892, S. 79 ff.
G u i 1 h i e r m o 2 § 53 ff. H i 1 1 i g e r in Hist.
Yjts. 1900, 161 ff.; 1903, 458. Prou Cata-
logue des monnaies Carolingicnncs S. XXXV ff.
Soetbeer in Forsch, z. d. Gesch. 4, 3ioff.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Kappooouvov. 'Stadt' in der Germ,
magna des Ptolemaeus, nahe seiner Ost-
grenze. Derselbe Name kommt in der Pan-
nonia superior, Vindelicia und Sarmatia
europaea vor. Doch handelt es sich in letzte-
rem Falle wohl um den gleichen Ort wie den
in der Germ, eingetragenen; s. ZfdA. 41, 104.
Der Name ist kaum mit d'Arbois de
Jubainville als 'Burg des Mannes
oder Gottes Carros' zu verstehen, eher als
'Wagenburg' oder als 'Steinburg'; s. AfdA.
32> 264- R. Much.
Käse. § 1. Urgermanisches Nahrungs-
mittel: maiorque pars eorum victus in lade,
caseo, carne consistit: Caesar BG. VI 22.
Dieser älteste Käse war sogen. Sauermilch-
käse, wie er auf norddeutschen Bauern-
höfen bis in die neuste Zeit fast ausschließ-
lich hergestellt wurde. Eine Anzahl alter,
teilweise mundartlicher Ausdrücke (altn.
KASOTPnS— KATZE
ostr, mhd. twarc, quark, bairisch schotten u.
a.) scheint darauf hinzuweisen, daß er ur-
sprünglich aus mehr oder weniger flüssigem
Quark bestand (Schrader Reallex. 409,
Heyne Hausaltert. II 315/16), daß man
also erst allmählich lernte, die durch län-
geres Stehen auf natürlichem Wege ge-
ronnene Milch durch Erwärmen und Aus-
pressen und Durchkneten der übrigbleiben-
den festen Substanz zu behandeln.
§ 2. An diesem Fortschritt scheint römi-
sches Vorbild starken Anteil gehabt zu
haben, wie man von den Römern auch die
Verwendung des Lab (coagulum, ahd. chesi-
luppa, ags. ceselyb zu got. lubja 'Gift',
anord. lyf 'Arznei'; auch keszrynne, ags.
rynning, dazu verb. ahd. rennan) kennen
lernte, mit dem man die frische, süße Milch
versetzt und auf diese Weise schnell ge-
rinnen läßt (Süßmilch- oder Labkäse). Zur
Gewinnung des Lab diente wohl ausschließ-
lich der Inhalt des Kälber- oder auch des
Hasenmagens. Nach Skandinavien ist die
Bereitung des Labkäses erst spät gedrun-
gen, dort bleibt deshalb auch der alte Name
ostr, während westgermanisch mit der vol-
lendeteren Technik auch der Name von den
Römern übernommen wird : ahs. chäsi, käsi,
alts. käsi, kiesi, ags. cese, cyse (lat. cäseus).
In Skandinavien bedeutet keesir 'coagulum
= Lab'.
§ 3. Käse muß häufig als Zins gegeben
werden (Heyne Hausaltert. II 319). Auch
als Opfergaben wird er erwähnt (Gregor v.
Tours, Höfler im Archiv f. Anthrop. N. F.
VI, S. 101 b).
§4. Am verbreitetsten war Kuhkäse;
Ziegenkäse wurde nur landschaftlich ge-
schätzt, ebenso wie der fette Schafkäse,
der besonders im alten England gebacken
wurde (Plinius hist. nat. 28, 9; ^lfrics Ge-
spräch bei Wright-W. I, 91 ; s. Heyne Haus-
altert. II 186).
§ 5. Zu den Gefäßen, die zur Käseberei-
tung dienten, sind sehr wahrscheinlich jene
durchlöcherten Tongefäße zu rechnen, die
sich seit der jüngeren Steinzeit erhalten
haben und die in ähnlicher Form noch
heute im bayerischen Allgäu, im Schwarz -
wald und in den Schweizer Juratälern be-
nutzt werden (E. v.Tröltsch, Die Pfahlbauten
des Bodenseegebietes S. 126; Latene:
J. Mestorf, Vorgesch. Altert, aus Schleswig-
Holstein T. 36; Voß u. Stimming, Vorgesch,
Altert, aus d. Mark Brandenburg Abt. IV b,
T. 3, 9; ebd. aus der Völkerwanderungszeit
Abt. VI, T. 6, 41). Solche Gefäße werden
auch aus Weiden geflochten oder von Holz
gefertigt, ahd. cäsechar. Zum Trocknen
wird die Käsemasse in die keesebor gelegt,
ahd. nicht von cäsechar unterschieden: fis-
cina chäsibora l. chäsichar l. fiscella, chorbili.
In Skandinavien wurde der Käse in Brote
geformt und in Kisten aufbewahrt (Wein-
hold, Altnord. Leben S. 145). Das bei Be-
reitung des Käses übrigbleibende Wasser,
das von armen Leuten getrunken wurde
und später als heilkräftig galt, heißt ahd.
käsiwazzar, auch wezicha, ags. hweeg.
Fuhse.
K cc <j 0 0 p y t s- ' Stadt' in der Germ, magna
des Ptolemaeus, in der Nähe der Elbequelle
eingetragen. Über den schwer zu beurtei-
lenden Namen s. ZfdA. 41, 136.
R. Much.
Katze. § 1. Die K. entstammt dem
Wunderland Ägypten, in dem neben der
Felis manietdata, der Hauptstammform, F.
chaus und verschiedene andere Katzen hei-
lig und deshalb zahm gehalten wurden. Von
Ägypten aus ist sie, in älterer Zeit wohl
seltener, in der Spätzeit der antiken Welt
ziemlich zahlreich nach dem Westen ge-
kommen. Wahrscheinlich hängt ihre Ein-
führung als Haustier aber, wie im übrigen
Europa so auch im germ. Norden mit dem
Eindringen der Ratte zusammen, die die
Katze weniger selbst bekämpft, als durch
ihre Anwesenheit vertreibt. Die Nachrich-
ten darüber fließen nur sehr spärlich, zu-
mal das Wort „Ratte" in der älteren Zeit
den Doppelsinn des vierfüßigen Ungezie-
fers und der Raupe mit sich herumträgt.
So ist die Heilsamkeit der Erde vom
Grabe des hl. Ulrichs in Augsburg sowohl
gegen Raupen wie gegen Ratten gerichtet.
In der Zeit, wo unsere schriftlichen Be-
richte beginnen, finden wir die K. schon
in derselben recht selbständigen Rolle wie
heute im Hause. Sie gehört mit Hund und
Hahn zum (Bauern-)Haus.
§ 2. Während den Verhältnissen ihrer
Einführung entsprechend nur in Ägypten
die K. eine ausgesprochene Stellung in
der älteren Mythologie hat, ist sie in die
germ. erst sekundär eingedrungen. Wenn
KAUF
19
die nordische Freia ein Katzengespann am
Wagen hat, so ist sehr zu vermuten, daß
vor dem späten Eindringen der K. ursprüng-
lich Wildkatzen oder auch Luchse den
Wagen zogen. Umso auffallender ist es, daß
der heutige Volksglaube am Niederrhein
an den K. in der Zeit vor den Fasten die
Spuren des nächtlichen Wagenziehens zu
bemerken glaubt. (Montanus, Deutsche
Volksfeste, Iserlohn -1854, S. 24.)
§ 3. Daß die K. bei ihrem ganzen eigen-
tümlichen und selbständigen Auftreten
trotz ihres Zusammenhangs mit dem Hause
etwas Unheimliches behält, ist ja nicht
weiter auffallend. So ist sie als das nächt-
liche Tier auch mit den Hexen verbunden. Ob
die weitverbreitete Sitte, im Johannisfeuer
eine K. mit zu verbrennen oder sie vom
Turm zu werfen, Zusammenhang mit älte-
ren germ. Anschauungen hat, läßt sich
zur Zeit noch nicht sagen.
Für das Johannisfeuer vgl. C o r t e t les
fites religieuses, 1867, 213 u. 14. Für das
Werfen vom Turm Adalb. Kuhn Sagen aus
Westfalen I 161 f. Lütolf Sagen, Bräuche
u. Legenden der j Orte, Luzern 1865; S. 347.
Ed. Hahn Haustiere, 237 f. Ed. Hahn.
Kauf, § 1, ahd. chouf, cJwufön, choufan,
got. kaupön, bugjan, ags. ceapian, ceap,
nord. kaup, kaupa, köp, köpa, scelia, sei ja,
soeld, sal, sola, hat ursprünglich allgemeine-
ren Sinn und deckt sich ungefähr mit „Ab-
rede, Vereinbarung". Im engeren Sinne
besagt das Wort Austausch und Über-
eignung von Ware gegen Preis. Der
Preis wird in Geld entrichtet, wozu anfäng-
lich namentlich Tiere (Vieh-, Kuhgeld; in
Deutschland seit der Niederschrift der Lex
Rib. vereinzelt bis ins 10. Jahrh. verfolg-
bar) oder Stoffe (Zeug-, Tuchgeld), doch
auch andere Sachen, beispielsweise Metall-
ringe, verwendet wurden; erst später wird
das Geld zur Münze. Solange das gemünzte
Geld noch fehlt, hat der Kauf wenigstens
äußerlich den Charakter des „Tausches".
Der Kauf stand zusammen mit dem Tausch
im Vordergrunde des noch weniger ent-
wickelten Verkehrslebens. In der ältesten
Zeit wurde er vermutlich regelmäßig als
Barvertrag eingegangen, welch letzterer
auch später nicht selten hier begegnet.
Dennoch dürften bei einzelnen Käufen seit
je Schulden und Haftungen vorgekommen
sein. Die persönliche Haftung knüpfte sich
entweder an den Realakt (Vorleistung) oder
an den Formalakt (formbestimmter Haf-
tungsvertrag). Der Formalismus war nicht
immer und überall der gleiche. Eine be-
deutsame Stellung nahm darin das Hand-
symbol ein (daher vom Hand,, schlage" aus:
„kauf schlagen"). Wert und Wichtigkeit
der Kaufsache übten maßgebenden Einfluß
auf das mehr oder weniger feierliche Ge-
präge des Kaufvertrages. Zu den Bräuchen
des Kaufrechtes zählte auch die Hingabe
eines Angeldes und gemeinschaftliches Trin-
ken („Wein"-, „Leikauf", „Leitkauf").
§ 2. Der Übergang der Gefahr
bei Vernichtung oder Verschlechterung der
Ware vollzog sich mit der Übergabe der
Sache auf den Käufer (Einräumung der
Nutzungsgewere bei Fahrnis, Auflassung
bei liegendem Gut). Der Verkäufer mußte
für Mängel im Recht Gewährschaft
leisten; häufig wurde die Gewährschafts -
pfiicht rechtsgeschäftlich besonders ein-
gegangen. Neuestens wird der Bestand
einer Gewährleistungspflicht von Rechts
wegen im alten germanischen Recht auch
in Abrede gestellt. Gegebenen Falls hatte
der Verkäufer im Rechtsgang das Inter-
esse des Käufers an der Behauptung
seines Rechtsverhältnisses zur Sache zu
vertreten. Entzog er sich dieser Ein-
ständerschaft oder führte er den Rechts-
streit unglücklich, dann hatte er dem
Käufer den Preis zu erstatten und wurde
als Dieb angesehen. Auf die Sachmängel
erstreckte sich seine Verantwortlichkeit nur
dann, wenn jene besonders belangvoll
(Hauptmängel) waren oder einer ausdrück-
lich versprochenen Beschaffenheit der Ware
widersprachen, oder wenn sie vom Ver-
käufer arglistig verheimlicht wurden. Dabei
war nicht gleichgültig, binnen welcher Zeit
der Sachmangel zutage trat (Bestand von
Gewährfristen). Sonst griffen die Sprich-
wörter Platz: „Augen auf, Kauf ist Kauf ;
„Die Augen auf oder den Beutel"; „Augen
für Geld"; u. ä. Sie besagen: Der Käufer
soll die Ware rechtzeitig prüfen; wenn
er es unterlassen, hat er die Nachteile
kleinerer Mängel auf sich zu nehmen. Bei
Haftung des Verkäufers war der Käufer
befugt, innerhalb bestimmter Frist durch
Rückstellung der Ware gegen Wieder-
20
KAUFFRIEDE— KAUFMANN
erstattung des Preises das Geschäft zu
lösen („Wandelung"). Arglistige Verheim-
lichung von Mängeln gab ein Schaden-
ersatzrecht. Eine Preisminderung zu ver-
langen, war hingegen dem Käufer versagt.
Weil der älteste Handel guten Teils Vieh-
handel war, entfaltete dieses Gewährschafts -
recht auf dem Viehmarkte die größte prak-
tische Bedeutung. Und zähe Lebenskraft
hat der germanische Rechtsgedanke beim
Viehkauf bis heute bewährt.
§ 3. Das germanische Kaufrecht weist
vielfach Sonderbestimmungen
auf. So bestanden besondere Arten von
Käufen: Vorkauf, Hoffnungskauf, Wieder-
kauf u. a. Andererseits stoßen wir auf
gesetzliche Verbote des Kaufes gewisser
Sachen. Nach der fränkischen Kapitularien-
gesetzgebung z. B. durfte Getreide auf dem
Halm, Wein an der Rebe nicht gekauft
werden. Oder man verbot den Verkauf
bestimmter Waren (Pferde, Knechte) ins
Ausland. S. auch Art. 'Handel'.
v. Amira NOR. I 541 ff. II 677fr.; Recht3 179.
220. v. Gierke Grunds, d. DPR. 2271 ; Schuld
u. Haftung 337-367. Grimm DRA.4 I 264 f.
II 142. 151fr. Heusler IDJ-R. II 253fr.
Hof mann Entstehungsgründe d. Obligatio-
nen 21 ff. Hübner DPR. » 483 ff. Lieber-
mann D. Gesetze d. Angelsachsen II 2 s. v.v.
Handel, Kaufzeugen. L ö n i n g Vertragsbruch
I 102 ff. v. Luschin-Ebengreuth Allg.
Münzkunde u. Geldgeschichte d. MA. u. d.
neueren Zeit (1904) 135fr. H. Meyer Z.
Lrsprung d. Vermögenshaftung im deut. Recht
993fr. Platner SZfRG. IV (1864) 123fr.
R a b e 1 D. Haftung d. Verkäufers wegen Mangels
im Rechte I (1902) 166 ff. 288fr. K. Rauch
Gewähr Schaftsverhältnis u. Erb gang nach älte-
rem deutschen Recht, i. d. Histor. Aufsätzen f.
K. Zeumer (1910) 529fr. Rosin D. Formvor-
schriften f. d. Veräußerungsgeschäfte d. Frauen
nach langobard. Recht (Gierke Unters. VIII).
Sachsenhauser D. Lehre von der Nach-
währschaft für verkaufte Haustiere nach deut.
Recht (1857). Schröder DRG.S 64. 307 n.
123. 308. 748 f. v. Schwerin DRG. bei
Meister 77. Siegel Versprechen als Ver-
pflichtungsgrund 26 ff. So hm Eheschließung
22 fr. 54 n. 67. 80. Stobbe Z. Gesch. d.
deut. Vertragsr. 277 fr.; SZfRG. XIII (1878)
209 ff. Stobbe-Lehmann DPR. III 297 ff.
P. Puntschart.
Kauffriede (anord. kaupjrid'r), der recht-
lich gesicherte Friedenszustand zum Be-
trieb des Kaufhandels. In der Urzeit be-
ruht er auf Vereinbarung unter Anwendung
von Symbolen (z. B. des Laubbuschs, im
Norden Schwingen oder Hissen eines Frie-
densschildes), stellt also einen Waffenstill-
stand dar. Kauffrieden verbürgen ferner
die sakralen Feste (Gottesfriede), die Thing-
versarrrmlungen (Thingfriede), königliche
Schutzgewalt (Königsfriede), Staatsver-
träge, später der Meß- und Stadtfriede.
K. Lehmann in Germ. Abhandl. für Maurer
S. 47fr. Huvelin Essai histor ique sur le
droit des marches et des foircs 1897 p. 338 fr.
v. Amira Rcchtl S. 119fr. Rehme in Ehren-
bergs Hdb. des Handelsrechts I 112, 147.
K. Lehmann.
Kaufhaus. Kaufhäuser als öffentliche,
lediglich dem Handelsverkehr dienende Ge-
bäude sind erst eine Einrichtung des spä-
teren Mittelalters. Die im 12. Jahrh. auch
für den Handelsbetrieb bestimmten Gild-
hallen — z. B. in St. Omer 11 50 ad omnem
mercaturam in ea exercendam — finden sich
nicht auf deutschem Sprachgebiet. Doch
mag sich der Handelsverkehr auf Märkten
und in Handels- und Marktorten gelegent-
lich auch in öffentlichen oder für bestimmte
Gelegenheiten errichteten Gebäuden ab-
gespielt haben. Für die Benutzung etwa
von Gerichtsgebäuden (dinghüs, vgl. Nolte,
Der Kaufmann i. d. deutschen Sprache u.
Lit. des MA. 18 f.) oder Kirchen (vgl.
Rietschel, Markt u. Stadt 40T.) zu Handels-
zwecken fehlt es an bestimmten Nachrich-
ten. — S. auch 'Kauf u. 'Kaufmann' § 5 f.
W. Stein.
Kaufmann. A. Allgemeines und
Deutschland. §1. Die soziale und
rechtliche Stellung des Kaufmanns in prä-
historischer und römischer Zeit liegt im
Dunkeln. Über die Frage, ob es in römischer
Zeit germanische Händler gab, s. Handel
(Deutscher) §25. DieBezeichnung des Kauf-
manns (für Germanien desFremdkauf manns)
ist bei den römischen Schriftstellern nego-
tiator (auch lixa) und mercator. Der Sprach -
gebrauch wechselt nach den Schriftstellern.
Die Inschriften der Rhein- und Donau -
gebiete haben nur negotiator. Erst in den
Quellen der karolingischen Zeit tritt uns
der Kaufmann entgegen als berufsmäßiger
Gewerbetreibender. Er übt seine gewerb-
liche Tätigkeit im eigentlichen Sinne als
Kaufmann aus. Die charakteristische
Eigenschaft seiner Tätigkeit ist, daß diese
KAUFMANN
21
im Umherziehen ausgeübt wird (treffend
Waitz DVG. 42, 42 f.). Doch vgl. auch Art.
Handel (Deutscher) § 56. Der Kaufmann
treibt Handel über die Grenze zu Land und
Wasser, zieht im Reich umher von Ort zu
Ort und schließt Geschäfte ab, holt und
bringt Waren, zahlt Abgaben an gewissen
Stellen des Landes bei Brücken, Zoll-
stätten usw. Überall berühren die Zeug-
nisse die Wandertätigkeit oder setzen sie
voraus.
§ 2. Die weitaus überwiegende Bezeich-
nung für den einheimischen und fremden
Kaufmann ist in der fränkischen Zeit
negotiator (negotiare 'Handel treiben', nego-
tium 'Handelsgeschäft', häufig 'Ware'). Nur
als Ausnahme erscheint mercaior. In der
sächsischen Zeit wird der Sprachgebrauch
mannigfaltiger. Der Ausdruck mercator
verdrängt im Sprachgebrauch negotiator aus
seiner bevorzugten Stellung, wohl in-
folge der lebhafteren Entwicklung des
Marktverkehrs und der Gründung von
Märkten (mercatus) auch als Ansiedlungs-
stätten in Deutschland. Daneben treten
jetzt als verbreitete Ausdrücke für Kauf-
leute, und zwar für reisende Kaufleute,
institor (namentlich in Fluß- und See-
städten, dazu Nolte, D. Kaufmann i. d. d.
Sprache u. Lit. des MA. 25 institor = scef-
man, 10. Jh.) und emptor auf (Stein, Hans.
Geschichtsbl. 1910, 316 ff.), deutsch:
koujman, chonjman, chouffari, cJioufo. Zu
beachten ist, daß das Wort Kaufmann,
mercator, nicht dazu diente, um den seinen
Beruf im Umherziehen ausübenden Kauf-
mann gerade in dieser Eigenschaft zu be-
zeichnen. Denn der Sprachgebrauch bei
Dichtern, Geschichtschreibern und Glos-
satoren lehrt, daß die Bezeichnung Kauf-
mann auch auf Handwerker ausgedehnt
(schon bei Otfried um 865) und die gesamte
Einwohnerschaft der Marktorte und der
heranwachsenden Städte in ihrer Eigen-
schaft als Handel- und Gewerbetreibende
unter der generellen Bezeichnung ,, Kauf-
leute" den Bewohnern des platten Landes,
den geburen oder bidiuten, gegenübergestellt
wurde. Hegel NA 18, 218, Entstehung d.
deutschen Städtewesens 104 ff., Rietschel,
Markt u. Stadt 55 f., Nolte 3 ff. Eher er-
scheinen die Ausdrücke negotiator, institor
und emptor beschränkt auf die Kategorie
gewerbsmäßiger Händler. Doch lagen
wahrscheinlich die Berufe Handel und
Handwerk vielfach noch ungetrennt bei-
sammen; ihre Scheidung vollzog sich be-
stimmter erst im Laufe der Kaiserzeit.
§ 3. Der Kaufmann konnte seinem
Stande nach frei oder hörig sein. Trat er
in fränkischer Zeit in den besonderen Schutz
des Königs, so genoß er die besonderen Vor-
teile des Königsschutzes, war aber auch
dem König zu besonderen Leistungen ver-
pflichtet. Eine Einrichtung, von der all-
gemein Gebrauch gemacht wurde oder wer-
den konnte, war der Königsschutz für Kauf -
leute weder in fränkischer Zeit noch später.
S. Art. Handel (deutscher) § 57.
W. Stein.
B.Norden. S. Art 'Handel' (nordi-
scher) § 5. 69.
C. England. § 4. Der Kaufmann
(ags. cFapman, cep{e)man, cyp(e)man) nach
englischem Recht war nicht ein Händ-
ler, der in einer bestimmten Stadt
wohnte, und in dessen Laden oder Waren-
lager die Kunden kamen. Drei Hinweise
(Hl. u. E. 15, Ina 25, Alfred 34) zeigen,
daß er mit seinen Gütern von Ort zu Ort
zog, von zahlreichen Trägern und Gehilfen
begleitet war, und daß sein Handel über
weite Flächen ging, also auch nicht an
die Häfen oder Marktplätze gebunden war.
Kaufmannsschiffe brachten ebenfalls Wa-
ren, die besonderen gesetzlichen Schutzes
bedurften (II Ethelred II). — In der Lan-
desaufnahme des Eroberers finden wir,
hauptsächlich in kleinen Städten, wenige
Leute, die als mercatores beschrieben werden,
Ellis (Introd. to Domesday) gibt die Zahl
mit 24 an. Außerdem werden 17 'homines
manentes in foro de Berchelai' (Glouc. 163)
und 42 'homines de mercato suo tantum
viventes' in Intbury (Staffs. 2486) aufge-
führt; und ein Mann in Essex wird als 'mer-
cenarius' bezeichnet.
§ 5. In den größeren Städten der däni-
schen 'fünf Burgflecken' tritt der Kauf-
mann deutlicher hervor. In Nottingham
(D. 13. 1. 280) wird eine spezielle Klasse von
Grundstücken als 'Kaufmanns-Häuser' be-
zeichnet, die von den 'Reiter -Häusern'
unterschieden werden; sie waren wahr-
scheinlich durch besondere bauliche Kon-
struktion als Warenlaser oder Läden ein-
22
KAUFMANNSGENOSSENSCHAFT
gerichtet. William Peverell besaß davon 48,
und außerdem waren 4 andere Kaufleute
in der Stadt. Es ist wahrscheinlich, daß
die Kaufmannsklasse auch in Leicester be-
trächtlichen Einfluß hatte.
§ 6. DieOrtsberichte (ed. M. Batesem 1899:
vgl. Tait in Engl. Hist. Rev. XV 356—358)
erweisen, daß die städtischen und kauf-
männischen Einrichtungen schon sehr früh,
wenn nicht identisch, so doch hauptsäch-
lich in den Händen derselben Personen
lagen. — Wir können annehmen, daß ein
bedeutender Teil der 7968 Personen, die
als Bürger im Domesday-Buch beschrieben
sind, tatsächlich auch Kaufleute größeren
oder kleineren Stiles waren. Ihr Beruf hatte
für die Verfasser des Domesday nicht be-
sondere Bedeutung. In Dover (D. B. I */i)
waren zwei 'mansurde' von William Fitz
Geoffrey 'in quibus erat gihalla burgen-
sium'. Der Sinn des Wortes beweist, daß
diese 'Gildenhalle' der Bürger eine alte
Einrichtung war, die fast sicher schon aus
der Zeit vor der Eroberung stammte. Sie
konnte nicht für viele städtische Zwecke
verwandt werden, ausgenommen solche, die
mit dem Handel zusammenhingen, und
wahrscheinlich ist die Analogie dazu in dem
'hantachensele, ubi probi homines Win-
tonie potabant Gildam suam' (Lib. Win-
tonie [1148] in Dom. B. IV 556) zu suchen.
Der letztere Name ist ein nordisches Femi-
ninum, von anord. handtak, handatak, der
'Handschlag' beim Abschluß eines Han-
dels, und das so bezeichnete Gebäude
war wahrscheinlich dasselbe wie das chep-
manesela in Heinrichs II. Charter an Win-
chester (Groß Gild. Merch. II 252).
A. Bugge (in: Vierteljahrsschrift für Soz.
u. Wirtschaftsgesch.) hält das für einen
vollwichtigen Beweis dafür; daß in Win-
chester eine Kaufmannsgilde bestand, die
von Nordländern oder unter nordischem
Einfluß gegründet wurde. Die Auffassung
wird durch die nordischen Worte, die in den
Statuten mancher Gilden (ebenda S. 190
Anm.) vorkommen, und durch die von Tait
(s. oben) angeführten gestützt.
R. J. Whitwell.
Kaufmannsgenossenschaft. § 1. Man hat
zu unterscheiden zwischen Kaufmanns -
genossenschaften auf der Handelsreise und
solchen, die in Markt- und Handelsorten
ansässig waren. Nach den wenigen und
kurzen darüber vorhandenen Nachrichten
scheint die Existenz der ersteren eher ver-
bürgt als die der letzteren. Kauf leute reisten
allein oder in Gemeinschaft. Für gemein-
schaftliche Reise bieten Beispiele der Be-
richt Fredegars über die Unternehmung des
fränkischen Kaufmanns Samo in das
Slavenland i. J. 623/24: Samo . . plures
secum negutiantes adeivit, exercendum ne-
gucium in Sclavos coinomento Winedos per-
rexit. Fred. 4 c. 48, SS. rer. Mer. 2, 144,
oder bei Seefahrt, ebenfalls aus fränkischer
Zeit, die Erzählung von dem friesischen
Kaufmann Ibbo: cum in Dienste des Klo-
sters S. Maximin in Trier [pro stipendiis
fratrum emendis) ultra mare ire decrevisset
in una navi, negotiatores alii cum sex na-
vibus Uli conjuneti sunt. AA. SS. Mai VII
p. 21 — 24; vgl. SS. rer. Merov. 3, 80 : ita
classi sex navium sociatus (Ibbo) mare in-
gressus est. Doch fehlt hier der Hinweis auf
Organisation. Die Vorstellung einer ge-
schlossenen Schar von Kaufleuten erweckt
der Ausdruck einer Urkunde K. Ottos IL
von 983 über die Verleihung des Elbezolles
von Beigern bis Meißen auf beiden Ufern
des Flusses, ubicumque manus negociatorum
ultra Albiam huc illucque sese diverterit, an
das Bistum Meißen, DO. 2 Nr. 184. Die
Erwähnung eines praepositus mercatorum
in der Nähe von Köln in der Lebens-
beschreibung Erzbischofs Heribert von
Köln (f 1021), SS. 4, 748, zeigt, daß Or-
ganisation bei Kaufleuten bekannt war.
Zweck der gemeinschaftlichen Handels-
reise war in erster Linie vermehrter Schutz
in der Fremde gegen Feindseligkeiten, viel-
leicht auch eine gewisse Gemeinsamkeit des
Handelsbetriebs. S. Art. Handel (Deutscher)
§76-
§ 2. Kaufmannsgilden, d. h. in Handels-
und Marktorten ansässige Kaufmannsge-
nossenschaften, sind ingerm. Altertum noch
nicht bestimmt nachweisbar. Der friesische
Handel erreichte in karolingischer Zeit eine
Entwicklungsstufe, auf welcher die Bildung
von Kaufmannsgenossenschaften denkbar
wäre. Aber weiter könnte sich eine Ver-
mutung in dieser Richtung höchstens etwa
darauf stützen, daß unter den in der
fränkischen Gesetzgebung gegen die eidliche
Verpflichtung bei Gilden {gildonia, geldonia)
KAUFMANNSGEWICHT
23
und Bruderschaften gerichteten Verboten
einmal, im Heristaler Capitular von 779
(Cap. v. Franc. 1, 20 c. 16), auch Verein-
barungen zum Zweck gegenseitiger Bei-
hülfe bei Schiffbruch (de naufragio) er-
wähnt werden. Vgl. Waitz DVG. 42, 434 f- ;
Hegel Städte u. Gilden i, I ff.; Art. Handel
(Deutscher) § 76 und Art. 'G i 1 d e'.
§ 3. In sächsischer Zeit dagegen ist mit
Rücksicht auf die Entfaltung des Markt -
Verkehrs und das Hervortreten einer An-
zahl ansehnlicher Markt- und Handelsorte
sowie auf die erwähnte Stelle der V.tHeri-
berti und auf den Bericht des Alpert von
Metz über die Gepflogenheiten der Kauf-
leute von Tiel a. Waal (z. J. 1018, SS. 4,
718 f.) bei Gewährung von Darlehen und
namentlich bei ihren Gelagen — peeuniam
simid conferunt et hanc partitam singiüis
ad lucra distribuunt et ex his quoscumque
potus certis temporibus in anno cernunt —
die Existenz von Kaufmannsgilden oder
kaufmännischen Genossenschaften, z. B. in
Tiel, anzunehmen.
Über die englischen und nordischen
Verhältnisse vgl. Kaufmann § 6, Handel
(nordischer) §68 — 70 u. Gilde. w. Stein.
Kaufmannsgewicht. § 1. K. im weite-
ren Sinn soviel als das im Handel gebräuch-
liche Gewicht. Vor Einführung des metri-
schen Gewichts gab es in Deutschland an
vielen Orten besondere Handelsgewichte,
die oft noch in Handels- und Krämer-
gewicht geschieden waren. Zuweilen war
die Verschiedenheit noch größer. So gab
es 1851 in Frankfurt a. M., obwohl erst
kürzlich 6 ältere Gewichtsarten abgeschafft
worden waren, immer noch zehnerlei Ge-
wichte, darunter ein schweres und ein
leichtes Handelspfund, die sich wie 100 zu
108 verhielten, dreierlei Ellenmaße u. dgl.
§ 2. Die Verschiedenheit reicht oft in
alte Zeit zurück und hängt damit zu-
sammen, daß der fremde Kaufmann
nach dem Maße, das er mitbrachte, zu
verkaufen suchte. So wurden in Frank-
furt a. M. niederländische Schnittwaren
nach der brabanter Elle von 0,70 m Länge,
die französischen nach der Pariser aune
(1,18 m) gehandelt. Die Anwendung eines
schwereren neben einem leichteren Han-
delsgewicht, die sich an vielen Handels-
plätzen findet, dürfte jedoch mit Grund-
sätzen der mittelalterlichen Handelspolitik
zusammenhängen, welche der eigenen Bür-
gerschaft wirtschaftliche Vorteile gegen-
über dem fremden Gast durch mancherlei
uns jetzt sonderbar anmutende Mittel zu-
zuwenden bemüht war.
Abb. 2. Kupfernes Pfundgewicht eines Kauf-
manns aus dem 9./ 10. Jahrh. ; verkleinert. Dm. 46 mm ,
Höhe des Mantels 19 mm; 327.1 g oder ein römi-
sches Pfund (327.45 g) schwer. Die Zeichnungen
und die Punkte auf der Oberseite dienten ver-
mutlich als Rechenbehelfe. Auf dem Mantel er-
scheint einmal rechtläufig, einmal verkehrt der
Name des Eigentümers: -fRODULFUS NEGO-
TIENS. (Brüssel, Musee royal d'antiquit^s usw.
Abgebildet als poids Carolingien in R. Serrures
Bulletin mensuel de numismatique et d'archeolo-
gie, Paris, 1884—85, 4. Band, Taf. 6.)
§ 3. Eine ähnliche Einrichtung im Geld-
verkehr war die Kaufmannsmark,
nach welcher der fremde Kaufmann seine
Preise stellen mußte. Sie kommt in Kölner
Urkunden seit dem 12. Jahrh. vor und
wurde durch Erzb. Konrad im J. 1259
auf 135 ^1 = 15/16 der gewöhnlichen Zahl-
mark bestimmt.
§ 4. Den Ausdruck marca mercatorum
hat man auch auf den Feingehalt des
Barrensilbers bezogen, er bedeutet so-
viel wie eine Gewichtmark Silber mit
dem ortsüblichen Zusatz, also das, was
man auch die marca usualis argenti
nannte.
Grote Münsstudtcti III 2. Guilhier-
moz § 68 ff. Hilliger in Hist. Vjts. 1900,
S. 161 ff. Kruse Kölnische Gcldgesch. 1888,
S. 1 4 ff. Lamprecht A Wirtschi. II 489/93.
A. Luschin v. Ebengreuth.
24
KEAAMANTIA— KELLER
Kz~kcn\ioLVz(a. 'Stadt' inderGerm. magna
des Ptolemaeus an der Donau unmittelbar
gegenüber von Brigetium. Dem Ortsnamen
liegt wohl ein kelt. oder illyr. Flußname
mit partizipialer Bildung zugrunde. I Kaum
ist bei ihm mit ZfdA. 41, 122 an Ent-
stellung aus lat. dementia zu denken.
R. Much
Kelchförmige Tongeräte oder Trommeln
§1. Tongerätevon Kelchformohne Boden
außen ornamentiert, gehören der stein
zeitlichen Gruppe des sog. Bernburger (s
d.) oder Latdorfer Typus an. Ihr Verbrei
tungsgebiet erstreckt sich besonders auf die
Kreise Wolmirstedt, Kalbe a. S., den Mans-
felder Seekreis, den Saalekreis und die
Kreise Merseburg sowie Langensalza, wo
sie in Hügel- und Steinkammergräbern
vorkommen. Die bekanntesten Fundorte
sind Ebendorf, Kr. Wolmirstedt, Kalbe
a. S., Husarenberg bei Hohenthurm und
Opperschöner Mark im Saalkreise, Schko-
pau, Kr. Merseburg, undHornsömmern, Kr.
Langensalza. Diese Geräte sind von Ed.
Krause unter Beibringung zahlreicher eth-
nologischer Parallelen aus Asien, Afrika und
Amerika für Trommeln erklärt worden, wo-
für besonders auch die den einen Rand um-
ziehenden Zapfenansätze sprechen, welche
für Ausspannung einer tönenden Membran
sehr geeignet erscheinen. Man kann viel-
leicht auch den noch heute in Deutschland
und anderwärts vorkommenden sog. Rum-
melpott zum Vergleich heranziehen, der bei
den volkstümlichen Umzügen der Mitt-
winter- und Frühlingszeit eine Rolle
spielt.
§ 2. Neuerdings hat G. Kossinna auf
eine Parallelerscheinung in der ukraini-
schen sog. Tripoljekultur der Dnieprgegend
hingewiesen. Hier treten auch trommel-
artige, meist zu zweien verkuppelte Ton-
geräte auf, zusammen mit bemalten Ton-
gefäßen und rohen tönernen Frauenidolen
und Tierfiguren. Die bemalten Gefäße die-
ser steinzeitlichen Kulturgruppe sind mit
Spiralenmustern und seltsamen Menschen -
und Tiergestalten verziert. Die Gräber
enthalten Leichenbrand und nur selten
Skelette. Nicht nur die Form der Gefäße,
sondern auch einzelne Zierweisen dieser
Gruppe, wie Zahnrad und Malteserkreuz,
finden sich übereinstimmend im Bernburger
oder Latdorfer Stil. Auch kommt mit den
besten Gefäßen der Tripoljekultur Kupfer
vor, entsprechend der jungneolithischen
Stellung des Bernburg-Latdorfer Stils. Ob
von dem einen Gebiet zum andern und in
welcher Richtung eine Beeinflussung statt-
gefunden hat, darüber ist Sicheres noch
nicht zu sagen. Vielleicht ist hier schon der
von Montelius belegte bronzezeitliche süd-
liche Handelsweg von Bedeutung gewesen,
der über die Balkanhalbinsel oder die
Küsten des Adriatischen Meeres entlang bis
in die jetzigen österreichisch -ungarischen
Donauländer und von da auf den deutschen
Flüssen, besonders der Moldau und Elbe,
bis zur Ost- und Nordsee führte.
Ed. Krause u. O. Schötensack Die
megalithischen Gräber (Steinkammergräber)
Deutschlands, Z. f. Ethn. 1893, 165, Taf. XIII.
O. Montelius Chronologie d. alt. Bronzeseil,
Arch. f. Anthrop. 26, 465. G. Kossinna
Der Ursprung d. Urfinnen u. Urindogermanen
u. ihre Ausbreitung nach Osten, Mannus I, 237.
K. Brunner.
Kelle aus Bronze, Gerät des Hallstatt -
kulturkreises, s. Bronzegefäße §3c. — ■
Zum römischen Weinservice gehörig, zu-
sammen mit dem dazu passenden Siebe,
dem ,,Kasseroll" und Eimer, als römische
Handelsware nach Nordeuropa importiert;
s. Bronzegefäße § 6 b, c. Hubert Schmidt.
Keller. § 1. Von dem, was man Wohn-
gruben, Trichtergruben usw. nennt und
gewöhnlich als unterirdische Wohnungen
ansieht, wird das meiste nur Keller- und
Vorratsraum sein, die Wohnung lag darüber
zu ebener Erde und wird sich nachweisen
lassen, wenn man sich gewöhnt, sich bei der
Ausgrabung nicht auf die Grube zu be-
schränken, sondern die um sie herum zu
erwartenden Spuren der Hauswände (Pfo-
stenlöcher, Schwellenbettungen oder Stein -
fundamente) aufzusuchen.
§ 2. Die Kellergruben haben sich auch
für die altgermanische Zeit noch nicht ge-
funden; Römerschanze, Buch, Altenburg -
Mattium haben keine geliefert, obgleich
sie nach Tac. Germ. 16 vorhanden gewesen
sein sollen; in Süddeutschland auf alt-
keltischem Gebiet kommen sie von ältester
Zeit an vor, und in den römischen Lagern
in Westfalen (Haltern) spielen sie ebenfalls
eine große Rolle. So treten sie dann auch
KELTEN
25
auf den fränkischen curtes im alten Ger-
manenlande auf (Heisterburg, Dolberg).
Das Wort „Keller" ist auch erst aus dem
Lateinischen (cellarium) entlehnt. Sollte
€twa Tacitus sich geirrt haben und die
Keller wären nur bei den Rheingermanen,
die von den Kelten und Römern beeinflußt
waren, vorhanden gewesen, in der Germania
magna aber nicht? Schuchhardt.
§ 3. In Skandinavien werden
Keller (kellari, kjallari, vom spätlat. cella-
rium) erst im 13. Jahrb.. erwähnt, und zwar
als Aufbewahrungsort für Weine. Ins
Angelsächsische drang das Fremdwort nicht
ein; die Benennung winern scheint ein selb-
ständiges oberirdisches Gebäude zu be-
zeichnen. Hjalmar Falk.
Kelten. § 1. In der Vorgeschichte
Deutschlands und der Germanen kommt
den K. besondere Bedeutung zu, nicht nur
wegen der starken Kultureinflüsse, die von
ihnen ausgingen, sondern auch weil sie auf
einem großen Teil des deutschen Bodens
die Vorgänger der Germanen sind. Bezeugt
sind uns noch B o i e r in Böhmen und
Helvetier südlich vom Main; ferner
V o 1 c a e am' hercynischen Wald, wahr-
scheinlich in Mähren, von deren Namen
in älterer Zeit die germanische Bezeichnung
aller Kelten und dann auch der Romanen,
*Walha-, ausgegangen ist. Die Taxatai
und Kaufet (mit den Unterabteilungen
"Aopaßai und Ilapjxat) in Niederösterreich,
die Kapttavoi im Badischen, ferner die
Tsupi'axot in den westlichen Karpaten tragen
kelt. Namen und sind darum wohl von kelt.
Nationalität; ausdrücklich wird diese den
C o t i n i im oberen Grantal zugesprochen.
Die germ. TzupwyaX\ioa lassen auf einen
kelt. Stamm der Teurier nördlich vom
Erzgebirge schließen. (S. unter allen diesen
Namen.) Am Niederrhein hatten nach
Caesar BG. 4, 4 die M e n a p i e r außer auf
dem westlichen auch auf dem östlichen
Ufer Besitzungen. Ja sogar an ausgedehnte
Sitze keltischer Völkerschaften an der
deutschen Nordseeküste hat sich eine Er-
innerung erhalten in der bei Ammianus
Marc. 15, 9 aus Timagenes mitgeteilten
Überlieferung der Druiden, ein Teil des
gallischen Volks sei durch Kriege und
Überschwemmungen von entlegenen Inseln
und Ländern jenseits des Rheins vertrieben
nach Gallien gekommen.
§2. Unter den Namen der Städte in
der Germ, magna des Ptolemaeus, die zu-
meist in deren Süden gehören, sind, wie
zu erwarten ist, sehr viele keltisch und
darunter . typisch keltische Zusammen-
setzungen wie 'Eßoupo-Souvov, Aoxo-piTov.
MeSio-Xavtov und Ableitungen wie Marrt-
axov vertreten. Für -briga, -durum, -ma-
gus fehlen zufällig Belege. Keltische Ge-
birgsnamen sind unter anderem 2o6o?j-a
opT] und Taßp^Ta o\rt. Von altüberlieferten
Flußnamen sind Renus, Vacalus, Moenus,
Lupia, Nicer, Dänuvius, Marus (auch
2c&as?) keltisch oder doch den Germanen
durch die K. überliefert, von solchen des
römischen Rhein- und Donauufers nicht zu
sprechen.
§ 3. Weiter führen noch die in deutschem
Munde fortlebenden geographischen Namen.
Doch sind die Ergebnisse, zu denen M ü 1 -
1 e n h o f f DA. 2 durch Untersuchung die-
ses Materials gekommen ist, nicht sämt-
lich anzunehmen, da er den Fehler begeht,
so gut wie alles den Kelten zuzuschieben,
was er nicht erklären kann.
Wenn ihm die Pader, as. Pathra, schon
des Anlauts wegen — der aber in Wahr-
heit nichts beweist — einen völlig undeut-
schen Namen trägt, ist dagegen zu sagen,
daß vielmehr das Gallische keinen Laut
hatte, den die Germanen durch ihr ß (th)
wiedergeben konnten; an Verschiebung aus
kelt. baträ- oder boträ- ist aber neben un-
verschobenem Lupia, Lippe nicht wohl zu
denken, daher ist die Benennung weit eher
germanisch. Die auffälligen Ortsnamen
Trebur (Tribur), Trebra, Drever, Dr ebber
sind unbestimmbar. Das Verhältnis von
anlautendem d auf nd. Sprachboden zu
/ auf hd. weist auf germ. d und
schließt dadurch Zusammenhang mit kelt.
*trebä 'Dorf aus. Auch der Flußname
Leine, äXttvLagina, enthält keinKennzeichen
keltischer Herkunft. Den thüringischen
Gebirgsnamen Finne hat M ü 1 1 e n h o f f
(DA. 2, 234) mit brit. penn 'Kopf ver-
glichen, was aber bei dem Aussehen dieses
Höhenzuges wenig paßt, und Identität des
Namens als eines germanischen mit germ.
*finnö- 'Finne, Flosse', lat. pinna 'Flosse,
Mauerzinne' ist wahrscheinlicher.
26
KELTEN
§ 4. Besondere Schwierigkeiten bereitet
die Beurteilung einer großen Gruppe von
Fluß- und Bachnamen des nord-
westlichen Deutschland, die
hd. auf -afa, -affa, nd. auf -apa ausgingen,
woneben aber auch -efa, -epa, -ifa, -ipa,
ufa, -upa, -fa, -pa vertreten ist. Sie sind
besonders in Hessen häufig, aber bis in die
untere Wesergegend nordöstlich von Bre-
men verbreitet. Müllenhoff (DA. 2,
227 ff.) nahm sie für keltisch, und zwar
entweder für Derivata oder für Komposita
mit einem dem ir. ab 'Fluß' entsprechenden
Worte, betrachtete sie also als Entlehnun-
gen aus der Zeit vor der germ. Lautver-
schiebung. Dagegen suchten Bremer
und Kossinna in diesen Namen ein
gall. *apä = lat. aqua, got. ahwa, ent-
schieden sich aber später beide gegen ihren
kelt. Charakter, ersterer Ethn. 67 (801) mit
dem Hinweis darauf, daß sie in den übrigen
einst von Kelten besetzten Landschaften
nicht vorkommen, letzterer PBBeitr. 26,
282 f. mit der Begründung, daß sie niemals
sicher keltische Bestimmungsworte ent-
halten. Allerdings fehlt die Bildungsweise
auch auf dem übrigen germ. Sprachgebiet.
Namen wie Fennepa, Hurnuffa, Her ifa,
Heisapa, Waldaffa zeigen — von der Frage
der Deutbarkeit abgesehen — jedenfalls
ganz unkeltische Läute und nötigen uns
anzunehmen, daß die Endung, wenn sie
wirklich aus dem Keltischen stammen
sollte, im Germanischen ein produktives
Suffix geworden ist, aus dessen Verbreitung
daher kein sicherer Schluß auf die einstige
Ausbreitung der Kelten ['zu ziehen ist.
Daß es sich dabei von Haus aus um
ein selbständiges Wort handle, folgert
E. Schröder oben unter 'Flußnamen?
§ 9 aus dem Namen der niederhessischen
Ejze aus *Effisa, *Affisa.
§ 5. Um so wichtiger angesichts solch
zweifelhaften Materials ist ein sicherer Fall
wie Eisenach, mhd. Isenache, in Thüringen.
Abgesehen von seiner ungermanischen Bil-
dung wird der Name durch ein Eisenach,
Tsinacha, im Trierischen als kelt. erwiesen;
vgl. schon Müllenhoff DA. 2, 233 f.
Er gewinnt noch an Bedeutung, weil er
zeigt, daß in diese Gegend die Germanen
erst nach der Lautverschiebung eingerückt
sind.
§ 6. Die Bodenfunde lassen zum
Teil kelt. und germ. Herkunft recht wohl
unterscheiden. So ist z. B. die Ansiedlung
von Stradonitz in Böhmen mit Bestimmt-
heit den Boiern zuzuweisen; s. Deche-
1 e 1 1 e Le Hradischt de Stradonitz et les
fouilles de Bibracte. In ausgedehntem Maße
sucht Kossinna die archäologischen
Ergebnisse auch für die Keltenfrage zu
verwerten, besonders in der Abhandlung
Die Grenzen der Kelten und Germanen in der
La Tene-Zeit (Korresp.-Bl. d. deutsch.
Anthr. Ges. 1907, 57 ff.). Vgl. Germanen
§ 12. Während man früher schon aus dem
Vorkommen von Barbarenmünzen auf K.
geschlossen hat, nimmt er auch eine gewisse
Art der Emaillearbeit für sie in Anspruch
und stellt vor allem die Körperbestattung
der K. in der La Tene-Zeit dem fortdauern-
den Leichenbrand der Germanen gegenüber.
Auch die Keramik zeigt in dieser, Periode
charakteristische Unterschiede. Nur muß
natürlich immer auch mit der Möglichkeit
von Völkermischung in den Grenzländern
gerechnet werden. $
§ 7. Die keltischen Stämme in der Nach-
barschaft der Germanen gehören sämtlich
jener Dialektgruppe an, in der altes ku und
cv (kv) in p verwandelt wird im Gegensatz
zum Goidelischen (ursprünglich nur in Ir-
land), das den Laut erst bewahrt und dann
als k forterhält. Nähere Verwandtschaft
zeigt das Keltische mit dem Italischen; s.
jetzt Pedersen Vergl. Gram, der kelt.
Sprachen I 1. Die Germanen sind nach
ihm Nachbarn des noch ungeteilten ur-
italiko -keltischen Volkes gewesen. Doch
hat es eine vollständige italo-kelt. Sprach-
einheit niemals gegeben und im Germa-
nischen finden sich sogar deutliche Spuren
selbständiger Beziehungen zu den Ita-
likern in ihren ältesten, noch nördlich
der Alpen gelegenen Sitzen. Die fort-
dauernde Nachbarschaft von Kelten und
Germanen macht sich besonders auf
dem Gebiet des Wortschatzes bemerkbar.
Ob es sich dabei aber um altererbten ge-
meinsamen Besitz oder jüngeren Kultur-
austausch handelt, ist nur in wenigen Fällen
entscheidbar. So ist das von den Galliern
den Römern vermittelte bräca und säpo
dem Germanischen entlehnt, umgekehrt
germ. *rxk- 'Herrscher', *andbahta- 'Die-
KERAMIK
27
ner', *lsarna-, *lzarna- 'Eisen' dem Kel-
tischen (aber s. Brugmann Grdr. a I
S. 504, A. 1). Auch die germ. Personen-
namen haben eine Reihe von Bildungs-
elementen mit den keltischen gemein, die
aber zum Teil noch weiter verbreitet sind.
Als entlehnt kann davon mit Bestimmtheit
auch nur rlk- angesprochen werden, ab-
gesehen von etlichen aus dem Beginn der
Römerzeit überlieferten ganz kelt. Namen
wie Ariovistus, Boiocalus, die sich indes
nicht eingebürgert haben.
§ 8. Besonders bemerkenswert sind die
alten Beziehungen der beiden Nachbar-
völker auf religiösem Gebiet. Unter
anderem wird bei Kelten und Germanen
eine von den Römern ihrem Merkur gleich-
gesetzte Gottheit als höchste verehrt, und
bei beiden ist der alte Himmelsgott zum
Kriegsgott geworden. Beide kennen einen
besonderen Donnergott, und einer seiner
Namen ist kelt. Tanaros, germ. *Punaraz.
Auch der Mütterkult ist ihnen gemein.
§ 9. Der kelt. Kultureinfluß macht sich
auch in dem Eindringen der La
Tene-Formen auf germ. Gebiet
bemerkbar. Er ist überhaupt in den letzten
vorchristlichen Jahrhunderten, in der Eisen-
zeit, am stärksten, nachdem die Kelten sich
weit nach Osten ausgebreitet und die Sude-
tenländer besetzt hatten. Sind doch nach
dem bastarnischen Vorstoß (um 200 v.
Chr.) von der Rhein- bis zur Donaumün-
dung quer durch ganz Europa hindurch —
abgesehen von einer kurzen Unterbrechung
in den Karpaten — überall die K. Grenz -
nachbarn der Germanen. In den älteren
vorgeschichtlichen Perioden waren sie es
bloß zwischen dem deutschen Mittelgebirge
und der Nordsee, und dementsprechend
können sie damals, was auch die Funde er-
weisen, lange nicht die Bedeutung als Kul-
turvermittler für die Germanen gehabt
haben wie später.
§ 10. Nach d'Arboisde Jubain-
v i 1 1 e Les origines gauloises, Revue histo-
rique 30, I ff., Celtes et Germains, 1886, und
Les premiers habitants de l'Europe, 1889,
1894) erklären sich die Beziehungen des
germ. und kelt. Wortschatzes aus einer
Herrschaft der K. über die Germanen, die
im 4. Jahrh. v. Chr. begründet worden sein
und bis gegen Ende des 3. gedauert haben
soll. Bremer Ethn. 53 (787) hat sich
dieser Hypothese mit Eifer angenommen
und Hirt Indogerm. 170. 614 neigt ihr zu.
Vgl. dagegen R. M u c h Deutsche Lit.-Ztg.
1902, 483 ff. Eine gemeinkeltische An-
fangsbetonung, die von den K. als Herren
auf die Germanen übertragen worden sein
soll, existiert nicht, wie Meyer-Lübke
Wiener Sitzgs.-Ber. 143 (1901) gezeigt hat;
ebenso ist die von Caesar behauptete
einstige kriegerische Überlegenheit der K.
über die Germanen nur aus ihrer Ausbrei-
tung im südlichen Germanien erschlossen,
von der man wähnte, daß sie auf Kosten
der Germanen erfolgt sei, und die — von
Bremer übrigens überschätzten —
sprachlichen und kulturellen Entlehnungen
der Germanen sind aus den Grenzbeziehun-
gen allein vollkommen verständlich. Seine
Annahme verträgt sieh auch weder mit der
Natur des Landes der Germanen, das die
Begründung einer solchen 'Herrschaft' so
gut wie ausschloß, noch mit ihrer Psyche;
vgl. Tacitus Germ. 43: Cotinos Gallica,
Osos Pannonica lingna coarguit non esse
Germanos, et quo d tr ib ut a p ati -
untur.
§ II. Die altgermanischen Beziehungen
zu den K. sind wesentlich auf den nachbar-
lichen Verkehr mit den Stämmen des Kon-
tinents beschränkt. Doch sind frühzeitig
auch Handelsverbindungen zwischen dem
germanischen Norden und Britannien-Ir-
land aus den Funden nachweisbar; ja diese
reichen in Zeiten zurück, in denen diese
Länder noch gar nicht keltisch gewesen sein
können. Nachdem die festländischen K.
bereits romanisiert waren, kamen die in
Britannien eindringenden Angelsachsen
dort in vielfältige Berührung mit den von
ihnen teils verdrängten, teils unterjochten
britischen Stämmen. Noch später stellt
sich durch die Unternehmungen der Wikin-
ger eine für die Nordgermanen sehr bedeu-
tungsvolle Verbindung mit Irland und
Schottland her; vgl. A. 0 1 r i k Nordisches
Geistesleben 79 ff.
Außer der bereits angegebenen Literatur
R. M u c h Deutsche Stammeskunde (Sammlung
Göschen) 41 ff. R. Much.
Keramik. Vgl. hierzu Tafel 1—5.
Einleitendes §1. — I. Stufe derKjökken-
möddinger §2. — II. Jüngere Stein-
28
KERAMIK
zeit § 3 — 10. i. Megalithgräber-Keramik § 4.
2. Pfahlbau-Keramik § 5. 3. Andere neolithische
Gruppen § 6—9. 4. Ethnographie § 10. —
III. Bronzezeit § n — 20. 1. Aunjetitzer
Gruppe § 12. 2. Mittelrheinische Gruppe § 13.
3. Mitteldeutschland § 14. 4. Norddeutschland
und Skandinavien § 15. 5. Buckelkeramik
§ 16 — 18. 6. Süd- und Südwestdeutschland
§ 1 9 — 20. — IV. Vorrömische Eisenzeit
§ 21 — 43. 1. Germanischer Westkreis § 22 — 23.
2. Germanischer Ostkreis § 24 — 27. 3. Ger-
manischer Nordkreis § 28. 4. Hallstatt-Kultur
§ 29 — 38: a) Ostkreis § 30 — 33; b) Westkreis
§ 34—38. 5- La Tene-Kultur § 39— 43. —
V. Römische Kaiserzeit § 44 — 56.
1. Germanischer Westkreis § 47 — 52. 2. Ger-
manischer Ostkreis § 53 — 55. 3. Germani-
scher Nordkreis § 56. — VI. Völker-
wanderungszeit § 57 — 59. 1. Eibkreis
§ 57. 2. Rhein-Donau-Kreis § 58. 3. Nord-
kreis §59. — VII. Frühes Mittelalter
§ 60 — 64. Fränkisch.
§ 1. Keramik eigentlich = Tonware
(von griech. xspap-o?), im engeren Sinne
Tongefäße, Topfware, Tongeschirr (s. 'Töp-
ferei', 'Tongefäße'). Die prähistorische Ke-
ramik läßt sich nicht, wie die Bronzegefäße,
systematisch nach Technik und Herkunft
behandeln. Denn in vorgeschichtlichen
Epochen wurden Tongefäße, nicht fabrik-
mäßig, sondern für den Hausgebrauch,
vielleicht von den Frauen, in den Hütten
verfertigt. Daher zerkleinert sich das um-
fangreiche Material in zahlreiche kleinere
Gruppen, die für die Entwicklung des
Ganzen keine Bedeutung haben und nur
als solche im Zusammenhang mit den Nach-
bargruppen derselben Zeit verständlich
werden. Die Behandlung dieses, keineswegs
lückenlos vorliegenden Materials wird noch
dazu erschwert durch die sehr schwankende
Terminologie und durch vielfach höchst
mangelhafte Publikation.
I. Stufe der Kjökkenmöddinger.
§ 2. Auf europäischem Boden sind die
ältesten Tongefäße in den Ablagerungen
der Muschelhaufen des Nordens (Kjökken-
möddingern) gefunden worden, dement-
sprechend auch die den Stationen des
Campignien in Frankreich. Bei ganz primi-
tiver Technik (mangelhaftem Brand, roher
Oberfläche) ist der Formenkreis auf 2 T y -
p e n beschränkt, soweit sich die Frag-
mente sicher deuten lassen. 1. Töpfe mit
geschweifter Wandung und spitz ablaufen-
dem Boden, 2. breite, flache Schüsseln mit
aufgebogenem Rande. (Fig. I. 2.)
S. Müller, Ordning af Danmarks Oldsager
I nr. 42. 4t.
II. Jüngere Steinzeit. §3.
Um so auffallender ist der Auf-
schwung, den die Topfindustrie in jung-
neolithischer Zeit in Europa allgemein
nimmt. Gerade in dem Gebiete, das für die
Ausbreitung der Germanen in Frage steht,
auf dem Boden von Deutschland, beob-
achtet man eine Fülle von Erscheinungen,
die auf ein recht bewegtes Leben der da-
maligen Europäer hinweisen. Die Töpfe
geben uns als Produkte der Hausindustrie
Aufschluß über zahlreiche Kulturgruppen,
die in engeren Beziehungen zueinander ge-
standen haben. Ihre Hauptmerkmale ge-
winnen wir aus den Formen und Verzie-
rungen der Tongefäße. Unter ihnen lassen
sich 2 Gruppen wegen ihrer lokalen Be-
ständigkeit absondern: im Norden die
Keramik der Megalithgräber und im Süden
die der Pfahlbauten.
1. Megalithgräber-Keramik.
§ 4. Die Keramik der Megalithgräber dehnt
sich über Norddeutschland westlich bis
Holland und nördlich über Dänemark bis
Südschweden aus. Sie weist einen großen
Reichtum an Formen auf: Becher, Henkel -
näpfe, Krüge, Flaschen, Schalen und Am-
phoren; eigentümlich ist ihnen eine scharf-
kantige Profilierung, die die einzelnen Ge-
fäßteile, Rand, Hals, Schulter, Bauch, ener-
gisch voneinander absondert. Ihre Orna-
mente, in Tiefstichtechnik ausgeführt, ver-
teilen sich in horizontaler und vertikaler
Anordnung nur selten über die ganze Ge-
fäßfläche, sind vielmehr meistens auf ihren
oberen Teil, auf Rand, Hals und Schulter,
beschränkt. Zwar läßt sich ihre Entstehung
aus Korbflechtmotiven nicht verkennen, so
daß das Gefäß gewissermaßen die Stelle des
älteren Korbes zu vertreten scheint (vgl.
Schuchhardts Artikel 'Ornamentik'). Doch
bricht sich ein Streben nach Ideenausdruck,
ein Bedürfnis zu naturasilieren Bahn, in-
dem menschliche Gesichtsformen als Zier-
muster Verwendung finden. So enthält die
streng stilisierte Korbflechtornamentik eine
ideelle Bedeutung, die Horizontal- und
Vertikalornamentik wird als Hals- Brust -
schmuck umgebildet. (Fig. 3.)
KERAMIK
29
Lindenschmitt, Altert, u. heidn. Vors.
1. III, 4 nr. 1 — 14. V, 7 nr. 117 — 130
(K. Schumacher S. 251".). S. Müller Ord-
ning I Nr. 217 — 239.
2. Pfahlbauten-Keramik. §5.
Die Keramik der Pfahlbauten läßt sich in
eine östliche und westliche Gruppe trennen,
ohne daß diese in einem Zusammenhange
miteinander stehen.
a) Die westliche aus den Schweizer
Pfahlbauten ist älter. Ihre Technik ist
roh. Die Formen einfach: Henkelkrüge,
Tulpenbecher, tiefe Schalen und Näpfe,
glockenförmige Misch- oder Vorratsgefäße,
enghalsige Töpfe mit Spitzboden, wannen -
förmige Gefäße und Schöpfkellen. Die
Verzierungen sind primitiv: Leisten mit
Tupfen, Fingerspitzeneindrücke, Zickzack-
linien. Verbreitet ist sie auch in Landan-
siedlungen bis gegen die obere Donau und
das Rheintal abwärts bis in die Gegend
von Andernach (Michelsberger Typus; s. d.).
Eine Sondergruppe mit reicherer, weiß in-
krustierter Ornamentik ist am Bodensee in
Württemberg lokalisiert (Schussenrieder
Typus). (Fig. 4.)
b) Die östliche Gruppe, genannt nach
den Funden im Atter- und Mondsee, ge-
hört in die Stein-Kupferzeit und ist in
Formen und Verzierungen reicher. Sie
schließt sich an Erscheinungen an, die man
südöstlich bis in die Balkanländer und nord-
westlich bis nach Dänemark verfolgen kann.
(Fig. 5.) S. 'Mondseegruppe'.
3. Andere neolithische Grup-
pen. § 6. Auf dem Gebiete zwischen die-
sen beiden, lokal fixierten Kulturkreisen
macht sich ein Hin- und Herwogen von
verschiedenen Erscheinungen geltend, die
in einer Reihe von keramischen Gruppen
Mittel-, Ost- und Westdeutschlands zum
Ausdruck kommen. S. die Art. (von Hoernes)
Bernburger Typus, Kugelamphoren, Rösse-
ner Typus, Schnurkeramik, Bandkeramik,
Glockenbecher. (Fig. 6, 7, 8.)
§ 7. In der Ornamentik der Gefäße
lassen sich 2 grundverschiedene Stilarten
beobachten, die auf verschiedenen Ursprung
weisen. In der einen Gruppe werden meist
geradlinige Muster in Tief technik verwendet
und nach tektonischen Gesichts-
punkten in horizontaler und vertikaler An-
ordnung so auf der Gefäßfläche verteilt,
daß die Hauptgefäßteile — Rand, Hals,
Schulter, Bauch — in ihrer Bedeutung
durch die Verzierungen hervorgehoben und
unterschieden erscheinen. Dadurch, daß
man die Gefäßfläche durch die Formen des
menschlichen Gesichts oder überhaupt des
menschlichen Körpers zu beleben sucht und
so den Gefäßkörper selbst in eine Beziehung
zur Erscheinung des Menschen bringt, bil-
det sich die Ornamentik der Gefäße zur
Hals- und Brustschmuck-Ornamentik aus.
Im Grunde spielt sich hier unter primitiven
Verhältnissen dasselbe ab, was man bei der
Entwicklung der Ornamentik im allgemei-
nen zu allen Zeiten und bei allen Völkern
beobachtet: den Wechsel von Naturalisie-
ren und Entnaturalisieren konventionell
gebrauchter Formen.
§8. Im Gegensatz zu diesem tektoni-
schen Ornamentstil steht eine weit ver-
breitete Gruppe von Gefäßen mit Spiral-
und Volutenmustern und ihren eckigen
Umbildungen, den Mäandermotiven (Spi-
ral-, Mäander-Keramik). Hier
ist das Ornament nicht mehr an die Form
des Gefäßes gebunden, sondern entwickelt
sich frei, wie auf jeder anderen Fläche, wo-
bei die Muster vielfach Bandform haben.
Die Ornamente werden eingeritzt und auf-
gemalt.
§ 9. Man hat diesen Gegensatz zweier
Ornamentstile in wenig passenden Schlag-
wörtern als „Schnur-" und ,, Bandkeramik"
ausdrücken wollen, ohne das eigentliche
Wesen ihrer Ornamentik zu treffen. M.
Hoernes wollte dafür die Bezeichnungen
„Rahmenstil" und „Umlaufstil" einführen.
Am treffendsten bezeichnet man ihn als
gebundenen und freien Stil (Hub. Schmidt).
Neuerdings sucht C. Schuchhardt den Ge-
gensatz der Ornamentformeri aus dem ver-
schiedenen Ursprung der Gefäßformen zu
erklären: die Gefäße des gebundenen Stils
sind ursprünglich Körbe und halten die
Struktur und Motive der Korbflechtereien
in ihrer Ornamentik fest. Die Gefäße des
freien Stils gehen auf Kürbisformen zurück
und sind nicht auf ein aus der Technik
entlehntes Ornamentsystem angewiesen.
So versteht man auch die geographische
Verbreitung der beiden Stilarten: der ge-
bundene Stil ist nordischen Ursprungs, der
freie kommt aus dem Süden; beide bc-
30
KERAMIK
rühren sich in Mitteleuropa, im besonderen
auf dem Boden Deutschlands, wo sie z. T.
in einen schroffen Gegensatz zueinander
treten.
L i t. außer den genannten Artikeln von Hoemes :
K. Schumacher in Lindenschmitts Altert.
u. heidn. Vors. V passim. Hub. Schmidt
Tordos in Z. f. Ethn. 1903, 438 — 468.
C. Schuchhardt Das technische Ornament
in den Anfängen der Kunst; Prähist. Ztschr.
1909, 37—54-
4. Ethnographie. § 10. Ethnische
Bestimmungen sind bei den so sehr ver-
schiedenen keramischen Gruppen der Stein-
zeit durchaus problematisch. Am wenigsten
kann ein Grund vorliegen, sie der „indo-
germanischen Epoche" zuzuschreiben. Die
großen Verschiedenheiten der steinzeit-
lichen Kulturgruppen sprechen sogar da-
gegen; jede von ihnen besitzt eine aus-
geprägte Eigenart nicht nur in der Gefäß -
Ornamentik, sondern überhaupt in dem
zugehörigen gesamten Kulturinventar. Die
beiden oben unterschiedenen Stilgruppen
sprechen, wenn sie indogermanischen
Stämmen zugeschrieben werden sollen,
eher für eine bereits vollzogene Abson-
derung bestimmter Sprachgruppen.
Nicht weniger schwierig muß eine Ant-
wort auf die Frage sein, welche der stein-
zeitlichen Gefäßgruppen „germanisch" sein
könnte. Ein Rückschluß aus der späteren
Verteilung der Sprachgruppen könnte zur
Meinung führen, daß die Tongefäße aus
Megalithgräbern Norddeutschlands und
Skandinaviens von Germanen gefertigt
seien.
|j III. Bronzezeit. § 11. Die Ke-
ramik der Bronzezeit unterscheidet
sich in einem sehr wesentlich von der
steinzeitlichen: es fehlt ihr die reiche
Ornamentik. Dagegen wird mehr Wert
auf die Ausgestaltung der Formen und
auf die Behandlung der Oberfläche
gelegt. Nachwirkungen der steinzeitlichen
Formen lassen sich nur selten erkennen, da
die Funde der frühbronzezeitli-
c h e n Epoche große Lücken aufweisen und
gerade die Keramik darunter spärlich ver-
treten ist.
In Mitteleuropa heben sich 2 Gruppen in
dieser Zeit heraus:
1. Aunjetitzer Gruppe. § 12.
Die Aunjetitzer (Unetitzer) Kultur Böh-
mens und Mährens mit ihren Ausläufern
in Niederösterreich, Westungarn, Preuß.
Schlesien, Prov. Sachsen und Thüringen.
Charakteristische Leitform ist in ihr ein
Henkelbecher mit scharfem Umbruch in der
unteren Hälfte und hohlkehlenartig ein-
gezogener, oberer Hälfte. (Fig. 9.) S.
Aunjetitzer Typus'.
2. Mittelrheinische Gruppe.
§ 13. Am mittleren Rhein haben einige
Gräbergruppen der frühsten Bronzezeit
(Nierstein Kr. Oppenheim, Alderberg bei
Worms, Westhofen bei Alzey) eine schmuck-
arme Keramik geliefert, von der einzelne
Formen, wie der annähernd halbkuglige
Becher und die weitbauchige, doppelhenk-
lige Amphora mit engem Halse, als Epi-
gonen der vorausgehenden ,,Band-" und
,, Schnurkeramik" gelten können. Vgl.
Altert, u. heidn. Vorz. V, 1 Taf. 2.
3. Mitteldeutschland. § 14.
Auch in Mitteldeutschland sind die früh-
bronzezeitlichen imposanten Grabhügel mit
Holzkonstruktionen arm an Keramik. In
einzelnen Fällen läßt sich ein Nachklingen
der steinzeitlichen Formen beobachten, wie
in dem hohen schlauchartigen Gefäß des
Leubinger Hügels mit 2 kleinen Ösen zwi-
schen dem kurzen, konkav eingezogenen,
geglätteten Halse und dem sanft gewölbten
Bauche, der gerauht ist, und in dem präg-
nanter profilierten weitbauchigen Gefäße
von Langel mit längerem, scharf abgesetz-
ten Halse, dessen Unterteil gerauht ist,
während die um die Schulter laufenden
parallelen Horizontalstriche und die von
dem engen Hals -Schulterhenkel ablau-
fende Vertikalstrichgruppe an steinzeitliche
Verzierungen erinnern.
Höfer Jahresschr. f. d. Vorgesch. d. sächs.-
thüring. Länder V 1906, iff. H. Groeßler,
ebenda VI 1907, 1 ff.
4. Norddeutschland u. Skan-
dinavien. § 15. In Norddeutschland
und Skandinavien beginnt die Keramik
in einem jüngeren Abschnitt der älteren
Bronzezeit (etwa = Montelius III) reich-
licher aufzutreten. Ihre Haupttypen sind:
tiefe Näpfe mit mehr oder weniger scharf
abgesetztem Rande, Henkeltassen und
-becher mit scharf abgesetztem Rande,
terrinenartige weitgeöffnete Gefäße, hohe
KERAMIK
3i
Töpfe mit mehr oder weniger scharf ab-
gesetztem Halse und enger Öffnung, Kan-
nen mit abgesetztem Halse und engem
Henkel unterhalb des Randes, bauchige
Töpfe mit hohem, engem Halse, mit und
ohne Henkel, bauchige Töpfe mit niedrigem
Rande und Doppelhenkeln, breite, doppel-
konische Terrinen mit scharfem oder stump-
fem Umbruch in mittlerer Höhe, breite
flache Schalen und Deckel verschiedener
Art, rohe Töpfe mit weiter Öffnung und
gerauhter Oberfläche — alle Formen in
mannigfachen Varianten vertreten (Fig. 10).
Verzierungen, die im allgemeinen
sehr selten sind, bestehen in den einfachsten
Motiven geometrischer Art: hängende Drei-
ecke, Strichbänder, Tupfenbänder, Hori-
zontalriefen, Schrägfurchen.
In der jüngeren und jüngsten Bronzezeit
findet man als Leichenbrandbehälter zwei
Sonderformen verwendet: Schachtelurnen
und Hausurnen. (Fig. II. 12.)
S.Müller Ordning I, 2 Taf. XVI— XVIII.
R. Beltz Vorgeschichtl. Altert. 197fr. 256fr.
5. B u c k e 1 k e r a m i k. § 16. In
weiten Gebieten Europas macht sich noch
in einem älteren Abschnitt der Bronzezeit
ein Formenkreis geltend, den man als
,, Buckelkeramik" zu bezeichnen pflegt.
Die Ursprünge dieser Einflüsse sind ver-
mutlich in den unteren Donauländern, im
besonderen in Ungarn, zu suchen, wo auch
eine sehr produktive Bronzeindustrie weit-
reichende Bedeutung gewinnt. Die durch
die Buckelkeramik gekennzeichneten Er-
scheinungen verbreiten sich in verschiede-
nen Richtungen in verschiedenen Etappen
und zu verschiedenen Zeiten nach Nord-
westen über Ostdeutschland bis an den
Rhein, ferner durch die Donauzone bis
nach Frankreich, südwestlich bis nach
Italien, südöstlich bis in den Kaukasus und
über die Balkanländer bis nach Kleinasien
(Troja). Es ist klar, daß sie bei dieser
Ausdehnung eine verschiedene Deutung im
historischen und ethnographischen Sinne
zulassen, je nach der Rolle, die sie in den
verschiedenen Gegenden gespielt haben.
§ 17. Typische Stilformen kamen in be-
schränkten Gebieten zur Ausbildung und
gewannen für sich einen besonderen Ein-
fluß. Das gilt in erster Reihe von dem mitt-
leren Odergebiete, wo die Buckelkeramik
in der „Lausitzer" Kulturgruppe eine
reiche Entfaltung zeigt. Sie liegt hier in
weit ausgedehnten Urnenfeldern in einer
seltenen Fülle von keramischen Beigaben
vor.
§ 18. Was die ornamentale Ausgestaltung
der Gefäßformen anlangt, so wetteifern mit-
einander Buckel, Kannelierungen, Rillen,
Furchen, Tupfen. Nach ihrer verschiedenen
Ausgestaltung und Verwendung auf der
Gefäßfläche lassen sich in Verbindung mit
den Fundumständen und sonstigen Bei-
gaben lokal und zeitlich verschiedene Grup-
pen auseinanderhalten; die jüngeren von
ihnen zeigen deutlich den Einfluß der Hall-
stattkultur. — S. 'Buckelgefäße', 'Lausit-
zer-', 'Schlesischer', 'Aurither', 'Billen-
dorfer', 'Göritzer*, 'Platenitzer Typus'.
6. Süd- u. Südwestdeutsch-
land. § 19. In Süd- und Südwestdeutsch-
land hebt sich eine Sondergruppe ab, deren
Vertreter in Skelettgräbern der älteren und
mittleren Bronzezeit sich finden. Charak-
teristisch ist für sie die Ornamentik in
Kerbschnitt-Technik, wahr-
scheinlich in Anlehnung an Holzschnitz-
arbeiten noch älteren Ursprungs. Ihr Zen-
trum ist die Rauhe Alb in Württemberg;
von da verbreitet sie sich weniger im
Rheintale nordwärts bis Westfalen, als
hauptsächlich westwärts über den Rhein
nach dem Elsaß bis Süd- und Mittelfrank-
reich. Auch in diesen Kreis dringen aber
die Stilmerkmale der östlichen Buckel-
keramik ein. Als Formen sind beliebt:
kugelbauchige, doppelkonische oder ge-
schweifte Krüge mit engem Henkel und
scharf abgesetztem oder leicht eingezoge-
nem Halse, halbkugelförmige einhenklige
Tassen und Schalen verschiedener Form,
teils konisch mit eingeknicktem Rande,
teils kalottenförmig mit breitem Horizon-
talrande. (Fig. 13.)
§ 20. Viel einfacher gestaltet sich in dem-
selben Kreise die Keramik der jüngeren
Bronzezeit. Die großen Gefäße sind weit-
bauchig und mit einem kurzen, eingezoge-
nen Halse versehen, an denen mitunter
ein Bandhenkel ansitzt. Kleinere Töpfe
ähnlicher Form ohne Henkel, flache breite
Schüsseln mit einfachem, schräg gerichte-
tem, geradem oder etwas eingezogenem
Rande. Die wenigen Ornamente be-
32
KERAMIK
schränken sich auf Tupfenleisten oder war-
zenartige Ansätzen.
Zur folgenden Übergangsphase vgl. unten
„Hallstattkultur".
Altert, u. h. V. V, 176 ff. Tf. 32; 216 ff.
Tf. 40 (K. Schumacher). H e d i n g e r Arch.
f. Anthropol. 1903, 185fr. Schliz Urge-
schichte Württembergs 94 ff. Abb. 38. 39
(ältere Bronzezeit) ; Abb. 40 (jüngere Bronzezeit).
IV. Vorrömische Eisenzeit.
§ 21. In der vorrömischen Eisenzeit
kommt die Verschiedenheit der Kultur-
erscheinungen innerhalb des Gebiets von
Deutschland und dem angrenzenden Skan-
dinavien gerade in der Keramik in hervor-
ragender Weise zum Ausdruck.
In Norddeutschland, wo das Eisen nur
ganz allmählich sich Eingang verschafft,
beginnt die Entwicklung in 2 Gruppen sich
zu teilen, die man als west- und ostgerma-
nisch zu kennzeichnen pflegt. Größere
Fortschritte werden im Süden, in der Rhein-
Donau-Oder-Zone gemacht, wo die Hall-
stattkultur sich ausbreitet. Im Lauf der
zweiten Hälfte des I. Jahrhs. v. Chr.
machen sich die von Westen vordringenden
Einflüsse der keltischen Kultur überall
geltend. (S. Art. 'Kelten' § 6 u. 9.) Die
ganze Entwicklung schreitet aber in ver-
schiedenen Stufen vorwärts, so daß zahl-
reiche lokale Gruppen im bunten Wechsel ne-
beneinander stehen und aufeinander folgen.
1. Germanischer Westkreis.
§ 22. Im germanischen Westen werden die
bronzezeitlichen Formen der Keramik zu-
nächst weiter entwickelt. Mit geringen
Modifikationen finden sich noch die Am-
phoren mit hohem, konisch ablaufendem
Halse, die doppelkonischen weitmündigen
Töpfe in verschiedenen Varianten, ein-
henklige Kannen mit zylindrischem, ab-
gesetztem Halse, Henkelschalen und Hen-
kelbecher in mannigfachen Varianten,
plumpe doppelhenklige Töpfe in mehreren
Abarten. Beliebt sind bei den größeren
Gefäßen gerauhte Wandungen, die durch
glatte Streifen gegliedert werden, eine Ei-
gentümlichkeit, die bis in die Zeit des römi-
schen Einflusses beibehalten wird. Orna-
mente sind selten und einfachster geome-
trischer Art (Zickzackbänder, Dreiecke u.
dgl.). Neue Erscheinungen in der Formen-
bildung lassen sich auf den Einfluß der
importierten Metall -(Bronze- und Gold-)
gefäße zurückführen. So erklärt sich die
scharfe Profilierung einer Urne mit niedri-
gem, ausladendem Bauche, scharf abge-
setztem zylindrischem Halse und schräg
ausbiegendem Rande, deren Oberfläche
schwarzglänzend poliert ist (,,Todendorfer
Urne" in Schleswig-Holstein mit mehreren
Abarten und jüngeren Entwicklungsfor-
men).
Singular sind bemalte Gefäße (rot auf
hellem Überzuge) von Jevenstedt (Schles-
wig-Holstein). Stufe I = „Frühe Hall-
statteisenzeit".
§ 23. In der Folgezeit sind die weiteren
Entwicklungsstadien der Urnen vomToden-
dorfer Typus von typischer Bedeutung.
Neben ihnen bleiben die gewöhnlichen Topf-
formen im Gebrauch. Stufe II = „Nordi-
sche Hallstattkultur". Gleichzeitig machen
sich in den Beigaben (La Tene -Fibeln) die
Einflüsse der La Tene-Kultur geltend.
Lokale Verschiedenheiten haben eine ver-
schiedene Gruppierung der Funde zur
Folge. — So werden schließlich die situ-
laartigen Gefäße die Leitformen in
dem Gräberinventar. Ihre Verzierungen
bestehen in Zickzackbändern, die von
Punktreihen begleitet sind und in der Regel
auf der scharf abgesetzten Schulter sitzen,
während der Unterteil durch vertikale
Strichgruppen und Kreuzbänder gegliedert
wird. Schließlich kommen die mäander-
artigen Zeichnungen auf und die Punkt-
reihen, mit dem Rädchen eingedrückt,
übernehmen die Vorherrschaft. Stufe III
(IV) = Spät-LaTene-Zeit. (Fig. 14. 15.)
G. Schwantes Die Gräber der ältesten
Eisenzeit im östlichen Hannover ; Prähist.
Ztschr. I (1909) 140 — 162. Fr. Knorr Fried-
höfe d. älteren Eisenzeit in Schleswig-Holstein.
Kiel 1910. R. Beltz Vorgeschichtl. Altert, v.
Mecklenburg-Schwerin 294 fr". Tf. 47 — 51.
2. Germanischer Ostkreis.
§ 24. Im germanischen Osten hält sich zu-
nächst der bronzezeitliche Typenvorrat
nicht ohne den Einfluß der Lausitzer Kul-
tur.
Erst in jüngeren Gruppen wird dieser Ein-
fluß überwunden. Unter zahlreichen Ge-
fäßen, die in verschiedenartigen Gräbern
(Hügelgräbern mit kistenförmigen Kam-
mern, Steinkistengräbern unter der Erde
Tafel 1.
*i
Keramik.
i und 2. Gefäße aus Muschelhaufen. — 3. Schale aus dänischen Megalithgräbern. — 4. Tulpen-
becher von Michelsberg bei Untergrombach (Baden). — 5. Henkelbecher aus einem Pfahlbau des
Mondsees. — 6. Kugelaniphora aus dem Baalberge, Kr. Bernburg (Anhalt).
1, 2, 3 nach S. Müller, Ordning I (Nr. 41, 42, 220). — 4 — 6 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf.
19, 311; Taf. 37, 608; Taf. 13, 194).
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg
Tafel 2.
Keramik.
7. Kugelflasche von Flomborn, Kr. Alzei (Rheinhessen). — 8. Glockenbecher von Frankenthal,
B.-A. Frankenthal. — 9. Henkelbecher von Unjetitz (Böhmen). — 10. Doppelkonischer Topf von
Dobbin (Meckl.-Schwerin). — II. Schachtelurne von Suckow. — 12. Hausurne von Kiekindemark.
7 und 8 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf. 1, 2; Taf. 61, 1092). — 9 nach Richly, Bronzezeit in
Böhmen (Taf. 54, 12). — 10 — 12 nach Beltz, Altertümer in Meckl.-Schwerin S. 258, Fig. 3, S. 263,
Fig. 46, 47.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 3.
— — • .
ir ffmtH
13
'5
14
'7
Keramik.
13. Henkelkrug von Hagenau (Elsaß). — 14. Henkeltopf von Brahlstorf bei Boizenburg. — 15. Situla-
ähnliches Gefäß von Krebsförden bei Schwerin. — 16. Gefäß mit Hörnern von Stillfried (Nieder-
österreich). — 17. Gefäß mit Graphitmalerei von Gemeinlebarn (Niederösterreich).
13 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf. 32, 561). — 14. 15 nach Beltz a. a. O. (Taf. 49 Nr. 49,
Taf. 48 Nr. 46). — 16 nach Much Kunsth. Atlas Taf. 39, 18. — 17. nach Szombathy in Mitteilg.
d. prähist. Komm. d. Wiener Akad. I Fig 39.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 4.
18
Keramik.
18. Gefäß mit Graphit- und Rotmalerei aus der Rauhen Alb (Württemberg). — 19. La Tene-zeit-
liche Flasche von Braubach am Rhein. — 20. Auf der Scheibe gedrehtes Gefäß von Manching, B.-A.
Ingolstadt (Oberbayern). — 21. Handgemachtes Gefäß von Markkleeberg bei Leipzig.
18—20 nach Lindenschmit a. a. O. (IV Taf. 44, 1; V Taf. 8, 133; Taf. 51, 934). — 21 nach Jahrb.
des städt. Museums für Völkerkunde in Leipzig II Taf. XXI.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 5.
23
Keramik.
22. Mäanderurne von Börzow bei Grevesmühlen. — 23. Schalenurne von Pritzier bei Lübtheen. —
24. Tasse mit »geknicktem« Henkel von Polnisch-Neudorf bei Breslau. — 25. Fußschale von Sacrau,
Kr. Öls. — 26. Buckelgefäß von Wenden, Kr. Lehe. — 27. Gefäß mit eingestempelten Verzierungen
von Jütland. — 28. Humpen aus einem Reihengräberfriedhof bei Schretzheim, B.-A. Dillingen (Bayern).
22. 23 nach Beltz a. a. O. (Taf. 61, 104; Taf. 67, 52). — 24. 25 nach Mertins, Wegweiser durch
die Urgesch. Schlesiens Fig. 275 und 279. — 26 Prähist. Zeitschrift I Taf. 43, 10. — 27 S. Müller,
Ordning II 514. — 28 Lindenschmit IV Taf. 72, 4.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburgf.
KERAMIK
33
und Urnenfeldern) als Beigaben auftreten,
Terrinen, Schalen, Amphoren, Tassen, Kan-
nen, ragen die den Steinkistengräbern
eigentümlichen G e s i c h t s u r n e n (s. d.)
als eine besondere Gruppe hervor. Ihr
Verbreitungsgebiet ist auf Nordostdeutsch-
land beschränkt, ihr Zentrum im besonde-
ren Pommerellen, d. h. der größte Teil von
Westpreußen links der Weichsel, das nord-
östliche Hinterpommern, der nördliche Teil
des Regierungsbezirks Bromberg; von da
aus verbreiten sie sich rechts der Weichsel
nur in einem schmalen Streifen bis in die
Gegend von Marienburg und südwärts durch
die Provinz Posen bis in den nördlichen
Teil der Provinz Schlesien. S. s. v. ,, Ge-
sichtsurnen". Außer ihnen finden sich in
denselben Gräbern henkellose bauchige
Töpfe, teils terrinenartig mit weiter Mün-
dung, teils flaschenartig, gewöhnlich ohne
Profilierung der Wandung, kleine flache
Schalen und Henkelgefäße.
Die Epoche der Gesichtsurnen beginnt
in dem umschriebenen Gebiete etwa in der
Mitte des älteren Abschnittes der vor-
römischen Eisenzeit (Hallstattzeit) und geht
erst im Anfange des folgenden Abschnittes
(La Tene-Zeit) mit dem Zunehmen der
keltischen Einflüsse im Osten zu Ende.
§ 25. In der zweiten Hälfte der vorrömi-
schen Eisenzeit (La Tene-Zeit) läßt sich im
ganzen Ostkreise ein Rückschritt in der
keramischen Produktion gegenüber der
vorigen Periode sowohl in der Formen -
gebung als in der Ornamentik beobachten.
Auch die Massen, mit denen die Gefäße
im Grabinventar auftreten, nehmen be-
trächtlich ab oder verschwinden fast ganz.
Nach dem Abflauen der weitreichenden Ein-
flüsse der stilkräftigen ,, Lausitzer" Gefäß -
formen und der geschlossenen Hallstatt -
kulturgruppen bilden sich kleinere land-
schaftliche Kreise ohne ausgeprägte Eigen-
art. Da finden wir hohe weitmündige Ge-
fäße mit und ohne Henkel, teils kugel-
bauchig, teils schlauchförmig mit hohl-
kehlenartig eingezogenem Rande, Töpfe
mit geschweifter Wandung, deren Unter-
teil gerauht ist, und enger Öffnung, auch
mit abgesetztem Halse oder mit schräg nach
außen gerichtetem Rande (Pommern) oder
plumpe Töpfe, Kannen und Schalen, meist
glatt, schwarz und schlecht gebrannt, aber
H o op s, Reallexikon. III.
auch mit gelben, grauen und roten Tönun-
gen (Westpreußen) oder breite, weitmün-
dige Terrinen mit abgesetztem, schrägem
Rande und schmaler Standfläche, größere
Krüge in Eiform mit kurzem abgesetztem
Halse und engem am Halse ansitzendem
Henkel, kleine plumpe Henkeltöpfe und
größere henkellose eiförmige, flaschenartige
Gefäße mit kurzem abgesetztem Halse
(Niederlausitz), während in der Provinz
Schlesien unter dem Drängen verschieden-
artiger Einflüsse teils von Norden her die
Gesichtsurnen mit mützenförmigem Deckel
überlaufen, teils von Südwesten her sogar
fremdartige Drehscheibengefäße importiert
werden.
§ 26. Die Ornamentik ist in allen diesen
Gruppen höchst spärlich gesät; sie ist auf
die einfachsten Linienmuster in Tieftechnik
beschränkt, wie sie immer und überall sich
finden (Sparrenmuster, Zickzackbänder,
konzentrische Kreise, Tüpfelchen); charak-
teristisch sind aber auch in dem Ostkreise
die Vertikalbänder, die die ganze untere
Bauchfläche beleben.
Schumann Urnenfricdh'öfc Pommerns (Balt.
Stud. 39, 1889, 84 ff. [Giuppe II]). Derselbe
Kultur Pommerns 1 897, 56 f. ; 59 f. Lissauer
JYahist. Denkm. der Prov. IVcstpreußen 122 f.
Anger Gräberfeld von Rondsen Tf. 24.
Jen t seh in Niederlaus. Mittig. IV 1895, \ ff.
H. Seger in Schles. Vorz. VI 1896. 401 ff.
O. M e r t i n s Wegweiser durch d. Urgesch.
Schles. 91 ff.
§ 27. Wiederum neue, aber nicht voll-
kommenere Produkte bringt am Ende der
La Tene-Zeit aus dem skandinavischen
Kreise die Brandgrubenkultur, die den
Funden von Bornholm entspricht. Ihre
Keramik besteht aus einfachen, aber gut
gearbeiteten Gefäßen, deren Oberfläche
vielfach durch Graphitüberzug geschwärzt
ist, während andere bräunlich oder grau-
gelb und naturfarben sind. Unter den
Formen sind hauptsächlich zu nennen:
henkellose, hohe engmündige Töpfe mit
birnförmigen oder ballonartigem Körper und
Wulstrande, auch mit hohlkehlenartig aus-
ladendem Rande oder mit zylindrischem,
engem Halse, weitmündige Näpfe mit und
ohne Henkel, enger Standfläche und dickem,
ausladendem Randwulst, plumpe Henkel -
topfe, seltener Becher mit geschweifter
Wandung und enger Öffnung oder mit ab-
34
KERAMIK
gesetztem Halse und weiter Öffnung. Ver-
zierungen sind selten und einfachster Art
in Ritztechnik.
Das Inventar dieser vorrömischen Brand -
grubengräber setzt sich in der folgenden
Periode unmittelbar fort.
Schumann Urnenfriedhöfe in Pommern
(a.a.O. 91 f.); derselbe Kultur Pommerns
58 Tf. IV, 85—87. H. Seger in Schles-
Vorz. N. F. II 1902,35. Mertins, Wegweiser
96 ff.
3. Germanischer Nordkreis.
§ 28. Die Nordgermanen, die noch mehr
als die West- und Ostgermanen an bronze-
zeitlichen Gewohnheiten festhalten, ver-
fertigen in der Zeit, als bei ihnen der Ge-
brauch des Eisens sich einbürgert, also in
der 2. Hälfte des 1 . Jahrtausends v. Chr. Ge-
burt,Tongefäße ohne alle Eigenart : bauchige
Töpfe verschiedener Art mit Halsbildungen,
teils mit, teils ohne Henkel, Henkelkänn-
chen, Doppelgefäße und rohe, unten ge-
rauhte Töpfe mit weiten Öffnungen.
S.Müller Ordning II Nr. 47— 55.
4. H a 1 1 s t a 1 1 k u 1 1 u r. § 29. Im
Gegensatz zu den nordischen Provinzen
steht nach Formen und Ornamenten die
Keramik der südlichen Hallstatt-
kultur. Auch hier sondern sich 2 grö-
ßere Kreise, ein östlicher und westlicher,
voneinander ab; ihr Berührungspunkt ist
im links der Donau liegenden Bayern zu
suchen.
a) § 30. Der 0 s t k r e i s steht im all-
gemeinen in der älteren Zeit unter dem
Einflüsse der ungarischen Rillen- und
Buckelkeramik; die Buckel erscheinen in
jüngerer Form als hornartige Ansätze in
der Regel auf der Schulterfläche der Ge-
fäße. Im Südosten (Küstenland, Krain)
fallen neben lokalen, einheimischen Formen
(rohe Töpfe, Schalen, Tassen, Becher) die
Umbildungen der italischen Villanova-Urne
(„Halsurne") und die Nachahmungen itali-
scher Bronzegefäße auf. In dem jüngeren
Abschnitte der Periode wird die Bronze -
situla in Ton nachgeahmt und neben die
einfache, geradlinige Tiefornamentik tritt
die Graphitmalerei entweder als Überzug
über das ganze Gefäß oder als Streifen -
dekoration mit Bändern, schraffierten Drei-
ecken und Mäanderhaken auf rotem Grunde.
Marchesetti Necropoli di Sa. Lucia presso
Tolmino Tf. III ff. — Mittig. d. Wien. Anthrop.
Ges. XVIII Tf. III — Deschmann u.
Hochstetter in Denkschr. Wien. Akad.
Wiss. Math. Naturw. Kl. 42. 1880 Tf. VI.
XVIII. XIX. M. Hoernes Hallstattperiode
(Arch. f. Anthrop. 1905). — M. Much Kunst-
hist. Atlas Tf. 57, 3 — 5.
§31. In der mittleren Gruppe
des Ostkreises (nördliche Ostalpen und an-
grenzende Donau- und Sudetenländer) ist
die monochrome Keramik des älteren Ab-
schnittes der Hallstattperiode (Maria Rast
in Steiermark, Stillfried und Statzendorf
in Niederösterreich) in Formen und Orna-
menten der südöstlichen ähnlich, wenn auch
die italischen Einflüsse nicht unmittelbar
wirksam sind. (Fig. 16.) Inder jüngeren Ent-
wicklungsphase geht die polychrome Kera-
mik neben der monochromen her. Durch den
Graphitüberzug wird der Glanz der Metall -
gefäße im Ton nachgeahmt. Zu der
Schwarz-Rot-Malerei tritt die Tieforna-
mentik mit weißer Inkrustation und stei-
gert noch die farbige Wirkung des Dekors.
Reichliche Verwendung findet auch die
Relief plastik bei der Flächendekoration,
besonders in Bogen und Spiralmotiven, die
sich mit den hornartigen Buckeln und
Rillen vielfach verbinden. So wird be-
sonders die typische „Halsurne" reich aus-
gestattet. Sogar die figürliche Tonplastik
wird für diesen Zweck herangezogen, in-
dem Frauengestalten mit Töpfen auf dem
Kopf, Reiterfigürchen, Vierfüßler und Vö-
gel auf Rand und Schulter der Gefäße ge-
setzt werden (Gemeinlebarn). Selbst Bilder
des täglichen Lebens, wie Opferszenen,
Kulttänze, Wagenszenen, werden auf der Ge-
fäßfläche dargestellt (Ödenburg). (Fig. 17.)
Diese darstellende Kunst ist den ober-
italischen Bronzesitulen nachgemacht, wie
auch ihre Form in diesem Kreise in Ton
vielfach wiederkehrt. Auch unter den
Henkelnäpfen und Schalen mit hohem Fuß
finden sich Anlehnungen an Metallformen.
Ältere Phase : M. M u c h Kunsthist. Atlas
Tf. 40 (Maria Rast); Tf. 38. 39 (Stillfried).
M. Hoernes Hallstattperiode 267 Fig. XVIII
(Statzendorf). — Jüngere Phase: Much a. a. O.
Tf. 44—46 (Wies). Mitteilg. d. Präh. Commis. I
3 S. Soft". (Langenlebarn) ; ebenda I 2 S. 52 fr.
Tf. II. III (Gemeinlebarn). Mittig. Wien.
Authrop. Ges. Bd. 21 Tf. V— VIII u. X
(Oedenburg); ebenda IX, 1879 Tf. I— III
(Pillichsdorf).
KERAMIK
35
§32. Indern ordöstlichenGrup-
p e (Schlesien und Posen) steht die Kera-
mik im Anfange der Eisenzeit im Zusam-
menhange mit den jüngeren Formen des
„Lausitzer Typus" (s. d.). In der Folge-
zeit sind neben der graphitierten Hallstatt-
keramik mit Buckeln, Rillen und Tupfen
bemalte Gefäße im Gebrauch, die nach
Formen und Technik eine Sondergruppe
darstellen, in der auf Ausgestaltung von
feinen Formen und Erfindung von zier-
lichen Mustern, wenn auch nicht ohne
fremde Einflüsse, besonderer Wert gelegt
wird. Die Gefäße sind meist von hell-
gelbem, fein geglättetem Ton und mit
Schwarz bemalt, wozu noch sekundär Rot
tritt, seltener mit rotem Überzug versehen
und schwarz bemalt. Daneben stehen,
wenn auch seltner, tiefe Furchen, während
breite, horizontale Hohlkehlen zwar deko-
rativ wirken, aber zur Gliederung der Ge-
fäßprofile vielfach beitragen sollen. Was die
Formen betrifft, so sind besonders beliebt
kleine, flache, breite Schalen mit zurück-
gesetztem, niedrigem Rande, selten mit
Henkel versehen, dagegen vielfach mit
zentralem Buckel auf der Innenseite
des Bodens (Omphalos), ferner henkellose
tiefe Näpfe mit hohlkehlenartigem Rand,
höhere Töpfe mit geschweiftem Wandprofil
und ausladendem Rande in mehreren
Varianten, Schüsseln mit bogenförmig aus-
ladendem Rande, kleine Schnurösentöpfe,
bauchig mit enger Öffnung, Flaschen in
mehreren Varianten mit langem und kur-
zem Halse, Becher mit hohem, breit aus-
ladendem Fuß (singulare Form), Henkel-
tassen, mehrfach übereinander gesetzte Ge-
fäße (sogen. Etagengefäße), Vogelfigürchen.
§ 33. Die Ornamentik ist sehr zierlich,
teils in Liniensystemen, teils in Einzel -
motiven, oft in deutlicher Anlehnung an
Flecht- und Webemotive: kleine Strich-
gruppen, Bandmuster, Dreiecke in mannig-
facher Anordnung und Kombination mit
anderen Motiven, Zickzackbänder, Flecht -
bänder, vielfach in Verbindung mit plasti-
schen Warzen oder kleinen Buckeln. Als
Einzelmuster werden u. a. Triquetrum,
Hakenkreuze, Kreuzbänder, Zweigmuster
verwendet.
O. Mertins Wegweiser durch die Urge-
schichte Schlesiens 62 ff. Fig. 129. 141 (Per.
der jüngeren Urnenfelder = Montelius IV und
z. T. V); 76 ff. Fig. 178—197 (Per. der jüng-
sten Umenfelder = Montelius Schluß V und VI).
Feyerabend Jahresh. d. Ges. f. Anthr. n. Urg.
d. Oberlausitz II 38 — 55. M.Zimmer Die
bemalten Tongefäße Schlesiens 1889. R. Vir-
c h o w Z. f. Ethnol. IV— VII. U n d s e t Eisen
83 f. Altertümer uns. heidn. Vorzeit IV Tf. 50.
b) § 34. Im W e s t k r e i s e finden wir
an seiner nordöstlichen Peripherie (Nord-
bayern: Oberpfalz und Oberfranken) neben
der monochromen Keramik mit echtem
„Hallstatt" -Charakter eine der schlesisch-
posenschen Gruppe ähnliche, helltonige
Keramik mit schwarz und rot gemalten
Mustern, seltner mit Graphitmalerei auf
rotem Überzuge, unter den Einzelmustern
sind Hakenkreuz und Hakendreieck zu er-
wähnen.
J. Naue, Revue Archeol. 1895. Scheide-
mandel Hügelgräberfunde bei Parsberg I 1886.
II 1902. Altert, u. h. V. IV Tf. 67.
§ 35. Im übrigen ist im Westkreise
(westlich vom Böhmerwalde) die Entwick-
lung der Keramik insofern der des Ost-
kreises analog, als in dem älteren Abschnitt
auch hier die monochrome Technik fest-
gehalten wird, im jüngeren dagegen die
Gefäßmalerci geübt wird. Aber der For-
menkreis ist ein anderer und die Malerei ist
von besonderer Eigenart. Es fehlt der un-
mittelbare Zusammenhang mit der Stil-
entwicklung der Buckelkeramik. Der
Metallcharakter der Gefäße kommt vielfach
in der Profilierung der Formen und in der
Technik zum Ausdruck.
§ 36. In der ältesten Phase (Süddeutsch-
land = Stufe A) ist die Keramik meist
dunkeltonig und setzt sich aus gröberen
und feineren Gefäßgruppen zusammen
Amphorenartige Gefäße stehen noch im
Zusammenhange mit älteren, bronzezeit-
lichen Typen; sonst finden sich doppel-
konische Töpfe, flaschenartige Krüge mit
Umbruch der Bauchwandung, Näpfe, Teller,
Becher, Schalen auf hohem Fuß. Die
Ornamente bestehen in Hohlkehlen oder
in einfachsten, geometrischen Mustern in
Tieftechnik. Weiße Einlagen finden sich
vereinzelt; in der Pfahlbaukultur der
Schweiz werden sie durch Zinneinlagen- er-
setzt.
Altertümer uns. heidn. Vorzeit V, 8 Tf. 44.
(P. Reinecke S. 243 fr.).
3*
36
KERAMIK
§ 37. In einem jüngeren Abschnitte der
älteren Hallstattzeit (Stufe B) werden die
Gefäße mit Graphit überzogen und poliert,
oder auf rotbraunem Überzuge mit Graphit
bemalt, z. T. auch mit Linien oder feinen
Kanneluren verziert. Die Muster sind ein-
fache Streifen, Dreieckreihen, Vertikal -
Strichgruppen. An Formen sind rundliche,
bauchige, meist henkellose Gefäße beliebt
mit enger Öffnung und scharf abgesetztem
Rande in mannigfachen Variationen und
Größen, Schalen mit geschweiftem Profil
und ganz schmalem Boden, mit und ohne
Henkel, konische Schüsseln mit treppen -
artiger Abstufung der Innenseite, Fuß-
schalen und Becher, sowie Tassen in mannig-
fachen Varianten.
Wagner Hügelgräber TL III, 9 — 19 (Typus
Gündlingen). Altert, u. h. V. V, 1 Tf. 3
(K. Schumacher S. 9 ff.). Lindenschmitt
Altertümer v. Sigmaringen Tf. 23, 1 — 3. 5. 14.
Altert, u. h. V. V, 10 Tf. 55 (P. Reinecke
S. 315 ff.). J.Naue Hügelgräber zw. Ammer -
u. Staffelsee 1887 Tf. 45, 5 — 11; 46, 1 — 13.
§ 38. In der zweiten Hälfte der Epoche
(Stufe C und D) ist das hervorstechende
Merkmal der Keramik im Westkreise die
Polychromie, z. T. in Verbindung
mit der Kerbschnittverzierung. Es kommen
nebeneinander dunkeltonige, monochrome
Gefäße mit Tiefornamenten und helltonige
polychrome mit Graphit- und Rotmalerei
nebst Tiefornamenten vor. Ihr Formen-
kreis lehnt sich direkt an die vorhergehen-
den Gefäße an. Die „geschnitzte", oft poly-
chrome Keramik, deren Zentrum die schwä-
bische Alb ist, vertreten das letzte Stadium
einer Entwicklung, die bis in die ältere
Bronzezeit sich verfolgen läßt. Weiße
Inkrustation der Tiefornamente fehlt auch
jetzt nicht. (Fig. 18.)
Altert, u. h. V. IV Tf. 26. 44. V Tf. 40,
685—688 (K.Schumacher S. 219 ff.). Föhr
u. Mayer Hügelgräber auf d. schwäb. Alb,
1892 Tf. I — V. E. Wagner Hügelgräber
Tf. I— III. Veröffentl. d. Großh. Bad. Slg.
u. Karlsruher Altert. Ver. II 1899, 55fr.
Tf. VIII— XI. Arch. f. Anthr. 1903, 186,
Fig. 1 — 3 (Hedinger). J. Naue Hügelgräber
zwischen Ammer- u. Staffelsee Tf. 48 — 54.
5. LaTene-Kultur. §39. Wie für den
älteren Abschnitt der vorrömischen Eisen-
zeit die Hallstattkultur, so bildet für den
jüngeren Teil derselben die La T e n e -
Kultur gerade mit ihren Gefäßen einen
auffallenden Gegensatz zu den gleich-
zeitigen Erscheinungen im Norden und
Osten von Deutschland. Dieser Gegensatz
läßt sich nunmehr mit einiger Sicherheit
auch ethnographisch kennzeichnen, indem
die letzteren germanischer, die ersteren
keltischer Eigenart entsprechen. Im ein-
zelnen freilich sind die ethnischen Zu-
weisungen vielfach noch sehr unsicher.
§ 40. Technisch beginnt im Kreise
der La Tene-Kultur eine Neuerung Be-
deutung zu gewinnen: die Arbeit mit der
Töpferscheibe. Und damit vollzieht sich
in der keramischen Industrie allmählich ein
Wechsel, der von der prähistorischen Ent-
wicklung zur historischen überleitet, d. h.
die Keramik geht aus den Hausindustrien
in die Werkstätten mit fabrikmäßigem Be-
triebe über; ihre Verbreitung ist nicht mehr
von lokalen Veränderungen innerhalb enge-
rer Gruppen, sondern vom Handel ab-
hängig. Um so auffallender sind jetzt die
Gegensätze zwischen prähistorischen und
historischen Erscheinungen überall da, wo
das Neue mit dem Alten zusammenstößt.
Aber die Fortschritte werden ganz allmäh-
lich gemacht; Handarbeit geht noch neben
Scheibentechnik einher. Lokale Gruppen
lassen sich links und rechts vom Rhein
unterscheiden. Ihre gemeinsamen Züge
sind folgende. Teils werden die Formen
der jüngsten Hallstattkultur von der Schei-
bentechnik übernommen und umgebildet,
teils treten neue Formen auf, zum Teil
unter dem Einfluß von griechischen Metall -
und Tongefäßen oder im Anklänge an die
oberitalischen Formen der jüngsten Villa -
nova-Stufe. Eine der auffallendsten Eigen-
tümlichkeiten der La Tene-Keramik ist
der Mangel an Henkeln.
• Der Ton ist gut geschlemmt, schwarz,
grauschwarz, gelbbraun, auch rötlich und
an der Oberfläche gut abgeglättet.
§ 41. Unter den Formen sind neu die
Flaschen in verschiedenen Varianten, z. T.
mit reicher Gliederung des Halsprofils oder
mit Ringfüßen, Schalen auf hohem Fuß in
mannigfacher Profilierung der Wandungen,
Omphalosschalen, situlaartige Töpfe mit
konisch verjüngtem Unterteil, reich profi-
liertem Oberteile und ausladendem Rande,
tiefe Näpfe mit eingezogenem oder ab-
KERAMIK
37
gesetztem Rande, hohe, schlanke Töpfe mit
geschweifter Wandung; hohe, schlanke
Becher mit ausladender Fußbasis. Die
Ornamente sind eingeritzt, eingeglät-
tet, auch eingestempelt oder mit dem Räd-
chen einpunktiert; in Frankreich auch auf-
gemalt. Die Muster bestehen in gerad-
linigen, geometrischen Motiven; daneben
kommen in Frankreich Volutenkompositi-
onen vor. Sonst sind als gräzisierend Bo-
genreihen, Lotospalmettenmuster, S-Spi-
ralen, Flcchtbänder und Rankenkompo-
sitionen zu nennen. In Frankreich wiegt
in älterer Zeit Weißmalerei auf schwarzem,
braunem oder rotem Grunde vor (Cham-
pagne); in der Spätzeit kommt die Poly-
chromie (weiße und rote Streifen, über die
häufig mattschwarze Muster gesetzt wer-
den; letztere seltner auf rotem oder weißem
Grunde) auf (Bibracte = Mont Beuvray;
analog in Stradonitz, Böhmen). Eine be-
sondere Gruppe bilden die gerippten Ge-
fäße. (Fig. 19, 20.)
Süddeutschland: Altert, u. h. V. V 9
Tf. 50 (Stufe A: P. Reinecke S. 286 f.); V 10
S. 331 Abb. 1 (Stufe B: P. Reinecke S. 330 ff.);
V 9 Tf. 51 (Stufe C: P. Reinecke S. 288 f.).
S c h 1 i z Urgesch. Württembergs 1 22 ff. Abb. 48.
49. — Stufe D : Q u i 1 1 i n g Die Nauheimer
Fmuic, Frankfurt a. M. 1903. — West-
deutschland: Hettner Illustr. Führer
durch d. Prov.-Mus. i. Trier 1903 S. 1 23 ff.
(Früh- u. spät-La Tcne-Zeit). — Altert, u. h. V.
V, 2 Tf. 8 (K. Schumacher S. 29 ff.). —
Frankreich: Morel La Champagne souter-
raine, pl. 4—6. 15. 20. 23. 30. 32. 35. —
L'Anthropologie 1903 S. 399 ff. — Deche-
lette Revue archeol. 1901. 2 S. 51 ff. —
England: Romilly Allen Celtic art 141 f. —
Vgl. dazu P. Reinecke Festschrift des Rum.
germ. Centr. Mus. i. Mainz 1902 S. 53 ff.
Zur gallischen Töpferindustrie aus dem
Ende dieser Epoche und dem Beginne der
Kaiserzeit, die auf dem Höhepunkte der Technik
der damaligen klassisch-antiken Welt steht
(Funde vom Mont Beuvray und Stradonitz)
vergleiche man
Pic-Dechelette Le Hradischt de Stra-
donitz en Boheme; 1906.
§ 42. Im Gegensatz zu dieser Kunst -
keramik stehen die gleichzeitigen ger-
manischen Produkte der Hausindustrie, die
noch ganz an die „prähistorischen" Gewohn-
heiten gebunden ist. (Fig. 21.) Das zeigt sich
namentlich in den Grenzgebieten zwischen
den Kelten und Germanen, die zum Teil
schon seit der Frühperiode vom keltischen
Import überschwemmt werden oder auch
einem Überströmen der keltischen Bevöl-
kerung sich nicht entziehen können. Um-
gekehrt sind in der Spätperiode für die Zeit
des Vordringens der Germanen in das süd-
liche Keltenland ethnische Bestimmungen
überaus schwierig und nur mit größter Vor-
sicht zu versuchen, da Reste der alten Be-
völkerung, wie im Maingebiet, noch in
nachchristlicher Zeit sich halten und da
die Sitte des Leichenbrands nunmehr auch
von den Kelten vielfach übernommen wird
(vgl. Gräberfeld von Nauheim).
K. Jacob Die La Tene-Funde d. Leipziger
Gegend: Jahrb. d. Stadt. Mus. f. Völkerk. zu
Leipzig II 1907. H. Seger in : Schles. Vorz.
1 896 VI. 449 ff. M e r t i n s Wegweiser durch
d. Urgesch. Schles, 94. 97. A. Götze in Götze-
Ilüfer-Zschiesche, Altert. Thüringens 1909,
XXXII. K. Schuhmacher in : Altert, u. h.
V, 2 S. 38. G. Kossinna Die Grenzen d. Kel-
ten u. Germanen in d. La Tene-Zeit: Korresp.-
Bl. Dtsch. Anthrop. Ges. 1907, 57 ff.
V. Römische Kaiserzeit.
§ 43. In der Zeit der römischen Kaiser
wird durch die Erweiterung der Grenzen
des römischen Reiches wiederum ein Teil
des alten, vorgeschichtlichen Bodens Euro-
pas der Geschichte erobert. So bildet sich
längs des Rheins und der Donau im engsten
Zusammenhange mit dem Mutterlande
Italien, aber zugleich auf Grund der bis
dahin erreichten Höhe keltischer Fabrika-
tion ein neuer Formenkreis aus, der die
provinzial- römische Indu-
strie repräsentiert. Ein großer Anteil
daran gebührt in erster Linie der Keramik,
die fabrikmäßig bei völliger Beherrschung
aller technischen Mittel hergestellt wird.
§ 44. ImfreienGermanien macht
sich unter dem Einfluß eines lebhaften
Handels, der die provinzial -römischen Im-
portartikel, besonders Metallgefäße, ins
Land strömen läßt, überall ein Aufschwung
in der heimischen Industrie bemerkbar.
Obgleich importierte Tongefäße zu den
Seltenheiten gehören, bringt es gerade die
einheimische Töpferei zu einer vielfach
noch nicht erreichten Höhe. Das äußert
sich sowohl in der technischen Behandlung
von Material und Oberfläche, als auch in
der Formengebung und namentlich in der
38
KERAMIK
Ornamentik der Tongefäße. Sie gehören
zu dem Schönsten, was die Prähistorie auf-
zuweisen hat.
§ 45. Auch die Keramik läßt, wie das
gesamte Kulturinventar dieser Zeit, eine
Teilung in 2 Gruppen zu, von denen die
ältere ungefähr die ersten beiden, die jün-
gere die beiden folgenden nachchristlichen
Jahrhunderte annähernd ausfüllt. An die
vorhergehende Entwicklung aber schließen
sie sich unmittelbar an.
1. Germanischer Westkreis.
§ 46. Im Westkreise ist für die ältere
Gruppe die Leitform die „Mäander-
urne", die ihren Namen von dem Haupt-
muster dieser Zeit, mäanderförmigen Mo-
tiven, hat. Typus: Gräberfeld von Darzau,
Prov. Hannover. Sowohl diese Ornament-
form, als ein Gefäßtypus, die Tonsitula,
wird aus der La Tene-zeitlichen Keramik
übernommen. Während aber letztere nur
noch in den ältesten Gräbern dieser Periode
vorkommt, behält der Mäander seine typi-
sche Bedeutung für die ganze Periode.
Die Hauptformen sind folgende :
breite tiefe, terrinenartige, nach unten stark
verjüngte Schalen mit ausbauchender Wöl-
bung der Wandung im oberen Drittel, mit
abgesetztem oder geschwungenem und
ausladendem Rande; vereinzelt finden sich
bei dieser Form enge Henkel am Rande
mit angesetzten plastischen Bogen oder
Knöpfchen, die den Henkelattachen der
Metallgefäße nachgebildet sind; an der
weitesten Ausbauchung sitzen Mäander -
und Treppen- oder Zickzackmuster, selte-
ner Bogenreihen, von denen vertikale
Bändchen bis zum Boden ablaufen, alles
in mannigfacher Weise variiert, wie die Ge-
fäßform selbst. Ferner: schlanke, im oberen
Teile ausgebauchte, mit Rand und Fuß
versehene Flaschen- und Krausenformen,
Nachkommen des La Tene-zeitlichen For-
menkreises, ähnlich wie die vorige Form
verziert; ähnliche Henkelkrüge; hohe, birn-
förmige oder in der Mitte weiter ausladende
Töpfe mit abgesetztem niedrigem Rande,
mit und ohne Henkel, manchmal unten ge-
rauht und mit vereinzelt stehenden Warzen
besetzt; weitmündige Terrinen gröberer
Art, unten verjüngt, mit Übergängen zu den
tiefen Schalen mit und ohne Rand, unten
gestrichelt, manchmal mit Warzen, selten
mit einfachen Linienmustern und Dreiecken
verziert; einfache glatte Näpfe mit und
ohne Rand; vereinzelte glatte Schalen mit
Rand und hohem Fuß.
Besonders beliebt sind noch die glänzend
schwarzen Gefäße neben den braunen und
graugelben.
§ 47. Wichtig ist die Technik der
Verzierungen, die zweifach sein
kann. Die Linienmuster erscheinen ent-
weder als Strichfurchen, oder punktiert,
erstere mit einfachem Griffel oder Stichel
eingezogen, letztere mit einem rollenförmi-
gen, gezähnten Stempel eingedrückt, eine
Technik, die schon in der vorigen Periode
vorgebildet wurde. Nicht nur der Mäander,
sondern auch Treppen- und Zickzackmotive,
hängende Dreiecke und einfache Linien -
muster werden in dieser ,, Rädchentechnik"
hergestellt, ein Merkmal, das neben Grab-
riten und Fibelformen Kossinna veranlaßt,
auch für die Kaiserzeit eine westgermani-
sche Gruppe von einer ostgermanischen ab-
zusondern, für die die eingefurchten Muster
charakteristisch sind.
§ 48. In der jüngeren Gruppe
ist als Hauptform von typischer Bedeutung
die ,, Schalenurne", eine tiefe breite Schale
mit breiter Standfläche in mannigfachen
Varianten, die sich durch die Ausbauchung,
die Randbildung, die Henkel unterscheiden.
Typus: Gräberfeld von Dahlhausen Kr.
Ostpriegnitz (Prov. Brandenburg). Für
Dahlhausen sind im besonderen die Knopf -
henkel charakteristisch.
§ 49. Anderer Art sind Näpfe mit Steil-
wandung und niedrigem Fuß, Töpfe mit
Umbruch und Fuß oder geschweifter Wan-
dung. Auch rohe Töpfe in Eiform mit
weiter Öffnung kommen vor, sowie terrinen-
artige Näpfe mit weiter Mündung und ab-
gesetztem niedrigem Rande.
§ 50. Obgleich die Technik der Her-
stellung noch gut ist, sind doch äußerlich
die Unterschiede gegen früher bedeutend.
Die schönen schwarzen Gefäße sind nur
noch selten vorhanden. Die Ornamente sind
nun wieder einfacher: Furchen, Tupfen,
Punkte in verschiedenen Kombinationen,
Zickzackbänder, mitunter gegliedert durch
vertikale Strichgruppen; dazu kommen
auch Bogenreihen, Wellenlinien. Als pla-
stische Verzierungen treten Wulste, Schei-
KERAMIK
39
ben, Leisten auf. Bemerkenswert sind da-
bei die Ansätze zu der altsächsischen
Buckelkcramik, die hier in mehreren Ge-
genden zu finden sind: Schrägkerben oder
flache Kannelierungen sowie von innen her-
ausgedrückte Leisten. Die Rädchentech-
nik wird noch geübt, aber die Mäander-
motive sind verschwunden.
§ 51. Mit den oben zusammengestellten
Gruppen wird ein scharf umschriebener
Kulturkreis ausgefüllt, der von Nord-
böhmen bis nach Schleswig-Holstein sich
ausdehnt und das Gebiet bestimmter ger-
manischer Stämme (Markomannen, Her-
munduren, Semnonen, Langobarden) um-
faßt. (Fig. 22, 23.)
R. Beltz Vorgcsch. Altertümer 330 ff. Tf. 60.
61 (frührömisch); 354 fr. Tf. 67 (spätrömisch).
Hostmann L 'r nenfriedhof bei Darzau, Prov.
Hannover Tf. I — VI. W e i g e 1 Gräberfeld v.
J)ahlhauscn (Arch. f. Anthrop. XXII). — Alt-
mark: P. Kupka in: Stendaler Bcitiiige II u.
III. A. Götze in: Götze - Höfer -Zschiesche,
Vorgcsch. Altert. Thüringens XXX IV f. J. L.
Pic, / 'rnengräher Böhmen* Tf. 66 — 90 (Dobri-
chow-Pi£hora, entsprechend Darzau, aber in den
Anfängen noch älter); Tf. 91 — 95 (Dobrichow-
Trebicka, entsprechend Dalhausen). K o e n e n
(iefäßkunde 115 fr. Tf. XIX.
2. Germanischer Ostkreis.
§ 52. Im Ostkreise, der ungefähr mit einer
durch die Spree und die Oder von Küstrin
abwärts bezeichneten Linie gegen den
westlichen sich abgrenzt, steht die Keramik
nach Formen und Technik hinter der nach-
barlichen zurück. Zwar findet sich auch
hier das Mäanderornament, aber es ist in
tiefen Furchen eingetieft und hat den Reiz
der Mannigfaltigkeit verloren.
§ 53- Wie früher sind auch jetzt in die-
sem Kreise kleinere lokale Gruppen zu
unterscheiden, aber gewisse Grundformen
wiederholen sich überall: weitmündige
Terrinen mit niedrigem Rande, bauchige
Töpfe mit engerer Öffnung und schmaler
Standfläche. Für den zweiten Abschnitt
dieser Periode (3. und 4. Jahrh. n. Chr.)
sind von typischer Bedeutung hohe schlan-
ke Becher mit breitem Oberteil, stark ver-
jüngtem Unterteil, abgesetztem Rande und
engem Randhenkel, formlose meist rohe
Tassen mit „geknicktem" Henkel, eine
wahrscheinlich auf hölzerne Vorbilder zu-
rückgehende Spezialform, und die sogen.
Warzenbecher oder ,, Igelgefäße", d. h. ver-
schiedene Becherformen mit und ohne Fuß,
mit höherem oder niedrigem Rande, deren
Bauchwandung mit zapfenförmigen An-
sätzen bedeckt ist, eine Sonderform, die
auch im Westen nicht fehlt.
§ 54. Unter besonderen Einflüssen, wahr-
scheinlich von Südosten her (untere Donau-
länder und Südrußland) steht die Provinz
Schlesien. Der große Reichtum, den uns
die Funde von Wichulla Kr. Oppeln (1.
Hälfte der Periode) und von Sakrau Kr.
Breslau (2. Hälfte der Periode) offenbaren,
stellt auch an die keramische Produktion
höhere Anforderungen. Das zeigen die
schwarzglänzenden, scharf profilierten, tie-
fen Näpfe mit konisch verjüngtem Unter-
teil, scharfem Umbruch und schräg aus-
ladendem Rande, an dem 3 rechtwinklig
geknickte Henkel sitzen, eine Form, die in
beiden Hälften der Periode mit geringen
Variationen im Gebrauch ist; ferner die
schwarzglänzenden, eiförmigen, weitmün-
digen Töpfe mit breitem Mäanderband, die
zierlichen Tassen, deren Form den oben
genannten Dreihenkelnäpfen sich an-
schließt, alles Formen, gegen die die rohen,
plumpen Tassen mit dem „geknickten"
Henkel ganz abfallen. Eine eigenartige
Gruppe bilden die Tongefäße aus den
Fürstengräbern von Sakrau. Soweit sie
nicht geradezu Importstücke der provin-
zial -römischen Industrie des Südostens
sind, müssen sie nach Formen und Orna-
menten Nachbildungen von gleichfalls im-
portierten Silber-, Bronze- und Glasgefäßen
sein. (Fig. 24, 25.)
A. Götze Vorgesch. d. Neumark 1897 S.
47 f. Schumann in: Balt. Studien 39 (1889)
93 f. ; derselbe Kultur Pommerns 76. Jentsch
in: Niederlaus. Mittig. IV 1895. O. Mertins
Wegweiser durch Schlesien 108. 112. Fig. 272-
275; 278-282.
3. Germanischer Nordkreis.
§ 55. Der Nordkreis des freien Germaniens
bleibt auch jetzt, wie früher, hinter dem
Westkreise zurück und berührt sich mehr
mit dem Ostkreis. Zwar wird der Mäander
übernommen ohne die technischen und
dekorativen Feinheiten, die den west-
germanischen Gefäßen eigen sind, aber die
Formenausbildung der Gefäße läßt zu
wünschen übrig. Beliebt sind mehr breite
40
KERAMIK
oder mehr hohe, bauchige Halsgefäße,
bombenförmige Terrinen, kleine und große
Henkeltöpfe. Mit dem ostgermanischen
Formenkreise berühren sich die breit-
schaligen Becher mit hohem, stark ver-
jüngtem Fuß, die Tassen mit geknicktem
Henkel, und die I-förmigen Henkel, die
in Schlesien wiederkehren. In der spät-
römischen Epoche ist der Charakter der
Ornamentik der westgermanischen ähn-
lich. Auch die Schalenurnen sind hier im
Gebrauch, daneben aber auch Henkel-
becher in verschiedenen Varianten beliebt.
S. Müller Ordning II Nr. 142 — 171
(frührömisch); Nr. 290 — 307 (spätrömisch).
VI. Völker wänderungszcit.
1. E 1 b k r e i s. § 56. In einem engeren
Kreise der westgermanischen Kultur, in
der A 1 1 m a r k und in Altsachsen
bildet sich nach den Ansätzen von plasti-
schen Verzierungen, wie sie in der spät-
römischen Zeit mehrfach beobachtet wor-
den sind, ein besonderer Stil in der
Buckelkeramik der Völkerwande-
rungszeit aus. Es sind in der Regel hohe
Töpfe, die nach oben zu einem kurzen
Halse sich einziehen, und niedrige, weit-
mündige Näpfe, die mit eingetieften und
plastischen Verzierungen überladen sind.
Ihr Hauptzentrum ist die linke Seite der
unteren Elbe. Sie berühren sich mit der
großen Masse von Schalenurnen, die rechts
der Elbe im 4. — 5. Jahrh. die Grabkeramik
vertreten (Typus: Butzow Kr. Westhavel-
land, Prov. Brandenburg). Weiter östlich
beginnt das Land der Ostgermanen sich zu
entvölkern, bis die Slaven mit ihrem ärm-
lichen Kulturbestande hier festen Fuß
fassen und eine ihnen eigentümliche Kera-
mik mitbringen. (Fig. 26.)
Müller-Reimers Vor- u.frilhgesch. Altert,
in Hannover Tf. XV. M e s t o r f Vorgesch.
Altert. Schleswig-Holsteins Tf. 41. C.'Schuch-
hardt in: Prähist. Ztschr. I 366 Tf. 43, 7 —
10. Voss-Stimming Vorgesch. Altert, aus
der Mark Brandenburg Abt. VI Tf. 1 — 7.
2. Rhein-Donau-Kreis. § 57-
An den Westgrenzen des Ger-
manengebietes in den Rheinlanden
und Südwestdeutschland, wo die provin-
zial -römische Industrie ihr letztes Dasein
fristete, findet sich in spätrömischer und
früher Völkerwanderungszeit (4. u. 5. Jh.
n. Chr.) ein gemischter Formen-
kreis. Teils sind es Importstücke aus
den provinzial -römischen Fabriken, wie ge->
firnißte und bemalte Becher und späte Ab-
kömmlinge der Terra-Sigillata-Ware, teils
Schalen, Krüge, Näpfe aus unbekannten,
einheimischen Fabriken, die mit den frem-
den Formen auch die Scheibentechnik
übernommen haben, teils aber auch hand-
gemachte Ware, rohe Näpfe und Schüsseln,
die nach Technik, Form und Material noch
den prähistorischen Charakter bewahren
und als Erzeugnisse der primitiven Haus-
industrie sogar in den merovingischen
Grabstätten des 6. und 7. Jahrhs. n. Chr.
wiederkehren. Die Vorstufen dieser Misch -
kultur lassen sich schon in Urnengräber-
feldern des 2. — 3. Jahrhs. n. Chr. in Süd-
westdeutschland erkennen.
K. Schumacher in Altert, u. h. Vorz. V 2
Tf. 9. Lindenschmitt ebenda V 1 S. 21
f. Tf. 4—6; V 8 S. 265 fr. Tf. 47.
3. N o r d k r e i s. § 58. Der Nordkreis
steht auch in dieser Periode abseits von der
sonstigen Entwicklung mit seinen Ton-
gefäßen. Nur die Stempeltechnik, mit der
die Verzierungen angebracht werden, steht
im Zusammenhang mit der westgermani-
schen Keramik. Die Hauptformen sind
große Vorratsgefäße mit Umbruch der
Wandung im oberen Viertel und aufgeleg-
ten Tupfenleisten, schlanke, hohe Becher
mit Gruppen von 3 horizontal gestellten
Warzen und henkellose rohe Töpfe mit
weiter Mündung. (Fig. 27.)
S. Müller Ordning II Nr 511 — 515.
VII. Frühmittelalter. § 59.
So werden ganz allmählich die Fran-
ken eine eigene Töpferindustrie ge-
schaffen haben. Nach dem Sturze der
römischen Herrschaft müssen auch im Ge-
biete der Franken römische Töpfer in alter
Weise weitergearbeitet haben und waren
von großem Einfluß auf die einheimischen
germanischen Töpfereien, wie die Näpfe,
Schalen, Schüsseln, Henkelkrüge, Henkel-
kännchen, henkellose, hohe Töpfe aus dem
Reihengräberfeld von Schwarzrheindorf bei
Bonn aus dem 5. — 7. Jahrh. n. Chr. zeigen.
Funde gleicher Art lassen sich längs des
Mittel- und Unterrheins bis nach Belgien
und Frankreich hinein verfolgen.
K. Schumacher in: Altert, u. h. Vorz. V 4
S. 12S ff. Tf. 24.
KERBSCHNITT— KES SEL
4i
§ 60. Die alamannisch-fränki-
sche Keramik im engeren Sinne, wie sie
aus den süddeutschen und rheinischen
Reihengräbern bekannt geworden ist, weist
nur in einigen wenigen Formen eine An-
lehnung an die spätrömische Provinzial-
keramik auf: dazu gehören in erster Reihe
die Henkelkannen mit Kleeblattmündung,
eine uralte, bis in den troisch-mykenischen
Kreis zurückgehende Form, und eine den
späten Terra-Sigillata-Formen nachgebil-
dete Schale.
§61. Aber die Arbeit mit der Töpfer-
scheibe haben diese westgermanischen
Werkstätten von den fremden Töpfern ge-
lernt, wenn auch manchmal ihre Produkte
etwas unregelmäßig erscheinen. Der Brand
der Gefäße ist im ganzen gut, z. T. sogar
klingend hart. Ihre Oberfläche ist rötlich,
gelblich, braun und grau, seltner schwarz
oder glänzend schwarz. Die üblichen
Formen sind folgende: am meisten wiegt
ein tiefer Napf ohne Henkel vor, dem die
konische Form zugrunde liegt (Kumpen),
meist breiter als hoch, aber mannigfach
variiert im oberen Teile, dem in der Regel
ein Band angefügt ist, seltner rundlich
ausgebaucht; dann Becher in verschiedenen
Formen, teils im Anschluß an den Kumpen,
teils hoch und schlank, doppelkonisch mit
angesetztem hohem Rande; Henkelkannen
mit einer hochgestellten Ausgußröhre; selt-
ner Flaschenformen.
§ 62. Sehr eigenartig sind die Ver-
zierungen; in der Regel sind sie mit
einem Rädchen oder mit einem Holz-
stempel hergestellt und bestehen in allerlei
zierlichen geometrischen Mustern oder so-
gar in Pflanzenmotiven. Ausnahmsweise
findet sich vereinzelt auch einmal Bemalung
mit schwarzen Strichmustern. Merkwürdi-
gerweise fehlen in diesem Kreise Teller,
Schüsseln und Schalen. Sie werden im
Gräberinventar durch Bronzegefäße und
Gläser ersetzt. (Fig. 28.)
§ 63. So gibt am Ende des ersten nach-
christlichen Jahrtausends die keramische In-
dustrie im Germanengebiete mit den Karo-
lingergefäßen die Merkmale prähistori-
scher Technik völlig auf und beginnt eine
neue Entwicklung, die zum Mittelalter
führt. Es bleibt nur noch die Topfware
der S 1 a v e n in Nord- und Ostdeutschland
in den Fesseln primitiver Gewohnheiten
befangen, obgleich auch sie den Gebrauch
der Töpferscheibe von den Römern gelernt
hatten.
Lindenschmitt Handb. d. deutschen
Altcrtumsk. 479 f. Taf. 34. 35. Altert, u. h.
Vorz. I, IV 5; IV 72. Koenen Gefäßkunde
128 fr. Taf. XX 1—23; S. 134fr. Tf. XX,
24 — 33; XXI, 1 — 23. Hubert Schmidt.
Kerbschnitt (Kristallschnitt), einfachste
Art der Verzierung einer Fläche, der Holz-
technik eigentümlich, von da auch in
andere Stoffe (Stein, Bronze, Leder) über-
tragen. Die Muster sind geometrische, die
mit schräg geführten Schnitten in den
Grund hinein getieft werden. Es ergibt
sich da eine rein kristallinische Erscheinung
des Ganzen, scharfe Kanten und Flächen,
vertiefte drei- und mehrseitige Pyramiden
u. dgl. Diese Zierweise, die sehr leicht zu
erlernen und primitiv ist, weil völlig frei
von irgendwelchen organischen Gestaltun-
gen, war allen germanischen Stämmen
eigen und bei vielen oder ihren Nachkom-
men fast bis in die Gegenwart geübt; ihre
Verbreitung geht vom hohen Norden bis
nach Spanien, von England bis zum Bal-
kan.
A. Haupt Älteste Kunst der Germanen,
Leipzig 1909, S. 52. A. Haupt.
Kessel aus Bronze, verschiedener Form,
becken-, Schüssel- und eimerartig, in der
Metallindustrie des Hallstattkulturkreises
und im Norden importiert; s. Bronzegefäße
§ 3. — Griechisches Importstück mit eiser-
nen Tragringen, aus der späten Hallstatt -
zeit, wahrscheinlich auf ältere griechische
Formen zurückgehend; s. Bronzegefäße
§ 4 a. — Griechisches Importstück mit
Silensmaskenattachen aus der klassischen
Blütezeit der griechischen Metallindustrie;
s. Bronzegefäße § 4 b. — Keltische Fabri-
kate aus der Spät-La Tene-Zeit, in mehre-
ren Varianten, mit eisernem Rand und
eisernen Tragringen; s. Bronzegefäße § 6a.
— Aus der pro vinzial -römischen Industrie,
z. T. im Anschluß an die keltischen Formen,
in mehreren Varianten; s. Bronzegefäße
§ 6 c. — Nachrömische Typen, teils in
direktem Anschluß an die vorigen, teils
fremdartige Typen östlichen („skythi-
schen") Ursprungs; s. Bronzegefäße § 7.
— Nachläufer, wahrscheinlich im Zusam-
42
KEULE— KIMBERN
menhange mit der provinzial-römischen
Industrie aus der Wikingerzeit; s. Bronze-
gefäße § 8. Hubert Schmidt.
Keule. § i. Aus hartem Holz geschnit-
tene Keulen gehören zu den ältesten
Stücken des menschlichen Waffeninventars
und dauern als Notwaffe bis in die moderne
Zeit (Hirtenkeule, Knotenstock). — Einige
wenige Exemplare aus dem Altertum
kennen wir aus neolithischen Pfahlbau -
Stationen der Schweiz. Es sind etwa I m
lange Stecken, die oben kugel- oder bolzen-
förmig erweitert sind (Keller, Mitteilungen
d. Züricher Antiq. Gesells. Bd. XV 7,
Tf. II 2. 3).
§ 2. Ein technischer Fortschritt war die
Herstellung des Keulenkopfes aus Stein.
Solche steinernen Keulenköpfe sind im
Neolithikum Nordeuropas in zwei Haupt-
typen vertreten. Es sind entweder von
Natur rundliche oder rund zugehauene
Steine, die eine um die Mitte herumlaufende
Schaf tungsrille haben oder flachere schei-
benförmige Steine mit einem Schaftloch
in der Mitte. Die letzteren scheinen einer
jüngeren Stufe anzugehören (S. Müller,
Nord. Altersk. I 144).
§ 3. Die Keulenköpfe der Bronze- und
Hallstattzeit, in Ungarn und Italien häufi-
ger, sind aus dem Norden nur in wenigen
Exemplaren bekannt und dürften impor-
tiert sein. Sie haben die Form einer Röhre,
die bei den meisten Exemplaren außen mit
Stacheln versehen ist (ein nordischer Keu-
lenkopf trägt auf einer Seite eine mensch-
liche Maske) oder mit Lappen von ge-
schweifter Kontur (birnenförmiger Kolben).
Beide Formen sind Nachbildungen des mit
Spitzen oder Schneiden armierten Keulen-
kopfes. Die Nachahmung einer ganzen
Holzkeule in Bronze ist die isolierte Waffe
von Mönkhagen (J. Mestorf, Vorgesch.
Altert. XX 186). — Aus den späteren
archäologischen Stufen besitzen wir bis
jetzt kein Material, das über die Form, Ver-
wendung und Verbreitung der Keule bei
den Germanen Auskunft gibt.
§ 4. Auch für das frühe Mittelalter sind
wir ausschließlich auf die Schriftquellen
und Miniaturen angewiesen. Ammianus
Marc. (XXXI 7) schildert die K. als wirk-
same Wurfwaffe in den Händen der Goten
in der Schlacht ad Salices 377 n. Chr.:
„barbari ingentes clavas in nostros conji-
cientes ambustas". In merowingischer Zeit
wird sie kaum erwähnt (nur Gregor v.
Tours X 15 vectibus caedere und X 16
vectibus et securibus confractis).
§ 5. Erst die karolingischen Quellen
nennen sie häufiger. Von den in den Texten
gebrauchten Termini (lat. fustis = ahd.
stauga; baculus, clava = ahd. kolbo, cholbo;
sudes = stecko; palus, vectis, robur, flagel-
lum, cateia; pilum = ahd. cholbo; thyrsu?
= ahd. cholbo, stanga; cippum = ahd. stoc;
cestus = ahd. kolbo) scheint die cateia oder
teutona (vgl. Wright-Wülker 140, 36; 143,.
10) im besonderen die Wurfkeule zu be-
zeichnen. Sie wird von Isidor (Orig. XVIII
7) als ein Geschoß beschrieben: ,,cx materia
quam maxime lenta, quae iacta quidem
non longe propter gravitatem evolat, sed
quo pervenit vi nimia perfringit" und das
,,si ab artifice mittatur rursus venit ad cum
qui misit", also als eine Kehrwiederkcule
ähnlich dem Bumerang. Ob Isidor hier
glaubhaft berichtet, ist trotz Lindenschmit
(Handbuch S. 185) in Frage zu stellen.
§ 6. Die vielen Bezeichnungen deuten
auf eine mannigfache Verwendung haupt-
sächlich wohl als Waffe des niederen
Mannes. Sie besteht aus (im Feuer ge-
härtetem) Holz und ist oben oft mit Blei
ausgegossen und mit Eisen beschlagen
(carm. de bello Saxonico III 107: „fustes-
ad proelia quernos milia multa parant
plumbo ferroque gravabant"). Ein Kapi-
tular Karls des Großen verbietet den Ge-
brauch der Keule und will sie durch den
Bogen ersetzen (Capit. Aquis gran. c. 17).
Doch erscheint sie schon unter Ludwig dem
Frommen und Lothar wieder als Kriegs-
waffe und findet dann seit dem II. Jahrh.
wieder allgemeine Verwendung.
J. Schlemm Wörterbuch z. Vorgeschichte
1908 S. 286 f. Geßler Trutswaffcn d. Karo-
lingerzeit. Baseler Diss. 1908 S. 2 2 ff.
Max Ebert.
Kimbern. § 1. Wir besitzen eine Reihe
einwandfreier Zeugnisse für die Herkunft
der Kimbern aus dem nördlichen Jütland
und für den Fortbestand eines Restes von
ihnen in der alten Heimat: s. R. Much
PBBeitr. 17, 216 f. und G. Z i p p e 1 , Die
Heimat der Kimbern, Progr., Königsberg
l&93> 9- Das wichtigste davon ist das
KIMBERN
43
Monumentum Ancyranum, das von ihrer
Gesandtschaft an die Römer nach der von
Tiberius im J. 5 v. Chr. veranstalteten
Flottenfahrt berichtet: Cimbrique et Cha-
rydes et Semnones et eiusdem tractus alii
Germanorum populi per legatos amicitiam
meam et populi Romani petierunt. Strabo
293, der von dieser Huldigungsfahrt weiß,
erwähnt eine interessante Einzelheit, die
Übersendung ihres heiligsten Kessels als
Ehrengabe, was sehr gut zu den in Däne-
mark gefundenen, Kultzwecken dienenden
großen Metallkesseln aus dieser Zeit stimmt.
Ausdrücklich bezeugt er zugleich die Fort-
existenz des Stammes. Plinius, der die K.
NH. 4, 14 unter den Ingyaeones aufzählt,
muß sie sich in Jütland seßhaft gedacht
haben, da er 4, 13 vom Promontorium
Cimbrorum spricht, dessen Name und Be-
griff übrigens ebenfalls gelegentlich jener
Kundfahrt im J. 5 den Römern zuge-
kommen ist. Zu all dem stimmt die
KtjxßptxTj Xspao'vYjaoc bei Ptolemaeus und
dessen Ansatz der Ki'jxßpot im äußersten
Norden der Halbinsel und neben den
Xapoöosc.
§ 2. Dem gegenüber fällt es nicht ins
Gewicht, wenn Tacitus, wie Germ. 37
zeigt, aus seinen Quellen keine klare Vor-
stellung von den Sitzen der K. gewonnen
hat, und wenn er ihrer nicht, wie es sich
gebührte, im Zusammenhang mit den
Nerthusvölkern Erwähnung tut. Daraus
ist nicht einmal bestimmt zu schließen,
daß das Volk damals nicht mehr bestanden
hat, da es ihm ebensogut unter anderem
Namen (vor allem kommt Huitones in
Betracht) untergekommen sein kann.
§3. Für den Ausgang der großen kimbr.
Wanderung vom Meere her und ihre Sitze
an diesem spricht es doch auch, daß, wie
schon Posidonius wußte, ihr Aufbruch
durch eine Meeresflut veranlaßt sein sollte.
Dazu kommt das Zeugnis des Philemon bei
Plinius NH. 4, 95 über ein von den K.
an bis zu einem Vorgebirge Rusbeas sich er-
streckendes Meer namens Morimarusa.
Wenn neuerdings G. W i 1 k e (Deutsche
Geschichtsbl. 7, 291 ff.) die sehr schlecht
begründete Ansicht Müllenhoffs (DA.
2, 283, 289), daß die K. von der mittleren
Elbe kamen, archäologisch durch den Hin-
weis darauf zu stützen versucht, daß die
Funde in Jütland keine zeitweilige Ent-
völkerung erkennen ließen, wohl aber die
an der mittleren Elbe, ist dabei außer acht
gelassen, daß eine durch Auswanderung
entstandene Lücke sich alsbald durch Zu-
wanderungen wieder schließen kann. Wenn
die Funde an der mittleren Elbe in der Tat
von der mittleren La Tene-Zeit an eine
plötzliche und starke Abnahme zeigen,
braucht dies nicht einmal mit L. Schmidt
{Allg. Gesch. d. germ. Völker 145) aus einem
starken Zuzug erklärt zu werden, den dieK.
unterwegs dort erhielten — obwohl solcher
manchenorts stattgefunden haben mag — ;
vielmehr erklärt der Vormarsch der West-
sveben an und über den Main eine Ent-
völkerung in ihren alten Sitzen zur Genüge.
Was sich aus vorurteilsloser Betrachtung
der alten Quellen bereits ergibt, findet volle
Bestätigung durch den Namen Himmerland,
älter Himbersyscel für einen dänischen
Distrikt am Limfiord mit dem Hauptort
Aalborg; s. Kossinna IF. 7, 290, 1.
§ 3. Zugleich zeigt sich hier, daß im
Namen Ktfißpoi Cimbri der Anlaut germ.
h ist, dessen Wiedergabe durch K C wohl
auf Rechnung gall. Vermittlung zu setzen
ist, die auch den Namen der Teutonen
umgestaltet hat; vgl. silva Caesia, Catualda.
Damit fallen alle Erklärungsversuche, die
mit anlautendem germ. k rechnen und zu-
gleich alle — übrigens schon mit Rücksicht
auf die geographische Stellung des Volkes
verfehlten — Versuche, ihn aus dem Kelt.
herzuleiten. Wenn von Festus 43 und
Plutarch, Marius II, überliefert wird, daß
der Name im Gall. 'Räuber' bedeutet
habe, hat sich diese Bedeutung sicher erst
am Volksnamen ausgebildet.
Wir haben es also mit einem germ. Wort-
stamm himbra- zu tun, u. zw. himbra- mit
altem i, da wir sonst in so früher Zeit, wie
Tencteri, Fenni zeigt, erhaltenes e erwarten
müßten. Sonst ist dieser nicht mehr nach-
weisbar. Doch liegt der Gedanke an die
germ. Wurzel ski 'scheinen' und ihre 5-lose
Nebenform hi, im besonderen an Verwandt-
schaft mit Schimmel und Schimmer nahe.
Dann ergäbe sich für den Namen der K.
ähnliche Bedeutung wie für den der Skiren.
§ 4. Der Aufbruch der K. erfolgte um
120 v. Chr., u. zw. ist die Überlieferung,
daß er durch eine große Überschwemmung
44
KINDERSPIELZEUG
veranlaßt wurde, durchaus glaublich. Die
Teutonen und Ambronen sind wohl von
Anfang an in ihrer Gesellschaft, doch ist
es nicht ausgeschlossen, daß die wandern-
den Völker, als sie schon in Gallien standen,
Nachschübe aus der Heimat und anderen
Zuzug erhalten haben, abgesehen von den
selbständig vorgehenden Helvetiern. Ja
andernfalls wäre es kaum verständlich, daß
sie nach zahlreichen Kämpfen und Ver-
lusten, die sie auf einer fast 20jährigen
Wanderung auch sonst erleiden mußten,
zuletzt noch in gewaltiger Stärke auftreten.
§ 5. Sie zogen anfangs elbaufwärts nach
Böhmen und dann, da die Boier sich ihrer
erwehrten, der Donau folgend zu den
Skordiskern. Von dort wandten sie sich
nach Westen zu den Tauriskern, auf deren
Boden 113 v. Chr. ihr erster siegreicher
Zusammenstoß mit den Römern stattfand.
Doch setzten sie ihren Zug nach dem
Westen fort und bewogen durch ihr Er-
scheinen auch einen Teil der Helvetier zur
Auswanderung. Aber trotz einer Reihe
fürchterlicher Niederlagen, die sie im süd-
lichen Frankreich den gegen sie ausgesand-
ten römischen Heeren beibrachten, ver-
suchten sie keinen Einfall in Italien. Viel-
mehr zogen die K. über die Pyrenäen und
schlugen sich dort mit den Keltiberern her-
um. Die andern brandschatzten inzwischen
Gallien, wo nur die Beigen sie abgewehrt
haben sollen, vereinigten sich aber dann
gerade auf dem Boden eines belgischen
Stammes, der Veliocasses, mit den zurück-
gekehrten K. und beschlossen nun endlich,
in zwei Heere verteilt, in Italien einzu-
brechen; doch wurden die Teutonen und
Ambronen 102 bei Aquae Sextiae (Aix) in
der Provence und 101 die K. bei Vercellae
in Oberitalien vernichtend geschlagen. Die
in den norischen Alpen zurückgebliebenen
Helvetier entgingen dem Verhängnis und
kehrten in ihre Heimat zurück.
§ 6. Von den Germanen selbst waren
vorher an verschiedenen Orten Bruchteile
haften geblieben. Ungewiß ist es, ob dies
für die Umgebung von Teutoburgium nörd-
lich von der untersten Save angenommen
werden darf, wo aber mindestens der germ.
Name der Örtlichkeit, der wohl ursprüng-
lich ihr befestigtes Lager bezeichnet hat,
auf sie zurückgeht. Daß sich in der Nähe
der durch eine Inschrift bei Miltenberg am
Rhein nachgewiesenen Toutoni (d. i. Teu-
tonen) auch K. niedergelassen haben, hat
man aus Altären, die dem Mercurius Cim-
brius oder Cimbrianus gewidmet sind, ge-
folgert (s. Kauffmann ZfdPh. 38,
289 ff.). Endlich ist uns von dem Volk der
Aduatuci in Belgien zwischen Eburonen
und Nerviern durch Caesar BG. 2, 29 wohl
auf Grund ihrer eigenen Aussagen bezeugt,
daß sie von einer zur Bewachung von Ge-
päck zurückgelassenen, 6000 Mann starken
kimbrisch-teutonischenAbteilung abstamm-
ten. Sie scheinen indessen damals schon
stark keltisiert gewesen zu sein, und auch
ihr Name ist ein keltischer.
Außer der bereits angegebenen Lit. vgl. Ihm
b. Pauly-Wissowa unt. Cimbri. L. Schmidt
Allg. Gesch. d. germ. Völker 144 fr".; dort wei-
tere Lit. R. Mach.
Kinderspielzeug (altnordisch). § 1. Von
Spielzeug (anord. leika, n.) für Kinder
in ganz jungem Alter, mit dem sie sich zu
Hause im Zimmer beschäftigten und mit
dem sie sich vorwärts halfen in ihrer
tastenden Untersuchung derUmwelt, können
Goldringe angeführt werden (die auf dem
Fußboden gerollt wurden), Muschelschalen
und Schneckenhäuser, Tier- und Menschen-
figuren, kleine Schiffe, Drehscheiben (skapt-
kringla) und Kreisel (hreytispeldi; vgl. engl.
bummers). In der Glümssaga z. B. (c. 12)
werden zwei Knaben geschildert, von 4
und 6 Jahren, die mit einem Messingpferd
spielen, der älteste hält sich für zu alt,
um sich zu solcher Art Spielzeug herabzu-
lassen, und verehrt deshalb das Pferd
seinem Pflegebruder. Widder mit
den Fingern darzustellen (in-
dem man diese übereinander bog), ist eine
von den vielen kleinen Künsten, die Er-
wachsene die Kinder zu lehren pflegen.
Bei fortschreitender Entwicklung der Kin-
der zeigen die heranwachsenden Neigung,
die Art der Erwachsenen nachzuahmen.
Die Mittel hierfür sind die einfachsten, aber
die starke Einbildungskraft der Kindesseele
berührt sie mit ihrem Zauberstab. Im Nu
verwandelt sich ein kleiner Teich zum
Weltmeer, Hobelspäne zu Kriegsschiffen,
eine Reihe kleiner Steine zu prächtigen
Gehöften. Die Wahl des Spiels richtet sich
nach der Anlage des einzelnen. Der Land-
KINNBART— KIRCHE
45
mannssprosse errichtet Wohnungen und
pflegt seine Herde, der Wikingssproß segelt
mit vollbemannten Schiffen in fremde
Lande (vgl. Snorres reizende Schilderung
der Kinderspiele des Harald Sigurdsson
und seiner Brüder, Hkr. II, 132).
§ 2. Die Kinder hatten Erlaubnis,
sich soviel wie möglich im Freien herum-
zutummeln. Standesunterschiede waren
kein Hindernis, seine Spielkameraden frei
zu wählen. Je mehr die Knaben sich dem
Jünglingsalter nähern, desto eifriger er-
geben sie sich dem Sport und Freiluft-
spielen derselben Art wie die der Er-
wachsenen. Aus eigener Initiative oder
aus Anlaß von Gastereien, Volkszu-
sammenkünften usw. sammeln sie sich
in Scharen zum Spiel. Bei einem Opfer-
gelage in Upsala veranstalten zwei junge
Königssöhne ein Knabenspiel, 'bei dem
jeder von ihnen seinen Haufen anführte'
(Hkr. I, 62). Bei der Zusammenkunft in
Hvitarvellir (Egilss. 40) führen die Knaben
ein Ballspiel für sich auf neben dem
der Erwachsenen. Von Egill Skallagrims-
son wird hervorgehoben, daß er gern mit
andern Knaben zum Ringkampf sich traf.
Diese zahlreichen Spielzusammenkünfte
in größerem Stil, bei denen Nachahmung
von Kämpfen oder andern Auftritten des
wirklichen Lebens gern der Handlung des
Spiels zugrunde gelegt wurde, trug sehr viel
zur Ausbildung von tüchtigen und entschlos-
senen Männern bei ; der Leib wurde gestärkt,
der Geist reifte. Dort machte der werdende
Anführer seine erste Schule durch in der
Kunst, eine Schar zu lenken; dort lernten
alle sich unterordnen im Zusammenwirken
zu geschlossenem Auftreten, in dem gleich-
zeitig jeder seine besondere schwere Auf-
gabe hatte. Die Kinderspiele waren
gleichzeitig sowohl Nachahmung des Lebens
wie Vorbereitung auf das Leben. — Weite-
res unter 'Sport' und 'Spiele'.
Björn Bjarnason.
Kinnbart (got. kinnubards) zu tragen,
scheint spätere Sitte der Goten gewesen zu
sein, der Vollbart königliches Vorrecht.
Er wurde vielfach spitz getragen, manch-
mal in einen kleinen Zopf geflochten, wohl
auch zweigeteilt, nicht selten auch ohne
Schnurrbart, namentlich mit einer gewissen
Vorliebe auf angelsächsischen Bildern.
Herrn. Fischer ZfdA. 48, 408 (1906)«
L. Lindenschmidt Hdb. d. dtsch. Altsk.
I S. 318 ff. M. Heyne Hausaltert. III. 75-77.
— S. auch 'Bart'. Sudhoff.
Kirche. A. Deutschland. § 1. Das
christliche Gotteshaus wurde bei den Ger-
manen anfänglich durchweg in Holzbau
hergestellt; seit Karls d. Gr. Zeit ersetzt
der Steinbau diesen langsam. Die Anlage
solcher Gebäude im Norden war im Gegen-
satz z. B. zu den italienischen und byzantini -
sehen großartigen Bauwerken der Regel nach
räumlich bescheiden, ja oft sehr klein, stets
kurz, so daß angenommen werden muß, daß
oft die Gemeindemitglieder außerhalb durch
weite Öffnungen (Vorhalle, offne Bogen) hin-
einschauend dem Gottesdienste anwohnten.
(Vgl. Helmstedt, Peterskapelle.)
§ 2. Daher ist die Anlage meist die ein-
fachste; bei Langbauten der Regel nach
aus Schiff, schmalerem rechteckigen oder
halbrundem Chor und Vorhalle bestehend.
Zentralbauten (s. d.) sind bei Pfalzkapellen
und Taufkirchen vorwiegend. Umfang-
reichere Basilikenanlagen sind demnach
seltener; solche ohne Querschiff (dreischiffig
mit Vorhalle zwischen zwei Türmen) in
Lorsch nach Ausgrabungen einst vorhanden ;
mit Querschiff und drei Chorapsiden zu
Steinbach undSeligenstadt; großenUmfangs
waren mit Doppelchoranlage östlich und
westlich einst zu Köln und Fulda (819).
Doppelte Querschiffe sehr selten (Köln,
Dom, S. Pantaleon; Reichenau). Mit Em-
pore über den Seitenschiffen, Querschiff
mit Apsiden, Chorapsis, sowie zwei runden
Westtürmen und Vorhalle dazwischen die
Stiftskirche in Gernrode.
§ 3. Kryptenanlagen sind überall ver-
breitet, bei Zentral- wie Langbauten.
Turmpaare anfänglich öfters freistehend
(St. Gallen), werden, meist rund, seit Aachen
viel gebräuchlich und bilden mit der Vor-
halle eine sehr charakteristische West-
gruppe, die dem 10. Jahrh. (Münster-Eifel,
Möllenbeck, Wimpfen i. T., Großenlinden)
besonders eigen sind. In Essen ist der
Westbau, der sich als Nische mit innerer
architektonischer Gliederung nach dem
Muster der Pfalzkapelle zu Aachen gegen
das Schiff zu öffnet, als eine Art Turmbau
in die Höhe gezogen und ebenfalls von
zwei Treppentürmchen flankiert.
46
KIRCHE
• § 4. Im Innern der Kirche nimmt der
Altar, entweder unter dem Triumphbogen
oder im Zentrum der Apsis gelegen, die
wichtigste Stellung ein. Zu ihm treten
Ambo (Kanzel) und Schranken, diese letz-
tere zur Abtrennung eines Raumes rings
um den Altar, oft das Querschiff und selbst
ein Stück des Mittelschiffes einfassend, für
den Chor und die Geistlichkeit. In Michel-
stadt trennte sogar eine Bogenstellung
(Ikonostase, Bilderwand) ganz wie bei
westgotischen Kirchen in Spanien (S. Mi-
guel de Escalada) quer durch die Kirche
diesen Raum ab. Für den Chor wurde bei
sehr großer Zahl der Klosterinsassen eine
zweite Choranlage im Westen geschaffen;
für Nonnenklöster gern im Westen eine
Chorempore über dem Eingang (Winter -
chor) errichtet.
§5. Innenausstattung. Das Innere
des Gotteshauses bedurfte einer Fülle ein-
zelner Gestaltungen für den Gottesdienst.
Waren zur einfachen Benutzbarkeit Dinge
wie Türen und Fenster, Dach und Decke
notwendig, so gebrauchte die Kirche ferner
für ihre eigentlichsten Zwecke zunächst den
Altar mit den dazugehörigen Geräten; die
erhöhten Standorte für Predigt, Evangeli-
ums- und Epistel -Vorlesung (Kanzel, Am-
bo), die Schranken zur Abtrennung be-
stimmter Teile, die Bischofstühle (Kathe-
dra) und Presbytersitze; sodann eigent-
lichen Schmuck wie Wandgemälde, Mosai-
ken, reiche Fußböden, Vorhänge und
Teppiche, Stickereien, wie kirchliche Kost-
barkeiten, insbesondere Reliquiare und so
viele andere Dinge, die noch heute unent-
behrlich sind. An Nebenräumen waren
noch sakristeiartige vonnöten, insbeson-
dere das Diakonikon und die Prothesis im
Gebrauche; Vorhalle (Narthex) und Vorhof
(Atrium) scheinen ebenfalls für fast unent-
behrlich gehalten worden zu sein.
A. Haupt.
B. -England. S. Englische Baukunst
§ 5 ^, 28 ff.
C.Norden. §6. Das Kirchenschiff
wird im Altnorw. als kirkia schlechthin be-
zeichnet; erst in späterer Zeit wird hinzuge-
fügt: „die Kirche an sich" oder ,,die große
Kirche" im Gegensatz zum Chor als dem klei-
neren Teil. — Im übrigen s. Art. 'Stabkirche"
'Steinkirche' und 'Nordische Baukunst'.
§ 7. Der Kirchturm (anord. stgpull)
kommt nur selten bei den ältesten nor-
dischen Kirchen vor, wird aber allmäh-
lich häufiger. Gewöhnlich vierseitig und
bald vor dem Westende der Kirche, bald
über der Vierung oder über dem Chor-
quadrat errichtet, folgt der K. den gewöhn-
lichen europäischen Formen des romani-
schen K. und ist mit einem niedrigen Turm-
helm, in Dänemark und teilweise auch in
Schweden dagegen durch oft mit treppen -
förmig abgestuften Giebeln versehenes
Dach abgeschlossen. Die Wände sind oft
von außerordentlicher Dicke, da die Kirch-
türme zur Verteidigung bestimmt waren
(s. Verteidigungskirchen unter Art. Nordi-
sche Baukunst). Zugleich diente der K.
als Aussichtsturm für Wachtposten. Im
westlichen Norwegen stehen die Türme an
der Westseite, im östlichen über der Vierung
der basilikalen Kirchen. Rundtürme kom-
men im Norden selten vor. In dem damals
dänischen Schonen sind die K. von Ham-
marlunda und Hammarlöf Rundtürme —
wie die wahrscheinlich 1135 — 1138 errich-
tete Magnuskirche auf Egilsey (Orkaden)
einen Rundturm im Westende hat, 15,74 m
(ursprünglich wohl ca. 20 m) hoch und in
4 Stockwerke geteilt. Die Form dieses
Kirchturms ist sicher durch keltische Ein-
flüsse bedingt; die Kirchtürme in Schonen
dagegen wurden wohl deutschen Rund-
türmen (wie die zu Gernrode u. ähnl.)
nachgebildet. Bisweilen standen die K.
isoliert neben der Kirche.
§ 8. Bei den norweg. Stabkirchen stan-
den die K. immer isoliert, gewöhnlich auf
einem Hügel, „Stöpulhaug", ein Name, der
öfters an Stellen vorkommt, wo jetzt weder
Kirche noch Stöpul mehr zu finden sind,
aber doch einmal dort gewesen sein
müssen. Von mittelalterlichen Holzstöpuln
sind keine auf unsere Zeit gekommen; aber
der Stöpul . bei der alten Stabkirche in
Borgund wurde ca. 1660 in der früheren,
mittelalterlichen Form erneuert und zeigt
uns einen aus vier gewaltigen, nach oben
sich gegeneinander neigenden und im In-
nern durch starke Kreuzbalken zusammen-
gehaltenen Masthölzern errichteten Fach-
werkbau. Nach außen ist er mit Brettern
gedeckt bis auf den offenen Glockenstuhl hin-
auf, der sich unter einem Giebeldach öffnet.
KIRCHENGÜT-KIRCHENSTEUER
47
Dietrich son Die Hohbaukunst Norwegens,
Berlin 1893. L. Dietrichson.
Kirchengut. Nach römisch -kirchenrecht-
licher Auffassung, wie sie sich schon vor
dem Eintritt der Germanen ins Christen-
tum gebildet hatte, ist das mit einer Kirche
verbundene Vermögen, das Kirchengut,
Anstaltsvermögen, d. h. Vermögen eben
derjenigen juristischen Person, die die
Kirche als eine Anstalt darstellt. Zunächst
gcib es nur kathedrales Kirchengut (Diöze-
sanver mögen), das vom Bischof salva
substantia zu verwalten war. Allmählich
aber bildete sich auch an Landkirchen ein
eigenes Kirchengut, zuerst ausschließlich
unter bischöflicher, später vereinzelt unter
eigener Verwaltung. Die Eigenkirchenidee
hat da, wo sie den fremden Einflüssen
standhielt (s. Eigenkirche), diese Ein-
richtung beseitigen müssen: das zu einer
Kirche gehörende Vermögen steht im Eigen-
tum des Kircheneigners, nicht einer Anstalt,
und der Grundeigentümer ist der gegebene
Verwalter des Kirchengutes. Erst nach-
dem die Wirkungen des Eigenkirchenge-
dankens wieder beiseite geschoben waren,
konnte sich neuerdings die kirchliche Anstalt
entwickeln. Auf verschiedenen Stufen der
Entwicklung stehen die eingehenden Vor-
schriften über das Kirchengut in Schweden,
wo bei öffentlichen Kirchen eigene Beamte
(kirkiuvceriandar, kirkiudrotnar, kirkiugö-
marar) zu dessen Verwaltung bestellt sind,
über das nur vom Patron {kirkjudröttenn)
verwaltete oder auch noch im Eigentum
stehende Kirchengut {kirkjufc kirkjugöz)
in Island, Norwegen und wohl auch Däne-
mark
Loening Gesch. d. DKR. I 1956"., 2 1 4 f.,
II 632fr.; Friedberg KR* 537t.; Wer-
m i n g h o f f VG. d. DK. »,15. Stutz Kirchcn-
recht 297, 307, 339. Ders. in Festschr. f.
Gierkc 1187 ff. v. Amira Nordgerm. ObL-
Recht. I. 745 f. II 89311. Sjögren Tidskr.
f. Repvidenskab XVII, 138 ff. ; P. Jorgensen
Forelcesninger 270; A. D. Jorgensen Den
nordiske Kirkcs Grundlieggelse 525 ff. Kemble
Saxotis in England II1 430. Liebermann
Gesetze II 2 s. v. Eigenkirche. Hatschek
Englische VG. 147 fr. Vgl. die zu „Eigenkirche"
angegebene Literatur. v. Schwerin.
Kirchenrecht. Kirchenrecht ist nach
katholischer Auffassung ein Komplex von
Regeln, die die Kirche ihren Gliedern ge-
geben hat oder die sich doch in kirchlichen
Gemeinschaften gebildet haben zur Rege-
lung innerkirchlicher Verhältnisse. Dieser
Begriff paßt aber nicht völlig zu dem
Kirchenrecht der germanischen katholi-
schen Staaten, indem in diesen innerkatho-
lische Angelegenheiten in großem Umfang
von der staatlichen Gewalt durch staatlich
beeinflußte oder genehmigte kirchliche,
aber auch rein staatliche Satzungen ge-
regelt wurden. Es ergab sich dies aus
dem Verhältnis von Kirche und Staat
(s. Kirchenverfassung). Eine weitere
Besonderheit des Kirchenrechts der ger-
manischen Staaten ist das in den meisten
von ihnen starke Einschlagen germanisch -
rechtlicher Ideen, wie ja schon das Kirchen -
recht der Frühzeit der antik-römischen
Einflüsse sich nicht ganz erwehren konnte.
Dieser Germanismus im Kirchenrecht
macht sich auf dem Kontinent insbeson-
dere vom 8. (Karl Martell) bis zur Mitte des
12. Jahrhunderts, bei den Skandinaven
von den ältesten Quellen bis in eben
diese Zeit und noch länger bemerkbar.
Er ist gekennzeichnet durch privatrecht-
liche und von wirtschaftlichem Interesse
geleitete, daher unkirchliche Auffassung
kirchlicher Einrichtungen, gipfelt in dem
Institut der Eigenkirche (s. d.) und unter-
stützt die Einführung des Zehnten (heid-
nischer Tempelzoll!). Von allgemeiner Be-
deutung wurde das Kirchenrecht dadurch,
daß nicht nur vielfach die Kleriker, selbst
im Streite mit Laien, nach Kirchenrecht
zu behandeln waren, sondern auch die
Ausdehnung der kirchlichen Gerichtsbar-
keit die Laien dem Kirchenrecht mehr
und mehr unterwarf. v. Schwerin.
Kirchensteuer. Eine K. hat vor allem
England gekannt im ciricscatt, eine Abgabe,
die jährlich am St. Martinstage (11. No-
vember) an die Mutterkirche von jedem
Herd entrichtet werden mußte. Der ciric-
sceatt scheint in der Regel aus Getreide be-
standen zu haben, konnte aber auch in
Geld bezahlt und sogar abgearbeitet werden
{cyresceatweorc). Als eine an die Kirche zu
zahlende Kopfsteuer erscheint in Norwegen
die biskupsreida, die ebenso wie die prest-
reid'a als Entgelt für die Dienstleistungen
des Bischofs oder Priesters betrachtet
wurde; auch die zahlreichen Zölle (tollar)
48
KIRCHENVERFASSUNG
des isländischen Kirchenrechts sind hier
zu erwähnen. Aus dem schwedischen Ge-
biet sind als regelmäßige Abgaben Opfer
bekannt, die an bestimmten Tagen (offer-
dagher; z. B. Charfreitag), in der Regel
einmal jährlich (iamlanga offer) dargebracht
werden, im gotischen im besonderen noch
andere Jahresleistungen {gipt, tißakep).
Liebermann Gesetze der Angelsachsen
II 2,540. Schmid Glossar s. v. ciricsceat.
Hätschele Englische Vcrfassungsgesehichte
152. v.Maurer Vorlesungen II 262 ff. Zorn
Staat und Kirche in Norwegen 57. Taranger
Den angelsaksiske Kirkes Indflydelsc til den
norske 279 ff. Sjögren Tidskr. f. Retvidcnskab
XVII 145 f. v.Schwerin.
Kirchenverfassung. I. §i. Die Gestaltung
der Kirchenverfassung in den germanischen
Ländern war durch sehr verschiedenartige
Umstände, verschiedenartig von denen in
andern Ländern, verschiedenartig aber auch
in den einzelnen Germanenreichen selbst,
beeinflußt. Mit der Mehrzahl aller katholi-
schen Länder teilen die germanischen
Reiche die Folgen allmählicher, schritt-
weiser Bekehrung. Sie treten hervor in
der Entwicklung der Verfassung von oben
nach unten, in der Dezentralisation der
Kirchenverfassung, sodann in dem Fr-
starken eines christlich -religiösen Lebens
vor der Durchführung eben dieser De-
zentralisation. Dieser Prozeß ebnet dann
aber den Weg für das Eindringen einer
Reihe germanischer Elemente in diese Ver-
fassung und damit für die Zurückdrängung
der römischen Kirchenverfassung, die an
sich bei der Christianisierung der Germanen
voll ausgebildet zur Verfügung gestanden
hatte. Die Tätigkeit von Missionsbischöfen
konnte so wenig wie die der noch nicht de-
zentralisierten Kathedralkirchen und ihrer
Geistlichen dem Bedürfnis genügen, und
so blieb der Platz offen für eine Ausfüllung
dieserLücke durch germanisch f undierteEin-
richtungen, insbesondere die Eigenkirche
(s. d.). Von hier hat die Kirchenverfassung
der germanischen Länder einen Dualismus
von Romanismus und Germanismus in
sich, der, weil der römischen Kirche wider-
strebend, von dieser bekämpft und in
günstigem Zeitpunkt niedergekämpft, im
Mittelalter einem römisch -rechtlichen Sy-
stem Platz machen mußte. Ebenfalls mit
der Allmählichkeit der Christianisierung,
zum Teil auch mit den lokalen Verhält-
nissen, hängt es zusammen, daß diese
selbst von verschiedenen Seiten, und zwar
in ungleichem Sinne, in Angriff genommen
wurde. Dies hatte zur Folge, daß ein Teil
der Germanen dem arianischen, ein anderer
Teil dem athanasianischen Glauben zuge-
führt wurde, ein Teil von Rom oder doch von
Rom subjizierten Ländern aus, ein anderer
unabhängig von Rom durch die iroschotti-
sche Kirche dem Christentum gewonnen
wurde. All dies wirkte zusammen, um die
Kirchenverfassung der germanischen Län-
der weniger einheitlich zu gestalten, als
zu erwarten wäre.
§ 2. Von den im römischen Reich sich
niederlassenden Stämmen waren die Sueven
und Burgunder Heiden, jene traten zum
Arianismus (s. d.), diese zunächst zum
Katholizismus über, um nach einer ariani-
schen Periode zu ihm zurückzukehren. Die
Vandalen, Westgoten, Ostgoten, Lango-
barden waren Arianer. Dagegen war das
Invasionsgebiet längst katholisiert und im
Besitze einer ausgebildeten römisch-recht-
lichen Kirchenverfassung. Diese blieb, wie
auch das katholische Kirchengut, im
wesentlichen unberührt.
Bei den Germanen aber entstand eine
neben der katholischen sich aufbauende
arianische Kirchenverfassung. Über
deren Einzelheiten liegen nur dürftige
Nachrichten vor. Diese aber decken sich
mit der angesichts des rein dogmatischen
Unterschiedes zwischen Arianismus und
Athanasianismus nicht ungerechtfertigten
Hypothese, daß die arianische Kirchenver-
fassung der katholischen entsprach. Sie
war jedenfalls eine Episkopalverfassung,
im Vandalenreich sogar unter einem Metro-
politen, dem Patriarchen von Karthago.
Jedoch waren die arianischen Kirchen
durchweg Landeskirchen. Sie entbehrten
für die Lehre der zentralen Spitze im
papa urbis, dem Bischof von Rom, und
standen unter dem König als ihrem Ober-
haupt. Mit dem Untergang der Reiche,
bei den Burgundern mit dem endgültigen
Übertritt zum Katholizismus, sind diese
arianischen Sonder kirchen aus den ger-
manischen Staaten verschwunden.
§ 3. Anders gelagert waren die Verhält-
nisse im Frankenreich, da die
KIRCHENVERFASSUNG
49
Franken vom Heidentum unmittelbar zum
Athanasianismus übertraten. Hier konnte
sich daher von Anfang an die katholische
Kirchenverfassung frei entfalten, und
konnte sich nach der Eroberung des süd-
gallischen Gebiets die dort vorhandene
römische Kirchenverfassung leicht ein-
fügen. Allerdings, ein wesentliches Mo-
ment des römischen Systems fehlte. Auch
die fränkische Kirche war eine Landes-
kirche. Sie blieb es auch dann, als Karl
der Große, veranlaßt durch die angelsächsi-
sche Mission und politische Erwägungen,
den heiligen Stuhl in die Kirchenverfassung
hineinzog. Ja, es kam sogar in der Behand-
lung des Papstes als Reichsbischof der Ge-
danke der Landeskirche unter der Suprema-
tie des Königs zum schärfsten Ausdruck.
Ferner ist nicht zu übersehen, daß im inne-
ren Deutschland, z. B. in Baiern, vielfach
die iroschottische Mission tätig war, die
nicht in Unterordnung unter Rom stand
und die bischöflichen Funktionen den
Äbten überließ, also nicht zu einer Episko-
palverfassung führte.
Die Aufrichtung einer kirchlichen Ver-
fassung begann im Frankenreich mit der
Errichtung von Bischofssitzen, Kathedral-
kirchen und Kapiteln (s. d. und Bistum),
abgesehen von den gallischen Gebieten, in
denen die Franken die Kirchenverfassung
schon fertig vorfanden; zum Teil wurde
auch im Rhein- und Moselgebiet an Reste
aus römischer Zeit angeknüpft. Um die
Kathedralkirchen als Mittelpunkt ent-
standen die Diözesen (s. d.), die sich zwar
nicht streng an die weltlichen Bezirks -
grenzen anschlössen, aber doch organisa-
torisch den Grafschaften entsprachen; von
hier aus wurde die Mission von der Diözese,
wie nach deren Beendigung die Ausübung
geistlicher Funktionen betrieben. Nach
oben erfolgte schon früh eine Zusammen-
fassung von Bistümern zu Metropolitan-
verbänden (s. Erzbistum). Schon Ende
des 6. Jahrhs. gab es in Gallien 1 14 Bischof -
sitze und 1 1 Metropolen, im 9. Jahrh.
im ostfränkischen Reich 5 Metropolitan -
provinzen mit 29 Diözesen. Neben der
Kathedralkirche fanden sich in der Diözese
zerstreut zahlreiche Kirchen (oratoria,
basilicä), die dem Gebete, wie auch der
Abhaltung von Gottesdienst dienten. Ins-
Hoops, Reallexikon. III.
besondere erscheinen sie auf grundherr-
lichem Boden und besonders hier als
Eigenkirchen dieses Grundherrn (s. Eigen -
kirche). Das steigende Bedürfnis führte
schon im 5./6. Jahrh., in Gallien noch früher,
dazu, an solchen Landkirchen einen ständi-
gen Geistlichen zu bestellen, der dort ins-
besondere auch taufte und den sonntäg-
lichen Gottesdienst abhielt; die Kirche
wurde zur von den übrigen oratoria aus-
gezeichneten ecclesia baptismalis, zur Pfarr-
kirche, und die Entstehung von Pfarreien
bedeutete die baptismale Organisation der
Diözese (s. Pfarrei). Diese jedoch wird
durch das machtvolle Aufblühen der Eigen -
kirche (s. d.) gesprengt. An der Landpfarr-
kirche fungiert zunächst ein einzelner
Priester, seit der Mitte des 7. Jahrhs.
Archipresbyter genannt (s. Erzpriester), der
sich später an einigen Kirchen mit seinen
notwendig gewordenen Gehilfen zu einem
Kapitel (s. d.) zusammenschließt. Die
Sprengung der Taufkirchenordnung führt
dann zu Bestrebungen einer Zentrali-
sierung der einzelnen Pfarrkirchen, deren
Ergebnis im westlichen Frankenreich in
den Dekanaten (s. d.), im östlichen im
jüngeren Episkopat (s. Chorbischof) und
Landarchipresbyterat (s. Erzpriester) vor-
liegen. Andererseits erzeugen die Aus-
wüchse des Eigenkirchenwesens eine Rege-
lung dieses Instituts, die es in Verbindung
mit seiner durch die Säkularisation (s. d.)
geförderten Ausbreitung stärkt, ihm mehr
und mehr die höheren Kirchen unterwirft
und zur Ausbildung von Beneficium und
Pfründe (s. d.) beiträgt, in die der Geist-
liche mit Stab und Ring investiert wird
(s. Investitur). Als einheitliches Organ der
Diözese ist neben dem Bischof die Diözesan-
synode verblieben unter Zurückdrängung
von Metropolitansynode und Reichssynode
(s. Synode).
§ 4. Gleich dezentralisierend war die
Ausbildung der Kirchenverfassung bei den
Angelsachsen. Auch hier beginnt
sie mit dem Bischofssitz (bisceopsetl,
bisceopsstol), an dem der Bischof (s. d.) mit
den Kirchendienern (cirießen), die eben
deshalb seine bisceophlred sind, zu einem
Kapitel (s. d.) vereinigt ist, und der Diözese.
Doch schließt sich diese von Anfang an der
politischen Gliederung an: jedes Klein-
50
KIRCHENVERFASSUNG
königreich bildete eine Diözese (Kent,
Wessex, Essex, Northumbrien, Ostanglien,
Mercien). Erst später, durch die Reformen
des Erzbischofs Theodor (Ende des 7.
Jahrhs.) wurden die größeren Diözesen
weiter geteilt, aber auch hier in Überein-
stimmung mit politischen und Stammes-
grenzen. Die Zentralisation dieser Bis-
tümer erfolgte definitiv in zwei Erzbis-
tümern: das auch territorial überwiegende
Canterbury und das kleinere York. Neben
die Kathedrale (heafodmynster, heafodcirice)
sind schon im 7. Jahrh. zahlreiche Land-
kirchen getreten, teils Pfarrkirchen, teils
Kapellen (feldcirice, capella campestris,
minima ecclesia) ; jene, mit einem Pfarrer
versehen (mcessepreost) , sind schon im 10.
Jahrh. zum Teil Stiftskirchen geworden
[medeme mynster), unterscheiden sich aber
auch andernfalls von den Feldkirchen durch
die an ihnen geübten Funktionen ganz
ebenso wie die kontinentalen Pfarrkirchen
(s. Pfarrei). Dabei hat sich die Pfarrei eben-
falls an die weltlichen Grenzen angeschlos-
sen. Sie war in vielen Fällen eine Dorf-
kirche (tüncirice) , wenn auch in anderen
der Pfarrbezirk (ciricsöcen) mehrere Dörfer
umfaßte. Die Leitung der Kirche lag in
den Händen des Bischofs und der Synode
(s. d.). Bei der großen Bedeutung der
Grundherrschaft in England hat die Eigen-
kirche wenigstens für die niederen Kirchen
seit früher Zeit eine erhebliche Rolle ge-
spielt; auch erscheint in den Gesetzen die
eigene cirice geradezu als Erfordernis zur
Erlangung höherer sozialer Stellung. Aber
auch die höheren Kirchen sind von der
Eigenkirchenidee nicht unberührt geblieben ;
die Kathedralkirche wird als Eigenkirche
des Bischofs oder des Königs behandelt.
§ 5. In den skandinavischen
Ländern ist die Ausbildung der Kirchen -
Verfassung sehr langsam erfolgt, auch be-
züglich der Bistümer (s. d.) und Erzbis-
tümer (s. d.) ; hier waren lange Zeit Missions-
bischöfe tätig. Die ausgebildete Kirchen -
Verfassung zeigt Norwegen geteilt in fünf
Bistümer unter der Metropole Nidaros. Über
das Land verbreitet sind Hauptkirchen
(hqfudkirkja, störkirkja), die im Gulaping
und Frostuping als fylkiskirkjiir, im Borga-
ping als graptarkirkjur, im Eidsif japing als
Kirchen des Drittels {priHungr) erschei-
nen; es zeigt sich hierbei enger Anschluß
an die weltliche Gliederung. Das gleiche
gilt von den im Gulaping und Borgaping
vorhandenen heradskirkjur mit dem her ad s-
prestr. Den Volkskirchen werden gegen-
übergestellt die „Kapellen" (kapellur), dem
höfuöprestr oder fylkisprestr der kapelln-
prestr. Unter diesen Kapellen hat man sich
vor allem die sogenannten „Bequemlich-
keitskirchen" (Jicegindiskirkja) zu denken,
an denen der hcegindisprestr wirkt, typische
Eigenkirchen (s. d.); solche gibt es im
ganzen Gebiet. Im Gulaping finden sich
endlich noch Kirchen für das Achtel (ät~
tungskirkja) und das Viertel (jjörfrungs-
kirkja); dazu fjördungsprestr. Die Ent-
wicklung ist so zu denken, daß zunächst
nach Errichtung der hqfudkirkjur die Seel-
sorge auf dem Lande durch oie hoegindts-
kirkjur, die, hier zum Teil ohne Grundherr -
schaft, eine bedeutende Verbreitung hatten,
gedeckt wurde. Dazwischen schiebt sich
da, wo es erforderlich erscheint, die herads-
kirkja (im Gulaping mit Achtelskirche und
Viertelskirche); um diese bildet sich die
kirkjusökn (s. Pfarrei); sie ist selbst eine
söknarkirkja mit dem söknarprestr, der
immer auch ein ,, Messepriester" (mcessu-
prestr) ist, wogegen die hcegindiskirkjur nicht
in nennenswertem Umfang Mittelpunkt
einer kirkjusökn geworden sind. Eigen-
tümlich ist bei diesen Kirchen, daß sie von
den Bauern zu errichten und zu erhalten
sind, die fylkiskirkja und die herafrskirkja
von den kirkjusöknamenn, daß mindestens
bei der Heradskirche der Priester ur-
sprünglich von den Bauern angestellt
wurde. Eigenkirchenrechtliche Grundsätze
durchziehen aber auch hier die kirchliche
Verfassung.
§ 6. Sehr einfach ist im Vergleich zur
norwegischen die schwedische Kir-
chenverfassung. Innerhalb der Diözese mit
der Domkirche (dömkyrka) als Bischofssitz
ist als Unterabteilung die kirkiusökn zu
sehen, in die Mitte des n. Jahrhs. reichend.
Lediglich in Uppland finden wir aber eine
hundariskirkia. Gleichwohl darf auch für
die anderen Volkslande ein Zusammen-
fallen von sökn und Hundertschaft ange-
nommen werden; der söknaprester ist zu-
gleich ein Hundertschaftspfarrer, die kirkiu -
mcen sind die Hundertschaftsleute. Da-
KIRCHENVERFASSUNG
5i
neben kommt auf Gotland eine Be-
quemlichkeitskirche in Betracht, die sich
jemand at mairu maki, zu größerer
Bequemlichkeit, baut; sie ist eine Eigen-
kirche. Nicht mit gleicher Sicherheit läßt
sich dies dagegen von der uppländischen
tolftakirkia sagen; von ihr steht nur fest,
daß sie, wie die hundariskirkia, von den
Bauern zu errichten und auszustatten war
und dieser im Range nachstand. Daß sonst
Eigenkirchen in Schweden vorhanden wa-
ren, läßt sich an Hand dürftiger Quellen
vermuten.
§7. In Dänemark findet sich, von
der Kathedrale abgesehen, allein die Hun-
der tschaftskirche (hcercezkirkia), deren Be-
zirk (kirkiusökcen) die einzige Unterabtei-
lung des Bistums bildet. Daneben haben
Eigenkirchen bestanden, nicht aber eine
Kirche in der Syssel. In Schweden aber wie
in Dänemark ist die Blütezeit der Eigen-
kirche zu der Zeit unserer Quellen dahin.
§ 8. Noch einfacher endlich erweist sich
die Kirchenverfassung auf Island, das
in zwei Diözesen zerfällt, die der Metropole
von Nidaros unterstehen. Bis ins 13. Jahrh.
war es den Privaten überlassen, Kirchen zu
bauen, die infolgedessen sämtlich Bequem-
lichkeitskirchen und Eigenkirchen waren.
Ungeordnet waren aber auch die Zugehörig-
keitsverhältnisse, insofern es jedem einzel-
nen überlassen blieb, welcher Kirche er sich
anschließen wollte; daher gab es keine
Pfarreien, sondern nur Kirchenverbände
ißing), deren jeder mehrere Kirchen unter
einem Priester {pingaprestr) umfassen
konnte.
II. § 9. Bei der Ausbildung dieser Kir-
chenverfassung haben Mönchtum und
mönchische Ideen in erheblichem Maße
mitgewirkt. Sieht man von der Gründung
und Verbreitung der Klöster (s. d.) über-
haupt ab, so kommt vor allem in Frage,
daß die Missionstätigkeit zum Teil von
Klöstern ausgegangen ist und hier wieder-
um teilweise von iroschottischen, nach
denen die ganze Kirchenverfassung auf
dem Klosterwesen aufgebaut, der Bischof
Abt oder ein diesem untergeordneter Mönch
war, ein nicht mönchischer Bischof aber
der Autorität entbehrte. Insbesondere
wurde durch die nicht geringe Zahl von
Iroschotten, die, imBesitz des bischöflichen
ordo, im Frankenreich als Wanderbischöfe
herumzogen und bischöfliche Funktionen
ausübten, vor allem auch Priester ordi-
nierten, die Episkopalverfassung stark be-
einträchtigt, was besonders Bonifatius zu
heftigem Gegenkampf veranlaßte. Unter
dem Einfluß des Mönchtums entstanden
aber auch die an den verschiedenen Kir-
chen, insbesondere den Kathedralkirchen,
auftretenden Kapitel, und am stärksten
wird dieser Einfluß da, wo, wie teilweise in
England und auch auf dem Kontinent, die
Kanoniker eine vita regularis pflegen.
III. § 10. Das Verhältnis zwischen
Kirche und Staat war in den ariani-
schen Reichen das der Unterordnung der
Landeskirche unter den König. Aber auch
die fränkische Landeskirche hatte ihr
Oberhaupt im König, der den Bischof
(s. d.) ernannte, die Synoden berief
und ihre Beschlüsse bestätigte; sie war
Staatskirche, vom Staat geleitet und
seinen Aufgaben dienend. Sie wurde dies
nur noch mehr, als die Reformation unter
Bonifatius und den ersten Karolingern
Staat und Kirche in eine Einheit ver-
schmolz, der König kirchliche Gesetze gab
und Glaubensfragen entschied, als seine
Bestätigung der Synodalbeschlüsse not-
wendig und die höhere Geistlichkeit mehr
und mehr mit Staatsaufgaben betraut
wurde. Günstiger gestalteten sich jedoch
schon seit dem Edikt Chlothars II. von 614
die Gerichtsstandverhältnisse der Geist-
lichen, die auch in nicht rein kirchlichen
Angelegenheiten nicht durchweg der welt-
lichen Gerichtsbarkeit unterworfen waren
(s. Geistlichkeit § 1). Erst mit den nach-
karlischen Karolingern vermochte die Kir-
che, gestützt auf Pseudoisidor und Bene-
dictus Levita, den Weg zur kirchlichen
Selbständigkeit und Suprematie zu be-
schreiten, allerdings lange ohne einen
wahren Erfolg. Dementsprechend waren
die Beziehungen zum Papst. In der Zeit
der Merowinger war die Obergewalt des
Papstes nicht anerkannt, in der der Karo-
linger war sie es. aber Karl der Große
wußte nicht nur den Papst als den ersten
Reichsbischof zu behandeln, der ihm den
Fidelitätseid zu leisten hatte, sondern auch
seinen Entscheidungen die Oberhand zu
wahren. Glaubens- und moralische Autori-
52
KIRCHENZEHNTE
tat mochte der Papst immerhin haben.
Ähnliche Erscheinungen zeigen sich in der
angelsächsischen Kirche. Auch hier Ein-
fluß des Königs auf die Bischofswahl, Sitz
der Bischöfe im Witenagemot, ihr Mitvor-
sitz im Gericht neben dem weltlichen
Richter, Verbindung geistlicher und welt-
licher Gesetzgebung in einem Akt und
durch gleiche Organe ausgeübt, enger An-
schluß der kirchlichen territorialen Orga-
nisation an die weltliche. Diese enge Ver-
flechtung von Kirche und Staat wurde be-
günstigt durch den Mangel straffer Unter-
ordnung der Kirche unter Rom. Auch
die norwegische Kirche ist bis 1152 als
Staatskirche zu bezeichnen. Der über-
wiegende Einfluß des Königtums bei der
Aufnahme des Christentums ließ die Kirche
nur als Teil des Staatswesens groß werden.
Aber die Beziehungen zwischen Kirche und
Staat waren dabei völlig ruhige und wurden
erst gestört, als in diesem Jahre der Kardi-
nallegat Nicolaus von Albano bei Errich-
tung des Erzbistums Nidaros das römisch-
kirchliche System durchzuführen sich an-
schickte, 11 64 Magnus Erlingsson in seinem
Krönungseid die Suprematie der Kirche
anerkannte und die gleichzeitige Thron-
folgeordnung Reich und Königtum dem
Einfluß der Kirche überantwortete. Macht-
voll führte zu Ende des 12. Jahrh. Sverrir
einen siegreichen Kampf gegen die Kirche,
aber im 13. Jahrh. gingen die Früchte
dieses Kampfes im Tunsberger Vergleich
(1277) zunächst wieder verloren. Die
gleiche Entwicklung hat die schwedische
Kirche durchgemacht und die dänische.
Doch erfahren die schwedischen Verhält-
nisse, zunächst den norwegischen gleich,
erst später als diese, nämlich erst in Ver-
anlassung der Sendung des Kardinallegaten
Wilhelm von Sabina und der Versammlung
zu Skrenninge (1248) eine entscheidende
Wendung zu kanonisch-kurialistischen
Grundsätzen.
H i n s c h i u s Kirchenrecht d. Katholiken u.
Protestanten I — VI 1. Loening Gesch. des
deutschen Kirchenrechts I 500 — 579 ; II. Stutz
Kirchenrecht in Holtzendorff-Kohlers Enzy-
klopädie 117 287 — 315. Ders. Internat.
Wochenschrift III 1561fr. 1615 fr. 1633 fr.
Werminghoff VG. der deutschen Kirche
im MAi insbes. 7 — 38, 218 ff. Hauck
Kirchengesch. Deutschlands 13. 113. III3.
Brunner Deutsche Rechtsgesch. I2 Register
s.v.Kirche, Eigenkirche; II 311 ff. R.Schröder
DRG.5i4$ff. Imbart de laTour, Les paroisses
rurales du VI au XI siecle ; Weise König-
tum uud BiscJwfsivahl im fränkischen und
deutschen Reich. W e y 1 Das fränkische Staats-
kirchenrecht zur Zeit der Merowinger. Ders.
Die Beziehungen des Papsttums zum fränhisc/un
Staats- und Kirchenrecht unter den Karolingern.
v. Schubert Staat und Kirche in den ari-
anischen Königreichen und im Reiche Chlodwigs.
N i s s 1 Der Gerichtsstand des Klerus in fränk.
Zeit. S t u b b s Constitutional Hist. of England
j6 237 — 268. Hunt The English Churchfrom
its foundation to the Normati Conquest.
Patterson A history of the church in Eng-
land 1 — 58. K e m b 1 e The Saxons in England
II1 342 — 496. Mako wer Die Verfassung d.
Kirche v. England. H a t s c h e k Englische
Verfassungsgeschichte 147 ff. ; Liebermann
Gesetze der Angelsachsen II2, 542fr. Maurer
Die Bekehrung des norwegischen Stammes
I — II. Derselbe Vorlesungen II 1 — 376.
D ers elb e Island 220 — 278. Ders. Norwegens
Schenkung an den heil. Olaf. Zorn Staat
11. Kirche in Norwegen. Taranger Herad
og hcrab'skirkja, in Norsk Hist. Tidskrift. II 6,
337fr. v. Schwerin GGA. 1909. Reuter-
dahl Svenska kyrkans historial — II. Nord-
ström Bidrag til den svenska samhälls-
förfatningens historia 1 211 — 240. Tunberg
Studier rörande Skandinaviens äldste politiska
Indelning 225 ff. E. Hildebrand Svenska
statsförfattningens historiska utveckling 53 ff.
1 83 ff. H. Hildebrand Sveriges Medeltid III.
L e v i n Kyrkohist. Arskr. 1902, 178 ff. Matzen
Eorelcesninger Offentlig Ret I 37 ff. Jorgensen
Den nordiske Kirkes Grundlaggelse. 0 1 r i k
Konge og Prcestestand i den danske Middel-
alder I, II. E. Jorgensen Vidensk. Selsk.
Skr. 7. Reihe, histor. Afd. I, 2. Vgl. ferner
die Literatur zu Abt, Bischof, Archidiakon,
Eigenkirche, Kloster, sowie die bei Werming-
hoff a. a. O. zu §§ 3, 5, 9 — 14 und Stutz
KR. zu §§ i52, i83, 19, 22 angegebene.
v. Schwerin.
Kirchenzehnte. § I. Die Forderung der
Kirche an die Gläubigen, den zehnten Teil
(deeima) des Ertrages an Feld- und Baum-
früchten und des Viehes an sie abzugeben,
beruht auf biblischen Stellen, fand aber
andererseits im germanischen Tempelzoll
einen Anknüpfungspunkt. Sie wurde
schon im 6. Jahrh. von fränkischen
Konzilien (Mäcon) angeordnet; und 765,
dann 779 durch ein Capitulare Haristal-
lense, in Bayern 756 durch die Aschheimer
KIRCHENZEHNTE
53
Synode, wurde staatlicherseits den Unter-
tanen die Zehntentrichtung geboten und
von da ab auch wiederholt die Nichtleistung
des Zehnten unter Strafe gestellt. Das
gleiche Kapitular ordnete die Leistung von
nona et decima, also zweier Zehntel, durch
die Inhaber kirchlicher Benefizien an, ein
Äquivalent für die sogenannte Säkulari-
sation des Kirchengutes. Der Zehnte
wurde zu einer bestimmten Kirche ge-
leistet, und dies gab andererseits die
Notwendigkeit, für jede Kirche einen
Zehntbezirk abzugrenzen. Dies geschah in
der Regel so, daß sich Pfarrbezirk und
Zehntbezirk deckten, womit vielleicht nur
ein früherer Usus befolgt wurde; solange
es an Hauptkirchen fehlte, floß der Zehnt
folgerichtig an den Bischof. Der Zehnte
wurde entweder (gallo-spanischer Brauch)
zwischen Bischof, Klerus und Kirchen -
fabrik gedrittelt oder (römischer Brauch)
unter diesen und den Armen geviertelt;
vielfach wurden bei der Teilung Laien
als Vertrauensmänner zugezogen. Ausge-
schlossen war der Bischof vom Anteil an
dem an die königlichen Fiskalkirchen
fließenden Zehnten. Die Grundherren ge-
langten erst im Anfang des 9. Jahrhs. zum
Bezüge des Zehnten von ihren Eigen-
kirchen. Neben ihnen erhielten den Zehnt-
bezug andere Laien auf dem Wege der Be-
lehnung.
§ 2. In England legte ein Konzil
von 786 die Zehntpflicht fest, aber erst
seit dem Beginn des 10. Jahrhs. erscheinen
Zehntgebote und Strafsanktionen für den
Fall der Nichtzahlung in weltlichen Ge-
setzen und erfolgen weltliche Bestimmun-
gen über Ablieferungsort und Zeit. Geteilt
aber wurde zwischen Kirche (tö circiböle),
Priester und Armen. Als bezugsberechtigt
für die beiden Arten des Zehnts (teoäung),
nämlich Jungviehzehnt (geogofo teoäung)
und Feldf rüchtezehnt [eordwcestma teoäung),
erscheint die „alte Kirche", d. h. die Pfarr-
kirche, im Gegensatz zu den neuen grund-
herrlichen Eigenkirchen, bei denen nur
dann, wenn die Kirche auf Bocland steht
und mit einem Friedhof verbunden ist, der
Herr ein Drittel des Zehnten für seine
Kirche zurückbehalten darf; andernfalls
muß er seiner Kirche die Nona geben.
§ 3. Von den westnordischen Völkern
gelangte zuerst das isländische durch
Bischof Gizurr zu einer ausgebildeten
Zehntgesetzgebung am Ende des 11. Jahr-
hunderts. Der hier von allem Vermögen,
mit Ausnahme weniger Stücke, in Höhe
von 1 % erhobene Zehnt wurde zu einem
Viertel dem Hreppr als Armenpflegschaf ts-
gemeinde (fiurfa manna tlund) überlassen,
zu einem Viertel dem Bischof (biskups-
ttund), zu zwei Vierteln als kirkjtUTund dem
Kircheneigentümer, der allerdings ein Vier-
tel der Kirche {tu kirkju purftar), das
andere dem Geistlichen {tu prests reidu)
zuführen sollte. Dabei ist es eine isländi-
sche Besonderheit, daß die ärmeren, die-
jenigen, die kein pingfararkaup zahlen, von
der Zchntpflicht frei sind. Neben diesem
gesetzlichen Zehnt (lögttund) kennt Island
noch einen „großen Zehnt" {tlund hin
meiri), der als ein Zehntel des ganzen Ver-
mögens entweder zum Seelenheil gegeben
wird oder bei Heiraten zwischen bestimm-
ten Verwandtschaftsgraden gezahlt werden
muß.
§ 4. Etwa fünfzig Jahre später drang in
Norwegen der Zehnt durch, hier aber
als reiner Ertragszehnt {ävaxtar tlund) von
Feld {akrtTund, korntiund), Fischerei {fiski-
tlund) und Handel {kaupeyristtund) , der
ebenfalls gevierteilt wurde. Dem isländi-
schen „großen Zehnt" entspricht in Nor-
wegen der „Hauptzehnt" {höfudthind), der
in einigen Landschaften freiwillige Seelen -
gäbe, in andern Pflichtleistung war, und
zeitlich dem Ertragszehnt vorausgeht.
§ 5. Bei den ostnordischen Völkern fin-
den wir den Zehnt schon in den ältesten
Gesetzen, also im 13. Jahrh. Doch ist er
schon vorher da und dort erhoben worden,
andererseits an anderen Orten noch viel
später erst durchgedrungen. In Schwe-
den ist der Zehnt Ertragszehnt, wenn
auch, wie in Norwegen, über die kanoni-
schen Objekte hinaus ausgedehnt. Neben
dem Getreidezehnt {akerttund, korntiund,
säpatiund) und Viehzehnt {föltlund, qvik-
tiund) findet sich ein Heuzehnt (hbtlund).
Dem norwegischen „Hauptzehnt" ent-
spricht die nicht in allen Landschaften er-
hobene und im einzelnen verschieden be-
handelte hovopüund. Ein solcher fehlt aber
dem dänischen Recht, dem zufolge
anfänglich, wie in Schweden, zwischen
54
KIRCHLICHE GERICHTSBARKEIT
Kirche, Priester und Armen (Gemeinde)
geteilt, später aber das letzte Drittel als
pripiungstlund dem Bischof eingeräumt
wurde. Die Dreiteilung haben die ost-
nordischen Länder von den Angelsachsen
übernommen, doch ist besonders in Schwe-
den dieses Teilungssystem in den einzelnen
Landschaften verschieden modifiziert.
Loening G. d. deutschen KR. II 676 ff*
Stutz Airchenrecht 304. Werminghoff
VG. der deutschen Kirche im MA* 16. P e r e 1 s
Die kirchl. Zehnten im karoling. Reich. Ders.
Ar eh. f. Urkunden/orschung III 233 fr. Stutz
ZfRg. 42, 180 ff. Kemble Saxons in Eng-
la?id. II 467 ff. 545 ff. Lieber mann Gesetze
d. Angelsachsen II 2, 748. Stubbs Constitu-
tion^ Hist. I 248 ff. Maurer Über den Haupt-
zehnt einiger nordgerman. Rechte. Ders. Vor-
lesungen II 269 ff. Zorn Staat u. Kirche in
Norwegen 76 ff. J0rgensen Forelcesninger
270 f. Hildebrand Sveriges Medeltid I 285 ff.
Lundquist (s. Kapitel) 13t ff. Sjögren
Tidskr. f. Retvidenskab XVII 145 f. Taranger
Den angelsaksiske Kirkes Indflydelse paa den
norske 244 ff., 277 ff. v. Schwerin.
Kirchliche Gerichtsbarkeit. A. D e u t s c h-
1 a n d. § 1. Gerichtsbarkeit in
weltlichen Sachen des Kle-
rus. Wie schon im römischen Reich
vom Staate der Kirche Privilegien hin-
sichtlich des Gerichtsstandes der Bischöfe
in Kriminalsachen gewährt worden waren,
so fand auch im fränkischen Reich eine
Einschränkung der staatlichen Gerichtsbar-
keit hinsichtlich des Klerus statt. Die
grundlegende Auseinandersetzung zwischen
Staat und Kirche über diesen Punkt er-
folgte schon unter denMerowingern; zuerst
hinsichtlich der Bischöfe, dann hinsichtlich
der Diakonen und Priester durch das Edikt
Chlothars IL von 614. Dabei wurde der
Kirche die Befugnis eingeräumt, diese
Geistlichen, wenn sie eines weltlichen Ver-
brechens angeklagt waren, zunächst durch
ein kirchliches Disziplinarverfahren ihres
Amtes zu entsetzen, damit dann das welt-
liche Gericht einen seiner geistlichen Würde
entkleideten Angeschuldigten verurteilen
konnte. Sonst blieb die Zuständigkeit des
weltlichen Gerichts in allen vor das Grafen -
gericht gehörigen Sachen gewahrt. Causae
minores der Kleriker dagegen, insbesondere
•Schuldklagen, wurden dem bischöflichen
Gericht überwiesen, das in diesen Ange-
legenheiten als öffentliches Gericht und
daher in Beisein des Grafen oder Zentenars
zu wirken hatte. In der karolingischen Zeit
ist an dieser Regelung im allgemeinen fest-
gehalten worden. Nur wurde angeordnet,
daß bei Liegenschaftsstreitigkeiten zwi-
schen Geistlichen dem weltlichen Gerichts-
verfahren ein Sühneversuch vor dem
Bischof voranzugehen habe.
§2. Gerichtsbarkeit in rein
geistlichen Sachen des Kle-
rus und der Laien. Selbstverständ-
lich übte die Kirche in allen rein geistlichen
Angelegenheiten ihre Straf- und Zucht-
mittel vom Staat völlig unabhängig aus,
und zwar sowohl über Geistliche wie über
Laien. Gegen Ende der fränkischen Zeit
kamen für diese Zwecke die sog. Send-
gerichte (s. d.) auf. Damals begann zugleich
eine außerordentliche Ausdehnung der
kirchlichen Disziplinar- und Straf gewalt
über Laien platzzugreifen. Sie führte dazu,
daß in zahlreichen, bisher dem weltlichen
Gericht unbestritten zugefallenen Sachen
das geistliche Gericht zuständig wurde.
Diese dem Kirchenrecht angehörige Materie
hat ihre Regelung in den kirchlichen Rechts-
quellen gefunden. Die große Ausdehnung
der geistlichen Gerichtsbarkeit findet
ihre Erklärung darin, daß in den Zeiten
der staatlichen Auflösung das geistliche
Gericht in höherem Maße als das staatliche
Sicherheit des Verfahrens (wegen der
Schriftlichkeit) und der Vollstreckung ge-
währte.
Brunner DRG 2 , 311 ff. Schröder
DRGS 186 ff.
B. England. § 3. Im Gegensatz zu
den kontinentalen Verhältnissen, insbe-
sondere denen des fränkischen Reiches, war
den Angelsachsen ein eigenes vom welt-
lichen getrenntes geistliches Gericht unbe-
kannt. Das geistliche Gericht wurde zeit-
lich und örtlich ungetrennt vom weltlichen
abgehalten, neben dem Ealdorman führte
der Bischof den Vorsitz. Die Geistlichen
wurden wegen aller weltlichen Missetaten
und wegen vieler Amtsvergehen vor dem
weltlichen Gericht abgeurteilt, und ebenso
Weltliche in zahlreichen Sachen, die auf
dem Festland schon damals und später
auch in England das geistliche Forum be-
gründeten (so z. B. bei Meineid, Ehesachen,
KIRKWALL— KJÖKKENMÖDDINGER
55
Zauberei). Dabei mag freilich der Bischof
als Richter einen starken Einfluß ausgeübt
haben. Auch gegen geistliche Sünden drohte
oft das weltliche Gesetz Strafen an, die
dann vom weltlichen Gericht verhängt
wurden. Die geistlichen Pönitenzen standen
dagegen ausschließlich zur Verfügung der
geistlichen Behörden.
S t u b b s Constitutional Hist. of England
I, Oxford 1874, 293 f. G n e i s t Engl. Verfas-
sungsgeschichte, Berlin 1892, 65 f.
C. Über die nordischen Verhält-
nisse s. unter Klerus. R. Hübner.
Kirkwall (Orkney), Magnuskathe-
drale. § I. Nicht zu verwechseln mit
der Magnuskirche auf Egilsey, die gleich-
zeitig mit der Magnuskathedrale zu Kirk-
wall errichtet ward. Die Kathedrale wurde
22 Jahre nach dem auf Egilsey erfolgten
Märtyrertode des Titelheiligen von einem
seiner Neffen, dem norw. Jarl Ragnvaldr
Kolsson 1137 errichtet, und zwar nach
einem Gelübde, das er vor der Eroberung
der Inseln abgelegt hatte. Sein Vater Kolr,
ein Großbauer aus Agder in Norwegen,
leitete die Bauarbeit mit Hilfe normanni-
scher oder nordenglischer Baumeister.
§ 2. Die M. ist eine dreischiffige romani-
sche (anglonormannische) Gewölbe- Ba-
silika mit 7 Rundpfeilerpaaren im Schiffe
und ursprünglich mit 2 Paaren in dem mit
Apsis versehenen Chor. Dazwischen ein
einschiffiges Querhaus mit zwei Kapellen,
wie in dem gleichzeitigen Querhause des
Drontheimer Doms (s. d.) und, diesem ähn-
lich, mit offenem Dachstuhl versehen. Als
Jarl Ragnvaldr 1153 seine Pilgerfahrt nach
Jerusalem antrat, waren der Chor, der
größte Teil des Querhauses (doch nicht die
Kapellen) und die unteren Teile des Schiffes
vollendet. Bei seinem 11 58 erfolgten Tode
scheint das Werk eine Zeitlang ins Stocken
geraten zu sein, wurde aber durch den
tüchtigen Bischof Bjarni (1 188 — 1223) in
dem sogenannten Übergangsstil fortgeführt.
In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhs.
scheint der Bau endlich im wesentlichen
fertig geworden zu sein, indem in dieser
3. Bauperiode der ursprünglich absidiale
und mit 2 Rundpfeilerpaaren versehene
Chor noch um 3 Pfeilerpaare verlängert und
nach dem Abbruch der alten Apsis nach
Osten hin rechtlinig abgeschlossen wurde.
Hier entstand nach englischer Weise ein
prachtvolles Spitzbogenfenster, während,
eigentümlich genug, die Arkaden über den
neuen Pfeilern in der Rundbogenform der
älteren ausgeführt wurden. Dieser dritten
Bauperiode gehören auch die mit farbigen
Steinen inkrustierten 3 Portale der Fassade
sowie das ähnliche Portal des südlichen
Querarmes und die Überwölbung des
Schiffes an. Ehe die Orkneys an Schottland
1468 abgetreten wurden, war das Werk,
das als eine der bedeutendsten Schöpfun-
gen der Norweger auf den westlichen Inseln
anzusehen ist, vollendet, nachdem noch in
einer 4. Bauperiode verschiedene Ände-
rungen unternommen worden waren.
§ 3. Die Verwandtschaft der älteren
Teile der M. mit der Kathedrale zu Durham
und der Kirche zu Dunfermline, sowie mit
den romanischen Teilen der Domkirchen zu
Drontheim und Stavanger (der Stiftskirche
des Stiftes, wo Kolr und Ragnvaldr geboren
waren) ist erkennbar. Die Proportionen
der M. sind sehr fein abgestimmt und die
Ornamente der älteren Teile sorgfältig aus-
geführt. Auf dem Hauptaltar stand der
Heiligenschrein des heil. Magnus, im Chor
gewiß auch der des später heilig gesproche-
nen Ragnvaldr. Einige Bischofsgräber hat
man in dem noch als Stiftskirche benutzten
Bau gefunden, dagegen — merkwürdig
genug — keine Gräber der Jarle.
Dryden The Cathedral of St. Magnus.
L. Dietrichson.
Kivik (Schonen), Grabdenkmal aus der
Bronzezeit. Mit Steinplatten getäfelte
Grabkammer (Dolmen), deren Wände ver-
schiedenartige Darstellungen im Charakter
der Felsenbilder eingegraben zeigen; doch
hier viele geometrische Figuren, Waffen -
abbildungen, nur zwei mit menschlichen
Gestalten, die friesartig angeordnet sind.
Sehr wahrscheinlich eine Art Bilderschrift.
Montelius Kulturgesch. Schwedens Leipz.
1907 S. 128. F o r r e r Reallexikon Stuttg. 1907
S. 407 f. A. Haupt.
Kjökkenmöddinger (Affaldsdyn-
ger, Muschelhaufen). § 1. Be-
sonders die auf dem Festland und den In-
seln Dänemarks, durchaus am einstigen
Meeresstrande, jetzt infolge Hebung der
Erdfeste mehr landeinwärts liegenden
Reste von Laserstätten einer nicht näher
56
KJÖKKENMÖDDINGER
bekannten ,,mesolithischen" Jäger -
und Fischerbevölkerung Nordeuropas. Sie
bestehen hauptsächlich aus den durch sehr
lange Bewohnung gehäuften Nahrungs-
resten und anderen Abfällen, sowie Rück-
ständen des Handwerks, der Masse nach
weitaus überwiegend aus Muschelschalen.
Seit 1831 bekannt, erhielten sie ihre richtige
Deutung erst 185 1 und erfuhren gründliche
Untersuchung erst nach 1893 durch eine
eigentümliche, bloß zugehauene Beilklingen
(teils flache „Scheibenspalter", teils läng-
liche ,, Pickel"), und durch das Fehlen ge-
glätteter Steinbeile sowie feiner verzierter
Tongefäße. Die Nahrung wurde auf Herden
aus Feldsteinen zubereitet. Ob man Zelte
oder Winterhütten besaß, ist nicht zu er-
mitteln. Unter den Weichtieren genoß man
vorzugsweise Ostrea edulis, Cardium edule,
Mytilus edulis, Littorina littorea und Nassa
Abb. 3. Kjökkenmöddinger-Typen aus Stein, Knochen und Hirschhorn.
(Nach A. P. Madsen, S. Müller usw.)
Vereinigung dänischer Forscher, welche
8 K. (5 in N.-Jütland, 3 in N. -Seeland)
studierten, besonders den K. von Ertebölle
am Limfjord, südlich von Lögstör. In
diesem, ursprünglich 141 m langen, bis
20 m breiten und bis 1,9 m hohen
K. ergab eine Partie von 314 qm
8608 verschiedene Artefakte, 20 300 Kno-
chentrümmer und an 563 Stellen Holz-
kohlen, außerdem eine ungeheure Menge
von Feuersteinabfällen und Weichtier -
schalen.
§ 2. Die rein „mesolithischen" oder alt-
neolithischen K. sind gekennzeichnet durch
reticulata, daneben Fisch und Wildpret.
Die Meeresfauna, namentlich die Ostreen,
deuten auf ein offeneres, wärmeres und
salzhaltigeres Gewässer als die heutige
Ostsee. Außer typischen geschlagenen
Flintwerkzeugen (Beilen, Pickeln, Bohrern,
Messern usw.) finden sich zahlreiche, zu-
weilen auch durchbohrte Hirschhorn- und
Knochengeräte sowie Scherben von groben,
dickwandigen, etwas geschweiften, unten
spitz zulaufenden Tongefäßen ohne Henkel
und feinere Ornamente (nur Fingernagel -
eindrücke an den Rändern kommen vor).
Vereinzelt erscheinen Menschenknochen und
KLAFTER— KLAGE
57
ganz selten ausgestreckte (bestattete) Men-
schenskelette.
§ 3. In jüngeren, nicht mehr mesolithischen
K. und K.schichten finden sich Typen der
megalithischen Gräber, der Dolmen und
Ganggräber, d. h. der reifen n e o 1 i t h i -
sehen Periode des Nordens, hauptsäch-
lich aber etwas ältere Formen, und keine
solchen aus dem sonst durch Steinkisten-
gräber unter der Erde vertretenen Ende
der nordischen Steinzeit. Es sind geschlif-
fene Beile und Äxte aus Flint und ande-
rem Gestein, Flintschaber, Schleifsteine,
Schmucksachen und Reste schön verzierter
Tongefäße. Die älteren Schichten ent-
halten Reste vieler jetzt in der Gegend er-
loschener Wirbeltierarten: Auerhahn, Alk,
Pelikan, Biber, Wildkatze, Luchs, Wolf,
Bär, Wildschwein, Elch, Primigeniusrind.
In jener Zeit war der Hund das einzige ge-
zähmte Tier der Bewohner; in der jünge-
ren, nachmesolithischen Zeit hielt man
noch das Brachycerosrind, das Torf-
schwein und das Torfschaf als Haustiere
und trieb auch einigen Feldbau, wovon
verkohlte Weizen - und Gerstenkörner sowie
Abdrücke solcher an Tongefäßen zeugen.
Der gewöhnliche Hund steht dem kleinen
Spitzhund der Pfahlbauten nahe und
stammt wie dieser vom Schakal. Doch
findet sich auch schon eine größere Rasse.
Das plötzliche Auftreten der Haustiere läßt
vermuten, daß diese als solche eingeführt
und nicht erst im N. aus Wildformen
gezüchtet wurden. Die Untersuchung
der Holzkohlen ergab vorwiegend Eiche,
daneben Birke, Ulme, Espe, Hasel, Erle
und Weide. Nadelholz ist nur sehr spärlich
vertreten, die Buche nicht sicher nachge-
wiesen; die Esche kommt nur in den jünge-
ren Schichten vor. Die K. -Leute sind
sicher nicht von einer fremden Bevölkerung
ans Meer gedrängt worden, sondern der
leichteren Lebensweise wegen dahin ge-
zogen, aber nicht aufs Meer hinausgegangen
und so allmählich rückständig geworden.
Gleiche Steingerätformen wie die K. zeigt
die frühneolithische Kulturstufe von Cam-
pigny in Frankreich und Italien.
A. P. Madsen, Soph. Müller, A. Steen-
gard, Joh.Petersen u. a. Affaldsdynger.
Kjobenhavn u. Leipz. 1900. M. Hoernes.
Klafter, clafdra, cubüus. § 1. Ein
natürliches Längenmaß, entsprechend der
Spannweite, die ein erwachsener Mann mit
ausgebreiteten Armen erreicht. Anord.
jafrmr 'Faden'.
§ 2. Als künstliches Längenmaß hält
die Klafter 6 Fuß, also rund 1,90 Meter.
§ 3. Im Bergbaubetrieb bezeichnete man
schon im Mittelalter die Klafterlänge als
lafter oder lachter.
Graff Ahd. Sprachsch. IV 557. Lexer I
1598. 1812. Amira I 434. II 494,
A. Luschin v. Ebengreuth.
Klage. A. Deutschland und
England. §1. Mit der Erhebung der
Klage beginnt die Gerichtsverhandlung,
ausgenommen nur den Fall der handhaften
Tat. Technische Ausdrücke für klagen sind :
ahd. mahalön, afränk. *atmallön, ags.
onsprecan, fries. onspreka, nfr. aenspreken;
ahd. eiscon, mhd. aischen, mnd. eschen;
mhd. mnd. vordem; ahd. stöwan, sachan,
zihan, hären, klagön; für Klage: ahd. mäli,
mahalizi, stöivunga, sachunga, anasprächa,
ziht, ctyagunga. In heidnischer Zeit gehörte
zum Rechtsformalismus der Klageerhe-
bung, abgesehen von dem Gebrauch be-
stimmter Klageworte, die Anrufung der
Götter, auch mußte der Kläger nach einzel-
nen Rechten einen Stab berühren (daher
für klagen auch ahd. bistabön, stapsakön).
In einigen Fällen mußten noch weitere be-
sondere Klageförmlichkeiten erfüllt werden,
z. B. bei der Anefangsklage, bei der Klage
um den toten Mann. An Stelle der heidni-
schen Klagebeteurung treten später teils
christliche Klagformen (Anrufung Gottes
mit Erhebung der rechten Hand, Aufsagen
der Klageworte vor dem Altar, Erhebung
der Klage vor Gott und den Heiligen), teils,
so bei Franken, Sachsen, Langobarden,
Angelsachsen, ein Voreid, Widereid (frlat.
wedredus, ags. foreäd, foräd), entweder als
Eineid oder mit Eidhelfern geschworen,
durch den der Kläger, bevor der Beklagte
zum Worte kam (daher Voreid), beteuerte,
die Klage nicht aus Haß, Mutwillen oder
Gewinnes halber zu erheben, sondern auf
Grund hinreichender Verdachtgründe. In
gewissen Fällen war der Voreid unbedingt
erforderlich (z. B. bei kampfbedürftigen
Klagen), in anderen (z. B. bei handhafter
Tat) war er entbehrlich; von ihm befreit
waren nach fränkischem Recht die Ver-
58
KLEIDERFARBE
treter des Königs in fiskalischen Prozessen,
nach angelsächsischem Recht sehr vor-
nehme Personen. Der mit Eidhelfern ge-
schworene Voreid erschwerte dem Gegner
den Beweis; mit seiner Stärke wuchs die
der Reinigung. Mit der Klage verband
sich, falls nicht der Gegner sofort den An-
spruch des Kl. anerkannte, die rechtsförm-
liche, an den Beklagten gerichtete Auf-
forderung, die Klage zu beantworten.
Hierfür verwenden die fränkischen Volks -
rechte den Ausdruck tangano, tanganare
(= 'drängen, treiben'; Herkunft dunkel).
Später trat an Stelle des noch der lex
Ribuaria bekannten tangano der Partei die
an den Bekl. gerichtete Frage des Richters,
was er auf die Klage zu antworten habe.
BrunnerZlA'CI2, 255; 2, 3428". Schröder
DRG.% 86. 371 f. v. Amira Recht* 161.
R. Hübner.
B. N o r d e n. § 2. Der Ausdruck für
Klage ist anord. sqk oder sökn, aschwed.
kcera, bei Klagen um Sachen brigd, aschwed.
klandan. Auch im Norden scheint in heid-
nischer Zeit die Klageerhebung unter An-
rufung der Götter erfolgt zu sein (Land-
nämabök IV/7). In christlicher Zeit ist
dies fortgefallen, nur das isländ. Recht
verlangt einen Gefährdeeid. (Grägäs
Kgsbk. 30, 31, 35: ,,Allir menn peir er
logscil nocor scolo msela at domom a al-
pingi . hvart er peir scolo sekia sacir eda
varna . . . oc scolo peir vina eida a3r peir
maeli peim malom.")
§ 3. Im übrigen galt der Grundsatz:
„Ohne Kläger kein Richter" (,,saknaraberi
skal vera fyrir hverri sök"), gleichgültig,
ob es sich um Zivil- oder Strafsachen han-
delte. Das öffentliche Interesse wurde ge-
wahrt durch den königlichen Beamten
[konungs söknari), der im Namen des
Königs die Klage auf Friedensgelder erhob.
Auf Island half auch eine Popularklage
vielfach aus.
Maurer Vorl. I 2 S. 1 86 ff. — Vgl. Gerichts-
verhandlung, Anklage, Zivilprozeß, Strafver-
fahren, Ladung. K. Lehmann.
Kleiderfarbe. A. Deutschland und
England. § I. Die natürlichen Farben
der zur Bekleidung gebrauchten Stoffe sind
für Wolle schwarz, braun, grau und weiß,
für Flachs- und Hanf Stoffe grau. Die Woll-
stoffe waren nach den Funden ältester Zeit
in Norddeutschland schwarz; erst in der
Eisenzeit gibt es helle Schafhaare. Braun
und grau sind Mischungen oder Unter-
farben. Was nun die weiße Farbe der
Flachs- und Hanf Stoffe betrifft, so fehlt
zwar im Ahd. das Wort für Bleichen,
das erst im Mhd. vorkommt, aber das
anord. bleikja läßt auf ein höheres Alter
dieser Fertigkeit schließen.
§ 2. Die Verschönerung der Stoffe durch
Farbenreiz geschieht entweder mittels Fär-
ben im Ganzen oder Färben des Fadens,
aus dem dann bunte Stoffe gewebt werden
können. Beide Methoden sind wohl uralt,
wenn auch in ältester germ. Zeit die letztere
noch nicht sicher nachweisbar ist. Des
Tacitus Bemerkung, daß die germ. Frauen
ihre Leinengewänder mit Purpur beleben,
könnte auch auf angenähte, nicht ein-
gewebte Farbenstreifen zielen.
§ 3. Alte Bezeichnungen wie ahd. gickel-
vech (Gikkel5= 'Hahn'), fizzelvech (uner-
klärt) und kuntervech (mhd. kunterbunt;
kunder — 'wildes, fremdes, seltsames Tier'),
ferner ags. wurmjäh und weolcenread (Pur-
pur) deuten auf buntfarbige Stoffe hin.
§ 4. Als alte Färbemittel im Nor-
den erwähnt Plinius eine Heidelbeere,
welche blaue und rote Farbe ergibt, sowie
den Ginster, aus dessen Blüte und Stengel
gelbe und grüne Farbe gewonnen wird.
Isidor erwähnt die Malve, ahd. papula,
deren Blüte weinrot färbt. In Karls d. Gr.
Landgüterordnung sind als Farbpflanzen,
die in den Gärten angebaut werden sollen,
waisdo ('Waid', got. wisdils, wisdila, ahd.
waid, ags. wäd) für blaue Farbe und
warentia 'Färberröte' genannt. Scharlach-
rot wird aus dem Scharlachwurm oder
Kermes im 9. Jahrh. in Deutschland er-
zeugt. Die Verwendung dieser echten
Färbemittel für Stoffe ist sicher, andere
sind in alter Zeit nicht bezeugt, besonders
keine unechten Erdfarben.
§ 5. In den niederdeutschen Moorfunden
des 3. — 4. Jahrh. n. Chr. treten farbige
Wollenstoffe auf, in Torsberg z. B. ein roter
hemdartiger Kittel mit Ärmeln und Mäntel
mit grünen, gelben und weißen Borten, im
Faden gefärbt. Überhaupt- ist die Ver-
wendung bunter Stoffe für Mäntel auch
später beliebt.
§ 6. Der Mönch von St. Gallen erwähnt
KLEIDERFARBE
59
in der Schilderung der fränk. Tracht des
9. Jahrh. Scharlachbinden für die Beine,
bunt gemachte Leinenhosen derselben Far-
be und grauen oder blauen Mantel aus
Fries. In der Frauentracht dieser Zeit war
für den Rock gelb und rot, dann blau und
grün, auch weiß und schwarz, nicht selten
violett und braun, sowie Mischungen von
rot beliebt. Gedämpfte Farben waren un-
beliebt. Die Bauern und niederen Stände
trugen graue, graubraune und gelbliche
Kleiderfarben. Die Vorliebe für bunte
Farben, die vielfach auch mit Vergoldung
durchsetzt sind, ist bei den Germanen seit
der Völkerwanderung zu bemerken und
wohl auf die Berührung mit den Römern
zurückzuführen.
§ 7. Als nationale Besonderheiten der
Langobarden und Angelsachsen erwähnt
Paulus Diak. weite Leinengewänder, ver-
mutlich von weißer Farbe, mit breiten bun-
ten Streifen. Von den feinen englischen
Tuchmänteln, die der Abt von Wiremuth
764 dem Erzbischof von Mainz als Ge-
schenk sandte, war der eine weiß, der
andere farbig. In den späteren angel-
sächsischen und fränkischen Miniaturen
findet sich aber eine große Mannigfaltigkeit
und Fülle der Farben sowohl in der Männer-
ais auch in der Frauentracht.
§ 8. In der Hof- wie in der Königs -
t r a c h t der karolingischen Zeit scheint
eine besondere Vorliebe für purpurrote Ge-
wänder geherrscht zu haben, daneben auch
für satte blaue Farbe. Das angels. pcell
ist ein Purpurstoff. Außerdem ist als be-
sondere germ. Standesfarbe vielleicht
Weiß anzusehen, da Strabo die weißen
Kleider der kimbrischen Weissagerinnen
erwähnt.
§ 9. Ob in der Brauttracht im
germ. Altertum eine bestimmte Farbe vor-
herrschte, ist nicht bekannt. Eine Miniatur
des 1 1 . Jahrh. zeigt folgende Farben in der
Brauttracht: Blaues Oberkleid, mit rot-
blauweißen Ringen geschmückt, und weißes
Unterkleid.
§ 10. Als Trauerfarbe kommt wohl
Schwarz in Betracht, im Gegensatz zum
slav. Weiß. Schon die kimbrischen Frauen
legten nach Plutarch vor der Entschei-
dungsschlacht gegen Marius schwarze Klei-
der an. Im 9. Jahrh. ist nach Weinhold
die Trauerfarbe schwarz, und auch vom
Artushof ist sie als solche bezeugt.
ZfEthn. 21, [238]. M. Heyne DHausaltert.
3, 236fr. Ber. d. Mus. vaterländ. Altert. Kiel
42 (1907) u. 44 (1909). Weinhold D.
deutsch. Frauen i. d. Mittelalt. K. Brunner.
B. Norden. § 11. Die Kleiderfarbe
(anord. litr) konnte, wie der Kleiderstoff,
sehr verschieden sein. Von Farben werden
die folgenden in der altnord. Literatur er-
wähnt. Weiß (hvttr) war die allgemeine
Farbe der Leinwand, und man legte
großen Wert darauf, sie so weiß als möglich
{drifhvltr) zu bekommen. Doch wurde der
weiße Fries als das Allereinfachste ange-
sehen und in der Regel nur zu Kleidern
für die Knechte und die geringeren Leute
benutzt. Braunrot (möraudr) war sehr
allgemein; am häufigsten wird es erwähnt
als braunrot -gestreift (mörendr). Um die
braunrote Wolle zu sparen, ohne doch in
ganz weißen Frieskleidern gehen zu müssen,
webte man das Zeug so, daß der eine Strei-
fen braunrot, der andere weiß war. Der
Fries dieser Art war also ein wenig ein-
facher, als ganz braunroter Fries; aber er
war bedeutend teurer als ganz wei-
ßer Fries. Schwarz (svartr), wo-
runter man die natürliche Wollfarbe (saud-
svartr) verstehen muß, war auch sehr all-
gemein. Grau (grär) wird sehr häufig
erwähnt. WTenn von Kleidern die Rede
ist, die diese Farbe haben, so muß man
hierunter teils Kleider von grauer Wolle
(der natürlichen grauen Wollfarbe), teils
Kleider verstehen, die entweder von Garn
gewebt waren, in welchem der eine Faden
schwarz und der andere weiß war, oder bei
denen das Garn aus schwarzer und weißer
Wolle zusammengesponnen war, also nur
eine Mischung von zwei natürlichen Far-
ben. Eine Variation dieser Farbe war, wie
beim Braunroten, das Graugestreifte (grä-
rendr).
§ 12. Alle obenerwähnten Farben waren
natürliche Wollfarben. Im Gegensatz zu
den Kleidern, die diese Farben hatten,
standen künstlich gefärbte Kleider, die
Farbekleider (litklceäi) hießen. Jene
sah man als einfacher, diese als stattlicher
an und nannte sie auch zuweilen Pracht -
kleider {skrautklcE&i). Kleider von natür-
licher Farbe wurden vom Volk im all-
6o
KLEIDERSTOFFE
gemeinen, künstlich gefärbte nur von den
Bessergestellten und den Häuptlingen ge-
tragen. Zu den künstlichen Farben ge-
hörten also folgende : Gelb (gulr) wird
zwar selten als Farbe für Kleider erwähnt,
aber daß es gebraucht worden ist, ist
sicher. Blau (blär) war sehr allgemein.
Hierunter muß man eine rabenschwarze
(hrafnblär) Farbe verstehen, selten oder
niemals die Farbe, die man jetzt blau
nennt. Häufig werden auch blaugestreifte
(blärendr) Kleider erwähnt. Braun
(brünn) wird nicht sehr oft erwähnt, ist
aber gewiß ziemlich allgemein gewesen.
Als Variation dieser Farbe wird rotbraun
(rau&brünn) und dunkelbraun (mobrünn)
erwähnt. Grün (grmn) wird nur zuweilen
erwähnt. Auch davon hatte man Varia-
tionen: gelbgrün (gulgrönri) und laubgrün
(laufgrenn). Rot (rauär) wurde als die
allerprächtigste Farbe angesehen, und Klei-
der von dieser Farbe wurden ausschließ-
lich von Häuptlingen und reichen Leuten
getragen. Sie werden im Gegensatz zu
andern als gute Kleider (göd klcedi) be-
zeichnet. Rote Kleider wurden auch bei
Opfern für die Götter getragen (blotklcetfi).
Bunte Kleider hielt man für sehr hübsch,
und die einzelnen Kleidungsstücke waren
daher nicht selten aus mehreren verschie-
denen Stoffen zusammengesetzt, deren jeder
seine besondere Farbe hatte.
V. Guömundsson LitklaÜi ; Arkiv f.
nord. Filologi 1892. Valtyr Guömundsson.
Kleiderstoffe. A. Süden. § 1. Als
älteste zur Bekleidung dienende Stoffe
werden auf germ. Boden Tierfelle anzusehen
sein. Sallust, Cäsar und Tacitus sprechen
von der Fellkleidung der Germanen. Zum
Gerben der Häute dürften die bereits in
neolithischer Zeit zahlreich vorkommen-
den Feuersteinschaber mit abgerundetem
Schneidenteil gebraucht worden sein. Aus
späteren metallzeitlichen Epochen der Vor-
geschichte ist kein entsprechend häufig
vorkommendes und so charakteristisches
Gerät bekannt. Es ist daher wohl anzu-
nehmen, daß der Gebrauch von Fellen zur
Bekleidung bereits in der Bronzezeit durch
die Erfindungen des Spinnens und Webens
stark eingeschränkt worden ist. Mit dieser
Annahme stimmt es auch überein, wenn
die in der Steinzeit des mittleren und nörd-
lichen Europas fast völlig fehlenden Spinn-
wirtel in den Funden aus der Bronzezeit
hier häufiger auftreten. Mit dem Gange
einer natürlichen Entwicklung würde die
Folgerung eines höheren Alters der Wolle -
bereitung und -Verarbeitung vor dem
Flachsbau gut übereinkommen, aber doch
kann für germ. Gebiet die Priorität der
wollenen Gewebe deshalb nicht zweifelsfrei
erwiesen werden, weil aus dem Fehlen
leinener Gewebe in den Funden der Bronze-
zeit nicht ohne weiteres geschlossen werden
darf, daß diese leicht vergänglichen Stoffe
bei Niederlegung der Funde nicht vor-
handen waren. Bereits in der älteren
Bronzezeit wurden in Schleswig-Holstein
wollene Kleider den Toten mit ins Grab
gelegt, während Leinengewebe in Süd-
deutschland zuerst in Gräbern der Hall-
stattperiode beobachtet ist, also im Be-
ginne der Eisenzeit. In späterer, schon ge-
schichtlicher Zeit sind auch für germ. Kul-
tur diese ältesten 3 Kleidungsstoffe gleicher-
weise bezeugt, und schon hört man von
ihrer Verfeinerung durch Musterung und
Färbung, womit sie sich höheren An-
sprüchen anpassen.
§ 2. Obwohl nach 0. Schrader bereits in
der europäischen Bronzezeit sich in den
Funden Beispiele der Alaun- oder Weiß-
gerberei zeigen, im Gegensatze zu der viel
älteren primitiven Öl- oder Sämischgerbe-
rei, so tritt doch in den Sprachen erst spät
ein Unterschied zwischen Fell und gegerb-
tem Leder hervor. So ist z. B. das in
seiner Urbedeutung nicht bekannte ahd.
ledar, ags. leper von allgemeiner Bedeutung,
zugleich Pelzwerk und Leder im heutigen
Sinne. Für Erzeugnisse der Weißgerberei
sind die Namen Irch, ahd. irah, iroh,
für weißes Bocks- oder Gemsenleder, und
Lösch, ahd. loski, für meist rotes Wild-
leder erhalten. C o r d u a n , feines spani-
sches Leder von Cordova, wird seit dem
9. Jahrh. beliebt. Pelzbekleidung wird bei
Beschreibung von Männertracht seit dem
5. Jahrh. zwar oft erwähnt, aber mehr als
Luxus- denn als nötiger Gebrauchsgegen-
stand, wie in der älteren Zeit. Am meisten,
geschätzt waren Marder, schwarzer Fuchs,
Biber, Otter, Hermelin und Zobel, auch
graues Eichhörnchen (Vehe) und Kanin-
chen. Karl d. Gr. benutzte auch noch den
KLEIDERSTOFFE
6l
dauerhaften Schafpelz und gab so den mit
kostbaren Fellen bekleideten Höflingen ein
gutes Beispiel altvaterischer Einfachheit.
§ 3. Von den aus Wolle verfertigten
Stoffen, im Norden Watmal genannt, ist
der gemeingerm. Loden, ahd. lodo, ags.
loda, anord. loäi, in erster Linie zu nennen,
der ein zottiges Aussehen hatte. Die älte-
sten, mit Rauten gemusterten Drell- und
Köper -Wollenstoffe finden sich in den
Moordepots und bei den sog. Moorleichen
um das 3. — 4. nachchristl. Jahrh., z. B.
in Thorsberg, Rendswühren, Friedeburg
und Damendorf. Da gibt es auch flanellartig
aufgerauhte Stoffe und solche, die deutliche
Spuren ehemaliger abwechslungsreicher
Färbung tragen. Der Hauptanteil am
Handel mit Kleiderstoffen fällt in früher
geschichtlicher Zeit den Friesen und Angel-
sachsen zu, deren Erzeugnisse aus der
Schafwolle den besten Ruf genossen. Im
8. Jahrh. wurden nach Bonifacius feinere
Wollenstoffe, z. B. Tuche von Lunden
(London) ausgeführt, und die friesischen
waren so berühmt, daß Karl d. Gr. sie zu
Ehrengeschenken für den Kalifen Harun
verwenden konnte.
§ 4. Eine bedeutende Rolle hat die
Leinwand, llnwät, als Kleidungsstoff
im germ. Altertum gespielt. Wenn sie auch
in den prähistor. Funden erst spät nach-
weisbar ist (s. § 1), so tritt sie dafür in den
literarischen Quellen der röm. u. fränk.
Zeit außerordentlich stark hervor. Bei
Tacitus wird besonders den germ. Frauen
Leinenkleidung zugeschrieben. Ähnliches
berichten Strabo und Plinius, und bei den
Goten waren im 4. Jahrh. Leinenkleider so
allgemein, daß sie die Habsucht der Byzan-
tiner erregten. Auch Paulus Diakonus be-
zeugt von den Langobarden und Angel-
sachsen, daß sie viel leinene weite Ge-
wänder trugen mit breiten, buntfarbigen
Streifen. Einhard erwähnt bei der Schilde-
rung der Erscheinung Karls d. Gr. seine
leinene Unterkleidung. Doppelt gewebte
derbe Leinwand hieß Zwilich, ahd. zwillh.
Von dem Werg aus Flachs und Hanf
machte man eine Art von Rupfen, wie
aus den Anweisungen für Karls d. Gr.
Musterhöfe hervorgeht.
§ 5. Schließlich berichtet Pomponius
Mela aus der ersten Hälfte des I. Jahrhs.
n. Chr., daß die Germanen neben ihren
Wollmänteln auch Bast mäntel getragen
haben, und Valerius Flaccus sagt ähnliches
von den Bastarnern. Näheres ist darüber
nicht bekannt; vielleicht handelt es sich
um mattenartige Geflechte, wie sie z. B.
im östl. Europa noch als Schuhe aus Lin-
denbast Verwendung finden, oder um
Baumschwamm, der ebenfalls noch in
neuer Zeit zu Kopfbedeckungen verarbeitet
wird. Daß auch Filz später zur Be-
kleidung gebraucht wurde, geht aus dem
ahd. filz, ags. feit hervor, welches Wort zu-
gleich einen dicken, wollenen Mantel be-
zeichnet. Auf Einfuhr orientalischer Stoffe
weisen got. saban, ahd. sabo, als Bezeich-
nung von Leinentuch hin, welches aus
Saban b. Bagdad stammt, ferner ahd.
phellol, ags. pcell, der einen verschiedenfarbi-
gen, auch mit Goldfäden durchwirkten
Seidenstoff darstellt, wohl auch Zindäl oder
Zendäl, ein leichter Taft im 9. Jahrh.
Mor. Heyne Deutsche Hausaltert. 3, 207 ff.
K. VV e i n h o 1 d Die deutschen Frauen i. d.
Mittelalter 2, 227 ff. O. Seh rader Sprach-
vergl. u. Urgesch. II 2, 9. 257. K. Brunner.
B. Norden. § 6. Ebenso wie es
in den ältesten Berichten, die wir über die
Tracht der südgermanischen Völker haben,
heißt, daß sie hauptsächlich aus Fellpelzen
bestand, von den einfachen Schafpelzen
und Ochsenhäuten an bis zu kostbarem
Biber- und Zobelfell, sehen wir, daß das
gleiche bei den nordischen Völkern in den
ältesten Zeiten der Fall gewesen ist. Zur
Steinzeit scheint man keinen andern Klei-
derstoff gekannt zu haben als Fell und
Tierhäute, und obwohl man bereits zur
Bronzezeit begonnen hatte, Wollstoffe zu
verarbeiten und sie zu Kleidern zu be-
nutzen, hat man doch sicher damals noch
überwiegend Fellstoffe für die Kleider ver-
wendet, was auch aus den Kuhhäuten und
Tierfellen hervorgeht, die man oft in Grä-
bern findet. Noch in der Wikinger- und
Sagazeit brauchte man Felle von wilden und
von Haustieren, neben andern Stoffen, in
sehr ausgedehntem Maße zu Kleidern,
was aus der alten einheimischen Lite-
ratur hervorgeht, wie es auch bei Adam
von Bremen (IV, 35) über die Isländer
heißt, daß sie in Schafpelze gekleidet seien
(„eorum [s. pecorum] vettere teguntur").
62
KLEIDERSTOFFE
Aber in diesem Zeitabschnitt wurden die
einfacheren Fellstoffe zumeist von den
niedrigeren Klassen benutzt, während vor-
nehme und wohlhabende Leute neben den
feineren Fellstoffen, also Pelzwerk, haupt-
sächlich verschiedene andere Kleiderstoffe,
wie Wollstoffe, Leinwand, Baumwollzeuge,
Seide, Seidensammt usw. benutzten (vgl.
Tracht).
§ 7. Von Fellstoffen (skinn), die
man zur Kleidung benutzte, teils ohne, teils
mit den Haaren darauf, werden folgende in
der altnordischen Literatur erwähnt. Als
einfachere wurden betrachtet: Schaffell
(saufiskinn) und Schafpelze {klippingr,
gcera), Ochsenfell (oxahüd, qldungshüd),
Kalbfell (kälf skinn), Ziegenfell (geüskinn,
bukkskinn) oder Ziegenpelze [geiihedinn,
geitbjälft) und Seehundsfell (selskinn), wel-
che man, wenn sie unverarbeitet und zur
Ausfuhr bestimmt waren, mit einem
Namen Handelsfelle (varskinn, vararskinn)
nannte. Als noch geringwertiger betrach-
tete man jedoch Renntierpelze (hreinstakka,
hreinbjälfi) und Wolfsfelle oder Wolfspelze
(vargskinn, ulfhedinn), und als das minder-
wertigste Haifischhaut (skräpr, leskräpr).
Diese Fellstoffe wurden, außer allgemein
zu Hosen und Schuhen, nur zu Pelzen
{feldr), Blusen, Wämsern und Hauben
für Leute niederen Standes benutzt, Hai-
fischhaut nur zu Schuhen für Sklaven
und niedere Dienstleute, und Renntier-
fell als Kleiderstoff kaum anderswo als
im nördlichen Norwegen. Als feine-
res Fell galt Hirschfell (hjartskinn) und
Korduanleder (kordüna), sowie als Pelz-
werk Lammfell (lambskinn), Katzenfell
{kattskinn), Fuchsfell (töuskinn, melrakka-
skinn), Bärenfell (bjarnskinn, bjarnfell),
Eichhornfell (gräskinn, grävara), Biberfell
{björ skinn), Zobelfell (safalaskinn), Herme-
lin (hvltskinn) Otterfell [ptr skinn), Marder-
fell (mar d skinn) und Luchsfell (gaupuskinn).
Diese Pelzwerkfelle waren allzu kostbar,
als daß sie von jedermann benutzt werden
konnten; sie wurden hauptsächlich von
vornehmen und wohlhabenden Leuten
gebraucht, um ihre Staatskleider, wie
Mäntel, 'Kappen' und verschiedene an-
dere, sowie Hauben damit zu füttern und
zu verbrämen. Hirschfell wird nur als
Stoff zu feinen Handschuhen erwähnt und
ist wahrscheinlich ebenso wie das Korduan-
leder (urspr. von Cordova in Spanien stam-
mend) eingeführt worden. Dieses wird nur
als Stoff für die prächtigsten Lederhosen
und Lederschuhe erwähnt.
§ 8. Von Wollstoffen war Fries
(vatfmäl, väd, vefr, meist in Zusammen-
setzung vefjar-) der gewöhnlichste, der zu
allen möglichen Kleidungsstücken ver-
wendet wurde. Er konnte indessen feiner
und einfacher sein. War er. zum Nähen
von Kleidern, in der natürlichen Farbe
der Wolle oder ungefärbt, bestimmt, so
nannte man ihn Kleiderfries (hafn-
arvafrmäl, hafnarvM, von hgfn [vgl. yfir-
kgfn] Kleidungsstück), während weißer,
ungefärbter Fries, der hauptsächlich zur
Ausfuhr bestimmt war, Handelsfries
(sqluväd', vgruväd', vararvM) genannt wurde.
Der ungefärbte Handelsfries wurde jedoch
häufig auch zu Kleidern für die niedri-
geren Klassen verwendet. Eine eigene
Art Fries war der sogen. Figurenfries
(bragdaväd', brigfravaämäl), der mit einge-
webten Figuren (brqgd) in verschiedenen
Farben (vgl. lübrigfri) gemustert gewesen
zu sein scheint. Noch feiner, und wie es
scheint, von einer besonderen Webart, war
der Wollstoff, den man bordi nannte, der
stets mit eingewebten oder gestickten Fi-
guren versehen war und ausschließlich ent-
weder zu Borten (hlad) auf den Kleidungs-
stücken oder zu prachtvollen Wandteppi-
chen (tjald, reftll) verwendet wurde. Aber
im übrigen konnte das Wort auch jeden
beliebigen Stoff mit eingewebten Ornamen-
ten, z. B. einen Seidenstoff, bezeichnen.
Ein ziemlich grober Wollenstoff, mit
schwachem Zusatz von Haaren, eine Art
Wollplüsch, hieß Lodenzeug ilod'-
dükr, lodi; vgl. ahd. lodo, ags. loßd). Er
war auf der einen Seite rauh oder behaart,
so daß er einem zottigen Pelz glich und
sicher auch durch Nachahmung dieses ent-
standen ist. Dieser Wollstoff scheint auch
einer der ältesten im Norden gewesen zu
sein, denn er ist in Gräbern aus der Bronze-
zeit gefunden worden (s. Tracht § 4).
Daß das Lodenzeug eine Nachahmung des
Pelzes ist, wird auch dadurch bestätigt,
| daß er nur als zu 'Kappen' verwendet er-
wähnt wird und zu den Kleidungsstücken,
die man Pelz {feldr) nannte. Zu den aller-
KLEIDERSTOFFE
63
einfachsten Arten von Wollstoff muß man
auch den Filz (flöki, pöft) rechnen, der je-
doch häufig einen größeren oder geringeren
Zusatz von Haaren hatte und der in der
Kleidung nur zu Hüten und Kapuzen ver-
wendet wurde. Außer diesen einheimischen
Wollstoffen brauchte man auch einige
fremde, mehr oder minder gemusterte Woll-
stoffe, die für die feineren Röcke und Män-
tel verwandt wurden, sowie für mehrere
andere Staatskleider. Von diesen war der
Scharlach (skarlat, skallat) ziemlich
allgemein, während das Gottesgewebe
(gudvefr), das ein scharlachfarbiger, ge-
musterter und goldgewirkter Wollstoff ge-
wesen zu sein scheint, vielleicht eine Art
Brokat, seltener und besonders kostbar
war, obwohl er oft erwähnt wird. Ziemlich
kostbar war auch das P f e 1 1 e 1 (pell, vgl.
mlat. pallium und pallidum), das ursprüng-
lich ein schneeweißer, aber später auch
verschiedenfarbiger und gemusterter Wol-
lensamt war, eine Art Nachahmung des
bischöflichen Palliums, das auch gold-
gewirkt sein konnte (vgl. § 11). Ein feiner
und dünner Wollstoff war auch der in
den späteren Zeiten eingeführte Ssey
(seei, sceydüker, vgl. afrz. saye, ital. saia).
§ 9. Von Leinenstoffen werden
nicht viele Arten erwähnt, im wesentlichen
nur Leinwand (lin, lerept), die beson-
ders in der Frauentracht verwendet wurde,
aber auch als Unterzeug des Mannes. Sie
war sogar sehr gewöhnlich auf Island, ob-
wohl sie viermal so teuer als der Fries war.
Wahrscheinlich ist auch der Stoff, welcher
,, Buche" (bök) genannt wurde, ein Leinen-
stoff gewesen. Es war ein weißer Stoff
(vgl. blähvltar bekr) mit eingewebten oder
eingenähten Figuren und Bildern, der wahr-
scheinlich mit Brettchenweberei gewebt
worden ist (vgl. § 12), und der Name
stammt möglicherweise daher, daß die
Brettchen, mit denen das Weben vor sich
ging, aus Buchenholz (bök) waren. Auch
eine Art gemusterten Leinenstoffes ist viel-
leicht das sogen. N a m t u c h (nämdükr,
näm) gewesen, da es nur als zu Frauen -
kleidern gebraucht erwähnt wird (z. B. zu
einem Frauenrock), zuweilen auch als
Gegensatz zu Wollstoff genannt wird. Aber
im übrigen ist es nicht leicht, klar zu wer-
den über die Beschaffenheit des Stoffes oder
die Herkunft seines Namens (vielleicht von
Namen = Namur?). Zu den Leinenstoffen
wird man am ehesten auch das Wachstuch
(siridükr, vgl. fr. toile ciree) rechnen können,
das aber selten und erst spät erwähnt wird.
§10. Baumwollstoffe, die durch
die Araber in Europa verbreitet wurden,
kamen ziemlich spät nach dem Norden und
werden deshalb selten in der altnordischen
Literatur erwähnt. Genannt werden zwei
Arten, nämlich füstan (mlat. fustanum, ur-
sprünglich stammend von Fostat d. i.
Kairo); dies war ein dünnes Zeug, meist
von roter Farbe, aber doch zuweilen weiß ;
sowie bükran (mlat. bucaranum, von Bochara
stammend), über dessen Beschaffenheit wir
nichts wissen.
§ 11. Seidenstoffe werden sehr
häufig und in mehreren verschiedenen Arten
erwähnt. Außer gewöhnlicher Seide
(silki) hatte man Purpur (purpuri), der
ein entweder gestreifter oder gemusterter
Seidenstoff war und in allen möglichen
Farben vorkam, aber doch hauptsächlich rot
und weiß. Das Charakteristische des Stoffes
muß im Gewebe gelegen haben, aber nicht,
wie der Name andeutet, in der Farbe oder im
Stoff. Er konnte auch goldgewirkt sein. Ein
anderer sehr kostbarer Seidenstoff war das
Seidenpfellel (silkipell), das teils
schneeweißer, teils verschiedenfarbiger Sei-
densamt gewesen zu sein scheint (vgl. § 8),
mit eingewebten, oft auch goldgewirkten
Mustern und Figuren, oder eine Art Gold-
brokat. Eine Abart hiervon war der Pur-
pursamt (purpurapelt), Seidensamt ge-
mustert wie Purpur. Außerordentlich an-
gesehen war auch der B a 1 d i k i n (baldi-
kinn, baldrkinn, baldrskinn), ein feiner und
leichter Seidenstoff, der so mit Gold ge-
wirkt war, daß die Kette aus Goldfäden be-
stand, während der Einschlag aus Silber -
fäden war, außerdem war er gemustert mit
eingewebten Figuren. Seinen Namen erhielt
dieser Stoff von seinem ursprünglichen
Herkunftsort Bagdad, das von den Dichtern
des Abendlandes Baldak genannt wurde.
§ 12. Die Aufklärungen, die uns die Lite-
ratur über die vielen prachtvollen und kost-
baren Stoffe gibt, werden vollauf durch ver-
schiedene Grabfunde aus der Wikingerzeit
bestätigt, indem man in diesen, sowohl in
Männer- wie in Frauengräbern, gemusterte
64
KLEIDUNG— KLOSTER
oder gestickte Woll- und Seidenstoffe ge-
funden hat, und die letzten in mehreren
Fällen mit eingewebten Mustern in Silber
und Gold (vgl. Art. Tracht § 26). Auf
einem der Wollstoffe stellen die Muster zu-
sammengekettete Menschenhäupter dar.
Es kann kaum ein Zweifel darüber sein, daß
viele dieser prächtigen Stoffe heimische
Arbeit waren, denn neben den vielen Be-
schreibungen von gemusterten Decken mit
eingewebten oder gestickten Ornamenten
(mark) oder Bildern (skript) erhalten wir
häufig Schilderungen von der großen Fer-
tigkeit der nordischen Frauen in Kunst -
weberei und Kunststickerei, indem sie er-
wähnt werden als sitzend bei einer solchen
Arbeit (sitja vifr borda, skrijd), oder damit
beschäftigt, Ornamente oder Bilder einzu-
weben (vefa, böka, hlaäa, rekja, slä bor frei),
recht oft mit Gold- und Silberfäden (gull-
böka, vgl. gullofinn, gullskotinn, gulhnerktr,
silfrofinn, merktr vid silfr), oder sie auf
Decken zu sticken (sauma ä, byrda ä, lesa ä,
leggja bor da), ebensooft mit Seide (silki-
saumadr), Silber {siljrlagdr) oder Gold {gull-
* saumafrr, gulllagdr, leggja gulli). Man kann
aus einigen Stellen sehen, daß diese Kunst -
weberei, jedesfalls von Borten und Decken
von geringer Breite, mit Brettchen (spjqld,
hlafra spjq.ldum) ausgeführt wurde, auf ähn-
liche Weise, wie man dies noch jetzt auf
Island und in vielen andern Gegenden über
die ganze Welt kennt, von den ältesten
Zeiten bis auf unsere Tage (vgl. M. Leh-
mann-FilheV. Über Brettchenweberei. Ber-
lin 1901). Die eingewebten oder gestickten
Bilder konnten nach den Schilderungen der
Literatur alles mögliche darstellen: Vögel,
Tiere, Menschen, Gebäude, Schiffe, Waffen,
Spiele, Kämpfe usw. Auf einem solchen
Teppich konnte so eine ganze Geschichte
oder Mythe dargestellt werden, in derselben
Weise, wie wir dies noch auf der berühmten
Tapete von Bayeux aus dem II, Jahrh.
sehen können, auf der die Frau Wilhelms
des Eroberers die Geschichte von ihres
Mannes Eroberung von England hat dar-
stellen lassen. Valtyr Gudmundsson.
Kleidung s. Tracht, ferner Kleiderfarbe,
Kleiderstoffe und vgl. systematisches
Register.
Kleinviehzucht. § 1. Während Hund
und Katze ihre ganz besondere Stellung
mehr neben wie in der Wirtschaft haben,
steht die Kleinviehzucht in einem gewissen
Gegensatz zu der Zucht der großen wirt-
schaftlichen Haustiere, mit denen die
bäuerliche Existenz der Germanen durchaus
verwachsen ist. Gänse und Hühner spielen
ja auch für die Wirtschaft eine große
Rolle; sie bleiben aber doch zumeist in
den Händen der kleinen Leute, wenn sich
nicht einmal eine Fürstin ihnen besonders
widmet, während die Taubenpflege wohl
häufig mehr eine Spielerei als wirtschaft-
liche Zucht ist.
§ 2. Pfau und Schwan nehmen als
Zuchtvögel eine so eigentümliche Stellung
ein, daß wir sie kaum zur Klein -
Viehzucht rechnen können. Jetzt stellt
man zur Kleinviehzucht allgemein die Ka-
ninchenzucht. Sie hat aber mit dem germ.
Altertum nichts zu tun, weil sie wohl erst
mit der Renaissance aufgekommen ist.
§ 3. Für die Anfänge müssen wir für
Gänse, Hühner und Tauben in gleicher
Weise beachten, daß auch diese Zucht nicht
aus wirtschaftlichen Gründen begonnen hat,
die gelegentlich sehr zurücktreten. Die
Britannier hielten zur Zeit Cäsars
(BG. 5, 12) Gänse und Hühner, aber ,,gu-
stare fas non putant". Die Möglichkeit
des Genusses war ihnen noch nicht aufge-
gangen. Ed. Hahn.
Kloster. A. Bauten und An-
lage. § 1 . Lat. claustrum, conventus,
monasterium, monachium, coenobium; mau-
erumschlossene Ordensniederlassung,1! de-
ren Mittelpunkt die Klosterkirche bildet;
dabei die Wohngebäude für die Insassen,
um den Kreuzgang die eigentliche Klausur.
Die Abtwohnung frühzeitig (Altenmünster)
ausgezeichnet. — Als das älteste Kloster
nördlich der Alpen gilt S. Maurice (d Agaune)
im oberen Rhonetal (Ende 4. Jahrh.).
§ 2. Das berühmteste und lehrreichste
Bild einer frühen Klosteranlage gibt der
Bauriß von St. Gallen von 820,
der von Rhabanus Maurus zu Fulda
herrühren soll. Es enthält in der Haupt-
sache die doppelchörige, mit 2 freistehen-
den Rundtürmen westlich und einem
Querschiff östlich versehene Klosterkirche,
südlich davon den Kreuzgang, umgeben von
Kapitelsaal, Refektorium, Dormitorium
und Vorratshaus; weiterhin eine Sonder-
KLOSTER
65
anläge mit Kapelle für Novizen und Obla-
ten, sowie für Fremde und Kranke mit
zwei Kreuzgängen; Abtswohnung, dann
Badehäuser, Keller und Küche, Schulhaus,
Haus für Gäste und Fremde, Handwerker -
quartiere, weitläufige Ökonomiegebäude,
Gärten und Kirchhof. — Von Fontanella
b. Rouen (6. Jahrh.) gibt uns die Kloster-
chronik für das Jahr 823 eine anschauliche
Beschreibung des eigentlichen Kerns der
Anlage, der Klausur.
§ 3. Vom Kloster Lorsch (774) ist nur
noch die Vorhalle vor dem Atrium vor-
handen; in den Grundmauern ist dieses, ein
zweiseitiger, zur Kirche ansteigender Porti-
kus, und die letztere mit zwei Westtürmen
zu erkennen. — Die im Okzident maß-
gebenden Benediktinerklöster strebten
nach dem Ziel, die gesamte erforderliche
wirtschaftliche Produktion in ihren Räu-
men zu vereinigen und so von jedem Ge-
werbebetrieb unabhängig zu werden; das
Ideal eines solchen war das von St. Riquier
(Centula); spätere als Benediktinerklöster
aber kommen für uns hier nicht in Betracht.
Die Klöster als wichtige Anlagen und
Stützpunkte waren seit dem 6. Jahrh. der
Regel nach befestigt (s. auch 'Kreuz-
gang').
Stephani Wohnbau II, 1 — 92. Dort auch
die Literatur. Götzinger, Reallexikon, Leipzig
1885, 504 ff. A. Haupt.
B. Verfassung. § 4. Die Einrich-
tung der Klöster {monasterium, claiistrum:
ahd. niunistri, wnord. munktif, klaustr,
onord. Master) ist über die ganze germanische
Welt verbreitet. In Gallien findet sie
sich schon vor der fränkischen Eroberung
ziemlich ausgebreitet und dehnt sich nach
der Eroberung in Zusammenhang mit der
Christianisierung über das ganze Reich aus,
so daß am Ende der Karolingerzeit unge-
fähr 200 Männerklöster und etwa 80
Frauenklöster vorhanden sind. Deren Ent-
stehung war mit reicher Kulturarbeit in
wirtschaftlicher Beziehung verbunden. In
Norwegen beginnt die Klostergründung erst
nach Ausbildung der Orden im 12. Jahrh.
durch die Benediktiner, die Schwarzmönche
(svartmunkar). Ihnen folgen bald die
grauen Mönche (grämunkar), Zisterzienser,
die Augustiner (kanükar) und die Prä-
monstratenser. In Island fanden dagegen
Hoop s , Reallexikon. III.
nur die zwei erstgenannten Eingang, wäh-
rend Schweden von der ersten Hälfte des
12. bis in das 13. Jahrh. den Zisterziensern
überlassen blieb. Dänemarks Klosterleben
nahm besonderen Aufschwung im Zeitalter
der Valdemare, nachdem Knut den Grund
gelegt hatte. Es finden sich dort zuerst
Zisterzienser, später auch Franziskaner,
Dominikaner und Benediktiner. Von be-
sonderer Bedeutung waren die mit der
Gründung von Canterbury (Anf. 7. Jahrh.)
einsetzenden Klöster in England, wo von
ihnen die gesamte Missionstätigkeit be-
trieben wurde.
§ 5. Die einzelnen Klöster waren Ver-
einigungen von Männern oder Frauen, selte-
ner beiden zusammen, die zunächst den
mehr negativen Zweck eines Abschlusses
von der Welt, eines asketischen, Arbeit und
Betrachtung gewidmeten Lebens verfolgten.
Dabei blieben die eintretenden Mönche (wo-
nachus: wnord. munkr, aschw. munker, adän.
munk, ags. munuc, ahd. munih) oder Non-
nen (nonna: ahd. nunna) in älterer Zeit
im weltlichen Stande, und eine Haus-
ordnung führte zwar ein gleichheitliches,
gemeinschaftliches Leben und Unterord-
nung unter den vorstehenden Abt (abbas:
ostnord. abbat, westnord. abbati, ags. abbud,
ahd. abbat) oder die Äbtissin (abbatissa) her-
bei, nicht aber eine Zusammenfassung mehre-
rer Klöster zu einer größeren Einheit. Erst
im Lauf der fränkischen Periode traten
hier Änderungen ein. Zunächst entstand,
abgesehen von dem Mutterkloster Lux-
enil, eine Reihe von Klöstern nach der
Regel des Iroschotten Columba (f 615).
Schon Mitte des 8. Jahrhs. aber hatten
fast alle Klöster die Regel (regula, wnord.
munkalög) des hl. Benedikt von Nursia
(t nach 542) angenommen, deren Geltung
durch dieKlosterreform Ludwigs d.Frommen
und die Wirksamkeit Benedikt vonAnianes
(f 821) befestigt wurde. Sie forderte
von dem einzelnen Klosterinsassen die
Gelübde (projessiones) der Armut und
Keuschheit [conversio morum), des Ge-
horsams (oboedientia) und des ständigen
Bleibens im Kloster (stabilitas loci), damit
zusammenhängend den Zölibat und den
Verzicht auf alles Sondereigentum. Wurde
hierdurch eine innere Vereinheitlichung
herbeigeführt, so zeigt sich eine äußere /
66
KLOSTER
in den eine Reihe (von Klöstern um-
fassenden Verbrüderungen {confraternitates).
Auch die Verbindungen der kluniazenischen
Klöster (u. Jahrh.) unter einem Haupt-
kloster und dessen Vorsteher als Erzabt
sind zu erwähnen. Endlich werden nun-
mehr Kleriker mit kirchlichem Ordo in
das Kloster aufgenommen, die zwar
allen übrigen Fratres gleichstanden, aber
doch kirchliche Funktionen ausüben konn-
ten.
§ 6. In die Kirchenverfassung waren die
Klöster nicht eingefügt, widerstreiten ihr
sogar, wenn der Abt dem iro -schottischen
Brauche entsprechend bischöfliche Funk-
tionen ausübte. Aber* mit Ausnahme der
unmittelbar dem Papst unterstellten, exem-
ten Klöster (so z. B. seit 751 Fulda),
unterstanden gemäß der nachgiebigeren
Regula Benedicti doch alle Klöster der
potestas jurisdictionis und Disziplinar-
gewalt des Bischofs, der wie das Kloster
selbst, so auch den von den Kloster-
leuten gewählten Abt oder die Äbtissin zu
weihen hatte, und die Pflichten der Mönche
und Nonnen waren zu kirchlichen gewor-
den, der kirchlichen Disziplinargewalt unter -
stellt. Zahlreiche Privilegien beschränk-
ten allerdings die Rechte der Bischöfe,
nicht minder die Rechte des Eigentümers,
wenn das Kloster ein Eigenkloster war.
Andererseits konnte in diesem Falle ein
herrschaftliches Band zwischen dem
Klostervorsteher und den Insassen ge-
knüpft sein.
H a u c k Kirchengcschichte 13 240 ff. 26 1 ff.;
113 577fr.; III3 343fr. Werminghoff VG.
d. d. Kirche im MA* 25fr., 168 ff., 180 ff.
Stutz Kirchenrecht 288, 303. Loening
Gesch. d. d. KR. II 374fr., 637fr. Fastlinger
Die wirtschaftliche Bedeutung der bayerischen
Klöster. Voigt Die königlichen Eigenklöster
im Langobardenreich. Schäfer Die Kano-
nissenstifter im deutschen Mittelalter. K e m b 1 e
The Saxons in England II1 448fr. Stubbs
Constitutional history I6 242 ff. Hunt History
of the English Church (Register s. v. monasticini).
Daugard Om de danske klostre i Middel-
alderen. Matzen Eorelcesninger Offentlig Ret I
46 f. 0 1 r i k Konge og Prcestestand I 1 5 1 ff.
Jorgensen Eorelcesninger 269 f. Reuter-
dahl Svenska kyrhans historia II, 1 187fr.
Hildebrand Sveriges Medeltid III 923fr.
Silf verstolpe in Svensk Hist. Tidskr.
1902, 1 ff. Höjer Vadstetia k lost er s och
brigittiner ordens historia. Maurer Vor-
lesungen II 339fr. Taranger Den angel-
saksiske Kirkes Indflydelse paa den norske.
Weitere Literatur insbes. bei Stutz und
Werminghoff. v. Schwerin.
C. Nordische Verhältnisse.
§ 8. Klöster kommen in den nordgerm.
Ländern zuerst in Dänemark vor, und
zwar teils Augustiner-, teils Benediktinerkl.
Bei der Kirche zu Slangerup (Seeland)
wird schon vor dem Ablauf des 11. Jahrh.
ein Nonnenkloster erwähnt. Das bedeu-
tendste Kloster an der Jahrhundertwende
war das St. Knuds-Kl. in Odense (Fünen),
das auch als das älteste des Landes bezeich-
net wird. Das Augustinerkl. zu Westerwig
gehört wahrscheinlich dem Anfang des 12.
Jahrh. an. In der Erzbischofsstadt Lund (in
dem damals dänischen Schonen) entstehen
um 1100 das Liebfrauen- und das St.
Peterski., samt dem Allerheiligenkl. den
reformierten Benediktinern des Klunia-
zenserordens gehörend. Bei der Kirche zu
Dalby in Schonen hören wir gleichzeitig
von der Gründung eines Augustinerkon-
vents. Auch in Schleswig wird ein Klunia-
zenserkl. an der Michaelskirche genannt.
In den ersten 30 Jahren des 12. Jahrh.
erhielten alle dänischen Bistümer wenig-
stens ein Zisterzienserkloster. Von König
Waldemar I. wurde 1158 das Zisterzienser-
kloster zu Visskjöl am Limfjord gestiftet,
und 1 1 6 1 entstand das Zisterzienserkl. inSorö
(Seeland). Endlich entstand ein ähnliches
1 161 in Tvis bei Holstebro. Auch in Aarhus
(Öm) und Ringsted werden unter diesem
König Klöster erwähnt. So Holme, Zister-
zienserkl. auf Fünen 1176 und Lögum bei
Ribe 1173. Bischof Eskild von Roskilde,
ein Freund und Bewunderer Bernhards von
Clairvaux, legte wahrscheinlich den Grund-
stein zu dem Konvent zu Eskildsö im Ise-
fjord, das später nach Ebelholt am Arresö
verlegt wurde. Auch die Benediktinerabtei
St. Peder in Nestved hat Eskild viel zu
verdanken, und Mönche von Clairvaux
bauten die beiden ersten Zisterzienserkl.:
Herrevad in Schonen, dessen Bau 11 44
anfing, und Esrom auf Seeland (c. 1150),
wo früher ein kleines Benediktinerkl. stand.
Gleichzeitig erhielten die Prämonstratenser,
die früher in dem Kl. Börglum gewohnt
hatten, zwei neue Klöster in Schonen:
KLOSTER
67
Tommerup (n 55) undÖvits. Von Börglum
aus wurde auch das Nonnenkl. zu Vreilev
gegründet. Von Tommerup aus wurde
wieder das jüngere Kloster zu Vae gegrün-
det, das später nach Baekkeskov verlegt
wurde. Die Johanniter, die früher in mehre-
ren Städten ihre Hospitäler angelegt hatten,
erhielten kurz vor dem Tode Eskilds das
merkwürdigste Hospiz in Dänemark: das
Andvordskov-Kl. (1176). Ähnliche „St.
Hans"-(Johannis-)Hospitäler finden wir
in Ribc, Horsens und an m. 0. Das Kar-
täuserkl. in Assarbo (c. 1163) ging bald
zugrunde. Der Orden des heil. Antonius
hatte ein Kloster zu Presto. Von den Ge-
bäuden der dänischen Kl. sind nur noch
unbedeutende Spuren vorhanden.
§9. In Schweden scheinen die
ältesten Klosteranlagen erst nach HOO
anzufangen. Mit einer einzigen Ausnahme,
dem Kl. zu Wadstena, das übrigens einer
späteren Zeit angehört, sind alle Kl. in
Schweden verschwunden. Dagegen sind
mehrere Klosterkirchen erhalten, unter
denen jedoch nur die Klosterkirche zu
Warnhem in Westergötland um 1200 an-
gelegt ist. (Die übrigen, wie Alvastra in
Östergötland, Sko am Mälarsee und die
beiden mit Königsgräbern ausgestatte-
ten: Wreta in Östergötland und am Rid-
darholmen zu Stockholm, letztere den
Franziskanern gehörend, fallen nach 1200.)
Das schwedische Klosterwesen stand von
Anfang an unter dem Einflüsse Frank-
reichs. Die ebengenannte Klosterkirche
von Warnhem hat deutlich ihr Vorbild in
der Mutterkirche zu Clairvaux, und die
ersten Mönche in Schweden kamen direkt
aus Frankreich.
§ 10. In Norwegen finden wir die
bedeutendsten Reste von Klostergebäuden.
Hier, wie anderswo, bauten, wie man aus
den Ruinen ersehen kann, die Benediktiner
ihre mit hohen Türmen versehenen Kl.
an aussichtreichen Punkten, während die
Zisterzienser ihre anspruchslosen Anlagen
in waldreichen Tälern oder auf Inseln ver-
bargen; die Bettelmönche hingegen gründe-
ten später ihre Kl. in Städten. Wenn auch
schon im 11. Jahrh. von „Mönchen" in
Norw. gesprochen wird und vielleicht wirk-
lich schon 1023 ein Benediktinerkloster zu
Nidarholm bei Drontheim (Munkholmen)
gestiftet worden war, das aber schon nach
kurzer Zeit zugrunde ging, so fängt doch
das Klsoterwesen in Norwegen erst mit
dem c. 1105 auf derselben Insel von Sigurd
Ullstreng angelegten St. Laurentiuskl. an.
Um 1108 errichtete König Eystein Mag-
nussön das Michaelskloster Munkalif zu
Bergen, und zwischen den Heiligtümern zu
Selje entstand ein St. Albanuskl., daß un-
gefähr gleichzeitig gestiftet sein muß. Um
11 10 — 20 entstehen die beiden Nonnenkl.
Nunnusetr S. Mariae in Oslo und das
Nonnenkl. zu Gimsey bei Skien. Etwas
jünger, doch wahrscheinlich älter als 1146
(gewiß älter als 1157), war das Nonnenkl.
zu Bakke bei Drontheim. Alle diese Kl.
waren Benediktinerklöster.
Seit 1146 lösen die Zisterzienser (refor-
mierte Benediktiner) ihre älteren Ordens-
brüder ab, und es entstehen die vier Zister-
zienserklöster: Mariakl. zu Lyse (Lyse-
kloster), „in valle lucida" (= Clairvaux)
von dem Kl. Fountains bei York aus 1 146
gegründet, St. Edmunds- und S. Mariakl.
auf dem Höfudey bei Oslo, von dem Kl.
Kirkstead bei Lincoln 1 147 gegründet.
Nunnusetr bei Bergen c. 1150, von Bern-
hardinerinnen bewohnt, und das Marienkl.
auf der Insel Tautra im Drontheimsfjord,
1207 gegründet. Außerdem kommen im 12.
Jahrh. vor: vier Augustinerkl. (Jons-Kl.
bei Bergen, Kl. des heil. Geistes auf
Halsnö, von Erling Skakke um 1164 ge-
gründet, Elgesetr bei Drontheim von 1 177
und Utstein-Kl. bei Stavanger, wahr-
scheinlich erst nach der Mitte des folg.
Jahrh. gegründet), ein Prämonstratenserkl.,
St. Olaf geweiht, bei Tunsberg, ein Johan-
niterkl. mit Hospital zu Verne in Smaa-
lehnene. Unbekannt ist der Orden, dem
das Kl. Gran auf Hadeland und das von
Herzog Skule um 1226 gestiftete Reinski.
gehörten. In dem jetzt schwedischen
Bohuslän lagen die Kl. von Dragsmark
und Castelle. Nach 1230 drangen die
Bettelmönche in Norw. ein und gründeten
die Olafski. derMinoriten und Dominikaner
zu Drontheim, Bergen und Oslo (je ein
Minor- und ein Domin. -Kl.), Stavanger
(Min.), Tunsberg (Min.) und Hamar (Dom.).
Die Bettelmönche, deren Kl. alle St. Olaf
geweiht waren, führten den Backsteinbau
in Norw. ein. Interessante Klosterruinen
68
KNICK— KNOCHENMARK
findet man bei Rein, Tautra, Selje, Lyse,
Halsnö, Utstein, Hovedöen (Höfudey) und
Castelle. Auf der Insel Enhallow (Eyin
helga, Orkney) sieht man Ruinen einer
Klosteranlage, den übrigen norw. ent-
sprechend (vor 1175). Alle liegen sie, wie
gewöhnlich, um einen Klosterhof oder einen
Kreuzgang, nördlich die Kirche, östlich
Konventstube und Sprechstube, südlich
Schlafsaal (?), Küche, Kalefaktorium
(Brauhaus) und Refektorium, westlich ent-
weder Hospiz oder Wohnung des Abtes —
wenn die Westseite nicht unbebaut und
nur durch eine Mauer geschlossen war
(Lyse, Utstein). In keinem norw. Kloster
ist eine Spur von Zellen gefunden worden;
der vermutliche Schlafsaal, das Dormi-
torium, deutet auch darauf hin, daß die
Mönche keine Einzelzellen gehabt haben.
Doch ist es möglich, daß die Zellen in einem
aus Holz gebauten oberen Stockwerk ihren
Platz gefunden haben, worauf auch der
Umstand deutet, daß in vielen Klöstern
nach Bränden große Aschenhaufen ge-
funden worden sind, die von einem solchen
Holzstockwerk herrühren können.
Die Klostergeschichten von Chr. Lange
(Norwegen), Rhyzelius (Schweden) und
Daugaard (Dänemark) ; für Dänemark auch
Julius Lange Udvalgtc Skrifter.
L. Dietrichson.
Knick. Besonders in Schleswig-Holstein
allgemeiner Ausdruck für die dünnen Steil-
wälle, die die Weiden begrenzen. Dieselbe
Form, aber gewöhnlich „Wall11 genannt, ist
auch sonst in NW. -Deutschland gebräuch-
lich. Auch für Landwehren (s. d.) angewandt,
wie „Schaumburger Knick" zwischen Bar-
singhausen und Nenndorf a. Deister. Alles
das hier zu erwähnen, weil sehr häufig für
frühgeschichtlich gehalten: KnokesCaecina-
Lager b. Mehrholz (b. Diepholz) und sein
Varuslager b. Iburg sind nichts als solche
Knicks um Bauernhöfe oder Felder. Der
„Schaumburger Knick" ist nicht, wie viel-
fach angenommen, eine vorgeschichtliche
Marke — wenn er auch tatsächlich eine
Dialektgrenze zB. zwischen mi undmek (für
'mich') bezeichnet — , sondern die mittel-
alterl. Grenze der Grafschaft Schaumburg.
Schuchhardt.
Knochenbrüche, waren an Rumpf und
Gliedern in der rauhen Frühzeit keine
Seltenheit, und wir finden ihre Spuren auch
nicht selten an den Knochen der Früh-
gräber; wir können aber auch bis zu ge-
wissem Grade an ihnen die Geschicklich-
keit im Einrichten und in der richtigen
Stellung während des Heilungsverlaufes
selbst kontrollieren, die nach dem ein-
stimmigen Urteil der Untersucher nicht
gerade schlecht gewesen ist, wenn wir auch
nicht völlig dem Urteil eines Autors zu-
stimmen können, der sie in der Frühzeit
(5. — 9. Jahrh.) größer findet als in der
2. Hälfte des MA.s; zu einem solchen Urteil
ist das Material doch noch zu gering.
Zweifellos kennt man die Schienen- (ahd.
spelkur) Verbände. Nach H ö f 1 e r wur-
den die Knochenverletzungen mit den bieg-
samen und doch festen Zweigen der Zeigcl-
oder Zelgenrute (Kornelkirsche, Cornus
sanguinea L.) auf einem Polster von Baum-
moos mit Ulmenbast als Bandmaterial ge-
schient, auch die Beinwellwurzel (Symphy-
tum officinale) und das Laub des Attichs
(Sambucus ebulns; ags. wealwyrt) zer-
quetscht zur besseren Heilung direkt auf die
Bruchstelle (unter dem gleichzeitig angeleg-
ten Stützverbande) appliziert; 'overlay with
elm-rind, apply a splint' heißt es in Bald's
Leech Book (900 — 950) I 25, 2 Cockayne,
Leechd. II 67. Auch das Wiederbrechen
eines schief geheilten Bruches, das die
Salernitaner Chirurgie der „Quatuor Ma-
gistri" empfahl, ward schon im Jahre 1221
im hohen Norden geübt, war also bestimmt
schon längere Zeit vorher bei der südlichen
Germanen bekannt gewesen. (Vgl. die
anschauliche Abbildung des rohen Ver-
fahrens in Brunschwigs Chirurgie von 1497
Bl. 98.) Doch hielt man in der german.
Volksmedizin nebenher recht viel von sym-
pathetischen Mitteln und Besprechungen,
die in allen Rezeptbüchern vorkommen,
zB. das Umbinden eines ganz in den
Federn zerstoßenen Hahnes und Ähnliches.
(Vgl. Heilaberglaube, Segensprüche.)
Höfler Handbuch d. Gesch. d. Med. I 473.
G r ö n Anord. Heilkunde 46 — 54. Payne Engl.
Med. in Anglo Saxon Um es 83 fr. K. Jager
Beiträge z. frühzeiil. Chirurgie; Wiesbaden
1908. Sudhoff.
Knochenmark. Anord. mergr, ags. mearg,
as. marg, ahd. marag, marg, seit Urzeiten
beliebtes Nahrungsmittel. Bereits in den
KOBANAOI— KOAArKOPON
69
Siedelungsresten der älteren Steinzeit wer-
den aufgeschlagene Knochen häufig ge-
funden. „Der Mensch hatte es offenbar in
erster Linie auf das Knochenmark abge-
sehen, da man die Röhrenknochen zB. vom
Bison fast durchweg aufgeschlagen findet,
an bestimmten Stelle gegen das Gelenkcnde
zu und mit ganz charakteristischen Schlag-
rändern" (H. Klaatsch über Taubach, s.
L. Reinhardt Der Menseh zur Eiszeit in
Europa 2. Aufl. S. 136).
Aus der Zeit der Muschelhaufen berichtet
S. Müller Nord. Altertumsk. I S. 10 :
„Ferner verwendete man das Feuer zum
Erwärmen von Tierknochen, die man, um
zu dem Mark zu gelangen, spaltete, und
dies geschah so allgemein, daß in der Regel,
wie Steenstrup nachgewiesen hat, kein un-
beschädigter Markknochen, sei er groß oder
klein, vorgefunden wird."
Ganz ähnlich lagen die Verhältnisse in
den Schweizer Pfahlbauten (Kellers III.
Pfahlbautenbericht S. VII, Anm. 1).
In England hackte man Mark mit Fleisch
zusammen, isicia, mearhgehcet: W r i g h t ,
W. I 127, 25 (Heyne Hausaltert. II,
S. 293.) Fuhse.
Koßavooi, ein Volk bei Ptolemaeus II
11,7 nördlich von den 2a£o>vo; und östlich
von den — aßaXiyyiot. Da vieles bei Ptol.
nicht an rechter Stelle steht, sind vielleicht
auch sie aus Südnachbarn Nordnachbarn
der Sachsen geworden und nichts als ver-
stümmelte Langobarden, die bei Ptol. am
richtigen Orte Aaxxoßapooi (var. Aoqfyo-
ßa'pSoi), bei Strabo AayxoctapYoi heißen.
Es wäre sogar möglich, daß die Reihe
1V(ooMovsc, l'aßaXqyioi, KoßavSoi, die für
die schmälste Stelle der Halbinsel offenbar
zu viel Namen enthält und auch befremdet
wegen der Namen, die wir in ihr vermissen,
ganz in den Osten der Sachsen zu stellen
und im Zusammenhang damit aus ihrer
ost-westlichen in eine nord-südliche Rich-
tung zu bringen ist. Sie träte dann an einen
Platz, auf dem ohnedies die dort einge-
tragenen Namen (IWcovoapoi, Oui'pouvoi)
zu tilgen sind. Bei solcher Umstellung
kämen die Namen Koßavooi und Aaxxoßapooi
in unmittelbare Nachbarschaft. Möller
AfdA. 22, 154 erwägt Ka6oBAPA0I.
R. Much.
Köcher. § 1. Behälter für Pfeile, gewiß
annähernd ebenso alt als der Gebrauch von
Bogen und Pfeil selbst, sind in germani-
schen Funden äußerst selten, da man sie
wohl immer aus vergänglichem Material
(Holz, Flechtwerk oder Leder) herstellte. —
Die Form wird im allgemeinen die durch
den Zweck gegebene sein : eine zylindrische
Röhre, die auf einer Seite verschlossen ist,
wie sie in einem mit Schnitzereien ver-
zierten Exemplar aus Holz aus dem Nydam-
moore erhalten ist (Länge 38 cm). Dorther
stammen auch die Bronzebeschläge eines
zweiten (Engelhardt Nydam Mosefund XIII
63, 64).
§ 2. Germanische Köcher dieser Form
aus der Kaiserzeit sind vielfach dargestellt
auf römischen Monumenten. So auf der
gemma augustea (Furtwängler, Antike
Gemmen I Tafel 56) und der gemma caesa-
rea (ibid. Tafel 60), auf den sogen. Trophäen
des Marius auf dem Kapitol (Rodacanichi,
le Capitole S. 143), auf der Scheide von
Vindonissa (Dictionnaire des antiquites,
Artik. manica) und auf dem Sockelstücke
des Grabmals von Neumagen (Hettner
Rhein. Museum 36, 458 Nr. 45). Einen
germ. Köcher aus etwas späterer Zeit mit
Pfeilen gefüllt zeigt das Halberstädter
Diptychon (W. Meyer Abh. der Bayr. Aka-
demie XV 1879 S. 63 ff.).
§ 3. Der Köcher wird im Frühmittelalter
wie Pfeil und Bogen von geringen und vor-
nehmen Kriegern getragen. So auch noch
in karolingischer Zeit. In dem Aufgebots -
brief an Abt Fulrad schreibt Karl d. Gr.
vor: ,,uniusquc cabellarius habeat scutum
et lanceam, spatam et semispatham, ar-
cum et pharetras cum sagittis". Ebenso für
den gemeinen Mann im capitulare de villis
cap. 64: ,, scutum et lanceam, cueurrum et
arcum habeant". — Ein Köcher dieser Zeit:
zylinderförmig, unten abgerundet, mit
einem Deckel,- ist im Psalterium aureum
dargestellt (Rahn, Das Ps. a. von St. Gallen
1878 Tafel 15). Max Eben.
Kot'voxvov, 'Stadt' in der Germ, magna
des Ptolemaeus, nahe der Ostsee. Nach
ZfdA. 41, 30 f. vielleicht entstellt aus
Kot'Xixvov KVjXixvov, d. i. gall. keliknon, got.
kelikn 'Turm, Obergeschoß'. r. Much.
KoXa'fxopov, 'Stadt' in der Germ,
magna des Ptol. unter dem Westende des
'As/.ißoupyiov opoc. Der Name schließt sich
70
KÖLN— KÖNIG
an mehrere keltische und ligurische an:
s. ZfdA. 41, 133. R. Much.
Köln, S. Pantaleonskirche. Von
dem Bau des 10. Jahrhs. ist noch die west-
liche zweigeschossige Vorhalle vorhanden,
der Peterskirche zu Werden a. d. Ruhr nahe
verwandt. Ein hoher Mittelraum, zu dessen
Seiten sich Seitenräume in je 2 Arkaden
übereinander öffnen und die kapellenartig
erscheinen, da sie flache Apsiden in der
Ostwand besitzen. Die Vorhalle zwischen
zwei unten viereckigen, oben polygonen
Treppentürmen. Die Architektur zeigt
noch karolingische Formen bei vielfacher
Verwendung von Backstein und farbigen
Tonplättchen. A. Haupt.
Kommissionsgeschäft. Anvertrauen (com-
mittere, commendare, nd. senden unde be-
velen) von Gut (mnd. sendeve) oder Geld
zum Warenumsatz (mnd. to biweren, to
koypenscapen), zumal einem Reisenden
(tractator, portator) oder einem sprachkundi-
gen Mäkler, ist uralte Gewohnheit. Der
Kommittierte tritt gewöhnlich in eigenem
Namen auf. Er bezieht, soweit er nicht aus
Gefälligkeit handelt, entweder Lohn oder
Gewinnanteil, letzterenfalls wird das Ge-
schäft von der Gesellschaft kaum geschieden
(hjäfelag, commenda), doch besteht auch
dann kein Gesellschaftsfonds und das
Kommissionsgut gehört dem Kommit-
tenten.
Das Kommissionsgeschäft wurde vielfach
zur Umgehung der Beschränkungen des
Gästerechts benutzt.
Vgl. Lehmann HR? 339, 822, Rehme in
Ehrenbergs Hdb. I 163fr., 173 ff., Schmi dt-
Rimpler Gesch. des Kommissionsgeschäfts in
Deutschland I, 1 9 1 5, sowie unter 'Handels-
gesellschaften'. K. Lehmann.
Kompaß. Die polweisende Kraft des
Magneten war im germanischen Altertum
unbekannt. Der Schiffer mußte sich daher
auf Fahrten über die offene See, zB. nach
Island, mit anderen Orientierungsmitteln
behelfen (s. Schiffsführung). Vom Ende des
12. Jahrhs. stammen die ersten Zeugnisse
für die Kenntnis der nordweisenden Ma-
gnetnadel in West- und Mitteleuropa. Die
erste skandinavische Nachricht über die
Nadel wie zugleich über ihren Gebrauch
als Schiffskompaß liegt in einer Notiz der
Hauksbök-Rezension der Lan(Jnämabök
vor, wo bei der Erzählung von der Fahrt
des Island -Entdeckers Flöki Vilger9arson
bemerkt wird, er habe sich der auffliegen-
den Raben als Landweiser bedienen müs-
sen, denn ,,zu dieser Zeit hatte noch nie-
mand unter den seefahrenden Männern in
nordischen Landen den lei&ar stein (Ma-
gneten)". Diese Notiz stammt wahr-
scheinlich von dem ersten Bearbeiter der
Landnäma Styrmer (ca. 1235 — 1245), mög-
licherweise aber auch erst von Haukr Er-
lendsson (ca. 1330). Aus der falschen An-
nahme, als Verfasser der Landnäma sei
Ari zu betrachten, ist die irrige Be-
hauptung entsprungen, der Kompaß sei
schon im II. Jahrh. im Norden bekannt
gewesen.
Vogel Die Einführung des Kompasses in
die nordwesteurop. Nautik. Hans. Geschichts-
blätt. 1 9 1 1 . Schuck Gedanken über d. Zeit
d. ersten Benutzung d. Kompasses im nördl.
Europa, Arch. f. d. Gesch. d. Naturwiss. u. d.
Technik 3. Ders. Zur Einführung d. Kom-
passes in d. nordwesteurop. Nautik. Ebd. 4.
Vgl. dazu Vogel in PM 1913, 36 f.
W. Vogel.
König. A. Allgemeines und
Deutschland. § 1. Das Königtum
ist bei den Germanen aus eigenen politi-
schen Bedürfnissen selbständig entstanden,
nicht orientalischen oder römischen Ver-
hältnissen entlehnt. Germanische Stämme
des Ostens haben schon nach den ältesten
historischen Nachrichten Könige besessen.
Von den Gotonen sagt Tacitus, daß sie
strenger regiert werden als die anderen
Germanenstämme, aber nicht über die
Grenze der Freiheit hinaus {Germ. 43), von
den Suionen, daß einer ihr unbeschränk-
ter Herr sei und unbedingten Gehorsam
fordere (c. 44). Die Burgunder, Vandalen,
Rugier, Gepiden und Ostgoten hatten,
soweit wir zurückblicken können, stets
Könige. Aber auch bei den westwärts
wohnenden Völkerschaften setzte im 1.
Jahrh. unserer Zeitrechnung der Übergang
zur Königsverfassung ein. Unter den Mar-
komannen begründete Marbod das König-
tum, das fortan erhalten blieb. Der Che-
rusker Arminius suchte vergebens die Herr-
schaft zu erlangen, sein Neffe wurde später
als König berufen. Die herzogliche Gewalt
war sicherlich oft das Mittel, zum festen
Königtum zu gelangen. Ammianus Mar-
KÖNIG
n
cellinus nennt Könige der Bataver, der
Alamannen. Die Stammesbildung unter
den westgermanischen Völkern hat all-
gemein zur Königsverfassung geführt.
§ 2. Die Gewalt des Königs war nicht
priesterlich-religiöser Natur, sie trat ur-
sprünglich in der Hauptsache als Heer- und
Gerichtsgewalt auf. Zwar war die könig-
liche Macht nicht unbeschränkt (nee regibus
in finita aut libera potestas, Tac. Germ. c. 7),
das Volk wählte den König und setzte den
pflichtvergessenen Führer ab, der König
war nur der Bevollmächtigte des Volkes,
und man durfte ihn mit Recht als Zentral -
beamten charakterisieren; aber es wurde
doch die königliche Gewalt in bewußter
Weise von der der anderen Volksführer
unterschieden, wie schon Tacitus die Völ-
kerschaften mit Königsverfassung als solche,
die regiert werden, den anderen gegenüber-
stellte (c. 25). Und schon damals traten
manche politischen und sozialen Folgen des
Königstums deutlich hervor: der König
nahm Anteil an den Bußen, er gewann die
Stelle der Landesgemeinde (pars muletae
regi vel civitati, Germ. c. 12); er begann
eine umwälzende Wirkung auf die soziale
Schichtung des Volkes auszuüben, denn
die unmittelbare Verbindung mit ihm erhob
Freigelassene über Freie und Adlige (Germ.
c. 25). Ist auch von einem festen Erbrecht
in älterer Zeit keine Rede, so war doch das
Volk in seiner Wahl auf Mitglieder der
königlichen Familie angewiesen (reges ex
nobilitate sumunt, Germ. c. 7). Das Königs -
geschlecht spielte eine Hauptrolle. Hier
lag ein wesentliches Moment. Das Wort
König (ahd. kuning, angs. cyning, anord.
konüngr) weist auf Geschlecht (ahd.
kunni, ags. cynn, got. kuni) hin und be-
deutet Mann aus vornehmem Geschlecht.
Aber zur eigentlichen monarchischen Ge-
walt ist der germanische König erst in der
Völkerwanderungszeit und unter starkem
römischen Einfluß emporgestiegen.
§ 3. In den einzelnen germanischen Rei-
chen, die auf römischem Boden gegründet
wurden, ist das Königtum naturgemäß zu
sehr verschiedener Entwicklung gelangt;
große Wandlungen vollzogen sich auch in
der weiteren Geschichte der einzelnenReiche.
Überall ist anfangs eine starke Anspannung
der Königsmacht zu beobachten, unter dem
Einfluß der Eroberung und der gleichzeiti-
gen Herrschaft über Romanen, überall die
Aufnahme wirklicher monarchischer Ele-
mente, die dem germanischen Verfassungs-
leben ursprünglich fremd waren, überall die
Ausbildung eines Erbrechts in der könig-
lichen Familie. Das ist der Geschichte der
ostgermanischen wie der westgermanischen
Völker eigentümlich — der Vandalen, Bur-
gunder, West- und Ostgoten wie der Sueben
und Langobarden. Eine ähnliche Richtung
finden wir auch bei denjenigen westgerma-
nischen Stämmen, die nicht über fremde
Völker herrschten : bei Alamannen, Friesen,
Thüringern. Dasselbe auch bei den Franken.
Und deren Verhältnisse wurden für die
spätere deutsche Entwicklung allein maß-
gebend.
§ 4. Durch die Reichsgründung der
Franken ist ein territoriales Prinzip herr-
schend geworden. „Vorher ein Volk mit
einem König an der Spitze, nun ein König,
der ein Gebiet, ein Reich unter sich hatte"
(Waitz). Durch die Reichsgründung wurde
ferner die königliche Gewalt ungeheuer ge-
kräftigt. Nicht daß der König erst jetzt
eine Befehlgewalt erhalten hätte, eine bis-
her fehlende Banngewalt, ein Imperium.
Nicht daß erst jetzt das Gerichtswesen
unter den königlichen Einfluß getreten
wäre. Von Anfang an ist vielmehr der
König oberster Wahrer des Rechts und der
staatlichen Autorität, von Anfang an be-
sitzt er eine Befehlgewalt. Aber im 6. Jahrh.
handelte er nicht mehr als Bevollmächtig-
ter und als Führer des Volkes, sondern als
selbständiger Herrscher, er wTar vom Zen-
tralbeamten zum Inhaber eines festen,
eigenen Herrschaftsrechts geworden. Noch
unter Chlodowrech war der ältere Zustand
nicht überwunden, unter seinen Söhnen
aber ist die volle, wirkliche monarchische Ge-
walt begründet. Das ist einmal die Folge
der politischen und persönlichen Verhält-
nisse — das germanische Königtum hatte
in sich die Kraft und Fähigkeit zu bedeut-
samer Steigerung; das ist sodann ein Er-
gebnis römischer Einwirkungen. Der König
trat aus der Volksgemeinschaft heraus, er
ward unverantwortlich, unverletzlich, er
ward Majestät — und der den Germanen
vorher fremde römische Begriff des Maje-
stätsverbrechens fand Eingang. Der König
72
KÖNIG
beherrscht das Land, er beherrscht das Volk,
seine Getreuen, seine Leudes, die zum Ge-
horsam verpflichtet waren. Er repräsen-
tiert die staatliche Gemeinschaft, er ge-
währt deshalb den Schutz, den die staat-
liche Gemeinschaft zu bieten hat: alle Ge-
treuen genossen den Königsschutz, der Un-
getreue verlor ihn, er ward extra sermonem
regis gesetzt, d. h. er durfte nicht mehr zu
des Herrn „Sprache" kommen, er war von
der Herrenversammlung und eben damit
von der Volksgemeinschaft ausgeschlossen ;
das extra sermonem regis ponere bedeutet
daher Friedlosigkeit. — Aber der König
konnte auch besonderen Schutz gewähren.
Wie alle, die in seinen Diensten standen,
einen erhöhten Rechtsschutz für ihre Per-
sönlichkeit genossen: das dreifache Wer-
geid des Geburtsstandes, so waren alle, die
in den engeren Königsschutz aufgenommen
worden waren, mit besondern gesellschaft-
lichen Vorteilen ausgestattet.
§ 5. Der König als wahrer Monarch hatte
auf allen Gebieten des politischen Gemein-
schaftslebens zu wirken, er selbst oder seine
Beamten. Seine Provinzialorgane, beson-
ders die Grafen, führten das Volk in den
Krieg, fungierten als Richter und ver-
drängten die alten Volksvorsteher oder
brachten sie in ein Verhältnis der Ab-
hängigkeit. Alles geschah durch den König
und die königlichen Organe, alles Staatliche
im Namen des Monarchen. Keine Trennung
der Gewalten, nichts von Sonderung der
Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung.
Der König hat die Autorität des Reichs
nach außen zu wahren, er hat die mili-
tärische Gewalt; er hat für Recht und Ord-
nung im Innern zu sorgen, er hat die oberste
Exekutive, die Rechtsprechung und die
oberste Legislative. Das mächtige König-
tum, auf dem allein die Reichseinheit be-
ruhte, hat naturgemäß auf allen Gebieten
des politischen Lebens die Verhältnisse der
verschiedenen im Reiche vereinigten Stäm-
me stark abgelenkt, hat oft an die Stelle
der alten einheimischen Institutionen neue
zu setzen gesucht. Ein Rivalisieren des
alten Volkstümlichen und des neuen vom
König und seinen Beamten Gewollten war
die Folge, ein gewisser Dualismus, der in-
dessen niemals zu zwei verfassungsmäßig
bestehenden Rechtssystemen geführt hat
(s. u. Gesetzgebung § 3). Der König
hatte die Macht, seinen Befehlen auf
allen Gebieten Gehorsam zu erzwingen,
er gebot bei Androhung von Strafen, in
die der Ungehorsame gleich dem Treulosen
verfiel, und zwar von Strafen, die ent-
weder vom Gesetz für bestimmte Ungehor-
samsfälle normiert waren, oder die erst nach
dem individuellen Verhalten bemessen
wurden (s. u. Bann).
§ 6. Der König war aber in seinen Ver-
fügungen nicht unbeschränkt. Allerdings
ist zu bedenken, daß von festen Grenzlinien
nicht die Rede sein kann in Zeiten, da die
Verfassung als das jeweilige Ergebnis der
lebendigen Kräfte erscheint, daß vollends
alle Garantien gegen die Überschreitung
der königlichen Machtsphäre fehlen müssen.
In der Tat hat das fränkische Königtum
in der 2. Hälfte des 6. Jahrhs. keine
Schranken beachtet und die Richtung des
Absolutismus, ja die des Despotismus wäh-
rend mehrerer Jahrzehnte erfolgreich ein-
geschlagen. Aber das wurde von den Zeit-
genossen als Unrecht empfunden, und
selbst damals haben die Könige wenigstens
formell der Idee einer gewissen Volksteil-
nahme Zugeständnisse gemacht. Zweierlei
ist selbst in den Zeiten der absoluten An-
spannung der merowingischen Königs -
macht als ideelle Forderung festgehalten
worden: Der König ist in seinen Maß-
nahmen an das Recht gebunden, und er
soll in wichtigsten Fragen der Gesetzgebung
wie der Verwaltung die Zustimmung des
Reichs einholen (s. u. Gesetzgebung § 4
und Volksversammlung).
§ 7. Das Aufkommen der Aristokratie
auf der einen Seite, die Degeneration der
Merowinger auf der anderen bewirkten den
Umschwung in den Verhältnissen der könig-
lichen Gewalt. Der König ward Organ der
zur Herrschaft gelangten Adelspartei. Und
da später der Kampf um die Herrschaft sich
in der Form eines Kampfes um den Major -
domat (s. u. Majordomus) vollzog, da
schließlich der Besitz desMajordomats den
Besitz des eigentlichen Reichsregiments
bedeutete, so wurde der merowingische
König ein Organ des Hausmaiers: qui nobis
in solium regni instituit sagte der letzte Mero -
wingerkönig vom Hausmaier Karl. Wäh-
rend im 6. Jahrh. ein festes Erbrecht der
KÖNIG
73
Merowinger bestand und das Reich, das
nach außen hin seine Einheit bewahren
sollte, nach den jeweiligen Verhältnissen
der Königsfamilie geteilt wurde, hat im
7. Jahrh. der Adel bzw. der Majordom
Merowinger als Einheits- oder als Teil-
könige aufgestellt, je nach den augenblick-
lichen Machtverhältnissen. Dabei haben sich
gewisse politische und unbewußte nationale
Bedürfnisse Geltung verschafft. Während
ferner im 6. Jahrh. es weder einer Wahl
noch eines besonderen Einsetzungsaktes
der erbberechtigten Könige bedurfte und
nur bei Durchbrechung normaler Verhält-
nisse Schilderhebung und ähnliches statt-
fand, während der neue König sich mit
einer Umfahrt in seinem Reich begnügte,
gewann im 7. Jahrh. die Aristokratie ein
freilich nie bestimmt ausgestaltetes Wahl-
recht, und es trat das unerläßliche Bedürfnis
auf, jeden König durch einen staatsrecht-
lichen Akt (Inthronisation) in seine Herr-
schaft einzuführen (s. Königskrönung). Die
Schwächung der königlichen Gewalt im 7.
Jahrh. bedeutete Schwächung der Staats-
macht selbst: das merowingische Reich
schien der Auflösung entgegenzugehen.
Die Rettung brachte eine austrasische Fa-
milie, die sich des Majordomats im ganzen
Reich bemächtigte (687), das Amt zum
Herrschaftsrecht entwickelte und schließ-
lich die merowingische Dynastie ent-
thronte.
§ 8. Zweierlei ist dem Königtum der
neuen Dynastie eigentümlich: einmal die
Anknüpfung an germanische Verhältnisse,
die in der späteren Merowingerzeit ver-
wischt waren; sodann die kräftigere Auf-
nahme theokratischer Elemente. Schon als
Hausmaier haben die Karolinger die Jahres-
versammlungen des Volks zu einer regel-
mäßigen Einrichtung des Verfassungslebens
gemacht, sie haben sich in allen wichtigen
Maßnahmen auf die Mitwirkung der vor-
nehmen Volkselemente gestützt, sie haben
daher auch nach dem Jahre 751 trotz der
Erblichkeit der Herrschaft eine Volksteil-
nahme beim Wechsel im Königtum be-
stehen lassen: eine Wahl, wenn es galt —
wie die Ordnungen von 8Ö6 und 817 woll-
ten — unter mehreren Erbberechtigten
einen zu bestimmen, oder eine öffentliche
feierliche Einsetzung, wenn keine Auswahl
zu treffen war. Unter Pipin und Karl d. Gr.
aber wurden biblisch-christliche Vorstel-
lungen, die schon unter den Merowingern
gewirkt hatten, von bedeutsamem Einfluß.
Salbung und Krönung (s. u. Königs-
krönung), die Einführung der Devotions-
formel im Königstitel (s. Gottesgnaden-
tum), die Insignien und Symbole der mo-
narchischen Gewalt (s. Insignien) waren die
äußerlichen Folgen dieser Einwirkungen,
die sich in der gesamten Staatsverfassung,
in den Aufgaben und Zielen des König-
tums finden. Das abendländische Kaiser-
tum Karls hat nur eine weitere Steigerung
der theokratischen Mission des Königtums
gebracht (s. Kaiser).
§ 9. Der ostfränkische Teilkönig wurde
König des deutschen Reichs. Das fränki-
sche Königtum fand seine Fortsetzung im
deutschen. Dieser Übergang hat zugleich die
Momente der Erblichkeit zurückgedrängt.
Schon bei Arnulfs Erhebung (887) lag das
Schwergewicht auf dem Willensausdruck
des Volkes. Und vollends war das der Fall
bei der Erhebung Konrads (911) sowie
bei der Heinrichs I. (919). Durch Desig-
nation, dann, seit 953, durch Wahl des
Sohnes bei ihren Lebzeiten suchten die
Könige festere Verhältnisse zu schaffen.
In der Tat ist unter den Ottonen und dann
unter den Saliern die Richtung auf Schaf-
fung einer Erbmonarchie eingeschlagen
worden. Aber schließlich siegte das reine
Wahlprinzip. Und das hat wesentlich die
Schaffung einer starken Reichsgewalt im
deutschen Volk verhindert.
§ 10. Der merowingische König führte
den Titel rex Francorum vir inluster. So
auch die älteren Karolinger, bis Karl nach
der Eroberung des Langobardenreichs den
Hinweis auf diese Gebiete einführte: rex
Francorum et Langobardorum. Die karo-
lingischen Könige des 9. Jahrhs., die deut-
schen seit dem 10. Jahrh. aber haben sich
gewöhnlich nur rex genannt, ohne des
Volkes oder des Landes der Herrschaft zu
gedenken, während sie von privater Seite
oft als Könige der Franken, auch Ger-
maniens, seit dem II. Jahrh. als Könige
der Deutschen und dergl. bezeichnet wur-
den. Erst die Könige aus salischem Ge-
schlecht begannen, das Romanorum des
Kaisertitels dem Königstitel einzufügen.
74
KÖNIG
S. die unter 'Staatsverfassung' zitierten Werke,
bes. die von Waitz, Brunner, Dahn.
Ferner W. Schücking Der Regiertmgsan-
tritt, 1899. G. Seeliger.
B. E n g 1 a n d. §11. Ein Königtum
(cynedöm) ist den Angelsachsen schon
sehr früh bekannt gewesen, und zwar macht
auch hier den Beginn ein Kleinkönigtum
(s. 'Staatsverfassung'), über dessen Stellung
im einzelnen aus den Quellen verhältnis-
mäßig viel zu ersehen ist, da es weit in die
geschichtliche Zeit hereinreicht. Wie aller-
dings dieses Kleinkönigtum entstand, dar-
über sind im Grunde nur Vermutungen mög-
lich, doch werden die 495 in England ein-
fallenden Führer [aldormen) der Sachsen
schon 519 als Könige erwähnt, und ihr
Aufsteigen zu dieser Stellung erklärt sich
am besten durch die Annahme, daß diese
früheren Clans Cerdric und Cynric alle bis
dahin unverbundenenWestsachseri vereinig-
ten, alle Angehörige des Stammes gegenüber
dem Ausland vertraten. Neben diesem
Kleinkönigreich der Westsachsen finden wir
Könige in Kent, Mercien, Essex, Sussex,
Ostanglien, Northumbrien; nicht selten sind
auch diese Gebiete zeitweise wenigstens in
noch kleinere Königreiche geteilt.
Der König (cyning, ßeoden, dryhten)
wurde gewählt vom witenagemöt (s. d. und
'Königswahl'), wobei in der Regel an dem-
selben Geschlecht festgehalten wurde, wenn
auch keineswegs immer der Sohn dem
Vater folgte. Zeichen eines Übergang-
stadiums in der Konsolidierung der soge-
nannten „sieben Königstämme", der „Hept-
archie", ist die vorkommende Aufteilung
des Landes unter mehrere Söhne. Vom
witenagemöt konnte der König auch wieder
abgesetzt werden. Etliche Zeit nach Ein-
führung des Christentums hören wir auch
von Krönungen angelsächsischer Könige
(s. 'Königskrönung').
§ 12. In seinen Rechten [cyninges ge-
rihta) war der König sehr erheblich durch
das witenagemöt beschränkt, dessen Mit-
wirkung er bedarf zu Gesetzgebung, Recht-
sprechung, Entscheidung über Krieg und
Frieden, Auflegung von Abgaben und Ver-
fügung über Hoheitsrechte. Sein Verhältnis
zum Volk beruhte wohl schon früh auf einem
wechselseitigen, von ihm dem Volk und von
diesem ihm geleisteten Eide, dessen Formel
aus dem 10. (9.?) Jahrh. erhalten ist und
seinem Inhalt nach, einen Vertrag (formcel)
bekräftigend, eine gegenseitige Treuepflicht
begründet. Der König ist hläford and mund-
bora des ganzen Volkes, und so kann das
Volk, wenn der König erschlagen wird, wie
der Gefolgsmann bei Tötung seines Herrn,
eine besondere, dem Wergeid gleiche Buße
verlangen, die cyneböt. Aber auf der ande-
ren Seite hat das angelsächsische Königtum
schon in der kleinstaatlichen Zeit eine Fülle
bedeutender Macht erlangt. Das gesamte
Beamtenwesen, geistliches wie weltliches,
ist königlich; der Volksbeamte ist ver-
schwunden, der Königsdienst hebt den
Stand. Der Friede ist aus einem Volks -
frieden zum Königsfrieden geworden und
damit der Angelsachse zum cyngesfridman,
die Schutzgewalt (mundbyrd) des Königs
ist mit 60 Schillingen zu büßen, wogegen
die des eorl nur mit 12. Neben dem all-
gemeinen Frieden entwickelt sich allmäh-
lich der besondere, vom König als solchem
ausgehende Königsfrieden, der die Um-
gebung des Königs und alle die schützt,
die er in seinen Schutz genommen hat
(s. Friede § 2 c). Alle Leitung der Recht-
sprechung geht schon frühe vom König
aus, der dann selbst der oberste Richter
ist und als solcher das Recht der Be-
gnadigung hat, von dem sich alle Recht-
sprechungsgewalt ableitet. Er erläßt das
Aufgebot [fyrd) und ist oberster Heer-
führer.
Mit dem germanischen König im allge-
meinen teilt der angelsächsische Kleinkönig
das Recht, ein Gefolge zu halten (s. 'Gefolg-
schaft' §§7 ff.), womit der königliche Hof in
Zusammenhang steht. Sein Titel ist zuerst
nur cyning, allenfalls unter Hinzufügung
des Volkes, wie zB. in Cantwara cyning
oder auch rex Canciae, rex Anglorum et
Saxonum, aber schon im 7. Jahrh. mit
Zusätzen wie deo disponente, deo adiuvante,
dann mid godes gije ausgestattet (s. 'Gottes-
gnaden tum'), wie der König selbst schon
früh als Gottes Stellvertreter aufgefaßt
wird. Als Abzeichen dienten eine Lanze
(ags. ßüf) mit einer Fahne (?), Hochsitz
(cynestöl) und Krone. Ein höheres Wergeid
kam ihm wie jedem Mitglied der könig-
lichen Familie wohl überall zu.
§ 13. Auch die finanziellen Rechte des
KÖNIG
75
Königs waren schon in dieser Periode nicht
unbedeutend. Der König besaß Grund und
Boden wie alle Freien des Landes, daneben
aber auch als König ein Krongut, den do-
minicatus regis adregnum pertinens (cyninges
ham, cyninges tun), wobei allerdings die
feste Abgrenzung zwischen diesen beiden
Vermögen wie anderswo, so auch hier, erst
im Laufe der Zeit erfolgt sein mag (s. 'Kron-
gut'). Außerdem stand dem König das
Obereigentum am ganzen Lande zu. Von
den Bußen und überhaupt den Strafge-
fällen erhielt der König einen bestimmten
Anteil, insbesondere aber die Bannbuße
(oferhyrnes; cyningeswlte, s. 'Bann', 'Frie-
densgeld') und in weitem Umfang konfis-
ziertes Gut (Ächtergut). Sowohl Abgaben
von (Natural-) Beiträgen durch die Unter-
tanen (jeormfultume) wie die Verpflegung
des Königs und seines Gefolges auf Reisen,
die Gastung (feorm) unterstützen die könig-
liche Wirtschaft. Endlich kommen in Be-
tracht Zölle (s. d.), Münzrecht und eine
Reihe von Regalien (s. d.), wie Strandrecht,
Schatzrecht, Berg- und Salzregal usw. Un-
ter diesen Verhältnissen brachte der Über-
gang zum Großkönigtum unter Egbert von
Wessex um das Jahr 800 wie unter Edgar
im 10. Jahrh. nicht gleich große Verände-
rungen hervor, wie sie die Errichtung
skandinavischer Großreiche zeigt. Nur eine
Steigerung der königlichen Machtfülle ist
die Folge der Erweiterung des Herrschafts-
gebietes. Äußerlich zeigt sich dies in den
neuen Titeln wie „imperator", „cyning and
casere totius Britanniae" , „totius Albionis
imperator Augustus" oder „Bryten-walda".
Die mundbyrd des Königs ist auf 5 Pfund
gestiegen, das Delikt des Hochverrats aus-
gebildet, die Stellung des Königs als Ge-
folgsherr aller Untertanen (cynehläford)
folgerichtiger durchgeführt.
S t u b b s Constitutional History I6 1 58 ff.,
187 ff. Kemble The Saxons in England 11* 1 ff.
S c h m i d Glossar s. v. cyning. M a i 1 1 a n d
Constitutional history 54 ff. Larson The kings
household in [England. Hatschek Englische
Verfassungsgeschichte 61 ff. Lieber mann
Gesetze der Angelsachsen II 2, 548 — 558. Vgl.
Literatur zu Krönung, Königswahl.
C. N o r d e n. § 14. Das Königtum der
drei skandinavischen Reiche macht wäh-
rend des in Frage stehenden Zeitraums eine
tief eingreif ende Wandlung durch, und über-
dies scheidet sich das ostnordische König-
tum nach dieser Wandelung scharf vom
norwegischen, weniger das schwedische
vom dänischen. Den Anfang macht das
Kleinkönigtum, während dessen Klein-
könige (smäkonungar) in bald größeren
bald kleineren civitates (fylki; s. 'Staats-
verfassung') die Stellung des Zentralbeam-
ten als fylkiskonungar einnehmen. Zerfiel
das fylki in Hundertschaften, so stand an
deren Spitze ein hersir, der aber auch den
Titel herafrskonungr führen konnte. Wie
der fylkiskonungr war er Beamter des
Volkes und wie jener im strengen Sinn des
Wortes ein konungr, d. h. ein Mann aus
edlem Geschlecht. Die norwegische Klein -
königswürde war sogar bereits vererblich,
vielleicht auch die dänische und die schwe-
dische. Im Laufe der Zeit bildeten sich
größere Reiche, indem entweder ein Klein -
könig andere unterwarf, sich damit zum
Oberkönig (yfirkonungr, pjöäkonungr), diese
zu Unterkönigen (undirkonungar), Schatz-
königen (skattkonungar) machte, oder indem
durch Heirat oder Erbgang solche Verbin-
dungen entstanden. Das territoriale Umsich -
greifen dieses Einigungsprozesses führte
endlich zur Errichtung des Großkönigtums,
wobei immerhin der Schlußakt ein mehr oder
weniger gewaltsames Eingreifen des ersten
Großkönigs oder Einkönigs (anorw. ein-
valdskonungr) war, bei Dänen und Schwe-
den vielleicht getragen vom Volk. Dieses
Großkönigtum ist das zweite Stadium in
der Entwicklung des skandinavischen Kö-
nigtums: aus dem Beamtenkönig ist ein
Herrscherkönig geworden (s. dazu 'Staats-
verfassung' § 1).
§ 15. Das norwegische Königtum ist
hierbei ein Erbkönigtum geblieben, mit
vorübergehender Ausnahme im Jahre 1164.
Verschieden nur war die Erbfolge im einzel-
nen geregelt. Haraldr härfagri teilte, ähn-
lich Karl d. Gr., das Reich unter seine
Söhne, indem er einen zum Oberkönig,
die andern zu Unterkönigen machte, seine
Tochtersöhne zu Jarlen bestimmte. Olafr
helgi einigte das hierdurch zersplitterte
Reich wieder, und zunächst wurden die
durch Anlehnung der Thronfolge an die
Stammgutfolge gebotenen Teilungen unter
gleich nah Berechtigte durch gemeinsame
76
KÖNIG
Regierung dieser vermieden, bis verschie-
dene besondere Thronfolgeordnungen von
1164 (Magnus Erlingsson), 1260 (Hakon
Hakonarsson) und 1278 (Magnus laga-
boetr) diese Fragen regelten. Die letzt-
genannte Ordnung beruft in bestimmter
Reihenfolge nur Männer zum Thron, schließt
also gegenüber früheren Bestimmungen die
Weiberfolge aus und drängt die unehelich
Geborenen zurück bis an die 7. Stelle; sie
setzt ferner ein Kollegium ein, bestehend
aus dem Erzbischof, 12 Bischöfen und den
12 besten Männern in jedem Bistum,
das die Tüchtigkeit des Berufenen zu
prüfen, allenfalls auch einen König 'zu
wählen hatte (s. 'Königswahl'). Der
Berufene war konungs efni (wörtlich =
Königsstoff) und erst durch den besonderen
Akt der konungstekja (s. d.) wurde er zum
König. — Im Gegensatz zum norwegischen
König wurden der dänische und der schwe-
dische König jedenfalls in diesem Stadium
gewählt, wobei nur das althergebrachte
Festhalten am gleichen Geschlecht durch
lange Zeiträume den Schein eines Erbkönig-
tums erzeugen kann (s. 'Königswahl'). —
Nicht germanischer Wurzel ist die allmählich
überall eingeführte Königskrönung (s. d.).
§ 16. Der Titel des norwegischen Königs
ist zuerst nur „Nöregs konungr" , seit 1164
„med Gufrs miskunn Nöregs konungr" auch
mit dem Zusatz „hinn koronaM". Der
schwedische König nennt sich „kununger
Svea ok Gota", „kununger Svearikis ok Nor-
ghis ok Skäne", seit Knut Eriksson (1167
bis 1195) ,,dei gratia rex Sveorum (et Go-
thorum)", der dänische ,,rex Danorum",
später mit gleichem Zusatz ,,dei gratia"
(über dessen Bedeutungslosigkeit s. 'Gottes-
gnadentum').
Gemeinsames Abzeichen der skandinavi-
schen Könige war der Hochsitz (anorw.
häsceti) und die Fahne (anorw. merkt). Dazu
kam das königliche Siegel, später Reichs-
siegel. Ein Ehrenrecht ist auch der An-
spruch auf eine bei bestimmten Vergehen
fällige Unehrenbuße (anorw. fiokkaböt),
ferner das Recht, ein Gefolge zu halten (s.
'Gefolgschaft' §§ 15 ff.).
§ 17. Sehr verschieden gestaltet sind die
sonstigen Rechte der skandinavischen Kö-
nige, der Umfang der königlichen Macht
(aschw. kunungsdämi, anorw. konungs-
dömr, konungsvald). Gemeingermanisch ist
die Auffassung dieser Macht als eines
privatrechtlichen Eigentums, des Königs
als „stammgeboren zu Land und Volk",
des Verhältnisses zwischen Herrscher und
Volk als eines gegenseitigen. Mit dem
Christentum verschwunden ist überall
die Stellung des Königs als Oberpriester,
die aber in einzelnen Erscheinungen noch
fortlebt. Ausdrücklich zugewiesen wird ihm
in Norwegen und Schweden die allgemeine
Leitung des Reichs (anorw. rikisstjörn,
landsstjörn). Er muß steuern und ver-
walten Land und Volk (aschw. styra ok
rapa burghum ok landum). Dabei stützte
ihn das königliche Bannrecht (s. 'Bann').
Eine Folge war das Recht der Vertretung
des Reiches nach außen und das Gesandt-
schaftsrecht und die Leitung des noch
wenig, fast nur hinsichtlich der Brücken
und Wege entwickelten Polizeiwesens.
Schon erhebliche Verschiedenheiten zei-
gen sich im Punkte der Friedenswahrung.
Zwar ist der König in allen Reichen ober-
ster Wahrer des allgemeinen Friedens, aber
in verschiedenem Maße nimmt das Volk an
dieser Wahrung mit teil; dies zeigt sich
dann, wenn ein Friedloser den Frieden
wieder gewinnen will (s. 'Friedlosigkeit').
In Norwegen hat der König den Frieden
zu geben, er nimmt allein das hierfür fällige
Fricdensgeld; in Schweden aber erhält die
Hundertschaft einen Anteil an der dort in
drei Teile fallenden Bußsumme, und in
Dänemark muß sogar ein Urteil der Landes-
versammlung zur Friedensgabe mitwirken.
Wohl aber hat überall der König Anteil an
den Strafgeldern. In Schweden erhält er
in der Regel ein Drittel der Gesamtbuße
(s. 'Buße'); daneben fallen besondere Bußen
allein an ihn, so konungs ensak, didghadräp
(Buße für einen Totschlag, dessen Täter
nicht entdeckt wurde; vom haeraj) des Tat-
ortes zu zahlen) und epsöres böter. Auch
in den übrigen Ländern fallen ihm bestimmte
Bußen zu, so insbesondere ,,des Königs
Recht" (adän. kunungsnet, anorw. kunungs
rettr). Im Laufe der Zeit geht auch von
ihm ein besonderer Friede aus, der Königs-
friede (s. Friede § 2 c). — Rechtsprechung
übte der schwedische König aus in seinem
frühestens unter Olaf skotkonungr (bis 1022)
nachweisbaren Königsgericht, im rcefsinga-
KÖNIGSGERICHT
77
ßing (s. 'Königsgericht'), selbst oder durch
einen Beamten, den landslicerra oder den
landsdömari, der dänische König seit dem
13. Jahrh. im kunungs reetteerce thing,
wogegen eine persönliche Rechtsprechung
des norwegischen Königs nicht bestand.
Dieser hatte nur durch den königlichen
Gesetzessprecher des 13. Jahrh., ferner
durch die Ernennung der Iqgrcüa durch seine
Beamten gleichen Einfluß auf die Recht-
sprechung, wie ihn jene außerhalb des
Königsgerichts durch Beamte üben konnten.
Die Stellung des Königs brachte aber
Tätigkeit als Schiedsrichter auf Wunsch
der Parteien zu allen Zeiten mit sich.
Immer war ein Königsurteil unanfechtbar.
Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht
haben die skandinavischen Könige nur in
beschränktem Umfang besessen. In Schwe-
den kann das königliche Einzelgesetz erst
seit Magnus laduläs (1275 — 90) der Zu-
stimmung der Landsgemeinde entraten,
und in Dänemark ist noch weit länger deren
oder des Reichstages Mitwirkung erforder-
lich. Doch konnte der norwegische König
Recht setzen in Einzelgesetzen (rettarböt)
schon seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhs.
und ohne solche Zustimmung.
Die Beamten wurden erst allmählich aus
Volksbeamten zu königlichen, und daher erst
sehr spät der König die Spitze allen Beam-
tenwesens (s. 'Beamte'). Dagegen steht der
König von Anfang an an der Spitze des
Heerwesens. Von ihm geht insbesondere
das Aufgebot aus; er bestimmt die Zahl
der zu stellenden Mannschaften und Schiffe
(s. Heerwesen), wenn auch im Rahmen des
Volksrechts. Die Entscheidung über Krieg
und Frieden hat der norwegische König
allein, der ostnordische aber nur mit Zu-
stimmung der Bauern.
§ 18. Sehr umfangreich, wenn auch
nicht gleich, sind die Finanzrechte der
skandinavischen Könige. In Schweden ist
der König seit alters zu den Upsala-
gütern (Upsalaoßar) berechtigt, einem auf
heidnisches Tempeleigentum zurückgehen-
den Krongut, über das er ebenso wie der
dänische König über sein kununglef be-
schränkt verfügen kann; in Norwegen tritt
erst etwa 1200 eine Scheidung des Privat-
eigentums des Königs vom Krongut ein. An
den König fällt auch der erbenlose Nachlaß
(aschw. dänaarf, adän. dänefe, anorw. dä-
narje). Auf seinen Reisen hat er das Recht,
mit seinem Gefolge in bestimmtem Umfang
verpflegt zu werden, das zum Teil in einen
Geldanspruch (adän. stuth) verwandelte
Recht der Gastung (aschw. gengiier/>, anorw.
veida, lat. servüium noctis). Dagegen ist
das sonstige Recht auf Abgaben sehr be-
schränkt. Der schwedische König erhält
solche bei dem Reiten der Eriksgata, der
dänische König in der Form von stuth und
innce. Auch das verschieden gestaltete
Bodenregal, Münzrecht, Recht auf Schatz,
Fundgut, Strandgut und Zölle gehören
hierher (s. hierüber wie überhaupt wegen
der Einzelheiten unter 'Finanzwesen'
§§2 ff.). Einseitige Steuerauflagen waren
ausgeschlossen. Mit den finanziellen Rech-
ten, aber auch mit? der Friedenswahrung
hängt das Strafverfolgungsrecht des Königs
zusammen.
Außer den bei 'Staatsverfassung' 'konungs-
tekja' und 'Künigswahl' angeführten Werken
s. insbesondere K. Lehmann Abhandlungen
z. germ. inbesondere nord. Rechtsgesch. I. Ders.
Königsfriede der Xordgermancn. K j e 1 1 e n Om
Eriksgatan. S c h 1 y t e r Juridiska Afhandlin-
gar I 1 fT. Ödberg Om den svenske konungens
donisrätt. 0 1 r i k Dansie Ä'onge og Praestestana.
E r s 1 e r Valdemarernes Storhedstid 1 48 ff.
H o 1 b e r g Kong Valdemars Lov 1 26 ff.
Jargensen l 'dsigt over den danske Retshistorie 2
31 ff. v. Schwerin.
Königsgericht. A. Süden. §1. Ur-
sprung. Das Königsgericht, das im
fränkischen Staat seine machtvollste Aus-
bildung erhielt, ist ein Erzeugnis der in
den südgermanischen Staaten nach der
Völkerwanderung eingetretenen Steigerung
der königlichen Gewalt. In diesen Mon-
archien wurde der König, indem er die alte
Landesgemeinde verdrängte, zum Inhaber
einer außerordentlichen, nicht an das
Volksrecht gebundenen Gerichtsgewalt. Er
übte sie in dem Königsgericht aus, das
damit, zumal unter den kraftvollen fränki-
schen Herrschern, zu einem der wichtigsten
Staatsorgane wurde.
§ 2. Ort und Zeit. Das fränkische
Königsgericht kennt im Gegensatz zu den
ordentlichen Gerichten keine bestimmte
Dingstätte; es tagt, wo gerade der König
sich aufhält und es zu versammeln beliebt;
mit Vorliebe wird es in den königlichen
78
KÖNIGSGERICHT
Pfalzen (palatia), an den zu ihren Ein-
gängen führenden Staffeln (ad stappulum
regis) abgehalten. Da der König von Pfalz
zu Pfalz zieht, ist es ein wanderndes Ge-
richt. Wo immer der König Gericht hält,
wird jedes niederere staatliche Gericht
ohne weiteres aufgehoben, gelegt. Sitzun-
gen des Königsgerichts werden in mero-
wingischer Zeit monatlich, in karolingischer
je nach Bedürfnis, meist allwöchentlich,
abgehalten.
§3. Besetzung. So wenig wie einen
ständigen Ort kennt das Königsgericht eine
ständige Besetzung. Der König ist in der
Wahl der Beisitzer völlig frei. Natürlich
werden meistens vorwiegend die hohen
Hofbeamten, hohe Geistliche, aber auch
Grafen, später Vasallen u. a. hinzugezogen.
Unter den Merowingefn war notwendiger
Beisitzer der Pfalzgraf (s. d.), weil er dem
Vorsteher der königlichen Kanzlei, dem
Referendarius, der die Ausstellung der
königlichen Gerichtsurkunden (placita) zu
besorgen hatte, den Hergang der Gerichts-
verhandlung berichten mußte, weshalb in
jenen Urkunden ausdrücklich auf sein
Zeugnis Bezug genommen wird. Vielleicht
fungierte der Pfalzgraf im Königsgericht
als Rechtsprecher (s. d.). In der karolingi-
schen Zeit wird dem Pfalzgrafen eine eigene,
von der übrigen königlichen Kanzlei abge-
trennte Gerichtsschreiberei unterstellt, die
nunmehr unter seiner eigenen Verantwor-
tung die Placita ausfertigt. Ursprünglich
wird der König regelmäßig selbst den Vor-
sitz geführt haben; unter den Karolingern
wird in minder wichtigen Sachen der Pfalz-
graf ein- für allemal mit dem Vorsitz be-
traut. Wenngleich im Königsgericht, auch
wenn es unter dem Pfalzgrafen tagte, die dem
König zustehende Gerichtsgewalt zum Aus-
druck gelangte, so fand doch eine rein per-
sönliche Rechtsprechung durch den König
nicht statt, vielmehr war die Art der Urteil-
findung durch Urteilsfrage und -antwort
die gleiche wie in den Volksgerichten;
selbst eine Zustimmung der am Hof sich
aufhaltenden Menge oder des versammelten
Heeres wird gelegentlich erwähnt.
§ 4. Billigkeitsgericht. Der
große Einfluß des fränkischen Königsge-
richts und seine weit ausgreifende Tätigkeit
beruht auf der zu allgemeiner Herrschaft
gelangenden Anschauung, daß der fränki-
sche König Inhaber einer außerordentlichen
Gerichtsgewalt sei, die ihm gestattete, sich
nicht wie alle übrigen Gerichte an die Sätze
des Volksrechts gebunden zu halten, son-
dern Billigkeit walten zu lassen. Damit
war ihm die Möglichkeit gegeben, dem
strengen Volksrecht ein den fortschreiten-
den Bedürfnissen sich anpassendes Amts-
recht an die Seite zu stellen, das für die
Entscheidungen des Königsgerichts maß-
gebend wurde.
§5. Zuständigkeit. Das fränki-
sche Königsgericht übte einmal eine mit
den Volksgerichten konkurrierende Ge-
richtsbarkeit aus. Denn der König ver-
mochte kraft des später sog. ius evocandi
jede noch nicht durch Urteil erledigte
Streitsache von dem Gericht, vor dem sie
anhängig war, abzurufen und vor sein
Forum zu ziehen. Ferner konnte das
Königsgericht von denjenigen Personen
angegangen werden, denen der König das
sog. Reklamationsrecht (ius reclamandi ad
regis definüivam sententiam) verlieh; es
pflegte den in den Königsschutz aufge-
nommenen Personen und Kirchen, den
Vertretern des königlichen Fiskus zuzu-
stehen. Dazu kam, daß in gewissen Fällen,
zB. im Fall der Urteilsschelte (s. d.), an das
Königsgericht Berufung eingelegt werden
konnte, so wie es auch bei Rechtsverzöge-
rung und Rechtsverweigerung zuständig
war. Endlich errang es für bestimmte An-
gelegenheiten ausschließliche Zuständig-
keit: gewisse schwere Strafen (zB. die Acht
im Ungehorsamsverfahren, die Todesstrafe
über freie Franken) können nur in ihm ver-
hängt, gewisse Verbrechen (zB. Heeres -
flucht) nur in ihm abgeurteilt, gewisse
Rechtsgeschäfte (zB. Freilassung durch
Schatzwurf) nur in ihm vorgenommen
werden; auch sollen Rechtsstreitigkeiten
der Großen überhaupt nur in ihm zur Ver-
handlung kommen.
§ 5. Gerichte der Königs-
boten. Als 'Abspaltungen des Königs -
gerichts' (Brunner) stellen sich die Gerichte
der Königsboten dar, die diese im be-
sonderen Auftrage des Königs und aus-
gestattet mit der vollen königlichen Bann-
gewalt abhielten. Diese Gerichte waren in
ihrer örtlichen Zuständigkeit auf die einzel-
KÖNIGSGERICHT
79
nen missatischen Sprengel beschränkt, aber
in dieser Begrenzung ganz ebenso organi-
siert und mit der gleichen Machtvollkom-
menheit ausgestattet wie das am Hof des
Königs tagende Königsgericht; auch sie
wirkten insbesondere als Billigkeitsgerichte.
Sie sollten allerdings die Tätigkeit der
Grafengerichte nicht hindern, sondern er-
gänzen.
§6. Verfall und Weiterbil-
dungen. Mit dem Sinken der monarchi-
schen Gewalt büßt das fränkische Königs -
gericht und büßen, wenigstens in Deutsch-
land, die missatischen Gerichte ihre Be-
deutung ein. Die letzteren verschwinden
hier sogar völlig. Wohl setzt das Hof-
gericht des deutschen Königs im Mittel-
alter zwar äußerlich die Tätigkeit des
fränkischen Königsgerichts fort, aber es ist
weit entfernt, wie dieses die gesamte
Rechtspflege des Reichs zu regeln und zu
ergänzen. Dagegen werden außerhalb
Deutschlands die in der alten fränkischen
Einrichtung liegenden Möglichkeiten kräftig
weiter entwickelt. So in der Curia regis
des französischen Königs und in der Curia
ducis des normannischen Herzogs, vor
allem aber in der von diesem als englischem
König nach normannischem Muster in
England begründeten Curia regis. In dieser
gelangt im Gegensatz zu dem in seiner
Wirksamkeit sehr beschränkten angel-
sächsischen Königsgericht ein oberstes
Reichsgericht zur Ausbildung, das, in der
Hauptstadt des Landes ständig tagend, mit
einem ständigen, bald schon gelehrten
Richterpersonal besetzt, den Satz, daß der
König höchster Richter des Reiches sei,
zur unbedingten Geltung bringt und beson-
ders auch in der Erzeugung eines eigenen,
dem strengen Landrecht [common law) an
die Seite tretenden Billigkeitsrechts (equity)
an das fränkische Königsrecht erinnert.
Die Gerichtsbarkeit der fränkischen Kö-
nigsboten findet ihre rechtsgeschichtliche
Fortsetzung in der normannischen und
anglonormannischen Einrichtung der reisen-
den Richter.
Brunn er DRG. 2, 108 ff, 133 fr. 193 ff.
Schröder ZJÄC5. I79ff. v.AmiraM/2
158 ff. und die dort angeführte Literatur.
R. Hübner.
B. N o r d e n. § 7. Ob der König im
Norden eine eigene richterliche Tätigkeit
von jeher entfaltet hat, ist eine bestrittene
! Frage. In Norwegen läßt sich von
einem Richteramt des Königs für die ältere
Zeit kaum reden; nur mittelbar besteht ein
Einfluß des Königs auf die Rechtsprechung,
insofern er die Deputierten zum tygßing
(nefndarmenn), aus denen die Iqgretta ge-
bildet wird, ernennt. Seit Mitte des 13.
Jahrhs. tritt aber neben die Thinggemeinde
als Rechtssprecher der vom König bestellte
Iqgmadr, von dessen Spruch der Zug an
das Iqgping geht, welches wiederum die
Sache dem König zu unterbreiten hat.
Weiter kann der König bei Unstimmigkeit
innerhalb der Iqgrelta das Recht ergänzen
und ändern (Konungr er yfir lögin skipa9r
L. L. Thingfareb. 11), so daß dem nor-
wegischen König eine oberste revidierende
Tätigkeit auf dem Gebiete der Recht-
sprechung verliehen ist.
§ 8. Auch in Dänemark scheint der
König ursprünglich an der Rechtsprechung
nicht direkt beteiligt zu sein. Aber im
13. Jahrh. bildet sich ein Königsgericht
(r<arceßing) mit allgemeiner zivil- und
strafrechtlicher Zuständigkeit, welchem der
König oder dessen Vertreter (justiciarius
regis) vorsteht und das in erster und letzter
Instanz angegangen werden konnte. Das
raettaraeping konnte an jedem beliebigen
Orte abgehalten werden. Der König hat das
jus evocandi. Daneben findet sich ein
königliches Hof gericht (konungs eghet ßing) ,
das der König an seinem Hofe in Person
abhält.
§ 9. Am schwierigsten ist die Sachlage
in Schweden. Manches spricht hier
dafür, daß des Königs Tätigkeit von jeher
in stärkerem Maße als in Dänemark und
Norwegen die Rechtsprechung betraf; doch
läßt sich ein sicheres Resultat kaum ge-
winnen. Seit dem 13. Jahrh. bildet sich
jedenfalls auch hier ein Königsgericht mit
allgemeiner Zuständigkeit und dem könig-
lichen Evokationsrecht (kunungs rcefst) aus,
das zumal auf dem Gebiete des Land-
friedensbruchs (kunungs efisöre) eine ener-
gische Tätigkeit entfaltet und sich später
in zahlreiche Formen spaltet.
§ 10. Wie im Süden hat im Norden das
königsgerichtliche Verfahren mancherlei
Reformen mit sich geführt, die später in
8o
KÖNIGSHÖFE
das volksgerichtliche Verfahren übergingen;
zumal gilt dies von Schweden, wo ein
Billigkeitsverfahren, das Inquisitionsprin-
zip in Strafsachen (sannind Uta), die Aus-
bildung einer eigenen Vollstreckung, die
weitere Ausbreitung der Jury (siehe
Geschworene § 8, freilich auch W es tma n,
Den svenska Nämden 1 1912) dem Königs-
gericht zu verdanken ist; Dänemark und
Norwegen weisen ein Verfahren mit literae
ammonitoriae (brefabrot) auf. Unzweifel-
haft haben hier ausländische, zumal eng-
lische Einflüsse mitgewirkt.
K. Lehmann Königsfriede d. Nordger mantn
1886. Maurer Vorl. I, 1 8.299 fr. 315 fr.
Brandt Forel. II 200 ff. Taranger II 1 p. 52,
198. Ödberg Om den svenska Konungens
Domsrätt för SveaHofrätts inrättande är 1614.
1875. Karlsson Den svenske Konungcs
domsrätt Diss. 1 890. Matzen Forel. II 1 25 ff.
L. Holberg Kong Va Idemars Lov, 1886
p. 126 ff. K.Lehmann.
Königshöfe (curtes regiae).
A. Deutschland §1 — 18. I. Literarische
Überlieferung § 1 — 3. II. Archäologische Fest-
stellungen § 4 — 12. III. Das System der
Anlage § 13 — 14. IV. Nachleben der Königs-
höfe § 15 — 17. V. Liste der erhaltenen be-
festigten Königshöfe § 18. (Schuchhardt.)
— B. Norden § 19 — 21. (Dietrichson.)
A. Deutschland.
I. Literarische Überliefe-
rung. § 1. Ein Erlaß Karls d. Gr. (Bene-
ficiorum fiscorumque regalium describen-
dorum formulae, Mon. Germ. Leg. I
S. 175 ff.) stellt das Muster auf für ein In-
ventar sämtlicher Krongüter. Asnapium,
Grisio und Treola — von denen wir aber
nicht wissen, wo sie gelegen haben — und
mehrere nicht genannte werden vom Gro-
ßen bis ins Kleinste beschrieben: die Be-
festigung, die Häuser mit ihrer ganzen
Ausstattung, der Garten mit seinen Bäu-
men und Pflanzen. Zunächst erfahren wir,
daß fast jede curtis ihre curticula hat und
beide von einer Befestigung umgeben sind.
In der curtis stehen die Wohnhäuser,
Küche, Backhaus, Ställe, Speicher usw.
Die- curticula ist „ordinabiliter disposita
diversique generis plantata arborum". Die
curtis ist also der Gutshof, die curticula
Obstgarten. Einmal heißt es: (habet) cur-
ticulam similiter tunimo interclusam.
Pomerium contiguum diversique generis
arborum nemorosum. Also neben der
curticula noch ein pomerium, ein Baum-
garten.
§ 2. Für die Befestigung werden vier
Hauptarten unterschieden. Nur einmal,
bei Treola, heißt es : , ,curtem m u r o circum-
datameumporta ex lapide facta"; sonst ist
die curtis und gleicherweise die curticula
immer „tunimo circumdata". Dieser
tunimus ist einmal allein verwendet (As-
napium: curtem tunimo strenue munitam,
cum porta lapidea . .), ein andermal trägt
er eine Dornhecke (curtem tunimo circum-
datam desuperque spinis munitam cum
porta lignea . .), ein drittes Mal einen
Flechtzaun (curtem tunimo circumdatam et
desuper sepe munita). Der tunimus, nach
ahd. Glosse = hovazun, Hofzaun, kann des-
halb nicht eine bloße Pallisade oder Planke
sein, sondern muß Körper mit Erdschüt-
tung haben, also, was archäologisch sich
immer zahlreicher findet, ein Erdwall,
3 — 5 m dick, mit Holzabsteifung an der
Front. Darauf konnte man sowohl eine
Dornhecke pflanzen wie einen Flecht-
zaun als Brustwehr errichten. Letzte und
einfachste Umhegung der curtes ist der
Flechtzaun allein; er tritt viermal für die
curtis auf, u. a. in der villa Grisio (cur-
tem sepe cireundatam, curtem sepe muni-
tam, curtem sepe bene munitam, curtem
sepe munitam cum portis ligneis), und
diese Höfe scheinen deshalb nicht die ge-
ringsten zu sein, denn nur unter ihnen hat
einer eine capellam ex lapide bene con-
struetam. (Mit einem solchen Flechtwerk
umgeben erscheint noch in Hartmann
Schedels Weltchronik (1493, S. CCLIII)
die Festung Sabaz an der Sau.)
§ 3. In jeder Curtis befindet sich ein
Königshaus, das immer an erster
Stelle erwähnt wird : invenimus in Asnapio
fisco dominico salam regalem ex lapide
faetam optime; ein anderes Mal d 0 m u m
regalem exterius ex lapide, et interius
ex ligno bene construetam, weiter c a s a m
regalem cum cameris totidem cami-
natis — domum regalem ex ligno
ordinabiliter construetam — casam d o -
minicatam ex lapide optime faetam.
Damit waren offenbar alle Inventar -
möglichkeiten erschöpft, aber daß dies
Stück nie fehlte und überall voransteht,
KÖNIGSHÖFE
81
zeigt, daß die Königshöfe immer auf die
Unterkunft des Königs selbst bedacht sein
mußten. Daß ihre Befestigung einen wirk-
lichen Schutz bot, zeigt die Begebenheit
bei der Krönung Heinrichs IL in Pader-
born 1002 Aug. io, wo die Bayern, die die
Bauern der Umgegend gereizt hatten, vor
ihnen in regalem curtem flohen (Mon.
Germ. Ss III S. 796).
IL Archäologische Feststel-
lungen. § 4. Die Befestigungen, welche
sich erst seit 1 899 nach und nach als fränki-
sche curtes herausgestellt haben, galten
vorher zumeist als römische Kastelle, so
vor allem Bumannsburg und Dolberger
Lager westl. u. östl. von Hamm (Nr. 2, 3),
und nach ihrer Analogie auch Wittekinds -
bürg b. Ruhe (15), Heisterburg a. d. Dei-
stcr (29), Burg b. Rüssel (16), Wekenborg
b. Bokeloh (13) ^Schuchhardt Drei
Römerkastelle an der Hase, Osn. Ztschr.
1891, Ztschr. hist. V. Nds. 1891 u. 92).
Man dachte sich das kleine Mittelviereck,
wie bei der Bumannsburg und Dolberg, als
„befestigtes Prätorium", und diese Auf-
fassung hat auch Knokes „Varuslager im
Habichtswalde" auf die römische Liste
gebracht.
Der Umschwung trat ein, als 1897 auf
dem Höhbeck a. Elbe (Kr. Lüchow) das
Kastell Hohbuoki Karls d. Gr. mit gleichem
Grundriß und Bau nachgewiesen werden
konnte (Atlas Nds. Bl. 46), 1898 Bumanns-
burg und Dolberg sich als karolingische
Edelsitze erwiesen (Mitt. Alt. -Komm.
Westf. I u. II) und 1899 Altschieder als
erster fränkischer Königshof auftrat (unten
Nr. 24). Der rechteckige Grundriß und die
Umwehrung, die bei vielen mit Mauer,
Berme und Spitzgraben ganz einem Limes -
kastell entspricht, ließ die frühere Deutung
auf römischen Ursprung verzeihlich er-
scheinen. Den Ausschlag gaben die Einzel -
funde, insbesondere die Gefäßscherben.
Eine hellgelbe Ware mit flüchtig aufge-
malten braunroten Verzierungen, die für
Bossendorf, Bumannsburg, Dolberg, Alten -
schieder bezeichnend war, aber bisher nicht
bestimmt werden konnte, hatte sich 1898
massenhaft in den Ringsdorfer Töpferöfen
(zwischen Köln und Bonn) des 9. Jhs. ge-
funden. Sie ist seitdem das Leitfossil für
unsere Königshöfe und frühen Herren-
Hoops, Reallexikon. III.
bürgen geworden. Neben ihr herrscht in
diesen Anlagen eine einheimische dicke
schwarzbraune Waare mit vielfach schon
gut profilierten Rändern.
§ 5. Der Grundriß ist sehr mannigfaltig, aber
immer ist als Hauptstück ein ungefähres
Viereck von 1 — 1 1/z Hektar vorhanden,
darin der Hof gestanden hat. Zuweilen ist
nur dies Viereck vorhanden (Nr. 1, 13, 21),
zuweilen ist es durch einen einfachen Vor-
wall nach der gefährdeten Seite hin ge-
schützt, der aber durch eine Holzbefesti-
gung gewiß mit dem Viereck verbunden
war, so daß also eine Vorschanze, die
curticula, entstand (17, 20, 30). Zuweilen
geht um die freiliegende curtis die äußere
Umwallung in größerem Abstände herum
(2, 3, 6, 16, 29). Am häufigsten aber ist
an die curtis die curticula mit voller Um-
wallung angeschlossen, meist halb so groß
wie die curtis (24, 25), aber oft auch ziemlich
ebenso groß (26, 27) oder noch größer (23).
Öfter hat die curtis auch zwei curticulae,
dann meist die eine links, die andere rechts
(15, 18), aber gelegentlich hängen auch an
einer Seite die beiden aneinander (28).
Um die curtis samt den curticulae läuft
dann zuweilen noch in großem Bogen die
Außenumwallung (15).
Dieser Grundriß ist fast immer in ein-
fachen klaren Linien gezogen, selten kommt
ein Doppelwall vor (2), selten besondere
Wachtschanzen vor dem Tore (4) oder eine
Mehrteilung des Vorgeländes (15).
§6. Die Umwehrung (Wall, Gra-
ben, Türme, Tore) ist durchweg die eines
Limeskastells: Wall mit Mauer oder Planke
verkleidet, breite Berme, Spitzgraben. Wo
irgend Steinmaterial im Gelände vorhan-
den, ist Verkleidung durch Mauer gewählt,
und zwar fast immer Kalkmauer [mit
Kalkmörtel] (4, 5, 8, 9, 15, 18, 21, 24, 26,
28, 29), selten Trockenmauer (27). Die M.
ist öfter ohne Ausgrabungen zu erkennen
(18, 28). Sie ist gewöhnlich 3, zuweilen
4 Fuß dick. Wo Holzwerk die M. ersetzte,
sind Pfostenlöcher bisher nirgend beob-
achtet, es scheint Schwellenbau angewandt
zu sein, wie bei Altenwalde (32) sich deutlich
zeigte; auch bei der Uffoburg (25) waren
die Torwangen durch eine Spur ver-
brannten Holzes im Boden markiert.
§ 7. Die Berme (ebene Fläche zwi-
6
82
KÖNIGSHÖFE
Tafel 6.
Wohn&r üb en
auf den Hünenknäppen
Dei Dolber£.
B Pfostenloch
□ Plattenbelaö
Königshöfe.
i. Aus: Schuchhardt, Atlas vorgeschichtlicher Befestigungen. — 2. Aus: Mitteilungen der Altertums-
kommission für Westfalen II. Maßstab i : 3125.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
KÖNIGSHÖFE
sehen Wall und Graben) ist regelmäßig
breiter als bei römischen Lagern und
Kastellen, bei Altschieder (24) maß sie
1 1/i — 2 m, bei der Heisterburg (29) 2 bis
21/2 m, bei der Ruller Wittekindsburg (15)
sogar bis 3 m.
§ 8. Der Graben ist bei all diesen
Anlagen ein Spitzgraben, wie man ihn
früher nur bei römischen Befestigungen
kannte, oft breit und tief, mit seiner Spitze
scharf in den Felsen geschnitten; Witte -
kindsburg (15) 87* : 3J/a m. Bei Dolberg
(3) fand sich vor dem Graben noch die Spur
eines in den Boden eingesetzten Verhaus.
Allein die Rüsseler Burg (16) hatte einen
breiten Sohlgraben.
§ 9. Türme sind bisher nur bei Me-
schede (8), bei der Wittekindsburg (15),
der Heisterburg (29) und der Altenburg am
Neckar (34) festgestellt, bei 15 und 29
liegen sie in Ecken der curtis und springen
nach innen ein. Wittekindsburg NO. -Ecke:
quadratisch 5,02 : 5,10 innere Weite, SW.-
Ecke rund 3,10 — 3,30 i. W. Heisterburg,
SW.-Ecke: rechteckig nicht ganz ausge-
graben. Bei Meschede liegt ein quadrati-
scher Turm ausspringend ander SO. -Ecke,
ein runder halb aus- halb einspringend in
der Mitte der N.- Seite. Bei 34 die Türme
alle viereckig nach außen.
§ 10. Tore haben die curtes öfter zwei
(4—9, 14, 18, 22, 24—27) als eines (3, 13,
16, 17, 19, 21, 23, 30, 31). Es sind immer
einfache Tore von rd. 3 m Weite, nie
Doppeltore, wie sie römisch (Haltern, Ober-
aden usw.) und altgermanisch und sächsisch
(Römerschanze b. Potsdam, Düsselburg b.
Rehburg) vorkommen. Sie werden gern
durch starkes Einbiegen der Wallenden ge-
bildet (4, 5,8, 9, 24, 29), wobei der Torweg
von außen nach innen sich oft stark verengt-
Die Torwangen bilden selten glatte Wände
(15, 29), gewöhnlich haben sie am Anfang
und am Ende Pfeilervorsprünge, so daß
der Torweg, im Übergang zu mittelalter-
licher Übung (Mausefalle), eine Kammer
bildet (4, 5, 24, 33).
§ 1 1. Die Innenfläche der curtis
(Häuser, Brunnen) ist bisher bei ganz weni-
gen untersucht, am besten bei Dolberg (3),
wo vielfache Kreuz- und Querschnitte zeig-
ten, daß für Menschen nur drei einräumige
Häuser dagewesen sind: Stube, Kammer
und Küche dichtbeieinander(s. Bd. ITaf. 14,6
und Bd. III Taf. 6, 1). Die Räume sind
kellerartig, 1,30 m in den Felsboden ein-
getieft, noch etwas tiefer gehen ihre 4 bzw.
6 Pfostenlöcher. Das erste Haus war zwei-
teilig und hatte eine gut erhaltene Treppe
als Eingang. In dem zweiten Hause befand
sich ein Herd. Das dritte und größte war
fast quadratisch mit 6 Pfostenlöchern. Im
übrigen kann die curtis nur Ställe und Spei-
cher und viel freien Hofraum gehabt haben.
Ähnlich präsentiert sich die Heisterburg
(29): nahe dem SO. -Tore liegen mehrere
Steinhäuser, zum Teil auch bis 1,20 in den
Boden getieft, ein einzelnes findet sich noch
gegen die SW.-Ecke hin. Am Nordrande des
Innenraums liegen zwei Brunnen, ein großer
runder und ein kleinerer viereckiger. Der
große faßte die Wasserader, die sich im
Gelände deutlich erkennbar gegen N. durch
die ganze curticula zieht und weithin eine
Schlucht gerissen hat (Taf. 6, Abb. 2).
In der Wittekindsburg (15) ist trotz viel-
fachen Suchens nur I Steinhaus (Einraum)
zutage gekommen.
§ 12. Die curticula ist, wie oben
gesagt, sehr verschieden gestaltet. Als
eigentliche curticula wird man nur die fest
umwallten und mit der curtis eng ver-
bundenen Teile betrachten dürfen, wie bei
der Wittekindsburg (15) die direkten An-
hängsel links und rechts. Bei Pöhlde (23)
und der Heisterburg (29) ist sie 3 bis 4 mal
so groß als die curtis, ein richtiges heri-
bergum. Der durch die weiter vorge-
schobene Befestigung entstehende Vor-
raum wird das sein, was in den brevium
exempla einmal über die curticula hinaus
pomerium heißt (s. oben § 1).
Die Um wehrung dieser Außenteile
weicht von der der curtis ab. Bei Alt-
schieder (24) hat die curtis eine Mauer, die
curticula nur einen Erdwall (NB. mit Holz
verkleidet) und bei der Heisterburg (29) ist
es ebenso.
Der Innenraum einer curticula ist
soviel ich weiß, bisher nur bei Altschieder
(24) untersucht, und hier fand sich in schar-
fem Gegensatz zur curtis ,die von Scherben
wimmelte, nicht ein einziges Stück. Es
war eben für gewöhnlich Garten und nur
selten einmal bewohnt.
§ 13. Das Gesamtbild einer curtis
84
KÖNIGSHÖFE
geben am besten die am eingehendsten
untersuchten und zugleich in ihrer Anlage
die verschiedenen Typen zeigenden: Bu-
mannsburg (2), Dolberg (3), Heisterburg
(29), Altschieder (24) und Wittekindsburg
(i5),dieschoninBd.ITaf. 14 dargestellt sind,
und von denen wir einige Einzelheiten hier
noch abgebildet haben, um die innere Ein-
richtung zu zeigen. Zurückzuführen ist
die bauliche Anlage der Königshöfe nach
Gestalt, Größe und Bestimmung auf die
römischen und keltischen Meierhöfe in
West- und Süddeutschland, über die der
vortreffliche Mainzer Katalog von K. Schu-
macher: „Materialien zur Besiedelungs-
geschichte Deutschlands", Taf. V, jetzt die
beste Übersicht gibt.
III. §14. Das System der An-
lage von Königshöfen geht aus
der Kombination der archäologischen Fest-
stellungen mit den urkundlichen und lite-
rarischen Zeugnissen hervor.
Am Fuße der alten Volksburgen läßt sich
fast immer ein Königshof nachweisen:
Amöneburg i. Hessen mit curtis Seiheim
(Bonifatius), Eresburg mit Horhusen, Sigi-
burg (Hohensyburg) mit Westhoven, Ski-
droburg mit Altschieder, Brunsburg mit
Huxari (Höxter). Hier sind offenbar die
Höfe der einheimischen Adligen oder Gau-
fürsten eingezogen und in fränkische Kö-
nigshöfe verwandelt. Aber daneben läßt
sich das Königsgut in geschlossenem Zuge
erkennen auf den gefährdeten Grenzen, so
auf der gegen die Sachsen von Knickhagen
a. d. Fulda über Hofgeismar -Arolsen bis
gegen Brilon, an der Sarazenengrenze
(Pyrenäen), im südöstlichen Alpengebiete
am Limes Forojuliensis, am Ostrande des
Alpengebietes von der Leithamündung bis
zum Plattensee als Limes Pannonicus. Die
archäologisch bisher nachgewiesenen er-
strecken sich vor allem an den Land- und
Wasserstraßen entlang ins Sachsenland
hinein und scheinen hier angelegt, sobald
ein neues Stück des Landes erobert war und
gesichert werden sollte. Vom Rhein aus
östlich in das Herz von Sachsen können
wir drei Parallellinien erkennen, eine an
der Lippe, die andere an der Ruhr und die
dritte zwischen beiden am Heiweg, der
eine Neuanlage Karls d. Gr. ist; der Heiweg
ist dicht besetzt mit Königshöfen, für die
das Land durch neue Rodungen gewonnen
war; das läßt sich aus der Lage der Gewanne
noch heute erkennen. Die wichtigsten sind
Duisburg, Dortmund, Brakel, Soest, Pader-
born (Rubel, Reichshöfe 1901). In ähn-
licher Weise hat um den Harz herum
P. Höfer das Königsgut festgestellt mit den
Haupthöfen in Nordhausen, Walhausen,
Tilleda, Halberstadt, Quedlinburg, Goslar.
Archäologisch hat sich die Linie Xanten -
Stadtlohn-Rheine-Ankum-Bremen-Sitten-
sen- Stade ergeben, die mindestens in ihrem
ersten Teil eine schon in römischen Zeiten
wichtige Straße bezeichnen wird. Sie liegen
durchschnittlich starke 40 km voneinander,
scheinen also nur als Etappen für Reiter-
heere in Betracht zu kommen.
§ 15. Die überlieferten Ausdrücke pala-
tium und heribergum für die curtis und ihre
Vorburg (Rubel, Die Franken S. 298 ff.)
deuten darauf, daß die curtis für dauernde
Bewohnung als ,,Hof", die curticula für
Unterbringung des durchmarschierenden
Heeres bestimmt war.
Der gelegentlich lange Aufenthalt Karls
d. Gr. im Sachsenlande, zB. 784/5, wo er
Weihnachten bei der Skidroburg feiert und
den Rest des Winters auf der Eresburg ver-
bringt, mag der Anlage solcher curtes-
Linien gewidmet gewesen sein, und der Aus-
druck „Saxoniam disponere" könnte diese
Tätigkeit passend bezeichnen. Die weiteren
Aufstellungen Rübeis aber, daß es eine
besondere technische Truppe, die scara,
bei den Franken gegeben habe, die die Aus-
scheidung des Königsgutes besorgte, und
daß das Amt des dux das eines obersten
Markscheiders gewesen sei, das in diesem
Sinne auch Bonifatius zeitweilig offiziell
ausgeübt habe, dürften über das Ziel
hinausschießen und sind besonders von
Brandi (Gott. Gel. Anz. 1908 S. 1 — 51)
bekämpft worden.
Rubel Rcichshöfc im Lippe- Ruhr- u.
Diemelgebietc und am Hchvege, Dortmund
1901. Ders. Die Franken, ihr Eroberungs-
u. Siedehmgssystem im Detttschcn Vo/hs/ande,
Bielefeld-Leipzig 1904.
IV. §16. Nachleben der Ko-
ni g s h ö f e. Die Königshöfe sind in ihrer
alten Gestalt oft noch lange benutzt wor-
den, so der Hof Altschieder, mit einer Ka-
pelle besetzt, bis ins 15. Jahrh. Die Befesti-
KÖNIGSHÖFE
S:
gungen des Königsgutes von Meschede und
Belecke, die in Größe und Gestalt ganz den
karolingischen Höfen entsprechen, spielen
als urbes Larun und Badiliki noch im
Kriege von 938 eine wichtige Rolle. Die
Kaiserpfalzen wie Aachen, Ingelheim, Nym-
wegen stehen natürlich alle auf alten Kö-
nigshöfen und lassen das in ihrer Form
deutlich erkennen (Ingelheim ist soeben
1909 ausgegraben und zeigt einen ganz
„römischen" Grundriß). Aber auch wo
der Hof nicht königlich geblieben ist, läßt
er sich vielfach noch als Keim einer Stadt
erkennen, so für Hannover der St. Gallen-
hof (Schuchhardt Ztschr. Hist. V. Nds.
1903), für Halle die Moritzburg (Held-
mann), für Weilburg i. Hessen (Matzat,
Nass. Ann. 36, 1906), für Eimbeck die
,,Burg" Wittram, Hannov. Gesch. Bl. 1907
S. 305 ff.), für Altenburg a. Neckar (Nägele
s. unter Nr. 34).
§ 17. Ebenso sind die ersten Bistümer
und Klöster im Sachsenlande naturgemäß
auf Königsgut erwachsen. Paderborn,
Osnabrück, Bremen führen ihren Ursprung
auf Karl d. Gr. zurück, Hildesheim und
Corvey auf Ludwig d. Fr. Auch bei ihnen
wirkt die alte karolingische Form oft bis
heute nach, sei es, daß die „Domfreiheit"
den alten Hof selbst darstellt oder seinen
Grundriß nachgeahmt hat. (Noch kürzlich
hat Hans Delbrück die Form der Pader-
borner Domfreiheit auf das Kastell Aliso
zurückführen wollen! Preuß. Jahrb. 1909
s. 395.)
§ 18. Schließlich lebt aber die Form der
alten Königshöfe fort in der Neuanlage
mancher Befestigungen im Mittelalter und
besonders massenhafter Gutshöfe und
Schlösser, sogar bis auf den heutigen Tag.
Der Sensenstein im Kauffunger WTalde,
schön quadratisch (50 : 55 m) und nur
durch seinen stärkeren Wall und durch den
hinter ihm ausgehobenen Graben von den
echten alten curtes abweichend, ist doch
erst 1373 vom Landgrafen von Hessen
gegen Otto d. Ouaden angelegt (Atlas Nds.
Heft IV S. 32). Ebenso und offenbar aus
derselben Zeit ist das „neue Schloß" bei
Wippra am Südharz. Die Monsilie b. Bever-
stedt und die Bierburg b. Ahlden, Quadrate
mit vielen und starken Wällen, werden, die
erstere als Monsowenburg, beide im
13. Jahrh. erwähnt. Weiter aber führen
fast alle Guts- und Schloßanlagen in
Niederdeutschland in der Renaissance und
später den Grundriß der curtis fort: das
große Rechteck mit dem Gutshause oder
Schloß im Hauptteil und den Neben-
gebäuden im Vorhof, jeder Teil mit breiten
Wassergräben und oft auch Mauern und
Türmen umgeben. Beispiele bieten die
Meßtischblätter in Fülle.
V. Erhaltene befestigte Kö -
n i g s h ö f e. § 19. (Die mit einem * be-
zeichneten sind durch Ausgrabungen unter-
sucht.) An der Lippe: *i. Bossendorf b.
Haltern. *2. Bumannsburg westl. Hamm.
*3. Dolberger Burg östl. Hamm. *4. Hü-
nenburg b. Gellinghausen (Paderborn).
•5. Hünenburg b. Brenken (Kr. Büren).
An der Berkel: 6. Hünenburg b. Stadt -
lohn.
Im Ruhrgebiet: *J. Hünenburg b. Me-
schede. *8. Burg b. Sichtigvor a. d. Mohne.
*g. Borbergs Kirchhof b. Brilon. 10. Burg
b. Goddelsheim. II. Wilzenberg b. Kloster
Grafschaft.
Im Emsgebiet: *I2. Falkenhof in Rheine.
*I3. Wekenborg b. Bokeloh (Meppen).
*I4. Knokes „Varuslager im Habichts-
walde" (Osnabrück). *I5. Wittekindsburg
b. Rulle (Osnabrück). *i6. Burg b. Rüssel
(Kr. Bersenbrück).
Im oberen Wesergebiet: *iy. Burg b.
Knickhagen (b. Speele a. d. Fulda). 18.
Schanze auf den Eberschützer Klippen.
19. Der Hahn b. Deisel (Trendelenburg).
20. Hünsche Burg b. Hofgeismar. *2i. Hü-
nenburg b. Dransfeld. 22. Wahlsburg b.
Vernawahlshausen (Karlshafen). 23. König
Heinrichs Vogelherd b. Pöhlde.
Im mittleren Wesergebiet: *24. Alt-
schieder b. Schieder (Pyrmont). *2$. Uffo-
burg b. Bremke (Rinteln). 26. Hünenburg
b. Melle (im Riemsloher Walde). 27. Hohe
Schanze b. Freden (Alfeld a. L.). 28. Ben-
nigser Burg b. Bennigsen. *29. Heisterburg
a. d. Deister (zw. Barsinghausen u. Nenn-
dorf). 30. Brunsburg b. Heemsen (Nien-
burg a. W.).
Zwischen Weser- und Elbmündung 31.
Königshof b. Sittensen. *32. Burg b. Alten-
walde.
Süddeutschland: *^t,. Burg b. Gr.-
Eichholzheim (Osterburken). 34. Alten-
86
KÖNIGSHÖFE
bürg a. Neckar (Tübingen). 35. Am Seehof
b. Lorsch (Bergstraße). Vgl. Schumacher,
Mat. zur Besiedelungsgesch. S. 66.
Die meisten dieser Anlagen (13 — 18,
20 — 32) sind im Nds. Atlas veröffentlicht,
I in der Westdeutschen Zeitschr. 14. 1904,
2 — 5 in Hölzermanns Lokaluntersuchungen
und zum Teil in denWestf. Mitt. Im übri-
gen werden alle westfälischen in dem
westfälischen Atlas, die hessischen in dem
hessischen Atlas zusammengefaßt werden.
Schuchhardt.
B. Norden. § 19. Der Königs-
h o f [konungsgarär, -setr, -aseta, -borg,
•herber gi, -hüs, hq.ll, -stofa). Das Residenz -
schloß der Könige wechselte nach dem
jedesmaligen Aufenthalt der nordgerm.
Könige, die an verschiedenen Orten ihrer
Reiche Königshöfe hatten. In Dänemark
waren Leire und Roskilde auf Seeland, in
Schweden Upsala und Sigtuna, in Nor-
wegen Nidaros(Drontheim), Björgvin (Ber-
gen) und Oslo die Städte, wo die Hauptk.
sich befanden. Aber auch rings im Lande
hatten die Könige ihre K. Schon unter dem
ersten norw. König Harald Schönhaar
(872 — 933) werden seine K. an Saurshaug,
Hlade, Nidarnes (bei dem späteren Dront-
heim), Sseheim, Ask, Alrekstad, Njardey,
Fittjar (um das spätere Bergen herum),
Avaldsnes, Utstein (bei dem sp. Stavan-
ger), Geirstad, Sseheim und Tunsberg um
und in der letzteren, schon damals existie-
renden Stadt, samt Varna, auf der Ostseite
des Christianiafjords, genannt. Ihr Platz
war gewöhnlich an einem — wo möglich —
erhabenen Orte am „oberen Ende" der
Residenzstadt. Wenn diese sich erweiterte,
änderte auch der K. seinen Platz; so finden
wir in Nidaros drei K. nacheinander, einen
in der ersten Zeit der Stadt an Skipakrok
(unter Olaf I. 997 und Olaf IL 10 16), dann
höher hinauf am Flusse Nid bei Saurhlid
(Magnus Olafson 1035 — 1047), und endlich
in der Nähe der späteren Kathedrale
(Harald Haardraade 1047 — 1066). Bei den
K. lag gewöhnlich eine königliche Schloß -
kapelle, so bei Skipakrok die Clemens -
kirche, bei Saurhlid die (steinerne?)
Olafskirche und bei Harald Haardraade
die (steinerne) Marienkirche. Bei dem K.
zu Saurhlid wird ausdrücklich eine „Stein-
halle" erwähnt; der Nachfolger des Er-
bauers machte aus ihr eine Kirche (die
Gregoriuskirche) — so unerhört muß es
ihm erschienen sein, einen Steinbau als
Wohnung für Menschen zu verwenden.
§ 20. Bis in die Mitte des 13. Jahrhs.
waren alle K. in Norwegen Holzgebäude,
öfters, wie schon in Harald Haardraades
K., mit einzelnen zweistöckigen Gebäuden
(Loft). Um den Tun herum lagen die
Häuser des Komplexes, wie: Malstofa
(Ratsstube), Hirdstofa (für die Kriegsleute
der Leibwache) usw., außer den auch bei
den Privatwohnungen nötigen Aufenthalts -
(Skali, Schlafstube usw.) und Ökonomie-
gebäuden. Überhaupt müssen wir uns
den altnord. K. ganz wie den Bauernhof
vorstellen, nur mit mehreren Häusern, ge-
räumigeren Hallen und mit reicherer Aus-
stattung. So hören wir von dem von Eystein
Magnusson in Björgvin aufgeführten K.
(1107 — in 1), daß das Hauptgebäude zwei-
stöckig, mit Vorhalle und einer oben um-
laufenden, über den unteren Stock aus-
ladenden Laube (svala), gewiß mit Säul-
chen und Rundbogen versehen war, daß er
Rauchöfen hatte und daß eine monumental
ausgestattete Treppe in den Laufgang der
neben ihm liegenden hölzernen Schloß -
kapelle der Apostelkirche hinuntergeführt
haben muß. Um das Hauptgebäude lagen
auch hier die Ökonomiegebäude, wie Küche
(eldhüs), Boothaus (naust) usw.
§ 21. Dieser K. wird als „die pracht-
vollste hölzerne Herberge in Norwegen"
beschrieben, war aber schon vor dem Ende
des Jahrh.s baufällig und wurde von den
Baglern (der Partei der Geistlichkeit) 1207
niedergebrannt. König Ingi Baardson er-
richtete gleich einen neuen K. mit zwei nur
dem Namen nach bekannten Hallen, Som-
merhalle und Weihnachtshalle, nebst einer
Sunnivastube, denen bald die prachtvolle
steinerne, noch existierende Haakonshalle
(1247 — 1260), in gotischem Stil erbaut,
folgte, deren Beschreibung aber außer-
halb des Rahmens unserer Betrachtung
fällt.
Der von Harald Haardraade gebaute K.
in Oslo sowie der von Olaf dem Heiligen zu
Borg (Sarpsborg) errichtete K. sind nir-
gends beschrieben und vollständig ver-
schwunden. In Tunsberg, wo der K. auf
dem sog. Schloßberge über der Stadt lag,
KÖNIGSHORT— KÖNIGSKRÖNUNG
87
sind Reste der Befestigungen, nicht aber
des eigentlichen K.s erhalten.
Nicolaysen Norske Bygninger ; P. A.
Munch Det tiorske Folks Historie.
Dietrichson.
Königshort. Der Einfluß des germani-
schen Volkskönigs hing zum guten Teil
von dem Reichtum ab, über den er ver-
fügte. Der Königshort ist darum von dem
Begriff des germanischen Königstum un-
trennbar. Er birgt nicht bloß gemünztes
Gold, sondern auch die Ringe und Spangen,
die Ehrenwaffen und Kleider, mit denen
der König treue Dienste und wackere Taten
belohnt. In der merowingischen Zeit hat
der K. wohl noch fast die gleiche Schätzung.
Im karolingischen Reich spielt er nicht
mehr eine solche Rolle wie früher, hat aber
immer noch eine nicht geringe Bedeutung.
In diesen und den folgenden Jahrhunderten
wird er als Schatz (thesaurus) bezeichnet.
Auch Kammer (camer a) heißt er. Dies Wort
hat freilich meistens einen weiteren, übri-
gens mannigfaltigen Sinn.
Brunner DRG. II 67. Waitz BVG. IV
2. Aufl., S. 8 u. 102; VIII, S. 218. Müllen-
hof f D. Altskd. 4, 271. G. v. Below.
Königskrönung. A. Allgemeines
und Deutschland. §1. Eine feier-
liche Krönung und Salbung fand bei Er-
hebung der germanischen Könige in älterer
Zeit nicht statt. Die Nachricht, daß Köni-
gin Theodelinde die eiserne Krone den
Langobarden gestiftet habe, und daß dem
Erzbischof von Mailand das Recht der
Königskrönung zu Monza verliehen worden
sei, beruht auf Fabeleien des späteren
Mittelalters. Die Krone oder ein krönen -
ähnlicher Haarschmuck war zwar nicht
unbekannt, den Ostgoten seit Theoderich,
den Westgoten seit Leowigild, wohl auch
den Langobarden, wenigstens den Münz-
bildnissen nach zu schließen, besonders
auch den Merowingern seit Chlodowech.
Die Krone hat aber nicht die Bedeutung
eines Herrschaftssymboles, das zu Beginn
der Regierung feierlich anzulegen war.
Vielleicht hat der Speer bei Übertragungen
der Königsherrschaft allgemeinere Ver-
breitung besessen. Mit dem Speer wird den
langobardischen Königen die Gewalt über-
geben, einen Speer gab Gunthram seinem
Neffen Childebert in die Hand, um die Ein-
führung in das väterliche Reich auszu-
drücken. Mitunter wird im 6. Jahrh. einer
Schilderhebung gedacht (s. u. Schild -
erhebung). An ihre Stelle wohl trat die
Besteigung des erhöhten Königssitzes,
dessen bei manchen germanischen Stäm-
men, so bei den Westgoten seit Leowigild,
so bei den Angelsachsen, Erwähnung ge-
schieht. Als im 7. Jahrh. die Großen des
fränkischen Reichs einen maßgebenden
Einfluß auf den Thronwechsel gewannen
und Auswahl unter den Mitgliedern der
Dynastie trafen, da hat das in einer förm-
lichen sublimatio in regnum Ausdruck ge-
funden. Und dieses sollemniter ut mos
est sublimare in regnum ist ein staatsrecht-
licher Akt geworden, bei dem die Er-
hebung auf den ausgezeichneten Königssitz
wesentlich war (W. S i c k e 1 , Gott. Gel.
Anz. 1 889, S. 963 f.). Die Elevatio ist ge-
blieben, im karolingischen Staat wie im
deutschen Kaiserreich, in ihrer Bedeutung
allerdings stark zurückgedrängt durch Sal-
bung und Krönung.
§ 2. Die Salbung der Könige geht auf
Einwirkung biblischer Vorstellungen, auf
die Erzählung von der Übertragung des
Königstums auf David durch den Hohe-
priester Samuel zurück. Die britischen
Könige sind nach Gildas c. 21 gesalbt wor-
den, und vielleicht haben die Angelsachsen
diese Sitte — nachzuweisen ist sie bei ihnen
erst Ende des 8. Jahrhs. — von den Briten
übernommen. Auch die westgotischen
Könige sind, vielleicht schon seit Rek-
kared I. — die erste sichere Andeutung
stammt erst vom Jahre 638 — vom Erz-
bischof von Toledo gesalbt worden. Aber
nicht von hier aus ist die Sitte nach dem
Frankenreich gelangt, wo sie zum ersten
Male bei Pippins Erhebung begegnet. Kaum
dürfte dabei ein angelsächsischer Brauch,
der eben erst später erweisbar ist, vorbild-
lich gewesen sein. Sicher hat der römische
Bischof, dessen auctoritas bei der Thron -
Umwälzung von 751 eine wesentliche Rolle
spielte, auf die neue, dasTheokratische und
direkt Kirchliche betonende Zeremonie
Einfluß geübt. 751 hat Bonifaz die Salbung
vorgenommen, 754 hat sie der Papst bei
Gelegenheit seiner Anwesenheit im Frankeh-
reich wiederholt und zugleich die beiden
Königssöhne Karlmann und Karl gesalbt.
KÖNIGSKRÖNUNG
Nach des Vaters Tode wurden die beiden
768 erneut gesalbt, ja Karl im Jahre 771
bei Besitzergreifung des Reichs Karl-
manns vielleicht nochmals. Ostern 781
ließ Karl zwei seiner Söhne, Pippin und
Ludwig, vom Papst zu Königen salben.
So ist im 8. Jahrh. im Karolingerreich
auf die Salbung größtes Gewicht gelegt
worden. Erst 800 wurde die Salbung
mit der Krönung verbunden, denn die
Nachrichten über Krönungen i. J. 781 sind
Zusätze des 9. Jahrhs., geschrieben unter
dem Einfluß späterer Bräuche.
§ 3. Die Krönungen im Abendland be-
ruhen auf Nachahmung byzantinischer Ge-
bräuche. In Konstantinopel pflegte der
Patriarch den neuen Kaiser seit Mitte des
5. Jahrhs. mit einer Krone feierlich zu
schmücken. Leo III. schloß sich dem an,
da er am Weihnachtstag 800 den Franken
Karl zum Kaiser krönte (s. u. Kaiser).
Damit war die Krönungszeremonie im
Abendlande dauernd eingeführt» auch für
Könige. Leo III. selbst hat alsbald Karls
Sohn gleichen Namens gesalbt und ge-
krönt. Allerdings galt das Krönungsrecht
nicht sofort als ausschließliches Recht des
Papstes oder der Bischöfe. 813 hat Karl
d. Gr. seinem Sohn Ludwig befohlen, die
auf dem Altar ruhende Kaiserkrone sich
selbst aufs Haupt zu setzen; 817 hat Lud-
wig seinen ältesten Sohn Lothar, den ihm
Gott als würdigsten Nachfolger im Kaiser-
tum offenbart hatte, mit der Kaiserkrone
geschmückt. Damals vertrug sich noch die
theokratische Auffassung der kaiserlichen
Gewalt mit diesen weltlichen Krönungen.
Bald war das unmöglich: Theokratie leitete
zur Priesterherrschaft hinüber. Ludwig
und Lothar sind nur nachträglich vom
Papst gesalbt und gekrönt worden — eine
staatsrechtlich bedeutungslose kirchliche
Weihe; Ludwig IL aber hat die kaiserliche
Würde allein durch den Papst erhalten:
durch Salbung und Krönung. Und bei
Königskrönungen im Frankenreich sind,
wie es scheint, stets kirchliche Elemente
maßgebend gewesen. Ist doch die Krönung
zu der schon im 8. Jahrh. eingebürgerten
Salbung unter dem Eindrucke des Ereig-
nisses von 800 hinzugetreten, als Teil des-
selben Aktes. Wir dürfen annehmen, daß
die urkundlichen Nachrichten, die ausführ-
lich über Karls d. K. Krönung in Lothringen
869, sodann über die Erhebung der Söhne
Karls d. K. 877 handeln. Vorgänge schil-
dern, wie sie sich schon früher abspielten,
vom Moment des Zusammengehens der
Salbung und Krönung an. Darnach wird
über den zu Krönenden der Segen ge-
sprochen, dann wird er von einem Bischof
unter Gebeten mit dem heiligen Öl gesalbt,
hierauf wird ihm unter längeren Ansprachen
die Krone aufs Haupt gesetzt, das Szepter
überreicht und schließlich Segen und Gebet
gesprochen.
§ 4. Noch galten Salbung und Krönung
im 9. Jahrh. nicht für unerläßlich, wenig-
stens nicht im germanischen Ostreich.
Wie Bernhard, der Enkel Karls d. Gr.,
offenbar ohne weitere Zeremonien König
von Italien wurde, so scheinen Ludwig d. D.
und seine Söhne, ebenso wie Arnulf, als
Könige nicht gesalbt und gekrönt worden
zu sein. Das Fehlen jeder Nachricht dürfte
kaum mit einem zufälligen Marigel der
Überlieferung erklärt werden. Das scheint
auch der Vorgang unter Heinrich I. zu be-
stätigen. Während die Söhne Arnulfs: der
Lothringer König Zwentibold und Ludwig
d. K., in der im Westreich feststehenden
Weise die kirchliche Weihe des Königtums
empfingen, während auch Konrad I. gesalbt
und gekrönt wurde, hat der Sachse Hein-
rich I. diese kirchliche Bekräftigung seiner
königlichen Gewalt abgelehnt. Otto I.
aber hat sich der Zeremonie unterzogen
und damit ein feststehendes Beispiel für
alle Zukunft gegeben. Von der Pfalz
Aachen, in deren Halle die Großen gehul-
digt hatten, begab sich Otto, wie der Ge-
schichtsschreiber Widukind IL I ausführ-
lich erzählt, nach der Kirche. Der Mainzer
Erzbischof führte ihn nach der Mitte des
Gotteshauses, wo das versammelte Volk
den neuen Herrn mit erhobener Rechte
begrüßte. Dann trat der König vor den
Altar, empfing vom Mainzer mit sinnigen
Ansprachen Schwert mit Wehrgehänge,
Armspangen und Mantel, Szepter und Stab,
er wurde mit heiligem Öl gesalbt und unter
Mitwirkung des Kölner Erzbischofs mit
der goldenen Königskrone geschmückt.
Schließlich wurde Otto nach dem Königs -
stuhl Karls geleitet. — In ähnlicher Art
sind die Königskrönungen des 10. und der
KÖNIGSWAHL
89
folgenden Jahrhunderte zu denken. Die
Aussagen einer Krönungsformel des 10.
Jahrhs. stimmen im wesentlichen überein,
nur daß die Salbung der Investitur mit
Schwert und Szepter voranging. — Später,
allerdings erst im II. und 12. Jahrh., sind
besondere Krönungen der von den Deut-
schen rechtmäßig erhobenen Könige in
Italien und Burgund üblich geworden.
§ 5. Ludwig und Konrad I. wurden am
Ort der Wahl, zu Forschheim, gekrönt, seit
Otto I. aber ist Aachen, der Sitz Karls
d. Gr., bevorzugter Krönungsort, nur Hein-
rich II., Konrad II. und Rudolf von Rhein-
felden wurden zu Mainz, Hermann zu
Goslar gekrönt. Der Mainzer Erzbischof
als erster Kirchenfürst des Reiches bean-
spruchte anfangs das Krönungsrecht. Da
aber Aachen in der Kölner Diözese lag,
machte ihm der Kölner das Recht streitig,
während auch der Trierer als ältester
Bischof Beachtung verlangte. 936 mußte
der Kölner sich mit einer Mitwirkung beim
Aufsetzen der Krone begnügen, Otto II.
aber hat er unter Teilnahme anderer
Bischöfe, besonders des Mainzers und
Trierers, gekrönt, während er bei der Krö-
nungsfeier Ottos III. die führende Stellung
den Erzbischöfen von Ravenna und Mainz
hatte überlassen müssen. Im 11. Jahrh.
ist sodann die Auffassung durchgedrungen,
daß im Bereich seines Sprengeis — und zu
diesem gehörte Aachen — der Kölner einen
Vorrang bei der Krönungsfeier genieße.
§ 6. Die Inthronisation ist durch das
Aufkommen von Salbung und Krönung
zwar nicht beseitigt, aber ihrer selbständi-
gen Bedeutung mehr entkleidet worden.
Wie Otto I. nach der Krönung zum Stuhl
Karls d. Gr. geleitet wurde, um ihn zu be-
steigen, so schloß sich dieser Akt wohl
gewöhnlich an die Aachener Krönungs-
feierlichkeit an. War die Krönung an
anderem Orte erfolgt oder schon bei Leb-
zeiten des königlichen Vorgängers gefeiert
worden, dann wurde die Inthronisation zu
Aachen als Zeichen des Regierungsantrittes
besonders vorgenommen, die Besteigung
des Königsthrones, der — wie Wipo sagt —
von früheren Königen und besonders von
Karl errichtet und Erzsitz des ganzen
Reiches war. So hat sich der alte, rein
weltliche Akt erhalten, teils verbunden
mit der kirchlich-theokratischen Weihe-
handlung, teils als selbständiger Vorgang
neben dieser. Aber, daß sich etwa weltlich -
staatliche Tendenzen, die im Gegensatz zu
kirchlich-theokratischen standen, an diese
Inthronisation anschlössen, ist nicht zu
bemerken.
Waitz DVG. 3, 64 ff. 256fr.; 6, 208 ff.
W. Schücking Der Regierungsantritt I,
1899. G. Seeliger.
B. England. § 7. Die angelsächsi-
schen Könige wurden schon früh, wohl
schon im 7. Jahrh., gekrönt und gesalbt
(hälgian). 'Als Ort wird wiederholt Kings-
ton (cynges-tün) genannt. Doch kommt
diesem Akt keine staatsrechtliche Bedeu-
tung bei. Über die Krönungsfeier s.
Königswahl.
Lit. s. bei Königs wähl.
C. N o r d e n. § 8. Bei den norwegi-
schen Königen fand eine Königskrönung
(konungsinglsa) zuerst statt bei Magnus
Erlingsson (1164), und zwar, wie meist
auch bei seinen Nachfolgern bis Ende des
13. Jahrh., in Bergen; doch wurde die
Krönung nicht zur Regel. Die Krönungs-
symbole waren: Krone (köröna), Szepter
(gullvgndr), Schwert (vigslusverä) und Ornat
(vtgsluskrüä) . Den Abschluß bildete ein
wesentlich kirchliche Interessen schützen-
der Krönungseid (eiär undir körönu). Die
schwedischen Könige wurden gekrönt in der
Domkirchc zu Upsala nach dem Reiten
der Eriksgata (s. Königswahl), die dänischen
(seit 11 70) an verschiedenen Orten (z. B.
Ringsted, Viborg).
Matzen Ford. Offentlig Ret. I 143 f.
Maurer Vorl. I 1, 260 ff. H ertz berg Norsk
hist. Tidsskrift IV 3, 29 fr. S chly ter y«W-
diska Afhandlingar II 2 8 ff. v. Schwerin.
Königswahl. A. Deutschland s.
König § 2.
B. England. §1. Der angelsächsi-
sche König wurde gewählt (to cyninge
ceosan) von den witan (s. witenagemöt) , den
Großen des Reiches, die dabei in aller Regel
einen volljährigen Mann aus dem Königs-
geschlechte, meist den Sohn des verstorbe-
nen Königs, nahmen. Der Erblichkeits-
gedanke hat hier, wenn er auch nicht durch-
drang, doch in der Terminologie wie in den
Tatsachen sehr starken Ausdruck gefunden.
Der gewählte König tauschte mit dem
Volke Eide. Er selbst schwur, den Frieden
90
KONUNGSTEKJA— KOPFSCHMERZEN
für Kirche und Volk zu halten, Raub und
Unrecht zu verbieten, Gerechtigkeit und
Gnade in allen Urteilen zu üben. Der Eid
des Volkes ist ein Treueid, aber bedingt da-
durch, daß auch der König seine Verpflich-
tungen hält. Seit Äthelred II finden sich
Wahlkapitulationen.
Stubbs Constitutional History I6 165 f. Lie-
bermann Gesetze der Angelsachsen II 2, 557,
562. Ders. The national assembly in the
Anglo-Saxoti period 54 fr. v. Schwerin.
C. N o r d e n. § 2. Eine K. haben von
den Skandinaviern als regelmäßige Er-
scheinung nur die Dänen und Schweden
gekannt. Das norwegische Erbkönigtum
ließ eine K. nur für den Fall des Fehlens
eines tauglichen Thronerben zu. Für diesen
bestimmte die Thronfolgeordnung von
1278, daß die Wahl zu Nidarös durch geist-
liche und weltliche Vertreter erfolgen solle.
Der schwedische König wurde seit alters
gewählt auf dem Moraping, das auf einer
Wiese bei Upsala stattfand, und zwar bis
1290 allein durch die Oberschweden. Nach
dem Vollzug der Wahl erklärte ihn der
laghmaper von Upland als den gesetz-
mäßig gewählten König (Hl kununx domo).
Nun aber bedarf er noch der Annahme
durch die übrigen schwedischen Land-
schaften. Diesem Zweck diente das Reiten
der Eriksgata (Erichsgasse), eines Umritts
im Reich, der den König in gesetzlicher
Reihenfolge nach Södermannaland, Ost-
götaland, Tiuherap, Smaland, Vestgöta-
land, Nerike und Vestmannaland, von da
zurück nach Upland brachte. Der König
brach auf, geleitet von den Uppländern,
wurde von den Södermannaländern in Emp-
fang genommen usf. In jedem Lande wurde
der bisherige Vorgang . auf seine Gesetz-
mäßigkeit geprüft, der König schwur, ,,das
Recht zu stärken und den Frieden zu
halten", der Laghmaper erklärte ihn als
gesetzmäßigen König, und das Volk schwur
den Huldigungseid. Ähnlich liegen die
Verhältnisse in Dänemark. Hier wurde
der König, wohl auf Vorschlag, auf den drei
Landsgemeinden zu Viborg, Ringsted und
Lund der Reihe nach gewählt. Ausnahms-
weise erfolgt eine besondere Wahl auf Fyn
und in Südjütland, nur zweimal, soweit
bekannt, eine Vorwahl durch Vertreter des
ganzen Reiches am Isefjord in Seeland.
Der Wahl folgte die Huldigung durch das
Volk und der königliche Eidschwur. —
S. auch 'konungstekja'.
E. Mayer SZfRG. XXXVI 1 ff. Lehmann
ZfdPh. 42, 8 ff. Danmarks Riges Historie I
474fr. 509fr. H. Hildebrand Sveriges
Medeltid II 5 ff. E. Hildebrand Svenska
Statsförfatningens historiska utveckling 30 f.
H,'u d e Danehoffet 11 ff. Jörgensen Fore-
lasniuger 171 ff. Kjell^n O/n Eriksgatan.
Wadstein Svensk hist. Tidsk. XXXIV 38fr.
Matzen Forel. Offcntlig Ret I 141 ff. Schlyter
Juridiska Afhandlingar II iff. Storm
Magnus Erlingssons Lov om Kongevalg.
Maurer Vorlesungen I 244 ff. S. auch Lit.
zu 'König'. v. Schwerin.
konungstekja. Die norwegische k. diente
ursprünglich dazu, den konungsefni (s. Kö-
nigtum, Königswahl) zum König zu ma-
chen, also auch dazu, aus mehreren Taug-
lichen einen auszuwählen. Sie erfolgte in
der Weise, daß ein Bauer (später ein Igg-
madr oder Erzbischof) dem konungsefni
in der Regel auf dem Eyrarping den Kö-
nigsnamen gab (gefa konungsnafn) und das
Volk diesem (Urteils-) Vorschlag zu-
stimmte, die Vollbort erteilte, indem es dem
Genannten das Land zuerteilte (dcema land
allt ok ßegnd) ; damit war dieser kraft eines
an altes Wahlrecht gemahnenden Urteils
seines Volkes König. Dann erfolgte die
Huldigung in der Form einer Eidesleistung.
In der Regel zwölf Bauern aus jedem
Volksland schwuren dem König Treue und
Gehorsam, ferner Herzog, Jarl, lendr maär
und Iqgmafrr. Der König seinerseits schwur
Beobachtung von Gesetz und Recht und
Schutz des Landes auf die Reliquien des
heiligen Olaf. Wohl schon vorher nahm
der König den Hochsitz ein, das Abzeichen
seiner Macht.
Nachdem durch die Thronfolgeordnun-
gen die Person des künftigen Königs ein-
deutig bestimmt war, verlor die k. ihre
ursprüngliche Funktion. Sie wird aber auch
in der Hirdskraa als Form bewahrt (hier
die Formel: konongs nafn . . . leg ek a pik).
v. A m i r a Recht 96. Maurer Vorlesungen
I 1, 254 fr. E. Mayer ZfRG. 36, 22 f.
v. Schwerin GGA. 1 909, 828 f. Tar anger
Udsigt II 1, 177 fr. v.Schwerin.
Kopfschmerzen, auch hartnäckiger und
schlimmer Art, begegnen im frühen deut-
schen Mittelalter in den Chroniken, ohne
KORB— KORNDÄMONEN
9i
gerade deutsch benannt zu werden; später
rinden sich die Bezeichnungen houbetsuht,
houptsiechtum, houbitwen, houbiticewen, auch
houbetswer; in Balds Lseceboc aus dem
Anfang des 10. Jhs. und in den wenig
späteren Lacnunga heißt es heafodwaerce,
heafodece und halbseitiger Kopfschmerz
healfes heafdes ece. Die Fülle der verord-
neten Mittel zeigt deren unsichere Wirkung
an. Von Karl d. Dicken wird berichtet, daß
er gegen Kopfschmerz zu Ader gelassen
wurde.
M. Heyne Hausaltert. III 127 — 131.
Cockayne Lecchdoms I 7, 75, 178, 380, II
19 ff. III 2 ff. (Leonliardi Bibl. d. ags. Pros.
• VI, 6 ff. 120 ff.) J. Geldner Alteng l. Krank-
heitsnamen I, 1 906 S. 1 f. Sudhoff.
Korb. Die alten Germanen hatten meh-
rere Gattungen von Körben. Urgermani-
sche Bezeichnungen eines aus Weidenruten
geflochtenen Korbes wurden von Wurzeln
mit der Bedeutung 'flechten' gebildet;
solche sind kerb (kreb), kred {kr et) und kut:
vgl. ahd. korb (wozu die Ablautsform isländ.
korf, karfa), mhd. krebe, ahd. kratto, krezzo,
mhd. keetze 'Rückenkorb' (wozu die Ab-
lautsform nhd. kieze 'Bastkorb'). Ebenso
ags. windet (eig. 'Flechtwerk'). Dieselbe
Bedeutung haben ahd. zeinna 'Korb' (anord.
teina 'Fischreuse') und ags. t&nel, von ahd.
zein, ags. t&n 'biegsamer Zweig'; ebenso
ags. wilige, zu welig 'Weide'. Statt Ruten
wurden auch Binsen benutzt: altnord. kass,
kars (vgl. I ßeim korsum, sein af sefi eda
slyi väru gervir), mit griech. fippov,
'Flechtwerk', verwandt; angelsächs. spyrte,
von lat. sporta (vgl. spyrte biß of rixum
gebroden). Ebenso Späne: anord. meiss
'Rückenkorb' (= ahd. meisd), dessen
Etymologie beweist, daß er ursprünglich
aus einem abgezogenen Fell verfertigt war
(vgl. sanskr. mesd- ' Schaf, Schaffell'). Andere
Körbe waren nicht geflochten. So die aus
Baumrinde oder Borke hergestellten: alt-
nord. laupr, angelsächs. leap (vgl. schwed.
dial. laup 'abgeschälte Rinde'). Ebenso der
zur Beförderung auf dem Pferderücken
dienende, aus Gatterwerk bestehende anord.
hrip (= ahd. ref, 'Rückenkorb', engl, rip,
'Fischkorb'). Demselben Zweck diente der
anord. kläfr, ein Wort, das aus dem altir.
cliab, 'Korb', zu stammen scheint. Wie die
anord. kornkippa, ein Behälter, worin das
Saatkorn getragen wurde (mit 'Kiepe' ver-
wandt), aussah, wissen wir nicht.
Hjalmar Falk.
K 0 p 1 8 0 p 7 1 j. ' Stadt 'in der Germ, magna
des Ptolemaeus, zwischen SouSr^a opyj und
Donau. Der Name enthält dasselbe zweite
Element wie BouSop-yt?, das vielleicht mit
lit. darzas 'Garten' (und asl. po-dragu,
germ. tar^öfn) 'Rand, Saum') zusammen-
gehört. Kopt kann zu kelt. korio- = germ.
harja- 'Heer' gestellt werden; übrigens liest
Cod. X KovSopYt?. R. Much.
K 0 p x 0 v x 0 1'. Der Stamm dieses Namens,
den wir aus Ptol. II 11, 10 kennen, steht
bei diesem unmittelbar unterhalb des
'AoxtßoupYtov opoc neben den bis zur
Weichselquelle reichenden Aoirj-ioi Boupoi.
Die K. sind danach an den nordöstl. Rand-
gebirgen von Böhmen zu suchen. Längst
ist der Anklang des cech. Namens für das
Riesengebirge Krkonose hory aufgefallen,
und es ist keineswegs ausgeschlossen, daß
in ihm in volksetymologischer Umgestal-
tung ein alter Volksname fortlebt. Kopxovxot
macht eher den Eindruck eines fremden als
eines germ. Namens. Sein Suffix ist beson-
ders auf ligur. und illyr. Boden produktiv,
und auf diesem klingt auch der Name des
Flusses Corcora an. Im Kelt. böte sich
unter anderem ir. kork 'Haar' zur An-
knüpfung. Aber weder über den Namen
noch über das Volk ist Bestimmteres zu
sagen. r. Much.
Korn. § 1. Ein Gold- und Silber -
gewicht (s. 'Gran'), ferner Bezeichnung
für Probiergewicht und auch für den Fein-
gehalt selbst.
§ 2. Die Länge des Korns wurde auch
als kleinstes Längenmaß verwendet, so ist
im Englischen noch heute barleycorn
'Gerstenkorn' die Bezeichnung für J/3 Zoll.
Der ags. Königsfriede sollte vom Tore der
Burg aus 3 Meilen, 3 Furchenlängen, 3
Ackerbreiten, 9 Fuß, 9 Schafthände und
9 Gerstenkorn (berecorn) weit reichen.
Vgl. 'Gerste' § 22.
Grote Münzstudie» III 51. Liebermann
Ges. d. Ags. I 390. II 465. v. Luschin
Müuzk. 20, 156. A. Luschin v. Ebengreuth.
Korndämonen. § i. Die Korndämonen
gehören zu den mythischen Wesen, deren
Existenz ältere Quellen nicht bezeugen,
die wir nur aus dem Volksglauben der
92
KORNDÄMONEN
Gegenwart kennen. Allein ihre Verbreitung
bei allen germanischen Stämmen, bei allen
indogermanischen Völkern, ja überall auf
der Erde, wo sich Ackerbau nachweisen
läßt, spricht dafür, daß sie in einer frühen,
ja in einer prähistorischen Zeit auch bei
den Germanen existiert haben müssen.
Denn an eine Wanderung ist bei der Rolle,
die sie allerorten im Ritus spielen, nicht zu
denken.
§ 2. In allen Getreidefeldern, ja selbst
auf Wiesen, lebt nach dem Glauben des
Volkes ein Vegetationsdämon, der oft nach
der Art des Getreides benannt ist. So
kennt das Volk Weizen-, Roggen-, Hafer-,
Gerste-, Flachs-, ja auch Gras- und Kar-
toffeldämonen. Im allgemeinen ist es das
Numen, welches in dem Getreidefeld sich
aufhält und das Wachstum des Getreides
fördert oder hemmt. Hier und da begegnet
er auch als Herr des Getreides und verlangt
als solcher seinen Anteil an der Feldfrucht.
Beim Schnitt des Feldes flieht er von einer
Garbe in die andere, bis er in der letzten
gefangen genommen wird.
§ 3. Die Gestalt, in der sich die Phanta-
sie des Volkes das Getreidenumen vorstellt,
ist ungemein mannigfaltig und dement-
sprechend auch der Namen dafür. Bald
erscheint er als Tier, bald in rein mensch-
licher Gestalt, bald als Mensch, der sich in
die verschiedensten Arten der Tiere ver-
wandeln kann. Als theriomorphische Ge-
treidenumina kennt man das Kalb (Muh-
kälbchen), den Stier (Kornstier, Haberstier,
Hörnbull, Aprilochs), den Hund (Dresch-
hund, Kiddelhund, Kornmops, Roggen-
hund, Schottebätz, Stadlpudl, Weizen -
mops, Weszbeller), den Wolf (Kornwolf,
Roggenwolf), das Pferd (Herbstpferd), die
Geiß (Habergeiß, Klapperbock, Kornbock),
den Kater (Bullkater, Kornkater), das
Schwein (Kornschwein, Roggenschwein,
schwed. Gloso, dän. Grafso), den Bär
(Erbsenbär, Gratenbär, Haferbär, Korn-
bär, Roggenbär), den Hahn, den Fuchs,
den Hasen. In anthropomorphischer Ge-
stalt zeigt sich der Getreidedämon bald
als Mann (Wilder Mann, Hafermann, der
Alte, norw. Skurekajl), bald als Kind
(Kornkind, Hörkind, Erntekind) oder
Jungfrau (Kornmaid, Hafer-, Weizenbraut),
am häufigsten aber als alte Frau (die
Alte, Großmutter, die alte Hure, Flachs -
mutter, Kornmuhme, Kornmutter, Sichel -
frau, Roggenmutter, vErtekselling, ^Erte-
mor, Havrekselling, Hvetefru, Sädesfru).
Als solche stellt sie sich das Volk vor wie
andere weibliche Vegetationsdämonen: sie
hat feurige Finger, lange herabhängende
Brüste, ist bald schwarz, bald schneeweiß,
reitet oft durch die Felder. Vor ihr beson-
ders warnt man die Kinder, daß sie nicht
in die Felder gehen, da der Getreidedämon
sie frißt.
§ 3. Der Glaube an den Getreidedämon
hat mannigfache Riten erzeugt. Da dieser
beim Schnitte in die letzte Garbe flüchtet,
so geht sein Name auf diese über und durch
die Garbe auf den Schnitter, der sie schnei-
det, oder die Binderin, die sie bindet.
Diese behalten während des ganzen Jahres
den Namen des Getreidenumens, und daher
sucht jedes dem Schnitt oder Binden der
letzten Garbe zu entgehen. Nach dem
Schnitt der letzten Garbe sind die Riten
verschieden. Der älteste Brauch scheint
zu sein, daß das Getreidenumen getötet
wird, damit es im nächsten Jahre zu neuer
Jugend erwache (vgl. Frazer aaO.). In
diesem Falle vertritt ein Hahn oder eine
Katze den Dämon. Dies Tier wird in die
letzte Garbe gebunden, dann auf dem Felde
umhergejagt und von den Schnittern ge-
tötet. Öfter denkt man sich auch im Guts-
herrn oder der Herrin oder einem Fremden,
der beim Schnitt an dem Felde vorübergeht,
das Getreidenumen: diese Person wird daher
von den Schnittern gebunden und muß sich
durch eine Gabe lösen. In den Niederlanden
steckt man ihn sogar bis zum Unterleib
in eine Grube (Mannhardt, Myth. Forsch.
47). Von dem getöteten Hahne werden die
Federn mit heimgenommen und im näch-
sten Frühjahre mit den Körnern der letzten
Garbe auf die Felder geworfen (Mannhardt,
Korndäm. 15).
§ 4. Ein weiterer Ritus ist, daß mit der
letzten Garbe das Getreidenumen in die
menschlichen Wohnstätten geführt und
hier während des Winters aufbewahrt wird.
Zu diesem Zwecke wurde eine Puppe in
menschlicher Gestalt aus der letzten Garbe
hergestellt, in die nicht selten ihr Schnitter
oder ihre Binderin eingebunden war. Diese
wurde, oft bekränzt, in feierlichem Zuge
KÖRPERGRÄBER— KÖRPERVERLETZUNG
93
nachdem Gehöft gebracht und hier dem Guts-
herrn feierlichst überreicht, der daraufhin
den Schnittern ein Mahl gab, an dem die
Puppe selbst teilnahm. Nach diesem wurde
sie von den Schnittern und Binderinnen
umtanzt. Alsdann wurde sie nach der
Scheune gebracht, wo sie während des
Winters aufbewahrt wurde, damit ihre
Körner bei der neuen Aussaat das Saatkorn
befruchten sollten. So kam der alte Vege-
tationsdämon in verjüngter Gestalt auf das
Saatfeld. Nicht selten war mit diesem Ritus
alter Regenzauber verbunden: wenn die
letzte Garbe nach der Scheune geführt
wurde, begoß man sie mit Wasser, damit
die Saat im folgenden Jahre hinreichend
Regen habe.
§ 5. Eine jüngere Form des Ritus scheint
es zu sein, wenn man ein Ährenbüschel auf
dem Felde stehen läßt. Bei diesem Ritus
faßte man den Getreidedämon als Herrn
der Feldfrüchte auf, dem dies Büschel als
Opfer galt, damit die Ernte des nächsten
Jahres ergiebig sei. Der Dämon wird dann
von den Schnittern als armer Mann oder
arme Frau beklagt. Aber auch hier verehrt
man im Ährenbüschel die Kornmuttcr, in-
dem man diese küßt und vor ihr nieder-
kniet. Zu dieser Verehrung des Getreide-
numens gesellt sich alter Analogiezauber.
Um das Saatfeld für das nächste Jahr
fruchtbar zu machen, fand auf ihm das
Brautlager der Schnitter und Schnitterin-
nen statt. Diese legen sich Gesicht gegen
Gesicht gekehrt paarweise aufeinander und
werden so auf dem Felde umhergerollt
(Mannhardt WFK. II 481 ff.). Wir haben
hier den letzten Rest alten Zaubers zur Er-
weckung der Fruchtbarkeit, den Saxo
gramm. (I 278) bei Erwähnung des
Freysfestes in Uppsala berührt und den
in seiner unverhüllten Form eine mecklen-
burgische Sitte nach der Kartoffelernte
bezeugt (Mannhardt, Myth. Forsch. 340).
Mannhardt Reggenwolf u . Roggcnhttnd 1 866 •
Ders. Die Komdämonen 1868. Ders. WFK.
II 1 55 ff. Ders. Myth. Forschtmgen a. v. O.
1884. Frazer The golden Bough * II 168 ff.
E: Mogk:
Körpergräber. Im Gegensatz zu Brand -
gräbern (s. d.) Gräber mit unverbrannten
Leichen. Der gewöhnlich dafür angewandte
Ausdruck , , Skelettgräber' ' würde selbst dann
noch unzutreffend sein, wenn in jedem sol-
chen Grabe ein Skelett zu finden wäre, was
keineswegs der Fall ist. Vielmehr ist der
Leichnam sehr häufig bis auf die letzte
Spur vergangen, so daß sein ehemaliges
Vorhandensein nur aus der Form des Gra-
bes und der Lage der Beigaben, mitunter
auch aus der Bodenfärbung, geschlossen
werden kann. Andrerseits erhalten sich
bei günstigen Verhältnissen die Gebeine oft
überraschend gut. Sie geben uns dann
einen sicheren Anhalt zur Bestimmung der
körperlichen Eigenschaften, besonders der
Größe und der Schädelform, ihrer einstigen
Besitzer. h. Seger.
Körperpflege war den Germanen seit
frühesten Zeiten Bedürfnis. Die Freude
am Waschen und Baden, die zur Erfindung
der Seife, der Schaffung eines besonderen
Baderaumes, des Schwitzbades usw. führte,
das Schwimmen und Tauchen, das von
Kindheit an geübt wurde, das Wett-
schwimmen, die Kampfspiele, die uns die
Sagen bezeugen, die Unzertrennlichkeit von
dem Kamme, der für die Ordnung und
Reinhaltung des langwallenden Haares, von
Rasiermesser und Haarzupf zange (s. Bart-
zange), die zur Bewältigung und gefälligem
Informhalten des Bartes unentbehrlich
waren, die Freude selbst an der langen,
wehenden Hauptzierde, das Färben der-
selben zur stärkeren Betonung der ge-
schätzten Stammeseigentümlichkeit sind
dessen lautredende Zeugen, wie bei den
einzelnen Artikeln über Badewesen, Haar-
und Bartpflege ersichtlich ist. — S. auch
Gesundheitspflege. Sudhoff.
Körperverletzung. § 1. Die K. ist in
sämtlichen germanischen Rechten mit der
größten Weitläufigkeit behandelt, was in
einer reichen Kasuistik und Terminologie
seinen Ausdruck findet. Doch lassen sich
die zahlreichen Fälle in den vier Gruppen
der Schläge, Wunden, Verstümmelungen
und Lähmungen zusammenfassen, von
denen wiederum die zwei letztgenannten
in vielen Rechten zusammenfallen.
§ 2. Der Schlag (aschw. bardaghi,
hug, adän. bardaghi, hog, wnord. drep, oberd.
pülislac, pulslahi, ags. dynt, fries. durslegi,
lat. ictus, colpus, feritd) ist mechanische
Einwirkung auf den Körper, ohne daß Blut
aus der Einwirkungsstelle nach außen tritt,
94
KÖRPERVERLETZUNG
daher ein trockener, dürrer Schlag (aschw.
lukkahug, fries. dustsieg). Er kann Fuß-
tritt sein, Schlag mit der Faust (aschw.
ncevcehug, adän. ncevehog, anorw. nefahögg)
oder einem Stock (adän. stafshog, anorw.
lurkshög, fries. stefslek)- oder sonst einem
stumpfen Gegenstand (aschw. staffverhugg,
adän. stavshog). Auch das Stoßen, Schla-
gen und Werfen mit einem Stein (adän.
stenshog, anorw. steinshögg) oder einem
Knochen gehört hierher (aschw. benshugg,
adän. benshog). Die Folge kann sichtbar
sein oder unsichtbar, in jenem Fall, dem
des pülislac, eine Anschwellung (ahd. bülja,
lat. tumor) oder ein blauer Fleck (lat. livor).
Der Schlag ist die leichteste Art der K. und
wird mit geringer Buße gesühnt (aschw.
bardaghaböt). Nur da, wo schwerere Folgen
entstehen, wie zB. Knochenbruch, rückt
er in die nächste Klasse auf.
§ 3. Die Wunde (anord. sär, ags. sär,
wund, dolg, fries. dolch, blödresne, ahd.
pluotruns, lat. vulnus, plaga) unterscheidet
sich vom Schlag durch das verursachte
Blutfließen, das nach oberdeutschen Rech-
ten so heftig sein muß, ,,ut sanguis terram
tangat". Im einzelnen ist die Schwere der
Wunden sehr verschieden. Neben der
leichtesten Art des bloßen Blutvergießens
(isl. minni sär, aschw. köttsär, blößviti, adän.
walhwa sär, fries. blödelsa, lat. sanguinis
effusio) steht eine große Zahl qualifizierter
Gruppen, die nach der Größe des ange-
richteten Schadens abgestuft sind, zum
Teil sinnenfällig nach der Größe der Wunde
selbst. Sobald eine Wunde bestimmte
Größe erreicht hat, wird sie meßbar (fries.
metedolch). Gemessen werden aber kann
vor allem die Länge und Breite der Wunde,
dann auch ihre Tiefe. Geht die Wunde tief,
so führt sie zur Verletzung oder doch Offen-
legung tieferliegender Körperteile. Je nach-
dem hierbei dieser oder jener Körperteil
betroffen wird, unterscheidet man wieder
verschiedene Arten. Bei der Hirnwunde
(isl. heilund, ags. heafodwund) tritt das Ge-
hirn oder doch die Hirnschale zutage. Bei
der Leibwunde oder Hohlwunde (aschw.
hulsär, hulsäri, adän. holsär, anorw. holsär,
isl. holund, ahd. hrefawunt, ags. hrifwund)
wird eine der Höhlen des Rumpfes bloß,
wobei einzelne Rechte wieder zwischen den
verschiedenen Höhlen unterscheiden. Die
Markwunde (isl. mergund, ags. bänes blice,
fries. benes onstale) legt den Knochen bloß
oder das Knochenmark, verletzt also in
diesem Fall den Knochen (ags. bänesbite).
Als schwere Wunde gilt die durchgehende
Wunde (ags. ßurhwund, fries. thruchgun-
gende dolch, lat. transpunctio, per j oratio),
die zwei Öffnungen hat (adän. twimynt sär).
In anderen Fällen ergibt sich die Schwere
der Wunde aus der Notwendigkeit zu ihrer
Heilung einen Arzt zuzuziehen oder eine
Operation vorzunehmen. Endlich sah man
auch auf die späteren Folgen der Wunde.
Neben Lähmung (s. u.) und Erhöhung der
Empfindlichkeit gegen Witterungseinflüsse
erschwert die Wunde das Zurückbleiben
dauernder, sichtbarer Spuren (anord. lern-
st)'arhögg). Ob man die Entstellung (fries.
wlitiwamm, ags. wlitewamme) durch Kleider
oder Hut zudecken, ob man sie über die
Straße, über den Dingplatz oder nur in der
Nähe sehen kann, wird hier in Rechnung
gezogen.
§ 4. Zwischen Schlag und Wunde kann
man die beinschrötige Wunde stellen, eine
Knochenverletzung, bei. der die Art der
Herbeiführung und Blutfließen nicht von
Belang waren. Hierher gehört die schwedi-
sche skena und das svartaslagh, eine Ver-
letzung des Knochens bei heiler Haut
(alam. palcprust). Erfolgte Loslösung eines
Knochensplitters (fries. benes breke), so
bestimmte sich die Schwere der Wunde
neben deren Größe insbesondere danach,
ob der von gewisser Entfernung aus auf
einen Schild oder dergleichen geworfen
noch einen Klang gab. Die Wunde war mit
verschieden abgestufter höherer Wund-
buße (skand. särböt) zu büßen, zu der oft
noch eine Beleidigungsbuße (anord. fiokka-
böt, wn. öfundarböt) kam.
§ 5. Die schwerste K. sind Verstüm-
melung und Lähmung. Jene ist Ab-
hauen eines Körperteils (aschw. afhug,
hamblan, adän. afhog, anorw. afhögg, isl.
aljötr, ahd. lidiscarti, fries. lemithe, gersfal,
lat. debilitatio, mancatio, detruncatio, muti-
latio), diese (aschw. lyti, leest, adän. lyuti) in
dessen Unbrauchbarmachung. Am schwer-
sten war Verletzung der Augen (ags.
eagwunde) 'und Ohren (ags. ear siege), von
Zunge, Nase, Hand (anorw. handhögg), Fuß
(anorw. föthögg), Zeugungsteilen und weib-
K0TPIQNK2— KRAMMETSVOGEL
95
licher Brust. Sie war in der Regel mit dem
Wergeid zu büßen, wobei paarweise vor-
handene Körperteile meist zusammen volles
Wergeid erforderten, einer von ihnen nur
das halbe. Doch genügt in einigen Rechten
eine geringere Wergeidbuße (s. Buße),
während wieder andere über das Wergeid
hinausgehen; so zB. das angelsächsische
und schwedische Recht bei Entmannung,
die hier als „höchste Wunde" galt und mit
drei Wergeldern zu büßen war. Von der
Hand- und Fußbuße wurde die Finger- und
Zehenbuße abgeleitet mit verschiedener
Bewertung der einzelnen Finger und Zehen.
Am wertvollsten galt der Daumen, wie die
große Zehe. Bei den übrigen Fingern wurde
nicht selten die Beschäftigung des Ver-
letzten in Rechnung gezogen, so daß zB.
die Finger des Harfners höher zu büßen
waren. — Bei Lähmung war vielfach
nur die halbe Verstümmelungsbuße (aschw.
lytisböt) zu zahlen.
Brunn er RG. II 634 fr". Grimm £4.114
184 ff. v. Schweri n Z>A'G.2 170. Nordewier
Regtsoudheden 277t. Brandt Retshistorie II
75 ff. Matzen Strafferet 106 ff. Nordström
Bidrag II 264 ff. v. Amira Obl.-R. I. 712 ff.
II S48 ff. OsenbrUggen Langob. Strafrecht
72 ff. Ale?n. Straf recht 231fr. del Giudice
1 3 1 ff. W i ] d a 729 ff. H i s Strafrecht, 265 ff.
Finsen Gragas III Glossar 665. Merk er
Das Straf recht der altisländisclien Gragas 7 1 ff.
v. Schwerin.
Koupuovsc, Volk in der Germ, magna bei
Ptolemaeus Uli, 11 zwischen den Mao-
outVyot und den Xai-oucopoi an den'A/v-sia
opyj. Wo sie wirklich hingehören, ist nicht
zu bestimmen. Den Namen hält Z e u ß
121 für keltisch; doch kann er ebenso
gut germ. sein = got. kaurjans 'die Ge-
wichtigen, Angesehenen'. r. Much.
Krämer. Das Wort ist im germ. Alter-
tum noch nicht belegt. Die Beziehung des
damals etwa vorhandenen Wortes auf den
Handel ist undeutlich. Noch im 1 2. Jh. tritt in
den Quellen die Beziehung auf die kauf-
männische Tätigkeit des Krämers nicht
durchweg unzweideutig hervor. Die Glossen
aus dem Anfang des 12. Jhs. setzen Krämer
= Schankwirt; krämari, chrämaere = taber-
narius, caupo; ehr am, kr am = taverna, wTn-
hüs; vereinzelt (12. Jh.) kr am = tentorium,
gezelt (darnach Kluge EW. u. 'Kram'; Keut-
genHans. Geschichtsblätter 1901, ygi. Nolte,
D. Kaufmann i.d. deutschen Sprache u. Lit.
des MA. 71 ff.) Über die Möglichkeit eines
Zusammenhangs von griech. /pTjfia Kauf-
mannsgut, Ware mit ahd. ehr am, kr am s.
Nolte 73. Dagegen läßt sich die Zeugenreihe
einer aus der Zeit K. Konrads III. stammen-
den Urk. im Schenkungsbuch von S. Em-
meram zu Regensburg (Quellen u. Erört. z.
bayr. u. deutsch. Gesch. 1, 68): B. de B. et
E. investitur e, W. pictor et isti mercatores
scilicet chramarii H., W.,H., M., W., March-
wart panifex, Aribo limator ensium, Otto
investiture, Heinrich sellator, Heinrich faber
lignorwn, mag man mit Rücksicht auf et
isti alle genannten Handwerker oder
nur die chramarii zu den mercatores rech-
nen, für eine vom Handwerk gesonderte
Tätigkeit der chramarii anführen. Erst seit
dem 13. Jh. löst sich das Krämergewerbe
ganz vom Handwerk ab und erscheinen die
Krämer (institores) als Kaufleute. S. auch
Art.: Handel, Kaufmann. W.Stein.
Krammetsvogel. § i. Die Wacholder-
drossel (Turdus pilaris) hat ihren volks-
tümlichen deutschen Namen, der
zuerst im Mhd. belegt ist, von ihrer Lieb-
lingsnahrung, den Wacholderbeeren, er-
halten: mhd. kranewitevogel, krambit-, kra-
matvogel zu mhd. kranewite, kranwit, kram-
wit, kramat, ahd. kranawitu m. 'Wacholder',
eig. 'Kranichholz'; nhd. 16. Jh. kramat{s)-
vogel, heute Krammetsvogel; nnd. ndl.
kramsvogel. Vgl. Suolahti Deutsche Vogel -
namen 62 f.
§ 2. Das Englische hat einen an-
dern Namen: ae. feldefare swf., nur einmal
im 11. Jh. belegt (WW. 287, 17; Hs. felde-
wäre), wo es vielleicht den Grauammer be-
zeichnet (s. Nachtr. 'Ammer' 5); me. felde-
fare (bei Chaucer Pari, of Foules 364 und
Troil. a. Crys. 3, 861 noch viersilbig) und
mit Synkope des Mittelvokals und kurzem
Stammvokal feldfäre, dazu feldifer mit
merkwürdigem i; ne. fieldfare neben dial.
fellfare, felfar, f elf er und feldifair, feltifare
(Bradley NED.; Wright EDD.). Auf-
fallend ist das inlautende e von ae.
feldefare, wofür *feldfare zu erwarten
wäre; die Erhaltung desselben bei Chaucer
und sein Weiterleben als % in einigen
me. und ne. Formen scheint für ursprüng-
liches ae. *feldgefare 'Feldgefährtin' zu
sprechen {feldfäre wäre 'Feldgängerin').
96
KRAMPF— KRANKENHÄUSER
Das feminine Geschlecht des ae. Wortes
beruht wohl auf dem Einfluß von fröstle
und macht es wahrscheinlich, daß man
die nahe Verwandtschaft des Vogels mit
der Drossel (s. d.) erkannte.
§ 3. Im Norden ist kein alter Name
für den Vogel belegt. Dan. kramsfugl und
schwed. kramsfdgel sind aus nd. kramsvogel
entlehnt. Johannes Hoops.
Krampf, das gekrümmt sich Zusammen-
ziehen der Hände und Füße und andere
Verzerrungen und Zuckungen bei Krank-
heitszuständen verschiedener Art fand als
auffallendes Symptom früh seine Benen-
nung: ahd. krampfo (zu krimpfan, ags. crim-
man, ahd. krumb, nhd. krumm), as. cramp,
mhd. krampf, mnd. kramp, krampe, mhd.
fuojkrampf, handekrampf s. auch 'Gicht'),
anord. kreppingr (auch kramp, altschwed.
K 1 e m n i n g Lake- u. Örteböker S. 444)
ags. auch hramma (B a 1 d s Lseceboc II 1).
M.Heyne Hausaltert. III 126 f. Höfler
Krankkcitsnamenbuch 304 f. Grön Anord.
Heilkunde, Janus 1908 (S.-A. S. 117). J.Gel ei-
ner Alteng l. Krankheitsnamen II, 1907 35 f.
Sudhoff.
Krankenbesuche. Got. gaweisön, ahd.
as. wlsön, mhd. wlsen. Das Aufsuchen und
Versorgen der Hilfsbedürftigen (auch außer-
halb der engsten Sippe) nach Anweisungen
des Heilandes wird den Germanen von
ihren Seelsorgern immer eingeschärft und
in der Beichte kontrolliert. Von den
Krankenbesuchen der Geistlichen geben
Zeugnis die Anweisungen de aditu ad infir-
mos und ähnliches, von den ärztlichen
Krankenbesuchen der Mönche die Bitt-
und Dankbriefe in den formulae Augienses
(MGLeg. Sect. V z. B. S. 369 u. 374),
welche sich hierauf beziehen.
M.Heyne Hausaltert. III 161 f. K.Baas
Mittelalt. Heilkunde im Bodenseegebiet. Arch.
f. Kult.-Gesch. IV. (1906) S. 133. Sudhoff.
Krankenhäuser bestanden auf deutschem
Boden schon zu Römerzeiten in den Militär-
lazaretten der Feldlager und Standlager,
den valetudinaria, die in Baden bei Zürich,
in Novaesium (Neuß) und Carnuntum (bei
Deutsch-Altenburg an der Donau unter-
halb Wien) in den letzten Jahren ausge-
graben wurden. Auf die Krankenpflege der
Germanen haben diese spezifisch militäri-
schen Institutionen ebensowenig einen Ein-
fluß geübt wie die kaum zu ihrer Kenntnis
gelangten ähnlichen Einrichtungen für die
Sklaven, von denen C o 1 u m e 1 1 a be-
richtet. Für Deutschland geht das Kranken -
pflegewesen außerhalb der Familie auf die
Krankenstuben (s. diese), die infirmarien,
der Klöster zurück, die lange Zeit bestimmt
fast oder völlig ausschließlich auch nur
interne Einrichtungen für die Kranken und
Schwachen der Gemeinschaft (Familie) der
Klosterbrüder bildeten. Typisch für diese
Einrichtung mag das „Krankenhaus" gel-
ten, das die Benediktiner von St. Gallen
auf ihrem Bauprojekt vom Jahre 820 vor-
gesehen hatten: ein Zimmer (Saal) für
Schwerkranke (cubiculum valde inftrman-
tium) mit Ofen und Seitengang zum Klosett,
daneben das Zimmer für den Arzt mit zen-
tralem Herd zur Arzneibereitung und seit-
lich anschließendem Vorratsraum für die
getrockneten Arzneipflanzen, endlich dem
heizbaren Wohn- und Schlafraum des
Arztes selbst, alles unter einem Dache bei-
sammen neben dem Arzneikräutergarten
(Herbularius, s. Arzneipflanzen). Hieraus
entwickelte sich langsam das Kloster -
krankenhaus unter Leitung der Kranken -
meister, der hospitularii und infirmarii, das
Siechhaus „domus infirmorum", das auch
Kranke aufnahm, die nicht ständiger Pflege
bedurften, Schwächliche und Leistungs-
unfähige, das aber auch Kranke von der
Straße einmal vorübergehend verpflegte,
wie denn die königlichen Spitäler Karls d.
Gr. gleichfalls vor allem Herbergen waren
zur Aufnahme der auf der Reise befind-
lichen Fremden (Elenden), was bei den
späteren städtischen Hospitälern abermals
die Hauptaufgabe war, Hospize für die
Leute von der Heerstraße und Versorgungs-
häuser für die einheimischen Gebrechlichen
und Alten, Wohltätigkeitsanstalten. Erst
aus den Absonderungshäusern in Seuchen-
zeiten entwickelten sich die eigentlichen
Krankenpflege- und Krankenversorgungs-
anstalten. Auch die seit dem 12. und 13.
Jahrh. in Deutschland sich ausbreitenden
,, Hospitäler zum heil. Geist" waren größten-
teils Pfründnerhäuser, wie schon früher das
in Kreuzungen bei Konstanz 968 gegründete
St. Konradsspital.
Vgl. M. Heyne Hausaltert. III 163 f.;
H. Häser Gesch. d. christl. Kra?ikenpfl. Berlin
1857. E. Küster Die Krankenpfi. in Ver-
KRANKENPFLEGE— KRANKHEIT
97
gangenh. u. Gegenwart. Marb. 1895. G. Ratz in -
ger Gesch. d. kirchl. Armenpflege. 1868, 2. Aufl.
Freib. 1884. Uhlhorn Christi. Liebestät. im
M. 1884, 2. Aufl. 1890. E. Dietrich Histor.
Einleitung zum Hdbch. der Krankenversorgung.
Berlin 1898. Nutting u. Dock Gesch. d.
Krankenpfl. Dtsch. v. Karll. I. Berlin 1910.
Ein römischer [!] Militärspital. Zürich o. J. (1898).
Haberling D. röt/i. Militärlazarette. Dtsch.
Militärärztl. Ztschr. 1909. H. II. K. Baas
Z. Gesch. d. mittelalt. Ulkst, im Bodenseege-
biet. Arch. f. Kul.-Gesch. IV (1906) S. 103.
Ders. Mittelalt. Gesdhtspß. in Baden. Hdlb.
1909. S. 10 — 15. K. Sudhoff A. d. Gesch.
des Krankcnhaitswescns im früh. MA. in Ergebn.
u. Fortschr. des Krankenhauswesens II. 19 13.
Ferd. Keller Bauriß des Klost. St. Gallen.
Zürich 1844, S. 28 ff. Thym Gesch. der IVohl-
tätigkcitsanstaltcn in Belgien v. Karl d. Großen
an. Freiburg 1887. Sudhoff.
Krankenpflege. § i. K. wurde in der
Familie den Angehörigen im Bedarfsfalle
von alters her zuteil, wie es die enge Ver-
bundenheit der Sippen und Ehegenossen
mit sich brachte, auch den langdauernd
Kranken und unheilbar Gelähmten, die
für immer aufs Lager gesunken waren (got.
uslipa, ahd. betti-riso, ags. bedde-rida, mnd.
bedderese, mhd. bette -ris, betterisic oder
law). Das Christentum beförderte dies
menschenfreundlich-hilfreiche Tun durch
ausdrücklichen Hinweis auf die Pflege der
Kranken (s. Krankenbesuche), und die
Benediktinerregel ordnet es schon von
Anfang an, daß kranke Brüder in besonde-
rer Zelle untergebracht und einem dienst-
eifrigen, anstelligen und gewissenhaften
Bruder zur Pflege gegeben werden sollten
(,,fratribus infirmis sit cella super se de-
putata et servitor timens deum et diligens
ac sollicitus" und ,,cura maxima sit abbati,
ne aliqua negligentia patiantur").
§ 2. Krankenpflegerinnen waren
bei den Deutschen wie auch bei andern
Volksstämmen von Anfang an die Haus-
frau, die erwachsenen Töchter und das
weibliche Hausgesinde, selbst bis in den
fürstlichen Haushalt hinauf. Erst im 12.
Jahrh. beginnt die Bildung geistlicher Ver-
einigungen zur Krankenpflege, wie die Be-
ginen, die (gegen Entgelt) zu den Kranken
gingen.
§ 3. Krankenstuben, Siech-
stuben, finden sich dem Worte nach erst
im 15. Jahrh., aber die Abtrennung der
Hoops, Reallexikon. III.
Erkrankten vom Lärm und Getriebe des
Hauses hatte sich ohne Zweifel schon lange
vorher als notwendig herausgestellt; es
wurden dann wohl besondere Gelasse, wie
die betekamera und das gadem, hierfür in
Verwendung genommen, vielleicht auch der
heizbare, vielfach frei im Hofe stehende
Baderaum, die stuba. Für diese Annahme
spricht auch, daß zB. im Grundriß des
Klosters zu St. Gallen vom Jahre 820 be-
sondere Räume für die Kranken vorge-
sehen waren, was freilich die Benediktiner-
regel (s. § i) ausdrücklich vorsah: „fra-
tribus infirmis sit cella super se deputata"
(vgl. Krankenhaus).
M. Heyne DHausaltert. III 162 f. Uhl-
horn Die Christ l. Liebestätigkeit II 471 ff.
VV e i n h o 1 d Dtsch. Frauen I 76. 158. Liebe
Beginenwesen; Arch. f. Kult.-Gesch. I 53 fr.
Jos. Greven Die Anfänge der Beginen,
Münster 1912. K. B a a s Mittelalt. Gesundheits-
pflege in Baden; Heidelberger Neujahrsbl. 1909
S. 70. Schulz Hof. Leben I» 202 ff. J.
Geldner Altengl. Krankheitsnamen I 1906
S. 18 u. d. Lit. b. 'Krankenhäuser'. Sudhoff.
Krankheit. Leider sind wir über die
Vorstellung, welche dem ausschließlich ger-
manischen Worte für krank: got. siuks,
altnord. sjükr, ags. seoc, as. siok, ahd.
siuh, mhd. siech und dem Subst. got. sauhts
{siukei), altnord. sott, ags. as. ahd. mhd.
suht (neben ahd. siuchi, mhd. siuehe, siu-
chede, ags. seoenes) zugrunde liegt, völlig
im Ungewissen (M. Heyne, Dtsch. Haus-
altert. III 116). Das Wort kranc geht erst
gegen Ende des Mittelalters aus dem Be-
griffe 'kraftlos, schwach, gering, schlank'
in den heutigen über. Der Germane sah
alle Krankheiten, für welche eine offen zu-
tage liegende Veranlassung, Verwundung,
Fall, Quetschung oder andere äußere Ge-
walteinwirkung und ähnliches nicht vorlag
oder erkennbar war, als übernatürlich an,
und dieses Übernatürliche personifizierte
er sich in die Einwirkung eines bösen
Geistes, eines Unholds, eines Dämons (Alp,
Troll, Mar usw.), der entweder direkt aus
der eigenen Freude am Schaden die Krank-
heit veranlaßte oder durch zauberische Ein-
wirkung eines feindlich gesinnten Menschen
dazu angetrieben wurde. Man hat mit
einiger Wahrscheinlichkeit im Alptraum die
Wurzel für diese Personifizierungen, für die
Vorstellung von den Krankheitsdämonen
98
KRÄUTERBAD
gesucht (Ephialtes), jedenfalls ist diese
Einzelerfahrung sehr erweitert und ver-
vielfältigt worden, so daß die Mehrzahl
aller Krankheiten als Dämonenwerk an-
gesehen und al» solches durch Gewinnung
der guten Geister zur Mithilfe durch Opfer
oder anderweitige priesterärztliche Ver-
mittlung oder durch direkten Angriff gegen
den Krankheitsdämon durch Heilzauber,
mochte er nun als Wurm im Finger, im
Knochen, im Haar, am Herzen usw. sein
Wesen treiben (s. Wurmkrankheit), als
Sucht den Menschen schleichend ver-
zehren, als Brand ihn ausdörren oder seine
Glieder verstümmeln, als „Schelm" ihn
jäh in fürchterlicher Tiergestalt, als Ver-
ursacher schwerer epidemischer Seuchen
oder heimlich schleichenden Verderbens
überfallen, als „Ritten" im Fieber ihn packen
und schütteln oder in wilden Fieberphanta-
sien mit sich fortreißen, wie ein Wider-
sacher in der Schlacht im Sturm ihn
stechen, schlagen, niederstrecken oder ver-
folgen, oder als harmloser Hauskobold ihn
äffen, indem er ihm eine lächerlich aus-
sehende, schnell vorübergehende Schwel-
lung unters Ohr setzt, oder wieder giftigen
Odems ihn anhaucht oder anbläst, oder aus
der Ferne einen Pfeil in ihn sendet, daß er
schmerzhaft lahm wird im Kreuz usw. usw.
(s. Alpdrücken, Hexenschuß,
Schlag). Der Krankheitsdämone sind
mancherlei, sie verüben ihr böses Werk bald
durch die unversehrte Haut, bald durch die
natürlichen Körperöffnungen, bald durch
Wundöffnungen usw. Wie die einzelnen
Vorstellungen dann wieder in die natür-
lichen Auffassungen übergehen, beweist
schon die Annahme von ,, Wurmkrank-
heiten", die in der Beobachtung des Ab-
gangs von Eingeweidewürmern oder der
Würmer und Maden in unreinlich gehalte-
nen Wunden und Öffnungen ihre offen zu-
tage liegenden Bestätigungen fanden. — Im
Verkehr der Jahrhunderte mit den römi-
schen Kulturträgern drangen langsam die
seit Hippokrates von Dämonen befreiten
(aber z.T. unter der Hand wieder dämoni-
sierten) Krankheitsvorstellungen der An-
tike ein, wie sie in allen Rezeptsammlungen
des beginnenden Mittelalters schon lebendig
sind und in der „Mönchsmedizin" seit dem
7. — 8. Jahrh. vollständige Herrschaft er-
langen. So ist in allem Literarischen, das
wir unter Arzneibücher zusammen-
stellen, schon die klassische Krankheits-
vorstellung mit ihrer Säftelehre in voller
Ausbildung, und nur in dem volkstümlich
in der Landessprache Verarbeiteten sind
ab und zu noch Reste der alten Krank-
heitsanschauungen in Segensprüchen und
Heilverordnungen offen oder verhüllt zu
erkennen, die auch in den Vorhaltungen der
den Aberglauben bekämpfenden Geist-
lichen usw. noch Erwähnung finden (zB.
in der „Homilia de sacrilegiis" und Ver-
wandtem). Inwieweit die der einfachen
Beobachtung entnommenen Bezeichnun-
gen wie swint-suht, terende sülit usw., lid-
suht, hantsuht, fuozsuht und ähnliches schon
altgermanisch sind, ist schwer zu entschei-
den und bei den einzelnen Krankheits-
bezeichnungen darzulegen versucht worden.
Höfler Krankhcitsdämofien, Arch. f. Rel.-
wissensch. 1899. IL Derselbe Üb. gcrm.
Heilkunde, Janus 1 897. S. 9 ff. Derselbe
Der Alptraum als Urquell der Krankheits-
dämonen, ebend. 1900 S. 512fr. Derselbe
Dtsch. Krnkhtsumbch. S. 308 ff. 18 f. 396 f.
562 f. 820 f. Derselbe Hdbch. d. Gesch. d.
Med. I 459ff Röscher Ephialtes, 1900.
Bartels Mediz. d. Naturvölker 1893. Grön
Altnord. Hlkunde, Janus 1908 (S.-A. S. 13 ff.).
Golther Handb. d. gerin Mythol. S. 7 5 ff.
u. öfters. M. Heyne DHausaltcrt. III 121
u. 130. Sud ho ff Krankheitsdämonisimis u.
Heilbräuche der Germanen. Dtsch. Revue,
Jan. 19 12. Sudhoff.
Kräuterbad als Heilbad, sei es, daß man
die Kräuterabkochung dem warmen Bade
zusetzte oder die Dämpfe der kochenden
Kräuter dem Dampfbad (s. Schwitzbad)
zuleitete, ist zwar in Deutschland erst im
späteren Mittelalter sicher bezeugt, aber
aus dem Brauch der altklassischen Ärzte
schon früher herübergenommen; denn in
Balds Leech Book (900 — 950) findet sich
schon ein beep wifr. blcece mit dem Dampf
der Abkochung von 10 Wurzeln angegeben,
über den man sich zur Beseitigung der
betreffenden Hautkrankheit setzen und sich
von oben her wohl einhüllen solle, um die
Kräuterdämpfe beieinander zu halten, eine
Dampf badeform, die wir im 16. Jahrh. viel
abgebildet finden (zB. A. Martin,
Dtschs. Badewesen 1906 S. 98 u. 124).
Heyne Hausaltert. III 58 f. Cockayne
KRÄUTERWEIN— KREUZGANG
99
Leechdoms II 76. J. F. P a y n e Engl. Med. in
Anglo-Sax. timcs 1907, S. 47 f. 93. Sudhoff.
Kräuterwein. Wie der Wein selbst als
kräftigendes Arzneimittel in Schätzung
stand, so auch die weinigen Kräuterauszüge,
namentlich der Alantwein (von Inula
Helenium L.), der als potio Paulina schon
im frühen deutschen Mittelalter weithin in
Gebrauch war, wie die Mitteilung des Thiet-
mar von Merseburg (6, 52) zeigt, daß Mark-
graf Liuthar an zu reichlichem Genüsse
desselben sich den Tod trank. Der Name
mag auf die Empfehlung mäßigen Wein-
genusses durch Paulus im I. Timotheus-
briefe (I 5, 23: oiW> oXt'-yti) ypth oiä TOT
OTojjLayov xal tas iruzva? aou dad&ttac, vgl.
auch Plinius hist. nat. XXI 20 (91) über
den Nutzen des Alant) zurückgehen. Es
kommen aber auch noch andere angesetzte
Kräuterweine vor, zB. auf Poley, Salbei,
Raute, Absinth.
M. Heyne DHausaltcrt. III 195 f. W.
Wackernagel Kl. Schriften I 95 ff.
Sudhoff.
Krebs 1 (Tier). Krebse, Hummer
wurden im 10. Jahrh. in England gegessen
und ausgeführt (Wrtght-W. I 94); Hummer
werden sicher aber auch an den norwegi-
schen Küsten gegessen sein (altnord. hu-
marr), wie der Genuß des Bachkrebses in
den germanischen Binnenländern bekannt
gewesen sein wird, wenn wir auch keine
schriftliche Überlieferung besitzen. Fuhse.
Krebs2 (Krankheit). Das Sprachliche s.
bei 'Geschwür' und 'Geschwulst'. Das
älteste bekannte deutsche Rezept (8. Jahr-
hundert), das 2. Baseler, ist ein Rezept
uuidhar cancur (Denkm. 62, I, 2). Eine
Reihe Rezepte hiergegen bringen auch
Cockaynes Leechdoms, zB. II 312, 328. Das
Krebsgeschwür wurde auf den Biß eines
Dämons zurückgeführt.
Höfler Handb. d. Gesch. d. Mediz. I 476.
Sudhoff.
Kreuz. § i. Uralte Zierform, dann zum
christlichen Symbol geworden. Man unter-
scheidet seitdem nach der Länge und Ge-
stalt der Arme das griechische Kreuz, mit
völlig gleichen Armen; das lateinische
Kreuz, mit längerem Kreuzstamm; das
ägyptische oder Antoniuskreuz,
ebenso gestaltet, doch ohne den obersten
Arm, also in T-Form ; das Andreaskreuz,
in X-Form, liegend; das byzantinische
oder Lothringer Kreuz, mit zwei Querbalken,
also sechs Armen ; das päpstliche mit drei
Querbalken übereinander, die sich in der
Länge abstufen. Die Enden der Arme können
wieder in einem dünneren Querbalken
endigen, in T-Form (Krückenkreuz)
oder sich einfach verbreitern. Diese letztere
Gestalt verbindet sich bei den Südgermanen
— Westgoten und Longobarden — gern mit
einer Spiralendigung an jeder Ecke(also deren
acht), oder ist bei den Westgoten in Spanien
sehr häufig hohl ausgerundet. Die Ostgoten
scheinen runde Armenden des Kreuzstammes
bevorzugt zu haben, die ihre Nachfolger
beibehielten. Zwei Kreuze neben dem
arianischen Baptisterium zu Ravenna
zeigen an jedem Kreuzesarmende ein sol-
ches Rund und einen ganz wenig verlänger-
ten Kreuzesstamm, ebenfalls mit Rund,
und gelten als „arianische". Doch ist
darüber nichts Sicheres festgestellt worden.
§ 2. Auch fünf- und sechs-, selbst acht-
armige (Doppel-) Kreuze treten auf, natür-
lich mit gleichlangen Armen. Wenn die
Enden des Kreuzes in Anker- (Doppel -
spiralen-)Form sich spalten oder in Lilien-
form endigen, nennt man es Anker-
kreuz ; auch jetzt meist gleicharmig.
Die Enden zeigen auch manchmal Klee-
blattform. Wenn sie nach einer Seite um-
knicken, hat man das Hakenkreuz
(s. d.), auch Swastika genannt, das uralte
Symbol für Sonne, Licht, Feuer, Bewegung,
Drehung. Ein auch ornamental, besonders
in Form eines geschlungenen Knotens, un-
zählige Male auftretendes Ziermotiv,
nicht nur echt germanisch, sondern über-
haupt indogermanisch. Das dreiarmige
Hakenkreuz heiß ttriskele oder triquetrum und
erscheint seltener. Scheinbar hauptsäch-
lich im Norden. Auch ein dreiarmiges Kreuz
tritt hie und da auf. Ebenso das griechische
in einen Kreis eingeschlossen. S. hierzu
Abb. 4. A. Haupt.
Kreuzgang, lat. claustrum, porticus, de-
ambulatorium, ambitus, meist auf der Süd-
seite der Klosterkirche gelegener vierseiti-
ger Gang, mit offenen Hallen einen qua-
dratischen Hof (Kreuzgarten) umgebend;
der Mittelpunkt der klösterlichen Klausur;
inmitten der Haupträume des Klosters,
Kapitelsaal, Refektorium, Dormitorium, als
7*
IOO
KREUZGEWÖLBE— KREUZHAUS
Wandelgang und als Verbindungshalle dieser
Räume dienend. — S. auch ' Kloster'.
A. Haupt.
Kreuzgewölbe. Gewölbe aus zwei sich
durchschneidenden Tonnengewölben gebil-
det und nur auf den vier Ecken, den Stütz-
punkten der Grate, ruhend. Der Scheitel
ist bei den älteren Gewölben horizontal
(„römisches" Kreuzgewölbe), später gerade
oder gebogen nach dem Scheitel zu an-
sie sich aus vier einfachen, im Viereck er-
richteten Säulen mit Dach nach und nach
zu Stabwerksgebäuden entwickelt haben,
die den einfachsten kleinen Stabkirchen
nicht unähnlich gewesen sind. Geschenke,
besonders Ländereien, flössen von seiten
der Frommen diesen ,,Kross" zu; infolge-
dessen kennen wir aus alten Dokumenten
die Namen solcher Häuser in einer Anzahl
von 30 bis 40. In späterer Zeit müssen sie
*l*
Abb. 4. Kreuzformen; s. Art. Kreuz.
steigend. Diese Gewölbeform ist erst im
Mittelalter zu allgemeinerer Anwendung
gelangt, in der für uns in Frage stehenden
Zeit aber äußerst selten und kommt im
Norden vor Aachen, Pfalzkapelle, wohl
nicht vor. — S. auch ' Gewölbe'.
A. Haupt.
Kreuzhaus (kross) nannte man in Nor-
wegens Mittelalter die Holzgebäude, welche
als Schutz über die längs den Wegen stehen-
den steinernen und hölzernen Kreuze und
Kruzifixe errichtet waren. Kein einziges
dieser Kreuzhäuser ist uns erhalten; doch
dürfen wir mit Sicherheit schließen, daß
als Kapellen gedient haben, da viele Kreuz -
häuser nach der Reformation als Kirchen
verzeichnet wurden. Die sog. ,, Grader" am
Kirchhofe der Domkirche zu Drontheim
(gradus, Stufen) war dagegen ein gewiß
bedecktes, aus Steinsäulen errichtetes
Kross — den englischen ähnlich — , das als
Huldigungstribüne der Könige diente, wie
früher das Kross am Ören in derselben
Stadt.
Nicola ysen Norskc Fornlevninger. D i e t -
richson Sammenlignende Fortegnelse over
norskc kirkebygninger i Middelalder og Nutid.
Dietrichson.
KREUZIGUNG CHRISTI— KRIEGFÜHRUNG
101
Kreuzigung Christi. Bildnerisch in der
Frühzeit im Norden selten dargestellt.
Vielleicht das älteste Beispiel ein getriebe-
nes Aufnähe-Goldblech, Sammlung Rosen-
berg Karlsruhe, wo Christus mit Kreuznimbus
in langem Gewände auf einem Querbrettchen
mit ausgebreiteten Armen vor dem Kreuze
steht, Darstellung im Stil der altnordi-
schen Goldbrakteaten, wohl späte Völker -
wanderungszeit. — Die Darstellung des
Kruzifixus in langem Gewände findet sich
noch beibehalten in einem großen Ge-
kreuzigten aus Holz im Dom zu Braun-
schweig, etwa um iooo zu setzen; bezeich-
net als das Werk eines Meisters Immervard.
Nackt, nur mit Lendentuch, erscheint der
Kruzifixus aber schon früh auf germani-
schen Elfenbeinskulpturen, so der vor-
züglichen sächsischen Elfenbeintafel im
Liverpooler Museum aus der Ottonenzeit.
W. B o d e Gesch. d. Deutschen Plastik.
Berlin 1887, S. 17. 23. A. Haupt.
Krieg. Das Wort „Krieg" ist noch im
Ahd. äußerst selten; es kommt aber vor
chreg — pertinacia; widarkregi = controver-
sia. Das sachlich entsprechende Wort ist
„Hader" (urgerm. *haßuz) oder vxg (anord.)
oder auch, aus lat. campus entlehnt, ahd.
kämpf. Alle diese Worte aber können jeden
Streit bezeichnen, auch zwischen einzelnen
Personen. Eine besondere Bezeichnung für
den „Krieg" zwischen Völkerschaften fehlt.
— Gerade dieser aber unterscheidet sich
doch sachlich sehr von einem Kampf zwi-
schen Zweien oder auch einer Gefolgschaft
im fremden Land. Der Völkerkrieg ver-
teidigt nicht nur Menschen, allenfalls Land,
sondern auch die Volksgötter. Er ist „na-
tionaler Götterdienst" und steht unter dem
Schutz der auch in effigie mitziehenden
Götter, die, vorher durchs Los befragt, nach
dem Sieg durch das Opfer gefangener
Feinde versöhnt werden.
Kluge EWb. s. v. Hader, Kampf, Krieg.
Brunner DRG. I* 180 f. Weinhold Beiträge
zu den deutschen Kriegsaltertümern BSB. 1891,
555 ff- v.Schwerin.
Kriegführung. A. Süden. § 1. Die
Entscheidung über Krieg und
Frieden lag in der germanischen Zeit
ausschließlich bei der Volksversammlung.
Auch in Staaten mit Königtum hat der
König in diesem Punkte keine entschei-
dende Stimme. In der fränkischen Zeit ist
hierin ebenso wie bei den wandernden ost-
germanischen Stämmen jedenfalls äußer-
lich eine Änderung eingetreten und die
Entscheidung über Krieg und Frieden
Sache des Königs geworden. Aber noch
unter Pippin ist dieses Recht des Königs
kein so unbeschränktes, daß nicht auf der
einen Seite der König vor dem Beginn
eines Kriegszuges sein Heer zu befragen
für gut hält und andererseits nicht das
Heer den König zu einem Kriege zwingen
kann. Wenn der Krieg beschlossen ist, er-
folgt die Mobilmachung, soweit nicht ohne-
dies das ganze Heer bereits durch den Be-
schluß selbst unterrichtet ist, durch das vom
König ausgehende, von den Beamten und
Senioren weiter verbreitete und durch-
geführte Aufgebot (s. d.).
§2. Die Führung des Heeres oblag in
germanischer Zeit dem König oder, in den
Volksstaaten mit Prinzipatsverfassung,
einem für die Dauer des Krieges gewählten
Herzog (ahd. herizogo, lat. dux). Unter diesem
befehligten in dem organisatorisch ganz an
die politische Einteilung des Volkes anknüp-
fenden Heere die Hundertschaftsvorsteher
(ahd. hunno, lat. princeps) die Leute ihres Be-
zirkes. Die Heeresdisziplin gab den Her-
zögen Gewalt über Leben und Tod, scheint
aber schon zu Tacitus' Zeiten auf den
Priester übergegangen zu sein.
In der fränkischen Zeit hatte der König
den Oberbefehl zu beanspruchen, konnte
ihn aber auch einem Vertreter übertragen.
Die unteren Befehlshaber waren die Grafen,
Centenare und Dekane (s. Heereseinteilung).
Doch fochten die Truppen der Stammes -
.herzogtümer unter ihrem Herzog, und wenn
Senioren größere Truppen ins Feld führten
oder durch ihre Vögte führen ließen, standen
auch diese unter eigenem Oberbefehl.
Das versammelte Heer stand unter einem
höheren Frieden, der jedem Teilnehmer
dreifaches Wergeid sicherte und nach Nie-
derlegung der Waffen (ahd. scaßlegi) noch
40 Tage fortdauerte. Das Ende des Krieges
bestimmten die gleichen Faktoren wie ihren
Beginn. Eine Beschränkung auf bestimmte
Zeit war in keiner Periode üblich. Verlassen
des Heeres (ahd. harisliz) galt als Landesver-
rat und zog in germanischer Zeit Friedlosig-
keit oder Todesstrafe, im fränkischen Reiche
102
KRIEGFÜHRUNG
Lebensstrafe und Vermögenseinziehung
nach sich.
§ 3. Die Taktik der Germanen darf
man sich nicht zu untergeordnet, aber auch
nicht zu bedeutend vorstellen. Sieht man von
der nicht zu unterschätzenden Kombina-
tion von Reiterei und Fußvolk ab (s. Trup-
pengattungen), so wird sie sich allerdings,
den Verhältnissen des unwegigen und noch
wenig gerodeten Landes entsprechend, im
wesentlichen auf den Kleinkampf be-
schränkt haben. Erst durch die Römer als
Lehrmeister haben die Germanen eine ent-
wickeltere Taktik erworben. Dies gilt für
die mit den Römern in längerer Berührung
stehenden Wanderstämme der Ostgerma-
nen, aber ebenso auch für die zum Teil im
römischen Heere ausgebildeten Westger-
manen. Gleichwohl sind auch von den
Franken, sogar von Karl d. Gr. nur wenige
Feldschlachten geschlagen worden. Es kam
nach wie vor im wesentlichen auf die Er-
fassung des richtigen Zeitpunktes für einen
Angriff und auf dessen Stärke an. Die
strategischen Aufgaben waren in der Regel
einfach, um so mehr als in älterer Zeit für die
Völkerschlacht wie für den Zweikampf die
Festsetzung und auch Umhaselung des
Kampfplatzes Brauch war. Immerhin ist
es in der Karolingerzeit nicht selten, daß
man den Gegner durch kombinierte Angriffe
verschiedener Heere zu überwinden sucht.
Auch ist anzunehmen, daß die Angriffe ein-
heitlicher geleitet waren und in geschlosse-
nerer Form erfolgten als in der germanischen
Zeit, die ein einheitliches Zusammenwirken
der einzelnen Abteilungen nur unvollkom-
men entwickelt hatte. Fortschritte zeigt
auch das durch die Verhältnisse gebotene
Belagerungswesen. Als Stützpunkte legte
man vielfach Befestigungen an und besetzte
diese mit kleineren Abteilungen {scara).
Auch wurden von einem festen Lagerpunkt
aus mit solchen kleineren Abteilungen Züge
unternommen. Im Lager selbst errichtete
man Zelte.
Lit.: s. Heerwesen, insbes. Waitz und
Delbrück ; dazu K. Lehmann Zum altnor-
dischen Kriegs- und Beuterecht.
B. N o r d e n. § 4. Die Entschei-
dung über Krieg und Frieden
war zur Zeit der skandinavischen Klein -
könige Sache des Volkes, zur Zeit des
Großkönigtums in Norwegen Recht des
Königs; auch in Schweden konnte der
König seine Flotte jedes Jahr aufbieten
und selbst über die Reichsgrenzen hinaus
(ütrTkis) fahren, während er in Dänemark
zum Angriff eines fremden Landes der Zu-
stimmung der Bauern bedurfte. Das Auf-
gebot lag dem König ob, ausnahmsweise
auch anderen Personen; dabei war genau
vorgeschrieben, wie oft und auf wie lange
Zeit das Heer aufgeboten werden durfte
(s. Aufgebot). Im Fall eines feindlichen
Einfalles rief der umhergesendete Heer-
pfeil oder riefen brennende Haufen zum
Kampf.
War die Flotte ausgezogen, stand sie
unter besonderem Recht (aschw. roßarcetter),
demzufolge insbesondere ein höherer Friede
(aschw. sncekkiufrißer) herrschte.
§ 5. Der Oberbefehl kam dem
König zu, der aber sein Heer auch allein,
d. h. unter einem von ihm bestimmten
Oberbefehlshaber, aussenden konnte. Jedes
einzelne Schiff stand unter dem Kommando
des Steuermanns (aschw. styrimann, styri-
maßer, adän. styrcesmann, anorw. styris-
maär), dessen Vorsteheramt im Schiffs -
bezirk in Dänemark (adän. styrishafnce)
erblich war. Ihm lag auch die Aushebung der
Ruderer ob (aschw. skipari, adän. skippcsr,
anorw. skipari, häseti). Die Besetzung des
Schiffes richtete sich nach dessen Größe.
Die größten norwegischen Schiffe faßten
dreißig Ruderer. Zu diesen kam der Koch
{matgerdarmadr). Statt des Steuermanns
konnte aber der König einen anderen zum
Führer bestimmen, so gut wie ihm die
Festsetzung der Führer im Landheer zu-
stand.
§ 6. Während der Fahrt lag die Ver-
pflegung grundsätzlich dem Volke
ob; doch waren zeitliche Grenzen über
diese Verpflegungspflicht gegeben. In
Norwegen war jeder Mann mit Nah-
rung auf zwei, später drei Monate zu
versehen; in Dänemark betrug der Zeit-
raum 16 Monate, in Schweden ist jedem
Unterbezirk auferlegt, eine bestimmte
Menge von Naturalien zu liefern, die dann in
einem Magazin gesammelt wird. Dabei
konnte man nicht nur die Wehrpflichtigen,
auch nicht nur die von ihnen zu Hause
Bleibenden heranziehen, sondern auch
KRIEGFÜHRUNG
103
Frauen und Kinder in der WeSse, daß der
Hausherr für sie Anteile zu entrichten hatte.
Diese Naturalleistungen konnten ihren
ursprünglichen Zweck nur dann erfüllen,
wenn der König mit dem Heere auszog oder
doch wenigstens dieses unter anderer Lei-
tung. Aber auch in anderen Jahren wurden
sie eingezogen, und sie wurden auf diesem
Wege von einer Unterstützung des Heeres
zu einer Steuer (aschw. leßungslami) . Doch
wurden dabei die Leistungen nicht überall
in gleicher Höhe eingehoben. In Norwegen
konnte der König nur die Hälfte verlangen,
den sogenannten borfrleiöangr, im Gegensatz
zu dem sonst geschuldeten üt fararleidangr.
§ 7. Eine wesentliche Unterstützung des
gesamten Kriegswesens waren die insbe-
sondere an den Küstenstrecken aufge-
stellten, in Kriegszeiten erheblich vermehr-
ten Wachen (aschw. vakt, anorw.
vitavqrdr), zum Teil in besonderen von den
Bauern herzustellenden und wechselweise
immer mit drei Mann zu besetzenden
Wachthäusern (anorw. varähüs). Diese
hatten auch die Feuerzeichen (s. Aufgebot)
anzuzünden. In Norwegen kamen dazu die
in Burgen untergebrachten Garnisonen, die
„Burgleute" (anorw. borgarar), die zu den
Dienstleuten des Königs gehörten. Eine
Grenzbefestigung großen Stils, das Dane-
wirk, sicherte die jütische Südgrenze.
§ 5. Unabhängig von den zum Teil be-
schränkenden Vorschriften über Aufgebot
und Folgepflicht war der König, wenn er
sich darauf beschränkte, mit geringeren
Truppen Krieg zu führen, nämlich mit
seinen Dienstleuten und den Truppen, die
ihm die im Besitz von Lehen befindlichen
Lehensleute zu stellen hatten. Auch konnte
er in solchem Falle noch Verstärkungen
erhalten, teils durch Leute, die freiwillig mit
ihm zogen, teils durch Soldtruppen, später
auch durch ausländische Söldner (anorw.
soldarar). Die Stellungspflicht der Lehens -
leute wurde in Norwegen am Ende des
13. Jahrhs. genau geregelt; die Grundlage
war, daß von einer veizla zu 15 Mark
fünf Mann zu stellen waren.
Lit. : s. Heerwesen; ferner K. Lehm an n
a. a. O. v. Schwerin.
C. England. § 9. Es läßt sich in
Beziehung auf strategische Ge-
sichtspunkte im Zeitalter der Eroberung
Englands durch die Germanen nicht viel
sagen, da die Quellen sehr spärlich fließen.
Immerhin lassen sich folgende Beobachtun-
gen machen. Nach den Raubzügen der
Piraten des 4. Jhs., die zur Bildung eines
ordentlichen Küstenschutzes gegen die
Sachsen (Litus Saxonicum) führten, beginnt
bekanntlich die Einwanderung in größeren
Massen während der zweiten Hälfte des
5. Jhs., und die ersten Eindringlinge nisten
sich mit Vorliebe auf Inseln und vorsprin-
genden Halbinseln ein, von wo aus sie die
benachbarten Landschaften verheeren und
erobern. So entstehen die Ansiedlungen
der Juten in Thanet und auf der Insel
Wight, die der südlichen Sachsen in Selsey.
Die ersten ostsächsischen und anglischen
Ansiedlungen lagern sich in passenden
Hafenortschaften längs der Südostküste.
Die herüberkommenden Scharen bestanden
wohl nur in erster Zeit ausschließlich aus
Kriegern, während etwa vom 6. Jh. an auch
Frauen und Kinder mitgeführt wurden.
Darauf deutet jedenfalls außer den ziemlich
geräumigen Booten, die benutzt wurden
(Freeman, Norman Conquest I, Kap. 2),
die Verödung der Gegend, aus welcher die
Angeln kamen (Beda H. E. 1 15 ; Procopius,
Bell. Got. IV 20; vgl. Chadwick, Origin of
the Engl. Nation Kap. 5).
§ 10. In den Kämpfen des 6. Jhs. spielten
die Belagerungen römischer Städte eine
große Rolle. Die Zerstörung und gründ-
liche Ausplünderung von Anderide, Cama-
lodunum, Calleva, Brancaster u. a. ist lite-
rarisch und archäologisch bezeugt und
wirft ein grelles Licht auf die Einbußen an
materiellen Gütern und Zivilisation, die
mit diesen Zügen verbunden waren. Wie
die Belagerer im einzelnen verfuhren, er-
fährt man nicht direkt; aber da sie über
technische Angriffsmittel nicht verfügten,
so haben wir guten Grund, zu vermuten,
daß die Kraft der Verteidiger durch lang-
wierige Angriffe von günstig gelegenen
festen Plätzen aus, nach der Art der op\irt-
~ftpia, die bei den Eroberungen von grie-
chischen Landschaften eine so große Rolle
spielten, gebrochen wurde. Es war von
seiten der Angreifer namentlich auf un-
mittelbare Plünderung abgesehen — daher
die Zerstörung wertvoller Gegenstände
und Einrichtungen.
104
KRIEGFÜHRUNG
§11. Was bei der Einnahme von Städten
gleichsam in Brennpunkten sichtbar wird,
fand auch in den sie umgebenden Landes-
teilen in extensiver Weise statt. Römische
Landhäuser wurden nicht nur eingenom-
men, sondern häufig auch verbrannt und
zerstört. Die nach Beute suchenden Scha-
ren verbreiteten sich in den Richtungen,
die durch die römische Zivilisation gewiesen
waren: die großen Heerstraßen und Flüsse
entlang; die Watling Street, der Foss Way,
der Icknield Way, die Ermine Street treten
bei der Eroberung des Landes bedeutungs-
voll hervor, ebenso die Hauptflüsse mit
ihren stark bevölkerten und reich aus-
gestatteten Tälern. In der Geschichte
des Vordringens der Ostsachsen und Süd-
sachsen spielen Thames und Medway eine
wichtige Rolle, in der Geschichte der An-
geln der Trent, in der Bewegung der West-
sachsen der Severn und der Avon (Chad-
wick, Origin of the Engl. Nation, Kap. i).
Vgl. auch Art. 'Englisches Siedelungswesen'
§ i8ff.
§ 12. Dagegen läßt sich leicht ersehen,
wie natürliche Hindernisse in Gestalt von
dichten Wäldern, Mooren, unwegsamen
Gebirgen die Bewegungen der Eroberer ab-
lenkten und hemmten. So bildete der
,,Wald" (Weald) auf den Grenzen von
Kent, Sussex und Surrey ein schwer über-
windbares Hindernis, das der Verbreitung
der Juten nach Westen hin einen Damm
setzte. Ebenso wurde das Vordringen der
mittelanglischen Bewegung durch die Ge-
birgsgegend des Peak (Derbyshire) aufge-
halten, und im Westen streckte sich das
von den Britten gehaltene Waldland von
Braden längs des oberen Avon während
fast eines ganzen Jahrhunderts wie eine
Zunge mitten in die von den Westsachsen
eingenommenen Gegenden des Severntals
und des südlichen Somerset hinein (577
bis 658). Der Einfluß dieser topographi-
schen Hindernisse auf den Gang der Er-
oberung ist von Guest und Green vielfach
übertrieben worden und hat Anlaß zu leb-
haften, aber schwach beglaubigten Schilde-
rungen gegeben. Aber im allgemeinen ist
dieser Einfluß nicht zu verneinen, und
W. H. Stevenson ist in seiner skeptischen
Kritik der Auslassungen Guests wohl zu weit
in der entgegengesetzten Richtung gegangen
(Guest, Origines Celticae; Green, Making
of England; vgl. W. H. Stevenson, Dr.
Guest and the Engl. Conquest of South Bri-
tain, in der Engl. Hist. Review Oct. 1902).
§ 13. Im 7. und 8. Jh. tritt uns eine
zweite Reihe von Kriegen vor Augen, die
namentlich durch die Streitigkeiten der
mächtigeren angelsächsischen Reiche unter-
einander bedingt wird: Kent, Mercia,
Northumberland, Wessex ringen um die
Hegemonie auf der Insel; es ist aber schwer,
tieferliegende strategische Rücksichten im
Gange dieser Kämpfe zu erschließen.
Schlachten werden gewonnen, Könige ge-
stürzt, Städte genommen; aber alle diese
Ereignisse machen den Eindruck ziemlich
zufälliger Begebenheiten, die sich gleich-
sam auf der Oberfläche abspielen: nicht
systematische Eroberung und Organisation
wird erstrebt, sondern äußere Unterwer-
fung, Tributpflichtigkeit, Erweiterung des
persönlichen Einflusses der Herrscher. Da-
her stürzen auch die gewonnenen Resultate
leicht beim ersten Gegenstoß zusammen
(Oman, Hist. of the Art of War in the
Middle Ages, Kap. 2).
§ 14. Eine ganz andere Gestalt gewinnen
die Verhältnisse mit dem Anfang der
Wikingerzüge und der Bildung nordischer
Reiche auf der Insel. Strategische Gedan-
ken und systematische Kriegführung wer-
den gleich von Anfang an sichtbar. Die
Wikinger gleichen in ihren ersten An-
griffen den Juten, Sachsen und Angeln
des 5. und 6. Jhs. Sie ziehen Nutzen
aus dem Unerwarteten ihres Erscheinens
an beliebigen Punkten der Küste und aus
der Unmöglichkeit für ein mit einer starken
Flotte nicht ausgerüstetes Landreich, die
langen Küstenlinien gehörig zu bewachen.
So führen Dänenschwärme unter der Lei-
tung der Söhne Ragnar Lo9brogs erst in
Northumberland und Ost-Anglia in den
siebziger Jahren des 9. Jhs., dann aber auf
der entgegengesetzten Seite der Insel, im
Bristol -Kanal, ihre verheerenden Züge aus,
und diese Räuberscharen benutzen, ebenso
wie ihre germanischen Vorgänger, Inseln
und Halbinseln, um sich zeitweilig fest-
zusetzen und ihre Beute zu bergen. Viel-
fach wurden Sheppey und Thanet an der
kentischen Küste in dieser Weise von den
Wikingern benutzt.
KRIEGFÜHRUNG
105
§ 15. Dasselbe Prinzip der Beweglich-
keit, des unerwarteten Angriffs wurde auch
bei den Landoperationen angewandt. Ein
dänisches oder norwegisches Heer setzte
sich gewöhnlich an der Mündung eines
wichtigen Flußlaufes fest, verschanzte das
Lager, drang längs des Flusses vor und ver-
tauschte gelegentlich diese Angriffslinie mit
einer andern. In dem hartnäckigen Kampfe
mit^Ethelred und Alfred zB. benutzten die
Dänen die Themse als ihre Hauptoperations -
linie und machten Reading zu ihrem Stütz-
punkt, was ihnen den Eingang zum Lauf des
Kennet sicherte (A. S. Chronicle A.D. 871 —
872). Die Schnelligkeit der Bewegungen
der dänischen Heere erklärt sich zum Teil
aus dem Gebrauch, den die Ankömmlinge
von berittener Infanterie machten. Sie
pflegten Pferde aus der ganzen Umgegend
zu requirieren und ritten auf ihren Zügen,
bis es zur Schlacht kam, wo sie dann ab-
saßen und zu Fuß fochten. Die angel-
sächsischen Heeresabteilungen fanden es
recht schwer, ihren hurtigen Gegnern zu
folgen (vgl. zB. A. S. Chron. A. D. 1010).
§ 16. Die Entwicklung der strategischen
Mittel in England wurde durch Anpassung
an die Kampfart und die Heeresbewegun-
gen der nordischen Gegner bedingt. Zur
besseren Bewachung der Küste baute Alf-
red eigene Schiffe, für die er zum Teil
friesische Besatzungen hinzuzog (vgl. Ste-
venson, Asser's Life of Alfrede. 71p. 301;
A. S. Ch. A. D. 897). Sodann mußte die
Bewegungsfertigkeit der angelsächsischen
Heeresabteilungen erhöht werden, und
dazu diente die Bildung von Scharen der
Gefolgsleute und die bessere Ausrüstung
eines Teiles der fyrd.
Die Leute, die nach dem Maßstabe von
je einem Krieger für 5 Hiden gestellt
wurden, waren jedenfalls gut ausgerüstet
und imstande, den reisigen Haufen der
Nordleute zu Pferde zu folgen. Was die
Landsturmhaufen anbetrifft, so wurden
dieselben meist zur lokalen Verteidigung
oder zu Zügen in die nächsten Grafschaften
verwandt. 1
§ 17. Die schwierige Verpflegungsfrage
konnte bei Einfällen in Feindesland durch
Plünderung gelöst werden. Übrigens fan-
den nicht nur bei Angriffen auf dänische
Grafschaften Verheerungen statt; mitunter
litten auch die Gebiete der eigenen Unter-
tanen unter den Zügen englischer Könige
(S. Chronicle A. D. 1006). Einmal hören
wir, daß König Alfred die Hälfte seiner
Leute bei den Waffen behielt und die Hälfte
nach Hause entließ, damit sie ihre Wirt-
schaft pflegten (Sax. Chr. A. D. 921).
§ 18. Ein Hauptmittel, um die Einfälle
zu bändigen, bestand in der systematischen
1 Erbauung von Festungen, die von Alf-
red angefangen und von Eduard und
! ^Ethelfled in großem Stil fortgesetzt wurde.
So entstanden in den Jahren 910 — 924 die
Befestigungen von Bridgeworth, Hertford,
j Tamworth, Stafford, Warwick, Bucking-
ham, Bedford, Maldon, Towcester, Hunting-
! don, Colchester, Stamford, Nottingham,
Manchester und andere Burgen (vgl. die
Liste bei Steenstrup, Normann erne III42).
: Man fing damit an, Erdwall und Graben
aufzuwerfen und Palisaden und Block-
häuser zu zimmern; später entstanden aber
in manchen Fällen mächtige Steinschanzen,
wie zB. ausdrücklich von der Befestigung
Exeters durch ^Ethelstan im Jahre 928 be-
richtet wird (Will. v. Malmesbury, Gesta
regum Anglorum II 134). Bei der Auf-
führung der Burgen war es namentlich
darauf abgesehen, die Flußläufe abzu-
sperren. So diente Bedford dazu, die Ouse
zu überwachen; Nottingham leistete die
gleichen Dienste in Beziehung auf den
Trent, usw.
§ 19. Ein recht interessantes Dokument,
das eine Art von militärischer Karte der
angelsächsischen Distrikte Englands dar-
stellt, das sogenannte Burghai Hidage, gibt
uns wahrscheinlich aus der Zeit Eduards des
Älteren, also aus dem Anfang des 10. Jhs.,
eine Aufzählung der befestigten Burgen
von Wessex, Mercia und Essex mit Be-
zeichnung der Hiden, die auf jeden dieser
Plätze gerechnet wurden. So werden auf
Hastings 500 Hiden gerechnet, auf Chi-
chester 1500, auf Southampton und Win-
chester 2400, auf Bath 3200 usw. Im
ganzen werden 27 000 Hiden in dieser
Weise aufgezählt. Es sind offenbar Bezirke
gemeint, welche die befestigten Orte mili-
tärisch und finanziell zu unterstützen
hatten. Ihr Netz erstreckt sich über fast
alle Gegenden, die zu Anfang des 10. Jhs.
in der Gewalt der englischen Könige stan-
io6
KRIEGSFLOTTE
den. In den Burgen selbst wurden ständige
Besatzungen aufgestellt, die teils aus könig-
lichen Söldnern (soldarii, butse karls, vgl.
Wehrverfassung), teils aus abkomman-
dierten Vertretern der Grundbesitzer der
Umgegend bestanden. So erklärt sich die
merkwürdige Tatsache, daß die Einwohner-
schaft der befestigten Städte fast immer
höchst heterogen ist, und daß die führenden
Landeigentümer der umgrenzenden Be-
zirke regelmäßig einige Häuser in der Gar-
nisonstadt besaßen, in denen ihre Leute
einquartiert waren. In Oxford zB. hielt
nach der normannischen Eroberung der
Erzbischof von Canterbury 7 Hinter-
sassen, der Bischof von Bayeux 18, der
Abt von Abingdon 14, der Abt von Eyns-
ham 13, der Graf von Mortain 10, Robert
of Ouilly 12, Walter Gifford 17 usw., und
es ist kaum zu bezweifeln, daß die unter
den normannischen Baronen und Kirchen-
fürsten verteilten Häuser vor der Erobe-
rung in gleicher Weise unter ihren eng-
lischen „Vorgängern" verteilt waren. Ohne
den Ursprung und das Wachstum der Städte
ausschließlich von militärischen Gesichts-
punkten aus erklären zu wollen, muß man
doch zugeben, daß das strategische Element
in diesem Prozeß eine bedeutende Rolle
gespielt hat, und daß die Bürger der spät-
angelsächsischen Zeit zum Teil aus Berufs -
kriegern bestanden, die in den Städten
garnisonierten.
Über die Taktik der Angelsachsen vgl.
'Schlachtordnung'.
J. R. Green Making of England, 1885;
Conquest of England, 1884. F r e e m a n Norman
Conquest, 1870. Oman, Hist. of the Art of
War, 1885. H. Delbrück Gesch. d. Kriegs-
kunst, III, 1900. J. Steenstrup Norman-
nerne III, IV, 1876. H. Round Feudal
England, 1895. F. W. M a i 1 1 a n d Domesday
and beyond , 1897. A. Ballard Domesday
boroughs, 1904. P. Vinogradoff Growth
of the Manor, 1905; Engl. Society in the XI
cent., 1908. P. Vinogradoff.
Kriegsflotte. § I. Die skandinavischen
Hällristningar (Felsenzeichnungen) aus dem
2. Jahrtausend v. Chr. zeigen ganze Grup-
pen von Schiffen (s. Schiff § 3 — 5), die man
wohl als Darstellung von Seekämpfen und
Kriegsflotten gedeutet hat, doch verbietet
uns der Mangel aller geschichtlichen Nach-
richten, ein bestimmtes Urteil in dieser
Hinsicht abzugeben. Bei dem Vordringen
der Römer zu den nordwesteuropäischen
Küsten kam es zu Seekämpfen mit den
Flotten der gallischen Veneter (Caesar Bell.
Gall. III 13), später mit denen der Rhein-
und Emsgermanen. Die Flotte der Brukte-
rer, die von den Römern i. J. 12 v. Chr.
besiegt wurde, bestand aus Einbäumen;
als eigentlich organisierte Kriegsflotte ist
sie kaum zu betrachten. Ebenso war die
Flotte des Civilis beim Bataveraufstand
70 n. Chr. improvisiert; sie setzte sich zum
Teil aus eroberten römischen Schiffen, zum
Teil aus den einheimischen Einbäumen
(s. d.) des Niederrheins zusammen. An
eine wirkliche Kriegsflotte zu denken, be-
rechtigt uns dagegen die Nachricht des
Tacitus (Germ. c. 44) von den S u i o n e n
(Schweden) im östlichen Ostseegebiet, deren
Stämme, ipso in oceano, praeter viros
armaque c 1 a s s i b u s valent; die Fahr-
zeuge dieser suionischen Flotten dürften
dem Nydamer Boot geähnelt haben (s.
Schiff § 8).
§ 2. In den ersten Jahrzehnten des
1. Jahrhs. n. Chr. setzt eine Periode von
Seeraubzügen der Nordseegerma-
nen (zuerst der Chauken und Friesen,
später der Heruler, Franken, Sachsen usw.)
ein, die sich im 2. und 3. Jahrh. wiederholen
und im 4. und 5. Jahrh. in der Eroberung
gallischer Küstengebiete und Britanniens
gipfeln. Mochten sich an diesen Seezügen
auch gelegentlich ganze Stammesteile be-
teiligen, und mochten diese germanischen
Wikinger zu Zeiten regelrechte Seekämpfe
mit römischen Flotten ausfechten, so sind
diese Unternehmungen im ganzen doch als
von dem Einzelnen, der einzelnen Familie
oder Sippe ausgehend zu betrachten, staat-
liche oder Stammesorganisationen stellten
dergleichen Wikingergeschwader nicht dar.
Eher läßt sich dies von den Flotten der
pontischen Goten — Ostgoten,
Boraner (Krimgoten) und Heruler — sagen,
die in den Jahren 256 — 269 und nochmals
275/6 in gewaltigen Raubzügen vom
Nordufer des Schwarzen Meeres aus Klein-
asien und Griechenland heimsuchten. Doch
bestanden diese Flotten (i. J. 266: 500,
i. J. 269: 2000 Schiffe) aus requirierten
Fahrzeugen der Bosporaner, zum Teil wohl
auch aus solchen der pontischen Seeräuber,
KRIEGSFLOTTE
107
sog. xotjxapai (kleinen, leichten Segelschiffen
für 25 bis 30 Mann, s. Strabo XI p. 495,
Tac. Hist. III c. 47) sowie diesen nach-
geahmten Schiffen, endlich aus eroberten
römischen Fahrzeugen.
§ 3. Eine wirkliche Kriegsflotte stellte
zweifellos die Seemacht der Vandalen
dar, die sich zuerst 425, noch von Spanien
aus, durch Heimsuchung der Balearen und
Mauretaniens bemerkbar machte, wobei re-
quirierte römische Schiffe zur Anwendung
kamen. Nach der Übersiedelung nach
Afrika bildete das 439 mit seinen Arsenalen
und seinem Schiffsmaterial eroberte Kar-
thago den Stützpunkt der vandalischen
Flotte, die bis in den Beginn des ö. Jahrhs.
das Mittelmeer, insbesondere dessen west-
lichen Teil, beherrschte. Anfänglich meh-
rere 100 Schiffe stark, scheint sie nach
Geiserichs Tode verfallen zu sein und beim
Sturz des Vandalenreichs 533 nur noch
ca 120 Schiffe gezählt zu haben. Die Fahr-
zeuge waren kleine, leichte Schnellsegler
für je ca. 40 Mann Besatzung, also nicht
eigentliche Remen-Kriegsschiffe, von römi-
scher Bauart, wie denn römische Seeleute
und Schiffbauer die Lehrmeister der Van-
dalen in der Nautik bildeten, obwohl es
durch Gesetz vom J. 419 bei Todesstrafe
verboten war, die Barbaren im Schiffbau
(s. d.) zu unterweisen. Das Holz für den
Bau der Flotte wurde aus Korsika bezogen.
Ihren einzigen Seesieg über die byzan-
tinische Flotte erfocht die vandalische i. J.
460 mit Hilfe von Branderschiffen.
§ 4. Im Reiche der Ostgoten be-
gründete Theoderich 526 eine Flotte,
die das bisher zur See verteidigungslose
Italien gegen Griechen und Vandalen
schützen und zugleich als Getreideflotte
dienen sollte. Er befahl 1000 Dromonen,
(große Remen-Kriegsschiffe) zu bauen, be-
stimmte als Flottenbasis Ravenna und
ordnete Anwerbungen von Sklaven und
Freien für die Flotte an. Totila improvi-
sierte 542 aufs neue eine ostgotische Flotte,
die sich meist aus gekaperten kaiserlichen
Schiffen zusammensetzte, zeitweise 300
Fahrzeuge zählte, 551 aber bei Sinigaglia
von den Byzantinern geschlagen und ver-
nichtet wurde. — Auch die Westgoten
besaßen in ihrem spanischen Reiche eine
Seemacht, die 478 in der Biskaya-Bucht
gegen sächsische Seeräuber kämpfte, um
540 die Eroberung von Ceuta ermög-
lichte, unter Sisebut (612 — 621) angeblich
die See beherrschte, und noch Ende des
7. Jahrh. eine byzantinische Flotte zurück-
geschlagen habensoll, die arabische Invasion
aber nicht verhindern konnte. — Auch diese
ost- und westgotischen Flotten sind wesent-
lich als ein Erzeugnis und Werkzeug
römisch -mediterraner Nautik anzusehen.
Das gleiche gilt von der Flotte, mit der die
Langobarden um 600 Sardinien angriffen.
§ 5. Das Fränkische Reich be-
saß von Haus aus keine organisierte See-
macht. Die Flotten, mit denen 515 ein
dänischer Einfall am Niederrhein abge-
wehrt und 734 von Karl Martell Friesland
unterworfen wurde, waren improvisiert.
Zur Gründung einer wirklichen Kriegsflotte
gaben erst die Anfälle der Normannen im
Norden, der Sarazenen im Süden Anlaß.
Karl der Große gab 800 und, nachdem die
getroffenen Maßnahmen sich als unzu-
reichendherausstellten, nochmals 810 Befehl
zur Erbauung einer Flotte an der Nordsee -
und Kanalküste, in Aquitanien (Garonne),
Septimanien und Provence (Rhone), sowie
an der Westküste Italiens bis nach Rom
hinab. Nur die italienischen und südfran-
zösischen Geschwader traten wirklich in
Aktion und errangen einige bescheidene
Erfolge gegen die Sarazenen. Die Nordsee -
flotte hatte ihre Stützpunkte in Boulogne
und Gent. Zur Bemannung waren, wenn
das Aufgebot erlassen wurde, die seniores
(Grundbesitzer, Dienstherren) persönlich
verpflichtet. Doch hat diese Flotte weder
damals noch später irgend etwas ausge-
richtet, obwohl sie 837/8 nach einem
neuerlichen Normanneneinfall in Friesland
abermals durch Neubauten verstärkt wurde.
Nur auf der Seine ist 858 eine westfränki-
sche Fluß -Kriegsflotte wirksam gewesen.
Über die Art der Schiffe ist nichts bekannt,
doch handelt es sich selbstverständlich um
Schiffe germanischer Bautechnik. — Nach
der Auflösung des fränkischen Reiches
waren weder das Deutsche noch das fran-
zösische Königtum im 10. und II. Jahrh.
im Besitze einer Seemacht. Bei seiner Ak-
tion gegen Flandern 1049 mußte K. Hein-
rich III. die Hilfe der dänischen und engli-
schen Flotte erbitten.
io8
KRIEGSFLOTTE
§ 6. Weit folgenreicher erwies sich die
ebenfalls durch die Normanneneinfälle ver-
anlaßte Gründung einer Kriegsflotte in
England. Schon Offa, König von Mercia
(757 — 796), soll eine Flotte geschaffen
haben, doch richtete sie weder unter ihm
noch unter seinen Nachfolgern Erhebliches
gegen die Normannen aus, abgesehen von
einem Seesieg, den Athelstan 851 bei
Sandwich über die Dänen davontrug. Der
wahre Begründer der englischen Kriegs-
flotte wurde Alfred d. Gr. Bereits 875,
882 und 885 kämpfte seine Flotte, meist
siegreich, gegen die Dänen. 897 ließ Alfred
einen neuen Schiffstyp gegen die Wikinger -
schiffe (s. Schiffsarten) erbauen, der diesen
an Größe und Kampfkraft überlegen war
und in einem Kampfe an der englischen
Südküste den Sieg gewann. Alfreds Flotte
war teilweise mit Friesen bemannt. Auch
unter Alfreds Nachfolgern im 10.. Jahrh.
spielte die Flotte bei vielen Gelegenheiten
eine wichtige Rolle. Insbesondere widmete
sich König Edgar (959 — 975) der Neu-
organisation der Flotte. Er teilte sie an-
geblich in drei Geschwader (in der Nordsee,
im Irischen Kanal und an der Nordküste
Schottlands) und inspizierte sie auf jähr-
lichen Rundreisen um die britische Küste.
§ 7. Spätestens unter Edgar scheint die
Flotte nach skandinavischem Muster mit-
tels eines Landesaufgebots auf-
gebracht worden zu sein, indem jedes Shire
in Abteilungen [scipsocne, scipfylled' vom
anord. skipsggn, skipfylgd) von je 300 oder
310 Hiden (Hufen) eingeteilt wurde, die
zur Stellung eines Remen -Kriegsschiffs
{scegd, s. Schiffsarten) verpflichtet waren,
während je 8 Hiden einen Helm und eine
Brünne zu liefern hatten, so daß auf jedes
Schiff ca. 39 gepanzerte Krieger entfielen.
Genauere Nachrichten über diese Flotten -
gestellung liegen erst aus der Zeit Aethel-
reds IL (979 — 1016) vor, besonders anläß-
lich der großen Flottenrüstung von 1008;
doch zeigte sich die Flotte wenig wirksam
und konnte die Eroberung Englands durch
die Dänen nicht verhindern.
§ 8. Unter den dänischen Königen trat
insofern eine Änderung ein, als diese auf
die Gestellung von Schiffen mit englischer
Besatzung verzichteten, dagegen eine von
Aethelred IL zum Abkauf dänischer An-
griffe erhobene Abgabe, das Heergeld (here-
gyld) weiter erhoben und teils zur Unter-
haltung der Landtruppen, teils zur Be-
schaffung von Schiffen und Besoldung ihrer
dänischen Besatzung, der lid'smenn, ver-
wendeten. Der auf diese Weise unterhaltene
Teil der Flotte bestand unter Knut und
Harald I. aus 16, unter Hardeknut aus 62,
später 32 Schiffen. Edward der Bekenner
setzte dieses Geschwader auf 14, 1049 auf
5 Schiffe herab und verabschiedete es im
folgenden Jahre unter Aufhebung des Heer-
geldes völlig. Damit scheint die alte
Schiffsgestellungsordnung wieder in Kraft
getreten zu sein, da die in diesen Jahren
auftretende englische Flotte (40 — 50 Schiffe)
sich aus einigen wenigen cinges scipum,
zum größten Teil aber aus landes manna
scipum (Sax. Chron. E. 1046, ed. Plummer
p. 168) zusammensetzte. Die dänischen
Könige erhoben eine Schiffsschatzung von
8 Mark pro Remen (cet hamelan, eigentlich
„pro Ruderdolle"), so daß, da zB. nach
1053 22 096 Mark für 32 Schiffe aufgebracht
wurden, auf das Schiff 86 Remen entfielen.
Die Schiffe waren demnach im Durch-
schnitt 43 -Bänker, mithin von bedeutender
Größe. Zu den Heergeldschiffen traten im
Kriegsfall die vom König aus eigenen Mit-
teln unterhaltenen sowie die von den
Großen des Reiches (Bischöfen, Jarls,
Thegnen) gestellten Fahrzeuge (so 1028 bei
dem Feldzug gegen Norwegen 50 scipu
Engliscra fegend), so daß die Gesamtheit
der Flotte bedeutend mehr Schiffe als das
ständig in Dienst befindliche Heergeld-
geschwader umfaßte. Eine zur Bewachung
der Häfen und wohl auch neben den lid's-
menn zur Bemannung der Schiffe bestimm-
te, in Kent und Yorkshire ansässige
Truppe dänischer Herkunft scheinen die
Butsekarle (vgl. Schiffsarten § 7) gewesen
zu sein.
§ 9. Die Wikingerflotten der Skandi-
navier sind, von einzelnen Ausnahmen ab-
gesehen, nicht als K. im eigentlichen Sinne
zu betrachten, da sie mehr zu Transport -
zwecken dienten, und da ihre Expeditionen
sich meist als Unternehmungen Einzelner
mit ihren Gefolgschaften oder privater
kriegerischer Genossenschaften, nicht der
skandinavischen Reiche, darstellen. Ende
des 9. Jahrhs. bildeten sich allerdings ein-
KRIEGSFLOTTE
109
zelne Wikingerheere, insbesondere das
große „Heer", zu wandernden Staatswesen
um, doch verlor nach der Besitzergreifung
der Normandie die Flotte im wesent-
lichen ihre Bedeutung für den neuen Staat.
Von einer Übertragung des skandinavi-
schen Leding nach der Normandie ist nichts
bekannt, und sie ist um so weniger anzu-
nehmen, als das Lehnswesen alsbald zur
herrschenden Gesellschafts- und Regie-
rungsform wurde. Wilhelm der Eroberer
mußte 1066 seine Invasionsfiotte impro-
visieren bzw. seine Vasallen darum an-
gehen. Jeder derselben verpflichtete sich
nach vorhergegangener Verhandlung zur
Stellung einer bestimmten Zahl von
Schiffen.
§ 10. In den skandinavischen
Reichen findet sich seit nicht näher
bekannter Zeit eine eigentümliche Rege-
lung der Kriegsdienstpflicht zur See, welche
als Leding (an. leifrangr, d. h. ,,was auf das
leid, das Küstenfahrwasser, hinaus muß")
bezeichnet wird. Die Küstenlandschaften
sind in Bezirke eingeteilt, deren jeder ein
vollbemanntes Schiff zu stellen hat. Diese
Bezirke werden mit verschiedenen Namen
bezeichnet, in Schweden als skiplagh, skip-
Iceghi, in Norwegen als skipreida, in Däne-
mark als skipcen. Das Verhältnis des
Schiffsbezirkes zum Hundert ist nicht ganz
klar, teilweise scheinen beide zusammen-
gefallen zu sein. Jeder Schiffbezirk zerfiel
wieder in eine Anzahl (meist ca. 40) Unter-
abteilungen (norw. liä, schwed. är, här
'Remen', 'Dolle', hamna, dän. hafna, d. h.
eigentlich 'der Platz, den ein *Mann im
Schiffe einnimmt') zur Stellung je eines
ausgerüsteten und verproviantierten Man-
nes. Während Leding in Norwegen die
Flottengestellungspflicht des Volkes sowohl
zu Angriffskriegen außerhalb des Landes
wie zur Landesverteidigung bezeichnet,
wird in Schweden letztere vom Leding als
Landwehr (landvqrn, försvar) unterschieden ;
die gewöhnliche Auffassung, daß dies auch
in Dänemark der Fall sei, wird von Arup
bestritten.
§ II. Die ältesten Andeutungen von der
Existenz des Leding finden sich vielleicht
in Schweden (wobei wir auch der
classes Suionum des Tacitus gedenken
können; s. o. § 1). Hier trug das östliche
Uppland von alters her den Namen Roßin,
d. h. „der Distrikt, aus dem die roßs-menn,
die Ruderer, genommen werden" (daher
vielleicht der Name Roßs, Ruotsi, Russen),
und die Einteilung in skiplagh hatte hier
größere Bedeutung als anderswo. Als Un-
ternehmen des Leding ist wahrscheinlich
schon der Zug der Schweden gegen Kurland
854 (Vita Ansk. c. 30, MGS. II 714) zu
betrachten. Genaueres über die Organisa-
tion des schwedischen Leding ist jedoch
erst aus den Gesetzbüchern vom Ende des
13. Jahrh. (bes. Upplandslagen, Konua-
balken c. 10 — 11) bekannt.
§ 12. In Norwegen brachte zuerst
König Haakon Adelstensfostre (935 — 951)
das Leding in ein geordnetes System, indem
er die Einteilung der Küstenlandschaften
(und des Binnenlandes) soweit der Lachs
die Flüsse hinaufgeht) in Schiffreeden (skip-
reida) regelte. Die Ledingsschiffe waren
20- oder 25-, seltener 30-Bänker (s. Schiffs-
arten § 3) mit je ca. 100 Mann besetzt und
für 2 — 3 Monate verproviantiert.
Die Zahl der Schiffreeden schwankte
etwas, betrug aber ca. 300, so daß die volle
Ledingsflotte (almenning) ebensoviel Schiffe
mit ca. 30 — 40 000 Mann zählte. Almen-
ning durfte aber nur zur Landesverteidi-
gung aufgeboten werden, für einen An-
griffskrieg besaß der König nur Anrecht auf
halbe Almenning für 2 Monate im Jahre.
Zu der Ledingsflotte kamen dann noch die
eigenen Schiffe des Königs (hiräskip) und
die von den königlichen Dienstleuten, den
lendirmenn und syslumenn gestellten Fahr-
zeuge. In der inneren wie äußeren Ge-
schichte Norwegens spielte die Kriegsflotte
eine höchst bedeutende Rolle, und einige
ihrer folgenreichsten Entscheidungen sind
zur See gefallen; Beispiele dafür sind die
Seeschlachten im Hafrsf jord 872, bei Svoldr
1000 usw.
§ 13. Ähnlich organisiert war das Leding
in Dänemark, doch ist die erste däni-
sche Ledingsordnung erst aus Waidemars
des Siegers (1202 — 1241) Zeit bekannt, ins-
besondere aus dessen Jydske Lov, und
möglicherweise nicht sehr alt. Ledings-
und landwehrpflichtig waren in Dänemark
nur diejenigen Reichsbewohner, die auf
„rebdragen Jord" lebten; drei Vollhöfe
machten in der Regel eine hafna aus, die
HO
KRIEGSGEFANGENSCHAFT— KRONVASALLEN
Verpflichtung zum persönlichen Kriegs-
dienst ging bei den Bauern reihum, Knechte
waren ausgeschlossen. An der Spitze jedes
Skipcen (s. o.) stand ein Steuermann (styri-
maär), der sich selbst mit Roß und voller
Rüstung zu stellen, das Ledingsschiff aus
den von den Bauern zu leistenden Erträgen
zu erbauen und es im Kriege zu befehligen
hatte. Für die Rolle der Kriegsflotte in der
Geschichte Dänemarks gilt das für Nor-
wegen Gesagte nicht minder. Schon im
9. Jahrh. scheint die Ledingsflotte existiert
zu haben, da die Flotte von 600 Schiffen,
mit der König Horik I. 845 Hamburg über-
fiel, wohl eine solche darstellt. Einen ent-
scheidenden Faktor bildete die dänische
Kriegsflotte später insbesondere unter den
Königen Svend Tveskjaeg und Knut d. Gr.
Die gesamte Reichsflotte zählte nach Saxo
661 unter Erik Emune (1 135) 1 100 Schiffe;
die Bemannung kann auf durchschnitt-
lich 40 Mann veranschlagt werden. — Vgl.
Schiff, Schiffsarten, Seeschiffahrt.
Rappaport Die Einfälle d. Goten in das
röm. Reich (Leipz. 1899) c. 4. Schmidt
Gesch. d. Vandalen 173 f. Hartmann Gesch.
Italiens im MA. I 221, 307 — 337. Abel-
Simson Karl d. Gr. II1 208 426 f. 470.
Vogel Die Normannen u. d. Frank. Reich
51,55 — 56. Clowes The Royal Navy I 35 f.
Steenstrup Danelag § 26. Steenstrup
Kong Valdemars Jordebog 185 — 207. Erslev
Valdeviarcrnes Storhedstid 141 — 147, 185 — 189.
Arup Leditig og ledingsskat i det 1,3. aar hun-
drede, D. Hist. Tidsskr. 8. R. 5. Bd. 141—237.
Holberg u. Hertzberg Art. „Leding" in
Salmonsens Konversationsleksikon 1 !. Hilde-
brand Svcriges Medeltid II 614 f. Munch
Norske Folks Hist. 11,717 f. Maurer Vorl. I
54—59. 279f. W. Vogel.
Kriegsgefangenschaft. § 1. Die ältesten
Entstehungsgründe der Unfreiheit waren
die Kriegsgefangenschaft und die gewalt-
same kriegerische Unterjochung. Auf frei-
willige Unterwerfung der Besiegten mag
teilweise die Halbfreiheit zurückgehen.
Seit der weiteren Verbreitung des Christen-
tums kam das alte Kriegsrecht, das den
Kriegsgefangenen zum Eigenen machte,
nur noch gegenüber nichtchristlichen Völ-
kern in Anwendung. Im Mittelalter war
ganz gewöhnlich die Auswechselung der
Gefangen.en oder die Auslösung durch ein
Lösegeld Gelegentlich wird der Grund-
satz geltend gemacht, daß das Recht auf
das Lösegeld dem Kriegsherrn zusteht,
das Recht auf die Rüstung dagegen dem,
der den Gefangenen bezwungen hat.
G. v. Below.
§ 2. Kriegsgefangene wurden als Teil
der Beute Unfreie (siehe Ständewesen).
Dieser Satz wurde auch mit Bezug auf In-
länder anerkannt, die in Feindesland kriegs-
gefangen wurden. Doch wurden sie wieder
frei, wenn es ihnen gelang, in das Inland
zu entfliehen. Wurde der kriegsgefangene
Inländer von einem anderen Inländer ge-
kauft, so geriet er in die Schuldknecht-
schaft des Käufers [Skänelagen ed. Schlyter
I 125, II 75.) K. Lehmann.
Krimgoten. Als der Hunnensturm die
Goten gegen Westen trieb, blieben Reste
von ihnen am Nordufer des Schwarzen
Meeres zurück. Solche sind die Tetraxiten
(s. d.) an den westlichsten Ausläufern des
Kaukasus und die Goten in Taurien.
Diese waren zur Behauptung voller Selb-
ständigkeit zu schwach und schlössen sich
daher, frühzeitig auch für den Katholizis-
mus gewonnen, an Byzanz an, sofern sie
nicht genötigt waren, die Oberherrschaft
mächtiger Wanderstämme, der Hunnen,
Chazaren, Tataren, die einander in den
Pontusländern ablösten, anzuerkennen.
Trotz der Ungunst der Verhältnisse macht
erst die Eroberung ihrer Hauptstadt Man-
kup durch die Türken i. J. 1475 ihrer politi-
schen Existenz ein Ende; ihre Sprache aber,
aus der uns Busbecq aus dem 16. .Jahrh.
etliche Dutzend Worte überliefert hat,
scheint e*st im 18. Jahrh. völlig ausge-
storben zu sein.
Die Krimgoten sind ohne Zweifel von den
Ostgoten ausgegangen, nicht von den Heru-
lern, wie Loewe annimmt. Auch Zu-
sammenhang mit den Bopavot (s. d.), an die
L. Schmidt denkt, ist unerweisbar.
W. Tomaschek Die Goten in Taurien.
1881. Loewe Die Reste der Germ, am
Schwarzen Meer. 1 896. 1 1 1 ff. (dazu Toma-
schek AfdA. 23, 121 ff. R. Much IF. Anz.
9,193fr.). de Baye Des Goths de Crimee.
Bulletin et memoires de la societe des anti-
quaires de France, Ser. VII 6, 255 ff. 7, 72 ff.
R. Much.
Kronvasallen. §1. K. sind alle die-
jenigen, welche unmittelbare Vasallen des
Königs sind, insbesondere die vom König
KROPF— KRÜPPEL
in
mit Fahnenlehen (siehe dort) belehn-
ten. In der karolingischen Zeit heißen sie
vassi regales oder dominici, auch fideles,
leudes des Königs (s. bei 1 e u d e s). Später
kommt für sie in der Lombardei der Name:
regis capitanei auf (Cons. feud. ed. Lehmann
I i). In Frankreich schieden sich unter
den Kronvasallen 12 pairs ab, sechs welt-
liche und sechs geistliche. Weltliche Pairs
waren der Graf von Flandern, der Herzog
von Aquitanien (Guyenne), der Herzog von
Burgund, der Herzog der Normandie, der
Graf von Toulouse und der Graf der Cham-
pagne, während zu den geistlichen zählten
der Erzbischof von Reims und die Bischöfe
von Laon, Langres, Noyon, Chalons und
Beauvais. Die Pairs hatten das alleinige
Recht, pares curiae im Königsgericht zu
sein, sie beanspruchten den Vorrang vor
allen anderen Kronvasallen. Die deutschen
Rechtsbücher nennen als Inhaber des zwei-
ten und dritten Heerschildes, also unmittel-
bar nach dem Könige, Fürsten, unter denen
sie den geistlichen eine höhere Stufe in der
Heerschildordnung einräumen, als den welt-
lichen. Nach dem Sachsenspiegel sind
weltliche Reichsfürsten aber nur die In-
haber von Fahnenlehen, deren Zahl
eine beschränkte ist (um 1 1 80 im Reiche nur
sechzehn weltliche). Die übrigenVasallen des
Königs sind nicht Reichsfürsten. Ihre
Erhebung in den Fürstenstand konnte nur
durch Belehnung mit einem Fahnenlehen
erfolgen, doch konnte ihr Lehn mit Ge-
nehmigung der Fürsten zum Fahnenlehen
erhoben werden, was seit dem 12. Jahrh.
vielfach geschah. Unter den Fürsten son-
dern sich sodann die Kurfürsten als
vornehmste Kronvasallen und später als
besonderer Reichsstand ab.
§ 2. Kronvasallen sind im Norden
die Jarle, Herzöge, die norwegischen Land-
herrn (lendirmenn) und Sysselmänner, die
schwedischen Voigte und die dänischen
Konungs umbupsmenn. S. Art. ' L e h n s -
w es en'.
F i c k e r Vom Reichsfürstenstand 1 86 1 .
R. Schröder DRG.5 §45. Glasson Histoire
du droit et des institutions de la France IV
p. 487 ff. K. Lehmann.
Kropf am Halse, Kropf am halz, hobber
in der brost, heubtkropp, hofer schon ahd.
chroph, croph, nd. crop, daneben schon ahd.
chelch, chelc, cJielic, weil er an der Kehle
(chele) sitzt. Daß man auf die regionale
Bedingtheit dieser störenden Entstellung
früh aufmerksam wurde und ihre Ent-
stehung mit dem Trinkwasser in ursäch-
lichen Zusammenhang brachte, beweist
Konr. v. Megenberg im Buch der
Natur 103, 23 ff. u. 493, 35 ff. Die letztere
lautet bei Thomas v, Cantimpre
(Cod. Goth. Memb. II i43Bl.|5ir, Cod.'Rhed.
1 74 Bl. 44 v) : In quibusdam regionibus et
maxime in extremis burgondie partibus circa
alpes quedam sunt midieres guttur magnum
usque ad ventrem protensum tanquam am-
phoram seu cueurbitam amplam habentes;
Konrad hat hier also nichts Eigenes, was
ich nur betone, weil er immer noch als Ge-
währsmann für süddeutsche Volkskunde
Verwendung findet. Die andere Stelle (es
sint auch etsleich prunn, da von die laut
kropfoht werden, sam in Kärnden vil kro-
pfoter laut ist; das kümt da von, da^ der
zuogemischt erdisch dunst zaeh ist an im
selber, und also gestalt, daz er sich zesamen
zeuht in den halsddern und zedeuzt si und
macht den hals kropfot) habe ich allerdings
in den beiden Handschriften nicht gefun-
den; ihr Alter ist also ungewiß. Das
Altertum hatte auch schon das endemische
Vorkommen beobachtet (V i t r u v , J u -
venal, Leonidas bei Aetios),
ohne daß die führenden Ärzte ernstlich mit
der Sache vertraut sind. Das ags. heals-
gunde (Cockayne Leechd. II 44 ff.; Leon-
hardi, Bibl. d. ags. Pros. 14 f.) deckt sich
nicht mit Kropf, schließt ihn aber an den
betreffenden Stellen von B a 1 d s Laece-
boc bestimmt mit ein.
M. H e y n e //ausaltert. III 2 5 u. 1 36. H ö f 1 e r
Dtsch. Krankheitsnamenbuch. A.Hirsch Hist.-
Geogr. Path. II« 83 ff. Geldner Altengl.
Krankheitsnamen. II. 1907, 33 f. u. 24 — 28.
Sudhoff.
Krücken (ahd. chruckal), kruk, kruk-
ken, ags. mid eriecum 'mit Krücken'), die
unter die Achseln genommen werden, be-
gegnen auf Bildern und Berichten und
waren auch wohl vor dem Jahre 1000 schon
im Gebrauch. S. Stelze. Sudhoff.
Krüppel, ags. creopere, mnd. krepel,
kropel, mhd. krüpel, kröchel (thüringisch)
werden von Verwachsenen und Hinkenden
112
KRYPTA— KÜCHE
(s. Hinken) unterschieden und werden wie
eigentliche Mißgeburten angesehen, sind
daher nicht erb- und lehnsfähig nach dem
Sachsenspiegel und anderem altdeutschen
Recht und gelten als von Gott zur Strafe
Gezeichnete.
M. H e i n e Hausaltert. III23 u. 86. Hrö f 1 e r
Krankheitsnamenbuch 337. Sudhoff.
Krypta. § i. Unterirdischer Raum
unter dem Altarraume der Kirchen zur
Aufbewahrung und Verehrung der Heiligen -
reliquien, aus dem ursprünglichen engen
Raum für das Märtyrergrab (Confessio)
hervorgegangen, seit dem 4. Jahrh. in Italien
üblich geworden, im Norden seit der Er-
bauung steinerner Kirchen überall ver-
breitet; in Frankreich merowingische Kryp-
ten von Wichtigkeit in Soissons, Orleans
(St. Aignan und St. Avit), in Deutschland
unter der Einhardsbasilika zu Michelstadt,
in S. Emnieram zu Regensburg, Ludgeri-
krypta am Ostende der Stiftskirche zu
Werden a. d. R., dahinter die jüngere der
Ludgeriden, in der Schweiz unter dem
Ostende der Abteikirche zu St. Gallen,
unter dem Schiff der Klosterkirche zu
Disentis, letztere ein ganz roher, ge-
wölbter Raum, vielleicht schon aus dem
6.J7. Jahrh. In England solche zu Hex-
ham, Ripon, Wing, Repton, Sidbury,
Canterbury.
§ 2. Die Bestimmung der Krypten er-
heischte im allgemeinen zwei Türen für den
Ein- und für den Austritt der Verehrer der
Reliquien. Besonders typisch ist hier die
Ludgerikrypta zu Werden (Anfang des
9. Jahrhs.) nach dem Muster der quattro
Coronati -Krypta zu Rom; halbringförmig
um einen mittleren schmalen, den Sarg
enthaltenden Raum ziehend. Ganz ähnlich
die angelsächsische zu Wing. Die zu Stein-
bach-Michelstadt ist dreifach kreuzförmig
mit drei Apsiden nach Osten. Die der
Michaeliskirche zu Fulda (Anf. 10. Jahrhs.)
hat völlig den Grundriß der Kirche darüber:
Mittelraum mit Umgang. Die diesen ab-
trennenden Mauern mit türartigen Öffnun-
gen durchbrochen, da der Umgang (später?)
in Zellen für Eremiten eingeteilt war. Die
Decke des Mittelraums ruht auf einer
(ionischen) Mittelsäule, die symbolisch
Christus bedeuten soll.
§ 3. Jüngere Krypten bestehen aus einer
im Grundriß meist etwa quadratischen, auf
Säulen ruhenden, kreuzgewölbten Halle;
in St. Gallen viersäulig mit 9 Kreuz-
gewölben; in Gernrode die ursprüngliche
kreuzgewölbte auf Säulen unter dem Ost-
chor mit halbrundem Abschluß.
Dehio u. v. Bezold D. kirchl. Baukunst
d. Abendlands I 98. 180. Enlart Manuel
d archcologie frangaise I 136. Brown The
arts in early England, London 1903 263.
A. Haupt.
Küche. § 1. Altgermanisch ist eine
Küche nicht nachweisbar; in dem einräumi-
gen Hause wird auf dem großen Herde im
hinteren Teile des Gemaches gekocht. Erst
in der fränkischen Dolberger Burg (s. d.)
scheint neben zwei Wohnhäusern ein reines
Küchenhaus vorhanden gewesen zu sein
(Westf. Mitt. II Taf. 4 Grube II), groß mit
großem ovalen Herd in der Mitte. Auch
in den Beschreibungen fränkischer Königs -
höfe (Mon. Germ. Leg. IS. 175 ff.) werden
neben Wohn- und Schlafhäusern Küche,
Backstube usw. genannt. Schuchhardt.
§ 2. Die altnordische Küche (eldhüs)
scheint auf den gewöhnlichen Bauernhöfen
mit dem Schlafraum (s. d.) in einem
Gebäude vereinigt gewesen zu sein. So
war es auf Island bis etwa zum Jahre 1000,
und so war es in Norwegen noch in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhs. (vgl. Magnus
Hakonssons Landesgesetz VII, 27: ,,in dem
Hause, wo gebacken und gekocht wird, und
wo das Gesinde schläft"). Auf großen
Höfen machte aber schon zur Zeit der Be-
siedelung Islands die Küche ein eigenes
Gebäude aus und konnte dann andere
Namen annehmen (soähüs, zu sjö&a,
,, sieden, kochen", steikarahf/s von steikja,
„braten", letzteres besonders vornehm).
In der Küche wurde auch das Brot ge-
backen (vgl. die oben angeführte Stelle)
und das Bier gebraut; erst später finden
sich für diese Zwecke bisweilen eigene Ge-
bäude (bakstrhüs, heüuhüs; in norw. Dial.
hat eldhüs die Bedeutung „Back- und Brau-
haus").
Den Eddaliedern ist das eldhüs ebenso
unbekannt wie die stofa. Sie scheinen somit
einen Zustand abzuspiegeln, wo noch im
Saal gekocht wurde (was die Hymiskviö*a
tatsächlich für die Riesenhalle bezeugt).
Man darf vermuten, daß zu diesem Zwecke
KUDRUN
ii3
ein Winkel am Eingange diente. So wird
im südlichen Jütland und im nördlichen
Schleswig die Benennung sals außer vom
Wohnhaus im allgemeinen besonders vom
Vorhaus gebraucht, wenn in diesem gekocht
oder gebraut wird. Auf eine nahe Verbin-
dung zwischen dem Saal und dem Koch-
haus deutet es auch, daß das salhüs (Woh-
nungshaus) des jütischen Gesetzes des Kö-
nigs Valdemar (II 98) in III 17 zu eldhüs
geworden ist. Als die Stube den Saal ver-
drängte, scheint dieser zum eldhüs ge-
worden zu sein. Dafür spricht u. a. die An-
wendung des Wortes salhüs für eldhüs im
Gulapingsgesetz (Norges gamle Love IV 7:
nü er pat eitt salhüs, annat bür, ßridja
stofa). Ebenso das Auftreten des dem Saal
eigenen Terminus flet in Redensarten von
eldhüsfljl (s. F 1 e 1 1).
§ 3. Die südgermanische Kochkunst
stand unter dem Einfluß der römischen
Küche. Außerhalb Skandinaviens wurde so -
gar die Bezeichnung des Kochhauses oder
Kochraumes entlehnt: ahd. cuhhina, ags.
cycene, von volkslat. coqulna. Besonderes
Haus war die Küche gewiß nur in den vor-
nehmen weltlichen und geistlichen Haus-
haltungen. Wahrscheinlich wurde auch im
altdeutschen und angelsächsischen Bauern-
haus in der Küche gebacken und gebraut,
obgleich die Wörter ahd. asächs. bachüs,
ags. beechüs, beecern und breawern auf das
gelegentliche Vorkommen selbständiger
Back- und Brauhäuser deuten.
V. Gudmundsson Privatboligen paa Is-
land 1 00 ff. H. Falk Maal og minne 1 9 1 o,
65 ff. Khamm £t/mogr. Beitr. z. germ.-slaw.
Altertumsk. II, I passim. Heyne Hausaltert.
I 93 f. II 268. 348. Hjalmar Falk.
Kudrun. § 1. Wir kennen die K.sage
einzig aus dem Schluß- und Hauptteile des
Kudrunepos. Der Privatname Chutrun
(u. ä.), seit dem 10. Jh., muß auf unsere
Sage bezogen werden; und in Sifrit von
Mörlant (Str. 580 ff.) setzt sich ein Nor-
mannenführer von 882 fort, der schwerlich
erst aus einer Chronik geholt wurde. Auch
aus inneren Gründen kann man die K.sage
nicht für eine freie Komposition des Epen-
dichters halten: sie liegt nach Stoff und
Stimmung zu weit ab von den Neuschöpfun-
gen des Hochmittelalters, den spielmänni-
schen Brautfahrten wie Rother, Ortnid,
Hoo p s, Reallexikon. III.
Herbort, und Nachahmung des NL.
erklärt vieles an der Form, nicht aber
den so eigenartigen Inhalt. Bis zur
Völkerwanderung vermögen wir freilich
den Stammbaum der Sage nicht zu
führen.
§ 2. K. bildet im Epos die Fortsetzung von
Hetel -Hilde (s.d.): die Heldin ist die Tochter
dieses Paares; die Paladine Wate, Horant,
Fruote übernimmt die zweite Sage aus der
ersten (in dieser haben sie ihre notwendi-
geren Rollen, auch Wate, vgl. das Zeugnis
Lamprechts); der Ortsname Wülpenwerder
kam nach Lamprechts Alexander früher
dem Kampfe der Hildesage zu. Diese Be-
ziehungen hindern nicht, das die K.fabel
ein von der Hildefabel im Innersten ver-
schiedenes Gebilde ist. Die entscheidenden
Züge sind: der verhaßte Liebhaber (der
Nebenbuhler) raubt die Heldin, der begün-
stigte Liebhaber steht beim Vater und
Bruder; daher der Magddienst der Ge-
raubten, ihr standhaftes Dulden und ihre
Befreiung, die Hauptformel der ganzen
Dichtung, sowie der bedeutsame negative
Zug: kein Konflikt innerhalb der Sippe.
Eine völlig neue Gruppierung der Spieler
und Gegenspieler, ein völlig neuer mensch-
licher Gehalt! Dies durch schrittweise
Wandlung aus der Hildesage herzuleiten,
geht nicht an. Aber auch durch Ein-
lötung einer selbständigen Sage (der 'Her-
wigsage') kommt man nicht von der Hilde -
zur K.sage hinüber. Aus unserer K.ge-
schichte läßt sich kein Teil als selbständige
Fabel auslösen; der angeblichen Herwig-
sage fehlte das Schwergewicht, die über-
zeugende Rundung, sie wäre nur etwa als
Episode in einem Wikinglebenslaufe faß-
bar; mit der shetländischen Hilugeballade,
die ihre Rollen ganz anders verteilt, ist sie
nicht zu vergleichen, auch nicht mit der
Herbortgeschichte (deren Namen Ludewic,
Hartmuot, Hildeburc sind wohl eine äußer-
liche Entlehnung.) Man muß von dem
Versuche abstehen, die K. sage als Schößling
der Hildesage oder als Verschmelzung
zweier Sagen zu deuten.
§ 3. Etwas anderes ist die Annahme,
daß unsere Sage einst einen einfacheren
und ernsteren Gang hatte. Mit einer ger-
manischen Sagendichtung auch nur des
9./10. Jhs. wäre nicht wohl zu vereinen:
U4
KUGELAMPHOREN (-FLASCHEN)
der untätige und straflos bleibende Neben-
buhler; der Sohn, der die Vaterrache
einem Dritten überläßt; der festliche
Schluß mit den Heiraten. Diese Punkte
verschwänden bei der Hypothese: I. des
Nebenbuhlers Vater, dessen Taten und Tod
den Sohn verdunkeln, ist Zudichtung; 2. die
Rache an dem Räuber vollstreckte der
Bruder der Heldin; 3. der Liebhaber fiel
schon in der Verfolgungsschlacht (Sagen
nur mit dem verhaßten Entführer, ohne
Liebhaber, scheint es unter den vergleich-
baren Brautfahrten nicht zu geben).
Also die vier männlichen Rollen: Vater,
Sohn, Liebhaber, entführender Neben-
buhler; vgl. Helgi-Sigrün, wo die Rollen
3 und 4 vertauscht sind bei sonst paral-
lelem Verlaufe. Die Sage endete mit Be-
freiung und Rache, aber nicht mit Hochzeit.
Die versöhnliche Lösung gewann man durch
Schaffung des zweiten Entführers, der den
ersten entlastet, doch zugleich entnervt,
und durch Schonung des Liebhabers, den
man nun auf Kosten des Sohnes hebt.
§ 4. Ob die eigenartigen Züge der K.sage,
vor allem Leiden und Befreiung der Heldin,
aus einer älterenDichtung geschöpft wurden ?
Die Anspielungen der eddischen Gudr. I 8. 9
liegen zu weit ab, weisen auch zeitlich nicht
über unsere Sage zurück; die von Panzer
erwogenen Quellen ('Südelilied' und andere
Balladen) können für eine Dichtung des
13. Jhs., nicht für eine des 10. die gebenden
gewesen sein. — Ortsnamen und die Gestalt
Sifrits (s. o.) zeigen, daß die Sage aus den
Niederlanden kam wie die Hildesage; die
genealogische Verbindung der beiden wird
schon dort erfolgt sein; die K.sage kann
dort ihre Wiege haben. Die Namensform
Gudrun, mechanisch übernommen in hd.
Chüdrün, deutet am ehesten auf friesische
Heimat.
Lit. s. unter Hetel und Hilde; dazu
Ro e dige r Herrigs Archiv 106, 149. [Symons
Kudruri1, 19 14, Einl.] A. Heusler.
Kugelamphoren (-1 laschen). § 1. Mittel -
und nordostdeutscher, ziemlich einheitlicher
Typus der spätneolithischen Ke-
ramik mit nahezu sphärischem Körper
(daher ohne Standfläche), hohem, zylindri-
schem oder nach oben verengtem Hals und
zwei oft nicht diametral gestellten Henkel-
chen im Winkel zwischen Hals und Bauch.
Den Hals bedecken tief eingeschnittene oder
eingestochene, manchmal schnurabdruck-
ähnliche Ornamente, mehr flächenbedek-
kende Figurenreihen als echte Bänder:
Gitter, Schuppen, Dreiecke, Rauten und
dergl., unterhalb derselben ein fransen -
förmiger Schulterbehang, das Ganze meist
nicht mit weißer Ausfüllung. Die Ver-
breitung ist eine ausgedehnte, aber ziemlich
scharf umgrenzte, westöstliche von Nord-
böhmen, dem Saale- und unteren Elbe-
gebiet über Brandenburg, Mecklenburg,
Pommern, Kujavien bis Ostgalizien und
Westrußland. K. finden sich in Flach- und
Abb. 5. Neolithische Kugelamphora
aus der Provinz Brandenburg.
Hügelgräbern, im Saalegebiet vorwiegend
in Tumulis mit großen Grabkammern aus
Steinplatten, aber auch in vereinzelten oder
zu Leichenfeldern vereinigten Flachgräbern,
an der Ostsee mehr in Flachgräbern mit
Steinkisten, im nördl. Weichselbecken in
den sog. ,,kujavischen" Gräbern, auch
sonst häufig in Steinkisten. Die Neben -
funde sind kleine, breitnackige, d. h. jung-
neolithische Feuersteinbeile, Knochen-
nadeln, linsenförmige Bernsteinperlen (wie
in der frühen Bronzezeit) und Bruchstücke
kleiner Kupfersachen. Die Spärlichkeit des
Metalls erklärt sich aus der Breitenlage der
K.zone.
§ 2. Alle Beziehungen zu anderen neolith.
Kulturgruppen sind mehr oder weniger
KUGILDI— KUPFERZEIT
115
dunkel. Am wenigsten haben die K. mit
der von Süden ausgehenden echten Band-
keramik (s. d.) zu tun; dagegen zeigen sie,
teils in der Gefäßform, teils in den Orna-
menten, stilistische Verwandtschaft mit der
Schnurkeramik (s. d.), dem Bernburger
Typus (s. d.) und weiterhin mit der mega-
lithischen Keramik Nordeuropas, obwohl
sie sich sonst auch von diesen Gruppen
scharf unterscheiden. Sie gehören mit
Rücksicht auf die gegliederte Form und
die Beschränkung des Ornaments auf
Hals und Schulter der von mir aufge-
stellten, großen und varietätenreichen
„Rahmenstilgruppe" an und können
immerhin einem bestimmten, aber nicht
näher zu bezeichnenden nordischen Volke
am Ausgang der jüngeren Steinzeit
eigen gewesen sein. In ihrer Verbreitung
sieht Götze die ersten Spuren einer ger-
manischen Völkerwanderung, Kossinna
Zeugnisse eines Vordringens der baltischen
Urindogermanen nach Süden, sowohl west-
lich, saaleaufwärts, als östlich über Ga-
lizien nach Südrußland und weiterhin nach
Asien (Ursprung der Ostindogermanen).
A. Götze ZfEthn. 1900, 154 — 177.
K. Brunner Arch. f. Anthr. 25,3 1898 10 ff.
P. Reinecke Westd. Zeitschr. 19,246.
M. Hoernes.
Kügildi neutr. (anord.). § I. Die Ver-
wendung von V i e h a 1 s G e 1 d nach einem
allgemein festgesetzten Ansatz kann man
in Deutschland von der Zeit der
Volksrechte an bis ins 10. Jahrh. verfolgen:
Solidus est duplex unus habet duos tremisses
quod est bos anniculus duodecim mensium
vel ovis cum agno, alter solidus tres tremis-
ses, id est bos XVI mensium. Lex Saxo-
num Tit. XIX; s. auchLex Ribuariorum
Tit. 2,6.
§ 2. Noch um Jahrhunderte darüber
hinaus reichen die Zeugnisse bei den
Nordgermanen. Im Altnordischen
ist frldr peningr soviel wie lebendes Vieh;
Maßstab, nach welchem sowohl einzelne
Sachen als ganze Vermögen abgeschätzt
wurden, war der Wert einer tragfähigen
Kuh. Nach norwegischem Recht sollte
die Kuh 5 — 8 Winter, nach isländischem
konnte sie 3 — 10 Winter alt sein, sie
mußte ferner heil an Hörnern und Zagel,
an Augen, Euter und an allen Füßen und
überhaupt fehlerfrei sein.
§ 3. Kyrlags bol, kyrland, d. h. 'Kuh-
wertstück, Kuhland' hieß eine durch den
Kuhwert der Pachtrente bestimmte Flä-
cheneinheit bei den Norwegern.
v. Amira Nordgerm. Obligationenrecht I
443 ff. II 500. 522 fr. Grimm DRA. II 99.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Kunstgewerbe. Das K. der Germanen
stand von jeher auf einer nicht niedrigen
Stufe, wie die Gräberfunde beweisen. In
Bearbeitung der Metalle Bronze, Silber
und Gold zeigt sich schon in den ältesten
Dokumenten hohe Kunstfertigkeit; das
Eisen wurde später nicht minder vorzüglich
behandelt. Töpferei ist von jeher eigen-
artig und selbständig entwickelt gewesen,
schon zu den Zeiten, da die Drehscheibe
noch nicht bekannt war. Seit der Völker-
wanderungszeit treten vorzügliche Glas-
arbeiten auf. Nebenher ging eine außer-
ordentlich entwickelte Holzbearbeitung,
deren Dokumente freilich fast alle ver-
schwunden sind; aber die Einwirkung die-
ser Technik auf alle übrigen Gebiete war
von jeher bestimmend. Textilarbeiten,
Wirkereien, Stickereien wurden in histori-
scher Zeit stark geübt und gepflegt. Von
hervorragender Bedeutung war die Gold-
schmiedearbeit und die Metallindustrie für
Schmuckgegenstände schon vor der Völker -
wanderungszeit bis ins frühe Mittelalter
hinein. S. in den systemat. Registern die
Artikel unter 'Kunstgewerbe'.
P. Montelius Kulturgesch. Schwedens.
Leipz. 1906. J. v. Falke Gesch. des deutschen
Kunstgeiverbes. Berlin 1887. L. Linden-
schrait Handb. d. deutschen Altertumsk.
Brschwg. 1 880. H a m p e 1 Altertümer d.
früheti Mittelalters in Ungarn. Brschwg. 1905.
Barriere-Flavy Les arts industriels des
peuples barbares de la Gaule. Toulouse 1901.
M. B e s s o n L'art barbare dans Vancien diocese
de Lausanne. Lausanne 1909. Ders. Anti-
quites du Valais. Fribourg 191 o. De Baye
The industrial arts 0/ the Anglo-Saxons. Lon-
don 18 93. Gustafson Norges Oldtid. Kristiania
1 906. Kossinna Die deutsche Vorgeschichte.
Würzburg 19 14. A. Haupt A älteste Kunst
d. Germanen. Leipz. 1908. A. Haupt.
Kupferzeit. § i. Eine unumgängliche
Vorstufe der Bronzezeit nur in jenen
Ländern, wo man selbständig zur Bronze -
bereitung gelangt ist. Denn die Bronze
n6
KUPFERZEIT
ist eine künstliche Legierung, deren Haupt-
bestandteil (in Schwankungen um 90%)
das Kupfer bildet, und deren Erfindung
nicht denkbar ist ohne die Erfahrungen, die
man vorher, namentlich im Gießen, mit
dem reinen (oder nur natürliche Beimen-
gungen enthaltenden) Kupfer gemacht
haben muß. Die Bekanntschaft mit
dem letzteren führte zuerst zum Kalt-
schmieden, über das die Naturvölker Nord-
amerikas nicht hinaus gelangt sind, dann
11 1| 1 11
lll
Abb. 6. Kupferfunde aus einem spätneolithischen
Pfahlbau am Mondsee in Oberösterreich, Vn nat.
Größe. (Nach M. Much.) Aus Hoernes, Natur-
und Kulturgeschichte des Menschen. II. Bd.
Fig. 117.
zum Gießen, das erst die eigentliche Metall-
zeit begründete und bis zum Beginn der
Eisenzeit in Mittel- und Nordeuropa
der vorherrschende Zweig der Metall -
technik blieb. Die Funde der K. treten
an Zahl und Bedeutung überall, wo
sie vorkommen, vor denen der Steinzeit
und der Bronzezeit zurück, ein Anzeichen,
daß sie einer verhältnismäßig kurzen Über-
gangsperiode angehören. Auch ist die K.
einerseits nur eine Art jüngste neolithische
Stufe, andrerseits schließt sie das Auftreten
der ältesten Bronzesachen nicht aus, so
daß man von einer Steinkupferzeit oder
einer Kupferbronzezeit zu sprechen pflegt,
da das reine Kupfer fast nie und nirgends
die gleiche Kulturbedeutung hatte, wie
früher der Stein und später die Bronze und
das Eisen.
§ 2. Die Metallgeräte der K. sind primäre
Typen, die sich teils aus der Anlehnung
an Steinzeitformen, teils aus der einfach-
sten Metallverwendung ergaben: flache
Beile und Meißel, Dolche, Messer, Sägen,
Pfriemen, Pfeilspitzen, Fischangeln, Draht -
Schmucksachen, Nadeln, Perlen, Armspira-
len usw., meist ganz unverzierte, oft noch
ziemlich rohe, d. h. wenig überarbeitete
Gußware. Auch schwere, mit Stiellöchern
versehene Doppelbeile und Beilhämmer
kommen vor, aber nur die letzteren, nicht
die ersteren, können auf neolithische
Stammformen zurückgeführt werden. Bei
manchen Typen ist es ungewiß, ob sie in
Stein oder in Kupfer (bzw. Bronze) ent-
standen und in dem andern Stoff nur nach-
gebildet sind. In vielen Ländern, so
namentlich im N., erscheinen statt der
Kupfersachen als Vertreter einer K. Stein-
geräte, besonders Beilhämmer und Dolche,
die sich durch ihre Formen als Nach-
bildungen von Metallgegenständen zu er-
kennen geben, was man allerdings auch
wieder in Abrede zu stellen versucht hat.
§ 3. Nach Mo nteli us währte die K. in
Vorderasien und Ägypten von 5000 — 3000,
in Südeuropa von 3000 — 2500, in W.-, M.-
und N. -Europa von 2500 — 2ooo (bzw.
1900), wonach das Ende der K. in einem
Gebiete immer mit deren Beginn in
einem benachbarten Kulturgebiet zu-
sammengefallen wäre, was wenig wahr-
scheinlich ist. Wahrscheinlich führte
die Verbreitung der allerältesten Metall-
sachen (aus Kupfer oder Bronze) in ver-
schiedenen Ländern, so zB. in Spanien, zur
Aufsuchung und Ausbeutung des einheimi-
schen Kupfers, wodurch in begrenzten Ge-
bieten eine stärkere Vertretung der K. er-
wuchs. So erklärt sich auch das häufige,
frühe Zusammengehen des Kupfers mit
Silber und Gold in Ägypten, Oberitalien,
Spanien, Frankreich, M. -Europa. Nach
Montelius wäre die Kenntnis des Kupfers
auf zwei Wegen vom Orient über Europa
verbreitet worden und hätte auf beiden
N.- Europa erreicht: auf einem westlichen,
der zuerst durch das Mittelmeer, dann
KUPPEL— KYKLOPISCHE MAUERN
117
durch Gallien (oder über die atlantischen
Küsten) und auf einem östlichen, der über
die Balkanhalbinsel und M. -Europa nach
N. führte. Nur auf dem ersten (schnelleren)
Wege hätten sich zugleich andere orien-
talische Importsachen und vor allem der
Brauch megalithischer Grabbauten ver-
breitet. Diese monogenistische Theorie
empfiehlt sich durch ihre Einfachheit; sonst
stehen ihr schwere, schon öfter geltend ge-
machte Bedenken gegenüber. Die in den
Ostalpen nachgewiesenen prähistorischen
Bergbauten auf Kupfer (Mitterberg bei
Bischofshofen u. a.) stammen nicht aus
einer Kupferzeit, wie man bisher glaubte und
in entsprechenden Folgerungen verwertete,
sondern aus der Bronzezeit.
F. P u 1 s z k y Die Kupferzeit in Ungarn.
1884. M. Much Die Kupferzeit in Eur. u.
ihr Verh. zur Kultur d. Indogcrm* 1893.
J. Hampel ZfEthn. 28 (1896), 57—91.
O. Montelius Arch. f. Anthr. 23,425 — 449.
25, 443 — 483. 26, 1 — 40. M. Hoernes.
Kuppel. Gleichmäßig von allen Seiten
ansteigendes Gewölbe über einem runden,
polygonen oder quadratischen Räume, wohl
orientalischen Ursprungs; im Norden selte-
ner auftretend, naturgemäß den Zentral-
bauten besonders eigentümlich; in Frage
kommt außerdem noch die Viertelkugel
oder Halbkuppel über den halbrunden
Apsiden der Kirchen. Die Aachener Kuppel
über dem achteckigen Mittelraume ist
wegen ihrer acht in Kanten zusammen-
laufenden Flächen als Klostergewölbe zu
bezeichnen; meist herrscht sonst die Halb-
kugelform vor; diese bedarf aber zur Über-
leitung in das untere Vieleck oder Quadrat
entweder kleiner Viertelkuppeln (Trompen),
oder gebogener Dreiecke (Pendentifs),
oder einer langsamen Überleitung durch
immer stärkere Abstumpfung des Vierecks,
bis das Rund erreicht ist. Letzteres beson-
ders charakteristisch am Baptisterium zu
Biella; ersteres an Germigny-des-Pres.
— S. Art. Gewölbe. A. Haupt.
Kyklopische Mauern, (§ i) in Norwegen
Bygdeborge (etwa 'Dorf bürgen') genannt,
finden sich an vielen Orten sowohl auf der
skand. Halbinsel wie in Finnland, auf Is-
land und Orkney. In Norwegen hat man
gegen 120 gefunden; ihre Anzahl ist aber
sicher viel größer. Sie kommen in drei
Hauptformen vor: I. als Rundmauern, die
eine Felskuppe umschließen, 2. als Quer-
mauern, die ein Vorgebirge oder einen Berg-
absatz versperren, 3. als Quermauern, die
den Eingang einer Höhle verteidigen. Ihr
Alter läßt sich nicht mit Sicherheit fest-
stellen. In Norwegen scheinen sie meist
der Wikingerzeit (c. 800 — 1000) anzuge-
hören, obschon gewisse Ortsnamen an-
deuten, daß sie auch schon in früheren
Zeiten vorgekommen sind. In Finnland
meint man, daß die dortigen der Zeit zwi-
schen 1000 und 1500 gehören (?).
§ 2. Die bekanntesten sind: in Norwegen
Brattingsborg (in Thelemarken), die Sperr-
mauer an der „Königsinsel" (Kongsholm),
im Selbusjö (Stift Drontheim) und die
Harbakhöhle (ebenda); in Schweden: die
Björkö-Burg im Mälarsee und die Burg
bei Runsa (Uppland); auf Island: die Burg
von Vididalr (Hunavatnsysla) ; in den Or-
kaden: Sperrmauer an der Nordseite von
Sandey (vor 870).
§ 3. Sie sind bisweilen in doppelter Reihe
mit zwei konzentrischen Kreisen angelegt,
öfters mit sichtbarem Eingangstor, hinter
dem mitunter ein triangulärer Steinhaufen
die eindringenden Feinde zwingt, entweder
sich zu teilen oder sich beim Weiterein-
dringen einem Anfall in den Rücken aus-
zusetzen. Sie sind alle aus unbehauenen
Bruchsteinen ohne Bindemittel zusammen-
gesetzt. Gewissermaßen sind sie als die
älteste Spur auf unsere Zeit gekommener
gemeinsamer Arbeit der Gemeinden anzu-
sehen. Da sie wahrscheinlich nur bestimmt
waren, die Bewohner der Gegend bei Über-
fällen von Seiten auswärtiger Feinde auf-
zunehmen, so enthalten sie keinerlei Fund-
stücke, die uns nähere Auskünfte liefern
können. Wozu sie in späteren Zeiten be-
nutzt wurden, zeigen uns die Namen, unter
denen sie in unsern Tagen bei der Bevölke-
rung bekannt sind, wie 'Diebsburg' [Tyven-
borg), 'Räuberschloß' usw. An mehrere
knüpfen sich neuere Volkssagen.
O. Rygh Gamle Bygdeborge i Norge im
Jahresber. d. norw. Altertumsvereins 1882.
Dietrichson.
n8
LADUNG
L.
Ladung. A. Deutschland und
England. § i. Die Parteiladung.
Die L. ist die regelmäßige Einleitung des
Gerichtsverfahrens. Sie erfolgte im alt-
germanischen Recht den Grundsätzen des
Parteibetriebes entsprechend durch einen
außergerichtlichen Parteiakt: der Kläger
begibt sich mit Zeugen in die Wohnung des
Gegners und ladet ihn, falls er nicht etwa
sogleich befriedigt wird, mit formelhaften
Worten vor das Gericht. Die fränk. Rechts -
spräche verwendet für diese außergericht-
liche Parteiladung die Ausdrücke mannire
und mannitio (afränk. ags. manian, ahd.
manön 'mahnen'). Sie ist außer bei den
Franken auch bei Burgunden, Sachsen,
Friesen und Angelsachsen bezeugt; bei den
letzteren findet sich auch die wohl unter
dänischem Einfluß eingedrungene nordische
Bezeichnung stefna (siehe unten). Auf die
Ladung und die in ihr vollzogene Streit-
verkündung hin muß sich der Beklagte auf
dem ersten nach dem Ablauf einer be-
stimmten Frist stattfindenden Dinge stellen.
Erscheint er trotz rechtmäßiger Ladung
nicht, so wird er zu einer Buße verurteilt,
er müßte denn sein Ausbleiben mit echter
Not entschuldigen können. Als echte Not
(sunnis, sonia, ahd. sunne) gelten be-
stimmte volksrechtlich festgestellte typi-
sche Tatbestände, nach salischem Recht
z. B. Feuersbrunst, Krankheit, Tod eines
verwandten Hausgenossen, Königsdienst.
Das unentschuldigte Ausbleiben des Geg-
ners mußte von der erschienenen Partei
rechtsförmlich festgestellt werden (das
fränkische solsadire, solsadia, solem col-
locare); d.h. es wird vor Zeugen kon-
statiert, daß der Gegner bis zum Sonnen-
untergang nicht erschienen sei. Als Ersatz -
formen für die Ladung durch mannitio,
die nur gegen Hauseigentümer vorgenom-
men werden konnte, kannte das salische
Recht die für Rechtsstreitigkeiten zwischen
Antrustionen (denen ein eigenes Haus
fehlte) vorgeschriebene, an jedem Ort mög-
liche rogatio sowie eine Ladung ansässiger
Leute, die vielleicht im Ding oder in der
Kirche stattfand. Im übrigen war in eini-
gen Rechten, so im salfränkischen, aber
auch im angelsächsischen, eine Ladung des
Nichtangesessenen im Ding bekannt.
§2. Die amtliche Ladung. An
die Stelle der Parteiladung trat die richter-
liche Ladung, die bannitio, und zwar bei
manchen Stämmen (Westgoten, Lango-
barden) so früh, daß nur sie in den Quellen
erscheint. Bei anderen sind beide Formen
eine Zeitlang nebeneinander in Geltung, bis
die ältere von der neueren bequemeren und
weniger gefährlichen völlig verdrängt wird:
so bei den Burgunden, Baiern, Alamannen
und insbesondere bei den Franken. Die
amtsrechtliche Vorladung hat möglicher-
weise vom Königsgericht ihren Ausgang
genommen, sie drang aber auch in das
volksgerichtliche Verfahren ein, indem es
dem Kläger zunächst freigestellt war, ob
er die neue oder die alte Art benutzen
wollte; nur für Freiheits- und Liegen -
Schaftsprozesse blieb noch längere Zeit die
Parteiladung festgehalten. Die amtliche
Ladung wurde auf Antrag des Klägers
durch den Boten des Richters unter Vor-
weisung des Richterstabes oder eines La-
dungsbriefes in ähnlicher Weise wie die
Mannition vollzogen. Mit der Mannition
verschwand auch die solsadia; sie wurde
vermutlich durch mehrmaliges Ausrufen
des Bekl. durch den Gerichtsdiener ersetzt.
§3. Streitgedinge. Ein Rechts-
gang konnte auch in der Weise eingeleitet
werden, daß der Kläger, anstatt einseitig
mit der Mannition vorzugehen, mit seinem
Gegner einen außergerichtlichen Vertrag
schloß, durch den beide die Verpflichtung
übernahmen, vor Gericht zu erscheinen und
dort ihren Streit durchzufechten. In die-
sem Streitgedinge gelobte der Bekl., unter
Umständen unter Bürgenstellung, sich dem
Kl. zu stellen (fränkisch: placitum adra-
mire). Das Streitgedinge ist dem fränki-
schen, bairischen (hier als regelmäßige Pro-
zeßeinleitungsform), burgundischen, viel-
leicht auch dem kentischen Recht (so
Brunner, dagegen Liebermann) bekannt.
Brunner i2, 254; 2, 332 ff. Schröder
DRG. 5 86, 369 f. s. A m i r a 2 163. R. Hübner.
L^ENSH^RRA— LAGNUS
119
B. N 0 r d e n. § 4. Die L. (anord.
stefna, stcsmna, lagastemna) ist notwendiger
Prozeßeinleitungsakt. Sie erfolgte ur-
sprünglich durch den Kläger vor dem Hause
des Beklagten (heiman) bei Tageslicht in
gesetzlich bestimmter Frist vor der Tag-
satzung mit rechtsförmlichen Worten in
Gegenwart aufgerufener Zeugen (stefnu-
vättar). Man unterschied Ladung zum
Thinggericht (pingstejna) und Ladung des
Beklagten, zu bestimmter Zeit daheim zu
sein (heimstejna, hemstempna), um gewisse
Formalakte des Klägers entgegenzunehmen,
so in Norwegen bei Klagen aus vitaje die
heimstejna zur förmlichen Einheischung
der Schuld (til krqju), bei Klagen aus il-
liquiden Ansprüchen und Stammgutsklagen
die heimstefna behufs Ansprache {kvadd) und
Aufforderung zur Einsetzung eines Privat-
gerichts — ferner die heimstejna zur Be-
zahlung fälliger Schulden oder Erfüllung
sonstiger Rechtspflichten. Die Ladung
bezog sich übrigens nicht bloß auf das Er-
scheinen zur Klagebeantwortung, sondern
sie kam auch für andere Prozeßakte (Eides-
leistung usw.) in Frage.
§ 5. Die Ladung war ein für den Ladenden
gefährlicher Akt, wie die isländischen sogur
zeigen. Als Beleidigung aufgefaßt wurde
sie nicht selten mit Gewalt beantwortet.
Darum trat im Laufe der Zeit neben die
heimstejna oder an ihre Stelle vielfach
die Ladung im Thing. In Island wurden
von den stejnu sakir, d. h. den Klagen,
welche eine Ladung daheim voraussetzten,
solche Klagen unterschieden, welche durch
Ankündigung (lysa) im Thing oder Ladung
im Thing erhoben werden konnten. In
Schweden war neben der Ladung im Thing
auch die Ladung vor der Kirchengemeinde
zulässig.
§ 6. An Stelle des Parteiaktes tritt erst
in ganz später Zeit die Ladung durch das
Gericht. Dagegen finden sich Ladungen
durch den königlichen Beamten (konungs
söknari), wo es sich um Beitreibung des
Friedensgeldes handelte.
§ 7. Nicht mit der Ladung zu verwech-
seln sind gewisse Vorbereitungsakte, wie
die Haussuchung (siehe daselbst), die anorw.
jorsögn bei Stammgutsprozessen (Gulapl.
266) u. a.
§ 8. Der Ladende kann nach anorweg.
Recht vom Geladenen Sicherheit verlangen,
daß er vor Gericht erscheinen werde, denn
„vidrmaeles er hverr madr verDr" (Gpl. 102,
Frpl. III 20). Wird die Sicherheit nicht
geleistet, so kann er ihn mit sich gefesselt
fortführen, er kann aber auch durch eigen-
mächtigen Zugriff sich die Sicherheit ver-
schaffen. Auch im aschwed. und adän.
Recht finden sich Belege hierfür, nicht da-
gegen im isländ. Recht.
Maurer Vorl. I 2 S. 88, 106, 186; III
527 ff. H e r t z b e r g Grundtr. 16 ff. B r a n d t
Forel. II 356 ff. I 327 ff. Lehmann u. von
Carolsfeld Die N/dlssage 45 ff. Matzen
Forel. II 33 ff. 40 ff. Nordström II 571 ff.
427. E. W 0 1 f f Jemförande räitshistoriska Stu-
dier 1883 p. 39 ff. v. Amira NOR. I 694 ff.
II 184 ff. Estlander Klander ä lösöre enligt
äldre svensk räit 1900 p. 59 ff. K. Lehmann.
laenshaerra. Der l. ist ein königlicher,
in den schwedischen Upplqnd vorkommen-
der Beamter, der ein hceraß als leen erhalten
hat. Er steht unter dem jolklandshcerra,
aber über dem kensmaßer. In den Gesetzen
wird er nur selten erwähnt, so daß seine
Befugnisse nicht näher bekannt sind.
v. Schwerin.
Isensmann. Der /. {Icensmaßer) ist ein
in ganz Schweden vorkommender könig-
licher Beamter innerhalb des lueraß; auch
der Bischof hat in Schweden einen l., der
dem umbupsmaper des Bischofs gleichzu-
setzen ist. (Der königliche /. hat die Finanz -
interessen des Königs zu wahren. In Vest-
götaland sitzt der /. auf einem kunungs-
gar per (Königsgut). Er hat sein Amt, wie
schon der Name sagt, vom König zu Lehen
(vgl. Beamtenwesen a. E.), treibt die dem
König zukommenden Abgaben und Straf-
gelder ein, leitet in den Svealanden das
Gericht des hcerap, wirkt hier zur Ernen-
nung der dömarar (s. d.) mit, erscheint als
Beamter der Wirtschafts- und Wegepolizei.
Lit. : s. Staatsverfassung.
v. Schwerin.
Lagnus, nach Plinius NH. 4,96 Name eines
sinus in der Nachbarschaft der Kimbern,
durch die Insel Latris vom sinus Cylipenus
geschieden. Somit das Kattegat allein
oder samt dem Skagerrak. Der Name
gehört vielleicht zur idg. Wz. lag- 'krumm
sein, biegen'; vgl. auch germ. la$u- 'See'
und den Flußnamen Lagina, Leine.
R. Much.
120
LAHMHEIT— LANDLEIHE
Lahmheit. Der Gelähmte heißt gotisch
us-lißa: die Gebrauchsfähigkeit seiner Glie-
der fehlt ihm. Das mhd. lidesuht, gelidsuht,
lidesiech meint Ähnliches (s. Gicht), ebenso
ags. lij-ädl und die Bezeichnungen der
Lahmheit einzelner Glieder hantsuht, fuoz-
suht, fuozlidsuht, nd. vötsuht, Nachbildun-
gen des Chiragra und Podagra der antiken
Ärzte, also Gelehrtensprache, während das
Volk jede Behinderung des Gebrauchs der
Glieder lähme, lamme, lemede, adj. lam,
lahm, ahd. lam nennt. Altnord, lami,
limafall, alts. lamo, ags. lama, lim-lama;
loma, aber auch healt, lemp-healt (vgl.
Gicht).
M. Heyne DHausaltert. III 123 f. Grön
Altnord. Heilkunde; Janus 1908 (S.-A. S. 717).
M. H ö f 1 e r Dtsch. Krankheitsnamenbuch',
München 1899 S. 345 ff. J. G e 1 d n e r Ali-
engl. Krankheitsnamen II 1907 S. 31 f. u. 45 f.
Sudhoff.
Lakringen. Ein Stamm lugisch-wandali-
scher Herkunft, nur während des Marko-
mannenkrieges genannt. Durch Dio Cass.
71, 12 erfahren wir von einer Niederlage,
die sie, schon auf dem Boden des röm.
Dacien angesiedelt, den benachbarten Has-
dingen beibrachten. Petrus Patricius (Exe.
legatt. ed. Bonn. p. 124) nennt sie mit diesen
zusammen als Hilfsvölker des Marcus Aure-
lius. Bei CapitolinusM. Antonin. 22 sind sie
noch unter den Feinden der Römer zwi-
schen Sarmaten und Buren genannt. Was
aus ihnen geworden ist, entzieht sich unse-
rer Kenntnis. Ihr Name ist wohl wie
Hasdingi nur der eines Fürstengeschlechts.
Trotz des Schwankens der Überlieferung —
Latringes Lacringes (Capitolin), Aaxptffoi
(Petr. Patric), Aa'yxpqot (Dio) — kann
über die Lautgestalt des Namens kaum ein
Zweifel bestehen; seine Bedeutung, aber
ist ganz unsicher.
Müllenhoff DA. 4, 536. R. Much.
Landesverrat. Der L. ist bei den Ger-
manen von den ältesten Zeiten an ein
schweres Delikt und, weil auch gegen die
Nationalgötter gerichtet, sakraler Natur.
Deshalb wird der proditor schon bei Tacitus
und noch bei den Friesen in fränkischer Zeit
am Baume aufgehängt (s. Todesstrafe),
verliert er nach den meisten Volksrechten
sein Leben, ist er im Norden ein „Neiding"
(s. Friedensbruch). Der L. war typisch
gegeben im Führen eines feindlichen Heeres
ins Land, im Verrat von Land und Volk an
ein feindliches Heer vom heimischen Könige
weg (anorw. raö*a lond ok ßegna undan
kononge). Er konnte aber ebenso durch
Übergang zum Feinde begangen werden,
der sich andererseits als eine Heeresflucht
(ahd. harisliz) darstellt, den Täter als
transfuga wie als desertor erscheinen läßt.
Ihm gleichgestellt war, als tatsächlich
meist gleichstehend, in vielen Rechten die
Auswanderung ohne Erlaubnis des Königs,
die Landflucht.
B r u n n e r RG. II 685 ff. W i 1 d a 984 ff.
del Giudice 177 ff. Osenbrüggen
Alam. Straf recht 394; Lang. Strafrecht 3. Matzen
Strafferet 147 ff. Brandt Retshistorie II 130 f.
v. Schwerin.
Landleihe. In den skandinavischen Län-
dern, einschließlich Islands, hat die Grund -
pacht (aschw. legha, laigha, adän. feestee,
anorw. leiga, bygging) ziemliche Verbreitung
gehabt. Der Pächter (aschw. landböe,
afräßskarl, adän. landbö, wnord. leiguen-
dingr, landseti, landbüi) übernimmt in der
Regel ein Landgut (adän. landbötoft, anorw.
leiguiorp), zu dessen Bewirtschaftung und
Nutzung er berechtigt und verpflichtet ist.
Er hat andererseits die auf dem Gute liegen-
den öffentlichen Lasten zu tragen und dem
Verpächter (aschw. iorpighandi, landdröten,
länardröten, adän. iorßcedrötcen, anorw.
landsdröttinn) eine Pachtsumme (aschw.
legha, afräß, landsskyld, adän. landgildi,
anorw. afräö landskyld) am bestimmten
Zinstage (aschw. afräßsdagher, adän. steef-
nudagh) zu bringen; sie bestand aus
Naturalien oder in Geld, konnte aber auch
in Diensten bestehen und dadurch in Weg-
fall kommen, daß der Pächter das Land
erst roden mußte und so in seiner Rodungs-
arbeit ein entsprechendes Äquivalent
leistete. Die Dauer der Pachtzeit (aschw.
giptasteemna, bölateekkia) war nach dem
Pachtvertrag verschieden. Im ganzen be-
steht die Tendenz zu kurzen Pachtzeiten,
von einem, drei, zehn Jahren; nur in Schwe-
den zeigt sich Erblichkeit. Am Schlüsse
der vereinbarten Pachtzeit hat der Pächter,
wenn nicht vorher gekündigt (aschw. adän.
uppsighia) wurde, abzufahren (daher aschw.
adän. fardagher, anorw. fardag). Neben
Landgutpacht kommt auch, insbesondere
LANDWEHREN
121
in Schweden, Pacht von Almende oder
Schweinemast vor.
v. A m i r a Obl.-R. I 610 ff.; II 740 ff. Mat-
zen Forelcesninger, Tingsret 193 ff. Kolderup-
Rosenvinge Dan. Rechtsgeschichte § 63.
v. Schwerin.
Landwehren (s. auch Knick). § 1. L.
heißen nicht bloß die Befestigungen, die
ein ganzes Land umziehen, sondern auch
die kurzen Straßen- und Talsperren, die
den Eintritt ins Land verwehren. Der
Name lautet häufig lamwer, lamfer, lam-
pfert, und ein Hof, der Lamf ermann heißt —
wie in Westfalen häufig — , steht gewöhn-
lich auf einer alten Landwehr.
§ 2. Nach Tacitus (Ann. II 19) hatten
die Angrivarier einen latus agger errichtet,
„quo a Cheruscis dirimerentur". Man hat
ihn wiedererkennen wollen in verschie-
denen Wallresten zwischen der Weser bei
Schlüsselburg und dem Steinhuder Meer,
bis diese sich als Verschanzungen aus
dem 17. Jh. oder auch als eine alte Post-
straße entpuppten (Müller-Reimers Alt-
Hannover S. 319 f.). Von dem alten
Grenzwall zwischen Angrivaren und Che-
ruskern scheint nichts erhalten zu sein.
Auf gallischem Boden werden in römischer
Zeit zwei Landwehren erwähnt. Caesar BG.
II 17 beschreibt eine Knick- oder Gebück-
landwehr, die die Nervier um ihr Gebiet
angelegt haben: ,,teneris arboribus incisis
atque infiexis crebrisque in latitudinem
ramis enatis et rubis sentibusque inter-
iectis, effecerant, ut instar muri hae sepes
munimenta praeberent, quo non modo non
intrari, sed ne perspici quidem posset".
§ 3. Aus ziemlich derselben Zeit wird
auf altem keltischen Gebiete des heutigen
Deutschland eine Landwehr der Trevirer
erwähnt (Tac. Hist. IV 37), aber auch von
ihr ist im Terrain bisher nichts festgestellt
(v. Cohausen Befestigungsweisen S. 74).
Die meisten Landwehren, die heute noch
erhalten sind, stammen aus dem Mittel-
alter, und zwar massenweise aus dem 14. Jh.
Ein breiter Wall mit Graben zu beiden
Seiten, oder zwei oder drei Wälle mit ent-
sprechenden Gräben oder gar 5, 6, 7 Wälle
nebeneinander entstammen alle dieser Zeit.
Die wirklich alten Landwehren, die wir
nachweisen können, haben immer nur ein-
fachen rundlichen Wall und einen Gra-
ben nach der feindlichen Seite, also das
Profil der letzten römisch-germanischen
Limeslinie. Und sie ziehen nicht in un-
unterbrochener Linie um ein Gebiet, son-
dern laufen stückweise, indem sie zwischen-
durch Flüsse oder Sümpfe stark benutzen.
§ 4. Das mächtigste alte Werk dieser
Art ist das Dannewerk, errichtet 808
vom Dänenkönig Gottrik gegen Karl d. Gr.
Trotz bisher unzulänglicher Ausgrabung ist
zu erkennen, daß die älteste Linie, die auf
den meisten Strecken mehrfach überbaut
ist, aus starkem Wall und einfachem, nach
Süden vorliegendem Graben bestand: „Al-
ter Wall" von Schleswig bis Thyraburg.
Die Linie läuft nur von der Schleswiger
Bucht im O. bis zu dem beginnenden
Sumpf im W. 12 km weit.
§ 5. Der Wansdyke (= Wodans-
dyke), westöstlich von Bristol über Bath
gegen Andover ziehend, ist von General
Pitt Rivers nach Ausgrabungen um 1890
angenommen als eine Anlage bald nach 500
und von ihm selbst nach längerem Schwan-
ken bezeichnet worden als die wahrschein-
liche Nordgrenze des alten westsächsischen
Königreiches im 6. Jh. (C. S. Taylor The
date of Wandyke, Transact. of the Bristol
etc. Soc. 27, 131 — 155, gibt dieselbe Be-
stimmung, datiert aber auf die Mitte des
7. Jh.). Er hat das Profil eines Walles mit
einfachem, gegen den Feind (N.) vorliegen-
den Graben.
§ 6. Vom Offa's dyke heißt es
zuerst in „The Brut y Tywysogion", daß
Offa ihn machte, als Mercia verwüstet war
durch die Cymry i. J. 765. Jj6 zerstörten
ihn die Leute von Gwent und Morganwg,
784 die Cymry; da machte Offa einen neuen
dyke näher zu sich hin (Wat's dyke) [Ar-
chaeologia 53, 2 (1892) S. 465, M'Kenny
Hughes]. Der Dyke benutzt in der südl.
Hälfte die Flußgrenze, indem er als Wall
nur hier und da eine Schleife überschneidet.
So zieht er von der Mündung des Wye
nördlich hinauf über Hereford bis Byford
(7 km westlich Hereford), von da als Wall
über Presteigne, Knighton, Montgomery
zum Severn bei Welshpool; Flußgrenze bis
Criggion, Wall über Llanymynech, westl.
Oswestry und Ruabon, verschwindet bei
Llantynydd.
§ 7. Gleich nördlich vom Severn beginnt
122
LÄNGENMASZE
der Wats' dyke sich östlich dahinter
zu legen und zieht über Oswestry, östl.
Ruabon, über Wrexham, Hope bis Flint
am Dee (westl. Chester).
Ofla's dyke und Wats' dyke haben das-
selbe Profil: einfachen Wall mit westlich
vorliegendem Graben.
§ 8. An diese englischen Landwehren,
den Wansdyke wie den Offa's dyke, sind
ein paar einfache Wallburgen direkt an-
geschlossen, so daß sie mit der Landwehr
im Verbände sind, und andere ähnliche
Burgen liegen unmittelbar hinter der Linie
(s. Volksburgen).
§ 9. Weitere Belege, daß im frühen MA.
die Sperrwälle im Profil von Wall mit ein-
fachem Graben angelegt wurden, bieten
die Anlagen am Fuße der Heisterburg (s.
Königshöfe), einer Curtis aus dem Ende
des 8. Jh., ferner die Talsperren bei der
Schwalenburg in Waldeck (Schuchhardt
Atlas Nds. S. 24) und der Schutzwall der
Harlyburg bei Vienenburg aus dem 13. Jh.
(s. Wachtburgen).
§ 10. Wie das verstärkte Profil des
breiten Walles mit Graben jederseits sich
auf das 14. Jh. datieren läßt, habe ich
durch einige Beispiele vom Südharz (Atl.
Nds. S. 29) gezeigt. Städtische Land-
wehren wie Osnabrück, Hannover, Lüne-
burg und unzählige andere bestätigen diese
Datierung. Die dreiwallige Landwehr hat
auch Virchow gelegentlich als hochmittel-
alterlich erwiesen. Die sechs- oder sieben- '
wallige, die noch Hölzermann für urgerma-
nisch hielt, zieht als ,, Schaumburger Knick"
(14. — 15. Jh.) von der Heisterburg nach
dem Forsthaus „Landwehr" bei Nenndorf
hinunter und findet sich auf dem südlichen
Teile des Galgenberges bei Hildesheim aus
ziemlich derselben Zeit.
§ 11. Aus dem heutigen Bewuchs der
Landwehren kann man häufig noch ihr altes
Aussehen erschließen.: wenn schon der
Tunimus eines Königshofes sepe oder
spinis munitus erat, so wird der niedrigere
und geböschte Landwehrwall erst recht
mit einem Gebück oder Dornen bestanden
gewesen sein. Vom Schaumburger Knick,
(Heisterburg-Nenndorf), der eine fünf- bis
sechswallige Landwehr ist, heißt es in einer
alten Urkunde, „daß in dem Knicke soll
geknicket werden"; eine Landwehr bei
Bünde sah ich noch ganz mit alten Wurzeln
von Hainebuchen durchsetzt, und auf den
Resten des Tunimus der Curtis Bossendorf
(b. Haltern) sind viele starkdornige Rosen-
sträucher zu finden.
§ 12. Rubel möchte die Methoden der
Grenzabsetzung, die im wesentlichen den
Fluß- oder Bachlauf benutzt und oben
möglichst von Quelle zu Quelle über-
springt, speziell für die Franken in An-
spruch nehmen. Dem ist schon mehrfach
widersprochen worden. Die Methode
scheint gemeingermanisch zu sein und
vielleicht noch weiter verbreitet. Der
Offa's dyke in England zeigt sie ganz aus-
gesprochen, wahrscheinlich kam sie auch
schon an der Grenze der Angrivaren gegen
die Cherusker zur Geltung.
v. Cohausen Befestigungsweisen 73 — 76.
Schuchhardt Talsperren im Lippischen
Walde, Atlas Nds. S. 80 f. W e e r t h Knicke
u. Landwehren, NWdtsch. Verbandstag Detmold
1906 (Korrbl. d. Ges. V.). Philippsen-
Sünksen Das Dannewerk, Hamburg 1907.
Schuchhardt.
Längenmaße. § 1 Sie wurden aus der
natürlichen Körpergröße abgeleitet, so daß
sie jeder erwachsene Mann an sich trug.
Für kleinste Ausdehnungen genügte die
Breite des Fingernagels oder des Fingers,
die Länge des Daumens, für etwas größere
die Handbreite, die Faust, die Spanne, die
Fußbreite und Fußlänge, die Elle. Dazu
kam noch die Schrittlänge und die Länge
der ausgestreckten Arme, der Faden oder
die Klafter. — Isidor von Sevilla erklärt
darum im 15. Buch, 15. Kap. 15 seiner
Etymologice bei Besprechung der Längen-
maße, vom digitus angefangen: „omnes
enim prsecedentes mensurae in corpore
sunt, ut palmus, pes, passus et reliqua".
Diese Stelle ist in karolingischer Zeit in
die Wessobrunner Aufzeichnung von
Maßen übergegangen.
§ 2. All diese Längenmaße kommen
seit der germanischen Zeit vor, manche
von ihnen wie Fuß, Elle, Klafter
(s. d.) erhielten später ihre vereinbarte
Größe, die allerdings nach Zeit und Gegend
manche Verschiedenheit aufweist.
v. Amira NOR. I 434. Grimm DRA. I
138. Hultsch MRS. II 107,15.
A. Luschin v. Ebengreutb.
Langobarden
12
Langobarden. § i. Durch den Bericht
des Velleius Pat. 2, 106 über den Feldzug
des Tiberius i. J. 5 n. Chr., den er selbst
mitgemacht, erfahren wir von der fried-
lichen Unterwerfung der Chauken; dann
heißt es: fracti Langobardi, gens etiam Ger-
mana feritate ferocior. Dies ist die älteste
Nachricht über die L., die wir besitzen,
und da gleich anschließend des Vordringens
bis an die Elbe und zu Schiff in die Elbe
gedacht wird, läßt sich aus ihr auch auf
die Sitze des Stammes ein Schluß ziehen.
Nach Strabo 290 haben sie auch auf
dem rechten Ufer des Flusses Land. Sein
Beisatz: vuvt 8s xal teXegd? ste t/jv Trspaiav
ouxot "fs ex7te7rTu)xaot '-psu-covis; ist offen-
bar mit ihrem Zusammenstoß mit Tiberius
in Verbindung zu bringen, beweist aber
keineswegs, daß sie damals das linke Ufer
dauernd geräumt haben. Sie stellen wohl
schon gegen Germanicus wieder von diesem
aus ihren Mann; er führt auch Gefangene
von ihnen in seinem Triumphzuge auf,
wenn anders das überlieferte ActvStuv bei
Strabo 292 richtig in Aav(*(oßap)8ö>v geän-
dert wird. Bei Ptolemaeus, der 2u7]ßot
Aa7Y°ßapo01 irrtümlich bis an den Rhein
vorschiebt, stehen außerdem Aaxxoßa'pooi
am linken Ufer der unteren Elbe, nur ent-
sprechend der bei ihm so häufig zu beob-
achtenden Verkehrung des Neben- in ein
Über- und Untereinander südlich, statt
östlich von den Angrivariern. Unmöglich
endlich sind Bardi bellicosissimi des Hel-
mold 1, 26 sowie Bardanwic und der Bar-
dangä im Lüneburgischen anders als auf
zurückgebliebene L. zu deuten; ihre links -
elbischen Sitze sind also von ihnen über-
haupt nie ganz geräumt worden. Daß sie
einst an der Elbe seßhaft waren, weiß auch
noch ihre eigene Überlieferung.
Sie mit Bremer von 6 n. Chr. an
bloß auf dem rechten Stromufer anzu-
setzen, kann uns auch Tacitus nicht be-
stimmen, der sie, die nie unterworf en wor-
den waren und sich dem Bunde des Maro-
boduus angeschlossen hatten, in der Ger-
mania notwendig unter seinen Sueben auf-
führen mußte; und was er Ann. 11, 17
von der Zurückführung des Cherusker-
königs Italicus (47 n. Chr.) erzählt, läßt
auf Nachbarschaft mit den Cheruskern
schließen (Zeuß in). Umgekehrt ist es
fraglich, ob auf die Nachricht des Strabo
von ihren Sitzen auch auf dem rechten
Eibufer allzuviel zu geben ist, da sie auf
einer bloßen Folgerung aus ihrem zeit-
weiligen Zurückweichen auf dieses beruhen
kann.
§ 2. Als Sueben erscheinen die L.
bei Strabo, Ptolemaeus und Tacitus. Doch
hat des letzteren Zeugnis nichts, das der
beiden andern nicht allzuviel zu bedeuten
(s. unt. Sueben); mindestens erweist es
nicht gemeinsame Herkunft mit den echten
Sueben. Auch die auffallende Überein-
stimmung der langob. Sprachentwick-
lung mit der bair.-alem. muß aus den Ver-
kehrsverhältnissen erklärt werden und be-
weist nicht alte Blutsverwandtschaft. Daß
manches bei den L. auch an ihre einstige
Nachbarschaft an der unteren Elbe er-
innert, ist nur zu begreiflich, berechtigt uns
aber auch nicht, sie mit Brückner
(Sprache d. Langob. 24 ff.) der anglofries.
Gruppe zuzuzählen. In ihren Rechts -
gewohnheiten hat man nordgerm. Bezie-
hungen finden wollen (s. d. Lit. bei Brun-
ner Rechtsgesch. 1, 269. 536 ff.), was um
so mehr ins Gewicht fiele, als das Volk
selbst in seiner Wandersage sich aus Sca-
tanau 'Schonen' herleitete. Und noch
manches andere scheint für dessen nor-
dische Herkunft zu sprechen. So
heißt von seinen Königen Audoin von Ge-
schlecht ein Gausus, Rothari ein Harodus,
wobei man an die Stämme der Gauten
(t wird langob. s) und Haruden denken
wird. Kamen sie aus höherem Norden,
so begreift man auch, warum sie sich von
anderen Germanen durch größere Rauheit
unterschieden; vgl. den oben zitierten Satz
des Velleius : gens etiam Germana feritate
ferocior, der durch ihre Geschichte bestätigt
wird. Selbst ihr Name, der auf eine von
ihrer Umgebung abweichende Eigentüm-
lichkeit ihrer Haartracht hinweist, scheint
sie als einen aus der Fremde gekommenen
Stamm zu kennzeichnen.
§ 3. Jedenfalls ist der Name Langobardi
mit Sicherheit als 'die Langbärte' zu
deuten, so wie es die eigene Sage des Volkes
tut. Es geht nicht an, ihn mit K o e g e 1
(AfdA. 19, 7) als 'die mit langen Barten
bewaffneten' zu erklären, weil Barte 'Bart-
axt' von Bart durch eine n -Ableitung
124
LANGOBARDEN
weitergebildet ist, die bei einem Worte
mit der von ihm angenommenen Be-
deutung nicht wegfallen, höchstens um
eine andere (.vermehrt werden könnte.
Kluge (Litbl. 16, 400; 1895) und Bre-
mer (Ethn. 215 bzw. 949, 1) fassen lang-
als Bestimmung zum Namen und diesen
als episches Kompositum, wozu aber die
Bedeutung von lang nicht stimmt. Mit
Langobardi 'Langbärte' verträgt sich der
n- Stamm, der in Bardan-gä, -wie, ags.
Heado-beardan vorliegt — mit dem Sinn
'die Bärtigen' — sehr gut und ist wesent-
lich gleichbedeutend; auf ein episches
Kompositum nach Art von ags. Heafro-
beardan scheint auch das Bardi bellicosissi-
mi bei Helmold zu deuten.
§ 4. Der ältere Name des Volkes ist nach
seiner Stammsage Vinnili — zu germ.
winnan 'arbeiten, leiden, streiten, gewin-
nen' gehörig. Ihn führen sie, als sie den
Wandalen gegenübertreten, wie auch Sn.
E. 1, 548, 3. 2, 469. 552 nebeneinander
ein Seekönig Vinnili und Vandill, offenbar
aus den Volksnamen entsprungene Heroen,
aufgeführt sind. Auffallend sind die Wan-
dalen als ihre Gegner in der Sage, da sich
der Zusammenstoß der beiden Völker nur
in Sitzen verstehen läßt, die von ihren
ältesten historischen verschieden sind: s.
Wandalen. Daß sie ihre Gegner durch
Aufstellung der Frauen in der Schlacht-
reihe über ihre Schwäche täuschen wollen,
paßt sehr gut zu der Bemerkung des Tacitus
Germ. 40: contra Langobardos paucitas no-
bilitat, und ihre geringe Zahl wird auch
später wiederholt vorausgesetzt und nötigt
zur Aufnahme von Unfreien in den Stamm-
verband und Verstärkung des Volkes durch
Fremde.
§ 5. Was die ältere Geschichte der L.
betrifft, so wissen wir, daß sie zusammen
mit den Semnonen in dem Krieg zwischen
Maroboduus und Arminius (17 n. Chr.) zu
letzterem übergingen; sie leisteten aber
diesem wohl schon Hilfe gegen die Römer.
Daß wir, nachdem diese Deutschland auf-
gegeben hatten, so gut wie nichts mehr von
L. erfahren, ist begreiflich. Wenn während
des Markomannenkrieges zwischen i66u. 169
eine langob. Schar an der Donau auftritt
und in Oberpannonien einfällt, ist es doch
nicht geraten, dabei schon an die Aus-
wanderung des ganzen Volkes zu denken.
Wann diese erfolgt ist, läßt sich übrigens
nicht genauer feststellen. Auch die Sta-
tionen ihrer Wanderschaft, die uns ihre
Sage nennt, sind schwer bestimmbar, die
ersten um so mehr deshalb, weil die Vor-
stellung von der Auswanderung aus Skandi-
navien mit der des Auszugs aus dem Elb-
lande zusammengeflossen ist.
§ 6. Der erste Name eines solchen Lan-
des, in dem sie sich eine Zeitlang aufge-
halten haben sollen, Scoringa, wird gewöhn-
lich nach Müllenhoff (Nordalb. Stud.
I 140 ; DA. 4, 97) mit ags. score, engl, shore,
ndd. schore in Verbindung gebracht und
als Küstenland gedeutet. Dann folgt
Mauringa, jedenfalls ostelbisches Land,
das von seinen älteren Bewohnern zumeist
schon verlassen war; es erscheint auch als
patria Albis Maurungani beim Kosmo-
graphen v. Ravenna und ist wohl nach
einer altgerm. Völkerschaft so benannt: s.
Mapoury^oi. Golaida ist von Müllenhoff
Beov. 102 kaum richtig mit got. göljan
'begrüßen', ahd. urguol 'insignis' zusam-
mengestellt worden, jedenfalls aber ein
Kompositum mit haida. Es folgen drei
mit -aib = ahd. eiba 'Gau' zusammen-
gesetzte Ländernamen: Antaib, Bainaib,
Burgundaib, wovon der erste als 'End-,
d. i. Ufergau' zu verstehen ist, die beiden
andern auf die verlassenen Stammsitze
ostgerm. Völker hinweisen: s. Burgunder
und Bäningas.
§ 7. Von da an treten die L. in helleres
Licht. Wir finden sie zeitweilig in Schle-
sien, hier mit Erfolg „bulgarischen", d. i.
hunnischen, Angriffen Trotz bietend. Als
ihnen die Zerstörung des rugischen Reiches
durch Odoaker den Weg zur Donau öffnet,
besetzen sie unter ihrem König Godeoc
Rugilant, Niederösterreich (und wohl auch
Teile von Mähren), wo sie durch den Ein-
fluß der gotisch-arianischen Mission dem
Christentum gewonnen werden. Nach
kurzem Verweilen zieht es sie indes weiter
nach Osten, in die fruchtbare, von ihnen
Feld genannte Ebene zwischen Theiß und
Donau, das jetzige Alföld. Von hier aus
schlagen sie unter Tato die benachbarten
Heruler entscheidend und unterwerfen
unter Wacho die Suavi in Oberungarn,
zurückgebliebene Reste der Quaden. Unter
LANGOBARDISCHE FUNDE
125
Audoin treten sie auf das rechte Donau -
ufer nach Pannonien über, das von den
Goten aufgegeben worden war. Unter
A 1 b o i n (s. d.) endlich, i. J. 568, erfolgte
ihr Einzug nach Italien. Unmittelbar vor-
her hatten sie, gewiß schon mit diesem
Ziel vor Augen, sich den Rücken frei ge-
macht, indem sie das gepidische Reich
zerstörten und den mit ihnen verbündeten
Avaren überließen.
§ 8. In Italien erhielten sich die L. selb-
ständig, bis sie 774 dem Frankenreich an-
gegliedert wurden. Aus ihrer Vermischung
mit der älteren Bevölkerung Italiens ist
die italienische Nation hervorgegangen, in
deren herrschender Schicht im Mittelalter
das langob. Blut besonders stark vertreten
war. Über die Dauer des Fortlebens der
langob. Sprache, die im Norden sich länger
als im Süden und wohl über das Jahr 1000
hinaus hielt, s. Brückner Sprache d.
Langob. 11 ff.
Die im Bardengau zurückgebliebenen L.
sind politisch und mundartlich in den
Sachsen aufgegangen.
§ 9. Schwierig zu beurteilen sind die
Headobeardan der ags. Heldensage, des
Wids. und Beow., von denen sich aber
auchinnord. Überlieferung — s. S. Bugge
Home of the Eddie Poems [Helge -Digtene)
151 ff. — ein Niederschlag findet. Diese
Headobeardan sind Wids. 47 als Wtcinga
cynn bezeichnet und scheinen identisch zu
sein mit den Wtcingas, die 59 neben Wen-
deln und Warnen genannt werden. Sie
erscheinen in der Sage als Feinde der
Dänen, von denen sie bei einem Angriff
auf ihre Königsburg Heorot, die zu Hleidr
auf Seeland zu suchen ist, geschlagen und
vertrieben werden. Müllenhoff [Beov.
31 ff.) hält sie für die Heruler, die sich in
der Tat durch Raubzüge zur See bemerk-
bar machten, und von deren schließlicher
Austreibung durch die Dänen wir Kunde
haben (s. Heruler). Aber in der Sage er-
scheinen die . Dänen als der abwehrende
Teil, und wie die Heruler zum Namen
Headobeardan gekommen sein sollen, wird
von Müllenhoff ebenfalls nicht aufgeklärt.
Bugge (a. a. O. 162 f.) denkt darum, daß
auf ihrer Wanderung an der Ostseeküste
zurückgebliebene L. um 500 von dort aus —
vielleicht in Verbindung mit andern Stäm-
men — als Seeräuber die skandinavischen
Küsten heimsuchten. B i n z (PBBeitr.
20, 174) meint: ,,die Headobeardan . . .
werden, wie doch ihr Name vermuten läßt,
ein mit den Langobarden verwandter, in-
gävischer, auf den später dänischen Inseln
der Ostsee seßhafter Stamm . . . gewesen
sein". Für diesen fehlt aber jede Stütze.
Und wenn die Headobeardan daneben auch
Wtcingas heißen, kann man daran er-
innern, daß der Hauptort der Barden das
frühzeitig als Handelsstadt bedeutende
Bardewik 'das Wik der Barden' ist und
ags. Eoforwicingas für Leute aus Eoforwic
' York' vergleichen. Noch Karl d. Gr. hat
rechtselbisches Sachsenland seinen slawi-
schen Bundesgenossen überlassen. Um
500 mochte um so eher auch noch das
Lauenburgische und Lübecksche germa-
nisch sein, und dort stehen wir auf einem
Boden, der nicht nur leicht von Bardewik
aus beherrscht wurde, sondern auch wohl
altes Langobardenland war. Von dort aus
ist auch ein Einfall auf Seeland und ein
Konflikt mit den Dänen sehr verständlich.
Eine andere Möglichkeit ist die, daß die
Headobeardan niemand anderer sind als
die bereits an der Donau stehenden Lango-
barden und von der Heldensage nach dem
Norden versetzt, weil man ihre Gegner, die
Heruler, infolge von Verwechslung ihrer
Herrscher mit gleichnamigen dänischen
nach Seeland verlegte: s. R. Much
Rüdiger von Pechlarn 17 f.
Lit. bei Bremer Ethn. 214 (948) f. L.
Schmidt Allg. Gesch. d. germ. Völker 77.
R. Much.
Langobardische Funde. § 1. Reichliche
Gräberfunde aus der Zeit nach dem Abzug
des Volkes aus Pannonien nach Italien
liegen aus verschiedenen Stellen vor: aus
Civezzano östlich von Trient in Südtirol,
aus Testona in Piemont, Castel Trosino
bei Ascoli Piceno usw., die kostbarsten aus
der letztgenannten Lokalität, deren Nekro-
pole nach den Münzfunden dem 8. Jh. an-
gehört. Die Männergräber enthalten haupt-
sächlich Waffen: Schwerter mit Scheiden,
Dolche, Lanzenspitzen, Schildbeschläge,
Sporen; die Frauengräber sind reich an
Schmuck. Es fanden sich äußerst wert-
volle Arbeiten in Goldfiligran und ge-
greßtem Goldblech, Fibeln, Körbchenohr-
126
LAST— LA-TENE-ZEIT
ringe, Perlenhalsbänder aus Millefioriglas,
Bernstein und Korallen mit byzantini-
schen Goldmünzen als Anhängseln. Als
Anhängsel trug man auch kleine silberne
oder bronzene Pferdefiguren. Unter dem
Metallschmuck ist Gold und Silber viel
häufiger angewendet als Bronze oder
Eisen. Auch die bekannten Blattgold-
kreuze (Langobardenkreuze) fanden sich
häufiger in Frauen- als in Männergräbern.
Das Kreuz erscheint auch auf goldenen,
mit Edelsteinen oder Glasfluß verzierten
Scheibenfibeln.
§ 2. Das ,,Fürstengrab" von Civezzano
enthielt einen großen Holzsarg mit vielen
Eisenbeschlägen, Tragringen, einem Kreuz
an der Stirnseite und Tierköpfen an den
Ecken und Firstenden. Die Beigaben be-
standen u. a. in einem Langschwert
(Spatha) und einem Kurzschwert (Skra-
masax), einem Schild mit reichverziertem
Buckel, einer Lanze, Pfeilen, einem eiser-
nen Armring, zwei tauschierten Riemen -
beschlagen, einer eisernen Schere, einem
Blattgoldkreuz, einem großen Bronze-
becken und einem mit Eisenreifen be-
schlagenen Holzeimer. Eisenbeschlagene
Holzsärge sind auch sonst für langobardi-
sche, fränkische und angelsächsische Gräber
bezeugt, aber selten so gut erhalten, wie
der von Civezzano. Die Formen und Orna-
mente der Gürtelschnallen, Riemenzungen
und Gürtelbeschläge vom letzteren Fund-
ort kehren nicht nur in Testona, sondern
auch in den Gräbern von Keszthely am
Plattensee in Pannonien vollkommen
gleichartig wieder, sind also vielleicht
altes, mitgebrachtes Erbgut, während ande-
res, wie z. B. die Goldblattkreuze, erst im
Süden hinzugekommen ist.
A. u. E. Calandra Atti Soc. d'arch. e
belle arti. Torino 4. 1883 34 ff. L Campi
Le tombe barbariche di Civezzano. Trento 1886.
F. Wieser Das langobard. Fürstengrab u.
Reihengräberfeld von Civezzano, Innsbr. 1887.
J. d e B a y e Industrie Longobarde, Paris 1888.
R. Menrelli Mon. ant. Acc. Line. 12. 1902
146 — 379. M. Hoernes.
Last (ahd. (h)last, mhd. mnd. last, afries.
hlest, ags. hlcest, lat. lasta). § 1. Ein großes
Hohlmaß. 16 „Tonnen" gehen in
Upland auf eine Last Getreide, 15 in Visby
auf eine Last Bier oder Butter.
§ 2. Die Last als Hohlmaß konnte zum
Gewicht werden als last swares, d. h.
wenn die Tonnen gefüllt sind. In Nor-
wegen rechnete man 10 Schiffspfund auf
die Last, in Visby 14 Schiffspfund Kupfer.
Übrigens diente die Last auch im Binnen-
verkehr als Schwermaß für Steine, Eisen,
Getreide usw.
§ 3. Die von der Warenlast erhobene
Abgabe hieß lastagium.
v. Amira ANO. I 440. II 507. Auböck
200. Du Cangeunter/ßjto. Lieber mann
Ges. d. Ags. II 567.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Laten, Liten. §1. Süden. In der
Zeit der Volksrechte dienen bei den nieder-
deutschen Stämmen zur Bezeichnung von
Halbfreien die Ausdrücke 'Laten, Leten,
Liten'. Bei den Langobarden (wohl auch
den Baiern) lautet das entsprechende Wort
Aldionen', bei den Alemannen vermutlich
parones. Im Mittelalter wird das Wort
'Laten, Liten' (lat. litones) im Sinne von
Hörigen und wohl auch von Unfreien über-
haupt in Norddeutschland sehr viel ge-
braucht. In Baiern hat der zu dieser Zeit
vorkommende Ausdruck barskalk (par-
skalk) wahrscheinlich die gleiche Bedeu-
tung, vielleicht aber bezeichnet er eine
etwas höher stehende Kategorie.
G. v. Below.
§ 2. Norden. Einen den ,,L iten"
entsprechenden Stand kennt das nbrd.
Recht nicht. Nur auf Gotland nehmen die
„Nichtgotländer" nach Landrecht eine
Mittelstellung zwischen Freien und Un-
freien ein (vgl. Gotlandslag ed. Schi yt er
I c. 15, 20 § 14, 23 §5). Vgl. im übrigen
'Ständewesen', 'Freigelassene'.
K. Lehmann.
La-Tene-Zeit (§ i) oder zweite Eisenzeit
heißt eine durch viele neue und eigentüm-
liche Formen der Kunst und des Handwerks
sowie namentlich durch sehr gesteigerte
Anwendung des Eisens gekennzeichnete
Kulturperiode (Tafel 7, I. 2), die zeitlich
die letzten vier bis fünf Jahrhunderte v. Chr.
und räumlich die europ. Länder im N. und
W. des klassisch -antiken Kulturgebietes
umfaßt. Der Name ist einem Fundort am
N.-Ufer des Neuenburger Sees in der West-
schweiz entlehnt. Die L.-T. -Kultur ent-
stand im westl., wie es scheint, besonders
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128
LATRIS
an der Grenze des westl. und mittleren
Europa infolge der Aufnahme antiker (nach
der griech. Kolonisation im westl. Mittel-
meerbecken verbreiteten) Elemente durch
die Kelten, die an der Schaffung und Er-
haltung des hallstättischen Formenkreises
weniger beteiligt waren, nun aber durch
ihre kriegerische und friedliche Tätigkeit
die stärksten Propagatoren eines neuen
Stiles wurden. Dieser verbreitete sich er-
sichtlich nach dem O., dem N. und teil-
weise auch nach dem S., im Zusammen-
hange teils mit dem erobernden Vordringen
keltischer Stämme in den Alpenländern
und in Italien, teils mit der führenden Stel-
lung, welche das keltische Handwerk dieser
Zeit in einem zumal nach N. hin viel weiter
ausgedehnten Kreise innehatte. Da auch
die Germanen an der L.-T. -Kultur Anteil
hatten, sind die Grenzen zwischen ihnen und
den Kelten für diese Zeit nach dem archäo-
logischen Material nicht festzustellen.
§ 2. Die L.-T.-Z. trägt in den einzelnen
Länderräumen und Jahrhunderten ein
mehrfach verschiedenes Gepräge. Man
unterscheidet gewöhnlich drei (mit Hinzu-
nahme des 5. Jhs., das aber nur für den W.
als eine Art Vorstufe der L.-T.-Z. in Be-
tracht kommt und sonst noch der Hall-
stattzeit angehört, vier) Stufen: eine frühe,
mittlere und späte L.-T.-Z., von welchen
die erste das 4., die zweite das 3. und 2.,
die letzte das 1. Jh. v. Chr. umfaßt. Die
Leitformen, besonders die Fibeln und
Schwerter, beschränken sich jedoch nicht
auf die Stufen, in welchen sie zuerst vor-
kommen; wie denn überhaupt lokale Ver-
schiedenheiten, namentlich zwischen W.
und O., N. und S., eine Rolle spielen, die
bei einem so ausgedehnten Kulturkreis
nicht wundernehmen kann.
§ 3. Das 5. Jh. ist in Nordfrankreich
und Westdeutschland durch reiche (sog.
„Fürsten-") Gräber mit importierter grie-
chischer und etruskischer Bronze- und
Tonware sowie mit kostbaren Erzeugnissen
der einheimischen, nach frühklassischen
Mustern arbeitenden Schmuckindustrie
charakterisiert. Die Früh-La-Tene-Stufe
hat in der Regel keine so reichen Gräber,
aber weitere Verbreitung. Sie reicht zwar
nördlich nur bis ans deutsche Mittelgebirge,
östlich bis Mittelungarn, südlich dagegen
bis tief ins östliche Italien hinab, wo ihre
barbarischen Formen mit griechischen und
etruskischen Elementen gemengt sind.
Es ist die Zeit der Fibeln mit „freiem
Schlußstück" (woran oft Korallen oder
Emailscheiben) und der ersten Lang-
schwerter. Norddeutschland und Skandi-
navien sowie die Alpenländer werden von
ihr noch wenig berührt. Die Mittel -L. -T.-
Stufe hat im S. eingeschränktere, im 0.
und N. weitere Verbreitung, die sich nun
auch über Skandinavien erstreckt. Es ist
die Zeit der ersten Fibeln mit „verbunde-
nem Schlußstück". In den Alpenländern
beobachtet man noch häufig die Mischung
späthallstättischer und mittlerer L. -T.-
Formen. Die Spät -L.-T. -Stufe hält sich
ziemlich in den gleichen räumlichen Grenzen
zeigt aber starken Einfluß der römischen
Kultur, sowohl in der Ausbildung der viel-
gestaltigen Waffen und Werkzeuge als in
der Entwicklung städtischer Siedlungen,
die ebensowohl der Industrie und dem
Handel als der besseren Landesverteidi-
gung dienten. Die Gräberfunde treten
etwas zurück. Außer den Fibeln mit
rahmenförmig geschlossenem Fuß und den
Schwertern mit leiterförmig durchbroche-
nem Scheidenortband sind die zahlreichen
barbarischen Münzprägungen in Gold und
Silber sowie das zur Bronzeverzierung
reichlich angewendete rote Email („Blut-
glas") aus dieser Zeit hervorzuheben. Im
allgemeinen spiegeln die L.-T. -F. das kul-
turelle Erstarken der keltischen Stämme
und ihr zuerst offensives, dann defensives
Eintreten in die Geschichte deutlich wieder.
0. Tischler Korr.-Bl. deutsch, anthr.
Ges. 1885, x57- E. Vouga Les Helvetes ä
La Tene 1885. J. Dechelette Rev. de
Synthese hist. 1901 Nr. 7. D e r s. Man.
d'arch. II. 3 (1914, erschöpfendes Hauptwerk).
P. Reinecke Festschr. Mus. Mainz 1902.
M. Hoernes.
Latris, nach Plinius NH. 4, 96 eine Insel
in der Ausmündung des sinus Cylipenus,
auf die alsbald der sinus Lagnus in der
Nachbarschaft der Kimbern folgt. Danach
ist am ehesten an Seeland zu denken. Ver-
suche, den Namen zu deuten, bei R. M u c h
AfdA. 27, 116 und Detlefsen Die
Entdeckung des germ. Nordens 34 ff.
R. Much.
LATWERGE— LAUFGAXG
129
Latwerge (mhd. latware, latweri, letwari,
latwarc, latwerig, latwerge, aus mittellat.
electuarium) war als Darreichungsform der
Arzneistoffe im deutschen Mittelalter be-
liebt. Sie war eigentlich als Leckmittel
gedacht, doch spricht man im MA. vom
Essen derselben (ir sidt tegeliche ejjen dirre
latwerjen). Der Arzt sendet sie dem Kran-
ken zu. Ihre Darstellung geschieht durch
Kochen der Arzneikräuter und Eindampfen
bis zur weichen Breimasse, die man in
Büchsen verwahrt, oder festen Stangen
oder Tabletten (zellelTn, lebezelte), wie z. B.
die Lakritze, die Leckstange, die heute
noch im Gebrauch steht (liqueriz, lekuariz,
leckeric, leckeritz, laquerisse, lackaricie usw.)
und geradezu mit Latwerge verwechselt
oder vermischt wird.
Heyne DHausallert. III 194 — 195. Sudhoff.
Laube. Es ist wahrscheinlich, daß das
indogermanische Haus zum Schutz gegen
den Wind vor der Eingangstür einen von
Pfosten getragenen Dachvorsprung gehabt
hat. Ein schwedisches Haus aus der
Wikingerzeit zeigt ein solches Vordach vor
der Giebeltür (Montelius, Kulturgeschichte
Schwedens 283). Ein indogermanisches
Wort dafür scheint im anord. ond 'ge-
schlossener, mit einer Eingangstür ver-
sehener Ausbau vor der Stubentür' = lat.
antae 'Pfeiler vorn am Gebäude zu beiden
Seiten der Tür' (armen, dr-and 'ein Raum
vor der Tür') vorzuliegen. An die
Stelle dieses Ausbaues (worüber weiteres
unter Tür) konnte bei der skandinavi-
schen Stube ein an den drei Seiten offener
Laubengang (svalar) treten, der wenigstens
die eine Seite des Hauses deckte. Hiermit
zu vergleichen ist ahd. obasa 'vestibulum,
Säulengang, auf Pfosten gestützte Seiten -
galerie', dasselbe Wort wie got. ubizwa
'i-Jiv! und anord. ups, ags. yfes 'Vorsprung
am Dach, Traufdach'. Ob auch das ags.
Haus eine ähnliche Einrichtung gekannt
hat, ist unsicher; die Wörter für 'porticus,
vestibulum, atrium' {jorßtiege, cafertün,
inburh, portic) beweisen dafür nichts. End-
lich gehörte in Skandinavien ein halb-
offener Gang (loptsvalar) im Obergeschoß
{lopt) mit zu den Eigentümlichkeiten des
zweistöckigen bür, wie im altdeutschen
Haus das obere Stockwerk (soleri) häufig
von einem Laubengang umgeben war, der
Hoops, Reallexikon. III.
im Ahd. teils ebenfalls soleri, teils loubia
genannt wurde (vgl. bayr. soler in ders.
Bedeutung): s. Söller.
V. Gudmundsson Privatboligen paa Is-
land 100 ff. 250. K. Rhamm Ethnogr. Beiir.
z. germ. -slaw. Altertumsk. 1,1. Heyne Haus-
altert. I 21. 75. 80. 180. 32. 170. Hjalmar Falk.
Lauf gang. § i. Hölzerner offener Gang
mit Dach und Brüstung. Ein solcher wird
in Aachen zwischen Palast und Kirche
erwähnt.
S t e p h a n i Wohnbau I 370 II 163.
A. Haupt.
§ 2. Der Laufgang (Laube, norw.
skott, Fdskott) der Stabkirchen, ist eine
weiter entwickelte Form des bei den alt-
norwegischen Privathäusern gewöhnlichen
schützenden Umganges, der uns unter dem
Namen skott bekannt ist. W7ährend dieser
aber völlig geschlossen und darum dun-
kel war, wird der L. der Holzkirchen
dagegen architektonisch gegliedert, und
zwar in ganz besonders feinen Formen, die
gewissermaßen von den Kreuzgängen der
Klosterhöfe beeinflußt zu sein scheinen.
Der L. zieht sich um die ganze Kirche
herum, ist jedoch nur hinter der Apsis
(bisweilen auch hinter dem ganzen Chor)
geschlossen. Um das Schiff herum zieht
er sich dagegen als offener Umgang hin,
getragen von einer niedrigen, geschlosse-
nen Bailustrade, worauf feine Holzsäulchen
stehen, meist mit romanischen Würfel -
kapitalen verziert, deren Form sich auch
in der Basis wiederholt. Auf den Kapi-
talen ruhen kleine trapezförmige Kämpfer
als Träger der sich über die Säulen hin-
ziehenden Rundbogen, welche die Arkaden
nach oben hin abschließen. An der Fassade
fällt bisweilen die Balustrade weg, so daß
die Säulen bis auf den Boden reichen
(Urnes, Vangsnes). Auch bei den Kirchen
kommen völlig geschlossene L. vor, jedoch
nur selten (Hedal und Reinlid in Valdres).
§ 3. Die Bedeutung des L. war eine
doppelte: teils sollte er die unteren Teile
der Kirche gegen Feuchtigkeit schützen,
teils den Kirchenbesuchern ein gegen
Sturm und Regen schützendes Obdach
gewähren, wo sie zugleich ihre weltlichen
Angelegenheiten erledigen könnten. Meh-
rere mittelalterliche Dokumente sind in
solchen „utskott" datiert.
130
LAUGE— LAUSITZER TYPUS
§ 4. Zur Festigkeit des Bauwerkes trug
der L. nicht bei; im Gegenteil waren die L.
den Seitenschiffen so lose angehängt, daß
sie sehr schnell verfielen und dazu die
Festigkeit der Kirche selbst beeinträchtig-
ten. Bisweilen nahm ein dreikantiges,
längs der Außenwand des Seitenschiffes
befestigtes Brett die Sparren des Pult-
daches des L. auf, die nur durch kleine
Holznägel daran befestigt waren; oder
aber man führte ganz einfach die Dach-
sparren durch die Wände der Seitenschiffe
und befestigte sie an der Innenseite durch
einen hölzernen Quernagel — ganz wie
man das Pferdegeschirr durch den sog.
Vorstecher oder Hochnagel befestigt. In-
folge dieser Konstruktion sind die meisten
L. im Laufe der Zeit verschwunden.
Zwischen den Balustraden öffneten sich
die Eingänge in die Kirche unter hervor-
tretenden Giebeldächern, die ,,skruf" ge-
nannt wurden. Das Ganze bot einen höchst
malerischen Anblick.
Dietrichson Norske Stavkirker.
Dietrichson.
Lauge, hergestellt durch Übergießung
von Holzasche mit (heißem) Wasser, wurde
schon früh allgemein als Waschzusatz ver-
wendet und dürfte von den Urgermanen
ebensowohl gefunden worden sein wie von
Griechen und Römern. Wenigstens die
Bezeichnung ist urdeutsch ahd. louga, ags.
leah, mhd. louge, mnd. löge. Als lixivia
pedes lavare, begegnet sie z. B. im 9. Jh.
n. Chr. S. auch Seife.
Heyne Hausaltert. III 47 f. Sudhoff.
Lausitzer Typus (§ 1) (im engeren Sinne,
auch älterer L. T., wobei unter dem jünge-
ren L. T. der schlesische [s. d. ] verstanden
wird) ist der von R. Virchow herrührende
Name einer nordostdeutschen (richtiger:
zuerst in Nordostdeutschland nachgewiese-
nen, aber viel weiter nach S. reichenden),
hauptsächlich durch metallarme Urnen-
felder vertretenen Kulturgruppe aus der
jüngeren Bronzezeit. Der L. T. ist aus-
gezeichnet durch seine bemerkenswert
scharf und edel gebildeten, meist hell-
roten (selten mit Graphitanstrich ge-
schwärzten) Tongefäße von sehr ver-
schiedenen Formen: große und mittelgroße
Urnen mit bauchigem, buckelbesetztem
Körper, hohem, fast zylindrischem, zu-
weilen in einen breiten, horizontalen Mund-
saum auslaufendem Hals und zwei kleinen
Schulterhenkeln, einhenklige Kannen mit
hohem, nach oben erweitertem Hals und
von Hohlkehlen umzogenen Bauchwarzen
oder schräg gefurchtem Körper, henkellose
bikonische u. a. Töpfe, Schalen und weite
Schüsseln mit kleinen Henkeln (Abb. 7). Die
helle Färbung und eckige Profilierung der
Gefäße ist sehr vorherrschend und unter-
scheidet sie deutlich von denen des schlesi-
schen Typus; ebenso die breiten flachen
Hohlkehlen und vor allem die großen
hohlen, wie Metallscheiben aussehenden
Buckel, die jatwohl auch auf Metallnach-
ahmung zurückzuführen sind, nicht, wie
man auch vermutet hat, auf die kleinen Voll-
buckel oder Warzen der neolithischen Kera-
mik. Aus Metall erscheinen bronzene Messer,
Pfeilspitzen, Nadeln verschiedener Form,
Ringeln u. a. geringer Schmuck, seltener ein
Lappenbeil, Armringe oder dgl. (S. Taf. 8.)
§ 2. Der L. T. reicht nach den bisheri-
gen Ermittlungen vom Unterinntal (Höt-
ting bei Innsbruck) über die Donau- und
Sudetenländer weit nach Norddeutsch-
land, doch nicht bis an die Nord- und
Ostsee, wo — in Hannover, Mecklenburg,
Pommern, Preußen — andere gröbereUrnen-
formen und anderer Grabbau (mit Stein-
setzungen) herrschen, hinunter, ist in Nieder-
österreich und Westungarn gut, in Nord-
böhmen, Mähren, Schlesien und den an-
grenzenden deutschen Ländern besonders
reichlich vertreten. An der Mitwirkung
südlicher Einflüsse bei der Entstehung
dieser Kulturgruppe ist kaum zu zweifeln,
dagegen deren Zuweisung an eine bestimmte
Völkerschaft, die Karpodaken oder Illyrier
(Kossinna), die Slawen (Pic) oder die Sem-
nonen (Schuchhardt) äußerst problematisch.
Mit dem L. T. bricht sich dieLeichenverbren-
nung im Gegensatze zur Kulturgruppe des
Aunjetitzer Typus (s. d.) vollkommen
Bahn, so daß sich von den Leibesresten
der Bestatteten nichts sagen läßt. Wahr-
scheinlich gehörte der L. T., wie viele
andere Kulturgruppen, sehr verschiedenen
Völkern an, unter denen auch germani-
sche u. a., aber wohl noch keine slawischen
gewesen sein mögen. Seiner ausgedehnten
Verbreitung entsprechend, zerfällt er in
eine Anzahl lokaler Untergruppen, deren
LAVIEREN
131
Studium vielleicht noch einmal zur näheren
Bestimmung einzelner Stämme als deren
Träger führen kann.
M. W e i g e 1 Mitt. Niederlaus. Anthr. Ges.
I 387 ff. A. V o ß Zeitschr. f. Ethn. 35. 1903.
167 — 179. J. L. P i c Die Urnengräber Böhmens.
Abweichungen in der Windrichtung lassen
sich ohne weiteres mit Hilfe geringer Ände-
rungen in der Segelstellung oder mit dem
Ruder im Sinne der gewünschten Fahrt-
richtung verbessern. Es geschah dies
zweifellos gewissermaßen unwillkürlich,
Abb. 7. Lausitzer Typus. Tongefäße aus nordböhmischen Urnenfeldern : von VVeseli Nestemiz:
1. 9. 12. 14. 16; Wrbcany: 2. 10; Sowenitz: 3; Lhaii: 4. 5. 1 1. 13. 15 ; Pecky: 6. 7 und Platenitz: 8.
(Nach J. L. Pic.)
Leipzig 1907. C. Schuchhardt Frähist.
Zeitschr. I. 1909. 360 ff. Oberlausitzer Jahres-
hefte 5, Taf. 18. M. Hoernes.
Lavieren, Aufkreuzen mit dem Schiffe
gegen entgegenstehenden Wind. § 1. So-
bald man einmal den Wind, und zwar zu-
nächst natürlich den genau in der gewünsch-
ten Fahrtrichtung wehenden, für die
Schiffahrt verwenden lernte, war auch die
Benutzung eines mehr seitlichen Windes
zur Fortbewegung angebahnt. Denn kleine
ohne daß ein großer Sprung in der techni-
schen Entwicklung nötig war. Zeigen doch
die Schilderungen des iro-sko tischen See-
wesens in Adamnans Vita S. Columbae
(ed. Fowler, bes. II c. 15, 45), daß man
selbst mit den dortigen primitiven Fahr-
zeugen im 6. Jh. sich des seitlichen
Windes bediente, während anderseits aller-
dings der Bericht des Norwegers O 1 1 a r
(King Alfreds Orosius ed. Sweet I 17) vom
Ende des 9. Jhs. noch geringe Vertrautheit
Tafel 8.
Lausitzer Typus.
Bronzen (und zwei Steinpfeilspitzen: 26,27) aus nordböhmischen Urnenfeldern. (Nach J. L. Pic.)
LEBERFLECKEN
^ö
mit dieser Kunst zu verraten scheint, da
Ottar bei seiner Umsegelung des Nordkaps
erst südlichen, dann westlichen oder nord-
westlichen, dann nördlichen Wind ab-
wartete.
§ 2. Voraussetzung für eine vorteilhafte
Verwendung seitlichen Windes war nur
eine geeignete Form des Schiffsrumpfes
und der Takelung. Das Schiff durfte im
Verhältnis zur Breite nicht zu lang sein —
nach Werner ist das beste Verhältnis I : 4
bis 4,5 und bei 1 : 6 liegt die praktische
Grenze — und mußte einen nicht zu niedri-
gen Kiel besitzen, um übermäßige seitliche
Abtrift zu vermeiden. Während das Ny-
damer Boot (um 300 n. Chr.), das ja über-
haupt noch keine Segeleinrichtung besitzt,
diese Bedingungen nicht erfüllt, weist das
Gokstad- Schiff (um 900 n. Chr.) bereits
völlig zweckentsprechende Formen zur
Nutzung seitlichen Windes auf. So ge-
langte man Schritt für Schritt dahin, sogar
mit halbem Winde, d. h. senkrecht auf
die Fahrtrichtung wehendem, zu segeln.
Den ersten deutlichen Bericht über ein
Manöver dieser Art gibt S n o r r i (Heims-
kringla ed. F. Jönsson III 281), welcher
erzählt, wie Kg. Sigurd Jorsalafari 1 1 10
mit halbem Winde nach Konstantinopel
einsegelte, wobei er seine Prachtsegel, um
sie den Zuschauern an Land möglichst
günstig zu präsentieren, nahezu in der
Längsrichtung der Schiffe brassen ließ (aka
at endilqngu skipi). Da die Schiffe mit
dieser Segelstellung jedoch nur wenig Fahrt
machen konnten, so kann diese Maßregel
nur als eine Ausnahme angesehen werden.
§ 3. Zum eigentlichen Lavieren d. h.
Aufkreuzen (in einem Zickzackkurs mit
wechselnden „Schlägen") gegen einen Wind,
der einen Winkel von weniger als 900 mit
der Fahrtrichtung bildet, ist es allerdings
noch ein Schritt weiter, doch kann die
Möglichkeit, daß dies geschah, wohl nicht
geleugnet werden, obwohl die damalige
Takelung, das einfache viereckige Rah-
segel, hierfür sehr ungeeignet war. Der im
Anord. vorhandene Terminus technicus beita
'kreuzen, lavieren' scheint jedenfalls den
Sinn eines wirklichen Aufkreuzens zu
haben. Man bediente sich dabei (wie wohl
überhaupt bei seitlichem Wind) des beiti-
äss (s. Segel), der das Umstellen des Segels
beim Übergang zu einem neuen Schlage
sehr vereinfachte. Die Frage, ob man hier-
bei die Methode des Über-Stag-Gehens
(Wenden in Luv, d. h. in den Wind) oder
des Halsens (Wenden in Lee, d. h. vom
Wind weg) bevorzugte, läßt sich kaum
beantworten; doch kann daraus, daß das
dem Gokstader Schiff genau nachgebildete
Fahrzeug 1893 sich als etwas luvgierig
erwies, eherauf ersteres geschlossen werden.
§ 4. Die als Beweis dafür, daß die säch-
sischen Piraten des 5. Jhs. bereits das L.
kannten, häufig angezogene Stelle Clau-
dianus de consul. Stilichonis II v. 254 kann
als rein rhetorische Phrase, keineswegs in
diesem Sinne gedeutet werden. Dagegen
tut ein Insasse der niederdeutsch -friesischen
Kreuzfahrerflottc 1 1 89 des Aufkreuzens
gegen widrigen Wind in den nicht miß-
zuverstehenden Worten Erwähnung: Sicut
solent nautae, in diversa velificantes con-
trarietatem flatus arte delusimus (I. B.
da Silva Lopes, Relagäo da derrota naval
e successos dos cruzados 1 189, Lisboa 1844,
p. 49). Da man Ende des 12. Jhs. noch
nicht über die primitive Rahtakelung der
Wikingerzeit hinausgekommen war, weist
auch diese Bemerkung auf die Wahrschein -
j lichkeit hin, daß man bereits in älterer
Zeit die Kunst des L. übte.
§ 5. Der Umstand, daß die romanische
Bezeichnung Lavieren (afz. louvayer,
davon ndl. laveeren) vom germ. Luv,
Lof stammt, also eigentlich 'Luf gewin-
nen' bedeutet, beweist zwar nicht, daß
die Kunst des L, speziell germanischen
Ursprungs sei, ist aber doch für den
starken german. Einfluß auf das roman.
Seewesen charakteristisch. Luv geht
nach Goedel, Etym. Wörterb. d. deutsch.
Seemannssprache 310, auf ae. läf 'das
Nachgelassene, Zurückgelassene' zurück,
bedeutet also ursprünglich 'die Seite, die
das Schiff hinter sich zurückläßt', dann
'die beim Segeln vor dem Winde damit
identische Windseite', während der Gegen-
satz, Lee, vom anord. hie 'geschützte,
weniger ausgesetzte Seite' stammt. Vgl.
Goedel a. a. 0. 287. — Vgl. Segel,
Schiff. \V. Vogel.
Leberflecken, Laubflecken, über-
haupt vlecke, bräunliche oder rötliche Haut-
verfärbungen und oft auch Verdickungen,
134
LEBERLEIDEN— LEGES LANGOBARDORUM
manchmal mit Haaren besetzt, vielfach
angeboren, waren als „Muttermäler" wie
im 15. und 16. Jh., so sicher auch früher
schon Gegenstand abergläubischer Vor-
stellungen (wie Dämoneneinfluß während
der Schwangerschaft, Versehen usw.) und
Handlungen zu ihrer Beseitigung, ohne daß
wir aus authentischem Material früher
Zeit einstweilen Belege zu bringen ver-
möchten.
Höfler Krankheitsnamenbuch 289, 154 f.
Sudhoff.
Leberleiden. Aus den Mitteilungen der
gelehrten Ärzte und ihren Arzneibüchern
wurde die lebar-suht und der leber-swer, ags.
lifer-ädl bekannt, die sich als Leberschwel-
lung (lifre swil = heardnesse ßcere lifre) in
Balds Laeceboc aus dem Anfang des
10. Jhs. geschildert finden, bei deren Ab-
szedierung eine Operation gelehrt wird (s.
Chirurgie; vgl. besonders Cockayne, Leech-
doms II 196 ff., Leonhardi, Bibl. ags. Prosa
VI 59 — 65). Auch Störungen in der Gallen-
absonderung werden erwähnt; vgl. Gelb-
sucht.
Geldner Altengl. Krankheitsnamen I, 1906
S. 9. H ö f 1 e r Krankheilsnamenbuch 357 ff.
Sudhoff.
Lederschnitt. Ornamentale Schnitte zur
Verzierung des Leders, Muster und Ver-
zierungen ergebend, die dem Kerbschnitt
auf Holz sehr ähnlich sind. Germanische
Lederschuhe aus der Völkerwanderungszeit
zeigen diese Verzierung, insbesondere ein
solcher sehr reich verzierter im Provinzial-
Museum zu Hannover.
L. Lindeschmit Handbuch d. deutschen
Altertumsk., Braunschweig 1880/89. 34-8.
A. Haupt.
Leges Langobardorum. § 1. Die lango-
bardische Gesetzgebung nimmt ihren An-
fang mit dem Edictus Rothari,
einem im Jahre 643 unter Mitwirkung der
Stammesversammlung erlassenen Gesetz-
buch König R o t h a r i s , das trotz
seiner Benutzung des Justinianischen
Rechts und des Westgotenrechts Leo-
vigilds (s. Leges Visigothorum) einen durch-
aus einheitlichen nationalen Charakter
trägt und an juristischer Schärfe der For-
mulierung und Geschlossenheit des Auf-
baus alle anderen Volksrechte überragt.
§ 2. Als Zusätze wurden dem Edictus
die durch Zusammenwirken von König und
Volk geschaffenen Gesetze seiner Nach-
folger Grimoald, Liutprand, Ratchis und
Aistulf angehängt, unter denen besonders
die 15 Volumina umfassenden Gesetze
Liutprands (713 — 735) auf hoher
Stufe stehen, sich übrigens von der Gesetz-
gebung des Arianers Rothari durch eine
stärkere kirchliche Tendenz unterscheiden.
Andere von den langobardischen Herr-
schern einseitig erlassene Verordnungen
wurden in das Edikt nicht aufgenommen,
sind aber besonders überliefert.
§ 3. Nach der Eroberung des Lango-
bardenreichs durch Karl d. Gr. hat die
langobardische Gesetzgebung noch eine
Nachblüte im Herzogtum Benevent, wo
eine eigene, um die Novellen der Fürsten
Aregis (774 — 787) und Adelchis 866 ver-
mehrte besondere Rezension des Edikts
entstand, die ins Griechische übersetzt
wurde und schon in der ersten Hälfte des
9. Jhs. Grundlage eines Rechtsbuches, der
Concordia de singulis cansis, wurde.
§ 4. Bedeutsamer wurden die wissen-
schaftlichen Arbeiten, die sich in der Lom-
bardei an den Edictus und an das „Capitu-
lare", eine Sammlung der für Italien er-
lassenen Königsgesetze der Karolinger und
Ottonen, anschloß. In Pavia blühte eine
Rechtsschule, die sich mit dem Studium
beider Sammlungen beschäftigte, und aus
der neben kleineren Traktaten zwischen
den Jahren 1019 — 1037 der L i b e r P a -
p i e n s i s (Liber legis Langobardorum)
entstand, ein Rechtsbuch, das Edictus und
Capitulare vereinigte, glossierte und mit
Gerichtsformeln für die Praxis erläuterte.
Ein für die Praxis bestimmter, aus dem
Justinianischen Recht schöpfender Kom-
mentar des Liber Papiensis war die bald
nach 1070 entstandene E x p o s i t i o ,
eine systematische Bearbeitung des Liber
Papiensis war die gegen Ende des II. Jhs.
abgefaßte Lombarda, die während
des 12. Jhs. wiederholt glossiert, kommen-
tiert und durch Summen erläutert wurde
und an der Universität Bologna Gegen-
stand besonderer Vorlesungen war, bis im
13. Jh. das Studium des römischen Rechts
das des langobardischen völlig verdrängte.
§ 5. Obwohl die Langobarden nach
Sprache und Abstammung den Oberdeut-
LEGES ROMANAE— LEGES VISIGOTHORUM
135
sehen am nächsten stehen, weist ihr Recht
derartig starke Berührungspunkte sowohl
mit dem sächsisch -angelsächsischen wie
mit dem skandinavischen Recht auf, daß
man sie gelegentlich für Ingväonen (Brück-
ner) oder gar Skandinavier (Kjer) erklärt
hat. Richtiger erklärt man die Verwandt-
schaft aus der nahen Berührung mit ing-
väonischen und ostgermanischen Völkern
vor und während ihren Wanderungen. Aber
vgl. auch den Art. 'Langobarden'.
Kritische Ausgabe der langobardischen Quellen
von B 1 u h m e und Boretius in MGL. IV.
Brunner DRG. P 529 ff., 558 ff., 68 ff .
Schröder DRG. 5 254 ff. (dort auch die
weitere Literatur.) — S. u. Volksrechte.
S. Rietschel.
Leges Romanae (§ i) nennt man die in
den ostgermanischen Reichen der Völker-
wanderung entstandenen, für die dasejbst
wohnenden Römer bestimmten Kodifika-
tionen des römischen Rechts, die Lex
Romana Visigothorum, das im
Jahre 506 verfaßte Gesetzbuch des West-
gotenkönigs Alarich (daher Breviari-
um A 1 a r i c i genannt) und die etwa um
dieselbe Zeit abgefaßte Lex Romana
Burgundionum König Gundobads
von Burgund, infolge eines Mißverständ-
nisses früher bisweilen als Papianus be-
zeichnet. Während beide lediglich römi-
sches Recht, allerdings zum Teil in barbari-
scher Verstümmelung, enthalten, ist auch
für den Germanisten wichtig die sog. Lex
Romana Curiensis (auch Udinen-
sis genannt), eine in drei Handschriften und
einigen Fragmenten überlieferte Bearbei-
tung des Breviarium Alarici, deren Heimat
nicht, wie von manchen angenommen
wurde, in Oberitalien oder Friaul, sondern
in Churrätien zu suchen ist, und deren Ent-
stehungszeit man am besten mit Zeumer
in die Mitte des 8. Jhs. setzt. Neben römi-
schem Vulgarrecht hat das Werk auch
manches Germanische aufgenommen. Als
Anhang dazu finden sich in einer Hand-
schrift die sog. Capitula Remedii,
Satzungen für die Gerichtsunterworfenen
des Bischofs Remedius von Chur (800 bis
S20), in Ergänzung und Abänderung der
Lex scripta möglicherweise von der Ge-
richtsgemeinde selbst beschlossen.
$ 2. Zu den L. R. rechnet man gewöhn-
lich auch das nur in einer alten Edition
überlieferte Edictum Theoderici,
ein zwischen 493 und 507 erlassenes Gesetz
Theoderichs in 155 Kapiteln, das aber nicht
allein für die im Ostgotenreich lebenden
Römer, sondern in gleicher Weise für
Goten und Römer galt, übrigens nur die
besonders häufig vorkommenden Rechts-
fälle (quae possunt saepe contingere)
regelt. Seinem Inhart nach ist es nahezu
rein römisch, nur wenige strafrechtliche
Bestimmungen verraten germanischen Ein-
fluß. Auch was wir sonst von Einzelgesetzen
der Ostgotenherrscher Theoderich und
Athalarich haben, trägt in der Hauptsache
römisches Gepräge.
Ausgabe der Lex Romana Visigothorum von
Haenel 1849, der Lex Romana Burgundio-
num von v. Salis in MG. 40 Leg. barb. II, 1.
123 ff., der Lex Romana Curiensis und der
Capitula Remedii von Zeumer in MGL. V.
289 ff., des Edictum Theoderici von B 1 u h m e
in MGL. V 145 ff.
Brunner DRG. I1 506 ff., 510 ff., 516 ff.,
525 ff. u. Schröder DRG. 5 244 f., 247, 248,
264 (dort auch die weitere Lit.). Zur Lex Ro-
mana Curiensis vgl. besonders: Schupfer
in Atti della r. accademia dei Lincei, 3. Ser. VII,
X, 4. Ser. III, 1, VI, 1. Zeumer, ZfRG.
IX S. 1 ff. und MG. LL. V p. 289 ff. Z a n e 1 1 i
La legge romana retica-eoirese o udinese 1900.
v. V o 1 1 e 1 i n i in Mitt. d. Inst. f. österr. GF.
Erg. Bd. VI S. 145 ff. E. M a y e r , ebenda
XXVI S. 1 ff. B e s t a Rivista italiana per le
scienze giuridiche XXXI (1901). — S. u. Volks -
rechte. S. Rietschel.
Leges Visigothorum. § i. Der erste ger-
manische Stamm, der nach geschriebenen
Gesetzen lebte, waren die Westgoten.
Hatte schon Theoderich I. (419 — 451) ein-
zelne Gesetze erlassen, so schuf sein Sohn
Eurich (466 — 485) bereits ein größeres
Gesetzbuch, das für die Goten seines
Reiches sowie für die Prozesse zwischen
Römern und Goten bestimmt war. Ein
Bruchstück dieses Gesetzbuchs sind die
in einem Pariser Palimpsest erhaltenen
52 Kapitel, die man früher dem Rek-
kared zugeschrieben hat. Andere Ka-
pitel dieses Gesetzbuchs lassen sich aus
dem späteren Westgotenrecht, der Lex
Burgundionum, Lex Salica, Lex Alaman-
norum und vor allem der Lex Baiuwari-
orum (s. diese) erschließen, bei deren Ab-
fassung das ältere Westgotenrecht stark
136
LEHMBAU
benutzt worden ist. In Spanien durch die
späteren Kodifikationen verdrängt, hat
Eurichs Gesetzbuch sich lange in Südfrank-
reich als Recht der westgotischen Bevölke-
rung erhalten. Teile eines sich daran an-
schließenden privaten Rechtsbuches sind
die von Gaudenzi entdeckten Fragmente
der Holkhamer Handschrift, die übrigens
auch Spuren des Edictum Theoderici auf-
weisen (s. Leges Romanae).
§ 2. Eurichs Gesetzbuch erlebte in Spa-
nien eine Neuredaktion durch L e o -
v i g i 1 d (568 — 586), dessen Werk nicht
mehr in der ursprünglichen Fassung er-
halten ist; doch sind zahlreiche Kapitel
desselben als Antiquae in die spätere Lex
Visigothorum übernommen worden, auch
wurde es im Edictus Rothari (s. Leges
Langobardorum) benutzt.
§ 3. Mit Leovigilds Sohn Rekkared
(586 — 601), dem ersten katholischen König,
beginnt eine neue Periode der Gesetz-
gebung, die den alten Gegensatz zwischen
Goten und Römern zu überbrücken sucht
und nicht mehr getrennte Gesetze für die
beiden Völker, sondern einheitliche Gesetze
für das ganze Reich erläßt. Ihren Höhe-
punkt erreicht diese Gesetzgebung in dem
von Chindasuinth (642 — €53) be-
gonnenen, von Rekkessuinth (649
bis 672) vollendeten, 654 publizierten
Liber iudiciorum, der ältesten
vollständig erhaltenen Lex Visigothorum.
Dem Kodex Justinians nachgebildet, über-
nimmt das in 12 Bücher und weiterhin in
Titel und aerae geteilte Werk über die
Hälfte seines Bestandes aus den älteren Ge-
setzen, dem Gesetzbuch Leovigilds und der
Lex Romana Visigothorum (s. Leges Ro-
manae); diese älteren Konstitutionen tra-
gen die Überschrift: Antiqua, einige, die
abgeändert sind: Antiqua emendata. Die
kleinere Hälfte besteht aus Konstitutionen
Chindasuinths und Rekkessuinths sowie
einiger ihrer Vorgänger; sie tragen den
Namen des jeweiligen Gesetzgebers. Das
Werk galt gleichmäßig für Goten und
Römer; alle älteren Gesetzbücher wurden
durch dasselbe aufgehoben.
§ 4. Eine neue Redaktion und Ver-
mehrung erfuhr die Lex durch E r v i g
i. J. 681, die späteren Handschriften haben
noch eine Anzahl Novellen E g i c a s
(687 — 702) aufgenommen. Diese Vulgata
des Westgotenrechts hat den Fall des
Reiches überdauert und sich auch unter
der maurischen Herrschaft zum Teil als
Recht der christlichen Bevölkerung be-
hauptet. Im 13. Jh. wurde sie glossiert
und als fuero de Cordova ins
Kastilianische übersetzt.
§ 5. Während die Gesetze der Arianer
Eurich und Leovigild von germanischen
Rechtsgedanken beherrscht und knapp und
scharf formuliert sind, sind die späteren
Gesetze mit ihrer klerikalen und romani-
sierenden Tendenz, ihrer Gedankenarmut
und ihrer schwülstigen, wortreichen For-
mulierung ein trauriges Zeichen des Ver-
falls des Westgotenreichs. Dagegen haben
die spanischen Partikularrechte, wenig-
stens zum Teil, zahlreiche germanische
Rechtsgedanken bewahrt.
Kritische Ausgabe von Z e u m e r in MG.
40 Leg. barb. I, 1.
Z e u m e r Neues Archiv XXIII 77 ff., 419 ff-.
XXIV 39 ff., 571 ff., XXVI 91 ff. Urenay
Smenjaud La Legislation Gotico-Hispana
1905. B r u n n e r DRG. I1 481 ff. u. Schrö-
der DRG. 5 243 ff. (dort auch die weitere
Literatur.) — S. u. Volksrechte.
S. Rietschel.
- Lehmbau. Lehmbauten, bei denen die
ganzen Wände aus Lehm bestanden —
wenn auch nicht aus geformten Lehm-
ziegeln, wie im ältesten Griechenland (Troja,
Olympia) — , wird es in Germanien viele
gegeben haben, natürlich von Holzwerk
durchschossen, damit sie standfest waren.
Alle Wallmauern der Volksburgen, wie auch
der ältesten Herrenburgen, sind, wo nicht
Steinmaterial zur Verfügung stand, je nach
der Bodenbeschaffenheit, aus Erde und
Holz oder aus Lehm und Holz errichtet
gewesen (s. Bd. I, Taf. 13, 2). Das Muster-
beispiel einer solchen dicken Lehmmauer,
die verbrannt war und dadurch in den
erhaltenen Hohlräumen deutlich die alten
Balkenlager verriet, lieferte das Kastell
Hohbuoki Karls d. Gr. (Bd. I, Taf. 14, i).
Bei den Hausmauern können wir kaum
von einem,, Lehmbau" sprechen; das Holz-
werk ist hier zu sehr die Hauptsache und
der Lehm dient eigentlich nur zu seiner
Verkleidung (s. Lehmverputz).
Schuchhardt.
LEHMVERPUTZ -LEHNSWESEX
137
Lehmverputz. Wie schon bei den neoli-
thischen Befestigungen von Mayen auf
vorgermanischem Gebiet der Wall sich mit
dicken Lehmschichten verkleidet gezeigt
hat (s. Lehner Präh. Ztschr. 1910) und auch
bei der germanischen „Römerschanze" bei
Potsdam und der sächsischen Pipinsburg
bei Geestemünde der holzverkleidete Wall
noch mit Lehm überstrichen gewesen zu
sein scheint, so ist noch mehr beim Haus-
bau der Lehmverstrich verwendet worden:
die Wände waren in der Weise her-
gestellt, daß zwischen den Pfosten
Flechtwerk, dick mit Lehm verstrichen,
angebracht war. Besonders wenn ein sol-
ches Haus verbrannt ist, finden sich die
ziegelhart und rot gewordenen Stücke
Staklehm mit den Abdrücken der runden
oder viereckigen Balken oder der dünneren
Flechtruten sehr häufig. S< huchhardt.
Lehnrecht. § 1. Während in karolin-
gischer Zeit nur zerstreute Bestimmungen,
vornehmlich in den Kapitularien, über
das Lehnswesen sich vorfinden, beschäf-
tigen sich seit dem 11. Jh. nicht nur
Kaisergesetze (besonders wichtig Lehns-
gesetze Conrads II. von 1037, Lothars III.
von 1136 und Barbarossas von 1 154 für
Italien), sondern auch die Reichssentenzen
mit dem Lehn. Es entstehen ferner be-
sondere Lehnrechtsbücher, deren wich-
tigste in Italien die consueludines (libri)
feudorum, in Deutschland das sächsische
Lehnrechtsbuch (vetus anctor de bene-
ftcüs) sind. Auch die Landrechtsbücher,
insbesondere der Sachsenspiegel und
Schwabenspiegel, gedenken auf Schritt und
Tritt des Lehns.
R. Schröder DRG. 5 §§ 54, 57. Ho-
meyer Der Sachsenspiegel 2. Teil 1842, 44.
K. Lehmann Das langobard. Lehnrecht 1896;
Consuetudines feudorum I 1 S<)j.
§ 2. Eigene Lehnrechtsbücher sind dem
Norden nicht bekannt. Außer den
Landschaftsrechten, die nicht gerade häufig
sich mit dem Lehnrecht befassen, ist als
Quelle von Wert das norwegische Dienst -
mannenrecht (Hirdskrä) von 1275, welches
bei Besprechung der einzelnen Klassen von
Hofleuten deren Lehn heranzieht und auch
lehnrechtliche Bestimmungen aufweist.
Sehr wichtig sind die Berichte der nor-
wegisch-isländischen Geschichtsquellen, zu-
mal der Heimskringla, ferner des nor-
wegischen Königsspiegels, die mit Vorsicht
zu benutzenden Mitteilungen des Saxo
Grammaticus, endlich die Urkunden. —
Daß es an besonderen Lehnrechtsbüchern
dem Norden gebricht, ist ein Zeichen, daß
das Lehnrecht als Ständerecht nicht eine
solche Rolle im Norden wie in Deutschland
und Italien gespielt hat, wie denn in der
Tat sich der allgemeine Untertanenver-
band im Norden weit länger erhalten hat
als im Süden und die nordischen Amts-
lehen sich modernen Ämtern mehr nähern
als die deutschen Amtslehen. (Siehe bei
'Lehnswesen'.) K. Lehmann.
Lehnswesen. A. Deutschland.
§ I. Das Lehn, das dem nachkarolingischen
Staat in Mittel- und Westeuropa seinen
Stempel aufdrückt, tritt erst im Ausgang
der Karolingerzeit als ausgebildete Rechts-
gestaltung entgegen. Die Terminologie
weist auf das Beneficium einerseits (siehe
dasselbe), die Gefolgschaft (und zwar deren
jüngste Form, die Vasallität — siehe 'Ge-
folgschaft') andererseits hin. Der Ausdruck
'feudum' (sprachlich von den Einen mit
german. 'feoh' = altnord. fe zusammen-
gebracht, von den Anderen auf keltischen
Ursprung zurückgeführt) tritt zuerst im
neunten Jh. im Westfrankenreich auf, um
sich von da über die andern Länder aus-
zubreiten (Waitz DVG.2 VI 112 ff., E.
Mayer in Festg. für Sohm 19 14 S. 44 ff.).
§2. Ein vermögensrechtliches
und ein personenrechtliches Ver-
hältnis haben sich im Lehn zu einer eigen-
artigen Gestaltung zusammengefunden. Wo
nur Leihe vorliegt, ist sowenig ein Lehn da,
wie wo nur ein besonderes Treuverhältnis
besteht. So scheidet sich das Lehn einer-
seits vom Zinsgut, andererseits von Gefolg-
schaft, Ministerialität usw. Die Frage,
welches der beiden Verhältnisse das be-
stimmende war, ist schwer zu beantworten.
Sicher wäre ohne die vermögensrechtliche
Leihe das Feudum nicht zum tonangeben-
den Faktor des Feudalitätstaates gewor-
den; dem Beneficium verdankt der Vasall
seine Macht, insofern hat die Sprache
richtig auf die Leihe das Hauptgewicht
gelegt. Aber umgekehrt ist das personen-
rechtliche Verhältnis nicht bloß das überall
gleichmäßig Wiederkehrende, während die
138
LEHNSWESEN
vermögensrechtliche Seite in den einzelnen
Staaten sehr verschiedenartig ausgeprägt
ist (vgl. z. B. bezüglich der Entwicklung
des langobardischen Lehns E. Mayer,
Italien. Verfassungsgesch. I 431 ff.), son-
dern auch das zeitlich ältere, und es
hat die vermögensrechtliche Leihe nach
seiner Grundidee beeinflußt, die Leihe ist
nur zur Vasallität hinzugetreten. Recht-
lich ist das Lehn die mit Beneficium als
Form der Entlöhnung verbundene Va-
sallität.
§ 3. Diese Verbindung von Vasallität und
Beneficium war schon früh möglich. Zur
typischenErscheinung scheint sie aber durch
bestimmte Begebenheiten geworden zu sein
(dagegen E. Mayer a. a. 0.). Die Mero-
wingerkönige statteten ihre Großen seit der
Eroberung Galliens mit Land aus. Die Aus-
stattung (munus, munificentia, largitas) er-
folgte gewöhnlich in der Form der Eigen-
tumsübertragung, wobei freilich nicht selten
der König sich ein Rückfallsrecht unter
gewissen Bedingungen (Aufhören des
Dienstverhältnisses) und ein Genehmi-
gungsrecht bei Weiterveräußerungen vor-
behielt, Verhältnisse, von denen es zweifel-
haft ist, ob sie mit einem eigentümlichen
germanischen Schenkungsbegriff (B r u n -
n e r) oder mit römischen Vorschriften
über Widerruflichkeit von Schenkungen
wegen Undanks und Rückfall bei Ver-
letzung von Treuverpflichtungen gegenüber
dem Patron zusammenhängen (siehe das
über die gasindii und den buccellarius bei
Gefolgschaft Bemerkte). Als das
Krongut durch Landschenkungen erschöpft
war, griffen die Könige zum Kirchengute.
Bereits von Dagobert, dann von Karl
Martell wird berichtet, daß sie Kirchengut
raubten und an ihre Großen verteilten.
Die Kirche, anfangs die Säkularisation auf
das heftigste bekämpfend, willigte unter
den Söhnen Karl Martells in Anbetracht
der durch die Arabereinfälle geschaffenen
Notlage darin ein, daß ein Teil des kirch-
lichen Vermögens zum Besten des Heeres
('propter imminentia bella in adjutorium
exercitus') zurückbehalten würde. Die
Kirchenversammlungen von Estinnes (im
Hennegau) 743 und Soissons 744 be-
stimmten, daß das .eingezogene Gut zum
größeren Teil von den Inhabern als wirk-
liches Precarium behandelt, ein Zins an
die Kirche gezahlt werden und mit dem
Tode des Besitzers das Gut an die Kirche
zurückfallen solle, ein anderer Teil sollte
zurückgegeben werden. Zu dem Rückfall
an die Kirche kam es jedoch regelmäßig
nicht, das Gut wurde auf Gebot des Königs
(verbo regis) von neuem verliehen. Die
Verleihungsform des Precarium oder Bene-
ficium ward von nun ab die typische Form
der Landausstattung des Königs an seine
Antrustionen und Vasallen. Sie be-
gründete, wie das Precarium überhaupt,
ein nur persönliches Recht, welches ohne
Anerkennung oder Bestätigung seitens des
Königs auf den Erben des Beneficiarius
(,,bei Mannsfall") nicht überging, welches
aber zum Unterschied von den sonstigen
Praestariae auch mit dem Tode des Ver-
leihers („bei Herrenfall") erlosch (da damit
das Vasallitätsverhältnis aufhörte). Die
Veräußerungsbefugnis stand dem Herrn
über das Gut zu. Wegen justa causa, aber
nicht willkürlich, konnte das Gut genom-
men werden. Als justa causa galt De-
terioration und Nichterfüllung vasalliti-
scher Pflichten. Ein Zins wurde regelmäßig
nicht gefordert, dafür hatte der Vasall
Kriegsdienste zu leisten. So ward das Bene-
ficium zum höheren Leiheverhältnis. Erblich
war es de jure nicht, wenngleich es tat-
sächlich dem Erben belassen werden mochte.
§ 4. Zu Beneficium verliehen wurden zu-
nächst einzelne Grundstücke, später größere
Distrikte, Kirchen (was durch die Einrich-
tung der Eigenkirchen befördert wurde),
Nutzungsrechte, schließlich auch Ämter
(honores), die ursprünglich nichts mit Lehn
zu tun hatten und deren Inhaber höchstens
Grundstücke zu Benefizialrecht erhielten,
während später honor und beneficium
identifiziert werden.
Die Verbindung von Beneficium und Va-
sallität war mit dem Zeitpunkt besiegelt,
wo die Auffassung zum Durchbruch kam,
daß Empfang eines Beneficiums zur Va-
sallität verpflichte.
Ob auf die Ausbildung des Lehnswesens
die durch die Arabereinfälle notwendig ge-
wordene Umwandlung von Fußheeren in
Reiterheere von erheblichem Einfluß war
(B r u n n e r), mag dahingestellt bleiben.
Daß in den Reiterheeren der Gemeinfreie
LEHNSWESEN
139
vor den berittenen Lehnsleuten, die unter
ihren Seniores zu Felde zogen, zurücktritt,
ist begreiflich und wird durch die spätere
Geschichte der Ministerialität bestätigt.
§ 5. Das Ende der Karolingerzeit zeigt
bereits den maßgebenden Einfluß des
Lehnswesens. Das Lehn hat nicht bloß
auf Verhältnisse zwischen dem König und
dessen Vasallen (vassi dominici, regales),
sondern auch auf das zwischen Untertanen
untereinander Anwendung gefunden, denn
Kommendation und Precarium waren
Rechtsbildungen allgemeiner Art. Es ist
ein Treuverhältnis auf vermögensrecht-
licher Grundlage, das dem Vasallen des
Königs (Kronvasallen) gestattete, wieder
Vasallen zu haben (Aftervasallen, vavassi
siehe 'Afterbelehnung'). Es wurde ein-
gegangen in der Form der Kommen -
dation (Handreichung, Legen der gefal-
teten Hände in die sie umschließenden
Hände des Herrn [,, Mannschaft Thuen",
'homagium facere', ,,Hulde thun"]), ver-
bunden mit dem Treueid [,,hulde sweren"]
und häufig dem Kuß, wogegen der Herr
das Beneficium erteilte (investitura, le-
nunge). In Deutschland war das 'Mann-
schaft Thuen' dem Lehn wesentlich, Lehn
ohne Mannschaft war kein rechtes Lehn.
(Deshalb sind Bischof e und Äbte in Deutsch -
land erst seit dem 12. Jh. wirkliche Lehns-
leute, da sie erst seitdem Mannschaft leiste-
ten). Kraft des Treuverhältnisses hatte
der Herr den Vasallen zu beschützen, war
befugt, ihn zu rächen, für ihn Klage zu
erheben, ihm vor Gericht beizustehen,
daher heißt der Vasall auch 'sperans' oder
'suseeptus'. Der Vasall seinerseits durfte
den Herrn nicht schädigen an Leib, Leben,
Vermögen, Ehre, nicht mit den Feinden
des Herrn in Verbindung stehen, er mußte
sich zu gewissen Zeiten bei dem Herrn ein-
finden, namentlich der Vasall des Königs
auf den Reichstagen. Seine Hauptpflicht
war die militärische; pekuniäre Leistungen
waren nicht ausgeschlossen, aber selten und
hoben das niedere, unfreie Leiheverhältnis
gegen das höhere, freie ab. Dabei steht
zunächst der Lehnsdienst den Untertanen -
pflichten nach. Erst Mitte des 9. Jhs.
dringt die Auffassung durch, daß der
Lehnsherr (senior) dem Landesherrn vor-
gehe (vgl. jedoch bei 'Treueid'). Im Heere
erscheinen jetzt die Seniores mit ihren
Reitern. Der Heerbann des Königs er-
geht an die Seniores, diese lassen ihn weiter-
gehen an ihre Vasallen. Eine eigene Lehen-
gerichtsbarkeit besteht in karolingischer
Zeit noch nicht, nur daß die königlichen
Vasallen das Recht hatten zu „reclamare
ad regis definitivam sententiam". Im
übrigen ist der Vassus noch dem Grafen -
gerichte unterworfen, doch sollte sein
Senior versuchen, vorher ihn zur Erfüllung
seiner Pflicht anzuhalten. Erst der nach-
karolingischen Zeit gehört die Ausbildung
einer eigenen Gerichtsgewalt des Senior über
den Vasallen, der genossenschaftliche Zu-
sammenschluß derVasallen als 'pares curiae',
die Ausbildung der Erblichkeit des Lehns,
die Schaffung einer Lehnshierarchie (Heer-
schildgliederung) u. a. an, worauf hier nicht
eingegangen werden kann.
Grundlegend sind die Werke von P. Roth
Geschichte des Beneficialwesens 1850 und 'Feti-
dalität und Untertanenverband 1863, wogegen
Waitz VG. 113 1 S. 293 ff. und III* S. 14 ff., 36 ff.,
sowie Anfänge der Vassallität 1856 teilweise ab-
weichende Ansichten verficht. Sodann die ver-
dienstlichen Untersuchungen von B r u n n e r
gesammelt in dessen Forschungen z. Geschichte
des deutschen u. französ. Rechts 1894. Vgl. ferner
Brunner DRG. II 207 ff., 242 ff. R. Schrö-
der DRG. 5 § 24, woselbst detaillierte Literatur-
angaben. Neuestens auf eigenen Wegen wan-
delnd KMayer in Festg. für R. S o h m 1914
S. 23 ff. Allgemeine Gesichtspunkte bei v. B e -
low Der deutsche Staat des Mittelalters, 1914,
S. 243 ff. Von französischen Autoren zumal
Fustel de Coulanges Les Origines du
Systeme feodal (Hist. des inst, politiques de l'an-
cienne France) 2 ed. 1900. Für das spätere
deutsche Lehnrecht H o m e y e r System der
sächsischen Rechissbücher im Sachsenspiegel II,
2 S. 261 ff. F i c k e r Vom Heerschilde 1862.
K. Lehmann.
B. England. I. § 6. Die Ge-
schichtsforscher stimmen im allgemeinen
darin überein, daß ein ausgebildetes Feudal-
system in England nicht vor der normanni-
schen Eroberung bestand; aber auch darin,
daß eine gewisse Entwicklung dazu
während der späteren sächsischen Peri-
ode klar erkennbar ist; hier hört jedoch die
Übereinstimmung auf. Die Fragen, in-
wieweit die Verhältnisse im 10. und II.
Jahrhundert wesentlich feudal waren und
in welchem Umfange das. neue System das
140
LEHNSWESEN
vorausgehende alte ersetzte, sind noch Ge-
genstand von Meinungsverschiedenheiten.
§ 7. Diese Meinungsverschiedenheit er-
gibt sich aus dem verschiedenen Stand-
punkt, den man einnimmt. Die* älteren
Forscher lehnten oft entschieden das Be-
stehen eines Feudalsystems ab. Als Ver-
treter dieser Schule sind Stubbs und Free-
man zu nennen. Stubbs findet nur wenig
in der altenglischen Gesellschaftsordnung,
das wirklich als feudal anzusprechen ist.
Freeman sieht mehr; wenn jedoch die engli-
schenEinrichtungen bei der Eroberung durch
gänzlich andere ersetzt wurden, so verliert
das angelsächsische System etwas von dem
Glänze, den ihm Freeman zugesprochen hat.
§ 8. Neuere Forscher sind zu der Auf-
fassung gekommen, daß das Feudalsystem
auch in England eine normale Stufe der
Entwicklung war. Sie finden natürlich
viel, das in den Verhältnissen am Ende
der sächsischen Periode als feudal anzu-
sprechen ist. Zu dieser Schule gehören
unter andern Maitland und Vinogradoff.
Aber nicht alle Gelehrten nehmen zurzeit
diesen Standpunkt ein: Round und Adams
fahren fort, die Bedeutung der normanni-
schen Eroberung in dieser Beziehung zu
betonen.
II. § 9. Im folgenden sollen die einzel-
nen Gesichtspunkte erörtert werden; de-
finitive Schlüsse lassen sich noch nicht
ziehen.
Ein hervorstechender Zug des Feudal-
systems ist das persönliche Verhältnis
zwischen Herr und Mann. Der Brauch,
daß ein Freier in ein Schutzverhältnis
trat, bestand in England lange vor dem
Jahre 1066. Einige Forscher haben die
Sache so aufgefaßt, daß der Gefolgschafts-
eid den Ausgangspunkt für das spätere Ge-
lübde der Lehnstreue bildet; aber diese Auf-
fassung ist unsicher. Der Eid des Kriegers
hatte eine militärische Bedeutung, der des
Vasallen eine allgemeinere. Vinogradoff
führt ihn auf die seit dem Anfang der
englischen Siedelungen in Übung gewesene
Schutzherrschaft zurück. Ein Schutz-
verhältnis (engl, commendation) im eigent-
lichen Sinne ist deutlich in den Gesetzen
/Ethelstans (925 — 40) zu erkennen, wo
erwähnt ist, daß landlose Leute sich einem
Herren unterstellen sollen. Hier haben
wir einen offenbar allgemeinen Brauch, der
so gesetzliche Anerkennung findet; er dient
der Absicht des Königs, eine verantwort-
liche Persönlichkeit für die Untertanen zu
haben, die nicht durch ihren Besitz faßbar
waren. Eine Eidesformel ist uns über-
liefert, in der der Mann schwört, zu lieben
und zu meiden, was sein Herr liebt und
meidet, soweit es die weltlichen und gött-
lichen Gesetze zulassen (hyldafi; vgl. Lie-
bermann, Gesetze 396). Wie weit dieser
Brauch verbreitet war, läßt sich nicht fest-
stellen, aber er wurde offenbar bald auch
unter den Landgesessenen üblich, denn
das Domesday-Buch nimmt an, daß, wo
Landbesitz in Frage kommt, ein Schutz-
verhältnis zu finden ist. Zweifellos trug der
Einfall der Wickinger dazu bei, diesen Ge-
brauch auszubreiten. Der vollständige Zu-
sammenbruch der sozialen und staatlichen
Verhältnisse, der die Folge eines fast ganz
von Einfällen und Räubereien erfüllten
Zeitalters war, führte die Bewohner natur-
gemäß dazu, bei den weltlichen oder geist-
lichen Grundherren Schutz zu suchen.
Auch in Friedenszeiten konnte das Schutz-
verhältnis beiden Parteien gewisse Vorteile
bringen; namentlich konnte der Herr dem
seinem Schutz unterstellten Mann in Streit-
fällen und vor Gericht von Nutzen sein.
§ 10. Neben dieser neuen persönlichen
Verbindung entstanden neue Formen des
Landbesitzes, und zwar die des abhängigen
Besitzes. Es wäre schwierig zu beweisen,
daß ursprünglich eine notwendige Ver-
bindung zwischen Schutzverhältnis und
abhängigem Landbesitz bestand; aber es
ist leicht begreiflich, daß der Herr, der die
Gewalt über des Mannes Person hatte, auch
die über sein Land besaß. Die neuen For-
men des Landbesitzes gingen gewöhnlich
auf Belehnungen zurück, deren rechtliche
Kraft von der Erfüllung bestimmter Be-
dingungen abhing. Solche Belehnungen
waren augenscheinlich in alten englischen
Zeiten ganz allgemein. Sie wurden oft für
einen bestimmten Zeitraum gemacht, oft
für drei Generationen; aber sie hatten die
Neigung, dauernd zu werden. Der Inhaber
wollte vermutlich nicht selten das Land
bei Ablauf des Termins behalten;
anderseits waren die Rechte des Leih-
herren oder seiner Erben nicht ganz
LEHNSWESEN
141
verloren. Das so bedingt geliehene Gut
wurde oft Lehnsland (l&n-land) genannt.
Der Brauch kann bis in die älteren
sächsischen Zeiten verfolgt werden; er war
besonders im 10. Jahrhundert verbreitet.
Unsere besten Beispiele dafür sind wahr-
scheinlich die Lehen von Bischof Oswald
(Worcester, 961 — 992). Mehr als 70 Lehen
wurden von diesem Bischof vergeben,
wohl meistens an Leute von einer ge-
wissen Bedeutung in ihrer Gegend. In
vielen Beziehungen weisen diese Belehnun-
gen auf feudale Gewohnheiten und Bräuche
hin. Die Terminologie dafür ist in ge-
wissem Umfange feudal. Die Belehnungen
sind bedingt; sie werden von einem
Treueid begleitet; bestimmte Dienste wer-
den ausgemacht; eine Nichterfüllung der
zugesagten Leistungen konnte den Verlust
oder andere Bestrafung mit sich bringen;
eine der vereinbarten Dienstleistungen er-
innert an militärischen Dienst, nämlich die
Pflicht zu reiten, die wahrscheinlich einen
Kriegsdienst zu Roß bedeutet. Auch eine
Art von Unter-Belehnung war gebräuchlich.
Der König konnte einer Kirche eine Be-
lehnung machen, die Kirche ihrerseits einem
Ritter einen Teil davon übertragen, und
der Ritter verteilte wahrscheinlich das Land
unter verschiedene Bauern. Jede Über-
tragung war aber nur bedingter Natur.
Auch andere Formen der Abhängigkeit sind
vorhanden: an Stelle der Landnutzung
konnte der König oder Herr eine Art von
Oberhoheit verleihen, die Erträgnisse der
Rechtsprechung im ganzen oder teilweise,
und ähnliches.
§ II. Abhängiger Landbesitz führte
zu einer Art von Grundherrschaft.
Das Rittergut (engl, manor) ist nicht
ein notwendiger Bestandteil des Feudal-
systems, aber es schließt Bedingungen
ein, die für dessen Zwecke besonders ge-
eignet sind. Das II. Jahrhundert sah
eine große Entwicklung nach dieser Rich-
tung. Im Jahre 1066 war England augen-
scheinlich ein Volk von großen Grund-
besitzern, und das Dorf war der Mittel-
punkt des ganzen Systems. Der Übergang
zu dem normannischen Feudalsystem war
so verhältnismäßig leicht. Eine ins
einzelne gehende Gruppierung der Dorfbe-
wohner in verschiedene Grade von Freien
und Nichtfreien diente ähnlichen Zwecken.
Diese Klassifizierung hatte zweifellos haupt-
sächlich eine ökonomische Basis, aber öko-
nomische Abhängigkeit führt doch auch
zur Unfreiheit in anderer Beziehung.
§ 12. Der Herr der abhängigen Ort-
schaft war mehr als nur Landbesitzer; mehr
oder weniger war er der örtliche Herrscher.
Zweifellos wurde der Gebrauch, die öffent-
liche Gerichtsbarkeit in private Hände zu
legen, in England schon vor dem Ende der
sächsischen Periode allgemein. Er er-
scheint zuerst in der negativen Form der
Steuerfreiheit. Der Belehnte ist'von der Be-
zahlung bestimmter fiskalischer Lasten frei,
oder vielmehr er kann für seinen eigenen
Gebrauch eintreiben, was sonst in den
königlichen Schatz fließen würde. Aber
der Beliehene muß auch die Macht
haben, die Eintreibung gegebenenfalls zu
erzwingen, und das gibt gerichtliche Macht-
befugnisse und verwandelt die negative in
eine positive Gabe. Anfänglich scheint
die Kirche allein in dieser Richtung be-
günstigt gewesen zu sein, aber bald wurden
diese Rechte allgemein. Belehnungen
dieser Art konnten eine tatsächliche Über-
lassung von Land mit der Steuer-
freiheit in sich schließen, oder sie
konnten die fiskalischen Rechte allein
übertragen. In den Gesetzen des 10. Jahr-
hunderts erscheint der Ausdruck socn,
der sich augenscheinlich nur auf die Recht-
sprechung bezieht und nicht notwendiger-
weise mit fiskalischen Verhältnissen ver-
bunden ist. Ethelred sagt: „Über einen
Königsthegn habe Niemand Gerichtsbarkeit
als der König selbst" (Gesetze Ethelreds
III 11). In den späteren Dokumenten finden
die Rechte der privaten Jurisdiktion ihren
Ausdruck in der Formel 'sac and soc' (sacu
and söca). Es ist bisweilen schwer, genau zu
bestimmen, was dieser Ausdruck besagt.
Man hat gemeint, daß nur der Ertrag der
Rechtsprechung, die Bußen, die für be-
stimmte Vergehen erhoben wurden, dem
Belehnten zustanden und nicht die Recht-
sprechung selbst; aber es ist nicht an-
zunehmen, daß ein König im alten Eng-
land auf ertraglose Rechtsprechung Wert
gelegt hätte. Es ist nicht wahrschein-
lich, daß jemals die unbeschränkte Ge-
richtsbarkeit verliehen wurde; die Ahn-
142
LEHNSWESEX
düng gewisser Vergehen blieb wohl
immer dem König vorbehalten, aber über
die Art dieser Vorbehalte ist nichts Be-
stimmtes überliefert.
§ 13. Für sein Lehen leistete der Belehnte
höhere Dienste, besonders militärische. Rit-
terdienst war also das hervorstechendste
Kennzeichen des Systems. Daß in
angelsächsischen Zeiten die Gewohnheit,
Heeresdienst für Landgabe zu leisten, be-
stand, ist unbestreitbar. '„Die kriege-
rischen Pächter der Eroberung bestanden
aus Rittern und Dienstmannen. Sie
traten so ganz natürlich an die Stelle, die
früher die ßegnas, drengas, räd-cnihtas und
liberi homines eingenommen hatten" (Vino-
gradoff). Man nimmt gewöhnlich an, daß
der Ritterdienst sich hauptsächlich aus der
älteren Thegnschaft entwickelte, und der
Beweis dafür wird in dem Vertrage von
Bischof Oswald mit seinen Lehnsleuten
gesucht, in dem gesagt ist, daß der Lehns-
mann die volle Ritterdienstpflicht leisten
soll; auch der militärische Charakter der
Thegnschaft wird hervorgehoben, vielleicht
mehr als die Quellen zulassen. Die Fünf-
Hid-Einheit ist als der Ausgangspunkt
des Ritterlehns hingestellt worden. Jedoch
die Theorie, daß der normannisch -englische
Ritterdienst nur der Form nach neu war,
hat ernste Bedenken gegen sich. Ver-
pflichtung zum Heeresdienst bestand als
eine allgemeine Einrichtung unter den
Angelsachsen. Er mag mit der Zeit an
den Grundbesitz gebunden, er mag auf
der Basis, daß ein bewaffneter Mann von
jeder Gruppe von Fünf-Hid dienen
mußte, durchgeführt worden sein. Aber
solch eine Einrichtung hat nur eine
schwache Ähnlichkeit mit wirklichem
Lehnsdienst. Es ist nur ein Notbehelf, um
eine alte nationale Verpflichtung in Kraft
zu behalten, und nicht ein bestimmtes Ab-
kommen, daß der Dienst für Landbeleh-
nung oder andere Schenkung geleistet
werden mußte.
§ 14. Gewisse rudimentäre Formen ein-
zelner Begleiterscheinungen desFeudalismus
sind auch sonst in den alten englischen
Quellen entdeckt worden. Etwas, was ganz
der Lehnware entspricht, ist nicht
gefunden worden; das angelsächsische
'here-geat' (s. d.) war etwas ganz anderes.
Die Annahme von Maitland, daß der Ge-
brauch, Schenkungen zu machen, die zwei-
mal (für drei Generationen) vererblich waren,
zu fortgesetzter Beerbung auf der Basis
der Lehnware führte, findet keine Unter-
stützung in den Quellen. Bei Minder-
jährigkeit oder Verheiratung ist die Situa-
tion verschieden. Maitland stellt fest, daß
im Jahre 938 Landbesitz im Besitz einer
Witwe gelassen wurde, unter der Bedin-
gung, daß, wenn sie wieder heiratete, sie
ihren Mann unter den Untertanen des
Gutsherrn wählen sollte. Fälle ähnlicher
Art hat Vinogradoff beigebracht.
III. § 15. Die Gegenwirkung gegen die
ältere antifeudale Richtung in der For-
schung hat manche Gelehrte zu Auffassun-
gen veranlaßt, die beinahe ebenso angreifbar
sind wie die von Freeman. Es ist vor-
schnell, zu sagen, daß Feudalismus eine
notwendige und auch wohltätige Stufe in
der englischen Entwicklung war. Diese
Stellungnahme ist ohne Zweifel verant-
wortlich für manche unsichere und un-
begründete Interpretation. Auf jeden Fall
können viele der Tatsachen verschieden
ausgelegt werden. Ich verweise nur auf
die Kontroverse über den Ritterdienst.
§ 16. Während augenscheinlich ist, daß
ein ansehnlicher Komplex von Einrichtun-
gen feudaler Art am Ende der angelsächsi-
schen Monarchie bestand, so ist auch er-
sichtlich, wie weit diese von einem ent-
wickelten Feudalsystem entfernt waren.
Die Verhältnisse, die die Person und den
Landbesitz betrafen, waren sehr verworren.
In gewissen Grafschaften konnte ein Mann
Schutzbefohlener des einen Herrn sein
und Land von einem andern haben. Er
konnte unter dem Schutze eines Herrn
stehen und unter der Gerichtsbarkeit eines
andern. Oder er konnte mehr als einem
Herrn schutzbefohlen sein. Von einem
Herrn geliehenes Land konnte unter die
Obergewalt eines andern kommen. Es
konnte verkauft werden und doch
unter der Obergewalt desselben Herren
bleiben. Das Domesday-Buch ist unsere
hauptsächlichste Quelle für diese ver-
wickelten Verhältnisse. Aber die Grund-
lagen gehen bis in die sächsische Periode
zurück.
§ 17. Es ist zweifelhaft, ob sich das söge-
LEHNSWESEN
143
nannte angelsächsische Lehnswesen, wenn
es sich selbst überlassen blieb, zu einem
festen System entwickelt hätte. Viele
der Zufälligkeiten waren ohne Zweifel
die Folge zeitweiser Schwierigkeiten und
würden wahrscheinlich mit deren Ur-
sachen verschwunden sein. Hinter
den späteren feudalen Einrichtungen sieht
Vinogradoff den Rahmen eines älteren
territorialen Systems, das aus dem Jahr-
hundert der angelsächsischen Invasion
datiert. Hätte kein äußerer Druck ein-
gesetzt, so hätte dieses ältere System sich
wieder Geltung verschafft und seine Be-
deutung zurückgewonnen. Aber trotz
allem, der bestimmende Faktor in der Ent-
wicklung des englischen Lehnswesens als
eines geschlossenen Systems war erst die
normannische Eroberung.
Stubbs Constitutional History I 273 ff.
Freeman Norman Conquest I 62 ff. M a i t -
land Domesday Book and Beyond 66 ff.; 258 ff.
Round Feudal England 225 ff. Vinogra-
doff English Society in the eleventh Century,
passim. Adams in: Am. Hist. Rev. VII uff.
L. M. Larson.
C. Norden. §18. Das nordische
Lehen (len, län, leen, leen, län) scheint
sich aus ähnlichen Wurzeln entwickelt zu
haben wie das fränkische. Indessen stehen
uns (ähnlich wie bei der Gefolgschaft, siehe
daselbst) nur über die Geschichte des a 1 t -
norwegischen Lchns genauere Be-
richte zu Gebote, während das dänische und
schwedische Lehn uns erst in späteren
Quellen als ziemlich abgeschlossenesRechts -
institut entgegentritt und auf Island be-
greiflicherweise in republikanischer Zeit
von Lehn nicht gesprochen werden kann.
Da indessen das dänische und schwedische
Lehn mit dem norwegischen enge Ver-
wandtschaft besitzt, dürfte die Entwick-
lung in allen drei Reichen die gleiche ge-
wesen sein.
I. Aratslehen. § 19. Während in
früher Heidenzeit die dem Lehen praktisch
nahekommende, aber von ihm begrifflich
zu scheidende Form des unterworfe-
nen abgabepflichtigen Un-
terkönigtums eine große Rolle ge-
spielt zu haben scheint, treten in Norwegen
seit König Harald härfagri Amtslehen
auf. Harald verlieh den Jarlen die Obrig-
keit über bestimmte Distrikte, und zwar
derart, daß die Einkünfte aus diesen Di-
strikten zu 2/3 an den König, zu x/3 an den
Beliehenen fallen sollten (Lehn auf
Abrechnung). Diese, vielleicht nach
karolingischem Vorbild, getroffene Neue-
rung bestimmte für die Folgezeit den
Begriff des ,,Lehns" im technischen Sinne.
In Norwegen bezeichnete ,,L e h n" ein
A m t s 1 e h e n , sei es ein Fahnen-
lehen (Lehn des Jarl oder Herzog, siehe
'Fahnenlehen'), sei es ein niedrigeres
Amtslehen, insbesondere das Lehn
des Sysselmannes. Das Amtslehen war
regelmäßig Lehn auf Abrech-
nung, sei es, daß der Amtsinhaber
einen bestimmten Prozentsatz der Ein-
nahmen erhielt, oder daß ihm gewisse Ein-
nahmen ganz, andere dagegen dem König
vorbehalten waren (so beim Sysselmann,
der die kleineren Gefälle behielt, während
die größeren dem König verblieben). Nur
ganz ausnahmsweise besitzt es einen an-
dern Charakter (voller Genuß aller Ein-
künfte, sog. Lehn gegen reinen
Dienst, so später beim Fahnenlehen
— oder Erlegung einer Pauschalgebühr,
sog. Lehn gegen Abgabe). Die
normale Gestaltung des Amtslehns als Ab-
rechnungslehns war begreiflicherweise der
Erhaltung einer starken Zentralgewalt
günstig.
Der Lehnsmann war verpflichtet, dem
König (länardröttinn) eine Anzahl Krieger
zu stellen. Aber auch diese Heerespflicht
i spielte in Norwegen bei weitem nicht die
Rolle wie im Süden, da in Durchführung
der allgemeinen Dienstpflicht der größte
Teil der Mannschaft auf direktes könig-
liches Gebot einberufen wurde.
Das Amtslehn war regelmäßig nicht erb-
lich, Herrn- wie Mannsfall ließen es regel-
mäßig enden, ja im 14. Jh. erklärte der
Reichsrat, daß Reichsämter nicht über
die Lebenszeit des jeweiligen Herrschers
verliehen werden könnten. Alle diese Mo-
mente haben eine Feudalisierung des alt-
norwegischen Staates verhindert.
§ 20. Auch die schwedischen Amts-
lehen des Voigts und Jarl waren nicht erb-
lich und selten Lehen gegen reinen Dienst,
und ähnlich scheint es mit den niederen
dänischen Amtslehen des umbuzman
144
LEHNSWESEN
gestanden zu haben, während die dänischen
Herzogslehen zwar nicht erblich, aber Lehen
gegen reinen Dienst waren.
II. Sonstige Lehen (veizla, min-
dere Lehen). §21. Außer den Amtslehen
treten uns andere Lehen, zumal Lehen
an Grundstücken, entgegen. Der
technische Name hierfür ist in Nor-
wegen veizla, ein Wort, das so viel
wie 'munus, beneficium' bedeutet — wäh-
rend in Schweden und Dänemark das
Wort „Lehen" auch hierauf erstreckt wird.
Der Inhaber eines norwegischen Amts-
lehns bekam regelmäßig zugleich eine
veizla, so daß sich daraus erklärt, daß
Amtslehn und veizla in den Geschichts-
quellen nicht scharf geschieden werden.
Umgekehrt aber konnte eine veizla gewährt
werden, ohne daß ein Amtslehn verliehen
wurde. Die veizla repräsentiert also das
privatrechtliche Lehn gegenüber dem öf-
fentlich-rechtlichen Amtslehn. Die veizla
konnte zu Eigentum, unbeschränktem oder
beschränktem (der von v. Amira NOR. II
621 behauptete Satz, daß bei Schenkungen
von Land von Rechts wegen die Weiterver-
äußerung an die Bestimmung des Schen-
kers gebunden war, ist für Norwegen nicht
erweislich) oder zu Leiherecht, zu erblichem
und nicht erblichem Recht, erfolgen. Der
König war hierin frei, gleichgültig, ob es
sich um Privatgut oder Reichsgut handelte,
denn es galt das Wort, an einem Königs -
wort dürfe nicht gerüttelt werden. . Im
Zweifel gewährte die veizla aber nur
Nutzungsrecht (ohne Abrechnungs- und
ohne Abgabepfiicht) und zwar ein Nutzungs-
recht für die Dauer der Eigenschaft als
Lehnsmann, d. h. wenn nicht ein Bruch
der Lehnstreue vorlag, ein Nutzungsrecht,
welches mit Herrn- oder Mannsfall erlosch.
Erblich war das Recht im Zweifel nicht.
§ 22. Die königlichen veizlur wurden in
Norwegen regelmäßig von gewissen Mit-
gliedern der hird' (s. Gefolgschaft) verliehen.
Als solche erschienen außer dem Inhaber von
Amtslehen (Jarlen und Sysselmännern)
die ,, Landherren' (lendirmenn; s. Stände-
wesen), welche seit Harald härfagri in ein
Lehnverhältnis zum Könige getreten waren.
Sie besitzen an sich nicht Amtslehen, wohl
aber erhalten sie Lehngüter (veizlur) von
bestimmtem Mindestertrag. Sonstige Mit-
glieder der königlichen hird erhalten keine
veizlur, sondern festen Sold. Erst in späte-
rer Zeit werden kleinere veizlur an niedere
Beamte verliehen. Darnach waren die
veizlur auf einen engen Kreis von Magnaten
(Jarlen, Sysselmännern, Landherren) be-
grenzt, so daß es sich erklärt, daß das Lehn-
geben in späterer Zeit mit Steuerfreiheit
(Immunität) versehen ist.
§ 23. Da die königliche veizla nur Mit-
gliedern der hird gewährt wurde, setzte sie
ein Gefolgschaftsverhältnis voraus. Gleich
dem fränkischen Lehn ist also bei der nor-
wegischen veizla Vasallität und Benefizial-
wesen vereinigt.
Nicht ausgeschlossen war, daß der Kron-
vasall (z. B. der Jarl) seine veizla einem
andern weiterverlieh (Hirdskra Kap. 17).
Aber auch dann mußte ein Vasallitätsver-
hältnis begründet werden.
Die Hauptpflicht des Empfängers einer
veizla war die Pflicht, eine gewisse Anzahl
Krieger zu erhalten (Heerfahrt) sowie die
Pflicht, bei Hofe sich einzufinden (Hof fahrt).
§ 24. Ähnlich scheinen nach den dürftigen
Quellen die Verhältnisse in älterer Zeit in
Dänemark und Schweden ge-
legen zu haben.
§ 25. Seit dem 13. Jh. dringt nach dem
Norden das deutsche Lehnrecht, zu-
erst nach Dänemark, seit dem 14. Jh. nach
Schweden und Norwegen. Es tritt eine
Vermehrung der erblichen Lehen ein, und
es wird die Form des Pfandlehens
(s. Erblehen) häufig bei der Geldnot der
Könige. Trotzdem hat diese Einwirkung
keine tieferen Spuren hinterlassen. Bei
den Amtslehen insbesondere erhält sich der
alte, mehr verwaltungsrechtliche Cha-
rakter, und der Übergang von der Lehns-
zur Amtsidee, der seit dem 16. Jh. wahr-
nehmbar ist, vollzieht sich ohne Schwierig-
keit. — Eine Art Belehnung zur treuen
Hand war häufig das sog. slotslove, d. h. die
Belehnung mit Festungen zu freiem Wider-
ruf seitens des Königs oder dessen, dem
der König sein Recht übertrug.
Hertzberg Leu og veizla i Norges sagatid
in: Germanist. Abhandl. für K. M a u r e r
1893 S. 285 ff. Taranger II, 1 1904 p. 270 ff.
A. Bugge V eslerlandenes Indßydclse paa
Nordboernes ydre Kidtur etc. 1905
p. 106 ff. K. Lehmann Der Ursprung des
LEIBEIGENE— LEIBESSTRAFEN
145
norwegischen Sysselamtes in: Abhandlungen zur
germanischen Rechtsgeschichte 1888 S. 211 ff.
Maurer Vorl. I, 1 S. 345 ff. L i e Lensprincipet i
Norden 1907 (Beilage zu Tidsskr. for Retsviden-
skab 1907). L. H o 1 b e r g Kirke og Len under
V aldemarerne 1899 p. 173 ff. Erslev Norge
og Lensmand i det sextende Aarhundrede 1879,
Steenstrup Studier over Kong Valdemars
Jordebog 1874 p. 29 ff- Kofod Anchers
Samlede jurid. Skrifter III p. 252 ff. Jergen-
s e n F orelcesninger over den danske Retshistorie
p. 186 ff., 229s. Malmström Om Cen-
irdlisation, Embetsmän och Län i Sverige under
Medeltiden in: Bergstedts Tidskr. för Literatur
1851. Nordström Om länsförfattningen i
den svenska norden indtil Gustav I. tid 1826.
H. Hildebrand Sveriges Medeltid II
p. 105 ff., 819. Naumann Sveriges Stats-
författningens Räit, 1879, p- 44 ff- v. Brunn-
e c k in SZfRG. 28, 1 ff. K. Lehmann.
Leibeigene. § I. Wie in dem Art. , un-
freie" (s. dort) dargelegt ist, bildete sich
im Laufe des Mittelalters der Unterschied
zwischen dinglich und persönlich unfreien
Personen aus. Für die letzteren gibt es
vielerlei Bezeichnungen: eigen, eigenbe-
hörig, halseigen und andere. Das Wort
leibeigen ist zuerst i. J. 1388 bezeugt, vor-
her aber schon ein entsprechendes lateini-
sches (proprius de corpore). Seit dem 15.
und 16. Jh. verdrängt es die ältere Bezeich-
nung 'eigen'. Die Sache, d. h. die rein per-
sönlich bedingte Abhängigkeit, ist bereits
für das frühere Mittelalter (9. Jh.) nach-
weisbar (Waitz V [2. Aufl.], S. 284, 288 u.
313).
§ 2. Unter diesen Leibeigenen darf man
sich nicht etwa Leute von besonders un-
günstiger Rechtsstellung denken; in der
Bezeichnung liegt eben nur der Gegensatz
gegen die dingliche Abhängigkeit; die Leib-
eigenen standen manchmal besser als die
Hörigen (die dinglich abhängigen). Die
Leibeigenschaft hat überwiegend nur ver-
mögensrechtliche Lasten zur Folge. Daher
konnte ein Leibeigener zugleich Höriger
eines andern Herrn werden. Durchaus
irrig ist es eben deshalb auch, die Leib-
eigenen lediglich als die unfreien Haus-
diener und Feldarbeiter anzusehen. Sie
befanden sich vielmehr in den mannig-
fachsten Lebensstellungen; der Herr ließ
ihnen Freiheit, wenn er nur die begrenzten
Leistungen von ihnen erhielt. Die Leib-
eigenen sind nicht die einzige Art der per-
Hoops, Reallexikon. III.
sönlich abhängigen Leute. Auch die
Wachszinsigen gehören dazu. Auf sie wird
aber der Ausdruck leibeigen nicht ange-
wandt.
W i 1 h. Meyer Gids- u. Leibeigentum in
Lippe seit Ausgang des Mittelalters. Diss. Halle
1896 (Jahrbücher f. Nat.ök. Bd. 67). Th.
Knapp Gesammelte Beiträge z. Rechts- u.
Wirtschaftsgeschichte vornehmlich des deutschen
Bauernstandes. Tübingen 1002. G. v. Below
Der deutsehc Staat des Mittelalters I (S. 122
Anm. 1) Leipzig 191 4. AI. Meister Studien
zur Geschichte der Wachszinsigkeit. Münster
i. \V. 19 14. G. v. Below.
Leibesstrafen. § i. Die L. sind entweder
Verstümmelungsstrafen oder Zufügung
eines sonstigen körperlichen Übels (Strafen
zu Haut und Haar).
§ 1. Zu jenen rechnet das Verstümmeln
(ahd. stumbalön) von Hand und Fuß, wo-
bei die rechte (schwertführende) „vordere",
„höhere" Hand und der linke (in den
Steigbügel tretende) Fuß bevorzugt waren.
Ferner Abhauen eines Fingers, insbesondere
des Daumens, Ausreißen der Zunge, Aus-
brechen der Vorderzähne, Abschneiden der
Oberlippe, Ohrenschlitzen und insbesondere
Blendung und Entmannung (vgl. spie-
gelnde Strafen). Nase und Ohren werden
nach nordischem Recht der Ehebrecherin
abgeschnitten, die dann altnord. hörstakka
(wegen Ehebruchs Verstümmelte) heißt.
Dem Messerstecher und Waffenzücker wird
nach nordischem Recht Messer oder Waffe
durch die Hand gestoßen, dem Dieb das
erste Mal das eine Ohr, dann das andere,
schließlich die Nase abgeschnitten und er
anorw. stüfa ok nüfa genannt.
Ihrer Herkunft nach ist die Verstümme-
lungsstrafe weder als öffentliche noch als
Privatstrafe aus der Friedlosigkeit hervor-
gegangen, sondern aus der Todesstrafe;
hier, indem dem Verletzten nicht mehr die
Tötung, sondern nur noch die Verstümme-
lung des preisgegebenen Täters gestattet
wurde. Sie ist daher erst in späterer Zeit
häufig und meist ablösbar durch die
entsprechende Gliederbuße (s. Buße).
§ 2. Die Strafen zu Haut und Haar (vgl.
die späteren Alliterationen : damnatio pellis
et pili, corio et crinibus pnniendus) sind vor
allem Geißelung und Abschneiden des
Haupthaares. Die Prügelstrafe (ags. swin-
geile, lat. vapulatio, flagellatio) war eine
146
LEIBESÜBUNGEN
knechtische Strafe und ist hervorgegangen
aus der Züchtigung des Knechtes. Bei
Freien fand das Geißeln (altschw. hüßstry-
ka, altnord. beria hüd af hanom, fries. filla,
giselia; vgl. dän. dcenia hüth af hanom, lat.
dorsum rumper e) subsidiär bei Zahlungs-
unfähigkeit und bei knechtische Gesinnung
verratenden Delikten, wie z. B. Diebstahl,
oder kirchlichen Delikten Anwendung. Der
Delinquent wurde auf eine Bank (scamnum)
gelegt oder an einen Pfahl (altschwed.
stüpa, daher Stäupung) gebunden. Nach
Dekaden und Großhunderten war die Zahl
der Hiebe bemessen. Schon Tacitus er-
wähnt die Auspeitschung der Ehebrecherin
und bei Vergehen gegen die Heeresdisziplin,
zwei Fälle, die den Charakter der Züchti-
gung haben. — Das Nehmen des Haupt-
haares erfolgte entweder durch Abschneiden
der Haare oder in der schwereren Form
des Skalpierens (ags. behcettian, lat. calvare,
decalvare, püare) und war dann und wann
von Teeren und Federn des Hauptes ge-
folgt. — Auch diese Strafen konnten ab-
gelöst werden, insbesondere jene mit einem
„Hautgeld" (ags. hydgeld, altnorw. hüöar-
lausn). L.war auch dieBrandmarkung (s.d.).
§ 3. Die beiden Formen der L. waren
häufig unter sich oder auch als Vorstrafe
mit Todesstrafe (s. d.) oder Verbannung
verbunden, stehen auch statt der Todes-
strafe in milderen Fällen. Die Strafen an
Haut und an Haar sind fast immer ver-
bunden.
Brunner II 506 ff. W i 1 d a Strafrecht
507 ff. (s. auch die zu „Straf recht" angegebene
Literatur). V. Schwerin.
Leibesübungen (Norden). § i. Von einer
systematisch entwickelten Gymnastik kann
selbstverständlich im nordischen Alter-
tum nicht die Rede sein. Aber nichtsdesto-
weniger werden Leibesübungen in ausge-
dehntem Maße gepflegt, sowohl zur Unter-
haltung wie als Erziehungsmittel, unter
mehr oder minder ungezwungenen Formen,
was inzwischen nicht hinderte, daß in
manchen Richtungen bewunderungswür-
dige Resultate erzielt wurden, eine Leibes-
kultur, die den Lebenskampf erleichterte
und zum Gegenstand öffentlicher Vorstel-
lung gemacht werden konnte. Am meisten
befleißigte man sich der Waffen Übun-
gen (s. d.).
Von speziellen Leibesübungen sind die
folgenden zu erwähnen.
I. Lauf (anord. skeid). § 2. Der Wett-
lauf, dieser unmittelbare Ausschlag des
menschlichen Bewegungsdranges, der zu
allen Zeiten einen Hauptplatz in den Frei-
luftspielen der Kinder einnimmt, fehlt auch
nicht unter den Leibesübungen der Er-
wachsenen, wo solche überhaupt gepflegt
werden. Häufig berichten die Sagas von
Männern, die so schnell zu Fuß waren,
daß sie nicht von den schnellsten Pferden
eingeholt werden konnten. Und in fremden
Schriften ist das Beiwort velox (= 'fuß-
schnell') sozusagen ein stehendes Epi-
theton des nordischen Volkes der Wikinger-
zeit, denn gerade diese Eigenschaft, die
Schnelligkeit in der Bewegung, charakteri-
siert vor andern das Auftreten der Wikin-
ger. Die Überlegenheit im Schnellauf
wurde ja auch im alten Norden für eine
Kunstfertigkeit gerechnet, von der man
öffentliche Proben ablegte auf einer zu
diesem Zweck abgemessenen Rennbahn
{skeid). Beim Wettlauf scheint man sich
gern eines langen Stockes bedient zu haben,
um damit den Lauf zu beschleunigen. So
ausgerüstet soll Haraldr gilli, der be-
rühmteste Schnelläufer der Sagazeit, im
Wettlauf über seinen Vetter Magnus, der
zu Pferde war, gesiegt haben (Morkinsk.).
[Vgl. Hkr. 3, 302, wo das Wettlaufen als
ausländische Sitte erscheint. Harald war
in Irland aufgewachsen, ebendahin weist
nach Bugge, Norsk Sagafortselling 192 (vgl.
v. Sydow Danske Stud. 1910, 177), das
Märchen von Utgardaloki; die Schnell-
läufer der Eiriks s. r. Kap. 8 sollen Schotten
gewesen sein; vgl. auch Nagli Eyrb. Kap.
18 f. G. Neckel.] Nach Saxo, der ihn sich
mit zwei von König Emunes schnellsten
Pferden messen läßt, 'stützte er sich auf
zwei Stöcke und fuhr dahin in beständigen
Sprüngen' (Hist. Dan. XIV 660).
II. Sprung (hlaup). §3. In Über-
einstimmung mit den Forderungen des
praktischen Lebens, bei' dem ja Fertigkeit
in dieser Kunst nicht am wenigsten in
jenen kriegerischen Zeiten von unberechen-
barem Nutzen war, sei es zur Verteidigung
und Angriff, sei es, um sich über Hinder-
nisse auf schneller Wanderung zu schwin-
gen, übte man verschiedene Arten Sprung:
LEIBESÜBUNGEN
147
in die Höhe und in die Länge, nach rück-
wärts, Tiefsprung, Stangensprung, Hand-
sprung und Laufsprung. Die zwei letzten
Arten, bei denen man mitten im Sprung
sich mit den Händen oder Füßen auf den
Gegenstand stützend weiterschwang, wer-
den im besonderen als at stikla bezeichnet.
Diese Bezeichnung umfaßt zugleich die
Fertigkeit, steile, schräge Flächen aufwärts
zu laufen (zB. Wälle), was besonders bei
Belagerungen zur Anwendung kam und
häufig als Gegenstand des Wettstreits ge-
nanntwird(Sturl.Oxf. I 290 Vigfüss.), eben-
so wie die Fertigkeit, leicht und sicher von
einer kleinen Unterstützungsfläche zu einer
andern springen zu können (vgl. Balance).
Als tüchtige Springer werden besonders
Gunnarr Hämundarson gerühmt, der in
voller Rüstung gut seine eigene Höhe in
der Luft sprang, und Skarphethnn Njälsson,
der 12 (= 9) Ellen zwischen den Eisrändern
des Markarfljot und pfeilschnell zwischen
den Scharen der Feinde gleitend des An-
führers Haupt mit seiner Axt spaltete
(Njalss.).
III. § 4. Von besonderen Balan-
cierkünsten kann angeführt werden:
Auf der Ruderstange zu ste-
hen oder vor- und zurück auf der
Ruderreihe eines Schiffes wäh -
rend des Ruderns laufen. Das letzte wird
von Harald gille (Saxo XIV 600) und Olaf
Tryggvason (Heimskr.) erzählt; dieser
pflegte gleichzeitig den sogenannten hand-
s a x a 1 e i k r auszuführen, indem er mit
drei kleinen Schwertern spielte, umschich-
tig nach ihrem Heft greifend. Auf den
Händen zu gehen längs der Tische
einer Halle wird unter den Jugendübungen
Magnus des Guten hervorgehoben (Mork.).
IV. §5. Schlittschuhlauf {at
skrlda, at renna ä isleggjuni). Eigentliche
Schlittschuhe kannte man nicht; aber seit
uralten Zeiten wurde die Kunst geübt, auf
glattem Eis mit unter den Füßen festge-
bundenen Tierknochen zu laufen, indem
man sich mit einer langen Pieke vorwärts
schob. Saxo (III 131) erzählt von Gott Ullr
(Ollerus): ,,Er soll so in Zauberkünsten
bewandert gewesen sein, daß er, anstatt auf
einem Schiff, nicht minder schnell auf einem
Knochen, auf den er starke Zauberlieder ge-
ritzt hatte, vorwärts über das Meer kommen
konnte." Das ist deutlich genug der Lauf
des Jagdgottes über Eis auf Tierknochen,
was dahinter steckt (vgl. Hävam. 83: at
skrifra ä ist). König Eysteinn Magnusson
prahlt mit seiner jugendlichen Schnellig-
keit in dieser Kunst gegenüber seinem
Bruder Sigurd dem Jerusalemfahrer, 'der
ebenso ungeschickt dazu war wie eine Kuh'
(Hkr. III 292). — Zu Schlittschuhen wurden
hauptsächlich Schenkelknochen der Hinter-
füße vom Hirsch, der Kuh oder dem Pferd
verwendet, sorgsam geglättet und zweck-
mäßig hergerichtet (vgl. O. Magnus). Diese
primitiven Schlittschuhe hielten sich im
Norden im Volke bis zum Beginn des vori-
gen Jahrh.s im Gebrauch.
V. Schneeschuhlauf (skidafar).
§ 6. Die Finn -Lappen, diese Bewohner des
Winterreichs im äußersten Norden, hatten
früh sich so einrichten gelernt, daß die
Schneehaufen, anstatt ihnen zu einer Fessel
um die Beine zu werden, im Gegenteil dazu
dienten, ihren Verkehr und Erwerb zu
erleichtern. Skridfinnen wurden sie
von ihren ältesten germ. Nachbarn ge-
nannt, und ihr Umherschweifen auf Schnee-
schuhen wurde sprichwörtlich; vgl. den
Gesetzausdruck: 'so weit der Finne schnee-
schuhläuft, die Tanne grünt und der Falk
fliegt den frühlingslangen Tag', Grg. I 206.
[Der Name der Lappen war bei den alten
Norwegern 'Finnen'. Anm. des Über-
setzers.] Die Schneeschuhe schienen für
sie ein ebenso besonderes und unentbehr-
liches Beförderungsmittel wie die Flügel
für den Vogel. Der Name drang weiter zu
südlichen Nationen, für die der Bericht
über eine solche Art der Bewegung eine
willkommene Kuriosität war. Von Pro-
kops und Jordanes' Tagen findet er sich
ringsum in historischen Schriften, und die
allgemeine Charakteristik seiner Träger
lautet: Schneller als wilde Tiere fahren sie
ringsum über die schneebedeckten Flächen
des Gebirges auf glatten, krummgebogenen
Brettern, bewaffnet mit Bogen und Pfeil,
und erlegen alles, wonach sie schießen (vgl.
P. Diac; Adam Brem. ; Saxo; Snorri;
Hist. Norw.).
§ 7. So ist es auch wahrscheinlich, daß
die Norweger und Schweden schon in ur-
alten Zeiten das Schneeschuhlaufen von
den Lappen gelernt haben (vgl. Frithjof
148
LEIBESÜBUNGEN
Nansen Pd Ski over Grönl. c. 3). In dem
alten Sprichwort: 'es ist ein Schneewetter
im Anzug, sagten die Lappen, da brachten
sie Schneeschuhe zum Verkauf, werden sie
als schlaue Verkäufer von Schneeschuhen an
ihre germanischen Nachbarn dargestellt. —
Zur Wikingerzeit ist der Schneeschuhlauf
über das ganze Norwegen im Gebrauch, und
es muß als sicher angesehen werden, daß
die Nordmänner ihn auch nach Island
verpflanzt haben, wo ja die Naturverhält-
nisse diese Beförderungsart ebenso not-
wendig wie im Heimatland machten.
§ 8. Der älteste bekannte norwegische
Skalde Brage (Anf. d. 9. Jahrhs.), der aus
Norwegens schneeärmster Gegend stammte,
umschreibt Schiffe als „Schneeschuhe des
Seekönigs", wie er ebenso von der Schnee-
schuhgöttin Skaöi (Öndurdis) spricht.
Ebenso werden Schneeschuhnamen bei so-
zusagen allen Skalden der Wikingerzeit
gebraucht, Isländern wie Norwegern. Hier-
zu kommen zahlreiche Zeugnisse der Saga-
literatur über Schneeschuhlauf in Nor-
wegen. Bereits von Harald Schönhaars
Tagen an sehen wir die Boten der Könige
und Späher lange Fahrten zur Winterszeit
droben in den Gebirgsgegenden auf Schnee-
schuhen vornehmen. Der Schneeschuhlauf
wurde zu des Mannes stolzesten Künsten
gerechnet. Man prahlt damit beim Männer-
vergleich in Gesellschaften (Kolbjörn Arna-
son, Sigurd d. Jerusalemfahrer, Harald d.
Hartgemute), er wird bei der Beschreibung
von in solchen Künsten berühmten Män-
nern (Einar thambaskelfir, Arnljot gellini)
hervorgehoben und ist ein beliebtes Motiv
der sagenbildenden Phantasie der Volks-
laune (Vighard, Fiat. I 579; Heming, Fiat.
III 400; Toke, Saxo X 487). Von der
Höhe, die die Schneeschuhkunst allmählich
in Norwegen erreichte, zeugen die Worte des
Königsspiegels: 'Als ein noch größeres
Wunder wird es Dir vorkommen, von sol-
chen Leuten zu hören, die ... so schnell
werden, sowie sie die Bretter von 7 — 8
(d. i. 5 — 6) Ellen Länge unter die Füße bin-
den, daß sie die Vögel im Fluge übertreffen
und die schnellsten Windspiele im Lauf
oder das Renn; die laufen vor dem Hirsch,
denn von solchen Männern gibt es eine
Menge, die in einem Lauf mit ihrem Speer
9 oder noch mehr Rentiere stechen können.'
Namentlich machten die Helgeländer und
Opländer ihren früheren Lehrmeistern, den
Lappen, den Rang streitig als des Nordens
erste Schneeschuhläufer. Dort sind auch
die Gottheiten des Schneeschuhlaufs zu
Hause, Njords Gattin Skadi und Odins
Stiefsohn Ullr. Skaöi ist eine Riesen-
tochter von Thrymheim, 'einem Ort auf
den Bergen'; sie kann sich nicht darin
finden, am Meer zu wohnen, sondern treibt
den Jagdsport auf Schneeschuhen hoch
oben im Gebirge. Ullr wohnt in Ydalir
(den Bogentälern) ; er streift über die Ge-
birgsgegenden auf seinen Schneeschuhen,
läuft auf dem Flußeis mit Tierknochen
unter den Sohlen oder rutscht hernieder
vom Berghang auf seinem Schild.
§ 9. Eine ähnliche Rolle wie in Nor-
wegen spielt die Kunst des Schneeschuh-
laufens in den höhergelegenen Gegenden
Schwedens, und sie war wohl sicher über das
ganze Land bekannt. Schneeschuhlaufende
Bogenschützen finden sich auf schwedischen
Runensteinen des 10. Jahrhs. abgebildet,
und Emund von Skara bedient sich eines
schneeschuhlaufenden Jägers von Dalarne
als Grundlage für seinen satirischen An-
griff auf Olaf Schoßkönig (Hkr. II 184,
Fyinsson).
§ 10. In Dänemark waren die Bedingun-
gen für die Anwendung der Schneeschuhe
nur in geringem Grade vorhanden. Saxo
scheinen sie denn auch fremd zu sein, und
er erwähnt sie nur als ein bei andern Men-
schen ungewöhnliches Beförderungsmittel
der Lappen {inusitata vehicula, Praef. 19),
dessen nordische Benennung er nie anführt,
sondern sie auf verschiedene Weise um-
schreibt {'pandae trabes', 'lubrici stipites',
V248; IX453). Aus der Sage von Tokes
Lauf 'apud Kollam rupem' (X 487) und
aus dem Prahlen Harald Blauzahns von
seiner Fertigkeit im Schneeschuhlaufen
kann man kaum etwas schließen. Es ist
das Bogenschützenmotiv, das die An-
leitung zur Verknüpfung dieser Wander -
sage mit Tokes Namen gegeben hat.
§ 11. In ihrer alten Grundform sind die
Schneeschuhe selbstverständlich ungefähr
ebenso gewesen wie heute, 3 — 5 Ellen lange
und ca. 4 Zoll breite Holzscheiben, krumm
nach oben gebogen am vordersten Ende,
mit einer sorgfältig geglätteten Unterfläche
LEIBESÜBUNGEN
149
und einer Seil- oder Bastschleife, in die
der Fuß hineingesteckt wurde. Zwei Arten
werden erwähnt: skia, mit bloßer Gleit -
fläche — dies waren die gewöhnlichsten —
und andrar, mit einer Unterlage von dünner
Renntierhaut; diese letzten waren nament-
lich in Finnmarken und Helgeland zu
Hause. — Zur Ausrüstung des Schnee-
schuhläufers gehörte weiterhin ein Stab
[skia geisli) , den er dazu gebrauchte, sich
zu stützen wie auch um während des Laufes
auf Berghängen zu lenken und die Fahrt zu
beschleunigen, wenn er sich auf ebenem
Boden bewegte.
VI. Ringkampf. §12. Von regel-
rechtem Ringen (fang, fangbrögä) gab es
zwei Arten: hryggspenning und gllma. Die
erste, auch jetzt überall wohlbekannte Art
des Ringens, bei der die Kämpfer in auf-
rechter Stellung die Arme um ihre Mitte
schlugen, den Rücken preßten und ein-
ander nach hinten drängten mit Zuhilfe-
nahme verschiedener Windungen des
Rumpfes und durch Verschlingungen der
Beine, war dem ganzen Norden gemeinsam
und erscheint bereits zu Beginn der histori-
schen Zeit als eine beliebte, dem Gotte
der Stärke Thor geweihte Leibesübung.
Es war dies hauptsächlich eine Kraftprobe.
§ 13. Die gllma ist dagegen ausschließ-
lich isländisch. Wie bereits durch den Na-
men angedeutet wird (gllma = 'Lichtstrahl,
eine blitzschnelle Bewegung'), war dies eine
kunstmäßige Fertigkeit, welche viel Übung
erforderte und bei der der Ausfall mehr
von der Schnelligkeit und Geschmeidig-
keit abhing als von der Stärke. Der Ringer
griff mit der rechten Hand in den Hosen-
bund des Gegners dicht über der linken
Hüfte, mit der linken Hand griff er von
außen an den rechten Schenkel — oder er
ließ sie frei herunterhängen, bis er sie zu
einem Griff nötig hatte; der Rumpf wurde
nur so weit nach vorn übergebogen, daß
die rechte Brust sich anlegte. Es kam nun
darauf an, durch verschiedene schnelle
Schwingungen und Verdrehungen, meist
mit den Beinen, nur teilweise mit den
Armen, den Gegner aus dem Gleichgewicht
zu bringen und ihn zu Boden zu werfen.
Die Namen der verschiedenen Ringschwin-
gungen (brögd) wie andere Einzelheiten in
den Schilderungen der Sagas zeigen deut-
lich die Identität der alten gllma mit dem
im übrigen mehr entwickelten neuisl. Rin-
gen (Isl. Skemt. ; Timar, Bökm. 1900). Sie
ist, wie es scheint, im 10. Jahrh. entstan-
den, von dieser Zeit ab tritt sie als eine
höchstgeschätzte volksmäßige Kunstfertig-
keit auf, die zur Unterhaltung bei gesell-
schaftlichen Zusammenkünften im öffent-
lichen oder privaten Leben diente oder auf
besonderen Zusammenkünften ausgeübt
wurde. Auf dem Allting befand sich ein
besonderer Ringplatz (Fangabrekka), wo
junge Leute aus den verschiedenen Landes-
vierteln sich zum Kampf zusammenzu-
finden pflegten. Bei solchen Gelegenheiten,
bei denen viele Teilnehmer zugegen waren,
umgeben von einer zahlreichen Zuschauer-
menge, wurde die Vorstellung der größeren
Festlichkeit halber gern als Nachahmung
einer Schlacht angeordnet, indem zwei
nach Ansehen und Tüchtigkeit gewählte
Anführer ( — später genannt boendr und
davon wieder abgeleitet böndagllma — ) die
Kämpfer in der Regel durch eine Art Los-
ziehung in zwei gleiche Parteien einteilten,
die jede auf ihrer Seite auf dem Kampf-
platz aufgestellt wurden; darauf ließen die
Anführer ihre Schar der Reihe nach vor-
rücken, ein oder zwei auf einmal, bis alle
von der einen Partei gefallen waren.
VII. Schwimmen (sund). § 14.
Als Küstenbewohner, dessen Erwerbswirk-
samkeit ebenso zu Wasser wie zu Lande
vor sich ging, pflegte der alte Nordmann
das Schwimmen zuvörderst aus prakti-
schen Rücksichten, um sein Leben bergen
zu können, wenn sein Fahrzeug kenterte
oder Feinde ihn dazu zwangen, Rettung
in den Wogen zu suchen. Aber es wurde
bald weiter zu einem erzieherischen und
unterhaltenden Sport entwickelt, ja zu
einer kunstmäßigen Fertigkeit. Neben dem
Bogenschießen steht es am höchsten unter
den Künsten dieser Art; in allgemeiner
Ausbreitung übertrifft es den Betrieb in
der Gegenwart. Es wurde von Kindes-
beinen von Freigebornen und Knechten, ja
sogar von Frauen geübt. Wir sehen die
Jungen sich am Strande, in den Seen,
Flüssen und warmen Quellen ( — auf Is-
land — ) in der Nähe ihrer väterlichen Ge-
höfte tummeln. Wir sehen, wie diese
Kunst zur Anwendung kommt als Volks-
150
LEICHDORN— LEKTIONSTON
belustigung auf Dingen, auf Märkten und
andern Versammlungen. Namentlich in
Hafenstädten und außerhalb der Königs-
höfe wurden häufig öffentliche Schwimm-
proben veranstaltet (zB. in Nidaros).
Man wetteiferte im Weitschwimmen, aber
sehr häufig ging doch der Wettkampf darauf
aus, einander zu tauchen. Es war ge-
radezu ein Ringkampf im Wasser. Erst
wenn die Kräfte des Gegners erschöpft
waren und er sich mühsam hatte ans Land
schleppen müssen, zeigte der Sieger, was
er weiteres leisten konnte. Den Grund dazu,
daß man so großen Wert auf die Tauch-
fähigkeit legte, muß man in dem Umstand
suchen, daß es von Wichtigkeit war, un-
bemerkt während eines unglücklichen
Kampfes zur See von den Schiffen fort zu
können.
§ 15. Die Fertigkeit, die manche
Schwimmer des Altertums erreichten,
scheint geradezu erstaunlich. In voller
Rüstung konnten sie Strecken zurücklegen
oder Tauchproben ausführen, welche nur
wenige Schwimmer der Gegenwart ihnen
nachmachen würden. Zur Winterszeit
sträubten sie sich ebensowenig, sich ins
Meer zu stürzen oder in den von Eis um-
gebenen Fluß. Der Färinger Sigmund Bres-
tisson schwimmt gut eine Meile, den größten
Teil des Weges mit seinem Kameraden auf
dem Rücken. Der Isländer Grettir As-
mundsson legt eine ähnliche Strecke, in
kaltem Herbstwetter zurück; die Finger
hatte er mit einer Schnur, die als Schwimm-
haut diente, zusammengebunden. Am
meisten eingenommen sind jedoch die Saga-
erzähler von Olaf Tryggvasons Schwimm-
fertigkeit; 'er pflegte in der Brünne zu
schwimmen, und konnte sich diese unter
Wasser ausziehen', und er taucht nach
einem Ankertau in starkem Sturm. Einen
ebenbürtigen trifft er in dem Isländer
Kjartan Olafsson. Sigurd Slembes 'einzig
dastehende Fertigkeit im Schwimmen'
wird ausführlich von Saxo (XIV 787) ge-
schildert in der Erzählung von seinem ver-
zweifelten Versuch, nach der Niederlage
von Hölminn grä (1139) von seinem Schiff
zu entkommen.
§ 16. Von sagenberühmten Schwimmern
kann man weiterhin außer an Beowulf an
Örvar-Odd, Indride ilbreid und Heming
Aslaksson (Fiat. I463; III410) erinnern. —
Im Ausland erfreuten sich nordische Wikin-
ger großen Ansehens wegen, ihrer Tüch-
tigkeit in dieser Kunst. So sagt ein irischer
Dichter von dem von Nordleuten bewohn-
ten Dublin: 'Seinen Söhnen geb ich den
Vorrang im Schwimmen, seinen Töchtern
in Schönheit.'
Weiteres unter 'Sport', 'Spiele',
'Waffenübungen'.
K e y s e r Efterl. Skrifter. Bjarnason
Ipröttir fornmanna Reykjavik 1908.
Björn Bjarnason.
Leichdorn, mhd. lihtorn, mnd. lyckdorn,
später agerstenaug, ägerstenaug, hüner aug,
kommt erst mit dem engen Schuhwerk im
14. Jh. auf. Mnd. bezeichnet llkdorn auch
das Gerstenkorn im Auge (Schiller-Lübben,
2, 694; M. Heyne Hausaltert. III. 138).
Ob der oculus pullinus der Einsiedler ,,Ho-
milie de sacrilegiis" aus dem Ende des
8. Jhs. (vgl. 'Heilaberglaube'), aber nicht
dennoch das Hühnerauge, den „clavus
pedis", bedeutet? Das scheint mir doch
unabweisbar. Auch im 8. Jh. gab es eben
schon eitle Menschen und zu kleine Schuhe.
Vgl. auch den „occulus pullinus" in der
Chirurgia Jamati aus dem 12. Jahrh.
M. H ö f 1 e r Dtsch. Krankheitsnamenbuch
98. 362 f. Sudhoff.
Leiter. Die L. hatte eine doppelte Ver-
wendung; im alltäglichen Leben diente sie
als Treppe, im Kriege zum Ersteigen der
Wälle. Die einfachste Leiter war die Stiege
(altnord. stigi, stegi). Eine solche führte in
Skandinavien zum Hängeboden der Stube
und war als Feuerleiter für die Höfe der
Städte gesetzlich geboten. Eine mit Ge-
länder (handrid, handrif für *handßrif, zu
ßrifa, „greifen") versehene Treppe hieß
rid\ eine solche führte von außen zum
Söller, ebenso zum Abort, wenn dieser auf
Pfosten gebaut war. In ähnlicher Weise
vermittelte den Zugang zum altdeutschen
Söller eine zur Seite des Hauses ange-
brachte, oben in einem breiteren überdeck-
ten Antritt endigende Treppenanlage (ahd.
hleitara = ags. hlcedder, mit griech. xXijxac
'Leiter' und weiter mit 'lehnen' verwandt) ;
vgl. Heyne Hausaltertümer I 81 f.
Hjalmar Falk.
Lektionston ist die Weise, biblische
Stücke, besonders Evangelien und Epistel,
LEMOVII— LETTNER
I5i
auf einer Tonstufe mit einfachen Tonfällen
an den Interpunktionsstellen vorzulesen.
Man schrieb ihn durch die sog. ,, Kirchen -
akzente" vor. Er ist eine vereinfachte
Psalmodie (s. Akzente 2, 3).
O. Fleischer.
Lemovii. Die Stelle bei Tacitus Germ.
43: protinus deinde ab Oceano Rugii et Le-
movii ist die einzige, der wir die Kenntnis
dieses Namens danken, der auch etymo-
logisch noch unaufgeklärt ist. Da die
Rugier ohne Zweifel unmittelbare Nach-
barn der Goten sind, haben wir die L.
weiter westlich zu suchen, dort, wo die
StSttvot (und <I>apooetvoi) des Ptol. stehen.
In dieselbe Gegend gehören wohl die Wids.
21. 69 mit den Rugiern zusammen genann-
ten G 1 o m m a n (s. d.).
Ko ss in na IF. 7, 281 f. zieht die
Lesart Lemonii vor und knüpft an die
skandinavischen Aeucüvoi des Ptol. an, von
denen er die L. ausgehen läßt.
R. Much.
lendrmadr (anord.). Dem 1., einem, wie
der Name sagt, mit Land beliehenen Manne,
sind in den norwegischen Rechtsbüchern,
insbesondere in den GulafnngslQg, ver-
schiedentlich öffentliche Funktionen über-
tragen, in Konkurrenz mit syslumad'r und
ärma&r (s. d.), doch nimmt der 1. in der
norwegischen Staatsverfassung nicht eine
selbständige Stellung ein, sondern seine
Nennung erklärt sich daraus, daß die Funk-
tionen der eben genannten Beamten einem
1. übertragen sein oder ein solcher Beamter
1. sein konnte.
Lit. s. bei s. 7 s 1 u m ä ö r. v. Schwerin.
Lettner [lectorium). A. Süden. § 1.
Der L. ist eine Schranke mit mittlerem
Durchgange quer vor dem Chor oder Kreuz -
schiff der Kirchen, auf der links und rechts
kanzelartige Aufbauten sich erhoben zur
Verlesung der Evangelien und Episteln.
Ausnahmsweise wurde von da aus gepre-
digt; vorübergehend das Hallelujah und
die Sequenzen (Prosen) gesungen. In den
Kapitularien Karls des Großen wurde be-
stimmt, daß seine Verordnungen vom
Lettner der Kirchen verkündet werden
sollten.
§ 2. Die Lettner waren als Schranken
im Mittelschiff schon in den altchrist-
lichen Kirchen vorhanden, wo sie den
chorus psallentium vom Laienpublikum
trennten. Das bekannteste Beispiel dieser
Art dürfte der ausgezeichnet erhaltene mar-
morne in S. demente in Rom sein, wohl
aus dem 5. Jahrh. Bei den Langobarden
in Italien waren Lettner überall üblich, wo-
von noch zahlreiche Beispiele oder Reste
zeugen. So im tempietto zu Cividale
(8. Jahrh.), im Dom zu Torcello mit Kanzel
links, im II. Jahrh. zum Teil erneuert;
ganz ähnlich der in Magliano de' Marsi
(Abruzzen), der freilich von 11 50 sein soll,
jedoch in der Hauptsache erheblich älter
sein wird. Bedeutende Reste in den beiden
Kirchen zu Toscanella aus dem 9. Jahrh.
§ 3. Die in den nordischen Kirchen, wie
in S. Peter zu Metz und dem Dom zu Trier,
vorhandenen Schrankenreste aus dem 7.
oder 8. Jahrh. sind als Reste von Lettnern
anzusehen, die wie jene langobardischen
als geschlossene Brüstungen Pfeiler oder
Säulen trugen; der Durchblick konnte mit
Vorhängen verwehrt werden. Etwas Ähn-
liches wohl auch in der Basilika Einhards
zu Steinbach. — Statt des mittleren Durch-
ganges ordnete das beginnende Mittelalter
seitliche Türen an, zwischen die man den
Laienaltar unter den Lettner stellte. Eine
lettnerartige Anlage mit seitlichen Ein-
gängen findet sich jedoch bereits in Sta.
Cristina de Lena in Asturien, einer west-
gotischen kleinen Kirche des 8. Jahrhs.
Viollet le Duc Dictionnaire rais. de
V architecture VI p. 147. A. Haupt Älteste
Kunst der Germ. 214, 233. A. Haupt.
_ B. Nor de n. § 4." Der Lettner heißt
neunorw. rodeloft; ein entsprechendes alt-
norw. Wort, etwa *röd'ulopt, kommt in der
altnord. Lit. nicht vor. Diesen Vorbau vor
dem Chor findet man in mehreren nordi-
schen Kirchen, ob schon vor dem Jahre
1200, ist jedoch zweifelhaft. In den Stab-
kirchen zu Aal und Thorpe in Hallingdal,
die um 1200 gebaut sind, finden wir L. (den
L. von Thorpe noch an Ort und Stelle, den
von Aal in der Sammlung der Universität
Christiania). Diese Lettner, auf denen die
singenden Geistlichen standen, haben zwei
Stockwerke. Das untere hat die Diele der
Kirche als Fußboden und als Decke die
Diele des oberen, die etwas über Mannes-
höhe in den tragenden Säulen befestigt
wurde. Als Dach des Ganzen diente ein
152
LEUCA, LEUGA— LEUMUND
mit Gemälden geschmücktes Holzgewölbe:
zu Thorpe sehen wir die Geschichte der
hl. Margareta von Antiochia, in Aal alt-
und neutestamentliche Darstellungen (im
ganzen 22 Bilder), unter diesen, dem Chor
zugewandt, das hl. Abendmahl, dem Schiffe
zugewandt, den Gekreuzigten. In der Stein-
kirche zu Kinn (Stift Bergen) findet man
einen sehr alten L. mit plastischen Holz-
figuren von Heiligen.
Nicolaysen Norske Fornlevninger.
L. Dietrichson.
Leuca, leuga, leuua. § 1. Ein gallisches
W e g e m a ß , das aber schon zur Römer-
zeit in Germanien bekannt wurde und
tief ins Mittelalter hinein in Anwendung
blieb. Altdeutsche Glossen übersetzen
leuuas = mila, aber auch mit halp mlla.
Nach dem bayerischen Volksrecht I 13
sind die Kolonen der Kirche zu Fron-
fuhren usque 50 lewas verpflichtet.
§ 2. Die Leuca betrug ursprünglich
wohl 6750- drusianische Fuß zu 332,7 mm
oder 2245V2 m, die aber von den Römern
nach übereinstimmenden Zeugnissen auf
2220 m oder anderthalb römische Meilen
abgerundet wurden. Die Wessobrunner
Glosse: Leuua finitur passibus mille quin-
gentis ist den Etymologien Isidors, Buch XV,
Kap. 16 entnommen.
Hultsch Metrol. 691 und MRS. II no-
S t einm ey er-Si evers II 353 n. 12; 356
n. 8. A. Luschin v. Ebengreuth.
Leuchtturm. Die Römer erbauten wäh-
rend ihrer Herrschaft in Gallien und Britan-
nien Leuchttürme an der Kanalküste, ins-
besondere in den für den Verkehr wichtig-
sten Häfen Dover und Boulogne (Gessoria-
cum). Auch ein in Richborough (bei Sand-
wich) erhaltenes römisches Bauwerk stellt
wahrscheinlich die Reste eines L. oder
Fanals dar. In ags. Zeit kannte man die
Bedeutung dieser Bauwerke noch sehr
wohl (Beda, Hist. Eccl. I c. 11), und es
ist möglich, daß das Leuchtfeuer von
Dover in Betrieb war. Den Turm von
Boulogne ließ Karl d. Gr. 811 wieder in-
stand setzen und verordnete die regel-
mäßige Unterhaltung des Leuchtfeuers
(Ann. Regni Franc. 811), die in der Tat
bei dem regen Überfahrtverkehr ein Be-
dürfnis war. Die Feuer sind als offene
Kohlenfeuer (Blusen) zu denken. In der
nachfolgenden Normannenzeit wurde der
Betrieb jedoch kaum aufrecht erhalten,
obwohl der L. noch mehrfach erwähnt wird
(MGS. XIV 164, XV 408). Spätere Nach- ,
richten von Leuchtfeuern im germ. Europa
stammen erst wieder aus dem 13. Jh. Die
auf den Vorbergen Norwegens in Kriegs -
zeiten angezündeten Feuer dienten der
Nachrichtenübermittlung, nicht nautischen
Zwecken.
Scarth Roman Britain 155 f. Abel-
Simson Karl d. Gr. II 470 n. 1. W. Vogel.
Leudes. Das Wort idg. Ursprungs
(Kluge, EWb. sv. Leute), das überaus häufig
bei den Franken, aber auch bei den West-
goten, Burgundern und Angelsachsen be-
gegnet (leudi oder leodi, ags. leod, wgot. leudes,
bürg, leudis), hat die Grundbedeutung
'freier Mann'; daher leudis für Wergeid
bei Franken und Friesen, leod und leodgeld
bei Angelsachsen (Liebermann Ges. d.
Angels.'2, 133). Meist sind unter den Leu-
des die Untertanen, die,, Leute" schlechthin,
zu verstehen, mitunter nur in engerer Be-
deutung jene Leute, die in einem besonderen
Verhältnis zum König stehen, die Beamten,
die Gefolgsleute, ohne daß indessen im
fränkischen Reich eine rechtlich scharf ab-
gegrenzte Gruppe von Bevorzugten ver-
standen werden könnte. In der Karo-
lingerzeit schon wird der Gebrauch der
Bezeichnung selten, weil andere soziale und
politische Gruppierungen der Königsleute
andere Benennungen verlangten, in nach-
karolingischer Zeit kommt das Wort nur
in Urkunden vor, welche ältere Vorlagen
abschreiben.
Waitz DVG. 2a, 348s.; 2b, S. 221 ff.
P. Roth Gesch. d. Benefizialwesens, 1850,
S. 276 ff. G. Seeliger.
Leumund. §1. Deutschland und
England. Der schlechte Leumund, die
Bescholtenheit, hatte nachteilige Folgen für
die Stellung des Bescholtenen im Prozeß.
Im Beweisrecht galt er wie als zeugnis-, so
als eidesunfähig, weshalb er sich nicht
anders als durch Gottesurteil, den schwer-
sten Beweis, reinigen konnte. Er war ferner
besonders harter Bestrafung ausgesetzt.
Durch ein Gesetz Childeberts II. von 596
wurde angeordnet, daß derjenige, den fünf
oder sieben unbescholtene Männer eidlich
als Dieb oder Missetäter bezeichnen, ohne
LEX ALAMANNORUM— LEX BAIUWARIORUM
153
rechtsförmliches Verfahren solle getötet
werden dürfen. Immerhin ist dieses sum-
marische Verfahren gegen die homines
criminosi, d. h. notorische Missetäter, nicht
allgemein geworden. Nur in bezug auf
Diebe, Zauberer und Hexen wird in karo-
lingischen Kapitularien ähnliches festge-
setzt. Im übrigen ging man gegen übel Be-
leumundete, gegen verdächtige Personen
im Wege des Rügeverfahrens (s. d.) vor.
In den Gesetzen König Ines werden be-
scholtene Verbrecher mit Verstümmelung
bestraft. In Deutschland ist erst im MA.
ein eigenes Verfahren gegen die sog. ,, schäd-
lichen Leute" entwickelt worden.
B r u n n e r DRG. 2, 489 f. R. Hübner.
§ 2. Norden. Nordische Quellen
heben wiederholt hervor, daß Zeugen
,,gute", ,, unbescholtene" Männer sein sol-
len. Die „Unehrlichkeit" ferner zog gewisse
Rechtsnachteile nach sich (s. Unehrliche
Leute). Vgl. auch ' Rügeverfahren'.
K. Lehmann.
Lex Alamannorutn. Schon in der ersten
Hälfte des 7. Jhs., vermutlich unter Dago-
bert I. (628 — 638), haben die Alamannen
unter fränkischem Einfluß eine Aufzeich-
nung ihres Volksrechts erhalten, den sog.
Pactus Alamannorum, von dem
5 Bruchstücke erhalten sind. Ein anderes
aus derselben Zeit oder aus der Zeit
Chlothars IL (613 — 628) stammendes, ent-
weder für mehrere Herzogtümer (Brun-
ner) oder für Alamannien allein (Amira)
erlassenes merowingisches Königsge-
setz hat Brunner durch eine Verglei-
chung mit der Lex Baiuwariorum (s. u.)
nachgewiesen. Unter Benutzung dieser
beiden Quellen sowie des westgotischen
Gesetzbuchs Eurichs I. ist die Lex Ala-
mannorum entstanden, ein unter Mit-
wirkung der alamannischen Stammesver-
sammlung erlassenes Gesetz Herzog Laut-
frids (709 — 730), das in annähernd 50 Hand-
schriften überliefert ist.
Kritische Ausgabe des Pactus und der Lex
von K. L e h m a n n in MG. 4° Leg. barb. V, 1.
B r u n n e r DRG. lz 44S ff. u. Schröder
DRG. 5 257 f. (Dort die übrige Literatur.)
B r u n n e r Über ein verschollenes inerow.
Königsgesetz des 7. Jhs. (Berlin. Sitzungsber.
1901, 942 ff.), v. Schwind Neues Archiv 31,
416 ff.; 33, 605 ff. — S. u. Volks rechte.
S. Rietschel.
Lex Angliorutn et Werinorum, hoc est
Thuringorum, oder Lex Thuringorum
nennt sich eine nur in Herolds Druck und
in einer Handschrift erhaltene lateinische
Rechtsaufzeichnung, deren Heimat, man
gelegentlich in Belgien suchte, die man
aber heute fast allgemein mit Recht als
das Volksrecht der in den thüringischen
Gauen Engili und Werenofeld an der Un-
strut angesessenen, in den Thüringern auf-
gegangenen ingväonischen Angeln und
Warnen ansieht. Die L. T. lehnt sich stark
an die Lex Ribuaria (s. u.) an, zeigt auch
einige Berührungspunkte mit der Lex
Saxonum (s. u.). Sie stammt aus karo-
lingischer Zeit und verdankt ihre Ent-
stehung wahrscheinlich der Gesetzgebungs-
tätigkeit des Aachener Reichstages von 802.
Ausgabe v. K. F. v. R i c h t h 0 f e n jun. in
MGL. V 103 ff.
B r u n n e r DRG. IJ 469 ff. u. Schröder
DRG. 5 261 (dort auch die weitere Literatur). —
S. u. V 0 1 k s r e c h t e. S. Rietschel.
Lex Baiuwariorum, das lateinisch ab-
gefaßte Volksrecht der Bayern, ist in etwa
30 nicht allzusehr voneinander abweichen-
den Handschriften überliefert. Benutzt ist
in ihr das westgotische Gesetzbuch des
Eurich sowie ein von Brunner nachge-
wiesenes merowingisches Königsgesetz,
wahrscheinlich aus der Zeit Chlothars II.
oder Dagoberts I. (613 — 638); ob die Über-
einstimmung mit der Lex Alamannorum
(s. d.) aus einer Benutzung des alamanni-
schen Volksrechts oder aus einer gemein-
samen Vorlage beider Volksrechte zu er-
klären ist, läßt sich nicht mit Sicherheit
entscheiden, doch spricht die Wahrschein-
lichkeit für die erstgenannte Annahme.
Im Gegensatz zu der älteren Ansicht Roths
und Merkels erblickt man heute nach dem
Vorgang von Waitz in der L. B. ein ein-
heitliches Gesetz, das in einer Zeit starker
fränkischer Oberherrschaft geschaffen wur-
de. Während Waitz an die Zeit Dagoberts I.
dachte, verlegt die herrschende Lehre
(Brunner, v. Schwind usw.) sie in die Zeit
der fränkischen Vorherrschaft unter Odilo
(744 — 748). Mit Unrecht, denn Tassilo,
dem Nachfolger Odilos, gegenüber wird sie
als precessorum vestrorum depicta pactus be-
zeichnet; sie muß also unter mehreren
seiner Vorgänger in Geltung gewesen sein.
154
LEX BURGUNDIONUM— LEX FRISIONUM
Auch weisen die eherechtlichen Bestim-
mungen auf die Zeit vor der bonifazischen
Kirchenreform. Am meisten hat für sich
die Annahme einer Entstehung unter der
Oberherrschaft Karl Martells während
der Regierung Hukperts (725
bis 739). Zusatzgesetze zur L. B. sind die
Beschlüsse des Aschheimer Konzils von
756 (?), die Dekrete Tassilos von Dingol-
fing und Nemhing (770, 772) und ein Ka-
pitulare Karls d. Gr. (801 — 813).
Ausgabe von Merkel in MGL. III 183 ff.
(unzulänglich). Eine neue kritische Ausgabe
bereitet v. Schwind vor.
B r u n n e r DRG. I* 454 ff. und Schrö-
der DRG. 5 258 f. (dort auch die weitere
Literatur), v. Schwind Neues Archiv 31,
401 ff.; 33, 605 ff. — S. u. V o 1 k s r e c h t e.
S. Rietschel.
Lex Burgundionum, das in 11 Hand-
schriften überlieferte Volksrecht der Bur-
gunden, ist kein einheitliches Gesetz, son-
dern eine allmählich entstandene offizielle
Sammlung burgundischer Königsgesetze
des ausgehenden 5. und beginnenden 6. Jhs.
Den Grundstock bilden die Titel 1 — 41,
eine von König Gundobad (darum auch
Lex Gundobada genannt) in den letzten
Jahren des 5. Jhs. veranstaltete amtliche
Zusammenstellung der Gesetze seiner Vor-
fahren und seiner eigenen Gesetze. Daran
reihen sich in den Titeln 42 — 88 Königs-
gesetze von 501—517, die Gundobads Sohn
Sigismund hinzufügte, als er die Sammlung
seines Vaters 517 von neuem publizierte.
Die Titel 89 — 105, die nur in einem Teil
der Handschriften stehen, sind später hin-
zugefügte Novellen; auch sonst bieten
einige Handschriften einzelne burgundische
Gesetze, die nicht in die Sammlung aufge-
nommen sind. Die L. B., die nicht allein
für die Burgunden, sondern auch für die
Rechtshändel zwischen Römern und Bur-
gunden zur Anwendung kommen sollte, ist
trotz ihres höheren Alters von der römi-
schen Kultur sehr viel stärker berührt als
die Volksrechte der westgermanischen
Stämme. Das römische Recht ist in ihr
stärker benutzt; außerdem zeigen sich
starke Spuren der Benutzung des west-
gotischen Gesetzbuchs Eurichs (s. Leges
Visigothorum).
Kritische Ausgabe von v. S a 1 i s in MG. 40
Leg. barb. II, 1.
Z e u m e r Neues Archiv XXV 257 ff. Brun-
ner DRG. P 497 ff. u. Schröder DRG.
5 248. — S. u. Volksrechte.
S. Rietschel.
Lex Frisionum (§ 1) (richtiger Fresionum)
ist eine nur in dem Drucke Herolds von
1557 überlieferte lateinische Aufzeichnung
über das Volksrecht der Friesen. Dabei
bezeichnen sich wiederholt Stellen des
Haupttextes als das Recht Mittelfrieslands,
während das abweichende ost- und west-
friesische Recht anhangsweise mitgeteilt
wird. An den aus 22 sehr ungleichen Teilen
bestehenden Hauptteil schließt sich ein
Abschnitt, der die Überschrift Additio sa-
pientum trägt und (wenigstens größten-
teils) Weisungen zweier Rechtskundiger,.
Wlemar und Saxmund, enthält; eine solche
Weisung des Wlemar findet sich auch im
Hauptteil, eine andere ist in Herolds Druck
versehentlich in die Lex Angliorum et
Werinorum (s. o.) geraten.
§ 2. Daß die L. F. kein Gesetzbuch ist,
wird heute allgemein anerkannt. Sie ent-
hält inhaltlich recht verschiedenartige
Stücke, neben den Weisungen der beiden
Rechtskundigen dürre Aufzählungen von
Bußzahlen, detaillierte Bestimmungen über
das Verfahren, endlich Bestandteile, die
sich als königliche Satzung bezeichnen
(Tit. VII) oder als solche wohl anzusehen
sind (Tit. XVII— XX); auch sind die
Münzbezeichnungen in den einzelnen Be-
standteilen verschieden, und es fehlt nicht
an Wiederholungen und Widersprüchen.
Dagegen ist die L. F. sprachlich durchaus
einheitlich, besonders in den deutschen
Worten, die in der ganzen Lex zerstreut
sind und keinem friesischen, sondern einem
fränkischen Dialekt angehören. Schon das
spricht gegen die herrschende Lehre, die
in der L. F. eine Privatkompila-
tion erblickt, als deren Urheber doch
nur ein im Lande selbst Eingesessener ge-
dacht werden kann. Unvereinbar mit dieser
Ansicht ist ferner die Art, wie die Weisun-
gen der Rechtskundigen eingeleitet werden
{haec Wlemarus addidit, haec iuditia Sax-
mundus dictavit, Wlemarus dicit, haec
iudicia Wlemarus dictavit); sie zeigt, daß
die Aufzeichnung auf mündlichen
Vortrag der beiden erfolgte. Das Richtige
trifft in der Hauptsache Heck : Die L. F.
LEX RIBUARIA— LEX SALICA
155
ist, ähnlich wie die Ewa Chamavorum (s. o.),
ein von fränkischen Beamten aufgenomme-
nes Protokoll über Rechts-
weisungen des friesischen Rechts, die
wahrscheinlich im Zusammenhang mit der
legislatorischen Tätigkeit des Reichstags
von Aachen 802 eingeholt wurden. So
erklärt sich der fränkische Dialekt, so er-
klärt sich die sprachliche Einheitlichkeit
bei inhaltlicher Mannigfaltigkeit, da die
von den Befragten erteilten Rechtsweisun-
gen Rechtssätze sehr verschiedener Her-
kunft, zum Teil noch solche aus der heidni-
schen Zeit, enthielten. So erklären sich
ferner die eigentümlichen Anklänge an die
Lex Alamannorum, deren Tatbestände oft
nahezu wörtlich wiedergegeben werden,
während die Bußzahlen durchweg ver-
schieden sind: sie diente als Schema für die
Einzelfragen, die an die Rechtsweisenden
gerichtet wurden, ähnlich wie bei der Ewa
Chamavorum die Lex Baiuvariorum.
Ausgabe von K. v. Richthofen Fries.
Rechtsquellen S. XXIX ff. und MGL. III 631 ff.
von P a t e 1 1 a 1892.
B r u n n e r DRG. I* 475 ff. u. Schröder
DRG. 5 261 ff. (dort die übrige Literatur).
Heck Gemeinfreie 235 ff., Vtjs. f. Soz. u.
MG. II 376 ff. J a e k e 1 Neues Archiv 32
263 ff. (unmethodisch). — S. u. Volksrechte
S. Rietschel.
Lex Ribuaria, das lateinisch geschrie-
bene Volksrecht der ribuarischen Franken,
ist in 35 Handschriften und einigen alten
Drucken überliefert, die ausnahmslos nicht
die ursprüngliche Fassung, sondern eine
wahrscheinlich unter Karl d. Gr. veranstal-
tete amtliche Neurezension wiedergeben.
Dazu kam 803 ein Zusatzkapitulare Karls.
Die L. R. war schon in ihrer ursprüng-
lichen Fassung eine Kompilation. Als den
ältesten Bestandteil haben wir die Titel
32 — 64 (mit Ausnahme des eingeschobenen
Königsgesetzes Titel 57 — 62) anzusehen,
eine ribuarische Bearbeitung der Lex Salica
(s. u.), die wohl noch in die 2. Hälfte des
6. Jhs. fällt. Von den übrigen Teilen zeigen
der erste (Titel I — 31) und der vierte (Titel
80 — 89) ebenfalls starke Spuren der Be-
nutzung der Lex Salica; Teil I wird meist
(ob mit Recht?) noch in das 6. Jh. verlegt,
während Teil 4 sicher jünger, ja vielleicht
der fertigen Kompilation erst später ange-
fügt worden ist. Den 3. Teil (Titel 65 — 79),
der keinerlei Abhängigkeit von der Lex
Salica zeigt, verlegt man gewöhnlich in
die Zeit Dagoberts I. (628 — 639), als dessen
Werk man auch wohl die ganze Kompila-
tion betrachten darf.
Kritische Ausgabe von S o h m 1883 in MGL.
V 185 ff. (davon ein Textabdruck in 8°).
S o h m Zschr. f. Rechtsgesch. 5 380 ff. und
MGL. V a. a. O. E. M a y e r Zur Entstehung
der Lex Ribuariorum 1886; Brunner DRG.
I* 442 ff. Schröder DRG. 5 253 ff. (dort die
übrige Literatur). — S. u. Volksrechte.
S. Rietschel.
Lex Salica (§ 1), das in barbarischem
Latein aufgezeichnete Volksrecht der sali-
schen Franken, ist in annähernd 70 Hand-
schriften überliefert, von denen allerdings
die große Mehrzahl die Lex emendata, eine
unter Karl d. Gr. veranstaltete, gram-
matisch und stilistisch verbesserte Neu-
redaktion, bieten. Der ursprünglichen
Fassung am nächsten steht ein in 65 Titel
eingeteilter Text, und zwar nicht, wie man
früher glaubte, in der durch 4 Handschrif-
ten überlieferten kürzeren, sondern, wie
Krammer gezeigt hat, in der von 2 Pariser
Handschriften vertretenen ausführlicheren
Fassung. Eine Eigentümlichkeit der älte-
ren Handschriften ist die sog. Malbergische
Glosse (s. u.). Im Laufe der Zeit hat der
ursprüngliche Text zahlreiche Zusätze er-
halten, von denen keine Handschrift frei
ist, und die teils in den Text eingeschoben,
teils amSchlusse angehängt sind; zu den letz-
teren gehören mehrere Königsgesetze des
6. Jhs., nämlich der P actus pro tenore pacis
Childeberts I. und Chlothars I. (vor 558),
das Edikt Chilperichs I. (561—584) und die
Decretio Childeberts IL von 596. Wie weit
diese älteren Zusätze amtlicher oder pri-
vater Natur sind, ist nicht zu entscheiden.
Wirkliche Zusatzgesetze sind die Capitu-
laria ad legem Salicam Karls d. Gr. und
Ludwigs d. Fr. Eine juristische Literatur
zur L. S. sind die in einigen Handschriften
enthaltenen, zum Teil noch merowingischen
Remissorien (Zusammenstellungen
der Bußzahlen), darunter die altertüm-
lichen Ch unnas, eine Umrechnungs-
tabelle der Denarhunderte in Schillinge.
Ferner existiert ein Bruchstück einer alt-
fränkischen Übersetzung.
156
LEX SAXONUM— LIEGENSCHAFTSPROZESS
§ 2. Der Grundtext der L. S. geht, wie
es scheint, auf ein älteres salisches Rechts-
weistum, vielleicht auch auf einzelne Königs -
gesetze zurück. Außerdem ist das west-
gotische Gesetzbuch Eurichs (i. Leges Visi-
gothorum) stark benutzt. Das Ganze ist
offenbar ein unter Mitwirkung der Volks-
versammlung zustande gekommenes Kö-
nigsgesetz.
§ 3. Über die Zeit und Art der Entstehung
berichten mehrere in verschiedenen Hand-
schriften erhaltene Prologe und Epiloge,
deren Glaubwürdigkeit allerdings umstrit-
ten ist, und deren Inhalt verschieden ge-
deutet wird. Während man früher dazu
neigte, die Entstehung noch in das 5. Jh.
zu verlegen, schwanken heute die An-
sichten zwischen den letzten 4 Regierungs-
jahren Chlodwigs (507 — 511) (Brunner) und
der Zeit Chlothars IL und Dagoberts I.
(613 — 639) (Hilliger). Der längere Prolog
und eine von ihm unabhängige Quelle
weisen auf eine Entstehung in dem nach
Chlodomers Tod ganz West- und Nord-
west Frankreich umfassenden Reiche Childe-
berts I. und Chlothars I. (524—558); be-
stätigt wird dies Resultat durch die Münz-
währung des Gesetzes, sowie durch den
Titel 47, der eine fränkische Besiedlung
des erst 507 — 5 1 1 eroberten Landes südlich
der Loire, sowie eine Beschränkung des
Reichsgebietes auf West- und Nordwest-
Frankreich voraussetzt.
Synoptische Ausgabe der verschiedenen Texte
von Hess eis 1880; Ausgaben einzelner
Handschriften von Holder 1879, 80; kritische
Schulausgaben mit Anmerkungen bzw. Erläute-
rungen von Behrend 2 1897 und G e f f -
c k e n 1898. Eine Ausgabe für die MG. bereitet
M. Krammer vor.
W a i t z Das alte Recht der saUschen Franken,
1846. Brunner DRG. I2 427 ff. u. Schröder
DRG. 5 249 ff . (dort die übrige Literatur). Kram-
mer Neues Archiv 30, 261 ff. Hilliger
Histor. Vtjs. 1903, 196 ff., 453 ff.; 1907) 1 ff-;
1909, 161 ff. B r u n n e r SZfKG. 29, 135 ff.
Rietschel, ebenda 27, 253 ff., 30, 117 ff.
Luschin v. Ebengreuth Der Denar d.
Lex Salica 1910 (Wiener Sitzungsber. phil. hist.
Kl. 163, 4). — S. u. Volksrechte. S. Rietschel.
Lex Saxonum. Die ältere Gesetzgebung
Karls d. Gr. für Sachsen stellen 2 Kapitu-
larien dar, die Capitulatio de par-
tibus Saxoniae, ein hartes, wahr-
scheinlich 782 erlassenes Gesetz des Er-
oberers, und das Capitulare S a -
x o n i c u m , eine auf dem Aachener
Reichstag von 797 unter Mitwirkung der
Sachsen erlassene mildere Satzung. Jün-
ger ist die Lex Saxonum, das in
zwei Handschriften und zwei älteren Druk-
ken überlieferte Volksrecht der Sachsen,
ein einheitliches Gesetz, dessen erste 20
Kapitel allerdings, trotz der Anlehnung
an die Lex Ribuaria (s. 0.), auf älteres Recht
zurückzugehen scheinen, und dessen Ab-
fassung wohl mit der Gesetzgebungstätig-
keit des Aachener Reichstags von 802 zu-
sammenhängt.
Ausgabe aller drei Rechtsquellen von K. v 0 n
Richthofen in MGL. V 1 ff.
Brunner DRG. I2 464 ff. u. Schröder
DRG. 5 260 (dort auch die weitere Lit.). — S. u.
Volksrechte. S. Rietschel.
Liegenschaftsprozeß. A. Deutschland
und England. Ein Rechtsgang um
Liegenschaften konnte erst nach Ausbil-
dung des Privateigentums an Grund und
Boden zu erheblicherer Bedeutung ge-
langen; die Lex Salica kennt ihn noch
nicht. Auch in ihm handelte es sich dem
Charakter des alten Prozeßrechts ent-
sprechend von Haus aus um den Vorwurf
rechtswidrigen Verhaltens, ursprünglich
rechtswidriger Landnahme (fries. londräf,
ags. reafläc = Raub; malo ordine invadere),
später rechtswidriger Vorenthaltung (malo
ordine relinere). Da die Klage um Liegen-
schaften ebenso wie die Fahrnisklage ur-
sprünglich Deliktscharakter hatte, so mußte
die unterliegende Partei nicht nur das
Grundstück herausgeben, sondern auch für
ihr rechtswidriges Verhalten Buße zahlen.
Das Verfahren bewegte sich im allgemeinen
in den Formen des ordentlichen Rechts -
ganges. Nur erhielt sich hier länger wie
sonst das Erfordernis der Parteiladung
(mannitio, s. Ladung). Auch mußte der
Beklagte, wenn er den Klageanspruch be-
streiten wollte, nicht einfach leugnen, son-
dern sich auf rechtmäßigen Erwerb beru-
fen. Falls er einen Gewährsmann benannte,
so mußte er diesem, wie beim Anefang, die
Gewere des Streitgegenstandes zu getreuer
Hand übertragen. Besonders wichtig
war in Liegenschaftsprozessen der Ur-
kundenbeweis. Wurde der in der Gewere
LIGURER
157
befindliche Beklagte zur Herausgabe des
Grundstücks an den Kläger verurteilt, so
pflegte an Gerichtsstätte sogleich eine
Investitur [revestitio) und Auflassung
[exjestucatio] vorgenommen zu werden.
B r u n n e r DRG. 2, 511 ff. Schröder
DRG. 5 391 f. R. Hübner.
B. Norden. Außerordentlich reich
sind im Norden die Sätze der Rechtsquellen
über Liegenschaftsprozesse. Ganze Ab-
schnitte der einzelnen Landschaftsrechte
beschäftigen sich mit der brigd oder deüa
von Grundstücken. Durch besondere Alter-
tümlichkeit zeichnen sich die Normen der
altnorwegischen Rechte über Stammguts-
klagen {ödalsbrigd) aus (zumal Gpl. 265
bis 269). Das sich hier abspielende Ver-
fahren war ein Privatgerichtsverfahren,
vorausgesetzt, daß der Beklagte sich auf
die Sache einließ (,,ec a pa iord oc ver ec
|>a lqgum oc dorne oc festi ec per dorn fyri").
Vor den Türen des Beklagten setzten Klä-
ger und Beklagter ihre Richter ein. Durch
,, Stammgutszeugen" (ärofar) wurde das
Eigentum am Stammgut dargetan, Gegen-
stammgutszeugen waren zugelassen.
Waren die Beweisverhandlungen geführt,
so trat der aus den Richtern beider Teile
sich zusammensetzende sküadömr zur
Entscheidung zusammen. Konnten sich
die Richter nicht einigen, so kam es zum
Zug an das Staatsgericht (Gpl. 266).
Im übrigen hat die Liegenschaftsklage
einen zivilen Charakter. Der Zusammen-
hang mit dem Deliktsrecht hat sich im
Norden verflüchtigt. Der Gewährschafts-
zug findet sich hier, wie bei der Mobiliar-
klage (s. Anefangsklage), wird aber im
ostnord. Recht durch längeren (thre halma)
ungestörten Besitz (laugheffd) erübrigt.
Serlachius Klandtr a jord enligt dt
svenska Landskapslagarne Diss. 1884. S t e -
mann *Retsh. §87. Hertzberg Grundtr.
p. 35 ff. Brandt Forel. II 314 ff. Maurer
Vorl. I 2 S. 116 ff. K. Lehmann.
Ligurer (griech. Aipsc, Arporivoi, Adj.
At^oortx<5c, Aiyogtivoc; lat. Lfgus, Ligur,
Gen. Ligiiris, Ligüria, Adj. Lignsticus, Li-
gustinus). Zur Lösung der Ligurerfrage
stehen uns zur Verfügung: die antike Über-
lieferung (§ 1), anthropologisch-archäo-
logische Funde (§ 2), sprachliche Quellen
(§ 3); an dieser Stelle interessiert uns be-
sonders das Verhältnis der L. zu den Ger-
manen (§ 4).
§ 1. Nach den ältesten griechischen Be-
richten (seit Hesiod) erscheinen die L. als
ein Hauptvolk an den Westgrenzen der
Erde: die iberische Halbinsel ist ligurisch.
Ganz unsichere Spuren tauchen in Klein-
asien und in Kolchis auf. In historischer
Zeit werden die L. immer mehr auf Frank-
reich (auch im Norden) und auf Italien (bis
Sizilien) und schließlich auf den Küsten-
strich zwischen Rhone- und Arnomündung
beschränkt: die Rhone trennt sie von den
Iberern, der Arno von den Etruskern, ihr
Hauptsitz ist der schmale Gebirgskamm,
der sich um den Busen von Genua herum-
zieht. Von den Kelten werden sie ausdrück-
lich geschieden; zwischen Kelten und L.
besteht eine traditionelle Feindschaft: das
griechische Massalia spielt die Kelten gegen
die L., Rom die L. gegen die Kelten aus;
über die KsXxoXqus? s. u. Aber auch zu
den Iberern werden sie nie in engere Ver-
wandtschaft gebracht; sie selbst wissen
über ihre Herkunft nichts. Die Haupt-
nachricht über die kümmerliche Lebens-
weise des in die Seealpen zurückgedrängten
untergehenden Volkes und über den so-
matischen Gegensatz des kleinen, mageren,
behenden Ligurers zu den großen, blonden,
gallischen Recken verdanken wir Posi-
donius; er erwähnt insbesondere auch, daß
sie in ärmlichen Holz- und Schilfhütten,
meistens jedoch in natürlichen Höhlen
wohnten (Diodor 4, 20; 5, 39; Strabo 165.
202. 218).
Die antike Überlieferung ist mehrfach gesam-
melt und besprochen, so von F (o r b i g e r) in
Paulys Realenzyklopädie l s. verbo; von D i e -
f e n b a c h Origines Europeae, Frankfurt a. M.
1861, m — 122; Albert Bormann Li-
giistica I — III Gpr. Anclam 1864 — 5» Stralsund
1868; H. Nissen Ital. Landeskunde I, Berlin
1883, 468 — 474. Geffcken-Ziebarth
Reall. d. kl. Alt. s. verbo.
§ 2. Anthropologisch -archäologische Be-
obachtungen müssen selbstverständlich von
Funden ausgehen, die im ligurischen
Küstenland gemacht sind, wo das Volk
am sichersten bezeugt ist und am längsten
ausgehalten hat. Damit sind sachlich ver-
wandte Funde zu vergleichen aus Gegen-
den, die in der Tradition oder in ihren Orts-
namen ligurische Spuren zeigen.
158
LIGURER
Prähistorische Archäologen und Anthro-
pologen haben vor allem die Frage aufge-
worfen: In welcher Beziehung stehen die
L. zu den Pfahlbauten (Terramaren) Ober-
italiens, zu den neolithischen Höhlen Li-
guriens, zu den neolithischen Siedlungen
unter freiem Himmel in Ligurien, der Po-
und Rhönegegend? Eine befriedigende
Antwort auf diese Frage ist nicht gefunden
worden.
Die Hypothese von d'Arbois de Jubain-
ville: Wo Terramaren vorhanden sind,
finden sich auch ligurische Ortsnamen
(über diese s. u.), also terramaricoli = Li-
gures, ist von Archäologen und Anthropo-
logen ziemlich einhellig abgelehnt worden,
weil sich im eigentlichen Ligurien keine
Spur solcher Niederlassungen findet, und die
Pfahlbauten eine andere und höhere Kultur
darstellen als die Höhlen in Ligurien selbst.
Solche Höhlenfunde wurden gemacht zu
Ponte Vara, Arene Candide, Pollera oder
Pian Marino, Bergezzi, Caverna dell' Acqua,
Colombi, Balzi Rossi, le Grotte, Verezzi usf.
Die Höhlen dienten ihren Bewohnern auch
als Nekropolen; die dort gefundenen Ske-
lette gehören einer Rasse an, die mit der
von Cro-Magnon identisch sein soll.
Unter freiem Himmel wurden neolithi-
sche Skelettgräber gefunden bei Fontaneila
di Casalromano (Prov. Mantua), Remedello
(Prov. Brescia), im Bolognesischen und
sonst, vielleicht auch in den älteren Teilen
der Nekropolen von Novilara und Alfedena
bei Pesaro. Castelfranco, Colini, Zampa,
Sergi weisen diese Flachgräber, gleichwie
die Höhlengräber Liguriens, dem Volke der
Tbero-Ligurer' zu, die vor den indogerm.
Pfahlbautenbewohnern im Potal geherrscht
und ursprünglich ganz Frankreich und
Italien bewohnt haben sollen. Sie werden
als Dolichokephalen der mittelländischen
Völkerfamilie angesehen und sollen nach
Sergi aus Afrika stammen.
Einzelliteratur bei C. M e h 1 i s , Archiv f.
Anthrop. 26 (1899), 13 — 23 und B. Modestov
Introduction a l'histoire romaine, Paris 1907,
120 — 138. Hauptwerk über die oberitalienischen
Pfahlbauten: W. Heibig Die Italiker in der
Poebene, Leipzig 1879; über die ligurischen Höhlen :
A. I s s e 1 Liguria geologica e preistorica, Genova
1908 2; über diese und die neolithischen Stein-
gräber Ober- und Mittelitaliens und die ganze
Rassenfrage : G. S e r g i Ursprung it. Ver-
breitung des mittelländischen Stammes Leipzig
1897 ('Pelasgo-Ligurer' = eurafrikanische Lang-
schädel der Steinzeit mit Leichenverbrennung).
Weiter: C. Iullian Histoire de la Gaule I.
Paris 1908, Iioff. I. Dechelette Manuel
d'archeologie prehistorique, ceÜique et gallo-romaine
II 1, Paris 1910, 6 ff. A. Schulten Nit-
mantia I, Leipzig 1914, 60 ff.
§ 3. Zur Beurteilung der Sprache der L.
hat man herangezogen: die ligurischen Fels-
inschriften, die 'kelto-ligurischen' Inschrif-
ten des 'nordetruskischen' Alphabetes von
Lugano, ein paar überlieferte Glossen, die
Nomina propria, moderne italienische und
französische Dialektverhältnisse. Aus allen
diesen Quellen läßt sich wenig Klarheit ge-
winnen: die Felsinschriften können wir
nicht entziffern; die Inschriften des Alpha-
betes von Lugano stellen sich immer deut-
licher als Sprachdenkmäler keltisierter L.
heraus, aus denen wir manches für das
Keltische, aber noch nichts für das Liguri-
sche gelernt haben; der ligurische Dialekt
des Italienischen und der provenzalische
in Frankreich nehmen geographisch und
linguistisch eine Sonderstellung innerhalb
der französisch -italienischen Mundarten ein,
aber das ihnen vielleicht zugrunde liegende
altligurische Substrat läßt sich positiv
nicht fassen; die überlieferten Glossen sind
allzu kümmerlich, und aus den in latinisierter
und keltisierter Form überlieferten Per-
sonen- und Ortsnamen muß eine altligu-
rische, der sekundären indogermanischen
Zutaten entkleidete und für die Beurteilung
der Verwandtschaftsverhältnisse allein ent-
scheidende Sprachschicht erst gewonnen
werden. Immerhin ist ein ligurisches Adjek-
tivsuffix, das die Herkunft oder Zugehörig-
keit bezeichnet, ein ziemlich sicheres Leit-
suf fix geworden, an dem sich die Ausbreitung
der L. beobachten läßt: es lebt in Bildungen
wie Bergamaske, Monegaske heute noch
fort und läßt sich weit über Ligurien hinaus
in Oberitalien, Korsika, Frankreich, Elsaß -
Lothringen, Schweiz und Oberbayern ver-
folgen. Bei der Aufzählung CIL I 199 =
V 7749 (über Grenzstreitigkeiten in Genua)
in flovium Neviascam, ad rivom Vinelascam,
in flovium Veraglascam, in flovium Tule-
lascam scheint die Genusdifferenz zwischen
flovius, rivos und den Flußnamen auf -a zu
beweisen, daß hier wirklich unretuschierte
LIGURER
159
altligurische Bildungen vorliegen. Die -sc-
Ableitungen könnten ja an und für sich
auch indogermanisch sein. Auf einen wich-
tigen Unterschied hat aber schon Müllenhoff
hingewiesen: während das Keltische, Grie-
chische, Lateinische, Deutsche, Litauische
und Slavische fast nur die Ableitung -isc-
kennen, ist diese im Ligurischen gar nicht
nachzuweisen, hier findet sich nur -asc-,
-esc-, usc-, erst im Mittelalter auch -ose-.
Ist aber das unmovierte -asca der älteste
Typus, und sind -osco : -osca erst mittel-
alterlich, dann werden die Bildungen mit
-asc-, -usc- schwerlich erst in einer indo-
germanisch-ligurischen Einzelsprache von
ä- und «-Stämmen (mit unerklärlicher Um-
gehung der viel zahlreicheren o-Stämme)
nach dem Vorbild gemein-indogermanischer
-/-.^-Ableitungen entstanden sein, d. h.
also das Ligurische ist, nach der Verwen-
dung und Entwicklung seines bekanntesten
Suffixes zu schließen, nicht indogermanisch.
Alle indogerm. -ligurischen Anklänge inWur-
zeln, Stämmen, sekundären Suffixen müssen
dieser Tatsache gegenüber verstummen:
es handelt sich dabei um zufällige Gleich -
klänge oder um nicht beweiskräftige Glei-
chungen zwischen indogermanisiertem und
indogermanischem Sprachmaterial; daß ein
altligurisches -asca sekundär auch am idg.
Genus (-asco) teilnimmt und auf idg.
Stämme gepfropft wird, hat auch anderswo
seine Analogien.
Die anthropologisch -prähistorische Hypo-
these von der Verwandtschaft der Ligurer
mit den Iberern wird durch die Sprache bis
jetzt nicht bestätigt : die beiderseitigen
Ortsnamen weisen nach Lautform und
Bildungsweise mehr Verschiedenheiten als
Ähnlichkeiten auf.
Zu den Fernschriften in den Hochtälern der
ligurischen Seealpen (le Meraviglie im Val d' In-
ferno beim Col di Tenda, andere in den Felsen
des Val di Fontanalba und beim Orco Feglino
nel Finalese) vgl. F. G. S. M o g g r i d g e The
Meraviglie, Trans. Congr. Prehist. Archaeol. 1868,
London 1869, 359—362, m. 5 Taf.; C. Bick-
n e 1 1 The Prehistoric Rock Engravings of the
Ilalian Maritime Alps, Bordighera 1902 und
1903; A. I s s e 1 Incisioni rupestri nel Finalese,
Bull. pal. etn. ital. 24, 1898, 265 — 279 (mit alt.
Lit. S. 268 — 269 Anm. 1); derselbe Le rupi
scolpite neue alte valli delle Alpe Marittime, ebenda
27, 1901, 217—259 m. 74 Fig. im Text. Dazu
B. M o d e s t o v lntrod. ä Vhist. rom. Paris
1907, 138 — 139, A. I. Evans Scripta Minoa 1,
Oxford 1909, 6.
Die von Th. Mommsen, C. Pauli, E. Tagliabue,
E. Bianchetti, P. Kretschmer, E. Lattes, A. Gius-
sani, G. Herbig vereinzelt und gruppenweise
herausgegebenen 'kelto-ligurischen' Inschriften
des 'nordetruskischen' Alphabetes von Lugano
sind jetzt am vollständigsten gesammelt von
J. Rhys The Celtic Inscriptions of Cisalpine
Gaul, Proc. Brit. Acad. 6, 1913, 90 S. m. 8 T.
Die Frage dreht sich jetzt nur noch darum, ob
die männlichen -ui und die weiblichen -ai Kasus
dieser Inschriften Dative oder Genetive sind; im
ersteren Fall spricht alles dafür, daß wir keltische
Inschriften der Lepontier (vielleicht keltisierter
Ligurer) vor uns haben; auch im zweiten Fall
steht der indogermanische Charakter der In-
schriften fest; entscheidend für die erste Auf-
fassung wohl O. A. D a n i e 1 s s o n , Skrifter
utg. af K. Human. Vetenskaps-Samfundet i
Uppsala 13, 1, 1909, 16 — 25, vgl. auch H. H i r t
Indogerm. 1, 43 — 49. 2, 563 — 5. — Über ev.
ligurische Elemente in modernen französischen
und italienischen Dialekten: E. W i n d i s c h in
Gröbers Grdr. d. roman. Philol. i1, 379 und
H. N i s s e n , Ital. Landeskunde 1, 469. 471. —
Das gesamte Sprachmaterial, soweit es in
Glossen und Eigennamen steckt, behandeln
K. Müllenhoff DA. 1, 86. 3, 173—193,
H. d'Arbois de Jubainville Les Pre-
miers habitants de l'Europe 1, 1889 *, 359 — 365;
"2, 1894 2, 3 — 215, P. Kretschmer Zeitschr.
f. vgl. Sprachf. 38, 1905, 108 — 128. Ausgangs-
punkte für das ligurische Leitsuffix -asca sind
Namen auf latein. Inschriften, dem Schieds-
spruch der Minucier über Grenzstreitigkeiten in
Genua CILI l 199 = I • 584 = V 7749 und der
Alimentartafel von Veleia CIL. XI 1147. Zur
Frage, ob diese Suffixe indogermanisch oder
einheimisch ligurisch sind, K. Müllenhoff
I.e. 3, 189, P. Kretschmer I.e. 122 — 4,
W. Schulze ZGLE. 542—3. — Auf die Ver-
schiedenheit ligurischer und iberischer Orts-
namen macht aufmerksam C. Pauli, Beilage
zur Münchner Allg. Zeitung 1900 Nr. 157 S. 5;
Anklänge sucht R. v. S c a 1 a Hist. Zeitschr.
108, 1912, 13; vgl. jetzt auch H. Groehler
Über Ursprung u. Bedeutung der französischen
Ortsnamen I, Heidelberg 191 3 (46 — 66 ligurische
und iberische Namen).
§ 4. Prähistoriker und Anthropologen
haben neolithische Funde in Hockergräbern
und brachykephale orthognathe Schädel -
typen vom Oberrhein, besonders aus
Worms und Umgebung, mit ligurischen
verglichen, und Mehlis hat auf einer be-
sonderen Karte neolithische Fundstellen
i6o
LIUTPRAND VON CREMONA
und ligurische Namen des Oberrhein-,
Rhone- und Pogebietes in unmittelbaren
Zusammenhang gebracht. Mir steht über
die prähistorisch-anthropologische Seite der
Frage kein fachmännisches Urteil zu; über-
zeugend wirkt die tumultuarische und in
ihrem Sicherheitsgrad sich stetig steigernde
Darstellungsweise von Mehlis nicht. Zum
mindesten müßte die Frage neu geprüft
werden, da das von Mehlis übernommene
linguistisch -ethnographische Material und
die daraus gezogenen Schlüsse sich nicht
durchweg bewährt haben und auch prä-
historische Posten in seiner Rechnung, wie
die Gleichung terramaricoli = Ligures, nicht
mehr stimmen.
Von germanischen Völkerschaften hat
man die Lugii (Tac. Germ. 43) wegen ihres
Namens und die Ambrones wegen der Anek-
dote bei Plutarch Marius 19 mit den AryocS
in Verbindung gebracht. Daß die Ligurer
sich xctrd fevo; "A,ußp<ovc; nannten, wie das
keltische oder germanische Volk, das mit
den Teutonen bei Aquae Sextiae gegen
Römer und Ligurer kämpfte, mag merk-
würdig scheinen: beweisen läßt sich daraus
nichts. Die Gleichung Lugii: Aquo? würde
lautliche Schwierigkeiten machen, auch
wenn Lugii wirklich die 'Lügnerischen."
bedeuten sollte, und diese Wortdeutung
zu den Ligures fallaces mendacesque (Jord.
p. 9) nicht übel passen würde; ethnogra-
phisch können die Lugii von der Weichsel
und die Aqus; an Rhein und Isar auf
diesen Gleichklang hin unmöglich ver-
knüpft werden.
Eher mögen ein paar Ortsnamen für
Ligurer auf deutschem Sprachgebiet zeu-
gen. Aber wenn Worms, Bormitomagus, wo
Mehlis eine neolithische Ligurerkultur er-
schlossen zu haben glaubt, zu Bormo, dem
'ligurischen' Namen des Thermengottes und
den nach ihm benannten Ortschaften, ge-
hört, bleibt zu erwägen, daß diese ganze
Namensippe nur auf Grund einer indo-
germanischen Etymologie (idg. gvhorm-
'warm' nach lat. formus, gr. Uäpu/k, aind.
gharmäs 'Glut') zusammengehalten wird;
wenn wir die Ligurer als vorindogermanisch
ansehen, könnten dann für Worms höch-
stens KsXxoAqusc, keltisierte Ligurer, in
Betracht kommen. Unter demselben Ge-
sichtspunkte mag man die französische
Isere und die bayerische Isar als keltisierte
Ligurer-Flußnamen betrachten und die
vereinzelten Ortsnamen mit dem Suffix
-asca in der Schweiz, Elsaß -Lothringen und
Oberbayern als kelto-ligurisch bezeichnen.
Hierher gehören nach d'Arbois dejubain-
ville etwa 30 Namen auf -asca und -asco im
Kanton Tessin, darunter die vallis Diu-
biasca (vgl. j. Giubiasco, wo 'kelto -liguri-
sche' oder lepontische Inschriften gefunden
wurden, § 3), dann die Örtlichkeit Cubizasca
bei Lausanne, der Ort Caranusca bei Thion-
ville, der Bach Urnasca (Urnäsch) im Kan-
ton Appenzell, die Täler Barlasca und Süss-
asca im Engadin, der Ort Radinasc beim
oberbayrischen Tölz. Wer in diesen Namen
vorkeltisches, also echt ligurisches Sprach -
gut sehen will, kann sich darauf berufen,
daß hier, wenigstens bei den isolierten
Namen außerhalb des Kantons Tessin,
Täler, Bäche und Örtlichkeiten gleichmäßig
auf -asc-a ausgehen, und so vielleicht noch
das unmovierte altligurische Suffix (§ 3)
vorliegt.
C. Mehlis Die Ligurerjrage I, II, Arch. f.
Anthr. 26, 1900, 71 — 94, 1043 — I078 m. T. XIX.
Zur Ambronen-Antkdote, P. Kretschmer
Zeitschr. f. vgl. Sprachf. 38, 1905, 118. Über
die 'ligurische' Wurzel borm-, H. d'Arbois
de Jubainville Les premiers hab. de
l'Europe 2, 117 — 124; P. Kretschmer 1. c.
113 — 1 15. Zur Gleichung Isere = Isar, H.d'Ar-
bois de Jubainville I.e. 133 — 138.
Die -asra-Ortsnamen auf deutschem Boden, ders.
68 — 70; W. D e e c k e Jahrb. f. Gesch., Spr. u.
Lit. Elsaß-Lothringens 10, 1893, l — n-
Gustav Herbig.
Liutprand von Cremona ist gewiß nicht
mehr als ein Vertreter germanischer Kultur
zu betrachten, aber wegen seiner lango-
bardischen Abkunft, seines längerenAufent-
halts in Deutschland, seiner Bedeutung
für die deutsche Reichsgeschichte des
10. Jahrh. hier nicht zu übergehen.
§ 1. Nicht in der Klosterschule, sondern
am italienischen Königshofe ausgebildet,
trat er nach dem Sturze König Hugos (945)
als Diakon und Kanzler in den diplo-
matischen Dienst Berengars IL, floh aber,
mit diesem und seiner Gemahlin Willa
verfeindet, an den Hof Ottos d. Gr. Hier
regte ihn der als Gesandter anwesende
Bischof Recemund von Elvira 956 zur
Geschichtschreibung an.
LÖFFEL
161
§ 2. Von 958 bis c. 962, zuerst in
Frankfurt, dann auf mancherlei Reisen
arbeitete er das Werk aus, das uns die
Ereignisse des christlichen Europa von
887 — 949 in buntem Wechsel vorführt,
bis c. 935 beruhend auf den meist münd-
lichen Berichten fremder Gewährsmänner,
von da ab wesentlich auf den reichen
persönlichen Erinnerungen des vielgereisten
und vielgeschäftigen Mannes. Es bricht
unvollständig ab, was wohl nicht nur
Schuld der Überlieferung ist. Hohe, an
den Alten geschulte Bildung, Einsicht in
das politische Getriebe, Kenntnis ver-
schiedener Länder und Sprachen, lebendige
Beobachtungsgabe und formale Gewandt-
heit hätten L. wohl zum tüchtigen Ge-
schichtschreiber befähigen können. Indes
haben mehrere Momente stark beein-
trächtigend gewirkt. Antapodosis ('Ver-
geltung') ist der seltsame Titel des Werkes;
es will gewissermaßen den Finger Gottes
in der Geschichte nachweisen, Bestrafung
der Bösen, Belohnung der Guten. Daher
das stark legendarische Gewand, in das,
ähnlich wie bei den gleichzeitigen deutschen
Historikern, die Geschichte Heinrichs I.
und Ottos I. gekleidet ist. Diese christ-
liche Tendenz könnte immerhin etwas
Großartiges haben, wäre sie, etwa wie von
Otto von Freising, von einer hohen Warte
aus betrieben. Aber L. vermengt damit
ganz offen persönliche Rache- und Dank-
gefühle; literarische Vergeltung anBerengar
und Willa soll das Buch zugleich üben,
und die maßlos eitle, leidenschaftliche,
haltlose Persönlichkeit des Autors hindert
jede tiefere ethische Wirkung. Dazu
kommt die Sucht, einem oberflächlichen
Unterhaltungsbedürfnis zu genügen, indem
nicht nur Volkslieder (auch deutsche) und
leere Gerüchte unbesehen übernommen,
sondern auch pikanter Klatsch bedenk-
lichster Sorte nacherzählt, die Darstellung
aber mit rhetorischem und gelehrtem
Flitterkram geschmacklos aufgeputzt wird.
Was das Buch so als Geschichtschreibung
verliert, gewinnt es freilich als kultur-
historisch bedeutsames, höchst individuelles
Memoirenwerk.
§ 3. Die Umwälzung Italiens und die
politische Rolle, die L. dabei bestimmt
war, unterbrachen die literarische Tätigkeit.
Hoops, Reallexikon. III.
Ende 961 wurde er von Otto I. zum Bischof
von Cremona gemacht und mehrfach zu
diplomatischen Missionen verwandt. Über
zwei derselben hat er noch Bericht erstattet.
Seine Historia Ottonis behandelt die ita-
lienischen, insbesondere römischen Ereig-
nisse der Jahre 963/64, an denen L. neben
seinem kaiserlichen Herrn beteiligt war,
sehr wertvoll, auf Grund von Akten, in ganz
höfischer Beleuchtung, mehr eine offiziöse
Kundgebung, als freie Geschichtschreibung.
In seiner Relatio de legatione Constantino-
politana endlich berichtet er höchst lebendig,
aber völlig subjektiv und in gekränkter
Eitelkeit die Beobachtungen verzerrend,
über die Gesandtschaft, die er 968 nach
Konstantinopel unternahm, um die Ver-
mählung Ottos II. mit einer griechischen
Prinzessin zum Abschluß zu bringen. Er
starb wahrscheinlich auf einer neuen eben-
dorthin 971 gerichteten Gesandtschafts -
reise, unter den Literaten seiner Zeit weit-
aus die hervorstechendste Persönlichkeit,
wie sie nur in Italien hervorgebracht
werden konnte, trotz des christlichen
Mäntelchens ein Humanist im 10. Jahr-
hundert !
Opera MG. SS. rer. Germ. ed. 2, 1877; auf
falscher handschriftl. Grundlage, der Erneuerung
bedürftig; vgl. Becker, Textgeschichte L.'s
v. C. in Quell, u. Unters, z. lat. Philol. d. M.
A. ed. Traube III 2, 1908 und N. Arch. 36,
209fr. — Übersetzung: Geschichtschreib.
d. d. Vorz. » 29, 1889. — VVattenbach
DGQ. I 7, 474 fr. Gundlach Heldenlieder I
33ff. 432 ff. 530 ff. 573 ff. K. Hampe.
Löffel. § I. Der älteste Löffel des Men-
schen war gewiß die hohle Hand; dann
benutzte man wohl auch Geräte zum
Schöpfen, wie die Natur sie bot, zB. die
Muscheln, die noch heute in Madras ge-
braucht werden, um Kindern Medizin zu
reichen. Bald wird man dazu übergegan-
gen sein, diese Formen in Holz und Ton
nachzubilden.
§ 2. Nach Grimm DW. ist ahd. leffil,
lephil, lepfil, mhd. leffel oder löffel, das In-
strument zum mhd. laffen 'schlürfen, trin-
ken'. Md. laffe 'Lippe, Mund', Nebenform
von labbe aus labeo, ist der schöpfende
Löffelteil. Auf den hölzernen Löffel als
alte einfache Form weist anord. spann und
spönn, engl, spoon.
IÖ2
LOFN— LOKI
§ 3. Eigens geformte Löffel in Gestalt
dünner Röhrenknochen, deren Ende löffel-
artig gestaltet ist, gibt es am Ende der
paläolithischen Periode, um das Mark der
Knochen herauszuholen (Bär u. Hellwald
Der vorgeschichtl. Mensch, 1880). In der
jüngeren Steinzeit finden sich auf germ.
Boden Holzlöffel mit kurzem Stiel. Auch
ein bereits verzierter Tonlöffel mit einer
Tülle zum Einsetzen eines Holzstieles
kommt unter dän. Steinalterfunden vor.
Die Form der Laffen ist bereits in diesen
Funden verschieden, teils rund, teils oval,
ebenso wie in allen späteren Zeiten. In
den Gräbern der Bronzezeit sind Tonlöffel
von einfacher Form sehr gewöhnlich; auch
kommen schön geschwungene Holzlöffel
sowie Hornlöffel in der nordischen älteren
Bronzezeit vor.
§ 4. Metallöffel treten aber erst in der
Eisenperiode auf, besonders häufig erst in
röm. Zeit, wo die ovale Form bevorzugt
wird. Der Stiel wird nun zuweilen tordiert.
In der Zeit der Völkerwanderungen und
der fränkischen Periode tritt eine Form auf,
bei welcher die meistens längliche Laffe
nicht als Fortsetzung des Stieles erscheint,
sondern darunter liegt. Ein solcher silber-
ner Löffel mit nieliierter Inschrift Basenae
befindet sich unter den fränk. Grabfunden
von Weimar im Berliner Museum. Auch
ist die spitze Endigung des Stiels an Löffeln
dieser Zeit bemerkenswert, die auch an
einem silbernen Löffel des Sackrauer Fun-
des schon auftritt.
§ 5. Neben diesen Prunklöffeln bestan-
den zu allen Zeiten auch noch die altüber-
lieferten Holz- und Beinlöffel fort, wie wir
sie besonders aus den schleswigschen Moor-
funden der Völkerwanderungszeit kennen.
In byzantinischer Zeit wurden oft ver-
zierte Metallöffel zum Darreichen der Hostie
gebraucht (F o r r e r). Aber auch zu volks-
tümlich-abergläubischen, d. h. heidnischen
Gebräuchen dienten Löffel, wie aus den
Beschlüssen des Konzils von Leptinae 743
hervorgeht. Hier wurden solche Miß-
bräuche verdammt, bei denen Löffel zum
Herausschöpfen von Opfertrank und Opfer-
speise durch Betrüger gebraucht wurden,
welche damit Liebeszauberarzneien her-
stellten.
S. Müller Ordning af Danmarks Oldsager.
Mitteilungen a. d. Ver. d. Kgl. Sammlung f.
deutsche Volkskunde, Berlin 2, 184.
Karl Brunner.
Lofn, eine Hypostase der Frigg (s. d.),
begegnet in der SnE. (I 116) unter den
Asinnen und hat die Aufgabe, die Ehen
unter den Menschen zustande zu bringen,
denen vorher Hindernisse im Wege lagen.
Sonst kennen nur noch skaldische Um-
schreibungen, wie Lofn arma = Weib, den
Namen dieser Göttin. E. Mogk.
Logi, das personifizierte Feuer, ist nach
junger nordischer Sage der Sohn Fornjöts
(Fas. II 3, 17). In der Erzählung von Thors
Fahrt zu Ütgardaloki ist er dessenManne, der
mit Loki um die Wette ißt und außer allem
Fleisch auch noch die Knochen und die
Schüssel verzehrt. Utgardaloki erklärt
selbst ihn Thor gegenüber als das personi-
fizierte Wildfeuer (SnE. I 152). E. Mogk.
Loki (§ 1) ist im nordgermanischen Volks-
glauben ein mythisches Wesen, das die
Skalden zu einer Gestait mit verschiedenem
Grundton ausgeprägt haben, wie die mhd.
Dichter den Zwergkönig Laurin. Aus den
verschiedensten Quellen ist der Stoff ge-
schöpft: aus dem Volksglauben, aus der
wandernden Märchendichtung, aus christ-
lichen Teufelssagen. Von Haus aus ein
Feueralf und selbständiges Wesen, ist er
durch seine alfische Natur in Verbindung
mit den Äsen und besonders mit ÖcHn
gebracht, während er durch seine Feuer-
natur zum Genossen Thors geworden, aber
zugleich auch zum Teil unter dem Einfluß
fremder Unholdsagen unter die dämoni-
schen Riesen gekommen ist. So ist Loki
eine mythische Persönlichkeit und zugleich
der Mittelpunkt des anord. Schwankes ge-
worden. Gleichwohl ist er auf einen
relativ kleinen Kreis der nordischen Dich-
tung beschränkt. In den Eddaliedern be-
gegnet er nur in VQluspä, Baldrs draumar,
Prymskvi3a, Hymiskvida (?), Lokasenna
und der späten jüngeren VQluspä, und von
den Skalden wissen nur Pjödölfr aus Hvin,
Ulfr Uggason und Eilifr Gu9rünarson von
ihm zu erzählen, während sonst nicht eine
Kenning der zahlreichen norwegischen
und isländischen Dichter in der Bekannt-
schaft mit ihm wurzelt. Auch keine isländi-
Saga kennt ihn, und nirgends findet sich
eine Anspielung auf einen Kult Lokis. Die
LOKI
163
Snorra-Edda freilich läßt vermuten, daß
die Lokidichtung einst umfangreicher ge-
wesen als sie uns erhalten, und daß sie
besonders auf Island heimisch gewesen ist.
Unter dem Einflüsse dieser isländischen
Lokidichtung steht die faeröische Volks-
dichtung, besonders der Lokkatättur, der
nach dem Hinweis auf die alten Gedichte
(v. 50, 6y) wahrscheinlich auf isländische
Vorlage zurückgeht, sowie die Volksüber-
lieferung der andern Gebiete des West-
meers.
§ 2. Außer der älteren Dichtung kennt
die Volksüberlieferung Skandinaviens und
Dänemarks dieses mythische Wesen und
zwar in seiner ursprünglichen Gestalt als
Feuer- und Lichterscheinung. Während
aber auf Island fast durchweg die Form
L o k i begegnet, überwiegt in den ost-
nordischen Dialekten und auf den Faeröern
die Form L o k k i , das Diminutivum zu
Loki.
§ 3. Zwischen der Flamme als Licht-
erscheinung und den Seelen Verstorbener
besteht nach allgemeinem Volksglauben der
innigste Zusammenhang. Daß Tote als
Lichter oder feurige Gestalten sich zeigen,
kennen alle germanischen Stämme (J.
Grimm D. Myth.4 II 763 f.). In den is-
ländischen Sagas sind diese Geistererschei-
nungen die haugaeldar, die in und über
den Grabhügeln zu sehen sind, zumal wenn
die Toten ihre Schätze mit ins Grab ge-
nommen haben (Eyrb. S. 27; Grettis S. 6$;
Gullpöris S. 9; Hervarar S. 211 ff.). Daher
wähnt man hinter der Flamme ein seeli-
sches Wesen, und diese verschiedenen ani-
mistischen Erscheinungen nannten die
Nordgermanen alfar (s. Elfen); sie finden
sich meist bei ihnen wie bei den Angel-
sachsen mit den Äsen (s. d.) vereint.
§ 4. Von den verschiedenen Deutungen,
die man dem Namen Loki gegeben hat, ist
die Zusammenstellung mit logi Lohe,
Flamme' auch im Hinblick auf die Zeug-
nisse die ansprechendste (IF. 10, 90 ff.).
Loki ist demnach seinem Namen nach der
Feueralf. Nach dem Ursprung des Ele-
ments ist ihm in skaldischer Weise ein
Elternpaar gegeben worden. Zu den primi-
tivsten Formen der Feuererzeugung gehört
das Bohren und Stoßen eines vorn zuge-
spitzten Stabes in weicheres Holz (Schurtz,
Urgesch. der Kult. S. 311). Dieser Brauch
hat sich in Skandinavien bis in die Neuzeit
erhalten (Fatab. 1912 S. 11 f.). Auf Grund
dieser Handlung entstanden in skaldischer
Dichtung die Eltern Lokis: Färbauti „der
durch Stoßen Schaden d. i. Feuer erzeugt"
als Vater und Laufey ,,die Laubinsel" d. i.
das Laubholz, aus dem das Feuer hervor-
geht, als Mutter. Daneben erscheint, wenn
auch erst bei Snorri, Näl ,,die Föhre", von
der es heißt, sie ist wie Laufey schlank und
schwach {mjö ok au&ßreiflig Fas. I 392).
In der ursprünglichen Auffassung mit
alfischen Vorstellungen als persönliches
Wesen verquickt lebt Loki in der Volks-
überlieferung Skandinaviens und Däne-
marks fort, dort als Alf des Herdfeuers,
hier als Alf der flimmernden Luft. Wenn
in Norwegen das Herdfeuer knistert, dann
schlägt L. seine Kinder {Lokje dengjer hone
sine), und als Spende wirft man ihm die
Milchhaut ins Feuer. In Schweden werden
ausgefallene Zähne kleiner Kinder dem
Herdfeuer mit den Worten übergeben:
Lokke, Lokke, giv mig en bentand!
Här har du en gulltand,
ein Volksglaube, der auch zu den Finnen
gewandert ist. Wenn in Dänemark an
heißen Tagen oder über dem brennenden
Lichte die Luft flimmert, dann treibt L.
seine Ziegen oder Schafe oder sät seinen
Hafer. Und wenn die Sonnenstrahlen
durch die Wolken scheinen, dann heißt es:
„Lokke trinkt Wasser". Während in die-
sen Wendungen sein natürlicher Ursprung
hervortritt, läßt man in andern Gegenden
aus denselben Wendungen mehr seinen alfi-
schen Charakter sprechen. So findet sich
für Lokki vetti oder aarevetti (Wicht oder
Herdwicht; Saetersdal) oder b 7 er gmand (Dä-
nemark).
§ 5. Fast in allen eddischen Götter-
liedern sind Äsen und Alfen (cesir ok alfar)
vereint. So ist auch Loki in diese Schar
gekommen. Nach der SnE. ist er von an-
mutigem Äußeren, aber falschen Charak-
ters. Er ist schlau und verschlagen, beson-
ders geschickt im Stehlen, aber er zieht sich'
zurück, wenn ihm mit Energie entgegen-
getreten wird. Durch seine Handlungen
setzt er die Götter in Verlegenheit; von
ihnen gezwungen, befreit er sie aber auch
aus dieser. Dabei kommt ihm seine Pro-
IÖ4
LOKI
teusnatur zustatten, die er, wie alle alfischen
Wesen, besitzt, und sein enges Verhältnis
zu den chthonischen Zwergen. In Magd-
gestalt hat er acht Winter unter der Erde
Kühe gemolken und Kinder geboren (Lok.
23), als Stute ist er der Vater des Hengstes
Sleipnir geworden (Hyndl. 40), in Falken-
gewand fliegt er zum Riesen Prym (Pryms-
kv.), als Floh sticht er die Freyja, um
ihr das Brisingamen abnehmen zu können
(Fas. I 393), als Fliege hindert er die Zwerge
Brokk und Sindri an ihrer Arbeit (SnE.
I 340), in Seehundsgestalt ringt er mit
Heimdall um das Brisingamen (SnE. I 268.
Ulfr Uggason), in Lachsgestalt birgt er sich
nach dem Tode Baldrs im Wasserfall (SnE.
I 184), als Fisch überlistet er in faer. Lokka-
tättur den Riesen. Dazu hat er Schuhe,
die ihm durch Luft und Meer den Weg er-
möglichen (SnE. I 344). Unter der Erde
hat er, wie sonst die Zwerge, das Schwert
Lsevatein geschmiedet (FjqIs. 26), mit
andern Zwergen hat er den Estrich im Hofe
der MenglQÖ* geglättet (ebd. 34), und auf
seinen Betrieb haben Zwerge die goldenen
Haare der Sif, das Schiff Skidbladnir und
Odins Speer Gungnir gefertigt (SnE. I 340).
§ 6. Seine unheilstiftende und doch
wieder helfend eingreifende Natur zeigt
Loki in den Götterschwänken von der Ent-
führung der Tdunn und vom Baumeister
von Äsgard. Dort hat er die Idunn
(s. d.) mit ihren verjüngenden Goldäpfeln
dem Riesen Pjazi zugeführt und holt sie
dann als Falke wieder, nachdem er sie
in eine Nuß verwandelt hat, hier hat er
den Äsen geraten, den Vertrag mit einem
Riesen wegen des Baues einer festen Burg
einzugehen, und hält von ihnen nur dadurch
den Verlust der Sonne und Freyjas ab,
daß er als Stute den treuen Helfer des
Riesen, den Hengst Svadilfari, von seiner
Arbeit weglockt (s. Baumeister von Äs-
gard). Verbreitete Sagen- und Schwank -
motive haben diese Dichtung befruchtet.
Auch das Märchenmotiv vom dummen
Hans, der die Königstochter zum Lachen
bringt, ist in dieser Schwankdichtung ver-
wertet: Nach der Ermordung des Pjazi
verlangt dessen Tochter Skadi u. a. als
Sühne, daß man sie zum Lachen bringe.
Da knüpft Loki einen Faden an den Bart
einer Ziege und an seine Hoden, und als
beide Wesen hin- und herziehen und in
ihrem Schmerze klägliche Töne ausrufen
und sich Loki vor Skadi niederwirft, da
mußte diese lachen (SnE. I 214). Ein
anderer Schwank behandelt Lokis Wett-
streit mit dem Zwerg Brokk, wobei er nur
dadurch sein Haupt rettet, daß er dem
Zwerg gegenüber betont, er habe wohl sein
Haupt verpfändet, nicht aber seinen Hals
(SnE. I 344). Zu den Lokischwänken ge-
hört auch die Lokasenna, in der Loki allen
Äsen und Asinnen ihre Vergehen vorwirft —
den Asinnen fast durchweg Männergier — ,
bis Thor erscheint und dem Lästerer unter
Androhung seines Hammers Ruhe gebietet.
§ 7. Loki und Ödinn. In der Lokasenna
erinnert L. Odin daran, daß er im Anfang
der Zeiten mit ihm den Blutbund geschlos-
sen habe (v. 9). Der Alf ist mit dem Äsen
verbunden, und daher begegnet ödinn häufig
als Lokis Freund (Haleygjat. v. 10, Lok.
v. 6, 19; SnE. I 290 u. oft.). So ist Loki
öfter mit Odin auf gemeinsamer Fahrt, nur
nicht allein, sondern nach dem Gesetz der
epischen Dreiheit fast immer mit Hconir als
Bindeglied. Nur im jungen So,rlapätt ist
er allein sein Dienstmann (Fas. I 392).
Immer fällt ihm in diesem gemeinsamen
Verbände die wichtigste Aufgabe zu, und
er fesselt daher am meisten das Interesse.
Im Abenteuer mit dem Riesen Pjazi, der
in Adlersgestalt den drei Äsen den besten
Teil des gebratenen Ochsen wegnimmt,
stößt er mit der Stange nach dem Vogel
und kommt dadurch in die Gewalt des
Riesen (SnE. I 208 ff.). Auch hier sind
wandernde Märchenmotive verwertet (Rit-
tershaus, Neuisl. Volksmärchen S. 51 ff.
KHM. 64). Als dieselben Götter nach
Tötung der Otter in die Gewalt Hreidmars
gekommen waren und diesen die Otterbuße
zahlen mußten, da verschafft Loki vom
Zwerge Andvari das Gold, das zu dieser
nötig war, und zwingt den Zwerg, auch
den golderzeugenden Ring herauszugeben
(SnE. I 352 ff.). Im faeröischen Lokka-
tättur bewirkt er, was Odin und Hccnir
nicht gelungen ist, die Errettung des Bon-
densohns aus der Gewalt des Riesen (Faer.
Kvaed. I 140 ff.). Auch an der Menschen-
schöpfung hat er unter dem Namen Lödurr
(d. i. Luhßurar 'der Feuerbringer' Festskr.
til Feilberg S. 588) nach der Vqluspä (v. 18)
LOKI
i6 =
wesentlichen Anteil: ihm verdanken die
Menschen Lebenswärme und schöne Ge-
stalt.
§. 8. Als Feuerbringer begegnet Loki
auch in der Mythe vom Raube des Bri-
singamen (s. d.). In zweifacher Gestalt ist
diese überliefert. Nach der älteren, die der
Skalde Ulfr Uggason um das Jahr iooo
besungen hat, hat L. das Feuer geraubt,
birgt es auf dem Singastein und ringt in
Seehundsgestalt mit Heimdali allnächtlich
darum (SnE. I 266); nach der jüngeren im
Sorlapätt stiehlt er es nächtlicherweile der
Freyja und bringt es Odin (Fas. I 392 ff.).
In der weit verbreiteten Mythe vom Feuer-
raub wurzeln diese Dichtungen (Festskr. til
Feilberg S. 572 ff.).
§ 9. Loki und Pörr. Aus der Feuernatur
Lokis erklärt sich auch sein Verhältnis zu
Pör; er ist der Blitzgott, der den Donner-
gott begleitet. Aus dieser Vorstellung haben
die Skalden ihm einen Bruder Byleiptr
'den Donnerblitz' gegeben, eine Gemahlin
Sigyn 'die Regenwolke' und die Söhne
Nari, die Personifikation des kühlen Win-
des, und Vali. Auch sein Name Loptr, wie
ihn die Dichter häufig nennen, ist wahr-
scheinlich nichts anderes als lopteldr, 'der
Blitz' (IF. 10, 99 ff.). Als Genosse Thors
erkundet er im Falkengewande, wo die
Riesen des Gottes Hammer MJQllnir ver-
borgen haben, und begleitet dann selbst
als Magd Thor nach Jqtunheim, wo er in
Pryms Halle seinen Herrn aus jeder Ver-
legenheit befreit und ihm zur Wiedererlan-
gung seines Hammers verhilft (Prymskv.).
An der Fahrt zu Utgardaloki nimmt er
mit Thor und J*jalfi teil und läßt sich in
der Halle des Utgardaloki mit dessen Die-
ner Logi d. i. dem Wildfeuer in ein Wett-
essen ein: in kurzer Zeit verzehrt er das
ganze aufgetragene Fleisch, verliert aber
die Wette, da Logi auch die Knochen und
das Gefäß mit verzehrt (SnE. I 142 ff.).
In besonderer Dichtung muß einst Thors
und Lokis Fahrt zum Bonden Egil behan-
delt worden sein, worin die Ursache des
Erlahmens von Thors Bock dargestellt
war. Pjalfi, der Sohn des Bauern, hatte
gegen das Verbot Thors die Knochen des
geschlachteten Bockes gespalten und da-
durch nach der Wiederbelebung sein Lah-
men veranlaßt. Auch das war auf Rat
Lokis geschehen (Hymiskv. 37). So ist
auch in der Thor-Lokidichtung Loki zum
Unheilstifter geworden, und selbst die Ent-
führung von Thors Hammer scheint von
ihm auszugehen, wie er auch einst Thor
veranlaßte, ohne Hammer und Kraftgürtel
sich zum Riesen Geirraö* zu begeben (SnE.
I 286).
§ 10. Lokis Feuernatur und sein ani-
mistisches Wesen ließen auch christliche
Vorstellungen von Hölle und Teufel auf
die Lokidichtung einwirken, und die kau-
kasische Sage von dem gefesselten Unhold
ward mit ihm in Verbindung gebracht.
Das Chthonische tritt hierbei in den Vorder-
grund, und zugleich kommt er dadurch in
den Kreis der verderbenbringenden dä-
monischen Riesen. Wohl erst auf Island
ist ihm ein Bruder Helblindi geworden, die
personifizierte Finsternis unter der Erde,
die noch jetzt jeden unheimlich ankommt,
der ohne Licht in den Lavahöhlen Islands
weilt. Seine Kinder sind nun die Hei, die
Midgardsschlange, der Fenriswolf, dämoni-
sche Gestalten, die alle, wie er selbst, im
Ragnarökmythus begegnen. Ihre Mutter
ist Angrboda 'die Schadenbringerin'. In
seiner ganzen diabolischen Gestalt zeigt er
sich in Utgardaloki (s. d.), dem Herrn der
Unterwelt, zu dem Thor im Verein mit dem
alfischen Loki und Pjalfi die sagenhaft aus-
gebildete Fahrt unternimmt (vgl. v. Sydow,
Danske Stud. 1910 S. 65 ff. 145 ff.). Die
Sage von dem gefesselten Luzifer ist auf
ihn übertragen, und dadurch ist er in Ver-
bindung mit dem Baldrmythus gekommen
und zum Urheber von Baldrs Tod gewor-
den. Man suchte nach einer Ursache der
Fesselung. Darnach soll er Hodr, den
eigentlichen Mörder Baldrs, veranlaßt ha-
ben, den todbringenden Mistelzweig nach
dem guten Gotte zu werfen, nachdem er
als altes Weib von der Frigg erfahren hatte,
daß dieser allein nicht vereidigt sei, Baldr
zu schaden. Aber nicht nur den Tod des
Gottes bewirkte Loki, sondern auch seine
Rückkehr aus der Unterwelt verhinderte
er. Als Riesenweib pQkk beweint er allein
nicht Baldrs Tod, als die Hei die Rückkehr
von der Trauer aller Dinge abhängig ge-
macht hatte. Nach dieser Freveltat mußte
er unschädlich gemacht werden. Die Götter
wollen ihn fassen. Er hüllt sich in Lachs-
\66
LOOSE— LOT
gestalt, birgt sich in einem Wasserfall, wo
er das Netz erfunden haben soll, wird aber
hier von Thor gefangen und nun in einer
Höhle mit den Gedärmen seines Sohnes
Narfi angebunden. An diese Sage ist dann
die verbreitete Sage vom Ursprung des
Erdbebens geknüpft (Aarb. 1902 S. 244 f.):
Über den gefesselten Loki befestigte Skadi
eine Giftschlange, die ihr Gift auf den Ge-
bundenen träufelte. Aber Lokis Gattin Sif
hielt es in einer Schale auf, und nur, wenn
sie diese leerte, kam ein Tropfen auf das
Gesicht des Gefesselten; dann zuckte er
so sehr zusammen, daß die ganze Erde
bebte. Hier liegt Loki bis zu den Ragnarök.
Zu diesen aber ist er frei und zieht dann
nach der Vqluspä mit den andern dämoni-
schen Wesen gegen die Götter.
So zeigt sich in der Lokidichtung nichts
Einheitliches, und daher läßt sich auch im
Wesen der Erscheinung kein einheitlicher
Grundton festlegen.
K. Weinhold Die Sagen von Loki, ZfdA.
7, I ff. T h. W i s e" n Oden och Loke, Stockh.
1873. A. K o c k IF. 10, 90 ff. F. v. d.
L e y e n Der gefesselte Unhold, Prag 1908.
A. Olrik Danske Stud. 1908 S. 193 ff.; 1909
S. 69 ff.; 1912 S. 87 ff.; Festskrift til Feilberg
S. 548 ff. H. Celander Lokes mytiska Ur-
sprung, Uppsala 191 1. E. N. Setälä Fin.-
ugrische Forsch. 12, 210 ff. E. Mogk.
Loose (curtis Losa), Knokes
,,V aruslager" im Habichtswalde. Be-
festigter karolingischer Hof. Sein Grund-
riß Bd. I Taf. 14. 7. Auffallend klein,
aber mit karolingischen Scherben. Un-
weit des Schultenhofes von Loose. Der
Volksmund nennt die Befestigung noch
heute „Schulte Losen Toslag (Zuschlag)".
Die curtis Losa aber ist von Heinrich IV.
1059 an das Mon. Mindense verschenkt,
war also wahrscheinlich altes Königsgut.
K n o k e D. V aruslager im Habichtswalde b.
Stift Leeden; Berlin 1896 u. ö. Schuchhardt
Ztschr. Osnabr. 1897, I95 — 199> NWdtsch.
Verbandstag Dortmund 1908 S. 37 u. Atlas
vorgesch. Befest. Heft X, 1915. Jostes
Mitt. Alt. Komm. Westf. I 1899, 33 — 40.
Schuchhardt.
Lorsch, Abtei, 766 von Abt Chrode-
gang von Metz begonnen; wie Ausgrabun-
gen ergaben, war die Klosterkirche eine
dreischiffige Basilika ohne Querschiff mit
westlicher Vorhalle zwischen zwei Türmen.
Davor ein Vorhof mit Bogenhallen zu
beiden Seiten, nach der Kirche ansteigend;
an dessen Westende die dreibogige Vor-
halle, die heute noch steht. Diese ist eines
der wichtigsten Bauwerke letzter mero-
wingischer Zeit; ihre Architektur in bedeut-
samer Weise noch der der römischen An-
tike nachgebildet. Es war eine querge-
stellte (tonnengewölbte?) Halle, unten mit
drei Durchgangsbögen zwischen vier
Halbsäulen auf jeder Seite, darüber joni-
sche Pilasterordnung, durch ein in Dach-
sparrenstellung von einem zum andern
Pilaster, also im Zickzack laufendes Ge-
sims verbunden. Der Grund der Wand ist
mit roten und weißen, sechseckigen oder
schachbrettartig gestellten Steinen bunt
gemustert, einer echt merowingischen De-
koration; darüber Konsolengesims.
R. A d a m y Die fränkische Tor halle u.
Klosterkirche zu Lorsch. Darmst. 1891.
A. Haupt.
Lot. § 1. Lot ist die mhd. Bezeichnung
der römischen Halbunze (semuncia). Wann
und wo in Deutschland diese Gewichts-
bezeichnung aufkam, ist nicht bekannt.
Vermutlich geschah es bei Herübernahme
der nordischen Mark, deren Anwendung am
Unterrhein schon 1045 urkundlich verbürgt
ist, denn das Lot erscheint gleich anfäng-
lich als deutsches Untergewicht der Mark,
deren sechzehnten Teil es immer bildet.
§ 2. Mit der Schwere der Mark (s. d.),
die örtlich verschieden war, wechselte auch
das Gewicht des Lotes von 13,644 g der
Schwere der römischen semuncia bis zum
Wiener Lot von 17,5 g. So empfing am
25. Oktober 1203 der Kämmerer des
Passauer Bischofs Wolfger von diesem
daheim ,,x marcas et unum fertonem
minus uno loth ad pondus coloniense, qase
non ponderabant apud Wiennam plus
quam vmj (? viiij) marcas et vi denarios"
(Reiserechnungen B. Wolfgers, Hg. von
Zingerle S. 8).
§ 3. Nach der Anzahl Lote Feinsilber t
welche eine Gewichtmark Silbergemisch
beim Feinbrennen erwarten ließ, wurde
der Feingehalt des Silbers berechnet.
Silber ohne jeden fremden Zusatz hieß
sechzehnlötig, Silber mit I Lot Zugabe
auf die Mark nannte man 15 lötig und so
LOTSE— AOYNA TAH
167
nach dem Grade der Beschickung oder
Legierung mit minderwertigem Metall her-
unter bis zum einlötigen Silber und tiefer,
bei welchem das Metallgemisch auf 16 Lot
(die sog. rauhe Mark) nur mehr ein Lot
oder noch weniger Feinsilber gab.
§ 4. Vom Lot als Maß des Feingehalts
stammt das Beiwort 1 ö t i g , mhd. loetec
mit der Bedeutung 'das rechte Gewicht
an edlem Metall enthaltend'. Lötiges
Silber daher so viel als Silber vom vor-
geschriebenen Feingehalt. Ob nun unter
der häufig vorkommenden lötigen Mark
eine ganz feine (marca purissimi argenti)
oder eine geringere Mark zu verstehen sei,
hängt von Zeit und Ort ab, in welchen die
Zusicherung erfolgte, sowie von etwa ge-
brauchten Nebenbezeichnungen.
Bode Alt, Älünzwesen Xiedcr Sachsens 1847,
S. 38 § 20. Lex er Mhd. Wb. 1 1951/52.
L u s c h i n Allg. Münzkunde 1 63.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Lotse. § 1. Mnd. loedman, loetsrnan,
letsaghe, me. iQdsman, afr. locman, lodeman,
anorw. leiäsggumadr, alles Bezeichnungen,
die auf ae. lad = anord. leid' f. 'Weg' zu-
rückgehen, also Lotse ein Mann, der
den Weg weist, oder ein Geleitsmann, vgl.
ne. loadstar, loadstone, anord. leifrarstjarna,
leidarsteinn. Der in den west- und nord-
europäischen Meeren aus der Natur dieser
Gewässer leicht erklärliche Brauch, das
Schiff durch ortskundige Männer, zB.
Fischer, in und aus den Häfen sowie auf
gefährlichen Küstenfahrtstrecken leiten zu
lassen, mag sehr alt sein, doch ist vor dem
12./13. Jh. nichts über eine solche Tätigkeit
für Handelsfahrzeuge überliefert. Die älte-
sten Nachrichten über Lotsentätigkeit be-
treffen die Führung von Flotten; so soll
angeblich 843 eine normannische Flotte von
einem fränkischen Grafen und seinen Leu-
ten längs der Küste der Bretagne nach der
Loiremündung geleitet worden sein: Nor-
manni accipientes iter cum magna classe
navigii, sicut ipse Lambertus indicabat, qui
semper eis, sicut per angulos Britanniae
navigabant, primus erat, usque insulam
Bas pervenerunt (Chronique de Nantes
c. 8. ed. Merlet). Ist die Richtigkeit dieser
Erzählung auch zweifelhaft, so zeigt sie
doch, daß man eine lotsenartige Führung
für fremde Schiffe damals kannte.
§ 2. Eine dänische Kreuzfahrerflotte
wurde um 1191 von dem Norweger Ulf von
Loufnes, einem Manne ,,portuum scius,
gnarus maris, navigandique peritia exerci-
tatus" von der Mündung der Göta-Elf nach
Tönsberg gelotst, indem auf jedes Schiff
ein besonderer Lotse (praedux) gesetzt
wurde; die Notwendigkeit einer solchen
Leitung wird hierbei ausdrücklich mit der
Schwierigkeit des Fahrwassers motiviert
(Langebeck, Script, rer Dan. V 341 f.). In
beiden Fällen handelt es sich also um
Lotsen für längere Fahrt, und an solche,
nicht an eigentliche Hafenlotsen ist auch
bei der ersten Erwähnung von Lotsen für
die regelrechte Handelsschiffahrt (zwischen
Bordeaux und der Nordsee) zu denken, in
den Roles d'Oleron Art. 13 (Pardessus, Us
et coutumes de la mer I 332), die in diesen
Teilen wohl bis ins 12. Jh. zurückgehen.
In der norwegischen Gesetzgebung tauchen
Lotsen für Kriegs- und Handelsschiffe
erst im 13. Jh. auf. Vgl. Schiffsführung.
W. Vogel.
Aoi>7i'8ouvov, 'Stadt' in der Germ,
magna des Ptol., nahe der oberen Elbe und
bei Völkern, die nach Böhmen gehören. Sie
hat einen kelt. Namen, der sehr oft noch
zu belegen ist. Die bekanntesten von den
alten Lug(u)dunum sind Lyon, Laon und
Leyden. S. ZfdA. 41, 125 f. Mit den
A0Ü7101 Aoijvot hat der Ort und Name
nicht das geringste zu schaffen.
R. Much.
Aoüva GXtj bei Ptol. II 11, 11 Name eines
Gebirges zwischen den K. 0601801 und Batfiot;
nach II 11, 3 fließt ein unbenannter, vom
Norden kommender Fluß (die March) an
ihm vorbei. Jedenfalls hat der niederösterr.
Mannhartsberg, d. i. Meginhartsberg, nicht
mänhart, wie Müllenhoff wollte —
s. zuletzt darüber R. Much AfdA. 32, 9 f. — ,
nichts damit zu tun. Dagegen hat man
mit Zeuß 118 an den 'westlichen karpati-
schen Waldzug' zu denken; im besonderen
an das Javornik- Gebirge und die von diesem
gegen Südwesten streichenden Weißen
Karpaten mit der Javorina als höchster
Erhebung. Wie hier Bildungen aus slav.
javor 'Ahorn' vorliegen, so ist auch Luna
silva der 'Ahornwald'; vgl. anord. hlynr,
ags. hlyn, mnd. lonenholt usw. Daß das
anlautende germ. h nicht wiedergegeben
i68
AOTnOOTPAON— LUNARBUCHSTABEN
wird, braucht um so weniger aufzufallen,
als das Lateinische einen Anlaut chl nur in
wenigen nicht volkstümlichen Lehnworten
griech. Herkunft kennt. R. Much.
AourcpoupSov, 'Stadt' in der Germ,
magna des Ptol., ist trotz ihres Ansatzes an
der oberen Elbe (recte Moldau) an der Lippe
zu suchen. Der zweite Teil ist germ. furäu-
'Furt', der erste der Name des Flusses
Lupia, von dem übrigens der Stammaus-
laut nicht ganz geschwunden sein sollte.
Indes kann AOTHcDOrPAON leicht aus
AOrriKDOrPAON verderbt sein. Vgl.
TouXt^oupoov. R. Much.
Löwendarstellungen, offenbar nach süd-
lichen Vorbildern, erscheinen zeitig auch
im Norden. Der Löwe gilt als Symbol
der Kraft, aber auch Christi, des Löwen
vom Stamme Juda. Am häufigsten jedoch
dürfte die Darstellung der Löwengrube mit
Daniel sein — ebenfalls ein Symbol der
Auferstehung Christi — , die ungemein oft
zB. auf Bronzeschnallen der Burgunder
gebildet ist, die schon der letzten Völker-
wanderungszeit angehören mögen. Löwen-
köpfe auf Bronzetüren scheinen schon an
spätantiken Werken aufgetreten zu sein.
In Deutschland sind die ältesten die an den
Aachener Domtüren; nach 1000 werden sie
sehr zahlreich.
Forrer Reallexikon S. 872, 875.
A. Haupt.
Lugier. § i. Schon Strabo 290 führt
Aouioo? (1. Aoufiou;) |*ffa sftvo; unter den
Bundesgenossen des Maroboduus an. Taci-
tus Germ. 43 bestätigt die Größe des Volkes.
Sie sind nach ihm das bedeutendste hinter
dem großen Gebirgszug, der seine Suebia,
d. i. das östliche Germanien, durchquert,
und in mehrere Stämme gespalten, von
denen er als wichtigste aufführt: Harios,
Helveconas, Manimos, Helysios, Nahar-
valos. Ptolemaeus kennt Aouyioi 'Ofxavoi,
Aoufiot Aouvoi und Aou^iot Boüpoi.
Davon dürften Manimi und 'Ofiotvot sich
decken. Die Helvecones ferner sind dasselbe
wie die AtXouctuuvc? des Ptol., die aber
dieser nicht als Lugier bezeichnet, und um-
gekehrt weiß Tacitus bei seinen Buri nichts
von Zugehörigkeit zu diesen.
Zu den Angaben des Tacitus über die
Sitze der Lugier stimmt es gut, wenn Ptol.
sie in den Winkel zwischen Weichsel und
'AaxtßoupYtov opo? stellt. Nur die Boupoi
stehen bei ihm südlich von diesem, was
übrigens auch der Stellung der Buri bei
Tacitus nicht widerspricht.
§ 2. In den gleichen Sitzen wie die L.
haben wir aber die Wandalen zu suchen,
und dies führt schon dahin, beide Namen
für Bezeichnungen desselben Volkes zu
nehmen. Auch wüßten wir nicht, was aus
dem sehr bedeutenden Volk der L. gewor-
den ist, wenn es nicht unter dem Namen
der Wandalen fortlebt. Allerdings ist es
dabei nicht ausgeschlossen, daß von Haus
aus die Wandalen etwas anderes, vielleicht
nur ein Teil der L., sind : aber schon in unse-
ren ältesten Quellen erscheint ihr Name
in einer weiteren Bedeutung.
§ 3. Der Name der L. ist in zwei Ge-
stalten überliefert. Einerseits begegnet uns
Aou(Y)toi bei Strabo, Aouyioi bei Ptol.,
A67101 bei Dio Cassius, Lygii, Ligii bei
Tacitus mit einem auf griech. Quelle zu-
rückweisenden Vokal, der Widergabe von
germ. u ist. Dies führt auf germ. lujja-.
Anderseits setzen die späteren Belege
Ao^UDve? bei Zosimus und das aus Lugiones
verschriebene Lupiones der Tab. Peut.
germ. lugjan- voraus. Buchstäblich deckt
sich mit dem Volksnamen as. luggi, ags.
lyge, ahd. luggi 'lügnerisch', das zunächst
auf ein westgermanisches, zusammenge-
halten mit aslov. lüzi 'lügnerisch' aber
auch ein ostgerm. *lujja- 'lügnerisch'
schließen läßt. Außerdem kann man mit
L a i s t n e r (Württemberg. Vierteljahr sh.
1892, 29) an got. liuga 'Ehe', afries. logia
'heiraten' und air. luige 'Eid' anknüpfen,
wozu auch ahd. ur-liuge, afries. orloge
'Krieg', eig. 'Aufhebung des Vertragsver-
hältnisses' gehören dürfte. *Lugia- *Lug-
jan- könnte danach den zu einem Eidver-
band gehörigen bezeichnen. Aber auch
wenn dies die ursprüngliche Bedeutung des
Namens ist, war seine Umdeutung seitens
des Nachbarn unvermeidlich. Lugius ist
auch als Name eines Kimbernkönigs über-
liefert.
S. im übrigen unt. 'Wandalen' und den
Namen der einzelnen lugisch-wandilischen
Stämme. R. Much.
Lunarbuchstaben. § i. Die Lunar-
buchstaben (litter ae lunares), deren man
sich besonders im früheren Mittelalter zur
LUND
169
Bestimmung des Mondalters an den einzel-
nen Tagen bediente, sind von den antiken
Lunarbuchstaben durchaus verschieden.
Sie bilden ein System von 59 Buchstaben,
die zusammen einen hohlen und einen
vollen Mondmonat umfassen. Es sind die
Buchstaben A bis V ohne nähere Bezeich-
nung {litter ae nudae), A bis V mit einem
Punkt darunter oder dahinter {litter ae sub-
notatae oder postnotatae) und A bis T mit
einem Punkt darüber oder davor {litterae
supernotatae oder praenotatae). Es steht
nun beim
1. Januar A I. Juli E
2. Januar B I. August Q.
20. Januar V 1. September H
21. Januar A. 1. Oktober S.
9. Februar V. 1. November K
10. Februar .A I. Dezember V.
28. Februar .T 2. Dezember .A
1. März A 20. Dezember .T
1. April M. 21. Dezember A
1. Mai C 31. Dezember L
1. Juni O.
Man ersieht ohne weiteres, daß, wenn in
einem Jahre an irgendeinem mit einem be-
stimmten Buchstaben bezeichneten Tage
ein Neumond eines hohlen Monats eintritt,
auch an allen andern mit demselben Buch-
staben bezeichneten Tagen ein Neumond
eines hohlen Monats eintreten muß, und
ebenso 29 Tage später ein Neumond eines
vollen Monats. Man braucht mithin für
jedes Jahr nur zwei Kennbuchstaben {lit-
terae novilunares) , einen für die hohlen und
einen für die vollen Monate, um die Neu-
monde eines Jahres und damit auch das
Mondalter an jedem einzelnen Tage zu
bestimmen. Man hat auch im Mittelalter
vielfach Tafeln aufgestellt, welche die
jedem Jahre des Mondzirkels zukommenden
Kennbuchstaben und in Verbindung damit
Daten zur Berechnung des Mondalters ent-
halten. Allein selbst abgesehen davon, daß
diese Tafeln den Schaltungen nicht gerecht
werden können, sind sie in der Regel auch
sonst so fehlerhaft, daß schwerlich jemals
ein nützlicher Gebrauch davon gemacht
werden konnte. Seit dem Aufkommen des
immerwährenden Kalenders (s. Ostern),
also etwa seit dem 11. Jh., gerieten daher
die Lunarbuchstaben mehr und mehr in
Vergessenheit.
Über die Benutzung der Lunarbuchsta-
ben zur Berechnung des Osterfestes s.
Ostern.
§ 2. Ein anderes System von Lunarbuch-
staben ist nach einem von Beda (de temp.
rat. c. 17) angegebenen Verfahren im
Mittelalter vielfach für die periodischen
Mondmonate angewandt worden; es ist in-
dessen für den Historiker ohne Bedeutung.
S i c k e 1 Die Lunarbuchstaben in den Ka-
lendarien des Mittelalters, Sitzungsberichte d.
Wiener Akademie, phil.-hist. Kl. 38, 153 fr.
F. Rühl.
Lund, Dom zu. § 1. Die Kirche war
ursprünglich als erzbischöfliche Kirche der
ganzen skandinavischen Kirchenprovinz,
die bisher dem Erzbistum Bremen gehört
hatte, im Anfange des 12. Jhs. angelegt
und 1 145 von Erzbischof Eskild dem heil.
Laurentius (St. Lars) geweiht worden. Sie
ist ein Quaderbau, aus sehr schönem
grauen Sandstein errichtet und zeigt deut-
lich den stärksten Einfluß der rheinländi-
schen Kirchen romanischen Stils. Das
harmonisch wirkende Äußere zeigt an der
Westseite zwei Türme mit reichgeglieder-
tem Fensterschmuck. In den Ecken zwi-
schen Chor und Querhaus steigen zwei
schmale Türme empor, und über der Vie-
rung erhebt sich ein etwas niedrigerer,
polygonaler Turm. Hervortretende Li-
senen gliedern die Außenseite der Seiten-
schiffe. Das Chor ist mit einer halbrunden
Apsis abgeschlossen. Diese hat im Unter-
geschoß Blendarkaden, im Obergeschoß
abwechselnd Fenster und Blendarkaden
und darüber eine feine, offene Zwerggalerie
mit Säulchen und Rundbogen. Diese
Partie stammt wahrscheinlich erst aus der
Zeit nach dem Brande von 1172.
§ 2. Das Innere erscheint beim Eintritt
von der Westseite aus größer, als es in der
Tat ist, weil seine Breite nach Osten hin
etwas abnimmt und der Fußboden des
Hauptschiffes nach der Mitte zu ein wenig
ansteigt, wodurch die perspektivische Wir-
kung erhöht wird. Neun Pfeilerpaare
trennen das Mittelschiff von den Seiten-
schiffen. Aus dem Hauptschiffe führen 17
Stufen in das erhöhte Querschiff hinauf,
das in dieser Weise zu dem Chor gezogen
wird. Zwei Stufen führen in das Chor-
quadrat hinauf und weitere drei Stufen zu
170
LUNGENENTZÜNDUNG— LUTERTRANC
dem Hochaltar. Die schön abgewogenen
Verhältnisse und die abwechselnden Licht-
wirkungen machen das Innere sehr an-
sprechend. Die bedeutende Erhöhung des
Querhauses und des Chors ist von der
schon vor der übrigen Kirche angelegten
Krypte, in die zwei Seitentreppen hin-
unterführen, bedingt. Letztere wurde
bereits zwischen 1 123 und 1 131 geweiht. Sie
zieht sich unter Querhaus und Chor hin
und macht mit ihren Rundpfeilern, die das
Gewölbe tragen, einen höchst eigentüm-
lichen Eindruck. Zehn kleine Fenster ge-
statten den Einfall des Lichtes.
§ 3. An zwei von den Rundpfeilern sieht
man uralte Reliefs von ungewisser Bedeu-
tung, die man aber im Volksmunde mit der
im Norden geläufigen Bausage in Verbin-
dung bringt, wonach ein Riese die Kirche
für den Gründer derselben, St. Lars, er-
baut hat. Dafür sollte er als Lohn Sonne,
Mond und die Augen des heiligen Kirchen-
erbauers erhalten, falls der Heilige den
Namen des Riesen nicht erraten könnte.
Als die Kirche beinahe fertig war, ging der
beängstigte Heilige abends spazieren; da
hört er in einem benachbarten Hügel eine
Weiberstimme ein Kind mit den Worten
stillen: ,, Ruhig! Morgen kommt dein
Vater Finn mit Sonne, Mond und des
Christusmannes Augen", wonach er den
Riesen mit dem Namen Finn begrüßte.
Der besiegte Riese umfaßte einen Pfeiler,
um die ganze Kirche umzustürzen, wurde
aber plötzlich zu Stein und steht noch in
der Krypte, die Arme um den Pfeiler ge-
schlungen, und an einem andern Pfeiler
sieht man das Riesenweib und ihr Kind.
Diese Sage, die ähnlich von dem Dom zu
Drontheim, von der Stabkirche zu Hitterdal
und mehreren andern Kirchen erzählt wird,
ist deutlich dem heidnisch-altnord. Mythus
vom Riesen als dem gefoppten Erbauer der
Götterburg entlehnt. Die Kirche ist in den
siebziger Jahren des 19. Jhs. durch Helgo
Zetterwall restauriert worden.
Hildebrand, H. Den kyrkliga Konsten
linder Sveriges medeltid. L. Dietrichson.
Lungenentzündung, diese über die ganze
Erde verbreitete, plötzlich einsetzende,
unter heftigen Brustschmerzen, hohem
Fieber, starker Atemnot, häufigen Delirien,
mit der ganzen Vehemenz einer akuten
Infektion verlauf ende Krankheit, ist natür-
lich auch den alten Germanen nicht unbe-
kannt geblieben; das heftige Seitenstechen
zu Beginn gab die Erklärung: der heftige
stechedo war von einem Dämon, einem
bösen Alp oder Elf veranlaßt, der dem
Kranken seinen Leidensspeer heftig in die
Seite gestochen. Noch bis in die Neuzeit
hinein hieß die Lungenentzündung (pneu-
monia) und ihre noch nicht von ihr getrennte
Zwillingsschwester, die Brustfellentzün-
dung (die pleuritis oder pleuresia), der
A 1 p s t i c h. Die ganze Krankheit ist
gut geschildert in ihrem Verlauf und ihrer
Behandlung als leecedomas wiß ceghwceperre
sidansäre im 2. Buche von Balds Laeceboc
Kap. 46 — 50 mit Schröpf köpf (mid glcese),
Blutlassen, Klystieren {J>urh hörn odfe
pipan) ganz unter antikrömischem Ein-
flüsse. Cockayne Leechdoms II 256 — 265;
Leonhardi Bibl. ags. Prosa VI yj — 79).
Das altnord. stingi (allit. stingi ok stjarfi
in den Gesetzbüchern) scheint ebenfalls
die Pleuropneumonie mit ihren heftigen
Seitenstichen zu bedeuten.
Hoefler Krankheitsnamenbuch 677 ff. Grön
Altnord. Heilkunde, Janus 1908 (S.-A. S. 103 bis
I05)- J- Geldner Altengl. Krankheitsnamen
III 1908 S. 27. Sudhoff.
Lupia (L u p p i a) heißt im Altertum
die jetzige Lippe. Der Name, der sicher
keltisch ist, könnte zu lat. (eigentl. sabin.)
lupus (aus *luqos) gehören und 'die Wölfi-
sche' oder 'die Wölfin' bedeuten, wie der
nord. myth. Flußname Ylgr. Auffallend
ist das einheitliche i bereits in dem mittel-
alterlichen Lippia Lippa, das volksetym.
Umdeutung des Wortes nach asächs.
*lippja 'Lippe' zur Voraussetzung haben
dürfte. R. Much.
Lütertranc ist eine im 10. Jh. auftau-
chende Kontrafaktur zu mlat. claretum,
kommt in Glossen aber auch als Über-
setzung von mulsum vor, so im Sum-
marium Heinrici um 1100 (Ahd. Gl. 3,
155, 51). Es handelt sich um einen der
vielen Würzweine, wie sie das Mittelalter
liebte, und zwar anscheinend um den,
welcher unserer 'Bowle' verhältnismäßig
am nächsten kommt. Denn außer Honig
und Gewürzen tat man mit der Jahreszeit
wechselnd Kräuter hinzu, wie Wermut und
Schafgarbe, Betonien und Hagebutten.
MÄANDERVERZIERUNG— MAGNI
171
Vom claret (fz. clairet ist meist ein
Schillerwein), der um 1200 mit dieser Wort-
form in unsere Sprache übernommen wurde,
scheint der lütertranc gelegentlich unter-
schieden zu werden: es waren eben neue
Rezepte, die jetzt aus Frankreich herüber-
kamen.
W. Wackernagel ZfdA. 6, 275 ff.
(= Kl. Sehr. 1, 101 ff.): mit zwei Rezepten.
Heyne Hausalt. 2, 369 f. Edward Schröder.
M.
'vi Mäanderverzierung entsteht, wie die Bast-
matten der Südamerikaner zeigen, einfach
durch die Flechttechnik (Max Schmidt
Archiv f. Anthr. 1908 S. 22 ff.), sie kann
aber auch eine eckig gewordene Spirale
sein; und so ist wohl öfter der europäische
Mäander zu erklären. Er findet sich zuerst
in neolithischer Zeit auf den Tongefäßen
der Donaukultur, zusammen mit der Spi-
rale (Bandkeramik) — aus der Spirale hat
sich auch im Norden in der jüngeren Bronze-
zeit gelegentlich ein Mäanderband ent-
wickelt (BeltzAlt. Mecklbg. Taf.42. 85) — ,
erscheint dann, wohl von hier aus, in der
geometrischen Ornamentik Griechenlands
(Böotien, Dipylon), weiter in der Villa-
nova-Kultur bei Bologna und wieder nörd-
lich der Alpen im Hallstattkreise. Als
später Nachklang aus diesem Hallstatt-
kreise, wie manches andere, tritt dann der
Mäander kurz vor der römischen Zeit an
der Elbe auf und verbreitet sich von Böh-
men aus an ihr entlang zu beiden Seiten
in breitem Strich, so daß er links die Alt-
mark und das Lüneburgische, rechts den
größten Teil der Mark und ganz Mecklen-
burg umfaßt. Die westlichsten Punkte, an
denen Spuren gefunden sind, sind Eisenach
im Süden und Bremen im Norden. Diese
Mäander, die dem I. und 2. Jh. n. Chr. an-
gehören, treten in wesentlich gleichen For-
men auf und sind von immer derselben
Kultur begleitet. Sie müssen nahe ver-
wandten Völkerschaften angehört haben, im
wesentlichen suebischen: den Markoman-
nen, Semnonen und Langobarden. S. auch
Art. Keramik § 51 und dort Tafel 5 Fig. 22.
Hostmann Urnenfriedhof von Darzau
1874. K 0 s s i n n a ZfEthn. 1905 S. 392 ff. u.
Anthrop. Korrbl. 1907 S. 165. B e 1 1 z Alt.
Mecklbg. 1910 S. 333 ff. Schuchhardt.
Magenleiden begegnen als mhd. herzisuht,
herzesuht, anord. hjartverkr, ags. heortweere,
heortece (aus der alten Verwechslung von
cor und cardio) für cardiacus [herzesuchti-
ger), cardiaca passio (auch brustsuht) ; doch
kommt auch mageswervov (vgl. mhd. magen-
vröude und magen-vülle von ahd. mago,
mhd. mage, anord. magi, und ags. maganädl,
maganivczrc, sär ßaes magan, ßces magan
\ aßundennes, ßces magan spring usw. von
maga). In den angelsächsischen Bear-
beitungen altklassischer Medizin von B a 1 d s
Laeceboc und verwandten Quellen kommen
alle Formen von Magenstörungen zur Be-
sprechung, von der einfachen Unlust [ne
lyst his metes), dem Soodbrennen (anord.
brjöstsvidi, ags. fuete ivcBter ße scet upp of
ßan breosten) bis zum Erbrechen (s. d.)
und der Magenblutung (Je mon blöde hrcece
and spTwe), die bald mit antiker Schul -
medizin behandelt werden, bald mit aber-
gläubischen Mitteln, wie dem unter Her-
sagen von Sprüchen von einem Mägdlein
aus einer Quelle, die genau nach Sonnen-
aufgang strömt, geholten Wasser (Läc-
nunga 114) usw.; aber auch das beliebte
heimische Schwitzbad, das stone-bath (ags.
stänbceß), wurde in Gebrauch gezogen.
Vgl. besonders Balds Lceceboc II Abschn.
1 — 15 (Cockayne, Leechdoms II S. 174 ff.;
Leonhardi Bibl. ags. Pros. VI
S. 53 ff.)
M. Höfler Krankhcitsnamcnbuch 384fr.
Geldner Altengl. Krankheitsnamen I 1 906
S. 10; III 1908 S. 26. Sudhoff.
Magni und Modi sind in der eddischen
Dichtung die Söhne Thors (Hym. 34, Harb.
; 9> 53)> die nach Erneuerung der Welt ihres
1 Vaters Hammer Mjojnir in Besitz haben
i (Vafprm. 51). Die Namen bedeuten 'Kraft'
und 'Mut' und sind poetische Gebilde, die
aus Eigenschaften Thors hervorgegangen
1 sind. E. Mogk.
172
MAGNUS HÄKONARSON— MAINSUEBEN
Magnus Hakonarson, mit dem Beinamen
L a g a b ö t i r (d. h. Gesetzesbesserer),
König von Norwegen und Island (1263 bis
1280), nimmt in der nordischen Rechts -
geschichte eine besondere Stellung ein,
nicht nur durch den Umfang und die Reich-
haltigkeit seiner gesetzgeberischen Leistun-
gen, sondern vor allem auch als Schöpfer
der norwegischen Rechtseinheit. Seine
ersten Reformen allerdings bewegten sich
in den alten Bahnen; es waren Neuredak-
tionen der alten Landschaftsrechte, der
Gulapingsbök (s. d.) 1267, der Borgar -
pingsbök (s. d.) und der Eidsipapingsbök
(s. d.) 1268, die an der alten landschaft-
lichen Verschiedenheit des Rechts fest-
halten. Dagegen trug die Neuredaktion
der Frostupingsbök (s. d.), die sich infolge
der kirchlichen Opposition nur auf das
weltliche Recht beschränkte, einen andern
Charakter; sie gründete sich nicht nur auf
das ältere Frostupingsrecht, sondern auch
auf das Recht der andern Dingverbände,
insbesondere des Gulapings, sowie die neue-
ren Reichsgesetze, und konnte deshalb
nicht nur am Johannistage 1274 im Frostu-
bing, sondern bald darauf in den übrigen
Dingverbänden und Landschaften als Ge-
setzbuch eingeführt werden. So war der
Sache nach die Rechtseinheit auf dem
Gebiete des Landrechts hergestellt, wenn
auch formell das neue Gesetzbuch nicht als
Reichsgesetz, sondern als Gulapingsbök,
Frostupingsbök etw. in den einzelnen Ding-
verbänden galt; in der Wissenschaft wird
es meist als gemeines Landrecht
oder Landslög bezeichnet. Eine Er-
gänzung dazu bildet das gemeine Stadt-
recht, der Bjarkeyjarretlr (s. d.) von 1276,
in den meisten Abschnitten eine wörtliche
Wiederholung des Landrechts, ferner das
1274 — 1277 erlassene Dienstmannenrecht,
die Hird'skrä (s. d.). Eine entsprechende
Gesetzgebung für Island war die Jarn-
sida (s. d.) von 1271 — 1273 und die an ihre
Stelle tretende Jönsbök (s. d.), das letzte
Gesetzeswerk des Königs, erst nach seinem
Tode 1281 in Kraft getreten, beides Werke,
die neben dem älteren isländischen Recht
in hohem Grade norwegisches Recht be-
nutzen. Es ist begreiflich, daß diese in
kürzester Zeit geschaffenen Gesetzbücher
nicht inhaltlich bedeutende Leistungen dar-
stellen; es sind eilig hergestellte Kompila-
tionen mit den dabei unvermeidlichen
Unstimmigkeiten, ohne neue schöpferische
Gedanken, immerhin wichtige nationale
Errungenschaften wegen der Überbrückung
der landschaftlichen Gegensätze und der
Annäherung des isländischen an das nor-
wegische Recht.
Über die weit weniger glücklichen
Leistungen Magnus' auf dem Gebiete der
kirchlichen Gesetzgebung s. u.
Christenrecht.
Mangelhafte Ausgabe des Landrechts von
K e y s e r und M u n c h (1848 in Norges
gamle Love II), Nachträge dazu von Storni
(1885 ebenda IV 117 fr.). Über die Ausgaben
der übrigen Gesetzbücher vgl. die betreffenden
Einzelartikel.
Storm Om Haandskrifter og Oversaettelser
af Magnus Lagabeters Love (Forhandlinger i
vedenskabs-selskab i Kristiania 1879, 22 ff.). —
S. u. Nordische Rechtsdenkmäler
(dort die weitere Literatur). S. Rietschel.
Mahr, Mahre, ist die bei allen ger-
manischen Stämmen schon in frühster Zeit
belegte Bezeichnung für den Druckgeist,
die in Deutschland seit der Reformation
allmählich durch Alp verdrängt worden ist.
Wort und Wesen erscheint ahd. und anord.
als weiblich (mara), ags. (mara), engl, (night-
mare d. i. 'Nachtmahr'), ndd. (moor) als
männlich, während schon im mhd. und
in den nhd. Dialekten und in der
Schriftsprache das Geschlecht des Wortes
schwankt. Männlich begegnet das Wesen
auch im franz. cauchemar 'Tretmahr'. Wort
und Sache decken sich mit dem slav. mora,
mura. Die Etymologie des Wortes ist dun-
kel. Nach dem ältesten Zeugnis, das aus
dem 9. Jh. stammt, drückte ein Zauberweib
den König Vanlandi von Schweden zu
Tode (Heimskr. I 28). Auch sonst geschah
das in früherer Zeit öfter; im allgemeinen
aber begegnet die Mahre als quälender
Druckgeist (vgl. 'Alp'). E. Mogk.
Mainsueben. § 1. Unter den Germanen,
die Caesar kennen lernte, waren die kriegs-
tüchtigsten jener Stamm, den er als Suebi
schlechtweg bezeichnet. Sie waren auch
durch Volkszahl hervorragend. Scharf
scheidet er sie von allen andern Völker-
schaften, auch von denen Ariovists, in
dessen Heer neben andern und neben Marko -
mannen, also auch von diesen zu scheiden,
MÄKLER
173
eine suebische Hilfsschar erscheint. Die
Hauptmacht der Sueben, das Aufgebot
ihrer angeblichen IOO Gaue, tritt daneben
selbständig auf.
§ 2. Den Rhein berühren die Suebi Cae-
sars nirgends, sind vielmehr von diesem
durch die im nördlichen Winkel zwischen
Main und Rhein sitzenden Ubier geschie-
den, die durch sie zurückgedrängt und
zinsbar gemacht worden waren, und deren
spätere Übersiedlung auf die linke Strom-
seite {$7 v. Chr.) Strabo 194 als eine Flucht
und Austreibung durch die Sueben be-
zeichnet.
§ 3. Die Ubier sind ausdrücklich als
Grenznachbarn der Sueben bezeichnet; auf
der andern Seite bildet ihre Grenze nach BG.
4, 3. ein ausgedehntes Ödland. Zu der in
Betracht kommenden Zeit war Böhmen von
den Boiern bereits geräumt, was die agri
vacantes auf der Ostseite der Sueben ver-
ständlich macht; doch ist es möglich und
vielleicht sogar aus dem archäologischen
Befund erschließbar, , daß damals auch ein
Großteil des Königreichs Sachsen brach lag.
Gegen Norden reichen Caesars Sueben an
die Cherusker heran und sind von diesen
durch ein Waldgebirge — gewiß den Harz —
geschieden nach BG. 6, 10. Für die Süd-
seite fehlt eine ausdrückliche Angabe;
doch sind als Nachbarn der Sueben auf
dieser mit Sicherheit die Markomannen er-
weislich. Zwischen Ubiern und Cheruskern
werden sie sich mit den Chatten berührt
haben, die wir uns vielleicht damals in
einem Abhängigkeitsverhältnis von ihnen
vorstellen dürfen. Aber auf einem später
von Chatten besiedelten Boden stehen sie
nirgends, und sie, wie es ältere Forscher —
so Zeuß, Grimm, Müllenhoff —
getan haben, mit diesen, die Caesar noch
nicht nennt, gleichzusetzen, verbietet sich
schon deshalb, weil uns die Chatten von
Strabo, Tacitus und Plinius ausdrücklich
als Nichtsueben bezeugt sind.
§ 4. Der Ausgangspunkt der Mainsueben
sind in letzter Linie die Semnonen ;
fraglich aber ist es, ob sie sich unmittelbar
von diesen oder von einer Zwischenstellung
aus in ihre von Caesar beschriebenen Sitze
vorgeschoben haben. Jedenfalls ist das
Maingebiet erst spät germanisch geworden,
wie es scheint, erst nach dem Wandel von
0 zu a im Germ., da der Name des Main
lat. Moenus, kelt. *Moinos, sonst nicht
noch ahd. Moin lauten würde, während
dem kelt. Boii und Mosa ein Bat(v)o[/ctT-
jjuxi] bei Ptol. und deutsch Maas gegen-
übersteht. Allerdings ist zu bedenken,
daß nach der Ostwanderung der Main-
sueben und Markomannen die Maingegend
ihre ganze germanische Bevölkerung ver-
loren hatte, so daß jenes Moin auch auf
einer zweiten, jüngeren Entlehnung des
keltischen Namens beruhen könnte.
§ 5. Auch nach Caesar sind uns die
Mainsueben als Sueben schlechtweg in den-
selben Gegenden wiederholt bezeugt. Sue-
ben machten nach Dio Cass. 51, 21 (i. J. 30
v. Chr.) einen Einfall in Gallien, wobei es
sich nur um die Sueben Caesars handeln
kann, zumal der Autor bemerkt, die Sueben
wohnten genau genommen jenseits des
Rheines, denn auch viele andere maßten
sich den Namen Sueben an (koAXaI "yap xat
aXXoixoÜTÖüv ^our^cuv ^vouaroc avxiTroiouvxai).
Auch Drusus trifft noch bei seinen Feld-
zügen die Sueben auf ihrem alten Platze
an nach Florus 4, 12, Dio Cass. 55, 1, Con-
solatio ad Liviam v. 17; zuletzt werden sie
gleich den Markomannen i. J. 9 v. Chr. im
Westen genannt und müssen zugleich mit
diesen ausgewandert sein. S. weiter unter
Quaden und Markomannen. R. Much.
Mäkler (sensalis, mediator, Unterkäufer,
engl, broker) treten schon früh im Fremden -
handel zugleich in der Eigenschaft als Dol-
metscher (anord. tulki) auf. In späterer
Zeit wird der Beruf zünftig, der Mäkler
wird von der Innung angestellt. Nur Stadt-
bürger werden zugelassen, wer sich eines
Mäklers bedienen will, muß sich an den
amtlichen Mäkler halten, mitunter besteht
sogar Mäklerzwang. Der Mäkler hat un-
parteiisch zu sein, sich jedermann zur Ver-
fügung zu stellen, Handel für eigene Rech-
nung ist ihm häufig untersagt. Die Mäkler
bilden besondere Innungen. In enger Be-
ziehung zum Mäklergewerbe steht histo-
risch das Wirtsgewerbe, dessen Betrieb
wegen der hierdurch entstehenden Miß-
bräuche dem Mäkler später verboten wird.
(Siehe 'Kommissionsgeschäft'.)
Goldschmidt US. 22, 250 ff. Frens-
d o r f f Der Makler im Hansagebiet. S c h a ü b e
Handelsgeschichte der romanischen Völker S. 761 ff.
174
MALBERGISCHE GLOSSE— MALEREI
Rehme in Ehrenbergs Hdb. des Han-
delsrechts I 99 ff., 152 ff. — Weitere Literatur
bei Lehmann HR. 2 S. 244. K. Lehmann.
Malbergische Glosse nennt man gewisse
nichtlateinische Worte, die von dem Worte
mal. oder malb. eingeleitet, von den Buch-
staben h. e. {hoc est) beschlossen, in den
älteren Handschriften der Lex Salica (s. d.)
in zahlreichen Bestimmungen das Satz-
gefüge unterbrechen; vgl. z.B. Lex Sah
13, 1 : Si tres homines ingenuam puellam
rapuerint — mal. schodo h. e. — tricinus
solidus cogantur exsolvere. Es sind alt-
fränkische, allerdings vielfach bis zur Un-
kenntlichkeit verderbte Worte, die den
Klaggegenstand bzw. Klaggrund bezeich-
nen und, entsprechend dem Formalismus
des alten Prozesses, auf der Gerichtsstätte,
dem Malberg, gebraucht werden mußten.
Kern Die Glossen in der Lex Salica 1869 und
in Hesseis Ausgabe der Lex; Salica 431 ff.
van Helten BBeitr. 25, 225 ff.
S. Rietschel.
Malerei s. auch Art. Porträtkunst u.
Porträtmalerei. Vgl. Tafel 9 — 14.
Einleitung § l. A. Vorkarolingische
Malerei. Allgemeines § 2. I. Merowingische
Malerei. Vorbemerkung §3. Burgund §4.
Nordosten § 5. Corbie § 6. Fleury § 7. II.
Westgotische Malerei §8. — B. Insu-
lare Malerei. Vorbemerkung §9. Irland §10.
Nordengland §11. Südengland § 12. Angel-
sächsische Malerei des 10. Jhs. § 13. — C. Karo-
lingische Malerei. Vorbemerkung § 14. I.An-
fänge: Adagruppe § 15. II. Die west-
fränkischen Schulen. Frankosächsisöhe
Gruppe § 16. Tours § 18. Reims § 19. Metz
§20. Corbie§2i. III. Die ostfränki sehen
Schulen. Frühzeit § 22. St. Gallen § 23.
Übriges Deutschland § 24. Fulda § 25. —
D. Ottonische Malerei. Reichenau § 26.
Regensburg § 27. Sachsen § 28. Hildesheim
§ 29. Trier. § 30. Köln § 31.
§ I. Einleitung. Eine eigentlich
germanische Malerei gibt es für uns nicht.
Wie weit überhaupt das nationale
Element in der frühmittelalterlichen
Malerei wirksam ist, wissen wir nicht; wir
sind vorläufig gezwungen, auf diesen Ge-
sichtspunkt zu verzichten und das erhaltene
Material als Einheit zu nehmen, in der wir
das Einsetzen germanischer nachahmender
oder selbständiger Betätigung nicht zu er-
kennen vermögen.
Da von der Monumentalmalerei (siehe
Wandgemälde) aus dem ersten Jahrtausend
nördlich der Alpen nur geringe Reste auf
uns gekommen sind, bildet die einzige
Quelle für die Geschichte der Malerei in
dieser Zeit der Hss. -Schmuck. Er besteht
zum weitaus größten Teil in ornamen-
taler Ausstattung von besonde-
ren Zierblättern, den Anfängen von größe-
ren Textabschnitten oder Initialen allein.
Der verwendete Formenschatz ist außer-
ordentlich komplexer Natur, offenbar schon
in den Anfängen einer nordischen Ent-
wicklung ein Synkretismus mannigfacher
Elemente. Eine zusammenfassende Dar-
stellung ist bisher nur für den engeren Kreis
der Initialornamentik von Lamprecht ver-
sucht worden; sie ist in vielen und wichtigen
Punkten heute ungültig.
Das Figurenbild, in vorkarolingi-
scher Zeit nur auf den Inseln gebräuchlich,
auf dem Kontinent eine ganz seltene Aus-
nahme, wird vom 9. Jh. an eine häufigere
Erscheinung, ist aber erst gegen Ende
des 10. Jhs. in Prachthss. die Regel.
Den Bedingungen und der Richtung
mittelalterlicher Kultur entsprechend, ist
die Malerei durchaus kirchlichen
Charakters. Abgesehen von einigen
Illustrationszyklen, die Kopien profaner
antiker Hss. sind (Klassikerhss., Agrimen-
sorenhss., astronomische, juristische Hss.),
werden neben Hss. der Väter, Kanon -
Sammlungen, Heiligenviten vor allem die
biblischen Bücher und liturgische Hss. wie
Sakramentare, Evangelistare und Lektio-
nare durch besonderen Schmuck ausge-
zeichnet, der einer gesetzmäßigen Weiter-
bildung unterworfen ist. Wie die ornamen-
tale Ausstattung durch den in der Schreib -
schule vorhandenen Vorrat an Formen und
besondere Gewohnheiten bestimmt wird,
so wiederholt die Schule auch das Figuren -
bild nach gewissen Schemata, deren Ent-
stehung, Kreuzung und Auflösung zu ver-
folgen Gegenstand der ikonographi-
schen Untersuchung ist. In
älteren Arbeiten werden ihre Ergebnisse
als Grundlage für die Datierung des
Einzeldenkmals sowohl, wie für die
Gruppenbildung innerhalb des erhaltenen
Materials verwendet. Diese ausschlag-
gebende Bedeutung kommt ihr nicht zu;
MALEREI
175
sie behandelt einseitig nur einen Faktor
dessen, was die moderne Kunstwissenschaft
den Stil eines Kunstwerkes nennt, d. h.
die Summe dessen, was uns an künstleri-
schen Absichten und an Mitteln, sie zum
Ausdruck zu bringen, in ihm erkennbar
wird. Diese Erkenntnis gibt uns Aufschluß
über des Künstlers Auffassung vom Ob-
jekt | (des einzelnen wie der Vereinigung
mehrerer, z. B. in der Szene) oder einer
Kunstform (im Ornament) und seine Ver-
wendung der Darstellungsmittel; das macht
die besondere Eigenart seiner künstleri-
schen Leistung gegenüber der eines anderen
Meisters, einer anderen Schule oder einer
anderen Zeit aus. Den Stil sehen wir in
allmählicher und konsequenter Weiterent-
wicklung. Der Zeitstil umschließt den be-
sonderen Stil der einzelnen Gruppen, inner-
halb deren die Erkenntnis der einzelnen
Individualität im frühen MA. freilich nur in
seltenen Fällen möglich ist. Nach diesen
Gesichtspunkten werden heute die er-
haltenen Einzeldenkmäler zu höheren Ein-
heiten vereinigt, erst der Nachweis von
Zusammenhängen dieser Art rechtfertigt
eine zeitliche Ansetzung und die Aufstellung
bestimmter Schulgruppen.
Über das für das Verständnis des Wesens
mittelalterlicher Malerei so wichtige innere
Lebender Schule, ihre Arbeitsweise, die
Wege und Möglichkeiten einer Entwick-
lung, das Verhältnis der Einzelschöpfung
zur Tradition und zur Wirklichkeit und
zu von außen in die Entwicklung hinein-
tretenden Vorbildern sind systematische
Untersuchungen nur für eine Hss.-
Gruppe der ottonischen Zeit von Vöge
durchgeführt; es fragt sich, ob seine
Ergebnisse ohne weiteres auch für die
frühere Zeit Geltung haben. Klarheit in
diesen Fragen sollte die Voraussetzung für
unsere Beurteilung dieser Kunst sein; statt
dessen legen die geläufigen Gesamtdar-
stellungen im Grunde keinen andern Maß-
stab an sie als den modernen, der den Wert
des Kunstwerkes nach dem Grade der er-
reichten Naturwahrheit im Sinne einer von
der Antike abgeleiteten Korrektheit be-
urteilt.
Eingehendere Darstellungen gibt
es nur für Einzelgruppen oder einzelne
Denkmäler, und überall ist die Forschung
I noch mit der ersten Grundlegung, der ein-
j fachen Ordnung des Materials beschäftigt,
seine Verwertung der Zukunft vorbehalten.
Den andern historischen Disziplinen fol-
gend, beginnt die Kunstgeschichte die
systematische Sammlung und Publikation
des erhaltenen Materials; sie wird im Auf-
trage des Deutschen Vereins für Kunst-
wissenschaft für die vorkarolingische und
karolingische Periode von H. Zimmermann
und dem Unterzeichneten vorbereitet. Bis
zum Erscheinen dieser Publikationen kann
an umfassenden Materialsammlungen neben
den in paläographischen Werken verstreu-
ten Beispielen nur auf die von Westwood
und das seltene Prachtwerk des Grafen
Bastard verwiesen werden.
Lamprecht Initial-Ornamentik des 8. bis
13. Jh. 1882. S. Berg er Histoire de la Vulgate
1893. Beißel Gesch. der Evangelienbücher
1906. A. Goldschmidt Der Albanipsalter
1895. Ebner Missale Romanum 1896. Hugo
K e h r e r Die heiligen drei Könige in Literatur
und Kunst 1908 (mit anderer ikonographischer
Litt.). Vöge Eine deutsche Malerschule um
die Wende des ersten Jahrtausends (Westdeutsche
Zeitschr. Ergänzungsheft VII 1891). Janit-
schek Gesch. d. deutschen Malerei 1890 (mit
verfehltem Versuch, das nationale Element ab-
zugrenzen). A. Venturi Storia dell' Arte Itali-
ana. Bd. II 1902 (Abb.). J. A. Herbert
Illuminated Manuscripts 1911. H. Hieber
Die Miniaturen des frühen Mittelalters 1912.
J. O. W e s t w o o d Palaeographia sacra pictoria
1845. Bastard Peinturts et ornemenis des
manuscrits, wozu zu vgl. L. D e 1 i s 1 e Les
Collections de Bastard d 'Estang 1885.
A. Vorkarolingische Malerei.
§ 2. Allgemeines. Hss., die wir mit den
Siedlungen germanischer Völkerschaf ten auf
dem Boden des alten römischen Reichs in
Verbindung zu bringen berechtigt wären,
gibt es nicht. Der Entwicklungsverlauf der
spätantiken Malerei scheint sich im west- und
oströmischen Reich ohne jede Einwirkung
von politischem oder nationalem Wechsel
in der äußeren Gewalt zu vollziehen, die
künstlerische Tradition ohne Unterbrechung
in den sie tragenden Elementen der Be-
völkerung fortgedauert zu haben.
Die ältesten Denkmäler der Malerei aus
der Zeit der neuen Staatenbildungen
reichen bis in die zweite Hälfte des 7. Jhs.
zurück. Von da an gliedert sich die Ent-
176
MALEREI
wicklung der vorkarolingischen Buch-
malerei in dieselben nationalen Grup-
pen, nach denen die Paläographie her-
kömmlicherweise die frühmittelalterlichen
Schriftdenkmäler ordnet: die merowingi-
sche, die westgotisch -spanische und die
irisch-englische (insulare); dem besonderen
Charakter der Schrift in jeder dieser Grup-
pen entsprechen auch Besonderheiten in
Auswahl, Verwendung und Darstellung der
Schmuckmotive. Doch sind dabei die ge-
meinsamen Stilmerkmale nicht zu über-
sehen, vor allem der alles Übrige sich
unterordnende starke Drang zur ornamen-
talen Flächendekoration, der schon in den
ältesten Denkmälern zu einem vollkomme-
nen System ausgebildet erscheint.
In dieser Tendenz äußert sich aber,
von der Auffassung der Ausstattung im
ganzen bis zur technischen Ausführung,
zwischen dem Schmuckstil der vorkaro-
lingischen und dem der antiken Hss. ein
einschneidender Unterschied. Denn dieser
bevorzugte nach den vereinzelten erhalte-
nen Denkmälern, nach denen man sich eine
Vorstellung vom Gesamtcharakter des
spätantiken Hss. -Schmuckes machen muß,
das Figurenbild und erstrebt in ihm
mit den Mitteln der impressionistischen
Formauffassung den gleichen malerischen
Illusionismus wie die Monumentalmalerei
der Zeit. Dem stilistischen Gegensatz
entspricht ein technischer; gegenüber
der entwickelten Deckfarbentechnik der
Antike ist in den vorkarolingischen Hss.
alle Malerei in leichter Kolorierung mit
dünnen, klaren Farben ausgeführt, von
denen die einfachsten Grundfarben fast
ausschließlich zur Verwendung kommen.
Wesen und Quellen des neuen
Stiles, der doch die Grundlage der
ganzen weiteren Entwicklung bildet, liegen
noch im Dunkel. Im Grunde handelt
es sich darum, zu entscheiden, ob die neuen
Stilelemente selbständige Umbildungen von
spätantiken westlichen Formen sein können,
für die uns die Belege aus früherer Zeit,
an denen der Übergang zu verfolgen wäre,
verloren sind, oder ob sie vielmehr das Er-
gebnis von äußeren Einflüssen sind. Auf
den Gebieten der monumentalen Stein-
ornamentik und der kirchlichen Architek-
tur, auf denen die Verhältnisse ähnlich
liegen, hat man wohl gelegentlich nach einer
Erklärung für diese Erscheinung gesucht.
Die Hss. sind bei der Erörterung dieser
Streitfrage, die zudem kaum je in ihrem
ganzen Umfang, sondern immer mit der
Beschränkung auf einzelne Dekorations-
motive oder ikonographische Fragen be-
handelt worden ist, so gut wie unberück-
sichtigt geblieben. So lange die Grund-
frage nach der Herkunft des Gesamtstiles
nicht befriedigend beantwortet ist, muß
begreiflicherweise auch darauf verzichtet
werden, für die Entstehung der stilistischen
Besonderheiten innerhalb der einzelnen
nationalen Gruppen eine Erklärung zu
finden.
I. Merowingische Malerei.
§ 3. Vorbemerkung. Ein eigentümliches
und charakteristisches Motiv der mero-
wingischen Hss., das in antiken Hss. nicht
zu belegen ist, ist die Verwendung
von Tieren, Vögeln und Fischen
in verschiedenen Typen zum Bau von
Initialen. Strzygowski hat darauf hin-
gewiesen, daß verwandte Erscheinungen in
armenischen Hss. des II. Jhs. auftreten;
nach den in seinen neueren Publikationen
ausgesprochenen Ansichten sucht er die
Quelle der ganzen, den frühmittelalterlichen
Westen beherrschenden künstlerischen Strö-
mung im mesopotamischen Kulturkreise.
Dagegen wird von Kondakoff die byzan-
tinische Kunst als gemeinsame Quelle beider
Erscheinungen angesehen, von Springer
und Riegl die altchristliche Spätantike.
Die häufig auftretenden affrontierten und
adossierten Tiere und die beliebte orna-
mentale Musterung der Tierleiber, die ein
weiterer charakteristischer Zug der mero-
wingischen Dekoration sind, scheinen auf
orientalische Vorbilder hinzuweisen; andrer-
seits könnten Vogel typen auf kunstgewerb-
lichen Gegenständen der Völkerwanderungs-
zeit und spätrömische Emails als Vorstufen
betrachtet werden. Wichtig ist, daß in den
älteren Hss. die Fische und Vögel einfach
nebeneinander gestellt werden, während
von der Mitte des 8. Jhs. an die Tiere mit-
einander verschlungen werden oder sich in-
einander verbeißen, wobei schon insulare
Vorbilder mitgewirkt haben können.
Der Versuch, die erhaltenen Hss. zu
Malerei.
Bemerkungen und Literaturangaben zu den Tafeln 9 — 14.
Abb. I. Kreuz unter Arkade. Gregor. St. Petersburg. Kais. Bibl. lat. Q. v. I. N. 14. — Repr.
nach Antonio Staerk: Les Manuscrits latins de Saint-Pctersbourg (St. Petersbourg,
Franz Krois 1910). Bd. 2 Taf. 11.
Abb. 2. Kreuz unter Arkade. Sakramentar. Rom. Bibl. Vat. Reg. lat. 316. — Repr. nach
L. Del i sie: Memoire sur d'anciens sacramentaires (Paris 1886). Taf. 1.
Abb. 3. Doppelarkade. Basilius. St. Petersburg. Kais. Bibl. lat. F. v. I. N. 2. — Repr. nach
A. Staerk (s. 1) Bd. 2, Taf. 16.
Abb. 4. Apokalypse. London. Henry Yates Thompson. — Repr. nach lllustrations from one hundred
manuscripts in the library of Henry Yates Thompson, London 1912. Taf. 12.
Abb. 5. Gefangennahme Christi. Evangeliar aus Keils. Dublin Trin. Coli. A. 1, 6. — Repr. nach
F. H. Robinson: Celtic Illuminative Art. (Dublin: Hodges, Figgis & Co., Limited.
1908). Taf. 16.
Abb. 6. Ornamentseite mit Kreuz. Evangeliar aus Lindisfarne. London, Brit. Mus. Cotton Nero
D. IV. — Repr. nach F. H. Robinson (s. 5) Taf. 6.
Abb. 7. Evangelist Markus. Evangeliar aus Lindisfarne. London, Brit. Mus. Cotton Nero D. IV.
— Repr. nach The Burlington Magazine for Connoisseurs. (London 1908) Bd. 13.
Abb. 8. Verkündigung an die Hirten und Flucht nach Ägypten. Benedictionale. Rouen.
Bibl. Y. 7.
Abb. 9. Initial Q. London. Brit. Mus. Harley 2788. — Repr. nach Die Trierer Adahandschrift,
bearbeitet von K. Wenzel, Corssen, Janitschek etc. (Leipzig, Dürr 1889.)
Taf. 28.
Abb. 10. Evangelist Lukas. Ada-Evangeliar. Trier Stadtbibl. 22. — Repr. nach Trierer Ada-
handschrift (s. 9) Taf. 16.
Abb. 11. Kreuzigung. Evangeliar Franz II. Paris, Bibl. Nat. lat. 257. — Repr. nach Michel:
Histoire de l'Art. (Armand Colin, Paris.) Bd. I. r, Fig. 178.
Abb. 12. Genesis. Alkuin-Bibel. London. Brit. Mus. Add. 10546. — Repr. nach Fr. Dibelius:
Die Bernwardstür zu Hildesheim (Studien zur deutschen Kunstgesch., 81. Heft, Heitz
1907). Taf. 14.
Abb. 13. Illustration zum 43. Psalm. Psalter. Utrecht, Univ.-Bibl. — Repr. nach A. Springer:
Die Psalter-Illustration im frühen Mittelalter (Abh. d. phil.-hist. Klasse der kgl. Sachs.
Ges. d. Wiss. Bd. VIII. 1880, Nr. II). Taf. 4.
Abb. 14. Evangelist Markus. Ebo-Evangeliar. Epernay, Bibl. 1722. — Repr. nach Trierer Ada-
handschr. (s. 9). Taf. 36.
Abb. 15. Johannesadler (Initial „I"). Evangeliar Ludwig des Frommen. Paris, Bibl. Nat.
lat. 9388. — Repr. nach A. Venturi: Storia dell' Arte Italiana. Bd. II. (1902.
Milano, Hoepli.) S. 303, Abb. 221.
Abb. 16. Christus in der Mandorla. Sakramentar aus Metz. Paris, Bibl. Nat. lat. 41. — Repr.
nach A. Michel: Hist. de l'Art., T. I 1 (Paris, Colin). Taf. 5.
Abb. 17. Initial „Q". Folchardpalter. St. Gallen, Stiftsbibl. 23.
Abb. 18. Evangelist Lukas. Evangeliar. Erlangen, Univ.'-Bibl. 141. — Repr. nach Kunstgeschicht-
liches Jahrbuch der k. k. Zentral-Kommission für Erforschung und Erhal-
tung der Kunst- und historischen Denkmale. Bd. IV (1910). Taf. 9a.
Abb. 19. Kaiser Otto III. Evangeliar aus Bamberg. München, Clm. 4453; Cim. 58. — Repr. nach
L. v. Kobell: Kunstvolle Miniaturen und Initialen. (München, Joseph Albert.)
Tafel nach S. 20.
Abb. 20. Die Hand Gottes. Uta - Evangeliar. München, Clm. 13601; Cim. 54. — Repr. nach
G. Swarzenski: Die Regensburger Buchmalerei des X. und XL Jhs. (Leipzig,
Hiersemann, 1901.) Taf. 12, Nr. 28.
Abb. 21. Anbetung der hl. drei Könige. Evangeliar des hl. Bernward. Hildesheim. Domschatz.
— Repr. nach Hugo Kehrcr: Die hl. drei Könige. (Leipzig, Seemann, 1909.)
Bd. II, Abb. 23.
Abb. 22. Die Nationen huldigen Kaiser Otto II. Chantilly. Einzelblatt aus dem Registrum
Gregorii in Trier. — Repr. nach Sauerland und Haseloff: Der Psalter Erzbischof
Egberts von Trier. (1901.) Taf. 49.
Abb. 23. Anbetung der hl. drei Könige. Hitda-Evangeliar. Darmstadt, Bibl. 1640. — Repr. nach
Die Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen. Kreis Meschede. (Schöningh, Pader-
born.) S. 71.
Tafel 9.
mm
'
Malerei.
i. Kreuz unter Arkade. 2. Kreuz unter Arkadenbogen. 3. Doppelarkade. 4. Apokalypse.
(S. Erklärungsblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. II. Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel
10.
HÜ^^HM
■
• **^ B^
*
•^
I
Malerei.
5. Gefangennahme Christi. 6. Ornamentseite mit Kreuz. 7. Evangelist Markus.
8. Verkündigung an die Hirten und Flucht nach Ägypten.
(S. Erklärungsblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. II.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 11.
Malerei.
9. Initial „Q". 10. Evangelist Lukas. II, Kreuzigung. 12. Genesis.
(S. Erklärungsblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. II.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 12.
qUi.UUf5O~5fOVnTU0O CIWTkOUOADAlIAUDi- $ HJUlMDOQNMADHv '
MfA•QUA#,fMfM^J,Ull5• ADDMQU lUl IjfrCAT CONfmBOUlll 3.UC
TifrQu.UiiwsnsiMCf do' luufwruifMMjAM;. ' rAuuuiiu^MUirwMy
OUMADfllCITMtlNiMlCU^ffl^r, {£ SV ig- c\fe7-
'3
i .TÄSPea*»"
1
& v,*£? £-21
yt^W
!
14
Malerei.
13. Illustration zum 43. Psalm. 14. Evangelist Markus. 15. Jobannesadler (Initial „I").
(S. Erklärungsblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. II.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 13.
16
Malerei.
16. Christus in der Mandorla. 17. Initial „Q". 18. Evangelist Lukas. 19. Kaiser Otto III.
(S. Erklärung-sblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der g-erm. Altertumskunde. II. Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 14.
Malerei.
20. Die Hand Gottes. 21. Anbetung- der hl. drei Könige. 22. Die Nationen huldigen Kaiser Otto II.
23. Anbetung der hl. drei Könige.
(S. Erklärungsblatt vor den Tafeln.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. II.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
MALEREI
177
Schulgruppen zu ordnen und mit be-
stimmten Zentren in Verbindung zu bringen,
wurde zum ersten Mal von Leprieur ge-
macht; seine Resultate sind von Zimmer-
mann in manchen Punkten bestätigt, aber
auch wesentlich berichtigt, erweitert und
vervollständigt worden. Abschließendes
ist erst von der Publikation des Materials
zu erwarten. Nach der ersten Scheidung
in Gruppen wird die Feststellung der Be-
ziehungen unter diesen erst die Voraus-
setzung für eine einheitliche Betrachtung
des Entwicklungsverlaufes zu schaffen
haben. Zimmermann hat auf Grund der
bevorzugten Schmuckmotive und beson-
ders der Ausbildung verschiedener Tier-
typen vier Hauptgruppen aufgestellt.
§ 4. Ein charakteristischer und gleich-
zeitig einer der ältesten Vertreter der bur-
gundischen Gruppe, deren Zen-
trum wohl in Luxeuil zu suchen ist, ist das
Lektionar von Luxeuil der Bibl. Nat.
(lat. 9427). Die zahlreichen Initialen der
Hs. sind häufig aus schlanken, mit Ketten-
motiven, Flechtbändern oder Ranken
gefüllten Leisten gebildet, denen die
der Gruppe eigentümlichen, bei Kopf
und Schwanz spitz zulaufenden Fische
oder lange schmale Vögel angesetzt sind;
oder sie erscheinen als Rosetten, gern
aus radial gestellten Fischen zusammen-
gesetzt, denen üppige Stauden entwach-
sen, die aus abstrakten Linienspielen
oder Palmetten bestehen. Daneben er-
scheinen Initialen, deren Stamm in ein-
zelne Teile zerlegt und aus Fischen oder
Vögeln der beschriebenen Art gebildet wird,
zuweilen in Verbindung mit Bandorna-
mentik. Die Gruppe umzieht gern die
ganze Seite mit schmalen Zierleisten oder
zerlegt durch sie die Fläche in einzelne
Kompartimente, die mit Stauden, Ro-
setten oder Vögeln gefüllt werden (Abb. 1).
Dabei werden die einzelnen Motive in
lauter kleine Farbfiecke aufgelöst, deren
Unruhe durch die Aneinanderreihung zu
linienartig wirkenden Leisten in eigen-
tümlichem Kontrast gedämpft wird. Die
jüngeren Hss. (z. B. Wolfenbüttel, 99
Weißenb.; Ragyndrudis-Codex in Fulda)
haben weniger fein berechnete Wirkung in
der Flächenteilung, der Zerlegung in Farb-
flecke; die zusammenhängende Zeichnung
H o o p s , Reallexikon. III.
wird betont, womit die Ausbildung der
Staude zusammenhängt. Aus der Palmette
wird ein sehr eigentümliches Motiv, das
man von der Kornähre abgeleitet denken
würde. Die nächsten Analogien für die
farbige Wirkung und die Blattformen findet
man auf spätrömischen Emails und spät-
antiken kunstgewerblichen Gegenständen.
§ 5. Eine zweite Gruppe scheint in das
nordöstliche Frankreich zu
gehören. Das nicht viel später als das
Lektionar von Luxeuil entstandene Sakra-
mentar Vat. Reg. lat. 316 zeigt in den
drei ganzseitigen Arkaden, unter denen
je ein ornamentales Kreuz angeordnet
ist, deutlich den Gegensatz gegenüber
der burgundischen Gruppe (Abb. 2).
Hier werden breite, schöne Formen be-
vorzugt. Doch sind die Arkaden nicht
architektonisch aufgefaßt, sondern eben-
falls in einen reinen Flächenstil über-
setzt. Aber an Stelle des Reizes durch
; den Kontrast zwischen farbigen Flecken
und linearer Anordnung treten bestimmt
gezeichnete Füllformen. Unterstützt durch
die klare Färbung werden für sich ab-
gegrenzte Einzelmotive aneinandergefügt,
die vorwiegend geometrischer Natur
sind. Die pflanzlichen Motive beschränken
sich auf kleine, stark abstrakt behandelte
Halbpalmetten. An Tieren werden Vögel
verwendet, die weit flächig-ornamentaler
aufgefaßt sind als in den burgundischen
Hss., und Fische, die mit ihren runden
Köpfen und dem allmählichen Übergang
zum Schwanz einen anderen Typus ver-
treten als die burgundichen. Ganz neu
gegenüber jener Gruppe sind große,
, kreisrunde, wohl aus dem Orient stam-
mende Motive und großköpfige Vierfüßler,
die gern paarweise einander gegenüber-
i gestellt werden. Eigentümlich ist die Bil-
dung von Überschriften aus ganzen Reihen
von Buchstaben, die lediglich aus Fischen
bestehen, oder aus Kombinationen von
Vögeln und Vierfüßlern. In den jüngeren
Hss. (z. B. Oxford, Douce Ms. 176) macht
sich eine starke plastische Tendenz be-
( merkbar.
§ 6. Ebenfalls in den Beginn des 8. Jhs.
zurück läßt sich eine Gruppe von Hss. ver-
folgen, die sich auch durch auffallende paläo -
graphische Kennzeichen von den übrigen
i78
MALEREI
unterscheidet. Die Mehrzahl von ihnen ist
in der besonderen merowingischen Buch-
schrift geschrieben, die, früher als lom-
bardisch bezeichnet, heute nach Traubes
Vorschlag »ältere Corbier Schrift« genannt
wird und offenbar im Kloster C o r b i e
und vielleicht in seiner unmittelbaren Um
gebung gebräuchlich war. Die Verwandt-
schaft einer Anzahl von ornamentalen und
pflanzlichen Motiven mit der burgundischen
Gruppe weist möglicherweise darauf hin,
daß sie von dorther ihren Ausgang genom-
men hat. Auch für die ornamentalen Ar-
kaden beider Schulen gibt es Zwischen-
stufen (Petersb. F. v. I. 2) (Abb. 3). Neben
Vögeln und Fischen verwendet sie beson-
ders doppelt konturierte Palmetten zur
Füllung der Initialstämme. Auch hier ist
das Wesentliche die Zeichnung, die mit
klaren, bestimmten Farben koloriert wird.
Mit der Zeit verschwinden in ihr die Tiere,
an ihre Stelle treten im Innern der Initialen
Flechtbänder; die größeren Buchstaben
der Überschriften werden zu einfachen
farbigen Kapitalen mit geschweiften
Konturen.
§ 7. Schließlich scheinen einige Hss.
nach F 1 e u r y zu gehören. Der Schule
käme außerordentliche Bedeutung zu, wenn
wirklich das Evangeliar Autun Nr. 3, das
im Jahre 754 in einem unbekannten
Ort Vosevio geschrieben wurde, in ihren
Kreis gehört. Es ist der bedeutendste
Rest von figürlichem Hss. -Schmuck des
merowingischen Kunstkreises; die blatt-
großen Darstellungen eines thronenden
Christus zwischen Cherubim und den Evan-
gelistensymbolen und der unter Arkaden
stehenden Evangelisten mit ihren Sym-
bolen sind zunächst gezeichnet, dann mit
dünner Farbe bemalt und lassen auf
höchst bedeutende Vorbilder schließen.
N. Kondakoff Histoire de Vart byzantin
1886 I. 198. A. Springer Der Bilderschmuck
in den Sakramentarien des frühen MA. (Abh.
der sächs. Ges. d. Wiss., phil.-hist. Cl. XI 1889).
A. Riegl Altorientalischc Teppiche 1891 p. 165.
A. Marignan Louis Cour aj od. Un Historien
de l'Art francais 1899. Strzygo wski Byzant.
Denkmäler I. Das Etschmiadzin-Evangeliar 1891.
Ders. Mschatta 1904 (Jahrb. der preuss. Kunst-
samml. XXV p. 372). Ders. Die Miniaturen
des serbischen Psalters in München p. 88 ff.
(Denkschriften der Akad. d. Wiss. phil.-hist.
Kl. LH, Wien 1906). Ders. Amida 19 10.
A. Michel Histoire de l'art I 2 (von
Leprieur). Heinrich Zimmermann in:
Erster Bericht des Deutschen Vereins für Kunst-
wissenschaft 1910.
II. West gotische Malerei.
§ 8. Von ihr ist bisher so gut wie nichts
bekannt. Die Ausstattung der erhaltenen
älteren Hss. in westgotischer Schrift scheint
außerordentlich geringfügig zu sein. Wohl
mehr aus Ratlosigkeit, denn aus gültigen
Gründen hat man den Pariser Ashburn-
ham-Pentateuch mit seinen merkwürd:gen
Bildern der spanischen Kunst zuweisen
wollen; andern galt Norditalien oder Süd-
frankreich als seine Heimat. In der
Datierung schwankt man zwischen dem
7. und 8. Jh. Nach Strzygowski sind
die Bilder, die Springer als germanisches
Gut ansah, Wiederholungen einer jüdi-
schen, vielleicht in Alexandria entstandenen
Vorlage. Vom 9. Jh. an dringen offenbar ein -
zelne Motive aus dem südlichen Frankreich
in Spanien ein; möglicherweise baut
die weitere Entwicklung im wesentlichen
auf diesen importierten Elementen auf.
Gegen Ende des 10. Jhs. beginnt eine leb-
hafte Produktion; die Hss. werden oft über-
reich mit Ornamentik ausgestattet, in der
auch maurische Einflüsse bemerkbar wer-
den. Dabei ist es charakteristisch, da3
in dieser Kunst Stilprinzipien und Technik
der vorkarolingischen Malerei weiterleben;
die nordfranzösisch -karolingische Bewe-
gung bleibt hier so gut wie unwirksam.
Besonders auffallend äußert sich das im
Figurenbilde. Für die Kenntnis von dessen
Anfängen wäre es von großem Interesse,
wenn sich die Entstehung des Illustrations-
zyklus zum Beatuskommentar der Apo-
kalypse näher bestimmen ließe, der in
einer Reihe von späten Exemplaren er-
halten ist (Abb. 4). Wenn er in der
überlieferten Form bis ins 8. Jh. zurück-
reicht, ist uns durch den Untergang der
spanischen Monumente sehr wichtiges
Material für die frühmittelalterliche Malerei
dauernd verloren.
Michel Histoire de l'art I 2 p. 749 (von
Hasel off). Charles Cahier Nouveaux Mc-
langes d Archäologie, serie III vol. IV 1877
p. 214. Springer Die Genesisbilder in der
Kunst des frühen MA. mit besonderer Rück-
MALEREI
179
sieht auf den Ashbumham Pentateuch (Abh.
d. phil.-hist. Kl. d. Kgl. sächs. Ges. d. Wiss. IX
1884). Strzygowski Orient oder Rom 1901
(p. 32). ArchesM. Hungtington Initials
and Miniatures of the IX th, X th, and XI th
centuries from the Mozarabic Mss ... in the
British Museum. 1904.
B. Insulare Malerei.
§ 9. Vorbemerkung. Die im 5. Jahr-
hundert zum Christentum bekehrten kelti-
schen Bewohner Irlands bilden einen ganz
eigentümlichen Stil des Handschriften -
schmuckes aus, den sie im 7. Jh. bei der
Gründung ihrer Niederlassungen in Schott-
land nach der Nachbarinsel hinübertrugen.
Er wird von den Angelsachsen übernommen
und trifft bei ihnen mit einer Kunst zu-
sammen, die mit der direkt von Italien aus
erfolgten Bekehrung des südlichen Eng-
lands eingedrungen ist und in weit engerem
Zusammenhang mit antiken Traditionen
steht als die übrige gleichzeitige Kunst.
Alle Einzelheiten dieses Verlaufes sind bis-
her ungeklärt; es ist kaum der Versuch ge-
macht, zu scheiden, welche Hss. irischen,
welche angelsächsischen Ursprungs sind.
Die alten legendarischen Datierungen, die
jede Hs. mit berühmten Namen aus der
Bekehrungszeit der Inseln in Verbindung
brachte, sind als unhaltbar erkannt; aber
die in neuerer Zeit ausgesprochenen An-
sichten über die Zeitansätze differieren
gerade bei den Haupthss. um Jahrhunderte.
Infolgedessen fehlt jede Einheit in der Auf-
fassung des Entwicklungsverlaufs. Zim-
mermanns kurzer Bericht gibt eine Zu-
sammenfassung seiner Untersuchungsergeb-
nisse, die dem Folgenden zugrunde gelegt
ist.
§ 10. Die Frage, aus welcher Quelle die
irische Malerei ihre Motive schöpft,
ist bisher ebensowenig entschieden wie bei
der merowingischen Kunst. Während
Strzygowski an einen direkten Zusammen-
hang zwischen Irland und dem christlich-
orientalischen Kunstkreise zu denken
scheint, stellt Salin vier Hauptgruppen von
Ornamenten mit verschiedener Herkunft
auf: das sogenannte Scroll -Ornament, ent-
wickelt aus der La Tene -Kultur entnomme-
nen Elementen zu einer spezifisch keltischen
Zierform, im letzten Grunde von der
griechischen Akanthusranke stammend;
geometrische Ornamente, die silbertau -
schierten germanischen Eisensachen des
Kontinents verwandt sind; Tierornamente,
die auf germanische Tierbilder zurückzu-
geben scheinen; Bandornamente, die wahr-
scheinlich ebenfalls durch die germanische
Bandornamentik vermittelt sind.
Aus diesen Elementen entwickelt sich
unter der Einwirkung fremder, wohl byzan-
tinischer Vorbilder ein System der Hss. -
Dekoration, das schon in den aller Wahr-
scheinlichkeit nach ältesten irischen Hss.,
dem Book of Durrow und dem Book of
Keils (beide Trinity College Libr. Dublin ; um
700 entstanden) ausgebildet und von dem
merowingischen sehr verschieden ist. Er-
halten sind aus älterer Zeit lediglich Evan-
gelienhss. und Psalterien. Ihr Schmuck
besteht in Zierseiten, die im Gegensatze zur
kontinentalen Gepflogenheit als dekorative
Einheit behandelt sind. Rahmen und
Grund werden mit Scrollwerk, mannigfach
verschlungenen Bändern und wirrem Ge-
flecht aus schlangenartigen Tieren und
Vögeln gefüllt, deren Gliedmaßen oft weit
voneinander getrennt und nur durch Band-
verschlingungen verbunden sind. In gleicher
Weise werden die figürlichen Darstellungen
als Flächendekoration aufgefaßt, indem alle
Elemente des Bildes dem kalligraphischen
Ornament angenähert werden (Abb. 5).
Diese Tendenz macht sich in steigendem
Maße in den jüngeren irischen Hss., dem
Evangeliar in St. Gallen (Nr. 51, Mitte
des 8. Jhs.), dem Book of Armagh (Dublin,
Trinity Coli.; a. 812) und dem Evangeliar
des Mac Regol (Oxford, Bodl. n. 3946; um
800) bemerkbar und bleibt das Elementar-
gesetz der irischen Dekoration bis zum
12. Jh. (London, Harl. 1802, a. 1138), in
dem dieser Stil gleichzeitig mit der natio-
nalen Schrift zurückzutreten beginnt.
§ II. In der Ornamentik unterscheiden
sich die in Schottland und dem nörd-
lichen England entstandenen Hss.
von den irischen vor allem durch die klarere
Gesamtwirkung, die durch außerordentlich
überlegte Flächenteilung, das Raffinement
der Linienführung, die Feinheit in der Stili-
sierung der Motive und ihrer Verteilung
auf Rahmen, Muster und Grund erreicht
wird (Abb. 6). Daß dabei das Vorbild spät-
antiker Hss. wirksam ist, beweisen deutlich
i8o
MALEREI
figürliche Darstellungen, wie z. B. die
Evangelistenbilder des im Beginn des
8. Jhs. geschriebenen Book of Lindesfarne
(London, Brit. Mus. Cotton, Nero D. IV.)
(Abb. 7); für die Figur des Matthäus könnte
eine erhaltene italieniische Miniatur als Vor-
lage gedient haben, die dem in Jarrow oder
Weremouth entstandenen Cod. Amiatinus
(Florenz, Laurentiana) vorgebunden ist.
An die Stelle der ornamentalen irischen
Auffassung der menschlichen Figur tritt
engerer Anschluß an die klassisch-antike
Formensprache. Doch bleibt, dem Aus-
gangspunkt dieser Kunst getreu, der Linien-
kontur der eigentliche Träger der künstle-
rischen Absicht.
§ 12. Größere Freiheit gegenüber der
irischen Tradition auch in der Ornamentik
kennzeichnet die im südlichen Eng-
land entstandenen Hss., wie das Cuth-
bertevangeliar in Wien (Hofbibl. 1224)
und das Evangeliar in Petersburg (F. 1,8).
Sie zeigen neben beginnender plastischer
Tendenz in der Wiedergabe der mensch-
lichen Figur das Einströmen neuer orna-
mentaler und zoomorpher, auch von der
irischen Kunst bis dahin durchaus fremden
pflanzlichen Motiven. Wie weit die angel-
sächsische Kunst sich schließlich ihren byzan-
tinischen Vorbildern nähert, beweisen Hss.,
die etwa um die Mitte des 8. Jhs. wahr-
scheinlich in Canterbury entstanden sind,
nach anderer Anschauung freilich schon
von der karolingischen Bewegung abhängig
wären. Die Bilder des Cod. purpureus
in Stockholm und des Cottonpsalters
Vespas. A. I. in London bedeuten
die Überwindung des vorkarolingischen
Flächenstiles und die Einführung eines
plastischen Ideales in die nordische Kunst-
entwicklung, das auch den Beginn der
karolingischen Renaissancebewegung be-
herrscht. Es scheint aber, als ob diese
neuen Ansätze, vielleicht infolge der politi-
schen Wirren, auf den Inseln zu keiner
dauernden Entwicklung gelangen.
§ 13. Vom Beginn des 9. Jhs. bis etwa
zur Mitte des 10. Jhs. ist, wie es scheint,
in England von künstlerischer Tätigkeit
kaum die Rede; in kleinen Initialen ist ein
Weiterleben gewisser vorkarolingischer Mo-
tive zu beobachten, aber kein irgend wichti-
geres Denkmal der Malerei ist uns erhalten.
Mit einem Schlage entstehen am Ende
dieser Zwischenzeit WTerke eines ganz neuen
und eigenartigen Stiles, der offenbar mit
der insularen Vergangenheit wenig zu tun
hat, mit reicher, saftiger Ornamentik, mit
figurenreichen Szenen voll leidenschaft-
lichen Ausdrucks in der psychischen Cha-
rakteristik und kühnster farbiger Behand-
lung, für den man mit einiger Mühe Ana-
logien in karolingischen kontinentalen Schu-
len sucht, um ihn von dorther abzuleiten
(Abb. 8). Daneben treten Illustrationen
in Federzeichnungen auf, die denen des
Utrechtpsalters (s. § 19) sehr verwandt sind,
der im 10. Jh. nach Canterbury gekommen
zu sein scheint. Lange hat der Utrechtpsal-
ter als angelsächsisches Produkt gegolten,
weil es undenkbar schien, daß fremde For-
men von Beginn an mit solchem Verstehen
aufgegriffen werden können. Wie es
scheint besonders von zwei Zentren, den
Schulen von Winchester und Canter-
bury, ausgehend, herrscht dieser Stil in
England bis zur zweiten Hälfte des II. Jhs.
Auf dem Kontinent kann ihm in seinen be-
sonderen Qualitäten kaum etwas zur Seite
gestellt werden; es kann nicht wunder-
nehmen, daß er tiefgreifenden Einfluß auf
die nordfranzösisch-belgischen Schulen des
II. Jhs., wie Saint-Bertin, Saint-Omer
und Saint-Amand ausgeübt hat, und einen
wichtigen Faktor bei der Entstehung des
gotischen Stiles in der Malerei bildet.
J. O. Westwood Facsimiles of the Minia-
tures and Ornaments of Anglo-Saxon and Irish
Ma?iuscripts 1868. J. A. Bruun An In~
qtiiry into the Art of the Illuminatcd Manu-
scripts of the Middle Agcs 1897. Strzygowski
Kleinasien, ein Neuland der Kunstgeschichte
I9°3 (p- 23x)- Ders. Mschatta 1904 (Jahrb.
der preuß. Kunstsamml. XXV 372). B. Salin
Die altgermanische Tierornamentik 1904 (p. 335).
Reginald A. Smith Guide to the antiquities of
the early iron age 1905. F. H. Robinson
Celtic lllutninative Art 1908. H. Zimmer-
mann im 2. Bericht des Deutschen Vereins
für Kunstwissenschaft 191 2. G. F. Warner
and H. A. Wilson The Benedictional of St.
Aethelwold (Roxburghe Club 1910). O.
Homburger Die Anfänge der Alalschule von
Win ehester 1 9 1 2 .
C. Karolingische Malerei.
§ 14. Vorbemerkung. Für die Geschichte
der karolingischen Miniaturmalerei gibt es
MALEREI
IM
wesentlich mehr Vor arbeiten als für die
frühere Zeit. Janitscheks Beitrag in der
Publikation der Trierer Adahs. schuf die
Grundlagen für die Gruppierung des Ma-
terials, auf denen die weitere Forschung
aufgebaut hat. Von einer wirklichen
Kenntnis dieser Periode sind wir aber noch
weit entfernt. Zunächst wurden einseitig
die Prachthss. in den Kreis der wissen-
schaftlichen Betrachtung gezogen, woraus
sich ein schiefes Gesamtbild der künstle-
rischen Bewegung ergab, und weiter
ist man kaum über eine deskriptive Klassi-
fizierung nach äußeren Merkmalen hinaus-
gelangt. Infolgedessen sind auch hier
wieder die Anfänge der ganzen kulturellen
und künstlerischen Bewegung unaufge-
klärt. Es ist bisher in -keinem Falle der
Versuch gemacht worden, an der Ent-
wicklung einer Schule den Übergang
von der merowingischen zur karolingischen
Kunst zu zeigen, die vielmehr durchaus
als etwas ganz Selbständiges, Neues
erscheint.
Sie scheint vorbereitet zu werden durch
eine Einflußwelle der insu-
laren Kunst, die von der Mitte des
8. Jhs. an etwa auf den Kontinent über-
greift. Von welchen Zentren diese Be-
wegung ausgeht und welche Bedeutung ihr
zukommt, bleibt noch zu untersuchen.
Besonders im nördlichen Frankreich und
im Westen des heutigen Deutschlands ist
ihr Einfluß in der Ornamentik deutlich
zu erkennen; aber sie reicht offenbar bis
tief nach dem östlichen Frankreich hin.
Das Resultat ist vielfach eine ganz eigen-
tümliche Mischung von merowingischer
Kunst entstammenden mit insularen Mo-
tiven, die man fast als für den Ausgang
des Jhs. charakteristisch ansehen kann.
Das für unser Auge überraschende und
ganz plötzliche Einsetzen des neuen Stiles
kann aber durch diese Erscheinung nicht
erklärt werden. Er bringt eine voll-
kommene Umwälzung des Hss. -
Schmuckes im System, in der Ikonographie,
in der Auffassung vom Wesen und den
Mitteln der Malerei, in der Technik, in der
Ornamentik mit sich. Es ist, als ob sich
plötzlich verborgene Quellen geöffnet haben,
aus denen ein ungeahnter Reichtum an
Formen und Darstellungsmitteln dem Maler
zuströmt. Als diese Quelle hat man lange
einzig und allein die Antike angesehen.
Das erwachende Verständnis für ihre Denk-
mäler, in erster Linie die Hss., habe zum
Versuch der Nachahmung gereizt und diese
schließlich zu den künstlerischen Formen
geführt, die für die karolingische ,, Renais-
sance" charakteristisch sind. Es kann
kein Zweifel sein, daß plötzlich Stilten-
denzen herrschend werden, die wir als An-
näherung an die Antike bezeichnen
dürfen, wenn wir diese als die Gesamtheit
der künstlerischen Kultur der alten Mittel-
meervölker fassen und in Gegensatz zur
frühen, vorkarolingischen Kultur des west-
lichen Europa stellen. Aber über diese all-
gemeine Behauptung hinaus ist alles un-
gewiß und unerforscht und wird es bleiben,
so lange wir so wenig von der Kunst der
ersten Jahrhunderte des frühen Ma. wissen.
Das können die vereinzelten Hypothesen,
die zur Erklärung für die karolingische Be-
wegung aufgestellt wurden, nur bestätigen.
Als Erster hat Janitschek gewisse ornamen-
tale Motive aus Syrien herleiten wollen,
und Strzygowski hat in einzelnen Stellen
seiner Schriften, darüber weit hinausgehend,
die christliche Kunst des Orients als
den eigentlichen Mutterboden auch der
karolingischen Kunst hingestellt, vor allem
auch ikonographische Parallelen in syri-
schen und frühkarolingischen Hss. nach-
gewiesen. Die Ursprungsfrage wird aber
für diesen Stil kaum im ganzen be-
antwortet werden können, sondern muß
für jede der großen karolingischen Schulen
von neuem gestellt werden. Auch wenn
bei manchen von ihnen eine direkte Ein-
wirkung orientalischer Kunst in den
Anfängen nachgewiesen werden sollte —
in erster Linie wäre die sog. Adagruppe
(s. § 15) daraufhin zu untersuchen — , so wird
weitere Forschung voraussichtlich doch zu
dem Resultat führen, daß bei den west-
fränkischen Schulen von einer gewissen
Entwicklungsphase an ein Aufnehmen von
zeitlich zurückliegenden, wohl zumeist spät-
antiken Mustern stattfindet, und auf die-
sem Wege sich erklärt, wie der dekorative
Flächenstil der vorkarolingischen Zeit über-
wunden wird, und einem malerischen Stil
weicht, der wie der spätantike die körper-
liche und farbige Erscheinung der Dinge
182
MALEREI
in entwickelter Deckfarbentechnik darzu-
stellen sucht. Ob für die Übermittlung des
malerischen Stiles an eine fortlaufende Tra-
dition oder eine der karolingischen voraus-
gehende „Renaissance" in der byzantini-
schen oder etwa in der römischen Kunst
des 8. Jhs. gedacht werden darf, wie Dvorak
vorgeschlagen hat, ist ebenfalls eine noch
unentschiedene Frage.
Zweifellos aber geht die ganze Bewegung
von einer Schule aus, die mit dem karo-
lingischen Hofe in engster Verbindung
stand; das Beispiel der in ihr entstehenden
Prachthss. wirkt in andern künstlerischen
Zentren, steigert und bildet überraschend
schnell die Ansprüche und das Können und
führt mit der Zeit allerorten zu dem neuen
Stil, der in dem einen Kreis mehr, in dem
andern weniger von den gewohnten, vor-
karolingischen Formelementen und Motiven
beibehält und dazu noch durch die Ver-
schiedenheit der wirkenden Einflüsse oder
Vorlagen nach den einzelnen Kultur-
sphären stark differenziert erscheint. Un-
terscheidende Merkmale für die einzelnen
Gruppen geben in erster Linie die orna-
mentalen Motive an die Hand, die nur
selten von einer zur andern übermittelt
werden, vielmehr einer im ganzen wenig
von außen beeinflußten Entwicklung inner-
halb der Schule unterliegen. Die Figuren -
darstellung ist dagegen in den Ausgangs-
punkten und der Weiterbildung einheit-
licher; Einflüsse einer Gruppe auf die
andere sind auf diesem Gebiet eine häufige
Erscheinung.
I. von Schlosser Schriftquellen zur Gesch.
der karolingischen Kunst 1892 (Quellen-
schriften für Kunstgesch. N. F. IV Bd.). Ders.
Beiträge zur Kunstgeschichte aus den Schrift-
quellen des frühen MA. (Sitzungsber. d. phil.-
hist. Cl. der Akad. d. Wiss. 1891 Bd. 123). Die
Trierer Ada-Hs. bearb. und herausgeg. von
K.Menzel, P. Corssen, H. Jan i tschek
etc. 1889 (Publ. der Gesellsch. für Rhein.
Geschichtskunde Nr. VI). Fr. F. Leitschuh
Gesch. d. harolingischen Malerei, ihr Bilder-
kreis und seine Quellen 1894. Strzygowski
Byzant. Denkmäler I. Das Etschmiadzin-
Evangeliar 1891 (p 67). Ders. Kleinasien,
ein Neuland der Kunstgeschichte 1903 (p. 230).
Ders. Der Dom zu Aachen und seine Ent-
stellung 1904. M. Dvofäk in Kunstge-
schichtliche Anzeigen 1907 (p. 18).
I. Anfänge.
§ 15. Unter dem Namen der Gruppe
derAda-Hs. faßt man seit Janitschek
eine Reihe von Prachtausfertigungen der
Evangelien zusammen, von denen ein Ex-
emplar von einer Ada, angeblich einer
Schwester Karls d. Gr., der Abtei S. Maxi-
min in Trier geschenkt wurde und von dort
in die städt. Bibl. kam (Nr. 22). Andere
Exemplare befinden sich inAbbeville, Lon-
don, Rom usw. Die ganz besondere Art der
Gruppe und der außerordentliche Reichtum
der Ausstattung lassen über ihre Bedeutung
keinen Zweifel. Aber es scheint bisher
unmöglich, genügende Anhaltspunkte für
eine sichere Lokalisierung zu gewinnen;
Metz, Lorsch, Trier und andere Städte
Westdeutschlands wurden vorgeschlagen,
aber Beweise fehlen. In letzter Zeit
hat Beer mit neuen Gründen die schon
früher von Menzel und Berger ver-
tretene Ansicht zu stützen gesucht, daß
die Hss. der sog. Adagruppe Erzeugnisse
der in den Quellen erwähnten S c h o 1 a
P a 1 a t i n a wären. Wie über das Lokal
der Schule, so gehen über die Herkunft
ihres Stiles die Ansichten noch weit aus-
einander. Swarzenski vermutete, daß die
insulare Kunst, Haseloff,\ daß ein nicht
näher zu bestimmender provinzieller Zweig
der byzantinischen Kunst als Quelle ihres
besonderen Stiles anzusehen sei. Schon
in der ältesten erhaltenen Hs., dem von
Godescalc in den Jahren 781 — 783 für
Karl d. Gr. und seine Gemahlin Hildegard
geschriebenen Evangelistar (Paris, Bibl.
nat. nouv. acq. lat. 1203), tritt mit einem
Schlage eine Fülle neuer ornamentaler
Motive auf, während die bis dahin ge-
wöhnten Schmuckformen fast ganz ver-
drängt erscheinen. Ein Teil von ihnen ist
mit Motiven der insularen, besonders der
südenglischen Kunst verwandt, an die auch
die noch unbeholfenen Evangelistenbilder
erinnern könnten, wenn nicht vielleicht ein
Zurückgehen auf ähnliche oder gemein-
same Vorbilder die Analogien erklärt. Da-
neben aber macht sich in der Ornamentik
starker Einfluß antiker Formauffassung
geltend (Abb. 9) , der in den späteren Hss. auch
auf die Figurendarstellung übergreift und zu
einer plastischen Darstellung führt, die
sich z. B. indem wahrscheinlich vor827ent-
MALEREI
standenen Evangeliar von Soissons (Paris,
lat. 8850) mit einer fast klassischen Reinheit
der Formensprache verbindet (Abb. 10).
Die ornamentalen und figürlichen Typen
dieser Gruppe leben, immer mehr von den
ursprünglichen Vorbildern sich entfernend
und durch veränderte Interpretation ent-
stellt, in lokalen Schulen des ostfränkischen
Reiches weiter (s. u. § 25, § 26) und wirken
noch auf die ottonische Kunst des 10. Jhs.
ein. Gelegentliche Einflüsse von der Ada-
gruppe werden aber auch sonst in den
großen westfränkischen Renaissanceschulen
des 9. Jhs. fühlbar, wenn sich auch keine
von ihnen als eine direkte Fortsetzung jener
ersten erweisen läßt, sie alle vielmehr in
mancher Beziehung scheinbar fast ent-
gegengesetzten Tendenzen folgen.
G. Swarzenski Die Regensburger Buch-
malerei 1901. Sauerland und Hasel off
Der Psalter Erzbischof Egberts von Trier 1901
(p. 1 30). R. Beer Monumcnta Palacographica
Vindob. I. 191 1.
II. Die westfränkischen
Schulen.
§ 16. Sie scheinen sämtlich um einige
Jahrzehnte jünger zu sein als die Anfänge
der Palastschule, d. h. erst in die Regie-
rungszeit Ludwigs des Frommen oder frühe-
stens an das Ende der Regierung Karls
d. Gr. zu fallen; bei allen wiederholt sich
die Erscheinung, daß ihr Stil uns so gut
wie ausgebildet schon in den ältesten be-
kannten Produkten entgegentritt.
Eine Sonderstellung gegenüber den übri-
gen Schulen, die sämtlich bei aller Ver-
schiedenheit im einzelnen einen retrospek-
tiven Charakter im oben angedeuteten
Sinne haben, nimmt die sog. franko-
sächsische Schule ein, deren Zen-
trum im nördlichen Frankreich, vielleicht
in der Abtei St. Vaast in Arras, zu suchen
ist, aber von dort aus um sich greift und
mit ihren ornamentalen Formen den ganzen
Norden Frankreichs und Belgien bis ins
10. Jh. beherrscht. Im Figurenstil wenig
einheitlich und durchaus von Einflüssen
der andern Schulen abhängig, ist sie um so
eigenartiger in der Ornamentik, deren cha-
rakteristische Motive der insularen Kunst
entstammen, aber umgebildet und selb-
ständig kombiniert werden (Abb. 11). Von
einigen sehr reichen Hss., wie dem Evangeli-
star in Arras und einem Evangeliar in Bou-
logne (Nr. 1 2 ) , die eine Sonderstellung einneh -
men, abgesehen, ist der Reichtum der ver-
wendeten Motive nicht groß; die Zierseiten
werden mit schlichten Rahmen umzogen,
den Hauptschmuck der Initialen bilden
Endungen in Köpfen von Vögeln, schlangen -
und hundeartigen Tieren. In manchen
Hss., die wohl an der Peripherie des von
der Schule beherrschten lokalen Kreises
entstanden sind (z. B. in dem in Corbie
geschriebenen Sakramentar des Hrodrad,
a. 853, Paris Bibl. nat. lat. 12050),
findet auch in der Ornamentik eine
Mischung mit fremden Einflüssen statt;
aber Ausbreitung und Abwandlung des
Stiles in den verschiedenen lokalen Ateliers
sind bisher nicht untersucht worden, trotz-
dem der Gruppe außerordentliche Bedeu-
tung zukommt. Denn ihre dekorativen
Formen, mannigfach umgebildet, mit lo-
kalen und von außen eindringenden Mo-
tiven verschmolzen, gewinnen schließlich
Herrschaft über ein Gebiet, das von Corbie
und Amiens im Westen, Soissons und Trier
im Süden, über Köln hinaus bis in das
sächsische Gebiet gereicht zu haben scheint.
Groß ist auch die Zahl der für den Export
gearbeiteten Hss., die in weitabliegende
Gebiete die Stilformen der frankosächsi-
schen Schule tragen. Noch im 11. Jh.
entsteht im Kloster Bobbio eine ganze
Gruppe von Hss., deren Ornamentik durch
das Vorbild eines dort liegenden Sakra-
mentars der Schule ganz bestimmt ist.
Und die gleiche Lebenskraft beweisen ihre
Formen in ihrem eigentlichen Heimat-
lande; in den belgisch -nordfranzösischen
Hss. des 10. und 11. Jhs. leben sie fort,
greifen auf die Inseln hinüber und bilden
eines der Elemente, aus denen sich der
angelsächsische Stil des II. Jhs. ent-
wickelt.
L. Delisle L ' Evangcliairc de Saint-Vaast
d' Arras et la calligraplne franco-saxonne 1888.
R. Beer Monumenta Palacographica Vindob,
II; 191 3.
§ 17. Da dieser Stil nicht an eine einzelne
Zentralschule gebunden gewesen zu sein
scheint, seine Formen in der Hauptsache
nicht fremden Vorbildern entnimmt, son-
dern sie aus indigenen oder doch wesens-
184
MALEREI
verwandten, nämlich gleichzeitigen insu-
laren Motiven entwickelt, könnte man ihn,
wenn auch Einflüsse der übrigen Schulen
auf ihn eingewirkt haben, im Gegensatze
zu jenen einen volkstümlichen nennen.
Unzweifelhaft hat es nun auch im übrigen
Frankenreiche neben den eigentlichen Re-
naissanceschulen, in denen die meist allein
bekannten Prachthss. entstanden sind, und
gleichsam den breiten Untergrund für sie
bildend, verwandte volkstümliche
Strömungen gegeben, in denen sich
Formen und Typen der Vergangenheit be-
sonders im zentralen und östlichen Frank-
reich erhalten. Sie sind von der Kunst-
geschichte bisher nicht berücksichtigt wor-
den. Und doch scheint im westfränkischen
Reich die Entwicklung den Verlauf ge-
nommen zu haben, daß dieser volkstüm-
liche Stil, der technisch an vorkarolingi-
schen Gewohnheiten festhält, indem er
das Objekt wie das Ornament in kolorierter
Umrißzeichnung darstellt, die Renaissance -
schulen überlebt, freilich von ihnen zahl-
reiche Darstellungsformen und Ornament-
motive übernimmt. Denn nach dem Ab-
sterben jener, das schon am Ende des 9.
und im Beginn des 10. Jhs. erfolgt, be-
herrscht dieser Stil die künstlerische Pro-
duktion bis ins II. Jh., soweit die wenigen,
noch dazu kaum untersuchten, reicher aus-
gestatteten Hss. dieser Zeit ein Urteil ge-
statten. Er wird erst verdrängt durch
wohl indirekt vermittelte, starke byzan-
tinische Einflüsse, die mit dem II. Jh. ein-
setzen.
§ 18. Dieser Ausgleich zwischen beiden
parallelen Strömungen ist von besonderer
Bedeutung in Mittelfrankreich; denn die
ornamentalen Formen der hier mächtigsten
Schule, die im Martinskloster in Tours
ihren Sitz hatte, finden auf diesem Wege
Eingang in die spätere Produktion und
bilden die Grundlage für die Ornamentik
des ganzen südlichen Frankreich in der
Folgezeit. Aus der Zeit Alkuins, der in
seinen letzten Lebensjahren (f 804) Abt des
Klosters war, nachdem er sich vom Hofe zu-
rückgezogen hatte, sind keine Hss. bekannt.
Die dieser Schule eigentümliche Schriftform,
die karolingische Halbunziale, ist erst unter
seinem Nachfolger Fridegisus ausgebildet
worden; die großen, reichen touronischen
Hss., wie die sog. Alkuinbibeln in Zürich,
Bamberg, London (Abb. 12) und Paris und
die prachtvollen Evangeliare sind aber erst
nach 830 etwa entstanden, und es ist nicht
möglich, zu sagen, in welchem Verhältnis
ihre Ausstattung zu alkuinischen Vorbildern
steht, deren Text sie zu kopieren scheinen.
Ihr figuraler und dekorativer Stil, der ganze
in ihnen auftretende Formenschatz ist auch
sehr verschieden von dem der Adagruppe, zu
der man nähere Beziehungen erwarten
könnte. Seine Eigenheiten müssen wohl so
erklärt werden, daß er ein Resultat der
Nachahmung von fremden Vorbildern ist,
die durch die umsichtige Sammeltätigkeit
der Schule nach Tours gekommen sein
werden, von denen wir uns aber keine
rechte Vorstellung zu machen vermögen.
Aber aus den übernommenen Formen wird
ein sehr ausgeprägtes, eigenartiges System
für die bildliche Darstellung und den de-
korativen Schmuck geschaffen, in das
gegen die Mitte des Jhs. einzelne Motive der
östlichen Schulen eindringen, das andrer-
seits aber auch auf diese eingewirkt hat.
L. D e 1 i s 1 e Memoire sur l'ccole calligra-
phique de Tours 1885 (Memoires de l'Academie
des Inscriptions XXXII. I)
§ 19. Dieser Austausch von Formen und
Stilelementen überhaupt hat viel lebhafter
noch unter jenen drei großen Renais-
sanceschulen des östlichen Frank-
reich stattgefunden, von denen zwei sicher
in Reims und Metz ihre Zentren gehabt
haben, während die dritte bisher nicht mit
Sicherheit lokalisiert werden konnte; so
mag ihr der Name der „Schule von Corbie"
vorläufig belassen bleiben, obwohl sie ver-
mutlich mehr östlich beheimatet ist. Ge-
meinsam ist ihnen, daß ihr Stil offen-
bar am Vorbild spätantiker Hss. gebildet
ist, deren Impressionismus in diesen Pro-
dukten eine höchst merkwürdige Aufer-
stehung erlebt. Diese künstlerische Rich-
tung scheint aber nicht eigener Initiative
zu entspringen, sondern das Produkt di-
rekter byzantinischer Einflüsse auf das
älteste und mächtigste Skriptorium dieses
Kreises, auf die Schule von Reims,
zu sein, wofür die Evangelistenbilder des
Purpurevangeliars der Wiener Schatz-
kammer sprechen. Mit dieser Hs. gehört
nach der Initialornamentik zusammen der
MALEREI
berühmte Psalter der Universitätsbibliothek
in Utrecht (Abb. 13), dessen lebensprühende
Federzeichnungen nicht, wie man früher
annahm, originale Schöpfungen und Doku-
mente einer staunenswerten, auf Beob-
achtung des wirklichen Lebens beruhenden
Darstellungskraft sind, sondern auf früh-
byzantinische Vorbilder zurückgehen. Für
die zeitliche Ansetzung und Lokalisierung
dieser Gruppe ist von größter Bedeutung
ein dem Psalter nahe verwandtes Evan-
geliar in Epernay, das nach dem Wid-
mungsgedicht im Kloster Hautvillers bei
Reims für den Erzbischof Ebo (816 — 834)
geschrieben wurde (Abb. 14). Die Schule
hat bis zu ihrem Erlöschen, das im Laufe
des 10. Jhs. eingetreten zu sein scheint,
eine außerordentlich rege Tätigkeit ent-
faltet. Die Hss. zeigen, wie das Verständ-
nis für den impressionistischen Stil allmäh-
lich verloren geht und eine Umsetzung der
Formen eintritt.
J. J. Tikkanen Die Psalter Illustration im
MA. 1895. A. Goldschmidt Der Utrechtpsalter
(Repertorium für Kunstwissenschaft 1 892 ). S w a r -
z e n s k i Die karoling. Malerei u. Plastik in
Reims (Jahrb. der preuß. Kunstsamml. 1902
p. 81). Strzygowski Die Miniaturen des
serbischen Psalters in München (Denkschriften
der Akad. d. Wiss. phil.-hist. Kl. LH. p. 95
Wien 1906).
§ 20. Inzwischen aber hat die in Reims
eingeschlagene Richtung auf die benach-.
harten Schulen übergegriffen und beson-
ders in Metz Produkte von einer solchen
Reife und einem solchen Verständnis für
ihre stilistischen Absichten hervorgebracht,
daß von einer einfachen Nachahmung von
Reimser Vorbildern kaum die Rede sein
kann. Die älteren Hss. dieser Schule,
z. B. ein Purpurevangeliar der Pariser Na-
tionalbibliothek (lat. 9383), verwenden als
dekorative Schmuckform hauptsächlich eine
fast naturalistisch wirkende Blattform; im
sog. Evangeliar Ludwigs d. Fr. (Paris,
lat. 9388) wird es mit den Evangelisten-
symbolen ganz eigenartig zur Initialbildung
verschmolzen (Abb. 15), und das wahr-
scheinlich unter dem Erzbischof Drogo
(826—855) geschriebene Sakramentar (Paris,
lat. 9428) hat eine Fülle von Initialen, die
im gleichen Laubwerk an den Utrecht -
psalter erinnernde biblische und Martyrien-
szenen einschließen. Die Weiterentwick-
lung dieser Schule im 9. Jh. ist eigentlich
völlig unbekannt und diese Lücke wenig
empfunden, weil früher der Sitz der Ada-
gruppe in Metz gesucht wurde.
Swarzenski im Jahrb. der preuß. Kunst-
sammlungen 1902 p. 96.
§ 21. Es ist vielleicht nicht ohne Be-
deutung und als Beweis für enge Beziehun-
gen der einen Gruppe zur andern zu neh-
men, daß aus dem Schatze der Kathedrale
von Metz einige der reichsten Hss. der
Schule stammen, die auf Grund einer an-
geblichen Verwandtschaft mit dem oben
(s. § 16) erwähnten, von Hrodrad inCorbie ge-
schriebenen Sakramentar „Schule von
Corbie" genannt wird. Es kommt
hinzu, daß einige Elemente der Ornamentik
der Metzer und dieser Corbier Schule ge-
meinsam sind. In den „Corbier" Hss. frei-
lich, die den besonderen Stil der Schule
ausgebildet zeigen, ist in den für sie be-
sonders charakteristischen, fast überreichen
Rahmungen von diesem Zusammenhang
wenig mehr zu finden. Ihre außerordent-
liche Bedeutung besteht darin, daß sie in
den figürlichen Darstellungen die Resultate
der andern Gruppen zu einem eigenen neuen
Stil verschmilzt. Die Bilder des Sakra-
mentarfragments aus Metz (Paris, lat. 41)
(Abb. 16) und des nach dem Utrechtpsalter
figurenreichsten Denkmals der karolingi-
schen Kunst, der Bibel in S. Paolo fuori
le mure in Rom, sind in Ikonographie und
Stil zusammengeflossen aus dem, was in
den Schulen von Tours und Reims an
Formen und Darstellungsmitteln ange-
sammelt war. Dazu parallel hat sich eine
Ornamentik ausgebildet, die an Reichtum
und Fülle alles bis dahin Geleistete weit
übertrifft. Wie weit die Schule bei der
Bildung des alemannisch-ottonischen Stiles
beteiligt ist, bleibt noch zu untersuchen.
III. Die ostfränkischen
Schulen.
§ 22. Über die Geschichte der Buch-
malerei des 9. Jhs. im ostfränkischen Reiche
ist bisher sehr wenig bekannt. Die Ab-
grenzung lokaler Gruppen ist kaum be-
gonnen; aus der Literaturgeschichte über-
nommene Namen werden als wahrschein-
liche Zentren auch der bildkünstlerischen
Tätigkeit ausgegeben oder zufällig erhaltene
i86
MALEREI
Quellennachrichten über bestimmte Orte
in diesem Sinne ausgelegt. Aber es gibt
für dieses Gebiet wenigstens eine ganz
ausgezeichnete erste Zusammenstellung des
Materials von Haseloff, die die Miniatur-
malerei von der ottonischen Zeit bis zur
Gotik behandelt.
Haseloff in Michel Histoirc de l'art I 2
P- 711—755-
Es ist keine Frage, daß in der mit dem
9. Jh. hier entstehenden Kunst das insu-
lare Element eine bedeutende Rolle
spielt, das im Laufe des 8. Jhs. durch
die irische und angelsächsische Mission
nach Deutschland gebracht wird. Die
Hss. der Missionare, die von den Inseln
herüberkamen, waren die ersten Erzeug-
nisse künstlerischer Tätigkeit überhaupt,
mit denen die bekehrte Bevölkerung be-
kannt wurde, bei diesen Lehrern lernte
man mit der Schrift auch das insulare
System der Buchausstattung. Das be-
weisen einerseits die insularen Hss., die
seit alters an verschiedenen Stellen
Deutschlands aufbewahrt werden (Cadmug-
Evangeliar in Fulda, Cod. 212 der Dombibl.
in Köln, die St. -Galler Hss., das Evan-
geliar in Maihingen, das Evangeliar des
Cuthbert aus Salzburg in Wien), beweist
andrerseits der ausgedehnte Gebrauch der
angelsächsischen Minuskel in Mitteldeutsch-
land, in Würzburg, Fulda, auch in Regens -
bürg bis in die zweite Hälfte des 9. Jhs.
Die ornamentalen Formen der späteren
angelsächsischen Malerei beherrschen den,
freilich nur selten reicher ausgebildeten
Initialschmuck der älteren Hss.
Ferd. Keller Bilder und Schriftzüge in den
irischen Manuskripten der schweizerischen Bib-
liotheken (Mitt. d. antiquar. Gesellsch. in Zü-
rich VII. 1853).
Von weit geringerer Bedeutung ist dieser
Einfluß in den Hss., die am Ende des 8.
und dem Beginn des 9. Jhs. in den Klöstern
der Schweiz und der Gegend des oberen
Rheins entstanden sind. Es scheint, daß
sich hier nicht nur die lokalen Ornament-
motive der Merowingerzeit weit länger er-
halten haben als im eigentlichen Frankreich,
sondern noch ein gewisses Zusammenfließen
verschiedener Strömungen stattgefunden
hat. Das Nebeneinander der verschiedenen
Elemente zeigte z. B. die 1870 in Straßburg
verbrannte Kanonessammlung, die für den
Bischof Rachion im Jahre 787 geschrieben
wurde.
§ 23. Auf dieser Grundlage entsteht nun
durch Auswahl, Ausbildung und kalli-
graphische Stilisierung bestimmter Motive
in St. Gallen unter dem vorbildlichen
Einfluß der großen karolingischen Schulen
in der ersten Hälfte des 9. Jhs. ein fest aus-
geprägter Stil, der im Wesen seiner Ent-
stehung vielleicht mit der frankosächsischen
Schule verglichen werden darf, aber statt
der insularen Formen vielmehr vorkaro-
lingische kontinentale Motive zu den wich-
tigsten Elementen seiner Ornamentik
macht. Wie in jener nordfranzösischen
Gruppe überwiegt durchaus das Interesse
für den ornamentalen Schmuck, den man
anfangs mit den gewohnten Mitteln der
Umrißzeichnung und Kolorierung in weni-
gen Farben, dann in Golddeckung ausführt;
die vereinzelten Figurenbilder haben ge-
ringe Bedeutung und keinen einheitlichen
Schulcharakter. Im letzten Drittel des
9. Jhs. etwa sind die berühmten Prachthss.
der Schule entstanden: derFolchard-Psalter
(St. Gallen Nr. 23) (Abb. 17), das Psalterium
Aureum (ebda. 22) und das sog. Evangelium
Longum (ebda. 53), in denen die alten Mo-
tive zu größtem Reichtum entwickelt wer-
den, gleichzeitig aber ein starkes Einströ-
men von Dekorationselementen der fran-
zösischen Schulen zu beobachten ist. Doch
werden diese so stark verarbeitet, daß die
außerordentliche Konsequenz des flächig-
dekorativen Systems nicht durchbrochen
wird; und die ganze Kraft der Schule zeigt
sich darin, daß selbst in den figürlichen
Bildern bei starker Anlehnung in Kom-
position wie Einzelmotiv an die fremden
Vorbilder technisch an der vorkarolingi-
schen Zeichnung festgehalten wird, so daß
sich auch hier als Resultat ein ganz neuer
eigenartiger Stil ergibt. Bis ins II. Jh.
lebt diese Ornamentik in St. Gallen, und
noch um die Mitte des 10. Jhs. entsteht
hier ein so reicher Zyklus von Szenen wie
die Federzeichnungen der Makkabäerhs. in
Leiden (Periz. 17).
R a h n Das Psalterium Aureum von St. Gallen
i878. A. Merton Die Buchmalerei in St.
Gallen 1912. F. Landsberger Der St. Galler
Folchart-Psalter 1 9 1 2 .
MALEREI
187
§ 24. Die künstlerische Tätigkeit des
übrigen Deutschland ist so gut
wie ununtersucht, so daß wichtige Denk-
mäler, wie die Evangelienharmonie des
Otfrid von Weißenburg (Wien, Hofbibl.
Cod. 2687), vorläufig nicht mit Sicherheit
lokalisiert werden können, und andrerseits
die Bedeutung von Orten wie Salzbürg,
Lorsch, Würzburg, Trier oder Köln, die
gewiß Schreibschulen besessen haben, für
die Geschichte der Malerei dieser Zeit
unbekannt ist. Daß gelegentlich starke
Einflüsse von französischen Schulen ein-
wirken, beweisen für Süddeutschland die
nach Reimser Mustern kopierten Evan-
geliare des Anno von Freising (Clm.
17011U.6215, Bischof 854 — 875), für Nord-
deutschland der Zyklus von Illustrationen
zu Rabans Liber de laudibus sanctae crucis,
der stilistisch stark an touronische Minia-
turen erinnert.
Swarzenski Die Salzburger Malerei im
frühen MA. 19 13.
§ 25. Für die Schule von Fulda,
aus der diese Rabanillustrationen hervor-
gegangen sind, hat sich sonst ein Material
von einiger Bedeutung für das 9. Jh.
bisher nicht sicherstellen lassen, trotz-
dem man nach seiner literarischen Be-
deutung gerade an diesem Ort eine rege
Kunsttätigkeit erwarten würde. Größere
Bedeutung würde ihr zukommen, wenn die
ihr von Zimmermann zugeschriebenen Evan -
geliare in Erlangen (Abb. 18) und Würz-
burg aus der Mitte des 9. Jhs. ihr in der Tat
angehören. Sie wäre, danach eine der
wichtigen Schulen, die die Typen und den
Stil der karolingischen Schule, in dem
die Adahs. und ihre Verwandten entstanden
sind, beibehalten und weiterbilden. Als
Wirkung einer nicht verloren gegangenen
Tradition, für die freilich die vermittelnden
Belege fehlen, wäre dann wohl die Ab-
hängigkeit des sog. Cod. Wittechindeus in
Berlin (Theol. Fol. 1) von Werken der Ada -
gruppe aufzufassen, einem Fuldaer Evan-
geliar des späteren 10. Jhs., an das sich
eine ganze Reihe von sicheren Fuldaer Hss.,
hauptsächlich Sakramentaren, anschließt,
die sich anfangs unter alemannischem, dann
unter byzantinischem Einfluß allmählich
von diesem retrospektiven Stile entfernen;
um die Mitte des II. Jhs. scheint die Tätig-
keit dieses Ateliers für geraume Zeit ab-
zubrechen.
E. Heinrich Zimmermann Die Fulder
Buchmalerei (Jahrb. der k. k. Zentralkommis-
sion, Wien 19 10).
D. Ottonische Malerei.
§ 26. Die Schule, der die Zukunft ge-
hörte, in der ein neuer, kräftiger und weithin
wirkender Stil entstand, war die der
Reichenau. Von ihren Leistungen im
9. Jh. können wir uns keine deutliche Vor-
stellung machen. Es scheint, daß auch
hier die Tradition der Adagruppe (s. § 15)
mächtig war; eine Reihe von Hss., die ihrem
weiteren Kreise angehören, sind vielleicht
Reichenauer Produkte. Daneben aber
übernimmt die Schule von dem benach-
barten St. Gallen alle wesentlichen Teile
seines reichen Schatzes an dekorativen
Formen und bildet sie im Verlauf des 10. Jhs
zu einer Ornamentik aus, auf der die ganze
Weiterentwicklung beruht. Bald nach
Mitte des Jhs. entstehen auf Bestellung
von außen gefertigte Prachthss., deren
Bilder deutlich die Traditionen der Ada-
gruppe erkennen lassen: ein Evangelistar
für Erzbischof Gero von Köln (Darmst.
1948) und ein Psalter für Bischof Egbert
von Trier (Cividale). Aber neben dieser im
ganzen retrospektiven Richtung, die mit
vielen Fäden an die Vergangenheit geknüpft
ist, gehen innerhalb der Schule andere ein-
her. Für denselben Egbert stellten die
Mönche Kerald und Heribert auf der
Reichenau ein Evangeliar her (Trier,
Stadtbibl. Nr. 24), das in 51 Gemälden
das Leben Jesu schildert. Diese bedeuten
in jeder Hinsicht etwas ganz Neues. Ohne
daß wir bisher zu sehen vermöchten, welche
Anregungen oder äußeren Umstände dabei
wirksam waren, wird plötzlich über alles
hinaus, was von karolingischer Kunst durch
Einzeldenkmäler oder ununterbrochene
Schultradition der Zeit an Formenvorrat
und Anregungen übermittelt war, auf früh-
christliche Denkmäler der Buchillustration
direkt zurückgegriffen. Die Richtung ist
stark genug, die ganze Schule in andere
Bahnen zu lenken; in wenigen Jahren bildet
diese durch einen Synkretismus von karo-
lingischer Tradition und dem neuen Vor-
bild einen in feste Schulformen gefaßten
MALEREI
Stil für das Figurenbild aus, der sich in be-
stimmten Gegensatz zur bisherigen Malerei
stellt und erst gegen Mitte des II. Jhs.
allmählich auflöst (Abb. 19). Durch die
Ottonen sichtlich begünstigt, die auf der
Reichenau ihre zu Geschenken bestimmten
Prachthss. herstellen lassen, und auch sonst
vielfach auf auswärtigeBestellung arbeitend,
gewinnt die Schule die größte Bedeutung und
bestimmt bald die ganze Hss. -Produktion
der Zeit. An einem entfernten Orte wie
Minden entsteht unter Bischof Sigebert
(1022 — 1036) eine Schule, die nichts als
ein provinzieller Ableger der Reichenauer
Hauptschule ist.
VV. V ö g e. Eine deutsche Malerschule um
die Wende des 1. Jahrtausends (Westdeutsche
Zeitschr. Ergänzungheft VII 1891). Sauer-
land u. Haseloff. Der Psalter Erzbischof
Egberts von Trier 1901. G. Swars^nski
Reichenauer Malerei und Ornamentik im Über,
gang von der karolingischen zur Ottonischen
Zeit (Repert. für Kunstwissenschaft. XXVI. 1903
p. 389). W. Vöge Die Mindener Bilderhss.-
Gruppe (ebda. XVI 1893 p. 198).
§ 27. Wie merkwürdig sich an manchen
Orten, die in dieser Zeit eines überraschen-
den kulturellen Aufschwungs auch in den
östlichen Teilen des Reiches zum ersten
Mal über die übliche dürftige Ver-
wendung von kleinen Initialen zum Hss. -
Schmuck hinauszugelangen suchen, die
Vorbilder miteinander mischen, deren man
habhaft werden kann, zeigt die von Swar-
zenski eingehend behandelte Schule
von Regensburg. Unter dem Abt
Ramwold von Niedermünster (975 — 1001)
wird eine der karolingischen Prachthss. der
sog. Schule von Corbie, die sich im Besitz
des Klosters befand, restauriert und mit
einem neuen Dedikationsbild versehen
(Clm. 14000). Man begnügte sich nicht
damit, in diesen Zutaten dem Stil der
alten Hs. so nahe zu kommen als möglich,
sondern übernahm zumal aus der
reichen Ornamentik der Hs. eine Fülle von
Motiven, die man in eigenen neuen Pro-
duktionen verwandte. Daneben aber kann
man in andern Erzeugnissen der Schule
den Einfluß von dekorativen und figuralen
Elementen der Reichenau verfolgen. Und
bei alledem entsteht fast gleichzeitig
(zwischen 1002 und 1025) das Evangeliar
der Äbtissin Uta von Niedermünster (Clm.
13 601, Cim. 54), das in den dekorativen
Prinzipien wie im Figurenstil und dem Ver-
hältnis der Bildform zum Illustrations-
inhalt als ein ganz eigenartiges Produkt und
wie ein Vorläufer der späteren allegorischen
Zyklen des 12. Jhs. erscheint (Abb. 20).
G. Swarzenski Die Regensbtirgcr Buch-
malerei des 10. und u. Jhs. igoi.
§ 28. Daß die sächsische Buch-
malerei des 10. Jhs. unter stärkstem
und unmittelbarem Einfluß der franko -
sächsischen Schule steht, wurde schon
gesagt. In frühottonischer Zeit machen
sich aber selbständige Bestrebungen be-
merkbar; in diesem Kreise scheinen zuerst
die Muster von Prachtstoffen zur Belebung
der purpurnen Gründe von Zierseiten ver-
wendet zu werden, auch die Ornamentik
schlägt andere Bahnen ein. Es ist möglich,
daß der Denkmälerkreis (Evangeliare in
Quedlinburg, Wernigerode und Wolfen -
büttel), für den ein Schulmittelpunkt nicht
festgestellt ist, nicht ohne Bedeutung für
die großen ottonischen Schulen der Rhein -
gegend gewesen ist; in Sachsen sind diese
Ansätze zu regerer Tätigkeit bald erloschen.
A. Haseloff in O. Doering Meisterwerke
d. Kunst aus Sachsen u. Thüringen 1904.
(P- 87).
§ 29. In H i 1 d e s h e i m wird unter
Bischof Bernward (gest. 1022) noch einmal
ein Versuch gemacht, den westlichen Schulen
ebenbürtige Erzeugnisse hervorzubringen.
Aber es fehlt offenbar an einer festen Tra-
dition, an die man hätte anknüpfen können.
Neben dem von Guntbald a. 1011 voll-
endeten Evangeliar (Domschatz 33), das
in Typen und Stil wieder auf eine Vorlage
aus dem Kreise der Adagruppe zurückgeht
stehen andere Hss., wie vor allem das
bilderreiche sog. Bernwardevangeliar (Dom-
schatz 18), in denen sich allerlei Einflüsse
zu mischen scheinen (Abb. 21).
H. H. J o s t e n Neue Studien zur Evange-
lienhs. Nr. 18. im Domschatz zu Hildesheim
1909 (Studien z. deutschen Kunstgesch. Heft
109), vgl. dazu Rez. von H. Zimmermann
in Kunstgesch. Anzeigen 1909 S. 110.
§ 30. Eine einzige Schule dieser^Zeit
kann sich mit der der Reichenau an Be-
deutung und Umfang ihrer Tätigkeit mes-
sen: die Schule von Trier, deren
Schöpfer vermutlich Erzbischof Egbert ist,
MALTER— MANCUS
189
der das oben (§26) erwähnte Evangeliar und
den Psalter in der Reichenau bestellte. Die
Werke, die hier entstanden, zerfallen in
zwei Gruppen, von denen die eine, kleinere,
aus der Abtei S. Maximin hervorgegangen
zu sein scheint. Ihre Hauptwerke sind das
Registrum Gregorii (Trier, Stadtbibl. Nr.
171), zu dem das Einzelblatt mit dem thro-
nenden Otto in Chantilly gehört (Abb. 22),
und das sog. Evangeliar der Ste. Chapelle
(Paris, Bibl. nat. lat. 885 1), Werke von einer
Reife und Schönheit, wie sie die Reichenau
kaum hervorgebracht hat. Die zweite
Gruppe ist eine Fortsetzung jener ersten.
Nicht in Trier selbst, sondern in der
benachbarten Abtei Echternach hat diese
Schule ihren Sitz, der Prachthss. ange-
hören wie der Cod. Epternacensis in
Gotha, das Evangeliar Heinrichs III. in
Upsala und der Cod. Aureus des Escurial.
Ihre zahlreichen Werke beweisen, daß sie
im Laufe des 11. Jhs. die Reichenauer
Schule, der bis dahin die Gunst der
Herrscher gehörte, völlig verdrängte.
Wieviel von ihrem stark schematischen
Stil, über dessen Entstehung und Be-
ziehungen zur Reichenau die weitere
Forschung ebenfalls noch Aufschluß geben
muß, von den vlämischen und nordfran-
zösischen Schulen des II. und 12. Jhs.
übernommen wurde, ist bisher nicht unter-
sucht worden.
E. Braun Beiträge z. Gesch. d. Trierer
Buchmalerei (Westdeutsche Zeitschr. Ergh. IX
1896). Sauerland u. Haseloff aaO.
§ 31. Von der Trierer Malerei abhängig
sind Hss., die um das Jahr 1000 in Köln
entstanden sind, nachdem noch der Erz-
bischöfe Gero (969 — 976) zu Geschenken
bestimmte Werke aus der Reichenau be-
zogen hatte. In einer andern Gruppe von
sicher Kölner Hss., z. B. einem Sakramen-
tar von St. Gereon (Paris, Bibl. nat. lat.
817) und einem von der Äbtissin Hilda dem
westfälischen Kloster Meschede geschenkten
Evangeliar (Darmstadt 1640) (Abb. 23),
tritt dagegen deutlich ein neues, für die
Weiterentwicklung bedeutungsvolles Stil-
element in starken byzantinischen Einflüssen
auf, hier freilich scheinbar isoliert und, so-
weit bekannt, ohne nachhaltige Wirkung.
M u fi o z Miniatur* dclla Scuola di Colonia
(L'Arte XI 1908 S. 209).
Die Malerei des II, Jhs. erscheint vor-
läufig noch als ein buntes Nebeneinander
von kaum bekannten Lokalschulen, deren
Bedeutung für die Gesamtentwicklung,
deren Beziehungen untereinder, und deren
Stilentwicklung im allgemeinen festzu-
stellen eine der wichtigsten Aufgaben der
mittelalterlichen Kunstgeschichte wäre.
Denn noch heute gibt es über die Entste-
hung der gotischen Malerei ebensowenig
ein sicheres Wissen wie über die der
gotischen Plastik. Wilhelm Köhler.
Malter (ahd. maltar, mhd. malter; and.
maldar, mnd. malder; mlat. maldrum). Ein
großes Getreidemaß, das noch im 19. Jahrh.
in Übung war und zuletzt eine örtlich sehr
verschiedene Größe hatte, beispielsweise in
Hessen 128, im Hannoverschen 186,91,
in Sachsen 1247,82 1 faßte.
Auböck 208. Graff 2, 727.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Mänafrarmatr m. oder -mata f. (anord.),
wörtlich die 'Monatskost', wurde in Nor-
wegen bei Abschätzungen von Ländereien
als Werteinheit gebraucht,
v. Amira II 499. 524.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Mancus. § 1. Diesen merkwürdigen
Namen führt eine Goldmünze, die in West-
europa um 800 auftaucht und besonders
englischen Quellen so geläufig ist, daß man
sie zeitweilig als angelsächsisch ansprechen
wollte: Bosworth-Toller 666 f.; Sweet
OET. 464 (die ältesten urkundlichen Belege
von 815 ab); Liebermann, Ges. d. Ags.
II I, 140 b, dazu Herrigs Archiv 131, 153.
In den ags. Urkunden und Gesetzen be-
zeichnet das Wort stets ein Goldstück oder
den ihm entsprechenden Silberwert, und
so definiert es auch noch Aelfric, indem
er es 30 Pfennigen ( = 6 altwestsächs. Schil-
lingen) gleichsetzt. In dem einzigen literari-
schen Beleg, Wocrferds Übersetzung der
Dialoge Gregors I 9 (ed. Hecht S. 63 ff.),
übersetzt es 'aureus' resp. 'solidus'. Ebenso
dient es in ahd. Glossen des 9. Jhs. (Graff
II 808) als Wiedergabe für 'aureus, solidus,
philippus'; die nd. Prudentiusglosse bei
Wadstein Kl. as. Dkm. 100, 19 stammt
gleichfalls aus obd. Quelle. Während das
Wort in Deutschland, wo es wohl nie recht
lebendig war, mit dem 9. Jh. wieder ver-
190
MANIMI— MARK
schwindet, hat es sich in England bis gegen
1200 gehalten.
§ 2. mancus wird entweder unflektiert
gebraucht oder nach lateinischer Weise
dekliniert, oder die lateinische resp. natio-
nale Flexion wird angehängt (mancusi,
mancusas, mancessas usw.), in jedem Falle
ist so gut eine germanische wie eine lateini-
sche Etymologie (etwa nummus manu
cusus, wie ein älterer Vorschlag wollte)
ausgeschlossen. Es bleibt nur die Her-
leitung aus dem Arabischen übrig, und dazu
stimmt, daß der Mancus erst auftaucht
nach dem endgültigen Schwinden des römi-
schen Goldsolidus und der Einführung der
karolingischen Silberwährung, zu einer
Zeit, als am ehesten arabisches Gold aus
Spanien in Umlauf kam. In der Tat be-
deutet arab. manküs 'mit Ornamenten ver-
sehen, geprägt', ein dinär manküs ist also
ein 'geprägter Denar', und dieser Aus-
druck ist nach Dozy, Supplement aux
Dictionnaires arabes II 712 belegt; später
hat man das Grundwort fortgelassen, wie
das bei Münznamen ganz gewöhnlich ist
[Albus, Aureus, Gräte, Swäre).
§ 3. Reichliche Belege aus Spanien,
Frankreich und Italien sowie späte Belege
aus England gibt Du Cange -Favre V 209 b
s. v. mancusa. In Frankreich scheint das
Wort als mangon nationalisiert zu sein und
so, wenigstens in der Dichtung, länger fort-
gelebt ZU haben. Edward Schröder.
Maninil*. Ein Stamm der Lugier nach
Tacitus Germ. 43. Ihnen scheinen die
*Aou7iot 'Ofi/xvoi des Ptolemaeus II 11, 10
zu entsprechen. Doch ist diese Namen -
form kaum — wie gewöhnlich angenommen
wird — aus Manimi verderbt, sondern läßt
sich als andere Form des Volksnamens
verstehen. Manimi weist auf einen germ.
Wortstamm *manima-, Entsprechung zu
griech. jjlövijxo; 'bleibend, ausharrend, treu' ;
'Ofjiotvot scheint eine Zusammensetzung
zu sein, im zweiten Teil mit der von griech.
ejx-fxovo? 'darin, dabei bleibend, ausdauernd,
fest* sich deckend; den ersten darf man,
da auf die Quantität des Vokals bei Ptole-
maeus nichts zu geben ist und 'Ouotvot
Wiedergabe von lat. Omani sein wird, für
germ. 5 'nach, wieder, zurück' (zB. in ahd.
uo-hald 'obliquus', uoquemo 'Nachkomme',
uomad 'Nachmahd, Grummet') nehmen.
Im Sinn kann *ö-mana- mit *manima- sich
decken; vgl. auch griech. uT:o-[xovrj 'das
Zurückbleiben, Zusammenbleiben, das Aus-
harren, Ertragen, Geduld, Standhaftigkeit'.
Die Namen sind, wenn nicht auf Charakter-
eigenschaften, so vielleicht auf ausdauern-
dere Seßhaftigkeit zu beziehen oder gar bei
besonderem Anlaß von einer zurückbleiben-
den Abteilung eines Volkes oder größeren
Verbandes erworben. S. auch Wan-
dalen und Lugier. R. Much.
Mark. M. (ahd. marka) bedeutet ur-
sprünglich die Grenze (s. d.), aber auch den
Wald, der in vielen Fällen als das Grenz-
gebiet zwischen Stämmen und Ansiedlun-
gen erscheint. Von hier aus wird „ge-
meine Mark" die Bezeichnung bald der
Allmende, dann der auf dieser ruhenden
Markgenossenschaft (s. d.), bald des herren-
losen Landes (s. Allmende). v. Schwerin.
Mark. I. als Gewicht. §1. Die
Westgermanen lernten durch ihre Nieder-
lassung auf römischem Reichsboden auch
das römische Maß- und Gewichtswesen
kennen und haben sich namentlich des
römischen Pfundes (s. d.) von 327.45 g
und seiner Einteilung in 12 Unzen zu
27.288 g lange bedient.
§ 2. Die Nordgermanen hingegen, die
entweder keine oder nur schwächere Be-
ziehungen zu den Römern hatten, besaßen
in der Mark, anord. mgrk, ags. mearc, eine
eigene Gewichtseinheit, die man als ein
abgeschwächtes Achtunzengewicht be-
zeichnen kann. Diese Mark zerfiel in 8 aurar
(Einzahl eyrir s. Öre) von etwa 26.732 g,
war somit ungefähr 213.872 g schwer.
§ 3. Der Ursprung der anord. Mark liegt
vor dem 10. Jahrh., da schon in den Ver-
trägen König Aelfreds mit den Dänen aus
der Zeit von 880 — 890 bei Wergeidsätzen
halbe Mark gereinigten Goldes, healfmarcum
asodenes goldes, erwähnt werden. Es
liegt nahe, daß die Kenntnis vom anord.
Gewicht durch die Dänen nach England
gebracht wurde.
§ 4. Später als in England bürgerten
sich Ausdruck und Anwendung der Mark
in Deutschland ein, das bis ins 1 1 . Jahrh. am
Pfundgewicht fast ausnahmslos festgehal-
ten hatte. Die ersten Zeugnisse reichen
nicht über das Jahr 1045 zurück und sind
aus Köln, dann aber verbreitete sich die
MARKE
191
Mark als Gewicht für Edelmetalle rasch
über ganz Westeuropa.
§ 5. In der Zeit des Übergangs, als
Mark und Pfund nebeneinander für Wä-
gungen von Silber und Gold in Anwendung
standen, versuchte man die Größe beider
Gewichte auf einfache Verhältniszahlen zu
bringen. Da das römische Pfund in 12
Unzen, die Mark in 8 Öre zerfiel, und beide
Untereinheiten im Gewicht nicht viel ab-
wichen, so konnte die Mark ohne großen
Fehler zu *fo Römerpfund gerechnet wer-
den. Dies Verhältnis blieb lange Zeit be-
stehen, obwohl im fränkischen Westreich
Pfunde von verschiedener Unzenzahl und
Schwere neben dem römischen in Anwen-
dung waren. In ihren Folgen hat diese
Tatsache zur Entstehung von Mark-, Pfund-
und Unzengewichten geführt, die sehr ver-
schiedene Schwere aufweisen. Einem Pfund
von 367.13 g, das schon in karolingischer
Zeit vorkommt und in dem englischen Livre
Troy fortlebt, entspricht die Mark von
Troyes von 244.753 g, die in 8 Unzen von
30.59 g zerfiel.
§ 6. Ein anderer Anlaß zur Ausbildung
abweichenderMarkgewichtc war die ungenü-
gende Eichung der Gewichtstücke. Selbst
heute fällt es schwer, die nachgebildeten
Tochtermaße mit dem Muttermaß in ge-
nügend genaue Übereinstimmung zu brin-
gen, dem Mittelalter mit seinen unvoll-
kommeneren Mitteln war dies völlig un-
möglich. Schwankungen um wenige Dezi-
gramm im Gewichte des Eyrir konnten fürs
Markgewicht schon merklichen Ausschlag
bringen. H i 1 1 i g e r hat Gewichtstücke
nachgerechnet, die im südlichen Norwegen
in einem Urnengrab aus der Heidenzeit
gefunden wurden und die Markgewichte
von 210 bis 215.2 g ergeben. Dergleichen
Ungenauigkeiten können mit der Zeit zur
Entstehung neuer Muttergewichte führen.
Wir dürfen wohl von der Annahme aus-
gehen, daß die Mark in Skandinavien ur-
sprünglich in den westlichen und östlichen
Teilen der Halbinsel gleich schwer war,
oder es doch sein sollte. Bis gegen den
Anfang der 14. Jahrhs. hatten sich jedoch
schon ziemlich beträchtliche Abweichungen
gefestigt, so daß die pästlichen Steuerein-
nehmer die S t o c k h o 1 m e r , die S k a -
r a und die norwegische Mark unter-
schieden, die man nach ihren Angaben auf
208.612, 214.747 und 215.974 g Schwere zu
berechnen vermag.
§ 7. Gewichtabrundungen
seien weiters als Ursache angeführt, die zur
Entstehung von neuen Markgewichten ge-
führt hat, da man sich bemühte, die ab-
weichenden Gewichte verschiedener Orte
auf einfache Verhältniszahlen zu bringen.
So hat beispielsweise die Gleichstellung von
6 kölnischen mit 5 Wiener Mark noch im
18. Jahrh. zur Festsetzung einer neuen
Größe, der Wiener-kölnischen Mark, ge-
führt.
§ 8. Das Endergebnis dieser Entwicklung
war, daß die Größe des als Mark bezeich-
neten Gewichts in Westeuropa schon wäh-
rend des Mittelalters vielfach schwankte,
wie aus der Zusammenstellung bei G u i 1 -
h i e r m o z ersehen werden wolle. Für den
Zeitraum dieses Reallexikons kommen in-
dessen nur drei in Betracht: die anord. Mark
mit 213.872 g, die sog. Mark von Troyes
mit 244.753 g und die dazwischenstehende
kölnische Mark, die ursprünglich
229.456 g wog, zuletzt aber auf nahezu
234 g anwuchs.
II. Der Ausdruck Mark wird auch beim
P r o b i e r g e w i c h t (s. d.) zur Bestim-
mung des Feingehalts von Metallmischun-
gen verwendet und ist als sog. Zahl -
mark soviel als eine bestimmte Anzahl
Pfennige. Das Nähere darüber wolle in
den Abschnitten Probiergewicht
und Rechnungsmünze nachgesehen
werden.
v. Amira NOR. I 440, II 506. v. Förster
Arch. f. neuere Sprachen CXXXII, S. 397 f.
Grote Münzstudien III. Guilhiermoz.
Hilliger in Hist. Vjts. 1900, S. 161 ff.
Lieber man Ges. d. Ags. II 578. Nagl in
N. Z. 1907, 1913, 1914.
Luschin v. Ebengreuth.
Marke. § 1. Gemeingermanisch ist die
Sitte, sich zur Bezeichnung der Persön-
lichkeit einer aus geraden oder krum-
men Strichen zusammengesetzten cha-
rakteristischen Marke zu bedienen.
Vielleicht ist sie aus den Runen oder ver-
wandten Zeichen hervorgegangen, die man
in der Urzeit zum Losen benutzte. Die Ähn-
lichkeit mit der Runenschrift, die häufig
hervortritt, findet freilich genügende Er-
192
MARKGENOSSENSCHAFT
klärung durch die Gleichheit des Materials
und der Anbringung (Einritzen). Sicher
wurde die Marke jedoch in histori-
scher Zeit zum Losen verwandt.
§ 2. In erster Linie dient die Marke zur
individuellen Kennzeichnung einer
Person, die dadurch für das Auge ebenso
andern gegenüber kenntlich gemacht und
von andern unterschieden wird, wie durch
den Namen für das Ohr. Das besagen auch
die Bezeichnungen ahd. marc, aschwed.
mcerki, ags. mearce, anord. mark, merki, isl.
einkunn, lat. marca, Signum, character, nota.
§ 3. Von hier aus wird die Marke zum
Zeichen der Herrschaftssphäre des Indivi-
duums, zur Besitzmarke, und dient
so der Bekundung des Eigentums, indem
der einzelne die ihm persönlich zustehen-
den Sachen oder solche, von denen er
Besitz ergreift (Holz im Walde, erlegtes
Wild, erkaufte Sachen) mit der Marke
zeichnet (s. Besitz § 5, Eigentum § 7,
Fund § 4). Bei Vieh wird sie (adän.
fels mcerke = Fohlenmarke) oft ins Ohr
geschnitten, daher mnd. ore-merk, engl.
earmark. Das ist von Bedeutung für den
Formalismus des Anefangs (s. Fahrnisver-
folgung § 8 f.). Aber auch das Haus- und
Wirtschaftsgerät wird gezeichnet (adän.
karmcerke), ebenso Waffen und Hand-
werkszeug. Im Rechtsgang um das Gut
dient die Marke dann als Beweismittel.
§ 4. Aus der Verwendung der Marke für
das sämtliche bewegliche Inventar eines
Hofes — wohl nicht aus der Benutzung bei
der Verlosung der Feldmark ■ — dürfte es
sich erklären, daß die Marke fast überall
auf das Haus oder den Hof des Inhabers
dinglich radiziert wird (Haus- oder
Hofmarke, anord. bükuml, bümerki,
adän. bömcerke, bölsmcerke, mhd. hüs-
zeichen, mnd. hofteiken; dagegen dürfte
mnd. hantgemäl, as. handmahal, mhd. hant-
gemahele, afränk. lat. anthmallus nichts mit
der Hausmarke zu tun haben). Denn eine
Marke soll man für alle seine Habe führen.
(Isl. eina einkunn scal maör hafa ä qüu je
sinu.) So trägt auch das Haus die gleiche
Marke wie Hausrat und Vieh.
§ 5. Der Gebrauch der Marke als Per-
sönlichkeitszeichen (Handzeichen) lei-
tet über zu den Siegeln und Wap-
pen, der durch Kaufleute zur Bezeichnung
ihres Handelsgutes und durch Handwerker
und Künstler als Ursprungszeichen
mündet in das heutige Warenzeichen.
§ 6. An der Marke besteht ein aus-
schließliches Privatrecht. Die
von der Rechtsordnung geschützte Marke
heißt isl. Iqgmark. Das Recht wird ur-
sprünglich erworben durch Annahme einer
freien Marke (isl. gjör dar mark). Doch ist
es auch übertragbar (isl. kaupa-
mark, gjafamark) und vererblich
{erfßa mark), und zwar nicht nur als Haus-
marke, sondern vielfach auch unabhängig
von dem Hofe als Familienzeichen.
Dann werden etwa die einzelnen Sippen-
zweige durch Hinzufügen oder Weglassen
von Strichen unterschieden. Auch Körper-
schaften, wie Städte und Gilden, sowie Han-
delsgesellschaften führen eigene Marken.
§ 7. Unbefugter Gebrauch einer fremden
Marke ist ein Unrecht; widerrechtliches
Zeichnen mit der eigenen Marke wird als
Diebstahl behandelt.
Homeyer Die Haus- u. Hof marken 1870.
v. A m i r a NOR. I 772, II 946 unter 'Marke';
Der Stab 1909, Abhdlg. d. Bayr. Ak. 25. 1,
35, 40, 150 f. Gierke DPriv.R. I 726 fr.
Estlander Undersökn. om klander ä lösöre
1900, 56 ff., 74 ff. Rauch Spurfolge u. Ane-
fang 1908, 4. Herb. Meyer Entwerung u.
Eigentum 1902, 20 ff., 128 ff. ; Das Publizitäts-
prinzip 1909, Fischers Abhdlg. 18. 2, 103 unter
'Marke'. S 0 h m Hantgemäl u. Keller Hand-
mahal u. Anthmallus, ZfRG. 43 (1909), 103 ff.,
224 ff. H e u s 1 e r Weidhube u. Handgemal 1915.
Schröder DRG. 5 15, 59. Sievers in
PGrundr. I 249. Herbert Meyer.
Markgenossenschaft. A. Süden. § 1.
Die M. ist ein auf der Mark (s. d.) als Sub-
strat beruhender wirtschaftlicher Verband,
der mit politischen Verbänden territorial und
damit auch in den Personen zusammen-
fallen kann, ohne aber selbst ein solcher
zu sein und ohne daß das Zusammenfallen
Regel wäre. Sie reicht in die germanische
Zeit zurück und hat sich, wenngleich mit
verminderter Bedeutung für das Wirt-
schaftsleben im ganzen und trotz mancher
innerer Veränderungen durch die fränkische
Zeit und das Mittelalter hindurch erhalten;
der Umfang, in dem dies geschah, schwankt
nach Zeit und Gegend ganz beträchtlich.
§ 2. Ihrer ersten Entstehung nach ist sie
ein Produkt der Ansiedlung und infolge-
.MARKGENOSSENSCHAFT
193
Fand die Ansiedlung in Einzelhöfen
dessen von verwandtschaftlichen Zügen
durchwoben, die sich in Bezeichnungen der
Markgenossen als contribales, consanguinei
widerspiegeln. Wo die Ansiedlung in Dorf -
schaften erfolgte, bildet mindestens jede
Dorfschaft eine Markgenossenschaft.
Jedoch sind die Fälle häufig, in denen sich
eine größere Anzahl von Dörfern zu einer
solchen zusammenschließt, wobei dann die j
wirtschaftlichen Aufgaben zwischen der
Markgenossenschaft und den Dorfschaften
verteilt sind. Diese Mehrheit von Dörfern ;
in der gleichen Markgenossenschaft ist in
der Regel eine Folge des Ausbaus, der Grün-
dung neuer Dörfer von einem Urdorf aus
(s. Flurverfassung § 5)
9 3
statt oder etwa in gemischtem System, so
schlössen sich allenfalls Einzelhöfe zu einer
Markgenossenschaft zusammen, dann be-
sonders Bauerschaft (Hude) genannt, oder
an eine benachbarte an. Dabei ist aber
wohl zu beachten, daß beim Einzelsystem
das Ackerland von Anfang an um den Hof
geschlossen als Sondereigentum liegt, auf
dieses sich also die Genossenschaft nicht
erstreckt. Neben der Allmende standen im
Gemeinbesitz der Markgenossenschaft oder
auch der Dorfschaft noch andere öffentliche
Orte und Einrichtungen, so Dorfplätze,
Straßen, Wege, Brunnen, Teiche, Brücken,
oft auch Mühlen, Backöfen und Zuchttiere
(Stiere, Eber).
§ 4. Die Rechte der Markgenossenschaft
stehen den Genossen zur gesamten Hand
zu. Der einzelne Markgenosse hat nur
Nutzungsrechte an Grund und Boden
oder auch Mobilien, die im Gesamthand -
eigentum oder Gesamthandbesitz aller sich
befinden. Das Nutzungsrecht kann sich
aber zum Sondereigentum verdichten, eine
Erscheinung im Auflösungsprozeß der Mark-
genossenschaft. Andererseits schließt die
Tatsache des Gesamteigentums das Sonder-
eigentum an homogenen Vermögenswerten
nicht aus. Grund und Boden können, so-
weit sie vom Gesamteigentum nicht erfaßt
wurden, so gut in Sondereigentum gelangen
wie etwa eine Mühle oder ein Brunnen.
§5. Die M. war organisiert. Wie man aus
späteren Quellen schließen kann, stand an
der Spitze ein Obermärker; die Markgenos-
sen (commarcani, consortes, pagenses, vi-
H o o p's , Reallexikon. III.
eint) versammelten sich im Märker-
ding zurBeschlußfassung über die genossen-
schaftlichen Angelegenheiten und wohl
auch, um in solchen Gerichtsbarkeit auszu-
üben. Die Aufstellung der Grundsätze für
die Bestellung des Landes, die sich dann
im Flurzwang äußerten, war ihre wesent-
lichtse Aufgabe. Ferner mußten Regelungen
der Weidebenutzung, und, wo diese einer
Beschränkung unterlag, auch der Wald-
nutzung erfolgen. Wege- und Brücken-
polizei bildeten eine weitere Aufgabe. In
allen diesen Fragen war aber die M.
autonom.
§ 6. Die Markgenosseneigenschaft war
zunächst bedingt durch Freiheit. Die Teil-
nahme an einer bestimmten Markgenossen-
schaft ergab sich dann anfänglich durch
die gemeinsame Niederlassung, den Zu-
sammenschluß mit eben diesen andern Ge-
nossen. Die ersten Märker vererbten ihre
Höfe und damit die Markgenossenstellung
auf ihre Söhne, später auch weitere männ-
liche und allenfalls weibliche Verwandte;
fehlte es an Erbberechtigten, so fiel die Hufe
an die Markgenossen, die vicini. Sieht man
aber von diesem erbweisen Erwerb ab, so
zeigt sich für die fränkische Zeit, daß nur
mit Einwilligung aller Markgenossen der
Eintritt eines neuen Genossen möglich ist,
und erst nach längerer Zeit — nach der Lex
Salica nach einem Jahre — das Einspruchs-
recht der vicini untergeht; doch ist für die
frühere Zeit die Möglichkeit eines solchen
Eintritts wohl überhaupt ausgeschlossen,
während andererseits in späterer ein könig-
liches Ansiedlungsprivileg (praeeeptum de
rege) gegen den Einspruch schützte.
§ 7. Der Umfang der Rechte der einzel-
nen Markgenossen war in der germanischen
Zeit gleich. Jeder hatte Anspruch darauf,
daß ihm ein gleichgroßes Stück des Acker-
landes zugelost wurde; in der Allmende ver-
bot die Unumschränktheit der Nutzungs-
befugnis eine Ungleichheit im Recht, die
Hufe (s. d.) bildete die Einheit des Besitzes
und Rechts. Nur in geringem Umfang
kommt eine Zuteilung mehrerer „Freien -
lose" an einen in Betracht. Auch nachdem
das Ackerland in Sondereigentum über-
gegangen war, erhielten sich zunächst die
nivellierenden Verhältnisse der letzten Aus-
losung. Aber die selbst bei strengster Hin-
13
194
MARKGENOSSENSCHAFT
derung des Zuzuges neuer Markgenossen
von außen doch im Innern wachsende Zahl
der Genossen brachte das alte Gleich-
gewicht ins Wanken. Die Hufe und damit
das schon begrenzte Nutzungsrecht wurde
unter mehrere Söhne usf. geteilt, gehälftet,
gedrittelt, geviertelt. Neben den Vollhufner
und Vollgenossen trat der Halb-, Drittels-,
Viertelshufner als ein Genosse minderen
Rechts. Nach der andern Richtung hin
führten den Normalstand übersteigende
Besitzverhältnisse zu einem höheren Recht.
Im allgemeinen aber mußte die steigende
Zahl der Markgenossen in Verbindung mit
dem Dichterwerden der Besiedlung über-
haupt zu einer Begrenzung der noch unbe-
schränkten Nutzungsrechte an der Allmende
führen. Für diese Beschränkungen war
der Gesichtspunkt des tatsächlichen oder
angenommenen Bedarfs entscheidend, ba-
siert auf der Größe des Besitzes. Sie be-
zogen sich vor allem auf die Waldnutzung,
die dabei mehr und mehr der Aufsicht der
Gemeinde unterstellt wurde, und auf das
Rodungsrecht.
§ 8. Die einschneidendsten Veränderun-
gen erlitt, die Markgenossenschaft durch
Eindringlinge von außen, den König
und die Grundherrschaft. Der König er-
weiterte sein Bodenregal (s. d.) zum All-
mendregal, hinderte oder erschwerte so
nicht nur die Ausbreitung in die gemeine
Mark, sondern konnte auch durch kraft
seines Obereigentums erteilte Rodungs- und
Niederlassungsprivilegien in den Allmend-
besitz eingreifen. Jagdregal, Bergregal und
Flußregal strebten nach der gleichen Rich-
tung.
§ 9. Die Einflüsse der Grundherrschaft
sind noch mannigfaltiger, verschieden, je
nachdem es sich um eine grundherrliche
oder eine gemischte Gemeinde handelte.
In der grundherrlichen Gemeinde, deren
sämtliche Mitglieder ihren Grund und Bo-
den vom Grundherrn zu Leihe hielten,
war der Grundherr der geborene Ober-
märker, vertreten durch den Meier; in der
gemischten Gemeinde hat er diese Stellung
auf Grund seiner wirtschaftlichen und so-
zialen Übermacht in aller Regel allmählich
erlangt. In beiden Fällen wurde die ge-
nossenschaftliche Struktur der Markgenos-
senschaft gestört, der Obermärker war
nicht mehr ein primus inter pares; dazu
kam die wirtschaftliche Überlegenheit des
Grundherrn, die zur Unterdrückung und
Entwertung der kleinbäuerlichen Besitze
um so mehr führen mußte, als deren ohne-
dies geringere Arbeitskraft zum Teil un-
mittelbar in Fronden, zum Teil mittelbar
in Arbeitserträgnissen, als Zins und Ab-
gabe, an den Grundherrn fiel. Endlich
wurde durch die mit der Grundherrschaft
in aller Regel verbundene Immunität die
Abhängigkeit des einzelnen Hintersassen
stetig gesteigert.
Brunner DRG. I * 86 ff., 282 fr., 301.
Schröder DRG. 5 56 ff., 217 fr. Lamp-
recht D WL. I 284 ff. Inama-Sternegg
DWG. I2 98 ff., 118 ff. Meitzen Siedlung
I 122 ff. Gierke Deutsches Genossenschafts-
recht l53ff. Hübner Deutsches Privatrecht
127 ff. v. Schwerin Altgerman. Hundert-
schaft 101 ff. D e r s. DRG.* 50 f. H e u s 1 e r
Institutionen I 262 ff. Varrentrapp Rechts-
geschichte u. Recht der gemeinen Marken in Hessen.
D o p s c h Wirtschaftsentwicklung d. Karolinger-
zeit, insbes. I 333 ff. (dazu Haff SZf RG. 33,
539 ff.). D e r s. MIÖG. 34, 401 ff. Wopfner
MIÖG. 33, 553 ff-; 34, 1 ff. Stäbler NA.
39, 695 ff.
B. Norden. § 10. Markgenossen-
schaften im kontinentalen Sinn haben von
den Skandinaven nur die Dänen und
Schweden aufzuweisen. Bei beiden Völkern
fällt die Markgenossenschaft in der Regel
mit der Gesamtheit der Dorfbewohner
(anord. granne, aschwed. byamcen) zusam-
men; fast nur bei Anlage von Tochter -
dörfern (s. Flurverfassung § 5) umfaßt
sie mehrere, aber auch dann in ihrem
Ursprung eng zusammengehörige Dörfer.
Terminologisch erscheint sie als grcend.
Eigentümlich ist für den Norden, daß hier
markgenossenschaftliche Beamte nahezu
ganz fehlen. Alle Angelegenheiten der
Genossenschaft werden von den „Nach-
barn" wahrgenommen und durchgeführt.
Eine Ausnahmeerscheinung ist der Mark-
vorsteher (ncemdarmaßer) in Westgötaland.
Nur da, wo es sich um Pflichten der Mark-
genossenschaft als solcher handelt, wie bei
Wegebau und Brückenbau in der Allmende,
oder wenn ein Anspruch eines Markge-
nossen gegen die Genossenschaft und um-
gekehrt streitig ist, greift die öffentliche
Gewalt (Hundertschaft usf.) ein.
MARKLAND— MARKOMANNEN
195
§ 11. Die Verhältnisse der Markgenossen
gleichen in allem Wesentlichen denen auf
dem Kontinent. Auch hier herrscht der
Grundsatz der Gleichheit des Besitzes, der
dem einzelnen aus dem Gesamteigentum
zur Sondernutzung zugewiesen wird (s.
Flureinteilung §§ 2, 3) und ursprünglich
unbeschränkte Nutzung der Allmende (s. d.
§ 5). Doch scheint hier die Aufteilung des
Waldes zu Sonderbesitz in größerem Um-
fang und früher stattgefunden zu haben.
Der wesentlichste Unterschied aber ist die
längere Dauer der Markgenossenschaft
überhaupt. Sie hängt zusammen mit dem
Fehlen oder doch der größeren Schwäche
der die Markgenossenschaft auf dem Kon-
tinente störenden Neubildungen. Die
Grundherrschaft fehlt so gut wie ganz (s. d.),
und Regale hat es zwar, in Dänemark mehr
noch als in Schweden, gegeben, sie sind
aber nicht zu gleicher Stärke angewachsen.
Lit. s. Agrar ver f assu ng. v. Schwerin.
Markland. In Schweden findet sich ein
markland (gotl. marklaigi), in Dänemark
eine terra unins marcae in censu. Dort ist
das Markland eine Flächeneinheit, be-
stimmt dadurch, daß von dieser Fläche
eine Mark Pachtzins zu zahlen war. Es
entspricht ihm die Teilung der Einheit
in 8 öresland, 24 örtoghaland, 192 pen-
ningsland. Die Einschätzung der Länder
erfolgte wohl im 13. Jh. vom Staate aus,
daher sie auch im Regierungszentrum, in
Uppland,am weitesten durchgedrungen ist;
sie fehlt in Ostgötaland. Bei dem Ansatz
wurde eine bestimmte Beziehung zu frühe-
ren Flächenmaßen eingehalten. Es scheint
das „öresland" dem attunger wie dem ostgö-
tischen siattungs attunger zu entsprechen.
Die dänische terra unius marcae in censu
(adän. skyld) ist ein Grundstück, das
eine Mark einer (öffentlichen) Abgabe, vor
allem der für Ablösung des Kriegsdienstes,
zu zahlen hatte. Auch hier finden sich die
entsprechenden Unterabteilungen, zB. cen-
sus duarum orarum in censu. Die Ein-
schätzung erfolgte auch hier nach der
„Unzenzahl" (örestal), und höchst wahr-
scheinlich haben auch hier die Pachtab-
gaben der Berechnung zugrunde gelegen.
Die Mark war in beiden Fällen eine Silber-
mark, die Einschätzung erfolgte nur für
bebautes Land.
R h a m m Großhufen, insbes. 344 ff., 449 ff.
E r s 1 e v V aldemarernes Storhedstid 23 ff. Haff
Dänische Gemeinderechte I 171 ff. v. Amira
Obl.-R. I 437. Lauridsen Aarb. 18.
v. Schwerin.
Markomannen. § 1. Marcomanni wer-
den uns zuerst bei Caesar BG. I, 51 im
Heere des Ariovist genannt neben den
Suebi, von denen sie also auseinanderge-
halten sind. Man darf sie mit Bestimmtheit
für jene Germanen nehmen, die Caesar
BG. 1, 1. 2. 27. 28 als unmittelbare Nach-
barn der Helvetier, von ihnen durch den
Rhein geschieden, kennt.
§ 2. Auch aus ihrem Namen ist ein
Schluß auf ihre Sitze gestattet. Er ist
das gleiche Wort wie mhd. marcman
'Grenzmann, Grenzhüter, Bewohner einer
Mark, Märker'. In Skandinavien begegnen
uns Markamenn — als Zusammensetzung
mit dem Gen. mit Marcomanni formell sich
nicht völlig deckend — als Bewohner der
ausgedehnten Wälder imWesten des Wener-
sees, der Markir, und auch die englischen
Myrce (Mierce, Mirce) 'Bewohner der Mar-
ken' sind zu vergleichen. Germ, mark-,
markö- hat von der Bedeutung 'Grenze,
Grenzland, das Siedlungsgebiet umgeben-
des wildbewachsenes Land' aus je nach
dem Landschaftscharakter der betreffen-
den Gegend auch die von 'Wald' (so in
westnord. mark) oder von Gefilde (so in
schwed. dän. mark) entwickelt; vgl. auch
ags. mearc 'Wildnis' in mearcstapa und
mhd. da ein wall oder ein mark ist, Lexer
I 2048. Den Sueben waren die Mark oder
die Marken das Ödland, das einen Teil ihrer
Grenzen bildete. Das seit kurzem von den
Boiern geräumte Gebiet muß nach Caesar
BG. 4, 3 zu seiner Zeit noch wesentlich
unbewohnt gewesen sein. Früher waren
solche agri vacantes entstanden dadurch,
daß die einst bis an den Main hin seßhaften
Helvetier (s. d.) in die Schweiz zurück-
wichen. Neben dem keltischen Abnoba be-
gegnet bei Ammianus Marc. 21,9 und auf
der Tab. Peut. für den Schwarzwald der
Name Marcianae silvae, Marciana silva,
der ein Beleg dafür ist, daß diese Gegend
den Germanen als Mark galt. Wahrschein-
lich hatten sie die Helvetier im Zusammen-
hang mit ihrer Beteiligung an den Kim-
bernzügen aufgegeben. Darauf weist auch
13'
196
MARKOMANNEN
der Umstand, daß in diesem Gebiet Reste
der Teutonen (und Kimbern?) Platz zur
Niederlassung fanden. Aber auch im übri-
gen hat es sich allmählich mit germ. An-
siedlern erfüllt, die naturgemäß im Kern
von den benachbarten Sueben ausgingen.
Diese Bewohner der Mark wuchsen an zu
einem besonderen Volke, das man sich aber,
da die Sueben diese Mark gewiß ebenso wie
diejenige, die Caesar erwähnt, als ihren
Besitz betrachteten, in engem Zusammen-
hang mit den Sueben denken muß. Beide
Stämme stehen nach dem Monumentum
Ancyranum unter demselben Könige (Tu-
drus?); auch dessen Nachfolger Maro-
boduus herrscht wohl über beide, und jeden-
falls sind sie unter ihm zu einem wichtigen
Unternehmen, der gemeinsamen Über-
siedlung nach dem Osten, verbunden.
§ 3. Diese erfolgte nach 9 v. Chr., aus
welchem Jahr uns noch bei Florus 4, 12
von einem unglücklichen Zusammenstoß
der Markomannen mit Drusus berichtet
wird. Die Wanderung bezeugt vor allem
Velleius 2, 108: gens Marcomannorum, quae
Maroboduo duce excita sedibus suis atque
in interiora refugiens incinctos Hercynia
silva campos incolebat.
Ausdrücklich wird ihr neues Land von
Velleius 2, 109 und Tacitus Germ. 28 als
Boi{o)haemum bezeichnet; ebenso ist nach
Strabo 290 Boin'oujiov der Königssitz des
Maroboduus, xb xou Mapoßouoou ßootXuov,
wohin er nebst andern seine Stammes-
genossen, die Markomannen, verpflanzt
habe. Wenn Tacitus aaO. vom Lande der
Markomannen sagt: atque ipsa sedes, pulsis
olim Boiis, virtute parta, darf deshalb die
Austreibung der Boier (s. d.) und die Be-
setzung Böhmens nicht als gleich-
zeitig aufgefaßt werden; doch ist durch
diese Stelle der Anteil der Markomannen
an der Eroberung des Landes bezeugt.
Ihre Einwanderung in diesem — das aller-
dings seit der Zeit Caesars sich schon
wieder zu bevölkern begonnen hatte, und
aus dem auch die alten Bewohner nicht
restlos abgezogen waren — hat sicher vor
der Landanweisung an die Hermunduren
in einem Teil der freigewordenen Mapxo-
uavvi'c, wahrscheinlich aber sogar kurz nach
9 v. Chr. stattgefunden.
§ 4. Welches die andern Stämme sind,
die nach Strabos Angabe Maroboduus nach
Böhmen geführt hat, ist nicht sicher fest-
stellbar; vgl. auch die Artikel Souoivoi",
Baxeivot, KopxovTGi, M a r s i g n i. Es ist
wohl anzunehmen, daß auch Abteilungen
der S u e b i Caesars dort Platz gefunden
haben, wenn auch die Mehrzahl von ihnen
in Mähren sich niederließ. Von zurück-
gebliebenen sind wohl die Neckar-
sueben abzuleiten (s. d.).
§ 5. Die M. in Böhmen sind unter Maro-
boduus der Mittelpunkt eines Völkerbun-
des, der das ganze östliche Deutschland
umfaßt zu haben scheint. Eine Unter-
nehmung der Römer gegen sie i. J. 6 n.Chr.
mußte wegen des pannonischen Aufstandes
aufgegeben werden. Doch wurde jener
Bund i. J. 17 gesprengt in dem Konflikt
mit Arminius, und alsbald, 19 n. Chr.,
folgte der Sturz des Maroboduus durch
Catualda. Aber auch diesen traf kurze Zeit
darauf dasselbe Schicksal. Die zahlreichen
persönlichen Anhänger dieser beiden Für-
sten, die mit ihnen auf römisches Gebiet
übergetreten waren, wurden von den Rö-
mern zwischen Marus (March) und Cusus
(einem östlicheren Nebenfluß der Donau)
angesiedelt und der Quade Vannius als
Herrscher über sie eingesetzt. Dadurch er-
hielt Oberungarn eine germ. Bevölkerung,
die bald mit den Ouaden ganz verschmolz
(s. d.).
§ 6. Böhmen blieb auch fortan im Besitz
der M., für die uns Tacitus noch Könige
aus dem Geschlecht des Maroboduus be-
zeugt. Ein Klientelverhältnis zu den Rö-
mern wird durch zahlreiche Kriege unter-
brochen, in denen sie gewöhnlich an der
Seite der Quaden auftreten. Am meisten
machten sie ihnen in dem sogenannten
Markomannenkrieg zwischen 166 und 180
n. Chr. zu schaffen. Auch von einem
Kampf mit ihren germ. Nachbarn in
Schlesien, den silingischen Wandalen (um
214 n. Chr.), erhalten wir Kenntnis.
Von Böhmen aus dehnte sich ihr Gebiet
oder wenigstens ihr Machtbereich bis zur
Donau aus ; doch wurde nach Dio Cass. 70, 1 5
in einem Friedensvertrag mit den Römern
ihnen auferlegt, mit ihren Niederlassungen
mindestens 38 Stadien von der Donau fern-
zubleiben. Wiederholt werden Bruchteile
des Stammes auf röm. Gebiet verpflanzt,
MARKT— MARKTGERICHT
197
so eine Abteilung unter Attalus durch
Kaiser Gallienus nach Oberpannonien.
Auch die nach der Not. dign. unter römi-
schen Fahnen dienenden Marcomanni stam-
men aus solchen Ansiedlungen. Die Haupt-
masse des Volkes aber steht auch im 4.
und 5. Jh. noch in Böhmen, wenn ihrer
auch immer seltener gedacht wird. Eine
der letzten Erwähnungen ihres Namens zu
Ende des 4. Jhs. ist die der Vita S. Am-
brosii c. 36, derzufolge eine markomannische
Königin Fritigil (d. i. Frißugild) Christin
geworden und zu jenem Heiligen in Be-
ziehung getreten sein soll. Zuletzt nennt
M. die Hist. miscella unter den Völkern in
Attilas Heer.
§ 7. Im 6. Jh. begegnen sie uns in neuen
Sitzen und mit einem zwar in den alten
erworbenen, aber jetzt erst sich durch-
setzenden Namen als Baioarii; s. Baiern.
Völlig abzuweisen ist Müllenhoffs
Ansicht DA. 4, 479, daß sie der Vortrab
der Alemannen geworden seien.
Schon viel früher tritt uns noch ein
anderer Name des Stammes entgegen, näm-
lich Bsu (v)oycd\ioL: (s. d.).
Z e u ß 1 14 ff., 364 ff. Bremer Ethn. 211
(945) f. L. Schmidt Allg. Gesch. d. germ.
Völker 172 ff. Bei letzterem weitere Lit.
R. Much.
Markt. § I. Märkte bilden den Anfang
der öffentlichen Organisation des Handels-
verkehrs. Vermutlich gab es marktartige
Zusammenkünfte für den Austausch von
Gütern schon in der prähistorischen Periode
bei Kult-, Gerichts- oder politischen Ver-
sammlungen. Germanische Märkte (nun-
dinae barbarorum) werden zuerst in römi-
scher Zeit genannt, allerdings erst am Ende
derselben und in der Nähe der römischen
Grenze (v. Severini c. 9).
§ 2. In fränkischer Zeit werden in den
ehemals römischen Gebieten am Rhein und
an der Donau Märkte und Marktverkehr
hier und dort weiter bestanden oder ein
Marktverkehr sich im Anschluß an die
römischen Märkte wieder erneuert haben.
Doch sind noch aus karolingischer Zeit die
Nachrichten über das Marktwesen auf
deutschem Boden sehr dürftig. Die angeb-
liche Schenkung eines Marktes mit Markt -
zoll in Wes.tera (wahrscheinlich im west-
lichen Thüringen) an das Kloster Fulda
durch Karl d. Gr. beruht auf späterer Fäl-
schung (Mühlbacher Reg. Imp. Karol.2
225 (219), Urk. d. Karol. 1,433!.).
§ 3. In der Überlieferung geschieht eines
Marktes im rechtsrheinischen Deutschland
zuerst Erwähnung in dem Privileg Ludwigs
d. Fr. für das Kloster Corvey von 833. Doch
läßt die Ausdrucksweise der Verleihungs-
urkunde: quia locum mercationis ipsa regio
indigebat, monetam nostrae auetoritatis publi-
cum ibi semper inesse . . statuimus (Wil-
mans, Kaiserurk. d. Pr. Westfalen 1
Nr. 13), darauf schließen, daß in andern
Gegenden Sachsens Märkte schon bekannt
waren und bestanden. Allerdings ist dem
Dichter des Heliand das Wort Markt noch
unbekannt. Über die Entwicklung des
Marktregals und des Marktverkehrs in
spätkarolingischer und sächsischer Zeit s.
Art. Handel III. Per. §§ 54, 55, IV. Per.
§ 65 ff. Nachrichten über die äußere Ord-
nung des Marktverkehrs, wie Aufstellung
und Gruppierung der Händler und Waren
u. dgl., fehlen. Daß für bestimmte Waren
besondere Märkte stattfanden, lehrt die
Raffelstetter Zollordnung von 903 — 906 für
den Salzhandel an der Donau (pergunt ad
Mutarun vel ubieunque tunc temporis sali-
narium mercatum fuerit constitutum, MG.
Cap. r. Franc. 2, 251 f.). — S. auch Art.
Handel. W. Stein.
Marktfriede, der höhere Friede, der den
Marktbesuchern zukommt, ursprünglich als
Vertragsfriede (s. Kauffriede) später durch
den Marktherrn gewährt, dargestellt durch
das Kreuz als Zeichen des Marktbannes
(croix de libert6), später den Handschuh
des Königs. Er umfaßt auch das sichere
Geleit für die Reise zum und vom Markte.
Ob die deutschen Rolandsbilder damit
in Verbindung stehen, ist zweifelhaft.
Eine Abart des Marktfriedens ist der Meß-
friede.
H u v e 1 i n Droit des marches et des foires
338 ff. Goldschmidt UGdHR. 24 f. 122 ff.
130. Schröder DRG.S 111. 117. 200 f. 640 f.
Rehme in Ehrenbergs Hdb. I 112, 117, 147.
K. Lehmann.
Marktgericht, besonderes Gericht für
Marktsachen, tritt schon in Karolingerzeit,
später in Marktrechtsprivilegien auf, aber
auch allgemeiner inEngland und Frankreich.
Die Gastgerichte (s. Gästerecht) gehören
198
MARKTRECHT- MARS THINGSUS
ebenfalls hierher. Meist geht das Markt-
gericht in das Stadtgericht auf.
Brunner DRG. II 240. Rietschel
Markt u. Stadt 70. 75. 206. E. Mayer Deut-
sche und französische Verfassungsgesch. II 2 2 1 ff . ;
ItalVerf.G.l 348.354. II 512. R. Schröder
DRG.b 643. R ehme in Ehrenbergs Hdb. I 117.
K. Lehmann.
Marktrecht (jus fori), Inbegriff der be-
sonderen Freiheiten und Rechte, welche
einem Orte und den Marktbesuchern vom
Marktherrn gewährt sind, vornehmlich der
höhere Marktfriede (s. d.), Abschaffung ver-
alteter Prozeßinstitute, Freiheit von Arre-
stierung für andere alsMarktschulden, Mono-
pol des Marktverkehrs innerhalb eines ge-
wissen Umkreises, Errichtung von Münz-
stätten, eigene Gerichtsbarkeit und Polizei
in Marktsachen u. a. m. Das Marktrecht
ist eines der wichtigsten Faktoren für das
Stadtrecht.
R. Schröder DRG. 5 §51 (zumal die
Schriften von Sohm, v. Below, Rath-
gen, Rietschel, E. Mayer). Huve-
1 i n Droit des marchis et des foires 2 1 1 ff.
Goldschmidt UGdHR. 126 ff. Rehme in
Ehrenbergs Hdb. I 115. K. Lehmann.
Mapvajxavi? Xijx^v heißt bei Ptol. II
II, I eine Einbuchtung an der germ. Küste
zwischen der östlichsten Rheinmündung
und der Mündung des Oüt'öpo? Troxa[xoc.
Daneben andere Lesarten wie Mapapjxavt'c,
Mavapjxavt?. R. Much.
M a p 0 0 1 v 7 0 1 , ein Volksstamm bei Ptol. 1 1
11, II, neben den Touptovoi genannt, aber
mangels anderer Belege nicht lokalisierbar.
DerName selbst scheint gut überliefert zu sein
und könnte sich zu Mauringa, dem Namen
eines von den ausgewanderten Langobar-
den zeitweilig bewohnten Landes bei Pau-
lus Diac. I, 12. 13, und der 'patria Albis'
Maurungani des Kosmographen von Ra-
venna sowie Maur- in germ. Personen-
namen und von solchen ausgehenden Orts-
namen (so den verschiedenen Möring(en),
Morungen) geradeso verhalten wie germ.
marwa-, marwia- (in ahd. maro usw.)
'spröd, mürb' zu maura-, mauria- (in norw.
dial. maur 'verzagt', anord. meyrr usw.)
oder air- moirb (aus *morvi-), asl. mravija
zu anord. maurr Ameise'. Fernzuhalten
sind die Myr gingas desWidsip. R. Much.
Mars Thingsus. § 1. Im November 1883
sind bei Housesteads am Hadrianswall in
England zwei Votivaltäre gefunden worden,
die Germanen aus Twenthe (cives Tui-
hanti), die als römische Reiter in der friesi-
schen Schwadron dienten, um 230 n. Chr.
ihrem heimischen Gotte gesetzt haben.
Von diesen hat der eine die Inschrift: Deo
Marti et duabus Alaisiagis et numini
Augusti, der andere: Deo Marti Thingso et
duabus Alaesiagis Bede et Fimmilene et
numini Augusti . . . Diese Steine sind das
älteste Zeugnis germanischen Götterglau-
bens, das wir direkt von Germanen selbst
besitzen, da römische Steinmetze im Auf-
trage der germanischen Reiter die Meiße-
lung ausgeführt haben.
§ 2. Neben den Altären befand sich
ein Steinaufsatz, der aller Wahrscheinlich-
keit zu dem einen gehört. Auf diesem ist
in der Mitte ein Krieger mit Schild und
Speer und zu seiner Rechten ein Vogel
(Gans oder Schwan) dargestellt, zu beiden
Seiten aber weibliche nackte Gestalten,
die in der einen Hand einen Kranz, in der
andern ein Schwert oder etwas Stabähn-
liches tragen. Offenbar sollen diese Fi-
guren den Mars Thingsus und die Alaesia-
gen vorstellen; aber der Steinmetz hat
dabei Gestalten der römischen Kunst, des
Mars und der Genien, sich zum Vorbild ge-
nommen, so daß man aus den Bildern auf
den germanischen Vorstellungskreis keinen
Schluß ziehen kann.
§ 3. Der Mars Thingsus hat noch keine
allgemein befriedigende Erklärung gefun-
den. Die meisten Erklärer bringen Thing-
sus mit germ. */mg 'die Volksversamm-
lung' zusammen und erklären den Gott als
Gott des Thinges, der Volksversammlung.
Andere (so van Helten) erklären das Wort
mit 'Kämpfer, Krieger', wofür sowohl
'Mars' als auch die bildliche Darstellung
sprechen würde. Auch über die Bezeichnung
und die Namen seiner Begleiterinnen, die
man mit dem Bodthing und Fimelthing
der Friesen zusammengebracht hat (Hein-
zel), gehen die Ansichten auseinander, und
keine scheint das Richtige zu treffen. Nur
das steht fest, daß diese beiden weiblichen
Wesen inhaltlich mit dem Mars Thingsus
zusammenhängen.
Über die verschiedenen Deutungen s. v a.n
MARSACI— MARSEN
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Abb. 8. Votivaltäre des Mars Thingsus.
H e 1 1 e n PBB. 27, 137 ff. Helm Altgerm.
Rdigionsgesch. I 366. E. Mogk.
Marsaci. Ein Völkchen dieses Namens
nennt Tacitus Hist. 41, 56 zusammen mit
den Canninefates. Plinius NH. 4, 101 er-
wähnt inier Helinium et Flavum, zwischen
den beiden Rheinmündungen neben den
Inseln anderer Stämme auch diejenigen der
Marsacii. Und NH. 4, 105 spricht er von
den Menapi Morini ora Marsacis iuncti.
Daraus lassen sich die Sitze der M. schon
einigermaßen bestimmen und ohne Zweifel
decken sie sich mit dem mittelalterlichen
Gau Marsum auf den der Rhein- und Maas-
mündung vorgelagerten Inseln. Der Name
der M. ist auch inschriftlich überliefert, und
zwar CIL. XIII 8303, 8317, 8632 und VI
3263. Das letztgenannte Zeugnis bietet
den Dat. sing. Marsaquio, was sicher nur
Schreibung für Marsacio ist, aber zusam-
men mit der einen Pliniusstelle für Marsacii
neben Marsaci ins Gewicht fällt. Die Ab-
leitung scheint eher kelt. als germ. zu sein
und unterscheidet wohl dieses Völkchen,
für das, nach dem Gaunamen zu schließen,
auch der Name Marsen schlechtweg ge-
golten haben wird, von dem größeren
Marsenstamm des Binnenlandes. Und von
diesem werden die M. ausgehen, geradeso
wie die ihnen benachbarten Bataver (s. d.)
und Kannenefaten von den Nachbarn der
Marsen, den Chatten. R. Much.
Marsen. § i. Die M. sind ein germ.
Volksstamm des westlichen Deutschland,
um die obere Ruhr seßhaft. Gegen Norden
begrenzt sie der Oberlauf der Lippe, gegen
Westen die Silva Caesia (s. d.). Brukterer,
Cherusker, Chatten, Sugambrer (sowie
200
MARSIGNI
deren Nachfolger, die Usipeten-Tenkterer-
Tubanten) sind ihre Nachbarn.
Die M. waren an der Schlacht im Teuto-
burgerwald beteiligt und hatten durch die
Rachekriege des Germanicus, die im J. 14
n. Chr. mit einem Einfall in ihr Land er-
öffnet wurden, besonders zu leiden.
Außer in dem Bericht des Tacitus über
diese Feldzüge begegnet uns der Name nur
noch Germ. 2, wo die Marsi mit Gambrivii,
Suebi und Vandilii zusammen als solche
Stämme aufgeführt werden, deren Namen
nach einer gelehrten Meinung von Ab-
kömmlingen des Tuisto ausgehn sollen. Das
spricht für einen bedeutenderen Stamm,
und auf ihre angesehene Stellung darf man
auch daraus schließen, daß bei ihnen das
Heiligtum der Tanfana sich befand, das
als celeberrimum Ulis gentibus bezeichnet
wird.
§ 2. Außer Tacitus überliefert nur noch
Strabo 290 den Namen, wo er von dem
Land in der Nähe des Rheins, der Korotpfa,
aussagt: müTTj; oz -a <xkv zh tyjv KlXttxi]V
{X2T^"[aT0V I^uouoi, Ta 6' £'iOyj jxs-casxavTa
efc xry sv ßa'itei ywpav. xaftaitsp Mapaat*
Xot-ot 0 ttslv iXfyM xal Toiv 2ouya;xßp(ov
jxspo;. Diese Stelle erregt aber Bedenken.
Ein Rückzug aus unmittelbarer Nachbar-
schaft des Rheins bis hinter die silva Caesia
hätte die M. der Gefahr, unter römische
Herrschaft zu geraten, nicht entrückt und
wäre daher zwecklos gewesen. Sie können
aber auch nicht früher weiter im Westen
gestanden haben, weil uns die Stämme am
Rhein schon zu Caesars Zeit alle bekannt
sind, und weil das Ansehen ihres Heiligtums
eine unmittelbar vorausgehende Übersied-
lung ausschließt. Eher ließe sich denken,
daß Strabo das Land, in dem die M. des
Tacitus wohnen, noch zur iroxafita rechnete
und sie von dort auswandern ließ. Dann
könnten die Marsigni (s. d.) der ausgewan-
derte Teil des Stammes sein. Aber daß nur
wenige zurückgeblieben seien, würde schon
wieder schlecht zu dem Machtaufgebot
stimmen, das Germanicus gegen sie ins
Feld schickt. So schwer mit den M. hier
auszukommen ist, so sehr muß es auf der
andern Seite befremden, daß dort, wo von
den aus der Rheingegend ins Innere aus-
gewanderten Stämmen die Rede ist, die
Markomannen nicht genannt werden.
Man darf deshalb wohl das überlieferte
Mctpsot als einen alten Fehler für M*pxo-
jxavvcu ansehen.
§ 3. Ganz haltlos ist die von Z e u ß
86 f. vertretene, von Müllenhoff DA.
4, 126. 608 ff. gebilligte Ansicht, daß die
M. ein Überrest der Sugambrer seien. Ihr
steht auch entgegen, daß bei Tacitus Germ. 2
Marsi und Gambrivii nebeneinander genannt
sind. Daß vor und nach den Feldzügen
des Germanicus von einer politischen Rolle
der M. nichts verlautet, bedarf allerdings
einer Erklärung; die nächstliegende ist die,
daß sie unter anderem Namen dasselbe sind
wie die C h a 1 1 u a r i e r (s. d.).
§ 4. In alter — wohl vorgeschichtlicher —
Beziehung zu den M. stehen vermutlich die
Marsigni und Marsaci (s.d.).
§ 5. Die germ. Lautform des Namens
Marsi steht nicht ganz fest, da das s germ. 6-
oder z wiedergeben kann, was übrigens für
die Etymologie belanglos ist. Doch ist auch
diese ganz unsicher. Zeuß 86 erinnerte
an alte Ortsnamen wie Marsiburc, Mersi-
burg, Marsana, anord. Mjars (ein See in
Norwegen) und den Mannsnamen Marso.
Anders Grimm Gram. 12, 123 Anm.,
GddSpr. 619; Müllenhoff DA. 4, 126;
W. Scher er Hist. Z. N.F. 1, 160.
Letztere beiden gelangen von got. marsjau
OxavägXt'Csiv ausgehend zur Deutung der
M. als Aufsässige, Trotzige' oder 'Schlimme'.
Aber got. marzjan, as. merrian usw. hat
wohl die Grundbedeutung 'hindern, auf-
halten' und dürfte mit lat mora verwandt
sein.. Das würde für *marsa-, *marza- eher
die Bedeutung 'langsam, zögernd', viel-
leicht auch 'ausdauernd, standhaft' ver-
muten lassen. Mit den ital. Marsi d. i.
Martii haben die germ. M. und auch ihr
Name nichts zu tun. R. Much.
Marsigni. Bei Tacitus Germ. 43 heißt
es: retro Marsigni, Cotini, Osi, Buri terga
Marcomannorum Quadorumque claudunt.
Da die Cotini, Osi und Buri sicher Nach-
barn der Ouaden sind, wird man die Mar-
signi — ■ der Name kommt nur an dieser
Stelle vor — schon in den Hintergrund der
Markomannen stellen müssen. Marsigni
(wie auch Reudigni) statt Marsingi schreibt
Tacitus wohl unter dem Einfluß von Pe-
ligni, privignus, benignus. Der Name ist
von Marsi nur durch ein sehr häufiges patro -
MARTYRIOX— MASZE
201
nymisches oder auch substantivbildendes
Suffix verschieden; vgl. auch die Marsaci.
Alle drei Völker mögen gemeinsamen Ur-
sprungs sein; s. auch Borstvoi. Auffällig
ist, daß Ptolemaeus, dem aus der nördlichen
Umgebung der Markomannen genauere
Nachrichten zur Verfügung stehen als
Tacitus, die Marsigni nicht kennt, es sei
denn, daß sie sich bei ihm unter einem
andern Namen verbergen. R. Much.
Martyrion. Denkmalkirche zum An-
denken eines Märtyrers; seit dem 4. Jh. im
Orient weit verbreitet, später im Westen
Eingang findend. Ihr Grundrißtypus ist
stets zentral, vorwiegend achteckig. Nach
diesem Typus ist die Aachener Palast-
kapelle gestaltet.
Strzygowski Der Dom zu Aachen u.
seine Entstellung; Leipzig 1904, S. 26 ff.
A. Haupt.
Marus heißt bei Tacitus Ann. 2, 63 und
Plinius NH. 4, 80 die March, während
Ptolemaeus den Fluß zwar auf seiner Karte
hat, aber ohne ihn zu nennen. Der Name
stammt, wie schon sein Geschlecht wahr-
scheinlich macht, aus vorgerm. Zeit, lebt
aber fort in dem mit aha 'Fluß' zusammen-
gesetzten March, ahd. Maraha, das sich
zum Simplex verhält wie Wertach zu Virdo,
Augsburg zu Augusta. Auf das germ. Kom-
positum wieder geht slav. Morava zurück,
mit Ersatz von h durch v wie in javor aus
ahor(n) (L e s s i a k) und Beeinflussung
durch ein produktives slav. Suffix -ava.
Marus bedeutete vielleicht 'tardus'; vgl.
ir. maraim 'ich bleibe', mall (*marlos)
'hebes, tardus, morans', wohl auch com.
bret. mar 'Zweifel' (urspr. 'Zögern'?). Der
Unterschied zwischen dem langsamen Lauf
der March und dem raschen der Waag ist
sehr auffallend. R. Much.
Masern. Von ihnen gilt das nämliche,
was von den Blattern oben gesagt ist.
Das Altertum kannte 'Variolae' und 'Mor-
billi' nicht; sicher beschrieben sind sie erst
bei ar-Räzi, zu Beginn des 10. Jhs. Seitdem
redet die arabistische medizinische Litera-
tur des Abendlandes von diesen beiden
Krankheiten, ohne daß man darum mit
Sicherheit auf Epidemien beider in Frank-
reich, Deutschland oder England rechnen
könnte. Immerhin ist es sehr beachtens-
wert, daß Bischof Marius von Aven-
ches in seiner Chronik unter dem Jahre
570 von einer schweren Epidemie „cum
profluvio ventris et Variola" redet;
die spätere Bezeichnung des Blatternaus-
schlages in der Wissenschaft des 12. und
der folgenden Jahrhunderte im Abend -
lande geht also auf eine Volksbezeichnung
Westeuropas zurück, die Konstantin von
Afrika als Übersetzung eines arabischen
Terminus zu Ende des II. Jahrhunderts
aufgriff. (Es dient dieser Hinweis zugleich
den Darlegungen im I. Bande dieses Real-
lexikons S. 292 zur Ergänzung.)
Die mhd. und mnd. Bezeichnungen für
Masern : risemen, vlecken, rote kindsblätterlin,
masseien, maschel, masein (von ahd. masala),
porbel, purpelen, die rotin rote, dy urslacht,
die roten flecken, rotsucht können darum
auch nicht als Beweis gelten, daß die wohl-
charakterisierten Infektionskrankheiten
Masern oder Scharlach damals schon ihre
verderbliche Rolle gespielt haben. Es muß
auch unaufgeklärt bleiben, inwieweit etwa
die harmlose Form der 'Rubeolae', der
Röteln (s. d.), an ihrer Stelle geherrscht
habe (falls einmal deren ätiologische Tren-
nung klarer erwiesen sein sollte als heute).
Grön Altnord. Heilkunde Janus 1908 (S.-A.
S. 88 ff.). Paul Richter Beiir. z. Gesch. der
Pocken. Arch. f. Gesch. d. Medizin V, 311 — 331;
VII, 46 f. M. H ö f 1 e r Dtsch. Krankheits-
namenbuch München 1899 S. 400 ff. Sudhoff.
Massage. Das Streichen der verrenkten
Glieder (s. Verrenkung) unter Hermurmeln
von Zaubersprüchen, das Kneten des Bau-
ches zum Vertreiben oder Verschieben oder
'Versetzen' der Krankheiten und manche
andere abergläubische Manipulation mit
knetenden und verwandten Bewegungen
steht zweifellos der antiken Massage in
vielem nahe, haben vor allem fast die näm-
liche Wirkung ziellos erreicht, ohne daß
man darum von einem Massageheilver-
fahren der alten Germanen sprechen könnte.
Was hier in Frage kommt, ist alles gegen
die Krankheitsdämonen (die 'Schelme') ge-
richtet und steht jeder mechanotherapeuti-
schen Absicht völlig fern. Die manuelle
Einrichtung der ausgelenkten Glieder war
in der Form der Massage spätere Errungen-
schaft (s. Verrenkungen). Sudhoff.
Maße. §1. Den Begriff des Maßes hat
der Mensch in die des eigenen Maßes ent-
202
MASZE
behrende Natur hineingetragen. Je nach-
dem ein Körper nach einer, nach zwei oder
nach allen drei körperlichen Richtungen
gemessen werden soll, unterscheidet man
Längen-, Flächen- und Kör-
permaße. Zur Bestimmung der körper-
lichen Eigenschaft der Schwere dienen
Gewichte, für die Zeit gibt es eigene
Zeitmaße usw. Unterarten der drei
erstgenannten Maße sind die Wege-
und Ackermaße, ferner die Hohl-
maße, die man noch weiter inTrocken-
und Flüssigkeitsmaße gliedert.
§ 2. Die Entwicklung des Maßwesens
nimmt ihren Ausgang vom Messen, einer
menschlichen Tätigkeit, bei welcher ur-
sprünglich die Körperbeschaffenheit und
die Kräfte des Messenden bestimmend
waren. Die ersten Versuche galten wohl
der Erkundung des Machtbereichs: auf
Arm- oder Schrittlänge für die Nähe, auf
die Weite eines Stein- oder Hammerwurfs
für die Entfernung.
§ 3. Durch Verbindung dieser Versuche
mit der Tätigkeit des Zählens entstand
dann der Begriff des Messens derart, daß
der Mensch die Länge seines Arms,
seines Fußes, seines Schrittes oder
die Weite seines Wurfs, den Inhalt
seiner Faust usw. als Einheit, d. i. als
Maß zur Erkundung der Breite eines Ge-
webes, der Größe oder der Entfernung
eines Baues, bei Bestimmung des Inhaltes
eines Gefäßes usw. benutzte. Vgl. die Ar-
tikel Elle, Faust, Hand, Fuß, Wurf, Ham-
merwurf.
§ 4. Aus dem Gesagten erklärt es sich,
weshalb das Maß seit ältester Zeit vor allem
in der räumlichen Ausdehnung von Körper-
teilen oder in menschlichen Kraftleistungen
gesucht und gefunden wurde. Die ur-
sprünglichen Maße sind daher subjek-
tive Größen, bei welchen die Körperbe-
schaffenheit, die Kraft oder die Geschick-
lichkeit des Messenden den Maßstab ab-
gibt, d. h. ausschlaggebend für die objek-
tive Größe des Maßes ist.
§ 5. Der Fortschritt in der Geschichte
des Maßwesens fällt zusammen mit den
Versuchen, das Maß zu objekti-
vieren, indem an die Stelle der subjek-
tiven Verschiedenheit der Durchschnitt als
ein Maßstab von größerer Gleichförmigkeit
gesetzt wurde. Einen Schritt über das
Durchschnittsmaß hinaus gelangte
man zur Wahl eines Maßstabs von verein-
barter Größe, zum künstlichenMaß.
§ 6. Die hier geschilderten Entwick-
lungsstufen lassen sich an den frühmittel-
alterlichen Maßen noch sämtlich nach-
weisen. Nicht genug, daß Arm- oder
Sohlenlänge, die Schrittweite, der Ham-
merwurf u. dgl. als Maße vorkommen,
wird in einzelnen Fällen eine subjektive
Körpergröße oder Körperkraft oder Ge-
schicklichkeit als Maßstab benutzt. Man
darf darin nicht bloß einen rohen Behelf
des Altertums, dem sichere Zahlenmaße
noch abgingen, erblicken. Grimm hat fein-
sinnig bemerkt, daß bei dem Messen oft
das Bestreben vorwaltete, „die Bestim-
mung auf das Leibliche zu beziehen und ihr
eben durch das unausrechenbare Unge-
wisse in den Augen sinnlich stärker fühlen-
der Menschen Würde und Haltung zu ver-
leihen". Ein kennzeichnendes Beispiel die-
ser Art findet sich im bayerischen Volks -
recht T. I cap. 10, welches die Größe des
Wergeides für einen erschlagenen Bischof
mit der Körpergröße des Getöteten in un-
mittelbaren Zusammenhang bringt: Fiat
tunica plumbea secundum statum ejus, et
quod ipsa pensaverit auro tantum donet, qui
eum occidü.
§ 7. Häufiger wird in den Volksrechten
schon der Durchschnitt als Maß benutzt, so
wird ebenfalls im bayerischen Volksrecht
XIV 1 die richtige Höhe eines Zauns ange-
geben, si sepis legitime fuerit exaltatus, id
est mediocri staturae virili usque ad mam-
mas, oder wenn in einem erklärenden Bei-
satz der Grazer Handschrift dieses Gesetzes
das Getreidemaß (metreta s. 'Metze') aus
dem Inhalt der Faust eines mittleren
Mannes : hominis mediocris, id est maximi
nee minimi, abgeleitet wird.
§ 8. Am häufigsten kommen schon im
Mittelalter künstliche Maße vor, die einer
vereinbarten Größe entsprechen sollten.
Sie knüpften, wie dies die Namen verraten,
vielfach an römische Vorbilder an, waren
jedoch entgegen diesen, die große Einheit-
lichkeit aufwiesen, oft örtlich verschieden.
Bei der später zunehmenden Zersplitterung
des Maßwesens, die dahin führte, daß nicht
bloß viele Städte, sondern auch die Grund-
MAST— MATTIACI
203
herrschaften ihr besonderes Maß hatten,
entstand das Bedürfnis nach zahlreichen
Urmaßen, um sich in zweifelhaften
Fällen nach diesen richten zu können.
§ 9. In der Zeit der Karolinger diente
solchem Zwecke die Mensura palacii,
nach der die Maße herzustellen waren, die
auf den einzelnen Domänen in Verwendung
waren. Capitulare de villis c. 9: Volumus,
ut unusquisque judex in suo ministerio
mensuram modiorum, sextariorum et situlas
per sextaria octo et corborum eo tenore ha-
beat, sicut et in palatio habemus.
§ 10. Dergleichen Urmaße wurden mit
Vorliebe an öffentlich zugänglichen Stellen
angebracht. Die Vorschrift der justiniani-
schen Novelle 128 (cap. i; cap. 15), daß
amtliche Maße in Hauptkirchen aufzube-
wahren seien, fand in germanischen Gegen-
den Nachahmung. In Island wurde der
Urstab des um 1200 eingeführten gemeinen
Ellenmaßes in zwanzig Ellen Länge {kvardi
tvltugr) auf der Wand der Althingskirche
eingeritzt, der Paul's Foot in England ist
nach dem Urmaß im Londoner Dome be-
nannt. Auch auf Marktplätzen, zumal an
den Rathäusern, waren Urmaße vorhanden.
§ 11. Die Aufsicht über die Maße war
allgemein Sache der Obrigkeit, nach ags.
Recht Aufgabe der Kirchenobern, die ins-
besondere den Maßstab (metegyrd) für ihren
Sprengel festzusetzen und zu überwachen
hatten, ut non sit aliqua mensuralis virga
longior quam alia.
v. A m i r a I 433 ff. II 493 ff. Grimm DRA.*
77 ff. 143. Guilhiermoz-Hultsch Metrol.
Einleitung. K ü n z e 1 Verwaltung des Maß- u.
Gerichtswesens in Deutschland während des
Mittelalters, 1 894. Lieber mann Gesetze d.
Angelt. I 478. II 579-
A. Luschin v. Ebengreuth.
Mast. § I. Der einheimische Name war
anord. sigla, siglutre, ahd. segal-, segilpoum,
ae. meest, welche Bezeichnung dann in die
andern germ. Sprachen überging. Der
Mast wurde, wie auch schon aus der ver-
schiedenartigen Benennung hervorgeht, erst
verhältnismäßig spät, mit der Einführung
des Segels (s. d.), ein notwendiges Stück
der Schiffsausrüstung. Seine Einrichtung
war, wie sich aus den Funden von Tune
und Gokstad sowie aus der Saga-Lit. er-
gibt, in der Regel folgende: Die Länge des
Mastes im Gokstadschiff ist nicht genau
bekannt, da nur der Mastfuß von ca. 31 cm
und der Topp von ca. 19 cm Dicke erhalten
sind. Wahrscheinlich betrug sie etwa 13 m,
d. h. dreiviertel der Kiellänge, was als all-
gemeine Regel angesehen werden kann.
Der Fuß des Mastes ruhte in einer starken,
auf dem Kiel liegenden und sich der Länge
nach über mehrere Spanten erstreckenden
Mastspur (anord. stallr, ae. steepe). Weiter
oben erhielt er ferneren Halt durch eine
ihn umschließende, auf den Deckbalken
befestigte Mastfischung, d. h. einen dicken,
nach vorn und hinten fischschwanzartig
abflachenden Holzklotz, dessen Mastloch
nach hinten derartig verlängert war, daß
der Mast ganz herausgenommen oder doch
bequem so weit umgelegt werden konnte,
daß er schräg auf dem hinteren Rundholz-
träger (s. Schiff § 14) ruhte.
§ 2. Am obersten, mit einem knopfarti-
gen Abschluß versehenen Teil< dem Topp
des Mastes (anord. hünn, ae. hün), war bis-
weilen eine kleine, ausgezackte Wetter-
fahne, ein Flügel befestigt, wie die Schiffe
auf der Tapete vonBayeux und auf dem gotl.
Bildstein von Stenkyrka zeigen (veärviti).
Vom Topp liefen die verschiedenen Stütz-
taue des Mastes aus, nämlich ein Stag
(anord. stag, ae. steeg) nach dem Vorsteven
und verschiedene Seitenstage oder Wanten
(anord. liqfudbenda, pl. -bendur, ae. meesträp,
meesttwist, steeß, steding-line) etwas rück-
wärts nach den Bordwänden. Über die
Art ihrer Befestigung an letzteren ist
nichts bekannt. Aufziehbare Toppkastelle
(anord. hünkastali, mnd. merse = Korb,
mhd. keibe) zum Ausguck und für kriege-
rische Zwecke wurden kaum vor dem 12. Jh.
eingeführt, feste Marsen noch später. Über
die Befestigung der Rahe s. Segel. Alle
Masten waren einfache Pfahlmasten. Mehr-
mastige Schiffe kamen in Nordwesteuropa
nicht vor dem 15. Jh. auf.
Lit. s. u. Schiff. W. Vogel.
Mattiaci. § I. Ein germ. Stamm dieses
Namens sitzt in der Umgebung von Wies-
baden, das nach ihm im Altertum Fontes
Mattiaci oder Aquae Mattiacae hieß. Er
stand in einem ständigen Abhängigkeits-
verhältnis zu den Römern, wie — abge-
sehen von unmittelbaren Zeugnissen — die
zahlreichen Spuren römischer Kultur in sei-
204
MAUER— MAUERTECHNIK
nem Lande beweisen. Auch Schürfversuche
auf Silber wurden bei den Mattiaken gemacht
nach Tacitus Ann. II, 20. Gleich den Ba-
tavern trugen sie keine andern Lasten als
die Wehrpflicht, wie wir aus Tacitus Germ.
29 wissen. Sie stellten zwei Kohorten, zu-
sammen tausend Mann, wovon die coh. IL
Mattiacorum seit dem Ausgang des I. Jhs.
in Niedermoesien bezeugt ist. Noch die
. Not. dign. kennt Mattiaci seniores und
iuniores.
§ 2. Die M. stehen auf vormals — bis
38 v. Chr. — ubischem Boden. Doch ist
Müllenhoff DA. 4, 402 im Unrecht,
wenn er sie für zurückgebliebene Reste der
Ubier hält, wie auch seine Bemerkungen
über ihren Namen aaO. 592 unzutreffend
sind. Die sehr naheliegende Herleitung
des Stammes von den Chatten wird durch
den unleugbaren Zusammenhang von Mat-
tiaci mit Mattium, dem Namen des Haupt -
orts der Chatten nach Tacitus Ann. I, 56,
sichergestellt. Wenn Tacitus Germ. 29 von
ihnen sagt: cetera similes Batavis — von
deren chattischer Herkunft er soeben be-
richtet hat — mag man auch daraus
schließen, daß sie von den Chatten aus-
gehen.
§ 3. Die Beziehung ihres Namens zu
Mattium — an das noch der Name des
Dorfes Metze, seit dem 11. Jh. als Mezehe,
Metzihe belegt (= *Mezzaha 9. Jh.), und
des Baches Metzoft (aus *Mattiapa), andern
dieses gelegen ist, erinnert (s. Braune
IF. 4, 348) — ist nicht eindeutig. Sie
können allerdings Leute aus Mattium sein,
das übrigens selbst bei Ptolemaeus Maz-
tiaxöv heißt, wie Magontiacum Mogontia-
cum neben Magontia vorkommt. Verglichen
mit einem kelt. Stammnamen wie Teuto-
bodiaci, d. i. Leute des *Teutob odios oder
des Teutoboduos, lassen sie sich aber auch
als Leute des *Mattios verstehen, der trotz
des in diesen Grenzgebieten nicht auf-
fälligen kelt. Namens (vgl. Ariovistus,
Boiocalus) als ein germ. Fürst zu denken
wäre. Nach ebendemselben wäre selb-
ständig sein Wohnsitz Mattium (Max-
tiocxöv) benannt, das schon Streitberg
IF. 5, 87 f. als eine Bildung aus einem
kelt. Personennamen erkannt hat. Der
Zusammenhang mit der Örtlichkeit bliebe
also auch in diesem Falle bestehen.
Der kelt. Name der M. ist wohl mit Recht
auf beginnende Keltisierung gedeutet wor-
den. Wie sehr sie romanisiert waren, als
ihr Land im 3. Jh. den Alemannen zufiel,
ist nicht festzustellen. R. Much.
Mauer. Die M. der altgerm. Volksburgen
sind vielfach so gewesen, wie Caesar b. g.
VII 23 sie für die gallischen oppida be-
schreibt: mit Balkenrosten zwischen Stein-
material. Das hat v. Cohausen (Befest.
Weise Bl. 8) zuerst für den Altkönig i.
Taunus erwiesen. Ähnlich scheint der Wall
des kl. Hünenrings b. Detmold gebaut
(Atlas Nds. S. 74). Die jetzt als Erdwälle
erscheinenden Umwehrungen hatten eben-
falls einen Holzrost und jederseits steile
Holzwände. Bestes Beispiel die Römer-
schanze b. Potsdam (s. 'Volksburgen' und
Schuchhardt Prähist. Ztschr. 1 1909 S. 218).
Mauern mit Kalkmörtel treten erst bei den
Franken auf, die die Technik wie den
Namen Mauer (mürus) von den Römern
übernommen haben. Sie haben beides
auch in Norddeutschland eingeführt. Bei
den Königshöfen bildet die Mauer nur die
Verkleidung eines dicken Erdwalls und ist
gewöhnlich 4 Fuß (1,15 — 1,20 m) dick
(Heisterburg, Wittekindsburg b. Rulle) ; so
aber auch in der sächsischen Iburg b. Dri-
burg (s. Volksburgen). — S. auch 'Mauer-
te C h n i k\ Schuchhardt.
Mauertechnik. § 1. Mauerver-
band, im frühen Mittelalter in der
Hauptsache von den Römern übernommen
oder wenigstens ungefähr nach römischem
Muster gestaltet. Von Besonderheiten sind
zu erwähnen: in gewöhnlichem Bruch-
steinmauerwerk erscheinen häufig in ge -
wissen Abständen durchlaufende Schichten
von Ziegeln von 1 — 3 Lagen zum Abgleichen
(Metz, S. Peter; Trier, Frankenturm) oder
auch nur von besonders ausgesuchten lager-
haften Bruchsteinen, ersteres hauptsäch-
lich bei merowingisch -fränkischen Bauten.
Im Mauerwerk von großen Quadern er-
scheinen solche einfache oder doppelte
Ziegelschichten abwechselnd mit einer oder
mehreren Quaderschichten ebenfalls häufig
(Ost- und Westgoten, Langobarden). Frän-
kisches Bruchsteingemäuer wird ferner, um
ihm besseres Ansehen zu gewähren, von
ein- und mehrfachen Schichten oder auch
von ganzen Flächen in Fischgräten-
MEDEM— MEERWEIBER
20 =
mauerwerk [opus spicatum) durch-
zogen (s. d.). Kleines Quaderwerk aus
ziemlich quadratischen Steinen (frz. petit
appareil) ist in Frankreich und Burgund
weit verbreitet, auch an der Westgrenze
Deutschlands vorkommend (Trier). S. auch
'Buntmauerwerk'.
§ 2. Der Kern dicker Mauern wird
manchmal nach römischem Vorbild von
Füllmauerwerk aus Mörtel und Stein-
brocken gebildet und mit Quadern oder
Brucksteinmauerwerk verkleidet. Seit dem
io. Jh. wird der Bruchsteinkern der Quader-
mauern häufig aus schräg gestellten Schich-
ten mit reichem Mörtel hergestellt.
§ 3. Das Ziegelmauerwerk der
frühesten Zeiten wurde meist unter Ver-
wendung altrömischen Materials errichtet;
für die Maße und die Qualität neuer Ziegel
blieben die römischen Legionsziegel lange
noch maßgebend. Die Ziegel sind zu Karls
d. Gr. Zeit (Michelstadt) noch immer sehr
dünn (5 cm), lang (bis 40 cm) und breit
(25 cm), selbst quadratisch; das Mauerwerk
hat dann sehr starke Mörtelfugen, bis zu
4 cm. In Bögen wechseln manchmal Qua-
dern oder Bruchsteine, aber auch weiße
Ziegel mit roten; die Bogenziegel sind seit
jener Zeit manchmal keilförmig geformt,
was die Römer nicht kannten.
§ 4. Auch Schichten von Fischgräten-
mauerwerk, aus Ziegeln hergestellt, sind
im Fränkischen häufig; ebenso Ziegel -
platten verschiedener Form (Quadrate,
Vielecke) und Farbe, in Friesen und dergl.
als Schmuck eingesetzt (Köln, S. Panta-
leon).
Enlart Manuel d' Archäologie fran^aisc,
Paris 1902; I 9 ff. 179 ff. Holtzinger D.
altchristl. u. byzantin. Baukunst; Stuttg. 1899,
94 ff. A. H a u p t Älteste Kunst d. Germanoi,
Leipz. 1909, 103 ff. A. Haupt.
Medem. Im Jahre 902 begegnet im
Trierischen eine als medema agrorum be-
zeichnete Abgabe an den König; später
kommt sie als Medem, Meidem in den Mosel -
gegenden, in Hessen und Nassau vor und
ist unter diesem Namen noch heute den
Siebenbürger Sachsen bekannt. Sie be-
stand in der siebenten Garbe und wurde
hauptsächlich von Rottland bezahlt (Brun-
ner). Der König überließ wüstliegende
Strecken und Wald einzelnen oder ganzen
Dorf- und Markgemeinden zur Urbar-
machung gegen Königszins. Weiterhin ist
der M. auch Bezeichnung eines analogen
Zehnten geworden, der in vertragsmäßigen
Leiheverhältnissen begründet war. R. Schrö -
der sah früher in dem M. einen Beweis für
ein allgemeines Bodenregal des fränkischen
Königs. Indessen ist der M. eben nur eine
Abgabe von Neukulturen. Schröder hält
seine Theorie vom Bodenregal gegenwärtig
nur in beschränktem Umfang aufrecht.
B r u n n e r DRG. II 236 f. Schröder
DRG. 5 202 u. 220 A. 44. G. v. Below.
Meerweiber (§ 1) gehören zu der Klasse
der Dämonen, die bald in Menschen-, bald
in Tiergestalt namentlich in gefährlichen
Gewässern hausen. Nicht immer ist es das
Meer, das sie birgt, auch in Seen und Flüs-
sen wohnen sie, ja selbst in Bergen an Ge-
wässern. Sie sind allen germanischen Stäm-
men bekannt, begegnen in den frühesten
Quellen und haben sich im Volksglauben
bis in die Gegenwart erhalten. Im Ahd.
heißen sie merimanni, womit scylla oder
sirena verdeutscht wird (Grimm D. Myth.4 I
360), ebenso geben ags. Glossen siren mit
mermayd wieder (Wright-Wülker I 765),
in der mhd. Literatur finden sich häufig
mervip, mermeit, mermine, im Beo-
wulf ist Grendels Mutter ein merevlf, im
Altn. begegnet dieser weibliche Dämon als
margjgr, während ihn spätere Quellen
haffrü oder sjördn nennen.
§ 2. Als Dämonen sind die M. von häß-
licher Gestalt, suchen die Menschen in ihre
Gewalt zu bringen, zerreißen den Fischern
ihre Netze und werfen nach ihnen mit
Steinen (Vita St. Galli II 11). Menschen
haben daher vielfach Kämpfe mit ihnen zu
bestehen, wie der Langobarde Lamissio
(Paulus Diac. I 15), Dietleib, der Manne
Dietrichs von Bern (ZfdA. 12, 369), vor
allem aber Beowulf mit Grendels Mutter,
die als Ungetüm in der Wasserhöhle hauste
und von hier aus den Tod ihres Sohnes an
Hrodgars Mannen gerächt hatte (v. 1474 ff.).
In den nordischen Ländern ist das männer-
raubende Meerweib die Ran (s. d.), die mit
ihren neun Töchtern den Schiffern nach-
stellt.
§ 3. Vielfach begegnen Meerweiber auch
mit elfischem Charakter, was besonders in
den Volkssagen hervortritt. In diesen
206
MEGALITHGRÄBER
Sagen hat der über den Gewässern ruhende
Nebel die Phantasie befruchtet (vgl. Laist-
ner, Nebelsagen 78). Dann sind die M.
schön, meist in weißes Kleid gehüllt, haben
nur bis zu den Hüften menschliche Gestalt
und enden in einen Fischschwanz. Solche
Meerfrauen berühren sich mit den Schwa-
nenjungfrauen (s. d.), heißen wlsiu wlp
(zB. NL. 1534) und besitzen daher die
Gabe der Prophetie. So weissagen die
Donauweibchen Hadeburg und Sigelint
den Untergang der Burgunden (NL. 1540
ff.), als Prophetin zeigt sich Witiges mer-
minne Wächilt (Rabenschi. 973). Wie
andere elfische Wesen gehen die M. auch
öfter Ehen mit Menschen ein, nur darf der
Gatte sie nicht nach ihrer Herkunft fragen
oder sie nackt sehen. Daher leiten Ge-
schlechter und Personen wie Witige ihre
Herkunft von ihnen ab. So noch in später
Zeit eine Linie der Grafen von Zimmern
(Zim. Chron. I 26). Wie hier das Motiv der
Melusinensage, so ist andernorts das der
Sirenensage in Verbindung mit Meerfrauen
gebracht. Durch ihre schöne Stimme
schläfern sie die Menschen auf den Schiffen
ein und bringen ihnen dann Verderben.
Ein solches Wesen (margvgr) soll öläf der
Heilige vor der Mündung der Karlsär ge-
tötet haben (FMS.' IV 56; V 162). Freilich
macht die Erzählung ganz den Eindruck,
als ob der Sagaschreiber eine antike Si-
renensage an die Abenteuer König öläfs
geknüpft habe, zumal sich auch die Karlsär
nirgends geographisch nachweisen lassen.
E. Mogk.
Megalithgräber. §1. M., auch Stein-
gräber, Hünenbetten genannt, sind die älte-
sten Grabbauten, die wir in Norddeutsch-
land und Skandinavien nachweisen können.
Sie sind aus großen nordischen Geschiebe-
blöcken errichtet und bestehen durchweg
aus einer Steinkammer, die von einem
durch eine Steinwand abgestützten Hügel
überdeckt ist.
A. Bauart. I. Zurichtung der
Steine. § 2. Die durch Abrollung
gewöhnlich eiförmig oder rundlich ge-
wordenen Blöcke sind in der Regel
nicht als ganze Stücke verwendet, son-
dern der Länge nach in der Mitte
durchgespalten worden. Wie diese Spal-
tung bewerkstelligt ist, läßt sich zu-
weilen noch deutlich erkennen. Man hat
den Stein auf seine Struktur geprüft und
da, wo eine Schichtung sich anzeigte, eine
Reihe von schmal-rechteckigen Löchern
eingearbeitet; in die Löcher hat man Holz-
keile gesteckt und durch deren Antreiben
oder auch nur Begießen den Block ge-
sprengt. (Hannover Grab v. Anderlingen,
Korrbl. d. Ges. V. 1908 Hahne.)
II. Die Kammer § 3 wird als
Rechteck in der Weise gebaut, daß die hal-
bierten Blöcke dicht nebeneinander auf
ihre hohe Kante gestellt werden, und zwar
auf den ebenen Boden oder nur wenig
(etwa I/2 m) in ihn hinein. Sie wenden alle
ihre Spaltseite nach dem Innenraum zu,
so daß hier eineglatte Wand entsteht; ihren
runden, nach außen gekehrten Rücken
überdacht die Hügelschüttung. Die zwi-
schen den Blöcken unten und oben ver-
bleibenden offenen Zwickel werden, und
zwar meist von außen her, mit
kleinen flachen Findlingsbruchstücken ver-
schlossen, die in Lehm verlegt bei guter Er-
haltung einer Ziegelmauer gleichsehen. Auf
die in gleichmäßiger Höhe aufragenden,
event. oben noch durch kleine Steinpackun-
gen abgeglichenen Wandsteine wird dann
die Decke gelegt. Für sie werden besonders
große und flache Findlinge ausgesucht;
und auch sie werden wieder mit der Spalt-
seite nach unten gelegt (Tafel 15, 1). Die
Kammer erhält ein Pflaster aus Lehm, zer-
kleinerten Feuersteinen oder auch dünnen
Granitplatten. Zwei Maße der Kammer
bleiben sich durchweg gleich: sie pflegt so
hoch zu sein, daß ein Mensch aufrecht darin
stehen, und so breit, daß eine Leiche aus-
gestreckt liegen kann. Auf diese Breite
war es offenbar abgesehen, und eine größere
ließ sich in Steinbau auch nicht wohl er-
reichen. Außerordentlich verschieden ist
dagegen das dritte Maß, die Länge der
Kammer: es gibt ganz kurze von nur 2 bis
3 m und solche von 10 oder 12 m. Die Bau-
art bleibt aber immer dieselbe. Bei kleinen
Kammern ist oft nur e i n Deckstein ver-
wendet, bei langen liegen ihrer eine ganze
Reihe querüber von Längswand zu Längs -
wand. •
III. Der Eingang. § 4. Nur kleine
Kammern, die für eine einmalige Benutzung
angelegt scheinen, haben zuweilen keinen
MEGALITHGRÄBER
207
Eingang, bei größeren ist seine Spur fast
immer zu erkennen. Die Kammer hat ihre
Längsrichtung in der Regel von Osten nach
Westen und den Eingang dann in der
Mitte der südlichen Langseite. Es ist ein
ca. I m breiter Gang, der von der Kammer
aus unter der Hügelschüttung hindurch
ins Freie führt. Gebaut ist er wie die Kam-
mer selbst mit hochstehenden Wand-
steinen, die flache Decksteine tragen; der
Fußboden, der in gleicher Ebene mit dem
Fußboden der Kammer liegt, ist ebenso
wie dieser gepflastert. Oft ist beim Austritt
des Ganges aus der Kammer oder auch an
beliebiger Stelle seines Verlaufes eine Zu-
setzung mit kleineren Blöcken und Steinen
zu erkennen; eine solche gehört aber mit
der Anlage des Grabes nicht zusammen,
sondern ist später. Der ursprüngliche Ver-
schluß des Ganges wird bei seinem Austritt
aus der Hügelschüttung durch die steinerne
Wand dieses Hügels, die sog. „äußere
Steinsetzung" oder den „Steinkreis", be-
wirkt und soll im Zusammenhange mit
dieser näher besprochen werden.
IV. Der Hügel und seine stei-
nerne Einfassung §5 sind bis vor
kurzem allgemein falsch aufgefaßt worden.
Vielfach hatte man angenommen, daß das
Grab auf einem künstlichen Hügel an-
gelegt worden sei. Wo man aber erkannte,
daß der Hügel die Grabkammer überdeckt
hatte, glaubte man, daß dies auch sein
einziger Zweck gewesen sei, und den Stein-
kranz hielt man für eine einfache Umsäu-
mung des Hügelfußes, um ein Abschwem-
men der Erdschüttung zu verhindern oder
für eine Einhegung des Ganzen als einer
heiligen Stätte. — Mit dieser Auffassung
ließ sich nicht erklären, warum der Hügel
und seine Steinsetzung zumeist ein langes
Rechteck bilden, zuweilen bis zu 70, ja
100 m Länge bei nur 8 — 10 m Breite und
bei nur einer Kammer ungefähr in der Mitte
oder auch ganz auf der Seite dieses langen
Rechtecks (,, Visbecker Braut" und, Bräuti-
gam" in Oldenburg). Sollte der Hügel nur
die Steinkammer überdecken und ihre
Wände sichern, so wäre zu erwarten, daß
seine Masse sich auf allen Seiten gleichmäßig
um die Kammer lagerte. Es entstand die
Frage, ob der Hügel außer zum Schutz der
Kammer nicht noch zur Aufnahme von ein-
fachen Bestattungen bestimmt gewesen sei.
Die Kammern konnten bei weitem nicht aus-
gereicht haben für die zahlreiche steinzeit-
liche Bevölkerung und mußten für die ge-
wöhnlichen Sterblichen auch zu kostspielig
sein; einfachere Gräber aber hatten sich
in freiem Boden bisher nur sehr spärlich
gefunden. — Die Frage ist durch Grabun-
gen in 4 Steingräbern bei Grundoldendorf
b. Buxtehude (1905) wenn nicht endgültig
gelöst, so doch auf den Weg der Lösung
gebracht. In Grundoldendorf liegen 4
große und sehr wohlerhaltene Megalith-
gräber, davon 3 ihrer Längsrichtung nach
zu einer Kette gereiht, eins etwas abseits.
(Plan Taf. 16, I.) Die Anlage im ganzen
und die Gleichartigkeit im einzelnen kann
auf die verschiedensten Fragen Auskunft
geben. Jedes der4 Gräber hat nur eine, und
zwar kleine, Steinkammer (von iI/z — 2 m
Breite und ylzva Länge), aber eine lang-
rechteckige Steinumfassung von 6 — 8 m
Breite und 30—52 m Länge. Innerhalb dieser
Umfassung steht der Hügel noch fast so
hoch wie die Steinkammer, außen davor
läuft er rasch flach aus. Es wurde nun fest-
gestellt, daß der Hügel ursprünglich nur
innerhalb der Steinumfassung angeschüttet
war, diese nach außen als mannshohe Me-
galithwand freilag. Der flache Erdkeil, der
jetzt vor ihr liegt, ist aus dem Innern der
Umfassung herausgeschwemmt. Der Be-
weis ergab sich so: an mehreren Stellen,
wo die Umfassung eine Lücke aufwies,
konnte durch Grabung der fehlende Stein
unter Boden nachgewiesen werden, und
zwar war er dann regelmäßig mit seiner
Außenfläche platt auf den alten ebenen
Humusboden gefallen und durch das von
dem Hügel nachstürzende oder nach-
fließende Erdreich bald überdeckt worden.
(Taf. 16, 2 Stein e.) Genau so sind nörd-
lich von Buxtehude bei Daudiek Um-
fassungssteine durch Grabung freigelegt
worden (Tafel 16 ,3). Hinzu kommt die
Beobachtung, die man in Grundoldendorf
und bei unzähligen andern Gräbern der
dortigen Gegend sowie im Oldenbur-
gischen (b. Wildeshausen) und in der
Altmark (b. Salzwedel) machen kann: daß
die für die Umfassung verwendeten ge-
spaltenen Findlinge immer mit ihrer Spalt-
seite nach außen gestellt sind und mit
Tafel 15.
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Megalithgräber.
i. Außenansicht einer Steinkammer bei Südbostel (Hannover) nach Tewes, Die Steingräber der Provinz
Hannover. — 2. Innenansicht einer Steinkammer bei Roskilde (Seeland) nach S. Müller, Nord. Altskde. I.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 16.
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Megalithgräber.
i. Plan der vier Gräber
bei Grundoldendorf. —
2. Grundriß von Grab
III bei Grundoldendorf.
E umgefallener Stein
unter Boden. G, B, 1
Tragsteine vom Kam-
mereingang, zwischen
ihnen die Steine des
späteren Verschlusses.
K Deckstein vom Ein-
gang. — 3. Querschnitt
durch ein Hügelgrab
mit Kammer bei Dau-
diek. Rechts ein um-
gefallener Stein der
Umfassung. — 4. Grab
bei Nigsted, Laaland;
links Kammer, rechts
Pflaster.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Hoops, Reallexikon. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
2IO
MEGALITHGRÄBER
ihrem runden Rücken nach dem Hügel-
innern zu. Man wollte also auch hier eine
glatte Wand erzielen, ebenso wie in der
Grabkammer. Bei wohlerhaltenen Anlagen
läßt sich diese glatte und gerade Wand
noch streckenweise erkennen, wo aber Steine
aus der Linie ausbiegen, sind sie immer
nach außen geneigt: unter dem Erd-
druck des Hügels sind sie vornüber ins
Freie gesunken.
§ 6. Eine weitere bei Grundoldendorf
durch Grabung festgestellte Tatsache be-
trifft den Zusammenhang zwischen der
Grabkammer und der äußeren Umfassung.
Bei zweien von den Gräbern, wo die be-
treffenden Teile gut erhalten waren, ließ
sich erkennen, daß die Wandsteine und das
Pflaster des Ganges bis dicht an den Rücken
der Umfassungssteine führten, und daß
durch einen solchen Umfassungsstein
dann der Ausgang geschlossen wurde (Tafel
15, i und 16, 2). Man brauchte also, als
die ganze Anlage noch aufrecht stand, nur
diesen einen Stein aus der Umfassung
beiseite zu drehen und konnte alsdann auf
gepflastertem und überdecktem Wege ge-
radeaus in die Grabkammer gehen.
§ 7. Das ganze Hünenbett war also eine
einheitliche und architektonisch gestaltete
Anlage: die Grabkammer ist ein Mauso-
leum, das auch nach der Beisetzung von
ein oder zwei Leichen weiter zugänglich
bleibt, und der Hügel, der sie überdeckt
und sich nach zwei Seiten weithin erstreckt,
ist keine formlose Erdschüttung, sondern
eine von einer Megalithwand abgestützte
Hochfläche, die riesenhafte Vergrößerung
unseres heutigen, von Steinen eingefaßten
Grabhügels. Wozu nun dieser sorgfältig
hergerichtete lange Hügel bestimmt war,
dafür erhielt man in Grundoldendorf wenig-
stens Fingerzeige. Wo immer wir in das
Innere des großen Rechtecks hineingruben,
fand sich auf dem Urboden, iI/1 m unter
der jetzigen Hügeloberfläche, eine pflaster-
artige Lage aus etwa kopfgroßen Granit-
steinen, und sie hatte jedesmal die Aus-
dehnung von etwa 2 : 1 m. Drei solcher
Steinlagen haben wir freigelegt. Funde
lieferten sie nicht, aber ihre Maße und ihre
Verwandtschaft mit den in Hügelgräbern
so oft beobachteten ,, Steinpackungen"
deuten darauf, daß sie der Überrest eines
Grabes sind, sei es, daß die Leiche auf die-
sem Pflaster gebettet war, oder daß die
Steine als seitliche und obere Packung den
Holzsarg umgaben, wie es die Regel in den
runden Hügelgräbern ist. Reste solcher
Steinlagen fand ich nachher auch noch in
dem vieldurchwühlten Bülzenbett bei Sie-
vern, und es sollen hier (nach mündlichen
Mitteilungen von Dr. Bohls-Lehe) zwischen
den Steinen früher auch steinzeitliche Werk-
zeuge, u. a. ein Steinmeißel, gefunden wor-
den sein, der ins Hamburger Museum ge-
kommen ist. Auch in Dänemark ist einmal
eine Bestattung auf Pflaster neben der
Steinkammer in einem Hünenbett beob-
achtet worden (Aarböger 1881, S. 336).
Beltz (Alt. v. Mecklbg. S. 96) berichtet von
14 Hünenbetten in Mecklenburg, bei denen
eine Steinkammer fehlte, dafür aber der
ganze Hügel für Bestattungen in Anspruch
genommen war. ,,Der Inhalt ist sehr ärm-
lich, die Leiche meist spurlos vergangen.
Wo Inhalt vorhanden, ist er wie bei den
Steinkammern." Ich vermute, daß in
diesen Hünenbetten das Hauptgrab statt
in Stein in Holz gebaut und gänzlich ver-
gangen war. Weil man es nicht fand, durch-
suchte man bei diesen Hügeln den ganzen
Raum und fand so die vielen Bestattungen.
Wollte man es bei den Hügeln mit Stein-
kammer ebenso machen, würde man wohl
dasselbe finden.
§ 8. Gegen die Bedeutung der „äußeren
Steinsetzung" als bloßer Heiligtumsgrenze
spricht schließlich auch die Anlage vieler
Hünenbetten in einer Reihe hinter oder
nebeneinander (Grundoldendorf, Däne-
mark). In den einmal vorhandenen Bezirk
von 50 oder 100 m Länge konnte man,
wenn die erste Kammer gefüllt war, be-
liebig viele weitere einbauen. Tat man das
nicht, sondern fügte einer abseits gebauten
neuen Kammer, jedesmal wieder denselben
langen Hügel hinzu, so geschah es offen-
bar, weil in der neuen Generation nicht
bloß ein neues Mausoleum (für die Guts-
herrschaft?), sondern auch wieder weiterer
Raum für einfachere Bestattungen nötig
war.
V. Die verschiedenen For-
men der Megalithgräber. §9.
Es wird immer noch vielfach behauptet,
daß es auch freistehende Steinkammern,
MEGALITHGRÄBER
211
die man mit besonderem Ausdruck Dolmen
(„Steintische") nennen will, gegeben habe,
ja manche wollen die feine Unterscheidung
machen, daß das älteste die freistehende
Kammer sei, das zweite die mit ihren Deck-
steinen aus dem Hügel heraussehende, und
erst das dritte und jüngste die ganz vom
Hügel überdeckte und durch einen Eingang
zugängliche Kammer. Die Erfahrungen
von Leuten, die ein bestimmtes Gebiet
genau kennen gelernt haben, widersprechen
dem. Bertrand, Lissauer, Henry Petersen,
Voß haben immer die Ansicht vertreten,
daß alle Grabbauten, auch die einfachen
„Dolmen", überschüttet gewesen seien.
Hans Müller -Brauel schreibt 1910 (Präh.
Ztschr. II S. 214), daß von den 56 Stein-
gräbern, die er zwischen Elb- und Weser-
mündung in den Kreisen Zeven und Roten-
burg kennt, 55 noch bis in die letzten
Jahrzehnte nachweislich von einem Hügel
überdeckt waren und nur eins 1841 schon
freilag; und Prof. v. Baelz-Tokio sagte
ebenfalls kürzlich (Ethn. Ztschr. 19 10
S. 605), daß die japanischen Megalith -
gräber, die ähnlich wie unsere gebaut sind,
nach dem Urteil der besten dortigen Kenner
sämtlich eine Hügelschüttung gehabt ha-
ben. Es wäre auch ganz unverständlich,
wie man eine Kammer, die mit vieler Mühe
aus großen Steinen errichtet und in ihren
Wand- und Deckenlücken mit sorgfältigem
Mauerwerk gedichtet war, dann frei hätte
stehen lassen, so daß Tiere mit Leichtigkeit
hineinkommen konnten. Aus Mangel an
Überblick über das ganze Material hat man
vielfach die erhaltenen Bruchteile von Mega-
lithgräbern für ganze Gräber gehalten: wo
der Hügel fehlte, hat man freistehende
Kammern angenommen, wo auf zwei Wand-
steinen noch ein Deckstein lag, einen
Altar, wo nur ein einzelner Wandstein
noch stand, einen „Monolith" usw.
§ 10. In Dänemark scheinen die „kleinen
Stuben", die nur für eine oder ein paar
Leichen bestimmt waren, die älteren zu
sein und die „Ganggräber" große Kam-
mern, die stets einen festen Zugang haben,
die jüngeren. In den „kleinen Stuben"
werden bei jeder Leiche eine Steinaxt
(Gebrauchsbeil), und zwar dünnackig und
auf allen Seiten geschliffen, ein Schlacht-
beil und ein paar Gefäßreste, besonders die
bauchige Flasche und die Kragenflasche,
gefunden. Erst in den jüngeren Gräbern,
den Riesenstuben (jaettestuen), wie sie in
Dänemark, Ganggräben (gänggriff), wie sie
in Schweden heißen, tritt die reicher in
Tiefstich verzierte Keramik auf und eine
Menge von Beigaben.
§ 11. In Deutschland ist ein zeitlicher
und kultureller Unterschied zwischen klei-
nen und großen Steinkammern und Hünen-
betten nicht zu machen (s. z. B. Beltz
Mecklbg. Alt. S. 95). Sie enthalten in
gleicher Weise Äxte, Keile, Meißel, Bern-
steinschmuck und Tongefäße mit Essen
und Trinken. Auf dem Rundgrab mit
kleiner Kammer hat sich dann aber die
Fortentwicklung in die Bronzezeit aufge-
baut.
B. Der Befund in den Stein-
kammern. §j 2. Erst sehr allmählich hat
die Auffassung Anerkennung gewonnen,
daß die Megalithbauten Gräber gewesen
sind. Da man, besonders in Nord-
deutschland, meist gar keine Bestattungs-
reste in ihnen fand, wollte man sie
zumeist für Altäre und Opfertische halten.
Erst in Dänemark ist der Beweis, daß
sie sämtlich Gräber waren, erbracht
worden. Sie haben unverbrannte Leichen
enthalten, die, wenn sie nicht durch
besonders günstige Umstände geschützt
sind, so vollständig vergehen, daß auch
nicht ein Zahn übrig bleibt. In Dänemark
sind aber Kammern geöffnet worden, in
denen ganze Haufen von Skeletten sich
fanden. Mehrfach war deutlich zu sehen,
wie man die Knochen der früher Bestatte-
ten in die Ecken gekehrt hatte, um Raum
für neue zu gewinnen. So sind gelegentlich
70, ja 100 Leichen in den Kammern gefunden
worden. Sie waren fast ausnahmslos in ge-
streckter Rückenlage beigesetzt; nur in
ganz vereinzelten Fällen sind in Dänemark
und Schweden hockende Skelette beob-
achtet worden. In den großen Kammern
pflegen sich 20 — 30 Feuersteinbeile zu
finden, noch mehr Tongefäße, die Essen und
Trinken enthielten, unzählige Späne, Meißel,
Nadeln, Zierat von Knochen und Hirsch-
geweih. Die Beigaben lassen erkennen, daß
sie zumeist schon gebraucht waren; oft
sind sie absichtlich zerbrochen, wohl nach
dem Glauben, daß nur das zerstörte Gerät
14*
212
MEHL
in die Unterwelt mitgeht, einem Glauben,
der auch später die Mitgabe wichtiger
Gegenstände auf den Scheiterhaufen her-
vorrief.
§ 13. Über den Leichen liegt oft eine
Stein- oder Lehmschicht bis zu 2 Fuß
Stärke, und diese Schicht enthält keine
Funde; sie ist augenscheinlich zur Über-
deckung der Leichen aufgebracht. Über
dieser Schicht folgt dann der lockere Boden,
der nach dem Undichtwerden der Decke
eingerieselt ist. Der weiter nach oben ver-
bleibende Hohlraum ist öfter noch zu
Nachbestattungen benutzt, indem einer der
Decksteine abgehoben wurde. So ist zB.
in ein Steingrab bei Stade eine original-
griechische Schale des 4. Jhs. v. Chr. ge-
langt (abgebildet Aarböger 1875 S. 4).
C. Zeitstellung und Ver-
breitung. §14. Die Megalithgräber
füllen im nordischen Kreise das 3. Jahr-
tausend v. Chr. und reichen hier und
da wohl noch ein paar Jahrhunderte
in das 2. Ihnen vorausgehende Grab-
anlagen kennen wir nur ganz spärlich,
so ein Flachgrab im Kjökenmödding
(Beltz Mecklbg. Alt. S. 97). Auf sie
folgen die großen und hohen Rund-
gräber, die mit ähnlichen Konstruktionen
außen und innen und mit gleichartigen,
zunächst auch noch metallosen Beigaben
beginnen. In Skandinavien gehören die
„kleinen Stuben" in die zweite Montelius-
sche Periode der Neolithik, die Riesen-
stuben in die dritte.
§ 15. Verbreitet sind die Megalithgräber
im norddeutschen Flachlande, soweit die
nordischen Geschiebeblöcke sich finden,
von Holland im Westen bis zur Weichsel
im Osten; besonders stark vertreten im
Oldenburgischen, zwischen Weser- und
Eibmündung und in der Altmark. Sodann
finden sie sich in ganz Dänemark und in
Südschweden (in Norwegen gar nicht). Sie
gehen dann aber westlich nach England und
Irland hinüber, durch das westliche Frank-
reich (Bretagne) nach Portugal und Spa-
nien. Nicht mehr große Megalithgräber,
aber doch kleine Dolmen finden sich dann
weiter in Marokko und Algier, über die
griechischen Inseln nach Palästina, Thra-
kien, die Krim, Indien, China und Japan.
Es ist deshalb nicht möglich, daß ein ein-
zelnes Volk diese Grabbauten erfunden und
durch eigene Wanderung verbreitet hätte,
wie man zugunsten einer Ausbreitung der
Indogermanen vom Norden nach dem
Süden und Osten hat annehmen wollen
(M. Much). Noch weniger darf man aber
mit Montelius ihre Erfindung in Ägypten
und die Ausbreitung von da um West-
europa herum annehmen, wenn auch die
ältesten Mastabas eine nicht unähnliche
Form bieten. Mir ist am wahrscheinlich-
sten, daß die natürlichen Felsenhöhlen
Westeuropas das Vorbild abgegeben haben
für den kolossal massiven künstlichen
Steinbau, der sich dann gleichermaßen
nach dem Norden und dem Süden hin ver-
breitete.
Sophus Müller Nord. Altertumsk. 1. 1897.
O. Montelius Kulturgesch. Schwedens 1906
R. Beltz Vorgesch. Alt. Mecklbg. 19 10.
F. Tewes Die Steingräber der Prov. Hannover
1898. 0. Schoetensack u. E. Krause
Die Steingräber der Alimark, ZfEthn. 1893
Schuchhardt Die Steingräber bei Grundol
dendorf Zeitschr. d. Hist. Ver. f. Ndsachsen. 1905
J. H. Holwerda Steingräber i. d. Prov
Dronte in Holland, Präh. Ztschr. V 1913 S. 435 ff
VI 1914 S. 57«. Schuchhardt
Mehl. Anord. mjol, ags. melu, as. mel
ahd. meto, zu got. malan, anord. mala
as. ahd. malan 'zerreiben, zermalmen'
bedeutet das zwischen zwei Steinen zer
riebene Getreide (s. Mühle). Das Pro-
dukt des Mahlens war ein nach unsern
Begriffen wenig befriedigendes. Man ver-
stand nicht, die Kleie vom Mehl abzu-
scheiden, und dazu war dieses mit Stein-
splitterchen durchsetzt (s. auch Brot).
Die Verfeinerung des Mehles durch Ab-
sonderung der Kleie geht auf römi-
schen Einfluß zurück. Ein gemeingerm.
Wort für Kleie ist nicht vorhanden. Ahd.
cllwa, chllwa, clia, cllvva, auch gruj^i und
bayer.-österr. jemisa; ags. sifi&an, sifefra,
auch gretta, gruta und ce-scäda (Ab-
scheidsei). Das bayer. -österreichische je-
misa, zusammenhängend mit mnd. lemes,
tems, ndl. tems, temst 'cribrum Sieb', und
das ags. sifeda, zusammenhängend mit
ags. sife 'Sieb', deuten darauf hin, daß
die Abscheidung der Kleie ursprünglich
mit Hilfe eines Siebes vorgenommen ist,
also Handarbeit war. Die sog. Beutelung
auf mechanischem Wege war indessen zu
MEIER— MENSCHENOPFER
213
karolingischer Zeit schon bekannt: tara-
tantara muli-schintele, mule-scintele, rennele
(Steinm.-Siev. 3, 630, 27 f.). Fuhse.
Meier. Als Meier (maior) bezeichnete
man die einer villa vorgesetzten könig-
lichen Domänenbeamten (s. Domänen),
ferner den einem Fronhof (Meierhof) vor-
stehenden grundherrlichen Beamten (s.
Grundherrschaft), den villicus. Der Meier,
meist ein Unfreier, hatte die wirtschaftliche
Leitung in seinem Bezirk, beaufsichtigte
die Hintersassen des Grundherrn als dessen
Vertreter und zog die Abgaben der Hin-
tersassen ein. Seitdem 12. Jahrh. begann
man, die Villikation dem Meier zu ver-
pachten, der dann einen festen Pachtzins
zu zahlen hatte, die Abgaben und Erträg-
nisse aber für sich einziehen konnte.
Brunner Grundzfi 92. LamprechtZ? IVL.
I 761 ff. Dopsch Wirtschaftsentwicklung d.
Rarolingerzcit I 1 40 ff. W i 1 1 i c h Grundherr-
schaft in Nordivestdeutschland 271 ff.
v. Schwerin.
Meile (ahd. mlla, mllla, mhd. mlle f., ags.
mll, anord. mlla f., aus lat. inilia), ein Wege-
maß, ursprünglich das römische mllia
passuum, d. h. 1000 römische Doppelschritt
von 5 Fuß Länge gleich 1,479 km.
Graff 2. 718. Hultsch Metro/. 701.
L e x e r 2078. Liebermann Gesetze d. Angeis.
II 580. A. Luschin v. Ebengreuth.
Meiler (spätmhd. mller, von lat. mlliä-
rium), ein Gewicht von 1000 Pfund.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Meineid. Entsprechend dem Wesen des
germanischen Eides, der nicht in einer
Anrufung der Götter, sondern in einer
bedingten Selbstverfluchung bestand, war
der Meineid als solcher in heidnischer Zeit
kein Delikt. Die Bestrafung des Mein-
eidigen war durch die vermutete Er-
füllung des Fluches hinreichend gesichert.
Insoweit die eidliche Bekräftigung eines
falschen Zeugnisses (anorw. skrökvitni, isl.
Ijiigvitni) in Frage stand, oder einer
Eidhelferaussage, oder der unrechte Spruch
eines geschworenen Urteilerkollegiums, oder
sich widersprechende Aussagen zweier Par-
teien (aschw. tvcesvoeri), wurde die un-
wahre Aussage gestraft, nicht der Meineid
oder Eidbruch. Erst unter dem Einfluß
des Christentums und der hiermit zu-
sammenhängenden Hineinziehung des Eides
in das religiöse Gebiet wird der M. (aschwed.
meneßer, adän. meneth, anorw. meinsceri,
rangr eidr, isl. meineifrr, ags. mänswarn,
fries. meneth) zum schweren Delikt, viel-
fach mit dem Verlust der Schwurhand
oder einer entsprechenden Handlösungs-
buße bestraft. Dabei trat dann auch
häufig eine Erhöhung der Buße für falsches
Zeugnis ein. S. auch Art. E i d.
Brunner RG. II 681. W i 1 d a Straf-
recht 978ff. Brandt Retshistorie II 151.
Matzen Strafferet 156. d e 1 G i u d i c e
172 ff. Osenbrüggen Alem. Strafrecht
387 ff. ; Lang. Strafrecht 158. v. Schwerin.
Meißel s. Nachträge.
Mr^Xißoxov opoc, Gebirge in Germa-
nien bei Ptolemaeus II 11, 5. 10, der Lage
nach wahrscheinlich der Harz. Der-
selbe Name ist vielleicht Mr(/.oxaßoc
(aus Mrj^oßaxo; entstellt und mit ä wie
Bäcenis}), das II 11, 14 unter den 'Städten'
Germaniens aufgeführt wird. Auf die
Vokalquantitäten in MijXißoxov wird
kaum viel zu geben sein, da es wohl lat.
*Melibocus, -um wiedergibt, dem man
Länge oder Kürze der Vokale nicht ansah.
Man darf daher den zweiten Teil zu mhd.
buoch n. 'Buchenwald', einem in Orts-
namen sehr verbreiteten Wort, stellen.
Der erste ist wohl germ. *meliß, got. miliß
'Honig', das auch in ahd. militou, ags.
mildeaw ohne den dentalen Ausgang vor-
liegt. Danach ist M. 'Honigbuch, Honig-
wald'. Eine andere Möglichkeit bei
R. M u c h ZfdA. 41, 108. R. Much.
Melsyagum, Name eines großen Sumpfes
(palus) in Germanien bei Mela 3, 3, 29.
Er ist kaum ganz unverderbt überliefert
und dürfte mit dem Flußnamen Milisa
(d. i. 'Süßwasser'? s. Edward Schrö-
der unt. Flußnamen § 11) zusammen-
gehören. R. Much.
Menhir heißt keltisch ein hochragender
Stein, das was bei uns sächsisch ,,Irminsul"
genannt wird. S. Bautasteine,
Steinkreise, Irminsul.
Schuchhardt.
Menschenopfer. § 1. In der Furcht
vor dem Tode und der primitiven An-
schauung, daß dieser durch den Tod eines
andern Menschen abgewendet werden
könne, wurzelt das bei allen germanischen
Stämmen bezeugte Menschenopfer. Um
214
MERCURIUS
sein Leben zu verlängern, opfert der König
Aunn von Uppsala nacheinander neun
seiner Söhne (Heimskr. 1 45); für das Opfer
des Königs Vikar gibt der Totengott
Ö5*inn dem Starkaö* drei Menschenalter
(Gautreks S. 18 ff., Saxo gramm. I 276 f.).
Daher findet man es überall, wo das Leben
einzelner und besonders ganzer Genossen-
schaften in Gefahr ist, vor allem im Kriege,
vor Beginn von Meeresfahrten, bei Seuchen
und Hungersnot.
§ 2. Als Kriegs- und Siegesopfer sind
die M. Einlösung getaner Gelübde. So
opferten die Cimbern die Kriegsgefangenen
(Strabo VII 2, 3; Orosius V 16), die sieg-
reichen Cherusker die Römer (Tacitus,
Annal. I Kap. 61), die Hermunduren die
besiegten Chatten (Annal. 13 K. 57), so
verspricht Radagais im Fall des Sieges
die Christen Italiens zu opfern (Orosius
VII 37), die Schweden im oströmischen
Reiche schlachten nach heimischer Sitte
die Kriegsgefangenen (Kunik, Die Be-
rufung der schwed. Rodsen II 447 ff.),
König Eirikr von Schweden die Scharen
seines Neffen StyrbJQrn (Fms. V 250),
der Orkneyenjarl Einarr seinen Gegner
Hälfdan hälegg (Iceland. Sag. I 8). Oft
erfolgte das Menschenopfer mit furcht-
barer Grausamkeit; dem Gefangenen wur-
den die Rippen ausgeschnitten und die
Lunge herausgerissen (rista grn ä baki,
den Blutar ritzen). Andre wurden auf-
gehängt oder in Dornen geworfen. Als
Gottheit, der diese Kriegsopfer galten,
nennen die Quellen Wödan-Ödin; er
erhielt sie als Toten- und Kriegsgott.
Zuweilen holt er sich nach dem nordischen
Volksglauben die Toten selbst oder läßt
sie durch seine Valkyrien holen. Als
Totengott galten ihm auch die Jahres-
opfer, die nach Tacitus certis diebus dar-
gebracht wurden (Germ. K. 9).
§ 3. Prophylaktischer Art waren die
Menschenopfer, die von den an der See
wohnenden Germanen vor Ausfahrten oder
bei Stürmen dem Meerdämon gebracht
wurden. In Norwegen pflegte ein Mensch
unter die Rollen gelegt zu werden, auf
denen das Schiff hinaus in das Meer ge-
stoßen wurde (NgL. I 65, § 173). Bevor
die heidnischen Sachsen nach ihrenPlünder-
zügen heimkehrten, opferten sie den zehn-
i ten ihrer Kriegsgefangenen dem Meeres -
dämon, und gleiches taten ungefähr 500
Jahre später noch die nordischen Wikinger.
! Auch die Friesen opferten dem Meere und
behielten dies Opfer bei, als der Dämon, dem
i es gegolten, zur Gottheit emporgestiegen
! und in den Mittelpunkt alles Kultes ge-
treten war (v. Richthofen, Untersuchungen
zur fries. RG. II 449 ff. ; Zur lex Sax.
204 ff.).
§ 4. Auch bei Mißwachs und Hungers-
not pflegte man Menschenopfer zu bringen.
Nicht selten machte man in ältester Zeit
den König dafür verantwortlich und opferte
deshalb ihn (Heimskr. I 30 f., 75). Um
solchen Mißwachs und dadurch hervor-
gerufene Hungersnot fern zu halten, ent-
standen die großen prophylaktischen Jahres -
opfer, die besonders da begegnen, wo
Ackerbau die wirtschaftliche Existenz des
Stammes bedingte. Hierher gehört das
Nerthusopfer (Germ. K. 40), die großen
Opfer zu Lethra und Uppsala, die alle
neun Jahre stattfanden und bei denen
zahlreiche Menschen der Gottheit der
Fruchtbarkeit dargebracht wurden.
§ 5. Zu den M. gehören auch die Bau-
opfer, durch die man feindliche Dämonen
von wichtigeren Bauwerken, Städten,
Brücken, Meeresdämmen u. dgl. fern-
halten wollte (vgl. Andree, Ethnographi-
sche Parallelen I 18 ff.).
§ 6. Als Opferobjekt bediente man sich
in erster Linie der Menschen, die außerhalb
des Gemeindeverbandes standen und in-
folgedessen entbehrlich waren: der Kriegs-
gefangenen, der Sklaven, der durch Ver-
gehen vom Dingfrieden ausgeschlossenen.
Zuweilen wurden auch Kinder geopfert.
Waren derartige Opferobjekte nicht vor-
handen, so entschied das Los. Nie ist das
Menschenopfer, wie vielfach angenommen
wird, eine strafrechtliche, sondern stets
eine rein sakrale Handlung gewesen.
E. M 0 g k Die Menschenopfer bei den Ger-
manen; Abh. der phil.-hist. Kl. der Sachs. Ges.
d. Wiss. 27, 600 ff. Ders.: Arch. f. RW. XV
422 ff. E. Mogk.
Mercurius. Mit "diesem Namen inter-
pretieren die römischen und frühchrist-
lichen Schriftsteller den germanischen
Wuotan. Mit dem römischen Mercurius
war um den Beginn unserer Zeitrechnung
MEROWINGISCHE FUNDE— MESOLITHISCHE ZEIT
21
der griechische Hermes verschmolzen und
durch diesen war jener Führer der Toten
geworden, was auch Wuotan war. Der
dies Mercurii ist daher Wuotanestac, anord.
ööinsdagr, engl. Wednesday. E. Mogk.
Merowingische Funde (besser: Funde
aus der m. Zeit) heißen mit einiger Be-
rechtigung die jüngeren Völker-
wanderungszeit- Funde (s. d.),
etwa vom Ende des 4. bis zur Mitte des
8. Jahrh. Doch darf mit jenem Namen
nicht die Vorstellung fränkischen Ur-
sprunges aller in dieser Zeit bei Germanen
u. a. barbarischen Völkern herrschenden
Formen der materiellen Kultur und nament-
lich der Kunstindustrie verbunden werden.
Man hat vielmehr sowohl den Einflüssen
aus fremden östlichen Gebieten, als auch der
Sonderentwicklung in den Ländern der
einzelnen Stämme Rechnung zu tragen.
Doch war der Anteil des fränkischen
Stammes an der Ausbildung und Aus-
übung des Kunststils der Zeit natürlich
nicht gering (s. fränkische Funde). Man
hat auch eine ältere und eine jüngere
m. Zeit unterschieden und jene von
400 — 500, diese von 500 — 700 reichen
lassen. Aus dem 5. Jahrh. sollen aus
Frankreich, dem Rheingebiet, Süddeutsch-
land und Ungarn keine großen Gräber-
felder, aus Ungarn dagegen reiche Schatz -
und Einzelgrabfunde, die Hinterlassen-
schaft hunnischer und germanischer Völker
vorliegen. Das 6. und 7. Jahrh., in Ungarn
die Avarenzeit, ist dagegen durch zahl-
reiche Reihengräber der Franken, Ala-
mannen, Burgunden und Bajuvaren ver-
treten. Die Mehrzahl derselben stammt
aus der Zeit um 600, doch reichen sie bis
in das 8. Jahrh. hinein. Auf die m. F.
folgen in Mitteleuropa die Denkmäler der
karolingischen, im N. die der Wikingerzeit.
M. Hoernes.
Mesolithische Zeit (§ 1), eine mittlere
Stufe zwischen der paläolithischen und
der neolithischen Zeit; die Zeugnisse einer
solchen Übergangszeit werden in vielen
Ländern Europas eifrig gesucht, sind aber
nicht entfernt in ähnlicher Zahl und Un-
zweideutigkeit vorhanden, wie die der
älteren und der jüngeren Steinzeit, deren
kulturgeschichtliche Verbindung sie her-
stellen sollen. Verschiedene westeuro-
päische Kulturschichten sind mit geringer
Berechtigung in die m. Z. gestellt worden:
gewisse Gräber in den roten Grotten bei
Mentone (jetzt als paläolithisch erkannt),
das Asylien Piettes (ebenfalls spätpaläo-
lithisch), das Campignien Nordfrankreichs,
Belgiens, Westdeutschlands und Italiens,
das zwar einige Steingerätformen mit den
Kjökkenmöddingern Dänemarks (s. d.) ge-
meinsam hat, aber in den Wohn- und
Wirtschaftsformen von diesen abweicht
und eine frühneolithische Stufe bildet.
§ 2. Die ältesten Spuren der Anwesen-
heit des Menschen in Nordeuropa ver-
treten insofern keine m. Z., als ja dort
keine paläolithische Kultur nachgewiesen
ist. Doch betrachtet man sie gewöhnlich
unter dem Gesichtspunkt jenes Über-
gangs und zählt zu jenen Spuren außer
den Kjökkenmöddingern und den Funden
vom Nöstvet - Typus (s. d.) namentlich
eine große Wohnstelle im Magiemose
(„großen Moor") bei Mullerup auf Seeland
(s. Abb. 9). Unter etwa 20000 Kleinfunden
dieses Wohnplatzes sind bei 900 Werk-
zeuge aus Feuerstein und 300 solcher aus
Knochen oder Hirschhorn. Die Stein-
klingen sind Scheibenspalter, Pickel,
Kratzer, Bohrer, Messer u. dgl., die Bein-
klingen Hohlbeile aus Metakarpalknochen
des Urochsen, die Hirschhornarbeiten Beil-
klingen, Beilfassungen, Dolche, Nadeln,
Glättwerkzeuge, Angelhaken und Schmuck-
sachen. Wurfspeerspitzen und einseitig
gezähnte Harpunen sind meist aus Tier-
knochen, seltener aus Hirschhorn, und
jene ersteren einige Male auch geometrisch
verziert. Auch mit Feuersteinsplittern in
Furchen besetzte Knochenharpunen kom-
men vor. Die hohe Altertümlichkeit der
Stufe ergibt sich aus dem gänzlichen
Fehlen nicht nur der Steinglättung, son-
dern auch der Keramik, die doch den
ältesten Bewohnern der Kjökkenmöddinger
bereits bekannt war, ferner aus dem Auf-
treten des Elchs, des Urs, der Fichte, dem
Fehlen der Eiche usw. Daraus schließt
man, daß diese Stufe älter sei als selbst die
frühesten Kjökkenmöddingschichten und
aus der späteren Ancyluszeit stamme, in der
die Ostsee noch ein Süßwasserbecken
bildete. Die Werkzeugformen verraten Be-
ziehungen zu mesolithischen Kulturgruppen
2l6
MESOLITHISCHE ZEIT
Westeuropas: dem Campignien (Scheiben-
spalter, Pickel u. a.), dem Tardenoisien
(mikrolithische Formen) und dem Asylien
(Harpunen und Fehlen der Keramik).
§ 3. Andererseits glaubt man ähnliche
Spuren an Wohnplätzen, welche um den
500 n. Br. herum liegen, von der Mündung
der Somme in der Pikardie gegen Osten
dem spätpaiäolithischen Asylien Frank-
reichs durchaus hypothetisch ist, so daß
der Nachweis eines wirklichen Übergangs
von der älteren zur jüngeren Steinzeit doch
nicht erbracht ist. An Stelle einer echten
m. Z. kennt man heute, im Unterschied
von früher, nur sehr späte Nachzügler
der ersteren und sehr frühe Vorläufer der
Abb. 9. Mesolithische Typen vom Magiemose auf Seeland (nach Georg F. L. Sarauw).
bis nach Rußland, wo sie vielleicht sogar
den Ural überschreiten, verfolgen zu
können. Diese mesolithische Kultur habe
sich aus dem letzten Stadium der paläo-
lithischen entwickelt, allmählich von S.
her sich ausbreitend den N. erreicht und
die Grundlage der neolithischen Kultur
gebildet. Im NW. reicht sie bis Schott-
land und Irland hinauf. Demgegenüber
ist jedoch mit Recht bemerkt worden,
daß die Parallelisierung jener Funde mit
letzteren, die sich aber nicht decken oder
in organische Verbindung setzen lassen.
M. Hoernes Der diluviale Mensch in
Europa, Braunschweig 1903, 76 — 97. Georg
F.LSarauw En Stenalders Boplads i Magie-
mose, Kjöbenhavn 1909 (Aarböger 1903, 148 —
315). D e r s. Congr. prehist. de France I 244 ff.
G. C 0 f f e y und R. Lloyd Praeger
Proceed. Irish Acad. 25, 1904, 143 — 200.
K u p k a ZfEthn. 1907, 192 — 224. E.Rade-
macher Prähist. Zeitschr. IV 1912, 236—264.
M. Hoernes.
MESSER— MET
217
Messer s. Nachträge.
Meßgerichte mit beschleunigtem Ver-
fahren und strenger Exekution treten seit
dem 12. Jahrh. auf für Meßschulden. Die
Gerichtsbarkeit handhaben vom Landes-
herrn bestellte cnstodes nundinarum oder
magistri de nundinis.
Goldschmidt U.G. 180, 224 ff. Huve-
1 i n Droit des marches et des foires 390 ff.
Bourquelot Etüde sur les foires de Cham-
pagne II 211 ff. Silberschmidt Ent-
stehung des deutsdun Handelsgerichts 1897
S. 14 fg. R e h m e in Ehrenbergs Hdb. des
HR. I 141 fg. K. Lehmann.
Met. § 1. Als das älteste unserer ge-
gorenen Getränke scheint der Met durch
die Sprachwissenschaft erwiesen zu werden,
die das Wort bei Indern, Griechen, Kelten,
Lituslawen und Germanen aufgezeigt hat
(Fick* i, 512), und zwar entweder in der
Doppelbedeutung 'Honig' und 'Honig-
trank' : sskr. madhu, germ.*medus, ksl. medtr,
oder gespalten wie in lit. medüs 'Honig' —
midüs 'Met' (wo die Doppelform durch
Entlehnung aus dem Germ, erklärt werden
könnte); oder eingeschränkt auf das süße
Getränk: gr. jxsilu. Die etymologische
Grundlage ist unzweifelhaft das adjek-
tivische madhu 'süß', wie es noch im
Sskr. bewahrt ist; der geographische Aus-
gangspunkt ist schwer zu ermitteln, aus-
geschlossen scheint wegen des Honig-
mangels Skandinavien; die Erfindung ist
gegeben mit der Nutzbarmachung des
wilden Honigs, die Entdeckung des Gär-
prozesses und seiner Wirkung geht auf
einen Zufall zurück.
§ 2. Die ältesten Erwähnungen des
germanischen Mets stammen von griechi-
schen Autoren des 5. und 6. Jahrh.: jener
byzantinischen Gesandtschaft vom J. 448,
über die uns Priscus berichtet hat, wurde
in der Theißgegend av-i to'j otyou 6 jas-
00; i-v/mrj{(a: xaXoäftsvo» vorgesetzt (ed.
Bonn. p. 183), und der griechische Arzt
Anthimus, der gegen 520 dem austrasischen
König Theuderich sein Schriftchen 'De
ciborum observatione' widmete, nennt c. 15
(ed. V. Rose p. 48) cervisa et me d u s vel
aloxinum (Absinth). Da sich diese beiden
Zeugnisse für Wort und Sache höchst
wahrscheinlich auf die ostgermanischen
Beziehungen der Griechen gründen, können
wir das Fehlen des Wortes bei Ulfila
(*midus) leicht verschmerzen; die Bibel
gab ihm eben keine Gelegenheit, es anzu-
wenden. Aus ähnlichen Gründen fällt auch
das Altsächsische aus (medgebo Hei. 1200 M
ist nicht = *medugebo, wie Heyne will),
die friesischen Belege sind jung, die alt-
hochdeutschen bei Graff 2, 658 recht spär-
lich; bemerkenswert ist innerhalb des
Oberdeutschen das Schwanken in der
Lautgebung, das z. T. auf die latinisierte
Form ('medo', s. u.) zurückgehen mag:
medo, meto, mito m. (dies der älteste Beleg:
Ahd. Gl. 2, 623, 34). Im Ahd. (vgl. Ahd.
Gl. 2, 105, 1 'mel' medo) und im Altnord.
(mjqfrr m. Fritzner Ordb. 2, 723) hat das
Wort die Doppelbedeutung 'Honig' und
'gegorener Honigtrank' bewahrt, während
es im Angelsächsischen (medu, meodu m.
Bosworth -Toller 676) nur das Getränk
bezeichnet. Die ahd. Belege werden er-
gänzt durch reichlicheres Vorkommen in
mhd. Zeit (Mhd. Wb. 2, 1 6 1 a ; Lexer
1, 2125), wenn auch davon viele auf
formelhafte Wendungen entfallen und nur
eine kleine Anzahl kulturgeschichtlicher
Zeugnisse übrig bleibt. In Deutschland ist
die wirtschaftliche Bedeutung des Mets
gering und seine Rolle im geselligen
Treiben der Männer liegt in der Haupt-
sache vor der Zeit der Literaturdenkmäler:
in der Kudrun 1305 wird das alte Götter -
und Heldengetränk gerade den Damen
serviert, und auch das sieht wie eine
halbverstandene Reminiszenz aus, denn
in der höfischen Dichtung fehlt der Met
fast ganz. In der ländlichen und städtischen
Hauswirtschaft und im Nahrungsmittel -
gewerbe hat sich dagegen das 'Metbrauen'
oder 'Metsieden' besonders im bairisch-
österreichischen Gebiete und ferner (unter
slawischem und litauischem Einfluß) im
Nordosten hier und da bis in die Neuzeit
gehalten, ohne jemals annähernd die Be-
deutung zu gewinnen wie die Wein- oder
Biererzeugung.
§ 3. Man unterscheidet Wassermet
'aqua mulsa', der durch Kochen des
Honigs in Wasser und nachfolgende Gärung
hergestellt wird, und W e i n m e t 'vinum
mulsum', 'mulsum' kurzweg, bei dem ent-
weder der Wein einfach mit dem fertigen
Wassermet versetzt oder gleich mit Honig
218
METIA— METUONIS
eingekocht und vergoren werden konnte;
wie den Wein, konnte man auch das Bier
und den Obstwein mit Honig in verschie-
dener Art behandeln und so auch einen
Biermet und Lidmet erzeugen. Die la-
teinischen Ausdrücke hydromel(lum), mul-
sum, die später durch medo (-onis), medum,
medus mehr und mehr verdrängt werden,
zeigen in ihrer Verwendung und Glossierung
die ganze Unsicherheit, welche in der Be-
zeichnung der Getränke herrschte: um
nur sichere Überlieferungen heranzuziehen,
übersetzt Aelfric 'ydromellum vel mulsum'
mit beior, das 'Summarium Heinrici' (ca.
noo) gibt 'ydromellum': apheltranc, 'mul-
sum': lütertranc, 'medus': meto. Zuver-
lässig 'Met' ist in spätem Urkunden nur
medo usw.: es kommen nicht selten Ab-
gaben in Met neben solchen in Bier vor,
so etwa MG. Dipl. I Nr. 105 (Urkunde
Ottos I. für Bamberg) v. J. 948: tres
medones duasque cervisas (S. 189, 30), oder
ebenda Nr. 153 v. J. 952, wo XX situlae
de medone neben ebensoviel gehonigtem
Bier und dem dreifachen an ungehonigtem
erscheinen.
§ 4. Die landläufigen Vorstellungen vom
Met als dem Haus- und besonders Fest-
trunk der Germanen fußen nicht auf
deutschen, sondern auf englischen
und nordischen Quellen. Es sind
in erster Linie die zahlreichen poetischen
Komposita mit medu-, meodu- in der ags.
Epik, besonders im Beowulf (vollständig
verzeichnet bei Grein-Köhler S. 461) und
dann das Vorkommen des Mettranks in
vielen markanten Situationen der eddischen
Götter- und Heldenlieder (Gering Voll-
ständ. Wb. Sp. 685 f.), was diesen Eindruck
gefestigt hat; dazu tritt die wirkungsvolle
Verwendung des mjgfrs in den skaldischen
Kenningar (Sveinbjörn Egilsson Lex. poet.
p. 222), wenn etwa die Poesie als 'der Met
03ins' oder 'der Äsen', die Frau (pocula
ministrans) als 'Fichte des Mets' bezeichnet
wird. Diese hohe Wertschätzung des Mets
im Norden hat aber zum guten Teil darin
ihren Grund, daß, wo nicht das Getränk,
so doch der Hauptstoff, der Honig, impor-
tiert werden mußte; die Stellen der Sagas,
welche vom Import des englischen Honigs
nach Norwegen handeln, hat Fritzner
Ordb. 2, 91 f. s. v. hunang gesammelt.
Im Norden ist der Met also schwerlich vor
dem Zeitalter der Wikinger zu diesem
Ansehen gelangt, und wo man reichlich
Wein hatte, wie bei den Rheingermanen
und den Ostgermanen, dürfte der Met
kaum seine Rolle behauptet haben: er kam
immer erst in zweiter Linie, auch 09in
in ValhQll trinkt Wein und überläßt den
Met den Einheriern.
§ 5. Eigener Art ist das Vorkommen
von medu- in Ortsnamen. Den
Namen Medeburu deutete schon Thietmar
v. Merseburg, uns unverständlich, als 'mel
prohibe' (MG. Script. 5, 755). In England
heißt der Fluß Medway (Kent) in alter
Zeit Meodowä^e, d. h. zweifellos 'Met-
schale'; im Anschluß daran hat J. Grimm
GddSpr. 657 ein westfälisches *Medoful
'Metbecher' aufzufinden geglaubt und an
beides eine mythische Deutung geknüpft.
Sicherer als in diesem Medofulli ist die
Trennung in dem mehrfach vorkommenden
Medu-beki 'Medebach' (Förstemann DNb
2a, 1095), das unbedenklich als 'Metbach'
gedeutet werden darf — es bleibt nur
fraglich, ob nicht eine Umdeutung aus
einem keltischen Namen mit Medu- 'me-
dius' vorliegt. Hinweise auf Süßigkeit oder
Honig enthalten freilich auch Flußnamen
wie Milisa.
Schrader Reallex. sv. W. Wacker-
n a g e 1 ZfdA. 6, 261 ff. (= Kl. Sehr. 1, 86 ff.).
Heyne Hausalt. 2, 334 ff. Müllenhoff
DA. 4, 154. 343. Edward Schröder.
Metia, Name eines großen Sumpfes
(palus) in Germanien bei Mela 3, 3, 29,
kaum zu germ. metia- 'angemessen, an-
sehnlich' gehörig, vielleicht keltisch. —
S. auch M e t u o n i s. R. Much.
Mettlach, „alter Turm". Zentralkirche
vom Ende des 10. Jahrhs., achteckig mit
halbrunden Nischen in der dicken Mauer
des Untergeschosses, darüber ein aus-
gesparter Umgang mit Zwerggallerie; recht-
eckige Apsis, flache Decke.
Dehio und v. B e z 0 1 d I 156. A. Haupt.
Metuonis überliefert Pytheas nach Pli-
nius NH. 37, 35 als Namen des aestuarium
(Wattenmeeres), dem die Bernsteininsel
Abalus vorgelagert war. Es handelt sich
um die deutsche Nordseeküste in einer
nicht näher bestimmbaren Erstreckung;
denn auf die Ausdehnung von 6000 Stadien,
METZ-MICHELSBERGER TYPUS
219
die aaO. diesem aestuarium zugeschrieben
wird, ist nichts zu geben. Über seine An-
wohner s. Goten und Teutonen. Der Name
Metuonis — so in besserer Lesart gegen-
über sicher verderbtem Mentonomon —
wird von Detlefsen Die Entdeckung
des germ. Nordens 9 ff. im Anschluß an
Jellinghaus als 'das Medenland,
Wiesen-, Marsch- und Moorland' gedeutet;
vgl. R. M u c h AfdA. 32, 258. — S. auch
M e t i a. R. Much.
Metz, St. Peterskirche. Mero-
wingerbau des 7. oder 8. Jahrhunderts,
Basilika; die Schiffarkaden im 15. Jahrh.
erneuert; das älteste derartige Bauwerk
in Deutschland. Das äußere Mauerwerk
ist kleinsteinig (petü appareil) mit Ziegel -
schichten durchzogen. Chorpartie fehlt;
Westvorhalle scheint etwas jünger. Wert-
voll sind die Reste von Portalen, vor
allem aber von Schranken, die großen
Reichtum zeigen und ergeben, daß solche,
ganz übereinstimmend mit den lango-
bardischen, die östlichen Teile der Kirche
abschieden; heute im Museum daselbst.
W. Knitterscheid Die Abteikirche v.
St. Peter zu Metz; Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch.
9. 10. A. Haupt Älteste Kunst der Germanen.
Leipzig 1909 p. 233 ff. A. Haupt.
Metze f. oder M e t z e n m. (ahd.
mezzo m., mhd. mezze, mlat. metreta). § I
Ursprünglich ein kleineres Trockenmaß.
Der Ausdruck metreta geht auf das griechi-
sche usTp^TTp zurück, war den Römern
nicht geläufig, findet sich aber schon bei
Isidor von Sevilla (f 636, Etymol. XVI,
cap. 25) als Name eines Flüssigkeitsmaßes.
§ 2. Das in Deutschland während des
frühen Mittelalters vor allem vorkommende
Trockenmaß ist der modius, ahd. mutti
(s. 'Mutt'), den wir auf den römischen
modius von 8,754 1 Inhalt zurückführen
müssen. Gegen das Jahr 1000 ungefähr
vollzog sich mit der Einführung eines
kleineren Trockenmaßes, der metreta, ein
Wandel der Bedeutung: der modius ver-
schwand als kleines Trockenmaß und wurde
zur Bezeichnung eines vielfachen der me-
treta, die fortan zu 30, 31 oder 32 auf den
neuen großen modius gerechnet wurde.
§ 3. Das älteste Anzeichen dieser Ände-
rung ist der Beisatz in der Grazer Hand-
schrift des Bayerischen Volksrechts: De
mensura modii Baiuvarici zur Erklärung
des in Tit. I, cap. 13 erwähnten modius,
nach welchem die Hörigen der Kirchen ihre
Leistungen abzuführen hatten. Die Stelle
lautet: Pugillus hominis mediocris, id est
maximi nee minimi, trecies completus metre-
tarn facit. Quinque metretae sextarium fa-
ciunt, tres sextarii semi modium faciunt
XXX metrete modium. Semis modius scoti
ualet usw. Die Grazer Handschrift ist vom
Ende des 12. Jahrhs., allein der Inhalt
dieser Stelle weist auf ältere Zeit zurück,
denn er ist uns nicht in Urschrift, sondern
in späterer Aufzeichnung überliefert, da
einige Schreibverstöße vorkommen, der
scot erwähnt wird usw.
§ 4. Über die Größe dieses altbayeri-
schen Maßes lassen sich nur Vermutungen
äußern. Nach Versuchen, die ich gemacht
habe, füllen 30 mittlere Mannesfäuste oder
eine metreta ungefähr 21/* 1, der Inhalt des
semimodius wäre demnach auf beiläufig
37,5 1 und der modius ebenso auf 75 1 zu
veranschlagen. Der sog. altbayerische
Metzen des 19. Jahrhs. wurde nach Noback
bei durchgeführter Halbteilung in 2 Viertel,
4 Halbviertel, 8 Maßel, 16 Halbmaßel und
32 „Dreißiger" zerlegt und hielt 37,0596 1,
was der durch meinen Versuch errechneten
Größe des altbayerischen semimodius des
io./n. Jahrhs. von rund 37,5 1 auffallend
nahe kommt. Die metreta jener Zeit von
etwa 2,5 1 findet sich im Halbmaßel von
2,316 1 wieder, das früher 2,47 1 enthalten
haben muß, da es nach der Bezeichnung
„Dreißiger" für seine Hälfte ursprünglich
den fünfzehnten Teil des Metzens ge-
bildet hat.
Graff II 893. 898. Hultsch Metrol. 704.
Noback Tasclienbuch d. Münz-, Maß- u. Ge-
wichtsverhältnissc, 1851, I 696.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Michelsberger Typus (Bodensee-
Pfahlbau -Typus), (§ 1) eine n e o -
1 i t h i s c h e Kulturgruppe Westdeutsch-
lands, deren Name den Funden aus Wohn-
(bzw. Abfalls-) Gruben und Gräbern einer
großen Landansiedlung auf dem Michels-
berge bei Unter-Grombach, Bez.-A. Bruch-
sal in Baden, entlehnt ist (s. Abb. 10). Sie
reicht im Rheinbecken vom Bodensee bis
unterhalb der Stromenge und westlich bis
Nordböhmen. Besonders reichlich ist sie
220
MICHELSBERGER TYPUS
in Rheinhessen vertreten. Ihre Keramik
umfaßt stattlich große, meist ganz unver-
zierte und henkellose Gefäße ohne Stand-
fläche: sog. Pfahlbaubecher mit weiter
Mündung und spitzem Boden, mächtige
Vorratsgefäße mit rundem Boden, Schüsseln
mit Bauchkante, eigentümliche Schöpf-
Muscheln und Tierzähnen. Feldbau und
Viehzucht haben sichere Spuren hinter-
lassen. Die Fundstellen am Bodensee sind
Pfahlbauten, rheinabwärts Wohngruben
und zwischen diesen liegende kessei-
förmige Gräber mit den Resten unver-
brannter langköpfiger Leichen. Die nam-
Abb. 10. Michels berger Typus (Bodensee-Pfahlbau-Typus). Funde vom Michelsberg bei
Unter-Grombach, Großherzogtum Baden. (Nach A. Bonnet.)
kellen, aber auch plumpe Henkelkrüge
u. a. Statt der Henkel erscheinen nicht
selten durchbohrte oder undurchbohrte
Knöpfe, sonst noch Tupfen- und Warzen -
reihen. Die Steinsachen sind unbe-
deutend und nicht charakteristisch: kleine,
dicke Flachbeile, Schaber, Messer, Mahl-
steinplatten und Quetschsteine. Metall
fehlt ganz. Mancherlei Werkzeug ist aus
Bein- und Hirschhorn, Schmuck aus
haftesten Fundorte liegen bei Straßburg,
Landau, Unter-Grombach, Mannheim,
Mainz, Bingen, Schierstein, Urmitz.
§ 2. Die Zeitstellung des M. Typus ist
strittig. Man erklärte ihn für die älteste
derzeit bekannte neolithische Gruppe über-
haupt oder wenigstens in seinem Gebiete.
Man verlegte ihn zwischen Schnurkeramik
und Bandkeramik (s. d.) oder an den
Beginn der Kupferzeit zwischen Schnur-
MICHELSTADT— MIDGARDSORMR, MIDGARDSSCHLANGE 221
keramik und Glockenbecher (s. d.). Nach
Schumacher hätte am Oberrhein und am
Bodensee die Kultur des M. und Pfahl-
bautentypus den von N. und 0. her vor-
dringenden neuen (german. ?) Völkern und
Kulturen kräftigen Widerstand geleistet
und noch fortbestanden, als in den Gegen-
den weiter nördlich schon die Band-
keramik herrschte. Eine Verwandtschaft
gewisser Tongefäßformen des M. Typus mit
solchen aus den Kjökkenmöddingern und
jüngeren neolithischen Schichten des Nor-
dens ist nicht zu verkennen, aber schwer
zu deuten. Ganz vereinzelt erscheinen an
den Fundstellen des M. T. auch Spuren
des vielleicht gleichzeitigen Rössener Ty-
pus (s. d.). In Verbindung mit den
Wohnstätten stehen z. T. ausgedehnte
Befestigungsanlagen (Wallbauten), welche,
ähnlich wie die Pfahlbauten, auf die Ab-
wehr vorhandener unruhiger Elemente
hindeuten.
A. Bonnet Veröff. d. großh. bad. Samml.
2, 1899, 39 ff. Z. R e i n e c k e Z. Ver. Erforsch,
rhein. Gesch. 4, 1900, 336 ff. Westd. Z. 19,
1900, 249 f. ZfEthn. 1902, 225 f. A. Götze
ZfEthn. 1900 (271) f. K. Schumacher
Altertümer unsr. heidn. Vorzeit 5, 97 ff., Taf. 19.
Mainzer Z. 2, 1907, 11 f. A. Schliz Arch.
f. Anthrop. N. F. 7, 254 ff. M. Hoernes.
Michelstadt (S t e i n b a c h). Basilika;
von Einhard seit 815 auf einem ihm von
Ludwig d. Frommen geschenkten Grund-
stück erbaut, wo vorher eine Holzkirche
gestanden hatte. Dreischiffig mit Quer-
schiff und drei Apsiden; darunter kreuz-
förmige, sich auch unter dem Querschiffe
erstreckende Krypta. Westlich einst Vor-
halle zwischen zwei abgeschlossenen Räu-
men {Diakonikon und Prothesis); davor
(wie Nachgrabung ergab) Vorhof mit Ein-
gangshalle. Das Querschiff war durch eine
Bogenstellung (wohl auch eine Schranke)
vom Schiffe geschieden. Die Schiffpfeiler
quadratisch aus dünnen Backsteinen mit
großen Fugen und nach den Schiffen zu
abgeschnittenem Karnieskämpfer; die Bö-
gen aus Kalktuff-Keilsteinen.
Das Äußere ist aus kleinen roten Sand-
steinquadern sehr sorgfältig hergestellt.
R. A d a m y Die Einhardbasilika zu Stein-
bach, Hannover 1881. G. Schaefer Kunst-
denkmäler im Großherzogtum Hessen, Kreis
Erbach, 245 ff. A. Haupt.
Midgardr (anord.; got. midjungards, ags.
middangeard, ahd. mittilgart) ist nach der
nordischen Mythe die von den Menschen
bewohnte Erde, die sich zwischen der
Feuerwelt im Süden und der Eiswelt im
Norden befindet. Nach der VQluspä (v. 4)
haben ihn die Burssöhne aus Ginnun-
gagap emporgehoben, nach den Grim-
nismäl (v. 41) ist er aus Ymirs Brauen
erschaffen. |>örr verteidigt ihn gegen die
Riesen und heißt daher veorr Midgards
'Schirmer MidgaroV. Snorri deutet Mid-
gard, jedenfalls in Anlehnung an Grim. 41,
als Burg, die die Götter zum Schutze gegen
die Riesen erbaut haberf sollen (SnE.
I 50). E. Mogk.
Midgardsormr,Midgar9sschlange. § i . Noch
heute lebt bei den an dem Meere wohnen-
den Germanen der Glaube, daß im Meere
ein mächtiges Ungetüm in Gestalt einer
Schlange haus'e, das sich von Zeit zu
Zeit sehen lasse. Aus dieser Vorstellung
und andern Schlangensagen ist die Le-
gende entstanden, daß das Weltmeer
als mächtige Schlange um die bewohnte
Erde, um Midgard, liege. Daher heißt
sie Midgardsormr oder Jqrmungandr 'das
mächtige Ungetüm' (Vsp. 50). Sie ge-
hört zum Geschlecht der Riesen, und
wenn das Meer tost, ist sie in Riesenzorn
geraten und peitscht die W7ellen mit ihrem
Schwänze.
§ 2. Wie Thor Gegner aller Riesen,
so ist er auch der des Midgardsorms.
Dieser Kampf hat wiederholt Stoff zur
Dichtung gegeben. Die Skalden Bragi,
Ulfr Uggason, Eysteinn, der Dichter der
Hymiskvida haben ihn behandelt; sie
lassen Thor hinaus nach dem Meer fahren,
die Schlange angeln und nach ihr seinen
Hammer werfen; durch das Intrigen-
spiel anderer Riesen entgeht ihm der
Fang (vgl. PBBeitr. 7, 281). Auch bei
Utgardaloki soll er das Ungetüm, das hier
als Katze erscheint, in die Höhe heben,
vermag aber nur das eine Bein vom Boden
zu lüften. So ist die Midgardsschlange
auch Thors Gegnerin beim letzten großen
Kampfe der Götter mit den dämonischen
Mächten geworden; in ihm unterliegt
der Gott.
§ 3. Skaldische Dichtung hat die Mid-
gardsschlange in die Sippschaft Lokis
222
MIETE
gebracht. Sie ist das Kind Lokis und
der Angrboda, die Schwester des Fenris-
wolfes und der Hei.
A. 0 1 r i k Aarb. 1902 S. 253 ff. E. Mogk.
Miete (§ 1), ahd. mela, mieta (= 'Be-
zahlung, Lohn'), ags. med, nord. legha,
leigja, leiga, ein entgeltlicher Vertrag,
begreift im weiteren Wortverstande
Sach-, Dienst- und Werkmiete in sich.
In engerer Bedeutung betrifft sie die
Sachmiete. Das Mietrecht war bei den
germanischen Stämmen überaus mannig-
faltig ausgestaltet.
§ 2. In der Sachmiete („Heuer",
norddeut. Wort zu ndd. hyren = ndl.
huuren, ags. hyrian, engl, hire) erhält der
Mieter Nutzen und Vorteil aus dem
Gebrauch einer fremden Sache, welche
ihm zu diesem Zwecke vom Vermieter
gegen einen Mietzins überlassen wird. Ver-
mietet wurden Liegenschaften, Baulich-
keiten, Tiere und andere Fahrhabe. Dem
Mieter stand eine Gewere zu; das Rechts-
verhältnis war auch dinglich und
also absolut rechtswirksam. „Kauf bricht
nicht Miete." Doch ist der Satz, die
schwache Seite vieler Rechtssprichwörter
teilend, nach der einen Richtung zu eng,
nach der anderen zu weit gefaßt. Er galt
auch nicht aller Orten; einzelne germa-
nische Rechte huldigten dem Grundsatze:
„Kauf bricht Miete." Ausnahmsweise
eintretende Übermacht findet sich in den
Verträgen formelhaft vorgesehen und soll
die Vertragspflicht hinfällig machen. Wegen
rückständigen Mietzinses besaß der Ver-
mieter ein Pfändungsrecht.
§ 3. Wenn Dienste freier Menschen ge-
mietet werden, liegt Dienstmiete
vor. Der Dienstvertrag, geschichtlich in
einem Treuverhältnisse wurzelnd, ent-
wickelte sich mit der Zeit zu einem
zweiseitigen Schuldvertrage mit wechsel-
seitiger Treupflicht. Das Rechtsgeschäft
war hauptsächlich Gesinde- und Gesellen -
vertrag, wobei der Dienende unter die
Hausgewalt des Dienstgebers geriet. Der
Dienstpflicht entsprach auf Seite des
Dienstherrn eine Pflicht zur Entloh-
nung (ausnahmsweise auf Gnade be-
ruhend), zur Fürsorge und Vertretung
gegenüber dem Dienstboten. Eigenartige
Bestimmungen betreffen besonders die
Eingehung und Erlöschung des Gesinde -
Vertrages. So mancher alte Brauch, wie
die Arrhalleistung, hat sich da bis auf
unsere Tage behauptet. Das Rechts-
geschäft kam naturgemäß erst im MA.
zu größerer praktischer Geltung. Früher
mußte seine Bedeutung in Anbetracht der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zu-
stände beschränkt sein. Immerhin war die
Gesindemiete auch in der Zeit, da die
Dienstboten noch vorzüglich aus den
Kreisen der Leibeigenen stammten, nicht
etwa unbekannt. Außerdem gab es Dienst -
vertrage, womit nicht Unterordnung unter
die Familiengewalt sich verband. Doch
kamen sie wohl verhältnismäßig selten vor.
Namentlich handelte es sich dabei um
höhere Dienstleistungen.
§ 4. Dem höchsten Altertum war der
Begriff der Werkmiete kaum ge-
läufig. Ihre Ausbildung, im FrühMA.
anhebend, setzt schon eine gewisse Ent-
wicklung des gewerblichen Lebens, des
Handwerkerberufes voraus, wie sie erst
das Aufblühen der städtischen Gemein-
wesen mit sich brachte. Das bestellte
Werk wurde entweder im Heim des ge-
dungenen Arbeiters oder im Hause des
Werkmieters ausgeführt. Der Arbeitslohn
(Stück- oder Zeitlohn) wurde im Werk-
verdingungsvertrage frei bestimmt, später
oft durch gesetzliche Taxierung geregelt.
Das Material lieferte zumeist der Besteller.
Afterverdingung war gewöhnlich unter-
sagt. Bei der Übernahme ward das Werk
auf etwaige Mangelhaftigkeit geprüft, wo-
für der Arbeiter einzustehen hatte. Auf
den germanischen Werkvertrag geht eine
Reihe von Verträgen des modernen Han-
delsrechtes zurück.
v. Amira NOR. I 632 ff. 636 ff. 649 ff.
II 766 ff. 771 ff. 787 ff. v. Brünneck
Z. Geschichte der Miete u. Pacht in d. deut. u.
german. Rechten d. MA., in SZfRG. I 138 ff.
Brunner Grundz. d. DRG.6 220. v. G i e r k e
Grunds, d. DPR* 271 f. Grimm DRAA II
149. HedemannD. Fürsorge d. Gutsherrn
für sein Gesinde, in Breslauer Festgabe f. F. Dahn
(1905). Hertz D. Rechtsverhältnisse d. freien
Gesindes nach d. deut. Rechtsquellen d. MA.s
(Gierke Unters. VI). Hübner DPR.2
488 ff. Könnecke Rechtsgeschichte d. Ge-
sindes in West- u. Süddeutschland (1912). Ro -
thenbücher Gesch. d. Werkvertrags nach
MILCH
22'
deut. Recht (G i e r k e Unters. LXXXVII).
Schröder DRG.S 734 f. 788. v. Schwerin
DRG. bei Meister 77 f. Stobbe Z. Gesch.
d. deut. Vertragsr. 239 ff. Stobbe-Leh-
m a n n DPR. III 328 ff. P. Puntschart.
Milch. A. Allgemeines. § I. Der
Genuß der M. seiner Haustiere erscheint
dem Kulturmenschen im alten Sinne, dh.
dem, der mit Hilfe seiner Tiere mit dem
Pfluge den Acker bestellt, als eine Selbst-
verständlichkeit. Setzte doch die so lange
herrschende Nomadentheorie voraus, daß
der Jäger dazu überging, seine Beutetiere
zu zähmen und ihre Milch zu benutzen,
statt daß er sie wie früher nur tötete und
verzehrte. Die moderne ethnologische
Forschung aber mußte nun feststellen,
daß an solche Entwicklung gar nicht zu
denken ist. Die M. ist vielmehr auf dem
umständlichen Wege über die Opferspende,
die die Gottheit erfreuen oder stärken
soll, verhältnismäßig erst spät in die
menschliche Wirtschaft hineingekommen,
und zwar von Anfang an in Verbindung
mit den Dingen, die weiterhin zum Acker-
bau führten, also besonders mit der Ein-
führung des Rindes in die menschliche
Wirtschaft. Das wird schon durch das
Überwiegen der Rindermilch auch für die
germ. Völker bewiesen. Wir werden auch
kaum annehmen können, wie das manche
Autoren immer noch im Interesse einer
vorwiegenden Bedeutung der Herden -
wirtschaft gerne tun möchten, daß
jemals in älterer Zeit die Milchwirtschaft
und Käsegewinnung in größerem Maß-
stabe für weitere Gebiete und Völker-
schaften den Getreidebau derart beiseite
gedrängt hätte, wie das jetzt in manchen
germanischen Landschaften — Schweiz, die
Marschen — geschieht. Immerhin ist
schon für ältere Zeit, wie auch für die
Anfänge der Sennerei im Gebirge, so z. B.
für die Schwaigewirtschaft im Flach-
lande Bayerns, anzunehmen, daß die Groß-
bauern, besonders aber auch die Groß-
besitzer (die Klöster !) Wiesen und Weide-
land mit Einziehung der Auwälder von
Einzelhöfen aus mit verhältnismäßig ge-
ringem Ackerbau und mit verhältnismäßig
starker Viehbesetzung auf die Dauer-
produkte der Milch, Butter und Käse hin
ausnutzen ließen.
§ 2. Neben der Kuh sind auch bei uns
schon seit ältester Zeit, wie es scheint,
Ziege und Schaf als Milchtiere benutzt
worden, und zwar die Ziege in älterer Zeit
mehr wie jetzt als ein Milchtier auch
größerer Besitzungen, weil sie damals
in größerer Zahl gehalten wurde, wohl
auch schon wegen des höher als Kuhkäse
eingeschätzten Ziegenkäses. Ob
es aber jemals zu einer größeren Bedeutung
der Ziege als Hauptwirtschaftstier bei
germanischen Völkern gekommen ist, er-
scheint mir zweifelhaft. Noch mehr wird
das vom Schaf gelten, trotzdem Schaf-
käse, auch in der ältesten Zeit der seltenste
und deshalb auch geschätzteste war, so
gut wie heute. Von einer Verwendung der
Pferdemilch wissen wir auf germ.
Gebiet nichts, doch muß bemerkt werden,
daß die benachbarten und in vieler Beziehung
verwandten Preußen nach älteren und
jüngeren Nachrichten Stutenmilch benutzt
und sogar nach asiatischer Analogie zu
einem berauschenden Getränk verarbeitet
haben sollen.
§ 3. Schrader hat, wohl auf Grund
älterer Anschauungen, hier und da ge-
meint, er könne für seine Indogermanen
die wirtschaftliche Verwendung der Pferde-
milch an erster Stelle voraus-
setzen. Ich halte das aber nach den wirt-
schaftlichen Verhältnissen für außerordent-
lich unwahrscheinlich. Wäre einmal in
älterer Zeit das Pferd das erste und zu
irgend einer Zeit das hauptsächlichste
Milchtier irgend einer menschlichen Wirt-
schaft gewesen, so ließe sich doch nicht
einsehen, wie das dann wieder hätte ab-
kommen können ! Auch hat Sehr, nicht
genügend beachtet, daß bei den heutigen
Nomaden, die die Milch ihrer Pferde in
größerem Maße benutzen, es sich dabei
keineswegs um eine wirtschaftliche
Notwendigkeit handelt, sondern um einen
Luxus, der dem Bedürfnis der Männer
nach berauschenden Getränken entspringt.
Die Pferdemilch wird ausschließlich zum
Kumys verwendet und der Kumys zu
einem großen Teil zur Destillation des
Milchbranntweins. Das sind nicht ältere
primitive Zustände, sondern es sind
Auswüchse, die sich aus früheren Perio-
den erhalten haben, als diese Nomaden
224
.MILCH
nicht bloß Herdenbesitzer waren, sondern
Herren eines großen ihnen unterworfenen
Gebiets.
§ 4. Immerhin führt uns die Angabe,
daß die alten Preußen sich in der Stuten-
milch auch berauscht hätten, in ein bis
dahin recht vernachlässigtes Gebiet, auf
die Verwendung der M. zu berauschenden
Getränken, auch für unsere ältere Wirtschaft.
Freilich entspricht es ganz und gar nicht dem
älteren Ideal, wenn in der Wirtschaft der heu-
tigen Hirtenvölker der direkte Genuß der
eben gemolkenen Milch, so wie sie ist, kaum
gebräuchlich, zumeist vielmehr geradezu
verpönt ist. Die allermeisten Hirtenvölker
genießen ihre Milch nicht roh und nicht
süß, sondern entweder gekocht oder —
und das tun die allermeisten — gesäuert.
So sind die Herero daran gewöhnt, die
Milch ihrer Herden als Omeire, dh. eine
Sauermilch in alkoholischer Gärung, zu
genießen. In älterer Zeit scheinen auch
wir im Norden Europas, wie noch jetzt
in Finnland und in Island, dünnflüssige
saure M. gehabt zu haben, die solche Hefen
hatte, die alkoholische Gärung bewirkten.
Wenn wir jetzt nur gelegentlich davon hören,
so kann es einfach daran liegen, daß diese
durch die anderen Hefearten verdrängt wur-
den, die überall verbreitet sind, ähnlich wie
die Hefe des Reisweins in China und
Japan keine Weingärung aufkommen läßt.
Aus alter Zeit habe ich jedenfalls eine
Nachricht aus Schottland, also einem für
Überlebsei sehr geeigneten Gebiet, und
die schäumende Buttermilch, die J. G.
Kohl aus dem Bremer Teufelsmoor er-
wähnt, ist vielleicht etwas ähnliches ge-
wesen. Jedenfalls kannte man auch in der
Steiermark so gut wie früher in »Schott-
land die Buttermilch als Dauergetränk
(P. K. Rossegger, pers. Mitt.). Das ganze
Gebiet der Milchwirtschaft ist aber ein
sehr schwieriges, und weil uns geschicht-
liche Daten noch fast ganz fehlen, sind
wir auf den mühsamen Weg der wirtschaft-
lichen Vergleichung ethnographischen und
wirtschaftsgeographischen Materials ange-
wiesen, auf dem Benno Martinys weit-
reichende Forschungen die Bahn gebrochen
haben.
Ed. Hahn Die Haustiere, Leipzig 1898,
S. 77 f. M a r t i n y Die Milch und ihr Wesen,
Danzig 1871, 2 Bde. u. M. Kirne und Girbe (Stoß-
butterfaß und Schüttelbutterfaß), Berlin 1895.
Ed. Hahn.
B. Einzelheiten. § 5. Die Milch
(got. miluks, anord. mjölk, ags. meolc,
altfries. melok, as. miluk, ahd. miluh, zu
verb. anord. mjölka, ags. melcan, fries.
melka, ahd. melchan) war eines der ältesten
und wichtigsten Nahrungsmittel der ger-
manischen Völker: maior pars victus eorum
in lade, caseo, carne consistit (Caesar BG.
VI 22), von den Sueben: maximam partem
lade atqtce pecore vivunt (IV i). Noch
Jordanes berichtet von den Gothi minores:
nam lade aluntur plerique (Cap. 51). Die
Ziege Heidrun bietet aus ihrem Euter den
Helden in Walhall den täglichen Trunk,
König Sigurd Syr ließ seinen Mannen
jeden andern Tag Milch vorsetzen (Wein-
hold, Altnord. Leben 151/52). Außer der
frischen wird auch die gestandene, dicke,
saure Milch, lac concretum, gern gegessen:
Tacitus Germ. 23. Anthimus, de obs. cib. 78
nennt sie melca: oxygala vero graece quod
latine vocant melca [id est lac\ quod ace-
taverit, audores dünnt sanis hominibus esse
aptum, quia non coagulatur in venire (cf.
auch jjiXxoc: Galenus X S. 468). Auch
ahd. rennisal wird die gleiche Bedeutung
haben (Heyne, Hausaltert. II 314). Im
Altnord, heißt die geronnene Milch skyr;
sie wurde besonders in Norwegen gegessen,
während in Island als gewöhnliche Morgen -
und Abendspeise im Sommer der Quark,
der mit süßer Milch begossen wurde,
diente. Da an mehreren Stellen der Sagas
das Skyr als Getränk erwähnt wird, so
müssen hier die Molken darunter ver-
standen sein (Weinhold, Altnord. Leben
144/45). Angels. heißt die gestandene
Milch sür meolc. Eine besondere Art, die
Milch durch Kochen zuzubereiten, oder
sie durch Zusatz von Honig, Wein, Met
oder Salz verdaulicher zu machen, empfiehlt
Anthimus de obs. cib. 75. 76.
Es wird hauptsächlich die Milch der
Kühe, dann auch die der Ziegen (als
Medizin: Anthimus de obs. cib. 75) ge-
nossen, während die Schafmilch fast aus-
schließlich zu Käse und Butter verarbeitet
wurde.
Gefäße zum Melken resp. zum Sammeln
der gemolkenen Milch: ahd. melckubile,
MILZLEIDEN— MINISTERIALEN
225
milchkubili (zu spätlat. cubellus), gellita,
gellida, gelta (zu mittell. galida), melchvaj,
mulktra (zu lat. midctra). Vor dem Genuß
wird die Milch geseiht. Solches Seihgefäß
(colum, colatorium) heißt ahd. siha, ags.
seohhe, anord. sia. Fuhse.
Milzleiden sind wie die Leberleiden
(5. d.) nur aus der Gelehrtenmedizin be-
kannt (mhd. milzsiechtuom) ; auch die
Eröffnung der „Milzader" [zuo dem milz
län) wird später dem Volke geläufig. Des
längeren verbreitet sich Bald's Laeceboc
nach klassischem Vorbild über Milzleiden
(ags. miltewcerce; II 36 — 45; Cockayne,
Leechdoms II 242 ff. ; Leonhardi, Bibl.
d. ags. Prosa VI 72 — Jj), über windigre
äßundenesse, heardnesse unter Empfehlun-
gen von drenc wiß äswollenum mute usw.
ohne heimische volksmedizinische Bei-
mengungen.
M. H ö f 1 e r Dtsch. Krankheitsnamenbuch.
S. 415 f. Sudhoff.
Mimir. § 1. Die zahlreichen, über das
ganze germanische Gebiet verbreiteten
Sagen von dem Wassergeist mit propheti-
schem Blick, deutsche Flußnamen wie
Mimling, schwed. Mimesä neben dem
Mimessjö, bes. die enge Verbindung mit
Odin, als dessen Freund er schon bei
Skalden des 10. Jahrh. erscheint, lassen
vermuten, daß Mimir ein gemeingermani-
sches elfisches Wesen war, das mit der
übernatürlichen Kraft des Wassers in
engem Zusammenhang stand und sich
durch Kunstfertigkeit und Weisheit aus-
zeichnete.
§ 2. Mit der Asenwelt in Zusammen-
hang gebracht ist Mimir nur in nordischen
Quellen. Darnach ist er Hüter des Mimis-
brunnen (s. d.); zu ihm kommt ödinn
tagtäglich, erhält gegen Verpfändung seines
Auges einen Trunk aus dem Gjallarhorn
und dadurch Weisheit (Vsp. 28).
§ 3. Wie die Quelle oft als Haupt des
Flusses begegnet, so erhielt nach einem
Parallelmythus ödinn auch seine Weisheit
von Mimirs Haupte (Vsp. 46; Sigdrm.
13; 14). Aber mit dieser Vorstellung ver-
mischte sich ein andrer weitverbreiteter
Mythus, der auf alten Ritus zurückging,
wonach das Haupt toter Männer sorg-
fältig aufgehoben und in mißlichen Lagen
um Rat gefragt wurde. Hieraus ist die
H o o p s , Reallexikon. III.
Sage vom Tode Mimirs entstanden. Dar-
nach wurde nach dem Krieg zwischen
Vanen und Äsen Mimir dem ver-
geiselten Hccnir als Ratgeber und geistiger
Beistand mit zu den Vanen geschickt.
Als diese aber merkten, daß sie in Hcenir
betrogen seien, töteten sie sowohl diesen als
auch den Mimir, schlugen ihm das Haupt
ab und sandten es den Äsen. ödinn
balsamierte es ein, sprach über ihm den
Zauber, daß es nicht faule, und wandte
sich dann stets zu ihm, wenn er verborgene
Dinge wissen wollte (Heimskr. I 13).
§ 4. In der nordischen Pidrekssaga,
die auf sächsischen Liedern fußt, ist
Mimir der kunstreiche Schmied, der Er-
zieher Siegfrieds. Als Waldgeist (silvarum
satyrus) begegnet er auch bei Saxo gramm.
(I 114), wo er ebenfalls, wie in der pidreks-
saga, im Besitz. eines trefflichen Schwertes
und anderer Kleinodien ist. Mit dem
Mimir der eddischen Dichtung hat dieser
nichts gemein als den elfischen Ursprung.
U h 1 a n d Schriften 6, 197 ff. Müllen-
h o f f DAK. 5, 101 ff. Schuck Studier
I nord. Litt.- och Religionshist. I 128 ff.
E. Mogk.
Mimisbrunnen. § 1. Wie drei mythische
Bäume (Yggdrasill, Laeradr, MJQtvidr),
kennt die nordische Dichtung auch drei
Quellen oder Brunnen an diesen Bäumen.
An dem MJQtvid befindet sich der Mimis-
brunnen, dessen Wächter Mimir ist und
der gespeist wird vom Heifluß GjqII. Aus
ihm schöpft Mimir seine Weisheit, aus
ihm trinkt ödinn jeden Morgen, nachdem
er sein Auge zum Pfände gegeben hat,
in ihm ist Heimdalls Stimme verborgen
(Vsp. 27—8).
§ 2. Durch Snorri ist MJQtvidr mit der
Esche Yggdrasil vermengt und dadurch
der Brunnen unter die eine Wurzel dieses
Baumes gebracht worden. Darnach soll
er sich bei den Reifriesen befinden (SnE.
I 100).
Schuck Studier I 128 ff. E. Mogk.
Ministerialen. A. Deutschland.
§ I. In der fränkischen Zeit werden als
ministerielles Personen bezeichnet, die in
einem Dienstverhältnis stehen, vorzugs-
weise unfreie, daneben aber doch auch
freie Personen. Das Dienstverhältnis,
dem sie angehören, ist zwar eines höherer
15
226
MINISTERIALEN
Ordnung. . Es werden zu den Ministerialen
insbesondere die Inhaber der Hausämter
gerechnet, deren es in den vornehmeren
und größeren Haushaltungen regelmäßig
vier gab, nämlich für den Keller, Schatz,
Stall und die Tafel. Nach ihnen führen
der Schenk, der Kämmerer, der Marschall
und der spätere Truchseß den Namen.
Es kommt auch schon vor, daß die Herren
aus ihren Unfreien eine kriegerische Mann-
schaft ausrüsten.
§ 2. Allein diejenigen, die als Mini-
sterialen in der fränkischen Zeit bezeichnet
werden, bilden doch noch keinen beson-
deren Stand. Ein besonderer Ministerialen-
stand (innerhalb des großen Kreises der
Unfreien) begegnet uns erst in der Zeit
des Deutschen Reiches, und zwar erst etwa
seit dem II. Jahrh. Unter ,,M." versteht
man jetzt Unfreie des Königs und der
Großen, die zu Diensten höherer Art ver-
wendet werden und dafür von anderen
Dienstpflichten und Abgaben im großen
und ganzen frei sind. Als solche höhere
Dienste gelten i. der Dienst in den an-
gesehenen Hausämtern und der in den
angesehenen Ämtern der lokalen Ver-
waltung, 2. der Kriegsdienst zu Roß,
der Reiterkriegsdienst, jedoch mit der
Maßgabe, daß auch die Inhaber jener
Ämter zum Reiterkriegsdienst verbunden
sind. Im Lauf der Zeit erhalten die Mini-
sterialen mehr und mehr ein Lehen, wäh-
rend sie vorher vielfach am Hof des Herrn
ihren Unterhalt fanden. Ihr Lehen heißt
„Dienstlehen", im Gegensatz zum „Mann-
lehen", dem Lehen des freien Vasallen.
§ 3. Die deutsche Bezeichnung für M.
ist (seit dem II. Jahrh. nachweisbar)
„Dienstmann". Die Bildung des neuen
Standes hängt zum großen Teil damit
zusammen, daß seit der karolingischen
Zeit Reiterheere notwendig wurden. Als
sich im 12. Jahrh. ein allgemeiner Ritter-
stand entwickelt, stellen die M. einen
bedeutenden (gewiß den numerisch größe-
ren) Teil desselben dar. Bei dem Ansehen,
das sie genossen, traten oft Freie (auch
freie Ritter) in die Ministerialität eines
Herrn ein. In Süddeutschland unterschei-
det man in der staufischen Zeit zwei Klassen
von unfreien Rittern, eine höhere (mini-
sterielles im engeren Sinn) und eine niedere
(milites). Die Unfreiheit der M. ist in den
verschiedenen Territorien zu verschiedenen
Zeiten erloschen, an manchen Orten schon
in der 2. Hälfte des 13. Jahrh., gelegent-
lich auch erst am Anfang des 15.
S. die Lit. bei G. v. Below, Art. Mini-
sterialität: Handw. der Staatswissen-
schaften, v. Fürth Die Ministerialen. 1836.
0. v. Zallinger Ministeriales und Milites.
1878. Frh. v. Dungern Der Herrenstand
im Mittelalter, 1908. P. Kluckhohn Die
Ministerialität in Südostdeutschland. 1910.
K e ü t g e n Der Ursprung der Ministerialität :
Vtjschr. f. Soz.- u. WG. 1910. E. M o 1 i t o r
Der Stand der Ministerialen vornehmlich auf
Grund sächs., thüring. und niederrheinischer
Quellen. 1912. Vgl. dazu H^Aub in Vtjschr. f.
Soz.- u. WG. 1914, S. 340 ff. AI. Schulte,
Ztschr. d. Savigny-Stiftung, Germ. Abt., Jahrg.
1913, S. 572 ff. G. v. Below.
B. England. § 4. Die Ministerialen
sind in England kein besonderer Stand,
aber sie bilden je nach ihrem Beruf Gruppen,
die aus verschiedenartigen Bestandteilen
zusammengesetzt sind. Ausdrücke wie
Horswealh für den reitenden Boten weisen
auf knechtische Abstammung. Daneben
erscheinen höhergestellte Bauern, soge-
nannte Genossen (geneat), mit Diensten
behaftet, welche die Verwaltung und den
Verkehr der Güter und Grundherrschaften
sicherzustellen bestimmt sind, z. B. Rec-
titudines Sing. Person, sv. geneat (cf. Tiden -
ham, Gutsordnung, Earle Landch. 375).
Im Domesdaybuche wird eine eigne Gruppe
von reitenden Boten und Aufsehern, die
rädenichtas, rädmen, auf vielen Gütern
erwähnt (English Society in the XI Cen-
tury 69 ff.), und in Bischof Oswald von
Worcesters Urkunden werden Pächter
speziell als reitende Boten und Aufseher
benutzt (Maitland, Domesday and beyond,
329, 330). Wieder andere haben mit dem
Hofgehalt und dem persönlichen Dienste
der Großen zu tun. Ein gutes Beispiel
hierfür kann man dem Testament des
^thelings ^Ethelstan, eines Sohnes ^Ethe-
reds IL, entnehmen (Thorpe, Dipl. 557);
er bedenkt mit Vermächtnissen unter
andern seinen Schenken (disc-ßegn), seinen
Knappen (cniht), seinen Schwer tfeger
(swurdhwTta), seinen Jägermeister (heah-
deor-huntd). Vinogradoff.
C. Norden. § 5. Unfreie, die im
MINNETRUNK
227
Hause des Herrn eine bevorzugte Stellung
einnahmen, kannte auch der germanische
Norden, so den bryti (Speisenverteiler),
pjönn (Kammerdiener?) und die weib-
liche deigja (Wirtschafterin?) und seta
(Kammerfrau?) (Gulapingslög 198, Frostu-
pingslög XI 21). Wie für ihre Verletzung
der Herr eine höhere Buße bezog, als für
die Verletzung anderer Unfreier, so mochten
sie zumal in den Häusern von Fürsten
eine bedeutende Rolle spielen. Aus dem
bryti des Königs ist der norwegische ärmafrr
hervorgegangen.
§ 6. Auf der andern Seite zeigt das
Hofzeremoniell, daß innerhalb der könig-
lichen hird die einzelnen Mitglieder be-
stimmte Dienstverrichtungen zu versehen
hatten, so der stallari (Marschall), skenkjari
(Mundschenk), die skutüsveinar (eigentlich
Tischdiener), die kertisveinar (eigentlich
Kerzenknaben). Es liegt nahe, anzu-
nehmen, daß sie ursprünglich Haussklaven
(Ministerialen) waren. In der Tat mag
dies für die Urzeit zutreffen.
§ 7. Allein in der Zeit der Landschafts-
rechte werden diese Posten von freien
Gefolgsleuten bekleidet und ihre Namen
sind zum großen Teil von auswärts im-
portiert. Eine eigene Klasse von Mini-
sterialen, wie sie das mittelalterliche
deutsche Recht aufweist, kennt der Norden
nicht. Der nordgermanische Hirdma3r
ist frei, nicht unfrei, und das nordische
Mannenrecht ein Recht von freien Gefolgs-
leuten, nicht von unfreien Ministerialen.
Den Grund bildet, daß zu der Zeit, wo
der Ordo equestris auch im Norden eine
Rolle zu spielen begann, die Unfreiheit
bereits im wesentlichen obsolet geworden
war. Literatur bei 'Gefolgschaft' 'Gesinde'
'Lehnswesen'. K. Lehmann.
Minnetrunk. § 1. M. ist im altgerm.
Ritus und Recht der Brauch, bei Antritt
des Erbes oder besonderen Festen das
Hörn zu Ehren eines Toten oder der Götter,
später der Heiligen, zu leeren und dabei
dessen zu gedenken, dem der Trunk gilt.
Die nordischen Sagas, die diesen Brauch
in der ursprünglichsten Form überliefern,
haben dafür den Ausdruck mcela fyrir
minni 'zum Gedächtnis das Wort er-
heben' oder erfi drekka (GudrünarhvQt 8).
Nach alter Sitte mußte, selbst noch in
christlicher Zeit, das Hörn verwendet
werden. Während des großen Julgelages,
das der Jarl Päl von den Orkneyen 1135
gab, wurde aus Bechern getrunken; als
man aber zum Minnetrunk überging,
wurde das Hörn genommen (Orkn. Saga
ed. Vigfüsson S. r 14). Auch die Hirdskrä
Königs Magnus lagaboctir bestimmte noch
(13. Jahrh.), daß zur öläfsminni zu Weih-
nachten das Hörn gebraucht werde (NgL.
II 445)-
§ 2. Der Minnetrunk hat seine Wurzel
im Toten- und Ahnenkult. Er begleitete
den rechtlichen Akt der Erbfolge und
mußte erfolgt sein, bevor der Erbberech-
tigte das Erbe des Erblassers antrat. Ein
bestimmter Zeitpunkt, wann dies geschah,
geht aus den heidnisch -germanischen Quel-
len nicht hervor; erst unter Einfluß des
Christentums wurde er auf den 7., vor
allem aber auf- den 30. Tag nach dem
Begräbnis festgesetzt. Die Fagrskinna
berichtet nur, daß es in dem Jahre vor-
zunehmen wäre, in dem der Erblasser ge-
storben sei (S. 44). Das Hörn mußte
ganz gefüllt sein; daher hieß es das füll.
Es wurde um das Feuer getragen und
dann geweiht (Heimskr. I 187) und mußte
ausgetrunken werden. In engstem Zu-
sammenhange mit dem M. stand der
Vortrag einer erfidräpa, eines Lobgedichtes
auf den Verstorbenen bei dessen Toten-
feier. So dichtete Oddr Breidfirdingr eine
Dräpa auf den angesehenen Hjalti bei
dem Erbmahl (Isl. Sog. I 197). Zuweilen
knüpfte sich an den Minnetrunk das Ge-
lübde beim bragarfull, dem vornehmsten
Hörne (Heimskr. I 65; 187); man gelobte,
innerhalb einer gewissen Frist eine Tat
auszuführen.
§ 3. Der Minnetrunk erfolgte aber nicht
nur nach dem Tode einzelner Personen,
sondern auch an Festtagen, besonders am
Julfest. Hier geschah er von allen Teil-
nehmern. Man trank dabei die Minne
verstorbener Verwandter (frcenda ßeira er
heygäir hqfd'u verit ok varu ßat minni
ktßud Heimskr. I 187). Aus diesem
periodischen Minnetrunk hat sich dann
der M. zu Ehren der Götter entwickelt.
Nach den Sagas galt er Odin, um von
diesem Sieg zu erlangen (Heimskr. I 187;
Fms. I 35; 280), oder Thor (ebd. III
15*
228
MISPEL
191) oder NJQrö* und Frey, um Frucht-
barkeit und Frieden zu erhalten (Heimskr.
I 187), oder den Äsen schlechthin (öläfs
S. helg. 1853 S. 102). Auch in Süd-
germanien ist dieser Brauch üblich ge-
wesen. Die Sueben, die Columban im
7. Jahrh. bei dem großen Wuotansgelage
antraf, tranken sicher des Gottes Minne
(J. Grimm, DMyth.4 I 50).
§ 4. Für diese Annahme spricht die
Tatsache, daß wie im Norden auch in
Deutschland der Minnetrunk auf die
Heiligen der christlichen Kirche übertragen
worden ist. Im Norden erzählt die Legende,
daß einst der heilige Martin König öläf
Tryggvason im Traume erschienen sei
und ihn aufgefordert habe, er solle statt
Thors und Odins Minne die Gottes und
seiner Heiligen trinken (Fms. I 280).
Und so gedenken die Quellen aus christ-
licher Zeit öfter der Krists-, Mariu-,
Mikjäls-, ganz besonders häufig aber der
öläfsminne, von der noch um 1300 auf
Island die Verordnung bestand, daß sie
unter Freude und Lustbarkeit gefeiert
werden sollte (Dipl. Island. II 329).
§ 5. In Deutschland war der Minne-
trunk auf Heilige in gleicher Weise ver-
breitet. Man trank die Minne des Erz-
engels Michael, des heiligen Stephanus,
des Martin von Tours, der heiligen Gertrud,
die als Beschützerin der Reisenden und
Friedensstifterin bei Ausfahrten und nach
Beilegung von Streitigkeiten gefeiert wurde.
In Schwaben trank man St. Ulrichsminne
(zum Gedächtnis an den Bischof Ulrich
von Augsburg f 973), in Regensburg
St. Sebastians, selbst Kaiser Karls des
Großen und seiner Söhne Minne wurde
getrunken (Capit. v. J. 789). Ganz be-
sondere Verbreitung hatte der Minnetrunk
auf Johannes den Täufer und Johannes
den Evangelisten; in amore Johannis
bibere begegnet man sehr oft in den alten
Quellen (J. Grimm, DMyth.4 I 49 fr.).
Während aber der Minnetrunk auf Jo-
hannes den Täufer profaner Natur blieb,
hat sich des auf Johannes den Evangelisten
die Kirche angenommen. Die Legende,
Johannes habe ohne Schaden den Gift-
becher ausgetrunken, hat Veranlassung
dazu gegeben, und so wurde die Johannis-
minne die kirchliche Benediktion des
neuen Weines. Diese Weihe, die im all-
gemeinen am Namenstag des Evangelisten,
am 27. Dezember, vorgenommen wurde,
ist ein speziell deutscher Brauch, der auch
nicht zu den stammverwandten germani-
schen Stämmen gedrungen ist.
§ 6. Der profanen Heiligenminne nah-
men sich später ganz besonders die In-
nungen der Handwerker an. Ihre Gilden-
feste wurzeln, wie schon das Wort 'Gilde'
lehrt, in alten Opferfesten, an denen in
heidnischer Zeit der Minnetrunk nie fehlte.
G. Homeyer Der Dreißigste. Abh. der
Berl. Akad. der Wiss. 1864. Zingerle
Johannissegen u. Gertrudenminne. Sitzungsber.
der Wiener Akad. der Wiss. 1862. Franz
Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter
(Freiburg i. Br. 1909) I 286 ff. Gienbech
Menneskelivet og Guderne (Kbh. 1912) 41 ff.
E. Mogk.
Mispel (Mespilus germanica L.). Die M.
ist im Orient zu Hause, sie kam aber früh-
zeitig nach Griechenland, wo sie schon bei
Archilochos und Theophrast unter dem
Namen [x33t:'Aov erwähnt wird. In Italien
war sie nach dem Zeugnis des Plinius (Nat.
Hist. 15, 84) zu Catos Zeit noch unbekannt,
muß aber bald nachher unter ihrem griechi-
schen Namen (mespilum) eingeführt worden
sein. Durch die Römer nach Nordeuropa,
verpflanzt, wurde der Baum im MA. in
Frankreich und Deutschland häufig ange-
baut, so daß er heute mancherwärts halb
verwildert auftritt. Er gehört zu den
Bäumen, deren Anpflanzung im Capitulare
de villis (Kap. 70,. mespilarios) , in zwei
Garteninventaren Karls d. Gr. (mispi-
larios) und im Grundriß des St. Galler
Klostergartens (mispolarius) vorgeschrieben
wird. In Deutschland wurde er ahd. mespil-
boum oder häufiger nespüboum, die Frucht
mespila, häufiger nespila swf. genannt
(Graff 2, 876; Björkman ZfdWortf. 6,
189 f.), mhd. mispel und nespel, nhd. mispel,.
mespel, nesperli; auch in mittelniederdeut-
schen Glossaren begegnet vereinzelt mispel-
böm, mispele (Gallee Vorstud. 217). Die
Angelsachsen haben für die südländische
Obstart einen neuen volkstümlichen Na-
men, opencers, geschaffen, der in der eigen-
tümlichen Gestalt der aus der offnen
Kelchröhre hervortretenden Frucht ihren
Grund hat. Er kehrt in gleicher Form in
den niederdeutschen Mundarten von Ol-
MISZGEBURTEN— MISSUS
229
denburg bis Mecklenburg wieder als äpen-
ärseken, apeneers, -eersken, -ihrßen, -irschen
usw. Die Mispel kommt auch in England
heute mancherorts verwildert vor (Watson
Cybele Britannica I 364. III 424; Compen-
dium 510), was auf häufigeren Anbau in
älterer Zeit schließen läßt. Den nordischen
Ländern ist sie fremd geblieben (über ver-
einzeltes Vorkommen der M. im heutigen
Norwegen s. Schübeier Kulturpflanzen Nor-
wegens 120).
Hoops Waldbäume u. Kulturpflanzen 550.
577. 587. 606; mit weiterer Lit.
Johannes Hoops.
Mißgeburten galten als durch Einfluß
böser Mächte (Eiben usw.) veränderte
Leibesfrüchte oder geradezu als Ergebnis
der Eibminne im Alptraum. Eine ganze
Reihe von einfachen und Doppelmiß-
bildungen begegnen von der Hasenscharte
und Phimose (Nestelknopf) bis zum Mond-
kalb, Wechselbalg und Doppelkopf.
H ö f 1 e r Hdb. d. Gesch. der Med. I S. 476.
Sudhoff.
Mißheirat. Während früher Ehen zwi-
schen Freien und Unfreien verboten waren
(s. Ehehindernisse) oder wenigstens be-
wirkten, daß der freie Teil seine Freiheit
einbüßte (Lex. Sal. 13, 9; 25, 5, 6), kennt
schon die Lex Ribuaria Ausnahmen, so daß
die Ehegatten verschiedenen Standes sind.
In der Folgezeit gilt als die Regel, daß
zwar die freie Frau, die einen Unfreien
heiratet, ihren freien Stand einbüßt, wäh-
rend der freie Mann, der eine Unfreie
heiratet, seinen Stand behält, aber auch
die Frau nicht in denselben hinaufzieht.
Die Ehe ist also eine Ehe zwischen Un-
genossen, eine Mißheirat, bei der
die Frau zwar in der Munt des Mannes
steht, aber nicht seine Genossin ist. Wäh-
rend bei der Ehe zwischen Genossen die
Kinder den Stand des Vaters teilten, galt
für die Mißheirat in Deutschland im all-
gemeinen der Grundsatz, daß das Kind
den Stand erhält, ,,in dem es geboren ist",
also den Stand der Mutter, oder, was ja
regelmäßig auf dasselbe hinauskommt,
daß es ,,der ärgeren Hand folgt". Im
Norden dagegen galt als Regel, daß das
Kind, und zwar nicht nur das eheliche,
sondern auch das Kebskind, dem Stande
des Vaters folgte.
G ö h r u m Die Lehre von der Ebenbürtigkeit
I 109 ff. Koehne Die Geschlechtsverbindungen
d. Unfreien im fränk. Recht 1888. Schröder
DRG.5 315 f., 472 ff. Boden Mutterrecht u.
Ehe 19 ff. S. Rietschel.
Missus. § 1. M. ist in fränkischer Zeit
ein Kommissar, dem eine Angelegenheit
aufgetragen ist, sei es völkerrechtliche
Verhandlung oder eine innerstaatsrecht-
liche Aufgabe (missus de palatio nostro
nämlich regio, missus ducis, missus comitis)
oder ein privater, privatrechtlicher oder
prozessualer Akt (zB. Missus einer — nicht
prozeßfähigen — Partei zu gerichtlichem
Streit oder Auflassung).
§ 2. Seit Karl Martell werden missi
discurrentes zur Beaufsichtigung der lokalen
Gewalten immer häufiger. Karl der Große
hat die Einrichtung von ständigen missi
dominici, m. regales, m. palatini, m. fiscales
(der altdeutsche Ausdruck ist unbekannt;
vielleicht „Königsboten" nach Analogie von
Kesures bodo für Pilatus im Heliand,
,, Fronboten" als m. dominici?) geschaffen
(zuerst erwähnt im Capitulare von 802,
Boretius MGLL. 40 I. Bd. S. 91 ff.). Das
Reich wurde in Bezirke (missaticum,
legatio) mit im Laufe der Zeit wechselnden
Grenzen eingeteilt. Alljährlich sollten
vom Hofe (de palatio, a latere imperatoris)
angesehene Männer geistlichen und welt-
lichen Standes — in der Regel für einen
Bezirk mehrere konkurrierend — ernannt
werden, um mit besonderen Instruktionen
(capitula missorum) versehen etwa vier-
mal im Jahre den Distrikt zu bereisen
und dabei Rechtspflege und Verwaltung
(justitia, disciplina publica, vectigalia) —
das weltliche und geistliche Leben — zu
kontrollieren und Vorkommendenfalls zu
ergänzen und zu berichtigen. Sie hielten
Volksversammlungen ab, Landtage oder
auch bloße Gerichtstage, letztere mit den
Privilegien des Königsgerichts, nament-
lich unter Königsbann, mit dem Rechte
der Billigkeitsjustiz, gegen privilegierte
Personen. Sie hatten ferner auch das
Recht der inquisitio. Dh. einmal das
Recht der inquisitorischenProzeßeinleitung,
amtlicher Forschung nach Verbrechen,
wobei die Rüge des geschworenen An-
gebers Klagewirkung hatte, also den Prozeß
gegen den Bezichtigten herbeiführte. Außer-
230
MISTEL
dem stand ihnen der sonst bloß königsge-
richtliche Inquisitionsbeweis zu, dh. in
Zivilprozessen, hauptsächlich um Eigen,
Giebigkeiten und Eigenleute, ein Befragen
von Gemeindezeugen über die materielle
Wahrheit. Über ihre Amtstätigkeit hatten
die missi im allgemeinen jährlich dem
Kaiser Bericht zu erstatten.
§ 3. Die Einrichtung, die anscheinend
die Stelle des beseitigten Herzogtums durch
ein auf kurze Zeit beschränktes, also nicht-
erbliches, den lokalen Gewalten gegenüber
selbständiges, streng königliches, zentrali-
siertes Beamtentum ausfüllen sollte, begann
schon unter Ludwig I. zu verfallen. Das
Amt geriet in den Einflußkreis der terri-
torialen Gewalten; die jährliche Versendung
nach allen Teilen des Reichs hörte auf,
Regel zu sein. In Deutschland erlosch das
Institut der ordentlichen wandernden missi
schon unter Ludwig dem Deutschen. In
Italien und Westfranzien haben sich die
missi etwas länger erhalten.
§ 4. Neben diesen ordentlichen missi
discurrentes und den ad hoc bestellten
missi erscheinen seit dem 9. Jahrh. im
ganzen fränkischen Reiche ständige,
seßhafte missi, z. T. Grafen, Bischöfe,
denen für einen Bezirk ständig die missa-
tische Gewalt übertragen ist: missi maiores,
m. constituti. Diese sind im Mittelalter
im Pfalzgrafentum, z. T. auch im Stammes-
herzogtum aufgegangen.
§ 5. Eine partikuläre Fortsetzung und
Wiederbelebung finden die missi in den
normannischen und anglonormannischen
iustitiarii itinerantes; in den altkapetingi-
schen officiales, baillivi, den enqueteurs seit
Ludwig IX., den Intendanten insbesondere
Richelieus und Mazarins. So gehört in
seiner Geschichte auch der preußische
Landrat und schließlich auch heute noch
der Oberpräsident, sofern er als Kommissar
der Zentralinstanz tätig wird, hierher. Von
kirchlichen Organen haben namentlich die
päpstlichen Ketzerinquisitoren missatische
Stellung.
G. Waitz DVG. 113 2 115 ff. IIP 441 ff.
IV2 413 ff. und die Register. R. Sohm Die
fränkische Reichs- u. Gerichtsverfassung (1871)
S. 479 ff. H. Brunn er DRG. II 1891!.;
Grundzüge d. DRG.6 67, 43 u. Register, und
Die Entstehung der Schwurgerichte 1872 S. 1 54 f.
R. Schroeder DRG.S S. 137 fr. 512 ff. u.
Register. K. v. A m i r a Recht'S S. 27, 163 f.,
261. A. Heusler Deutsche Verfassungsgesch.
1905 S. 108 f. 128. E. Mayer Deutsche u.
französ. Verfassungsgesch. II 367, I 278. V.
Krause Gesch. des Institutes d. missi dominici
in: Mitteil, des Inst. f. öst. Gesch. -Forsch. XI
(1890) 193 ff. E. D ü m m 1 e r Gesch. d. ostfränk.
Reiches IIP 629. F. Gelpke Die geschicht-
liche Entwicklung des Landralsamtes in der
preußischen Monarchie 1902. J. Ficker For-
schungen z. Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens II
1 18 ff. und 1 ff., 12 ff. P e r t i 1 e Storia del
diritto italiano I 1896 S. 186 ff. 205 228 f.
307 ff. L. M. H a r t m a n n Geschichte Italiens
im MA. III 1 (1908) 15 ff., III 2 (191 1) 9. G.
S a 1 v i o 1 i Manuale di storia del diritto ita-
liano (4 1903) S. 178, 562. E. M a y e r Italien.
Verfassungsgesch. II 353 ff. 13, 75, 298, 307. E.
G 1 a s s o n Hist. du droit et des institutions
de la France II 1884 S. 444 ff., III 1889 S. 340 ff.
P. V i 0 1 1 e t Hist. des institutions politiques et
administratives de la France I (1890) 304 ff.,
II (1898) 362, III (1903) 254 ff., 261. A.
L u c h a i r e Hist. des institutions monar-
chiques . . sous les pr emiers Capetiens 1891 I
S. 201, 219 f.; Manuel des institutions frangaises
1892 S. 543 ff. 553 ff. Fustel de Cou-
langes Hist. des institutions politiques VI
1892 S. 534 ff. A. E s m e i n Cours elementaire
d'histoire du droit francais (1903) S. 66, 353 ff.,
590 ff. J. W. Thompson The decline of
the missi dominici in Frankisch Gaul (Decennial
Publications of the University of Chicago, First
Series, vol. IV) 1903 S. 289 ff. Ch.-V.Lang-
1 0 i s Doleances recueillies par les enqueteurs
de S. Louis et des Capetiens directs, Revue Histo-
rique Bd. 92, 1906 S. 1 ff. R. Holtzmann
Französische Verfassungsgeschichte 1910 S. 178,
201 ff., 205 ff., 394, 396 ff. (auch Literaturl).
P. V i o 1 1 e t Le roi et ses ministres pendant
les trois derniers siecles de la monarchie 19 12
S. 526 ff. W. S t u b b s Consta. Hist. of Eng-
land I 1874 S. 391 f., 604 f., 607. R. G n e i s t
Engl. Verfassungsgesch. 1882 S. 224 f. P o 1 1 o c k
and M a i 1 1 a n d Hist. of Engl. Law a 1898
I 66, 155 f., 170, 200. W. S. Holdsworth
Hist. of Engl. Law I 1903 S. 32 ff., 112 ff.
J. Hatschek Englische Verfassungsgeschichte
1913, Sachregister unter „justice in eyre". P.
H i n s c h i u s System des katholischen Kir-
chenrechts V 1895 s- 449 ff- Schreuer.
Mistel. § I. Ein ,, Mistelzweig" (anord.
mistilteinn, ags. misteltän) ist in der
Baldrsage, wie sie die Isländer über-
liefern, das zauberhafte Geschoß, mit dem
Loki hinterlistig den Helden töten läßt.
Das Motiv ist in den Quellen oberflächlich
MISTEL
231
entstellt infolge falscher Vorstellungen von
der Natur der Mistel: Snorri schildert den
mistüteinn als einen jungen „Baumschöß-
ling" (vidarteinungr), der westlich von Wal-
hall mit den Wurzeln aus der Erde gerissen
wird; nach der Voluspä ist er ein „schlan-
ker, sehr schöner" (mcer ok miqk fagr)
„Baum" (meifrr), der über das Blachfeld
hervorragt (vgllom hccri), also ebenfalls ein
dünnes Bäumchen im Erdboden. (Von
einem Wachsen der Mistel auf einem Baum
oder auf einer Eiche ist in der Voluspä
ebensowenig die Rede wie in der poetischen
Quelle Snorris. Man braucht daher auch
nicht mit Müllenhoff DAk. 5, 10 in dem
meiör eine Entstellung zu vermuten.)
§ 2. Mit diesem botanischen Irrtum hat
man den Anstoß vermengt, den man an
der tödlichen Wirkung des Mistelwurfes
nahm, und man hat geglaubt, beide Un-
begreiflichkeiten zu beseitigen, indem man
die Mistel selbst für ein Mißverständnis
erklärte: das Ursprüngliche sei eine Waffe
gewesen, der auf einen Baum geschleuderte
Speer Odins (Detter PBB. 19, 504) oder
ein Schwert (Niedner ZfdA. 41, 309 u. a.).
Für das Schwert schien der Baldrroman
S a x o s zu sprechen, in dem Baldr durch
ein solches fällt, und weiter der Schwert-
name Mistüteinn; dieser sollte als Pflanzen -
name umgedeutet worden sein. Aber dabei
bleibt der Schwertname M. selbst uner-
klärt. Und die tötende Mistel verliert da-
durch nicht ihr Wunderbares, daß sie un-
ursprünglich sein soll; die Umdeutung einer
schneidenden Waffe zu einer Pflanze als
Todeswerkzeug ist sogar noch wunderbarer
als die Erfindung eines tödlichen Mistel -
wurfs, unbeschadet der botanischen Un-
kenntnis der Isländer, die dadurch nicht
gehindert worden sind, den wunderbaren
Kern des Motivs, den Gegensatz zwischen
der schwachen Pflanze und ihrer mächtigen
Wirkung auf den sonst unverletzlichen
jungen Gott, sicher zu erfassen.
§ 3. Das Mistelwunder der Baldrsage
muß mit dem Mistel- und sonstigen Pflan-
zenaberglauben zusammengestellt werden.
Niedner fand, da der Mistel sonst überall
„eine wohltätige Wirkung beigemes-
sen werde", so müsse sie auch darum als
Todespflanze unursprünglich sein. „Wol-
tätige Wirkung" ist jedoch zweideutig.
Ein Mittel, das die Nachtmahre und andere
geheimnisvolle Schädlinge abwehrt, ist
schwerlich „wohltätiger" als dasselbe Mittel,
das dem Jäger seine Beute sichert, oder
das den Feind tötet. Wenn gerade der
letzte Fall im neueren Volksglauben fehlt,
so beweist das natürlich nichts für den
alten. Der Mistelglaube scheint ursprüng-
lich Epiphytenglaube zu sein (vgl. Frazer
The Golden Bough VII 2, 76 ff.; Feilberg
Jydsk Ordbog unter flyverön u. Valborg
dag). Als solcher wird er beleuchtet durch
die Beschwörung der Ficus religiosa im
Atharvaveda 3, 6: „Wie, o Agvattha, du
die Söhne des Waldbaums, sie besteigend,
dir unterwirfst, so spalte meines Feindes
Kopf nach allen Seiten und siege über ihn"
(Schwartz Idg. Volksglaube 96; vgl. Böht-
lingk Sanskrit-Wb. I, 522; die wörtliche
Übersetzung der Stelle verdanke ich B.
Liebich). Dieses Zeugnis ist wegen seines
hohen Alters urrd seiner engen Beziehung
zum Mistelmotiv der Baldrsage für die Er-
klärung des vorauszusetzenden Mistel-
glaubens wichtiger als die .neueren Meinun-
gen bei Feilberg 1, 320 (flyverön: „da den
ikke vokser pa jorden, har heksene ingen
magt over den"), Müllenhoff DAk. 5, 57,
Frazer aaO. 80, Schuck Studier i nord.
religionshistoria 2, n6f.
§ 4. Daß eine bestimmte Pflanze oder
ein bestimmter Pflanzenteil nötig ist, um
einen Mann zu töten, ist ein auch sonst
vorkommendes Sagenmotiv. 1. Der finni-
sche Held Lemminkäinen fällt durch einen
Schierlingstengel, weil er vergessen hat,
seine Mutter nach dem Zauberspruch auch
gegen diesen Feind zu fragen (Castren
Finn. Myth. 313, K. Krohn in Finn.-ugr.
Forsch. 1905, 83). 2. Isfendiar erschießt
den unverwundbaren Rüstern mit einem
Pfeil, der aus dem Zweig einer bestimmten
fern wachsenden Tamarinde gemacht ist
(Finn Magnussen Lex. myth. 313, Kauff-
mann Balder 161, Frazer I, 104). 3. Der
Regen spendende Geist von Kolelo (bei
den Wadoe in Deutsch -Ostafrika, s. Veiten
Reiseschilderungen der Suaheli 195) war
bei Lebzeiten ein zauberkundiger Dorf-
ältester, dem Waffen und Geschosse nichts
anhaben konnten. Auf den Rat seines
Weibes erlegten ihn die Feinde mit
einem Kürbisstengel (Miß Werner bei
232
MITTÄTERSCHAFT— MOATED MOUNDS
Frazer 2, 312; ähnl. Überlieferungen aus
der Gegend 314). 4. Nach der jüdischen
Schrift Toledoth Jeschua zerbrach das
Kreuzholz unter Jesus, da dieser alles Holz
beschworen hatte. Aber Judas lieferte aus
seinem Garten einen großen Kohlstengel,
und daran wurde Jesus gehenkt (K. Hof-
mann in Germania 2, 48, Bugge Studien 47 ;
ähnliches aus Ungarn und Griechenland
bei Dähnhardt Natursagen 2, 209).
§ 5. Unmittelbarer Zusammenhang einer
dieser Überlieferungen mit der Baldrsage
ist nicht nachzuweisen. Die Frau als Ver-
räterin, die Nr. 3 besonders eng an die
Baldrsage heranzurücken scheint, ist ein
weit verbreitetes Motiv (vgl. v. Sydow
Jätten Hymes Bägare 34). In einer Auf-
zeichnung des finnischen Liedes ist der
Täter ein blinder Greis. Den nördlichen
Stoffen ist die Sorge und Fürsorge für den
Getöteten gemein, während die südlichen
mehr für den oder die Gegenspieler Partei
nehmen. Doch erinnert das Beschwören
der Hölzer in 4 an das Vereidigen der
Natur durch Frigg. Merkwürdig ist, daß
man in Deutschland und England die
Mistel für Christi Kreuzholz gehalten hat
(Bugge Studien 50). So viel geht aus den
Parallelen mit Deutlichkeit hervor, daß das
Töten mit der Mistel ein Wandermotiv ist,
das nicht nur in Island und dem nördlichen
Skandinavien nicht einheimisch, sondern
vermutlich außergermanischen Ursprungs
ist, ein Fall, der ja bei vielen Motiven der
nordischen Göttersage nachweislich vor-
liegt. Gustav Neckel.
Mittäterschaft. § 1. Die M. muß aus
allgemeinen Gründen schon sehr früh als
Form der Verbrechensbegehung anerkannt
worden sein. Denn hier war im Gegensatz
zu den Fällen der Teilnahme im engeren
Sinn die Beteiligung der mehreren Per-
sonen augenfällig. Andererseits bestanden
allerdings Schwierigkeiten der Auffassung,
wenn der Erfolg, wie zB. bei Tötung, ein
einheitlicher war. Die Grundsätze, nach
denen man Mittäter zur Verantwortung
zog, ergeben sich in Übereinstimmung mit
dem nur im Norden reicheren Quellen-
befund aus den allgemeinen Grundlagen
des germanischen Strafrechts. Soweit es
sich nur um Delikte handelte, die lediglich
einen Bußanspruch nach sich zogen, im
Sinne eines Schadenersatzes, konnte dieser
Schadensersatz grundsätzlich nur einmal
gefordert werden. Die M. aber kam trotz-
dem darin zum Ausdruck, daß alle Mit-
täter dem Verletzten solidarisch hafteten,
dh. daß von jedem die ganze Summe verlangt
werden konnte, wenngleich die Zahlung
durch einen die Schuld tilgte und so die
übrigen befreite. Nach langobardischem
Recht können sich die Mittäter zur Buß-
zahlung vereinigen (se insimul adunare).
Sofern jedoch Friedlosigkeit oder eine
positive öffentliche Strafe Folge des Ver-
brechens war, traf diese alle Mittäter.
§ 2. Die Frage, wer im einzelnen Fall
als Täter (ags. handdceda) zu gelten habe,
wurde in den Rechten verschieden be-
antwortet. So bestimmt z. B. das schwe-
dische Recht, daß bei einem Totschlag
drei Personen als Täter belangt werden
können, nämlich einer als wirklicher oder
„Tattöter" (aschw. sandbani, ags. dcedbana),
einer als „Halttöter" (aschw. haldsbani),
der den Getöteten „unter Spitze und
Schneide" hielt, und einer als „Rattöter"
(aschw. räßsbani, ags. rcedbana), der ihn
zum Tode riet. Das dänische Recht ge-
stattet nur einem ,, Todessache zu geben".
Den übrigen Mitbeteiligten mag man
„Folgesache" oder „Wundensache" oder
„Ratsache" geben. Einen kann man auf
Island „zum Totschläger wählen" [kjösa
tu veganda). Nach anderen Rechten kann
man so viele als Töter benennen als der
Getötete Wunden oder Schlagspuren auf-
weist. Die über diese Zahl hinausgehenden
Teilnehmer an der Tötung werden ent-
weder nur als Gehilfen betrachtet oder
gehen gar leer aus, eine Inkonsequenz, die
im Bestreben schematischer Fassung der
Tatbestände und im Erfolgsgedanken ihre
ausreichende Erklärung findet. Wie der
typische Fall des Totschlags werden auch
sonstige in Mittäterschaft begangene De-
likte behandelt worden sein.
Brunner RG. II 565 ff. W i 1 d a Straf-
recht 609 ff. Brandt Retshistorie II 57 f.
Matzen Strafferet 59 ff. Nordström
Bidrag II 327. v. A m i r a Rechts 235. Obl.-R.
I 178 f. 711 f.; II 208 ff., 847 f. v. Schwerin.
Moated Mounds sind eine Art von Erd-
schanzen, die sich besonders in England
und in der Normandie häufig finden. Eine
MOENUS— MOHN
233
solche Schanze besteht aus einem künst-
lich hergestellten Erdhügel, mit dem eine
äußere Umzäunung verbunden ist. Das
Ganze wird von einem Graben umgeben,
an dessen äußerem Rande sich ein Erdwall
befindet, während der Graben auch den
Erdhügel von der äußeren Umzäunung
trennt. Es war kein Mauerwerk vorhanden,
aber durch ausgedehnte Verwendung von
Holzpalisaden wurde das Ganze zu einer
verteidigungsfähigen Festung und Wohn-
stätte. Die moated mounds in Groß-
britannien, die man früher für die Sitze
der angelsächsischen Fürsten oder Stam-
meshäuptlinge hielt, gelten jetzt allgemein
als die befestigten Wohnsitze der nor-
mannischen Grundherren, die sich nach
der Normannischen Eroberung im Lande
ansiedelten und eines verteidigungsfähigen
Sitzes bedurften, der leicht hergestellt
werden konnte, sie aber schützte gegen
Angriffe von seiten der Bevölkerung. In
der Normandie selbst stellen sie die
Festungen der Barone dar, von deren Un-
abhängigkeit und ungestümem Wesen wir
aus den Anfängen Wilhelms des Eroberers
lesen. Der Teppich von Bayeux hat uns
Darstellungen von vielen dieser Burgen
aus Erde und Holz erhalten, und wir
sehen dort, daß der Hügel selbst, in der
Normandie motte genannt, von einem fest-
gefügten Burgturm aus Holz gekrönt wurde,
der mittels einer hölzernen, den Graben
überspannenden Zugbrücke zugänglich war.
Auch die äußere Umzäunung wurde durch
Palisaden geschützt. G. Baldwin Brown.
Moenus, so bei Plinius und Tacitus,
Moenis bei Mela, ist der Name des Mains
im Altertum. Er deckt sich formell mit
ir. möin, mäin 'Kostbarkeit, Schatz', urspr.
'Tauschobjekt', hat aber eher die Be-
deutung 'der Wechselnde, Veränderliche'
oder 'der Trügerische, Schädigende'; vgl.
ua. asl. mena 'Wechsel, Änderung' und
germ. *maina- 'Trug, Schaden, Unheli,
trügerisch, falsch, schädlich'. Zu dem
Keltischen stimmen die slawischen Fluß-
namen poln. Mien, Mianka; s. R o z w a -
d o w s k i Almae matri Jagellonicae 6
(des Sonderabdrucks).
Ahd. heißt der Main noch Motu; der
keltische Diphthong oi ist hier noch er-
halten, ein Zeichen, daß der Name ins
Germanische aufgenommen wurde, nach-
dem in diesem idg. oi schon zu ai geworden
war und jedenfalls später als der Name
der Boii; s. Boihaemum. R. Much.
Mohn (Papaver). § 1. Der heutige
Gartenmohn (Papaver somniferum!^.)
kommt wildwachsend nicht vor und ist
auch prähistorisch nicht nachgewiesen; er
ist höchstwahrscheinlich durch Kultur aus
P. setigerum DC. abgeleitet, der im ganzen
Mittelmeergebiet, besonders in Spanien,
Algier, Korsika, Sizilien, Griechenland und
Zypern, wild wächst. Wahrscheinlich hat
die Mohnkultur irgendwo im Mittelmeer-
gebiet ihren Anfang genommen.
§ 2. In Ägypten und Palästina scheint
die Pflanze in älterer Zeit unbekannt gewesen
zu sein. Ihr Anbau wird hier zuerst in der
Zeit der Römerherrschaft bezeugt. Seit-
dem ist der Mohn aber gerade in Ägypten
zur Gewinnung von Opium sehr viel gebaut
worden. Auch* in China, wo Papaver setige-
rum fehlt, ist der Mohnbau erst in jüngerer
Zeit eingeführt worden. Älter ist er in
Indien.
§3. In Europa war die Pflanze schon
sehr frühzeitig Gegenstand der Kultur. Die
griechische Stadt Sikyon führt in Hesiods
Theogonie den Namen Mekone 'Mohn-
stadt' (Hehn6 306 --= 8 316), und auf den
Münzen zahlreicher griechischer und unter-
italischer Städte findet sich Mohn abge-
bildet (Neuweiler Prähist. Pflanzenreste
51 f.). In den Pfahlbauten Oberitaliens und
der Schweiz wurde der Mohn schon zur
Steinzeit sehr gewöhnlich angebaut, und
zwar in einer Form, die noch Papaver
setigerum näher steht. Mohnsamen sind,
zum Teil in ungezählten Mengen, aus den
neolithischen Kulturschichten von Steck-
born (Bodensee), Niederwil (Thurgau),
Robenhausen (Pfäffikersee), Wauwil, Bal-
deggersee und Oberkirch - Sempachersee
(Kt. Luzern), Burgäschi (bei Solothurn),
Moosseedorf (Berner Mittelland), St. Blaise
(Neuenburger See) und Lagozza (Ober-
italien) zutage gekommen. Der Bronzezeit
gehören Funde von Mörigen am Bieler
See und von Mistelbach in Niederösterreich
an (Neuweiler aaO. 51). Aus Robenhausen
liegt ferner eine Mohnkapsel sowie ein
Kuchen von verkohlten Mohnsamen vor,
der aus Tausenden kleiner, zu einer Masse
234
MÖHRE
zusammengebackener Sämchen besteht.
Mohnsamen werden in Süddeutschland ja
noch heute vielfach auf Backwerk gestreut.
In erster Linie aber wurden sie wohl schon
in vorgeschichtlicher Zeit zur Ö 1 g e w i n -
n u n g benutzt. Auch die berauschenden
und einschläfernden Eigenschaften der
Samen und des daraus gewonnenen Öls
sind den Pfahlbauern vielleicht nicht ent-
gangen. Die Art der Verwendung sowie die
Häufigkeit des Vorkommens und die Menge
der gefundenen Mohnsamen zeigen jeden-
falls, daß wir es hier mit einer wichtigen
Kulturpflanze der Pfahlbauern zu tun
haben.
§ 4. Daß der Mohn auch den I n d o -
germanen schon in sehr früher Zeit
bekannt war, zeigt die Verbreitung des
alten Mohnnamens, den das Ger-
manische mit dem Griechischen und den
baltisch -slawischen Sprachen gemein hat:
griech. jxv;xu>v, dor. txaxwv; akslaw. makü;
apreuß. moke. In den german. Spra-
chen erscheint er in zwei Formenreihen
mit dem Wechsel h : g nach dem Verner-
schen Gesetz: 1. urgerm. *mehan-, mhd.
mähen, man, nhd. Mohn; and. mäho swm.,
mnd. man, nnd. man; mndl. maensaet,
nndl. maankop; 2. urgerm. *majan-
(*mejan- ?), ahd. mago swm., mhd. mage,
nhd. (obd.) mägsame; and. magosämo,
magonhövut (Gallee Vorstud. 202) ; aschwed.
valmughi, valmoghi, nschwed. vallmo, dial.
volmoga; adän. walmuce, ndän. valmue;
norw. mue, valmoe, vallmoog (Nemnich
Polyglotten -Lex. 2, 848; Falk-Torp 1346;
val- gehört zu germ. *walha- 'Betäubung').
Im Englischen fehlt ein entsprechender
Name; statt dessen haben wir ags. popig, ne.
poppy, aus lat. papäver; aber die Überein-
stimmung der andern germ. Sprachen macht
es sicher, daß der Name ursprünglich auch
im Angelsächsischen vorhanden war und hier
durch das lat. Lehnwort verdrängt wurde
(ähnlich wie der alte Hafername im Engl,
durch ags. äte, ne. oats verdrängt ist; vgl.
'Hafer' 31).
§ 5. Archäologisch ist der Mohn außer-
halb des zirkumalpinen Kulturgebiets in
Mittel- und Nordeuropa bisher zufällig
nicht nachgewiesen. Im 9. Jahrh. wird uns
sein Anbau durch das Capitulare de villis
und den Hortulus des Walahfrid Strabo
bezeugt (v. Fischer-Benzon Altd. Garten-
flora 64 f. 183. 187 f.). Daß der Mohnbau
in Deutschland aber schon lange vor dieser
Zeit getrieben wurde, wird außer durch das
Vorhandensein des alten idg. Namens noch
durch den Umstand bewiesen, daß die alt-
deutsche Namensform mähon ins Vulgär-
latein übergegangen ist: sie begegnet als
mahonus, mahunus, manus in zahlreichen
Glossen und lebt als mahon auch im
Französischen weiter (Schrader Reallex.
546).
§ 6. In Dänemark wird der Mohn (wal-
muce) zuerst in dem Heilkräuterverzeichnis
des ca. 1244 gestorbenen Henrik Harpe-
streng erwähnt (Schübeier Kulturpflanzen
Norwegens 166).
De Candolle Ursprung d. Kulturpflanzen
503 ff. Buschan Vorgeschichtl. Botanik 245 ff.
H o o p s Waldbäume u. Kulturpflanzen im germ.
Altertum 297 f. 333 f. 338. 350. 474 f. 651.
Neuweiler Prähist, Pflanzenreste Mittel-
europas 50 ff. Johannes Hoops.
Möhre, Mohrrübe (Daucus carotah.).
§ I. Ein Fund von unverkohlten Möhren-
samen aus dem steinzeitlichen Pfahlbau
von Robenhausen in der Schweiz kann
nicht mit Sicherheit als altertümlich in
Anspruch genommen werden (Heer Pflan-
zen der Pfahlbauten 22; Neuweiler Prä-
histor. Pflanzenreste 79). Doch haben wir
einen alten germanisch.- slawi
sehen Namen der Mohrrübe
der auch im Griechischen wiederkehrt: ahd
mor(a)ha f., mhd. morhe, morhe, nhd. Möhre
Mohrrübe; mnd. more, morwortel, nnd
moorwuttel (Ostfriesland), ?norröw (Alt
mark); mndl. more; ags. more, moru f. aus
*morhe, *morhu, ne. more (selten) 'Möhre'
adän. morce, jüt. morod, aschwed. mora,
nschwed. morot 'Möhre' (mit Falk-Torp
EWb. sv. morkel die nord. Namen aus dem
Mittelniederdeutschen abzuleiten, liegt kein
zwingender Grund vor); — nslow. serb.
czech. mrkva 'gelbe Rübe', russ. morkovi,
bulg. morkoui dass.; griech. ßpaxava neutr.
plur. 'wildwachsendes Gemüse' ('xa a^pia
Xa/ava' Hesych), aus *mrkdnä (Prellwitz
EWb. 2 83; Zupitza Germ. Guttur. 135;
Boisacq DEt. 131).
§ 2. Die Möhre ist also den Germanen
schon vor der Lautverschiebung bekannt
gewesen; man kann höchstens zweifeln, ob
MONATE
235
die Pflanze, die wildwachsend in ganz
Europa vorkommt, in prähistorischer Zeit
schon angebaut wurde. Ags. more kann
außer 'Mohrrübe' auch jede beliebige Wur-
zel bedeuten, wie umgekehrt die Mohrrübe
in Nordwestdeutschland schlechthin wortcl,
wuttel, dh. 'Wurzel', in Norwegen gulerod
'gelbe Wurzel' genannt wird. Aber ange-
nommen selbst, urgerm. * murhö, *murhö~n,
idg. *mfkä, *mrkön hätte ursprünglich
'Wurzel' im allgemeinen bedeutet, so ist
es doch recht unwahrscheinlich, daß ein
uralter, den germanischen und slawischen
Sprachen gemeinsamer Name Jahrtausende
lang übereinstimmend an derselben wild-
wachsenden Pflanze haften geblieben wäre,
wenn man nicht schon in der Urzeit gewußt
hätte, daß die ursprünglich dürre und
holzige Wurzel auf kultiviertem Boden
fleischig, süß und gelb oder rot wird. Noch
entschiedener müßte man auf uralte Kultur
der Möhre bei den Germanen schließen,
wenn die slawischen Wörter, wie Miklosich
(EWb. 192 sv. merky) und Kluge (EWb.?)
annehmen, eine altertümliche Entlehnung
aus dem Germanischen wären.
§ 3. In Karls d. Gr. Zeit empfiehlt das
Capitulare de villis Kap. 70 carvitas (für
caroitas oder cariotas) zum Anbau. Albertus
Magnus erwähnt die Möhre unter dem Na-
men daucas. In Dänemark erscheint sie
als morce im Heilkräuterverzeichnis des um
1244 gestorbenen Henrik Harpestreng.
Heute wird sie überall in Mittel- und Nord-
europa bis nach Finmarken hinauf gebaut
(Schübeier Kulturpflanzen Norwegens 96.
166). — S. 'Pastinak'.
v. Fischer-Benzon Altdeutsche Garten-
flora 116 f. Hoops Waldbäume u. Kultur-
pflanzen im gertn. Altertum 466. 600; mit
weiterer Lit. Johannes Hoops.
Monate. § 1. Die Monate als solche
hatten für die Germanen lange Zeit nur
geringe Bedeutung, da sie Zeitangaben
nach den Jahreszeiten, nach Naturereig-
nissen und Wirtschaftsvorgängen vorzogen.
Infolge davon drangen weder die lateini-
schen noch bestimmte, überall verstandene
einheimische Namen durch, entstanden
vielmehr zahlreiche landschaftlich ver-
schiedene Monatsnamen. Den daraus er-
wachsenden Übelständen suchte Karl
der Große durch die Einführung einer
für sein Reich gültigen deutschen
Namensreihe abzuhelfen (Einhard,
Vita Karoli c. 29). Die von ihm vorge-
schriebenen Monatsnamen sind folgende:
1. Wintarmanoth, 2. Hornung, 3. Lentzin-
manoth, 4. Ostarmanoth, 5. Winnemanoth,
6. Brachmanoth, 7. Hewimanoth, 8. Aran-
manoth, 9. Witumanoth, 10. Windume-
manoth, II. Herbistmanoth, 12. Heilag-
manoth.
Man vermag nicht zu sagen, inwieweit
diese Namen bereits volkstümlich waren,
oder welche von ihnen etwa erst von dem
Kaiser selbst erfunden worden sind. Jeden-
falls hat dieser sein Ziel nicht dauernd
erreicht; die lateinischen Monatsnamen
behaupteten sich und daneben in den ver-
schiedenen deutschen Landschaften ver-
schiedene deutsche Benennungen. Doch
sind die von Karl gebotenen Namen
immerhin von Bedeutung geblieben. Im
15. Jahrh. galten gemeindeutsch folgende
Namen, die dann durch die Kalender,
insbesondere den des Regiomontanus (seit
1473), zu dauernder Geltung gelangten:
1. Jenner, 2. Hornung, 3. Merz, 4. April,
5. Mei, 6. Brachmond, 7. Heumond,
8. Augstmond, 9. Herbstmond, 10. Wein-
mond, 11. Wintermond, 12. Christmond.
§ 2. Im Lauf der Zeit setzten sich
indessen die lateinischen Be-
nennungen als die kosmopolitischen
mehr und mehr durch; doch sind wenig-
stens einige jener alten Namen noch
heute in der Schweiz und in Österreich
üblich. Zu bemerken ist, daß der August
(dialektisch Äugst) nicht selten auch den
September in sich begreift, in welchem
Falle dann die beiden Monate als erster
und anderer August unterschieden werden.
Ähnlich bezeichnet man September, Ok-
tober, November auch als ersten, zweiten
und dritten Herbstmonat. Auf die in ein-
zelnen Gegenden vorkommenden dialek-
tischen Monatsnamen kann hier nicht
eingegangen werden; man findet sie in den
Glossarien zu den chronologischen Hand-
büchern verzeichnet. Speziell haben
darüber gehandelt W e i n h o 1 d Die
deutschen Monatnamen (Halle 1869) und
G a c h e t Recherches sur les noms des
mois et des grandes fetes chretiennes in dem
Compte rendu de la commission de
236
MONDDÄMONEN— MONDSEE-GRUPPE
Vhistoire III e serie, t. VII (Brux. 1865)
p. 383 ff. Vgl. Grimm Gesch. d. d. Spr.
I 78 ff. Fr. V o g t Mitteil. d. schles. Ges.
f. Volksk. 9, 1 ff. 29 fr. Siebs Hornung,
ebd. 11 (1904).
§ 3. Das nordische Jahr fing mit
dem 14. Oktober an. Die folgende Auf-
zählung beginnt mit dem bei uns üblichen
Jahresanfang, selbstverständlich aber reicht
der erste Monat vom 14. Januar bis zum
14. Februar. Die Namen sind folgende:
Altisländisch: 1. ^orri, 2. Göi,
3. Einmänudr, 4. Sädtid, GaukmänuoV,
5. Eggtld, Stekktld, 6. SelmänucV, Söl-
mänudr, 7. Heyannir, 8. Kornskurdar-
mänu3r, 9. Haustmänudr, 10. Gormän-
u6V, 11. Frermänudr, 12. HrütmänuoV
(SnE. 1, 510).
Norwegisch: 1. Torre, 2. Gjö,
3. Krikla, Kvine, 4. und 5. Voarmoanar,
6. und 7. Sumarmoanar, 8. und 9. Haust-
moanar, 10. und II. Vinterstid, 12. Jöle-
moane, Skammtid.
Schwedisc hn.Thorre, Thorrmanad,
2. Göja, Göiemänad, 3. Thurrmanad,
4. Värant, Varmänad, 5. Mai, 6. Mid-
sommar, 7. Hömanad, 8. Skortant, Skörde-
mänad, 9. Höstmanad, 10. Slagtmanad,
Blötmanad, 11. Vintermanad, 12. Jül-
manad.
Dänisch: 1. Glugmaaned, 2. Göie,
Blidemaaned, 3. Tordmaaned, Tormaaned,
4. Faaremaaned, 5. Mai, Mejmaaned,
6. Skjärsommer, Sommermaaned, 7. Or-
memaaned, 8. Höstmaaned, 9. Fiske-
maaned, 10. Sädemaaned, Ridmaaned,
11. Slagtemaaned, 12. Juulemaaned, Christ -
maaned (Weinhold S. 23 ohne Quellenan-
gabe).
Über die Monate der Angelsachsen siehe
Zeitmessung.
Übrigens erlitten auch die lateinischen
Monatsnamen im Mittelalter mehrfache
Umgestaltungen. So begegnet z. B. schon
früh für Malus die Form Madius oder
Magius und Agustus für Augustus. Da-
neben kommen ganz eigentümliche, von
Festen oder landwirtschaftlichen Verrich-
tungen hergenommene Namen vor, wie
mensis Plutonis oder purgatorius für Fe-
bruar, mensis novarum für April, mensis
Mariae für Mai, mensis magnus für Juni,
mensis fenalis für Juli, mensis messionum
für August u. dgl. F. Rühl.
Monddämonen. § 1. Der weit ver-
breitete Glaube, daß Mond und Sonne
bei einer Verfinsterung von bösen Luft-
geistern angegriffen werden (vgl. Lubbock,
Entstehung der Zivilisation S. 192; Tylor,
Anfänge der Kultur I 324 ff.), ist auch
den Germanen eigen. Man wähnte diese
Unholde in Wolfsgestalt und meinte, durch
Geschrei und allerlei Lärm, namentlich
mit metallenen Gegenständen, sie von
ihrem Vorhaben abzuschrecken. Wie der
Indiculus superstitionum gegen diesen heid -
nischen Brauch (quod dicunt lvince luncü),
so eifern auch der heilige Eligius, Burchard
v. Worms, alte Homilien, Bußordnungen
gegen ihn (J. Grimm, DM.4 H 589 f.).
In alten Kalendern werden Mond- und
Sonnenfinsternis angedeutet, indem ein
Drache das Gestirn im Rachen hat (Mone,
Untersuchungen zur Gesch. d. teutschen
HS. 183). Noch heute lärmen in ver-
schiedenen Gegenden die Bauern bei ein-
tretender Mond- oder Sonnenfinsternis.
§ 2. Auch die SE. (I 58; II 259) be-
richtet von einem Man agarmr , .Mondwolf",
der einst den Mond verschlingen und den
Himmel mit Blut bespritzen werde. Dar-
nach ist er der Sohn eines Riesenweibes,
das Dämonen in Wolfsgestalt im Jarnvio*
'Eisenwalde' hegt; er nährt sich vom
Fleische toter Menschen. Allein dieser
Name ist nur gelehrtes Machwerk des Ver-
fassers der SE., der das tungl seiner Quelle
(Vojuspä 40) als Mond aufgefaßt hat,
während es 'Gestirn, Sonne' bedeutet,
denn was hier berichtet wird, geht auf den
Verschlinger der Sonne. Ebensowenig darf
Hati, wie vielfach angenommen wird, als
Monddämon aufgefaßt werden, da nur
der Überarbeiter der SE. ihn mit dem
Monde in Zusammenhang bringt, während
alle andern Quellen ihn nur als Sonnen -
dämon (s. d.) kennen (s. PBBeitr. 6, 526 f.).
E. Mogk.
Mondsee- Gruppe. § 1. Mit diesem
Namen bezeichnet man, nach A. Götze,
die spätneolithische bzw. kupfer-
zeitliche Keramik der ostalpinen Pfahl-
bauten (im Mondsee. Attersee, Laibacher
Moor), die sich durch ihre oft sehr tief
eingestochenen und weiß ausgefüllten
MONDZIRKEL
237
Ornamente sowie durch die eigentümlichen
Formen der letzteren, die in den einzelnen
Lokalitäten allerdings auch wieder ziem-
lich verschieden sind, sowie endlich durch
die Formen der Gefäße selbst, kennzeichnet
und besonders von anderen, meist älteren
Gruppen der Bandkeramik (s. d.) deutlich
abhebt. Charakteristisch für den Zierstil
dieser Gruppe ist, im Unterschied von der
ringsumlaufcnden, aus gleichartigen Ele-
menten bestehenden Dekoration der eigent-
lichen Bandkeramik, das Fehlen solcher
Bänder, vor allem auch des Spiralbandes
und das Auftreten isolierter Ornament-
figuren in Umrahmung oder ohne solche,
zuweilen in metopenartiger Gliederung.
§ 2. Diese Gruppe reicht vom Quell -
gebiet der Bosna (wo sie dicht neben der
den Umlaufstil ausgezeichnet vertretenden
Keramik von Butmir, aber räumlich
scharf von dieser getrennt, vorkommt)
über Slawonien und die Ostalpen hin-
weg bis Nordböhmen und Westdeutsch-
land und hat weiteren deutlichen An-
schluß nach N. an die Keramik mega-
lithischer Gräber Dänemarks, nach S.
an einzelne Erscheinungen der mykeni-
schen Vasenmalerei Griechenlands. Na-
mentlich aber zeigt die keramische Dekora-
tion aus dem Mondsee manchmal bis ins
Kleinste gehend Übereinstimmung mit dem
Zierstil der Tongefäße aus der Kupfer -
bronzezeit Cyperns. Da mit der Keramik
der M.-Gr. in den Ostalpen und weiterhin
auch andere Steinbeilformen, Siedelungs-
arten und wirtschaftliche Grundlagen ver-
knüpft sind, darf man sie wohl einem
andern Volkselement zuschreiben, als den
Besitzern der Bandkeramik im engeren
Sinne, und jenem mit großer Wahrschein-
lichkeit nordische Herkunft beimessen,
ja das Erscheinen jener Gruppe als Glied
einer von Südskandinavien bis an das
östliche Mittelmeer reichenden Wirkungs-
kette auffassen. Die lokalen Verschieden-
heiten innerhalb der M.-Gr., so zwischen
der Keramik der oberösterreichischen Pfahl-
bauten einerseits, der Laibacher, slawoni-
schen und bosnischen andererseits, deuten
auf zeitliche Unterschiede, die noch nicht
genügend festgestellt sind.
M. Much Die Kupferzeit in Europa 2, Jena
1893. A. Götze ZfEthn. 1900, 272 f. M.
H o e r n e s Jahrb. d. k. k. Zentr.-Komm. 3.
(1905), 31—45. M. Hoernes.
Mondzirkel. § i. Die Berechnung des
Osterfestes beruht auf einem Mondjahr.
Ein Mondjahr zerfällt in 12 Monate
(lunationes) von abwechselnd 30 und
29 Tagen; es zählt 354 Tage. Um nun
Mondjahr und Sonnenjahr miteinander
auszugleichen, so daß nach einem von
dem Athener Meton erfundenen Zyklus
19 gebundene Mondjahre gleich 19 Sonnen-
jahren seien, wird von Zeit zu Zeit ein
Mondmonat von 30 Tagen eingeschaltet,
so daß dann das Mondjahr 384 Tage zählt.
Ein solches Jahr heißt Mondschalt-
jahr (annus embolismalis) . Schaltjahre
sind das 3., 6., 8., II., 14., 17. und 19. Jahr
des Zyklus. Ein Metonischer Zyklus hat
also 235 Mondmonate. Die einzelnen
Lunationen werden nach dem Mo-
nate des julianischen Kalenders benannt,
in dem sie enden. Die sechs ersten
Schaltmonate (am 2. Dezember, 2. Sep-
tember, 6. März, 4. Dezember, 2. No-
vember und 2.. August beginnend) haben
30, der letzte, der am 5. März beginnt,
29 Tage. Die Schalttage der 19 julianischen
Jahre schob man als Mondschalt-
tage [dies embolismales) in die im
Februar beginnende Märzlunation der ju-
lianischen Schaltjahre ein. Die einzelnen
Tage des Mondmonats werden als luna
I, II usw. bezeichnet; als Vollmondstag
gilt luna XIV.
§ 2. Den 19jährigen Zyklus nennt man
Mondzirkel. Er läuft in ununter-
brochener • Folge durch die ganze Zeit-
rechnung und beginnt im Abendlande
rechnungsmäßig mit dem Jahre I v. Chr.
Im Mittelalter unterscheidet man diese
Form des Mondzirkels als cyclus decemno-
venalis von dem cyclus lunaris, dessen sich
die Byzantiner bedienen und der ungefähr
3 Jahre später anfängt. Die Zahl, welche
die Stelle eines Jahres in dem Mondzirkel
angibt, heißt goldene Zahl (numerus
aureus oder lunaris). Man findet sie, in-
dem man I zu der Jahreszahl addiert und
durch 19 dividiert. Der Rest ist der Mond-
zirkel. Bleibt kein Rest, so ist der Mond-
zirkel 19. Da nach Verlauf eines Mond-
zirkels die Mondphasen wieder an den-
selben Tagen eintreten, so kann mit seiner
238
MOORLEICHEN
Hilfe das Mondalter für jedes Datum
berechnet werden. Vgl. Ostern.
F. Rühl.
Moorleichen. § i. Unter dem Schlag-
wort ,, Moorleiche" hat zuerst J. Mestorf
eine Anzahl menschlicher Leichen beschrie-
ben, die seit der Mitte des 18. Jahrhs. in
Torfmooren Nordeuropas gefunden worden
waren, und deren Erhaltungszustand, Fund-
verhältnisse und Beifunde den Schluß
nahelegten, daß sie nicht erst in jüngerer
oder jüngster Zeit ins Moor geraten waren.
§ 2. Ihr Fundbereich beschränkt
sich bis jetzt auf Jütland (16 Funde), Fünen
(i), Falster (2), Schleswig (7), Holstein (4),
Nordhannover (18), Oldenburg (2), Hol-
land (5); dazu kommt ein einzelner Fund
aus Irland. Die Verbreitung der Moor-
leichenfunde entspricht also kei-
neswegs der der Moore.
§ 3. Der Erhaltungszustand,
der in den Museen von Kopenhagen, Mel-
dorf, Kiel, Oldenburg, Hannover, Emden,
Stade, Berlin, Münster und Assen befind-
lichen Moorleichen bzw. Teilen von solchen
wird gewöhnlich als ,, mumienartig" be-
zeichnet; dieser Zustand ist aber erst die
Folge der Lufttrocknung. Bei der Auf-
findung haben die Knochen i. allgem.
gummiartige bis weichholzige Konsistenz
infolge Auslaugens der Mineralsalze. Beim
Trocknen werden sie holzartigfest, die Zähne
sind geschrumpft und hornartig. Die Haut
verhält sich etwa wie verfaultes Leder und
ist in trocknem Zustande mehr oder weniger
brüchig. Die Weichteile sind bei der Auf-
findung schwammig und z. T. schmierig
und schrumpfen beim Trocknen bis zur
Unkenntlichkeit zu faserigen Massen ein.
Haare und Nägel behalten ihr Aussehen,
werden nur etwas brüchiger und sind wie der
ganze Körper braun infolge Imprägnierung
mit Moorstoffen. Eine ganze Moorleiche
ist getrocknet bisweilen nur eine platte,
wenige Zentimeter dicke Masse; öfters sind
die Gesamtformen besser gewahrt. Der
ganze Körper wiegt getrocknet wenige
Pfund. Was von Kleidung aus Tier-
haaren, Leder, Hörn oder Holz bestand,
ist gut erhalten, besonders gut das Leder.
Gegen Metalle verhalten sich verschie-
dene Moore verschieden, Eisen ist in kei-
nem Moorleichenfunde erhalten, Bronze in
einem, Silber in einem. Es liegen Beob-
achtungen vor, die auf ursprüngliches Vor-
handensein weiterer Metallbeifunde hin-
deuten. Pflanzliche Stoffe außer
Holz, zumal Gespinste aus Leinen, Naht-
fäden und ähnliches werden offenbar meist
im Moor zerstört.
§ 4. Frische Leichen von im Moor E r -
trunkenen sind bisher nicht eingehend
untersucht bzw. beschrieben worden; sie
sollen sich im allgemeinen wie Wasser-
leichen verhalten, d. h. allmählich gegen
die Oberfläche aufgetrieben werden und von
innen und außen her schnell verfaulen.
§ 5. Die Fundverhältnisse der
eigentlichen Moorleichen stehen hierzu im
vollen Gegensatz. Diese werden immer in
mehr oder weniger beträchtlicher Tiefe
im Moor gefunden, meist in liegender oder
hockender, sehr oft sichtlich in un-
natürlicher Stellung, den Kopf
bisweilen nach unten, mit zusammenge-
bundenen Gliedern, von Pfählen durch-
bohrt, mit Knüppeln, Reisig (Steinen),
Grasboden usw. bedeckt. Auch Anzeichen
von Erdrosselung sind beobachtet
sowie Schädelhiebe und andere Wun-
den, so daß man also von vornherein
oft an Mord jedenfalls an absichtliche Ver-
senkung im Moor denken muß. Nicht
selten sind die Leichen nackt, gelegent-
lich aber in voller Kleidung und auch
noch in Decken oder Tierhäute gewickelt,
so daß wenigstens bei einigen der Eindruck
von Bestattung erweckt wurde.
§ 6. Die T i e f e n 1 a g e der M.L. ist
sehr verschieden, meist beträchtlich; nie-
mals sind sie in oberflächlichen Moor-
schichten gefunden, wo nicht durch Ab-
brennen oder Abtragen des Moores dessen
obere Schichten verschwunden waren.
Selbst durch schnelle Überwucherung in
üppig wachsendem Torfmoore würde die
Leiche eines unter gewöhnlichen Verhält-
nissen heute im Moore Verunglückten
nicht so vollständig erhalten bleiben und
nicht in so großer Tiefe liegen, wie die M.L.
§ 7. M.L. wurden in Hochmooren
und Mooren anderer Zusammensetzung,
mit Ausnahme der jüngsten Bildungen,
gefunden. Die Moorgeologie bietet
noch keine ganz unbestrittenen Angaben
über die absoluten Entstehungszeiten und
MOORLEICHEN
239
die Wachstumsverhältnisse der einzelnen
Moorarten und -schichten. So viel scheint
aber sicher, daß der „Grenzhorizont" der
nordeuropäischen Hochmoore nicht nach
Chr. Geburt entstanden ist. C. A. Weber
(Hannov. Geschichtsblätter 191 1, 255 ff.)
nimmt an, daß er etwa der Zeit zwischen
1500 — 500 v. Chr. entspricht. Da bei den
bisherigen Funden fast nie auf alte Gra-
bungsspuren an der Stelle der M.L. ge-
achtet ist, sind die meisten M.L. bezüglich
ihres Eingrabungshorizontes nicht sicher
in ein Verhältnis zu dem Grenzhorizont zu
setzen. In zwei gut beobachteten Fällen
(Oberaltendorf und Groß-Verßen, beide
Prov. Hannover) scheint der Versenkungs-
horizont, den unmittelbar über den Grenz -
horizont folgenden Schichten zu ent-
sprechen.
§ 8. Anthropologisch ist in-
folge der Veränderung der Leichen wenig zu
untersuchen. Die im Moor besser erhaltenen
Körper ließen in manchen Fällen Eigen-
schaften erkennen, die nicht im Gegensatz
zur heutigen Bevölkerung der betreffenden
Gegenden stehen (meist wellige Haarform,
helle Haare, längliche Schädel mit kräftiger
Modellierung). Daß weibliche Leichen
unter den Funden sind, ist für die hanno-
verschen Funde zu bezweifeln, für die
andern mindestens nicht zweifellos. Der
irische Fund war wohl sicher eine Frau-
e n 1 e i c h e in geordneter Bestattung.
Daß in 3 (4?) Fällen Kinder als Moor-
leichen gefunden sein sollen, bedarf minde-
stens der Nachprüfung.
§ 9. Die Kleidung der M.L. hat
bisher die vielseitigsten Untersuchungs-
ergebnisse gehabt. Keine Leiche zeigte
einwandfreie Trachten der letzten Jahr-
hunderte. Die Kleidung einiger dänischer
Funde scheint zB. im Rockschnitt mittel-
alterlicher Tracht näher zu stehen, über die
wir ja aber noch wenig unterrichtet sind, und
in der sich andererseits nachweislich viele
alte, vor- und frühgeschichtliche Züge er-
halten haben (vgl. M. Heyne D. Hausaltert.
III). Sämtliche Funde, zu mindestens die
deutschen, zeigen weitgehende Überein-
stimmung in der Form und Tech-
nik der Kleidung. Die Fund-
umstände und Formen einzelner in den-
selben Moorgegenden gefundenen Klei-
dungsreste, zumal von Schuhen, die
wohl als Opfer bzw. abergläubische Ver-
grabungen anzusehen sind (vgl. bes. Mestorf
a. a. 0. 1907), schließen sich hierin an.
Unter den Kleidungsresten wiegen vor:
hemdartige, teils ärmellose, teils mit halb-
langen Ärmeln oder langen Ärmeln ver-
sehene Kittel aus Wollgewebe, auch
solche von Tierfellen; weiter plaidartige,
oft mit Fransen versehene große Tü-
cher aus Wolle und Decken aus Tier-
fellen. Mehrmals sind lange und kurz:
Hosen aus Wolle gefunden, lange und
kurze Binden, Kappen und Kapuzen
aus Wolle oder Fell, öfters Leder-
schuhe in Form von Bundschuhen,
Ledergurte, Riemen und Wollschnüre. Fast
alle Wollstoffe sind aus reinem Schaf-
h a a r hergestellt, gelegentlich waren Bei-
mengungen von z. B. Hirschhaar (?) nach-
weisbar. Von künstlichen Färbun-
gen ist rot und grün nachgewiesen; Ver-
wendung von heller und dunkler Wolle in
demselben Webestück sehr häufig. Die
Gespinste und Gewebe weisen auf bereits
hochentwickelte, in allen untersuchten
Fällen weitgehend übereinstimmende Tex -
tiltechnik hin, die wohl durchaus als
einheimisch zu gelten hat. Zweitrifft und
besonders verschiedene Arten von Köper,
zumal regelmäßiger und versetzter Rauten -
köper, wiegen vor. Bei den meisten Ge-
weben muß das Vorhandensein fester
Weberahmen sowie regelmäßiger
Tritte bzw. Züge vorausgesetzt werden.
Auf wagerechte Webestühle mit Garn-
und Zeugbaum weist nichts zwingend hin.
Mehrfach sind Kanten mit Brettchen-
weberei nachgewiesen, zum Teil von
größter Vollkommenheit (an 120 Brett-
chen) und Kompliziertheit. Mestorf ver-
mutete auch sog. Macrame -Technik in
einem Falle.
§ 10. Über die zeitliche An-
setz u n g der Moorleichen ist folgendes
zu sagen: Datierbare Beifunde
von Metall, Glas oder Ton fehlen fast
immer. Die zwei Fälle, wo sie vorhanden
sind (Obenaltendorf: Silberkapsel, s. Man-
nus 191 1 ; Corselitze: Bronzefibel und Perlen,
bisher nicht abgebildet. Vgl. Mestorf 1900
S. 13) weisen die betreffenden Funde etwa
in die Zeit um 300 (Montelius, Almgren). In
240
MORATUM, MORAZ
dieselbe Zeit führt die Vergleichung der
Kleiderformen und Gewebearten mit den
Moorfunden von Torsberg (2.), 3. — 4. Jahr-
hundert n. Chr.). Auch die Form und Tech-
nik der zum Teil reichverzierten Leder-
schuhe berechtigt infolge der Vergleichbar-
keit mit gewissen Saalburgfunden zu etwa
derselben Ansetzung.
§ 11. Für eine Zusammenge-
hörigkeit der Moorleichen-
funde sprechen noch weitere Gründe.
Die zurzeit begonnenen Bearbeitungen
aller sonstigen aus dem Fundbereich der
M.L. stammenden Moorfunde sowie die
Bearbeitung der frühgeschichtlichen Klei-
dung Nordeuropas scheint auf dieselben
Ergebnisse zu führen, wie die bisher er-
wähnten Überlegungen, nämlich zu der
Auffassung, daß wenigstens eine große Zahl
der M.L. als eine zeitlich, geographisch und
kulturell zusammenhängende Gruppe auf-
zufassen ist, die durch eine Anzahl gemein-
samer Züge so zu sagen kreuz und quer ver-
bunden ist. Das scharf umgrenzte Fund-
gebiet läßt außerdem die Vermutung zu,
daß es durch Stammesgrenzen
oder, was für die Frühzeit meist gleich-
bedeutend ist, durch Kulturgrenzen be-
dingt ist, die sich auf die östlichen Nordsee-
und westlichen Ostseeländer bezieht (See-
germanen).
§ 12. Von vornherein sind die M.L. in
Zusammenhang gebracht mit geschichtlich
bezeugten Strafgebräuchen. Ta-
citus (Germ. 12), die ältere Edda (3. Gu-
drunlied), weiter die Gesetze der Burgun-
der und gelegentliche Notizen bis ins Mittel-
alter (sicher bis ins 15. Jahrh.) belegen für
das altgermanische Recht die Versenkung
ins Moor bzw. in Sumpf als Strafen für
gewisse Verbrechen (besonders Ehebruch).
Sumpf und Moor scheinen in der vorchrist-
lichen Zeit eine besondere Bedeutung in
Kult und Brauch gehabt zu haben(Freia,
Frö). Andererseits ist aber gerade für das
Mittelalter, vielleicht auch noch für jüngere
Zeit, das Begraben im Moor wahrscheinlich
gemacht, zB. für Fälle von Heimatlosig-
keit. Mestorf hielt einen Teil der M.L.-
Kleider für ,, Schandkleider", mit Unrecht,
da auch die stark geflickten und gestückten
Röcke dafür Anzeichen gewähren, daß sie
lange getragen sind. (Hahne a. a. 0.)
§ 13. Die Moorleichenforschung ist noch
keineswegs abgeschlossen und verspricht
wegen der mannigfaltigen Beziehungen, die
die Funde zu vielen Kapiteln der Alter-
tumskunde haben, weitere interessante Auf-
schlüsse in den berührten Fragen.
J. Mestorf 42. u. 44. Bericht des Vater-
land. Museums zu Kiel, 1900 bzw. 1907. Hahne
in Mannus, Ergänzungsbd. IL, Würzburg 191 1,
S. 18 ff. „Die Moorleichen d. Prov. Hannover",
D e r s. Die Moorleichenreste im Provinzialmuseum
zu Hannover, in Jahrbuch des Prov. -Museums zu
Hannover 1909 — 10, Teil II. — D e r s. Ein-
führung in die Moorleichenforschung u. „Die
Moorleiche von MarxEtzel, in der 1. Liefg. d.
„Vorzeitfunde aus Niedersachsen". — R. Weyl
Einige gegenwärtige Spuren altgermanischen Rechts
in Festschrift für 0. Gierkes 70. Geburtstag;
Weimar 191 1. K. M ü 1 1 e n h o f f DA. IV,
Kap. 12. 19. Stettiner IX. Mittig. d. anthrop.
V. in Schi. -Holstein. Kiel 191 1. Hahne.
Moratum, Moraz. § 1. Aus den Mittel -
meerländcrn, wo der Maulbeerbaum" früh
kultiviert wurde, kam ein Getränk, das
aus Wein und Maulbeeren mit
Zusatz von Honig und verschiedenen Ge-
würzen bestand, als moratum (moracetum)
oder moretum (s. Du Cange s. vv. und bes.
Cap. de villis c. 34. 62) nach nördlichen
Gegenden, wo es unter dem lateinischen
Namen, später auch in Umformungen als
afz. morez, spätahd. mhd. mörat und möraz
fast immer unter den Genußmitteln an-
spruchsvoller Kreise (s. z. B. im 12. Jahrh.
Hartmanns Rede vom Glauben 2468 als
möraz, Gedicht vom Himmelreich 272 als
mörat) genannt wird. Die mangelhafte
Angleichung des Lautbildes {möraz ent-
stammt dem Französischen, mörat dem
Lateinischen; das ö ist weder zu ü ge-
worden noch diphthongiert) bestätigt den
exklusiven Charakter von Wort und Sache.
§ 2. Da mörum (möra) außer der Maul-
beere auch die Brombeere, und diese sogar
von Haus aus bezeichnet (s. zuletzt Hoops
Waldb. u. Kulturpfl. 556 ff.), so kann bei
moratum auch an Brombeerwein
gedacht werden. Und tatsächlich ist uns
die Verwendung der 'mora campestris*
(oder 'silvatica') zur Herstellung des Tranks
mehrfach bezeugt (vgl. das Rezept MG.
Capit. regni Franc. S. 86, 41 und weiter
Caesarius v. Heisterbach bei Du Cange
s. v. 'Moratum'), und in Deutschland wie
MORIMARUSA— MÖRTEL
241
in Xordf rankreich wird es wohl meist
auf diese einfachere Herstellungsweise
hinauskommen.
W. Wackernagel ZfdA. 6, 273 f. (= Kl.
Sehr. 1, 98 f.). Heyne Hausalt. 2, 353. F i -
scher-Benzon Botan. Zentralbl. 64 (1895)
327. Edward Schröder.
Morimarusa. § I. Dieser Name eines Meeres
zwischen den Kimbern und einem Vor-
gebirge Rusbeas oder Rubeas, stammt aus
Philemon, einem verlorenen griech. Autor
von nicht genau zu ermittelnder Zeit-
stellung. Der eine Beleg ist Solin 19, 2:
Philemon a Cimbris ad promunturiutn
Rubeas Morimarusam dicit vocari, hoc est
mortuum mare; ultra Rubeas quidquid est
Cronium nominal, der andere Plinius NH.
4,95 : Septentrionalis Oceanus. . . . Philemon
Morimarusam a Cimbris vocari, hoc est
mortuum mare, inde usque ad promun-
turium Rusbeas, ultra deinde Cronium.
Aus dem Vergleich beider Stellen ergibt
sich, daß auch an letzterer a Cimbris nur
eine Ortsbestimmung und nicht an Be-
nennung durch Kimbern zu denken ist.
§ 2. Der Name Morimarusa stammte
sicher aus kelt. Munde. Das entscheidet
weniger das mori, da auch dem germ.
mari 'Meer' ein *mori vorausliegt, als der
zweite Teil der Zusammensetzung. Mit
Rücksicht auf air. marb, cymr. marw usw.
würde man allerdings als Ausdruck für
den Begriff 'mare mortuum' akelt. mori
marvon erwarten und ein marusa 'tot'
ist sonst nicht bekannt. Jedenfalls liegt
aber auch in marusa ein aus idg. stimm-
haftem r (r) entstandenes ar vor, das vor
Vokalen und Spiranten im Keltischen
sich entwickelt, aber im Germanischen
nicht vorkommt.
§ 3. Über die im Altertum und Mittel-
alter sehr verbreitete Vorstellung von
einem toten oder geronnenen Meere unter
hohen Breiten (deutsch lebirmere, liberse)
und ihre Grundlagen s. Müllenhoff
DA. 1, 410 ff. und R. Much AfdA.
24, 321 ff. R. Much.
Mörnir (M0rnir) oder Mqrnir (anord.)
erscheint in der SnE. als Schwertname,
kommt aber auch in der Ritualzeile piggi
Mernir | petta blcetil vor, die nach Fiat.
2, 333 über einen Hengstphallus ge-
sprochen wurde, der in der Bauernstube
H o o p s , Reallexikon. III.
von Hand zu Hand ging und göttliche
Verehrung genoß (vqlsi). Danach wäre
Mernir ein Name dieses Phallus. Der
Wortlaut der Strophen spricht nicht un-
bedingt dagegen. Denn das bloeti ('Opfer')
braucht nicht der Phallus selbst zu sein,
der also einem Gotte 'J/.' oder den
Riesinnen (mqrnir, PI. von mqni) darge-
\ bracht würde; es können auch die
Kräuter und das Leinen sein, mit denen
I die Bäuerin den Fetisch behandelt hat
{Jini geeddr \ en laukum studdr), und die
jeder Hausgenosse ihm neu zu spenden
1 scheint. Dann wäre letzteres der Sinn
\ des Herumreichens und der Grund,
' weshalb jeder die Ritualzeile wieder-
holt. Die Behandlung erinnert an das
Schmücken und Benetzen der Götter-
bilder. Daß jeder den Phallus an sich
drücken muß, scheint mehr für den
Fetisch als für- Opferung des Phallus zu
sprechen. Der Name (zu marwa- 'mürbe'?
vgl. Vedrfqlnir zufahva-) gibt keine sichere
Entscheidnng.
Heus] er ZdVfVk. 13 (1903), 24fr.
v. L'nwerth WuS. 2, 1 76. Sperber bei
Lundberg-Sperber, Härnevi (Uppsala 1912) 42.
Gustav Neckel.
Mörser. Der Mörser wurde in Skandi-
navien erst spät bekannt (spätaltnord.
morter, mortel, von lat. mortärium). Auch
im Angelsächs. kommen dafür nur lat.
Ausdrücke vor: mortere und ptle (lat. pTla),
mit dem Verbum pilian 'im Mörser stoßen'
(daneben punian, engl, pound, dessen
Ursprung unbekannt ist) und den Zu-
sammensetzungen pllstcef, -stampe, -stocc
'Stößel'. Auch das ahd. asächs. morsäri
ist nichts als eine entstellte Form des lat.
Wortes. Hjalmar Falk.
Mörtel. In altgermanischer Zeit hat
man als Bindemittel, um Steine aufein-
ander zu fügen, wie z. B. zur Ausmauerung
von Gruben, Lehm verwendet (Darzau,
Mixdorf). Der Kalkmörtel ist, von den
Römern zu den Franken gelangt, erst im
frühen Mittelalter aufgekommen. Er ist
zuerst allzu reichlich mit Sand angemengt
(karol. Königshöfe) und größere reine Kalk-
stücke befinden sich in der Masse; der
nach römischer Art steinhart werdende
Kalkmörtel kommt erst vom vollen Mittel-,
alter an vor (s. Kalk). Schuchhardt.
16
242
MOSAIK— MÖWE
Mosaik. Malerei hergestellt durch Neben-
einandersetzen kleiner farbiger Glas- oder
Tonwürfel in den Putz; antikrömische
Technik, zuerst wohl auf Fußböden an-
gewandt, dann auf Wänden und Gewölben;
in altchristlicher Zeit verbreitetsterFlächen-
schmuck im Orient wie im Okzident. Ra-
venna bietet in seinen ostgotischen Kirchen
noch Erhebliches davon. Der Palast
Theoderichs war reich an Wandmosaiken,
die Karl d. Gr. durch Papst Hadrian I.
für Aachen geschenkt wurden. Fußboden-
mosaiken des Palastes an Ort und Stelle
(und im Museum daselbst) noch in Menge
vorhanden. Im Norden war Karls d. Gr.
Pfalzkapelle zu Aachen einst an den Ge-
wölben mit M. geschmückt. Erhalten
ist als einziges das Mosaikgemälde in der
Apsis der K. zu Germigny-des-Pres bei
Orleans (816); Fußböden in Mosaik waren
häufiger; in der Ludgeriden-Gruft zu
Werden (10. Jahrh.) ist ein solcher mit
Mäandermustern vorhanden. Im Aachener
Palaste waren auch Mosaiken aus Trier
verwandt, wo sich heute noch zahlreiche
Reste aus spätrömischer und frühchrist-
licher Zeit finden.
Stephani II 169, 248. A. Haupt.
MouyiXtovs?. Solche sind einzig bei
Strabo 290 genannt unter den Völkern
des Maroboduus. Mit Rücksicht auf die
schlechte Überlieferung der Namen bei
diesem Autor ist auch hier Verderbnis
anzunehmen, obwohl Motrf&ouViC, wie
es ist, Anknüpfung an aisl. mügr, mügi
m. 'Haufe, Menge' zuließe. Cluver
hat Boup-puvouuVis hergestellt. Auf
dasselbe rät Zeuß 133, wogegen M ü 1 -
1 e n h o f f Germ. ant. 66 auch an die
Rugii und *Turcilii denkt. Auf Boupyouv-
Suovc? führt die Stellung des Namens
zwischen dem der Boutojvsc, d. i. Touttoysc,
Nachbarn der Burgunder, und der Sißtvot',
die dasselbe sind wie die bei Ptol. un-
mittelbar über den Burgundern genannten
Sstoivoi' oder 2tOiivoi'. R. Much.
Möwe (Larus). § I. Die M. war den
seeanwohnenden Germanenstämmen ein
wohlbekannter Vogel, für den sie einen
alten, gemeinsamen Namen hatten: ags.
mä?w, mew, auch meaw und meg m., me.
mqwe, s^mewe, s^rnäwe, spngw, ne. mew,
sea-mew; ndl. meeuw; nordfries. mcedn plur.
(Siebs PGrundr. 2 I 1350); anord. mär
(gen. mäs, dat. mävi, plur. mävar) m.,
schwed. mäke, dän. maage (mit &- Suffix).
Die in altdeutschen Glossaren auftretenden
Formen des Namens: ahd. meu, smea, meh,
and. meu sind nach Suolahti sämtlich aus
ags. Vorlagen abgeschrieben, so daß ein
altdeutscher Name dieses Seevogels nicht
mit Sicherheit zu belegen ist. Im Binnen-
land kommt die M. ja nur an den größeren
Flußläufen und Seen vor. Außerhalb
der Glossen findet sich der Möwenname
in Deutschland zuerst — freilich in
schlecht überlieferter Gestalt — bei Al-
bertus Magnus, der ihn ausdrücklich den
Küstenbewohnern zuschreibt: ,,ab istis
auibus et multe alie aues a p u d m a -
rinos meace uocantur" (Suolahti 399).
Dann folgt ein Beleg in dem mnd. Glossar
Brevilogus von 1405: meve (Schiller-Lüb-
ben); darauf ein andrer in einer Straß -
burger Stadtordnung von 1449, wo von
mewen die Rede ist. Daran schließt sich
dann eine Reihe weiterer in verschiedener
Formengestaltung an: mew, meb, mewe,
mebe. Die Form möve tritt erst im 18. Jh.
auf, die heutige Schreibung Möwe im 19.
(Heyne bei Grimm DWb. sv. Mewe; Suo-
lahti 399).
§ 2. Wenn man die Belege in den alt-
deutschen Glossen als unter angelsächsi-
schem Einfluß stehend ausscheidet, so
lassen sich die ags., ndl. und anord. Na-
mensformen am einfachsten auf eine Grund-
form *mehw-\ *mejw- zurückführen (nicht
*maihw-\ *maijw-, wie meist angesetzt
wird). Der Name verdankt seine Ent-
stehung offenbar lautmalenderNachahmung
des Möwenrufs, wie schon Albertus Magnus
richtig bemerkt: ,,ab imitatione uocis sie
dicte" (Suolahti 398). Suolahti weist auf
die Ähnlichkeit des Möwennamens mit dem
Verbum miauen, ne". mew hin.
Die lautlichen Verhältnisse sind die
gleichen wie bei ags. bräw, brew, breg, bräw,
breaw, breag m. 'Braue', afries. bre, and.
bräha und bräwa f., mnd. brä und bräwe,
mndl. breeuwe, nndl. wenkbrauw, ahd. bräwa
f., anord. fem f., ausurgerm. *brehw-: bre^w-;
ags. gräg, greg 'grau', afries. gre, and. gre
(ungewöhnlich statt des normalen *gra),
mnd. grä, gräw, mndl. grä, grau, nndl.
grauw neben dial. (Zaanl.) greeuw, ahd.
MÜHLE
243
gräiver, anord. grär, aus urgerm. *grejw-;
ua. Ndl. meeuw 'Möwe' geht wohl nicht auf
*maiwön zurück (wie Franck EWb. 2 420
annimmt), sondern ist eine dialektisch-
friesische Form, wie greeuw 'grau', breeuwen
'kalefatern' (s. van Helten PBBeitr. 16,
306 f., te Winkel PGrundr. 2 I 823). Auch
der deutsche Name ist wohl eine Ent-
lehnung aus dem Holländisch-Friesischen;
die lautgesetzliche ahd. und and. Form
wäre *mäo oder *mä, nhd. *Mau. Der
niederdeutschenSchiffersprache dürfte auch
lit. me'vas 'Möwe' entstammen.
§ 3. In der ags. und anord. Poesie
wird die Möwe häufig erwähnt; das Meer
wird ags. mcPwes epel 'der Möwe Heimat',
anord. mä-grund, mä-ferill, mä-skeitf, mäva-
ryst 'das Möwenfeld, die Möwenstraße' ge-
nannt. Auch in anord. Ortsnamen ist
die Möwe nicht selten. (S. die Belege bei
Bosw. -Toller, Whitman,Cleasby-Vigfusson,
Fritzner.)
M. Heyne bei Grimm DWb. sv. Mewe.
Whitman JGPh. a, 180(1898). Suolahti
Die deutschen Vogelnamen 397 ff. (1909).
Johannes Hoops.
Mühle. § 1. Die nach den vorgeschicht-
lichen Funden älteste, schon in neolithischer
Zeit weit verbreitete Mahlvorric^htung, die
in den nordischen Ländern bis in die
Latenezeit allein in Gebrauch blieb, be-
stand aus einer größeren Unterlage von
hartem, grobkörnigem Gestein (Granit,
Trachyt, Sandstein usw.), auf der das
Getreide mit Hilfe eines kleineren, auf der
Unterseite geebneten Reibsteines zerrieben
wurde. Neben der Unterlage mit ebener
Oberfläche findet man auch muldenförmig
ausgehöhlte Steine, in denen das Zer-
malmen der Körner rundliche, mit ge-
ebneten Flächen versehene Steine, sog.
Kornquetscher (die übrigens auch bei der
erstgenannten Art Verwendung fanden),
besorgten.
§ 2. Diese beiden Formen der Boden-
steine bleiben grundlegend für die Ent-
wicklung der germanischen Handmühle,
die sich unter Beeinflussung gallisch-
römischer Vorbilder vollzieht. Durch die
letztere lernte man, als wesentlichen Fort-
schritt, das Getreide durch drehende Be-
wegung zwischen zwei Steinen von un-
gefähr gleicher Größe zu zermalmen. Der
gallisch-römischen Mühle steht die am
nächsten, welche den ebenen Bodenstein
beibehält. Dieser ist jetzt kreisrund,
scheibenförmig, und hat mit dem dazu-
gehörenden Laufsteine gleichen Durch-
messer. Beide sind in der Mitte durch-
locht, doch ist die Öffnung des letzteren
größer als die des Bodensteines. Dieser hat
eine schwach konvexe Oberfläche, und
jener, der in der Form sich ihm genau
anpaßt, wird auf ihn gelegt. Ein durch
die Öffnungen geschobenes Rundholz gibt
dem Ganzen Stabilität. Um dieses Rund-
holz wird der Laufstein auf dem fest-
liegenden Bodensteine, dessen Öffnung
vom Holze ganz ausgefüllt ist, in drehende
Bewegung gesetzt. Das Getreide schüttet
man in die obere Öffnung, es dringt zwischen
die Steine und tritt seitlich als Mehl
heraus. Ähnliche Mühlen haben sich bis
heute bei verschiedenen Völkerschaften
erhalten.
§ 3. Da das Hervorrufen der Bewegung
durch den Druck der Hand sehr beschwer-
lich war, dachte man darauf, die Hand-
habung zu erleichtern. Das kann dadurch
geschehen, daß die Öffnung im Laufsteine
und ebenso das Rundholz an dem Teile,
der durch diese Öffnung faßt, viereckig
gestaltet werden. Bringt man nun oben
am Rundholz eine Querstange an, so
kann mit dieser der Laufstein leichter
bewegt werden (Nachrichten über dt.
Altertumsfunde 1904 S. 12).
Einen weiteren Fortschritt zeigen die
in Ostpreußen, bei Letten und Polen bis
heute gebräuchlichen Handmühlen mit
Mehlkasten, in dem zwei Steine in der
Form unserer heutigen Mühlsteine ruhen.
Der Laufstein trägt hier seitlich einen
Ring, durch den eine Stange faßt, die
nach oben in der Öffnung eines Holz-
gestelles, welche sich genau über der Mitte
der Steine befindet, sich bewegt. Durch
diese Stange wird das Bewegen des Lauf-
steines wesentlich erleichtert. Das scheint
mir die Form der Handmühle zu sein,
die in den nordischen Heldenliedern, in
Helgaquida Hundingsbana und in Grotta-
sQngr, erwähnt wird, und auf die auch das
5. angelsächsische Rätsel des Exeter-
buches (Grein-Wülker, Bibl. der ags.
Poesie 3, 187) paßt.
16*
244
MUMS
§ 4. Eine alte Handmühle aus Husum,
jetzt im Museum für deutsche Volkskunde
zu Berlin, ähnelt der letzten Art, nur daß
sie statt der Stange mit einer eisernen
Kurbel versehen ist; und endlich führte
man, wie bei einer Grützmühle aus dem
Herzogtum Braunschweig, jetzt im Städti-
schen Museum zu Braunschweig, die Kurbel
nach unten und setzte sie durch den Fuß
in Bewegung.
§ 5. Auf den ausgehöhlten Bodenstein
geht folgende Form zurück, die sich be-
sonders als Senfmühle bis in die Neuzeit
erhalten hat: der Bodenstein, in der Größe
des scheibenförmigen Laufsteines ausge-
höhlt, so daß dieser genau in ihn paßt,
erhält eine Mehlrinne, die unten seitlich
den Austritt des Mehls gestattet. Der
Laufstein hat in der Mitte eine Öffnung
zum Einschütten des Getreides, und zur
Erleichterung der Bewegung werden in
ihn ein oder mehrere Stäbe aus Holz oder
Eisen eingelassen.
§ 6. Nach den Untersuchungen von
Rudolf M e r i n g e r (WuS. I 3 ff. 164 ff.)
kann es nicht zweifelhaft sein, daß neben
dem Zerkleinern des Getreides zwischen
Steinen auch das Zerstampfen in
einem Holzmörser uralter germanischer
Brauch ist. Wenn uns auch die vorge-
schichtlichen Funde vorläufig ganz im
Stich lassen und aus dem alten Sprach-
schatze nur geringe Reste sich erhalten
haben, die auf die Technik des Stampfens
hinweisen (zB. ahd. stamfön, ags. mortere
von mortarium, ahd. morsari, die letzten
von der Wz. mer- gebildet), so dürften
doch die primitiven Stampfen oder Pum-
pen, die landschaftlich heute noch be-
sonders zum Herstellen der Grütze („mehr
oder weniger grob geschrotete Körner von
Gerste, Hafer, Buchweizen, Hirse") dienen,
neben vielen anderen von Meringer bei-
gebrachten Gründen die Richtigkeit seiner
Annahme beweisen.
§ 7. Die mühsame Arbeit des Mahlens
war Aufgabe der Knechte und besonders
der niederen Mägde. Vorgeschichtliche
Mahlsteine wurden nur in Frauengräbern
gefunden. Auch Verbrecherinnen mußten,
wie in Rom, zur Strafe die Mühle drehen
(Gregor v. Tours 9, 38). Mühlwerk treiben
und Wolle kämmen ist verächtliches
Mannesgewerbe (Gregor v. Tours 7, 14).
Ob man aus der Übersetzung des jjluXo?
ovixo? Marc. 9, 42 durch asilu-qairnus
bei Wulfila oder des asinaria durch ags.
esulcweorn schließen darf, daß bereits
damals Tierkräfte zum Bewegen des Mühl-
steines in Germanien benutzt wurden, mag
dahingestellt bleiben.
§ 8. Diese Handmühlen führen
den gemeingerm. Namen got. qairnus,
anord. kvern, ags. cweorn, afries. as. quem
ahd. quirn in der Grundbedeutung von
'schwerer Stein zum Zerpressen'. Ihr
geringer Umfang und der mühsame Be-
trieb lassen es erklärlich erscheinen, daß
man täglich für den unmittelbaren Bedarf
das Getreide mahlte: Gregor v. Tours
9, 38; Grein aaO. Vgl. Mehl.
§9. Wassermühlen werden erst
durch die Römer eingeführt. Im 4. Jahrh.
n. Chr. erwähnt sie Ausonius (Mosella
359 ff.) an der Mosel, im 6. Jahrh. Gregor
v. Tours vor dem Tore zu Dijon. In Eng-
land waren sie wahrscheinlich im 8. Jahrh.
bereits eingeführt. Von Mosel und Rhein
aus verbreiten sie sich allmählich über ganz
Germanien, ihre, dem volkslateinischen
*molina entlehnteBennung erhält inDeutsch-
land Heimatrecht, geht auch auf die
Handmühle über und verdrängt west-
germanisch den alten Namen völlig (ahd.
mulina, fries. mole, ags. myln, spätanord.
mylna) .
§ 10. Eine Windmühle (molen-
dinum ventricium) wird in einer angel-
sächsischen Urkunde v. J. 833 erwähnt
(Kemble Cod. dipl. aevi Sax. I 306).
§ II. Durch solche verbesserten Mühlen-
betriebe wächst das Müllergewerbe aus
dem Haushandwerk allmählich heraus.
Lex Sal. 22 sieht Strafe für den vor, der
in der Mühle fremdes Getreide stiehlt, in
der Lex Bajuv. 9, 2 wird sie als öffent-
liches Gebäude aufgeführt.
Schrader Reallex. unt. 'Mahlen'. Heyne
Hausaltert. II 257 ff. 0 1 r i k Danmarks Helte-
digtn. 1, 286 f. Fuhse.
Mums, mhd. öremutzel, örmutzel, der ören
mückel, örnmückel, örnüttel, örnpützel, auch
bauernwenzel und Ziegenpeter genannt. Die
drolligen Bezeichnungen passen nicht übel
zu der meist harmlosen epidemischen
Entzündung der Ohrspeicheldrüse (Paro-
MÜNSTER— MÜNZER, MÜNZMEISTER
245
titis), die ihrem Träger ein halbkomisches
Aussehen gibt. Der Elb, der diese wie alle
andernplötzlichauftretendenErkrankungen
veranlaßt, ist mehr ein neckischer Haus-
kobold. Ob die Krankheit deshalb Ziegen-
peter heißt, weil sie auch bei Ziegen häufig
vorkommt, scheint mir nicht ganz sicher;
das dänische faaresyge drückt die Ähn-
lichkeit mit einem Schafe aus. Die nicht
ganz geklärte nordische Krankheit hettusölt
der Sturlungasaga und der isländischen
Annalen von 1231, die berichten, daß die
Krankheit „um das ganze Land fuhr'1,
dürfte auch als epidemische Parotitis zu
fassen sein. — S. auch Grippe.
Heyne Hausaltert. III 137. Georg Ger-
land JDP. 1, 309 — 312. H ö f 1 e r Krankheits-
namenb. 462 f. Grön Altnord. Heilkunde, Janus
1908, S.-A. S. 90 f. Sudhoff.
Münster in Graubünden, Kloster-
kirche. Karolingisch, einschiffig, recht-
eckig, mit drei hufeisenförmigen Apsiden
(wie Disentis) am Ostende. Bedeutsam
durch die oberhalb der in spätgotischer
Zeit eingezogenen Netzgewölbe noch er-
haltenen karolingischen Malereien der
Wände.
J. Z e m p Das Kloster St. Johann zu Münster
in Graubünden, Zürich 1909. A. Haupt.
Münze, ahd. muniz und ntuniza, ags.
mynet, anord. mynt vom lateinischen moneta,
1. soviel als Geldstück aus Metall über-
haupt, genauer aber nur ein solches, das unter
staatlicher Oberhoheit hergestellt wurde.
Die gegenwärtig geläufige, zum Teil schon
im spätrömischen Münzwesen erkennbare
Unterscheidung der Münzen in Kurant-,
Kredit- beziehungsweise Scheidemünzen,
war dem früheren Mittelalter fremd. 2. Im
übertragenen Sinne wurden und werden
auch Münzgerechtigkeit (s. d.)
sowie das Gebäude, in dem gemünzt wird
(s. Münzstätte), kurzweg Münze ge-
nannt. A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzer, Münzmeister. § 1. Das römi-
sche Reich hatte den Münzbetrieb in weni-
gen aber großen Reichsmünzstätten ver-
einigt. Die Arbeiter, officinatoresl waren
kaiserliche Freigelassene und Sklaven, die
unter Leitung des Exactor auri, argenti et
aeris und der Probateres tätig waren. Die
elenden Münzzustände im sinkenden Rö-
merreich verdrängten jedoch die Münze aus
dem Großverkehr immer mehr, man griff
zur Wage und verwendete auch gestempelte
Metallbarren, die sowohl in den kaiserlichen
Münzstätten als von Privaten hergestellt
wurden.
§ 2. Zwischen den amtlich gestempelten
und den durch Private hergestellten Barren
ist wenig Unterschied. Sie sind von ähn-
licher Gestalt, im Feingehalt ziemlich gleich
und in der Schwere gewissen Gewichtein-
Abb. 11. Römischer Barren von Feinsilber (argen-
tum pusulatum) aus der Münzstätte Trier zu Neu-
dorf bei Uchte gefunden. Größte Länge 108 mm,
an den Ausladungen bis 71 mm, in der Mitte
44 mm breit, etwas beschädigt, w. 309.5 g und
ist etwa 967 Tausendteile fein. Die eingestem-
pelte Schrift OF • PRIMVS | TR • PVS • PI liest
Willers in der W. Num. Zeitschrift XXX 219:
of^ficinator) privius Tr(everorum) • pus(ulati)
p{ondo) I(ttnum oder libra und).
heiten angenähert. Es muß daher im
Römerreich private Offizinen gleich unsern
Silberscheide - Unternehmungen gegeben
haben, die mit denselben technischen Ein-
richtungen wie die Reichsmünzstätten aus-
gestattet waren.
§ 3. Solche Anstalten bestanden in
Gallien zur Zeit der Reichsgründungen
durch die Westgoten, die Burgunder und
die Franken. Fränkische Goldmünzen mit
dem Namenszug des Königs Childebert
(516—558) DE OFFICINA MAVRENTI
oder Nachahmungen mit dem Bilde des
246
MÜNZER, MÜNZMEISTER
oströmischen Kaisers Mauritius Tiberius
(582—602) aus VIENNA DE OFFICINA
LAVRENTI machen es wahrscheinlich,
daß die Merowinger die Ausmünzung schon
im 6. Jahrh. zuweilen Privatanstalten über-
lassen haben. Die Nennung der Geschäfts-
inhaber auf diesen Münzen hat deren Haf-
tung für den Vollwert der von ihnen her-
gestellten Gepräge gerade so bekundet, wie
dies für die früher erwähnten römischen
Privatbarren die eingestempelten Namen
eines Curmissus, Honorinus, usw. bezeugen.
§ 4. Im Laufe des 7. Jahrhs. wurde die
Ausmünzung im Frankenreich nur selten
im königlichen Auftrag, sondern zumeist
im Privatbetrieb durch zahlreiche umher-
ziehende Münzmeister besorgt. Die Lebens-
beschreibung des h. E 1 i g i u s bietet uns nun
manchen Einblick in das Münzerleben sei-
ner Zeit. Der aus einer romanischen Fa-
milie stammende Heilige machte seine
Lehrjahre durch beim angesehenen Gold-
schmied Abbo, gut eo tempore in urbe
Lemovicina publicum fiscalis monetae off.-
cinam gerebat, also beim Vorsteher der
königlichen Münzstätte zu Limoges. Stren-
ge Rechtlichkeit wird dem Heiligen nach-
gerühmt, der später, wie Aufschriften er-
haltener Goldstücke dartun, als Münz-
meister in die Dienste König Dagoberts I.
(628 — 638) trat und Bischof von Noyon
wurde. Aber selbst an Orten, wo königliche
Münzstätten waren, konnten Ausmünzun-
gen für Private stattfinden, beispielsweise
sind Goldstücke mit den Aufschriften
LEMOVIX RATIO ECCLISIAE MARI-
NIANO MONETA(rio) u. ä. bekannt.
§ 5. Aus merowingischer Zeit sind uns
Namen von etwa 2000 Münz meistern er-
halten, die zu etwa vier Fünftel auf ger-
manische Herkunft ihrer Träger schließen
lassen, die übrigen sind meist gallisch -
römische Namen, vereinzelt scheinen auch
Juden das Münzmeisteramt versehen zu
haben. Diese Münzmeister waren vermög-
liche Leute, oft Pächter königlicher Ein-
künfte und müssen von den untergeordne-
ten Münzarbeitern wohl unterschieden
werden, über deren Stellung wir nicht un-
terrichtet sind. Die Ausmünzung wurde im
Umherziehen als Wandergewerbe ausgeübt:
das eingelieferte Metall wurde, wie aus der
Lebensbeschreibung: des h. Eligius zu er-
sehen ist, an Ort und Stelle, wo es einkam,
geläutert und vermünzt, ein Vorgang, der
teilweise an eine römische Einrichtung
erinnert und die große Zahl der merowingi-
schen Münzorte erklärt.
§ 6. Zu einer völligen Auslieferung des
Münzwesens an Private ist es im Franken-
reich selbst unter den Merowingern nicht
gekommen. Es gab hier immer einige
Münzstätten des Königs mit Münzmeistern,
die königliche Beamte waren, auch wohl
den Titel eines monetarius primus oder
praeeipuus führten, wie dies die zu S. Remy
geschlagenen Gepräge eines gewissen Betto
dartun.
§ 7. Durchgreifende Veränderungen er-
fuhr das Münzwesen im Frankenreich unter
den Karolingern: die Münze wurde all-
gemein staatlicher Ausübung unterstellt,
die Münzmeister wurden zu königlichen
Beamten, ihre Namen verschwinden von
den Geprägen, Silber wird zum herrschen-
den Münzmetall. Zu Zeiten König Pippins
war die Prägung noch soweit freigegeben,
daß jedermann sein Silber selbst vermün-
zen lassen konnte, doch durften aus dem
Pfund von 327.45 g Schwere nicht mehr
als 264 Pfennige mit königlichem Namens -
zug geschlagen werden, von welchen
dem Münzer ein Dutzend als Münzerlohn
gebührte. Ein Verbot, das Münzergewerbe
in freiem Umherziehen auszuüben, erfloß
spätestens unter Karl d. Gr., der in den
Jahren 805 und 808 zu Verhütung von
Falschmünzerei (s. Münzfälschung)
Ausprägungen nur in palatio nostro, oder
ad curtem, also an seinem Hofe gestattete,
der damals allerdings ein wandernder war.
Aus jüngeren Kapitularien erfahren wir,
daß es überdies feste Münzstätten im
Reiche gab, welche der Aufsicht jener Gra-
fen oder Vizegrafen unterstellt waren, in
deren Sprengel sie sich befanden. Nur taug-
liche, gewissenhafte Leute sollten zu Münz-
meistern bestellt und auf ihr Amt vereidigt
werden, sie hatten darüber zu wachen, daß
nur feinhältige und vollwichtige Pfennige
gemünzt wurden, hafteten für die Redlich-
keit der Münzerknechte und besorgten die
Einlösung wie das Feinbrennen des Silbers.
§ 8. Neuerliche Änderungen in der Stel-
lung der Münzer und der Münzmeister
waren die Folge der seit Kaiser Ludwig
MÜNZERNEUERUNG, MÜNZVERRUF
247
dem Frommen immer häufigeren Verlei-
hung des Münzrechts, welche den neuen
Münzherren bisweilen auch die Münzgerät-
schaften und die Münzarbeiter einer früher
königlichen Münzstätte überließen. Der
Münzmeister ist nun verantwortlicher Lei-
ter eines Münzbetriebs, der dem Berechtig-
ten möglichst hohen Gewinn bringen sollte.
Wurde der Betrieb auf Rechnung des Münz-
herrn geführt, so hatte der Münzmeister
gewöhnlich Beamtenstellung, wurde die
Münzstätte verpachtet oder verpfändet, so
konnte der Münzmeister auch wohl Unter-
nehmer sein, der die Ausprägung nach dem
Inhalt des abgeschlossenen Vertrags aber
zu seinem Vorteil besorgte.
§ 9. Einer späteren Zeit, als der hierz u
behandelnden gehören Münzervereine
an, welche alle an der Münzerzeugung
Beteiligten vom Münzmeister abwärts: die
Metallprüfer, Versucher, Wardeine,
die Stempelschneider, die Münz-
schmiede, die Setzer bis zu den
Münzknechten einschlössen. Die
deutsche Form dieser Körperschaften ist
die Hausgenossenschaft, sie
kommt in vielen Städten als örtliche Ver-
einigung vom 12. Jahrh. herwärts vor. —
In Frankreich, Burgund, Spanien, Ober-
italien gibt es die Serments, umfassen-
dere Münzerverbände, die als Serment du
saint Empire, de France, d'Espagne usw.
unterschieden waren.
§ 10. Auf angelsächsischen Geprägen
kommen frühzeitig neben den Namen der
Könige auch Münzmeister vor. Ihre Menge
muß beträchtlich gewesen sein, da man
wiederholt Höchstzahlen für die an einem
Orte tätigen Münzer festsetzte. Unter
König Athelstan erging um 925 — 935 ein
solches Gesetz (II 14) aus welchem zu er-
sehen ist, daß es außer königlichen Münzern
auch andere gab, die in Diensten geistlicher
Münzherren standen. In Canterbury, heißt
es, seien 7 Münzer, 4 des Königs, 2 des Erz-
bischofs und I des Abts von St. Austins,
zu Rochester 3, und zwar 2 des Königs und
1 des Bischofs usw. Seit König Aethelred II
(978 — 1016) sollte nur noch der König
Münzer haben und wurde die Zahl dieser
auf 3 für jeden Hauptort und auf 1 für
kleinere Städte beschränkt (II, 8, 1, IV, 9).
§ II. Demungeachtet erscheint auf den
häufigen Geprägen König Aethelreds II.
eine weit größere Zahl von Münzmeister-
namen, als man nach obigen Vorschriften
erwarten sollte: so werden auf seinen fünf
Londoner Geprägen je 45 bis 93 Münzer
genannt. Es wurde also das Gesetz ent-
weder bald wieder beseitigt, oder die er-
wähnten Namen sind nicht jene der leitenden
Münzmeister, sondern solche der Münz-
präger, die für die Güte der von ihnen
geschlagenen Stücke mit ihrem Namen ein-
stehen mußten. H a u b e r g entscheidet
sich für die zweite Annahme und meint,
daß jedem der drei Londoner Münzmeister
etwa 15 — 31 suboperarii für die Münzprä-
gung zugewiesen waren.
§ 12. Ähnliches nimmt er auch für das
skandinavische Münzwesen an, das unter
englischem Einfluß sich entwickelt hat.
Engel-Serrure Xumismatiquc du moyen
age I, S. 86 ff. - IJ Organisation du monnayage.
Hauberg Myntforhold og Udmyntninger
Danmark indtil 114b. Kopenhagen 1900 (dazu
die Anzeige durch Dannenberg in Berl.
Münzbl. 1902 S. 44). Liebermann Gesetze
d. Ags. II 591 ff. v. Luschin J/ünzk. §11.
Ad. Soetbeer Geld- und Miinzrcform im
fränkischen Reich in Forsch, z. D. Gesch. II
295 ff., IV 344 ff. A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzerneuerung, Münzverruf. § 1. Aus
volkswirtschaftlichen Rücksichten ist es
nicht wünschenswert, daß Münzen über-
lange im Verkehr bleiben: sie werden durch
das bloße Anfassen bei oft wiederholten
Zahlungsakten soweit abgegriffen, daß
bei größern Posten schon ein merk-
licher Gewichtsabgang wahrnehmbar wird.
Die Ausgabe vollwichtiger neuer Münzen
bei Belassung der abgenutzten im Umlauf
hilft nicht, sondern ist im Gegenteil höchst
schädlich, weil dann die verschlechterte
Münze zum Einwechseln der guten benutzt
wird. Es müssen daher in angemessenen
Zeitabständen die älteren Gepräge ver-
rufen, d. h. ihrer Münzeigenschaft entklei-
det und aus dem Verkehr gezogen werden,
um durch neue vollwertige ersetzt zu werden.
§ 2. Verrufungen der Münze aus solchen
volkswirtschaftlichen Erwägungen fanden
unter den Karolingern statt. Das 781 zu
Mantua erlassene Kapitular verfügt z.B. : de
moneta ut nullics post Kalendas Augusti
istos denarios quos modo habere visi sumus
dare andeat aut reeipere (c. 9). Eine Ände-
248
MÜNZFÄLSCHUNG
rung trat ein, als infolge der vielen Ver-
leihungen des Münzregals für die Berech-
tigten das Herausschlagen eines möglichst
großen Münznutzens zur Hauptsache wur-
de. Es kam nun zu jährlichen oder noch
häufiger wiederkehrenden Münzverrufen,
die den Münzherren hübschen Gewinn ab-
warfen, da die Spannung zwischen dem
Nenn- und dem Metallwert der Pfennige
recht bedeutend war und ein Viertel oder
mehr betragen konnte. Die Wirkung dieser
Münzerneuerung hat man zutreffend mit
einer Besteuerung der Bargeldvorräte ver-
glichen.
§ 3. Dieser Mißbrauch des Münzverrufs
war schon vor dem J. 1000 eine ziemlich
verbreitete Unsitte, da schon um die Mitte
des 11. Jahrhs. es hie und da vorkam, daß
die Untertanen zur Abwehr dieser lästigen
Berechtigung ihres Münzherrn lieber Lei-
stungen anderer Art übernahmen.
§ 4. Die erste Nachricht dieser Art haben
wir aus England, wo die normannischen
Herrscher Wilhelm I. und II. alle drei
Jahre das vielleicht aus der Normandie
mitgebrachte monetagium, d. i. eine Steuer
für den Verzicht auf die Münzerneuerung
bezogen. Gleichen Zweck dienten im
Frankreich und Spanien Abgaben, die
unter dem Namen focagium, monetaticum,
relevatio monetae u. dgl. erhoben wurden.
In Deutschland fällt die erste bekannte
Ablösung des Münzerneuerungsrechts ins
14. Jahrh.
§ 5. Auf den Rechtswirkungen des
Münzverrufs beruht die häufig vorkom-
mende Unterscheidung von neuen und
alten Pfennigen. In diesem Sinne waren
neue Pfennige nur die zuletzt ausgegebenen
Gepräge während der kurzen Zeit, in der
sie gesetzliches Zahlungsmittel waren, alle
übrigen wurden unter dem Sammelnamen
alte Pfennige zusammengefaßt, mit wel-
chen man nur in jener beschränkten Weise
zahlen konnte, welche für ungemünztes
Silber zulässig war.
Du Cange unter focagium usw. Lieber-
mann Ges. d. Ags. II 590. v. Luschin
Münzk. § 28, 8, § 29, 8.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzfälschung. § 1. Ein Münzver-
brechen, das nur von jemand begangen
werden kann, der nicht münzberechtigt ist.
Ein solcher Täter heißt Falschmünzer;
das Verbrechen war sehr verbreitet und
das ganze Mittelalter hindurch schier
unausrottbar.
§ 2. Die Zerfahrenheit der Münzzustände
unter den Merowingern hat der Falsch-
münzerei viel Vorschub geleistet. Die
Goldschmiede und Münzer galten damals
im allgemeinen als wenig verläßlich, man
traute ihnen zu, daß sie unter verschiedenen
Vorwänden einen Teil des ihnen zur Ver-
arbeitung übergebenen Goldes zurückbe-
hielten. In der großen Sammlung der
Bibliotheque Nationale zu Paris finden sich
unter den Merowinger Golddritteln eine
Anzahl alter Falschmünzererzeugnisse,
meist Kupferkerne, die vordem vergoldet
in Umlauf gesetzt worden waren. Die all-
mählich immer weiter fortschreitende Ver-
schlechterung des Goldes läßt bisweilen bei
flüchtiger Besichtigung den Zweifel offen,
ob man es mit einem vergoldeten Silber-
stück, also einer Fälschung, oder mit einer
echten Münze aus Weißgold (Electrum)
nach verschlechtertem Münzfuß zu tun hat.
§ 3. Die Vorschriften Karls d. Gr. zur
Aufrechterhaltung des Münzwesens be-
schäftigen sich auch mit Verhinderung
der Falschmünzerei. Die Weigerung, probe -
hältige und vollwichtige Münzen mit des
Königs Namenszug anzunehmen, wird
794 mit strenger Strafe bedroht, 803 wird
die Nachforschung nach Falschmünzern
angeordnet, 805 und 808 aus gleichem
Grunde der ganze Münzbetrieb an den
königlichen Hof gezogen.
§ 4. Die Strafe der Münzfälschung war
im späteren Mittelalter der Feuertod oder
das Sieden in heißem Öl. Aus dem früheren
Mittelalter sind namentlich die ags. Ge-
setze reich an Bestimmungen über Münz-
verbrechen. Wer im Walde oder sonst
heimlich münzt, ist der Münzfälschung ver-
dächtig. Anfertigung von Stempeln mit
falschen Namen oder Verkauf solcher sind
Münzfälschung, Kaufleute, die gutes Geld
zu Fälschern tragen, um verfälschtes dafür
zu erhalten, sind wie Falschmünzer zu
behandeln, bringen sie falsches oder man-
gelhaftes Geld nach London, so müssen sie
entweder ihren Gewährmann nennen oder
durch volles Ordal erweisen, sie hätten die
Münze nicht für falsch gehalten u. dgl. m.
MÜNZFUSZ— MUNZGERECHTIGKEIT, MÜNZHOHEIT
249
Der Falschmünzer verlor zur Strafe die
rechte Hand, die über der Prägestätte auf-
gehängt wurde, oder es trafen ihn andere
Verstümmelungen, wo nicht der Tod.
Lieber mann Ges. d. Ags. II 592 unter
Münzfälschung, v. Luschin Münsk. § 16.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzfuß. § 1. Kraft seiner Münzhoheit
(s. d.) wählt der Staat nicht nur den Stoff
für seine Zahlungsmittel (Recht der
Währung, s. d.), sondern bestimmt
er auch die Legierung und die Größe, in
der die Münzen hergestellt werden sollen
(Recht des Münzfußes). Durch den
Münzfuß, welcher praktisch den Haupt-
inhalt eines Münzgesetzes bildet, werden
demnach Schrot und Korn einer
Münzgattung geregelt. Der Ausdruck
Schrot bezeichnet dabei das absolute oder
Rauhgewicht des einzelnen Stückes, das
Korn ebenso den Feingehalt (s. d.)
und dadurch mittelbar auch das Fein-
gewicht (s. d.) der Münze. Je nach-
dem nun ein Münzfuß das Feingewicht
der Münzeinheit, das ist der Münz-
größe auf welcher er aufgebaut ist, sowohl
an sich, als im Verhältnis zum beigelegten
oder Nennwert (s. d.) derselben hoch
oder niedrig stellt, spricht man von einem
schweren oder leichten Münzfuß.
§ 2. So hat z. B. Karl d. Gr. den
Münzfuß seiner Pfenninge gegenüber der
Vorschrift seines Vaters dadurch erhöht,
daß er die A u f z a h 1 der Stücke auf
das römische Pfund von 327,45 g von 264
auf 240 herabsetzte und ist späterhin noch
zu einem schwereren Fuß übergegangen.
§ 3. In gewissen Beziehungen zum
Münzfuß steht auch die Ermittelung der
Rechnungseinheit und deren Einteilung,
die Zählweise. Heutzutage kommt man
gewöhnlich mit der Feststellung zweier
Rechnungseinheiten, einer obern und untern
aus (z. B. 1 Mark = 100 Pfennig). Im
Mittelalter, wo durch Jahrhunderte der
Pfennig (mit Unterteilungen) die einzige
Münzgröße war, haben die Bedürfnisse des
Verkehrs zwei Pfennig-Vielfache (gewöhn-
lich Schilling und Pfund, seltener Mark)
als Rechnungsmünzen (s. d.) eingeschoben.
G r o t e , Münzstudien I V , 3 2 3 ff. Die Geldlehre.
v. Luschin Münzk. § 21, 22.
Luschin v. Ebengreuth.
Münzgerechtigkeit, Münzhoheit. § i. Das
Recht, die zur Einrichtung und Erhaltung
des Münzwesens erforderlichen obersten
Einrichtungen zu treffen, die sog. Münz-
hoheit, hat schon früh im Altertum
der Staat für sich in Anspruch genommen.
Das gilt auch vom römischen Weltreich,
das nur zeitweise und in beschränktem
Maße die Kupferprägung Privatpersonen
gestattet hat.
§ 2. Anders im Frankenreich, wo die
Merowinger auf dies Vorrecht ersichtlich
wenig Wert legten und das Prägen ohne
große Beschränkungen den Münzmeistern
und deren Auftraggebern überließen. Die
Karolinger schufen auch in diesem Punkte
Wandel und fortab blieb die Münzhoheit
wieder dem Staatsoberhaupte vorbehalten.
Abb. 12. Triens des Beneventer Fürsten Grimo-
ald mit dem Namen Karls d. Gr. (aus Engel-
Serrure, Traite de Numismatique du moyen äge I
36, Fig. 98).
§ 3. Die unter den Karolingern aufkom-
mende Zuwendung von Münzeinkünf-
ten an Kirchen und Klöster sowie
die Übertragung der Münzverwaltung in-
nerhalb des Amtsbezirks an die vorgesetzten
Beamten haben mit der Zeit zur Ausbildung
einer Münzgerechtigkeit geführt, die
vom Inhaber der Münzhoheit abgelei-
tet ist und gewöhnlich Münzregal ge-
nannt wird. Dem Inhaber der Münzhoheit
verblieb vor allem dabei die Festsetzung
des Münzfußes, während der aus der
Ausmünzung fließende Gewinn dem Münz-
berechtigten zukam und dessen Münz -
nutzen (s. d.) bildete.
§ 4. Als Ausfluß ungeschwächter Münz-
hoheit erscheinen sowohl das Recht des
Münzfußes, das in der Festsetzung des
Münzinhalts durch Angabe der Stück-
zahl besteht, die aus einer als Einheit
angenommenen Metallmenge ausgebracht
werden soll, als auch des Münzbildes,
d. h. des Gepräges, das die Münze haben
soll. Bild und Umschrift bezeichnen
daher in dieser Zeit den Inhaber der Münz-
250
MÜNZGEWICHT
hoheit. Als Karl d. Gr. 788 den Beneven-
tern auf ihre Bitte den Grimoald zum
Fürsten gab, verpflichtete er diesen eidlich,
daß er Karls als des Oberherrn Namen auf
seine Münzen setze, was auch befolgt wurde,
so lange Grimoald die gelobte Treue hielt.
Ebenso finden sich auf Münzen der deut-
schen Hochstifte bis ins 10. Jahrh. in der
Regel die Namen sowohl des Königs als
auch des münzberechtigten Bischofs.
§ 5. Mit der Verflüchtigung des Begriffs
der moneta publica, der Reichsmünze
(s. d.) und durch Zuwendung des Rechts der
percussura propriae mottet ae, deren Umlauf
auf den Machtbereich des Begnadeten be-
schränkt war, gewannen die Inhaber des
Münzregals seit dem 10. Jahrh. auch Ein-
fluß auf die Bestimmung sowohl des Münz-
fußes als des Münzbildes.
§ 6. Verleihungen des Münzregals haben
in überreichem Maße stattgefunden, so daß
im Deutschen Reiche zuletzt fast jeder
Reichstand sich im Besitz dieses wichtigen
Rechts befand. Kraft Amtauftrags hatten
im karolingischen Reich die ortszuständigen
Grafen und die Königsboten an der "Über-
wachung des Münzwesens mitzuwirken.
Dies hat in Frankreich und Burgund, als
die Königsmacht verfiel, dahin geführt, daß
jene Grafen, in deren Sprengel sich eine
königliche Münzstätte befand, die Münz-
berechtigung für sich in Anspruch nehmen
konnten; in Deutschland waren es ebenso
die Stammesherzoge, die seit dem 9. Jahrh.
Münzen mit ihrem Namen prägen ließen,
ohne daß irgendeine ausdrückliche Ver-
leihung dieser Gerechtigkeit an einen von
ihnen bekannt geworden wäre.
K. T h. Eheberg Über das ältere Münz-
wesen u. die Hausgenossensckaften Leipzig 1879.
Grote Das Münzrecht der (bayerischen) Her-
zoge Münzstudien VIII 37 ff. v. Luschin
Münzk. § 11, § 26. A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzgewicht. § 1. M. ist das Gewicht,
dessen man sich in den Münzstätten und
im Verkehr zum Abwägen der Edelmetalle
und der Münzen bedient. Das letzter-
wähnte wurde im spätrömischen Reiche
Exagium genannt (s. d.).
§ 2. Im Frankenreich und anfänglich
auch bei den Angelsachsen diente als Münz-
gewicht das römische Pf und (s.d.) von
327.45 g, das in 12 Unzen zu 27.288 g
und weiters in Unterabteilungen bis zur
S i 1 i q u a (s. d.) zerfiel, die mit ihrer
Schwere von 0.189 g anfänglich die unter-
ste Gewichteinheit war, später aber noch
weiter zerlegt wurde.
§ 3. In den Münzstätten der späteren
Karolinger war auch das Troy-Pfund von
367.13 g Schwere bekannt, das in 12 Unzen
zu 30.6 g zerfiel. Den Erweis liefern drei
S. 25 1 abgebildete Münzgewichte aus den
Trümmern der von den Normannen im
9. Jahrh. zerstörten Münzstätte Dorestat
(Wijk bij Duurstede) (vgl. Karls-
p f u n d , § 6).
§ 4. Bei den Skandinaviern und den
Angelsachsen stand die Mark (s. d.) in
Gebrauch, die in 8 Öre (s. d.) eingeteilt
wurde, mit der Zeit aber sich als Münz-
gewicht über ganz Westeuropa verbreitete.
§ 5. Die in der Münzstätte üblichen Ge-
wichte wurden auch zur Bestimmung des
Metallgemenges verwendet, aus welchem
Münzen hergestellt werden sollten. Die
Mark zu 16 Lot (s. d.) oder Halbunzen als
Einheit genommen, war 16 lötig die Be-
zeichnung für Silber ohne jegliche Bei-
mischung (Beschickung, Legierung), 15-
lötig der Name eines Gemenges, bei dem in
der Mark 15 Teile Silber und ein Teil Kupfer
waren, usw.
§ 6. Soweit die Münzgewichte zur Be-
stimmung des Feingehalts (s.d.) dienen,
nennt man sie Probiergewichte.
Diese beschränken sich auf Stücke von
geringem Gewicht, da die Proben des Fein-
gehalts an einer vergleichsweise kleinen
Menge von Münzen vorgenommen werden.
Die Mark wurde zur Ermittelung des Fein-
gehalts für Silber und Gold und überdies
nach Zeit und Ort verschieden eingeteilt.
Ich lasse die ältesten Einteilungen, die in
Deutschland üblich waren, hier folgen.
A. Gold.
Mark
Karat
Grän
1
24
1
288
12
Diese Einteilung hängt mit dem Münzfuß
des konstantinischen Gold-Solidus zu-
zammen, welcher in 24 xspaxia oder Sili-
quen zerfiel. Die Zahl der Grän ist vom
römischen Pfund genommen, das 288
S c r i p u 1 a zählte.
MÜNZGEWICHT
251
Mark
B. Silb
er.
Vierding Lot
Quent-
Richt-
Ferto
chen
pfennige
4 16
64
256
1 4
16
64
1
4
16
1
4
die V45 des Wiener Lotes betrug me-
del heißt und etwa zum ahd. medili = assis
(Graff 707) gestellt werden kann. Ihre An-
wendung ist schon für die erste Hälfte des
15. Jahrh. bezeugt.
§ 8. Wie weit die Genauigkeit der Münz-
wagen und Münzgewichte im frühen Mittel -
Ia
Ib
II
III
Abb. 13. I. Zweiseitiges Münzgewicht aus Blei mit Abschlägen eines bekannten Pfennigs König
Ludwigs I. (814—840). Vs. +HLVDOVVICVS IMP, Kreuz mit Punkten in den Winkeln. Rs.
XP1STIANA RELIGIO, Basilika mit aufragendem Giebelkreuz. Durchmesser 35 mm, Dicke 6 mm,
wiegt 126 g, zu Prou, Monn. Carol. T. XXIII, n. 907 ff. II. Einseitiges Münzgewicht aus Blei, mit
viermaligem Abschlag des vorbeschriebenen Rückseitestempels. Durchmesser 52 — 53 mm, Dicke 11 mm,
wiegt 184 g, zu Prou T. XXII, n. 987 ff. III. Karl d. Kahle (840—875). Einseitiges Münzgewicht
aus Blei mit dem Abdruck eines Rs. Stempels PARI | Sl • I, fast genau wie Prou T. VIII, n. 321.
Durchmesser 49 mm, Dicke 10 mm, wiegt 183.5 g. H und III zusammen geben bis auf 0.3 g genau
die Schwere eines Troypfundes. I ist ein um 3.6 g zu schwer ausgefallenes 4 Troy-Unzenstück.
§ 7. Nach Grotes Vermutung ist man bis
ins 13. Jahrh. bei der Bestimmung des
Feingehalts nicht über das Quentchen oder
den 64. Teil der Gewichtmark hinaus-
gegangen, dann aber hat man die Skala
noch über den Richtpfennig auf Richt-
pfennigteile ausgedehnt. Beachtenswert ist,
daß in Wien die unterste Probier einh ei t
alter gereicht hat, ist eine noch offene
Frage, doch glaube ich, daß sie weiter ging,
als Grote annimmt. Seebohm hat bei Be-
sprechung der Beigaben eines Münzer-
grabes aus sehr alter Zeit darauf hingewie-
sen, daß die mitgefundenen Gewichtstücke,
die von sehr ungleicher Schwere sind, durch
abwechselnde Verteilung und Vereinigung
2;2
MÜNZGEWINN, MÜNZNUTZEN— MÜNZNAMEN
auf den Wagschalen zur Ermittelung selbst
kleiner Gewichtunterschiede — er meint
bis zum Troy-Grain von 0.0648 g herunter
— ausgereicht haben. Durch den Ausschlag
des Züngelchens ließ sich vielleicht ein noch
kleineres Über- oder Untergewicht erken-
nen. Man darf nicht übersehen, daß das
Mittelalter mancherlei Rechnungsbehelfe
kannte, die uns infolge der Verbesserung
der Werkzeuge und Methoden nicht mehr
geläufig sind, obwohl sie zu ihrer Zeit ganz
gutes leisteten.
Grote Münzstadien III. Guilhiermoz.
Seebohm On thc early currencies of the
German tribes. Vtjs. f. Soz. u. Wg. 1903.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzgewinn, Münznutzen. § 1. Nebst
dem allgemeinen Vorteil, den Verkehr und
Volkswirtschaft aus der Herstellung der
Münze ziehen, kann auch dem Münzberech-
tigten ein besonderer Gewinn zufließen. An
diesen wird vor allem gedacht, wenn vom
Münznutzen oder vom Gewinn aus dem
Münzregal die Rede ist.
§ 2. Die einfachste Form zur Erhe-
bung des Münznutzens ist ein Abzug
an dem vermünzten Edelmetall zur
Deckung der Herstellungskosten. Dieser
ist volkswirtschaftlich gerechtfertigt, es
wird eben ein Kilogramm gemünztes
Feingold als Fabrikat etwas höher gehal-
ten, als ein Kilogramm Barrengold von
gleicher Güte.
§ 3. Diesen Gedanken enthält ein Kapi-
tular König Pippins, das man dem Jahre
754/5 zuschreibt: De moneta constituimus
ut amplius non habeat in libra pensante nisi
XXII solidos, et de ipsis XXII solidis
monetarius accipiat solidum I et Mos alios
domino cuius sunt reddat (Mon. G. 40,
Capitularia I, 32).
§ 4. Man ist jedoch im Mittelalter über
die kleine Kürzung hinausgegangen und hat
auch Abzüge für den Münzherrn gemacht.
Sie konnten um so reichlicher ausfallen,
wenn der Münzberechtigte nicht an einen
vorgeschriebenen Münzfuß (s. d.) gebunden
war, sondern diesen einseitig festsetzen
konnte. Eine Steigerung des Münznutzens
ergab sich noch weiter durch die jährlich
oder noch häufiger angeordnete Münzer-
neuerung (s. d.).
§ 5. All dies zusammen führte zu arger
Zerrüttung des Münzwesens, über welche
man im Mittelalter allenthalben klagte:
schon im II. Jahrh. werden die Pfennige
von Speyer kupferig gescholten, in Böhmen
waren sie es damals wirklich, die polnischen
verglich ein Zeitgenosse Ende des 12. Jahrh.
mit wertlosem Stroh. Der Verkehr litt
namenlosen Schaden durch diese entwertete
Münze und Zahlungen in Rohmetall (Sil-
berbarren) bürgerten sich ein, obwohl die
Münzherren dies als Schädigung ihres An-
spruchs auf Münznutzen untersagten und
nach Möglichkeit hinderten,
v. Lusehin Münzk. § 28.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münznamen. §1. Da die Germanen
den Begriff des Geldes und die ältesten
Münzen durch Griechen, Römer, Kelten
und Araber kennen lernten und durch ein
halbes, ja teilweise durch ein ganzes Jahr-
tausend nach der ersten Bekanntschaft,
die gewiß über Christi Geburt hinaufreicht,
sich zumeist des südländischen Geldes und
seiner barbarischen Nachahmungen be-
dienten, durfte man vielleicht erwarten,
daß sie auch die Münzbezeichnungen über-
nommen hätten, und so hat man früher
versucht, selbst den 'Pfenning' von pecunia
und den 'Schilling' von siclus, wo nicht
gar von solidus abzuleiten. Die nähere
Erwägung aber zeigt, daß es sich zunächst
und auf lange hinaus nicht um Übernahme
eines Münzsystems handelte, in dem die
fremden, vor allem die römischen Münz-
bezeichnungen ihren festen Platz haben,
und damit schwindet der Anlaß, die
germanischen Münznamen von vornherein
als Lehnwörter zu verdächtigen.
§ 2. Allerdings zeigen sich mehrfach
Ansätze zur Entlehnung, be-
sonders deutlich innerhalb des m e r 0 -
wingischen Münzwesens, das
dem römischen nachgebildet war und
seine Ausläufer nach Deutschland wie nach
England erstreckte. So hat unser ältestes
aiphabet. Bibelglossar, dessen Archetypus
über 750 hinaufreicht, für 'dragma' die
Übersetzung dr imi s a resp. trimisa
(Ahd. Gl. 1 114/115, 31), d. i. 'tremissis', und
länger noch erhält sich auf englischem
Boden das Fremdwort trimes, trimessa
u. ä. (Glosse zu 'dragma', 'stater'), nament-
lich als Gewichtsbezeichnung, und die
MÜNZNAMEN
253
nationale Umformung ßrimes fehlt auch
hier nicht (Bosworth-Toller 1615). —
Für ein Lehnwort aus frühmerowing. Zeit
seh ich auch den 'S c h e r {' (s. d.) an:
nämlich als Kurzform zu scrip-ulus. Da-
gegen ist es zu einer Aneignung von solidus
(roman. Kurzform sol) und denarius auf
german. Boden nicht gekommen, obwohl
in England dinor einigemal vorkommt
(Bosworth-Toller, Suppl. s. v.) und in der
Schreibung dinarius auch in Deutschland
ein Ansatz dazu vorliegt. Für den erst
im 12. Jahrh. auftauchenden 'Sterling'
(der keinesfalls ein Osterling ist) wird man
den sestertius immerhin im Auge behalten
müssen, und für das nordische '0 r' gibt
es keine andere Etymologie als aureus. —
Von den spanischen Arabern gelangte der
'M a n c u s' (s. d.) nach Deutschland und
England.
§ 3. Bei den Goten hat v. Grien-
berger kintus (Matth. 5, 29 = xoäpovnje)
als ein Lehnwort angesprochen: es müßte
eine Kurzform etwa zum cent-enionalis
des Cod. Theod. sein. Fremdwörter blieben,
trotz ihrem Eintritt in die gotische Flexion,
die ulfilanischen assarjus und drakma,
drakmei (ZfdA. 48, 162), eine Kontra-
faktur ist silubreins = dp-ppioc (ebenda);
sie wird variiert (im Anschluß an 'Schilling')
im silabarling des ahd. Tatian, den Luther
wieder (als 'Silberling') selbständig er-
neuert hat, während die vorlutherische
Bibel mit wörtlicher Wiedergabe des
'argenteus' silbrein bietet.
§ 4. Im Anschluß an lateinische Aus-
drücke wie 'libra' (rom. lira, livre) mögen
die Geldbezeichnungen ahd. saiga und wdga
gebildet sein (ZfNum. 24, 345 f.), während
aus 'pondus' wenigstens das Grundwort
für 'Pfenning' (s. d.) zu stammen scheint.
§ 5. In die urgermanische Zeit
hinauf reichen mit Sicherheit nur zwei
Münznamen: 'Schatz' (s. d.) und
'Schilling' (s. d.); die 'Saiga' ist erst
für die merowingische Zeit bezeugt und
auf Oberdeutschland beschränkt, der 'Pfen-
ning' gehört dem fränkisch -friesischen Geld-
wesen des 7./8. Jahrh. an. Die Ety-
mologie ist überall fehlgegangen, wo
sie die äußere Erscheinung der Münze
erschließen wollte, am ärgsten bei der
'Saiga' (s. d.), die man als 'Säge' faßte,
um sie auf Grund von Tac. Germ. c. 5
mit den 'denarii serrati' der Römer zu-
sammenzubringen; unhaltbar ist auch (von
üblerem zu schweigen) der Versuch, den
'Pfenning' (älteste Form panding) als 'kleine
Pfanne' zu deuten und dann auf die
keltischen Münzen, die sog. Regenbogen-
schüsselchen zu beziehen. Den 'Schatz'
hat man mit gr. o/so- zusammengebracht
und auf das'Hacksilber' zurückführen wollen,
dessen Funde gar nicht bis zu den ältesten
Münzfunden hinaufzureichen scheinen, und
für den 'Schilling' gilt noch heute die Her-
leitung von scellan 'klingen', die allem
widerspricht, was die reiche Semasiologie
der Münznamen lehrt.
§ 6. Auf das Hacksilber (und die Stück-
bronze) des alten Handelsverkehrs geht
möglicherweise zurück die Bezeichnung
'Stück': unter den zahlreichen Glossen-
werten für ahd. stucchi (Graff VI 631)
fällt gerade in sehr alten Quellen (Ahd.
Gl. I 233, 2) 'obolus' auf, und dem ent-
spricht der ags. Gebrauch von stycce, z. B.
in der Übersetzung von Marc. 12, 42
'duo minuta': twä stegce Rushw., twä stycas
Lind. Und wenn sich die Benennung auch
recht wohl aus dem Brauch, Einheits-
münzen zu zerschneiden, gebildet haben
kann, ein hohes Alter ist für unser 'Geld-
stück' gesichert.
§ 7. Die Germanen waren, ehe sie von
Süden her das Metallgeld kennen lernten,
offenbar ein geldloses Volk: es finden sich
keine Hinweise auf etwas dem slawischen
Pelzgeld oder dem Muschelgeld der Südsee-
insulaner vergleichbares, und die an sich
naheliegende Vermutung, daß der Bern-
stein (sei es in Brocken oder als Perlen)
eine ähnliche Rolle gespielt haben könne,
wird weder durch archäologische Tatsachen
noch durch sprachliche Hinweise gestützt.
Unter diesen Umständen traten bei der
Bildung eigener Münznamen
zunächst zwei Gesichtspunkte in den
Vordergrund : die Gleichsetzung
mit einem bestimmten Vieh-
wert und die Verwendung als
Schmuckstück. Die zwei ältesten
germanischen Münznamen repräsentieren
diese beiden Arten der Benennung; der
'Schatz' (von Silber) bedeutet ein Stück
Vieh, wahrscheinlich zunächst Großvieh,
254
MÜNZSTÄTTE
der 'Schilling' (von Gold) ist als
'Schildchen' ein Brustschmuck, der in der
Form mit dem Rundschild vergleichbar war.
Die Geschichte der beiden Wörter und ihrer
Werte bleibt den betr. Artikeln vor-
behalten, hier mögen nur die Grundlage
und einige Parallelen für die Bezeichnungs-
weise geboten werden.
§ 8. Der Gleichsetzung von 'Vieh' und
'Geld' im Lateinischen (pecu-pecunia) ent-
spricht durchaus die Bedeutungsentwick-
lung des deutschen 'V i e h', wie sie be-
sonders klar beim altnord. je zutage liegt
(s. Fritzner, Ordb. s. v. /Jund Komposita;
NGL. V 180 ff.), aber auch fürs Englische
ausreichend bezeugt ist (Liebermann, Ge-
setze d. Ags. II 2 s. vv. 'Geld' und 'Vieh')
und in Deutschland selbst noch Reste
aufweist (fihu 'pecunia' der Glossae Cassel-
lanae d. 8. Jahrh.). In Ostfriesland hat
man im 16. Jahrh. das Zweistüberstück
schäp benannt, als man dafür ein Schaf
kaufen konnte, und der Ausdruck hat sich
durch Jahrhunderte erhalten (ten Doorn-
kaat-Koolman III 99). Eine Umkehr ist
es, wenn in Island die Bezeichnung pen-
ningr am Schaf haftet, während ihr
der Münzwert verloren gegangen ist (s.
Fritzner Ordb. s. v.).
§ 9. Dasselbe W'ort (ital. medaglia), das
im 16. Jh. als Medeie u. ä. für ein metalle-
nes Schmuckstück neu entlehnt wurde
(DWb. VI 1838), hat schon im io./ii. Jh.
als Substrat gedient für medili, medilla,
das lat. 'assis' glossiert (Graff II 707).
Ein isländischer Übersetzer vom Aus-
gang des 12. Jhs., dem die Parabel vom
verlorenen Groschen (Luc. 15, 8. 9) das
Wort 'drachma' darbot, wußte es nicht
anders zu übersetzen als mit kinga, was
sonst 'Spange, Brosche' bedeutet (Fritz-^
ner Ordb. s. v.). Und so dürfen auch in
der Prymskvida 32 die 'Schillinge', die
neben den 'Ringen' erscheinen, keinesfalls
als Geldstücke gefaßt werden, wie es die
Übersetzer und Ausleger samt und sonders
tun.
Alle hier nicht erwähnten Ausgangs-
punkte für Münzbenennungen: von Farbe
und Gewicht, Münzbild oder Zahlenwert,
Münzherr oder Prägestätte usw. kommen
erst für eine spätere Zeit (von iooo ab)
in Betracht. Nur die Teilung in 'Hälbling'
und 'Vierling' fällt noch in unsere Periode,
s. darüber 'Pfenning'.
Quellennachweise und einige Spezialliteratur
s. unter 'Mancus', 'Pfenning', 'Saiga', 'Schatz',
'Scherf, 'Schilling'. Edward Schröder.
Münzstätte. § 1. Der Ort, an welchem
Münzen erzeugt werden. Münzhaus,
oder auch schlechtweg Münze, ist das
mit der erforderlichen Einrichtung ver-
sehene Gebäude, in welchem die Aus-
münzung vorgenommen wird. Man hat es
in früherer Zeit auch Münzschmiede,
ags. mynetsmid'd'e , genannt.
§ 2. Das römische Weltreich hat seit
Diokletian seinen Bedarf an Reichsmünze
durch wenige Reichsmünzstätten gedeckt.
Es gab deren etwa 20, die über Europa,
Nordafrika und Westasien verteilt waren
und — wenn auch niemals alle zu gleicher
Zeit — gewöhnlich lange Jahre tätig
blieben. Sie zerfielen nach Bedarf in 3,
4 oder mehr Unterabteilungen (officinae)
von großer Selbständigkeit, die ihre eigene
Arbeiterschaft hatten und für die Güte ihrer
Erzeugnisse hafteten.
§ 3. Stellen wir diesem Großbetrieb, der
für Spanien, Gallien und Britannien mit
4 bis 6 Münzstätten auskam, die Einrich-
tungen gegenüber, welche sich hier in den
ersten Jahrhunderten der germanischen
Reiche zeigen, so läßt schon die Zahl der
bekannten Münzstätten: über 60 west-
gotische, bei 800 Münzorte im Franken-
reich, 87 in England vor dem Jahre 1066,
auf große Veränderungen im Münzwesen
schließen.
§ 4. Wirklich war seit den Reichsgrün-
dungen der Germanen auf römischem Bo-
den einerseits eine große Zersplitterung,
andererseits eine Vereinfachung des Münz-
betriebs eingetreten. Wir erfahren bei-
spielsweise aus der Lebensbeschreibung des
h. Eligius (Icap. 15), daß der Münzmeister
das für den König in der Umgebung von
Limoges erhobene Gold auf einem Landgut
des Heiligen läutern wollte, die Gesetze
des ags. Königs Aethelred (III 16, IV 5, 4)
reden von Münzern, die im Walde oder
sonstwo verstohlen arbeiten und daher für
Falschmünzer zu halten seien. Das Vor-
handensein eines mit einer Esse versehenen
Schmiederaums, der Besitz einiger Schmelz -
tiegel, Zangen und Hacken, einiger Stichel
MÜNZSTOFF
255
und einfacher Punzen zur Anfertigung der
Stempel, einiger Holzklötze und Hämmer
genügten damals zur Einrichtung einer
Münzstätte.
§ 5. Die nahezu 800 Münzstätten der
Merowingerzeit verteilen sich über das
ganze Reich. In manchen, so zu Paris,
Marseille, Viviers, Vienne, zu Dorestat,
Limoges usw., wurde viel und während einer
langen Zeit gemünzt, in andern nur ver-
einzelt von ein oder dem andern Münz-
Abb. 14. Gevvandspange eines Münzmeisters von
Bornholm, 13. Jahrh. Auf dem um das Kreuz
gelegten äußern Ring die eingravierte Inschrift:
HhTHÖDRIGVS • FRÄT8R • MONÖ-
TARII • HölOR VINdlT OMNIÄ
außen herum auf acht hervortretenden Vierecken
die eingeritzten Münzwerkzeuge.
meisten Aufschriften der Münzen wie
ALETIA PAGO, CAMBORTESE PAGO
weisen aufs flache Land, ja es gibt Stücke
mit MALLO ARLAVIS, MALLO MAN-
RIACO u. dgl., die zur Zeit und an dem
Orte einer Gerichtsversammlung ent-
standen sind.
§ 6. Die Karolinger haben die übergroße
Zahl der Münzstätten in ihren Reichen
vermindert, zeitweise sollte, um Falsch-
münzerei zu hindern, überhaupt nur in
palatio nostro, also am königlichen Hofe
gemünzt werden (s. Münzer § 7). Die Mög-
lichkeit Münzstätten nach eigenem Er-
messen und Belieben da oder dort zu er-
richten, war Dritten damit benommen,
da fortan nur der Wille des Königs den
Münzort bestimmte. Dabei blieb es auch
für die Folgezeit, indem die Verleihungen
des Münzregals anfänglich nur auf be-
stimmte Orte lauteten, an welchen der
Berechtigte die Münzstätte errichten und
erhalten mußte, wofern ihm nicht mehr er-
laubt wurde.
§ 7. Die einfachen Geräte der frühmittel-
alterlichen Münzstätten sind schon erwähnt
worden. Die hier abgebildete Spange eines
Münzmeisters von Bornholm, die etwa dem
13. Jahrh. angehören wird, bildet 8 solcher
Geräte ab, und zwar einen Zainhacken, um
den Tiegel vom Ofen zu ziehen, einen Am-
boß, einen Unterstempel mit spitzen
Zapfen, um ihn in den Prägeklotz versenken
Abb. 15. Pfennig Ludwigs d. Frommen (814 bis
840) mit der Umschrift METALLVM und kreuz-
weise gestellten Münzwerkzeugen : 2 Hämmer und
2 Prägestempel. (Engel-Serrure, I 226.)
zu können, ein „Eisen" (s. d.), d. h. einen
walzenförmigen Oberstempel, der mit der
Hand gehalten wurde, zwei Hämmer, und
zwar ein Fäustel und ein Streckhammer,
sowie zwei Zangen.
Engel-Serrure Tratte de Numismatique
du moycn äge. I. Liebermann Ges. d. Ags.
II 591. v. Luschin Münzk. § 11.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzstoff. § I. Vom römischen Welt-
reich übernahmen die Germanen Gold,
Silber und Kupfer als Münzstoffe.
Die Verschlechterung des Münzwesens un-
ter den Merowingern hat zu immer stärke-
rer Beschickung der Goldmünzen mit Silber
geführt, so daß es Stücke aus Weißgold
gibt, das auch wohl nach dem antiken
Electrum benannt wird. Um das Jahr 800
hört die Goldprägung im Bereich des karo-
lingischen Reiches fast überall auf.
§ 2. Das Silber war seit der Mitte des
8. Jahrhs. zum eigentlichen Münzmetall in
West- und Nordeuropa geworden und blieb
dies tief ins neuere Mittelalter hinein. Es
wurde lange Zeit nur hochhaltig vermünzt,
die denarii meri werden in karolingischen
256
MÜNZWERT
Kapitularien wiederholt erwähnt. Mit der
Zunahme von Münzrechtverleihungen, die
ihren Inhabern Nutzen bringen sollten,
wuchs aber der Kupferzusatz, so daß nach
einer Klage des Magister Manegold von
Lauterbach (1070 — 1088) der Pfennig von
Speyer damals schon derart im Gehalt her-
untergekommen war, ut ex eo merum aes
lacrimantibus occulis arrideat.
§ 3. Kupferprägungen gibt es von den
ersten Merowingern, bei den Vandalen, den
Ostgoten und am längsten bei den Angel-
sachsen, doch verschwinden selbst hier die
Kupfermünzen in der ersten Hälfte des
9. Jahrhs.
v. L u s c h i n Münzk. § 5.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Münzwert. § 1. Der einer Münze zu-
kommende Wert beruht teils unmittelbar
auf dem Metallinhalt (innererWert,
valor intrinsecus der Scholastiker), teils
auf dem Staatswillen (Nennwert,
valor extrinsecus). Beide Gesichtspunkte
kommen im Münzwert gewöhnlich neben-
einander zum Ausdruck, wenn auch in ver-
schiedenem Umfang. Oft wiegt der Metall -
wert so sehr vor, daß der Münzinhalt nach
dem Einschmelzen als Metallbarren noch
nahezu den Verkehrswert behält,
den die Münze hatte. Bei Münzen, deren
gesetzlicher oder Nennwert er-
heblich höher als ihr Metallinhalt ist, wiegt
ebenso der Kreditwert vor.
§ 2. Münzen, deren Metallwert dem
Nennwert nahekommt, sind für den Ver-
kehr im weiteren Umfang geeignet, man
nennt sieKurantmünz en oder Hart-
geld. In der Karolingerzeit war dies
der denarius merus et pensans, der lautere
und vollwichtige Pfennig, der etwa iV^g
Feinsilber enthalten sollte. Kurantmünze
ist der Pfennig in Deutschland trotz der
allmählich einsetzenden Verschlechterung
bis ins 14. Jahrh. geblieben.
§ 3. Den Gegensatz zum Hartgeld bilden
die Kreditmünzen, bei welchen der
vom Willen des Münzherrn bestimmte
Nennwert vorwaltet. Sie sind für den Klein -
verkehr geeignet und leisten diesem als
Scheidemünzen gute Dienste, falls
ihre Menge nicht übermäßig anwächst. Von
den Münzen, welche die Franken aus dem
römischen Münzverkehr übernahmen, hatte
die silberne Siliqua (s. d.) damals schon die
Wesenseigenschaft einer Kreditmünze an-
genommen. Die Siliqua bildete den Gleich -
wert von 0.189 g Feingold in gemünztem
Silber, erreichte jedoch diesen im 6. Jahrh.
bei weitem nicht, da sie statt rund 0.272 g
Feinsilber oft kaum die Hälfte oder noch
weniger enthielt.
§ 4. In der Folgezeit, als der Pfennig, wie
erwähnt, infolge Verschlechterung an Fein-
gewicht (s. d.) eingebüßt hatte, hörte er
auf, harte Münze zu sein, und nahm die
Eigenschaft einer Kreditmünze an, weil
er nun bedeutend höheren Nenn- als Metall -
wert hatte. Auf der geschickten Ausnut-
zung dieser Spannung beruhte der Gewinn,
den die Münzherren durch die häufig wieder-
kehrenden Münzverrufe und Münzerneue-
rungen (s. d.) gezogen haben.
§ 5. Der Nennwert einer Münze kann im
allgemeinen nur soweit aufrecht erhalten
werden, als der Machtbereich des Münz-
herrn sich erstreckt, der Metallwert ist ein
Handelswert und von politischen Grenzen
unabhängig. Der Wert, zu welchem aus-
ländische Münze angenommen wird, heißt
ihr Umlaufs- oder Kurswert. Er
wird zumeist weder dem Nennwert noch
dem inneren Wert genau entsprechen, da
er zum Teil von anderen Umständen be-
stimmt wird. Die in mittelalterlichen
Nachrichten häufig vorkommenden Wert-
gleichungen verschiedener Münzen sind,
was wohl zu beachten ist, Kurswerte,
können daher nur mit Einschränkung für
die Ermittelung des Münzfußes (s. d.)
verwendet werden.
§6. Scheidemünzen in unserm
heutigen Sinne kannte das frühe Mittel-
alter nicht. H ä 1 b 1 i n g e (s. d.) und
Vierlinge wurden für die Bedürfnisse
des Kleinverkehrs immer nur in sehr ge-
ringen Mengen von den Karolingern her-
wärts als Hälfte oder Viertel des Pfennigs
geschlagen, hatten jedoch nicht die Eigen-
schaft der Scheidemünze. Am augenfällig-
sten erweist es das von König Aethelred
(978 — 1016) auf seinen Geprägen einge-
führte und oft nachgebildete Zwillingfaden-
kreuz tJ:, das die Teilung des Pfennigs im
Bedarfsfall erleichtern sollte.
v. Luschin Münzk. § 4, 3.
A. Luschin v. Ebengreuth.
MÜNZWESEN
257
Münzwesen.
I. Allgemeines. § 1 — 3. Einfluß des
römischen Münzwesens. § 4 — 6. Nachmünzung
römischer Gepräge durch Germanen. § 7. Münz-
ähnliche .Schmuckstücke. — IL Vandalen.
§ 8, 9. Die Kupferprägungen. § 10. Gewichts-
verhältnisse, verschiedene Werteinheiten für
die Kupfer- und Silbermünzen, § II. für die
Kupfermünzen der römische Kupferdenar, § 12.
für das Silber das Viernummistück. § 13.
Erklärung der Wertzahlen 42 und 21. § 14.
Justinians Änderung. — III. Sueven. § 15.
Ihre Prägungen. — IV. Westgoten. § 16.
Reichsgründung. § 17. Münzwesen. — V. Das
Reich Odovakers und die Ostgoten.
§ 18, 19. Reichsgründung. § 20. Münzen Odo-
vakers. § 21 — 23. Gold, Silber und Kupfer-
münzen der Ostgoten. — VI. Langobarden.
§ 24. Reichsgründung. § 25. Goldmünzung
der Könige und § 26 der Herzöge. § 27. Silber-
und Kupfermünzen. — VII. Burgunder.
§ 28. Burgundische Münzen. — VIII. Friesen.
§ 29. Goldprägungen bei den Friesen. § 30.
Die friesischen Pfunde. § 31. Gewandgeld.
— IX. Franken, a. Zur Zeit der Merowinger.
§ 32, 33. Münzzustände vor der Reichsgrün-
dung. § 34. Die Anfänge eigener Ausmünzung.
§ 35. Große Zahl der Münzstätten. § 36. Ab-
nehmende Größe des Solidus. § 37. Die
Schöpfung des fränkischen Denars. § 38. Münz-
fuß. § 39. Verbreitung dieser Denare. —
b. Die Karolinger. § 40. Aufstieg zur Herr-
schaft. § 41. Änderungen im Münzwesen. § 42.
Übergang zur Silberwährung. § 43. Ver-
besserungen des Münzfußes. § 44, 45. Gepräge
Karls d. Großen. § 46. Reichsmünze. § 47.
Goldprägungen. § 48. Spätere Karolinger. —
X. Münzzustände bei den Alamannen,
Bayern, Sachsen, Thüringern. §49.
Vorwalten einfacherer Verkehrsformen. § 50.
Viehgeld. § 51. Bußsätze in Goldschillingen.
§ 52. Gold- und Silbertremisse. § 53. Saiga. § 54.
Silberschillinge. § 55. Der „lange" bayerische
Schilling. § 56. Geldumlauf im 9./10. Jh.
— XL Deutsches Reich. §57. Anschluß
an das karolingische Münzwesen. § 58, 59.
Reichs- und königliche Münzen. § 60. Münzen
der Stammesherzoge. § 61, 62. Münzrechtver-
leihungen. § 63. Art der Gepräge. § 64, 65.
Nachmünzen. — XII. Angelsachsen. § 66.
Reichsgründung. § 67. Sceatt, Stycce. § 68.
Pening. — XIII. Nordgermanen: Dänen,
Norweger, Schweden. § 69. Reichsgründung.
§ 70. Älteste Münzzustände. § 71 — 73. Münz-
wesen in Dänemark, Norwegen und Schweden
bis 1200.
I. Allgemeine Bemerkungen.
§ 1. Die Münze ist als eine Einrichtung des
Hoops, Reallexikon. III.
wirtschaftlichen Verkehrs bei den Griechen
um das Jahr 700 vor Christus oder etwas
früher aufgekommen und hat sich von ihnen
aus über die ganze Welt des Altertums ver-
breitet. Griechische Gepräge haben noch
in ziemlich später Zeit die Entstehung des
Münzwesens bei den Kelten veranlaßt und
beeinflußt.
§ 2. Nicht durch Griechen, sondern
durch die Römer wurde den Germanen die
Bekanntschaft mit der Münze vermittelt;
römische Denare aus dem Ende der repu-
blikanischen Zeit, sog. römische Familien-
münzen, kamen bei ihnen zuerst in Um-
lauf. Oft erwähnt ist die Stelle im 5. Ka-
pitel der Germania des Tacitus: Pecuniam
probant veterem et diu notam, serratos,
bigatosque. Argentam quoque magis quam
aurum sequuntur. Die Vorliebe fürs Silber
behielten die Germanen lange Zeit; Momm-
sen (Römisches Münzwesen S. 772) nimmt
an, daß die Masse des römischen Silber-
geldes zu ihnen über die Grenzen gewan-
dert und dort durch Jahrhunderte in Um-
lauf geblieben sei. Als der römische Münz-
fuß sank, befreundeten sich die Germanen
auch mit dem leichteren neronischen Denar
und seinen noch schwächeren Nachfolgern
bis in die Zeit des severischen Hauses. Den
damals beginnenden Jammer der römischen
Weißkupferwährung haben sie jedoch nicht
mehr mitgemacht, sondern sich weiterhin
ans römische Gold gehalten. Nach einem
Zeugnis aus der Zeit des Severus Alexander
(zum J. 234/5 bei Herodian VI, 7) ließen
sich die Germanen <s(kdp"{opo( xe ovts;
den Frieden von den Römern immer in
gutem Gold bezahlen. In der Tat lehren
Münzschätze aus dem 3. — 5. Jh., die auf
dem Boden des freien Germaniens aufge-
deckt wurden, daß in jener Zeit große
Goldmengen aus dem Römerreich nach
Deutschland abgeflossen sein müssen. Seit
dem Ende des 4. Jh. sahen sich die römischen
Kaiser genötigt, Goldzahlungen an die
Barbaren bei Todesstrafe zu verbieten.
§ 3. Das römische Geld ist teils als
Kriegsbeute oder Kriegsentschädigung, teils
auf friedlichem Wege durch Handelsver-
kehr, oder als Ersparnis heimkehrender
Krieger nach Deutschland gekommen.
Die einfache Wirtschaftsverfassung, die
damals hier herrschte, macht es wahr-
17
258
MÜNZWESEN
scheinlich, daß das fremde Geld von den
Germanen anfänglich weniger für die Be-
dürfnisse des Umlaufs Verwendung fand,
sondern mehr als Schatzgeld oder Schmuck
benutzt wurde. Namentlich gute Silber-
münzen wurden gern gehütet, wie die Be-
zeichnungen: gt. skatts, altn. skattr, ags.
sceat, afries. sket dartun.
§ 4. Als älteste germanische Münzen hat
man gewisse Nachbildungen von Denaren
des römischen Freistaats angesprochen, auf
welchen man die Namen von Quaden-
königen: Sissarus, Vannius, Ariogäsus u.
dgl. zu enträseln glaubte. Es streitet zwar
eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die
Vermutung, daß die Anfänge germanischer
Münzprägung in Gegenden zu suchen sind,
die dem römischen Reiche benachbart
waren, allein neuere Untersuchungen haben
die erwähnten Nachmünzen den Quaden
abgesprochen und den keltischen Aravis-
kern zugeteilt. Wo und wann deutsche
Goldschmiede zum erstenmal als Münz-
arbeiter tätig waren, entzieht sich noch
unserer Kenntnis, obwohl es keinem Zweifel
unterliegt, daß unter der großen Menge von
mehr minder rohen Nachbildungen römi-
scher Gepräge, die man ungesichtet unter
dem Gesamtausdruck „barbarische Nach-
ahmungen von Römermünzen" zusammen-
faßt, sich manches germanische Erzeugnis
befindet.
§ 5. Häufiger wurden diese Nachmünzen
seit konstantinischer Zeit und bei jenen
Germanen, die dem Römerreiche benach-
bart waren oder ihre Sitze sogar auf römi-
schen Reichsboden vorgeschoben hatten.
Im großen Goldschatz, der anderthalb Jahr-
tausend, nachdem er vergraben worden war,
1907 zu Dortmund wieder aufgedeckt
wurde, gab es viele barbarische Nachprä-
gungen gallischen und germanischen Ur-
sprungs, die als solche am Stil und öfters
auch an ihrem blassen Metall zu erkennen
waren. Stilistisch sind die Kopfseiten meist
besser gelungen, als die Bilder der Rück-
seiten. Oft sind die Aufschriften fehler-
haft, zum Teil selbst sinnlos, in einem
Falle (s. Taf. 17 n. 2) wurde der Stempel
einer zu Trier geprägten Silbermünze in
Gold nachgeschlagen. Ziemlich sicher als
germanische Erzeugnisse sind 16 Silber-
münzchen anzusprechen, welche zugleich
mit dem Dortmunder Goldschatz zutage
kamen, demselben aber wahrscheinlich erst
etwas später beigegeben worden sind. Sie
zeigen auf der einen Seite einen bartlosen
Kopf von rechts mit sinnlosen Buchstaben-
resten, auf der Kehrseite ein Kreuz oder X,
zuweilen von Punkten begleitet, in einem
dreifachen Kreisrahmen, der bald einem
Perlenkreis, bald einem Blätterkranz ähnelt.
Das ursprüngliche Gewicht ist, da die
Münzchen sämtlich nur als Bruchstücke
erhalten sind, nicht festzustellen, bei den
drei Stücken, welche die geringste Beschä-
digung zeigen, beläuft es sich auf 1,05, 0,92,
0,75 g (vgl. Taf. 17 n. 3).
§ 6. Weitere Fortschritte machte das
Münzwesen bei den Westgermanen erst
nach der Begründung germanischer Reiche
auf römischem Boden. Dies erklärt, wes-
halb sie überall an Zustände des spät-
römischen Münzwesens anknüpften, welche
sie bei der Besitznahme vorfanden. Der
konstantinische S o 1 i d u s mit seinen
schwächeren Nachfolgern als Schilling
(s. d.) bezeichnet, der Halbsolidus,
das Drittelstück, T r e m i s s i s oder
Triens genannt, die spätrömische Sili-
qua, bilden die Münzwerte, nach welchen
die Bußsätze in den germanischen Volks-
rechten vom 5. Jh. herwärts abgestuft er-
scheinen. Es ist daher nicht verwunder-
lich, daß die ersten selbständigen Prä-
gungen jener Germanenkönige, die ihre
Reiche auf ehedem römischen Gebieten
errichtet hatten, mit der Nachahmung
römischer Vorbilder begannen, namentlich
auf ihren Goldmünzen oft Umschrift und
Kopf des römischen Imperators beibehielten
und ihren Namen nur auf der Rückseite,
entweder ausgeschrieben oder als unschein-
bare Buchstabenverschränkung anbrachten
(vgl. Taf. 17, n. 8, 9).
§ 7. Nicht immer war Herstellung von
Geld beabsichtigt, wenn römische Münzen
durch Germanen nachgeahmt wurden,
oft sollte durch solche Nachgepräge nur
das vorhandene Schmuckbedürfnis be-
friedigt und Ersatz für römische Gold-
stücke geschaffen werden, die man gern
durchlochte oder mit Ösen versah, um sie
an Schnüren oder Kettchen tragen zu kön-
nen. Manche Zierbrakteaten (s. d.) ahmen
mehr oder minder getreu römische Münzen
MÜNZWESEN
259
nach, und auch die allerdings seltenen
Nachbildungen römischer Medaillons wer-
den vor allem Schmuckstücke gewesen
sein (vgl. Taf. 17 n. 4, 5).
M o m m s e n Geschichte d. röm. Münzwesens,
1860, S. 688, 767 ff., 818 ff. — A. Soetbeer
Beiträge z. Gesch. d. Geld- und Münzwesens
in Deutschland. (Forsch, z. deutschen Gesch. I,
1860, S. 205 ff.) — Neudeck Münzen der
Quaden. E. G o h 1 Die Münzen der Eravisker.
Beide Abhandlungen N. Z. XII, 108 ff., XXXV,
145. K. R e g 1 i n g Der Dortmunder Fund
römischer Goldmünzen. 1908/10; röm. Denar-
fund von Fröndenberg. ZfN. XXIX, 189 ff.
Lusch in v. Ebengreuth Denar der Lex
Salica. (SB. d. Wiener Akad. d. W. Bd. 163.)
II. D i e V a n d a 1 e n. §8. Ende des
Jahres 409 drangen Alanen, Sueven und
Vandalen in Spanien ein und gewannen hier
neue Sitze: die Sueven und die asdingi-
schen Vandalen in Galläcia, die Alanen in
Lusitanien und Karthagena, die silingi-
schen Vandalen in Baetica. Die Alanen
wurden 418 von den Westgoten unter-
worfen, die silingischen Vandalen ganz aus-
gerottet, die Reiche der Sueven und der
asdingischen Vandalen blieben bestehen,
bekämpften aber einander. Da entschlossen
sich die Vandalen, die schon die Balearen
genommen hatten, der Einladung des römi-
schen Statthalters Bonifacius zu folgen,
setzten unter ihrem König Geiserich nach
Afrika über und eroberten diese römische
Provinz; 439 fiel Karthago in ihre Hände,
das zur Hauptstadt wurde. Im Jahre 534
machte Belisar im Auftrag des byzantini-
schen Kaisers Justinian dem Vandalen -
reich ein Ende.
§ 9. Die Vandalen begannen erst nach
ihrer Ankunft in Afrika zu prägen und
schlössen sich an das vorgefundene römi-
sche Münzwesen an. Goldmünzen mit den
Namen ihrer Könige sind nicht bekannt,
wohl aber Silber- und Kupfermünzen von
Hunnerich (1484) bis auf den 534 vertrie-
benen Gelimer (s. Taf. 17 n. 7). Die größeren
Kupfermünzen zeigen einen stehenden Krie-
ger mit der Beischrift KART-HAGO (s.
Taf. 17 n. 6), oder Karthago als weibliche
Gestalt mit Ähren in den Händen. Auf
der Rückseite der ersterwähnten ist ein
Pferdekopf und als Wertzahl XLII, XXI,
XII, bei den andern findet man im Lorbeer-
kranz die gleichen Wertzahlen mit vor-
gesetztem N. Es gibt ferner ganz kleine
N
Kupfermünzen mit IUI, andere mit dem
Pferdekopf, einem Monogramm oder ver-
schiedenen Münzbildern, die teils sichere
vandalische Gepräge sind, teils mit Wahr-
scheinlichkeit dafür gelten.
§ 10. Die Münzverhältnisse bei den Van-
dalen sind noch nicht aufgeklärt. Auf-
fällig ist die Verschiedenheit der Wert-
reihen C, L, XXV bei den Silber-, XLII,
XXI, XII, IUI bei den Kupfermünzen.
Eine unerwiesene Annahme erblickt darin
zweierlei Münzsysteme, welche zu ver-
schiedenen Zeiten gebraucht wurden; die
Lösung dürfte auf andere Weise aus den
Gewichtsverhältnissen zu gewinnen sein.
Bei der großen Seltenheit mancher Van-
dalengepräge stehen uns allerdings nicht
viele Gewichtsangaben zu Gebote. Nach
diesen schwankt die Schwere der silbernen
Hunderter von 2.14 — 1.9 g und beträgt im
Mittel 2.07 g, für die Fünfziger erhalten
wir ebenso 1.25 — 0.92 g, im Mittel 1.03,
für die Fünfundzwanziger 0.6 — 0.43 g, im
Mittel 0.503 g, so daß sich für die Silber-
münzen ziemlich ungezwungen die Ab-
stufung 2, 1 und 0.5 g ergibt. Die Kupfer-
münzen zeigen größere Schwankungen.
Die bekannten 42er wiegen zwischen 13
bis 8.16 g, im Mittel 10.76 g, die Einund-
zwanziger von 9.46 — 6.15 g, im Mittel
7.41 g, die Zwölfer von 5.64 — 4.14, im
Mittel 4.53 g, die Vierer endlich: 1.36, 1.16,
1.11, haben im Mittel 1.23 g. Das Soll-
gewicht der Kupferstücke, namentlich der
Zweiundvierziger hat das tatsächliche Ge-
wicht der schwersten Stücke, die wir
kennen, vielleicht um etwas übertroffen,
demungeachtet ist sicher, daß die Zahlen
100, 50, 25 beim Silber, 42, 21, 12 und 4
beim Kupfer auf verschiedene Münzein-
heiten bezogen werden müssen, wenn das
damals bestehende Wertverhältnis dieser
Münzmetalle zueinander annähernd er-
reicht werden soll. Da im römischen Reich
das Kupfer auch als Kreditmünze kaum
den 60. Teil des Wertes einer gleichen Ge-
wichtsmenge Silber überschritt, so müßten
— falls die Wertzahlen auf den kupfernen
und silbernen Vandalenmünzen die gleiche
Münzeinheit betreffen würden — die kup-
fernen Zweiundvierziger statt ihrer 13 g
>7:'
2Ö0
MÜNZWESEN
etwa 51 g schwer sein, um den Gleichwert
mit den silbernen Fünfzigern von 1 g Ge-
wicht zu erreichen.
§ II. Den Wertzahlen der vandalischen
Kupfermünzen ist ein N. vorangestellt,
das Zeichen für nummus oder denarius, d. i.
für den schwächlichen Nachkommen der
entarteten römischen Weißkupferwährung,
den man schließlich wegen seiner Winzig-
keit nicht mehr einzeln, sondern nur als
Vielfaches prägte. Schon ums Jahr 400
waren die Kupferdenare Münzchen von
0.6 g und weniger Schwere, ein Jahrhundert
später wurden sie nach einer Bemerkung
des Kassiodor zu 6000 Stück auf den Soli-
dus von 4.5 g Feingold gerechnet, hatten
also nur mehr etwa 0.11 g Kupferinhalt.
Etwa dreimal so groß war der Nummus
bei den Vandalen, als sie unter Kg. Geise-
rich mit der Ausgabe ihrer Vierer begannen,
die wahrscheinlich auf 1/i40 des römi-
schen Pfundes oder etwa 1.36 g gestückelt
waren. Das nach dieser Annahme be-
rechnete Sollgewicht der Zwölfer mit 4.08 g,
der Einundzwanziger mit 7.14 g und der
Zweiundvierziger mit 14.28 g stimmt mit
den tatsächlichen Gewichten dieser Münz-
gattungen ziemlich überein.
§ 12. Zur Werteinheit ihrer Kupfer-
prägungen nahmen die Vandalen den bis
auf 0.34 g oder ^960 des römischen Pfun-
des abgeschwächten Kupferdenar, der nicht
mehr als Einzelstück ausgebracht wurde.
Die kleinste Kupfermünze, die sie geschla-
gen haben, das 4 Nummi- Stück, wählten
sie zur Werteinheit ihrer Silbermünzen.
Nach der Kürzung D-N, die auf der Rück-
seite mit den Wertzahlen C, L, XXV oder
auch ohne diese allein im Felde vorkommt,
hieß sie Denarius wohl mit einem unter-
scheidenden Beisatz wie argenteus, van-
dalicus oder dgl. Sie zerfiel dann ebenso
in vier Nummi, wie der frühere römische
Denar bis in die Tage Diokletians in vier
Sesterzen geteilt wurde.
§ 13 Eine auffällige und noch nicht
genügend erforschte Erscheinung im Münz-
wesen der Vandalen bilden die Stücke zu
42 und 21 Kupfereinheiten. Zur Erklärung
wird herangezogen, daß abgegriffene Mittel -
bronzen in größerer Anzahl aus der Zeit
der flavischen Kaiser, aber auch jüngere
bis auf Salonina herab bekannt sind, welche
die Zahl XLII mit Punzen eingeschlagen
zeigen. Es gibt ferner Großbronzen von
Galba und Vespasian, die ebenso LXXXIII
zeigen. Die Stücke mit 42 kann man
als örtlichen Ersatz des von Diokletian
und seinen Mitkaisern geschlagenen Groß-
kupfers betrachten. Ungeachtet reichlicher
Ausgabe zu Anbeginn waren diese Münzen,
die bisweilen durch die Wertzahl XXI aus-
drücklich als Antoniniane gekennzeichnet
sind, mit der Zeit im Umlauf selten ge-
worden, zumal Neuprägungen gegen Ende
des 4. Jhs. ganz eingestellt wurden. In
dieser Verlegenheit habe man auf Kupfer-
münzen der früheren Kaiserzeit zurück-
gegriffen und habe sie durch Einschlagen
der Zahl XLII als Doppelantoniniane
wieder umlauf fähig gemacht. König Geise-
rich habe diese Münzzustände bei seiner
Ankunft in Afrika vorgefunden und habe
an sie angeknüpft, als er nach der Erobe-
rung von Karthago (439) Kupfer auszu-
münzen begann.
§ 14. Justinian hat nach der Eroberung
des Vandalenreichs in Afrika die Münz-
zustände nach byzantinischem Fuß ein-
gerichtet und hat, wie seine zu Karthago
geschlagenen Follis- oder 40 Nummi -Stücke
dartun, die kupfernen 42 er abgeschafft.
Friedländer Die Münzen der Vandalen.
Leipzig 1849. Engel-Serrure Trait; de
numismatique du moyen äge. Paris 1892. I, 17 ff.
Soetbeer in Forsch, z. d. Gesch. I, 279 ff.
W. W r o t h Catalogue of ihe Coins of the
Vandals usw. London 191 1. Einleitung § 1 und
S. 1 ff. D r e s s e 1 im Bulletino dell Ist. di
corr. arch. Rom 1879 S. 126 ff.
III. Die Sueven. § 15. Das Sueven -
reich nahm ursprünglich die Westküste der
iberischen Halbinsel ein, erstreckte sich
aber nach dem Abzug der Vandalen für
kurze Zeit über den größten Teil von
Spanien und Portugal. 456 ging Lusitanien
an die Westgoten verloren, die erst 586 den
Rest des Suevenreichs eroberten. Die
Sueven begannen mit sorgfältiger Nach-
münzung römischer Gepräge, auf welchen
jedoch der Name der Münzstätte zuweilen
genannt wird, z. B. Merida = LATINA
EMERITA M VN ITA (= moneta). Das
merkwürdigste Stück ist das Taf. 17, n. 8
abgebildete Silberstück des Königs Richiar
(448 — 456) nach Art einer römischen Sili-
Münzwesen.
Bemerkungen und Literaturangaben zu den Tafeln 17—21.
Die Abbildungen wurden, soweit sie nicht nach Originalen oder Gipsabgüssen gezeichnet sind,
nachstehenden Werken entnommen, die bei der Beschreibung nach der dem Titel vorangestellten
Abkürzung, oder nach dem Namen des Verfassers angeführt sind. Als Münzstoff ist überall Silber
anzunehmen, sofern kein anderer durch die Beirückung von G = Gold, oder K = Kupfer (Bronze)
angegeben ist.
Anteil = Förteckning öfver Antellska Myntsamlingens i Helsingsfors. Svenska Mynt. Hel-
singfors, 1906/8. 2 Hefte und 2 Mappen. — Blanchet, Adr., Manuel de numismatique francaise I.
Paris 1912. — D. = Dannenberg, Herrn., Die deutschen Münzen der sächsischen und fränkischen
Kaiserzeit. Berlin 1876 — 1905. 4 Bde. mit 121 Tafeln. E.-S. = Engel-Serrure, Traite de Numismatique
du Moyen-Age. 3 Bde. Paris 1891 ff. — Friedländer, O. = Die Münzen der Ostgoten. Berlin 1844.
— Friedländer, Y. = Die Münzen der Vandalen. Leipzig 1849. — Jecklin, F., Der langobardisch-
karolingische Münzfund bei Ilanz. (Mitteilungen d. bayer. Num. Gesellschaft, 25. Heft) München 1906. —
Luschin, Denar der Lex Salica. (S.-B. d. k. Akad. d. Wissensch. in Wien, Bd. 163) Wien 1910. —
Promis, D., Monete di Zecche italiane inedite o corrette. Turin 1867. — Prou Mer. = Les mon-
naies Merovingiennes par Maurice Prou. (Catalogue des monnaies francaises de la Bibliotheque
Nationale.) Paris 1892. — Prou Carol. = Les monnaies Carolingiennes der gleichen Sammlung.
Paris 1896. — Regling, Der Dortmunder Fund römischer Goldmünzen. Dortmund 1908 und Nachtrag-
4 S. 1910. — Rivista Italiana di Numismatica. Mailand l888ff.
Tafel 17 (i — 15).
i. Solidus des römischen Kaisers Konstans (337 — 350), Münzstätte Trier (Regling n. 4). 2. — 5.
Germanische Nachmünzen römischer Gepräge. 2. Solidus des K. Gratianus (367 — 383) von
blassem Gold. Nach dem PS im Abschnitt der Rückseite das argentum pusulatum = Feinsilber
anzeigt, diente eine Silbermünze dem Stempel als Vorlage (Regling n. 235). 3. Germanische Silber-
münze nach einem römischen Vorbild mit dem Kreuze oder dem Chrisma, Rietschels angeblicher
Frankendenar des 5. Jahrhunderts (Regling. Nachtrag n. 4). 4. Nachbildung eines Goldmedaillons
des byzantinischen K. Theodosius II. (408—450), 6.5 g oder anderthalb Solidi schwer, gefunden in
Holland. Kgl. Museum im Haag. 5. Münzähnliches Schmuckstück, Goldbrakteat im Museum zu
Konstanz. Nachbildung der Solidi des byzantinischen K. Mauricius Tiberius (582 — 602). Münzen
der Vandalen. 6. Kupfermünze zu 42 nummi, ohne Herrschernamen. 7. König Gelimer (530 — 534),
silberner Fünfziger = 200 nummi. Friedländer V. Taf. I n. 1.— 8. Sueven. Siliqua mit dem Bilde
des K. Honorius (395 — 423), geprägt vom Sueven-Kg. Richier (448 — 456) zu Braga. E.-S. 22 n. 41.
9. Burgunder. Tremissis mit dem Kopfe des byzantinischen K. Anastasius (491 — 518) und dem
Namenszug des Burgundenkönigs Sigismund (516 — 524). E.-S. 39 n. 103. 10. — 12. Westgoten.
10. Tremissis mit Bild und Namen des K. Justinian (527 — 565), westgotische Arbeit. II. Solidus von
gleicher Zeichnung, doch mit dem Namen des Kgs. Leovigild (573 — 586). 12. Solidus des Kgs.
Reccared (wahrscheinlich II, 621). E.-S. 42, 43, 45 n. 108, 109, 120. 13. Heruler. Kg. Odovaker
(476—493), Silbermünze, zu Ravenna geprägt. Orig. im k. Münzkabinett zu Wien. 14. 15. Ost-
goten. 14. Kg. Theoderich (493 — 526), goldenes Schaustück in der Schwere von 3 Solidi (w. 15. 32 g).
Rivista Ital. di Num. VIII. 1895. Taf. III. 15. Kupfermünze (? 10 Nummi-Stück) des Kgs. Baduila
oder Totila (541 — 552). Friedländer, O., Taf. III.
Tafel 18 (16—30).
16. — 20. Langobarden. 16. Triens oder Tremissis des Kgs. Cunibert (688 — 702), Paris,
Bibliotheque Nationale. 17. ebenso von Kg. Desiderius (757 — 774), E.-S. 35 n. 95. 18. ebenso
von Kg. Aripert II. (701 — 712) mit Herzog Iffo. Promis T. I, n. 1. 19. Pfennig des Langobarden-
herzogs Grimoald zu Benevent (787 — 806), unter der Oberherrschaft Kg. Karls d. Großen, mithin vor
dem J. 800 entstanden, E.-S. 288 n. 551. 20. Pfennig K. Ludwigs II. und seiner Gemahlin
Angilberga zu Benevent um 867 — 870 geprägt. Promis T. I. n. 10. 21. Friesen. Triens des
Friesenhäuptlings Audulf (Ende des 6. Jahrh.), E.-S. 188 n. 342. 22. — 41. Franken. 22. — 30. Mero-
winger. 22. Triens mit Namen und Bild des K. Anastasius (491 — 518), Prägestätte Orleans. Prou
Mer. Taf. XI, n. 19. 23. Childebert I. (511 — 558), Kupfermünzchen. Prou Mer. T. I, n. 12;
Triens mit dem Namen und Bild K. Justinians I. (527 — 565) aus der Münzstätte des Maurentius. Prou
Mer. Einleitung S. XVIII n. 5. 25. Theodebert I. (534—548), Solidus, Luschin n. 2. 26. Chlotar IL
(584 — 629), Solidus zu 20 Siliquen, Münzstätte Marseille. Luschin n. 5. 27. Childebert III.
(695 — 7"). Solidus aus der Münzstätte Marseille. Prou Mer. T. XXI1L n. 18. 28. Triens zu
8 Siliquen der Münzmeister Priscus und Domnolus, Münzstätte Chalons-sur-Saone mit der Aufschrift
+ Cabilonno fit de selequas und der Zahl V — III neben dem Kreuz. Luschin n. 7. 29. Triens Kg.
Chlodwig II. (639 — 657), geschlagen vom Münzmeister Eligius in der Münzstätte zu Paris. Prou Mer.
T. XII n. 17. 30. Denar des Münzmeisters Ragnoald zu Lyon mit der Bezeichnung Lugduno dinarios.
Luschin n. 12.
Tafel 19 (31—45).
31. — 41. Karolinger. 31. Pippin I. (752 — 768). Straßburger Denar. Jecklin, T. III, n. 72.
32. Karlmann (768— 771). Denar von Clermont. Blanchet 341 n. 225. 33. — 36. Karl d. Gr. (768 — 814).
Älteste Prägung etwa 768 — 775. 33. Denar von Bonn, E.-S. 206 n. 382. 2. Prägungsart etwa
775 — 800. 34. Melle, Viertelpfennig (?) E.-S. 216 n. 392. 35. Mainz, Pfennig (Denar), Prou Car.
T. I, n. 30; 36. Prägung mit dem Kaisertitel, 800 — 814. E.-S. 219 n. 398. 37. — 30. Ludwig der
Fromme (814 — 840). 37. Pfennig mit Palatina Moneta, am kgl. Hofe geschlagen. Prou Car. T. I,
n. 8. 38. Straßburger Pfennig, Prou Car. T. II, n. 45. 39. Goldstück mit d. Aufschrift: Munus
Divinum, E.-S. 230 n. 406. 40. Lothar I., Mitregent und Kaiser seit 823 — 855. Kölner Pfennig,
E.-S. 258 n. 484. 41. Karl d. Kahle (840 — 875), Pfennig, am kgl. Hofe geschlagen. Prou Car.
T. I, 20. 42. Hochburgund. Kg. Konrad I. (937 — 993) Pfennig aus der Münzstätte Basel,
E.-S. 266 n. 492. 43. — 60. Deutsches Reich. 43. Arnulf v. Kärnten (887 — 899), Mainzer Pfennig.
Prou Car. T. I n. 36. 44. Ludwig das Kind (900 — 911), Pfennig von Trier, E.-S. 263 n. 488.
45. Konrad I. (911 — 918). Regensburger Pfennig, D. T. 107 n. 1927.
Tafel 20 (46—60).
46. 47. König Heinrich I. (919—936). 46. Pfennig von Metz; D. Taf. I n. io. 47. Pfennig
von Verdun. D. Taf. 4. n. 91a. 48. Herzog Arnulf der Böse von Bayern (907 — 937), Viertelpfennig
oder Ort aus der Regensburger Münzstätte. D. T. 46 n. 1048. 49. 50. Otto I. (936 — 973), Straß-
burger Pfennig mit dem Königstitel, daher der Zeit 936 — 962 angehörend. D. T. 40 n. 906. 50. Kg.
Otto I. mit Herzog Hermann von Schwaben (926 — 948) , Pfennig von Breisach aus den J. 936/48.
D. T. 39 n. 890. 51. Ulrich, Bischof von Augsburg (923/73). D. T. 44 n. 1018. 52. 53. K. Otto II.
(973 — 983). 53. Pfennig von Köln. D. T. 14 n. 333. 53. Münzstätte Trier. D. T. 20 n. 460.
54. Bernhard I., Herzog von Sachsen (973 — 1011), Pfennig ohne Angabe der Münzstätte. D. T. 25,
n- 585. 55 — 57. Otto III, 983 — 1002. 55. Münzstätte Huy, Pfennig aus den J. 996 — 1002. D. T. 10
n. 224. 56. Münzstätte Würzburg. Die Zuteilung dieses Pfennigs an Otto III. ist bestritten, Dannen-
berg I, 327 n. 854 weist das Stück K. Otto II. zu. 57. K. Otto III. und Bischof Widerold von
Straßburg (991 — 999), Pfennig aus den Jahren 996 — 999. D. T. 41 n. 939. 58. — 60. Heinrich II.
(1002 — 1024). 58. Münzstätte Deventer, Pfennig aus den Jahren 1014 — 1024. D. T. 24 n. 563.
59. Münzstätte Dortmund, Pfennig aus den J. 1002 — 1014. D. T. 33, n. 747. 60. Heinrich II. mit
Erzbischof Hartwig von Salzburg (991 — 1023), Pfennig aus den J. 10 14 — 1023. D. T. 51 n. 11 42.
Tafel 21 (61—77)..
61. — 67. Angelsachsen. 61. Sccatt mit Nachbildung der römischen Wölfin und des Vexillum,
E.-S. 175, n. 300. 62. Sceatt des Kgs. von Mercia, Peada 655 — 656 mit dem Königsnamen in
Runen, E.-S. 180 n. 327. 63. Stycca des Kgs. Eanred von Northumberland (808 — 840), E.-S. 183
n. 333. 64. Stycca des Erzbischofs von York, Eanbald I. oder II. (ums J. 800), E.-S. 185 n. 336.
65. Penning des Kg. von Mercia Offa (757 — 796), E.-S. 303 n. 571. 66. Pening Kg. Aelfreds des
Großen (872— 901), E.-S. 322 n. 601 ; Pening Kg. Aethelreds II. (978— 1016), Vorbild der folgenden
Münzen n. 69, 74 E.-S. 327 n. 607. 68. — 70. Dänen. 68. Nordische Nachahmung der von Karl
d. Gr. zu Duurstede geprägten Pfennige, E.-S. 331 n. 612. 69. Kg. Harthacnut (1036— 1042), Nach-
ahmung des Aethelred- Gepräges n. 67, E.-S. 850 n. 13 15. 70. Dünner Pfennig des Kgs. Erik
Emune 1 134— 1 137, E.-S. 852 n. 1325. 71.— 83. Norwegen. 71. Hakon Jarl (989—996), E.-S.
857 n. 1332. 72. Kg. Olaf I. Trygvesson (996—1000), E.-S. 857 n. 1333 (71 und 72 Nach-
ahmungen von Aethelred-Münzen). 73. Kg. Sverre (1177—1202), E.-S, 858 n. 1339. Schweden.
74. Kg. Olaf Skötkönig (1013— 1022), Nachahmung eines Aethelred-Gepräges aus der Münzstätte
Sigtuna. Anteil I n. 8. 75. Kg. Anund Jacob (1022 — 1050), Münzstätte Sigtuna. Anteil I, n. 12, 13.
76. Dünnpfennig aus der Zeit Kg. Knut Erikson (1 167— 1 196). Anteil n. 33 (Abbildung 19, 33).
77. Brakteat des Kgs. Knut Erikson mit KANVTVS REX.S. Anteil n. 44 Abbildung 34.
Tafel 17.
Germanische Nachprägungen
römischer Gepräge
Vandalen
G 14
Münzwesen.
(S. Erklärungsblatt vor Tafel 17/
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
2Ö2
MÜNZWESEN
qua, das auf der Vorderseite Kopf und Um-
schrift des Kaisers Honorius (395 — 423),
auf der Rückseite aber in einem Kranze
die Buchstaben B — R = Bracara, Braga
neben einem Kreuze und die Umschrift
IVSSV RICHIARI REGES zeigt.
Engel-Serrure Tratte de Numism. I, 21.
IV. Di e We s t go t e n. § 16. Die
Westgotenkönige hatten im Auftrag des
weströmischen Kaisers Honorius den Auf-
ruhr in Gallien gestillt und dafür einige
Städte in Aquitanien erhalten. Erst nach
Erweiterung dieses Besitzstandes in Süd-
westfrankreich, die den Westgoten aus-
reichend Land zur Seßhaftmachung gab,
kann von einem Westgotenreich gespro-
chen werden. Dieses wurde seit der Mitte
des 5. Jahrh. allmählich über ganz Spanien
ausgedehnt, während der Besitz in Gallien
nach der Schlacht von Vougle" (507)
großenteils an die Frankenkönige gelangte.
Das Bundesverhältnis zu Rom wurde unter
König Eurich (466 — 485) aufgelöst und
damit auch die scheinbare Oberhoheit Roms
beseitigt. Der Einfall der Araber nach
Spanien machte 711 dem Westgotenreich
ein Ende.
§ 17. Das Münzwesen begann bei den
Westgoten im Anschluß an das römische
mit einer ziemlich getreuen Nachahmung
oströmischer Gepräge. Das Westgoten -
recht rechnet nach S o 1 i d i (aurei), Tre-
m i s s e s und S i 1 i q u e n. Alte Glossen
zu Lib. XII, tit. 2, erwähnen auch einen
Argenteus, dessen Größe nicht bekannt
ist. Die sehr seltenen westgotischen
Silber- und Kupfermünzen des Königs
Amalrich (5 n — 531) zeigen verschränkte
Buchstaben seines Namens. Auf Gold-
stücken, die mit Namen der byzantinischen
Herrscher ausgegeben wurden, bezeichnen
BV, T, N die Münzstätten Burdigalla,
Tolosa, Narbo. Die Gepräge König Ala-
richs II. (484 — 507) waren als minder-
wertig verrufen. Unter seinen Nachfolgern
wurde die Nachbildung weniger sorgfältig
(vgl. Taf. 17 n. 10), und die rohe Mache
dauert auch fort, nachdem unter König
Leovigild (573 — 586) das römische Vorbild
aufgegeben worden war (vgl. Taf. 17 n. 11,
12). Die Westgotenmünzen bringen fortan
die Namen und in häßlicher Umrißzeich-
nung bald in Seiten-, bald in Vorderansicht
auch das Bild der Könige. Auf der Rück-
seite ist gewöhnlich die Münzstätte ge-
nannt. Einige Umschriften verewigen denk-
würdige Ereignisse. Auf Münzen König
Leovigilds, der 584 Cordova zum zweiten-
mal bezwang und Sevilla und Merida er-
oberte, liest man: CORDOBA BIS OPTI-
NVIT, dann CVM Beo OPTINIT SPLI,
EMERITA VICTORI u. dgl. Die Auf-
schrift ERMENEGILDI REGI A DEO
VITA wird auf dessen Übertritt zum
Katholizismus (um 581) gedeutet.
Münzsammler seien vor den gelungenen
Nachfälschungen westgotischer Gepräge ge-
warnt, welche zu Anfang des 19. Jahrh.
durch den isenburgischen Hofrat Becker
hergestellt und in Handel gebracht worden
sind.
Engel-Serrure Tratte de Numism. I,
40 ff. A. H e i s s Description ginirale des mon-
naies wisigoths. Paris 1872. Soetbeer in
Forsch, z. d. Gesch. I, 285 ff.
V. Das Reich Odovakers und
die Ostgoten. §18. Germanen in
römischen Diensten, Heruler, Rugier, Sky-
ren, Turkilingen, welchen die Abtretung
von Land in Italien versagt worden war,
stürzten 476 den römischen Schattenkaiser
Romulus Augustulus und erhoben ihren
Führer Odovaker, einen Sohn des Rugier-
fürsten Aedico, zum König von Italien.
Odovaker erkannte der Form nach die
Rechte des byzantinischen Kaisers über
Italien an und ließ sich zum Patricius
Romanus ernennen, regierte aber kräftig
und tatsächlich unabhängig, bis er 493 dem
mit Ermächtigung des Kaiser Zeno zur
Eroberung Italiens heranziehenden Ost-
gotenführer Theoderich erlag.
§ 19. Die Stellung zu Byzanz war für
das Ostgotenreich, das sich weit über
Italien über Südfrankreich, Rätien bis nach
Dalmatien erstreckte, durch die Umstände
bestimmt, unter welchen Theoderich seinen
Eroberungszug angetreten hatte. Obwohl
dieser Herrscher, den die deutsche Helden-
sage als Dietrich von Bern feiert, die Ge-
walt in seinem Reich völlig in Händen
hatte und den Kaiser von jedem sachlichen
Einfluß auf Italien und die Nebenlande
auszuschließen vermochte, so verharrte er
doch der Form nach in Unterordnung unter
diesem. Er nährte so jene Auffassung, die
MÜNZWESEN
263
im Ostgotenkönig nur einen kaiserlichen
Beamten sah, welcher im Namen und Auf-
trag seines Herrn das unabhängige Ger-
manenreich Odovakers erobert hatte. Die
Folge dieser scheinbaren Unterwürfigkeit
war ein von allem Anfang an schiefes Ver-
hältnis zum Kaiser, es führte schließlich
zum Zusammenbruch des Ostgotenreichs,
das nach zwanzigjährigem Kriege 553 im
Auftrag K. Justinians I. erobert wurde.
§ 20. Von Odovaker gibt es einige sehr
seltene Silber- und Kupfermünzen mit
seinem Bild und Namen (Taf. 17 n. 13). Der
ausdrucksvolle mit einem Schnurrbart ver-
sehene Kopf ist barhaupt und von der
Umschrift FL ODOVAC umgeben. Die
Rückseite enthält eine Buchstabenver-
schränkung mit Odovakers Namen in einem
Kranze und unterhalb RV als Bezeichnung
der Prägestätte und Hauptstadt Ravenna.
Es wurden ferner unter seiner Herrschaft
(wohl durch den römischen Senat) die selte-
nen Kupfermünzen mit dem Kopf und
Titel des Kaisers Zeno (474 — 491) geschla-
gen, welche auf der Rückseite zwischen
dem wieder einmal erscheinenden S — C die
schreitende Viktoria und die Umschrift
INVICTA ROMA, sowie die Wertzahl XL
zeigen. Es sind die ersten 40 Nummi-Stücke,
deren Prägung seit K. Anastasius (491 bis
518) allgemein, auch von den Ostgoten
beibehalten wurde.
§ 21. Die Ostgoten haben kein Gold
unter eigenem Bild und Namen gemünzt,
doch sind die auf ihre Veranlassung in
italischen Münzstätten hergestellten Solidi
zum Teil durch die Anfangsbuchstaben,
z. B. RV Ravenna, zum Teil auch durch
die verschränkten Namensbuchstaben Theo -
derichs kenntlich. Die einzige Ausnahme
ist ein prächtiges Medaillon dieses Königs
in der Schwere von 3 Solidi (15.32 g), das
jedoch nicht als Geld, sondern zum
Schmuck oder zu Geschenkzwecken ver-
fertigt wurde, tatsächlich auch, wie die
aufgelötete Nadel erweist, als Schmuck
getragen worden ist. Es zeigt das Bild
des großen Herrschers von vorne, barhaupt
mit lockigem Haar, die Rechte wie segnend
zur Hälfte, die Linke bis zur Schulter er-
hoben mit einer Viktoria. Die Rückseite
zeigt eine schreitende Viktoria. Die Um-
schriften lauten REX THEODERICVS
PIVSPRINCISundREXTHEODERICVS
VICTOR GENTIVM, im Abschnitt CO-
MOB. (vgl. Taf. 17 n. 14).
§ 22. Die Silbermünzen der Ostgoten
haben auf der Vorderseite meist den Kopf
und Namen eines byzantinischen Kaisers:
Anastasius, Justinus oder Justinianus, auf
der Rückseite aber den Namen des Königs
in einem Lorbeerkranz entweder in Buch-
stabenverschränkung oder ausgeschrieben
wie DN|ATHAL| ARICVS|RIX oder DN|
THE | IA | REX u. dgl. Beachtenswert
ist, daß selbst nach Ausbruch des Ost-
gotenkriegs (533) die Könige Baduila =
Totila (541—552) und Teja (552—553), um
ihre grundsätzliche Ergebenheit gegen By-
zanz darzutun, den Kopf und Namen des
Kaisers auf ihren Silbergeprägen fortführ-
ten, freilich nicht jenen Justinians, der sie
mit Krieg überzogen hatte, sondern den
seines 518 verstorbenen Vorgängers Ana-
stasius.
§ 23. Die Kupfermünzen der Ostgoten
haben in älterer Zeit auf der Vorderseite
Bild und Namen des Kaisers, schon unter
Athalarich erscheint bisweilen der stehende
König, seit Theodahat auf größeren
Kupferstücken sein Brustbild in Vorder-
öder Seitenansicht (vgl. die Kupfermünze
Kg. Baduilas Taf. 17, n. 15). Auf den
Rückseiten trifft man zuweilen das behelm-
te oder gekrönte Bild der Münzstadt mit
der Beischrift INVICTA ROMA, FELIX
RAVENNA, FELIX TICINVS. Es gibt
ferner Münzen von Rom und Ravenna
ohne Königsnamen, die auf der Rückseite
einen oder zwei Adler, die Wölfin mit den
Zwillingen, die Namensbuchstaben der
Stadt u. dgl. zeigen. Diese Kupfermünzen
schließen sich an das durch Anastasius
verbreitete 40 Nummi- Stück, den Follis
und seine Teile an. Bekannt und zuweilen
durch die Wertzahl gesichert sind Stücke
zu 40, 20, 10, 5 und 2J/2(?) Nummi. Eine
zweite Zahl oder ein Buchstabe A — E, der
sich auf einzelnen Stücken findet, bezieht
sich aber nicht auf den Wert, sondern ist
wohl die Ordnungsnummer der Münzab-
teilung (officina), in welcher das Stück her-
gestellt worden war.
Engel-Serrure Traue de Num. I, 24 ff.
Friedländer Die Münzen der Ostgothen.
Berlin 1844. Gnecchi in Rivista Ital. de
2 64
MÜNZWESEN
' Numismatica VIII, 1895. Soetbeerin Forsch.
. z- d. Gesch. I, 283 ff. Tolstoi Monnaies By-
zantines. Petersburg, 19 12, I, 194 ff. Wroth
Cqtalogue of the Coins of the Vandals, Ostro-
goths usw. London 191 1.
. VI. Die Langobarden. §24. Im
Jahre 568 brachen die Langobarden nach
Italien auf. Die Landnahme ging nicht
ohne Gewalttätigkeiten ab, König Kleph,
der sich widersetzte, wurde ermordet, und
nun blieb das Reich durch ein Jahrzehnt
ohne König unter der Verwaltung der 36
Herzoge, die sich der Hauptfestungen
Italiens bemächtigt hatten. 584 wurde bei
drohender Gefahr von außen der kräftige
Authari zum König gewählt, unter Liu-
prand 712 — 744 erreichte die Königsmacht
ihren Gipfel, aber schon nahten Verwicke-
lungen mit dem Frankenreich, die 774 zur
Absetzung des Königs Desiderius durch
Karl d. Gr. führten. Italien war seitdem
als Nebenreich den Frankenkönigen Unter-
tan, doch hatten die langobardischen Her-
zoge von Benevent in Unteritalien einen
großen Teil ihrer Herrscherrechte und na-
mentlich das Münzrecht sich zu bewahren
gewußt. Herzog Grimoald III. mußte 787
bei seiner Einsetzung versprechen, den
Namen Karls d. Gr. als seines Oberherrn
auf seinen Münzen anzubringen (vgl. Ab-
bildung 13 S. 243 Abschnitt Münzgerech-
tigkeit und Taf. 18, n. 19), allein er hielt
nicht lange Wort, und seine Nachfolger
prägten zu Benevent ohne diese Be-
schränkung bis zum Ende des 9. Jahrhs.
und zu Salerno noch darüber hinaus.
§ 25. Die Langobarden begannen bald
nach ihrer Ankunft in Italien zu münzen.
Die Angaben in ihren Gesetzen und in er-
haltenen Urkunden lauten auf S o 1 i d i
und Tremissen, für kleinere Beträge
auf S i 1 i q u e n. Das Edikt Kg. Rothars
vom J. 641 erklärte die Ausmünzung als
königliches Vorrecht und bedrohte die
Übertreter dieser Satzung mit dem Ver-
lust der Hand (c. 242). Die ersten Münzen
der Langobardenkönige sind plumpe Nach-
ahmungen von Tremissen Kaiser Justins IL
und seiner Nachfolger bis Konstans IL
(641 — 668), sind somit in der Zeit von 568
bis nach 641 geschlagen worden. Eigen-
tümlich ist ihnen die kreisrunde Form des
Schrötlings, sowie die kräftige ringförmige
Umfassung des Münzbildes. Die frühere
Gattung mit dem entstellten Bild einer
schreitenden Viktoria hat dünnes Münz-
blech und einen Durchmesser bis zu 18 mm,
die jüngeren Stücke sind kleiner (bis zu
12 mm herab), dicker und zeigen ein gleich-
schenkliges, mit Kugeln verziertes Kreuz.
Die Umschriften beider Seiten wurden
sinnlos und namentlich erscheint das
VICTORIA AVGVSTORVM auf der Rück-
seite, durch Verwendung von Kugelpunzen
in Punktgruppen wie •.•::: O usw. aufgelöst.
Neben dem Brustbild des Königs erschei-
nen bisweilen im Felde Buchstaben B oder
S, die auf Münzstätten bezogen werden.
Ein redendes Gepräge hat erst König
Cunipert (688 — 700) geschaffen (vgl. Taf. 18,
n. 16), es zeigt auf einer Seite Brustbild
und Namen des Königs, auf der andern die
aus einer seitwärts gewandten Viktoria
mit langem Kreuz in den Händen ent-
standene Gestalt des Erzengels Michael
und die Beischrift SCS MIHAHIL. Unter
Kg. Aistulf kam ein zweites Gepräge in
Übung, das bis in die Zeit der Karolinger
Herrschaft in vielen Münzstätten zu Mai-
land, Pavia, Castel Seprio, Vercelli, Ber-
gamo, Lucca, Treviso usw. gebraucht
wurde. Es zeigt auf einer Seite ein gleich-
schenkliges Kreuz und den Namen des
Königs, auf der andern einen Stern und
den durch Beisetzung des Titels Flavia
ausgezeichneten Münzort (vgl. Taf. 18,
n. 17), zB. FL.A VINCEN : CIA. Von
Lucca gibt es auch Stücke, welche keinen
Münzherrn nennen.
§ 26. Neben den Königen haben im
Langobardenreich auch die mächtigen Her-
zoge das Münzrecht besessen und ausgeübt.
Ein eigentümliches Gepräge, das wohl in
Süditalien zur Zeit des Königs Aripert IL
(701 — 712) entstand, weist auf den sonst
nicht bekannten IFFO GLORIOSO DVX
(vgl. Taf. 18, n. 18). Verhältnismäßig häufig
sind Münzen der Herzoge von Benevent,
die sich zum Teil eng an byzantinische Vor-
bilder anschließen (vgl. Abb. 12 auf S. 249
im Abschnitt Münzgerechtigkeit). Die
Goldstücke der Langobarden, zumal die
herzoglichen Münzen, reichen weit über
die Zeit der fränkischen Goldprägung hin-
aus, zeigen jedoch in ihren späteren Er-
zeugnissen deutliche Spuren des Verfalls.
MÜNZWESEN
265
Schon unter König Desiderius bestanden
die Münzen aus einer Weißgoldmischung
(Electrum), die nur J/3 Gold und 2/3 Silber
enthielt, jene, die Karl d. Gr. im neu erober-
ten Langobardenreich schlagen ließ, waren
um ein geringes besser, die Solidi der Her-
zoge von Benevent aus dem ersten Drittel
des 9. Jahrhs. sind nur durch einen gelb-
lichen Schimmer und größere Schwere von
den Silbermünzen zu unterscheiden. Im
Herzogtum Salerno, das 839 von Benevent
abgezweigt wurde, schlug man noch im
10. Jahrh. Gold, zuletzt als Nachahmung
arabischer Dinare.
§ 27. Langobardische Silbermünzen sind
in größerer Zahl nur vom König Perktarit
(672 — 688) bekannt. Sie haben die Gestalt
kleiner, dünner Hohlmünzchen und tragen
seinen Namenszug (vgl. Abb. 16). Doch
haben auch die Herzoge von Benevent
Silber gemünzt. Grimoald III. u. a. mit
dem Namenszuge Karls d. Gr. (vgl. Taf. 18,
n. 19). Merkwürdig sind die Gepräge, die
Abb. 16. Silbermünze des Langobardenkönigs
Perktarit (671 — 686) w.o. 17 g.
Kaiser Ludwig II. als König von Italien in
den J. 867 — 870 zu Benevent ausgehen
ließ (vgl. Taf. 18, n. 20), weil sie auch den
Namen der Kaiserin Angilberga tragen, der
einzige Fall dieser Art in der Karolinger-
zeit.
Kupfermünzen der langobardischen Kö-
nige sind nicht bekannt, wohl aber Kupfer -
follare der Herzoge zu Salerno aus dem
11. Jahrh.
Engel-Serrure Traue I, 30 ff., 288 ff.
D e s s i Tremissi Longobardi, und L u s c h i n
v. Ebengreuth Sistema monetario degli
aurei italiani, beide: Riv. Italiana di Numism.
1908. J e c k 1 i n Der langobard. karoling. Münz-
fund bei Jlanz. Mittig. d. bayer num. Ges. XXV.
(1906). D. Promis Monete di Zecche italiane.
Turin 1867. S. 1 ff. Soetbeerin Forsch, z.
d. Gesch. I, 289. W r o t h Catalogue of the coins
of the Vandals usw. London 191 1. Einleitung
§§3, 4-
VII. Burgunder. §28. Die Burgun-
der schlössen sich nach Errichtung ihres
zweiten Reichs in Sabaudia (443) in allen
Stücken dem römischen Münzwesen an und
rechneten, wie sich aus ihrem auf König
Gundobad (473 — 516) zurückgehenden Ge-
setz ergibt, nach Solidi, Tremissen und
Süiquen (s. d.). Nur wenige Münzen sind
uns von den Burgundern erhalten, darun-
ter einige Silber- und Kupfermünzchen mit
dem Namenszug König Gundobads. Etwas
häufiger sind ihre Goldmünzen, genaue
Nachbildungen oströmischer Goldgepräge,
welchen der Name des burgundischen
Königs in Buchstabenverschränkung bei-
gegeben ist. Ein Drittelstück dieser Art
mit dem Namen des Königs Sigismund
(516—524) s. auf Taf. I, n. 9.
Engel-Serrure Traue I, 37 ff. Soet-
b e e r in Forsch, z. d. Gesch. I, 286 ff.
VIII. Friesen. §29. Das Münzwesen
der freien Friesen begann früher als bei den
Abb. 17. Nachbildung in Gold der Goldstücke
Kaiser Ludwigs d. Frommen, vermutlich in Fries-
land entstanden.
übrigen Germanen des rechten Rheinufers.
Ein zierlicher Triens aus dem Ende des
6. Jahrh. nennt in seinen Aufschriften
AVDVLFVS FRISIA und VICTORIA
AVDVLFO (vgl. Taf. 18, n. 21), einen
friesischen Häuptling, dem Sieg über seine
Feinde gewünscht wird. Nach der Ein-
verleibung ins fränkische Reich hörte das
selbständige Münzwesen auf, nur hielten
die Friesen länger am Golde fest als die
Franken und die Mehrzahl der übrigen
deutschen Stämme. Dies erweisen nicht
bloß ihre rohen Nachbildungen der Gold-
stücke Kaiser Ludwigs d. Frommen mit
der Aufschrift MVNVS DIVINVM (s. Taf.
III, n. 39 und Abb. 17), sondern auch die
Rechnung nach Pfennig- und Schilling-
gewichten Gold, die sich im Rüstringer
Recht aus dem 12./13. Jahrh. findet.
Ebenso lauten die Bestimmungen in den
älteren Teilen der Lex Frisionum, die in
die karolingische Zeit zurückreichen, auf
266
MÜNZWESEN
Goldschillinge, die sie Solidus, und auf
Golddrittel, die sie Denarii nennen. Dabei
war aber die Bewertung nach den Landes -
teilen verschieden, in Ostfriesland rechnete
man 2, in Westfriesland 2*/2, in Mittel -
friesland 3 solcher Denarii auf den Schilling.
Die Lex Frisionum kennt in ihren jüngeren
Teilen auch den fränkischen Silberschilling,
sie bezeichnet ihn — wenn wir der an-
sprechenden Vermutung von A. Dopsch
folgen wollen — als denarius ad novam
monetam oder Tremissis.
§ 30. Eigentümlich dem friesischen
Geldwesen ist der Gebrauch von zwei
Rechnungsmünzen, die Pfund genannt
wurden. Die eine entspricht nach ihrer
Einteilung dem karolingischen Pfund zu
20 Schilling, die zweite ist das in Rechts-
quellen des 11. Jahrhs. vorkommende
siebenteilige Gemeindepfund menetpfund,
das bei Bußen für kirchliche Vergehen Ver-
wendung fand und mit dem Siebenpfennig-
pfund der sog. allgemeinen Küren zu-
sammenfiel.
§ 31. Lange Zeit hat sich bei den Friesen
auch Gewandgeld erhalten. Im Hause an-
gefertigtes Tuch (s. F r i e ß ) von be-
stimmter Breite und Länge, wahrschein-
lich 4J/z Ellen, hieß bei ihnen wede und
kam an Wert 12 Pfennig oder einem Schil-
ling gleich. Vier solche Weden, also 18
Frießellen, waren eine R e i 1 m a r k oder
Gewandmark, die bei größeren Straf-
summen häufig erwähnt wird. Höher noch
wurde die Leinwand bewertet: die Lin -
mark wurde auf 3 Reilmark geschätzt.
Dopsch Das Münzwesen der Karolinger zeit.
(S.-A. aus dem 2. Bande seiner Wirtschafts-
entwickelung der Karolingerzeit, S. 277 ff.
Weimar 1913). Engel-Serrure Traue I,
187. Heck Die Gemeinfreien der karolingischen
Volksrechte. Halle 1900. H i 1 1 i g e r Der Schilling
der Volksrechte u. das Wergeid. Hist. Vjts 1903,
S. 471 ff. His Das Straf recht der Friesen im
Mittelalter. Leipzig 1901. Jaeckel Die friesi-
sche Wede ; das friesische Pfund und die friesische
Mark. ZfN. XI, XII.
IX. Die Franken, a. Die Zeit
der Merowinger. §32. Die Franken
haben von der Rheininsel Batavia, die
sie ums Jahr 286 besetzt hatten, über
Toxandrien hinaus ihr Reich nicht in
einem Anlauf erobert, sondern nur schritt-
weise Boden gewonnen. Zeitweise im
Bundesverhältnis mit den Römern, hatten
sie sich schließlich bis an die Grenzen des
römischen Gebietrestes in Gallien heran-
geschoben, welchen nach dem Falle des
Westreichs (476) Syagrius, der Sohn des
letzten römischen Statthalters Ägidius, wie
ein König zu eigenem Recht beherrschte.
Damals unterstanden die Franken, in
Salier und Ribuaren geschieden, noch einer
größeren Zahl von Teilkönigen, unter wel-
chen Chlodowech, der Sohn Kg. Childe-
richs zu Tournai, im J. 486 zunächst das
Reich des Syagrius eroberte und damit die
Herrschaft über die romanisierten Gallier
zwischen Somme und Loire gewann. Die
Beseitigung der salischen Teilkönige und
des ribuarischen Herrscherhauses führte,
obwohl von Chlodowech mit Hinterlist und
Tücke veranlaßt, zur Einigung des Fran-
kenstammes, da sich dem Salierkönig die
verwaisten Ribuaren anschlössen. Siege
über die Thüringer (491) und Alamannen
(496) trugen Chlodowechs Gewalt gegen
den deutschen Osten, die Niederlage des
Westgotenkönigs Alarich IL (507) erwei-
terte überdies das Frankenreich gegen
Südwesten von der Loire bis an die Ga-
ronne. Chlodowechs Söhne eroberten
später das Königreich Burgund (534) und
das Thüringerreich (531), erwarben von
den bedrängten Ostgoten die Provence
und gewannen auch eine lose Oberherrlich-
keit über die Bayern und Alamannen.
Innerhalb zweier Menschenalter hatte sich
so das fränkische Reich über ganz Gallien
und einen großen Teil von Deutschland
ausgedehnt. Allein Zwistigkeiten im Herr-
scherhause, die zu Reichsteilungen und
Bürgerkriegen führten, untergruben die
Stellung der Merowinger. Mit Dagobert L
starb 638 der letzte kräftige Herrscher
dieses Geschlechts, ihm folgten nur noch
Schattenkönige, deren letzter Childerich III.
im J. 751 durch den Karolinger Pippin
entthront wurde.
§ 33. In dem Grabe des oben erwähnten
salischen Teilkönigs Childerich (-(-481), das
im J. 1653 zu Tournai aufgedeckt wurde,
fand man in der Gürtelgegend des Be-
statteten unter einem verfaulten Leder-
beutel mehr als hundert römische Gold-
münzen, meist Solidi der oströmischen
Kaiser Leo I. (457 — 474) und Zeno (476
G 16
G 17
Friesen
S 19
S 20
Franken und Merowinger
#
G 22
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27
P^^A Sä] _ L-
28
29
30
Münzwesen.
(S. Erklärungsblatt vor Tafel 17.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
268
MÜNZWESEN
bis 491), ferner zu seinen Füßen die Reste
eines mit Metall beschlagenen Holzkäst-
chens und an 200 römische Silbermünzen.
Daraus hat man den Schluß gezogen, daß
die Franken ihrem verstorbenen Herrscher
die Goldstücke als Gebrauchgeld, die Sil-
bermünzen als Schatzgeld beigegeben hät-
ten. Mit andern Worten, man nimmt an,
daß sich die Franken in Toxandrien für
den Verkehr nicht des Silbers, sondern
spätrömischer Goldmünzen bedient haben.
Ob es aus dieser frühen Zeit schon eigene
Prägungen der Franken gibt, ist noch
völlig ungewiß. Rietschels Behauptung —
Numismatiker sprachen sich weit vorsich-
tiger aus — , daß die mit dem Dortmunder
Goldschatz zum Vorschein gekommenen
unbekannten Silbermünzen (vgl. Taf. 17,
n. 3) fränkische Silberdenare aus der Zeit
um 400 seien, ist in keiner Weise erwiesen.
Hingegen unterliegt es wohl keinem Zwei-
fel, daß die Franken nach den Eroberungs-
zügen Chlodowechs in Gallien an die vor-
gefundenen Zustände des römischen Münz-
wesens anknüpften und diese mindestens
eine Zeitlang fortsetzten. Für den Verkehr
gab es hier neben dem reichlich vorhan-
denen Kupfergeld den goldenen Soli-
d u s , den Schilling, den selteneren Halb-
solidus und Drittelstücke, T r e m i s s i s
T r i e n s , ferner einen gewissen Vorrat
an silbernen Siliquen und Halbsiliquen,
die als Kreditmünze im Nennwert von I/a4
und V48 des konstantinischen Solidus um-
liefen.
§ 34. Die eigene Ausmünzung beginnt
auch bei den Franken mit der Nach-
ahmung römischer Gepräge. Als Beispiel
sei das Taf. II, n. 22 abgebildete Gold-
drittel mit dem Bilde und Namen des ost-
römischen Kaisers Anastasius (491 — 518)
angeführt, das nach den Buchstaben AVRIL
im Abschnitt der Rückseite zu Orleans
entstanden ist. Erst von den Söhnen und
Enkeln des Reichsgründers Chlodowech
sind als große Seltenheiten einige Silber-
und Kupfermünzchen bekannt geworden,
die ihren Namen tragen, u. a. ein Kupfer-
gepräge Kg. Childeberts I. (511 — 558, vgl.
Taf. 18, n. 23). Die Goldmünzung unter
eigenem Namen, wenn auch im Anschluß an
oströmische Münzbilder, begann Kg. Theo-
debert I. in den J. 544 — 548 (vgl. Taf. 18,
n. 25) zum Entsetzen der Byzantiner, die
in diesem Vorgehen des Frankenkönigs
einen Eingriff in die Rechte des Kaisers
erblickten. Im allgemeinen sind Münzen
mit den Namen merowingischer Könige
nicht häufig, weil diese die Prägung bei
persönlicher Haftung der Münzmeister für
Private freigaben und nicht als Regal sich
vorbehielten. (Vgl. als Beispiele die Gold-
münzen der Könige Chlotar IL, 584 — 629,
Chlodowech IL, 639 — 657 und Childebert
III., 695 — 711 auf Taf. 18, n. 26, 29 und
27.)
§ 35. Zur Einrichtung und Erhaltung
einer größeren Zahl fränkischer Reichs -
münzstätten ist es aus dem angegebenen
Grunde unter den Merowingern nicht ge-
kommen; die für den König oder die Grund-
herrschaften in Metall eingehobenen Ab-
gaben wurden vielmehr an Ort und Stelle
geläutert und vermünzt. Dies erklärt die
auffällig hohe Zahl von nahezu 800 Münz-
stätten im Frankenreich (vgl. Münzstätte
§§ 4, 5). Die Ausgabe der sog. Münzmeister-
prägungen, welche nur den Namen des
Münzmeisters, des Münzortes und bis-
weilen auch den des privaten Bestellers
nennen, zB. WILLOBERTO MONItario,
RACIO ECLISiae TREcassiensis = Troyes
— begann schon im 6. Jahrh. Beweis
dafür das Golddrittel EX OFFICINA
MAVRENTI mit dem Bilde und Namen
des Kaisers Justinian L, Taf. 18, n. 24.
Die Mehrzahl der Münzmeisterprägungen
fällt jedoch ins 7. Jahrh. Die meisten zeigen
auf einer Seite einen mehr minder rohen
Kopf, auf der andern ein Kreuz, sei es frei
im Felde oder auf Stufen, oder auf der
Weltkugel, zuweilen in Form eines sog.
Ankerkreuzes, von Punkten, Kreuzchen,
Buchstaben im Felde begleitet u. dgl. m.
§ 36. Die Franken bedienten sich, als
sie nach Gallien kamen, des konstantini-
schen Solidus von 4.55 g Sollgewicht als
ihrer Rechnungseinheit und zerlegten ihn,
wie die Römer, rechnungsmäßig in 24 Gold-
siliquen zu 0.189 g Feingewicht. Erwiesen
wird dies durch fränkische Tremissen, die
ihr Gewicht DE SELEQVAS VIII also
zu 8 Goldsiliquen angeben (s. Taf. 18,
n. 28). Allmählich kamen jedoch Solidi
eines leichteren Münzfußes in Umlauf, so
nach dem Jahre 582 Stücke von 21
MÜNZWESEN
269
Siliquen oder rund 4 g Schwere, welchen
Drittelstücke mit der Zahl VII entsprechen,
und endlich Solidi, die nur mehr 20
Siliquen oder höchstens 3.78 g wogen.
§ 37. Es waren demnach in Westfrank-
reich zu Anfang des 7. Jahrhs. Solidi und
Drittel von verschiedener Siliquenzahl
nebeneinander im Umlauf. Dies sowie die
fortschreitende Verschlechterung der frän-
kischen Goldmünze, die man schon an der
Farbe erkennen konnte, mußten Münz-
irrungen hervorrufen, die Abhilfe dringend
erheischten. Eine solche dürfte unter
Chlotar IL oder Dagobert I. versucht
worden sein. Sie knüpfte an die Herab-
setzung des Solidus auf 20 Siliquen an und
sollte dem Frankenreich dreierlei bringen:
den Übergang von der Gold- zur Doppel-
währung, die Abschaffung der als Ver-
körperung der Goldsiliqua ausgegebenen,
Silberstücke, ebenfalls Siliqua genannt, die
reine Kreditmünze geworden waren, end-
lich als Ersatz den fränkischen Denar,
eine Wertmünze im Nennwert einer
halben Silbersiliqua. Damit war man im
Frankenreich zur Einteilung eines Solidus
von 3.78 g Schwere in 40 Denare oder zu
jenen Münzgrößen gelangt, welche in der
uns erhaltenen Überlieferung der Lex
Salica vorkommen. Der älteste Denar, den
man kennt, ist von König Charibert I.
(629 bis 631), das Stück wiegt 1.16 g.
§ 38. Der Münzfuß der ältesten fränki-
schen Denare läßt sich nicht ermitteln, da
sichere Nachrichten über das Wertver-
hältnis der Edelmetalle aus dieser Zeit fürs
Frankenreich fehlen. Nach der Wert-
gleichung 1 : 14.4, die zu Justinians Zeiten
in Byzanz galt, wäre der Denar auf 1.36 g
zu veranschlagen, doch dürfte das Silber
im 7. Jahrh. bei den Franken günstiger,
etwa 1:12, bewertet worden sein; dem
würde ein Denargewicht von 1.15 g und
eine Anzahl von 284 Stück aufs römische
Pfund von 327.45 g entsprechen. Dazu
stimmt das in seiner Vereinzelung aller-
dings wenig beweisende Gewicht von Cha-
riberts I. Denar (1.16), aber auch das mehr
entscheidende Durchschnittsgewicht der
Denare in den Denarschätzen von Bais
(1.15 g) und Cimiez (1.10 g), die im 8. Jh.
vergraben wurden.
§ 39. Die fränkischen Denare aus der
Merowinger Zeit, die früher selten waren,
sind durch die ebengenannten und noch
einige andere Funde nun in großer Anzahl
bekannt geworden. Sie nennen sich bis-
weilen selbst Denar (vgl. Taf. 18, n. 30:
LVGDVNO aiHARIOS vom Münzmei-
ster Ragnoald), und ihre Prägestätten waren
über ganz Gallien zerstreut. ■ Einzelnen
Orten konnte bisher nur ein oder das
andere Silbergepräge zugewiesen werden,
bei andern geht ihre Zahl in die Hunderte,
und viele sind noch nicht näher bestimmt.
Besonders häufig sind Denare aus den
Münzstätten zu Marseille, Paris und Poi-
tiers. Eine Einreihung dieser Denare nach
ihrer Zeitfolge ist noch nicht möglich ge-
wesen, man kann nur im allgemeinen
sagen, daß Stücke aus der ersten Hälfte
des 7. Jahrhs. bisher recht selten sind. Die
Denare werden häufiger in der zweiten
Hälfte dieses Jahrhunderts, in der großen
Mehrzahl dürften sie den ersten Jahr-
zehnten des 8. Jahrhs. angehören. Über
die Gewichtsverhältnisse äußert sich Prou,
dem wir die Beschreibung aller in der
Bibliotheque Nationale zu Paris gesammel-
ten Stücke verdanken, daß das Einzel-
gewicht der merowingischen Denare ge-
wöhnlich zwischen 1.20 bis 1.30 g liege,
doch steige es auch bis 1.37 g, sie seien
also schwerer als die Pippinischen Denare,
die nach der Vorschrift vom J. 752 durch-
schnittlich 1.24 g haben sollten. Die Aus-
führung dieser Denare ist meist roh mit
einem unregelmäßigen, kleinen, dicken
Schrötling. Sie zeigen auf der Vorderseite
oft einen seitwärts gekehrten Kopf, auf
der Rückseite zuweilen ein Kreuz, häufiger
aber einzelne Buchstaben oder Buch-
stabenverschränkungen.
Ad.^ Blanchet Manuel de Numismatique
Frangaise. I. Paris 191 2. Engel-Serrure
Traue I, 54, sehr eingehend. H i 1 1 i g e r Der
Schilling der Volksrechte; der Denar der Lex
Salica ; Alter undMünzrechnung der Lex Salica usw.
Hist. Vjts. 1903, 1907, 1909, 1910, 1911. Lu-
schin v. Ebengreuth Der Denar der Lex
Salica (S.-B. Wien 1910, Bd. 163) und die Ent-
gegnungen von Brunner Ü. d. Alter der Lex
Salica, Jäkel Chunnas und Twalepti. Z. d.
Savigny-Stiftg. XXIX, XXX, Germ. Abtig.,
und Ri etschel Die Münzrechnung der Lex
Salica; Vtjs. f. Soc. u. WG. 191 1. M. P r o u
Catalogue . . Monnaies M erovingiennes. Paris
270
MÜNZWESEN
1892. Soetbeerin Forsch, z. d. G. I, 545 ff.,
II, 293 ff. G. Waitz, Ü. die Münzverhältnisse
in den älteren Rechtsbüchern des fränkischen
Reiches. (Abhdlg. z. d. Verfass.- u. Rechtsgesch.
hg. von K. Z e u m e r , Göttingen 1 896, S. 260 ff .)
b. Die Karolinger. § 40. In
dem Jahrhundert allgemeinen Niedergangs,
da nach König Dagoberts I. Tode kraftlose
Merowinger als Schattenkönige auf dem
Throne saßen und das Frankenreich in-
mitten innerer wie äußerer Gefahren vom
Zusammenbruch bedroht war, brachte
Rettung, daß die den Händen der Könige
entglittenen Herrscherbefugnisse an tüch-
tige Reichsverweser gelangt waren. Die
Hausmeier, die Majores domus, waren
es, welche nun statt der Merowinger die
Reichsgeschäfte in steigendem Maße be-
sorgten. Da nach Reichsteilungen jeder
Hof seinen eigenen Major domus hatte,
so arteten die Fehden innerhalb des könig-
lichen Hauses in Kämpfe aus, welche die
Majores domus der Teilreiche und ihre Ge-
schlechter gegeneinander führten. Der
Tatkraft der „Karolinger", eines austrasi-
schen Geschlechts, gelang es nach der
Schlacht vonTestri (686), in den Besitz der
Regierungsgewalt über das ganze Franken -
reich zu kommen, diese zu behaupten und
im Geschlecht zu vererben. Der so ge-
festigten Macht folgten schließlich auch die
königlichen Ehren: nach der Entthronung
des letzten Merowingers bestieg der Karo-
linger Pippin der Kleine den fränkischen
Thron, den seine Nachkommen bis zum
Erlöschen des Geschlechts innehatten.
§ 41. Das Münzwesen im Frankenreich
war trotz der Einführung der Doppel-
währung vom 7. ins 8. Jahrh. noch mehr
verwildert. Der neugeschaffene fränkische
Silberdenar hatte an Gewicht, die daneben
fortgeprägte Goldmünze überdies an Ge-
halt eingebüßt. Sie zeigte jetzt die Farbe
eines vom Silber kaum unterscheidbaren
Weißgoldes, weil der Goldzufluß von außen
aufgehört hatte und man auf das Um-
schmelzen des eigenen Goldmünzenvorrats
angewiesen war, der im Laufe der Zeit
(schon durch die unvermeidliche Abnützung
im Umlauf) manche Schmälerung erfahren
hatte.
§ 42. Nach allgemeiner Annahme fällt
der Übergang zur Silberwährung in die
Zeit Kg. Pippins I., doch haben sich über
diese Maßregel, die das Münzwesen von
Westeuropa auf Jahrhunderte bestimmte,
nur spärliche Nachrichten erhalten. Aus
einer gelegentlichen Bemerkung im Capi-
tulare Liftinense (743: solidus id est 12 de-
narii) lernen wir eine Rechnungsmünze im
Betrag von 12 Denaren kennen, die man
gewöhnlich als austrasischen Silbersolidus
bezeichnet, deren Ursprung aus dem Osten
aber keineswegs gesichert ist. Diese Zäh-
lung kann ebensogut im Westfrankenreich
während des 7. Jahrhs. im Anschluß an die
Neuschöpfung des fränkischen Denars auf-
gekommen sein. Diesen Silbersolidus hatte
nun König Pippin im Auge, als er um das
J. 755 die Münzvorschrift erließ: ut amplius
non habeat in libra pensante nisi 22 solidos.
Endlich erfahren wir aus der 813 vom
Konzil von Reims an Karl d. Gr. gestellten
Bitte: ut Imperator secundum statutum
bonce memoriee domini Pippini miseri-
cordiam faciat, ne solidi qui in lege habentur
per 40 denarios discurrant, daß Pippin in
einem verlorenen Kapitular sich gegen den
Umlauf der Goldsolidi zu 40 Denaren aus-
gesprochen hatte. Alles übrige müssen wir
aus den Münzen selbst erschließen. Dabei
ist aber festzuhalten, daß der Übergang
kein schroffer war und daß die ersten
Karolinger auch später dort, wo es nötig
schien, Gold prägen ließen.
§ 43. Die Münzen König Pippins sind
im Vergleich zu jenen seiner nächsten Nach-
folger recht selten, es scheint, daß er nur
wenig, und zwar ausschließlich Silber,
prägen ließ, anfänglich wohl nach einem
leichteren Münzfuß, den er 755 gegen einen
schwereren mit der Auf zahl von 264 Pfen-
nig aufs römische Pfund von 327.45 g ver-
tauschte. Das Gewicht des Denars wurde
von ihm so auf 1.24 g oder 19 Troygrän
erhöht, die Zahl der Münzorte auf ungefähr
ein Zwanzigstel beschränkt, die Namen der
Münzmeister verschwinden; dafür erscheint
nun ausnahmslos der königliche Name
(vgl. Tai. 19, n. 31), der auf Merowinger -
münzen nur selten angebracht worden war.
All dies zusammen macht den Bruch mit
der früheren Übung kund, welche die Aus-
münzung durch Jahrhunderte zu einem
Privatgewerbe herabgedrückt hatte. Die
Münze ist fortan wieder ein Hoheitsrecht
Franken
S 31
Tafel 19.
Karolinger
S 32
S 33
S 34
S 35
S 36
43
S 44
Münzwesen.
(S. Erklärungsblatt vor Tafel 17.)
S 45
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
272
MÜNZWESEN
und dem fränkischen König allein vor-
behalten.
§ 44. Auf der von König Pippin einge-
schlagenen Bahn erfolgte die weitere Ent-
wicklung. Dabei läßt sich durch längere
Zeit eine zunehmende Erhöhung des Pfen-
niggewichts auf 1IZ0, I/i6 und selbst x/i5 der
römischen Unze ( = 27.288 g) nachweisen,
eine Erscheinung, die man gewöhnlich mit
einer Karl d. Gr. zugeschriebenen Er-
höhung des Pfundgewichts in Verbindung
bringt (s. den Artikel Karlspfund).
Man geht dabei von der vorgefaßten und
unerweisbaren Annahme aus, daß König
Karl die von ihm einmal bestimmte Auf-
zahl von 240 Pfennig auf das Gewichts -
pfund dauernd festgehalten habe, und
schließt dann aus der Zunahme der Pfen-
nigschwere auf die Einführung eines schwe-
reren Münzgewichts. Meines Erachtens
steht nur fest, daß Karl d. Gr. schwerere
Pfennige ausbringen ließ als sein Vater,
und daß die wohl von ihm zuerst gewählte
Aufzahl von 240 Stück aufs römische Pfund
oder von 20 Stück auf die Unze wegen
ihrer bequemen Einteilung so allgemein An-
klang fand, daß sie als Rechnungsmünze
noch fortleben konnte, als der König zu
einem schwereren Münzfuß übergegangen
war, der eine Änderung der Aufzahl aufs
Münzpfund nötig gemacht hatte. Sicher
ist ferner, daß in den königlichen Münz-
stätten schon in der Karolinger Zeit neben
dem römischen Pfund von 327.45 g das
schwerere Troypfund von 367.13 g in Ge-
brauch stand. Die Gründe, welche die
Karolinger zur Erhöhung ihres Münzfußes
bewogen haben, sind noch nicht erforscht,
wahrscheinlich haben volkswirtschaftliche
und fiskalische Erwägungen zusammen-
gewirkt. Vielleicht suchten sie dadurch das
allgemeine Mißtrauen zu beseitigen, das
gegen die schlechten Goldprägungen der
Merowingerzeit herrschte; sie vermochten
aber auch auf diesem Wege den in Silber-
schillingen angesetzten Betrag von Lei-
stungen an den Staat bei Grundzinsen,
Bannbußen, Friedensgeldern u. dgl. tat-
sächlich zu steigern.
§ 45. Die Gepräge aus der ersten Herr-
scherzeit Karls d. Gr. sind von roher Aus-
führung und schließen sich den Münzen
seines Vaters und seines Bruders an (vgl.
Taf. 19, n. 31, 32). Sie zeigen den in zwei
Zeilen ausgeschriebenen Namen des Königs
und jenen der Prägestätte, auf dem Taf. 19
n. 33 abgebildeten Pfennig von Bonn auch
die fränkische Streitaxt und einen Krumm-
stab, der auf bischöfliche Verwaltung ge-
deutet wird. Spätere Pfennige sind mit
dem Namenszug ausgegeben worden (Taf.
19, n. 34, 35), sie sind das nostri nominis
nomisma, das 794 im Frankfurter Kapitular
erwähnt wird. Auf Karls Münzen mit dem
Kaisertitel erscheint bisweilen ein Brust-
bild in römischer Tracht mit gedrungenem
Kopf und straffem Schnauzbart, offenbar
kein Kaiserbildnis schlechtweg, sondern ein
Versuch, die körperlichen Eigentümlich-
keiten des großen Frankenherrschers fest-
zuhalten (Taf. 19, n. 36).
§ 46. Unter Karl d. Gr. wird der Be-
griff der Reichsmünze wieder ent-
wickelt, u. zw. als eines Geldes, das ohne
Rücksicht auf den Prägeort von jedermann
im Reiche angenommen werden mußte,
sobald es königliches Gepräge zeigte und die
Pfennige meri et pleniter pensantes waren.
Dabei war die Ausmünzung nur wenigen
ständigen Münzstätten und der mit dem
königlichen Hofe wandernden palatina
moneta erlaubt. Diese Einschränkungen
des Münzbetriebs vertrugen sich jedoch
schlecht mit den Verkehrsbedürfnissen des
weitgedehnten Reiches und weckten den
Wunsch nach Abhilfe, namentlich an
Marktplätzen, die abseits von den festen
Münzstätten aufblühten. Es kam schon
unter Karls Nachfolgern zur Auswirkung
von Privilegien, welche an solchen Orten
die Einrichtung einer königlichen Münze
gestatteten. Damit war, wie sich unter den
späteren Karolingern zeigte, ein verhäng-
nisvoller Weg betreten, der rasch nach ab-
wärts führte. Die Münzrechtsverleihungen
(s. Münzgerechtigkeit) gewan-
nen bald einen andern Inhalt und haben in
dem auf das Frankenreich folgenden deut-
schen Reiche allmählich das Münzrecht des
Königs geradezu verflüchtigt.
§ 47. An Gold fehlte es im Frankenreich
um das Jahr 800 weniger, als man gewöhn-
lich annimmt. Die Eroberung des Lango-
bardenreichs, in welchem Goldprägung
herrschte, der Friedenspreis in Gold, den
Grimoald von Benevent bezahlen mußte,
MÜNZWESEN
273
und vor allem die Eroberung der Avaren-
schätze, in welche byzantinisches Gold so
lange eingeströmt war, hatten reichliche
Zuflüsse dem geschmälerten alten Gold-
vorrat der Franken gebracht. Den Friesen
und Sachsen, den Alamannen und Bayern
war, nach den Aufzeichnungen ihrer Rechte,
die zum Teil unter Karl d. Gr. erfolgten,
Gold als Umlaufsmittel bekannt. Obgleich
der Übergang zur Silbermünzung im allge-
meinen durchgeführt war, gab es doch
Ausnahmen, da sowohl Karl d. Gr.
als sein Sohn zuweilen Gold prägen ließen.
Vereinzelt ist Karls Goldmünzung zu
Uzes und Cur, reichlicher in Italien, wo
er mit Beibehaltung des langobardischen
.Münzbildes zu Mailand, Bergamo, Lucca,
Pavia usw. Golddrittel schlagen ließ und
sein Name vertragmäßig auf die Münzen
Grimoalds von Benevent gesetzt werden
mußte. Von Ludwig d. Fr. gibt es Prunk-
stücke mit dem Kaiserbildnis und dem
Kreuz nebst der Umschrift MVNVS DIVI-
NUM (vgl. Taf. iq, n. 39), vielleicht für
den Umlauf in Friesland bestimmt und
hier wahrscheinlich in der Folge roh nach-
geschlagen (Abb. 17, S. 265 bei § 29). ♦
§ 48. Die Gepräge der späteren Karo-
linger sind ziemlich einförmig, schon jene
K. Ludwigs d. Fr. lassen im Grund nur
drei Bildgruppen unterscheiden; je nach-
dem sie den Kaiserkopf, eine Säulenkirche
oder Schrift in zwei bis drei Zeilen zeigen
(vgl. Taf. 19, n. 37, 38); fast niemals fehlt
auf einer Seite das Kreuz. Dergleichen
Münzbilder und Buchstabenverschränkun-
gen des Herrschernamens trifft man auch
auf den Münzen von Ludwigs Nachkommen
(Taf. 19, n. 40, 41) und der vom Franken-
reiche abgezweigten Reiche Burgund und
Hochburgund (Taf. 19, n. 42). Die Aus-
münzungen am königlichen Hofe werden
bis gegen den Schluß des 9. Jahrhs. durch
die Aufschrift PALATINA MONETA her-
vorgehoben (Taf. 19, n. 37, 41).
B 1 a n c h e t Manuel de Numismatiqiie Fran-
(aise I, Paris 19 12. Engel-Serrure Tratte
I, 197 ff- v. Inama-SterneggD.W. G.
I2, 244 ff., 621 ff. D o p s c h Das Münzwesen
der Karolingerzeit. S.-A. aus d. Wirtschafts-
entwicklung der Karolingerzeit II. Weimar 19 13.
J e c k 1 i n Der langobardisch-karolingische Münz-
jund beiJlanzQA\tt\g. bayr. num. G. XXV, 1906).
H o o p s , Reallexikon. III.
Luschin v. Ebengreuth Sistema mone-
tario degli aurei italiani di Carlo magno. Riv. Ital.
di Numismatica 1908. M e n a d i e r Karolinger-
denare. Amtl. Berichte a. d. kgl. Kunstsamm-
lungen. Berlin 191 1. Sp. 261 ff. Gute Über-
sicht mit vielen Abbildungen. P r 0 u Catalogue
. . Monnaies Carolingiennes. Paris 1896. Soet-
b e e r in Forsch, z. d. G. IV, VI, (1864, 1866).
X. Münzzustände bei denAla-
mannen, Bayern, Sachsen u.
Thüringern. § 49. Die deutschen
Stämme, welche östlich des Rheins in der
alten Germania magna zuletzt bleibende
Sitze gewonnen hatten, die Sachsen, Thü-
ringer, Bayern, ein Großteil der Alaman-
nen, waren nicht dem unmittelbaren Ein-
fluß römischer Einrichtungen ausgesetzt,
wie die Goten, die Franken, die Lango-
barden, die solche bei ihren Ansie"d-
lungen auf ehedem römischem Reichsboden
vorgefunden hatten. Sie lebten noch im
7. und 8. Jahrh. unter viel einfacheren Ver-
hältnissen, als diese im 5. und 6. und
hatten auch keinen Anlaß, eine eigene
Münzprägung aufzunehmen, da sie sich im
Verkehr anderer Ersatzformen des Geldes
bedienten. Die Mehrzahl der genannten
Stämme geriet schon unter den Merowin-
gern in eine lose Abhängigkeit zum Fran-
kenreich und wurde diesem unter Karl d.
Gr. fest eingegliedert, der zuletzt auch die
freien Sachsen durch einen dreißigjährigen
Kampf unterwarf.
§ 50. Das Wenige, was wir über das Leben
dieser Stämme zur Zeit ihrer Unabhängig-
keit wissen, besteht fast nur in Rückschlüs-
sen aus den Bestimmungen ihrer Volks -
rechte. Diese Rechtsquellen sind indessen
alle erst unter fränkischem Einfluß ent-
standen und in ihrer Aufzeichnung durch-
aus jünger, als man einst angenommen hat.
Selbst der sog. Pactus Alamannorum dürfte
erst dem 7. Jahrh. angehören, die übrigen
fallen meist ins 8., die jüngsten in die
Anfangsjahre des 9. Jahrhs. Wir begegnen
daher in den Volksrechten und in der ur-
kundlichen Überlieferung, die ungefähr in
die gleiche Zeit zurückreicht, durchweg
fränkischen Münzverhältnissen, welche aber
in den Benennungen und auch sonst nach
Stamm und Gegend einige Verschiedenheit
zeigen. Als allgemeine Erscheinung dürfen
wir dabei annehmen, daß bei diesen
18
274
MÜNZWESEN
Stämmen Zahlungen, unerachtet die Buß-
sätze auf Schilling und Pfennig lauteten,
durch lange Zeit selten in Metallgeld ge-
leistet wurden. Weitaus in den meisten
Fällen pflegte der Schuldner seinen Gläu-
biger durch Hingabe von andern Wert-
gegenständen zu befriedigen. Erleichtert
wurde diese Art der Zahlung durch Auf-
stellung fester Sätze für die zumeist in Be-
tracht kommenden Gegenstände. Spuren
solcher Werttafeln finden sich in all den
genannten Volksrechten, und eine Ver-
gleichung zeigt, daß in der durchschnitt-
lichen Schätzung des Viehs, das geradezu
die Eigenschaft von Geld annehmen konnte
(s. K u g i 1 d i ), ziemlich Übereinstimmung
herrschte. Zinsungen wurden von vorn-
herein auf den Grundertrag gestellt, Ge-
treide auch bei Käufen und Verkäufen als
Preis bedungen. Für Sklaven, für Gegen-
stände des häuslichen oder kriegerischen
Gebrauchs oder vornehmer Lebensführung
hat es sicherlich herkömmliche Wertan-
sätze gegeben, wie sie im Ribuarenrecht
u. a. für Pferde, für Schutz- und Trutz -
waffen und für Jagdfalken überliefert sind.
Es konnten daher, wie es in einer S. Galle-
ner Tradition heißt, caballi, aurum, argen-
tum, scuta cum lancea, vestes et utensüia
omnia zur pecunialis causa gerechnet
werden. So lange dieser Zustand währte,
fand das Metallgeld nur wenig Verwen-
dung im täglichen Leben. Vielleicht er-
klärt dies die Tatsache, daß der Übergang
König Pippins zu ausschließlicher Silber-
prägung sich scheinbar ohne merkliche
Störungen vollzogen hat, daher auch die
Volksrechte und Urkunden beinahe keine
Spuren dieser Änderung im Geldverkehr
uns überliefert haben.
§ 51. Die Bußsätze der genannten
Volksrechte lauteten von Hause aus all-
gemein auf Goldschillinge, denn die Tre~
missa, das Golddrittel, wird überall er-
wähnt, bei den Bayern überdies das Gold
als Wertmaßstab in den Solidi auro ad-
preciati ausdrücklich hervorgehoben. Bei
den Sachsen hat der Umstand, daß die
Bußen vor allem in Vieh gezahlt wurden,
dessen Wert vom Alter der Tiere abhing,
zu einem Solidus von zweierlei Größe ge-
führt Tit. 66: Solidus est duplex, unus
habet duos tremisses, quod est bos anniculus
duodecim mensium, vel ovis cum agno. Alter
solidus tres tremisses id est bos 16 mensium.
Majori solido alice compositiones,t-minori
homicidia componuntur. Wo Denare in
diesen Volksrechten vorkommen, dort wer-
den sie indessen nicht zu 40, wie in der
Lex Salica, sondern nur zu 12 auf den
Solidus gerechnet. Dies hat zu verschiede-
nen Auslegeversuchen geführt, kann jedoch
nicht befremden, wenn man bedenkt, daß
die meisten Aufzeichnungen erst zu einer
Zeit erfolgten, in welcher die Rechnungs-
münze des Silbersolidus zu 12 Denaren
innerhalb des Frankenreichs im Verkehr
schon durchgedrungen war. Gewisse Stel-
len, auf welche man sich vor allem berufen
hat, sind überdies nur erklärende Zusätze
aus jüngerer Zeit. Der im Bayernrecht
vorkommende solidus auro adpreciatus
dürfte jedoch schon um die Mitte des
8. Jahrh. zu 30 Denaren gerechnet worden
sein.
§ 52. Nachdem die Tremissen, aus wel-
chen der Goldumlauf im Frankenreich
unter den Merowingern hauptsächlich be-
stand, aus diesem geschwunden waren,
kam es zu einer zweiten Rechnungsmünze:
man bezog den Ausdruck Tremissis, der ein
Drittel des Goldschillings bezeichnet hatte,
nun auf den Silberschilling und gelangte
so zum Silbertremissis von vier Sil-
berdenaren. Tremissus est tertia pars solidi
et sunt denarii quatuor, heißt es in Tit. VI, 3
der jüngeren, ins 9. Jahrh. fallenden Text-
form des Alamannenrechts. Die Stelle
findet sich übrigens nicht in allen Hand-
schriften und ist, wie schon Soetbeer er-
kannte, ein erläuternder Einschub aus
späterer Zeit. Dieser Silbertremissis zu vier
Denaren war keine Eigentümlichkeit der
Geldrechnung bei den Alamannen, sondern
fand sich bei der Mehrzahl der deutschen
Volkstämme. Die dem 12. Jahrh. an-
gehörige Grazer Handschrift des Bayern -
rechts meldet auf der Rückseite des Blattes
192: secundum legem Francorum et Ala-
mannorum et Saxorum et Duringorum et
Linbarinorum tres denarios valet saiga, qua-
tuor denarios tremissa, quatuor saige solidum
faciunt.
§ 53. Ein Ausdruck, dessen Erklärung
viel Kopfzerbrechen verursacht hat, ist die
mehrfach vorkommende Saiga. Der
MÜNZWESEN
275
Ausdruck findet sich schon in der ältesten
Aufzeichnung des Alamannenrechts, ein
erläuternder Einschub zu T. VI der jünge-
ren Textform, aus welchem oben die Stelle
über die Silbertremisse abgedruckt wurde,
bemerkt: Saiga autem est quarta pars tre-
missi, hoc est denarius unus. Duo saige duo
denarii dicuntur. Zur Vervollständigung
sei gleich hier angeführt, daß das Bayern -
recht T. S. IX, c. 2 in einigen Handschriften
zu Saiga die Erklärung id est tres denarios
hinzufügt, und daß die weiter unten mit-
zuteilende Erläuterung der Grazer Hand-
schrift die Saiga bei den Bayern ausdrück-
lich auf 5 Denare festsetzt. Wieder andere
Bewertungen der Saiga bieten Salzburger
Urkunden im 12./13. Jahrh., die eine Saiga
auri im Werte von 8 oder 9 Denaren er-
wähnen. Man hat den Ausdruck mit Säge
zusammengebracht und an die Römer-
denare aus der Zeit des Freistaats mit ge-
zähntem Rande, die serrati desTacitus, ge-
dacht, welche bei den Germanen des ersten
Jahrhunderts das beliebteste Zahlungs-
mittel waren, doch scheiterten alle Er-
klärungsversuche an dem Schwanken der
Bewertungen. Erst der Nachweis durch
Ed. Schröder, daß Saiga soviel als
Wage, Gewicht, Münze bedeute, bringt uns
auf die richtige Bahn. Wir entnehmen
daraus, daß Saiga eine durch ein einzel-
nes Münzstück ausgedrückte Wertgröße und
niemals bloß Rechnungsmünze war, was
Solidus und Tremissa zuzeiten gewesen
sind. Anderseits wird es aber aus den früher
mitgeteilten Quellenstellen klar, daß sich
die Bewertung der Saiga nach der Größe
der in Zahlung gegebenen Münze richtete,
daher verschieden sein konnte. Dabei war
jedoch diese Verschiedenheit nicht schran-
kenlos, die Größe der Saiga vielmehr orts-
und zeitüblich etwas Festgestelltes. Beson-
derer Forschung muß es überlassen sein,
zu erkunden, welche Münze wohl nach dem
Alter des Zeugnisses und der Gegend, aus
der es stammt, unter der genannten Saiga
gemeint gewesen war. Ein solcher Versuch
sei hier mit der Erörterung der Münzver-
hältnisse bei den Bayern verbunden.
§ 54. Wir haben keinerlei Anzeichen, daß
die Agilolfinger münzen ließen, obwohl sie
das Land bis zum Jahre 788 nahezu un-
abhängig beherrschten. Nach dem Sturze
Tassilos wurde Bayern in enge Beziehungen
zum Frankenreich gebracht, fränkische Ein-
richtungen und so auch fränkisches Münz-
wesen kamen auch hier zur Einführung.
Neben solidi auro adpreciati, die noch 797
erwähnt werden, kommen um dieselbe Zeit
auch solidi de argento vor, zuweilen mit dem
Beisatz francisci. In dieser Zeit, da das
Pfund Pfennig auch in Bayern nach frän-
kischem Brauch in 20 Schilling zu 12 Pfen-
nig zerfiel, dürfte die Saiga nach dem er-
klärenden Beisatz im bayerischen Volks -
recht ein Münzstück im Wert von 3 karo-
lingischen Pfennigen, wahrscheinlich der
arabische Dirhem (vgl. § 56), gewesen sein.
Diese Rechnungsweise geriet in Bayern mit
manch andern fränkischen Einführungen
in Vergessenheit, denn die Erläuterung,
die sich in der Grazer Handschrift des
bayerischen Volksrechts findet, bietet ein
ganz anderes Bild der Münzverhältnisse:
Secundum legem Bauuariorum secundus
semis denarius s c 0 ti valet, tres duobus
scotis, v denarios valet s ai ga et [x] dena-
rios tremissa, ter quinque s emi
s oli dum faciunt, sexies quinque denarii
s 0 li dum faciunt. Octo solidi libr am
faciunt. Secundum nobilitatem Bauuario-
rum et eorum virtutis sublimitatem res et
composiciones illorum pre ceteris gentibus
augmentantur, domino et serenissimo rege
Karolo in placito Ratisponensi in honorem
Bauuariorum id privilegio confirmante.
§ 55. Überliefert ist uns diese angeblich
von Kg. Karl d. Gr. (somit vor dem J.
800) zu Regensburg erlassene Verfügung
nur in einer durch Auslassen der Zahl Zehn
vor Tremissa entstellten Abschrift aus
dem 12. Jahrh. Sicher ist, daß ihr Inhalt
mit Nachrichten übereinstimmt, die wir
über die Entwickelung der Münzverhält-
nisse in Bayern aus andern Quellen erfah-
ren. Den solidus de auro . . . aut XXX
denarios kennt schon eine Freisinger Ur-
kunde vom J. 816, Waitz deutet ihn auf
den solidus auro adpreciatus des Volks -
rechts. Nach dem Verschwinden der Gold-
stücke aus dem Umlauf lebte dieser solidus
in Bayern und Österreich im sog. langen
Schilling (im Gegensatz zum fränki-
schen solidus brevis, der nur vereinzelt bis
ins 12. Jahrh. erwähnt wird) als Rechnungs-
münze fort, so daß das Zahlpfund von
18*
276
MÜNZWESEN
240 Pfennig hier bis über das Mittelalter
hinaus in 8 Schilling zu 30 Pfennig geteilt
wurde. Solidum unum denarium, die Tre-
missa, die Saiga und den Scot nennen die
Zollsätze der zu Anfang des 10. Jahrhs.
aufgezeichneten Ordnung für den Donau-
handel, welche auf die Zeiten Ludwigs des
Deutschen und König Karlmanns zurück-
weisen, Saiga und Scot (skoth) erscheinen
noch in Salzburger Urkunden des 12./13.
Jahrhs.
§ 56. Es unterliegt daher keinem Zwei-
fel, daß in Bayern während des 9./10.
Jahrh. im Geldverkehr Goldstücke vor-
kamen, die zu 30 und 10 Denaren be-
wertet wurden und Solidus bzw. Tremissa
hießen. An Silber gab es außer dem
karolingischen Pfennig, D e n a r i u s , noch
den Skot zu i1^ und die Saiga zu
5 Denaren. Daß beides fremde Gepräge
sein müssen, ergibt schon die Erwägung,
daß von karolingischer Zeit her bis gegen
das Jahr 1300 keine Silbermünze über
Pfenniggröße in Deutschland geschlagen
wurde. Der Skot, der Semidragma
an Wert gleichgesetzt, könnte auf römische
Siliquen des 4. Jahrhs. bezogen werden,
deren mittleres Gewicht schon in Münz-
funden dieser Zeit unter 2 g beträgt, bis
zum 9./10. Jahrh. aber noch weiter ab-
genommen haben muß, selbst wenn ' sie
als „Schatzgeld" seltener zu Zahlungen ver-
wendet wurden. Die Semidragma ist wohl
die durch einen Schnitt leicht zu beschaffen-
de Hälfte eines arabischen D i r h e m s ,
einer Münze, die in Münzfunden aus dem
9./10. Jahrh. von der Schweiz bis zu den
Gestaden der Ostsee oft vorkommt. Als
Saiga, Tremissis und Solidus dien-
ten nun byzantinische Münzen, als Saiga das
seit Heraclius (610— 641) zu J/48 des römi-
schen Pfundes ausgebrachte Doppel-Millia-
resion von etwa 6.8 g (es gibt leichtere, aber
auch schwerere Stücke), das für 5 karolin-
gische Pfennige gehen konnte, als 10-
Pfennigstück der goldene Tremissis, der
in Byzanz bis gegen den Schluß des
7. Jahrhs., endlich als 30 -Pfennigstück
der Solidus oder M a n c u s, den Byzanz
und die Araber geprägt haben. Die Saiga
auri, die in späteren Salzburger Urkunden
8 — 10 Denaren gleichgesetzt wird, ist
zweifellos der goldene Tremissis; Umlaufs-
verlust und der gegen das Silber bis zur
Mitte des 13. Jahrhs. fallende Goldpreis
haben zu diesen Bewertungen geführt.
Aus dem Umlauf dieser fremden Geld-
stücke in Bayern wird aber auch er-
klärlich, weshalb man die Jahresabgaben
der leibzinsigen Halbfreien so gern auf
3 Pfennig, gleich einem Dirhem, oder auf
5 Pfennig gleich einem Doppel-Milliaresion
gestellt hat.
Dopsch Münzwesen der Karolingerzeit
(S.-A. aus d. Wirtschaftsentwicklung der Karo-
lingerzeit II. Weimar 1913). Hilliger in
Hist. Vjts. 1903. Luschin v. Ebengreuth
N. Z. II, 30 ff. Handel, Verkehr u. Münzwesen in
Gesch. d. Stadt Wien I, 1897. Schröder
Saiga. ZfN. XXIV. Soetbeer in Forsch.
z. d. G. II (1862). Waitz Über die Münz-
verhältnisse ... S. 277 ff., namentlich S. 284.
XL Deutsches Reich. § 57. In
Deutschland wie in Frankreich schließt das
Münzwesen an die Einrichtungen des spät-
karolingischen Reiches an, allein die weitere
Entwickelung nahm in beiden Nachbar-
reichen einen ganz verschiedenen Lauf.
Bei dem raschen Niedergang, den die
Herrschergewalt im Westreiche unter den
letzten Karolingern erfahren hatte, war das
Münzrecht ganz allgemein in die Hände der
großen Vasallen gekommen, schon Hugo
Capet, der Begründer des neuen Herrscher-
geschlechts, sah sich auf die Münzstätten
von Paris und Orleans beschränkt. Es ver-
gingen mehr als zwei Jahrhunderte plan-
mäßiger Arbeit, bis etwa ein Drittel des
heutigen Frankreich der königlichen Münze
zurückgewonnen war. Umgekehrt verlief
die Entwicklung in Deutschland. Hier war
das Königtum unter Arnulf und den Otto-
nen weit kräftiger, als jenseits des Rheins,
es verlor aber im Laufe der Zeit immer mehr
von seinen Gewalten, so daß im 13. Jahrh.
nach Ausbildung der Landesherrlichkeit in
Deutschland ungefähr jener Zustand auf
dem Gebiet des Münzwesens erreicht war,
der in Frankreich zu Ende des 10. Jahrhs.
geherrscht hatte.
§ 58. Karl d. Gr. hatte seiner Münze die
Eigenschaft einer Reichsmünze bei-
gelegt, die überall im Reiche angenommen
werden mußte, so lange die Stücke voll-
wichtig waren (s. oben § 46). Diese Eigen-
schaft verloren die Münzen, als die Münz-
MÜNZWESEN
277
begnadungen unter den Ottonen bedenk-
lich zunahmen und dem Berechtigten
durch den Münznutzen Mittel zur Erfüllung
öffentlicher oder privater Aufgaben ver-
schafft werden sollten. Wohl wurden die
neuen Münzherren bis ins 12. Jahrh. ge-
wöhnlich zur Herstellung einer publica
moneta verpflichtet, allein die Einheitlich-
keit des Zahlungsmittels war geschwunden.
Es hatten sich bestimmte Münztypen her-
ausgebildet, die vom Könige dem Einzel-
nen vorgeschrieben wurden, so die Straß-
burger und Speirer Pfennige, welche 993
für Selz, oder die Regensburger, die 999
für Freising und Salzburg als Muster an-
gegeben sind. Noch darüber hinaus ging
die percussura proprice monetce, wie sie Erz-
bischof Theoderich von Trier im J. 973 zu
erwirken wußte: sie schuf den später vor-
waltenden Begriff der Ortsmünze,
die nur einen auf das Gebiet des Münz'
herrn beschränkten Umlauf beanspruchen
konnte und zu dem Rechtsprichwort
führte: Der Heller gilt nur dort, wo er
geschlagen wurde.
§ 59. Länger als der Begriff der Reichs-
münze hat sich im deutschen Reiche jener
der königlichen Münze erhalten. Man
darf wohl sagen, daß die umlaufenden Ge-
präge bis gegen das Jahr 1000 im allge-
meinen als im königlichen Auftrag ge-
schlagen, mithin als königliche Münze an-
gesehen wurden. Das gilt namentlich von
den Geprägen, welche das im 9./10. Jahrh.
neuerstandene und von Kg. Heinrich I. als
Verfassungseinrichtung anerkannte Stam-
mesherzogtum ausgab. Die Obsorge, daß
es dem Lande nicht an der erforderlichen
Münze fehle, war dem Herzog neben den
übrigen auf den Umfang des einzelnen
Stammes eingeschränkten öffentlichen An-
gelegenheiten schon durch seinen Amts-
auftrag zugewiesen. Es gibt auch aus
diesem Grunde keine besonderen Münz-
rechtsverleihungen für diese Herzoge.
§ 59. Unter den Münzen der deutschen
Stammesherzoge gibt es einen Vorläufer
aus dem 9. Jahrh., einen Pfennig mit den
Aufschriften LVDOWIC und BRVNO, der
dem im Kampfe gegen die Normannen 880
gefallenen Heerführer der Sachsen, Bruno,
beigelegt wird. Da nun das Herzogtum
Sachsen unter Kg. Heinrich I. und Otto I.
bis 959 als Stützpunkt der königlichen
Macht nicht weiter besetzt wurde, so folgen
Münzen des neuen sächsischen Herzogs-
hauses der Billunger erst seit Herzog Bern-
hard I. (973 — 1011, Taf. 20, n. 54). In
Bayern beginnen die herzoglichen Gepräge
mit Herzog Arnulf I. (907 — 937, Taf. 20,
n. 48), in Lothringen mit Giselbert (915
bis 939), in Schwaben mit Herzog Her-
mann (926 — 948), in Franken seit Konrad
(944—953).
§ 61. Der Gedanke der Münzhoheit war
im deutschen Reiche so fest gewurzelt,
daß es sträfliche Anmaßung war, wofern
jemand Münzen schlagen ließ, der nicht
vom Könige den Auftrag dazu erhalten
hatte, wie die Herzoge, oder eine beson-
dere Ermächtigung dazu aufzuweisen ver-
mochte. Münzrechtverleihungen an Hoch-
stifte und Klöster reichen in die Zeit der
letzten Karolinger zurück. Prüm hat
schon 861 Münz- und Marktgerechtigkeit
zu Romersheim erwirkt, Osnabrück erhielt
sie 889, Worms 898, die Erzstifte Bremen
und Trier in den J. 888 und 902. Als seit
Otto I. die Verwaltung der Reichsaufgaben
mehr und mehr in die Hände geistlicher
Würdenträger gelegt wurde, um die zu-
nehmende Erblichkeit im Ämterwesen eini-
germaßen aufzuhalten, häufte sich auch die
Überweisung der Münze und anderer nutz-
bringender Rechte an Reichskirchen, um
Bischöfen und Äbten die Mittel zur Er-
füllung der königlichen Aufträge zu ge-
währen. Diese Münzverleihungen, die
einigermaßen die Stelle einer Besoldung
vertraten, enthielten also keinen Verzicht
des Königs auf die Münze. Ein solcher
trat damals erst ein, wenn und soweit der
König einem Kirchenfürsten die Aus-
münzung einer proprio, moneta verstattete,
was, wie wir an dem Beispiel Erzbischof
Theoderichs von Trier (nach 973) sehen,
auch zu einer Änderung des Gepräges
führte, indem nun der Name des Königs
weggelassen und nur der Bischof als Münz-
herr genannt wurde. Aus dergleichen
Geprägeänderung der Erzbischöfe von Köln
seit Bruno (953 — 965), und der Bischöfe
Adalbert von Metz (929 — 964), Gerhards
von Toul (963 — 994), Ulrichs von Augs-
burg (923—973, Taf. 20, n. 51), werden
wir wohl auch auf die Einräumung einer
78
MÜNZWESEN
moneta propria schließen können, nament-
lich da wir für Augsburg aus einer Be-
stätigung vom J. 1061 wissen, daß der
Bischof nach dem Schlag der königlichen
Regensburger Münze, doch nach leich-
terem Münzfuße prägen durfte. Später
hat auch Eigenmächtigkeit zum gleichen
Ziel geführt. Demungeachtet blieb dem
König bis ins 13. Jahrh. der Münznutzen
in den Bischofstädten gewahrt, so oft und
so lange er darin Hof hielt, ein Vorbehalt,
der noch 1238 durch ein Hofgerichtsurteil
von K. Friedrich II. festgestellt wurde.
§ 62. Der Zustand des Münzwesens im
deutschen Reich läßt sich bis gegen Ende
des 10. Jahrhs. dahin bezeichnen, daß,
soweit der König nicht selber Münze
schlagen ließ, dies nur auf seinen Auf-
trag — wie durch die Stammesherzoge —
oder kraft seiner besondern Erlaubnis, einer
Münzrechtverleihung, erfolgen durfte. Auf
diesem Wege war unter den Ottonen eine
große Zahl von Reichskirchen in den Be-
sitz der Münzgerechtigkeit gelangt. Außer-
dem wurden dieser Gnade nur noch Ver-
wandte des königlichen Hauses teilhaft.
Sehr häufig nennen Gepräge der Ottonen-
zeit den Namen der Kaiserin Adelheit, die
sich überdies 993 von ihrem Enkel das
Recht zur Aufrichtung einer Münzstätte
zu Selz erbat, wo sie ein Kloster zu bauen
begonnen hatte. In ähnlicher Lage hatte
die vornehme Witwe Imma schon 975 die
gleiche Berechtigung für Lieding in Kärn-
ten erwirkt. Dagegen dürfte der Name der
Gräfin Adele von Zütphen (f 1017) auf
ihren Münzen eine Eigenmächtigkeit dieser
gewalttätigen Frau sein, die u. a. ihren
eigenen Sohn umbringen ließ und darum
von Zeitgenossen als eine zweite Herodias
bezeichnet wurde.
§ 63. Die Münzen der ersten deutschen
Herrscher halten sich auch in ihren Ge-
p ragen an Vorbilder aus der Karolinger-
zeit. Gemünzt wurde nur Silber, und zwar
der Pfennig gewöhnlich, während dessen
Teile Hälbling und Ort (s. d.) nur selten aus-
gebracht wurden. Die Pfennige, die Arnulf
zu Mainz schlagen ließ, (Taf. 19, n. 43)
haben in vergröberter Weise das Kreuz mit
Kugeln in den Winkeln und die Basilika
mit dem Kreuz, wie Ludwig der Fromme
auf den bekannten Stücken mit XPISTI-
ANA RELIGIO. Ein Kreuz mit Kugeln
in den Winkeln benutzten für eine Seite
nicht bloß Ludwig das Kind (t9n, Taf.
19, n. 44), sondern auch spätere Herr-
scher: Konrad I. (Taf. 19, n. 45), die
Ottonen (Taf. 20, n. 46, 52, 53, 58, 59) und
die Salier, die Herzoge von Bayern (Taf.
20, n. 48) usw. Dagegen wurde das Münz-
bild der andern Seite, die karolingische
Basilika, seit König Heinrich I. häufig
durch die sächsische Holzkirche (Taf. 20,
n. 46, 56) oder andere Kirchenbauten er-
setzt. Andere Male wird — was schon unter
den Karolingern vorkam (Taf. 19, n. 31,
33. 37 usw.) — auf einer Münzseite Schrift
allein angebracht (Taf. 20, n. 47, 52,
55). Mit der Zeit wurde die Ausstattung
etwas reicher, wiewohl sie niemals viel Ab-
wechslung bot. Wir gewahren nun Köpfe
oder Brustbilder der Herrscher (Taf. 20,
n- 54i 55 59), Bilder von Heiligen, Hände
in verschiedenen Stellungen (Taf. 20, n. 58)
u. dgl., sehr vereinzelt sogar die Nach-
ahmung römischer oder byzantinischer
Vorbilder.
§ 64. Die Zuweisung der deutschen Ge-
präge des io./ii. Jahrhs. an Herrscher und
Münzort ist oft recht schwierig, da Könige
des gleichen Namens unmittelbar aufein-
anderfolgten, wie die drei Otto, und selbst
der Zeitabstand zwischen Heinrich I. und
IL zu klein ist, um sichere Schlüsse auf
das Alter nach äußeren Merkmalen zuzu-
lassen. Überdies sind Stücke von tadel-
loser Erhaltung mit richtigen Umschriften
sehr selten, viele haben schon wegen der
sorglosen Münzarbeit unkenntliche Stellen.
Zudem war der Stempelverbrauch groß,
und da die Anfertigung neuer Eisen durch
Verwendung von Schriftpunzen oder durch
äußerliche Nachahmung der Buchstaben
auch von Leuten besorgt werden konnte,
die des Lesens unkundig waren, so sind in
dieser Zeit Münzen mit entstellten Bildern
und sinnlosen Buchstabenfolgen leider recht
häufig. Weil nun deutsche Münzen des
io./ii. Jahrhs. nur selten in Heimatfunden
vorkamen und der bekannte Vorrat vor
allem Münzschätzen entstammt, die in
Polen, Rußland und Skandinavien auf-
gedeckt wurden, so ist sogar die unbe-
gründete Vermutung ausgesprochen wor-
den, daß diese Stücke mit verwirrten Um-
Tafel 20.
Deutsches Reich
Heinrich I. 919 — 936
Bayern
*<<*
49
50
Otto II. 973—983
51
Sachsen
S 52
55
58
(S. Erklärungsblatt vor Tafel 17.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
280
MÜNZWESEN
Schriften und entstellten Bildern von
Wanderkaufleuten im Auslande nach Be-
darf hergestellt worden seien. Allein diese
Pfennige sind selten Beischläge (s.
diese), sondern vor allem mangelhaft ge-
ratene Nachmünzen, die vielleicht
noch bei Lebzeiten des Münzherrn in seiner
Münzstätte entstanden sind.
§ 65. Unter den deutschen Geprägen aus
der Zeit vor 1000, die mit Trugschrift ver-
sehen sind, seien hier zwei Gattungen her-
vorgehoben. Die eine sind rohe Nach-
bildungen der Goldstücke Kaiser Ludwigs
des Frommen mit der Umschrift MVNVS
DIVINVM (Taf. 19, n. 39 und Abb. 18 bei
§ 29), sie sind gleichfalls von Gold und
höchstwahrscheinlich in Friesland ent-
standen, die andere die sog. Sachsen -
oder Wendenpfennige (Abb. 1 8).
Abb. 18. sog. Sachsen- oder Wendenpfennig.
Unter diesem Namen begreift man eine
Gruppe größerer und kleinerer Pfennige mit
gestauchtem Rand, die in den Ostsee -
ländern häufig gefunden werden, und die
man als Münzen der slavischen Fürsten in
diesen Gegenden angesehen hat. Einige
Stücke mit weniger verwirrten Umschriften
deuten auf die Münzstätten Magdeburg und
Naumburg, bei den meisten, namentlich den
größeren und älteren, ist die Schrift bis auf
die Namen OTTO oder ODDO in eine An-
zahl sinnloser Striche und Ringel aufgelöst.
Der sächsische Ursprung dieser Stücke, die
möglicherweise für den Handel nach den
Wendenländern erzeugt wurden, ist sicher
und daher die Benennung Sachsenpfennige
vorzuziehen.
Dannenberg Die deutschen Münzen der
sächsischen und fränkischen Kaiserzeit. 4 Bde.
Berlin 1876 — 1905. Grote Münzstudien.
9 Bde. Hannover 1854 — 1877. M e n a d i e r
Deutsche Münzen. 3 Bde. Berlin 1891 ff. undZfN.
27, 158 ff. Engel -S e rrur e Traue II, 513.
XII. Die Angelsachsen. §66. Im
Jahre 414 hatte Kaiser Honorius die römi-
schen Legionen aus Britannien abberufen
und die Provinz ihrem Schicksal überlassen.
Die Sicherheit allein zu wahren, erwies sich
für das Land bald als unmöglich, und die
aus der Fremde als Beschützer herbei-
gerufenen Sachsen, Angeln, Juten, wan-
delten sich rasch zu Eroberern. Das Dun-
kel, das über den Anfängen der Sachsen -
herrschaft in Britannien liegt, lichtet sich
erst um das Jahr 600. Damals waren die
keltischen Urbewohner nach Irland und
dem Westrand der Hauptinsel zurück-
gedrängt, die Schotten auf den nördlichen
Teil beschränkt, das übrige Britannien bis
an den Firth of Forth nahmen sieben ger-
manische Königreiche ein: Kent, Sussex,
Essex, Wessex, Ostanglia, Mercia und
Northumbrien. Sie standen unter könig-
lichen Geschlechtern, die ihren Ursprung
von Göttern ableiteten, jedoch im Lauf der
nächsten Jahrhunderte erloschen. Dem
König Egbert von Wessex (800 — 836) ge-
lang vorübergehend die lose Vereinigung
dieser Reiche in einer Hand, allein erst sein
Enkel Aelfred (871 — 901) gilt als Begründer
der Reichseinheit. Sein Geschlecht erlosch
im J. 1066 und England, das schon vorher
während der Jahre 1016 — 1042 den Dänen-
königen Knut und Hardaknut gehorsamt
hatte, wurde nun eine Beute der Norman-
nen, deren Führer Wilhelm I. der Eroberer,
Herzog der Normandie, das neue Herr-
schergeschlecht auf der Insel begründete.
§ 67. Die Bewohner Britanniens haben
schon während der Römerherrschaft
das Silber als Münzmetall im Umlauf be-
vorzugt. Das ergibt sich aus der Tatsache,
daß größere Schätze mit Silbersiliquen
fast nur in England und Irland vorkommen.
Die nach dem Abzug der Römer aus Bri-
tannien einsetzenden Prägungen der Angel-
sachsen begannen mit Silbermünzchen,
sceatt (= Schatz) genannt, die einen run-
den dicklichen Schrötling hatten und noch
um 780 neben den Pfennigen im Verkehr
waren. Die ältesten ahmten römische
Münzbilder, Kaiserköpfe, vor allem aber
die auf Kupferstücken aus der konstanti-
nischen Zeit vorkommende Wölfin und das
Vexillum nach, entstellten aber diese mit
der Zeit völlig. Den stummen Geprägen
(vgl. Taf. 21, n. 61) folgten im 7. Jahrh.
andere, welche Aufschriften, zum Teil in
Tafel 21.
Angelsachsen
62
63
K
64
65
66
67
Dänen
68
69
70
Norweger
7i
S 72
Schweden
74
S 75
S 76
73
S 77
Münzwesen.
(S. Erklärungsblatt vor Tafel 17.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
282
MÜNZWESEN
Runen, trugen (vgl. Taf. 21, n. 62 sceatt des
Königs Penda von Mercia, f 656). Gold
wurde fast gar nicht gemünzt, obwohl rege
Beziehungen zum Frankenreich bestanden,
zum Teil selbst fränkische Münzmeister
beschäftigt wurden und einzelne Gold-
münzen umliefen. Dagegen haben die
Könige von Northumbrien und auch die
Erzbischöfe von York kleine Kupfermünzen
schlagen lassen, die stycce, stycas hießen
(vgl. Taf. 21, n. 63 stycce des Königs Eanred,
f 840, und des Erzb. Eanbald um 800,
n. 64).
§ 68. Die 5cea#-Prägungen in England
enden ungefähr um dieselbe Zeit, in welche
die letzten Merowingerdenare fallen, die
gleichfalls einen dicken Schrötling hatten.
Dem Übergang zum flachen, aber größeren
Pfennig des Königs Pippin folgten alsbald
die angelsächsischen Könige, nur zeigte der
pening, zumal unter König Offa von Mer-
cien (757 — 796, vgl. Taf. 21, n. 65), mehr
Mannigfaltigkeit und viel größere Sorgfalt
in der Ausführung. Seit König Aelfred
(871 — 901, vgl. Taf. 21 n. 66), werden
auch Halbpfennige, helfling, healfpenig, seit
König Edward dem Bekenner (f 1066)
auch Viertel, feorßling, feorßung, als Teil-
stücke des Pfennigs erwähnt. Von den
Pfennigen der späteren angelsächsischen
Könige haben jene König Aethelreds ' IL
(978 — 1016, vgl. Taf. 21, n. 67) die
weiteste Verbreitung gefunden und dienten
nicht bloß irischen, sondern auch skan-
dinavischen, polnischen und selbst böhmi-
schen Geprägen als Vorbild. Gold wurde
während dieser Zeit in England nur
höchst vereinzelt geprägt. Man kennt
einen mancus des Königs Offa vom Jahre
774 mit arabischen Aufschriften, Gold-
stücke des Erzbischofs Wigmund von York
(851—854), welche dieMVNVS DIVINVM-
Gepräge Kaiser Ludwigs d. Frommen (f 840,
s. Taf. 19, n. 39) nachahmen und noch ein
oder den andern Goldabschlag von Silber-
stempeln.
Engel-Serrure Traue I, 172, 297, II,
831 ff. Lelewel Numismatique du moyen age.
Brüssel 1835, II Les Anglo-Saxons. Lieber-
mann Ges. der Ags. II 477, 489, 591, 614.
Hawkins The silver coins of England. London
1887. 3. Aufl. Keary Catalogue of English
coins in the British Museum. Anglo Saxon series.
Vol. I. London 1887. K e n y o n The gold coins
of England. London 1884.
XIII. Nordgermanen: Dänen,
Norweger, Schweden. § 69. Die
Besiedelung Skandinaviens durch Nord-
germanen, die Väter der heutigen Dänen,
Norweger und Schweden, ist die erste geo-
graphische Trennung germanischer Stäm-
me, die wir kennen. Sie dürfte schon im
4. oder 3. Jahrh. v. Chr. erfolgt sein und
scheint in Norwegen von zahlreichen klei-
nen Völkerschaften ausgegangen zu sein,
deren Namen in die geschichtliche Zeit
fortlebten, in Ostskandinavien hingegen
von größeren Völkerverbänden. Aus dreien
von diesen, den Herulern, Gauten und Sui-
onen, ist im Laufe der Jahrhunderte das
Volkstum der heutigen Schweden erwach-
sen, während die Dänen nach Aufnahme
nordgermanischer Juten ihren Namen bis
Abb. 19. Pfennig des Seekönigs Knut, geschlagen
um 928 zu York (Engel, Traite I, 315 ff.).
zur Gegenwart erhalten haben. Die ältesten
Staatseinrichtungen zeigten bei allen Nord-
germanen große Gleichförmigkeit: Träger
der politischen Rechte waren überall die
waffenfähigen Gemeinfreien. Die Vor-
stände der Verbände waren entweder vom
Volke frei gewählt, oder besaßen ihr Amt
kraft erblichen Anspruchs; diese hießen
als Abkömmlinge eines herrschenden Ge-
schlechts konr, konungr, König. So sehr
überwog damals noch die Bedeutung das
Staatsvolkes über das Staatsgebiet, daß
es auch herrschende Könige ohne Land
geben konnte, die Heer- und Seekönige,
die lediglich ein Heer oder Kriegschiffe als
Reich unter sich hatten, aber unter Um-
ständen gleichfalls Münzen prägen ließen
(vgl. Abb. 19). Diese Kleinkönige ver-
schwanden bei den Nordgermanen gegen
den Schluß der Karolingerzeit, es traten
dann Großkönige auf, das Christentum hielt
seinen Einzug, und die Münzprägung be-
gann. Vorerst münzte man die Pfennige
Karls d. Gr. von Dürstede nach, deren
MÜNZWESEN
283
Nachbildungen (Taf. 21, n. 68) man in
Skandinavien und — mit noch weiter-
gehender Entstellung — auch in Polen
zahlreich gefunden hat.
§ 70. Die Skandinavier bedienten sich
ursprünglich unvollkommener Geldformen,
zumal des Vieh- und Gewandgelds (s. Fries,
Kugildi), Edelmetalle wurden als Geld
kaum vor dem 5. Jahrh. benutzt, dann aber
strömten spätrömische Solidi in solcher
Menge ins Land, daß sich das Gold neben
den althergebrachten Geldarten als Zah-
lungsmittel einbürgerte. Eine neue Ent-
wicklung des nordischen Geldwesens be-
gann nach Münzfunden in der 2. Hälfte des
9. Jahrhs., u.zw. mit der Einfuhr großer
Mengen Silber, erst aus den arabischen
Staaten Asiens, später auch aus England
und Deutschland. Damals wurde die Gold-
rechnung in Skandinavien durch die Silber-
rechnung verdrängt und die fremden Sil-
bermünzen wanderten als Geld von Hand
zu Hand. Schon um 930 gab auf Island
„jedermann" dem Grimr geitskör einen
„Pfennig" dafür, daß er die Althingstätte
ausgesucht hatte, und ums Jahr 1000
konnte man ebendort alle größeren Geld-
schulden in Pfennigen abzahlen. Es war
dies „bleiches Silber", den Einschnitt
haltend und so geschlagen, daß 60 Pfennige
auf eine gewogene Unze gingen, vielleicht
englisches Geld, dem das isländische
Recht Zwangskurs beigelegt hatte. Ge-
prägt wurden im II. Jahrh. nur Pfennige,
240 peningar auf die Mark oder 30 auf die
Unze oder 10 auf den Örtug rauh. Mgrk,
eyrir, örtug wurden so auch Rechnungs-
münzen. Seit dem 12. Jahrh. prägte man
auch Halbpfennige, oboli und Viertel,
fjörfrungar, quadrantes. Zweifelhaft ist, ob
der in Gesetzen erwähnte ßveiti oder Deut
zu den Teilmünzen gehörte oder ob er nur
ein Pfennigabschnitt war, wie man ihn bei
Mangel geeigneter Teilmünzen herzustellen
pflegte.
§ 71. Sven Gabelbart (f 10 14) ist der
erste Dänenkönig, von dem Münzen mit
seinem Namen bekannt sind. Die von ihm
und von seinem Sohne Knut dem Großen,
die beide England beherrschten, geschla-
genen Pfennige schließen sich in Bild und
Mache so eng an angelsächsische Gepräge
an, daß es beispielsweise zweifelhaft bleibt,
ob die von Knut mit dem Namen der Münz-
stätte LVND ausgegebenen Stücke nach
London oder nach Lund in Schonen gehören.
Unter Harthacnut (1036 — 42, Taf. 21, 69)
wird allmählich das englische Vorbild ver-
lassen und dann beginnt eine Zeit der Nach-
ahmung byzantinischer Münzen. Die her-
kömmlichen Schriftzeichen wechseln mit
Runen, oder lösen sich in sinnlose Buch-
stabenhäufungen auf. Als Beispiel einer
dänischen Münze aus dem 12. Jahrh. ist
Taf. 21, n. 70 ein Pfennig des Königs Erik
Emune (1 134 — ^j) abgebildet.
§ 72. Die redenden Gepräge der norwe-
gischen Herrscher reichen etwa ein Men-
schenalter weiter zurück, als jene der
Dänenkönige. Die Münzen des Hakon Jarl
(989 — 996) und des Olaf I. Tryggvason
(996 — 1000) sind Nachbildungen der angel-
sächsischen Aethelred-Pfennige (Taf. 21,
n. 71). Die Münzen des Königs Harald III.,
Hardrä9i (1046 — 66) haben schon einen
merklich kleineren Durchmesser und zei-
gen nicht selten Runenschrift, noch klei-
ner sind die Pfennige des Königs Sverre
(1177 — 1202, Taf. 21, n. 7^). Zeigt schon
die abnehmende Größe des Schrötlings, zu
der sich später abnehmender Feingehalt
der Stücke gesellt, den Verfall des nordi-
schen Münzwesens, so macht das Über-
handnehmen stummer Gepräge überdies
die sichere Zuteilung der späteren Münzen
oft schwierig, wo nicht unmöglich. Der
Zeit von etwa 1150 — 1200 angehörig sind
winzige Blechmünzchen mit zweiseitigem
Gepräge von etwa 10 — 12 mm Durchmesser
und O.i bis höchstens 0.2 g Schwere, die
man gewöhnlich nach Schweden weist.
Viel größer ist die Zahl der wahrscheinlich
etwas jüngeren Brakteaten, deren Größe
zwischen 18 — n mm liegt und deren
Schwere von etwa 0.36 bis O.I g und weni-
ger heruntergeht. Sie haben selten Schrift,
oft aber einzelne Buchstaben, Kreuzchen
oder einfache Zieraten im Münzfeld, andere
Male das Brustbild oder den Kopf eines
Königs, einen gekrönten Drachenkopf u.
dgl. Die kleinsten und leichtesten Hohl-
münzchen dieser Art, deren Gewicht selten
O.i g erreicht, aber bis 0.05 g zurückgehen
kann, sind in großer Menge in Norwegen
gefunden worden und werden daher mit
Wahrscheinlichkeit für norwegisch gehal-
284
MUS— MUSCHELN
ten. Sicher sind indessen nur die seltene-
ren Gepräge, die entweder denMünzort oder
den Herrscher nennen.
§ 73. Die ältesten Münzen der Schweden-
könige stehen gleichfalls unter dem Ein-
fluß der angelsächsischen Pfennige Kö-
nig Aethelreds IL König Olaf Skötkonung
ließ sie um 1013 — 1022 zu Sigtuna nördlich
Stockholm herstellen (Taf. 21, n. 74). Sein
Nachfolger Anund Jacob (1022 — 1050)
hielt sich an die englisch-dänischen Ge-
präge Knuts des Großen als Vorbild und
ließ gleichfalls zu Sigtuna münzen (Taf. 21,
n. 75). Dann folgt ein. längerer Zeitraum,
für welchen noch keine sicheren Schweden-
münzen nachweisbar sind. In die Zeit von
1150 bis etwa 1200 fallen die schon er-
wähnten zweiseitigen Blechmünzchen mit
einem Kirchengebäude auf der Vorder-
seite, dem zuweilen der Giebel fehlt, so daß
nur ein schräge gestricheltes Feld übrig
blieb. Auf der Rückseite sieht man ein
Kreuz oder Buchstaben ins Kreuz gestellt,
einen Stern, einen Schild mit Buchstaben
u. dgl. (Taf. 2 1, n. 76). Diese Stücke werden
dem König Knut Erikson (1 167 — 1 196) bei-
gelegt. Sicher diesem König angehörig ist
ein kleiner Brakteat mit einem gekrönten
Kopf, unter welchem ein Schwert sichtbar
ist und der Umschrift KTTtfVTVS REX S
(Taf. 21, n. 77).
v. A m i r a Nordgerm. Obligationenrecht. 2 Bde.
1882 — 95, I, 443 ff., II 510 ff. Engel-Ser-
rure Traue II, 848 ff. Hauberg Myntforhold
og udmyntninger i Danmark indtil 1146. Kopen-
hagen 1900. H o 1 m b o e De prisca re mone-
taria Norvegica. Christiania 1841; erschien auch
in erweiterter deutscher Bearbeitung in Köhnes
Z. f. Münz-, Siegel- u. Wappenkunde, Berlin
1846, S. 65: Das älteste Münzwesen Norwegens
bis zum Ende des 14. Jahrh. Förteckning öfver
Antellska Myntsamlingens. Svenska Mynt I, IL
Helsingfors 1906/8. 4 Hefte. Stiernstedt
Om Myntorter, Myntmästare och Myntordninger
in . . Sverige. Stockholm 1874. Catalogue de la
collection des monnaies de feu Christian Jürgensen
Thomsen. Kopenhagen 1876. II, 3.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Mus, nur westgerman. : ahd. mos, muas,
muos, altsächs. altfries. angels. mos. Grund-
form *mösa aus *mössa für älteres *möt-
ta, steht wahrscheinlich im Ablaut zu
altgerm. mal und bedeutet zugemessene
Speise. Da diese täglich den Hausgenossen
zugeteilte Kost in Mehlbrei bestand, so
nahm das Wort schlechtweg die Bedeutung
von Brei an. Brei, auch nur westgerm.:
ahd. brio, angels. briw, brlg, bri, seiner
Herkunft nach dunkel, bezeichnet eine aus
Mehl oder Grütze unter Zusatz von Flüssig-
keit (nicht nur Milch) bereitete Speise und
ist von Mus nicht zu unterscheiden. —
Reste breiartiger Speisen haben sich wie-
derholt in vorgeschichtlichen Gefäßen ge-
funden. Brei war die allgemeine Volks-
nahrung, vilis cibus (puls) nach einer ahd.
Glosse, noch im Mittelalter braucht man
Brei schlechtweg zur Bezeichnung von
Nahrung (vgl. auch die formelhafte Ver-
bindung muos und bröt). Auch im Norden
wurde häufiger Brei als Brot gegessen.
Nach der Edda genoß Thor zum Früh-
stück Brei und Fische. — Meist wird
der Brei aus Hafermehl hergestellt. Pli-
nius hist. nat. 18, 17 nennt bereits den
Haferbrei (neque alia pulte vivant)
als Nationalgericht der Germanen, er
ist die gewöhnliche Mehlspeise der Nord-
völker. — Eine Art Gerstenbrei nennt
Anthimus de obs. cib. 64 ,,fenea": fit
etiam de hordeo opus bonum, quod nos
graece dicimus alfisa, latine vero polentam,
Gothi vero barbarice fenea, magnum reme-
dium cum vino calido temper atum. — Be-
sonders geschätzt war der Hirsebrei.
(Heyne, Hausaltert. II 64.) — Außer den
Getreidearten werden auch die Hülsen-
früchte zur Herstellung von Brei verwen-
det. — Eine besondere feinere Breiart
war die in den eddischen Liedern wieder-
holt kräsir genannte. Er wurde unter
Zutat von Würzen bereitet und reizte
zum Trinken. — Reisbrei wird zwar
von Anthimus (de obs. cib. 76) bereits
empfohlen, ist aber des teuren Preises
wegen im Mittelalter nur als Leckerei an-
gesehen. Fuhse.
Muscheln. Bereits in der ältesten Epoche
der jüngeren Steinzeit hat an den Küsten
von Jütland, Fünen und Seeland eine Be-
völkerung gelebt, für welche die Muscheln
einen wesentlichen Bestandteil der Nah-
rung bildeten. Die Spuren ihrer Wohn-
plätze sind kenntlich an großen Abfalls-
haufen, den Resten ihrer Nahrung, und
diese Haufen bestehen ihrer Hauptmasse
nach aus Muscheln, besonders aus Schalen
MUSIK
-'öd
von Austern und Herzmuscheln; „daneben
kommen oft vor Miesmuscheln (Mytilus
edulis), Tapes-Arten und Strandschnecken,
hauptsächlich von zwei allgemeinen Arten
(Litorina litorea und Nassa reticulata)"
(S. Müller, Nord. Altertumsk. I, 7/8). Aus
den Fundumständen scheint hervorzu-
gehen, daß man die Muscheln dadurch, daß
man die Glut des Feuers auf sie wirken
ließ, öffnete. Später scheint man die
Muscheln als Nahrung in den germanischen
Ländern nicht beachtet zu haben, und wohl
erst durch die Römer ist man zunächst in
England, in dessen Gewässern die Auster
häufig vorkommt, auf sie aufmerksam ge-
worden. Darauf weist auch ags. ostre vom
lat. ostrea hin. Im 10. Jh. wurden dort
gegessen und ausgeführt: Austern, Krab-
ben, Strandmondschnecken und Herz-
muscheln (Wright-W. I 94). Fuhse.
Musik. § 1. Daß es bei den alten Ger-
manen eine bereits gut ausgebildete Ton-
kunst gegeben hat, kann keinem Zweifel
unterliegen. Das beweisen die Funde zahl-
reicher und erstaunlich vollkommener Mu-
sikinstrumente (s. d.) schon in tiefster
vorgeschichtlicher Zeit. Aber auch die
Gesangsmusik bildete schon in alter
Zeit verschiedenartige Formen aus
(s. Gesang). Daß die deutsche Volks-
musik im wesentlichen autochthonger-
manisch ist und auf germ. Boden sich
reich ausgestaltete, bezeugt auch insbe-
sondere der musikalische Wortschatz. Die
meisten Namen für Instrumente: Fidel
(fidula), Geige (mhd. gige), Harfe {harpa,
hearpa, harpha), Schwegel (swegala), Zink
(mhd. zint), der ahd. Name trumba für
Trompete, Trommel, Schelle, altnord. lüfrr,
mhd. bunge 'Trommel' u. a. musikal. Wörter
lassen sich ohne Zwang aus keiner nicht-ger-
man. Sprache herleiten. Selbst die Namen
Hörn, Pfeife, Pauke sind höchstens Ent-
lehnungen aus vor-althochd. Zeit. Auch
die Bezeichnungen für singen, klin-
gen, gellen, blasen, Stimme,
Schall, Laut, Lied, Weise,
S a i t e , u. v. ä. sind eingesessene german.
Wörter (vgl. auch ,, Gesang" 1. 2).
§ 2. Schon im Ahd. hat man ferner eine
große Zahl musikalischer F a c h a u s -
drücke, welche bezeugen, daß bei den
alten Germanen die Musik schon zur Kunst
ausgeprägt war; z. B. katroc für Phantasie,
suazzaz sanc für Melodie, mäz (camez,
kimez) für Metrum, kestimmida für Har-
monie, spü für instrumentale und sanc für
vokale Musik, spilolih für musikalisch,
spilari u. sisomo für Musikus (sogar auch
Spilan a Musikantin). Selbst für Begriffe
wie „Vortrag" (relatus) hatte man eigene
Bezeichnungen, z. B. bardit (Tacitus) ; man
unterschied zwischen Lärm (galm), Schall
(scal), Laut (hluti) und Ton (gala) ebenso
scharf als die griechischen u. lat. Musik-
theoretiker nebst den modernen Akustikern
zwischen (jJOCpoc, tpfärfloe u. xövoc, tonus
u. sonus usw. Die klassischen Sprachen
hatten keine besonderen Bezeichnungen
für eine gespielte und eine gesungene
Melodie (wie auch wir heutzutage nicht
mehr), die Germanen aber unterschieden
sehr genau zwischen der Spielmelodie
(got. laiks, ahd. leich) und Gesangsmelodie
(leod, Lied) und hatten außerdem noch
I einen Gesamtnamen für Melodie über-
| haupt, nämlich wisa 'die Weise'. Der noch
heute auffällige Reichtum an Wörtern für
alles Hörbare (tönen, klingen, schallen,
gellen, dröhnen, rufen, schreien, singen,
lärmen, tosen, klirren, summen, brummen,
jauchzen, sausen, brausen, girren schluch-
zen usf.) ist erheblich größer, als in allen
anderen Sprachen, wie denn auch musi-
kalische Faktoren bei der Bildung der ger-
manischen Sprachen (Ablaut, Onomato-
poesie u. ä.) stark mitgewirkt haben.
§ 3. Mit der Einführung des Christen-
tums verarmte die deutsche Sprache in
ihrem Schatze altererbter musikalischer
Ausdrücke. An die Stelle echter deutscher
Wörter traten griechisch -lateinische, wie
tön (-ovo?) für gala, kör (x<>po?) für gart,
germinön (carminare) für galstar. So sind
schließlich die meisten musikal. Fachaus-
drücke Fremdwörter geworden: Musik,
Melodie, Harmonie, Akkord, Rhythmus,
Instrumente usw., während alteinheimi-
sche germanische Wörter eine minderwer-
tige Bedeutung erhielten, wie scoph urspr.
„Liedtext, Poesie", dann „Posse", zuletzt
„Lüge".
§ 4. Der frühere Reichtum an eignen
musikalischen Bezeichnungen, die Auf-
findung vieler Instrumente in Original und
Abbildung, die ausgesprochene Neigung
286
MUSIKINSTRUMENTE
der deutschen Völker zur Musik, ihre zum
Teil erstaunliche Anlage zur Komposition,
die nächst den Griechen fast vollständig
ausschlaggebende Stellung in der Musik-
geschichte im früheren Mittelalter wie in den
letzten Zeiten, all dies setzt eine Jahr-
tausende lange Übung voraus. Natürlich
fehlt es an Notationen von Musik altger-
manischer Zeit; die Geistlichen fingen ja
selbst erst in der Karolingerzeit an, ihre
Gesänge schriftlich niederzulegen. Aber in
der von mir angeregten vergleichenden Mu-
sikwissenschaft hat man ein Mittel, aus
der Zusammenstellung gleicher oder ähn-
licher Volksweisen der verschiedensten
Völker sozusagen die Wurzelmelodien bloß-
zulegen und damit — ähnlich der Sprach-
vergleichung — das gemeinsame musika-
liche Gut der germanischen Völker fest-
zustellen.
Osk. Fleischer Ein Kapitel vergleichender
Musikwissenschaft u. Zur vergleichenden Musik-
forschung, Sammelbände der Internat. Musik-
gesellsch. I u. III. 0. Fleischer.
Musikinstrumente. § i. Spuren einer
höheren Pflege der Musik lassen sich bei
den Germanen, bzw. in den später von
ihnen besetzten Ländern bis in die neo-
lithischen Zeiten hinein verfolgen. Die Aus-
grabungen haben dafür überraschend rei-
ches Material geliefert, weit zahlreicher,
als in anderen Gegenden der Erde. Be-
sonders sind es die Länder an der Ostsee
(Südschweden, Dänemark, Schleswig-Hol-
stein und Mecklenburg), der Landstrich
von Mecklenburg und der Eibmündung
westlich und südlich herunter bis zum
Rhein und der Donau und sodann
die Lande an der Donau bis nach Ungarn
hinein. Im allgemeinen kann man an der
Hand der bisherigen Ausgrabungsfunde
sagen, daß in den nördlichen Gegenden
dieses ganzen Gebietes, also an der Ost-
see, vor allem bronzene und goldene Blas-
instrumente, im mitteldeutschen Gebiet
(Sachsen, Hannover, Thüringen, besonders
in der mittleren Saalegegend) tönerne
Schlaginstrumente und in Süddeutschland
(besonders Schwarzwald) und an der Donau
hölzerne Saiteninstrumente vorzugsweise
im Gebrauch gewesen sind. Natürlich
stammen die Funde aus sehr verschiedenen
Zeiten; die an der Saale und danach die
an der Ostsee gefundenen sind die frühe-
sten.
§ 2. Die ältesten Musikinstrumente
wurden in megalithischen Gräbern der
Provinz Sachsen, besonders bei Halle
und Merseburg, gefunden; es sind 13
Trommeln von Ton , von derselben
Form, wie man sie auf ägypt. und babylon.
Denkmälern findet, und wie sie noch heute
bei einzelnen Völkern im Orient und Afrika
im Gebrauch sind. Ihr Gebrauch reicht
bis zur Hallstattperiode. Zum Teil sind
sie mit astronomisch-musikalischen Zeichen
versehen für Sonne, Mond und Planeten,
ähnlich wie sie ein Jahrtausend später in
Assur vorkommen.
§ 3. DemBronzezeitaltergehörendie sogen.
Luren an (anord. lüdr 'Hörn, Trompete'),
eine Art S-förmig gewundener Posau-
nen von P/z — 2'/2 m Länge, in großer
Zahl in Torfmooren an den Ostseeküsten
gefunden, auch auf Felsenreliefs bildlich
dargestellt, von Bronze technisch vortreff-
lich hergestellt, der aufragende Schall-
trichter von einer schönverzierten schild-
artigen runden Platte umgeben. Meist
paarig gefunden, stimmen je zwei genau
zusammen, dies und die Krümmung des
einen Instrumentes nach rechts, des andern
nach links, beweist, daß sie auch paarig
gebraucht worden sind. Sie ergeben —
wie alle Blasinstrumente — die sogen.
Naturtonreihe, deren 6 erste Töne einen
Dreiklang bilden, nämlich (beispielsweise)
Ci C G c e g. Darüber hinaus erhält man
die Töne einer, allerdings unreinen diato-
nischen (hypolydischen) Tonleiter b c1 d1
e1 f1 g1 a1 b1, doch sind diese schwerer
zu blasen, als jene (je höher desto schwerer).
Man war daher zunächst auf die leichtere
Partie angewiesen und wird sich auf sogen.
Signale beschränkt d. h. in Dreiklangstönen
bewegt haben. Bei paarigem Gebrauche der
Instrumente ergab sich schon für die ältesten
Zeiten, und gerade für diese bei mangeln-
der Übung am ehesten, eine Art zweistimmi-
ger harmonischer Musik. Hiermit stimmen
literarische Zeugnisse des 12. Jahrh. überein,
welche gerade den Germanen (bes. Dänen,
Norwegern) die Erfindung der mehrstimmi-
gen Musik (Polyphonie) zuschreiben; auch
spricht dafür der musikgeschichtliche Ent-
wicklungsgang und der noch heute im
MUSIKINSTRUMENTE
287
Gegensatz zu den romanischen gerade bei
den germanischen Völkern stark ausge-
prägte Sinn für Akkord und Polyphonie.
§ 4. Auch sichelförmige stumpfwinklige
und goldene H ö r n e r von geringerer
Länge und daher geringerem Umfange, die
nur die 3 — 4 tiefsten Signaltöne ergeben,
hat man in den Ostsee- wie in den Donau-
tiefländern gefunden, meist mit Runen-
inschriften. Von kurzen Hörnern aus
Elfenbein, sogen. O 1 i f a n t e n , haben
sich viele Exemplare, größtenteils aus dem
Mittelalter, die meisten reich geschnitzt,
erhalten. Vorgeschichtliche Flöten feh-
len in germanischen Ländern so gut wie ganz.
§ 5. Dagegen hat man öfter Lärm-
instrumente, wie Klappern und
selbst S i s t e r n (in Schlesien), ausgegra-
ben; man mag dabei an des Tacitus Bericht
von der Verehrung der Isis bei den Sueben __
denken („woher dieser ausländ. Opfer-
dienst seinen Grund und Ursprung habe,
ist mir nicht bekannt geworden, nur daß
das Sinnbild, wie eine Liburne gestaltet,
schon lehrt, daß der Gottesdienst aus der
Fremde stammt").
§6. Saiteninstrumente sind in
germanischen Ländern durch bildliche Dar-
stellungen auf Tongefäßen ebenfalls bereits
für die vorgeschichtlichen Zeiten mehrfach
bezeugt. Die ersten rohen Darstellungen
können bis ins 3. Jahrtausend v. Ch. zu-
rückgehen. Besonders beweist den Ge-
brauch von kitharaähnlichen viersaitigen
Instrumenten das eingeritzte Bild auf einer
Urne aus März bei Ödenburg (k. k. natur-
histor. Museum, Wien). Die Form der hier,
auf Münzen usw. abgebildeten, ja in Ale-
mannengräbern des 5. — 7. nachchristl. Jhs.
im Original gefundenen Saiteninstrumente
ist dieselbe, als die der 3 — 4 saitigen
Kitharen, die im Altertum bei Ägyptern,
Babyloniern, Griechen und Etruskern im
Gebrauch waren. Sie sind das Instrument
der Barden, altbritan. chrotta (Venant.
Fortun.), altir. crot, kymr. crwth, ahd.
rottet; auch die älteste Kithara- und die
Crot-Stimmung sind dieselbe, nämlich
Grundton — Quart — Quint ( — Oktav) z. B.
G — -c — d ( — g). Dadurch erscheint sie als
akkordisches Begleitinstrument und weist,
Vvie die Luren, auf vorgeschichtlichen Ge-
brauch polyphoner Grundlagen hin.
§ 7. Andere Saiteninstrumente sind: die
dreieckige Harfe (harpa), besonders Lieb-
lingsinstrument der Sachsen, wohl vor-
zugsweise diatonisch gestimmt, also mehr
ein Melodieinstrument; im Norden nur zum
Alleinspiel, nicht zum Begleiten gebraucht,
oft bezeugt in den Heldenliedern, merk-
würdigerweise auch mit den Zehen gespielt
(besonders von Gunnar), im späteren
Mittelalter zuweilen von ungeheurer Größe;
ferner das Psalterium (salterion), ein
trapezförmiger Resonanzkasten mit vielen
darübergespannten Saiten, Vorfahr des spä-
terenHackebrett und heutigen Zigeunerzym-
bals ; das Monochord, ein kleines einsai-
tiges Instrumentchen für denMusikunterricht
zur Nachweisung der verschiedenen Inter-
valle, ein Nachkömmling des pythagoräi-
schen Kanons. — Streichinstrumente
kannte wahrscheinlich das Mittelalter vor
dem 9. — 10. Jh. noch nicht. Die bei Otfrid
(V. 23 lira ioh fidula) erwähnte fidula oder
Fiedel (span. vihuela, ital. viola, frz. vielle)
mag zwar der späteren Geige ähnlich
gewesen sein, hatte aber wohl noch
keinen Bogen. Lira, noch im 16. Jh.
ein vielsaitiges Bogeninstrument in Ita-
lien, ist vielleicht die Leier (Dreh-,
Bauern-, Bettlerleier), deren Saiten
später von einem Kurbelrade angestrichen
wurden, die aber sonst der Schlüsselfiedel
und heutigen schwedischen Nyckelharpa
gleicht.
§ 8. Von Holzblasinstrumen-
ten kannte man im Mittelalter in german.
Landen mehrere Arten, Flöten, Pfeifen,
Schwegel (managfalta swegala bei Otfrid),
Schalmien usw. genannt. Ob sie schon
das Altertum und die vorgeschichtliche Zeit
besaß, ist zweifelhaft (s. o. § 4), bes. im
Hinblick auf die Namen, deren Entlehnung
großenteils feststeht. Auch der Dudel -
sack ist wohl nicht urspr. germanisch
(ob keltisch?); sein ältester Name scheint
musa. Schließlich kam, zuerst zu Pipins
und Karls d. Gr. Zeit, die 0 r g e 1 aus Byzanz
ins Frankenland.
Osk. Fleischer Musikinstr. aus deutscher
Urzeit, Allgem. Musikzeit. Charlottenburg 1893,
Nr. 30 — 33, Eine astronomisch-musikalische Zei-
chenschrift inneolithischer Zeit, Memnon Bd. VII,
und in Pauls Grundr., Straßb. 1898 III 567 — 76.
0. Fleischer.
MUSPELL— MUTT
Muspell. § i. Das vielumstrittene
Wort hat man bald als ein heidnisch-ger-
manisches, bald als ein christliches auf-
gefaßt und gedeutet. Als heidnisches Wort
soll es eine Bezeichnung für „Feuer", als
christliches für „jüngstes Gericht" sein
und das griech. xpijxa wiedergeben. Einig
ist man, daß in dem Worte ein Kompositum
vorliegt; seine beiden Teile werden fast von
jedem Erklärer anders gedeutet (über die
verschiedenen Deutungen vgl. Braune,
Ahd. Lesebuch7 S. 190 f.).
§ 2. In südgermanischen Quellen be-
gegnet das Wort nur an zwei Stellen: im
Heliand (V. 2591; 4358) als mutspelli, von
dem gesagt wird, das es am Ende der Welt
wie ein Dieb über die Menschen komme, und
im Gedicht „vom jüngsten Gericht", dem
Schmeller die Überschrift ,Muspilli' ge-
geben hat. Hier heißt es (V. 55 ff.):
verit denne stuatago in lant,
verit mit diu vuiru viriho uulsön:
dar ni mac denne mäk andremo helfan vora
demo müspille.
„wenn der Tag der Abrechnung kommt,
kann kein Sippengenosse dem andern vor
dem M. helfen". Beide Zeugnisse ent-
stammen also der altchristlichen Literatur,
die sich an die ags. Dichtung anlehnt und
in der mehrfach altheidnische Worte und
Vorstellungen eingedrungen sind. Die
Etymologie des Wortes wird sich wohl
nie sicher feststellen lassen.
§ 3. Zahlreicher sind die Zeugnisse in
der nordischen Dichtung. Hier setzt die
Personifikation ein. Das Wort findet sich
in der Vojuspä, Lokasenna und der SnE.,
und zwar ist in der Dichtung von Müspells
Scharen oder Söhnen die Rede, die einst
bei den Ragnarak als Gegner der Götter
auf dem Schiffe Naglfar von Südosten
(Vsp.) oder über den Myrkvid (Lok.)
kommen, um unter Surts Führung an dem
allgemeinen Vernichtungskampfe teilzu-
nehmen. Hier sind Müspells Söhne Feuer-
riesen, die Sprossen eines *Müspellr, des
personifizierten Feuers. Nach der SnE.
(I 42) herrscht dieser Müspellr über die
Feuerwelt, die nach ihm Müspellsheimr
heißt und sich südlich von Ginnungagap
befindet. Aus den Funken dieser Welt
sollen die Götter die leuchtenden Gestirne
geschaffen haben.
§ 4. Nach diesen Zeugnissen bestand
aller Wahrscheinlichkeit nach bei den
heidnischen Germanen die Vorstellung,
daß die Welt einst durch Feuer zugrunde
gehen werde. Dieser Weltbrand lebte im
ahd. muspilli, as. mutspelli fort. Im
Norden wurde er personifiziert und zum
Feuerriesen, wie logi 'das Feuer' oder
cegir 'das Meer', erhielt nun ein besonderes
Heim und die Flammen wurden seine Söhne.
Kögel-Bruckner PGrundr.2 II 1 , 1 1 1 .
Kauffmann ZfdPh. 33, 5 ff. v. Grien-
b erger IF. 16, 40 ff. S. Bugge Studien
I 447 ff. D e 1 1 e r PBB. 21, 107 ff. S e 1 m a
Dorff Herrigs Archiv no, i ff. A. 0 1 r i k
Aarb. 1902, 221 ff. Grau Quellen u. Ver-
wandtschaften der älteren germ. Darstellungen des
Jüngsten Gerichts (Halle 1908). Sperber
Sprakvetenskapl. Sällskapets i Uppsala För-
handlingar 1906 — 12. v. Unwerth PBB.
40, 349 ff. W. Braune ebd. 425fr. Björn
Olsen, Ark. 30, 145fr. E. Mogk.
Mutt (ahd. mutti, mhd. mütte; and.
muddi). § 1. Ein Trockenmaß von einer
im Zeitverlauf stark anwachsenden Größe.
Der römische modius, welchem die deutsche
Bezeichnung entlehnt ist, war ein kleines
Maß von 8,75 1 Inhalt.
§ 2. Um das Jahr 1000 wurde er im Ge-
brauch durch die metreta (s. 'Metze') ver-
drängt, diesen Übergang beleuchten ahd.
Glossen wie modum: mez. Der Name modius
verschwand jedoch nicht, sondern wurde
auf ein Vielfaches der metreta übertragen;
ahd. Glosse bei Graff II 700: mutti: modium.
Ursprünglich rechnete man 30 metretae auf
den Mutt, später als Kasten maß bei
den Grundhe^rrschaften auch 31 und 32.
Der Mutt faßte um diese Zeit bei den
Bayern ungefähr 75 1.
§ 3. In der Folge fand unter Festhaltung
der früheren Einteilung abermals eine Ver-
größerung des Mutts statt, indem man die
Hälfte des altbayerischen Mutts, den Semi-
modius =37,5 1, als Metze (s. d.) zur unte-
ren Maßeinheit machte und den Mutt auf
30 solcher Metzen (semimodius) stellte, die
darum nur zwei Viertel, vier halbe Vier-
tel usw. enthielten. Der Mutt als Großmaß
faßte beispielsweise in Österreich 30 Wiener
Metzen zu 61,48682 1 oder 1844,9826 1.
Ahd. Gl. II 410 n. 60. Au bock 223, 237.
Graff II 700. Liebermann Gesetze d. Angels.
II 585. A. Luschin v. Ebengreuth.
MUTTERKORNKRANKHEIT— MUTTERRECHT
289
Mutterkornkrankheit, -brand. § 1. Der
Ergotismus, durch den Genuß von Ge-
treidesamen hervorgerufen, welchen die
Sklerotien des Mutterkornpilzes (Clayiceps
purpurea) beigemengt sind, der namentlich
auf Roggenähren sich ansiedelt und dort
die schwarzvioletten, langgestreckten,
leicht hornförmiggekrümmte „Körner" bil-
det (den Dauerzustand der Plasmodien des
Pilzes), stellt eine chronische Massenver-
giftung dar. Ihre beiden Hauptformen, die
auffallenden nervösen Erscheinungen (Krie-
belkrankheit) und das Brandigwerden der
Gliederenden und anderer Körperteile (Mut-
terkornbrand) werden durch zwei in den
Sklerotien des Claviceps sich bildende
Gifte, das Cornutin und die Sphacelinsäure
veranlaßt.
§ 2. Als Massenerkrankung von beson-
derer Unheimlichkeit scheint sie in die
germanische Frühzeit zurückzureichen, der"
man schon im scheu abwehrenden Sinne
den Namen heiig für, heylig fuer, hailfuir
gab, dessen Umdeutung in höllisches Feuer
(das heische fuer) späterer Zeit angehört,
ebenso natürlich die Anlehnung an einen
christlichen Krankheitspatron wie „An-
toniusfeuer" (s. dieses). Der Name „heiliges
Feuer" begegnet freilich schon in der aus-
gehenden Antike im ,ignis sacer' des C e 1 -
s u s , P 1 i n i u s und C o 1 u m e 1 1 a , die
zum Teil sicher nichts mit Ergotismus zu
tun haben, während Hippokrates zweifel-
los schon solche Erkrankungen gesehen hat.
Sichere Nachrichten haben wir erst aus dem
9. Jh.; denn die Nennung des ignis sacer
in der Homilia de sacrilegiis aus dem 8. Jh.
§15 (s. Heilaberglaube) und seiner
Bekämpfung mit Zaubersprüchen ist doch
zu unbestimmt. Im Jahre 857 herrschte
das Leiden heftig am Niederrhein, 954 in
Paris, desgleichen 994 bis 999 und 1039 in
Frankreich; der „ignis Gallorum" (s.
Seuchen) verschont aber auch Deutsch-
land nicht, während er im Mittelalter in
England fast völlig fehlte, trotzdem dort
Hungersnöte nur allzusehr an der Tages-
ordnung waren: „Brandblasen traten auf,
vielen Menschen wurden ganze Glieder
brandig" heißt es immer wieder und heftige
Schmerzen und Kämpfe quälen die Er-
krankten. Wenn auch die Epidemie von
591 in Limoges nur mit größten Zweifeln
Hoop s, Reallexikon. III.
auf Ergotismus gedeutet werden kann, so
waren doch weniger gehäufte Erkrankun-
gen an Mutterkornbrand auch wohl früher
schon in Germanien und Frankreich auf-
getreten. Im Norden schweigen die Quellen
früherer Zeit.
M. Hey ne Hausaltert. III 147. C. H. Fuchs
Das heil. Feuer des Mittelalters, Heckers Annal.
d. ges. Heilk. 28 (1834) S. 1— 81. A. H i r s c h
hist.-geogr. Path. II* 140 — 150. Creighton
Hist. of Epidem. in Brit. I 52 ff. R. K o b e r t
Hist. Studien II (1889) S. 1—32. G r ö n Alt-
nord. Heilkunde, Janus 1908 (S.-A. S. 98 ff.).
Edv. Ehlers im Janus 1897, 112 f. Sud-
hoff Eine Antoniter -Urkunde. Arch. f. Gesch.
d. Med. VI 270—280. Sudhoff.
Mutterrecht. § 1. Während heute die
durch Zeugung und die durch Geburt ver-
mittelte Blutsverwandtschaft im wesent-
lichen eine gleiche rechtliche Wertung er-
fährt (Elternrecht), ist es für
primitivere Völker charakteristisch, daß sie
meist eine dieser Verwandtschaftsbezie-
hungen völlig in den Vordergrund rücken,
während die andere zurücktritt oder über-
haupt nicht Berücksichtigung findet. Je
nachdem nun die väterliche (agnatische)
oder die mütterliche (kognatische) Bluts-
verwandtschaft entscheidend ist, unter-
scheidet man zwischen Vaterrecht
und Mutterrecht ; eigentümliche
Kombinationen beider Systeme können
sich daraus ergeben, daß in einer Beziehung
die väterliche, in einer anderen die mütter-
liche Verwandtschaft entscheidet. Das
Mutterrecht verträgt sich übrigens durch-
aus mit einer Ehe, in der die Frau völlig
der Herrschaft des Mannes unterworfen ist,
sowie mit einer strengen Gewalt des Mannes
über die Kinder, nur daß er diese Gewalt
nicht als ihr Erzeuger, sondern als der
Herr ihrer Mutter ausübt.
§ 2. Ebenso wie alle indogermanischen
Völker sind die Germanen — im Gegensatz
zu nichtindogermanischen Völkern Europas
und Vorderasiens (Pikten, Iberern, Ly-
kiern) — ausgesprochene Vertreter des
Vaterrechts. Das zeigen die von
Delbrück untersuchten indogermani-
schen Verwandtschaftsbezeichnungen, das
zeigen die germanischen Sippennamen, die
nie vom Namen der Stammutter, dagegen
regelmäßig patronymisch vom Namen des
Stammvaters gebildet sind (Merovingi,
19
290
MYRGINGAS
Lethingi, ahd. Agilolfinga, Hahilinga, ags.
Oiscingas, Wuffingas, Wcegmundingas, Hreth-
lingas, Scyldingas, Scylfingas, Hocingas,
anord. Ynglingar, Knytlingar usw.), ferner
die germanische Ethnogonie mit ihren von
3 Brüdern abstammenden Geschlechtern der
Ingväonen, Erminonen und Istväonen (aller-
dings nicht „uralt", sondern aus einer Zeit,
die schon den Stabreim kannte). Vor allem
ist beweisend die noch in historischer Zeit
bezeugte rechtliche Gliederung derSippe, die
vom vaterrechtlichen Sippenverband aus-
geht und in Erbrecht, Vormundschaf tsrecht,
Wergeidbeteiligung usw. ursprünglich ent-
schieden die kognatische hinter der agnati-
schen Verwandtschaft zurücksetzt.
§ 3. Dem gegenüber wird von einer An-
zahl von Forschern (Heusler, Lamp-
recht, Dargun, Ficker,Amira,
Gothein, Opet, E. Mayer) die
Ansicht vertreten, daß in vorhistorischer
Zeit die Germanen nach Mutterrecht
gelebt haben und daß Reste dieses prä-
historischen Mutterrechts noch in die ge-
schichtliche Zeit hineinreichen. Als solche
Reste betrachtet man die von Tacitus,
Germ. 20 erwähnte Bevorzugung des
Mutterbruders, die Verwandtenfolge in
Lex Sal. 44 de reipus und 59 de alodis,
endlich den Satz, daß uneheliche Kinder
oder Kinder aus standesungleichen Ehen
meist dem Stand der Mutter folgen. An-
gesichts der sonstigen unbeschränkten Herr-
schaft des Vaterrechts wird man aber nur
dann die genannten Erscheinungen als
Rechte des Mutterrechts ansehen dürfen,
wenn eine andere befriedigende Erklärung
sich nicht finden läßt. Darüber, daß die
von Tacitus erwähnte Sonderstellung des
Mutterbruders sich auch ohne Annahme
eines Mutterrechts verstehen läßt, s. u.
Avunkulat. Daß nach dem Titel de
reipus die kognatischen Verwandten den
reipus empfangen, ist von Brunner völlig
einwandfrei als eine aus praktischen Grün-
den erfolgte Neuerung gedeutet worden.
Daß im Titel de alodis die soror matris und
soror patris gleich nach den Geschwistern
erbt, bedeutet offenbar eine Aufnahme der-
selben in den engeren Erbenkreis; an einen
Rest des Mutterrechts zu denken, verbietet
die Nichterwähnung des Mutterbruders.
Daß endlich uneheliche Kinder dem Stande
der Mutter folgen, ist herrschendes Recht
nur für die Unehelichen im engeren Sinne;
dagegen gilt für die Kinder aus Kebsehen
dort, wo wir etwas über ihre rechtliche
Stellung erfahren, meist der gegenteilige
Satz. Und daß Kinder aus Ehen zwischen
einem freien Mann und einer unfreien Mut-
ter regelmäßig dem Stand der Mutter fol-
gen, kann schon deshalb nicht ein Rest alten
Mutterrechts sein, weil das älteste Recht
überhaupt solche Ehen als ungiltig ansah.
Heusler Institutionen II 272 ff. Lam-
precht Deutsche Geschichte 195 s. Dargun
Mutterrecht u. Raubehe 1883, Mutterrecht u.
Vaterrecht I 1892. F ick er Untersuchungen
zur Erbenfolge III 419 ff., 518 ff., V 60 ff. u. ö.
Amira PGrundr. III 156, 165 (106, 115).
Gothein Beiträge z. Gesch. der Familie 13 ff.
Opet Die erbrechtl. Stellung der Weiber 1 1 ff .
E. Mayer Deutsche u. französ. Verfassungs-
gesch. I 419 ff. Delbrück Die indogerm.
Verwandtschaftsnamen (Abhandl. d. sächs. Ges.
d. Wiss. 11, 1889, 379 ff.). Das Mutterrecht
bei den Indogermanen (Preuß. Jahrb. 79, 1895,
14 ff.). Schrader Reallex. 564 ff. Brun-
ner DRG. I* 107 f. Schröder DRG.S 64 f.
Boden Mutterrecht u. Ehe im altnord. Recht
(1904). Kluge Sippensie Gelungen u. Sippen-
namen, Vtjs. f. Soz. u. WG. 1908, 73 ff. — S. u.
Avunkulat, Sippe. S. Rietschel.
Myrgingas, ein germ. Volksstamm Wids.
4. 23. 42. 84. 96. Vgl. Wid -Myrgingas 118.
Auf ihre Sitze läßt nur 42 ff. einen Schluß
zu; danach sind sie von den Engle (und
Swcefe; s. Eidersueben) durch Flfeldor, d. i.
die E i d e r , geschieden, also in der Stel-
lung der Sachsen oder eines nördlichen
sächsischen Stammes; und die Rolle, die
ihnen hier als Gegnern Offas zugewiesen
ist, spielen in dänischer Überlieferung die
Sachsen. An Mauringa Maurungani und
die MapoütVyoi (s. d.) ist bei ihnen nicht
zu denken und auch der Name kann mit
diesen trotz Müllenhoff, Nordalb.
Studien I, 41, DA. 2, 97. 99, Möller,
Ae. Volksepos 28 f. nichts zu tun haben.
Er ist wohl eine Substantivierung aus germ.
*murju- kurz (vgl. besonders ags. myrge
'kurzweilig, lustig', norw. dial. myrjel
'kleine Figur') oder gehört zu *mur^ena-
'Morgen' urspr. 'Dämmerung', aslav. mrakü-
'Finsternis' und stellt sich dann zu jenen
Volksnamen, die Farbbezeichnungen ent-
halten. R. Much.
MYRKVIDR— MYTHOLOGIE
291
Myrkvi&r 'Dunkelwald', so anord. aus
germ. *merkwia - widuz hat an etlichen
Stellen, wo das Wort vorkommt, noch
appellativische Geltung; daneben hat es
sich im Norden an verschiedenen Orten als
Eigenname niedergeschlagen, unter anderm
für den Urwald zwischen Jötland und Holt-
setaland, der sonst bei den Dänen Jarnwith,
den Holsten Tsarnhö heißt. Außerdem aber
wird der Name M. in nord. mythologischer
und sagenhafter Überlieferung verwendet
von dem großen Waldgürtel, der sich durch
ganz Deutschland hindurchzog und lange
Zeit die germ. Welt gegen Süden abschloß,
der alten silva Hercynia. Auf dieses Lokal
bezieht sich der Name Myrkvi&r in der
Hervararsaga und ebenso Lokasenna 41
(B.42) : er Muspellz synir ripa Myrkuiß yfir.
Dazu stimmt as. Miriquidui, ein ;#-Neu-
trum gleich anord. smävidi 'Niederwald',.
as. sin-weldi 'ungeheurer Wald'), wieThiet-
mar von Merseburg das Erzgebirge nennt.
S. auch Hercynia.
Fritzner Ordb. unter myrkvib~r. Müllen-
h 0 f f ZfdA. 23, 168 f. R. M u c h ZfdA. 33, 10 f.
R. Much.
Myrrhe. § 1. Der Name der M. ist den
german. Völkern durch die Bibel bekannt
geworden (Matth. 2, 11; Mark. 15, 23; Joh.
19, 39). Aus griech. ajiupva stammt got.
smyrn, aus lat. murra, myrrha ahd. myrra
swf., mhd. mirre swfm., as. myrra stf.,
mnd. mirre, ags. myrre, murre swf., me.
mirre.
§ 2. Daß auch die Myrrhe selbst, das
terpentinartig riechende, bittere Harz des
vornehmlich in Südarabien und Ostafrika
wachsenden Myrrhenbaums (Balsamoden-
dron myrrha), den Germanen im 10. u.
11. Jahrh. bereits bekannt war und zu
Heilzwecken verwandt wurde, scheint aus
ihrem mehrfachen Auftreten in ags. Arznei-
büchern dieser Zeit hervorzugehn; zB.
Laeceboc I 1, 2 murra hatte wyrt, gegnid
on mortere, ßcette pening gewege 'M. heißt
eine Pflanze, stoße in einem Mörser so-
viel, daß es einen Pening wiegt'; ebd.
H 65, 3 genim myrran and gegnid on
win; 65, 4 genim myrran and hwit recels
'nimm M. und weißen Weihrauch'; 65, 5
gnid myrran on win . and hwites recelses
em-micel] ebd. murre and alwe 'M. und
Aloe'; Lacn. 6 nim murr an fra wyrt;
12 scaf on myrran fia wyrt 'schabe die
Pflanze M. hinein'. Doch lassen Wendun-
gen wie murra hatte wyrt, nim murr an fra
wyrt, scaf on myrran ßa wyrt es zweifelhaft
erscheinen, ob die Schreiber dieser Rezepte
die Myrrhe tatsächlich kannten, und ob es
sich an jenen Stellen nicht etwa bloß um
Übersetzungen lateinischer Rezepte han-
delt. Jedenfalls kann die M. damals nicht
eine allgemein bekannte Droge gewesen sein.
Über die Verbreitung der M. im Altertum
vgl. Schrader Reallex. Johannes Hoops.
Myrte (Myrtus communis L.). Die M. war
den Germanen im MA. noch nicht bekannt;
mit dem mirtelboum der heiligen Hildegard,
der beim Bierbrauen verwandt wurde, ist
der Gagel (Myrica gale L.) gemeint (v. Fi-
scher-Benzon 48), und auch das ags. wir,
wirtreow, das in Glossaren lat. mirtus über-
setzt, muß einen einheimischen Baum oder
Strauch bezeichnet haben, wie sein Auf-
treten in Flurnamen wie wtr-hangra, wir-
denu, on wirhalum zeigt; vgl. J. Wright
EDD. sv. hanger; Middendorff Ae. Flur-
namen 151. 38. 65. 69.
Über die Verbreitung, Kulturgeschichte und
Etymologie der Myrte vgl. V. Hchn Kultur-
pflanzen und Haustiere 6 216 ff. = 8 223 ff.
Dazu Engler u. Schrader ebd. 6229. 231
= 8 236. 238. v. Fischer - B e n z o n Alt-
deutsche Gartenflora 48 f. Schrader Reallex.
Johannes Hoops.
Mythologie. § 1. Eine systematische
Darstellung altheidnischen Glaubens, was
man unter M. als Behandlung des Objektes
zu verstehen pflegt (Wundt, Völkerpsycho-
logie II I, 554), lag in älterer Zeit außerhalb
der Interessensphäre gelehrter Beschäfti-
gung. Nur die Isländer haben im Anfang
des 13. Jhs. ein solches Werk zustande ge-
bracht; es ist der erste Teil der Snorri
zugeschriebenen Edda, die Gylfaginn-
ing. Einen großen Teil der poetischen
Umschreibungen, der Kenningar, hatten
die alten Skalden dem Götterleben und
ihren Glaubensvorstellungen entnommen;
nach Einführung des Christentums war das
Verständnis für diese und dadurch auch für
die alten poetischen Bilder verloren gegan-
gen. Um es für seine Zeitgenossen und
besonders für die Dichter zu erneuern,
stellte Snorri die Gylfaginning zusammen.
§ 2. Snorri ist als Mythologe Euhemerist.
19*
292
MYTHUS
In der Auffassungsweise seiner Zeit sind
ihm die Äsen ein aus Asien eingewandertes
Volk, das unter Führung Odins über Nord-
deutschland nach Skandinavien gekommen
ist und dies in Besitz genommen hat. Dies
Volk zeichnete sich besonders durch pro-
phetische Gabe aus, und Friede und Frucht-
barkeit knüpfte sich an sein Erscheinen. Um
nun die Weisheit dieser Äsen zu erproben,
suchte sie Gylfi, ein mythischer König
Schwedens, auf. Er hüllte sich in das Gewand
eines Bettlers und nannte sich Gangleri
'Wanderer', wurde aber von den Äsen durch -
schaut und mit Blendwerk empfangen. Dar-
auf wird er vor einen dreifachen Thron ge-
führt, auf dem Här, Jafnhär und pridi (der
Hohe, Gleichhohe und Dritthohe) sitzen, eine
Vorstellung, die offenbar die christliche
Dreifaltigkeit veranlaßt hat. Mit diesen
dreien läßt sich Gylfi in einen Wissensstreit
ein, wie Odinn in Vafprüdnismäl mit dem
Riesen, und fragt sie nach allen mythischen
Dingen. Meist antwortet nur Här; Jafn-
här und Pridi geben nur Ergänzungen. Auf
diesem Frage- und Antwortspiel baut
Snorri seine Mythologie auf. Er beginnt
mit der Schöpfung der Welt und des Men-
schen, bringt darauf einige Mythen, die
sich an die Weltkörper, besonders an
Sonne und Mond, knüpfen, und geht dann
zu der Wohnstätte der Götter über. Nach-
dem er den Ursprung der Zwerge kurz be-
rührt hat, gibt er ein Bild von der Esche
Yggdrasil und kommt dann auf die Woh-
nungen der einzelnen Götter. Diese führen
ihn zu den Äsen selbst, von denen er an-
führt, was er weiß. Auch Loki rechnet er
unter die Äsen und berichtet von seiner
Verwandtschaft, besonders von dem Fenris-
wolf. Auf die Götter folgen die Asinnen.
Alsdann geht er auf das Leben der Götter
in Valhqll ein und schildert diese selbst.
Nach kurzer Bemerkung über den Ursprung
des Windes folgt die Erzählung vom Bau-
meister vonÄsgard und von der Geburt des
Rosses Sleipnir. Ihr reihen _sich einige
Thorsmythen an : die Reise zu Ütgardaloki
und der Fang der Midgardsschlange. Als-
dann folgt Baldrs Tod, der den Untergang
der Welt und der Götter einleitet. Mit den
Mythen über die verjüngte Welt, die neuen
Götter und Menschen schließt die Mytho-
logie. Es entsteht nach der letzten Be-
lehrung ein mächtiges Getöse und Gylfi-
Gangleri findet sich plötzlich auf freier
Ebene; der Hochsitz und die Burg der
Äsen sind verschwunden.
§ 3. Snorris Gylfaginning ist vielfach als
lautere Quelle altgermanischen Glaubens
aufgefaßt worden und neuere Mythologen,
wie Simrock u. a., haben sich in ihren Lehr-
büchern im Aufbau an sie angelehnt. Das
ist sie nicht. Snorri hat in erster Linie drei
eddische Gedichte zugrunde gelegt, die
Vcjluspä, Vafprüdnismäl und Grimnismäl,
hat den Inhalt dieser Gedichte kombiniert
und dadurch oder durch Mißverständnis
einzelner Stellen die Tatsachen falsch be-
richtet. Mit diesen Hauptquellen hat er ver-
woben, was er aus der Skaldendichtung und
Volksüberlieferung über einzelne Dinge
wußte. Das war aber sehr wenig. Somit
beschränkt sich der Wert der Snorrischen
Mythologie auf den Wert seiner Quellen,
die aber selbst mehr gelehrte Dichtung, die
teilweise unter christlichem Einfluß stand,
als lebendiger Volksglaube waren.
§ 4. Finden sich schon in Snorris Mytho-
logie verschiedene Irrtümer, so sind diese
noch vermehrt worden durch einen Über-
arbeiter, der mit Hilfe einer Sammlung
eddischer Gedichte und eigner Zutaten
Snorris Werk ergänzte und erweiterte. Die
ursprüngliche Gylfaginning liegt nur in
einer leider recht flüchtigen Abschrift des
cod. Uppsal. vor (abgedruckt SE. ed. AM.
II 250 ff.). In der Regel pflegen unsere
Mythologen den jüngeren überarbeiteten
Text zu benutzen, den auch alle Ausgaben
der SE. zugrunde legen.
Über die Ausg. der Gylfaginning s. PGrundr.
II 906. — Vgl. E. M o g k Untersuchungen zur
G. PBr. Beitr. 6, 477 ff., 7, 203 ff. Müllen-
h o f f DA. Vi 65 ff. Finnur Jonsson
Aarb. 1898, 283 ff. S i j m 0 n s Einleitung
zu den Liedern der Edda (Halle 1906) S. XXXVIff.
R. M. Meyer Arkiv 28, 109 ff. {Snorri als
Mythograph). E. Mogk.
Mythus. § I. Dem primitiven Menschen
sind alle Erscheinungen in der Natur, alle
Ereignisse im menschlichen Leben ein
Rätsel. Er erklärt sich diese in seiner Weise,
indem er hinter allen Erscheinungen und Er -
eignissen Wesen findet, die er zum Urheber
macht, oder die Dinge bekannte Gegen-
stände sein läßt, an denen er diesen analoge
MYTHUS
293
Eigenschaften bemerkt hat. So entsteht
der Mythus. Dieser ist also die primitivste
Erklärungsform der Umwelt und der Vor-
gänge im Leben der Geschöpfe, in der sich
der natürliche Mensch die Frage beant-
wortet: Warum ist dies so oder so? warum
geschieht dies ? Durch Beantwortung dieser
Fragen wird die Umgebung des Menschen
durch die Phantasie mit strebenden und
empfindenden Wesen bevölkert, denen
Handlungen und Eigenschaften beigelegt
werden, wie sie der Mensch selbst ver-
richtet oder selbst hat, die also in tatsäch-
lichen Erlebnissen, in menschlichen Ge-
fühlen, Affekten und Trieben wurzeln.
Diese so entstandenen Gestalten sind dem
natürlichen Menschen aber keine Gestalten
der Phantasie, sondern der konkreten
Wirklichkeit; er ist von ihrer Existenz ganz
überzeugt und empfindet ihnen gegenüber
daher Furcht oder Freude. Diese zwie-
fache Gemütsstimmung, ganz besonders
die erstere, kommt im Mythus zum Aus-
druck. Dabei spielt die Verknüpfung mit
Wahrnehmungen der Erfahrungswelt eine
wesentliche Rolle. Bedingt, ist also der
Mythus vor allem durch die Natur des
Landes, in dem der Mensch lebt, und durch
den Kulturzustand des mythenbildenden
Volkes. Ein Teil dieser so entstandenen
Gebilde der Phantasie gehört der frühesten
Kindheit des Volkes an und wird wach
gehalten durch die stetig oder öfter wieder-
kehrende Erscheinung. Diese Mythen sind
über ganze Länder verbreitet und finden
sich selten nur auf ein Volk beschränkt.
Aber die Faktoren, die die Mythen er-
zeugen, wirken in jeder Zeit fort und regen
zu neuen Mythen an, und das selbst bei
Kulturvölkern, da immer Menschen leben,
die sich ganz von ihren Gefühlen, Affekten
und Trieben leiten lassen. Da sich jedoch
die Kulturverhältnisse eines Volkes ändern,
so ändert sich auch die Form des Mythus,
und schon frühzeitig knüpft an den ein-
fachen Mythus, das Mythenmotiv,, das
unter der gleichen Gemütserregung Ge-
meingut ist, die subjektive Phantasie, und
so entsteht die mythologische Dichtung,
das Mythenmärchen, die Mythensage, die
Mythenlegende.
§ 2. Selbst ein kulturell hochentwickel-
tes Volk einer monotheistischen Religion
kann man nicht frei von Mythenbildung
sprechen. Schon hieraus geht hervor, daß
der Mythus an und für sich nichts mit der
Religion zu tun hat. Diese kommt durch
Handlungen und Dogmen zum Ausdruck
und setzt Kräfte oder Wesen voraus, mit
denen sich der Mensch in Verbindung setzt;
der Mythus dagegen schafft Wesen und
erzählt von deren Tun und Treiben. In-
dem nun aber diese Gestalten der Phanta-
sie mehrfach Wesen sind, die sich der
Mensch geneigt zu machen sucht, so be-
rühren sich vielfach Mythus und Religion;
es besteht zwischen ihnen ein steter Wechsel-
verkehr, zumal auch die religiöse Handlung
dem Menschen Rätsel stellen und so Ver-
anlassung zur Mythenbildung geben kann.
Ein großer Teil der Mythen hat aber mit
der Religion nichts zu tun. Doch laufen
allen Schichten religiöser Entwicklung auch
Mythen parallel, und namentlich knüpft
die mythologische Dichtung öfter an die
Religion an. So kam es z. B. beim Vor-
dringen der ööinverehrung in Schweden zu
einem Kampfe zwischen der Äsen- und
Vanenreligion, und dieser fand im Mythus
vom Vanenkriege seinen Ausdruck. Nicht
selten ist ferner der Mythus einer unteren
Religionsschicht bei Weiterentwicklung auf
die Gestalt einer höheren übertragen wor-
den. So herrschte zur Zeitdes Seelenglaubens
und der Ahnenverehrung der Mythus, daß
die freie Seele alle möglichen Tiergestalten
annehmen und in diesen den Menschen
sich zeigen könne. Als dann ödinn zum
Kultgotte geworden war, knüpfte sich der
Mythus an seine Gestalt und man sagte,
daß er bald als vierfüßiges Tier, bald als
Fisch, bald als Schlange erscheine. Schwie-
riger ist die Frage zu beantworten, ob und
wieweit Kulthandlungen Mythen hervor-
gerufen haben. Unter dem Einflüsse von
Rob. Smith, der die Kultmythen in größe-
rem Umfange für die hebräische Mythologie
zu erweisen gesucht hat, hat in der germa-
nischen Mythologie Kauffmann den Baldr-
mythus (Balder, Straßb. 1902), A. Olrik
den Gefjonmythus (Danske Stud. 1910,
1 ff.) zu erklären versucht. Allein wegen
Mangels an Kultzeugnissen hat man bei
diesen Erklärungsversuchen keine positi-
ven Grundlagen.
§ 3. Bei Behandlung und Erklärung des
294
MYTHUS
Mythus muß scharf getrennt werden zwi-
schen dem einfachen Mythus oder, wie ihn
Vierkandt nennt, der mythologischen Vor-
stellung (Arch. f. Psychol. Lit. 23, 3) und
der mythologischen Erzählung. Jene ist
kollektivischen Ursprungs, in dieser mischt
sich die individuelle Dichtung mit dem kol-
lektivischen Mythus und entfernt sich von
diesem bald weniger, bald mehr. So ist
z. B. die Vorstellung, daß die Seele in Tier-
gestalt den Körper während des Schlafes
verlasse, eine allgemeine, eine primitive;
sie hat Veranlassung zu den verschieden-
sten mythologischen Erzählungen gegeben
(z. B. zu der vom schlafenden Franken -
könige Guntram, Paulus Diac. III 34), die
individuelle Erzeugnisse und zwar Mythen-
sagen sind, da sie sich durchweg an be-
stimmte Personen knüpfen. Nur die kollek-
tivische mythologische Vorstellung, das
Mythenmotiv, kann — und zwar nicht
allzuschwer — auf die psychologische Ver-
anlassung zurückgeführt werden, nicht aber
die mythologische Erzählung, die sich aus
mythischen und den mannigfachsten poeti-
schen Elementen zusammensetzt. Freilich
läßt sich eine Scheidewand zwischen kol-
lektivischer Mythe und individueller Dich-
tung nicht immer leicht ziehen. So läßt
sich z. B. schwer entscheiden, ob das
Zeugnis von dem Windriesen Hraesvelgr,
von dessen Fittichen die Winde ausgehen,
dieses oder jenes ist, da die/ Bewegung der
Flügel eines Adlers mit Leichtigkeit die
Vorstellung wachrufen kann, daß ein sol-
cher Vogel in übernatürlicher Größe der
Urheber der bewegten Luft sei.
§ 4. Während in den unteren Schichten
kultureller Entwicklung eines Volkes das
mythologische Motiv überwiegt, entwickelt
sich mit aufsteigender Kultur immer mehr
die mythologische Dichtung. Man erkennt
das aus den zahlreichen und unter sich
übereinstimmenden Motiven des Dämonen-
und Seelenglaubens einerseits, anderseits
aus den vielen Sagen und Märchen, die
sich an die späteren anthropomorphischen
Götter bei den Germanen knüpfen. Allein
daß schon die Periode vor dem Auftreten
der Götter auch der Dämonen- und Seelen-
glaube dichterische Gebilde gehabt hat,
ist mit Hinblick auf die individuelle Weiter-
bildung dieser Mythenmotive bei fast allen
Naturvölkern auch bei den Germanen mit
großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
Nur besitzen wir aus dieser Zeit keine
Zeugnisse, da diese alle erst der histori-
schen Zeit angehören, wo der alte Seelen-
und Dämonenglaube neben dem Götter-
glauben in ungestörter Frische fortwucherte
und die alten Motive zu immer neuen
poetischen Bildungen veranlaßten. Jene
einfachen, aber mannigfaltigen mythischen
Vorstellungen sind es auch, die die Ger-
manen schon vor ihrer Trennung von den
andern indogermanischen Stämmen be-
sessen haben, die also bereits der indo-
germanischen Zeit angehören; die mytho-
logische Dichtung dagegen hat sich bei den
Germanen selbst entwickelt und hier am
meisten bei den Stämmen, die am spätesten
dem Christentum zugeführt wurden, bei
den Nordgermanen.
§ 5. Die ganze Umwelt bevölkert das
mythische Denken der Germanen, hinter
jedem wichtigeren Vorgang in der Natur
und im Leben läßt es Dämonen walten.
Sie begegnen bald in Tier-, bald in Men-
schengestalt, bald außergewöhnlich klein,
bald außerordentlich groß. Seelische und
elfische Wesen (s. d.) bewohnen Luft und
Erde, Zwerge (s. d.) hausen in den Bergen,
Nixen (s. d.) in den Gewässern, Kobolde
in den Häusern, geisterhafte Wesen in
Wald und Feld; daneben erscheinen Dä-
monen in Riesengestalt als Herren des
Sturms, des Meeres und der Seen, mächti-
ger Berge, außerdem die unzähligen Krank-
heitsdämonen, die sich in Tiergestalt in den
Körper schleichen und ihm schaden. Man
pflegt diese Wesen als Gestalten der nie-
deren Mythologie zu bezeichnen, die jeder-
zeit neben den persönlich gedachten, mit
menschlichen Leidenschaften und Trieben
ausgestatteten Göttern stehen. Diese
treten in den Mittelpunkt des Kults und
damit in das Gebiet der Religion (s. d.).
Knüpft sich an sie als Kultgötter die
mythologische Dichtung, so entsteht die
Mythenlegende. Ungleich häufiger als diese
verbindet sich mit ihnen wie mit den Ge-
stalten der niederen Mythologie die Sage.
Vorgänge und Erlebnisse im menschlichen
Leben werden auf sie übertragen, wandern-
de Sagen- und Märchenmotive werden an
sie geknüpft, überall waltet die freischaffen-
MYTHUS
295
de individuelle Phantasie und knüpft nicht
selten ihr Auftreten an bestimmte Orte und
Zeiten. Die Geister-, Dämonen- und
Göttersagen umspannen den bei weitem
größten Teil dessen, was man, abgesehen
vom Kult, als Mythologie zu bezeichnen
pflegt. Anders liegt es bei den Mythen-
märchen. Das Märchen, das poetische Er-
zeugnis subjektiver Phantastie, zieht wohl
hier und da mythische Gestalten, wie Nixen,
Riesen, sprechende Tiere u. dgl. in seinen
Bereich zur Ausschmückung der Dichtung,
baut aber nicht, wie die Sage, auf ihnen
auf.
§6. IstmansichüberdenUrsprungunddie
Entwicklung des Mythus und der mytho-
logischen Dichtung klar, so erklärt sich
auch leicht das Verhältnis zwischen Göttern
und Helden oder christlichen Heiligen und
ebenso das Verhältnis zwischen Märchen
und Göttersage. Lange Zeit hat, nament- -
lieh unter Lachmanns Einfluß, die Ansicht
geherrscht, daß die Gestalten der deutschen
Heldensage verblaßte Götter seien und
in den Heiligen der christlichen Kirche,
wie namentlich Wolf behauptet, altgerma-
nische Götter fortleben. Mag im letzteren
Falle auch der eine oder andere Zug von
einer germanischen Gottheit herüberge-
nommen sein, im allgemeinen muß als
Regel angenommen werden, daß sich Über-
einstimmung zwischen Göttern und Helden
bzw. Heiligen nur daraus erklären, daß die
individuelle Phantasie an diese wie jene
die gleichen poetischen oder Sagenmotive
geknüpft hat. Und ähnlich steht es auch
mit dem Verhältnis zwischen Märchen und
Göttersage. Diese ist nicht das ältere und
lebt im Märchen fort, wie J. Grimm an-
nahm, sondern Märchenmotive sind Göttern
angedichtet worden und leben so in der
Göttersage fort.
§ 7. Bei der scharfen Trennung zwischen
mythologischer Vorstellung und mytholo-
gischer Erzählung löst sich auch die viel-
umstrittene Frage über den Ursprung des
Mythus. Die mythologische Erzählung als
Erzeugnis individueller Dichtung, das sich
aus den verschiedensten Elementen zu-
sammensetzt, scheidet bei dieser Frage aus;
sie ist wie jedes literarische Denkmal zu
behandeln und in Teile und Motive zu zer-
legen. Es geht daher z. B. nicht, wie es von
der astralmythologischen Schule geschieht,
daß nordische Erzählungen von Thor in
allen ihren Einzelheiten aus Vorgängen am
Himmel erklärt werden. Auch ist es zu weit
gegangen, wenn man sie als Erzeugnisse
der frühesten Kindheit der Menschheit auf-
faßt und sie in Parallele zu den Traum-
gebilden stellt (vgl. Abraham, Traum und
Mythus. Leipzig u. Wien 1909). Nur die
mythologische Vorstellung, das mytholo-
gische Motiv, ist schlechthin deutungsfähig,
und dieses ist aus dem gegenständlichen
Denken des primitiven Menschen, das reale
Dinge der Umwelt mit ihm unverständ-
lichen Erscheinungen in Zusammenhang
bringt, zu erklären. Denn alle mythologi-
schen Vorstellungen entspringen der An-
schauung, nicht dem dogmatischen Denken.
Wundt Völkerpsychologie, 2. Band: Mythus
u. Religion, 3 T. (Lpz. 1906 — 9). Dazu Vier-
k a n d t Arch. f. Psych. 23, 1 ff. V i e r k a n d t
Naturvölker u. Kulturvölker, Lpz. 1896. Schulze
Psychologie der Naturvölker, Lpz. 1900. L i p p s
Mythenbildung u. Erkenntnis, Lpz. 1909. Schuck
Studier i nordisk Litteralur- och Religionshist.
1. D. Stockholm 1904. Ehrenreich Die
allgemeine Mythologie u. ihre ethnolog. Grundlage,
Lpz. 1910. U s e n e r Mythologie, Arch. f. RW.
7, 6 ff. B e t h e Mythus, Sage, Märchen, Hess.
Bl. f. Volksk. 4, 97 ff. T o b 1 e r Mythologie u.
Religion, ZdVfVk. I 369 ff. Bruchmann
Zur Mythendeutung, ebd. 3, 55 ff. E. Mogk.
N.
Nabalia. Nach Tacitus Hist. 5, 26 ein
Fluß im Gebiet der Bataver oder in dessen
Nachbarschaft, wohl die Ijssel. Nach ihm
benannt ist NaßaXia NauaXt'a, bei Ptole-
maeus II 11, 13 eine 'Stadt' in der Germ,
magna, nahe dem Niederrhein. Verschie-
den davon, aber anscheinend gleichnamig
ist ein Fluß Nablis bei Venantius Fortu-
natus 4, 2, der nach Thüringen zu gehören
scheint und von Förstemann DN.
II2 1568 mit dem Nabelgowe östlich von
Sondershausen zusammengebracht wird,
aber vielleicht nur eine verballhornte Albis
ist; s. Z e u ß 387. Mit weniger Vorbehalt
darf man den Namen Naba, jetzt Nab,
herbeiziehen sowie — als Ablautform —
den der Nibel, d. i. der Eschach unterhalb
Leutkirch, an der nach Förstemann
DN. II2 1146 das Nibelgowe zu suchen ist.
Wenn es richtig ist, was dort mitgeteilt
wird, daß im Allgäu jeder Tümpel nibel
heißt, würde das sehr wohl zu der Etymo-
logie stimmen, die sich für Nabalia, Naba
und Nibel aufdrängt, die sämtlich zu Nebel
zu gehören scheinen. Bildungen aus einer
idg. Wz. enebh zeigen die Bedeutungen
'Naß, Wasser, Regen, Nebel, Wolke' und
auch andere Flußnamen wie der Name der
Ammer, Amper in Bayern, älter Ambra,
Ambre im It. Ant., gehören zu ihnen. S.
auch Regino. R. Much.
Nachbestattungen. Die Wiederverwen-
dung alter Grabanlagen war im Altertum
sehr gewöhnlich und nirgends häufiger als
im Norden. Bequemlichkeit der Hinter-
bliebenen und die Heiligkeit des Orts, in
einzelnen Fällen wohl auch Familientradi-
tion, mögen dabei zusammengewirkt haben.
Zumal die großen Grabhügel der älteren
Bronzezeit wurden immer aufs neue zu N.
benutzt, die teils im Innern, teils an der
Oberfläche angelegt wurden und aus ihnen
mitunter wahre Friedhöfe machten. Die
Untersuchung solcher Fundplätze erfordert
große Sorgfalt und scharfe Beobachtung:
so manche irreführende Angabe älterer
Berichte ist darauf zurückzuführen, daß
bei der Ausgrabung nicht streng genug
zwischen dem Hauptgrabe und den N.
unterschieden wurde. Andrerseits kann
gerade die Übereinanderlagerung verschie-
denzeitlicher Gräber zum Ausgangspunkt
von Alterbestimmungen werden, wofür die
jütischen Einzelgräber (s. d.) ein klassisches
Beispiel bieten.
0. Montelius Die typologische Methode,
1903, 5 ff. Derselbe Prähist. Z. I 78 ff.
F. Sehested Archaeologiske Undersögelser
l884' H. Seger.
Nachtigall (Lusciola luscinia). Der
schöne, poesieverklärte Name, der diesen
Vogel als 'Nachtsängerin' kennzeichnet,
war ursprünglich den westgerman.
Sprachen gemeinsam: ahd. nahtagala, nah-
tegala, nahtgala swf., mhd. nachtegal(e), nhd.
Nachtigall; and. nahtigala f., mnd. nachte-
gal(e), nnd. nachtegalle; mndl. nachtegale,
nndl. nachtegaal; fries. nachtegael; ags.
nihtegale swf., me. nijtegäle, nightingäle,
ne. nightingäle. Aus dem Deutschen wurde
der Name in jüngerer Zeit in die nordischen
Sprachen entlehnt: adän. naktegale, nakter-
gale, ndän. nattergal, schwed. näktergal. In
der Poesie spielt der Vogel vor dem 11.
Jahrh. keine Rolle.
Suolahti Die deutschen Vogelnamen 36ff.,
mit Bemerkungen über die lautliche Gestalt
der Namensformen. F a 1 k - T o r p sv. nat.
Johannes Hoops.
NACHTISCH— NAGEL
297
Nachtisch. Der römische Nachtisch, die
mensa secunda, fand bei den Klöstern Ein-
gang und übertrug sich durch diese oder
direkt auch auf die herrschaftliche Tafel
der Germanen. Er bestand haupsächlich
aus Obst (ahd. ob-az, ags. of-et bedeutet
ursprünglich Zuspeise, Zukost), Nüssen und
Beeren, und der Obstgenuß konnte natur-
gemäß erst dann allgemeiner werden, als
die römische Obstkultur auch in Germanien
eingeführt war. Venantius Fortunatus
(XL c. 10. VII. c. 14) erwähnt kostbaren
Nachtisch, aus fremdländischen Früchten
bestehend. Karl d. Gr. pflegte nach Tische
etwas Obst zu genießen (aestate post cibum
meridianum, pomorum aliquid sumens: Ein-
hardi vita Karol. c. 24). In der Ecbasis
(178 ff.) werden Kastanien, Quitten und
Birnen genannt, an anderer Stelle (971)
Haselnüsse, Pfirsiche, Kirschen, Erdbeeren,
im Ruodlieb (XIII 106 ff.) begnügt man
sich, da es frisches Obst noch nicht gibt,
mit den Erdbeeren des Waldes. Ekkehart
nennt in den Benedictiones super mensas
(178 — 183) außer dem einheimischen Obste
sogar Oliven, Zitronen, Feigen und Datteln
(Heyne, Hausaltert. II 80, Anm. 87). Auch
der Kürbis (Lagenaria vulgaris), ahd.
curbiz, ags. cyrfel dient als leckerer Nach-
tisch (Heyne a. a. 0. 92). Fuhse.
Nadel. § I. Die Vorstufe der Nähnadel
ist eine Knochen- oder Steinspitze, mit der
man das Loch zum Durchziehen des Fadens
im Leder oder Zeug vorbohrte. Mit Ösen
versehene Knochenspitzen finden sich sehr
häufig in zierlichen Exemplaren im west-
europäischen jüngeren Paläolithikum. In
der nordischen Steinzeit scheinen sie selten
zu sein. Aus Bronze, seltener aus Knochen,
sind sie ziemlich häufig in der mittleren
und jüngeren Epoche der Bronzezeit. Sie
bestehen aus einem runden, bisweilen auch
flachen und mit feinen Strichelchen ver-
zierten Schaft, der in der Mitte oder am
Kopf mit einem meist länglichen Öhr
versehen ist (Splieth, Inventar der Bronze-
alterfunde 1900 S. 47, Nr. 113, 114; S.
Müller, Ordning, Broncealderen 202 — 204).
§ 2. Eiserne Nähnadeln treten schon
sehr früh (vgl. Knorr, Friedhöfe der alt.
Eisenzeit, 19 10, S. 31) in der ältesten Stufe
der Eisenzeit auf. Eine neue seltene Form
sind eiserne Stücke mit offener Öse (Filet-
nadel; vgl. Bornholms Oldtidsminder
1886, S. 95). — In kaiserzeitl. und früh-
mittelalterlichen Funden kommen eiserne
und bronzene (seltener knöcherne) Nadeln,
ungefähr in gleicher Zahl nebeneinander
vor (Müller, Ordning, Jernalderen 133;
O. Rygh, Norske Oldsager 173, 174). Sie
haben einen runden Schaft und am oberen
Kopfende ein kreisförmiges, viereckiges,
oder meistens längliches Öhr, das man bei
den letzteren vor der Ausbohrung mit
stählernen Stempeln vorkerbte (Hostmann,
Darzau 1874, S. 92 f.).
§ 3. Die meisten Nadeln stammen aus
Frauengräbern. Man hat sie hier öfter in
größerer Zahl, verwahrt in kleinen zylin-
drischen Büchsen gehoben, die zuerst in
nicht germanischen Funden der Hallstatt-
und besonders der La-Tene-Zeit auftreten
(vgl. Pic-D6chelette, Le Hradischt de
Stradonitz 1906 S. 73). Die Germanen
verwenden sie vermutlich erst seit der
römischen Zeit. Sie sind gewöhnlich aus
Bronze (vgl. O. Rygh, Norske Oldsager
175) oder Knochen, bisweilen aus Edel-
metall (vgl. goldene Nadelbüchse von
Alzei: Lindenschmit Handbuch S. 421,
Abb. 433). —
Anwendung der N. s. Nähen.
Max Ebert.
Nagel. Metallnägel werden seit der
ältesten Bronzezeit an Geräten, Waffen und
Schmucksachen zum Zusammennieten der
Metallteile unter sich oder zum Anfügen
von Holz- und Knochenstücken verwen-
det. Bei Bauten dagegen sind die Bretter
und Bohlen, wie man namentlich bei Bur-
gen mit Holzwällen beobachtet hat, sehr
lange nur durch Holznieten verbunden. Das
beruht einmal auf der Kostbarkeit des
Metalls, auch des Eisens, noch bis in die
Kaiserzeit (ne ferrum quidem superest Tac.
Germ. 6), dann auf der Zähigkeit, mit der
die alte Holzbautechnik sich bei den Ger-
manen hielt. Erst mit dem Ausgang der
römischen Epoche werden Eisennägel häu-
figer (vgl. z. B. das Nydamschiff; Engel-
hardt, Nydam Mosefund, 1865, S. 6 ff.).
In merowingischer Zeit wird die massen-
hafte Anwendung von Eisennägeln bei
einem Holzhause erwähnt (Gregor v. Tours
V 4)- Max Ebert.
298
NAGELPFLEGE— NÄHEN
Nagelpflege ist sprachlich und sachlich
alt bezeugt, liegt doch auch in der Sage
vom Schiffe Naglfar. Das Nagelmesser
kommt als nceglseax in ags. Glossen vor
und der Nagelreiniger mit seinem gespal-
tenen Gebrauchsende ist schon in der
Bronzezeit häufig, z. B. mit Ohrlöffel, Zahn-
stocher, Schminksiebchen, Nippzänglein,
als Toilettnecessaire am Ringe oder Bügel
(vgl. S. Müller, Nord. A.-K. I 267, Abb.
130). Glashelle Nägel werden im späteren
Mittelalter als Schönheit schöner Hände
gefeiert. Sudhoff.
Naharvali. § 1. Die N. sind ein Stamm
der Lugier nach Tacitus Germ. 43. Die-
selbe Quelle enthält eine Mitteilung über
den heiligen Hain der Alci in ihrem Lande,
eines Götterpaares, das mit Castor und
Pollux verglichen wird. Obwohl dies nicht
durch ein ausdrückliches Zeugnis zu stützen
ist, darf man dieses Heiligtum wohl als den
Mittelpunkt einer alle Lugier umfassenden
Kultgenossenschaft ansehen.
§ 2. Daß dabei ein Priester in weiblicher
Tracht (muliebri ornatu) dem Gottesdienste
vorsteht, war für Müllenhoff Zf dA.
10, 556 f. [-DA. 4, 572), 12, 347, DA. 4,
487 — s. auch DA. 4, 581 — Anlaß, die
N. mit den Hasdingen gleichzusetzen, deren
Name eine Ableitung aus germ. *hazda-
(anord. haddr) 'Frauenhaar' ist. Aber bei
dem midiebris ornatus hat man wirklich
an weibliche Kleidung zu denken, die bei
Priestern verschiedener Kulte vorkommt,
und der Name Hasdingi — s. auch diese
— ist ursprünglich ein Dynastiename, der
seine Träger nur als die nach germ. Sitte
durch langes Haar ausgezeichneten Mit-
glieder des Hochadels bezeichnet. — Eher
darf man an nähere Beziehung der N. und
Silingen denken, da der heilige Hein der
N. wahrscheinlich der Zobtenberg ist, in
dessen Umgebung die Silingen sicher saßen;
s. diese.
§ 3. Der Name der N. ist bei Tacitus
Germ. 43 an zwei Stellen überliefert. An
der ersten haben von den wichtigsten
Handschriften C nahanarualos, B Naha-
narualosund. darüber i naharualos,bnahar-
ualos, c nachanarualos; an der zweiten
Bb naharualos, Cc nacharualos. Da wir
einen Stamm derselben Völkergruppe na-
mens Victo-vali kennen, sicher so abzu-
teilen (s. diese), muß man auch im vor-
liegenden Falle als zweites Kompositions -
glied -vali abtrennen, nicht etwa -narvali
oder -arvali, und als erstes wird man dann
Nakar- oder Nachar- vor dem unförmlichen
Nahanar- entschieden bevorzugen. Die
verschiedenen älteren Deutungsversuche,
so die von Grimm, Müllenhoff,.
D e 1 1 e r , die nicht mit -vali als zweitem
Glied rechnen, kommen nicht mehr in Be-
tracht. Germ. *wala- ist = kelt. valo-
'mächtig, gewaltig ; s. Victovali. Für
Nahar- Nachar- aber bietet sich schwer
eine Erklärung. Von der germ. Verbal -
wurzel nah 'hinreichen, genügen' wäre
allerdings eine y-Ableitung denkbar, aber
hier nicht recht passend. Es liegt wohl ein
stärkeres Verderbnis vor, und man möchte
auf Rahan-vali raten. Vgl. germ. *ragina-
'Ratschluß, Gottheit', als erstes Glied von
Zusammensetzungen verstärkend; dazu got.
rahnjan 'rechnen' mit gramm. Wechsel;
ferner germ. *rah(a)na- 'Raub, eig. An-
schlag' ? S. noch Wandalen und Lugier.
R. Much.
Nähen (s. auch Nadel). § 1. Der Name
für das Nähgerät ist gemein -germanisch:
got. neßla, anord. näl, ags. ncedl, altsächs.
nädla, ahd. nädila, nädal, mhd. nadele ,
nädel, dazu das nur ahd. bezeugte Verburn
näjan, näiaan, mhd. nee Jen, ncen, in sinn-
lichem Zusammenhange mit Spinnen: „den
Faden spinnen" und „den gesponnenen
Faden vernähen" (lat. nere, griech. vSjv).
Heyne (Hausaltert. 3, 245) nimmt an, daß
näjan sich ursprünglich nur auf das Zu-
sammenfügen der einzelnen zugeschnitte-
nen Teile eines Kleidungsstückes mittels
der Naht (ahd. mhd. nät) bezogen habe,
während got. siujan, ags. seowian, anord.
syja, ahd. siuwan, mhd. siuwen, süwen das
An- oder Einfügen von Besatz, Rand- oder
auch Flickstücken, der Herstellung eines
Saumes (anord. saiimr, ags. seam, ahd.
mhd. soum) bezeichnete. Auch ahd. buozan,
mhd. buezen, afries. beta steht im Sinne von
flicken. — Der Nähfaden heißt gemein-
germanisch garn, so anord. ahd. mhd., ags.
gearn, ursprünglich in der Bedeutung: aus
tierischem Darm gedrehter Faden (anord.
gqrn, plur. garnar, garnir „Darmfinger-
weide", griech. yopoq „Darm, Darmsaite",
lit. zarnä f. „Darm").
NAHRUNG— NAXXA
299
§ 2. Die Nadeln wurden von den Frauen
an einem kleinen Ring (Frauengrab zu
Harnham b. Salisbury) oder in zierlichen
zylindrischen Behältern aufbewahrt, die
von der Hallstattzeit an in einer Anzahl
von Exemplaren sich erhalten haben. Meist
waren sie wohl aus Holz hergestellt und
sind daher vergangen. Die Hallstätter und
La-Tene-Exemplare bestehen aus Bronze
mit kleinen Ringen zum Aufhängen. Eine
Nadelbüchse aus Bein ergab ein Frauen-
grab des alamannischen Friedhofs bei
Sinsheim, eine goldene ein Frauengrab bei
Alzei, eine bronzene die Gräber von King-
ston, die noch zwei zierliche vergoldete
Bronzenadeln enthielt.
Schrader Reall. aaO. Heyne Haus-
altert. aaO. J. Schlemm Wörterb. z. Vor-
gesch. 300, 366. J. L. P i c Le Hradischt de Stra-
donitz 73, Taf. 20. 24. Lindenschmit
Deutsche Altertum.sk. 421. J. Hampel Altert,
d. früh. Mittelalters in Ungarn I 115. Fuhse.
Nahrung. § i. Die germanischen Völker
haben von den neolithischen Zeiten an
gemischte Kost genossen: neben dem Wild-
pret und Fischen und dem Fleisch der
Haustiere, neben Eiern, Milch und Käse
auch Brei und Brot aus dem Mehl der Ge-
treidekörner. Daß daneben auch die Früch-
te des Waldes als Zukost nicht verschmäht
wurden, darf angenommen werden. Da-
gegen trat der Genuß von Gemüse, wie
übrigens noch heute vielfach bei unsrer
Landbevölkerung, durchaus zurück. Ein-
führung der feineren Gemüsearten und ihre
Kultur in eigenen Gärten geschieht erst
unter römischem Einfluß durch die Klöster.
In Skandinavien ist während der ganzen,
uns beschäftigenden Epoche der Gemüsebau
beschränkt geblieben.
Auch die Zubereitung der Speisen ist
eine durchaus einfache. Das Fleisch wird
gebraten oder gesotten, geräuchert oder ge-
dörrt, als Gewürz diente wohl ausschließ-
lich Salz, zum Süßen der Honig. Daneben
war das Würzen des Brotes durch Mohn
bekannt (v. Tröltsch Die Pfahlbauten des
Bodenseegebietes S. 56). Noch Tacitus
sagt: sine apparatu, sine blandimentis
expellunt famem. Und als die Verhältnisse
in Deutschland unter ausländischem Ein-
flüsse längst sich geändert hatten, galt in
Skandinavien noch die verfeinerte Küche
als verpönte Ausländerei. Ingellus, Frothos
Sohn, wird der Hinneigung zur deutschen
Sitte beschuldigt, weil er allerlei Lecke-
reien sich bereiten läßt (Saxo Gramm, lib.
VI).
§ 2. Die Verfeinerung der germanischen
Küche geht von Rom, besonders vom
römischen Gallien aus, und die fränkischen
Großen haben früh gelernt, römische Üppig-
keit nachzuahmen. Außer der Einführung
vieler bisher unbekannter Speisearten, Ge-
müse, Kräuter wird ein Hauptgewicht auf
leckere, würzige Zubereitung gelegt. Vom
5. Jh. n. Chr. an können wir diese Wand-
lung verfolgen. Während früher Gewürz
nur mäßig angewendet wurde, während
man außer Salz und Lauch keine Würze
kannte, tritt jetzt eine große Anzahl von
Gewürzkräutern auf, die entweder in den
Gärten angebaut werden, wie Petersilie,
Salbei, Polei, Kümmel, Minze, Knobel,
Anis, Sellerie, Senf, Zwiebel, Fenchel, Dill,
Koriander, Meerrettich u. a., oder die man
auf dem Handclswege getrocknet bezieht,
wie Pfeffer, Ingber, Zimmet, Nelken, Man-
deln, Muskat und Saffran. Mit fort-
schreitender Zeit nimmt das Würzen der
Speisen das ganze Mittelalter hindurch
immer mehr überhand. Pikante Würz-
brühen zu Fleischspeisen herzustellen, ist
eine besonders geschätzte Kunst. Neben
dem Würzen wird nicht nur beim Gebäck
und bei Mehlspeisen, sondern auch bei
Fleisch- und Fischgerichten das Süßen nicht
vergessen, das nicht nur durch Honig, der
nach Norwegen und Island von England
eingeführt wurde, sondern auch durch den
früh durch Vermittlung der Araber be-
zogenen Zucker geschieht. Der Gebrauch
des Essigs in der germanischen Küche geht
mit der Ausdehnung des Weinbaues Hand
in Hand. Wahrscheinlich hat man ihn
früher schon aus Obst herzustellen ver-
standen. Anthimus empfiehlt ihn den Me-
lonen zuzusetzen (de obs. cib. 58) und eben-
so eignet er sich als Zusatz zu Steckrüben-
gemüse (ebd. 52 s. unter Gemüse). Fuhse.
Nanna ist nach Saxo (I noff.) die
Tochter des Gevarus und Geliebte des
Hotherus, für die Baldr in heftiger Liebe
entflammt ist, ohne daß er sie erlangt. In
der Snorra Edda — in der eddischen Dich-
tung begegnet sie nicht — ist Nanna Nefs
300
NARISTI
Tochter, die Gemahlin Baldrs, die bei
seinem Tode vor Schmerz stirbt, mit ihm
auf dem Scheiterhaufen verbrannt wird
und im Reich der Hei sein Schicksal teilt.
Von hier sandte sie durch Hermöd der
Frigg ihren Schleier, der Fulla einen golde-
nen Ring (SnE. I 176 ff.). Wie in der
SnE. wird auch in den Nafnapulur (SnE.
I 556) Nanna unter den Asinnen aufge-
zählt. E. Mogk.
Naristi. § I. Schon nach der Angabe
des Tacitus Germ. 42: iuxta Hermunduros
Naristi ac deinde Marcoman{n)i et Quadi
agunt darf man die Naristen etwa von der
Nab abwärts zwischen dem Gebirge und
dem Donauufer suchen. Dazu stimmt
Ptol., bei dem, wenn man eine durchaus
notwendige Umkehrung einer Namen -
gruppe vornimmt — s. unter 2ouo».vot' — ,
die Ouapisiot unterhalb der Faßpr^ta o\rt,
d. i. des Böhmerwaldes, zu stehen kommen.
§2. Müllenhoffs Annahme (DA.
2, 302 und 4, 478), daß die N. eine in
älteren Sitzen zurückgebliebene Abteilung
der Markomannen seien, läßt sich durch
nichts wahrscheinlich machen. Selbst ihr
suebisches Blut ist nicht über jeden Zweifel
sicherzustellen, da das Auftreten der Ha-
rudes und Eudusii im Gefolge des Ariovist
beweist, daß auch entfernt wohnende,
nichtsuebische Germanenstämme an der
Keltengrenze neue Sitze suchten. Unsicher
ist endlich auch die Zeit ihrer Nieder-
lassung, die schon vor der Besiedlung
Böhmens erfolgt sein kann, aber möglicher-
weise erst im Zusammenhang mit dieser
sich vollzogen hat.
§ 3. Der Name des Volkes ist mit ver-
schiedenem Anlaut überliefert. Tacitus
bietet Germ. 42 an zwei Stellen Naristi, Dio
Cass. 71, 21 Naptaiai, dagegen Capito-
linus Vita Marci 22 Varistae und Ptol. II
11, 11 Ouaptatot'. Die Form Naristi ist
zudem inschriftlich bezeugt CIL III 4500,
darf also keineswegs beseitigt werden.
Ebensowenig aber die andere, die, von einer
Änderung des Suffixes abgesehen, noch im
Mittelalter im Namen der Warasci am Jura
fortlebt.
Leicht deutbar scheint von diesen For-
men nur die mit V-Anlaut, die eine Super-
lativbildung von *wara- 'aufmerksam, vor-
sichtig' zu sein scheint. In dem späten
Warasci liegt romanischer Suffixersatz
vor. Für Naristi bietet sich vielleicht die
Möglichkeit einer Anknüpfung an aind.
ndrya-, avest. nairya- 'mannhaft, Mann' und
griech. Tjvopsr; 'Mannheit', so daß die
Naristi 'die sehr mannhaften', die Varisti
im Gegensatz hierzu 'die sehr vorsichtigen'
wären. Aber aus dem germ. Wortschatz
findet eine solche Erklärung von Naristi
keine Stütze.
Die Endung der Namen ließe übrigens
auch an das in pannonisch-illyrischen
Ortsnamen so häufige st - Suffix denken
(z.B. in Lepavista, Jovista, Sunista, Remista),
und zumal Naristi macht, verglichen mit
Naro (Narenta), ganz illyrischen Eindruck.
Es wäre möglich, daß ein germanischer
Stamm den Namen von seinen Vorgängern,
in deren Gebiet er sich gesetzt, übernommen
habe. Aber, daß er zwei aneinander an-
klingende Namen führt, ist nicht gut denk-
bar, ohne daß diese verstanden wurden.
§ 4. Während des Markomannenkrieges,
an dem auch die N. sich beteiligten, ist
nach Dio Cass. 71, 21 eine 3000 Mann
starke Abteilung dieses Stammes auf röm.
Boden aufgenommen worden.
Seither werden Naristen -Varisten in der
alten Heimat nicht genannt. Dort, wo
ihr Name zu erwarten wäre, zwischen
Alemannia und Marcomanni, steht auf der
Tab. Peut. Armalausi und dazu stimmt
das Zeugnis anderer Quellen, so daß wir
dies für einen anderen Namen desselben
Volkes nehmen werden. S. Armalausi.
§ 5. Über die letzten Schicksale der
Naristen klärt uns eine Stelle in Engilberts
vita s. Ermenfredi (Boll. Sept. 7, 117) auf,
die in bezug auf die Warasci, Waresci im
Jura an beiden Ufern des Doubs meldet,
daß sie einst im Osten in einem Gau
namens Stadevanga (vgl. ags. stedewang,
staßolwang) am Flusse Regnus (d. i. Re-
gen) gewohnt und von dort (wohl durch
die Baiern) vertrieben, sich bei den Bur-
gundern Sitze erkämpft haben. Dadurch
findet auch der Ansatz der Varisten zwi-
schen Donau und Böhmerwald neue Be-
stätigung.
Neben den Warasci, Waresci, die in
ihrer romanischen Umgebung selbst als-
bald romanisiert worden sind, begegnet
uns auch noch ein anderer nach einem germ.
NECKARSUEBEN— NEMETES
301
Stamme benannter Gau, jener der S c u -
dingi,Scodingi. Es liegt nahe, zu
vermuten, daß diese zusammen mit den
Waresci eingewandert sind.
Zeuß 117. 584 ff. R. Much PBBeitr.
17, 69 ff. M ü 1 1 e n h o f f DA. 4, 477 f. 535 f-
R. Much.
Neckarsueben. § i. Am untern Neckar
in der Umgebung von Lopodunum Laden-
burg ist durch Inschriften (s. Zange-
meister Neue Heidelb. Jahrb. III I ff.
CIL. XIII 2 S. 231) der Stamm der Suebi
Nicretes nachgewiesen. Bei Ptolemaeus
erscheint er unter dem Namen Ntxjjuovtc;
denn so ist das überlieferte ' Ivxptwvs;,
NtxpuDVs? herzustellen: s. Kossinna
PBBeitr. 20, 280. In *Nicerenses, wie das
Nictrenses der Not. gent. mit Holz {Bei-
träge z. deutschen Altertumsk. 1, 78) zu
bessern ist, steht jenen kelt. und germ.
Namenformen auch noch eine lat. Bildung
zur Seite.
§ 2. Wir haben es bei diesem kleinen
Völkchen wohl mit Markomannen oder
andern Sueben zu tun, die sich der Wande-
rung nach Böhmen und Mähren nicht an-
schlössen. Als N. sind die meisten der
im römischen Heer durch Inschriften be-
zeugten Sueben zu betrachten; s. Kos-
sinna PBBeitr. 20, 281 ff.
§ 3. Nach der Not. gent. fiel das Gebiet
der *Nicerenses unter Kaiser Gallienus an
die Barbaren, was auf die über den Limes
vordringenden Alemannen zu beziehen ist.
Wie weit die N. damals romanisiert waren,
und ob sie sich diesen ihren Blutsver-
wandten noch anschließen konnten oder
von ihnen verknechtet wurden, ist nicht
feststellbar. R. Much.
Nehalennia. § i. Auf der Insel Wal-
cheren sind 1647 in der Nähe von Dom-
burg zahlreiche Steine an der Küste ge-
funden worden, die bildliche Darstellungen
einer bald stehenden, bald sitzenden weib-
lichen Gottheit enthalten, die erschließen
lassen, daß einst hier die Verehrungsstätte
einer Göttin Nehalennia gewesen ist, deren
Namen man nur aus den Unterschriften
der Denksteine kennt. Auch weiter rhein-
aufwärts, im alten Ubierlande, sind Neha-
lenniasteine gefunden worden.
§ 2. Auf dem Bilde ist die Göttin in
einen Mantel gehüllt; auf dem Haupte
hat sie meist eine Flügelhaube, zu ihrer
Rechten befindet sich ein Hund, zur Linken
ein Fruchtkorb oder ein Füllhorn, zu ihren
Füßen zuweilen das Bild eines Schiffes,
auf dessen Rand sie einen ihrer Füße setzt.
Auch im Schöße hat sie hier und da
Früchte.
§ 3. Offenbar war Nehalennia eine Göt-
tin der Fruchtbarkeit und der Schiffahrt
zugleich, ganz ähnlich wie die bei den
Sueben verehrte Isis. Umstritten ist es,
ob die Gottheit eine germanische oder eine
keltische ist.
Janssen De romeinsche beeiden en gedenk-
steenen van Zeeland, 1845 (dazu der Atlas, der
die Bilder enthält). Kauffmann PBBeitr.
16, 211 ff. Much ZfdA. 35, 324 ff. E. Mogk.
Nemetes. § I. Dieser Stamm schließt
sich südlich an die Vangiones an und steht
somit auf dem Boden des mittelalterlichen
Spiragowe. Noviomagus = Speier selbst
heißt bei Ammianus Marc, und in der Not.
dign. Nemetes Nemetae, und aus Altrip und
der Nachbarschaft von Rheinzabern stam-
men inschriftliche Denkmäler, die von der
Colonia oder Civitas Nemetum herrühren.
Danach ist die Aufeinanderfolge der Namen
bei Plinius NH. 4, 17 (Nemetes, Triboci,
Vangiones) und Tacitus Germ. 29 (Van-
giones, Triboci, Nemetes) zu berichtigen,
nicht zu sprechen von dem in Germania
superior auch im Ansatz der Städte große
Verwirrung zeigenden Ptolemaeus.
§ 2. Über die Zeit ihrer Niederlasssung
und die Frage ihrer Zugehörigkeit zu den
Sueben gilt das unter Vangiones be-
merkte. Trotzdem sie zu den Völkern des
Ariovist gehören und von Plinius und
Tacitus ausdrücklich als Germanen bezeugt
sind, ist ihr Name keltisch, wenigstens in
der überlieferten Lautgestalt. Er dürfte
mit ir. nemed 'nobilis' und mit Personen-
namen wie cymr. Nevet, Gurnivet, abret.
Catnimet (vgl. S t o k e s Urkelt. Sprachsch.
192) zusammenhängen. Nemet- ist wohl
ursprünglich 'der Verteiler, Besitzer,
Herr' aus der idg. Wz. nem-. Die Wort-
bildung erinnert an den Namen der Ge-
piden, und in dessen ags. und lgbd. Form
(mit b) könnte bei der alten Bedeutungs-
verwandtschaft von Wz. nem- und ghebh-
sogar ein Synonym vorliegen. Wenn die
N. ihren Namen über den Rhein mitge-
302
NENNIUS
bracht haben sollten, müßten sie früher
schon in gallisch -germanischem Grenz-
gebiet gestanden haben. Gleich den Van-
gionen haben auch sie rasch ihre germ.
Sprache aufgegeben. S. auch Triboci und
Vangiones. R. Much.
Nennius. § I. Die dem Nennius zu-
geschriebene Historia Britonum bildet mit
der Schrift Gildas' unsere wichtigste Quelle
für die älteste Geschichte der Brittannier,
während sie auch fürdieags., besonders die
northumbrische Geschichte nicht ohne Be-
deutungist. Obgleich nicht der Urheber (§7),
so hat doch gewiß Nennius viel zur Aus-
arbeitung des Werkes beigetragen, indem
er die definitive Ausgabe fertigstellte.
Daher kommt der Name nur in denjenigen
Hss. vor, die in dieser Ausgabe fußen.
Andere Gruppen von Hss. schreiben die
Autorschaft unrichtig dem Gildas oder dem
Marcus Anachoreta zu.
Die Form des Namens lautet im
ursprünglichen Text Nennius, in der ir.
Übersetzung Nemnus oder Nemnius. Die
erste ist unzweifelhaft die richtige. Wir
kennen Ninianus, den Bekehrer der Picten,
der bei Beda und Alcuin Nynia, im Kymr.
Nyniaw, und im Ir. Monenn (mo = ein
Kosepräfix) heißt. Somit scheint die
Form mit e auf ir. Herkunft des Verfassers
hinzudeuten, was gut dazu stimmt, daß
gerade in dem von N. selber herrührenden
Teil Einfluß ir. Quellen stark hervortritt.
Spätem Abschreibern ist der scheinbare
Fehler im Namen aufgefallen (Hss. JK);
sie haben in ihren eignen Zusätzen die Form
Ninius oder Ninnius vorgezogen.
Von N.s Leben wissen wir nicht mehr, als
er selbst in seiner zweiten Vorrede mit-
teilt: er stand in einem untergeordneten
Verhältnis zu einem Priester Beulan, der
sonst völlig unbekannt ist, und er war ein
Schüler des heiligsten Bischofs Elbodwg,
der nach den Annales Cambriae in 809
starb. In 859 lebte N. noch, wie aus der
Jahreszahl in § 16 Ende hervorgeht; er
muß also im letzten Viertel des 8. Jh. ge-
boren sein.
§ 2. Der Inhalt der Hist. Br. in ihrer
vollendeten Form dürfte nach der Para-
grapheneinteilung Stevensons wie folgt
dargestellt werden: Prologus (§ 1, 2),
Apologia (§ 3), Calculi (§ 4 — 6), Beschrei-
bung Brittaniens (§ 7 — 9), Urgeschichte
Brittanniens und Irlands, besonders die
Bevölkerungssagen (§ 10 — 18), die Römer-
herrschaft in Brittannien (§ 19 — 30), die
Kriege mit den Sachsen, S. Germanus, Vor-
tigern und sein Geschlecht (§ 31 — 49),
S. Patrick, sein Leben und seine Tätigkeit
in Irland (§ 50 — 55), die Kämpfe mit den
Sachsen zur Zeit des Arthur ,,dux bello-
rum" (§ 56), Genealogien der sächs. und
angl. Königsgeschlechter (§ 57 — 61), Schluß
der Geschichte Brittanniens, Kriege bes.
mit den Northumbrern bis 685 (§ 61 — 65),
Calculi (§ 66), Mirabilia et Civitates Britan-
niae (§ 67 — 76). Die verschiedenen Teile
passen nicht immer gut zusammen. Sie
stammen nicht alle aus derselben Zeit, und
durch zahlreiche Interpolationen ist die
Einheitlichkeit des Werkes verloren ge-
gangen.
§ 3. Mehr als 30 Handschriften der Hist.
Br. sind uns erhalten. Die älteste Hs.
befindet sich in C h a r t r e s , sie reicht
zurück bis in das 9. oder 10. Jh. Leider
bricht sie, wahrscheinlich auf Grund einer
unvollständigen Vorlage, mitten in § 37
ab. Die zwei Vorreden (§ I — 3), wo
Nennius sich selbst als Verfasser nennt,
sind hier noch nicht vorgehängt; die
Rezension dieser Hs. (Ch.) ist also vor-
nennianisch. Doch vertritt sie nicht die
älteste uns erreichbare Form, denn gewiß
enthält sie schon einige frühe Inter-
polationen (unten § 6). Die Harleian-
Gruppe (u. a. Hss. ADE) bietet die von
N. selbst stark erweiterte „südwelsche Re-
zension". In der C a m b r i d g e -Gruppe
(u. a. GKN und JL) finden wir die wahr-
scheinlich auch von N. besorgte, etwas
gekürzte ,, nordwelsche Rezension". Das
Original der Vatikanischen Gruppe
ist wohl im Jahre 945 in England verfaßt
worden, und dürfte somit die „englische
Rezension" heißen; diese ist aus der vor-
nennianischen und der südwelschen Re-
zension zusammengesetzt.
Eine irischeÜbersetzung, wohl
mit Unrecht dem Dichter Gilla Coemgin
zugeschrieben (der Name kommt erst in
der aus 1423 datierenden Hs. Book of Hy-
Mane vor), ist in vier Hss. überliefert, von
denen die älteste, Lebor nah Uidhre, vor
1106 verfaßt worden ist. Ihre Vorlage
NENN1US
303
hat aus einer vornennianischen und der
nordwelschen Rezension geschöpft. Der
Wert der einzelnen Gruppen von Hss. ist
ganz verschieden beurteilt worden. Zimmer
(Nennius Vindicatus, Berlin 1893, I ff.) hat
zuerst gezeigt, wie unrichtig es ist, von der
vatikanischen auszugehen; selbst hat er
die ir. Übersetzung in den Vordergrund
gezogen (ebend. 11 ff.). Die große Bedeu-
tung von Ch. haben zuerst Duchesne
(Revue celtique 15, 174 ff.), Mommsen
(Ausg. in MG.) und Thurneysen (ZfdPh. 28,
81 ff.) erfaßt. Seitdem steht Ch. im Mittel-
punkt der Forschung. Vgl. Windisch, Das
kelt. Brütannien bis zu Kaiser Arthur
(Leipzig 1912) 40, 41.
§ 4. Nächst der Handschriftenfrage ist
der wichtigste Streitpunkt die-
ser: gehören §§ 7 — 56 (die „Brittenge-
schichte") und §§ 57 — 65 (die „Sachsen-
geschichte") zusammen? Zimmer hat die
Frage verneint; er sah §§ 57 — 65 für das
ältere an: eine Geschichte der Kriege zwi-
schen Britten und Northumbrern, an-
schließend bei Gildas' De Excidio Britan-
niae. Diese Ansicht hat sich aber als unhalt-
bar erwiesen, und beide Teile gehören eng
zueinander. Auf diese Frage hat beson-
ders die Auffindung von Ch. ein helles Licht
geworfen; denn hier wird im Anfang ein
gewisser Sohn des Urbgen genannt, der
auch im zweiten Teil zurückkehrt (Thurn-
eysen 83). Der etwas schroffe Ansatz des
zweiten Teiles bei Ida von Northumbrien,
Zimmers wichtigstes Argument für die
Trennung der beiden Teile, läßt sich leicht
daraus erklären, daß in den letzten Para-
graphen eine englische Quelle benutzt
worden ist, die eben bei diesem König an-
fing (vgl. meine De oudste Keltische en
Angelsaksische geschiedbronnen, Middelburg
191 1, 34 ff.). Die ausführlichen Genealo-
gien der ags. Königsgeschlechter bilden
einen späteren Einschub im ursprünglichen
Text (ebend. 42 ff.).
§ 5. Die älteste Gestalt der
Hist. Brit. ist zu rekonstruieren, indem wir
die Interpolationen im Text von Ch. zu
bezeichnen versuchen. Die Hs. Ch. führt
den Titel : Incipiunt . exberta . fimrbaoen de
libro sei. Germani inventa et origine . et
genealogia Britonum . de aetatibus Mundi.
Aus diesen Worten hat Thurneysen her-
ausgelesen: Incipiunt excerpta filii Urbacen
etc., und diesen filius Urbacen hat er un-
gezweifelt richtig mit dem Run map Urbgen
in § 63 identifiziert. Der Historiograph
also, der die erste Rezension der Hist.
Brit. verfaßte, hat dazu die Excerpta des
Run benutzt, deren Inhalt der Titel von
Ch. angibt. Seine Schrift wird nun folgen-
des umfaßt haben: §§ 4, 6 (Calculi), 7 — 9
(Descriptio Britanniae), 17 (De genealogia
Britonum), 19 — 20 Mitte, 31 — 48, 56 Ende,
61 Ende bis 65 Mitte (Brittengeschichte).
Über die Mirabilia und Civitates s. unten
§ 9. Ob er nun das benötigte Material
ganz in den Excerpta vorfand, oder ob er
selbst noch andere Quellen verarbeitete,
muß als unsicher dahingestellt bleiben,
außer für den letzten Teil; denn der Vater
des Run war zwischen 572 und 579 ge-
-storben (Hist. Brit. § 63) und Run konnte
also in 687, dem Jahre des letzten erwähn-
ten Ereignisses, nicht mehr am Leben
sein. Das alte Werkchen fing an mit einer
Periodisierung der Weltgeschichte und
einer Einteilung der Weltzeit in sechs
Aetates Mundi. Die Genealogia Britonum
ist einer um 520 entstandenen fränkischen
Völkertafel entnommen, und mit fiktiven
Namen bis auf Adam filius Dei fortgesetzt.
Für die eigentliche Geschichte sind" als
Quellen benutzt: Gildas, Eusebius-Hierony-
mus und Orosius; § 31 fangen die Excerpta
des Liber S. Germani an (Thurneysen 87).
§ 56 Ende bildet einen Übergangssatz, und
in §§ 61 — 65 sind verarbeitet: eine North-
umbrische Quelle, welche die bernicische
Tradition gegenüber die deirische der
Sachsenchronik darstellt, ein auch in den
Annales Cambriae benutztes cymrisches An-
nalenwerk, eine Vita Cudberti, und wahr-
scheinlich eine Mercische Notiz {De oudste
Kelt. en Ags. Geschiedbr. 149 ff.). Diese
älteste Form der Hist. Brit. datiert aus
den Jahren zwischen 687 und 705. Gegen
die von Zimmer und Thurneysen angenom-
mene Jahreszahl 679 sind Einwände er-
hoben worden (ebend. 38 ff.).
§ 6. Die nächsteGestalt der Hist.
Brit. liegt in Ch. vor. Große Änderungen
haben nicht stattgefunden, nur sind einige
Zusätze eingetragen worden. Vor § 17 hat
ein Interpolator den Abschnitt De origine
Britonum eingefügt [De Romanis et Graecis
304
NENNIUS
— a Bruto Britones) . Die Hss. der Har] eian -
und der Cambridge-Gruppe haben die
Stelle später aufgegeben, nur die vatik.
Rezension hat sie beibehalten. Für die
Erklärung vgl. Thurneysen 87 ff. Weitere
Zusätze sind: § II Ende Quando regnabat
Brito — regnabat apud Latinos, § 18 (zur
Beseitigung des Widerspruches zwischen
De origine Britonum und § 17), und schließ-
lich eine dem Orosius oder den auch Beda
bekannten „Annales Romanorum" ent-
nommene Imperatorenliste, die auch von
den späteren Rezensionen außer der vati-
kanischen aufgegeben worden ist.
§ 7. Die nun folgende südwelsche
Rezension verdanken wir dem N e n -
n i u s. Den Inhalt des Werkchens finden
wir jetzt stark erweitert. In § 5 werden
neue Calculi eingelegt, der Abschnitt De
origine Britonum in Ch. wird von §§ 10 — 1 1
f rater erat Bruto ersetzt. §§20 Mitte bis
30 werden nach Mitteilungen des Hiero-
nymus, Prosper und Gildas aufgenommen,
auf Grund der in Ch. vorkommenden Im-
peratorenliste. Den von peritissimi Sco-
torum empfangenen ir. Berichten wird in
den §§ 12 — 14 ein Platz eingeräumt, wäh-
rend die §§ 15 — 16 die dazu gehörenden
Data enthalten. §§48 Mitte bis 49 bringen
südwelsche Traditionen, und §§ 50 — 55
erzählen das Leben des heil. Patrick. In
§§ 57 — 61 natione eorum wird eine Reihe
Genealogien der ags. Königsgeschlechter
eingeschoben. Vgl. die Genealogien bei
Sweet, Oldest English Texts 169. Es
leuchtet nunmehr ohne weiteres ein, daß
die Tätigkeit des Nennius eine sehr viel-
seitige war. Sein Interesse scheint sich be-
sonders den ir. Verhältnissen zugewandt zu
haben, und das hat ihn veranlaßt, viele ir.
Berichte aufzunehmen. Sonst hat er sich
auch um die Einheitlichkeit des Werkes
bemüht, und an verschiedenen Stellen
durch Verbindungssätze allzu schroffe
Übergänge fortzuschaffen versucht. Er
hat diese Rezension, auf deren Standpunkt
die Hss. der Harleian-Gruppe stehen, in
den Jahren 820 — 859 verfaßt (vgl. die
Jahreszahlen in § 16).
§ 8. Die nordwelsche Rezen-
sion zeigt, wie in späterer Zeit die Tätig-
keit des Nennius noch nicht erschlafft
war. Er hörte nämlich nicht auf, seine
Schrift immer weiter auszudehnen, und in
Randnoten und Interlinearzusätzen neue
wissenswerte Sachen aufzunehmen. Daher
die zahlreichen kleinen Zusätze, die den
Hss. der Cambridge-Gruppe ihr eigentüm-
liches Gepräge geben. Diese neue Bear-
beitung der Hist. Brit. machte er im Auf-
trag seines Meisters Beulan presbyter, auf
dessen Verlangen er am Ende die Genea-
logien (§§ 57 — 61 Mitte) und die §§ 64 — 66
fortgelassen hat. So hatte das Werkchen
wieder eine ganz verschiedene Gestalt be-
kommen, und weil N., der inzwischen ein
alter Mann geworden war, diese wahr-
scheinlich für die endgültige ansah, hat er
jetzt eine Vorrede (Apologia, § 3), voran-
gestellt. In dieser Form ist uns die nord-
welsche Rezension in der ir. Übersetzung
überliefert. In die Hss. der Cambridge -
Gruppe sind auch, nachdem N. die letzte
Hand an seine Arbeit gelegt hatte, von
späteren Skribenten immer noch neue Zu-
sätze eingeschoben worden. Auch hat man
einen ausführlicheren Prologus (§§ 1 — 2)
vorgehängt. Dadurch werden die Unter-
schiede zwischen den einzelnen Hss. immer
größer. In ihrer ursprünglichen Gestalt
datiert die nordwelsche Rezension aus den
Jahren nach 859; wahrscheinlich nicht
lange nachher, weil N. damals schon etwa
70 Jahre alt gewesen sein muß.
§ 9. Die M i r a b i 1 i a und C i v i t a -
tes Britanniae (§§ 67 — 76), müssen,
wie der Schluß der nordwelschen Rezension
zeigt, wenigstens teilweise zum ursprüng-
lichen Bestand der Hist. Brit. gehört
haben. Die vier ersten numerierten Wun-
der, und die zehn folgenden dürften jeden-
falls alt sein; nur die vier Wunder der Insel
Anglesey und die zwei Wunder Irlands
werden wohl von Nennius herrühren. Sie
gehen auf alte Volksüberlieferungen zu-
rück, und haben somit großen Wert für
das Studium der Lokalsagen. Die 28 Civi-
tates, die das ganze abschließen, gehören
sicher zum Grundstock, wie schon die alter-
tümliche Form der Namen zeigt.
§ 10. Die historische Bedeu-
tung der Hist. Brit. ist groß, besonders
weil sie eine ganz selbständige Beschrei-
bung gibt der frühesten Kämpfe zwischen
Britten und Angelsachsen zur Zeit des
Vortigern. Wir können also die Berichte
NEOLITHISCHE ZEIT
305
der Hist. Brit. in dieser Hinsicht denen von
Beda gegenüberstellen. Nicht geringer ist
die4 iterarhistorische Bedeutung,
denn die Schrift des Nennius enthält die
Keime, aus denen später drei große brit-
tanische Sagen herausgewachsen sind: die
Merlinussage (vgl. §§ 41, 42), die Arthur-
sage (vgl. § 57, wo Arthur noch als ,,dux
bellorum" vorgeführt wird), die Brutus-
sage (durch Identifizierung von Britto oder
Brito mit Brutus in § 10). Besonders
Galfred von Monmouth hat die Hist. Brit.
ausgenutzt.
Ausgaben. Von G u n n nach dem Cod.
Vat. London 1819, von Stevenson nach
dem Cod. Harl. London 1838 (Neudruck von
San-Marte, Berlin 1844), von Petrie nach
dem Cod. Cantabr. in Mon. Hist. Brit., London
1848. Diese Ausgaben genügen wissenschaft-
lichen Ansprüchen nicht. Von Duchesne
nach der Hs. von Chartres (Revue Celtique
15, 175 — 180), von Mommsen in MG. Chro-
nica Minora III (Haupttexte: Ch. und Zimmers
lat. Übersetzug des ir. Textes, nebst voll-
Mündigem Variantenapparat). — Ir. Über-
setzung. Von T o d d Leabhar Breathnach
aunso sis. The Irish Version of the Historia
Brittonum of Nennius, Dublin 1848. — Kri-
tiken. Schoell De ecclesiasticae Britonum
Scotorumque historiae fontibus, Berlin 1851,
29 — 37. De la Borderie L' Historia Bri-
tonum attribuee a Nennius et l'Historia Bri-
tannica avant Geffroi de Monmouth, Paris 1883,
I — 83, m — 121. Reynolds Y Cymmrodor,
7, 155 — 165. G. P a r i s Romania 12, 367 — 371.
H e e g e r Über die Trojaner sage der Brüten.
München ,1886, 19 — 60 und Gott. gel. Anz.
1894, 399 ff. Für die jüngeren Schriften vgl.
die oben in §§ 3, 4 angeführte Literatur.
A. G. van Hamel.
Neolithische Zeit (§ 1) (jüngere
Steinzeit, früher auch Zeitalter der ge-
glätteten Steinwerkzeuge genannt) ist eine
im ganzen W. der Alten Welt in den Haupt-
zügen ziemlich gleichartige, viele Jahr-
tausende und verschiedene Menschenrassen
umfassende Kulturperiode am Anfang der
geolog. Gegenwart, d. h. zwischen dem
Ende des Eiszeitalters (oder dem Ausgang
der paläolithischen Stufenreihe) und dem
Beginne der Metallzeit. Ihre entscheiden-
den Merkmale sind von größter, später nie
mehr übertroffener Bedeutung für den
Fortschritt der stofflichen Kultur: Seß-
haftigkeit (teils in runden, etwas vertief -
H 00 p s, Reallexikon. III.
ten, teils in viereckigen, oft zu Dörfern
vereinigten, an geeigneten Orten auf Pfahl-
roste in Seen gestellten Hütten), Pflanzen-
bau und Viehzucht (neben fortdauernd
starkem, jedoch allmählich abnehmendem
Betrieb des Pflanzensammelns und der
Jagd) mit Benutzung auch heute noch
hervorragend wertvoller Kulturgewächse
und Haustiere (Gerste, Weizen, Hirse, Rind,
Schwein, Ziege, Schaf), deren Herkunft
trotz aller Bemühung noch nicht sicher er-
mittelt ist.
§ 2. Neben Westasien und Nordafrika
wird heute auch Europa von manchen als
Urheimat der ältesten Baupflanzen und
Zuchttiere angesehen. Wahrscheinlich
sind die vorgeschrittenen Wirtschafts-
formen und deren einzelne Erwerbungen
nicht von einem einzigen Ursprungsgebiete
^ausgegangen. Ebenso dunkel ist die Frage
nach der Herkunft der neolithischen Men-
schenrassen, die, soweit sie bekannt sind,
überall schon die Grundlage der gegen-
wärtigen Rassentafel der Erde zeigen. So
namentlich auch in Europa. Hier sind
zweifellos starke Reste der jungneolith.
Bevölkerung (Crö-Magnon-Rasse) zu er-
kennen; minder unbestritten ist es, daß
auch die in der n. Z. zuerst stärker
hervortretende kurzköpfige („alpine") Rasse
seit dem Quartär in Europa anwesend war.
Früher führte man sie unbedenklich auf
Einwanderung aus Asien zurück und hielt
sie auch für die Bringer der neol. Kultur-
fortschritte. Jetzt ist man davon teilweise
stark zurückgekommen und neigt der An-
nahme autochthoner Entstehung sowohl
jener Fortschritte, als auch ihrer Träger
zu. Allein ohne Wanderungen kann die
Einführung der neolithischen Kultur in
Europa schon deshalb nicht vor sich ge-
gangen sein, weil große Landstriche, na-
mentlich im N. des Kontinents, jetzt erst,
nach dem Ablaufe der letzten Eiszeit, für
den Menschen bewohnbar wurden.
§ 3. Die älteste Bevölkerung des N.,
stammlich durchaus unbekannt, besetzte
dessen Seeküsten, im Besitz einer noch
ganz unentwickelten (halbneolithischen
oder mesolithischen, Kjökkenmöddinger- [s.
d.]) Kultur als reine Jäger und Fischer,
vielleicht von SW. an den Küsten herauf-
ziehend. Dann kam auf unbekannten
Tafel 22.
II. Stufe der spiti-
nackigen Beile.
I. Stufe der Kjökkenmöddinger.
/Z, > J^3C<^ ^Tfesck' Cc^-i?*^
III. Stufe der schmalnackigen Beile
und der Steintische.
IV. Stufe der breitnackigen Beile.
a Ältere Unterstufe (mit Ganggräbern) b Jüngere Unterstufe (mit Steinkisten).
Neolithische Zeit.
Die Stufen der Steinzeit Nordeuropas. (Nach Oskar Montelius.) Aus Hoernes, Natur- und Urgeschichte
des Menschen. IL Bd. Fig. ioo.
Reallexikon der g-erm. Altertumskunde III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg;.
NEOLITHISCHE ZEIT
307
Wegen die wohl schon idg., vielleicht sogar
germ., vorwiegend langköpfige Bevölke-
rung, welcher die entwickelte neol. Kultur
mit ihren vier, von den skand. Archäologen
hauptsächlich auf Grund der Steinbeil- und
Grabformen unterschiedenen Stufen ange-
hört, deren letzte und wohl auch vorletztebe-
reits mit der frühesten Metallzeit Südeuropas
zusammenfällt (s. Tafel 22). Die neol.
Kultur Skandinaviens besitzt einen eigen-
Abb. 20. Spitzige Waffen und Werkzeuge der
jüngeren Steinzeit Europas. (Nach G. deMortillet.)
Aus Hoernes, Natur-, und Urgeschichte des Men-
schen. II. Bd. Fig. 90.
tümlichen, durch die lange Dauer, die Welt-
lage, Ländergestalt usw. erklärbaren Reich-
tum und ein entschiedenes Sondergepräge.
Ihr Gebiet umfaßt Südschweden, Däne-
mark, Nord- und Ostdeutschland bis nach
Westrußland hinein, ist also ein zirkum-
baltisches von ziemlich weiter südlicher
Ausdehnung, das seinen einheitlichen Kul-
turcharakter großenteils auch noch in den
vorgeschichtlichen Metallzeiten bewahrt.
§ 4. In der Herstellung fein zugeschlage-
ner Waffen- und Werkzeugklingen aus Stein
(s. Abb. 2011. 21) ging die n. Z. weit über
das in der älteren Steinzeit erreichte Maß
hinaus. Steinglättung (und Steinbohrung),
sowie die Keramik, beide mit zunehmender
Ausbildung höherer Formen, gehören einer-
seits zu den allgemeinen Kennzeichen der
n. Z., andererseits mit ihren lokalen Ver-
schiedenheiten zu den Merkmalen der zahl-
reich vorhandenen räumlichen Gruppen
höheren und geringeren Alters ' (s. Band-
keramik, Bernburger Typus, Glockenbecher,
Kugelamphoren, Rössener Typus, Schnur-
keramik), für welche namentlich die For-
OAaa
Abb. 81. Verschiedene Formen neolithischer Stein-
pfeilspitzen, darunter ein als Amulett gefaßtes Stück
aus Etrurien. (Nach G. de Mortillet.) Aus Hoer-
nes, Natur- und Urgeschichte des Menschen. II. Bd.
Fig. 91.
men und Verzierungen der Tongefäße
charakteristisch und kunstgeschichtlich ver-
wertbar sind. Tonplastik und Gefäßmalerei
beschränken sich in der n. Z. Europas fast
ganz auf gewisse Gebiete im S. und G\, der
Kunstsinn im allgemeinen auf die starren
schematischen Gebilde des sog. geometr.
Ornamentes nicht ohne ausgesprochenes
Schönheitsgefühl, aber ohne jede Spur des
freien, realistischen Talentes älterer Jäger -
stamme. Industrie und Handel knüpfen
sich stellenweise an das natürliche Vorkom-
men hochgeschätzter Werkzeug- und
Schmuckstoffe (Feuerstein, Bernstein u. a.).
?o8
NEPTUNUS— NERTHUS
§ 5. Die Dauer der n. Z. Europas kann
man nur sehr allgemein abschätzen, aber
rund etwa mit 5 — 10 000 Jahren bemessen.
Die seit dem Ende derselben verflossene
Zeit kann man für Südeuropa und den
nahen Orient rund auf 6000 Jahre, für Nord-
europa auf 4000 Jahre veranschlagen.
Andere rücken den Beginn der n. Z. für
den SO. noch weiter zurück, A. Evans für
Kreta, Montelius für Susa auf 14 000 und
20 000 Jahre, so daß man ihr dort eine
Dauer von 8 — 12 000 Jahren einräumen
müßte. Zu gering scheint die Schätzung von
A. Penck, welcher annimmt, daß seit dem
Beginn der n. Z. rund 7000 Jahre ver-
strichen seien.
J. Dechelette Manuel d'archeologie I
307 — 630. 649 — 682. M. Hoernes.
Neptunus. Wiederholt erwähnen la-
teinisch schreibende Historiker eine ger-
manische Gottheit, die sie mit Neptunus
wiedergeben. So sagt Ermoldus Nigellus,
daß die Normannen ihn verehrt haben
(MG. 2, 501), nach anderen Zeugnissen
wurden ihm am unteren Rheine Opfer dar-
gebracht (Grimm, Myth.4 i, 214 ff.). Da
diese Zeugnisse alle nach der Meergegend
führen, steckt in dieser Gottheit jedenfalls
ein Gott oder Dämon des Meeres, ähnlich
der nordischen Rän, dem diemeerbefahren-
den Völker vor ihren Fahrten Menschen-
opfer darbrachten, um sich dadurch die
Meerfahrt zu sichern. Hieraus erklärt sich
die große Übereinstimmung mit dem Toten-
gott Wödan. E. Mogk.
Nspxepsavoi. Bei Ptolemaeus II 11, 11
ein Volk im westlichen Deutschland, von
unbestimmbarer Lage. Der Name, dessen
Überlieferung wenig verläßlich ist, hat
kaum germ. Lautform, und da dem germ.
nurßra- 'Nord, nördlich' griech. vsptspo?
'der untere', umbr. nertru 'links' gegen-
übersteht, kann bei Nepxepeavot an Kelti-
sierung eines germ. Namens gedacht wer-
den, der zu dem Adj. ahd. nordröni, ags.
norßerne, anord. norrenn gehört.
R. Much.
Nerthus. § 1. Nach Tacitus Germ. 40
verehrten sieben Stämme im nördlichen
Deutschland, die aller Wahrscheinlichkeit
nach auf der jütischen Halbinsel wohnten,
gemeinsam die Nerthus, die terra mater,
deren heiliger Hain sich auf einer Insel des
Ozeans befand. Dieser Teil des Ozeans
ist wahrscheinlich die Ostsee und die Insel
eine der dänischen Inseln gewesen. In dem
Haine befand sich ihr Wagen, der ähnlich
dem in Deibjergmoor ausgegrabenen ge-
wesen sein mag (S. Müller, Nord. Alter -
tumsk. II 4s). Dieser war mit einem
Tuche bedeckt und durfte nur von dem
Priester berührt werden. Zu bestimmter
Jahreszeit, und zwar im Frühjahr, wird er
durch die Gaue gefahren, gezogen von
Kühen und begleitet vom Priester. Wohin
er kommt, wird er verehrt; während der
Zeit der Umfahrt herrscht überall Waffen-
ruhe und frohe Feste werden gefeiert, bis
der Priester das Götterbild in sein Heilig-
tum zurückbringt. Alsdann werden Wagen,
Tuch und Götterbild in einem einsamen
See mit Wasser übergössen und die Sklaven,
die bei der heiligen Handlung zugegen ge-
wesen sind, im See ertränkt.
§ 2. Die Nerthus ist eine chthonische
Gottheit, deren Kult aus dem Vegetations-
ritual herausgewachsen ist. Etymologisch
ist der Name wahrscheinlich mit griech.
vsp-spo? zusammenzubringen. In dem
Nerthuskult wird das Wiedererwachen der
Mutter Erde (s. d.) gefeiert. Ob dabei auch
eine männliche Gottheit mit im Spiele und
die Kulthandlung von Fruchbarkeitsriten
begleitet gewesen ist, geht aus dem Zeugnis
des Tacitus nicht hervor, der parallele Frey -
kult in Uppsala macht es aber wahrschein-
lich. Daher mag das Waschen des Götter-
bildes ein Reinigungsakt gewesen sein, wie
er sonst nach Vollziehung des ehelichen Bei-
lagers stattzufinden pflegte, vielleicht ver-
bunden mit altem Regenzauber, der Dürre
abhalten sollte, wie auch das Ertränken der
Sklaven ein prophylaktisches Opfer gegen
Mißwachs war.
§ 3. Wo sich der Hain der Nerthus be-
funden hat, erhellt aus der Germania nicht.
Mit großer Wahrscheinlichkeit verlegt man
ihn in die fruchtbaren Gefilde von Seeland,
wo sich später das Heiligtum von Lethra
befand. Das Opfer, das noch später hier
stattfand, zeigt auffallende Ähnlichkeit
mit dem großen Freyopfer in Uppsala.
Daher mag hierher der Nerthuskult ein-
gewandert sein, wie ihn auch die Haruden
mit an das westliche Gestade von Norwegen
nahmen, wo auf Njardarlqg, dem heutigen
NERVIER— NESSEL
309
Tysncs, Ortsnamen noch heute an ihn er-
innern (vgl. NJQrcfr-, Freyr).
§ 4. Auch nach Kärnten soll während
der Völkerwanderung der Nerthuskult ge-
kommen sein und hier in Sitte und Brauch,
wie er sich namentlich bei der Flachsernte
zeigt, fortleben (Graber, Zschr. f. östr.
Volksk. 17, 203 ff.). Nur finden sich, ab-
gesehen von den Menschenopfern, bei Taci-
tus die Riten nicht erwähnt, die Graber
anführt. Ein innerer Zusammenhang zwi-
schen diesen und dem Nerthuskult mag
darin bestanden haben, daß beide in alt-
germanischen Fruchtbarkeitsriten wurzeln
wie auch das Frauträg'n im Salzburgi-
schen (Marie Andree-Eysn, Volkskund-
liches aus dem bayr. -Österreich. Alpengebiet
S. 11 ff.), das ebenfalls Übereinstimmung
mit dem Nerthuskult zeigt.
Mannhardt WM. I 567 ff. Much
PBB. 17, 195 ff. A. K 0 c k ZfdPh. 28, 289 ff.
M. Olsen Maal og Minne 1, 16 ff. E. Mogk.
Nervier. § i. Unter den Völkern des
Beigenbundes, mit dem Caesar im J. 57
v. Chr. Krieg führte, nehmen die Nervier
eine hervorragende Stellung ein. Daß sie
damals zum belgischen Aufgebot 50 000
Mann gestellt haben, ist freilich eine arge
Übertreibung, und noch weniger Glauben
verdient die Angabe BG. 2, 28, daß nach
der Schlacht an der Sambre, in der sie im
Verein mit den benachbarten Atrebaten und
Viromanduern die Römer anfangs arg ins
Gedränge brachten und unterliegend lange
noch hartnäckigenWiderstand leisteten, von
ihren 600 Ältesten nur noch 3, von 60 OOO
Waffenfähigen kaum 500 übrig gewesen
seien. Ihre Hauptstadt war Bagacum, das
heutige Bavay. In dessen Umkreis saßen
sie zu beiden Seiten der Sambre und längs
der Scheide. Die Atrebates, Ambiani,
Viromandui, Aduatuci sind Nachbarn von
ihnen. Von ihnen abhängige Gauvölker
werden BG. 5, 39 genannt.: die Ceutrones,
Grudii, Levaci, Pleumoxii, Geiduni, sämt-
lich nicht genauer lokalisierbar.
■^§ 2. Die N. heben sich durch größere
Rauheit und Tapferkeit deutlich von ihrer
Umgebung ab — vgl. BG. 2, 4 — , dulden
auch keine Einfuhr von Wein und Luxus -
gegenständen. Diese Tatsachen ließen sich
gut in Einklang bringen mit den Nach-
richten über ihre germanische Abstam-
mung. Nach Tacitus Germ. 28 berühmen
sie sich solcher, und Strabo 194 bezeichnet
sie geradezu als germanisches Volk. Aller-
dings vermutet Zeu ß 215, daß diese An-
nahme auf Verwechslung mit den Aduatuci
beruht, wie sie Appianus auf Grund einer
solchen von den Kimbern und Teutonen
abstammen läßt. Aber wenn Caesars Mit-
teilung über die germanische Abstammung
eines großen Teils der Belgier nicht auf
einem Irrtum beruht, muß solche eher als
für irgendeinen andern belgischen Stamm
für die Nervier beansprucht werden.
R. Much.
Nessel. § I. Die überall in Europa ein-
heimische großeBrennessel ( Urtica
dioica L.) ist in früheren Zeiten bei den
Germanen zur Herstellung von Garnen,
Netzen und Geweben benutzt worden, wie
es bei den Baschkiren, Koibalen, Tataren
und andern südosteuropäischen Völker-
schaften heute noch üblich ist (s. Belege bei
V. Hehn Kulturpfl. u. Haust.6 569 = 8
598 f.).
§ 2. Daß die Germanen und schon die
Indogermanen in der Urzeit Netze aus
Nesselgarn verfertigten, zeigt die
Etymologie. Die Germanen haben einen
gemeinsamen Nesselnamen, der in andern
idg. Sprachen wiederkehrt: ahd. nezzila
swf., mhd. nezzel, nhd. Nessel; and. netila
swf., mnd. netele, nnd. nettel; mndl. netel(e),
netle, nndl. netel; ags. netele, netle swf., me.
netle, ne. nettle; adän. ncedle, ndän. neide,
schwed. nässla, dial. nätla, nnorw. netla und
nesla; germ. Grundf. *natüön swf., Demi-
nutiv zu *natön swf., das in ahd. nazza f.,
gotl. natä, nnorw. brenne-nata vorliegt;
dazu air. nenaid 'Nesseln' aus *ne-nadi
(reduplizierte Form) , griech. doi'x7j f.
'Nessel' aus *nd-ikä, *nad-ikä, und mit
anderm Dental apreuß. noatis, lit. notere',
lett. nätres 'Nessel'. Dieser Name ist mit
der Sippe von nhd. Netz urverwandt:
ahd. nezzi n., mhd. netze n., nhd. Netz n. ;
and. netti n., mnd. mndl. nette, nnd. nndl.
net; afries. nette, net; ags. net(t) n., me. ne.
net; anord. net n., nnorw. net, nschwed.
not, adän. nced, ndän. (aus dem Nd.) net;
got. nati n.; germ. Grundf. *natja- n. ;
dazu lat. nassa f. aus *nad-tä 'Fischreuse';
eine Ablautsform mit ö ist anord. not f.,
norw. schwed. not 'großes Netz, Fischer-
3io
NETZ
garn'. Beide Sippen gehen auf eine Wurzel
germ. nat-, idg. nad- 'knüpfen' zurück.
Vgl. Sütterlin IF. 4, 92; Kluge EWb.;
Walde EWb.2 sv. nassa; Falk-Torp sv.
nesle. S. auch Art. 'Netz'.
§ 3. Noch Albertus Magnus (De Vege-
tabilibus ed. Jessen 6, 462) kennt den Ge-
brauch der Nessel zu Geweben (Hehn
a. a. 0.); und daß die Pflanze auch in
neuerer Zeit zu diesem Zweck benutzt
worden ist, lehrt der Ausdruck nhd. Nessel-
tuch, nnd. netteldök, ndl. neteldoek, schwed.
(aus nd.) nättelduk, dän. netteldug, der ur-
sprünglich ein Tuch bezeichnete, das aus
den Bastfasern der Brennessel gewebt war,
während er jetzt einen glanzlosen, meist
groben und lose geschlagenen Baumwollen-
stoff bedeutet.
§ 4. Von der großen Brennessel {Urtica
dioica L.), ags. seo greate neue, wird in ags.
Quellen die kleine Brennessel
[Urtica urens L.) als seo smale netele unter-
schieden. Lamium purpureum!^., der rote
Bienensaug, wird ags. seo reade netele
'die rote Nessel' genannt.
V. Hehn Kulturpflanzen U. Haustiere 6
569 f. = 8598 f. v. Fischer-Benzon Alt-
deutsche Gartenflora 88. Sehr a der Reallex.
Johannes Hoops.
Netz. § I. N. gemeingermanisches Wort:
got. nati, anord. net, dazu not 'großesNetz',
ags. net, as. netti, ahd. nezzi, vielleicht zu-
sammenhängend mit ags. netele, ahd. nazza,
nezzila, also: 'aus Nesselfäden geknüpft',
wozu allerdings zu bemerken ist, daß
Nesselgewebe (neben solchen aus Flachs
und Hanf) erst im 13. Jahrh. von Albertus
Magnus (De Vegetabilibus 6, 19, 462) er-
wähntwerden (vgl. 'Nessel'). Die Tätigkeit
des Netzestrickens nennt das gemeinger-
manische Verbum anord. breg&a, ags. breg-
dan, bredan, ahd. brettan, mhd. bretten in der
allgemeinen Bedeutung des Schwingens,
Schleuderns und Zuckens, mit dem viel-
leicht auch unser ,, häkeln" bezeichnet
wurde.
§ 2. Von Netzen aus vorgeschichtlicher
Zeit haben sich nur Reste in den Schweizer
Pfahlbauten und in Skandinavien erhalten,
was bei der Vergänglichkeit des Materials,
aus dem sie gefertigt waren, Bast, Wurzeln,
Sehnen, Därmen, Lederstreifen, Pflanzen-
fasern, nicht zu verwundern ist. Die Netze
der Pfahlbauten bestehen aus Flachsfäden.
Sie haben verschiedene Stärke und Ma-
schenweite (5 — 45 mm), haben teils feste
Knoten, teils bewegliche Schleifen, sodaß
das Netz beim Gebrauch sich dehnen konn-
te, und beweisen neben Resten von Schnü-
ren, Stricken, Seilen und Geweben, daß
man die gesponnenen Fäden auch zu
zwirnen (ahd. gizuirnöt, kizwirnet) verstand,
wenngleich sich von alten Gerätschaften
des Seilers nichts erhalten hat. (vgl. die
primitiven Handspinn- und Seilergeräte
bei E. Krause, Vorgesch. Fischereigeräte
u. neuere Vergleichsstücke 1904 S. 137 ff.
Taf. 15).
§ 3. Zur Herstellung von Netzen bedient
man sich der Netz- oder Filetnadel und
der Walze oder des Maschenstabes. Da
beide Gegenstände meist aus Holz gefertigt
werden, so ist es natürlich, daß sich nur
vereinzelte Exemplare aus vorgeschicht-
licher Zeit erhalten haben. Diese wenigen
Beispiele aber beweisen, daß die Nadeln
(Maschenstäbe sind als solche nicht be-
stimmt nachzuweisen) bereits in der Stein-
zeit in gleicher Form, wie noch heute,
benutzt wurden. Die einfachere Art be-
steht aus einem Stabe, der sich an beiden
Enden gabelt. Solche Nadeln benutzt
man heute bei Verwendung dünnerer Fä-
den. Ein derartiges Exemplar, nur 4 cm
lang, aus Bronze fand sich unter den Pfahl -
baufunden vom Bieler See, ein anderes,
14 cm lang, ebenfalls aus Bronze, bei
Haltnau (Ober-See).
Die zweite Art gabelt nur nach einer
Seite, die andere verbreitert sich und hat
eine längliche Öffnung, in der ein Zapfen
stehen geblieben ist. Diese Nadeln, die
auch beim Weben benutzt werden, dienen
heute bei Verwendung stärkerer Fäden. Ein
solches Exemplar, nur zur Hälfte erhalten,
fand sich in der Pfahlbaustation Bodman
im Überlinger See (jung. Steinzeit).
§ 4. Soweit die Netze der Fischerei
dienten, wird ihre vorgeschichtliche Exi-
stenz auch durch die Netzsenker be-
glaubigt, runde, flache oder kugelige Steine
mit Einbuchtungen oben und unten oder
mit umlaufender Rille, oder Tonkegel (s.
unter Webegewicht), die, an der unteren
Randleine des Netzes befestigt, dieses in
senkrechter Stellung gespannt erhalten
NEUGEBORENE— NEUMEN
3ii
sollten und die in allen vorgeschichtlichen
Fischeransiedlungen gefunden wurden.
Ebenso lieferten die Pfahlbautenfunde viele
Netzschwimmer (Flotten) aus Holz
oder Kork, wie sie noch heute überall ver-
breitet sind, viereckig, länglich, rund,
pyramidenförmig usw., die am oberen Netz-
rande befestigt werden, um ein zu tiefes
Sinken des Netzes zu verhindern und seine
Lage zu markieren.
§ 5. Nach einer altnordischen Sage hat
der Gott Loki das Netz erfunden. Das
Capitulare de villis (45) zählt unter den
ständigen Handwerkern, die in großen
Haushaltungen gebraucht werden, auch die
Netzestricker auf : retiatores qui
retia jacere bene sciant, tarn ad venandum,
quam ad piscandum sive ad aves capiendum.
Nach Ausweis des Namens sind zwei
Netzarten fremde Eindringlinge: ein großes
Zugnetz ags. segne, segnet, afries. seine, ahd.
segina, segene von griech. G<rp}VYj, lat.
sagena, und der Beer, mhd. bere, ber, griech.
-7,07, lat. pera, heute noch in der Fischerei
als „Streichbeer" und „Setzbeer" (Krause
a. a. 0. 107, 108) bekannt.
Heyne Hausaltertümer 2, 253 f. E. v.
T r ö 1 1 s c h Die Pfahlbauten des Bodensee-
gebietes 115. Schrader Reall. 243. Fuhse.
Neugeborene wurden gebadet (vgl. Rigs-
pula 7, 21 u. 34; Ho/vamöl 157), und so sorgt
sich auch Maria, wie sie ihr Kind baden
solle (war sinan gibadöti Otfr. I 11, 33), als
echte deutsche Mutter. Aber das Tauchbad
im kalten fließenden Wasser, das Sora-
nos und Galenos den Germanenkindern
andichteten, war gewiß Legende.
Müllenhoff AfdA. 7, 408. M. Heyne
Hausaltert. III S. 40. Sudhoff.
Neumen. §1. N e u m a e hießen urspr.
die Handbewegungen und Gesten (nutus,
ViOua Wink, Geste), welche der Chorführer
(j(Stpovo|xtxo?) in der Luft beschrieb, um
seinem rezitierenden Chore die zu singen-
den Tonfälle anzuzeigen. Diese Direktions-
kunst hieß Cheironomie. Indem die
Bewegungen zu Schriftzeichen erstarrten,
entstanden die Prosodien oder Akzente
(s. d.), die wir im Schreibgebrauch der
Inder, Armenier, Juden, Griechen, Römer,
Slaven finden. Bloße Akzentzeichen finden
»wir bei Otfrid u. Notker dem Deutschen.
§ 2. Die Sprachakzente, welche die
Tonfälle der Rezitation bezeichneten, gin-
gen allmählich ganz in musikalischen Ge-
brauch für den Gesang über und wurden zu
Tonzeichen, N. genannt. Diese Umgestal-
tung führte zur Ausprägung mehrerer Arten
von Tonschriften, die um so verwickelter
waren, je reichere Tonbewegungen damit
dargestellt wurden. Die Griechisch schrei-
benden Völker entwickelten aus den Ak-
zenten nacheinander drei verschiedene
Neumensysteme, deren mittleres im 10. bis
12. Jahrh. besonders in Süditalien ge-
braucht wurde und mit dem fränkischen
verwandt ist, während das spätere auch
bei den Slawen Verwendung und Weiter-
bildung fand. Die italischen, provenzali-
schen, fränkischen, spanischen usw. Neu-
mationen, alle mehr oder minder eigen-
artig, gehen ebenfalls letzten Endes auf die
griechischen Prosodien zurück. Bei den
-Germanen kamen die Akzent-N. erst um 700
zu musikalischer Verwendung, zunächst bei
den Engländern. Ältestes Beispiel bietet der
Codex Amiatinus in Florenz, den Ceolfridus
Anglorum um 700 für das Apostelgrab in
Rom anfertigen ließ. Die hier gebrauchten
Zeichen sind die Grundzeichen der itali-
schen wie der fränkischen Neumation. Nur
gestalteten sich die italischen sehr viel
dicker und kräftiger als die fränkischen und
werden je nach der Höhe und Tiefe der
durch die Zeichen angedeuteten Töne auch
räumlich höher und tiefer geschrieben,
während die fränkischen Neumen in einer
Reihe unterschiedslos hintereinander her-
geschrieben werden. Letzterer Art sind
die Neumen, welche in den deutschen
Klosterschulen Prüm, S. Gallen, Reichenau
usw. besonders im 10. — 12. Jahrh. ge-
braucht wurden.
§ 3. An Neumendenkmälern aller Art,
bes. seit dem 9. Jahrh., ist keinerlei Man-
gel, die Zahl der Handschriften geht in die
Tausend; naturgemäß sind sie meistenteils
kirchlichen Inhalts, doch fehlt es nicht an
weltlichen, auch in deutscher Sprache.
Allein die Schwierigkeit der Entzifferung
der Tonzeichen ist sehr groß, und zwar
vornehmlich deshalb, weil die Zeichen nicht
Tonhöhen bezeichnen, sondern nur Inter-
valle. Für die späteren griech. N. habe ich
den Schlüssel zur Entzifferung nachge-
wiesen, ebenso für die oberitalienischen
314
NIBELUNGE
gesprochen, zwingt die Diebe (Bartsch,
Sagen aus Meklenburg II S. 339 f.); das
Hufeisen auf der Schwelle muß 9 Löcher
haben, wenn es Glück bringen soll (Thiele,
Danm. Fs. III35; 177). Nach einer ags. Hd.
aus dem 10. Jh. mußte man bei Fieber
den Namen Christi auf 9 Oblaten schreiben
und beim Genuß 9 Paternoster dazu beten
(Herrigs Archiv 84, 324). Eine neunmal
vorgenommene Handlung wirkt sicher.
Man sprach von# neun Suchten, die den
• Menschen befallen (nesso mid nigun nes-
siklTnon MSD IV, 5; Am Urquell III 237),
gegen die 9 Kräuter halfen. Auch die
neun Tage begegnen häufig: nach 9 Tagen
erscheinen Tote wieder (Wuttke § 747),
um Diebe zu erkennen, muß man 9 Frei-
tage samt einer schwarzen Henne das
Essen meiden (Halterich, Volksk. d. Siebenb.
Sachs. 292), wer sich 9 Tage nicht wäscht,
nicht betet, nicht in die Kirche geht,
erhält vom Teufel außergewöhnliche Gaben
(Weinh. S. 46), 9 Tage darf man die Wöch-
nerin nicht allein lassen, damit böse Dä-
monen ihr oder dem Kinde keinen Schaden
zufügen (Wuttke § 575 ff.); 9 Tage muß
man einen Segen oder ein Amulett tragen,
wenn es helfen soll (ebd. § 153).
§ 5. Bei der Bedeutung, die die Neunzahl
im Leben und Aberglauben hatte, mußte
sie natürlich auch in die Dichtung, besonders
ins Märchen, eindringen. So findet man
sie auch hier allerorten. Neun Königreiche
durchsuchte der Zwerg Alberich, als er zum
Wasser kam, mit dem er das Schwert
Ekkisax härtete (Eckelied Str. 81; Pidr.
S. K. 98); 9 Königstöchter rüsteten Ekki
zum Kampf aus (Pidr. S. K. 98); 9 Tage
fährt Günther nach dem Lande der Brun-
hilde (Nibl. L. 496), neun Kinder begegnen
oft im Märchen (Weinh. S. 87).
§ 6. Weinhold hat angenommen, daß
die weite Verbreitung der Neunzahl, die
auch die andern Völker indog. Rasse ken-
nen, in der neuntägigen Woche wurzle.
Allein diese Tatsache ist wenig wahrschein-
lich, zumal das Wort „Woche", das mit
„Wechsel" verwandt ist, auf den Wechsel
des Mondes hinweist und ursprünglich eine
14 tägige Frist bedeutet hat.
B. Gröndal Om Ni-tallet. AnO. 1862,
370 ff. K. Weinhold Die mystische Neun-
zahl bei den Deutschen (Berl. 1897). E. Mogk.
Nibelunge. § 1. Dieser Sagenname
(anord. Niflungar) wird zwiespältig ver-
wendet: 1. für die burgundischen Könige
und ihr Volk: im NL von Str. 1526 an,
Klage, Parzival, Ps., in vier Eddagedichten
und der SnE.; 2. für die albischen Brüder,
deren Hort Sigfrid gewinnt (s. 'Sigfrid'
A 2) : im NL */*, Biterolf, Hürnen Seyfrid,
Vorrede zum Heldenbuch, Atlakvida 27,
Biarkamal 6. Die erste Verwendung hat
durch Ausdrücke wie Nibelungenot, -lied
in der Neuzeit gesiegt; aber die zweite wird
die ursprüngliche sein: der Name zeichnet
die Hortbesitzer als unterirdische Wesen,
Schwarzalben (vgl. anord. Niflheimr, die
Totenwelt). Die Übertragung auf die
völlig menschlichen Gibichunge wurde mög-
lich dadurch, daß man den formelhaften
Ausdruck 'Nibelungehort' im Liede vom
Burgundenuntergang antraf (Akv. 26. 27,
NL 1741. 42, ps. c. 373), ohne daß die
eigentlichen, albischen Nibelunge in Seh-
weite waren: man schloß, daß der Name
die 1 e t z t e n Hortbesitzer, eben die Bur-
gunden, meine. Dieser Schritt fällt schon
vor die früheste Wanderung des Stoffs in
den Norden; seither vererbten sich die bei-
den Verwendungen des Namens, und in
einem aus ungleichen Quellen schöpfenden
Werke wie dem NL konnten sie wider-
spruchsvoll zusammenprallen. Mit der
Idee, Sigfrids Schwäger und die Hortalben
seien ursprünglich eines gewesen, die von
Sigfrid beraubten hätten ihn durch ihre
Schwester in ihre Gewalt gelockt, um ihm
das Gold wieder abzunehmen, udglm. ; damit
wird der seelische Aufbau der Brünhildsage
einfach vernichtet, die Heldin selbst zum
willenlosen Beutestück gemacht.
§ 2. Vom NL aus hat sich der Name
'Nibelungensage' aufgeschwungen zu einem
Sammelbegriff für einen ausgedehnten Sa-
genkomplex. Man rechnet dazu: I. die
Dichtung von Sigfrids Vorfahren (s. 'VqI-
sungar') , II. die Sagen von Jung Sig-
frid, III. die Brünhildsage, IV. die Bur-
gundensage. Diese Reihe als Ganzes hat
nur die isl. Vojsunga saga verwirklicht; in
der Ps. finden wir II — IV, aber nach un-
gleichen Quellen und nicht als fortlaufende
Geschichte; im NL III|'und IV (auf II nur
Rückblicke). I und II hingen ursprünglich
nur durch den Stammbaum, kein episches
NICER
;i5
Band zusammen: daß Sigfrid des Vaters
Schwert erbt und den Vater rächt, ist erst
nordische Dichtung. II wirkt in III nach,
sofern Sigfrid mit dem Horte (der Horn-
haut) und dem Ruhme seiner Jugendtaten
ausgestattet ist: ein festeres Band knüpfte
erst die spätere isl. Dichtung (s. 'Sigfrid'
A 3). Daß IV noch ganz unberührt von
III zu den Ags. gelangte, darf man aus dem
Wids. (s. u.) nicht folgern. Aber noch in
der alten eddischen Schicht sind III und
IV fast nur durch die Personen und den
Hort verbunden, sie können eines ohne das
andre schließen und anfangen; von einer.
'Verschmelzung' der Sigfriddichtung mit
der Burgundensage kann man erst reden,
nachdem diese letzte zur Gattenrache ge-
wandelt wurde (obd., 8. Jh.); das NL zeigt
III und IV in der Tat als Hälften einer
Fabel, die nun an Reichtum des Grund-
risses alle übrigen germanischen Helden-
sagen weit übertrifft. Den auf dem Golde
lastenden Fluch als durchgehendes Schick-
salsmotiv zu verwerten, haben unsere Dich-
ter nicht versucht; er gibt nur in Regins-
und Fäfnismäl, also innerhalb von II,
einen starken Klang her.
§ 3. Als Heimat dieser Sagen hat nach
Privatnamen und den Sagenquellen selbst
(s. bes. Rin, Frakkland in der Edda) das
niederrheinische Franken zu gelten. IV
wird nicht allzulange nach 453 entstanden
sein, die Walthersage übernimmt schon
das Paar Gunther-Hagen. Im übrigen ha-
ben wir diese term. ad quos: der Beow.
spielt auf I und II an, der Wids. kennt
Gifeca, Güdhere; die Bragistrophen setzen
I voraus und IV schon mit angehängter
Svanhildsage.
§ 4. Sigfrid wurde von Gotland bis
Grönland bekannt, für die sagenkundi-
gen Isländer war er der größte der Helden,
vor allem auch der meist besungene. In engli -
scher Dichtung und Namengebung hat er
so wenig Spuren hinterlassen, daß gewiß
nicht eddische Sigurdslieder um das Jahr
IOOO nach englischen Vorlagen entstehen
konnten (S. Bugge). Die folgenreiche Ein-
bürgerung der Sagen in Bayern-Österreich
fällt ins 8. Jh. Was die ungarischen Chro-
niken des 13.— 15. Jhs. aus der Burgunden-
sage vorbringen, stammt aus der mhd.
Epik; der eine der streitenden Etzelsöhne,
Aladarius, erinnert zwar an den rächenden
Hagensohn Aldrian in der nd. Sage, doch
eher geht er direkt auf den Ardaricus,
Aldaricus der gelehrten Tradition zurück.
Die Einflüsse der Nibelungensagen auf
irische Heldensage sind zweifelhaft; da die
betr. Züge dem nordischen Aste fremd
sind, wäre nicht an Vermittlung durch die
Wikinge zu denken. In den französischen
Heldenepen hat man ein Wirken unseres
Stoffkreises nicht nachweisen können.
S. die Artikel 'Burgundensage, Sigfrid,
Vojsungar'.
Lachmann Kritik d. Sage von den N.
1829. Müllenhoff bes. ZfdA. 10, 146 ff.
und 23, 113 ff. Heinzel Über die N.sage
1885. Zimmer ZfdA. 32, 290 ff. u. ö. (dazu
F. Jönsson Aarb. 1895, 276 ff. Golther
ZfvglLit. 12, 295 f. W indisch Täin bö
Ctialnge 438 f.) Golther Studien z. germ.
Sagengesch. 1888; Germ. 34, 265 ff. S. B u g g e
PBBeitr. 22, 116 ff. Paul t>s und NL 1900.
Hungerland Arkiv 20. H e u s 1 e r Lied
u. Epos 29 ff. 49 ff. B o e r Unters, über die
N.sage 1906 ff. (3 Bände). B 1 e y e r PBBeitr.
31 , 429 ff. Holz Der Sagenkreis der N. 1907
[2. Aufl. 1913]. Schütte Arkiv 24, 1 ff.
N e c k e 1 Beitr. z. Eddaforschung 1 29 ff. Brock-
s t e d t Das afranz. Siegfridlied 1908 (dazu
Stricker ZfdPh 41, 31 ff.) Voretzsch
ZfdA. 51, 39 ff. [Patzig Die Verbindung der
Sigfrids- und der Burgundensage i9x4-]
A. Heusler.
Nicer. § 1. Der alte Name des Flusses
Neckar ist in dieser Gestalt im Paneg.
Constantino 13, bei Ammianus Marcell.
28,2 und SidoniusApollinaris, Carm. 7, 324
belegt und aus dem Namen der Ni/puovcc,
Nictrenses und Suebi Nicretes für sehr frühe
Zeit erschließbar; s. Neckarsueben. Dem
steht eine Namenform Niger gegenüber bei
Vopiscus, Vita Probi 13, 7, Symmachus,
Oratio 2, 23. 24 und Ausonius, Moseila 423.
Ahd. Neckar, Neckar stimmt zu Nicer und
entspricht in jeder Beziehung den Erwar-
tungen; vor r trat Gemination ein wie in
Acker, wacker, und zum Wandel von i zu e
vergleiche man Wert(ach) aus lat. Virdo.
§ 2. Deutungsversuche liegen mehrere
vor. So vermutete J. Grimm Myth. 4
405, daß der Name Neckar unmittelbar
mit ags. nicor 'Wasseruntier' zusammen-
hänge. Doch geht dies auf germ. niquz-
zurück, und Nicer könnte höchstens eine
NIDHOGGR— NITHARD
andere Ableitung aus der Wz. idg. nigu =
germ. niq- 'waschen' darstellen. Dagegen
stellt 0 s t h o f f (in der Frankfurter Zei-
tung vom 24. Febr. 1903 1. Morgenbl.) Nicer
zu lat. niger 'schwarz'. Das c (k) für g
beruhe auf Umgestaltung im germanischen
Mund zu einer Zeit, in der dem Germani-
schen der mediale Verschlußlaut g fehlte,
ähnlich wie lat. Graecus zu got. Kreks werden
mußte. Doch ließe sich unter dieser Vor-
aussetzung auch die Grimmsche Etymo-
logie halten, sofern man nur statt von
germ. Nicer von kelt. Niger ausginge, zu-
mal eine Nebenform der idg. Wz. nigu- in
der Gestalt nig- auch im Keltischen nach-
gewiesen ist.
§ 3. Gegen einen echt germanischen oder
germ. lautverschobenen Namen spricht
jedenfalls die späte germanische Besiedlung
der Gegend. Auch sind im allgemeinen
gerade die Namen größerer Gewässer bei
Bevölkerungswechsel widerstandsfähiger,
und selbst unter den Zuflüssen des Neckar
zeigt sich überwiegend fremdes Sprachgut.
Aber auch der Osthoffschen Erklärung der
Lautverhältnisse scheint die Tatsache ent-
gegenzustehen, daß andere entlehnte Na-
men im südwestlichen Germanien nicht so
behandelt sind. Erhaltenes g zeigt — wenn
wir von Brege, Murg, Jagst absehen —
Pegnitz, ahd. Paginza und älter *Bagentia
oder *Bagantia, von der idg. Wz. bheg-
'laufen', zu der auch unser Bach gehört.
Vielleicht ist also germ. Nicer die Über-
setzung von kelt. Niger, für dessen
Erklärung dann aber eher die auch im
Germ, vertretene Wz. idg. nigu in Be-
tracht käme.
§ 4. Es bleibt aber noch ein Bedenken.
Inschriftlich (CIL. XIII 2633) ist über-
liefert cives Sueba Nicreti{s), und da in
diesem Nicretis die Ableitung ungerm. ist,
sollte man statt dessen Nigretis erwarten,
wenn Niger die kelt. Form des Flußnamens
war. Es ist daher immerhin auch mit der
Möglichkeit zu rechnen, daß das über-
lieferte (fluvius) Niger nichts ist als eine
etymologisierende Umgestaltung von ech-
tem Nicer. Für ein kelt. Nicer spräche
auch ein Neckar, Zufluß der Thur im Kan-
ton St. Gallen; doch könnte hier auch
Übertragung des Namens vorliegen. Bei
einem kelt. Nicer, falls dies doch zu Recht
bestehen sollte, dürfte an Verwandtschaft
mit lett. nikns 'heftig, böse', naiks 'schnell,
gewandt', lit. ap-nikti 'anfallen' gedacht
werden. R. Much.
Ni(ttlQggr, ein Drache, der nach der
eddischen Dichtung an der Wurzel der
Weltesche Yggdrasil nagt und dem das
Eichhörnchen Ratatoskr Kunde von dem
bringt, was der Adler im Gezweig der Esche
spricht (Grim. 32 — 35). Nach der Vojuspä
(v. 39) nährt er sich vom Fleische toter
Männer, aber nach Erneuerung der Welt
versinkt er für immer (Vsp. 66). E. Mogk.
Niello. In Mustern auf weißem Silber
vertieft eingelegtes schwärzliches Schwefel -
silber. Für germanische Schmuckgegen-
stände sowohl in Skandinavien wie bei den
Franken im 7. bis 9. Jh. besonders ver-
breitet. (Heute noch in Rußland unter
dem Namen Tula viel hergestellt.) A. Haupt.
Niflheimr (§ 1) ist nach der eddischen
Mythologie die unterste aller Welten, das
Reich der Hei, zu dem zuletzt die Toten
kommen (Vm. 43) ; es deckt sich mit
Niflhel, wohin Ödinn reitet, um von der
toten Völve über Baldrs Geschick zu er-
fahren (Baldrs dr. 2). Die Vorstellung, die
aus dem Worte spricht, daß dichter Nebel
die Unterwelt einhülle, findet sich auch
sonst im Volksglauben (vgl. Hei).
§ 2. In Zusammenhang mit der Welt-
schöpfung ist Niflheimr von Snorri ge-
bracht. Nach ihm bestand er bereits vor
Schöpfung der Erde. In dieser Nebelwelt
lag der Brunnen Hvergelmir (s. d.). Von
Niflheim gehen auch die Elivägar aus,
Flüsse, die Eismassen mit sich führen, die
dann den Stoff zur Erde geben (s. W e 1 1 -
Schöpfung). E. Mogk.
Nithard (§ 1), Sohn Angilberts, des
Dichters und Vertrauten Karls d. Gr.
aus dessen Verhältnis zu Karls Tochter
Bertha, spielte als Staatsmann und Krieger
in den Bruderkämpfen, die dem Tode
Ludwigs d. Fr. folgten, auf seiten seines
Vetters Karl des Kahlen eine nicht unbe-
deutende Rolle, hat dann noch ganz kurze
Zeit als Laienabt dem Kloster S. Riquier
vorgestanden, aber bald, wahrscheinlich
am 14. Juni 844, seinen Tod auf dem
Schlachtfelde gefunden, wohl im Kampfe
am Flusse Agout gegen den jüngeren
NIXEN
3i7
Pippin (denn man kann doch fragen, ob
in den Annalen von S. Bertin zu 844 die
Nennung des vorhergehenden Abtes Rich-
bodo von S. Riquier, der da ebenfalls als
Sohn einer Tochter Karls d. Gr. bezeichnet
wird, nicht nur auf einer leicht begreif-
lichen Verwechselung beruht, wenn auch
die beiden gleichzeitig gefallen sein können).
§ 2. Im Auftrage Karls d. K. hat N.
mitten zwischen den Kämpfen das Schwert
mit der Feder vertauscht, um die bedeut-
samen Ereignisse der Nachwelt aufzu-
bewahren und Karls Recht darzutun. So
entstanden in mehreren Absätzen seine
Vier Bücher Geschichten, die zunächst in
einem einleitenden Überblick vom Tode
Karls d. Gr. an treffsicher diejenigen
Momente der Regierung Ludwigs d. Fr.
schildern, welche zum Verständnis der
folgenden Wirren wesentlich sind. Diese
sind dann bis in den März 843, wo sie un-
vermittelt abbrechen, dargestellt, eine Ge-
schichtschreibung aus dem Feldlager !
§ 3. Ruhige Ausgereiftheit und über
den Dingen stehende Objektivität sind da
schlechterdings nicht zu verlangen. Ob-
wohl N. sicherlich ein hochgebildeter Mann
war, fehlt seiner Sprache Korrektheit und
Eleganz; die letzte Hand hat er an sein
Werk wohl nicht mehr anlegen können,
woraus sich vielleicht auch einige Lücken
in unserer einzigen handschriftlichen Über-
lieferung erklären. Die Parteinahme für
Karl d. K. ist offenkundig, wenn sich auch
N. selbst ihm gegenüber die Eigenheit
seines Urteils durchaus bewahrt. Aber
dieser in der Sache liegenden Begrenztheit
seines Werkes stehen hohe, einzigartige
Vorzüge gegenüber. Die Hauptforderung
an einen guten Historiker, daß er aus dem
Grunde kenne, was er darstellt, erfüllt N.
wie nur ganz wenige Geschichtschreiber
des Mittelalters. Als kriegs- und staats-
kundiger, mit beiden Füßen in der Welt-
lichkeit stehender und darum von der
geistlichen Anschauungsweise der übrigen
unangekränkelter Laie nimmt er in der
Karolingerzeit fast eine Sonderstellung ein;
höchstens den Aquitanier Ademar (s. unter
"Astronom') könnte man in weiterem Ab-
stände nach ihm nennen, im gewissen
Sinne ja auch Einhard, der indes eine viel
gelehrtere Bildung genossen hat und geist-
lichem Wesen näher stand. In den Gang
der kriegerischen Operationen und diplo-
matischen Verhandlungen gewährt uns
keiner so tiefe, wahre und lebensvolle Ein-
blicke wie N. Ein Geistlicher hätte uns
auch kaum die berühmten Straßburger
Eide vom 14. Febr. 842 (III 5) in der alt-
französischen und althochdeutschen Na-
tionalsprache aufbewahrt. Die ernste,
kernige, grundehrliche Art des Mannes er-
höht noch den Wert und Reiz seiner Schrift.
Historiarum libri IV: MG. SS. rer. Germ. ed.
3, 1907. Übersetzung: Geschichtschreiber
d. d. Vorzeit 5 20, 191 2. Vgl. Watt enb ach
DGQ. 17, 233 fr. Manitius Gesch. d. lat.
Lit. d. MA. I 657 fF. Meyer v. Knonau
Über N.'s vier Bücher Geschichten 1 866. Ernst
Müller Neues Arch. 34, 683 ff., der eine
Ende des 10. Jh. im Kloster S. Medardus zu
Soissons zu III, 2 vorgenommene Interpolation
nachzuweisen sucht; dagegen: H. Prümm
Spracht. Untersuchungen zu N't //ist. libr.
IV Greifsw. Diss. 1910. K. Hampe.
Nixen (§ 1) ist die allgemeine, allen
germanischen Stämmen eigne Bezeichnung
der Wassergeister, die bald als Eiben, bald
als Dämonen, bald in Tier-, bald in Men-
schengestalt, bald als männliche, bald als
weibliche Wesen begegnen. Schon ahd.
findet sich nichus (m.) neben nichessa (f.),
jenes glossiert crocodillus, dieses lympha
(Graff II 1018), doch bezeichnet hier nichus
wie die niceras im Beowrulf und das nord.
nykr wirkliche Seetiere (vgl. ZfdPhil. III
388; IV 197), die Veranlassung zu den
mythischen Wasserdämonen in Tiergestalt,
die Meere und größere Binnenseen bergen,
gegeben haben. Denn als mythisches
WTesen muß der nykr aufgefaßt werden,
wenn von seinem Gestaltenwechsel die Rede
ist (SnE. II 122) und wenn die niceras für
die dämonischen oreneas stehen. In Eng-
land kennt man nochheute, wie in Deutsch-
land den Nix, den nik, in Dänemark und
Norwegen den näk, in Schweden den näck.
Etymologisch pflegt man das Wort zu
aind. nij-, griech. vi'Ceiv zu stellen.
§ 2. Die Nixen oder Wassergeister be-
gegnen unter mancherlei Namen. Die
männlichen im Norden als marmennill,
hafsman, strömkarl, fossegrim, die weib-
lichen als wazzerholde, merminne, merwun-
der, merwip, haffrü, ha/gvgr, margygr. So-
weit man sie verfolgen kann, hat sich die
3i8
NJORDR
Phantasie mit ihnen beschäftigt und ihnen
zahlreiche Mythen angedichtet. Vor den
Gebeten und Kreuzen der christlichen
Missionen wichen sie zurück (Vita St. Galli
Mon. Germ. II 7; 9); wer den Segen des
Priesters hat, ist vor ihnen sicher (Grimm,
Myth.4 I 412). Namentlich häufig wird
ihre prophetische Gabe hervorgehoben. So
prophezeite eines der gefangenen Marmennil
König HJQrleif sein Geschick (Halfs Saga
K. 7), so das merwip Sigelint im Nibe-
lungenliede Hagen den Untergang der Bur-
gunden (1539 ff.), so die Nixe in Vogel-
gestalt der Kudrun die baldige Rettung
(Kudr. 1 167 ff.). Wie andere elfische Wesen
haben auch die Nixen die Proteusnatur
und berühren sich, wie dieser Vogel und
die merwip des Nibelungenliedes, mit den
Schwanenjungfrauen. Auch in Hechts-
gestalt und als Besitzer großer Reichtümer
trifft man den Nix, so Andvari, der im
Andvarafors hauste und über den Schatz-
ring den Fluch aussprach (Reginsm.). Der
männliche Nix ist meist grausam wie die
nordische Rän (s. d.) und zieht den Men-
schen in seinem Netze in die Tiefe. Noch
bis heute hat sich der Volksglaube erhalten,
daß der Nix, gegen den man sich schon in
frühchristlicher Zeit durch christlichen
Segen feite, zu bestimmten Zeiten sein
Opfer fordere.
§ 3. Die Mythen vom Nix haben sich
bis in die Gegenwart gerettet. Am Meer
und an größeren Seen erscheint er be-
sonders in Roß- oder Stiergestalt. In
Menschengestalt ist er klein, langbärtig,
alt, mit grünem Haar und grünen Zähnen.
Der weibliche Nix dagegen zeichnet sich
durch seine Schönheit aus, hat oft den
Fischschwanz, liebt Musik, Gesang und
Tanz und lockt durch sein Lied die Jüng-
linge in die Tiefe. E. Mogk.
Njqr&r. § 1. Den männlichen N., dessen
Name ganz der Nerthus des Tacitus ent-
spricht, kennen wir nur aus isländischen
Quellen. Den Übergang der weiblichen
Gestalt in die männliche erklärt A. Kock
aus dem Absterben der fem. u- Stämme;
man habe, da der Name der Nerthus der
Form nach männlich war, diese als Mann
aufgefaßt (ZfdPhil. 28, 289 ff.). Wann dies
geschehen ist und ob der Wandel mit einer
Einwanderung zusammenhängt, läßt sich
nicht erweisen. Ja es steht nicht einmal
die Einwanderung fest und ob die feminine
Form des Tacitus das ursprüngliche ist.
Tatsache ist, daß der NJQrdkult in Skan-
dinavien einst sehr verbreitet gewesen ist,
wie aus den zahlreichen Ortsnamen in
Schweden (Lundgren, Spräkl. Intyg om
hedn. Gudatro i Sverge S. 73 ff.), Norwegen
(Rygh, Minder om Gud og deres Dyrkelse
i norske Stedsnavne; ders. Norske Gaarde-
nave I342; II 229; III 106; V 22; XI 181 ff.;
XIV 90, 125, 354 u. oft.) und Dänemark
(Nielsen, Bidr. til Fortolkn. af danske
Stednavne S. 265 f.) hervorgeht, und daß
sich diese Kultstätten, die als -heimr, -hof,
-ey, -vik, -holl, -wi, -Igg, -vin begegnen,
fast durchweg am Meere befinden. Eine
besondere Kultstätte scheint die große
Insel Tysnesö vor dem Hardangerfjord, die
einst NjardarlQg hieß, gewesen zu sein; hier
zeugen Ortsnamen für einen heiligen See,
einen heiligen Hain, wie man ihn bei dem
Nerthusheiligtum des Tacitus findet, und
die Verbindung des Tyrkultes, der aus dem
Tysnes spricht, mit dem NJQrdkult legt die
Verehrung einer weiblichen Gottheit nahe.
§ 2. Nach den isländischen Quellen ge-
hört NjQrdr zu dem Geschlechte der Vanen
(s. d.) und ist mit seinen beiden Kindern,
Frey und Freyja, die aus Geschwisterehe
entsprossen sind, den Äsen vergeiselt wor-
den Vafpr. 38/9; Lok. 34/36). Als Vane
war auch er Gott der Fruchtbarkeit, und
man trank seine Minne, um ein fruchtbares
Jahr und Frieden zu erlangen (Heimskr.
I 187). So war NjQrdr in den fruchtbaren
Gefilden Skandinaviens zum Gotte des
Reichtums geworden. Als solchen kennt
ihn Egill und läßt seinen Freund Arinbjörn
von ihm und Freyja seinen Reichtum haben
(Arinbjarnardr. 16). Er spendet Reichtum,
da er selbst reich war; reich wie NjQrdr
war eine sprichwörtliche Redensart ge-
worden (Vatzd. S. 80).
§ 3. Am norwegischen Gestade, wo das
Meer dem Bewohner Reichtum zuführte,
war N. dann wTeiter zum Gott des Meeres
geworden, der dem Schiffer günstigen oder
ungünstigen Wind zuführt, dem Fischer
aber reichen Fischfang. Deshalb soll man
ihn anrufen, wenn man sich auf Meer-
fahrten oder zum Fischfang begibt (SnE.
Kap. 23). Hier am Meer hat er auch zu
NOBISHAUS— NORDGERMANEN
319
Nöatön, d. h. Schiffsstätte, seinen Wohn-
sitz (Grim. 16). Von Norwegen kam sein
Kult auch nach Island, wo nach den
UlfljötslQg der Richter auf dem Opferringe
einen Eid auf Frey, Njcjrd und den all-
mächtigen Äsen ablegen mußte (Fiat. I
249), doch scheint er hier zeitig verblaßt
zu sein.
§ 4. Am norwegischen Gestade entstand
auch der Mythus von Njo.ro* und der Riesen-
tochter Skaö*i. Die eddische Dichtung
kennt die SkacH als Genossin der Äsen.
Nur die Fragmente eines Gedichtes, die
die SnE. (I 36) überliefert, sprechen von
einer unglücklichen Ehe zwischen Njc-rö*
und Skao*i, wonach jener das Leben auf
den Bergen, diese den Aufenthalt an der
See verwünscht. Die SnE. allein weiß, wie
diese Ehe zustande gekommen ist. In
märchenhafter Weise erzählt sie, wie Skao*i
nach Ermordung ihres Vaters Pjazi von
den Äsen Vaterbuße verlangt habe. Dazu
habe u. a. auch gehört, daß sie sich unter
den Äsen einen Mann wähle, allein sie
dürfe nur von allen die Füße sehen. Da
habe sie NJQrd gekürt, und so sei sie zu
den Äsen gekommen (SnE. I 212 ff.). Aber
sie habe auch ferner auf Prymheim, dem
felsigen Wohnsitz ihres Vaters, wohnen
wollen, und so sei man zu dem Vergleich
gekommen, daß sie gemeinsam mit Njord
abwechselnd neun Nächte in Prymheim
und drei in Nöatün wohne (vgl. auch
Ska9i).
M. 0 1 s e n Det gamle norske Önavn Njar^arlog.
Christ. 1903. E. Mogk.
Nobishaus. Der altrömische Volksglaube,
daß verstorbene Kinder, die das Leben
noch nicht gekostet, sich weinend am Ein-
gang der Unterwelt aufhielten (Verg. Aen.
6, 426 ff.), war von den Kirchenvätern auf-
genommen und auf ungetaufte Kinder
übertragen worden. So enttand sein be-
sonderer Raum für diese, der limbus
puerorum oder infantum, der bald als
ewiger, zwischen Himmel und Hölle stehen-
der, bald als Übergangsort aufgefaßt wurde,
wo die Toten bis zum Tage des Gerichts
harren mußten. Diesen Raum verlegte man
bald zwischen Hölle und Fegefeuer („Vor-
hölle"), bald zwischen Fegefeuer und Him-
mel („Vorhimmel"). Im Dogma hat dieser
Aufenthaltsort der Toten ebensowenig: wie
der limbus patrum Aufnahme gefunden,
dagegen lebt er im Volksglauben fort
und hat sich hier weiter entwickelt. Dafür
begegnet seit dem 16. Jh. in Oberdeutsch-
land der Name Obis- oder Nobishaus, in
Niederdeutschland Nobiskrug. Der erste
Teil des Wortes ist wahrscheinlich aus dem
ital. abisso, nabisso (aus in abisso „in der
Hölle") zu erklären. In der Schweiz und
Tirol lebt dies Nobishaus als Aufenthalts-
ort ungetaufter Kinder fort, während der
nd. Naberskröch, Nobiskrug das Wirts-
haus ist, wo die Toten zechen und Karte
spielen, weshalb auch der Name auf ver-
schiedene Orte (nam. Gasthäuser) über-
tragen ist. Da ältere Zeugnisse für das Wort
fehlen, scheinen es deutsche Landsknechte
erst im 16. Jh. aus Italien mitgebracht
und in ihrer Weise in Niederdeutschland
umgebildet zu haben.
L. Laistner Germ. 28, 65 fr., 176 fr.
M. Moc Sprogl. og bist. Afhandlingar viede
S. Bugges Minde S. 245 ff. E. Mogk.
No<xi3T^ptov. 'Stadt' in derGerm. magna
des Ptolemaeus, nicht weit von der Moldau,
die er für den Oberlauf der Elbe nimmt,
eingetragen. Der sicher ungerm. Name ist
von Interesse, weil er sich so gut wie ganz
deckt mit Numistro, Nofiiaxpcuv in Lukanien,
das wrohl illyrischer Herkunft ist.
R. Muck.
Nordgermanen. § 1. Skandinavien ge-
hört in seinen südlichen Teilen zu dem
Gebiet, das wir als germ. Urheimat an-
sprechen dürfen. Für das Alter seiner
germ. Besiedlung, die jedenfalls bis in die
neolithische Periode, d. i. Jahrtausende vor
Beginn unserer Zeitrechnung zurückreicht,
spricht das Zeugnis der Funde. Ihre Da-
tierung auf das 4. oder 3. Jh. v. Chr. bei
Bremer Ethn. 56. 84 (790. 818) kam als
mit feststehenden archäologischen Tat-
sachen unvereinbar niemals ernstlich in
Betracht. Aufzugeben ist aber auch die
Hypothese von der skandinavischen Ur-
heimat der gesamten Germanen oder gar
der Indogermanen überhaupt. Vgl. Ger-
manen § 9. 10.
§ 2. Die ältesten literarischen Denk-
mäler des Germanischen lassen deutlich
eine Gruppe von Dialekten erkennen, die
sich vom Westgermanischen sowohl als
auch vom Gotischen abhebt. Für diese
320
NORDGERMANEN
sprachliche Sonderentwicklung des Nor-
dens ist ohne Zweifel durch die geographi-
schen Verhältnisse der Grund gelegt, und
ihre Anfänge mögen sehr weit zurück-
reichen. Schärfere Sprachgrenzen haben
sich aber wohl erst in der Völkerwande-
rungszeit gebildet, und zwar durch den
Ausfall von Mittelgliedern, indem die ältere
Bevölkerung Jütlands nach Britannien aus-
wanderte und die Heruler von den däni-
schen Inseln abzogen. Zugleich machte
sich das Vordringen der Slaven auf dem
entvölkerten Südufer der Ostsee bemerk-
bar, durch das der früher sehr lebhafte
Kultur- und Sprachaustausch zwischen
Nord- und Südgermanen auf lange Zeit
hinaus stark unterbunden und eigentlich
so gut wie ganz auf den Grenzverkehr
zwischen den nordalbingischen Sachsen und
den Dänen beschränkt wurde.
§ 3. Gerade mit dem östlichen Deutsch-
land hatte aber der Norden in besonders
inniger Beziehung gestanden. K o s s i n n a
[Die Herkunft der Germanen 2) glaubt sogar
aus archäologischen Tatsachen den süd-
skandinavischen Ursprung der gesamten
Ostgermanen erschließen zu dürfen, mit
dem er übrigens schon IF. 7, 276 ff. ge-
rechnet hat. Sie treten nach seiner An-
nahme um 700 v. Chr. in der Gegend der
Weichselmündung zuerst auf, um sich dann
weiter in Ostdeutschland auszubreiten.'
§ 4. Sicher steht das Gotische, die einzige
ostgerm. Sprache, die wir genauer kennen,
mit dem Nordischen in so naher Beziehung,
daß es sich erst spät — etwa um Beginn
unserer Zeitrechnung — von diesem los-
gelöst haben kann. Auch die Identität
des Namens der Goten, got. Gutans, mit
dem der Gutar auf Gotland spricht für diese
Herkunft. Ebenso stammen die Burgun-
der aus Bornholm, und von westlicheren
Stämmen sind vermutlich die Langobarden
nordischer Herkunft.
§ 5. Aber die Gleichnamigkeit der Xa-
poüosc, Xapi>6ec in Jütland und der Hqrdar
am Hardangerfjord sowie der Rugii, Ulme-
rugian der Weichsel und der Rygir, Holmry-
gir am Boknf jord erklärt sich umgekehrt aus
Wanderungen südgerm. Stämme nach Nor-
den, wobei die der Rugier mit ihrer teil-
weisen Vertreibung durch die Goten zu-
sammenhängt: s. Haruden und Rugier.
Die Wanderung einer Herulerabteilung
von der Donau nach Skandinavien zu den
Gauten ist mehr als eine Rückwanderung,
denn sie führt über deren ursprüngliche
Sitze weiter nach Norden hinaus: s.
Heruler.
§ 6. Abwanderungen aus Ostdeutsch-
land nach dem Norden, zumal Norwegen,
während der Völkerwanderungszeit glaubt
Salin {Altgermanische Tier Ornamentik
143) aus archäologischen Gründen anneh-
men zu dürfen. Zur Stütze dieser Ansicht
ließe sich anführen, daß wir nicht wissen,
wo die germanischen Stämme des Ostsee-
ufers zwischen den Rugiern und den Sach-
sen hingeraten sind. Doch würde sich eine
so späte Übersiedlung in der Sprache des
besetzten Landes dauernd bemerkbar
machen, es sei denn, daß sie nicht in ge-
schlossenen Massen erfolgte und sich über
ein weites, schon bevölkertes Gebiet ver-
teilte.
§ 7. Über die nordgermanischen Völker-
stämme fließen die Nachrichten zunächst
recht spärlich. Plinius NH. 4, 96 spricht
von den Hilleviones (s. dies), die den be-
kannten Teil von Scadinavia in 500 Gauen
bewohnten, was auf einen Gruppennamen
hinweist. Tacitus, der auch schon vom
nordischen Pelzhandel Kunde hatte, nennt
als erster die Sviones, Schweden, und nur
diese allein von allen Nordgermanen,
woraus schon auf ihre größere Bedeutung
geschlossen werden kann.
§ 8. Eine größere Anzahl von Namen
zeichnet Ptolemaeus II II, 16 auf der Insel
2xavoia ein: im Westen Xouosivoi', im
Osten <l>auovai und Oipaiaot, im Norden
(ungermanische) <l)ivvoi, im Süden TotVcai
und Aauxio)V£c, in der Mitte Aeu&voi. Da-
von sind die XatSsivot sicher die nachmali-
gen norwegischen Heiffnir, Heinir, die
Loütoci — was für Tauiai oder TauTCu ver-
schrieben ist — die Gautar. Alles andere ist
nicht sicher bestimmbar. Oipaiooi erinnert
an später genannte Finnaithae, woraus es
aber nur durch sehr starke Verderbnis ent-
standen sein könnte. Über die Aauxuovs?
s. Dänen § 2, über Asuuivoi s. Lemovii.
Prokop, Bell. Goth. 2, 15, hat von 13
mannstarken, unter Königen stehenden
Volksstämmen auf der Insel Thule erfahren,
nennt aber davon außer den als ein fremdes
NORDISCHE BAUKUNST
321
Element gekennzeichneten Sxptfh'cpivot nur
die TauToi mit Namen.
§ 9. Alle älteren Berichte werden an
Ausführlichkeit bei weitem übertroffen
durch die Angaben eines an Theoderiks Hof
weilenden norwegischen Königs Rodvulf
über die Völkerschaften auf der Insel
Scandza. Sie sind von Cassiodor aufge-
zeichnet und bei Jordanes Get. 3 erhalten —
leider in sehr verderbter Gestalt. Ein guter
Teil der Namen des Verzeichnisses läßt
sich aber mit Sicherheit solchen der ander-
weitigen und zumal der jüngeren Über-
lieferung gleichsetzen. So sind die Suehans
{d. i. got. *Swaians) ohne Zweifel die Sviones
des Tacitus, die nachmaligen Sviar, Svear;
auch die Gauti und Dani sind genannt. In
den Theustes erkennt man die Bewohner
der ostschwedischen Uferlandschaft Tjust.
Die Finnaithae sind die Finnedi des Adam
v. Bremen und gehören nach Finved,
aisl. Finneidr. Die Fervi(r) werden wohl
nach Fjäre, einer Landschaft in Halland,
zu versetzen sein; an den Namen Halland
selbst ist vielleicht Hallin anzuknüpfen.
In (Eva)greotingis steckt mit oder ohne ein
Bestimmungswort ein Volksname, der mit
dem der gotischen Greutungi identisch ist
(s. Ostgoten § 1. 11). Die Ostrogothae sind
ohne Zweifel die Östergötar, die Raumaricii
und Ragnaricii Bewohner von Raumariki
und Ränriki im südlichen Norwegen und
in dem jetzt schwedischen Bohuslän. In
Suet(h)idi steckt wohl ein verlorener Volks-
name, den wir nur noch aus einer englischen
Namenliste (bei K e m b 1 e Translation of
Beowulf, Preface VIII) kennen, die zwi-
schen Gothus, Jutus und Dacus, Wandalus
einen Suethedus aufführt. Die Grannii,
Granu sind die südnorwegischen Grenir.
Agandzae ist mit den späteren Egdir in der
Landschaft Agdir an der Südecke Nor-
wegens zusammenzubringen. In Taetel
verbirgt sich vielleicht der Name der nach-
maligen Pilir in ßelamgrk, Telemarken; die
Rugi sind die Rygir am Boknfjord und die
Arochi (für Arothi, Harothi) deren Nord-
nachbarn, die Hqrdar. Alle übrigen ver-
suchten Kombinationen sind sehr unsicher.
Jedenfalls zeigt uns das Völkerverzeich-
nis Rodvulfs, daß im 5. Jh. die Nordger-
manen in eine große Anzahl kleiner Stämme
und Reiche gespalten waren.
Hoop s, Reallexikon. III.
§ 10. In der Folgezeit kommt es zu einem
mächtigen Aufschwung zweier Stämme, der
Dänen und Schweden, unter deren Herr-
schaft sich alle Nordgermanen außerhalb
Norwegens aufteilen, und zuletzt zu staat-
lichem Zusammenschluß auch der norwegi-
schen Völkerschaften. Die sprachliche und
kulturelle Entwicklung geht dabei mit der
politischen Hand in Hand. Das Westnor-
dische (in Norwegen und seinen Kolonien)
trennt sich vom Ostnordischen und auf dem
Boden des letzteren, wo zunächst das
Gutnische auf Gotland eine Sonderstellung
hatte, kommt allmählich, durch die politi-
sche Zweiteilung gefördert und in seiner
jeweiligen Begrenzung von dieser abhängig,
ein selbständiges Dänisch und Schwedisch
auf. S. weiter unter Dänen, Norweger,
Schweden sowie unter Wikinger.
Außer der Lit. bei Bremer Ethn. 93. 96
(827. 830) v. Grienberger Die nord. Völker
bei Jordanes ZfdA. 45, 128 ff. R. Much.
Nordische Baukunst. A. Die h e i d -
nischeZeit. § 1. Bis umsj. IOOO scheint
die Bauwirksamkeit der nordgerm. Völker
sich nur in zweifacher Weise entfaltet zu
haben : als kyklopischer Stein bau ohne
Bindemittel oder als Holzbau. Die
kyklopischen Mauern (s. d.) breiten sich
über Island, Norwegen und Schweden, sowie
über Finnland und die westlichen Inseln
aus; auch die sog. Troiaburgen (s. d.)
kommen in Schweden, Norwegen, Däne-
mark und Finnland vor. In Island wurden
Tempel aus Schichten von Torf und Stein
gebaut. Dagegen scheint der Gebrauch
des Mörtels erst mit dem Christentum
durch die kirchenbauenden Geistlichen,
die den missionierenden Königen folgten,
in Norwegen eingedrungen zu sein. Denn
die Nachricht in Heimskringla c. 72 (Ha-
ralds saga härfagra) von einem mit Mörtel
gefütterten Grabhügel im nördl. Nor-
wegen bezeugt nur, daß der Mörtel zur
Zeit des Verfassers bekannt war. Einzelne
Hütten aus ohne Bindemittel zusammen-
gefügten Steinen auf den Bergplateaus
Norwegens scheinen aus vorchristlicher
Zeit herzurühren. Sonst war das Holz das
einzige Baumaterial. Von Holzgebäuden
der heidnischen Zeit ist aber (wenn man die
Wikingerschiffe im Museum der norw. Uni-
versität ausnimmt) nichts geblieben. Daß
Tafel 23.
i. Domkirche zu Hamar (Norwegen).
2. Domkirche zu Viborg.
Nordische Baukunst.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg
NORDISCHE BAUKUNST
323
die Nordwand der Stabkirche zu Urnes mit
ihrer irischen Ornamentik Rest eines Götter-
tempels sei, muß nach den neuesten For-
schungen als unzutreffend betrachtet wer-
den (s. Göttertempel). Es ist indessen
erwiesen, daß für die heizbaren Wohn-
räume der Königshöfe und der Privat-
häuser der Blockverband, für Nebenge-
bäude (Scheunen, Speicher, Boothäuser
usw.) sowie wahrscheinlich für die Tempel
(s. Göttertempel) die Fachwerkkonstruk-
tion angewandt wurde.
B. Die christliche Zeit. I.Nor-
wegen. § 2. Die drei von dem ersten
christlichen König Norwegens, Hakon d.
Guten, gegen die Mitte des 10. Jhs. er-
richteten Holzkirchen auf Möre wurden
bald von den Heiden verbrannt. Sicher
waren auch die von den missionierenden
Königen, den beiden Olaf, gebauten Kirchen
Holzkirchen und zwar Stabkirchen (s. d.)
§3. Olaf Tryggvason (995 bis.
1000) baute Kirchen auf Mostr und Selje,
schwerlich aber die jetzt dort existierenden
Steinkirchen, die fast um ein Jahrhundert
jünger sein dürften. In seiner neugegrün-
deten Hauptstadt Nidaros (Drontheim)
baute er seinen Königshof am Skipakrok
mit einer hölzernen Clemenskirche, sowie
Hauptkirchen (Fylkeskirchen) in den be-
kehrten Fylken.
§ 4. Sein Nachfolger, Olaf der
Heilige (1015 — 30), erneuerte die Cle-
menskirche und die ganze abgebrannte
Stadt, baute eine Marienkirche in Borg
(Sarpsborg) und Fylkeskirchen in den
unter ihm bekehrten Fylken — ohne
Zweifel lauter Stabkirchen.
§ 5. Sein Sohn, Magnus d. Gute
(1035 — 1047), hat eine Holzkapelle über
dem Grabe seines Vaters erbaut, da, wo
sich jetzt das prachtvolle Achteck des
Drontheimer Doms (s. d.) erhebt. Auch
baute er einen neuen Königshof bei Saurhlid
mit einer steinernen (?) Olafskirche, deren
Sockel (wenn zu dem ursprüngl. Bau ge-
hörend?) unter dem Rathause zu Dront-
heim gefunden worden ist. In dem neuen
Königshof errichtete er sogar eine steinerne
Halle, die aber von seinem Nachfolger,
Haraldr Hardrädi (1047 — 1066),
in eine Kirche, die Gregoriuskirche, umge-
wandelt wurde.
§ 6. Auch Harald baute einen neuen
Königshof in der Nähe der jetzigen Dom-
kirche und eine steinerne Marienkirche als
Schloßkapelle, die aber um 1 178 abge-
brochen und versetzt wurde, damit sie den
Augustinern im Kloster Elgesetr als Kirche
diene. Er legte im südl. Norwegen die
Stadt Oslo an, und auch dort erhob sich
eine steinerne einschiffige Marienkirche im
Königshof.
§ 7. Sein Sohn, Olaf Kyrre (1066
bis 1093), nat die größten Verdienste um
die Baukunst Norwegens, wie auch um
die kirchlichen Verhältnisse des Landes.
Er errichtete die festen Bischofssitze und
mußte also auch für Bischofskirchen sorgen.
So entstand der erste Bau der Domkirche
zu Drontheim (s. d.), für FrostuthingslQg
bestimmt und bald als Grabkirche St.
Olafs das Nationalheiligtum des Landes,
die große Christkirche zu Bergen und die
Albanuskirche zu Selje, das zuerst zur
Residenz des Bischofs in GulathingslQg
ausersehen war, bald aber wurde die Resi-
denz wegen der Anordnung Gregors VII.,
daß die Bischöfe in den Städten residieren
sollten, nach Bergen verlegt. Olaf war ein eif-
riger Kirchengründer, und die vielen
Kirchen, die die Legende seinem Vorgänger,
St. Olaf zuschreibt, gehören eher diesem
späteren Olaf an. Insbesondere ist er wohl
der König, unter dem der Bau dreischif-
figer Basiliken in Norwegen allgemeiner
wurde. So war die eben erwähnte Albanus-
kirche, die noch als Ruine sichtbar ist,
ursprünglich dreischiffig, wahrscheinlich
ebenfalls die Christkirche zu Bergen. Im
östlichen Norwegen sind noch drei Basi-
liken in Benutzung, die alle ursprünglich
nach demselben Plan gebaut waren und
wohl auf Olaf Kyrre zurückzuführen sind:
die Basiliken zu Aker bei Christiania mit
drei, zu Gran in Hadeland und zu Rings-
aker in Hedemarken mit nur zwei
Pfeilerpaaren im Schiffe. Den beiden
letzteren hat man später Querhäuser an-
gefügt. Sie sind alle anglonormannischen
Stils, mit Rundpfeilern und flachgedrückten
Würfelkapitälen, ursprünglich mit Apsiden.
Jetzt können wir lokale Stileigentümlich-
keiten unterscheiden. Wie die apsidi-
alen Kirchen im allgemeinen den von den
Nachbarländern beeinflußten östlichen Tei-
324
NORDISCHE BAUKUNST
len des Landes, die rechtlinig abgeschlos-
senen den von dem angelsächs. England
beeinflußten westlichen Landesteilen ange-
hören, so sind die Türme der westlichen
Basiliken gewöhnlich der Westseite der
Kirche vorangesetzt, während sie in den
östlichen Teilen des Landes über die
Vierung gestellt sind — alle mächtige, vier-
seitige anglonormannische Türme. Die
Seitenschiffe der Basiliken zu Gran und
Ringsaker sind mit Halbtonnengewölben
versehen (normannischer Einfluß). Im
ganzen sind diese Kirchen alleyon der eng-
lischen und normannischen Baukunst be-
einflußt, während die hölzernen sog. Stab-
kirchen (s. d.) einen einheimischen, natio-
nal-norwegischen Charakter zeigen. Die
dreischiffigen Stabkirchen fangen wohl
auch um diese Zeit an sich zu entwickeln,
so die Stabkirche zu Urnes in Sogn.
§ 8. Die beiden Enkel Olafs, S i g u r d r
Jörsalafari (Jerusalemsfahrer, 1 103
bis 1 130) und EysteinMagnusson
(1103 — 22), haben die eifrige Bautätig-
keit ihres Großvaters in würdiger Weise
fortgesetzt. Eystein hat sich besonders
der praktischen Seite des Bauwesens zu-
gewandt, indem er als Gründer der Her-
bergen für Fischer und Bergwande-
rer, der großen Boothäuser und Hafen -
anlagen auftritt. Indessen war er auch
als Gründer von Kirchen (der hölzernen
Apostelkirche in Bergen, der mit Holz-
schnitzereien reich ausgestatteten Nicolaus-
kirche in Drontheim), von Königshöfen (in
Bergen) und Klöstern (Munkeliv in Bergen)
wirksam, wie er auch den Weiterbau der
großen Christuskirche zu Bergen wesent-
lich förderte (s. Art. Klöster u. Königs-
hof). Sigurd hatte sich durch seinen
Kreuzzug und die damit verknüpften Ge-
lübde der Kirche verpflichtet, und meh-
rere große dreischiffige Basiliken ver-
danken ihm ihr Entstehen, so die St.
Halvardskirche in Oslo, und die noch in
vollem Glänze stehende Domkirche zu
Stavanger (um 1127), wo er eine neue
Diözese neben den früheren drei (Dront-
heim, Bergen und Oslo) gründete. Die
Domkirche zu Stavanger schließt sich den
anglonormannischen Kirchen mit ihren
eigentümlichen Fächerkapitälen eng an.
Auch war sie dem alten Winchesterbischof
St. Suetonius (darum Svithunskirche ge-
nannt) als Titelheiligem geweiht, und der
erste Bischof der neuen Diözese war ein
Winchestermönch. Das Chor der Kirche
ist nach einem 1272 stattgefundenen
Brande in englisch-gotischem Stil neu
gebaut. Auch die Stabkirche zu Vaage in
Gudbrandsdal scheint seiner Zeit anzu-
gehören. Das Bündnis zwischen der eng-
lischen und der norweg. Kirche war zu
dieser Zeit sehr innig, was auch durch die
zahlreichen englischen Namen der norweg.
Mönche jener Zeit bezeugt wird. Für
die Baukunst Norwegens war dieses Bünd-
nis von hoher Bedeutung und hat den
meisten Kirchen der Folgezeit völlig den
Stempel englischer Kunst aufgedrückt.
Auch die ältesten Klostergebäude Nor-
wegens gehören der Zeit der Brüderkönige
an, so Nidarholm, Selje, Munkeliv, Gimsö
und Nunnusetr bei Oslo (s. Art. Kloster).
§ 9. Nach Sigurds 1130 erfolgtem
Tode fangen die hundertjährigen Bürger-
kriege an, die gewiß der Entwicklung der
Baukunst äußerst hinderlich geworden
wären, hätten nicht die Umstände es so
gefügt, daß die Macht der Kirche durch
den Streit der Könige gewachsen ist, so
daß der Kirchenbau, der früher wesentlich
von den Königen ausging, jetzt haupt-
sächlich in die Hände der Geistlichkeit
überging. So entstanden um die Mitte
des 12. Jhs. drei der bedeutendsten Kirchen-
anlagen Norwegens: die Magnuskathedrale
in Kirkwall auf denOrkaden (s. d.), die Er-
weiterung der Domkirche in Drontheim (s.d.)
in romanischem Stil und die Domkirche zu
Hamar amMjösensee (s. Tafel 23, 1). Letz-
tere, deren drei hohe Rundpfeiler mit Ober-
mauer noch trauernd über den See hin-
ausschauen, war eine prachtvolle Basilika
mit zwei Westtürmen, großem Mittelturm
über der Vierung, einschiffigem Querhause,
Bischofskapelle und Sakristei, wurde aber
1567 von den Schweden niedergebrannt. Sie
wurde gleichzeitig mit der Erhebung Nor-
wegens zu einem selbständigen Erzbistum als
Bischofskirche der neuen Diözese zu Ha-
mar von dem bei dieser Gelegenheit in
Norwegen weilenden Kardinal Nicolaus
Breakspeare, dem späteren Papst Ha-
drian IV., 1 15 1 gegründet. — Die alte
bekannte Stabkirche zu Borgund scheint
NORDISCHE BAUKUNST
325
derselben Zeit anzugehören. Eine Aus-
nahme von dem englischen Einfluß bildet
die ungefähr gleichzeitig gegründete, zum
erstenmal aber erst 1 183 genannte Marien-
kirche zu Bergen. Mit ihren zwei West-
türmen, ohne Mittelturm, mit ihren vier-
kantigen Pfeilern, ihrem (sonst nur im
Drontheimer Dom vorkommenden) Tri-
forium und ihrer ungewöhnlichen Fenster-
bildung scheint sie nordfranzösischen Ein-
fluß zu verraten. Das Chor ist nach
einem Brande, 1248, in gotischem Stil
erneuert.
§ 10. Das Auftreten des jungen Thron -
Prätendenten Sverre in Nidaros, 1 177,
zwang den Leiter der größten Bauarbeit in
Norwegen, Erzbischof Eystein, der am
Drontheimer Dom beschäftigt war, 1180
nach England zu flüchten. Als er 1183
zurückkehrte, brachte er den gotischen
Stil nach Norwegen mit, und so fängt am
Schlüsse des 12. Jhs. eine neue Periode der
norweg. Baukunst an.
II. Schweden. § IX. Hatte in Nor-
wegen, wie überhaupt im MA., die kirch-
liche Baukunst die leitende Stellung, so
ist uns die Baukunst des frühmittelalter-
lichen Schwedens fast ausschließlich durch
kirchliche Bauten bekannt, während die
historische Entwicklung nur in wenigen
Fällen so klar wie in Norwegen zutage
tritt. Wir haben es hier ausschließlich
mit Steinkirchen zu tun ; denn von
den Holzkirchen, die natürlich auch hier
die Anfänge der christl. Baukunst bildeten,
ist uns nichts geblieben, und die wenigen
späteren Holzkirchen, die uns bewahrt
geblieben sind, gehören dem letzten Jahr-
hundert des Mittelalters an. Doch zeigen
Fragmente, daß auch Schweden seine
Stabkirchen gehabt hat.
§ 12. Die ältesten Steinkirchen scheinen
Rundkirchen gewesen zu sein, denen
oft ein viereckiges, mit Apsis versehenes
Chor und ein viereckiger Vorbau beigefügt
waren. Die Anzahl dieser Rundkirchen
war niemals groß; jetzt existieren noch die
Rundkirchen zu Skörstorp (Westergötland)
Hagby (bei Kalmar), mit rundem Chor,
Solna (bei Stockholm), Munsö (im Mälar-
see), Dimbo und Agnestad (jetzt Ruinen),
Värdsberg (Östergötland) und Voxtorp
(Kalmar Län). S. Abb. 22.
§ 13. Die gewöhnliche Form war indes
die einschiffige Langkirche
mit quadratischem, niedrigerem und
schmälerem Chor und gewöhnlich mit
halbrunder Apsis. Eine flache Holzdecke
im Schiff und bisweilen ein Tonnengewölbe
im Chor, eine Tür an der südl. Seite des
Schiffes gegen das Westende hin, ein paar
Fenster an derselben Seite und an der
Westseite ein Turm mit Fensteröffnungen,
die eine Mittelsäule und zwei kleine Rund-
bogen unter einem größeren haben, sind
die wesentlichen Teile dieser Kirchen. Ein
paar der ältesten kommen bei Gerum und
Vämb in Westergötland vor. Die fest ge-
bauten Türme stehen bisweilen über dem
Abb. 22. Grundriß der Rundkirche zu Skörstorp.
Chorquadrat mit Eingang durch einen über
die Decke der Kirche laufenden Gang.
Diese festen Türme sind augenscheinlich
ursprünglich zur Verteidigung bestimmt
gewesen. Die fortinkatorische Bestimmung
der Türme tritt noch deutlicher bei den
zweitürmigen Kirchen auf der Insel Öland,
den sog. öländischen Sattelkirchen (Klöf-
sadelskyrkor), hervor, bei denen der eine
Turm sich westlich, der andere östlich über
der Kirche erhebt. In neuester Zeit hat
man für alle diese Kirchen mit fortifika-
torischen Türmen den Namen Vertei-
digungskirchen erfunden.
§ 14. Das Material dieser schwer-
fälligen schwedischen Steinkirchen ist, wie
in Norwegen, der gewöhnlich vorkommende
Bruchstein, für Ecken und Einfassungen
326
NORDISCHE BAUKUNST
Quadersandstein. Weniger schwerfällig
wurden die Kirchen in den Gegenden, wo
man ein bildbareres Material, Kalk- oder
Sandstein, besaß. Hier traten dann
Quadersteine an die Stelle der unbehauenen
oder nur dürftig zugerichteten Bruchsteine.
§ 15. Die bedeutendsten Kirchen dieser
ältesten Periode sind Pfeilerbasi-
liken. Wir nennen: die Peterskirche in
Sigtuna, der alten Königsresidenz am
Mälarsee, eine eigentümliche zweischiffige
Anlage mit Kreuzarmen und Turm sowohl
über der Vierung wie am Westende. Halb-
runde Apsiden schließen sowohl das Chor,
wie die Kreuzarme ab. St. Olaf in derselben
Stadt ist eine dreischiffige Basilika mit
einem Querhaus, das gegen das Westende
hinübergerückt ist. Nur das Ostende hat
Apsis. Drei vierkantige Pfeilerpaare
tragen die Decke; die beiden westlichen
Pfeiler haben zwischen sich einen Mittel-
pfeiler. Die Seitenschiffe haben Tonnen-
gewölbe, das Mittelschiff dagegen hat flache
Holzdecke. Dieselbe eigentümliche Anlage
finden wir bei der ursprünglich mit einem
ähnlichen Westquerhaus aufgeführten
Kirche von Alt-Upsala, und eine ähnliche
zeigt die Kirche zu Gärdslösa auf Öland.
Die Zeit der Errichtung der Sigtunakirchen
wird verschieden angegeben; in keinem
Falle sind sie nach etwa 1150 erbaut;
wahrscheinlich aber sind sie viel älter.
§ 16. In der Bischofsresidenz Linköping
(Östergötland) fing man schon früh den
Bau einer romanischen Bischofskirche an,
die großartige Dimensionen entfalten
sollte. Der Plan konnte jedoch nicht in
seiner vollen Ausdehnung ausgeführt wer-
den; der Bau geriet für längere Zeit ins
Stocken, und das Werk wurde erst in der
Zeit der Gotik als Spitzbogenkirche voll-
endet; doch kann man in ihr die roma-
nischen Teile aus dem 12. Jh. deutlich unter-
scheiden. Die ganze Vierung und das
erste Pfeilerpaar, westlich von dieser, so-
wie das Nordportal des Querschiffes ge-
hören jener früheren Anlage an.
§ 17. In Westergötland, am Fuß des
Berges Kinnekulle, liegt eine interessante
Kirchengruppe, deren größtes Gebäude die
Kirche zu Husaby ist. Olaf Schoßkönig
(etwa IOOO), der erste christliche König
Schwedens, schenkte seinen Königshof bei
Kinnekulle dem Bischof von Skara, und so
übernahm der Bischof selbst den königl.
Kirchenbau. Die Kirche zu Husaby ist
aus Sandstein gebaut, besteht aus Schiff,
Chor und Apsis und hat dazu einen Turm
mit zwei halbrunden Vorsprüngen, die die
Treppen enthalten. Die ehrwürdige rund-
bogige Kirche ist in neuerer Zeit durch
die Einrichtung großer, spitzbogiger Fenster
traurig entstellt worden.
§ 18. Schonen war damals dänisch,
Bohuslän norwegisch; darum tragen die
Kirchen in Schonen rheinländisches, die in
Bohuslän englisches Gepräge.
§ 19. Die hochinteressanten Kirchen zu
Wisby auf Gotland gehören meist der
folgenden, gotischen Periode an. Doch
sind einige schon im 12. Jh. errichtet.
In architektonischer Beziehung ist Got-
land die interessanteste Landschaft Schwe-
dens. Gutes Baumaterial, Sand- und Kalk-
stein, findet sich auf der Insel in reicher
Fülle, und schon in prähistorischer
Zeit war das Volk durch Handelsbezie-
hungen zum Auslande ebenso reich ge-
worden, als in künstlerischen Arbeiten er-
fahren. Was die fahrenden Gotländer auf
ihren Reisen lernten und erwarben, ver-
standen sie in originaler Weise zu ver-
werten, und so entstand eine ganze Reihe
bedeutender Kirchenbauten, sowohl in der
Hauptstadt Wisby, als auch in den Dörfern.
Noch vollständig romanisch ist in Wisby
die Laurentiuskirche (St. Lars), drei-
schiffig mit zwei Pfeilerpaaren, die die
Ecken eines Quadrats bilden, um welches
sich das Chor mit Apsis und drei nach
Norden, Süden und Westen vorspringenden
Schiffen ausbreiten. Die Kirche erhält
dadurch fast die Form eines griechischen
Kreuzes. In den sehr dicken Mauern
laufen Treppen und Gänge, die sich durch
hübsch gruppierte Öffnungen mit Säulen
triforienartig gegen das Innere öffnen. Die
Dorfkirchen Gotlands aus romanischer Zeit
haben die gewöhnliche, einschiffige An-
ordnung; jedoch wechselt die Apsis bis-
weilen mit einem rechteckigen Ausbau des
Chors. Gewöhnlich sind sie mit Türmen
und einer Sakristei versehen; Tonnen- und
Kreuzgewölbe wechseln mit flacher Holz-
decke. Das Langhaus ist gewöhnlich sehr
kurz, öfters aber durch Mittelpfeiler in
NORDISCHE BAUKUNST
327
zwei Schiffe geteilt. Die mit Galerien und
Fenstern reich versehenen Türme haben
gewöhnlich einen hohen Holzhelm.
§ 20. Mit dem Jahre 1200 beginnt auch
in Schweden die Gotik sich zu entwickeln.
III. Dänemark. §21. Auch hier
gehört fast alles, was uns aus den ersten
christlichen Jahrhunderten des Landes be-
wahrt ist, der kirchlichen Sphäre an. Der
Einfluß kommt, wie es nach der Lage und
der Missionierung des Landes durch Ansgar
(um 827) zu erwarten ist, von Deutsch-
land, während die Verbindung mit Eng-
land in der I. Hälfte des II. Jhs. für die
Richtung der Baukunst nicht von Belang
war.
§ 22. Auch in Dänemark hat man
Nachrichten von einer ursprünglichen
Holzbaukunst, und man hat einige
Baufragmente gefunden, die jedoch kei-
nen näheren Aufschluß über sie geben.
Doch ist es wahrscheinlich, daß auch hier"
Fachwerkkirchen, wenn auch nicht in den
Formen der norweg. Stabkirchen, in Ge-
brauch waren, und daß diese die For-
men der heidnischen Baukunst — wie in
Norwegen — übernommen haben. Es haben
sich jedoch wahrscheinlich Blockbauten
mit Fachwerkbauten hier, wie in Schweden,
gemischt. Man hat literarische Nachricht
von vier oder fünf Holzkirchen. Die erste
war die von Ansgar gebaute Kirche zu
Hedeby (850), die gewiß eine Holzkirche
war, wie die zu Ribe auch von ihm (856)
errichtete. Die dritte war die Kirche
zu Roskilde, aus der später die Kathedrale
zu Roskilde (s. d.), die der heil. Dreifaltig-
keit geweiht war, hervorging. Die vierte
war die Holzkirche zu Odense, dem heil. Al-
banus gewidmet — später in Stein erneuert.
Endlich war auch die Kirche zu Aarhus wahr-
scheinlich ursprünglich eine Holzkirche.
§ 23. In der 2. Hälfte des II. Jhs. fing
man an, Steinkirchen zu errichten.
Die aus Tuff (Fraadsten) gebaute Bischofs -
kirche zu Roskilde, welche die Holzkirche
ablöste, und die, wie diese, der heil. Drei-
faltigkeit geweiht war, wurde von Bischof
Wilhelm (f 1076) angefangen und 108 1
von seinem Nachfolger Sven vollendet und
geweiht. Die Grundmauern sind unter der
neueren Kirche gefunden (s. Roskilder
Dom). Gegen Ende des Jhs. entstand die
Steinkirche St. Albanus zu Odense an der
Stelle der Holzkirche. Auch sie wurde
später abgebrochen, um einer neuen Kirche
Platz zu machen. Und so ist fast alles,
was uns von den dänischen Kirchenbauten
des 11. Jhs. eine Vorstellung geben könnte,
verschwunden.
§ 24. Um so ergiebiger ist das 12. Jh.
für die dänische Baukunst geworden. Vor
allem muß die 1 145 von Erzbischof Eskild
geweihte erzbischöfliche Kirche zu Lund
(s. d.) in der damals dänischen Provinz
Schonen genannt werden. In Dalby in
Schonen wurde gleichzeitig eine Bischofs-
kirche errichtet, die aber bald als solche
aufgehoben wurde. Beide haben die sonst
selten im Norden vorkommenden Krypten.
(Die bekanntesten sind in Dänemark die
der Domkirche zu Viborg, in Norwegen
die der Kirchen zu Bratsberg und Munke-
liv in Bergen.) Um II 50 wurden auch die
beiden dreischiffigen Domkirchen zu Ribe
und Viborg errichtet, von denen die erstere
und wahrscheinlich auch die zweite eine
ältere Holzkirche ablöste. Die Domkirche
zu Viborg ist von behauenem Granit erbaut
und, wie oben gesagt, mit einer Krypte
versehen (Tafel 23, 2). Auch hat sie, wie die
Kirche zu Lund, zwei Westtürme und zwei
schlanke Türme an den Ecken der Ostpartie,
über der Vierung aber, wo sich in Lund der
polygonale Zentralturm erhebt, hat Viborg
nur einen kleinen (neueren) Dachreiter.
Die Kirchen zu Ribe und Viborg haben
beide Triforien, ein Querschiff neben der
Vierung, Chorquadrat und halbrunde Ap-
sis. Die Domkirche zu Ribe besteht aus
einer Tuffsteinart, „die in den Rhein -
gegenden bei Andernach vorkommt" (wahr-
scheinlich der sog. Traß?). Sie hat Quer-
haus usw., eine Kuppel über der Vierung
und reichen Skulpturenschmuck. Beide
Kirchen sind, wie die von Lund, in ihren
Formen den rheinischen Kirchen roma-
nischen Stils nahe verwandt. Um die
beiden Kirchen zu Ribe und Viborg grup-
piert sich eine Reihe kleinerer Dorfkirchen,
in denen dasselbe Material und ähnliche
Formen, wie die der Hauptkirchen, vor-
kommen. So ist die Gegend um Ribe sehr
reich an Tuffsteinkirchen, während sich
um Viborg viele Granitkirchen finden.
§ 25. Im 12. Jh. kommen auch öfters
328
NORDISCHE RECHTSDENKMÄLER
Zentralkirchen, bald zirkeiförmige, bald
polygonale, vor. So die Michaeliskirche in
Schleswig, die Kirche zu Store Hedinge
und die Kirchen auf der Insel Bornholm:
Olsker, Österlarsker, Nylarsker und
Nyker (d. h. Olafskirche, Ost-Laurentius-
kirche, Neue Laurentiuskirche und Neu-
kirche).
§ 26. Um die Mitte des 12. Jhs. beginnt
man in Dänemark mit der Anwendung des
Backsteinbaus und zwar sowohl in
geistlichen, wie in weltlichen Gebäuden.
In dem an Steinmaterial armen flachen
Lande war diese Neuerung von außer-
ordentlicher Bedeutung, und der Back-
stein wurde in der Folgezeit das haupt-
sächlichste Baumaterial, wie es ja auch in
den deutschen Osteseeländern der Fall ist.
Mit diesen Ländern tritt nun auch die
dänische Baukunst in Verbindung, an-
statt, wie früher, mit der rheinischen.
Auch mit Frankreich wurde gleichzeitig
die dänische Baukunst verknüpft, indem
fahrende, baukundige Kleriker, die an der
Universität Paris studierten, bei ihren fran-
zösischen Amtsbrüdern Rat und Hilfe
suchten. So entstanden die ältesten Back-
steinkirchen in Dänemark: die Zisterzienser-
kirche zu Sorö, von Bischof Absalon er-
richtet, und die Benediktinerkirche zu
Ringsted, unter Waldemar dem Großen
gegründet, — einfache, aber würdige
Pfeilerbasiliken, wie die in der Form eines
griechischen Kreuzes errichtete Frauen-
kirche zu Kallundborg mit ihren fünf
Türmen, deren größter über der Vierung,
die übrigen vier am Ende der vier Kreuz -
arme sich erheben. Diese Kirche war von
dem Bruder Absalons, Esbern Snare, er-
richtet, der, wie das ganze Geschlecht der
Hvide, ein baulustiger Kirchenmäcen war.
Man erkennt überhaupt deutlich, daß im
Anfange der Backsteinbau in Dänemark
von den großen, leitenden Geschlechtern
des Landes, dem der Könige und denen
ihrer ersten Männer, eifrig gefördert wurde.
Zu den Landbesitzungen jener vornehmen
Familien gehören tatsächlich auch die
Kirchen zu Fjenneslev und Bjernede bei
Sorö, — letztere eine Rundkirche, beide
ursprünglich als Bruchsteinbauten ange-
fangen, aber als Backsteinbauten fortge-
führt. Durch dieselben Geschlechter wurde
der Backsteinbau auch in Jütland einge-
führt, indem die älteren Teile der Dom-
kirche zu Aarhus und ebenso die Kirche
zu Thorsager in der Nachbarschaft jener
Stadt demselben Kreise angehören. In
Schonen weihte Bischof Absalon 1191 die
Kirche zu Gumlösa (in Backstein und mit
Treppengiebeln am Turme, Schiff und
Chor ausgestattet). Eine Sonderstellung
nimmt die hübsche Doppelkapelle zu
Ledöie bei Roskilde ein. Um 1193 fing
Bischof Peder Sunesön, ein Verwandter
Absalons, mit der Erbauung der neuen
in Backstein aufgeführten Domkirche zu
Roskilde (s. d.) an, und seitdem wurde der
Backstein im Laufe des 13. Jhs. das fast
ausschließlich angewandte Material der
dänischen Baukunst, die jetzt in die
gotische Stilperiode hinübertritt.
Schriften vcn Höyen, Helms, Kornerup, J.
Lange (Dänemark), Brunius, H. Hildebrand,
Eckhoff (Schweden), P. A. Munch, Nicolaysen,
Chr. Lange (Norwegen) u. a. Dietrichson,
Nordische Rechtsdenkmäler. § 1. Viel
später als die Westgermanen und die
gotisch-vandilischen Völker (s. u. Volks-
rechte) sind die Skandinavier zur Auf-
zeichnung ihres Rechtes gelangt. Was uns
von skandinavischen Rechtsdenkmälern
erhalten ist, gehört frühestens der 2. Hälfte
des II. Jhs. an, und auch das verlorene
dürfte nur wenige Jahrzehnte älter sein-
erst im 13. Jh. fließen die Quellen reich-
lich, dann allerdings gleich so, daß sie die
gleichzeitigen deutschen Rechtsquellen an
Umfang und Reichhaltigkeit weit über-
treffen. Dazu tritt die stärkere Bewahrung
der nationalen Eigenart. Von dem roma-
nisch-südgermanischen Kulturleben ver-
hältnismäßig wenig berührt, haben die
Skandinavier nicht nur an der Verwendung
der Volkssprache für die Aufzeichnung des
Rechts festgehalten — nur vereinzelt taucht
in ihren Rechtsquellen die lateinische
Sprache auf — , sondern auch ihr einheimi-
sches Recht im wesentlichen frei von
fremden Einflüssen erhalten.
§ 2. Die Grundlage dieser nordischen
Rechtsaufzeichnungen war in Island,
Norwegen und vor allem auf dem
schwedischenFestland die Lög-
sag a (s. d.), jener mündliche Vortrag,
den in bestimmten Zeiträumen ein beson-
NORDISCHE RECHTSDENKMÄLER
329
derer Gesetzessprecher in der Landesver-
sammlung hielt, und der sich überall aus
kurzen metrischen Lapidarsätzen zu einer
umfangreichen, systematisch gegliederten
Darstellung des gesamten Landrechts um-
gebildet hatte. Was wir aus jenen Gebieten
von Landrechten haben, sind im wesent-
lichen Niederschriften der Lögsaga, meist
vom Gesetzessprecher veranstaltet, auch
dort, wo sie sich nicht als bloße Aufzeich-
nungen des geltenden Gewohnheitsrechts
geben, sondern als neue Gesetze auftreten.
Das zeigt sich deutlich in der Gliederung
des Stoffes in baelkir (awestnord.) oder
balkar (aschw.), deren Überschriften und
Aufeinanderfolge ein ganz bestimmtes
Schema einhalten, ferner in den charakte-
ristischen Eingangs- und Schlußformeln
der einzelnen Abschnitte. Alles das fehlt
den Rechtsbüchern und Gesetzen Däne-
marks und Gotlands, wo eine Lög-
saga nicht nachweisbar ist.
§ 3. Im übrigen prägt sich der Gegen-
satz zwischen den beiden großen Gruppen
der Skandinavier, zwischen Ostskandina-
viern (Dänen, Schweden) und Westskan-
dinaviern (Norwegern, Isländern) auch in
den Rechtsdenkmälern aus. Es ist nicht
nur ein politischer oder sprachlicher, son-
dern in viel höherem Grade ein kultureller
und wirtschaftlicher Gegensatz, ein Gegen-
satz zwischen Bauernvölkern, die auf einem
volksmäßig besiedelten Boden in den alten
politischen und wirtschaftlichen Verbänden
sich langsam weiter entwickeln, und zwi-
schen Kolonistenvölkern, die sich aus ein-
zelnen ziemlich planlos und ohne ge-
regelte Landverteilung sich niederlassen-
den Wikingerschwärmen durch politischen
Zusammenschluß gebildet haben, und die
sich im wesentlichen frei von den Schran-
ken einer alten Agrarverfassung entwickeln
können.
§ 4. Die Rechtsbildung vollzieht sich bei
Dänen und Schweden, ebenso wie
bei den deutschen Stämmen, innerhalb der
von alters her bestehenden Volklande; jede
dieser Landschaften hat ihr eigenes Recht,
Jütland, Seeland, Schonen in Dänemark,
Vest- und Ostgötaland, die smaländischen
Tiuhärad im Gebiete der Götar, das Kern-
land Upland und die Seitenlande Söder-
mannaland, Vestmannaland, Helsingaland
im Gebiete der Svear, endlich Gotland.
Rechtsbildender Faktor war das gesamte
im Landesding versammelte Volk, das in
Schweden in älterer Zeit auch den Gesetzes -
Sprecher wählte. An eine Aufzeichnung
des gesamten Rechts ging man frühestens
gegen Ende des 12. Jhs., meist noch später.
Eine königliche Gesetzgebung auf dem Ge-
biete des Landrechts ist zunächst nur mög-
lich als Gesetzgebung für die einzelne Land-
schaft unter Zustimmung des betreffenden
Landesdings; sie beginnt relativ spät und
beschränkt sich auf Einzelgesetze oder (in
Upland 1296 und Södermannaland 1327)
Bestätigung der von einem Gesetzes-
sprecher redigierten, vom Landesding ak-
zeptierten laghsaga. Diese landschaftliche
Gliederung des Rechts blieb auch, als in
Dänemark im Anfang des 13. Jhs. die Mög-
lichkeit einer Reichsgesetzgebung durch den
König und den Reichstag, die Versammlung
der vom Könige berufenen Notabein, auf-
kam; das Hauptwerk dieser Reichsgesetz-
gebung war ein Landschaftsrecht, das
Jydske Lov von 1241. Dagegen führte in
Schweden diese seit Magnus Ladulas
(1275 — I29O) nachweisbare Reichsgesetz-
gebung im Jahre 1347 zur Rechtseinheit
in König Magnus Erikssons Landslag, das
im wesentlichen an die Stelle der älteren
Landschaftsrechte trat.
§ 5. Dagegen vollzog sich in den Kolo-
nisationsländern Norwegen und Is-
land die Rechtsbildung nicht in altnatio-
nalen Landschaftsverbänden, sondern in
künstlich durch Zusammenschluß geschaf-
fenen Dingverbänden. Und zwar bildete
Island nur einen solchen Dingverband,
während in Norwegen schließlich vier der-
artige Dingverbände (Gulaping, Frostu-
ping, Eidsifaping, Borgarping) bestanden.
Der Mangel einer bodenständigen Land-
schaftsverfassung aber hatte bewirkt, daß
das Volk schon früh seinen Einfluß auf
die Rechtsgestaltung zugunsten der aristo-
kratischen und monarchischen Gewalt fast
ganz eingebüßt hatte; die Weiterbildung
des Rechts lag bei einem Ausschuß (lögret-
ta), der in Island nur den Gesetzessprecher,
die beiden Landesbischöfe und die 39 Goden
(Häuptlinge) als beschließende Mitglieder
umfaßte, während in Norwegen seine Mit-
glieder von den königlichen Beamten er-
330
NORDISCHE RECHTSDENKMÄLER
nannt wurden, und seine rechtsändernden
Beschlüsse der Genehmigung des Königs
bedurften. Der Gesetzessprecher aber wurde
nicht mehr vom Volk, sondern von diesem
Ausschuß gewählt, in Norwegen ist er seit
dem Ende des 12. Jhs. königlicher Beamter.
Die hierdurch bewirkte Entfremdung zwi-
schen Volk und Recht erklärt es, daß hier
viel früher als bei den Ostskandinaviern,
in Island schon 1117/18, in Norwegen
möglicherweise schon in der 2. Hälfte des
11. Jhs., spätestens am Anfang des 12. Jhs.,
die Aufzeichnung des Rechts zur Not-
wendigkeit wurde, daß schon von alters
her die Weiterbildung des Rechts im Wege
der Gesetzgebung eine ganz andere Rolle
als in Schweden und Dänemark spielte, daß
insbesondere Island schon seit dem 10. Jh.
der Schauplatz einer intensiv arbeitenden
Gesetzgebung ist, daß in Norwegen das
Königtum schon früh die Rechtsbildung
beherrschte und unter Magnus Lagabötir
(s. d.) schon in den 70 er Jahren des 13. Jhs.
eine Rechtseinheit des ganzen Landes
herstellte, wie sie Schweden erst etwa 70
Jahre später, Dänemark erst im Jahre
1683 erlebt hat, daß eben dies Königtum
um die gleiche Zeit das eroberte Island
mit einer Kodifikation des Rechtes be-
schenken konnte, die weit mehr nor-
wegisches als altisländisches Recht ent-
hielt, und daß endlich viel stärker als
in Dänemark und Schweden, das ein-
heimische Kirchenrecht Norwegens und
Islands vor dem kanonischen Recht kapi-
tulieren mußte.
§ 6. Dieser Verschiedenheit der äußeren
Entwicklung der ost- und westnordischen
Rechte entspricht auch eine innere
Verschiedenheit. Gemeinsam ist
ihnen allen die Freiheit von fremden Ein-
flüssen, die sie für die Erforschung urger-
manischer Rechtsverhältnisse so wertvoll
macht. Aber während das schwedische und
im ganzen auch das dänische Recht ein
Bild ruhiger, konsequenter Weiterent-
wicklung bietet, zeigt die norwegische und
in noch höherem Grade die isländische
Rechtsentwicklung etwas Sprunghaftes,
Unausgeglichenes, Willkürliches, ja, bis-
weilen sogar etwas Gekünsteltes. Neben
altertümlichen Rechtseinrichtungen stehen
unvermittelt solche, die geradezu modern
anmuten, das Familienrecht, sonst so kon-
servativ, trägt zum Teil einen beinahe
kommerziellen Charakter, bei dem Mangel
einer Mark- und Hufenverfassung fehlen
dem Rechte gerade diejenigen Erschei-
nungen, die noch in späteren Jahrhunder-
ten die Spuren der ersten Besiedelung in
sich tragen. Das westnordische Recht ist
das Recht eines seefahrenden, nicht eines
Ackerbau treibenden Volkes, ein Recht,
das mehr den Bedürfnissen der wohlhaben-
deren Aristokratie, als denen des kleinen
Mannes Rechnung trägt, endlich ein Recht,
das in hohem Grade durch schnellfertige
Gesetzgeber und spitzfindige Interpreten
umgebildet worden ist. Das gilt in gerin-
gerem Grad für das norwegische, in höhe-
rem Grad für das isländische Recht, das
endlich infolge der Eigenart des Landes
manche Rechtsinstitute ausbilden mußte,
für die anderwärts kein Bedürfnis war.
Die früher viel verbreitete und auch heute
nicht ausgestorbene Neigung, dem west-
nordischen Rechte im Gegensatz zum däni-
schen und schwedischen eine besondere
Ursprünglichkeit zuzuschreiben, ist unter
diesen Umständen wenig berechtigt.
§ 7. Über die Kirchenrechts-
denkmäler s. u. Christenrecht,
über die Stadtrechtsdenkmäler
s. u. bjarkeyjarrettr.
Gesamtausgaben der dänischen Rechts-
quellen von Kolderup-Rosenvinge
(Sämling af gamle danske Love, 5 Bde. 1821 — 46)
und T h o r s e n {Danmarks gamle Provindslove,
4 Bde. 1852, 53) (beide Sammlungen mangel-
haft), der schwedischen Rechtsquellen
(inkl. Gotland und Schonen) von S c h 1 y t e r
(Corpus iuris Sveo-Gotorum antiqui, 13 Bde.
1827 — 77) (ein Meisterwerk), der norwegi-
schen und späteren isländischen
Rechtsquellen von K e y s e r und M u n c h
(Norges gamle Love indtil 1387 Bd. 1 — 3, 1846 —
49) (mangelhaft) und von S t o r m (ebenda
Bd. 4, 5, 1885/95) (mit Register von Hertz-
b e r g).
G e s a m t ü b e r s i c h t e n über die
nordischen Rechtsquellen: K.
Maurer Udsigt over de nordgermaniske Rets-
kilders Historie 1878, Überblick über die Gesch.
d. nordgerman. Rechtsquellen (Holtzendorffs
Enzyklopädie d. Rechtswiss. I 5 1890 S. 349 ff.).
E. Hertzberg De nordiske Retskilder (Nor-
disk Retsencyklopaedie I 1890). K. Leh-
mann SZfRG. 7, 210 ff.; 8, 170 ff. v. A m i r a
NORDISCHE SCHRIFT
33i
in PGrundr. III 99 ff. (49 ff.)- Dareste
Journal des Savants 1880, 565 ff., 614 ff., 1881,
108 ff., 242 ff., 297 ff., 490 ff.
Dänische Rechtsquellen: Mat-
zen Forel. Retshistorie. Indledning. Retskilder
57 ff. — S. u. Jydske Lov, Saellandske Lov,
Skänske Lov.
Schwedische R e c h t s q u e 1 1 e n:
Schlyter Juridiska Afhandlingar II 1879,
122 ff. K. M a u r e r Krit. Vjschr. XIII 51 ff.
G e e t e Fornsvensk Bibliografi 1903, A 143 ff.
Beauchet Loi de Vestrogothie 1894, l ff-
— S. u. Gutalagh, Helsingelagen, östgöta-
lagen, Smälandslagen, Södermannalagen, Up-
landslagen, Västgötalagen, Västmannalagen.
Norwegische R e c h t s q u e 1 1 e n:
K. Maurer Gulaßingslög (Ersch u. Gruber,
Encyklop. 97, 1 ff.). Brandt Forel I 4 ff.
Taranger Udsigt 1 34 ff- Storm-Hertz-
b e r g Vore aeldste lovtexters oprindelige nedskri-
velsestid (Historiske Afhandlinger tilegnet J. E.
Sars 1905, 92 ff.). S t o r m Tidsskr. f. Rets-
videnskab III 415 ff. Mogk PGrundr. II
1, 913 ff. — S. u. Borgarpingsbök, Eiösifa-
pingsbök, Frostupingsbsk, Gulapingsbök, Hirös-
krä, Magnus Häkonarson.
Isländische Rechtsquellen s. u.
Grägäs, Jarnslöa, Jönsbök.
S. Rietschel.
Nordische (altnordische) Schrift. I. Ein-
leitung. § 1. Die älteste dem Norden
eigentümliche Buchstabenschrift sind die
Runen (s. d.). Die Runenschrift war je-
doch nur eine Monumentalschrift, die nicht
Träger einer Literatur sein konnte. Erst
mit Einführung des Christentums konnte
auch hier von einer Schrift in höherem
Sinn die Rede sein, einer Schrift mit latei-
nischen Buchstaben, geschrieben mit Feder
und Tinte auf Pergament oder Papier und
geeignet für die Erzeugnisse der Literatur.
Die christlichen Missionäre brachten aus
ihren Heimatsländern die für den Gottes-
dienst nötigen, in der allgemeinen lateini-
schen Kirchensprache abgefaßten Bücher
mit, und es mußte ihnen am Herzen liegen,
so bald wie möglich in den fremden Län-
dern, in denen sie wirkten, die Kenntnis
des Lesens und Schreibens auszubreiten.
Was ausdrücklich von dem ersten Missionär,
Ansgar, dem Apostel des Nordens, berich-
tet wird, daß er nämlich viele Bücher mit-
brachte, und daß er im Jahre 826, sofort
nach seiner Ankunft im Norden, in Hedeby
(bei Schleswig) eine Schule zur Erziehung
eingeborener Jünglinge errichtete, damit
diese ihm in seiner Lehrtätigkeit helfen
konnten, darf man als das gewöhnliche Ver-
fahren ansehen.
§ 2. Die Bevölkerung des Nordens,
Dänen, Schweden und Norweger, waren
die letzten germanischen Völkerstämme, die
zum Christentum bekehrt wurden. Die
neue Lehre kam zu ihnen auf verschiedenen
Wegen, zu verschiedener Zeit und auf ver-
schiedene Weise, und da dies von Einfluß
auf die literarischen Verhältnisse dieser
Länder im Mittelalter gewesen ist, wird es
zweckmäßig sein, die Entwicklung der
Schrift in jedem der drei Länder besonders
zu behandeln. Doch kann man bereits hier
die Bemerkung vorausschicken, daß die
ganze Entwicklung der altnordischen
Schrift in die Zeit nach dem Hervortreten
der karolingischen Schrift am Ende des
8. Jhs. fällt.
II. Dänemark. § 3. In Dänemark
wurde das Christentum von Deutschland
aus eingeführt. Verkündet bereits im Jahre
826 von Ansgar, mußte es harte Kämpfe
bestehen, bevor es hauptsächlich durch die
Wirksamkeit der bremischen Kirche und
die Bemühungen der deutschen Fürsten,
König Heinrich des Vogelstellers und Kaiser
Ottos L, zum Teil auch durch angel-
sächsische Missionstätigkeit, die Über-
macht am Ende des 10. Jhs. erhielt. Es
dauerte indessen sehr lange, bis die Kultur
in Dänemark ein nationales Gepräge in
der Literatur erreichte. Wie meistens in
dem gleichzeitigen Deutschland, von dem
die Kulturbewegung ausgegangen war, und
von wo sie — außer von dem kosmopoli-
tischen Paris — weiterhin genährt wurde,
schrieb man in Dänemark lange Zeit nur
lateinisch. Im Zeitraum des Altdänischen,
den man ungefähr um 1350 für abge-
schlossen halten kann, treffen wir keine
wirkliche Literatur in dänischer Sprache
vor etwa 1300 an. Und diese frühe Natio-
nalliteratur, die nicht in direkter Ver-
bindung mit der altnorw.-isländ. steht, be-
steht nur aus Gesetzen und einigen Arznei-
büchern. Zur Beleuchtung der Entwicklung
der Schrift in Dänemark vor 1300 sind wir
somit fast ausschließlich auf lateinische
Handschriften angewiesen.
332
NORDISCHE SCHRIFT
§ 4. Die älteste in Dänemark bewahrte
Handschrift ist das Evangeliarium
desKlostersDalby (Gml. kgl. Sml.
Kphg. 1325 4to). aus dem II. Jh., aber
kaum in Dänemark geschrieben. Die
älteste, sicher in Dänemark entstandene
Handschrift ist das Necrologium
Lundense (Univ. Bibl. Lund, H. L. a,
4to 21), in der man 10 Hände des 12. Jhs.
hat, die älteste von 1125. Aus dem 12. Jh.
stammt auch das im schwedischen Reichs-
archiv aufbewahrte Fragment von Erik
Emuns Schenkungsbrief an die
Domkirche zu Lund, ausgestellt am 6. Ja-
nuar ii35(Taf. 24, Nr. 9). Dies ist das äl-
teste, in Dänemark entstandene, erhaltene
Diplom. Dem Alter nach kommt nach die-
sem der Schenkungsbrief von Erik
Lam vom Jahre 1140 (Herlufsholms Stifts
Arkiv). Demselben Jahrhundert gehören
anLiber daticus vetustior von
ca. 1145 (Univ. Bibl. Lund. L. a, fol. 10)
mit Notizen vieler Hände des 12. und 13.
Jhs., der Schenkungsbrief des
Bischofs Absalon an das Marien-
kloster in Roskilde ca. 1170 (im dän.
Reichsarchiv) und eine Justinus-
handschrift (Gml. kgl. Saml. Kphg.
450 fol.). Von großem Interesse ist ein
Fragment auf 4 Blättern der berühmten
HistoriaDanica des SaxoGram-
m a t i c u s , gefunden in der Munizipal -
bibl. in Angers in Frankreich im Jahre 1863
(jetzt in Ny kgl. Saml. Kphg. 869 g, 4to),
das etwa vom Jahre 1200 zu sein scheint.
Aus der ersten Hälfte des 13. Jhs. stammt
das von mehreren Händen geschriebene
Exordium carae insulae (Univ.
Bibl. Kphg. Don. var. 135, 4to); ebenso ein
Erkenntnis des Abtes Gunner von
1219 (im dän. Reichsarchiv) und Erik
Pflugpfennigs Privilegien für
die Kanoniker von Ribe von 1242 (im dän.
Reichsarchiv). Aus der zweiten Hälfte des
13. Jhs. stammt das für die Erforschung der
dänischenOrtsnamen so wichtigeK a t a s t e r-
buch König Waidemars, (Taf. 26,
Nr. io), vermutlich von ca. 1270 (Kgl.
Bibl. Stockh. A, 41). Aus dem Schluß des
Jhs. rührt AndreasSunesöns Hexa-
e m e r o n (Univ. Bibl. Kphg. Don. var.
x55 4to) her. Erst in dieser Zeit tauchen
Handschriften in dänischer Sprache auf.
Die älteste ist ein reichverziertes Fragment
auf 8 Blättern von Waidemars see-
ländischemGesetz aus dem Schluß
des 13. Jhs. in der arnamagnäanischen
Sammlung in der Universitätsbibliothek
in Kopenhagen (Am. 24, 4t0). Etwas
jünger, aber sicherlich älter als 1300 sind
das schonische Kirchengesetz
(Am. 37, 4to), Eriks seeländisches
Gesetz (Am. 455, I2m0) und die Haupt-
hand im Flensburger Stadtrecht
(Flensburg Rathausarch.). Aus der Zeit
von ca. 1300 ist die Flensburger Handschrift
des jütischen Gesetzes (Kgl.
Staatsarch. Schlesw.). In den Anfang des
14. Jhs. setzt man eine Stockholmer Hand-
schrift des jütischen Gesetzes
(Kgl. Bibl. Stockh. C, 39) und zwei Hand-
schriften von H enrikHarpestrengs
Arzneibuch, die eine in Kopen-
hagen (Ny Kgl. Sml. 66, 8vo) und die andere
in Stockholm (Kgl. Bibl. K, 48); ebenso
den hadorfschen Kodex des schoni-
schen Gesetzes (Kgl. Bibl. Stockh.
B, 76) und eine arnamagnäanische Hand-
schrift des jütischen Gesetzes (Am. 286 fol.).
Eine Handschrift des schonischen
Gesetzes vom Ende des 13. Jhs. (Cod.
Runicus, Am. 28, 8V0) gehört nicht hierher,
da sie mit Runen geschrieben ist. Eben-
sowenig gehört in diese Darstellung die
dänisch geschriebene Diplomliteratur, da
kein Diplom dieser Art älter als 1371 ist.
§ 5. Hinsichtlich des Charakters der
Schrift und der Form der Buchstaben sind
die genannten Handschriften im ganzen
denen des gleichzeitigen Deutschland sehr
gleich. Eine Ausnahme machen einige Buch-
staben in der nationalen Literatur. Die
runden Schriftformen, die uns im E v a n -
g e 1 i a r i u m begegnen, fängt man be-
reits im 12. Jh. an zu brechen. Diese
Entwicklung setzt sich fort, bis sie in
den dänischen Gesetzen durchgeführt ist,
in denen die Buchstabenformen stark eckig
sind; vergl. Taf. 26, Nr. 10. Zwischen
Buchschrift und Diplomschrift macht man
im 12. und 13. Jh. in der Regel keinen
Unterschied; doch findet sich in Erik
Pflugpfennigs Briefen eine Tendenz
zur Kursivschrift, die wir ganz entwickelt
finden in einem Diplom von 1290 (Am.
Dipl. Dan. XIX, 18). — Was die Buch-
NORDISCHE SCHRIFT
333
stabenform betrifft, kann man bemerken,
daß der Schaft des a, im 12. Jh. sehr klein
und von rundlichem Charakter, horizontal
verlängert wird, und daß man anfängt,
ihn im Beginn des 13. Jhs. zu brechen;
gegen das Ende dieses Jhs. tritt geschlosse-
nes a auf. Die ältere Form des a hält sich
jedoch neben der jüngeren in Handschriften
von ca. 1300, z. B. im jütischen Gesetz
(Am. 286 fol.). Für ae schreibt man in
der ältesten Zeit e caudata (^) bis gegen
1200; später e; zuerst in Waidemars
Katasterbuch tritt ce auf, das später das
gewöhnliche ist. — Wenn man das Evan-
geliarium ausnimmt, das steiles d hat,
braucht man steiles d und rundes d (d)
während des ganzen Zeitraums, teilweise
nebeneinander in derselben Handschrift; in
Arzneibüchern und Gesetzen vom Anfang
des 14. Jhs. erhält rundes d die Oberhand,
vergl. Taf. 26, Nr. 13. — Das hohe / (ohne
Länge nach unten) wird in allen Handschrif-
ten gebraucht. Angelsächsisches / findet
sich nicht. Für spirantisches g schreibt
man gh in dänischen Wörtern bereits in
WaldemarsKatasterbuch und später immer.
— Im h fängt der Seitenstrich bereits in
Bischof Absalons Schenkungsbrief (1 158 —
1 177) an, unter die Grundlinie zu gehen. —
Für i schreibt man 1 und teilweise auch ;
besonders nach voranstehendem i\ in der
ältesten Zeit (Necr. Lund) findet sich zu-
weilen ein akzentähnlicher Strich über dem
1, und von der Mitte des 13. Jhs. an wird
dies sehr häufig. * — Für palatales k schreibt
man ch in roschildense in Absalons Schen-
kungsbrief. — q hat keinen Querstrich.
— Für r, das auf allgemeine lateinische Art
in allen Handschriften geschrieben wird,
braucht man, besonders in der ältesten
Zeit, zuweilen die Unziale r; rundes r
schreibt man häufig, besonders nach o. In
Erik Lams Schenkungsbrief und Gun-
ners Erkenntnis finden wir r mit Länge
nach unten (f). — Langes s findet sich in
allen Handschriften; in der älteren Zeit
kann es unter die Linie verlängert werden,
z. B. in Absalons Gabenbrief und bei Saxo
Grammaticus; auch kurzes s (s) findet sich
überall, besonders im Auslaut. — t hat
überall die kurze Form, ausgenommen nach
langem s, mit dem es immer zusammen-
geschrieben wird, sowie nach c in einigen
Handschriften — Exordium, Saxo, Gun-
ners Erkenntnis. Sowohl der stimmlose
wie der stimmhafte Dentalspirant wird th
in den Gesetzen geschrieben, ausgenommen
in dem hadorfschen Kodex des schonischen
Gesetzes, in dem meistens das alte Runen-
zeichen für th (/>) geschrieben wird, das
hier auf die Grundlinie gestellt wird. —
w trifft man von der Mitte des 12. Jhs. an.
— Was die umgelauteten Vokale in der
nationalen Schrift anlangt, so wird der
z-Umlaut des a durch ce bezeichnet, wie
oben erwähnt ist. — Den z-Umlaut des 0
bezeichnet man mit einem o, durch das ein
schräger Strich von rechts nach links unten
gezogen ist (0). Meistens geht der Strich
über die Peripherie des 0 auf beiden Seiten
hinaus, wie irw Gunners Erkenntnis. Dieser
Buchstabe, der sich auch in der altnordi-
schen Schrift Norwegens und Schwedens
findet, scheint nach dem Norden von Eng-
land gekommen zu sein, wo er bereits in
^Elfrics angelsächsischer Schrift vom Be-
ginn des 11. Jhs. vorkommt. Der hadorf-
sche Kodex des schonischen Gesetzes
braucht 0 mit ^-ähnlichem Haken darüber
und einem kleinen Haken darunter, um 0
zu bezeichnen. — Für den V-Umlaut von
u schreibt man im allgemeinen y, das sich
bereits in den lateinischen Schriften findet,
wenn auch selten. Im Waidemars Kataster-
buch und Eriks seeländischem Gesetz
schreibt man jedoch auch u, durchstrichen
mit einem schrägen Strich von rechts nach
links unten (Taf. 26, Nr. 10), und die Flens-
burger Handschrift des jütischen Gesetzes
braucht ein in derselben Weise durch-
strichenes v.
§ 6. Vokallänge wird in der dänischen
Schrift zuweilen durch Verdoppelung der
Vokale bezeichnet; so z. B. in wijn auf
Taf. 26, Nr. 13, L. 1; aber im allgemeinen
wird die Länge nicht bezeichnet. Akzente
werden nicht gebraucht. Konsonanten -
länge zwischen Vokalen bezeichnet man
durch Verdoppelung. In dänischer Schrift
sind Verkürzungen selten und beschränken
sich im wesentlichen darauf, einen Nasal
nach einem Vokal durch einen hori-
zontalen Strich über dem Vokal zu be-
zeichnen, ferner ein s-ähnliches Zeichen
rechts oben über der Linie für die En-
dung er oder cer zu setzen. So z. B. in
334
NORDISCHE SCHRIFT
Henrik Harpestrengs Arzneibuch und in
Am. 286.
Ornamentierung, rote Überschriften und
rote und blaue Initiale sind gewöhnlich.
III. Schweden. §7. Nach Schwe-
den kam die erste Verkündigung des
Christentums ungefähr zur selben Zeit wie
nach Dänemark, als Ansgar 829 nach Björ-
kö (bei Stockholm) in Svealand reiste, wo
er ungefähr 2 Jahre wirkte. Schweden war
gleichwohl das letzte Land des Nordens,
das bekehrt wurde, indem das Christentum
dort kaum vor der ersten Hälfte des 12.
Jhs. befestigt war. Auch nach Schweden
kam die neue Kultur der Hauptsache nach
von Deutschland, wenn auch besonders in
Westgötland einige Beziehungen zur eng-
lischen Kultur bestanden, teils über Nor-
wegen, teils direkt durch englische Bischöfe.
§ 8. Die frühesten bewahrten Aufzeich-
nungen in lateinischer Schrift in Schweden
stammen von der Mitte des 12. Jhs. und
sind ebenso wie in Dänemark in lateinischer
Sprache geschrieben, während die ältesten
schwedisch abgefaßten Schriftstücke —
beinahe mit einer einzigen Ausnahme —
vom Schluß des 13. Jhs. stammen. Das
älteste erhaltene, in Schwedens Mittelalter
entstandene Dokument ist ein Brief
des Erzbischofs Stephan in
Uppsala von ca. 1165 (im schwed. Reichs-
arch.). Aus demselben Jahrhundert stammt
König Knut Erikssons Brief
über einen Grundstücktausch mit den
Mönchen in Viby (schwed. Reichsarch.).
Aus dem 13. Jh. nennen wir einen Brief
über die Grenzen zwischen
der Allmende einer Harde
und dem Kloster Alvastra
von 1225 (schwed. Reichsarch.) ; des J a r 1 s
Birger Brief an Medelpad und
Angermannland über gewisse kirchliche
Abgaben, von 1257 (schwed. Reichsarch.),
und endlich einen Königsbrief von
Magnus Birgersson, das Kloster
von Riseberga betreffend, von 1275 (schwed.
Reichsarch.). — Das älteste in schwedischer
Sprache erhaltene Schriftstück sind zwei
Blätter einer Handschrift des älteren
Westgötalandgesetzes, von ca.
1260 (jetzt in der Kgl. Bibl. zu Stockholm).
Darauf folgt dem Alter nach das ältere
Westgötalandgesetz (d. älteste Teil)
von ca. 1285 (Kgl. Bibl. Stockh. B, 59).
Aus der Zeit kurz vor, oder ungefähr von
1300, stammen der Auszugdes Lyde -
k i n u s mit dem Zusatz zum jün-
geren Westgötalandgesetz
(Kgl. Bibl. Stockh. B 59, 2. Hand) und die
Haupthdschr. des Upplandsgesetzes
(Cod. Ups. L, 12). — Das älteste schwedisch
abgefaßte Diplom stammt von 1343.
§ 9. In paläographischer Hinsicht ist die
schwedische Schrift des Mittelalters der däni-
schen sehr ähnlich. Kursivschrift treffen
wir ca. 1250 — des Jarls Birger Brief — und
zwar ganz entwickelt (Taf. 25, Nr. 8). Über
die Form der Buchstaben ist folgendes zu
bemerken: Das runde d (d) ist noch all-
gemeiner in den schwedischen Handschrif-
ten als den dänischen. — / hat die karolin-
gische Form mit hoher Länge über der
Linie, aber wird in lateinischen Briefen
häufig unter die Linie verlängert. Neben
dem hohen / braucht das älteste Frag-
ment des Westgötagesetzes auch ags. /
welches außerdem in der ,,Ängsö"-Hand-
schrift des Upplandsgesetzes neben dem
hohen / vorkommt. Außer an diesen
Stellen kennt man ags. / nicht in der alt-
schwedischen Schrift. — Spirantisches g
wird gh geschrieben, selten h, wird aber oft
nur durch g ausgedrückt, ebenso wie die
Explosive. — r hat die kurze Form, aber
in den Briefen des Erzbischofs Stephan und
in denen des Jarls Birger kann es auch Länge
unter der Linie haben; vergl. Taf. 25, Nr. 7.
Daneben braucht man zuweilen die Unziale
r. Das runde r trifft man oft, besonders
nach 0, in allen Handschriften. — Langes s
ist in allen Handschriften gewöhnlich; im
ältesten Fragment wird langes s mit & zu-
sammengeschrieben, indem die Seitenstriche
des k zum s gefügt werden. — Der dentale
Spirant wird in der nationalen Schrift mit
dem alten Runenzeichen (/) geschrieben,
sowohl der stimmlose wie der stimmhafte
Laut. Das älteste Fragment gebraucht
jedoch regelmäßig das Runenzeichen (/)
im Wortanfang, aber im In- und Auslaut
rundes d (d) mit einem s-förmigen Zeichen
oder einem Merkmal rechts oben. In
der Haupthandschrift des ältesten West-
götagesetzes, ebenso wie in anderen etwas
jüngeren und deshalb hier nicht behandel-
ten Schriften, findet man zuweilen durch-
NORDISCHE SCHRIFT
335
strichenes d [ß). Der i -Umlaut des a wird
in den lateinisch abgefaßten Briefen durch
e in schwedischen Ortsnamen wieder-
gegeben, z. B. bech in Knut Erikssons Brief.
In der nationalen Schrift braucht man gern
a mit einem ziemlich freistehenden Haken
rechts oben; in der Haupthandschrift des
Westgötagesetzes wird ce doch oft durch e
oder e mit einem Haken rechts oben be-
zeichnet. — Die ^-Bezeichnung ist cha-
rakteristisch für die schwedische Schrift:
vergl. Taf. 26, Nr. 14. — Für den z'-Umlaut
von 0 schreibt man 0, ganz durchstrichen
mit einem schrägen Strich von rechts oben
nach links unten, welches in der lateini-
schen Schrift sich bereits im Jahre 1225
findet — im Brief über die Grenzen. Im
älteren Westgötagesetz wird er auch durch
ein 0 mit einem Haken rechts oben und
einem Strich nach links unten bezeichnet.
— Der z-Umlaut von u wird durch y be-
zeichnet; bereits in Stephans lateinischem -
Brief (1 165) wird Walby, dalby geschrieben.
— Die zwei Lautzeichen ags. / und durch-
stochenes d sind wahrscheinlich von Nor-
wegen gekommen, wo sie in der Schrift
der Trönder schon vom 12. Jh. an hei-
misch waren. Die ungewöhnliche Bezeich-
nung des stimmhaften Dentalspiranten,
die sich in dem ältesten Fragment findet,
wird auch in einem Diplom von Bergen
gebraucht, ausgestellt 1266 (s. u.). Die
Ligatur für sk findet sich in mehreren nor-
wegischen Handschriften, von denen man
eine in die Zeit vor 1200 setzen kann. —
Vokallänge kann bezeichnet werden durch
Doppeltschreibung des Vokals; in der Regel
wird sie nicht bezeichnet. Akzente finden
sich nicht in der nationalen Schrift. In
Knut Erikssons Brief und in dem Brief
über die Grenzen, beide lateinisch, finden
sich jedoch hier und da Akzente, zuweilen
über wirklich langen Vokalen in schwedi-
schen Ortsnamen, z. B. über e in eth
(=altnorw. Eid), über o in withbo, über
u in thopthuth, über y in wiby, seby, aber
zum Teil auch über kurzen Vokalen, z. B.
über u in ialmansund. — Verkürzungen
gibt es weniger. Für m nach Vokal wird
oft nur ein horizontaler Strich über den
Vokal gesetzt. Für mapcer schreibt man
gewöhnlich in den Gesetzen die Rune für
m (Y).
IV. Norwegen. § 10. In Norwegen
findet man die ersten Spuren des Christen-
tums in der Zeit des Königs Häkon A&al-
steinsföstri, 934 — 961. Dieser König, der
in England eine christliche Erziehung er-
halten hatte, machte einen schwachen Ver-
such, das Christentum einzuführen, mußte
ihn aber aufgeben. Es gibt auch Be-
richte über die Wirksamkeit deutscher
Missionäre in Viken im südlichen Norwegen,
ca. 980, aber der Erfolg bestand gewiß nur
in der Bekehrung einzelner Personen; denn
wenige Jahre darauf finden wir das Land
weiterhin heidnisch. Erst unter König
Olaf Tryggvason (995 — 1000), der in Eng-
land zum Christentum bekehrt worden war,
wurde die Bekehrungsarbeit ernstlich auf-
genommen. Mit großem Eifer wurde sie
von König Olaf dem Hlgn. (10 15 — 1030)
fortgesetzt, der nicht eher ruhte, als bis
das ganze Land bekehrt worden war. Die
Einführung des Christentums in Norwegen
nahm also nur etwa 35 Jahre in Anspruch.
In derselben Zeit wurden die von den
Norwegern besetzten Inseln im Atlantischen
Meer bekehrt, die Orknöyar und die Shet-
landsinseln 995, die Färöyar 998, Island
1000, und Grönland einige Jahre später.
Überall standen eingeborne Häuptlinge an
der Spitze. Die meisten Lehrer und Priester
waren Engländer oder in England erzogene
Norweger. Die Einwirkung der englischen
Kultur erhielt die größte Bedeutung für
die Entwicklung Norwegens; auch im Hin-
blick auf die literarischen Verhältnisse.
In England wurde die Muttersprache neben
der lateinischen gepflegt, und dieses Mo-
ment machte sich auch in Norwegen geltend
und ist gewiß der Grund dazu, daß man
hier sehr frühzeitig in der Muttersprache
zu schreiben (rita, skrifa) begann, und daß
im 12. und 13. Jh. eine reiche und beach-
tenswerte Nationalliteratur aufblühte. Nach
historischen Zeugnissen sind Gesetze in der
Muttersprache in Norwegen bereits im 11.
Jh. niedergeschrieben, undlslands erstes Ge-
setzbuch wurde 11 17/8 schriftlich abgefaßt.
Die bis in unsere Zeit bewahrten Hand-
schriften erreichen doch kein so hohes Alter.
§ 11. Das älteste in Norwegen bewahrte
Schriftstück ist ein Fragment eines latei-
nischen Meßbuchs (Folio) von 4T/2
Blättern, mit Neumation ohne Linien, ver-
336
NORDISCHE SCHRIFT
mutlich aus dem 10. Jh. (norw. Reichs -
arch.). Doch ist dies sicherlich nicht in
Norwegen geschrieben. Im Reichsarchiv
finden sich übrigens eine Menge Fragmente
aus älterer Zeit, besonders lateinische des
12., 13. und 14. Jhs., die spätere Zeiten
aus den Einbänden von Rechnungen öffent-
licher Beamter der ersten Hälfte des 17.
Jhs. herausgeholt haben. Die Roheit
jener Zeit zerstörte eine Menge Bücher
des Mittelalters, unter anderm dadurch,
daß man Blätter in Stücke schnitt und
Pergamentfetzen zum Einbinden von Rech-
nungen gebrauchte. Von diesen Fragmen-
ten mögen hier nur 5 Blätter von einem
Itinerarium in terram sanc-
t a m aus dem Ende des 13. Jhs. (Fragm.
29) genannt werden. Von vollständig be-
wahrten lateinischen Handschriften, die in
Norwegen zu Hause sind, können angeführt
werden Hieronymi Canones su-
per Evangelia vom 12. Jh. (Gml.
Kgl. Saml. Kphg. 1347, 4t0). Von ca. 1200
stammt Liber ritualis (Ny Kgl.
Saml. Kophg. 32, 8vo). Aus dem 13. Jh.
ist zu erwähnen Psalterium Davi -
dis (Gml. Kgl. Saml. Kphg. 1606, 4t0),
reich geschmückt mit Bildern auf Gold-
grund, Figuren in den Initialen, Linienor-
namenten und Tierbildern, das der Prinzes-
sin Kristin, der Tochter des Häkon Häkon-
arson, gehört hat. Von etwa 1300 stammt
Manuale Norvegicum, die erste
Hand (Thottsche Saml. Kphg. 110, 8vo).
Die lateinische Literatur spielt jedoch in
Norwegen neben der Nationalliteratur eine
höchst unbedeutende Rolle.
§ 12. Die ältesten in norwegischer (nor-
röner) Sprache bewahrten Schriftstücke
sind ein Fragment eines Legenden-
buches — 3 Blätter — , sicherlich in
Nidarös (im tröndischen Dialekt) geschrie-
ben (Am. 655, IX, 4to) und ein Fragment
einer Kirchenhomilie (isländischer
Dialekt; Am. 237 a, fol.), beide von ca. 11 50.
Aus der Zeit vor oder um 1200 stammt:
die erste Hand imReykjaholts mal-
dagi von ca. 1180 (isl.; Reykjavik Lan-
desarch.) ; ein Blatt vom Kataster-
buch des Klosters Munkllfin
Bergen von ca. 1175 (nordwestländ. -nor-
wegisch; Gml. Kgl. Saml. Kphg. 1347, 4t0);
das älteste Fragment der G r ä g ä s (isl. ;
Am. 3 1 5 D, fol.) ; diePläcitusdräpa
(isl. ; Am. 673 b, 4to) ; das Stockholmer
Homilienbuch (isl. ; Kgl. Bibl. Stock-
holm 15, 4to); RimfrceöM (isl.; Gml.
Kgl. Sml. Kphg. 18 12, 4t0, der älteste Teil) ;
Elucidarius (isl. ; Am. 674 a, 4'°) ; das
älteste Fragment des älteren Gula-
pinggesetzes (nordwestl. ; Reichs -
arch. 1, B); drei Fragmente einer anderen
Handschrift des älteren Gulaping-
gesetzes (nordwestl.; Am. 315 f., fol.);
ein Stück des Katasterbuchs der
Jönskirche in Nidarös (tröndisch;
Reichsarch. 73). — Aus der Zeit von ca.
1200 bis ca. 1250 können als in paläographi-
scher Hinsicht wichtig genannt werden:
Physiologus, erste Hand (isl. ; Am.
673 a, 4to) ; die zweite Hand in Reyk-
jaholts mäldagi von 1204 — 1208
(isl.) ; Gregors Homilien und
Dialoge (isl. ; Am. 677, 4to) ; S k i p t i
ä Späkonu arfi (isl. ? aber mit trön-
discher Schrift; Am. 279 a, 4to) ; A 1 1 n o r -
wegischesHomilienbuch (nord-
westl.; Am. 619, 4to); Fragmente einer
Legendensammlung (isl. ; Am. 645,
4to, der ältere Teil); Fragment des älte-
ren Borgarpinggesetzes (ostländ.
norwegisch; Reichsarch. I a); Ägrip af
Noregs konungasögum (isl. ; Am.
325, II, 4t0) ; 5 Fragmente der Benedik-
tinerregeln (tröndisch; Reichsarch.
81); 3 Fragmente der Benediktiner-
regeln (tröndisch; Reichsarch. 81); die
dritte Hand im Reykjaholts mäl-
dagi von 1224 — 1241 (isl.); ein Fragment
der Fagrskinna (tröndisch; Reichs-
arch. 51); 6 Fragmente der älteren
legendarischen Olafssaga von
1230 — 1240 (isl.; Reichsarch. 52); ein Frag-
ment der Konungsskuggsj ä oder
des Speculum regale (ostl.; Ny Kgl. Saml.
Kphg. 235 g, 4to). — Aus der Zeit von ca.
1250 bis ca. 1300 können genannt werden:
Die legendarische Olafssaga
ca. 1250 (tröndisch; Cod. Ups. Delag. 8);
Olafs sagaTryggvasonar (süd-
westländisch - norwegische Übersetzung
der lateinischen Saga des Mönchs Odd;
Am. 310, 4to); Fragment einer ande-
ren Handschrift der Olafs Saga
(südw.; Cod. Ups. Delag. 4 — 7, I. Teil);
Strengleikar (südw. ; Cod. Ups. Delag
Tafel 24.
i
Af>3ro^(n- ^* wätl* Af
ver\2o V«>H^ *f $*'rer otretu farner
dt" 1ieime-.(v4 4rjf$jjj debmr frvK"
,** ,&
5
Nordische (altnordische) Schrift.
Vgl. die vorstehenden Erläuterungen.
Reallexikon der genn. Altertumskunde. III. Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 25.
1 T^öl .te*x&rtjf>witifcitetötöf!
4W
Nordische (altnordische) Schrift.
Vgl. die vorstehenden Erläuterungen.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. HI.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 26.
*f li? tu mertsrl)? ^erntanftcncf^tmcurafo ikuxtigp
jnKifÄt^o^-mtnattfioticf- Jfttwttl)b**una
l>ato mihäm tnafkvnff matts pa&italcmetm
tty* ein bittb mutfogti tem& utäwH* H*w
13
•/vi#|t drcc «spt? &x&f& tfm i>y Y&^ - cv> coct
14
Nordische (altnordische) Schrift.
Vgl. die vorstehenden Erläuterungen.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
NORDISCHE SCHRIFT
337
4 — 7 und Am. 666 b, 4t0) ; Fragment des
älteren Gulaj)inggesetzes
(nordwestl.; Am. 315 b, fol.); Fragment des
B j a r k ö y r e c h t e s von Nidarös
(nordw.; Am. 315, G, fol.); die Haupthand-
schrift des älteren Gulapingge-
s e t z e s (nordw.; Am. Don. var. 137, 4t0);
Elis Saga ok Rosamundu
(südw. ; Cod. Ups. Delag. 4 — 7); Fragment
der E g i 1 s S a g a (isl. ; Am. 182 A, ö, fol.) ;
die Haupthandschrift der B a r 1 a a m s -
saga (ostl. ; Kgl. Bibl. Stockh.); die
Haupthandschrift der G r ä g ä s — die
konungsbök — 1 260 — 1 270 (isl. ; Gml.
Kgl. Saml. Kphg. 1157, fol.); Grägäs-
Stadarhölsbök — 1270 — 1280 (isl.;
Am. 344 fol.); die Uppsalahandschrift der
Snorra Edda (isl.; Cod. Ups. Delag.
II, 4t0); die größere Olafs Saga
helga (isl.; Kgl. Bibl. Stockh. 2, 4to);
•die ältere Edda — Codex regius — .
(isl.; Gml. Kgl. Sml. Kphg. 2365, 4«°);
die Tübinger Fragmente des
älteren F r o s t u \> i n g g e s e t z e s
(tröndisch; Univ. Bibl. Tübingen Me, II, 2);
Morkinskinna (isl. ; Gml. Kgl. Sml.
Kphg. 1009, fol.); ein Blatt der Heims-
kringlamembrane Kringla 1260 — 1280
(isl.; Kgl. Bibl. Stockh. 9, fol.); Skj öl -
dungaSaga (isl. ; Am. 1 e, ß.) ; Knyt-
1 i n g a Saga (isl. ; Am. 20 b I, fol.) ;
Jömsvikinga Saga (isl., Am. 291,
4t0) ; die Haupthandschrift der Konungs-
s k u g g s j ä oder des Speculum r e -
gale (südw. nach trönd. Original; Am.
243 b, a, fol.) ; drei Fragmente der K o -
nungsskuggsjä (südw. ;Reichsarch.) ;
Fragment des älterenFrostuping-
gesetzes 1260 — i27o(tröndisch; Reichs-
arch. C, Cod. II); Fragment einer anderen
Handschrift des älteren Frostu-
pinggesetzes (tröndisch; Reichsarch.
I C, Cod. III); Haupthandschrift der
Thomas SagaErkibyskups (süd-
westl.; Kgl. Bibl. Stockh. 17, 4to); ein
Notizbuch auf Wachstafeln
— 10 beschriebene Seiten — von kurz vor
1300, gefunden in der Kirche Hoprekstad
in Sogn 1885 (jetzt in der Altertümersamm-
lung, Kristiania Univers.); Haupthand-
schrift der Saga von Didrikvon
Bern, geschrieben von fünf Händen aus
verschiedenen Gegenden des Sprachgebiets
Hoops, Reallexikon. III.
(Kgl. Bibl. Stockh. 4, fol.); Njäls Saga
um 1300 (isl.; Am. 468, 4t0); Sauda-
b r e f i t , eine Verordnung für die Färöyar,
dat. d. 28. Juni 1298 (südw.; Kgl. Bibl.
Stockh. C 20); Sverris Saga (isl.;
Am. 327, 4to); 4 Blätter der Konungs-
skuggsjä, vor 1300 (ostl. ; Reichsarch.) ;
Annales Islandorum regii ca.
1300 (südw.; aber auf Island geschrieben;
Gml. Kgl. Saml. Kphg. 2087, 4t0); Alex-
anders Saga, ca. 1300 oder früher
(isl.; Am. 519a, 4to); Gildenrolle
der Tröndergilde (trönd. ; Reichs-
arch.) ; das Frostupinggesetz —
Magnus Häkonarsons Landesgesetz — (nord-
westl.; Kgl. Bibl. Stockh. C 21); das
GulaJ)ingsgesetz — das Landes -
gesetz (südwestl.; Kgl. Bibl. Stockh.
C 16); Hauksbök ca. 1320 (isl. und
südw., Am. 371, 4to).
§ 13. Das älteste erhaltene norwegische
Diplom ist ein undatierter Brief von dem
Baglerkönig Philippus (1207 —
12 17) im Reichsarchiv; dieses Diplom ist
somit ca. 125 Jahre älter als das älteste
schwedische, und ca. 150 Jahre älter als
das älteste dänische. Das älteste datierte
norwegische Diplom ist ausgestellt von
Bischof Nikolas in Oslo den 12. März 1224
(ostl.; norw. Reichsarch.). Vom 13. Jh.
sind über 70 norwegische Diplome von
Norwegen selbst erhalten, und eins von
den Shetlandsinseln von 1299 (südw.; Am.
fasc. 100, no. 3 a). Das älteste erhaltene
Diplom von Island ist ausgestellt vom
Bischof Audun von Hölar den 2. April
13 15 (Am. fasc. 1 no. 3).
§ 14. In England, von wo die Schreib -
kunst nach Norwegen kam, hatte man
frühzeitig begonnen, die von den Iren stam-
mende angelsächsische Schrift mit der ge-
wöhnlichen lateinischen zu vertauschen,
wenn man in lateinischer Sprache schrieb,
während man die angelsächsische Schrift
weiterhin zu Aufzeichnungen in der Mutter-
sprache brauchte, und diese Reform war
vollkommen durchgeführt, als englische
Lehrer nach Norwegen kamen. Das dop-
pelte Schriftsystem, das diese von ihrer
Heimat mitbrachten, wurde in Norwegen
die Grundlage für eine eigentümliche Ent-
wicklung der Schrift, die um die Mitte des
13. Jhs. zu einer nationalen Schrift mit
338
NORDISCHE SCHRIFT
einem ganz anderen Charakter führte, als
dem, den wir von Dänemark und Schweden
kennen.
§ 15. Die ältesten Schriftstücke zeigen,
daß man in dem weithin sich erstreckenden
norwegischen Sprachgebiet zwei verschie-
dene Wege gegangen ist. In N i d a r ö s
(im Gebiet des Tröndergesetzes) und in
Oslo (dem Ostland) hat man das englische
Doppelsystem ganz angenommen. Von
den obengenannten Schriften braucht so
das älteste Legendenfragment von Nidarös
(Am. 655, IX, 4t0) eine Schrift, die charak-
terisiert wird durch ags. /, r, v und die-
selben — untereinander verschiedenen —
Bezeichnungen für den stimmlosen und
den stimmhaften Dental- Spiranten wie in
England in der nachalfredschen Zeit (bzw.
/, d) ; der i - Umlaut von a, 0 und u
wird geschrieben bzw. ae, o' (d: 0 mit einem
kleinen Bogen oben nach rechts) und y; der
«-Umlaut von a wird 0 geschrieben; die fal-
lenden Diphthonge au, cei und cey. Diese
Zeichen halten sich in der norwegischen
Schrift des Tröndergebietes und im Ostland
im wesentlichen unverändert in dem hier
behandelten Zeitraum, wenn man ausnimmt,
daß ags. r bereits ca. 1200 dem lat. r weicht
(oft mit Länge unter der Linie), und daß
für cey in den meisten Schriften nach 1250
oey geschrieben wird. Schreibt man in
lateinischer Sprache, so gebraucht man die
ags. Zeichen nicht, z. B. in Am. 243 b, a
fol. (Konungsskuggjä) S. 120, wo die erste
Spalte (norw.) rundes d (<)), ags. / und
v hat, während die zweite Spalte (lateinisch
von derselben Hand) steiles d und lat. /
und u aufweist. - '
V. Island. §16. Auf Island hat die
älteste Schrift ein ganz anderes Gepräge,
indem man sich hier damit begnügt hat,
das eine der beiden ags. Schriftsysteme
anzunehmen, nämlich das lateinische, so-
wohl für den nordischen wie für den lateini-
schen Gebrauch. So brauchen alle die isländ.
Schriften, die älter sind alsderPhysiologus,
lateinisches/, r und v; aus dem Ags. wird
das Zeichen für th (/>) herübergenommen,
aber es wird sowohl für die stimmlose wie für
die stimmhafte Spirans gebraucht; vergl.
Taf. 24, Nr. 3. Findet sich einmal einer der
ags. Buchstaben in den genannten Schrif-
ten, so wird er in abweichender Weise ge-
braucht, z. B. zur Abkürzung. In der
Bezeichnung der umgelauteten Vokale, bei
der das Lateinische nicht ausreicht, herrscht
große Verwirrung. Reykjaholts mäldagi
(1. und 2. Hand) bezeichnet den i -Umlaut
von a durch e oder es, aber schreibt 0 für ce {&),
und u oder v (zuweilen jedoch auch y) für
y, und bezeichnet den Diphthongen öy mit
av oder mit einem aus a und u zusammen-
gesetzten Zeichen. Im allgemeinen jedoch
werden diese Laute in den ältesten isländ.
Schriften bzw. mit e oder £ caudata, 0 und
y bezeichnet, während der genannte Di-
phthong öfter ey geschrieben wird; ebenso
schreibt man ei. Die größte Schwierigkeit
verursachte der w-Umlaut des a, der auf
viele Arten geschrieben wird: 0, ao, au,
0 usw. Offenbar ist es diese Verwirrung,
welche einen unbekannten gelehrten Is-
länder im 12. Jh. dazu veranlaßte, eine in
seiner Art einzig dastehende Abhandlung
(die sog. 1. gramm. Abhandlung) zu schrei-
ben, in der er ausspricht, daß er nach
dem Beispiel der Engländer für die Isländer
ein Alphabet aus den latein. Buchstaben
gebildet habe, die man auch imlsl. brauchen
könnte, und von solchen andern, die er für
notwendig ansah. Das Original der Ab-
handlung existiert nicht mehr, aber wir
haben eine isländ. Abschrift aus der Mitte
des 14. Jhs. (Cod. Wormianus; Am. 242,
fol.), in der das Alphabet mitgeteilt ist.
Es beruht auf dem latein. Schriftsystem
mit lat. /, r und v; für beide Dentalspiranten
wird das ags. Zeichen für den stimmlosen
Laut gebraucht; für den gutturalen Spi-
ranten dasselbe Zeichen wie für die Ex-
plosiva (g); für k und q schreibt man c;
für ng wird ein dem durchstrichenen q ähn-
liches Zeichen empfohlen; Konsonanten-
länge wird durch Kapitalbuchstaben be-
zeichnet. Die durch i umgelauteten Vokale
werden wiedergegeben durch e caudata
(von a), 0 (von o) und y (von u); der u-
Umlaut von a wird 0 mit einem Bogen
darunter geschrieben, Vokallänge wird
durch Akzente bezeichnet, nasalierte Vokale
durch einen Punkt über denselben. Ihrem
Inhalt nach kann die Abhandlung nicht
älter als 1140 oder jünger als 1180 sein.
Am größten ist ihre Bedeutung für unsere
heutige Sprachwissenschaft. Ihr Zweck,
die isländ. Rechtschreibung zu reformieren,
NORDISCHE SCHRIFT
339
scheint dagegen nur in geringem Maße er-
reicht worden zu sein, und im 13. Jh. schlug
die isländ. Schrift einen ganz andern Weg
ein, wie unten nachgewiesen werden soll.
§ 17. Während die Landschaft des
Tröndergesetzes das ags. Doppelsystem
annahm und Island nur das latein., zeigt
die älteste Schrift des norweg. West -
land e s ein gemischtes System für norw.
Aufzeichnungen. So wird lat. / sowohl im
altnorweg. Homilienbuch, im ältesten Frag-
ment des älteren Gulatinggesetzes wie auch
im Fragm. Am. 315 e, fol. desselben Ge-
setzes, in den beiden zuletzt genannten ge-
mischt mit ags. / gebraucht. Im Fragm.
315 e, fol. wird zugleich lat. v verwandt;
Am. 315 f., fol. schreibt u neben ags. v,
und Am. 310, 4t0 braucht lat. und ags. v
nebeneinander. Im ältesten Dokument des
Westlandes — dem Katasterbuch von
Munkelif — und z. T. auch sonst wird für .
beide Dentalspiranten das gleiche Zeichen
wie im ältesten Isl. gebraucht (/) ; Taf . 24,
Nr. 2. Im ganzen hat jedoch die älteste
westländ. Schrift ein tröndisches Gepräge,
das schnell im 13. Jh. zunimmt, u.a. durch
die Durchführung der tröndischen Zeichen
für /, v und des stimmhaften Dentalspi-
ranten, ebenso wie durch die Aufnahme
von cei für ei, das ursprünglich im ganzen
norweg. Sprachgebiet gewöhnlich war mit
Ausnahme der Trönderlandschaft; vergl.
Taf. 24, Nr. 4 und Nr. 5. Zieht man in
Erwägung, daß die ältesten Südwest-
ländischen Schriften, in denen man
das ursprüngliche Verhältnis als am besten
bewahrt erwarten konnte, von verhältnis-
mäßig jüngerem Datum sind, so scheint das
Angeführte in Verbindung mit der Rich-
tung der Bewegung dafür zu sprechen, daß
die ursprüngliche nationale Schrift im
Westland die lateinische gewesen ist, aber
daß dieses Verhältnis bereits im 12. Jh.
anfing sich zu verschieben durch Einwir-
kung von dem damaligen größten Kultur-
zentrum Norwegens, Nidaros.
§ 18. Daß das Westland Norwegens und
Island das latein. Alphabet wählten, findet
seinen natürlichen Grund darin, daß man
auf diese Art sich die Unbequemlichkeit
ersparte, mehrere Zeichen für denselben
Buchstaben lesen und brauchen zu müssen.
Immerhin ist es auch wahrscheinlich, daß
deutscher Einfluß zur Wahl beigetragen
hat. Der erste Priester des Westlandes war
der Deutsche 'pangbrandr5, und der erste
Bischof ebenda war der Sachse Bernhard,
der auch ungefähr 20 Jahre auf Island
wirkte. Daß Bernhard jedenfalls eine
Schule errichtet hat, darf als sicher an-
gesehen werden. Der erste eingeborene
Bischof auf Island, Isleifr Gizurarson,
hatte in Sachsen studiert, ebenso wie sein
Sohn und Nachfolger Gizur Isleifsson.
Nach dem Zeugnis der Geschichte errichtete
Isleif eine Schule in seinem Hause in
Skälaholt.
§ 19. In dem oben beschriebenen Zu-
stand der Schrift tritt in der ersten Hälfte
des 13. Jhs. eine bedeutende Veränderung
ein, indem die tröndische Schrift, deren
Einfluß auf das Westland bereits oben be-
sprochen worden ist, sich ständig. mehr aus-
breitet und zu dieser Zeit auch auf Island
angenommen wird. Die Bewegung in der
isländ. Schrift kann im ersten Viertel des
13. Jhs. nachgewiesen werden; aber erst
um 1250 ist sie abgeschlossen; vergl. Taf. 25,
Nr. 6. Zu dieser Zeit wurde es auch auf Is-
land Gewohnheit, tröndische Zeichen zu
brauchen für / und v und die Dentalspi-
ranten durch besondere Zeichen zu unter-
scheiden, was alles einen bedeutenden Ein-
fluß auf den Charakter der Schrift hatte.
Von dieser Zeit an bis 1300 — und auch
noch länger — hat die ganze norweg. na-
tionale Schrift ein starkes gemein-
sames Gepräge, welches mit seinem Anklang
an den ags. Ursprung sie scharf von der
Schrift der Nachbarländer scheidet, aber
doch nicht hindert, daß Lokalfarben zum
Vorschein kommen. In dieser nationalen
Schrift sind uns die klassischen Werke des
nordischen Altertums überliefert, wie die
ältere Edda, viele Sagas und Konungs-
skuggsjä.
§ 20. Von paläographischen Bemerkun-
gen ist noch hinzuzufügen: Die älteste
Schrift, besonders die lateinische, hat einen
sehr runden Charakter, wird aber im 13. Jh.
mehr und mehr eckig. Kursivschrift findet
sich in Norwegen bereits zu Anfang des
13. Jhs. in Diplomen. — Das geschlossene
a tritt in Norwegen schon in einem datier-
ten Diplom von 1277, Am. fasc. 5, Nr. 7,
auf, auf Island etwas später, ca. 1300. —
340
NORDISCHE SCHRIFT
Das steile d — und zwar nur dieses —
wird gebraucht in den 4 oben zuerst auf-
gezählten norrönen Schriften, ebenso wie
ein Fragment der Fagrskinna. Daneben
findet sich steiles d neben rundem d (d)
in einigen der älteren Schriften, z. B. dem
Katasterbuch der Jönskirche, Reykjaholts
mäldagi 2. Hand, und in dem ältesten
Fragm. des Konungsskuggsjä. Von ca.
1250 an braucht man das runde d fast
ausnahmslos. An Stelle des Striches in
dem durchstrichnen d (ä) braucht ein
Diplom von Bergen, dat. 1266 (Am. fasc.
26, no. 2) ein ^-artiges Zeichen rechts oben
(vgl. die paläogr. Bemerk, oben unter
Schweden). — Das ags. / wird um ungefähr
1300 geschlossen. — g hat die lateinische
Form, nicht die ags. Spirantisches g hat
in der ältesten isländ. Schrift kein be-
sonderes Zeichen. Im Ostnorw. schreibt
man dagegen von den ältesten Zeiten an
gh, und diese Bezeichnung breitet sich am
Ende des 13. Jhs. über das ganze Sprach-
gebiet aus, ausgenommen Island, wo wir sie
erst im 14. Jh. finden. — k und c (für k)
findet sich überall; die ältesten Schriften
brauchen gerne k vor palatalen Vokalen;
q wird nicht selten vor u gebraucht ebenso
wie im Dan. und Schwed. (nach dem Lat.).
— Die älteste Schrift auf Island und im
Westland in Norwegen kennen 0 als Zeichen
für den ö-Laut. Auf Island muß dieses
Zeichen mit mehreren andern konkurrieren,
so in der ältesten Zeit mit eo (Kirchen-
homilie, Rlmfrcedi, Stockholmer Homi-
lienbuch). Bereits vor 1250 beginnt der
lange ö-Laut in der isländischen Aussprache
mit dem langen ä-Laut zusammenzufallen,
und in der zweiten Hälfte des 13. Jhs. wird
dieser Lautübergang durchgeführt, was
sich in der Schrift durch Vermischung der
ce- und ^-Zeichen zeigt. Im norweg. West-
lande taucht 0 (teilweise vor 1200) unter
vor dem aus dem ags. oe entstandenen
Zeichen 0 mit einem Haken oder Bogen
rechts oben, das bereits im frühesten Trön-
disch gebraucht wird. — Die Diphthonge
werden nach 1250 in Norwegen meist au,
ai (nach dem Tröndischen) und oey ge-
schrieben; auf Island au, ei (selten cei) undey.
§21. Vokallänge wird durch Ak-
zente bezeichnet, häufig auf Island, selten
in Norwegen. In den Annales regii ist die
Akzentuierung durchgeführt. K o n s o -
nantenlänge wird in der Regel durch
Verdoppelung bezeichnet, Ligaturen
und Wortverkürzungen wurden
nicht häufig in Norwegen angewendet,
ebensowenig wie in den ältesten isländ.
Schriften. Von Ligaturen wären zu nen-
nen, außer den oben erwähnten: Zusam-
menschreibung von de durch Setzen eines
e zu oberst vor dem langen Strich des d
(so in der ältesten isl. Lit.). Die gewöhn-
lichen Verkürzungen sind ein s-förmiges
Zeichen über der Linie für er, ein Strich
über dem Vokal für m und n, durch-
stochenes k und ßp für konungr und
biskup, Xpc für Christus. In den Gesetzen
wird oft das Runenzeichen für m (f) an
Stelle von mafrr gebraucht. In den jünge-
ren isländ. Schriften ging man jedoch be-
deutend weiter.
§ 22. Die Handschriften sind nicht selten
verziert mit farbigen Initialen, und
farbige Überschriften sind gewöhnlich. In
die Ornamentik ist zuweilen Gold eingelegt
(doch nicht auf Island). In der ganzen
altnord. Schrift ist die W o r 1 1 r e n n u n g
gut durchgeführt; doch wird oft die ein-
silbige Präposition mit dem nächsten
Substantiv zusammengeschrieben.
§ 23. Die Interpunktion besteht
meist nur aus einem Punkt, dessen Platz
in der Regel durch die Lesepause bestimmt
ist. Doch kennt man auch andere Zeichen
: ; und einen Punkt mit einem Bogen
darüber, einigermaßen einem Fragezeichen
ähnlich, die alle vor einer längeren Pause
gebraucht werden. Nach einer längeren
Pause beginnt das nächste Wort mit
Majuskel. Ein neuer Abschnitt wird oft
durch eine neue Linie und eine farbige
Initiale bezeichnet. Wörter, die hervor-
gehoben werden sollen, werden zwischen
zwei Punkte gesetzt, so immer eine Rede,
oft Personennamen, zuweilen auch Titel
( • jarl-). Bindestrich war von den ältesten
Zeiten an bekannt und wurde durch einen
schrägen Strich bezeichnet. Das Schreib-
material im Norden im 12. und 13.
Jh. war Pergament (bökfell) von Schaf -
oder Kalbleder, auf dem man mit Feder
und schwarzer Tinte schrieb. Von dem
zubereiteten Leder schnitt man Recht-
ecke aus, die zu zwei Blättern zusammen-
NORDSCHWABEN— NORNEN
34i
gefügt wurden. 4 solcher Rechtecke bilde-
ten eine Lage, also gewöhnlich 8 Blätter.
Man schrieb auf zwei oft liniierten Spalten.
Papier wurde nicht verwendet. Petrus
Gervasius, päpstlicher Sendbote nach dem
Norden im Jahre 133 1, führt, sowie er
nach Dänemark gekommen ist, sofort Aus-
gaben für Pergament an, quia papirus in
dicto regno non invenitur. Die ältesten
Dokumente auf Papier sind vom Schlüsse
des 14. Jhs. Zu Notizen oder Entwürfen
wurden Wachstafeln benutzt, von denen
einige noch erhalten sind (s. o.). Briefe
wurden auf Pergamentstreifen geschrieben,
versehen mit Wachssiegeln und Siegel -
riemen, so daß sie zusammengefaltet wer-
den konnten.
H yegst ad Vcstnorske Maalferc fyre 1350, Inn-
leidingigoö, Akad. Kristiania. Paleografisk Atlas;
Kopenhagen. [Nachtrag: Neckel Unter sut 'hun-
gert zur Eddakritik, PBBeitr. 40, 69 ff. 1914.]
M. Haegstad."
Nordschwaben. Von in Norddeutschland
zurückgebliebenen Schwaben, die nichts
anderes als Semnonen sein können, er-
fahren wir zuerst durch die Mitteilung des
Königs Theodebert an Kaiser Justinian,
Duchesne 1 , 862 : subactis Thuringis
Norsuavorum gentis nobis placata majestas
colla subdidit. Sie sind hier wohl noch auf
dem rechten Eibufer zu suchen gegenüber
von den zu Sachsen geschlagenen Nord-
thüringern. Als von diesen 'Sachsen' ein
großer Teil das Land verließ, um sich dem
Zug des Alboin nach Italien anzuschließen,
wurden durch die Frankenkönige Chlothari
und Sigibert nebst anderen Volkssplittern
die Nordschwaben dahin verpflanzt, wie
wir durch Gregor Tur. 5, 15 und Paulus
Diaconus 2, 6 erfahren. Beide erzählen
dann, wie sie sich gegen die in die Heimat
zurückwandernden Sachsen siegreich be-
haupteten. Sie sitzen zwischen Bode und
Harz in dem nach ihnen benannten Gau
Suevon, wo sie politisch und sprachlich in
den Sachsen aufgingen, ihr eigenes Recht
jedoch nach dem Zeugnis Widukinds 1, 634
und des Sachsenspiegels bewahrten.
Irrtümlicherweise hat Zeuß 362 f. die
N. für Warnen genommen. R. Much.
Nornen, (§ 1) die nordische Bezeich-
nung für die höheren Wesen, die das Schick-
sal der Götter und Menschen bestimmen.
Eine befriedigende Erklärung des Namens
ist noch nicht gefunden. Die gemein-
germanische Bezeichnung für diese des
Schicksals waltenden Wesen ist ahd. wurt,
ags. wyrd, as. wurd, anord. ur&r. Ahd.
Glossen geben damit fatum, eventus wieder
(Graf! I, 990), im Heliand hat wurd meist
die Bedeutung Todesgöttin, doch ist das
j Wort auf dem Wege zu dem abstrakten
| ,Tod' (v. 761; 3634; 4621; 5396), während
in wurdigiskapu, wurdigiskejti 'Fügung des
! Schicksals' noch die allgemeine Bedeutung
steckt. Auch im Beowulf gehen persönliche
Auffassung (v. 477; 572; 1206; 2421; 2527)
und Übergang zur Abstraktion (v. 455;
735) nebeneinander her, doch überwiegt
erstere wie in andern ags. Quellen, wo von
der webenden Tätigkeit der Schicksals -
göttin die Rede ist {me ßcet Vyrd gewcef
Cod. exon. 355). Gleiches gilt von der
nordischen Dichtung (Lex. poet. S. 837).
Hier begegnet aber das Wort auch im
Plural (Sg. 5); aus dem einen Schicksals-
wesen sind mehrere geworden, die nun im
allgemeinen die Bezeichnung nornir haben
und in ihrer Gesamtheit des Menschen
Schicksal bestimmen. Dem Spruch der
Nornen kann niemand entgehen (FJQlsm.
jy). Nornen erscheinen bei der Geburt des
jungen Helgi und schaffen ihm sein Ge-
schick (HH. I, 20); dem Andvari hat eine
bestimmt, im Wasser als Hecht zu leben
(Rm. 2), Siguro*r soll nach dem Spruch
der Nornen die Sigrdrifa aus ihrem Schlafe
erwecken (Fm. 44), böse Nornen schufen
der Brynhild die Ehe mit Gunnar (Sg.
sk. 7), sie waren die Ursache, daß Hamdir
seinen Bruder Erp erschlagen hatte (Hm.
29). Auch nach altdeutschem Volksglauben
walten die Schicksalsgöttinnen, wenn sich
einer in einen Werwolf verwandeln kann
(Grimm Myth.4 III 409). Da nun das
Schicksal des Menschen gut und schlimm
ist, so unterschied der nordische Volks-
glaube zwischen guten und bösen Nornen.
Sind es drei, so ist die dritte in der Regel
die böse Norne, die daher auch die 'schwarze
Norne' heißt. Als der Dänenkönig Fridleif
bei der Geburt seines Sohnes Olaf den
Nornen opferte, schenkten die beiden ersten
dem Kinde treffliche Eigenschaften des
Körpers und der Seele, während die dritte
ihm das Laster des Geizes bestimmte (Saxo
gramm. I 272). Bei der Geburt des Norna-
gest bescherten die guten Nornen dem
342
NORWEGER
Kinde Glück und Ruhm, während die
jüngste bestimmte, er solle nur so lange
leben, als die Kerze an seiner Wiege brenne.
Da nahm die älteste Schwester das Licht,
löschte es aus, gab es der Mutter zur Ver-
wahrung und schob dadurch den Spruch
der bösen Schwester hinaus, bis sich der
Held selbst den Tod wünschte (Nornagests p.
S. 77). Vor allem walten die Nornen über
den Tod des Menschen. Als der alte
Kveldulfr seinen Sohn Thorolf verloren
hat, klagt er die Norne an, die ihm diesen
entrissen habe (Egils. S. Kap. 24, 4). Als
Ham3ir dem Tode nahe ist, tröstet er sich
damit, daß niemand den Abend erlebt,
wenn der Spruch der Nornen ergeht (Hm.
31); nach der Nornen Rat hat Torf- Einarr
seinen Gegner Halfdan getötet (Heimskr.
S. 71), ihren Frauen kündet die zum Tode
bereite Brynhilde, daß auch sie einst die
Norne denselben Weg führen werde (Sg. 52).
§ 2. Außer den Namen norn und wurt
begegnen für die Schicksalsgöttinnen noch
andere. Im Heliand waltet metod 'das zu-
messende Wesen' des Schicksals (v. 128;
512), und ahd. Glossen geben parcae mit
scephanten wieder (Graff VI 454), wie noch
Vintler in seiner Blume der Tugend von
den gachschepfen spricht (v. 78. 94), die
den Menschen das Leben geben und sie
regieren. Diese Schicksalsmächte haben
lange noch in christlicher Zeit im Volks-
glauben fortgelebt, und wie man ihnen
nach dem Zeugnis des Burchard von Worms
im 11. Jh. Speise und Trank vorzusetzen
pflegte, um sie dadurch günstig zu stimmen
(Grimm, Myth.4 III 409), so hat man es
bis in die jüngste Zeit getan (Panzer,
Beiträge zur deutschen Myth. II 119 ff.).
§ 3. Besonders häufig erscheinen die
Schicksalswesen in der Dreizahl. Auf
deutschen Volksglauben weist der Eifer
Burchards von Worms gegen die drei
Schwestern hin, denen man allen Gewinn
zuschreibe (Myth. III 409), der englische
Volksglaube kennt noch zu Shakespeares
Zeit die drei weirdsisters, und im Norden
kennen die drei Schwestern Saxo und die
eddische Dichtung. Hier hat man, jeden-
falls unter dem Einflüsse Isidorischer
Gelehrsamkeit, der Ur3r die Schwestern
Verwandt und Skuld gegeben und so die
Nornen aufgefaßt als Norne der Ver-
gangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die
Stelle, in der die drei Namen begegnen
(Vsp. 20) , ist eine späte Interpolation und
hat keinen mythologischen Wert. Aber die
Dreizahl steht nach demselben Gedichte,
nach dem auch das Schicksal der Götter
in den Händen dieser drei riesenentsprosse-
nen Mädchen liegt, für die eddische Dich-
tung fest, ja man ist noch weiter gegangen
und spricht von drei Klassen Nornen, von
denen die eine von den Äsen, die andre von
den Elfen, die dritte von den Zwergen
stamme (Fm. 13).
§ 4. Unter ihrem alten Namen leben die
Nornen namentlich im fteröischen Volks-
glauben fort. Man stellt sich unter ihnen
kleine unterirdische Wesen vor. Weiße
Flecken auf den Fingernägeln, die dem
Menschen Glück bringen sollen, nennt man
nornaspor „Nornenspur"; die erste Mahl-
zeit, die eine Frau nach der Geburt eines
Kindes einnimmt, heißt nornagreytur ,,Nor-
nengrütze", da an ihr die Nornen teil-
nehmen sollen, die dem Kinde das Geschick
bereiten.
Feilberg Skcebnetroen; Aarb. f. dansk
Kulturhist. 1897, 1 ff. E. Mogk.
Norweger. § 1. Die norwegischen Bo-
denfunde lassen deutlich den alten kultu-
rellen und ethnologischen Zusammenhang
mit den übrigen nordischen Ländern er-
kennen. Schon in der jüngeren Steinzeit
bildet wenigstens der südliche Teil des
Landes zusammen mit dem südlichen
Schweden, mit Dänemark und dem mittle-
ren Norddeutschland eine einheitliche Kul-
turprovinz, ohne doch an Dichtigkeit der
Bevölkerung mit diesen Ländern einen
Vergleich auszuhalten. Die Bronzefunde —
wir können bei ihnen noch bestimmter als
bei den neolithischen von germanischer
Hinterlassenschaft sprechen, lassen die
fortschreitende Ausbreitung der Besiedlung
nach Norden zu erkennen. Noch im Dront-
heimischen ist die Bronzeperiode gut ver-
treten.
Während der vorrömischen Eisenzeit
aber soll nach der Ansicht verschiedener
Forscher infolge einer Temperaturver-
schlechterung — darüber Sernander
in Compte Rendue du XIe Congres Geo-
logique International S. 404 ff. — das nörd-
liche Norwegen und Schweden wieder so gut
wie entvölkert gewesen sein; doch kommen
nach Haakon Schetelig (Oldtiden
NORWEGER
343
III 116) für die Spärlichkeit der Funde aus
dieser Zeit noch andere Erklärungsmöglich-
keiten in Betracht. Die jüngere nordische
Eisenzeit ist wieder durch Grabhügel bis
auf die Inseln Karls0y und Helg0y in der
Gegend des 70. Breitegrades vertreten, also
bis hinauf in jene Gegenden, die wir aus
schriftlichen Quellen als das frühgeschicht-
liche nördliche Grenzgebiet der Germanen
kennen. Woher ein besonders an der West-
küste Norwegens — und zwar schon in
der Sagazeit — stark vertretener kurz-
schädliger und dunkler Einschlag in der
im übrigen den germanischen Typus auf-
weisenden Bevölkerung stammt, ist nicht
sichergestellt; doch ist dabei gewiß nicht
an Lappen, weit eher an sehr früh indo-
germanisierte Reste von älteren Jäger -
stammen zu denken und auch durch ihre
archäologische Hinterlassenschaft machen
sich solche Vorläufer der Germanen be-
merkbar.
§ 2. Ob das von Pytheas entdeckte Thule
mit Norwegen etwas zu tun hat oder nicht,
ist noch eine Streitfrage. Für die Römerzeit
ist bereits eine norwegische Völkerschaft
literarisch bezeugt in den XaiSsivot des
Ptolemaeus. Mehrere Namen von Stämmen,
die wir später noch im Lande antreffen,
enthält das Verzeichnis des Königs Rod-
vulf (s. Nordgermanen § 9), so den der
Ragnaricii, Raumarien, Rugi, *(H)arothi,
Granu, Agandzae, von minder Sicherem
abgesehen; bei der gens Adogit ist, auch
wenn sich ihr verderbt überlieferter Name
einer Deutung entzieht, auf Grund des über
sie Mitgeteilten nur an die nachmaligen
Häleygir oder einen Teil von ihnen zu
denken.
§ 3. Noch zu Beginn der geschichtlichen
Zeit setzt sich Norwegen aus einer großen
Anzahl von selbständigen Volklanden zu-
sammen; fylki oder riki, land ist der Aus-
druck für ein solches. Ihre Bewohner sind
zum Teil schon durch ihre Namen als alte
besondere Völkerschaften gekennzeichnet,
die als solche bereits ins Land gekommen
sind oder sein mögen; das gilt zB. von den
Rygir, ÜQrdar und Prendir; zum Teil geht
die Benennung deutlich erst von den Wohn-
sitzen aus wie bei den Firdir, Sygnir oder
den Skeynir. Aber nicht in allen Fällen
ist das Verhältnis zwischen Stammes- und
Landschaftsnamen ein ganz klares. Die
wirtschaftlichen und Kulturverhältnisse der
einzelnen norwegischen Völkerschaften sind
entsprechend der mannigfaltigen Natur des
ausgedehnten Landes sehr ungleich.
§ 4. Von den verschiedenen Gruppen von
Stämmen, die sich unterscheiden lassen,
faßt eine der Name Vikverjar oder Vlkverir
zusammen. Es sind die Anwohner der
großen Meeresbucht im Süden des Landes,
die sich schließlich zum Fjord von Oslo oder
Kristiania verengt und die Vik oder Vlkin,
eigentlich 'die Bucht' schlechtweg, genannt
wurde. Am innersten Fjord liegt an der
Westseite Vestfold, bewohnt von den Vest-,
Vestr-fyldir, und ihnen gegenüber auf der
Ostseite Vingulmgrk, ein Name, worin wie
in Danmqrk ein alter Volksname als Be-
stimmungswort enthalten sein kann. Daran
schließt sich an der Küste bis an die Gautelfr
Ränriki oder Ranrlki (mit Verkürzung des
schwachtonig gewordenen ersten Teils),
das Land der Renir (ein junger Name, der
erst aus Ranriki gebildet ist), der Ragna-
ricii des Rodvulf. Alfheimar, das in
einigen Quellen genannt wird und zwischen
der Raumelfr (Glommen) und Gautelfr
liegen soll, muß damit zusammenfallen.
Auf der Westseite der Bucht, am Grenmarr,
dem Langesundsfjord, begegnet uns der
Name Grenland, in dem wir die Granu des
Rodvulf wiedererkennen.
§ 5. Im Norden wird das Gebiet der
Vikverjar abgeschlossen durch das Uppland
oder die Upplgnd mit den Upplendingar.
Zu ihnen gehören die Raumar im Raumariki
an der nach ihnen benannten Raumelfr.
Es sind die Raumaricii des Rodvulf. Im
ags. Wids. 63 und Beow. 519 heißen sie
mit poetischem Namen Heaäoreamas 'krie-
gerische Reamas', und sichtlich haben wir
es bei Raumar wieder mit einem alten
Stammnamen zu tun. Ihre Nordnachbarn,
die Heinir, Heidnir, sind die Häänas des
Wids. 81 und als Xaiosivoi schon bei Ptole-
maeus erwähnt. Sie sitzen in der Heifrmqrk
und sind ihrem Namen nach offenbar
Heidebewohner. Im Westen grenzt das
Heinafylki an das Had'afylki oder Hada-
land, das außer dem von den Hafrar be-
wohnten Hadaland im engeren Sinn noch
die Landschaften Land, Pötn und Hringa-
rlki, das Gebiet der ursprünglich jedenfalls
344
NORWEGER
selbständigen Hringar, umfaßt. Die Stäm-
me der Ha3ar, Heinir und Raumar bilden
zusammen von alters her den Rechtsver-
band des Heids&visping oder der Heiösävis-
Iqg, so benannt nach der Dingstätte am
Heidsär, dem Mjössensee; später, nachdem
diese auf die Ebene Eidsvellir verlegt
worden war, wird von dem Eiäsivaßing,
den Eidsivalqg gesprochen.
Zu Uppland in weiterem Sinn gehören
noch Gudbranzdalr und Eystridalir, die sich
weit nach Norden zu ins Binnenland hinein-
erstrecken.
§ 6. Gegen Westen zu wird das Gebiet
der uppländischen Stämme von den Land-
schaften Valdres, Haddingjadalr und Nu-
madalr umschlossen. An letzteres grenzt
im Süden Pelamqrk, das Reich der Pilir,
im Innern des südlichen Norwegen, vom
Vlk durch Grenland geschieden.
§ 7. Der südlichste Stamm Norwegens
sind die Egdir in der Landschaft Agäir,
wohl identisch mit den Agandzae Rodvulfs.
Dann folgt, schon der Nordsee, nicht mehr
dem Skagerrak zugekehrt, ein Küstenstrich
Namens Jadarr 'Rand', jetzt Jaderen oder
Jceren, bewohnt von den Jaäarbyggjar, die
aber bereits dem Stamm der Rygir zuzu-
rechnen sind, der im übrigen den ganzen
Umkreis des Boknfjords besetzt hält. Die
Rygir, poetisch auch Holmrygir, tragen den-
selben Namen wie die südgermanischen Ru-
gier (s. diese), von denen sie abstammen.
Ihr Gebiet heißt Rygjafylki oder Rogaland,
Rogheimr.
§ 8. Auch die nördlich von den Rygir
sitzenden Hordar, die Bewohner des Horda-
land, Hqrdafylki oder der Hqrdafold in der
Umgebung des Hardangerfjord, haben süd-
germanische Namensvettern und nähere
Verwandte in den Haruden (s. diese). Es
wird Sunn - und Norähqrdaland unter-
schieden, und an letzteres schließt sich
landeinwärts Vqrs, jetzt Voss in Bergens
Stift, mit den Vqrsar, einem von Haus aus
wohl selbständigen Stamme, an. Nörd-
licher, am Sogn, dem Sognefjord, sitzen die
Sygnir, dann am Nordfjqrär und Sunn-
fjqrdr, wieder nach den Sitzen benannt,
die Firäir. Der südwestliche Teil des
Firäafylki heißt Fjalir, seine Bewohner
sind die Filir. Zusammen bilden die drei
westländischen Stämme der Hqräar, Sygnir
und Firäir den alten Rechtsverband des
Gulaßings.
§ 9. Auf die Firäir folgen, auf einen aus-
gedehnten Küstenstrich verteilt, die Merir,
das Merafylki, in Nora- und Sunnmerir
mit den Landschaften Nora- und Sunn-
merr unterschieden und voneinander ge-
trennt durch die Raumsdelir im Raumsdalr.
§ 10. Landeinwärts von den Nord merir,
die das Ufer zu beiden Seiten der Mündung
des Drontheimsfjord besetzt halten, liegt
weiter innen am Fjord Pröndheimr oder
Prändheimr, auch Prendalqg, der Rechts -
verband der Prendir oder Pr&ndir, der
Pröwendas des Wids. 64. Ihr Name, eine
deutliche Partizipialbildung, gehört zu
germ. *Pröwen 'leiden, aushalten' oder
*Pröwön 'gedeihen'. Sie scheiden sich in
die tjtßrendir und die weiter oben am
Fjord, nördlich von diesen sitzenden
Inn(an)-ßrosndir. Zu ersteren gehören die
Orkdelir im Orkadalr, die Gaulverjar im
Gaulardair, die Strindbyggjar oder das
Strindafylki in der Landschaft Strind und
die Stjördölir im Stjördalr; zu letzteren die
Verdelir im Veradalr, die Skeynir in
Skaun, die Sparbyggjar in Spar(a)bü und
die Eynir auf der Insel Eyin iäri.
§ 11. Auf die pröndir folgen die Naum-
delir im Naumudalr, jetzt Namdalen, und
endlich zuhöchst im Norden als äußerster
germanischer Stamm die Häleygir in Hä-
logaland, der FinnmQrk benachbart.
§ 12. Die Grenze zwischen Norwegen und
den Nachbarländern, dem dänischen Hal-
land und Schweden, wurde durch die
Gautelfr aufwärts bis zum Vsenir (Wener-
see) gebildet, dann durch ein ausgedehntes
Waldgebiet, Markir genannt, das jetzige
Aremark, 0ymark und Redenes sokn in
Norwegen und Nordmark in Schweden um-
fassend, dessen Bewohner Markamenn
hießen. Sie setzte sich fort durch den
Eiäaskögr, um schließlich längs des Ge-
birgszuges der Kilir zu verlaufen. Doch
wurden auch östlich von diesem bisher öd-
liegende oder nur spärlich bewohnte Land-
striche (Herdalir oder Herjardalr, Jamta-
land und Helsingjaland) von Norwegen aus
besiedelt.
§ 13. Vor allem aber wandte sich ein
norwegischer Auswandererstrom über das
Meer nach dem Westen. Norweger haben
NÖSTVET-TYPUS
345
sich auf Hjaltland (den Shetlandinseln),
den Orkneyjar, den Sudreyjar (Hebriden),
im nördlichen Schottland und auf den
neuentdeckten Fäereyjar festgesetzt und in
erfolgreichem Wettbewerb mit den Dä-
nen die Gegend von Dublin und andere
Teile Irlands unterworfen und besiedelt.
In der Normandie ist GQngu-Hrölfr
(Rollo), Sohn des Ragnvaldr Mörajarl, der
Führer der im übrigen meist aus Dänemark
stammenden nordischen Eroberer. Von
größter Bedeutung aber ist die Entdeckung
und Besiedlung Islands geworden, das
hauptsächlich aus dem westlichen Nor-
wegen, z. T. auf dem Umwege über ältere
Kolonien, seine Bevölkerung erhielt. Von
Isländern wurde schließlich auch Grönland
entdeckt und besiedelt, und kühne See-
fahrten von dort aus brachten selbst über
die nordamerikanische Küste die erste
Kunde.
§ 14. Eine Zusammenfassung der nor-"
wegischen Völkerschaften zu einer politi-
schen Einheit ist spät erfolgt und ging in
anderer Weise vor sich als bei den anderen
skandinavischen Staaten, Dänemark und
Schweden. Während hier schon die Namen
auf einen mächtig aufstrebenden Stamm
als Ausgang der Vereinigung hinweisen, ist
Norwegen als politisches Gebilde die
Schöpfung einer einzelnen kraftvollen Per-
sönlichkeit, des Königs Haraldr hinn här-
fagri. Kein Zufall aber ist es, daß sein im
J. 872 durch die Schlacht im Hafrsfjord zu
glücklichem Abschluß gebrachtes Unter-
nehmen vom südlichen Norwegen ausgeht.
§ 15. Doch ist Name und Begriff Nor-
wegen älter als seine staatliche Einigung.
Wenn bereits König Alfred im Reisebericht
des Halogaländers Ottar die Ausdrücke
Nordweg und Nor Omen im Sinn von Nor-
wegen und Norweger und im Gegensatz zu
Dänen und Schweden gebraucht, folgt er
dabei gewiß älterer Tradition, der Nor-
wegen als geographischer Begriff — wenn
auch ohne genaue Abgrenzung gegen die
Nachbarlande — längst bekannt war.
Anord. noregr, nöregr, aus nordrvegr, be-
deutet von Haus aus 'der Weg, die Richtung
nach Norden, die nördliche Gegend'; in
dieser ursprünglichen Bedeutung ist noch
in der Helgakv. Hund. I4 der Plural nordr-
vegar belegt. Gegenstücke sind austrvegr
und suärvegar. Wenn daraus ein Name
Norwegens wird, kann die Benennung nur
von einem südlicheren skandinavischen,
und zwar von einem dänischen Standpunkt
aus erfolgt sein, von dem aus auch die Be-
zeichnung der Bewohner Norwegens als
Nordmenn ( — Noregsmenn) und das gegen-
sätzliche Sudrmenn 'die Deutschen, die
Südgermanen' verständlich ist und ebenso
das Adjektiv norrenn im Sinn von 'nor-
wegisch'. Wo daneben Nordmafrr in dem
weiteren Sinn von 'Nordgermane' ge-
braucht wird, mag deutscher Einfluß mit
im Spiele sein; ein Sprachgebrauch intern
norwegischer Herkunft endlich ist die An-
wendung des Wortes auf Leute aus dem
Teil von Norwegen, der jetzt als norden-
fjelds bezeichnet wird, zwischen Lindesnaes
und Agdenaes; bei der durchsichtigen Be-
deutung des Wortes konnte er sich leicht
einstellen. Auf Island und in anderen nordi-
schen Kolonien des Westens heißen die
Norweger auch Austmenn.
Lit. bei Bremer Ethn. 105 ff. (839 ff.).
Ferner : A. Hansen Landnam i Norge ;
Kristiania 1904. G. Gustafson Norges Old-
tid; Kristiania 1906. A. Bugge Norges
Historie I 1. 2; Kristania 191 2. 1910.
R. Much.
Nöstvet-Typus (§ 1), älteste Form der
Steinbeile in Norwegen und damit führen-
der Typus für die Reste der ältesten Be-
siedlung dieses Landes durch den Men-
schen. Der Fundort, nach dem A. W. Brög-
ger den Namen bildete, ist ein großer Wohn-
platz im Bez. Ackershus im südl. Norwegen.
Die Nöstvetbeile (s. Abb. 23) sind nicht aus
Feuerstein, der im Gebiete des N.-T. nicht
vorkommt, aber aus einem möglichst ähnlich
gewählten, muschelig brechenden Erup-
tivgestein (Quarzporphyr, feinkörniger Sye-
nitporphyr, Aplit, dichter Grünstein) oder
Hornstein, durch Zuschlagen roh her-
gestellt und nur an der Schneide manch-
mal geschliffen, klein bis mittellang (9 bis
15 cm 1.), von dreieckigem, rhombischem
oder trapezförmigem Querschnitt mit 3 bis
3,5 cm langer oder ganz schmaler (nur
1 cm langer) Schneide. Die wichtigsten
Wohnplätze des Nöstvetvolkes liegen in
der Umgebung des Christianiafjords, durch-
gehends auf der Strandlinie des Maximums
der Littorina-Tapes- Senkung, woraus sich
346
NOTKER
ergibt, daß sie aus derselben Zeit her-
rühren, wie die älteren Kjökkenmödding-
schichten in Dänemark (und Südschweden).
Vereinzelt kommt auch der für die letzt-
genannten so charakteristische Scheiben -
spalter, teils aus Feuerstein, teils aus andern
Gesteinsarten, vor. Außer dem südöstlichen
Norwegen ergaben auch die Küsten der
angrenzenden schwedischen Provinz Bonus -
län Wohnplätze vomN.-T. Das Nöstvet-
Abb. 23. Nöstvet-Steinaxt mit geschliffener Schneide.
Nach A. W. Brogger.
beil entwickelte sich offenbar aus dem
typischen, langen Feuersteinbeil der Kjök-
kenmöddingkultur und war anfangs regel-
mäßig ungeschliffen.
§ 2. Der N.-T. vertritt die ältere nordi-
sche Steinzeit in Norwegen, ist aber von
sehr beschränkter räumlicher Ausdehnung,
besonders im Vergleich zu den Typen der
entwickelten jüngeren Steinzeit. Unter
den letzteren sind auch die (älteren) spitz -
nackigen und die (jüngeren) schmalnacki-
gen Steinbeile in Norwegen nicht, wie in
Dänemark und Südschweden, aus Feuer-
stein, sondern aus anderen Gesteinsarten.
Erst die spätneolithischen dicknackigen
Beile Norwegens bestehen aus Feuerstein,
der jetzt erst in großer Menge, wahr-
scheinlich aus Schonen und von den däni-
schen Inseln, eingeführt wurde. Gräber
sind weder aus der Zeit des N.-T., noch
aus der neolithischen Periode Norwegens
bekannt. Die Konstatierung des N.-T. ist
namentlich wegen der abweichenden An-
nahmen in A. M. Hansens Werk Landnam
i Norge, worin die Existenz einer solchen
Stufe für Norwegen geleugnet wird, von
Wichtigkeit.
A. W. B r 0 g g e r Cxer av Nöstvettypen,
Kristiania 1905 (Norges Geolog. Undersög. 42).
D e r s. Studier over Norges Stenalder. I. Ebenda.
1906 (Vidensk. Selsk. Skr. I 1906, 2).
M. Hoernes.
Notker, genannt der Stammler (Bal-
b u 1 u s), geb. um 840, zeichnete sich als
Mönch von S. Gallen durch vielseitige
Bildung und bedeutende pädagogische,
musikalische, dichterische, schriftstelle-
rische Talente aus. Auf eigentlich historio-
graphischem Gebiete hat er sich nur durch
eine kurze Fortsetzung zu der
unter dem Namen Erchanberts
gehenden, fast ganz auf den Gesta Fran-
corum beruhenden fränkischen Volksge-
schichte (vgl. MG. II 327) betätigt, die ihm
Simson Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins
N. F. 2, 59 ff. mit großer Wahrscheinlich-
keit zugeschrieben hat; er gibt da nütz-
liche Nachrichten über die Genealogie und
Reichsteilungen der Karolinger von 840 —
881 (MG. II, 329). Auf dem Grenzgebiete
zwischen Geschichte und Novellistik liegt
das unvollständig überlieferte Buch über
die Taten Karls des Großen, das noch heute
meist unter dem unbestimmten Autor -
namen des Mönches von S. Gallen
geht, weil Pertz die schon früher ange-
nommene Verfasserschaft Notkers be-
zweifeln zu müssen glaubte, die indes seit-
dem, namentlich durch Zeumer, sicher-
gestellt ist. N. hatte sich als Knabe von
einem alten Kriegsmanne Karls, Adalbert,
und dessen Sohne, dem Priester Werinbert,
mancherlei Erinnerungen und Anekdoten
von dem großen Kaiser erzählen lassen
und wußte sie später mit seiner dichte-
rischen, sicherlich mancherlei hinzuerfinden-
den Gabe so hübsch zu erzählen, daß Kaiser
NOTWEHR— NUITHONES
347
Karl III. ihn bei einem Besuche des Klosters
883 zur Aufzeichnung veranlaßte. Diese
ist dann wahrscheinlich unfertig geblieben,
was sich auch in der kunstlosen und etwas
redseligen Aneinanderreihung und gewissen
Unebenheiten der Form geltend macht.
Es ist wohl nicht ganz das Bild vom
großen Kaiser, wie es im Volke weiter-
lebte, das uns hier erscheint, zum mindesten
ist es stark aus dem geistlichen Gesichts-
winkel gesehen, wie mir die Bedeutung
der Leistung neuerdings überhaupt ein
wenig überschätzt zu werden scheint. Aber
manche Züge machen bei aller Unzuver-
lässigkeit des Einzelnen noch den Eindruck
der Echtheit, bei andern interessiert die
steigernde und ausschmückende Fort-
bildung der Legende. Einzelne geistliche
Noveletten von der Art, wie sie von Gregor
d. Gr. bis Caesarius von Heisterbach und
weiter das Mittelalter durchziehen, sind
ganz lose eingereiht, und wertvollen kultur-'
historischen Stoffes bietet das Büchlein
die Fülle.
Gesta Caroli MG. II 726 fr. Besser Jaffc
Bibl. rer. Germ. IV 619fr. Übersetzung:
Geschichtschreiber d. d. Vorzeit * 26, 1890 u.
sonst. Vgl. Wattenbach DGQ. 1 7, 207.
272. Manitius Gesch. d. lat. Lit. d. MA.
I, 354ff. Zeppelin Schriften d. Ver. f.
Gesch. d. Bodensees 19, 33fr. Zeumer Auf-
sätze d. Andenken a. G. Waitz gewidm. 97 ff.
K. Hampe.
Notwehr. Der Begriff der N. als solcher
ist dem älteren germanischen Recht fremd.
Dagegen reicht in frühe Zeit die Auf-
fassung zurück, daß die Schadenstif-
tung in N. als Verfahren gegen den durch
seinen Angriff friedlos gewordenen buß-
lose Tat (s. d.) ist. Sie läßt auch die
Notwehrhandlung noch zu einer Zeit als
erlaubte erscheinen, wo der unmittelbare
Eintritt der Friedlosigkeit nur mehr Aus-
nahme war (s. Friedlosigkeit §2). Doch war
unter allen Umständen eine sofortige Ver-
klarung der Tat als Notwehr handlung er-
forderlich oder auch eine Klage gegen den
toten Mann (s. bußlose Tat). Fränkische
Rechte sprechen von se defendendo occidere,
das dänische Recht spricht generell den
Satz aus, daß jeder das Recht habe, sich
selbst zu wehren. In einzelnen Tatbestän-
den gibt das westnordische Recht der
Straflosigkeit der N. Ausdruck.
B r u n n e r RG. I* 223, II 630 f. Schröder
RG.S 357. v. Schwerin RG.» 155, 161;
v. A m i r a Rechts! 239 f. Brandt Rets'
Historie II 51fr. Matzen Strafferet 58 f.
del Giudice 73 ff. Heusler Strafrecht
der Isländersagas 63 ff. v. Schwerin.
Notzucht. Die N. (adän. valdtcekt, ags.
niedhcemed niedusem fries. nedmonda) gehört
im germanischen Recht zu den schweren
Delikten. Es war schimpflich, ein Neidings-
werk, eine wehrlose Frau zu notzüchtigen
(aschw. taka kono mceß vald, wnord. brjöta
kono Hl svefnis, lat. per virtutem moechari,
violentiam mulieri facere). Dementspre-
chend schwer sind die Strafen, wenngleich
hier die kontinentalen Rechte milder vor-
gehen als die skandinavischen, wo die N.
Friedlosigkeit nach sich ziehen kann und
in Schweden zu den Königseidbrüchen ge-
hört (über N. an Ehefrauen s. Ehebruch,
über das Tötungsrecht des Ehemannes s.
handhafte Tat).
Brunner RG. II 666 f. Wilda 829 ff.
Grimm RA. IL» 190. Ders. ZfdR. V 1 ff.
v. Schwerin RG.* 172. Nordewicz Regts-
oudheden 284. Brandt Retshistorie II 85 f.
Nordström Bidrag II 325, 348 f. d e 1 G i u -
dice 152 ff., 162 ff. v. Schwerin.
Nuithones. § i. Bei Tacitus Germ. 40
das letzte der Nerthusvölker, sonst aber
nirgends genannt. Die Überlieferung
schwankt twischen t und th, was übrigens
für die Etymologie belanglos ist, da germ.
t und p auch sonst in der Wiedergabe nicht
streng auseinandergehalten werden: vgl.
Gothones bei Tacitus Germ. 43. Doch muß
der Name verderbt sein, da ui keine im
Germ, mögliche Vokalverbindung ist. Faßt
man das u als germ. w, so muß statt des
vorausgehenden N H hergestellt werden;
und in der Tat bieten ein paar — aller-
dings minderwertige — Hdss. huitones, was
aber doch mindestens beweist, daß eine
Verwechslung der Buchstaben leicht mög-
lich war. Huitones wären nach germ. hwita-
als 'die Weißen' zu verstehen; der Schrei-
bung mit h statt ch vergliche sich Harii,
Boiohaemum bei Tacitus und schon Harudes
bei Caesar. Nachbarn der *Huitones sind
die Suardones (Suarines), recte Suartones
'die Schwarzen' (?); s. Suardones.
§ 2. Wer die *Huitones sind, wissen wir
nicht sicher. Wahrscheinlich haben wir es
mit einem Volk des nördlichen Jütland zu
348
NYMWEGEN
tun, für das andere Quellen einen anderen
Namen überliefern. Da sie in der von Süd
nach Nord verlaufenden Aufzählung bei
Tacitus die letzten sind, dürfen wir an die
Ki'u-ßpoi des Ptol. denken; s. Kimbern.
R. Much.
Nymwegen, Kaiserpfalz; schon
seit der Römerzeit ein fester Punkt: von
Karl d. Gr. seit jyy neu befestigt und aus-
gebaut. Von der einst beträchtlichen An-
lage besteht nur noch die Pfalzkapelle; ein
achteckiger Zentralbau mit Empore, klei-
neres einfacheres Abbild der Aachener.
K. P 1 a t h Het Valkhof te Nymegen en de
nieuwste opgravingen, Amsterdam 1898.
A. Haupt.
o.
Oberaden. § i. Auf Reste eines großen
römischen Lagers aus der Zeit des
Augustus bei Oberaden, etwa 4 km ober-
halb Lünen i. Westf. an der Lippe gelegen,
wies 1905 O. P r e i n hin. Das Lager ist
dann von dem Museum in Dortmund ge-
meinsam mit der Rom. -Germ. Kommission
des Kaiserl. Archäologischen Instituts un-
tersucht worden und hat sich als eine sehr
bedeutende Lage herausgestellt. Ein un-
regelmäßiges Polygon, das das 35 ha große
Feldlager in Haltern (s. d.) an Flächen-
raum noch erheblich übertrifft, wird von
einem Graben und einem holzversteiften
Wall, von dem einige Reste noch erhalten
sind, umschlossen. Die sehr sorgfältige
Bauweise (es haben sich in dem feuchten
Boden Reste der vierkantig behauenen
Hölzer erhalten) zeigt, entgegen zuerst
lautgewordener Annahme, daß das Lager
für die Dauer, nicht etwa als ein tem-
poräres Marschlager angelegt sei. Be-
stätigt ist das durch die weitere Unter-
suchung, die namentlich auch tiefe, sorg-
fältig mit Holz verschalte Brunnen zu-
tage gefördert hat. Die (wahrscheinlich
vier) Tore, von denen zwei ganz freigelegt
sind, weisen die gleiche Anlage wie beim
großen Lager von Haltern auf. Der Wall
hatte in regelmäßigen Abständen Türme.
In der Mitte ist das Praetorium freigelegt,
ferner auch Reste mehrerer anderer Ge-
bäude. Die Untersuchung ist durch die
ungünstige Beschaffenheit des Bodens sehr
erschwert. Nahezu vollständig konnte das
Straßennetz festgestellt werden durch Ver-
folgen der Straßengräbchen, so daß die
Disposition des Innern klar liegt. Von be-
sonderen Anlagen sei noch ein großes holz-
verschaltes Wasserbassin in der NW-Ecke
erwähnt.
§ 2. Die Anlage hat sich als eine durch-
aus einheitliche herausgestellt. Umbauten
ließen sich im Gegensatz zu Haltern nicht
nachweisen. Das Lager ist nach einem
Kampf aufgegeben worden. In den Gräben
fanden sich noch gespitzte Eichenhölzer,
wahrscheinlich als pila muredia zu deuten,
die mit den Namen der einzelnen Centurien
bezeichnet sind und vom Wall herab auf
die Angreifer geschleudert wurden. Der
Vergleich der Einzelfunde mit denen von
Haltern ergibt, daß 0., soweit wir es bisher
kennen, im Gegensatz zu jenem nur der
Frühzeit der römischen Kriegszüge an-
gehört. Die keramischen Funde tragen
sogar einen noch etwas altertümlicheren
Charakter als die der ältesten Halterner
Anlagen. Andererseits fehlen die Altar -
| münzen von Lyon, in Haltern zahlreich,
i in 0. noch vollständig. 0. ist also in der
Zeit des Drusus angelegt und kann nicht
viel über diese hinaus bestanden haben.
§3. 191 1 istvonKropatschecketwa2km
von dem Lager entfernt an der Lippe selbst
| ein Uferkastell festgestellt, das wohl zu
dem großen Lager in einem ähnlichen Ver-
hältnis steht, wie die Uferkastelle in Haltern
zu dem dortigen Lager.
§ 4. Auch 0. hat Anspruch darauf er-
hoben, das gesuchte A 1 i s o (s. d.) zu sein.
! Prein wies u. a. auch auf den Namen
i Elsey, der an dem Burgterrain haftet, hin
und wollte sogar die Seseke, die an 0. vor-
! überfließt, mit dem Elison bei Dio Cassius
; in Beziehung bringen. Die Identität ist
I ferner besonders von Knoke und Nöthe
j behauptet werden. Bleibt das bisherige
I Grabungsergebnis, nach dem 0. nur der
i Drususzeit angehört, bestehen, so ist damit
j die Identität ausgeschlossen. Beachtens-
I wert ist die Hypothese von Kropatscheck,
350
OBERFLACHT
die das von Dio erwähnte Lager, das Drusus
ii v. Chr. auf dem Rückzug aus dem
Sigambrergebiet am Zusammenfluß von
Elison und Lippe anlegte, von dem Aliso
des Tacitus trennt und ersteres mit O.
als dem ältesten uns bisher bekannt ge-
wordenen Römerlager in Westfalen iden-
tifiziert.
§ 5. Auch in dem Gebiet des Lagers
von O. haben sich zahlreiche germanische
Scherben gefunden, z. T. aus Gräbern,
z. T. aus Wohngruben stammend. Nach den
Fundumständen gehören sie einer germa-
nischen Siedlung an, die vor der Anlage
des Lagers dort bestanden hat.
Prein Aliso b. Oberaden. Münster 1906,
Nachtrag 1907. Ausgrabungsberichte Korr.-Blatt
d. Westd. Ztschr. 1907 S. 60. Rom. -Germ.
Korr.-Blatt 1909 Nr. 1; i9ioNr. 3. ebend. 1911
S. 59. Zur Deutung: Knoke Neue Beiträge
zu einer Gesch. d. Römerkriege 54 ff. N ö t h e
Die Drususfeste Aliso, in Beitr. f. Gesch. Nieder-
sachsens u. Westfalens II II. Koepp Mitt.
d. Altert. -Kommission f. Westf. V 394 ff. D r a -
gendorff III. Bericht d. Röm.-Germ.
Kommission 161. Kropat scheele Deutsche
Geschichtsblätter 12, 21 ff. Koepp Die Römer
in Deutschland. 2. Aufl. S. 19 f., 102.
Dragendorff.
Oberflacht, Alemannenfriedhof. § 1.
Der durch hölzerne Särge, Totenbetten und
reiche Beigaben an Holz- und Lederwerk
bekannte Alemannen-Reihenfriedhof von
Oberflacht ist genannt nach einem Dörf-
chen im württembergischen Oberamt Tutt-
lingen in der sog. Baar, dem von der ober-
sten Donau von Süden her umflossenen
fruchtbaren Braunjuraplateau zwischen
Schwarzwaldvorland und Alb. Zwischen
den hohen Bergen, dem oben abgeplatteten
Lupfen und dem spitzigen Hohenkarpfen,
liegt das Gräberfeld in feuchtem Letten-
grund auf dem „Kreuzbühl" nördlich des
Dorfes unweit einer Ziegelhütte. Gelegent-
lich des Lehmstichs anfangs des 19. Jhs.
entdeckt, ist es, 1823 zum erstenmal lite-
rarisch erwähnt, immer wieder auf Funde
durchsucht worden, am gründlichsten 1846
von Dürrich und Menzel, welche für den
Württ. Altertumsverein etwa 50 Gräber aus-
gruben und in einer für jene Zeit rühmens-
wert sorgfältigen Publikation mit Plänen,
Zeichnungen und Rekonstruktionen fast
aller Funde besprachen. Die Ergebnisse
ihrer Ausgrabungen, die freilich zum großen
Teil infolge Holzschwund (s. Tafel 27, 3.
3 a) unansehnlich geworden sind, für die
daher die nach den frischen Originalen
von Künstlerhand gemachten Zeichnun-
gen um so wertvoller sind, sind in der
Stuttgarter Altertümersammlung; eben-
so sind dort Ausgrabungen von 1886; dann
gruben Private und das Berliner Völker-
kundemuseum 1888, 1892, 1894 und 1900.
§ 2. In Abständen von ca. 21/, m liegen
die Gräber, fast alle genau west-östlich
orientiert, und zwar in doppelter Form:
a) als sog. Totenbäume (s. Tafel 27,
1): 2 — 2,20 m lange Stämme, meist
von der Eiche, seltener vom Birnbaum,
sind in zwei Teile gespalten, innen aus-
gehöhlt und als Kiste und Deckel auf-
einandergepaßt und mit Holznägeln ver-
schließbar. Fast alle Deckel der Männer-
gräber haben oben erhabene Leisten der
Länge nach angebracht, die gezahnt sind
und je in einen breiten, schlangenartigen
Kopf, manchmal mit Andeutung von Hör-
nern und Zähnen, auslaufen; b) als sog.
Totenbettstätten (s. Tafel 27, I ) :
viereckige Kisten mit auf der Drehbank
hergestellten Eckpfosten und durchbro-
chenem Geländer, in einigen Fällen durch
eine Mittelwand in zwei Stockwerke, das
untere für den Toten, das obere für
Beigaben, geteilt; einmal in drei Abtei-
lungen der Länge nach geteilt, und in
einem Fall endlich nicht mit horizon-
talem, sondern mit dachförmigem Deckel
geschlossen, dessen First wiederum die ge-
zahnte Leiste verziert. Die einen lagen frei
im Boden, die andern in einem Bretterver-
schlag, oder wenigstens unter und auf
starken Bohlen von Eichenholz, die zum
Teil doppelt gelegt waren. Die Reihen
waren nicht ganz regelmäßig. An der West-
grenze des von West nach Ost leicht ab-
fallenden Geländes lagen, mit einer Aus-
nahme, nur Männergräber mit eisernen
Waffen, Bogen und Pfeilen; dann kamen
in der Mitte fast lauter Männergräber ohne
eiserne Waffen, aber mit Bogen und Pfeil
und langen Holzstäben; endlich an der Ost-
grenze unten fast nur Weiber- und Kinder-
gräber.
§ 3. Nirgends findet sich eine Spur der
Säge; alles ist mit der Axt behandelt, die
Tafel 27.
Holzgegenstände aus Oberflacht.
Nr. 2 aus Leder; i und 4. 5 rekonstruiert.
Reallexikon der gerra. Altertumskunde. 111.
Verlag von Karl J. Trübner in Strasburg.
Tafel 28.
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Reallexikon der g-erm. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
OBERFLACHT
353
hölzernen Beigaben, die zum Teil aus
Tannenholz sind, mit dem Messer.
§ 4. Die zahlreichen Lederreste von Ge-
wändern und Sandalen (s. Tafel 27, 1, 2)
— einmal allerdings auch ein Wolltuch
um die Lenden — zeigen, daß die Toten
bekleidet beigesetzt wurden. An Beigaben
finden sich: 1. Waffen. Spatha häufig,
Sax und Lanzenspitzen selten — also
mehr eine Reiterbevölkerung — , häufig
kleine Messer; Franzisken fehlen; dann aus
Eibenholz Bogen und Pfeil. 2. Geräte:
tönerne Gefäße (Typus der Buckelurnen;
schwarzer Napf mit Glanzpolitur; Schna-
belkanne; Henkelkrug); zwei rheinfränki-
sche Glasbecher; Bronzeschüssel mit Griff;
Rippenglasreste (römisch) ; aus Holz : Teller,
Schüsseln, Schalen, Kübelfäßchen mit
Griff (römischer Typus), einseitig flache
und doppelt gewölbte (s. Tafel 27, 4. 5)
Feldflasche; ferner aus Holz Schuhleisten,
Lauten, Seiler-, Weber- und Spinngeräte"
(dazu gehören auch die sog. „Totenhände"
(s. Tafel 27, 6. 7) und vielleicht auch die
sog. „Totenschuhe" (s. Tafel 27, 3. 3a),
mit Kerbschnitt reich verzierte schnabel-
schuhartige Hölzer, an denen zwei Einsatz -
löcher zeigen, daß sie angesetzt waren);
Wirtel aus Holz (und Ton) ; Lichtstöcke;
Schemel; Sattelrest. Aus Bronze: Be-
schlag von Holzkästchen (nicht vom Sarg);
Haarzängchen; Trensenteile in Bronze und
Eisen; eiserne Schlüssel; eiserne Griffel
(römisch). Beinkämme der normalen
Rechteckform. Die gut erhaltenen Leder -
reste, wie Tafel 27, 2, aus denen sich der
Schuh rekonstruieren läßt, weisen auf so
feines Material (Hirschleder?) und so zier-
liches Fußformat hin, daß es sich dabei
nur um eigens angefertigte Totenschuhe für
Frauen handeln kann. 3. Schmuck:
Arm- und Fingerringe aus Bronze; Riemen-
zungen aus Eisen, silbertauschiert und
mit roten Steinen in Goldzellen; solche aus
Bronze mit grobem Schlingornament;
Schnallen aus Bronze und Eisen; am eigen-
artigsten eine eiserne Schnalle mit Dorn,
tauschiert, in den Ecken der Schnalle
mandelförmige Almandinen (Tafel 28, 2).
An Fibeln sind besonders wichtig eine
Rosettenscheibe mit Almandinkreuz (Lin-
denschmit DA. I. XX 10) ; eine Almandin-
S-Fibel (s. Tafel 28, 7); eine goldene
Hoops, Reallexikon. III.
Rundbrosche mit erhöhter Mittelscheibe
und kreuzförmiger Anordnung der durch-
laufenden Schenkel, mit roten Glasfluß -
zellen und Filigran abwechselnd verziert
(s. Tafel 28, 6) (auf der silbernen Unter-
lage Gravierung); endlich silbertauschierte
eiserne Rundplatten (Tafel 28, 5); Kristall-
kugel mit Spiralschliff; Amethyste; Bern-
steinperlen; zylindrische, doppelkonische
und reifartige Ton- und Glasperlen. 4.
Organische Reste: Menschenhaare
(rot und dunkelblond) ; Haare vom Pferd,
Borsten vom Schwein, Tierknochen; be-
sonders aber Pflanzenreste: Prunuskerne
(Süß-, Traubenkirsche und Schlehe); Mehl-
beeren; Haselnuß; Walnußschalen; (wilde
Holz?) Birnen; (ein Pfirsichkern ist wohl
Schmuckgegenstand): also fast lauter wilde,
einheimische Obstfrüchte.
§ 5. Parallelen zu dieser Bestattungsart
finden sich in Württemberg in Zöbingen,
OA. Ellwangen (dort auch gedrehte Holz-
gegenstände) und in Kirchheim a. N.
(Schliz, Fundb. aus Schw. XI 57); ähnliche
Beigaben (z.B. Schuhleisten, Lichterhalter,
Schüsseln in Holzkisten) in Leihgestern
Kr. Gießen (Kramer Röm.-germ. Korrbl.
191 1 S. 54 ff.)- Über die Datierung kann
kein Zweifel sein; die von Paulus im Korrbl.
des Ges. -Vereins 1860 S. 78 erwähnte
Behauptung, es seien Adlerbrakteaten(l) in
den Gräbern gefunden worden, und der
daraus gezogene Schluß auf späte (christ-
liche) Datierung sind gänzlich hinfällig.
Das Vorkommen des Keilschnitts neben
Flechtwerk, die Reste römischer Gläser
und der rheinfränkische Becher, die goldene
Rundfibel und die Eisentauschierung weisen
ins 6. Jahrh. Die reichliche Verwendung
des Holzes zum Totenritus und zu Hand-
werkszeug und Geschirr, die der Letten-
boden gut konserviert hat, ist hier eine
durch lokalen Holzreichtum bedingte Be-
sonderheit, die, wie auch die Sitte der
„Totenbettstätten", bis in die Gegenwart
fortlebt.
Dürrich u. Menzel Die Heidengräber
am Lupfen (bei Oberflacht), Stuttgart 1847.
Dazu 4 Tafeln (VIII— XI im I. Band, Heft 3,
der Jahreshefte des Württ. Altert. -Ver.); dort
auch die ältere Lit. W y 1 i e The graves of the
Alemanni at Oberflacht in Suabia (Archaeologia
36, 129 — 160), London 1855. Paulus Korrbl.
23
354
OBERON— OBSTBAU
d. Ges. Vereins d. Gesch. V. 1860 S. 78 ff. und
Koch ebd. S. 86 f. Lindenschmit
A. H. V. und DA. passim. R e e s Pflanzen-
reste aus den Toten äumen v. Oberflacht (Sitz.-
Ber. der Phys.-mediz. Sozietät Erlangen 9. 3.
1874). Mayer Katalog der K. Staatss.
vaterl. Altert. I. Abt. Reihengräberfunde Nr.
136 — 148 u. 715 — 806. Stuttg. 1882. B a s 1 e r
Eine Ausgrabung in Oberflacht, S.-A. aus den
Blatt, des Schwab. Albver. 1894 und ZfEthn.
1892 509 f. Fundb. aus Schwaben I II, VIII 12,
besonders XI 58 f. (Schiig). Forrer Reallex.
S. 558 f. (mit Tafel 151). Goe ssler Galvano-
plast. Nachb. vorr., röm. und merowing. Altert,
aus der kgl. Älterts. Stuttgart, Abb. 46, 48, 49,
51, 65, 87, 131. Goessler.
Oberon. In der altfrz. Volksdichtung der
Name des Elfenkönigs, der aus der ger-
manischen Volkssage (Auberon aus Alberon
= Alberich) stammt. Er ist Lichtelfe und
besitzt ein treffliches Hörn, dessen Klang
zum Tanz zwingt. Besonders bekannt ge-
worden ist er durch das altfrz. Gedicht
Huon de Bordeaux und den daraus geflosse-
nen Prosaerzählungen. Über England ist
dann der Stoff nach Deutschland gekom-
men, wo Oberon besonders durch die Wie-
landsche Dichtung und durch Webers Oper
bekannt geworden ist. E. Mogk.
"0 ß 1 0 1. unternehmen während des Marko-
mannenkrieges zusammen mit Langobarden
einen Streifzug in die Donaugegenden nach
Petrus Patricius Exe. de Leg. G. 6. Ze'uß
152, dem sich andere anschlössen, dachte
bei ihnen an die Avionen; aber deren Name
steht von "Oßioi weit ab. Eher darf man,
wie PBBeitr. 17, 126 ff. gezeigt ist, "Oßioi
mit Ubii gleichsetzen, da die Griechen germ.
u oftmals durch o wiedergeben (zB. in
Aoyujovsc, 'Poyot). Es könnte sich um einen
in vorhistorischen Sitzen zurückgebliebenen
Teil der rheinischen Ubier handeln.
L i t. bei Schönfeld Wb. d. altgerm. Pers.
u. Völkern. 174. R. Much.
Obstbau. § 1. Die Früchte der
wildwachsenden Bäume und
Sträucher sind von den Menschen seit
Urzeiten in Europa wie auf der ganzen
Erde als menschliche Nahrungsmittel ver-
wertet worden. Zahlreiche Funde in den
prähistorischen Stationen Italiens, Frank-
reichs, der Alpenländer, sowie Mittel- und
Nordeuropas bezeugen das. Besonders in
den steinzeitlichen Pfahlbauten der Schweiz
sind Reste von Baum- und Beerenfrüchten
überall in größeren oder geringeren Mengen
zutage gekommen. Es fanden sich da:
der Holzapfel (Pirus malus L. silvestris),
die Birne (Pirus communis L., selten), die
Süßkirsche (Prunus avium L.), Pflaume
(Pr. insititia L.), Schlehe (Pr. spinosa L.),
Traubenkirsche (Pr. padus L.), Felsen -
kirsche (Pr. mahaleb L.), M'hlbeere (Sorbus
aria Crantz), Vogelbeere (Sorbus aueuparia
L.), Hagebutte (Rosa canina L.), ferner
Haselnüsse (Corylus avellana L.), Buch-
eckern (Fagus silvatica L.), Eicheln (Quer-
cus) und Wassernüsse (Trapa natans L.).
Manche dieser Früchte lagen in enormen
Mengen aufgehäuft, dazwischen Kerne ver-
schiedener Beerenarten (s. 'Beeren-
obst' i). Vom Kernobst sind die ganzen
Früchte in verkohltem Zustande teilweise
vortrefflich erhalten; vom Stein- und
Beerenobst sind nur die Steine und harten
Kerne auf uns gekommen. Die meisten
der genannten Obstarten kehren auch in
andern prähistorischen Fundstätten Mittel -
und Nordeuropas wieder. Sie haben also
für die Ernährung der Urbewohner sicher
eine nicht geringe Rolle gespielt. (Zeugnisse
für das Vorkommen des Wildapfels, der
Wildbirne, Vogelkirsche, Traubenkirsche,
Schlehe und Vogelbeere in deutschen Wäl-
dern in historischer Zeit s. bei Hoops Waldb.
u. Kulturpfl. 168, 173, 189.)
§ 2. Nachdem man einmal angefangen
hatte, Halmfrüchte und andere Pflanzen
zu Nährzwecken anzubauen (s. Ackerbau'),
lag es nahe, auch die wichtigsten der wild-
wachsenden Obstarten und Beerenfrüchte
durch Kultur zu veredeln. In der Tat ist
ja auch eine ganze Anzahl der genannten
Früchte im Lauf der Zeiten in Kultur ge-
nommen worden; aber in der vorge-
schichtlichen Epoche ist man
doch über die ersten Anfänge des Obst-
baus nicht hinausgekommen. Der Grund
liegt einmal darin, daß die Obstarten
in ihrer Bedeutung als Volksnahrungsmittel
sich mit den Getreiden und Gemüsen doch
nicht messen können, sodann darin, daß
die Kultur der Obstbäume sehr langwierig
ist und erst nach einer Reihe von Jahren
den Ertrag der Arbeit bringt. Während
ein ziemlich entwickelter Getreidebau sich
in Mittel- und Nordeuropa bis weit in die
OBSTBAU
355
Steinzeit zurück verfolgen läßt, während
verschiedene Arten von Gemüsen zur
neolithischen oder mindestens zur Bronze-
zeit in ganz Mitteleuropa gebaut wurden,
sind von Obstbaumzucht in diesen frühen
Zeiten nur die ersten Ansätze bemerkbar.
§ 3. Der erste Obstbaum, der in vor-
römischer Zeit nördlich der Alpen kultiviert
wurde, ist der Apfelbaum (Pirus malus
L.). Sein Anbau reicht in Mittel- und
Nordeuropa bis in die Steinzeit zu-
rück. In neolithischen Pfahlbauten Ober-
italiens, der Schweiz und Schwedens sind
große Mengen durchgeschnittener und ge-
dörrter Äpfel gefunden worden, die augen-
scheinlich als Wintervorrat aufbewahrt
wurden. Sie treten in verschiedenen
Größen auf: neben fast kugelrunden Früch-
ten von der Gestalt des wilden Holzapfels
mit Durchmessern von 15 : 18 mm finden
sich andere mit entschieden kultivierten
Formen, die in getrocknetem und ver-
kohltem Zustande Durchmesser bis zu
32 bzw. 36 mm aufweisen (s. die Ab-
bildungen zum Artikel Apfel'). Zahlreiche
Übergangsstufen zwischen beiden zeigen,
daß der größere Apfel an Ort und Stelle
aus dem Holzapfel durch Kultur abgeleitet
ist. Und diese archäologischen Funde
werden durch die Ergebnisse der Sprach-
forschung gestützt: der noch heute in
den nordeuropäischen Sprachen verbreitete
Name des Apfels (gäl. ubhal, engl, apple,
d. Apfel, lit. öbälas, russ. jabloko) wird
durch seine Verbreitung über das kelt.,
germ., balt.-slaw. und ital. Sprachgebiet
wie durch lautliche Tatsachen als uralt
erwiesen und zeigt in Verbindung mit den
archäologischen Funden, daß schon das
idg. Urvolk die Apfelzucht kannte. (Wei-
teres unter Apfel'.) Auch die Birne
(Pirus communis L.) ist, obwohl viel
seltener als der Apfel, und obgleich sich
von ihr kein alter Name erhalten hat,
vielleicht schon in der Urzeit gebaut wor-
den (s. Bd. I Abb. 18, 7, Art. 'Birne' und
Neuweiler, Prähist. Pfianzenreste55). Doch
haben wir uns unter dieser prähistorischen
Obstkultur wohl sicher keine Veredlung
durch Pfropfreiser vorzustellen; die Kul-
tur wird lediglich in der Anpflanzung auf
günstigem Boden in der Nähe der Woh-
nungen bestanden haben. Immerhin ist
das Vorhandensein der Obstkultur selbst
in dieser primitiven Form auf alle Fälle
ein schlagender Beweis für die Seß-
haftigkeit der Menschen schon zur
Steinzeit; denn Baumzucht ist nur bei
völlig seßhafter Lebensweise denkbar.
§ 4. Es ist wahrscheinlich, daß auch mit
andern Obstarten bereits in vorgeschicht-
licher Zeit primitive Kulturversuche ge-
macht worden sind (vgl. z. B. 'Wasser-
n u ß'); im allgemeinen aber sind die Obst-
und Beerenfrüchte, deren Reste wir in
prähistorischen Ansiedlungen finden, wohl
sicher von wildwachsenden Bäumen und
Sträuchern gesammelt worden. Der Apfel-
baum ist in den nordeuropäischen Ländern
bis in die Neuzeit fast überall der Haupt-
obstbaum geblieben.
§ 5. Daß die Germanen vor ihrem Be-
kanntwerden mit den Römern von Obst-
kultur nicht viel verstanden, wird uns von
lateinischen Schriftstellern mehrfach ge-
meldet. Varro (De re rustica I 7, 8) be-
richtet, als Cn. Tremellius Scrofa (zur Zeit
Caesars) im transalpinischen Gallien sich
mit seinem Heer dem Rhein näherte, sei
er in manche Gegenden gekommen, ,,ubi
nee vitis nee olea nee poma nascerentur."
Und noch Tacitus (Germ. 5) nennt Deutsch-
land ,,frugiferarum arborum impatiens"
und sagt von dessen Bewohnern: ,,nec
enim cum ubertate et amplitudine soli
labore contendunt, ut pomaria conserant"
etc. (Germ. 26).
§ 6. Die Einführung eines planmäßigen
Obstbaus in größerem Maßstab verdanken
die Germanen jedenfalls ihrer Berührung
mit der römischen Kultur. Überall
im Norden, wo die Römer ihre Militär-
stationen anlegten und Märkte gründeten,
scheinen sie auch bald Versuche mit der
Anpflanzung südlicher Obstarten gemacht
zu haben, die ihnen zur besseren Lebens-
führung unentbehrlich waren. Wir wissen
von Plinius (Nat. Hist. 15, 102 f.), daß zu
seiner Zeit am Rhein, in Belgien, ja in
Britannien bereits Kirschen gebaut wurden,
120 Jahre nachdem sie durch Lucullus
nach Italien gebracht waren. Aus dem-
selben Autor (15, 51) erfahren wir, daß die
Belgier schon eine besondere, kernlose Art
von Äpfeln (mala spadonia) kannten.
Literarische Zeugnisse für den Obstbau der
23'
356
OBSTBAU
nordalpinen Länder sind allerdings im
übrigen bis zur Merowingerzeit selten;
aber ihr Schweigen wird durch die deutliche
Sprache der archäologischen Funde und der
Obstnamen ersetzt.
§ 7 . Die Ausgrabungen auf der Saal-
burg bei Homburg v. d. Höhe in den
letzten Jahrzehnten haben das wichtige
Ergebnis zutage gefördert, daß am Fuß
des Taunusgebirgs schon in den ersten
nachchristlichen Jahrhunderten — die
Saalburg war vom I. bis zum Ende des
3. Jahrhs. nach Chr. von den Römern
besetzt — Pflaumen, Zwetschen, Kirsch-
pflaumen, Süß- und Sauerkirschen, Pfir-
siche und Aprikosen, Walnüsse und ver-
schiedene Sorten von Haselnüssen gezogen
wurden. Kerne bzw. Schalen dieser Obst-
arten und Nüsse wurden von J a c o b i
in ansehnlicher Menge nicht nur in den
ausgemauerten, sondern vornehmlich gerade
in zahlreichen Schachtbrunnen, den älte-
sten Brunnenanlagen der Saalburg, ge-
funden, die nachweislich schon von den
Römern selbst im 2. Jahrh. durch aus-
gemauerte Brunnen ersetzt und zugeschüt-
tet wurden. Die Fruchtkerne fanden
sich in einer Schlammschicht 5 — 10 m
unter der Oberfläche. (Vgl. Jacobi, Das
Römerkastell Saalburg bei Homburg v. d.
H. 152 ff., 161 ff., 548 f.) Daß sie etwa erst
in späteren Jahrhunderten in die Brunnen
geworfen sein könnten, ist also unter
diesen Umständen vollständig ausgeschlos-
sen. Die Funde zeigen uns, daß im rö-
mischen Germanien schon ein reich ent-
wickelter Obstbau bestand.
§ 8. Daß dieser römische Obstbau nicht
ohne Einfluß auf die benachbarten Ger-
manenstämme blieb, daß letztere die Kul-
tur der meisten Obstarten, die sie durch
die Römer kennen lernten, dauernd bei
sich einbürgerten, wird uns durch die
Sprachforschung bewiesen. Die Obstarten
führen in den romanischen und germani-
schen Sprachen fast ausnahmslos Namen,
die aus dem Lateinischen ent-
lehnt sind. Und für eine Reihe derselben,
wie Pflaume, Pfirsich, Kirsche, Birne,
Keste (d. i. 'Kastanie'), läßt sich auf Grund
der Lautgestalt mit Sicherheit behaupten,
daß sie zu der ältesten Schicht lateinischer
Lehnwörter gehören und schon in den
ersten Jahrhunderten unsrer Zeitrechnung
aufgenommen sind. Auch Quitte, Maul-
beere, Mispel u. a. sind lateinischen Ur-
sprungs.
§ 9. Die alteinheimischen Namen für
die wildwachsenden Obstarten sind durch
diese lateinischen Fremdwörter meist ver-
drängt worden, weil die römischen Kultur -
sorten von den einheimischen wilden zu
verschieden waren und die letzteren fort-
an nicht mehr begehrt wurden. Wenn der
altgerm. Name des Apfels hiervon eine
Ausnahme macht, so rührt dies jedenfalls-
daher, daß die Germanen schon in vor-
römischer Zeit einen einheimischen Kul-
turapfel kannten, der von dem römischen
sich nicht allzu sehr unterschied. Sonst
scheinen sich nur in den Namen Weichsel,
Schlehe und Hasel noch altgerm. Be-
nennungen wilder Obstarten erhalten zu
haben, von denen die beiden letzteren ja
noch heute wildwachsende Früchte, der
erstere außer der heimischen Vogelkirsche
und Felsenkirsche jetzt auch die kultivierte
Sauerkirsche bezeichnet. (Vgl. H o o p s
Waldb. u. Kulturpfl. 480, Anm. I. 545 ff.)
§ 10. Mit den südlichen Obstarten
lernten die Germanen auch die römischen
Methoden einer rationellen Ver-
edlung der Obstbäume kennen, wie
die übernommenen technischen Ausdrücke
zeigen: ahd. pfroffo, *pfropfo swm. Absen-
ker, Setzling', mhd. pfropfcere 'Pfropfreis'
nebst dem Verbum mhd. nhd. pfropfen
geht auf lat. propägo m. Ableger, Setz-
ling' zurück; ahd. impitön, impfltön, mhd.
impeten, impfeten neben ahd. (selten) im-
pf ön, mhd. nhd. impfen, ags. impian
'impfen, pfropfen' stammt aus lat. *im-
putäre bzw. *impo(d)äre (vgl. mlat. impo-
tus, imputus 'Pfropfreis', griech. sjJupuTO?);
ahd. pelzön, mhd. pelzen 'inserere, pfropfen'
weist auf vulglat. pellitäre, peltäre. Auch
allgemeinere Ausdrücke wie ahd. pflanzön,
ags. plantian oder ahd. as. frucht sind la-
teinischen Ursprungs (vgl. 'Gartenbau' 10
u. Schrader Reallex. 585 f.).
§ 11. Die Nachfolger der Römer als
Lehrer des Obstbaus bei den germ. Völkern
waren vor allem die Mönche. Die
Klostergärten und die könig-
lichen Meierhöfe waren im MA.
die Vorbilder, nach denen sich Gutsherrn
OBSTBAU
357
und Bauern bei der Anlage ihrer Gärten
richteten. Wie weit verbreitet und wie
wichtig die Obstbaumzucht bei den Ger-
manen schon im frühen MA. war, zeigen
die strengen Gesetzesbestimmungen gegen
Schädigung fremder Obstgärten. (Hierüber
sowie über Anlage und Benennung der
Obstgärten und die darin gezogenen
Obstarten vgl. Artikel 'Gartenbau'.) Der
Obstgenuß wurde bei den Germanen bald
ebenso allgemein, wie er es bei den Römern
gewesen war, und in den Klöstern wie in
den Herrenhäusern wurde es frühzeitig
üblich, Obst als Nachtisch (s. d.) zu ge-
nießen.
§ 12. Das Vorkommen wilderObst-
bäume auf den Britischen Inseln
ist uns sowohl durch Namen und litera-
rische Belege als auch durch Funde in
postglazialen Mooren und Süßwasserab-
lagerungen bezeugt. Von dem Holzapfel-
baum (Pirus malus L. silvestris; ags. ceppel-
ßorn, die Frucht wudnceppel), dem Vogel-
beerbaum (Sorbus aucuparia L. ; ags.
cwicbeam), der Hundsrose (Rosa canina L. ;
hevpbremel, brcer, die Hagebutte heope)
und verschiedenen Beerenarten (s. 'Beeren-
obst') haben wir nur sprachliche und lite-
rarische Zeugnisse. In den Mooren von
Crossness in Essex ist aus einer Schicht, die
unter der römischen liegt, Holz des Birn-
baums (Pirus communis L.) zutage ge-
kommen. Die Vogelkirsche (Prunus avium
L.) ist in den Mooren von Hayfield bei
Edinburgh sowie auch in denen von Cross-
ness nachgewiesen; die Traubenkirsche
(Prunus padus L.) bei Weymouth in Dorset,
in Northampton, in Sand le Meer (York-
shire) und in Hailes bei Edinburgh; die
Zwetsche (Prunus domestica L.), die sonst
bis jetzt in Nord- und Mitteleuropa prä-
historisch nicht bezeugt ist, wurde in der
vorrömischen Schicht in den Mooren von
Crossness gefunden. Angelsächs. Namen
dieser vier Wildobstbäume sind nicht er-
halten. Auch die Schlehe (Prunus spinosa
L. ; ags. släh, slä, der Strauch slähßorn)
ist verschiedentlich nachgewiesen. Von
-einer vorgeschichtlichen Kultur der Obst-
bäume auf den Britischen Inseln liegen
bis jetzt keine sichern Beweise vor. (Be-
lege für die archäologischen Funde s. bei
Cl. Reid, Origin of the British Flora,
London 1899, S. 119, 114, 64, 70, 73, 83,
87, 96.)
§ 13. Die eigentliche, feinere Obst-
kultur wurde nach England jedenfalls
auch durch die Römer gebracht. Obschon
wir über Obstbau in Britannien zur Römer-
zeit außer der § 6 erwähnten Angabe des
Plinius über die Kirsche keine weiteren
Zeugnisse haben, lassen die Saalburg-Funde
doch auch für Britannien Rückschlüsse
zu. Wenn die Kirsche bereits im I. Jahrh.
n. Chr. auf den Britischen Inseln ein-
gebürgert war, werden wir das gleiche
auch von den übrigen am Oberrhein um
dieselbe. Zeit gebauten Obstarten ver-
muten dürfen. Die Angelsachsen, die die
römische Obstbaumzucht schon auf ihren
Fahrten nach dem Niederrhein und der
Küste Galliens kennen gelernt hatten,
fanden also bei ihrer Landung in Britan-
nien bereits eine reich entwickelte Obst-
kultur vor. Die in Deutschland damals
gebauten Früchte wurden alle auch in
England kultiviert: Apfel, Birne, Pflaume,
Kirsche, Kornelkirsche, Pfirsich, Quitte,
Mispel, Spierling, Kastanie, Walnuß und
Haselnuß werden uns in angelsächsischen
Quellen genannt. Außer Kornelkirsche,
Pfirsich, Mispel und Spierling, welche zu-
fällig fehlen, werden sie sämtlich bereits
in den ältesten Glossaren des 8. und 9.
Jahrhs. erwähnt, und ihre Namen stammen
alle, soweit sie nicht überhaupt germanisch
sind, wie ceppel und hcssel, entweder noch
aus der kontinentalen Periode oder aus der
Zeit gleich nach der Ansiedlung der Angel-
sachsen in Britannien.
§ 14. In den nordischen Län-
dern hat eine rationelle Obstbaumzucht
erst mit der Einführung des Christentums
im II. Jahrh. und der Gründung von
Klöstern ihren Anfang genommen. In
Dänemark erwarb sich besonders ein fran-
zösischer Mönch Wilhelm aus dem Kloster
der hl. Genovefa in Paris, der 1165 vom
Bischof Absalon ins Land berufen wurde
und 1202 auf Seeland starb, große Ver-
dienste um die Entwicklung der Garten-
und Obstkultur. Wie eng auch in Nor-
wegen die Einführung des Obstbaus mit
der Gründung der Klöster verknüpft war,
ergibt sich daraus, daß die ausgedehn-
testen und schönsten Obstgartens Nor-
358
OBSTWEIN
wegens sich noch heute an den Stellen
finden, wo früher Klöster gestanden haben.
Von den Klostergärten aus hat sich der
Obstbau wie die Gartenkultur überhaupt
allmählich über das Land verbreitet. In
den Gesetzen wird des Obstgartens (al-
densgar&r) schon mehrfach Erwähnung ge-
tan. (Weiteres s. Hoops Waldb. u. Kulturpfl.
639 f-)
§ 15. Von Obstarten werden in der alt-
nord. Literatur Apfel, Birne und Pflaume
erwähnt, aber nur der Apfel (anord. epli,
cepli) wurde allgemeiner kultiviert. Äpfel
und Apfelgärten (eplagardr, epligardr) wer-
den in den alten Gesetzbüchern Norwegens,
Schwedens und Islands häufig genannt
und in den Schutz des Gesetzes genommen.
In einem Erlaß König Hakon Magnussons
v. 14. Nov. 13 16 ist von einem könig-
lichen Apfelgarten in Bergen die Rede
(NGL. III 122). Auch in den Verzeich-
nissen der zehntenpflichtigen Garten-
früchte wird der Apfel fast überall auf-
geführt. Die Birne (anord. pera) wird in
den Pulor (V. 437) und in der Karlamag-
nussaga (Kap. 14, 1), die Pflaume (anord.
plöma) nur in den Pulor (V. 430) genannt.
Von andern Obstarten erfahren wir nichts.
Diese Tatsache und besonders der Um-
stand, daß in den Gesetzen nur der Apfel
eine Rolle spielt, zeigt deutlich, daß den
andern Obstarten, soweit sie überhaupt
vorhanden waren, irgend eine größere Be-
deutung in altnordischer Zeit nicht zukam.
§ 16. Neben den Früchten der ver-
edelten Obstbäume wurden das ganze MA.
hindurch von dem Landvolk auch die
wildwachsenden Früchte ge-
sammelt und genossen oder sonstwie ver-
wertet. Holzäpfel wurden als Viehfutter
oder zur Mostbereitung verwandt, Holz-
birnen wurden entweder in getrocknetem
oder gleich den Mispeln in überreifem Zu-
stande gern gegessen. Beerenfrüchte
waren als Nachtisch namentlich in der
Zeit, wo es noch kein anderes Obst gab,
ebenso wie heute willkommen, aber eine
gartenmäßige Kultur der Beerensträucher
kannte das Mittelalter noch nicht. (Weiteres
unter 'Beerenobst'.)
Im übrigen vgl. den Artikel 'Gartenbau'
und die einzelnen Obstnamen, sowie 'Obst-
wein'.
O. H e e r Die Pflanzen d. Pfahlbauten Zürich
1865, S. 24 ff. M. Heyne D Hausaltertümer
1176—86(1901). SchraderÄa//«. (1901).
Hoops Waldbäume u. Kulturpflanzen im germ.
Altertum 256^, 298 f., 334«"., 475 ff., 534ff,
572, 587 f., 603 fr., 638 ff., 647 f. (1905); mit
weiterer Lit. Rieh. Baumgart Die Südger-
manen, Heidelberg 1914, gibt S. 150—155
lediglich einen Auszug aus meinen Waldb. u.
Kulturpfl. mit ungenügenden Quellenangaben u.
argen Flüchtigkeitsfehlern; S. 157 — 163 wird
Heers Bericht über Obstfunde in den Pfahl-
bauten größtenteils wörtlich abgedruckt; die
neuste Forschung ist unberücksichtigt.
Johannes Hoops.
Obstwein. § 1. Neben Met und Bier (s. d.)
und wahrscheinlich noch vor dem letzteren
haben die Germanen aus dem Safte von
Kern- und Steinfrüchten sowie dem wilden
Beerenobste Getränke bereitet, die sie
frisch und vergoren genossen. Ausdrück-
lich bezeugt ist uns für Deutschland und
England (der Norden kommt kaum in Be-
tracht) die Verwendung von Äpfeln und
Birnen, später auch von Schlehen; aber
auch an die gelegentliche Auspressung von
Preißelbeeren, Heidelbeeren usw., die ja
schon die Pfahlbauern sammelten, oder
einen Aufguß auf solche, der zur Gärung
gebracht wurde, darf man denken. Noch
heute ist ähnliches von Kärnten bis Island
hier und da Volksbrauch.
§ 2. Die Bezeichnung solcher Getränke
ist in jüngerer Zeit, wo die einzelnen Arten
genannt werden, wechselnd. Während das
Mittellatein pomatium und piratium kennt
(s. Du Cange s. vv.), kommen Spezialbenen-
nungen in den Landessprachen erst spät auf:
bei uns herrschen die neutralen saf und tranc
(apheltranc ca. 1100), in England wös (pere~
wös, ofetes wös), dann hier wie dort das
Lehnwort most < mustum, (birmost) ; jünger
ist im Deutschen die übertragene Anwen-
dung von win (auch ags. ceppelwin).
§ 3. Als das uralte Wort für den Obst-
wein hat W. Wackernagel erkannt das für
alle germanischen Sprachen bezeugte lid:
got. leifiu n. ; as. ags. afr. an. lld' m. n. ;
ahd. Itd, mhd. lit m. Es erscheint freilich
niemals im zweiten Teil eines Kompositums
oder sonst näher bestimmt, verblaßt außer-
dem früh in der Bedeutung und geht der
lebendigen Sprache überall außer in Ober-
deutschland zeitig verloren. Auch die
ODAL
359
Etymologie gibt keinen Anhalt, mag man
das Wort aus altir. lind 'cerevisia' ableiten
(Hehn), es auf Grund verstümmelter oder
mißverstandener Glossen als 'Becher' neh-
men und mit griech. a^stao? gleichsetzen
(Schrader), diese Verwandtschaft auf ge-
meinsame Herleitung aus der Wz. li
'gießen', einschränken, (Fick-Torp), oder an
die eine oder andere Deutung aus got.
leißan 'gehn' — 'vergehn' oder 'hindurch-
gehn' — denken (W. Wackernagel).
leißu übersetzt bei Ulfila Luc. I, 15
griech. at'xspa (hebr. sekär), und genau in
dieser Funktion kehrt es an den ent-
sprechenden Stellen im as. Heliand v. 126,
im ahd. Tatian 2, 6 und bei Otfrid I 4, 36
wieder, während der ags. Übersetzer des
Lucas dafür beor einstellt, sicera ist nach
der oft nachgeschriebenen Definition des
Isidor Etym. 20, 2 omnis potio quae extra
vinwn inebriare potest; vgl. Cap. de villis
c. 45: siceratores id est qui cerevisiam vel'
pomatium sive piratium vel aliud quod-
cunque liquamen ad bibendum aptum fuerit,
facere sciant. In der weitesten Bedeutung
schließt lld auch den Wein mit ein (s. u.),
die engste ist diejenige, welche der Fort-
entwicklung von sicera zu frz. cidre ent-
spricht: Obstwein, speziell Apfelwein.
Für die Bedeutungsermittlung scheidet
ganz aus das Friesische, wo nur für die
Rechtssprache offenbar archaisch lithscild
'Trinkschuld' bezeugt ist, an einer andern
Stelle aber llth ganz allgemein 'Flüssigkeit'
bezeichnet (v. Helten, Zur Lexikologie des
Altostfriesischen S. 222); ferner das Nordi-
sche, wo nur in der skaldischen Stilistik
lifr als 'heite' für gl auftaucht (Ufr heitir gl
SnE. I 252, 9. 546, 1), denn die von Fritzner
Ordb. 1 , 500 angeführte Stelle Havam. 65 (66)
fällt nach F. Jönsson Arkiv 14, 202 außer Be-
tracht. Im Ags., wo das Wort bis über 900
öfter vorkommt und u. a. urkundlich 852 in
Abgaben lid neben alod~ erscheint, nimmt
es doch früh eine allgemeinere Bedeutung
an: schon im Beowulf 1982 wird der Met
im lid'wce^e ausgeschenkt, ganz wie im He-
liand der Wein in alofatun (oben Bti. 1, 280) ;
Aelfric (Gramm, ed. Zupitza s. 315) kennt
das Wort nicht mehr, er muß sicera in der
Art des Isidor umschreiben. Merkwürdig
parallel ist die Verwendung des Wortes im
Heliand und bei Otfrid: es bedeutet hier
die 'sicera', welche Johannes der Täufer
verschmähen wird (Luc. 1, 15, s. o.),
wechselt mit wln bei der Hochzeit zu
Kana (H. 2012/13. 2025/26; 0. II 8, 11. 25)
und umschreibt in der Passion den Essig
{Udo thes ledosten H. 5649, mit bitter emo
lide 0. IV. 33, 20). Auch die ahd. Glossen
'liquor, latex, poculum, Lyaeus' (Graff
2, 192, dazu lidfaz 3, 730) ergeben nur
eine neutrale Bedeutung, und in den Kom-
positis llthüs, lltgebe, litkouf ist jede Ein-
schränkung auf den Obstwein geschwun-
den: je nachdem ist Wein oder Bier
oder beides miteingeschlossen oder wiegt
gar vor.
§ 4. Der echte alte lld war zweifellos ein
saures und herbes Getränk: das bezeugen
auch jene alten Belege, wo es (ohne gesuch-
ten Kontrast!) für den Essig steht, und
ebenso Ludwigsl. 53 f.: Her scankta cehan-
ton Slncn jianton Bitteres lides. So ver-
steht auch noch einer der Revisoren der
vorlutherischen Bibel 'sicera' als säur-
tranck, und die 'Bitterkeit' des 'Apfel-
tranks' wird von Konrad von Würzburg
mehrfach in der Metapher verwertet. Aber
so gut man Wasser, Bier und Wein mit
Honig versetzte, hat man das natürlich
auch mit dem Obstwein getan, sei's um
ihn bloß zu versüßen, sei's um ihn (gekocht)
einer neuen Gärung auszusetzen: bezeugt
ist dies in den Benedictionen EkkehartsIV.
durch die Glosse: sicera est . . . sucus pomis
optimis expressus, qui melle digestus ut
vinum inebriat et diuturnius durat. Vgl.
noch die Artikel Met und M ö r a z.
Grundlegend W. Wackernagel ZfdA.
6, 71 ff. (= Kl. Sehr. 1, 96 ff.); reichste Samm-
lung der Zeugnisse gibt Heyne Hausalt. 2,
351 ff. — Hehn 6 150. 157. Schrader
Reallex. 587 ff. Edward Schröder.
ö&al (anord.). Das norwegische ödal
(Adelsgut) ist zunächst das bei der Ansied -
lung in Besitz genommene Kulturland. Als
solches hat es in der Zeit der älteren Rechts -
bücher ,,der Ahn dem Ahnen" hinterlassen.
Aber ebenda wird auch in anderer be-
stimmter Weise erworbenes Land so be-
handelt wie ödalsjgrd'. Insbesondere als
Wergeldzahlung, als königliches Geschenk
und in Austausch für ödal erlangtes Land
wird als öd~al angesehen. Das öd~al unter-
liegt besonderen, für anderes Land nicht
36o
ODR— OFEN
geltenden Rechtssätzen. So insbesondere
in Hinsicht auf den Erbgang, ödal wurde
vererbt unter Bevorzugung der Männer.
Nur Tochter und Schwester, die sogenann-
ten baugrygjar, konnten ödal erben und
behalten; auch diese nur, wenn gleichnahe
Männer nicht vorhanden waren. Die son-
stigen noch berufenen Weiber (Vaters -
Schwester, Bruderstochter, Sohnestochter)
mußten es an Nefgildismen und Baug-
gildismen herausgeben, wenn diese es
im Wege des ödals brigdi, einem besonde-
ren, hierfür eingerichteten Verfahren, for-
derten. Beschränkt ist das Verkaufsrecht
von ödal durch ein Vorkaufsrecht der
ödalsnaular, der durch verwandtschaftliche
Bande zu dem betreffenden ödal gehörenden
Personen. Diesen mußte das ödal zunächst
angeboten werden (bjöda), und sie konnten
es innerhalb bestimmter Frist zu dem von
einem Fremden gebotenen Preise kaufen.
Verkauf ohne Angebot an sie gab ihnen das
Recht, den Kauf umzustoßen (brigda jQrd,
ripta kaup) und das ödal vom Käufer gegen
den bezahlten Kaufpreis auszulösen. Dies
galt ebenso bei Verkauf mit Vorbehalt des
Wiederkaufsrechts (Hl forselu) oder Ver-
pfändung (tu stefnu eda mala). Auch ein
vorgehendes Recht auf Nutzung haben die
Ödalsnauten, wenn der Besitzer (ödalsmadr)
selbst nicht nutzen will. Der Besitz von
Odal macht den Besitzer zum Hauldr' (s.
Ständewesen). Über Besonderheiten
des ödalsprozesses vgl. Prozeßrecht.
Brandt Forelcesninger I 101 ff. Maurer
Vorlesungen 1 1,236 ff. ; I 2, 116 ff. Taranger
in Essays in Legal History (1913) 159 ff. Ferner
die bei v. Schwerin GGA. 1909, 817 an-
geführte Literatur. v. Schwerin.
0&r begegnet in den älteren Quellen nur
im Zusammenhang mit Freyja, und zwar
als deren Gatte. Aller Wahrscheinlichkeit
nach ist Odr nur verkürzte Form für 09inn.
Nur die Snorra Edda kennt die Sage, daß
Odr in ferne Lande gezogen sei und Freyja
unter heißen Tränen ihn überall gesucht
habe (SnE. I 114); sie soll die Kenning er-
klären ,,Gold = Träne der Freyja".
E. Mogk.
Odysseus. Nach Tacitus Germ. 3 soll
Odysseus auf seinen Fahrten auch nach
Germanien gekommen sein und hier am
Rhein Asciburgium gegründet haben. Dort
habe er auch seinem Vater Laertes einen
Denkstein errichtet. Die Sage beruht auf
gelehrter griechischer und römischer Er-
findung; die deutsche Sage weiß nichts
davon. E. Mogk.
Ofen. § 1. Das Wort ,,Ofen" liegt im
Altnord, in zwei Formen vor, die nicht
identisch zu sein scheinen: westnord. ofn
(= ags. ofen, ofn, ahd. ovan) dürfte mit
altpreuß. wumpnis, 'Backofen', ostnord.
ugn (vgl. got. aühns) dagegen mit sanskr.
ukhä 'Topf, Pfanne' zu verbinden sein. In
beiden Fällen handelt es sich nicht um
einen ursprünglichen Heizofen, sondern um
ein für technische Zwecke bestimmtes stei-
nernes oder irdenes Gerät (vgl. ags. ofnet
Topf).
§ 2. Den Namen ofn trägt im Altnord,
auch der Ofen der Badestube,
obgleich ein anderes Wort für ,,Ofen" ur-
sprünglich der Badestube ihren Namen ge-
geben zu haben scheint (s. 'Stube'); dieser
Ofen bestand sowohl in Skandinavien als
auch in England aus aufgestapelten Stei-
nen, die glühend gemacht und mit Wasser
begossen wurden, wodurch sich ein reich-
licher Dampf entwickelte (s. 'Badestube').
§ 3. Über die Form des Backofens
(anord. braudofn, bakstrofn, ags. hläfofn)
ist nichts bekannt. Der ursprüngliche
Brauch, das (ungegorne) Brot in der glü-
henden Asche zwischen heißen Steinen zu
backen, bestand jedenfalls lange neben der
jüngeren Sitte fort: vgl. anord. braud bakat
i eimyrju oder qskubakat braufr neben braud
bakat i ofni, ags. axbacen oder heorpbacen
hläf 'subcinericeus vel focarius', neben ofen-
bacen hläf 'clibanius'.
§ 4. Nach dem Bericht der Sagas führte der
norwegische König Olaf Kyrre in der zwei-
ten Hälfte des 11. Jahrhs., wohl nach
angelsächs. Muster, den Heizofen in
der Königshalle ein. Das Vorbild dieses
Ofens bildete nicht der Backofen, sondern
der Ofen der Badestube, vgl. engl, stove
'Ofen', aus ags. stofa 'Badestube', während
engl, oven 'Backofen' bedeutet. Der in
der Ecke angebrachte Ofen bestand aus
unbehauenen Steinen (steinofn, vgl. ofn-
grjöt) mit Lehm als Bindemittel. Die innere
Höhlung des viereckigen Ofens war mei-
stens so groß, daß ein Mann sich darin auf-
halten konnte, um die von Zeit zu Zeit
OFFA
?6(
nötig werdende Lehmbewerfung zu er-
neuern. Die nach vorn gehende Öffnung
{ofnsmunni) konnte durch eine Steinfliese
{hello) gedeckt werden.
§ 5. Der Ofen blieb lange ein sog.
,, Rauchofen", dessen Rauch durch eine
Öffnung im Dache entwich. Erst um 1300
taucht in Skandinavien der Schornstein
(reykberi) auf, der jedoch Jahrhunderte
hindurch eine Seltenheit blieb. Auch der
Rauchofen selbst vermochte sich nur lang-
sam und nur stellenweise einzubürgern, am
frühesten in den Städten — im Stadtgesetz
von Bergen (1276) wird er als die gewöhn-
liche Feuerstätte erwähnt — , dann im west-
lichen Norwegen, während sonst der alte
Herd (arinn), der zwar schlechter wärmte,
aber besser leuchtete, seine Stelle behaup-
tete.
§ 6. In den altdeutschen Holzhäusern
herrschte ebenfalls der Rauchofen, dessen
Rauch durch einen darüber angebrachten
dachförmigen Mantel (ahd. rouchhüs 'fu-
marium') aufgefangen und ins Freie ge-
leitet wurde, während im Steinhause der
fremde Kamin mit dem Schornstein (ahd.
scorenstein 'caminus') eingeführt wurde;
vgl. ahd. chemenäta (schon in einer fränki-
schen Urkunde von 584 erwähnt) und
phiesal für heizbares Gemach, beide aus
dem Lat. stammend. (Vgl. Heyne Haus-
altert. I 118 ff.)
§ 7. Einen besonderen Darrofen
gab es ursprünglich gewiß nicht. Die ahd.
darra (= norweg. tarre, mit griech. TCtpsoc,
xappo? 'Geflecht, um darauf etwas zu
trocknen' verwandt) war anfänglich eine
über dem Herdfeuer aufgehängte Hürde,
die zum Dörren von Obst und Malz diente
(s. Heyne Hausaltert. II 334. 339 f.). Ein
anderes indogerm. Wort für die Malzdarre
ist ags. äst 'siccatorium' (holl. eest, mit lat.
aestus, 'Hitze', verwandt); über die Ein-
richtung dieser Malzdarre ist nichts be-
kannt. Mit der Einführung eines besonde-
ren Darrofens (ags. cylen 'fornacula, sicca-
torium', anord. kylna, von lat. culina) folgte
wohl in der Regel auch ein eigenes Darrhaus
(ags. mealthüs). Ein altes Lehnwort aus
dem Irischen (air. sornn von lat. furnus)
liegt vor im anord. porn, neunorw. tonn und
sonn, womit mitunter ein besonderer Darr-
ofen aus flachen Steinen, mitunter eine über
dem Rauchofen angebrachte Darrhürde be-
zeichnet wird. Hjalmar Falk.
Offa. § 1. Der Held der einzigen sicher
ags. (anglischen) Heldensage. Zuerst be-
richtet von ihm der Wids. 35 — 44: '0.
herrschte über die Angeln . . . ; er er-
kämpfte zuerst unter den Menschen, noch
als Knabe (cniht), das größte der König-
reiche. Kein ihm Gleichaltriger vollbrachte
eine größere Heldentat: einzig mit seinem
Schwerte bestimmte er die Grenze gegen
die Myrginge am Fifeldor. Es hielten sie
(die Grenze) fortan Angeln und Swaefe, wie
O. es erkämpft hatte.' Das Fifeldor ist die
Eider. Die Angeln wohnen nördlich davon,
die feindlichen Myrgingas und Swaefe süd-
lich, in Holstein. Also die Verhältnisse
vor der Angelnauswanderung. O. hat die
umstrittene Grenze an der Eider festgelegt
und dadurch sein Angelnreich vergrößert.
Ein geschichtlicher Kern ist wahrscheinlich.
Die Tat ist wohl als Einzelkampf gemeint
(ane sweorde); im übrigen erfahren wir von
epischen Motiven nichts.
§ 2. Der Beow. 1949 ff. preist O. als
Herrscher von großem Ruhme, ohne jene
Tat zu erwähnen. Die mercische Stamm-
tafel bringt O. als dritten Nachfolger Wo-
dens, an achter Stelle vor Penda: danach
wäre 0. in die Mitte des 4. Jhs. zu setzen,
seine Sage führt in die Anfangszeiten ger-
manischer Heldendichtung. Sein Name
wiederholt sich in dem Mercierkönig Offa II.
(regierte 757—796).
§ 3. Ziemlich gleichzeitig, um 1200,
tauchen ausführlichere Erzählungen von
O.s Heldenkampfe auf: einerseits in den
engl, vitae Offae /und // (die zweite stärker
umgebildet), anderseits bei den Dänen Sven
Agesen und Saxo; hier heißt der Held Uffo
(anord. *Uffi), er ist zu einem Dänen ge-
macht, die Feinde sind Sachsen. Der engl.
Bericht, an heroischem Leben tief unter
den dän. stehend, teilt mit diesen so viele
und persönliche Züge, daß die Annahme
sich aufdrängte, es liege eine Entlehnung
der Wikingzeit vor: damals hätten ent-
weder die Engländer ihren altheimischen
Stoff an die Dänen gegeben (Müllenhoff),
oder die Dänen hätten das in ihrer Dichtung
ausgebaute altenglische Erbstück des 6. Jhs.
den Engländern wiedererstattet. Die
dritte Annahme, daß die Sage seit dem
3Ö2
OFFA
6. Jh. hier bei den Engländern, dort bei
den Dänen unabhängig weitergelebt hatte
(Dahlmann, Olrik), mutet der bewahrenden
Kraft der Überlieferung nicht mehr zu, als
etwa bei der Brünhild-, Burgunden-, In-
geldsage verbürgt ist; die Erzählung wird
den langen Zeitraum zum größten Teil in
fester Liedform durchlaufen haben, wenn
auch unsere Aufzeichner vielleicht schon
Prosa vorfanden: Saxo würde aus einem
Gedichte vermutlich einiges in Versen
wiedergegeben haben; eher sehen Svens
schlichte, kraftvolle Repliken nach einem
Liede aus. Gegen diese dritte Erklärung
zeugt nicht so sehr das Schweigen der Is-
länder über Uffi als vielmehr dies, daß der
eine gemeinsame Zug, die 30 Jahre des
Helden, der lebhaft betonten Jugendlich-
keit im Wids. widerspricht. Man müßte
dann schon annehmen, es habe neben der
Wids. -Fassung bereits im 6. Jh. eine stark
abweichende gegeben.
§ 4. Der gemeinsame Inhalt der engl,
und der dän. Quellen ist dieser: O., der
einzige Sohn des greisen Königs Waermund,
wird groß und stark, bleibt aber stumm
bis ins 30. Jahr, zum Schmerze des Vaters,
der ihn unfähig zur Nachfolge glaubt. Ein
Feind verlangt Abtretung des Reichs und
droht mit Krieg. In der Versammlung, die
Waermund einberuft, ergreift O. zu allge-
meinem Staunen das Wort und bekennt
sich als den wahren Thronerben. W. um-
gürtet ihn feierlich mit dem Schwerte;
O. zeigt seine überlegene Kraft. Zeit und
Ort des Kampfes sind bestimmt. 0. fällt
mit eigener Hand zwei Gegner, darunter
den Sohn des Kronbewerbers. W. erwartet
den Ausgang mit Bangen und begrüßt
unter Freudentränen den zurückkehrenden
Sieger. — Also die Formel: der Königssohn,
der in der Stunde der Not seine Stumpfheit
abwirft und dem hilflosen Vater Thron
und Ehre rettet. Eine Vater -Sohnsage,
ohne Sippenfehde und mit glücklichem Aus-
gang.
§ 5. Die dänische Darstellung histori-
siert weniger und ist um eine Reihe pracht-
voller Züge reicher: Es ist keine Heerfahrt
mit Massenschlacht, sondern ein Holmgang,
Uffo hat den fremden Königssohn samt
seinem tapfersten Kämpen herausgefordert.
Das Schwert hat eine Vorgeschichte, es
ist des Vaters Waffe, die ausgegraben wird,
nachdem alle andern Klingen in U.s über-
starker Hand zerschellt sind. Der Vater
ist blind, erst nachdem er U. betastet,
glaubt er, daß der mutige Sprecher sein
Sohn ist; beim Holmgang lauscht er auf
den Klang seines alten Schwertes, bereit,
beim Falle des Sohnes sich in den Fluß zu
stürzen. Als eigentlicher 'kolbitr', Aschen-
puttel wird U. bei Sven und Saxo nicht
gezeichnet, doch mag dieser volkstümliche
Typus dahinter stehen, eine Anleihe aus
dem Märchen. Die Haltung im übrigen ist
wenig märchenhaft. Die hohe vaterländi-
sche Begeisterung haben unsere Dänen
der Waldemarszeit zum mindesten ver-
stärkt. Aber den Kampf mit einem äuße-
ren Feinde, nicht einem primarius regni
(vita Offae I), bestätigt der Wids.; des-
gleichen wohl den Einzelkampf (§1) sowie
den Schauplatz an der Eider (nach Saxo
die Insel von Rendsburg). Durch seine
Lautform verrät der Schwertname Skrep
altanglischen Ursprung (e für ags. ce, nd.
schrap 'fest'). Auch Vermundus führt auf
ags. Wtsrmund, der Vater Vigletus, -lecus
ist verändert aus ags. Wihtlaeg (Stamm-
tafel).
§ 6. Nur der Name Vermundr ist auch
in den Dänenstammbaum der Isländer
eingedrungen; von Uffi kennt die wnord.
Literatur weder Tat noch Namen. Den
dänischen Quellen ist gemein die innere
Verknüpfung der Uffosage mit einer Er-
zählung von den Frovinussöhnen; wohl
eine sehr junge Kombination; doch scheint
das Paar Frovinus-Vigi: Freawine-Wig
(wessex. Stammtafel) ebenfalls ags. Wurzel
zu haben.
§ 7. Der Beow. 1932 ff. spielt darauf an,
daß O.s Weib, pryck), als Jungfrau von
grausamer Härte war gegen jeden, der
seinen Blick auf sie zu richten wagte, bis
sie als O.s Gattin ihre Sinnesart änderte.
Eine epische Fabel ist daraus nicht zu er-
kennen; was die vita Offae II von Drida
erzählt, sowie die Hermuthrudageschichte
in Saxos Amlethusroman zeigt keine schla-
gende Ähnlichkeit.
Müller-Velschow Saxo gr. 2, 135 ff.
Uhland Schriften 7, 213 ff. Müllenhoff
Beowulf 72 ff. Olrik Arkiv 8 , 368 ff.,
Küd. 2, 182 ff. Kögel Lit. i, 159 ff. Edith
OHNMACHT— ÖL
363
Rickert Modern Philology 2. Weyhe
Engl. Stud. 39, 36 f. B o e r Verh. d. 3. ndl.
Philol. - congr. zu Groningen 1902, 84 fr.
K 1 ae b e r Anglia 28, 448 ff. Zenker Boeve-
Amlethus 54fr. [Chambers Widsith 84 ff.]
A. Heusler.
Ohnmacht. Das got. unmahts, anord.
ümätr, ümegin, ags. unmeaht, ahd. unmaht,
unmegl, mhd. unmaht, ämaht, ömaht, deckt
sich nur teilweise mit unserem Begriff Ohn-
macht, der plötzlichen Besinnungslosigkeit
(für welche man auch mhd. mir swindet,
anord. ü-vit sagt) ; für gewöhnlich ist unter
all den genannten Ausdrücken das körper-
liche Unvermögen, die Schwäche und Hin-
fälligkeit zu verstehen.
M. Heyne Hausaltert. III. 117. Sudhort.
Ohrreinigung wurde offenbar allgemein
mit dem kleinen Finger vorgenommen
(Isidor, Orig. XI. 1. 71. auricularis [digitus]
pro eo quod eo aurum scalpimus; ags. ear-
cl&snend, ear-scrypel, eare-finger; ahd. ör-
vinger, ör-ftnger; mhd. ör-finger, örengrübel,
der minneste finger, der ne hat ambeht ander,
ne wane sös wirt not, daz er in daz öre grubi-
löt: Heyne, Hausaltert. III. 89). Sie hat
aber auch schon frühgermanisch in Nord
und Süd ihr Toilettengerät, ein kleines
Löffelchen von 3 mm Laffendurchmesser
an einem Stiel von 30 — 50 mm Länge,
häufig mit anderem kleinen Toilettenbedarf
an einem Kettlein oder Ringlein befestigt
(vgl. Bartzange I, 173), wie sie die Gräber
uns bringen und die Sammlungen der
Museen uns zeigen. Sie kommen natürlich
auch einzeln nicht selten vor; vgl. z. B.
Müller Nord. Altertsk. I, 267 Ab. 130,
Lindenschmidt, DA. Taf. XXV.
Sudhoff.
Ohrschmuck. Hierzu Tafel 29. § 1. O.
kennt man erst aus der Metallzeit der germa-
nischen Völker. Aus Funden verschiedener
Perioden hat man breite, offene Bronzereifen ;
ab und zu wurde Goldblech zu solchen Ringen
verwendet. Nach Menschenbildern aus
Bronze vom Ende der Bronzezeit zu schlie-
ßen, verwendete man außerdem dünne, ge-
schlossene Metallringe, eine gewöhnliche,
sicher unsterbliche Form des Ohrschmucks.
Die vielleicht germanischen Gesichtsurnen
in Westpreußen (in der 6. Periode, 700 bis
550 v. Chr.) tragen viele solche Ringe in
den Ohren der Gefäße, öfters mit Bronze-
bommeln oder triangulären Klapperblechen
behängt.
§ 2. In der Eisenzeit wurde Ohrschmuck
hauptsächlich zur Zeit der Völkerwande-
rungen (450 — 750, 800 n. Chr.) besonders
beliebt, doch nicht im Norden. Auf dünne
Bronze- oder Silberringe hängte man Perlen
oder eine kubische, reich verzierte Metall -
kapsei (Abb. 1) oder bisweilen ein blumen-
kelchförmiges Metallblech mit Glasperle
(Abb. 2); charakteristisch ist der rosetten-
verzierte Typus (Abb. 3), mit Almandinen-
einlage und grünem Glas. Aus Gold, mit
roten und weißen Glaseinlagen und Filigran-
verzierung ist das Original der Abb. 4.
Der Typus lebt noch in karolingischer
Zeit im Norden (Abb. 5). B. Schnittger.
Öl. § 1. Das Öl, das die orientalischen
und südeuropäischen Völker im Altertum
zum Speisen, Salben, Opfern und Brennen
verwandten, war den Germanen, wie an-
scheinend den Völkern des Nordens über-
haupt, in vorgeschichtlicher Zeit unbekannt.
Als Speisefett dienten ihnen die Butter
und tierische Fette, zum Salben des Kör-
pers Butter und Seife (s. d.), und als Brenn-
material benutzten sie verschiedene andere
Stoffe (s. 'Beleuchtung').
§ 2. Das Olivenöl wurde den Ger-
manen erst durch ihre Berührung mit den
klassischen Völkern bekannt, wie die Aus-
drück e f ü r 'ö F in den germ. Sprachen
zeigen. Got. alew n. ist augenscheinlich
ein frühes, volkstümliches Lehnwort, das
zu griech. eXat(F)ov, lat. oltvum gehört,
obwohl es lautgesetzlich mit keinem der
beiden genau übereinstimmt (vgl. R. Much
PBBeitr. 17, 34; Solmsen IF. 5, 344;
E. Zupitza PBBeitr. 22, 574; Uhlenbeck
Got. EWb.2; v. Grienberger Untersuch, z.
griech. Wortk.; Schrader Reallex. ; Feist
EWb. ; Kluge EWb.7) Das Wort ist wohl
der pontischen Handelssprache entnommen,
ähnlich wie got. balsan, dessen n nicht zu
griech. ßaXsa|xov, wohl aber zu dem daraus
rückentlehnten armen, balasan stimmt (s.
'Balsam' u. Nachträge). Aus lat. oleum,
vulgärlat. olium stammen ahd. oli n., mhd.
öle, öl, nhd. Öl n. ; and. oli n., mnd. oli,
olie, mndl. nndl. afries. olie; ags. ele m.
Ahd. mhd. mnd. olei, and. ölig weisen auf
eine lat. Form *olegium, *olejum (v. Grien-
i berger, Feist aaO.). Spätanord. olea 'Öl'
Tafel 29.
Ohrschmuck.
Fig. i — 3, nach Lindenschmit, Die Altertümer unserer heidnischen Vorzeit IV, Tafel 47, Fig. 8, 4, 6. —
Fig. 4, nach Lindenschmit, Handbuch, Tafel X 2. — Fig. 5, nach Hildebrand, Sveriges Medeltid
II S. 419, Fig. 378.
Reallexikon der gferm. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
ÖL
365
scheint direkt aus lat. olea entnommen zu
sein, während dän. olje, schwed. olja auf
mnd. olie zurückgehn (Falk-Torp sv. olje).
§ 3. Die west- und nordgerm. Wort-
formen sind wohl erst im Gefolge des
Christentums eingedrungen. Die
christliche Kirche brauchte das Öl bei der
Taufe, für die letzte Ölung und
zur Bereitung von medizinischen Salben
undArzneien. Das Öl wurde jährlich
am Gründonnerstag verteilt, für jeden der
genannten drei Zwecke besonders geweiht
und in drei verschiedenen Gefäßen (ags.
ampulle oder elefcet) aufbewahrt. Der
angelsächs. Abt ^lfric spricht sich hier-
über in seinem Sermo ad Sacerdotes (ca.
1014 — 16) eingehend aus: ,,We to daeg
sceolan daslan urne ele, on preo wisan ge-
halgodne, swa swa us gewissap seo boc,
i. e. oleum sanctum et oleum chrismatis et
oleum infirmorum, dset is on Englisc: haiig
ele, oder is crisma, and seoccra manna ele;
and ge sceolan habban preo ampullan
gearuwe to 9am prym elum, fordande we
ne durran don hi togaedere on anum elefaete,
fordanöe hyra aelc bip gehalgod on sundron
to synderlicre penunge" (Ancient Laws
and Institutes of England, ed. B. Thorpe
II 390, 2 — 8, zitiert bei Bosworth -Toller
sv. crisma u. im Supplement sv. ele u.
elefcet). Mit dem oleum sanctum wurde das
Kind vor der Taufe auf der Brust und
zwischen den Schultern kreuzweis bestri-
chen, mit dem oleum chrismatis wurde nach
vollzogener Taufe auf dem Kopf des Kindes
das Zeichen des Kreuzes gemacht. Auch
bei der letzten Ölung wurde die Brust des
Sterbenden oder Verstorbenen mit dem
Chrisma berührt (^Elfric aaO. II 162, I,
zitiert bei Bosworth -Toller Supplem. sv.
crisma). Im Altnord, heißt die letzte Ölung
olean f., dazu das Verbum olea. — Von einer
Verwendung des Öls zu Salben (ags. ele-
sealf) und Arzneien ist in zwei ags. Rezepten
die Rede (Laeceboc II 2, 2 grenes eles und II
32 = Cockayne Leechd. II 234, 10).
§ 4. Über eine Benutzung des Öls als
Brennstoff für die ewige Lampe sagt^Elfric
nichts. Gregor v. Tours (Hist. Franc. 4, 28:
MG. SS. rer. Merov. I 1) berichtet von einer
an einem Strick aufgehängten Lampe
{lignus, lichinus und andere Lesarten; zur
Bedeutung vgl. Diefenbach Gl. 328b sv.
licmen), die am Grabe der Galswinth, Ge-
mahlin König Chilperichs L, brannte; aber
ob sie mit Öl gespeist wurde, erfahren wir
nicht.
§ 5. Das Olivenöl mußte aus den Mittel-
meerländern eingeführt werden. Durch die
hohen Transportkosten wurde es natür-
lich recht teuer, und an eine ausgedehn-
tere Verwendung dieses Öls zu Speise-
zwecken, für die Haar- und Körperpflege
oder gar als Brennstoff war deshalb
im frühen MA. noch nicht zu denken.
Heyne (DHausaltert. I 125) weist darauf
hin, ,,daß der Heliand die Parabel von
den zehn klugen und törichten Jungfrauen
(Matth. 25, 1 — 13) seinen deutschen Lesern
gar nicht, Otfrid sie in sechs Verszeilen
ohne allen Bezug auf das Öl der Lampen
gibt: die Speisung einer Hauslampe mit
Öl muß für die Zeit als eine unerhörte Ver-
schwendung erscheinen".
§ 6. Immerhin hatten mindestens im
Frankenreich manche Leute doch größere
Ölvorräte im Keller. So lesen wir bei
Gregor v. Tours 8, 33 von einem Pariser
Bürger (,,quidam e civibus"), der in seiner
Vorratskammer (,,in promptuario") ein
brennendes Licht bei einer Öltonne stehen
ließ („lumine secus cupella olei derelicto"),
worauf das Öl in Brand geriet und das
ganze Haus in Flammen aufging. Aus einer
ags. Glosse ersehen wir, daß es außer den
gewöhnlichen Ölgefäßen auch bronzene
Ölbütten gab (@renu elebyt 'lenticula'
WW. 432, 25).
§ 7. Als Speisefett kam das Öl bei
den german. Völkern im MA. nicht in Be-
tracht. In dieser Hinsicht ist eine Äußerung
JE\i rics bemerkenswert, der in einer Predigt
über den Hl. Benedikt von den Italienern
sagt: ,,Hi dicgao* on dam earde ele on heora
bigleofum, swa swa we dod buteran", 'die
Leute in diesem Lande [Italien] nehmen
Öl zu ihren Speisen, so wie wir Butter'
(Homilies ed. Thorpe II 178, 17). Und so
ist es im wesentlichen ja bis heute geblie-
ben: im Süden herrscht das Öl, im Norden
die Butter. Und wie die alten Kelten nach
dem Bericht des Posidonius (bei Athe-
naeus 4, 36a, ed. Kaibel I S. 344, 5) den
ungewohnten Geschmack des Öls an den
Speisen nicht liebten, so können sich die
Nordeuropäer auch heute an die südlän-
366
OPFER
dische Verwendung des Öls beim Kochen
nur schwer gewöhnen.
§ 8. Eine Anpflanzung des Ölbaums
(Olea europaea L.) war in den german. Län-
dern aus klimatischen Gründen ausge-
schlossen. Auffallend ist allerdings das
mehrfache Auftreten von Ölbäumen (ele-
beam) in den Flurbeschreibungen ags. Ur-
kunden: in drei Urkunden v. 824, 901 u.
931 (Birch CS. I 515 Nr. 377; II 249 Nr.
597; 357 Nr. 674) handelt es sich um
Örtlichkeiten in Hampshire, in einer andern
von 944 um ein Gut in Buckinghamshire
(CS. II 557 Nr. 801), in zwei weiteren von
949 u. 956 um ein Grundstück in Berkshire
(Birch CS. III 30 Nr. 877 u. 147 Nr. 963).
In der Urkunde Nr. 674 ( = Kemble CD.
V 194, 3 Nr. 1102) ist von einem alten Öl-
baum, in Nr. 877 ( = Kemble III 430, 26
Nr. 427) von einem Ölbaumstumpf (ele-
beamstyb) die Rede. Es scheint also, als
ob die Mönche im 9. u. 10 Jh. im südlichen
England hie und da Versuche mit der An-
pflanzung von Ölbäumen gemacht hätten;
aber Graf Solms -Laubach (Botan. Zeitung
63, 310; 1905) hält dies geographisch für
völlig ausgeschlossen, vermag freilich auch
nicht zu sagen, was für ein Baum mit dem
elebeam gemeint sein könnte.
§ 9. Um Ersatz für das teure Olivenöl
zu gewinnen, ist man im Lauf des MA. dazu
übergegangen, Öl aus einheimi-
schen Ölpflanzen zu bereiten. Von
Leinöl (mhd. linsät-öl) ist zuerst in
einem mhd. Arzneibuch des 12. Jhs. die
Rede (Lexer Mhd. Handwb.). Mohnöl
wird als mhd. mägöl, mägenöl zuerst im
13. Jh. erwähnt. Noch später tritt das
aus Rübsamen gewonnene R ü b ö 1 (mhd.
ruobsät-öl) auf, das sich vorzüglich als
Brennöl eignet. Vom N u ß ö 1 erfahren
wir in den mittelalterlichen Quellen nichts,
obwohl gerade der starke Fettgehalt der
Walnüsse am ersten den Gedanken der
Ölgewinnung nahelegen mußte. Ein siche-
res Urteil über das Alter der Ölbereitung
aus einheimischen Ölpflanzen ist auf Grund
der ersten literarischen Zeugnisse für die-
selbe nicht zu erlangen. Der Mohn (Papa-
ver) ist bereits von den Pfahlbauern der
Schweiz in der Steinzeit verwertet worden;
in ihren Niederlassungen wurden zum Teil
ungezählte Mengen von Mohnsamen ge-
funden. Aber ob diese, wie ich in meinem
Artikel 'Mohn' vermutete, außer als Brot-
würze auch bereits zur Ölgewinnung dien-
ten, ist mir angesichts der geringen Rolle,
die das Öl im mittelalterlichen Haushalt
der nordalpinen Völker noch zu spielen
scheint, doch zweifelhaft geworden. Wei-
teres in den Nachträgen unter 'Mohn'.
Über die Kulturgeschichte des Öls im Alter-
tum s. V. Hehn6 101 ff. = 8 103 ff., nebst
Englers u. Schraders Bemerkungen dazu.
Heyne DHausaltert. I 61, 125, 281; II 71.
Schrader Reallex. Johannes Hoops.
Opfer. § 1. Das Wort 'Opfer', vom Ver-
bum (ahd. opfarön, aus kirchenlat. ope-
rari) gebildet, bezeichnet jede Gabe, die
Gott, den Heiligen oder der Kirche darge-
bracht wird. Somit auch das jüdische
Opfer. Von diesem Gebrauch ist das Wort
auf die entsprechende Handlung des ger-
manischen Heidentums übertragen worden.
Die germ. Bezeichnung, die es verdrängt
hat, ist das etymologisch dunkle Wort ahd.
pluostar, an. blöt, das in allen germ. Spra-
chen allgemein auch 'Götterverehrung' be-
zeichnet, deren Haupthandlung das Opfer
ist. Andere, meist örtlich beschränkte
Worte gehen auf besondere Vorgänge, die
mit der Opferhandlung oder dem geopferten
Gegenstande in Zusammenhang stehen. So
ahd. antheiz, wozu sich ags. onsecgan als
Verbum stellt, auf das Versprechen der
Opfergabe, ahd. kelt, ags. gild, as. geld auf
die Einlösung des Gelübdes, die Opfergabe,
die auch das an. förn oder ahd. wijöt be-
zeichnet, ahd. jebar, ags. über (in sigetiber)
oder got. saußs auf das Opfertier, ags. läc
vielleicht auf mimische Handlungen beim
Opfer.
§ 2. Der Zweck des Opfers ist, Günstiges
zu erlangen oder Schadenbringendes abzu-
wehren. Um Gewünschtes zu erreichen,
bediente man sich in der frühsten Zeit
kultureller Entwicklung des Zaubers; er-
reichbare Dinge sollten durch seine Hilfe
unerreichbare gewünschte hervorbringen.
So Wasser den notwendigen Regen, die
Darstellung der Sonne oder das Feuerrad
Sonnenschein, gesundes Menschenblut Ge-
sundheit u. dgl. Diese magische Handlung,
die sich als ritueller Brauch bis in die ge-
schichtliche Zeit erhalten hat, wurzelt im
Glauben an die Kraft des Zaubers und der
OPFER
367
Dinge. Sie wurde zur Opferhandlung, als
man als Spender des Gewünschten über-
natürliche Mächte wähnte, mögen das die
Seelen der Toten, Dämonen oder Götter
sein. So entstand das Bittopfer. Dieses
wurde vor Erlangung des Gewünschten
vorgenommen. Aus ihm spricht ein Grund-
zug germanischen Lebens: 'do ut des'.
Nicht selten wurde aber die Gabe erst nach
Erreichung eines bestimmten Zieles ge-
bracht und vorher der höheren Macht nur
das Gelübde des Opfers gegeben. Aus
diesem Gelübdeopfer entwickelte sich das
Dankopfer, das im allgemeinen den Ger-
manen fernlag. Auch aus ihm spricht noch
der alte Grundsatz, daß man bei der Gabe
immer auf die Gegengabe sieht, wie es
Häv. 145 heißt:
Betra's öbebit en se ofblötit,
ey ser til gildis gjcjf,
nicht aber Dankbarkeit, die der Erkennt-
lichkeit für freiwillig geleisteten Beistand '
entspringt.
Um Unheil abzuwehren, brachte man
Sühnopfer, durch das der Zorn einer
höheren Macht, von der das Unglück nach
ihrem Glauben ausging, gesühnt werden
sollte. Auch dies galt bald den Toten, bald
den Dämonen, bald den Göttern.
§ 3. Oft wurden Opfergaben Natur-
gegenständen gebracht. Es ist fraglich, ob
diese den Elementen galten oder unsicht-
baren Wesen (Dämonen oder Seelen der
Abgeschiedenen), die man in ihnen wähnte.
Nur das fließende Wasser, namentlich die
Quellen, Flüsse, Wasserfälle, scheint man
für heilig gehalten und infolgedessen durch
Opfer verehrt zu haben (vgl. Arch. f. RW.
11, 105 ff.). Quellen- und Flußopfer bezeugt
bei den Alamanen Agathias (28, 4), bei den
Franken Gregor von Tours (II 10) und
Prokopius (Bell. got. II 25), bei den Sachsen
Rudolf von Fulda (MG. II 676), bei den
Friesen Alcuin (Vita Willibrordi K. 10;
MG. II 410), Bußbücher und Verordnungen
eifern gegen die vota ad fontes (Caspari,
Hom. de sacril. S. 17 f.), nordische Quellen
berichten, wie ein Isländer einen Wasserfall
verehrte und ihm alle Speiseüberreste
opferte (Isl. S. I 261). Andere Zeugnisse
sprechen dafür, daß man auch diese Dinge
als Sitze von Dämonen oder Seelen verehrte
(vgl. Prokop, Bell. got. II 15). Diese Quel-
len- und Flußverehrung hat sich bei allen
germanischen Stämmen bis in die Gegen-
wart in der volkstümlichen Sitte erhalten,
(vgl. Heiligtümer § 6). In gleicher Weise
wie gegen dieQuellenverehrung eifern christ-
licheMissionare und gesetzliche Bestimmun-
gen gegen die Opfer an Steinen, Hügeln,
Bergen, Bäumen, wo die Gabe doch mehr
den Geistern galt, die in diesen wohnten
(vgl. das Verbot der norweg. GulathingslQg:
at trüa ä landvaettir, at se l lundum efra
haugum eäa forsum NgL. I 308). Weitere
Zeugnisse s. Bergkult, Baumkult, Heilig-
tümer § 6 f. Wie bei allen Völkern spielten
ferner die Totenopfer bei den Germanen
eine wichtige Rolle. Sie galten bald einzel-
nen Personen, bald den Seelen der Abge-
schiedenen in ihrer Gesamtheit. Zu allen
Zeiten und bei allen germanischen Stämmen
wurde dem Toten das, was er im Leben ge-
braucht hatte, sowie ein Teil seiner Habe
mit ins Grab gegeben (P. Grundr. 2 III
251 ff.; ZfRG. 19, 107 ff.). Wie die Cimbern
nach dem Siege bei Arausio alle Beute
ihren Toten weihten (Orosius Hist. V 16),
so taten es die Nordgermanen, wie die
Moorfunde von Vimose, Thorsbjerg, Bals-
myr zeigen; die Votivgaben der vorge-
schichtlichen Zeit sind zum großen Teil
Opfergaben für die Toten (vgl. K. Stjerna,
Mossfynden och Valhallstron in Fil. För-
eningens i Lund spräkl. Uppsatser III
I37ff.): Furcht vor ihrer Rache, wenn
ihnen nicht die nötige Ehrung zuteil werde,
bedingte diese Opfer. Auch später wurden
auf den Gräbern der Toten Spenden ge-
bracht. Der Ind. superst. aus dem 8. Jahrh.
verbietet das sacrilegium ad sepulchra mor-
tuorum, Burchard von Worms eifert gegen
die oblationes, quae in quibusdam locis ad
sepulchra mortuorum fiunt, die ags. Buß-
ordnungen gegen die Grabesspende pro sa-
lute viventium et domus (Wasserschieben,
Bußordn. S. 173), das große Opfer zu
Lethra in Dänemark galt inferis et diis
(Helmold 1 9). Einzelne Personen, na-
mentlich Fürsten, unter deren Regierung
im Lande Glück geherrscht hatte, wurden
von allen Untertanen nach ihrem Tode
durch Opfer geehrt. So der Schwedenkönig
Erich (Vita Anskarii K. 26), der mythische
König Gudmundr (Hervarar S. B. S. 203).
Man opferte ihnen, damit das Feld reiche
368
OPFER
Frucht trage {tu ärs). Das geschah' am
Grabe. So stritt man sich um den Leichnam
Halfdan des Schwarzen, unter dessen Re-
gierung man sich großer Fruchtbarkeit er-
freut hatte (Half. S. K. 9), so opferte man
dessen Bruder öläf Gudradarson aus glei-
chem Grunde und nannte ihn Geirsta3aalf
(Ftb. II 7 Fms. X 212), wie auch die Goten
ihre verstorbenen Fürsten als anses ver-
ehrten (Jordanes, Get. K. 13). Solche
Totenopfer waren auch das alfablöt (s. El-
fenkult) und das disablöt, das nordische
Quellen häufig erwähnen (Yngl. S. K. 33,
Egils S. K. 44, Vigaglüms S. 6 24, Fas.
II 85 f.).
§ 4. Wie diese Opfer bald Privat-, bald
Genossenschaftskult waren, wie sie bald bei
besonderen Gelegenheiten, bald periodisch
zu bestimmten Zeiten des Jahres geübt
wurden, so war dies auch bei den Götter-
opfern der Fall. Nur selten wurde mehreren
Göttern oder gar allen, an die man glaubte,
geopfert, sondern meist nur einem Gotte,
und zwar demjenigen, den man am meisten
verehrte oder von dem man etwas Be-
stimmtes zu erlangen hoffte. Aus süd-
germanischen Quellen erfährt man nur von
Genossenschaftsopfern. Sie galten vor
allem dem Totengott Mercurius-Wödan,
dem Gewittergott Hercules-Donar und dem
Kriegsgotte Mars-Ziu. Obenan steht
Wödan, der nach Tacitus (Germ. K. 9)- am
meisten, nach Paulus Diaconus (I9) von
allen Germanen verehrte Gott, dem man an
bestimmten Tagen Menschenopfer brachte,
der aber auch, wie bei den Alemannen
(Vita Columbani; ZfdMyth. III 393 f.),
durch Tieropfer geehrt wurde. Tier- und
Menschenopfer galten auch dem Ziu-Mars
(Tac. Germ. 9; Ann. XIII 57). Auch die
skandinavischen Völker brachten dem
Kriegsgotte Menschenopfer (Prokop Bell.
Got. II 15). Ob hier unter dem "Apr^ des
6. Jahrhs. bereits ödinn zu verstehen ist,
dem in der späteren Zeit diese Opfer galten
(s. Menschenopfer), läßt sich nicht ent-
scheiden. Ebenso opferten die Goten dem
Kriegsgotte die gefangenen Feinde (Jor-
danes, Get. 5). Auch dem Donar, dem nach
Tacitus Tieropfer geweiht waren, brachten
die Nordgermanen nach dem Zeugnis des
Dudo von St. Quentin noch im 10. Jahrh.
Menschenopfer (Mem. de la Soc. des Antiq.
de Normandie XXIII 129 f.). Das gleiche
gilt vom nordischen Frey, dem vor allem
das große Opfer in Uppsala galt, dem Gotte
der Fruchtbarkeit, dessen Opferkult auch
nach Norwegen und Island kam (vgl. Adam
v. Bremen IV, 27; Saxo gr. I 50; 120 f.).
Außer diesen Hauptgottheiten verehren
einige Stämme Lokalgötter. So opferte der
suebische Stamm der Semnonen östlich der
Elbe dem Regnator omnium deus in heiligem
Haine (Germ. 39), sieben Stämme an der
Ost- oder Nordsee der Nerthus (s. d.), die
Marsen zwischen Ruhr und Sieg der Tan-
fana (Tacitus Ann. I 5 1), die Friesen auf
einsamer Insel dem Fosite (Vita Willibr.
K. 10), die ostgermanischen Nahanarvalen
den Alcis, einem Brüderpaare, das Tacitus
Kastor und Pollux gleichstellt (Germ. 43).
In Norwegen brachte der Jarl Häkon einem
Schwesternpaare, ^orgerd und Irpa, in
heiligem Haine auf der Insel Primsigd
(jetzt Sulen) Gebet und Opfer (Jomsvlk.
S. 1879 S. 79 f.).
§ 5. Außer Naturerscheinungen, seeli-
schen Geistern und Göttern wurden auch
Tiere zuweilen durch Opfer verehrt. So
opferte der Norweger Härekr heimlich einem
großen Ochsen (Fms. III 132), König
Eysteinn von Schweden einer Kuh Sibilja
(Ragnars S. Lodbr. K. 9), König Achls
einem Eber (Fas 1 87), ebenso Heidrekr
(Fas I463; 531 f.). Ob hier freilich an ein
dem Götteropfer ähnliches Opfer zu denken
ist, ist sehr fraglich, zumal die Zeugnisse
unhistorischen Sagas angehören. Wahr-
scheinlich liegt nur eine besondere Ver-
ehrung der Tiere vor wie bei dem nor-
wegischen Gaukönig Qgvald (Fms. II 138).
Dagegen macht es den Eindruck eines alten
Totemopfers, wennHQskuldr inLjösvetn. S.
(K. 4) einen Widder schlachtet, mit
seinem Blute die Hände rötet und dazu
bemerkt: Wir werden uns nach alter Sitte
in Götterblut röten (1 gofrablödi rjöda).
§ 6. Die Opfergegenstände waren man-
nigfaltigster Art. Aus den Gegenständen,
die vor Erlangung des Gewünschten dar-
gebracht wurden, spricht noch der alte
Analogiezauber: man hoffte in reicherem
Maße das zu erlangen, was man niederlegte,
mochten diese Spenden den Toten, Dä-
monen oder Göttern gelten. So erhoffte
man durch Getreidespende Fruchtbarkeit
OPFER
369
der Äcker, durch das niedergelegte Sonnen-
rad Sonnenschein, durch kleine Nachbil-
dungen von Schiffen glückliche Schiffahrt
oder Erhaltung des Schiffes, das man dem
Meere anvertraute u. dgl. Solche Opfer-
gaben sind zum Teil die Gegenstände der
Feld- und Moorfunde aus der Bronzezeit
(S. Müller, Nord. AK. I 422 ff.). Immer
hatte man bei diesen Gaben die Gegengabe
im Auge, wie die Bußordnungen (Wassersch-
ieben S. 173) oder die Gebete der nordi-
schen Wikinger auf ihren Handelsreisen
zeigen (Thomsen, Urspr. des russ. Staates
S. 31 f.). Daher opferte man tu ärs, tu sigrs
für fruchtbares Jahr, für siegreiche Taten
Brachte man aber das Opfer nach Erlan-
gung des Gewünschten, so löste man da-
durch ein früher gegebenes Versprechen ein.
Etwas anders steht es bei den Tier- und
Menschenopfern. Diese galten höheren
Mächten. Fast alle eßbaren Tiere (Pferde,
Rinder, Schweine, Schafe) waren Opfer-
tiere. Hier kamen vor allem das Fleisch
und das Blut in Betracht. Das Fleisch
diente zum Opfermahle, an dem auch das
höhere Wesen, dem das Opfer galt, teil-
nahm, das Blut aber, mit dem der Opfer-
leiter die Teilnehmer und die Götterbilder
besprengte, verband alle mit den Göttern
zu einer Einheit und führte auch den Göt-
tern neue Wirkkraft zu. So war das Tier-
opfer zugleich ein Vereinigungs- und Ver-
söhnungsopfer zwischen Opfernden und
Göttern. Die Menschenopfer endlich such-
ten Tod und Verderben fernzuhalten, wenn
man eintretenden oder drohenden Men-
schenverlust befürchtete; sie waren das
höchste Sühnopfer (s. Menschenopfer). Zu
ihnen gehörte die Selbstweihe, wie sich
zB. König Eiriks von Schweden dem Odin
gab (Fms. V 250), und das Königsopfer.
Aus dem verschiedenen Zweck der Opfer-
gegenstände erklärt sich, daß nicht selten,
wie bei den großen Opfern zu Lethra und
Uppsala, Tier- und Menschenopfer zu
gleicher Zeit stattfanden. Zuweilen steigert
sich auch das Tieropfer als Versöhnungs-
opfer zum Menschenopfer als Sühnopfer.
So opferten bei einer Hungersnot die
Schweden im ersten Jahre einen Ochsen,
als sie nicht aufhörte, im zweiten Jahre
einen Menschen und im dritten ihren König
(Yngl. S. K. 18). Ähnlich ist die Schutz-
Hoops, Reallexikon. III.
göttin des Jarl Häkon mit bloßem Opfer
und selbst mit einfachem Menschenopfer
nicht einverstanden; erst als der Jarl ihr
seinen Sohn opfert, zeigt sie sich ihm ge-
geneigt (Jomsvlk. S. 1879 S. 79 f.).
§ 7. Vorgenommen werden konnte das
Privatopfer von jedermann. Namentlich
geschah es häufig von Häuptern der Fa-
milie, zumal wenn es galt, die Zukunft zu
erfahren oder einem Unternehmen glück-
lichen Erfolg zu verschaffen. Selbst
Fürsten und Könige pflegten bei besonderen
Gelegenheiten Privatopfer vorzunehmen
wie der norwegische Jarl Häkon (Faer.
S. K. 23; Jomsvlk. S. 1879 S. 79; Isl.
S. I 149) oder König Aun ( Yngl. S. K. 29).
Wenn es galt, einen neuen Wohnsitz
aufzusuchen, opferte man seinem Lieb-
lingsgott, damit dieser den rechten Ort
zeige (Eyrb. K. 4; Isl. S. I 130 f.). Häufig
erwähnen die nordischen Quellen Männer,
die besonders viel auf Opfer gaben; das
sind die blötmenn miklir, eifrige Opferer.
Diese hatten meist in der Nähe ihres Wohn-
sitzes ein Götterhaus {hof), in dem sich die
Götterbilder und der Opferaltar befanden.
So der Drontheimer Sveinn (Fms. II 153),
der Halogaländer Raudr auf Go9ey (Fms.
II 175), der Faeringer Hafgrimr auf Sudrey
(Faer. S. K. 5) , die Isländer £>orhallr zu
KnappstaSir am SkagafJQrd (Fms. II 229),
Helgi der Magere an der J>verä (Isl. S. 1 222).
Hieraus erklären sich Namen wie Blöt-
Sveinn, Blöt-Ubbi, Blöt-Mär. Solche
Göttertempel konnten sich nur die Reiche-
ren erbauen, und daher schlössen sich nicht
selten die andern Gaugenossen der Götter-
verehrung in diesem Heiligtume an. Da-
durch erlangten die Tempelbesitzer auf
diese mehr Einfluß, ja weltliche Macht, sie
werden zu hqfdingjar 'Häuptlingen' (vgl.
Fms. II 91; 175). Auf Island heißen diese
Goden ('Besitzer des gofr, des Götterbildes',
wie arfi der Erbe zu arfr 'Erbgut'). Der
Tempel bleibt ihr Eigentum, aber die Ge-
nossen haben zu seiner Erhaltung einen
Beitrag zu zahlen, den hoftoll (s. Götter-
tempel). So verschmolz das Privatopfer
mit dem Genossenschaftsopfer. Denn auch
dieses hat es jederzeit gegeben; es waren
meist ungebotene Opfer, zu denen sich eine
größere Genossenschaft an bestimmtem
Orte zusammenfand. Diese leitete nach
24
37Q
OPFER
westgermanischen Zeugnissen der Priester
(ahd. ewarto oder esago), nach nordgermani-
schen der König oder dessen Vertreter,
der Herse oder Jarl (s. Priester). Daß auch
Frauen die Genossenschaftsopfer hätten
leiten können, bezeugt keine Quelle. Wo
sie mit dem Opfer zusammengebracht wer-
den, wie die weissagenden Frauen der Cim-
bern (Strabo VII 2) oder die Veleda der
Bructerer (Tacitus Hist. IV 61), bedienten
sie sich des Opfers zu ihren privaten
Zwecken. Etwas anders liegt es bei der
isländ. gyäja (vgl. Kristni S. K. 2), da auf
Island bei dem Übergang des Tempels in
weibliche Hände an ein landläufiges Opfer
gedacht werden muß (vgl. Väpnfird. S. 10).
Das disablöt, als dessen Leiterin Frauen
wiederholt erwähnt werden, war nur ein
Privatopfer.
§ 8. Die Orte, wo geopfert wurde, sind
ungemein zahlreich. Privatopfer konnten
fast überall vorgenommen werden. Be-
sonders häufig erwähnt werden Opfer an
Quellen, Flüssen, im Norden an Wasser-
fällen, an Steinen, Hügeln, Bergen, vor
allem aber in Hainen. Gegen die sacrificia
ad fontes, ad petras, ad arbores eiferte der
heilige Eligius (G. Myth.4 III 402) und
zahlreiche andere christliche Prediger und
Bußordnungen (vgl. Caspari, Homilia de
sacr. S. 17 f.), die nord. Gesetze ver-
bieten die Opfer in Hainen , an Hügeln,
Wasserfällen (Gulal. K. 3; NgL. II 308),
in heiligem Haine opferten die Semnonen
dem Regnator omnium deus (Germ. 39),
Germanen an der Weser dem Donar-
Hercules (Ann. II 12), am unteren Rhein
der Baduhenna (ebd. IV 73), in ihm hingen
die Opfergaben der großen Feste zu Upp-
sala (Adam von Bremen IV 27), in ihm
opferte der Jarl Häkon seiner Thorgerd
(Faer. S. K. 23). Einem Wasserfalle opferte
Thorsteinn raudnefr (Isl. S. I 291), einem
Steine der Isländer Thorsteinn (Isl. S. II
109), ebenso Kodrän Eilifsson nach der Weise
seiner Ahnen zu Giljä im Vatzdal (Kristni
S. K. 2), den Grenzsteinen von Flateyj-
ardal Eyvindr (Isl. S. I 225). Sicher
opferte man diesen als Sitzen der Seelen oder
Dämonen. Denn die Aufenthaltsorte der
Toten waren überall Opferstätten. Schon
an den Gräbern der Steinzeit wurden O.
vorgenommen (S. Müller, Nord. Altert. K.
I 124 f.), bis in die historische Zeit lassen
sie sich in und an den Gräbern nachweisen.
Immer wieder eifern die Bußordnungen
und Missionare gegen die sacrilegia oder
oblationes ad sepulchra mortuorum, die nor-
dischen Gesetze gegen die Opfer auf den
haugar, den Totenhügeln. Noch in christ-
licher Zeit wurden auf den Kirchhöfen den
Toten Spenden gebracht (vgl. Sartori,
Speisung der Toten). Auch wo man sonst
den Ruheplatz oder Aufenthaltsort der
Seelen wähnte, wie an den Kreuzwegen
(Eligius), wurden ihnen Opfer gebracht.
Wohl erst mit der Verehrung persönlicher
Gottheiten und ihrer Verkörperung im
Götterbilde ist ein besonderes Götter- und
Opferhaus entstanden, das sich aus dem
Privateigentum zum Genossenschafts- und
Stammeseigentum entwickelte und wo die
großen Genossenschaftsopfer mit ihren
Opferschmäußen gehalten wurden (s. Göt-
tertempel). Nicht in südgermanischen, aber
in nordischen Quellen läßt sich verfolgen,
wie sich der Eigentempel zu einer Opfer-
stätte der Genossenschaft entwickelte, die
die Opfergemeinde sakral und rechtlich zu-
sammenhielt.
§ 9. An eine bestimmte Zeit des Jahres
war das Privatopfer nicht gebunden. Nur
um die sich stetig wiederholende Spende
der Felder zu erzielen, auf der sich das
wirtschaftliche Leben aufbaute, scheint
sich schon in vorhistorischer Zeit eine
regelmäßig wiederkehrende Opferzeit um
die winterliche Sonnenwende herausge-
bildet zu haben; die Opfer galten den
Toten, von denen man Fruchtbarkeit der
Äcker erwartete. Sonst wurde bei jeder
Gelegenheit geopfert: bei Beginn eines
größeren Unternehmens, namentlich von
Kämpfen, im Norden vor dem Holmgang,
bei der Ausfahrt zur See, bei Dürre und
Hungersnot u. dgl. Nicht selten war an das
Opfer die Prophetie geknüpft; je nachdem
die Gottheit das Opfer aufnahm, erhoffte
man einen Erfolg oder mußte mit einem
Mißerfolg des Unternehmens rechnen.
Opfer nach erreichtem Erfolg sind Ein-
lösungen gegebener Gelübde vor dem Un-
ternehmen. Im Gegensatz zu diesen Privat-
opfern waren die Genossenschaftsopfer auf
bestimmte Tage im Jahre festgelegt; sie
fanden certis diebus (Germ. K. 9) statt.
ÖR
371
In südgermanischen Quellen haben wir
keine Angaben dieser Opferzeiten; nur in-
direkt muß geschlossen werden, daß das
große Opferfest der Tanfana bei der Marsern
im Herbste oder Anfang Winter stattge-
funden hat (Ann. I 51), während das
Nerthusopfer aller Wahrscheinlichkeit nach
im Frühjahr stattfand. Das stimmt zu dem,
was nordische Quellen über die großen Ge-
nossenschaftsopfer berichten. Darnach
fanden dreimal im Jahre solche statt: im
Herbst bei Beginn des Winters (um haustit
at vetranöttum Heimskr. I 191), im Mitt-
winter das große Julopfer, das mi&svetrar-
blöt oder jölahald, auf das Häkon der Gute
das Christfest verlegte (Heimskr. I 185),
und das Frühjahrsopfer, die veizla at sumri
(Fms. IV 237). Und diese drei Opferzeiten
werden als solche wiederholt ausdrücklich
hervorgehoben (Heimskr. I 20; II 242).
Hierzu stimmen Zeugnisse von isländi-
schen Opfern (Gisla S. K. 10) und die An-
gaben über Feier der großen Opfer zu
Lethra in Dänemark und Uppsala in
Schweden, von denen jenes Anfang Januar
(Thietmar von Merseburg I 9), dieses im
Frühjahr stattfand (Adamv. Bremen Schol.
137).
§ 10. Der Hergang bei dem Privatopfer
war einfach. Bitte an das höhere Wesen,
Spende oder das Gelübde einer Gabe, dazu
meist die Schicksalsfrage über den Ausgang
eines Unternehmens machten es aus. Un-
gleich feierlicher waren die Genossenschafts-
opfer. Wir haben auch hierüber eingehen-
dere Berichte nur in nordischen Quellen,
doch lassen die Andeutungen über das
Wodansopfer bei den Alemannen (Vita
Columbani), das Tanf anafest bei den
Marsen, die Nerthusfeier der Amphiktyonie
der sieben norddeutschen Stämme ver-
muten, daß der Hergang bei den Südger-
manen gleich oder wenigstens ähnlich war.
Darnach war der Leiter der Opferhandlung
entweder der Besitzer des Eigentempels,
auf Island der Gode, oder der Priester oder
der König bzw. dessen Stellvertreter, der
Jarl. Die ganze Feier, die oft mehrere Tage
dauerte, setzte sich zusammen aus dem
eigentlichen Opfer und dem Opferschmause.
Gegenstand des Opfers waren stets eßbare
Tiere. Geschlachtet wurden diese vom
Opferleiter. Waren daneben Menschen-
opfer bedingt, so wurde der zu Opfernde
entweder in Dornen geworfen (Prokop, Bell,
got. II 15) oder in den Fluß (ebd. II 25)
oder im Sumpf versenkt (Kjalnesn. S. K. 2;
Adam v. Br. Schol. 134) oder am Opferstein
zerschlagen (Eyrb. K. 10). Das Blut des
Opfertieres (hlaut) wurde in einem Kessel
(hlautbolli) aufgefangen. In diesen wurde
der Opferzweig (hlautteinn) getaucht, und
mit diesem Blute wurden die Götterbilder,
die Tempelwände und alle Opferteilnehmer
besprengt; der Opferleiter selbst hatte zu-
vor seine Hände in das Opferblut getaucht.
Hierdurch fand die Versöhnung und Ver-
einigung der Opfergemeinde mit den Göt-
tern statt. Zu dieser Opferhandlung hatte
der Leiter den heiligen Ring an den Arm
gesteckt, der sonst auf der Erhöhung vor
den Götterbildern, dem stallt, lag und auf
dem die Eide geschworen werden sollten.
Nach diesem Opfer fand der Opferschmaus,
die blötveizla, statt. Das Fleisch des ge-
opferten Tieres, an dem auch die Götter
Anteil hatten, wurde gesotten und dann
gemeinsam mit der Brühe und dem darauf
lagernden Fett von den Teilnehmern ver-
zehrt. Diese saßen um das Langfeuer; in
ihrer Mitte auf dem Hochsitze der Opfer-
leiter. Mit dem Opferschmaus aufs engste
verbunden war das Gelage, bei dem das
Trinkhorn kreiste. Bei diesem Gelage
wurde auch die Minne der Götter, oft auch
Verstorbener getrunken (s. Minnetrunk)
und Gelübde von Taten abgelegt, die
man im Laufe des Jahres auszuführen ge-
dachte. (Über das nordische Opfer vgl.
besonders Häk. S. göda K. 14; Eyrb.
S. K. 4; Kjalnesn. S. K. 2). Mit dem
großen Jahresopfer zu Uppsala, das vor
allem Frey als Gott der Fruchtbarkeit galt,
waren aller Wahrscheinlichkeit nach auch
phallische Riten verbunden (vgl. Adam
v. Bremen IV 27; Saxo gramm. I 120 f.).
E. Mogk.
Ör. I. S p r a c h 1 i c h e s. § I. Anord.
eyrir, Plur. aurar, aus lat. aureus 'Gold-
münze', adän. aschwed. öre, ndän. ere,
nschwed. öre; ags. Singl. yre (einmal) aus
anord. eyrir, Plur. öran, öras, ör aus anord.
aurar; ebendaher mnd. öre und mlat. ora.
Liebermann Gesetze d. Angelsachsen II
167b. Björkman Scandinavian Loanwords in
Middle English S. 5. 11. 68 (1900); mit weiterer
24*
372
ORATORIUM— ORENDEL
Lit. Falk-Torp 1422 sv. ere. Chadwick
Studies on Anglo-Saxon Institutions 12. 24 f.
44fr. 57f. 412. 414 (1905). Johannes Hoops.
IL Sachliches. § 2. Bezeichnung
des altnordischen Unzengewichts von rund
26,734 g- Der sprachliche Zusammen-
hang von eyrir, aurar mit dem römi-
schen aureus ist anerkannt, allein auch
ein sachlicher mit der römischen Unze
von 27,288 g ist wahrscheinlich, sei es
durch unmittelbare Übernahme dieser, sei
es durch Anpassung eines heimischen Ge-
wichts an das fremde Vorbild. Man wird
wohl aurar, eyrir als das Gewicht der
dem Werte eines aureus entsprechenden
Silbermenge aufzufassen haben. Offen
bleibt die Frage, welches Goldstück dabei
gemeint war. An den Solidus, der vom
5. bis gegen die Mitte des 9. Jahrhs. in den
skandinavischen Landen wohl bekannt war
und erst seitdem durch die Einfuhr großer
Mengen arabischer, später auch englischer
und deutscher Silbermünzen verdrängt
wurde, kann nicht wohl gedacht werden.
Man würde bei dieser Annahme, je nach-
dem man den feinhältigen Solidus zu 24
Siliquen, oder die leichteren Stücke zu 21
oder selbst 20 Siliquen Schwere der Rech-
nung zugrunde legt, zum Wertverhältnis
von 1 Teil Gold gleich 6 bis 7 Teile Silber
gelangen, und so ungünstig dürfte das Gold
bei den Skandinaviern selbst in jener
Zeit nicht gestanden haben. Seiner Schwere
von rund 2,25 g nach würde besser der
Semissis oder halbe Solidus als Gleichwert
der Unze entsprechen, man würde dabei
auf ein Wertverhältnis von ungefähr 1 : 12
kommen; allein dieser ist wenig geprägt
worden und konnte daher auch keine den
Verkehr beherrschende Münze werden.
§ 3. Der eyrir als Gewicht bildete den
8. Teil der skandinavischen Mark (s. d.)
und zerfiel weiter in 3 örtug (s. d.). Er
wurde mit der Mark, vermutlich durch
die Dänen, schon frühzeitig nach England
gebracht und wird schon um das Jahr 1000
in den Gesetzen Kg. yEthelreds II (IV 9, 2)
erwähnt.
§ 4. Als in den skandinavischen Reichen
um das Jahr 1000 die Prägung eigener
Münze aufgekommen war, konnte man
Verbindlichkeiten nicht bloß durch Hin-
gabe von Silber nach Gewicht, sondern
auch durch Zuzählung von Pfennigen er-
füllen. Neben Öre Silber werden nun
als Inhalt der Leistung auch ÖrePfen-
n i g erwähnt, die den Anspruch auf soviel
Pfennige gaben, als nach dem Münzfuß
auf das genannte Gewicht Öre gehen sollten.
Solange das Münzwesen geordnet war,
wurden Öre Silber und Öre Pfennig als
gleichwertig angesehen. Sobald jedoch die
Münze verfiel, was in Schweden schon im
12. Jahrh. eintrat, war es nicht mehr gleich-
gültig, ob der Inhalt der Leistung auf Silber
oder Pfennige lautete, mit andern Worten,
man mußte nun Pfennige zulegen, um das
Gewicht in Feinsilber zu erreichen. Von
da ab verhielten sich geschlagene,
oder gezählte, oder Pfennig Öre
zu den gewogenen, wie das Rauh-
gewicht nach jeweiligem Münzfuß zum
Feingewicht (s. d.)
§ 5. Mit der Zeit wurden eyrir im west-
lichen, öre im östlichen Skandinavien
geradeso wie fe zur Benennung von Geld
und Gut im allgemeinen und schließlich zu
Namen von Münzen, die zunächst aus Silber,
zuletzt aber aus Kupfer hergestellt wurden,
v. Amira NOR. I, 440; II 513. Max
Förster Archiv f. das Studium d. neueren
Sprachen Bd. CXXXII, 397 ff. Liebermann
Gesetze d. Angelsachsen II 2, S. 601.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Oratorium. Betkapelle. Kleiner
kirchlicher Bau, oft im Innern von Palästen;
aber auch einsam liegende, öfters als Ere-
mitage bezeichnete Kapelle. Der Aus-
druck 0. wird später auch auf Tragaltar,
Betsäule, Reliquiar, wie Orgelempore über-
tragen. . A. Haupt.
Orendel. §1. Das mhd. Spielmannsepos
von Orendel und Bride, halb Legende, halb
Abenteuerroman, ist in seinem Hauptteile
(bis V. 3 151) kein Nostos, sondern eine
Brautwerbung, und zwar steht diese der
Formel des Goldener- oder Eisenhans-
märchens nahe: 'der Held kommt aus dem
Dienste eines wilden Mannes in Knechts -
gestalt an einen Königshof, die Königs-
tochter entdeckt seinen Adel, bei Spielen
und Kampf bricht er heldenhaft aus der
niedern Hülle hervor, bis er die Hand der
Jungfrau gewinnt'. Die aus dem Apollonius-
von Tyrus, durch französische Vermittlung,
bezogenen Motive fügen sich in die urver-
ORGEL— ORNAMENTIK
373
wandte Goldenerfabel ohne Störung ein.
Andere Anleihen aber haben diese Fabel
durchkreuzt oder überwuchert und ein
vielfach schwankendes Ganze hervorge-
bracht: der Fischer Ise ist nur zum Teil
ein Eisenhans, die Rollen der Bride, der
Nebenbuhler spielen nach andern epischen
Typen hinüber; als verhältnismäßig selb-
ständig hebt sich eine Episode mit O.s Ge-
fangenschaft und Befreiung ab (V. 23396°.).
Denkbar ist, daß diese der Goldenerfabel
fremden Teile einen älteren Bestand der
O.-Sage bergen.
§ 2. Für das Dasein einer alten Sagen-
figur O. ist folgendes anzuführen. Der
offenbar von der Dichtung geschaffene
Name (zu ae. ear 'Meer'?) begegnet als
Auriwandalo in langob. Urkunden, als
Orentil (u. ä.) in fränkischen und bairischen
seit dem 8. Jh. Das ae. Appellativ earendel
bedeutet 'jubar' und 'Morgenstern'. Daß
dahinter ein Sagenheld steht, zeigt der
anord. Sternname 'Aurvandils Zehe', wozu
•die SnE. (S. 87) erzählt: Thor trug in
einem Korb auf dem Rücken Aurvandill
enn frcekni aus dem Riesenlande zurück
über das Eismeer; A.s erfrorene Zehe warf
Thor an den Himmel. A. wird daheim von
seiner Frau, Gröa, sehnsüchtig erwartet,
ein langer, unfreiwilliger Aufenthalt im
Riesenlande scheint vorausgesetzt.
§ 3. Das Einzige, was hier nach Helden-
dichtung klingt, ist das Beiwort enn frxkni
(auch bei Frödi IV, Ali, Helgi Haddingia-
skati). Von einem jütischen Fürsten Horven-
dillus erzählt Saxo einen wikingischenHolm-
gang, der in nichts an den Namensvetter 0.
erinnert. Aber auch die Thor-Aurvandil-
geschichte vermochte man in keiner Formel
mit der mhd. Brautfahrt zu einigen. Das
Ergebnis ist: ein sagenhafter Aurwandil
ist bei Süd- und Nordgermanen bezeugt,
ein Stern war nach ihm benannt; es steht
dahin, ob er der Heldendichtung angehörte,
und ob das aus vielen Quellen gespeiste hd.
Epos durch mehr als Namen mit ihm zu-
sammenhängt.
H e i n z e 1 Über das Gedicht vom K. Orendel
1892. Frdr. Vogt ZfdPh. 22, 468 ff. 26,
406 ff. Laistner ZfdA. 38, 1 13 ff. Panzer
Hilde-Gudrun 200 ff. Weiteres bei S y m o n s
PGrundr. 3 § 66. [Lütj ens Der Zwergin der
d. Heldendichiung 28 ff.] A. Heusler.
Orgel, kirchliches Musikinstrument, mit
Wind durch Blasebälge betrieben (Wasser-
orgeln bereits im Altertum). Seit dem
5. Jahrh. bekannt, wurden sie im Norden
bald beliebt. In Aachen wird 826 ein Orgel-
bauer aus Venedig erwähnt, um 880 ver-
schrieb sich Papst Johann VIII. einen sol-
chen aus Deutschland. Die anfänglich
kupfernen Pfeifen standen frei, das Manual
hatte bis zu 12 Tasten. A. Haupt.
Ornamentik. § 1. Ein Ornament soll
man nie für sich allein betrachten, sondern
immer im Zusammenhange mit dem ganzen
Stück, auf dem es sich befindet. Denn sehr
häufig hängt es mit der Struktur des ganzen
Stückes zusammen, ist zB. ein Überrest von
dessen ursprünglicher Herstellung in ande-
rem Material, oder soll wenigstens einen ge-
wissen Aufbau des Stückes vortäuschen,
wenn auch der Verfertiger des Stückes sich
dieses Zweckes vielleicht keineswegs mehr
bewußt war. Insbesondere ist alles germani-
sche Ornament ist von Hause aus techni-
scher Natur, es ahmt ein Flechten,
Weben, Nähen und mit Schnüren Belegen
nach. Die organischenElemente :
Pflanzen werk, Tier- und Menschenfiguren
werden erst wenige Jahrhunderte vor Chr.
durch Vermittlung der Hallstatt- und
Latene-Kultur aus dem Süden eingeführt.
§ 2. Auf Geweihstücken aus
den Kjökkenmöddingern (Mus.
Kopenhagen) findet sich ein Ornament, das
vom Netze-Knüpfen stammt (Taf. 32, 2 a);
dasselbe Muster zeigt das Haarnetz, das die
Bronzezeitfrau aus einem jütischen Baum-
sarge trägt; dasselbe Muster zeigt aber, und
zwar in Ätzung, auch noch eine eiserne
Speerspitze der röm. Kaiserzeit aus Rond-
sen b. Graudenz.
I. A u f T o n g e f ä ß e n. §3. Korb-
stil. In reichster Weise zeigt sich
das technische Ornament auf den
Tongefäßen aus den nord-
deutschen M e g a 1 i t h gr ab e r n ,
also aus der Zeit des 3. und 2. Jahrtausends
vor Chr. Ersichtlich sind diese Gefäße in
Nachahmung von Korbgeflechten
entstanden. Ihre Grundform ist eine
Schale von der Gestalt unserer heutigen
Milchsatte. Der obere Rand ist besonders
fest abgenäht, den Boden bildet eine
runde Holzplatte; beide, Rand und
74
ORNAMENTIK
Boden, sind verbunden durch vier Spanten
öder Bänder, und deren Zwischenräume
gefüllt durch leichte Flechterei in Hori-
zontal-vertikal- oder Zickzack-Motiven
(Taf. 30, I — 3). Diese alte Struktur ist
aus der Form und Verzierung der Tonge-
fäße deutlich zu entnehmen: aus der seitlich
überstehenden Bodenplatte, die durch feste
Stiche mit dem geflochtenen Schalenkörper
vernäht ist, den kräftigen senkrechten
Flechtbändern, den besonderen Horizontal -
linien am oberen Rande (Saumornament).
Die Henkel sind mit divergierenden Linien
in den Gefäßkörper eingenäht (Taf. 30, 3).
Das Füllwerk zwischen den Spanten zeigt
Motive, die sich aus der horizontal -vertikal
oder auch schräg-gekreuzten Flechtung von
selbst ergeben und heute am besten an
japanischen Korbgeflechten zu beobachten
sind, da die Japaner die alte naturgemäße
Technik getreu beibehalten haben und sie
abwechslungsreich in geschmackvoller Li-
nienführung zu verwenden wissen.
Aus der Form der Schale ist in der nord-
deutschen Steinzeitkeramik durch Auf-
setzen eines geschweiften Halses der Topf
entstanden, der am Halse eine dessen Ent-
stehung entsprechende leichte, gewöhnlich
ringsumlaufende Flechtwerkverzierung ent-
hält. Dieser Topf bildet das Charakteristi-
kum des großen Gräberfeldes von Rossen
Kr. Merseburg (Taf. 30, 4. 5).
§4. Die Technik, in der die Ver-
zierung auf diesen norddeutschen Steinzeit-
gefäßen angebracht wird, ist der sog. „Tief-
stich": sie ist punktweise eingestochen mit
einem ein-, zwei- oder auch dreispitzigen
Hölzchen; damit soll der Eindruck der
Stroh- oder Bastflechterei auch im einzel-
nen hervorgerufen werden. Vielfach finden
sich diese Verzierungen mit weißer Masse
gefüllt.
§5. Kürbisstil, Bandver-
zierung. Dieser norddeutsche Flecht-
stil hat sich nach Mittel- und Süddeutsch-
land und dann die Donau hinunter ver-
breitet, freilich in mannigfachen Abwand-
lungen, da er durch die in jenen Gegenden
heimischen andersartigen Stile naturgemäß
beeinflußt wurde. Ein solcher Einfluß
kommt vor allem in Betracht bei der in den
Donauländern erwachsenen sog. „Spiral-
k e r a m i k". Sie bildet den denkbar größ-
ten Gegensatz zu dem norddeutschen Korb-
flechtstile. Ihre Gefäßform ist die Nach-
bildung des Flaschenkürbis, der in der
Mitte wagerecht durchgeschnitten eine
halbkugelige Schale liefert, weiter oben
ebenso durchgeschnitten einen geschweiften
Topf. Der hartschalige Flaschenkürbis
(Lagenaria vulgaris), der in Afrika zu
Hause ist, war im Süden das von
der Natur gebotene Gefäß. Dies Ge-
fäß hatte ganz glatte Wände. Bei
seiner Nachahmung in Ton war also keine
Vorlage für eine Verzierung vorhanden.
Der Töpfer hatte völlige Freiheit, wie er
sein Gebilde schmücken wollte, und er hat
daher als Zierat diejenigen Muster gewählt,
die, wohl durch das Aufnähen von Schnüren
auf Zeug entstanden (Halskragen, Man-
schetten), damals die verbreitetsten waren:
die Spirale und die aus ihr entstandenen
Formen, laufender Hund, Mäander usw.
(Taf. 30, 6).
§ 6. Schnurverzierung. Mit
Thüringen, speziell dem Saalegebiet, als
Zentrum ist in Mitteldeutschland in
der neolithischen Zeit ein besonderer kera-
mischer Stil zu Hause, die sog. Schnur-
keramik, die lange Zeit sehr verschieden
beurteilt, vielfach an die Spitze der stein-
zeitlichen Stilarten Deutschlands gestellt
worden ist. Ihre Formen stehen den west-
und südeuropäischen nahe; ihre Verzierun-
gen sind mit einer Schnur eingedrückt, um
den Anschein hervorzurufen, als ob das Ge-
fäß mit Schnüren umwunden oder ganz aus
feinem Geflecht hergestellt wäre. Die Ver-
zierungen selbst sind dem Flechtstil der
nordischen Megalithkeramik verwandt.
§ 7. Lausitzer Stil, Buckel-
verzierung. In Nordwestdeutschland
verflaut mit dem Ausgang der neolithi-
schen Zeit der keramische Stil und damit
die wichtigste einheimische Ornamentik
völlig. Die einfachen bauchigen Urnen
tragen fast nie eine Verzierung. Dagegen
hat sich im östlichen Deutschland aus den
Ausläufern des Megalithstils bei Bernburg
und Magdeburg in die Mark und die
Lausitz hinein ein neuer „Lausitzer Stil"
der Bronzezeit entwickelt. Am einleuch-
tendsten tritt dies Verhältnis hervor, wenn
man die Hauptformen der Gefäße von
Walternienburg bei Magdeburg mit den
ORNAMENTIK
375
Hauptformen der Lausitzer Keramik ver-
gleicht, wie ihrer je 3 auf Taf. 31, I — 3
und 4 — 6 zusammengestellt sind. Die Am-
phora (2 und 5) hat beidemal denselben
weiten und scharfgeknickten Bauch und
denselben hohen und steilen Hals. Die obe-
ren Schnurhenkel sitzen im Winkel zwi-
schen Schulter und Hals, die unteren von
W. sind in der Lausitz zu Zierbuckeln ge-
worden. Außerdem hat das Lausitzer Gefäß
einen Standring erhalten. Der große Becher
(1 und 4) zeigt ebenfalls dieselbe Grund-
form, nur ist bei dem Lausitzer (4) die
Schulter nicht mehr so eckig und der Hen-
kel sitzt höher. Ebenso ähnlich sind sich in
der ganzen Form die zweihenkligen Töpfe
3 und 6. Die Verzierungen zeigen in der
Lausitz noch vielfach die alten Flecht-
motive (4. 6), nur werden sie nicht mehr
eingestochen, sondern in durchlaufenden
Linien eingeritzt oder in breiten rundlichen.
Furchen „kanneliert". Um die Buckel
herum treten sie auch in neuer Weise als
Begleitringe auf (5). Aber wir sehen auch
in Walternienburg selbst diese Ritz- und
Kanneliertechnik sich schon anbahnen (3).
Damit wird auf die Illusion, die man vorher
in bezug auf die Darstellung des Flechtwerks
erstrebt hatte, verzichtet, und es bleibt nur
die ihm eigentümliche Linienführung. Das
ursprünglich noch technisch Gedachte wird
immer mehr zum rein Dekorativen. Eine
ähnliche, nur noch stärkere Entartung er-
fährt im Lausitzer Stil das kleine, in der
Neolithik kaum bemerkbare technische
Element, der Buckel, der bei den Rös-
sener Gefäßen als einfacher Knopf am
Bauchknick sitzt (Taf. 30, 4. 6) , sonst
meist schon zur Schnuröse ausgestaltet ist
(I — 3). Bei den Lausitzer Töpfen und
Krügen erwächst an dieser Stelle, an dem
scharfen Bauchknick vier- oder sechsfach,
ein Gebilde wie ein Schildbuckel. Die ent-
artete Dekorationsform würde den techni-
schen Ursprung nicht mehr erkennen
lassen, wenn nicht die Stelle, wo die Buckel
durchweg am Gefäß sitzen und ihre ge-
wöhnliche Zahl von 4 oder 6 ihn anzeigte.
§ 8. Die Lausitzer Kultur mit ihrer
weiten Wirkung nach Norden, Osten und
Süden kann nur den Semnonen zu-
geschrieben werden, die nach Tacitus
(Germ. 39) das Kernvolk der Sueben sind,
bei denen noch alljährlich ein gemeinsames
Fest aller suebischen Völker gefeiert wird,
bei denen der Weltenlenker thront und
denen gegenüber alles andere als nach-
kömmlich und abhängig erscheint. Es
stimmen hier die archäologischen Beob-
achtungen mit den historischen Nachrich-
ten so zusammen, wie selten sonst. Und
dieser alte, auf Flechttechnik beruhende
Stil ist in der norddeutschen Keramik über-
haupt nicht ausgestorben. Nur langsam
und ungleichmäßig, in jeder Landschaft
anders, werden in Norddeutschland die süd-
lichen Einflüsse der Hallstatt- und Latene-
kultur aufgenommen. Nur in Westpreußen
und an seinen Rändern, wo die Beziehungen
mit dem Südosten besonders rege sind,
findet sich die merkwürdige Anthropo-
morphisierung der bauchigen Tongefäße,
wie in Troja schon in der 2. Stadt. Am
Halse der Vase ist das Gesicht: Nase, Mund
und Augen, angebracht, der Deckel er-
scheint als Mütze, auf der Brust sind häufig
mehrere Halsketten übereinander einge-
ritzt, und in die seitlichen Henkel, die zum
Gesicht wie die Ohren sitzen, sind bronzene
Ohrringe eingeknüpft. Diese westpreußi-
schen „Gesichtsurnen" (s. diese) stehen,
wie schon die Form des ganzen Ge-
fäßes zeigt, unter dem Einflüsse der Hall-
stattkultur und gehören in die Zeit von
etwa 500 — 300 v. Chr.
§ 9. Sonst kommen in Norddeutsch-
land weder in diesen noch den folgenden
Jahrhunderten neue Motive auf. Die Tech-
nik zur Herstellung der Ornamente erfährt
manche Änderung: zur Herstellung der
Schnurverzierung wird ein Rädchen ver-
wendet, das die Schräglinien und nachher die
Punkte fortlaufend gleichmäßig herstellt.
So wird zuerst der zwischen den umlaufen-
den Lausitzer Furchen stehen gebliebene
Wulst mit dem Rädchen übergangen und
damit zur Schnur gestempelt; die da-
zwischen liegenden Furchen erscheinen als
Nebensache. Ebenso werden dann die Zick-
zacklinien, die als Gehänge von den um-
laufenden Rillen erscheinen, mit dem Räd-
chen hergestellt (Treplin). Der Mäander,
der in der römischen Zeit auf schön glatten,
kohlschwarzen Gefäßen in Norddeutsch-
land, aber wesentlich nur im Eibgebiet
auftritt, ist ebenfalls ein aus Flechterei ent-
376
ORNAMENTIK
standenes Ornament, das auf langsamem
Wege aus der Hallstattkultur gekommen
ist. (S. „Keramik" Taf. 5. 22.)
§ 10. In der „Völkerwanderungszeit"
tritt in der Altmark und im Altsachsen-
lande eine Keramik auf, die wie ein neues
Ausschlagen der alten neolithisch -germani-
schen Wurzel erscheint. Die Gefäßformen
knüpfen an Rossen an, die Verzierungen
sind Flechtwerk mit dicken Spanten und
mit Zutat von allerhand Stempelwerk, wie
es auch in der fränkisch -merowingischen
Keramik vorkommt. Die sächsischen Töp-
fe, deren Stil im Lande Hadeln, zwischen
Elb- und Wesermündung, seinen Brenn-
punkt hat, sind dann auch hinübergegangen
nach England und der Südküste von Nor-
wegen, ein bemerkenswertes Beispiel, wie
man volkliche Wanderung archäologisch
erkennen kann. (S. „Keramik" Taf. 5.
23. 26.)
§ 11. In dieser völkerwanderungszeit-
lichen Keramik, der norddeutsch -sächsi-
schen wie der mittel- und süddeutsch-
fränkischen, wird vielfach mit dem Stern-
p e 1 verziert. So werden hauptsächlich
viereckige Punkte in größerer Zahl auf
einmal eingedrückt. Das Muster, das da-
durch ursprünglich erzielt werden sollte,
ist nichts anderes als wieder die alte hori-
zontal-vertikale Flechterei. (S. „Keramik"
Taf. 5. 28.) Es werden aber auch vielfach
andere Motive wie Kreuze — die nachher
auch auf slavischen Gefäßen und bis ins
Mittelalter hinein häufig sind — , Rosetten
und Fußsohlen, welche letzteren auch in
der römischen Keramik sich finden,
verwendet.
§ 12. Malerei kommt im germani-
schen Kreise fast gar nicht vor. Erst der
Latene- Einfluß hat vom Süden her einige
Versuche gezeitigt. In den letzten Jahren
sind in Schleswig-Holstein und ebenso auf
der Römerschanze bei Potsdam ein paar
gelbe Scherben mit breiten roten Bändern
darauf gemalt gefunden. Ähnlich haben wir
uns wohl auch die Wandmalereien in den
Häusern der Germanen, von denen Tacitus
spricht, vorzustellen. Ein prächtiges und
einzigartiges Beispiel für die Ornament -
maierei im Norden ist die schwedische
Hausurne, bei der Tür und Fenster, sowie
die Dachkonstruktion braunrot auf gelbem
Grunde gemalt sind (Montelius Kultur -
gesch. Schwedens, 1906, 133, Forrer Real-
lexikon Fig. 258).
§ 13. Somit ist das System der germani-
schen Tongefäßornamentik eigentlich von
Anfang bis zu Ende dasselbe geblieben: die
Nachahmung des Flechtens und Schnürens.
Nur die Technik, in der die Ornamente her-
gestellt wurden, hat gewechselt, und zwar
in der Weise, daß man sich ihre Herstellung
immer bequemer zu machen suchte. Zuerst
wurde in „Tiefstich" die alte Korbflechterei
Punkt für Punkt nachgebildet, dann nahm
man eine Schnur und drückte gleichlange
Linien ringsherum ein, in der Lausitz ging
man zu der „Kannelierung" über, bei der
sich vermittelst eines rundzahnigen Holzes
oder Knochens gleich eine Reihe von paral-
lelen Furchen erzielen ließ. Die saubere
Furchung wurde abgelöst durch flüchtigere
Ritzung oder Kratzung. Zwischendurch
hatte man auch in dem Rädchen eine ma-
schinelle Hilfe gefunden, und ganz verein-
zelt verwendete man nach südlichem
Vorbilde den Farbenpinsel.
IL I n M e t a 1 1. § 14. Wie den
Tongefäßen schon Gefäße aus vergäng-
lichem Stoff vorausgegangen waren, die die
neue keramische Kunst dann zunächst
nachahmte, so hat es auch vor den bronze-
nen Geräten und Schmucksachen dieselben
Dinge schon in vergänglichem Material
gegeben, und bei der Übersetzung in Metall
sind die alten Formen und Verzierungen zu-
nächst beibehalten worden. Den Tongefäßen
haben Kürbisse und Körbe als Vorbild ge-
dient, den Metallsachen, wie Halskragen,
Manschetten, Gürteln und Gürtelplatten,
Schilden, Schwertgriffen aber gewebte Stoffe
oder Leder (ev. mit Holzunterlage), die nun
durch ihre Struktur, durch die Benähung
mit Schnüren, durch die Umwicklung mit
Bändern oder Riemen der Metalltechnik
ihre ersten Ziermotive geliefert haben. Da-
durch hat die Bronzeornamentik von Haus
aus etwas andern Charakter als die der Ton-
gefäße, und weitere Besonderheiten hat sie
im Laufe der Zeit entwickelt dadurch, daß
die Herstellung der Ornamente sich mehr
und mehr auf die Natur des Metalls ein-
richtete. Die Nachahmung der organischen
Natur, des Pflanzenwerks, sowie der Tier-
und Menschenwelt, ist auch hier erst spät,
Tafel 30.
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Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 31.
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Reallexikon der germ. Altertumskunde. 111.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 32.
2
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i '9
Ornamentik.
Verzierte Schmucksachen. i. Goldenes Kopfgehänge, Troja. 2. Bronz. Halsband, Este. 2 a. Ver-
zierung von einem Hirschgeweih, Kopenhagen. 3. Wollene Gürtelquasten, Jütland. 4. Bronz. Hals-
kragen, Dänemark. 5. Bronz. Fibel, Hannover. 6. Bronz. Gürtelplatte, Dänemark. 7. Verzierung
eines bronz. Armbandes, Schwerin. 8. 9. Bronz. Nadeln, Hannover. 10. Verzierung auf Hängebecken,
Schwerin. 11. Bronz. Halskragen, Hannover.
Reallexikon der jrerm. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
378
ORNAMENTIK
erst unter dem Einfluß des südlichen Kul-
turkreises, gefolgt.
§15. Schnüre und Quasten.
Das klassische Beispiel — wenn auch nicht
gerade ein germanisches — für die Über-
setzung des Stoffschmucks in Metall sind
die goldenen Kopfgehänge aus dem großen
trojanischen Schatze. Sie sind sichtlich
entstanden dadurch, daß Frauen sich die
Stirnhaare und die bei den Schläfen länger
herabfallenden Locken mit bunten Schnü-
ren durchflochten. Das eine (größere) der
Gehänge zeigt die geschlossene Form der
Schnüre aus zahllosen kleinen, ovalen Gold-
blättchen zusammengesetzt, die so überein-
andergreifen, daß die wellige Natur der
Flechtschnur entsteht. Am Ende der lan-
gen seitlichen Schnüre hängt ein Goldblatt
mit einem rundlichen Kopf oben, einer Ein-
schnürung in der Mitte und einer fächer-
förmigen Ausweitung unten (Taf. 32, 1).
Schliemann hat diese Goldblätter für Idole
gehalten, sie sind aber ohne Frage Quasten,
wie sie den natürlichen Abschluß von Zeug-
schnüren bilden und wie auch wir sie heute
noch zuweilen in anderes Material über-
setzen, zB. bei den Endigungen von Gar-
dinenschnüren in Holz oder Porzellan.
Das zweite, kleinere Kopfgehänge zeigt
kunstvollere, in Luftmaschenhäkelei ge-
dachte Schnüre, an ihren Enden hängen
aber ganz gleichartige „Quasten". Ähn-
liche Gebilde begegnen uns auch im
nördlichen Kreise im Laufe der Bronze-
und Eisenzeit. Dahin gehören die goldenen
Anhänger der Elbkultur in frührömischer
Zeit, wie Bd. II S. 448 Abb. 22.
Deutlich charakterisiert sich auch ein
Bronzeblechanhänger von einer Halskette
aus Este (Taf. 32, 2) als Quaste, und von ihm
aus werden wir auch die Goldgehänge von
Sakrau (b. Breslau) als stilisierte Quasten
erkennen.
Die gebräuchlichste Amulettform der
römischen Zeit ist die der lunulae, die
gern durch zwei Eberzähne hergestellt
werden: vielleicht ist auch diese Form
auf dem bezeichneten Wege entstanden
und nachher nur durch Umdeutung zur
Mondsichel geworden, so wie die sich
kreuzenden Dachsparren auf den sächsi-
schen Bauernhäusern, zu Pferdeköpfen
ausgestaltet, heilige Zeichen des Wodan
und damit Schutzmittel des Hauses
wurden.
§16. Kragen und Manschet-
ten. Die Halskragen aus Bronze, die man
früher lange Zeit für Diademe gehalten hat,
und ebenso die breiten, dem nordischen
Kreise eigentümlichen Manschetten zeigen
des öfteren ganz klar die Struktur einer
derben Weberei in der Art,' daß ein dicker
Kettenfaden von einem dünneren Faden
quer überlegt ist, wie bei den heutigen
orientalischen ,,Kelims" und ,,Karamans".
Taf. 32,4 stellt einen solchenHalskragen dar,
ebenso wie schon oben Bd. II Taf. 29. 3. Bei
diesen Halskragen ist der über dem Ketten-
faden liegende feinere Faden nur in Ab-
sätzen wiedergegeben, die auf der Kette
von Faden zu Faden abwechseln. Diese
Darstellung wäre am ehesten so zu deuten,
daß der Kettenfaden immer eine Strecke
weit freigelegen hätte und dann wieder
ebensoweit übersponnen gewesen wäre.
Das Gewebe hätte dann jedenfalls zwei
Farben aufgewiesen. Denkbar ist aber
auch, daß die Kette ebenso gänzlich über-
sponnen gewesen wäre wie bei unseren
heutigen Fabrikaten, und daß mit der ab-
wechselnden Schraffierung und Freilassung
nur die Zweifarbigkeit zum Ausdruck ge-
bracht werden sollte. Wie dem auch sei,
auf jeden Fall ahmen die Bronzestücke so
deutlich grobe Kelimwebereien nach, daß
wir solche als ihre Vorgänger betrachten
müssen (Taf. 32, 3).
Neben diesen einfachst verzierten Stük-
ken stehen reichere. Ihre Mittelfläche ist
in Abteilen mit Spiralen bedeckt, die seit-
lichen spitzzulaufenden Endigungen dage-
gen haben durch Abnähungen besondere
Verstärkungen erfahren (wie auch schon
bei Taf. 32, 4) , um dem Bande Halt
zu geben, mit dem der Kragen hinten
zusammengebunden werden soll. Diese Be-
handlung des Bandansatzes findet sich
deutlich auf dem rhombischen Mittel-
stück der Doppelspiralfibeln wie Taf. 32, 5
(Prov.-M. Hannover): an den spitzen Endi-
gungen links und rechts ist die kräftige
Abnähung deutlich; außerdem hat das
ganze Stück ein Randornament erhalten,
das die Säumung des äußersten Randes in
parallelen Stichen und dahinter eine dop-
pelte Absteppung zeigt.
ORNAMENTIK
379
§ 17. Daß die Halskragen und Armringe
keineswegs bloß in Frauen-, sondern gerade
in der älteren Zeit regelmäßig auch in
Männergräbern vorkommen, ist ein Beweis
dafür, daß sie ursprünglich nicht Schmuck-,
sondern Schutzstücke gewesen sind: sie
schützen gerade diejenigen Stellen, Hals,
Oberarm und Handgelenk, die auch bei den
heutigen Studentenmensuren mit seidenen
Binden besonders bandagiert werden. Noch
in der späteren Bronzezeit tragen die Män-
ner oft mächtige Oberarm- und Handringe,
und zwar häufig nur einen, an dem
rechten, fechtenden Arme. Daß aber
Frauen sie von Anfang an auch tragen,
erklärt sich daraus, daß auch die Frauen
bewaffnet gingen: die Frauen der älteren
Bronzezeit, die wir mit ihrer ganzen Be-
kleidung und Ausrüstung aus den jütischen
Eichensärgen kennen, tragen einen Dolch
im Gürtel. Zu dieser Schutzausrüstung der
Frau hat sich im Norden dann eine große
runde Gürtelplatte gesellt, die in ihrer Ver-
zierung noch deutlicher als der Hals- und
Armkragen zeigt, wie sehr man darauf be-
dacht war, ein solches Stück möglichst fest
und schutzsicher zu machen: es ist oft
ganz bedeckt von enggeschlungenen Spi-
ralen (Taf. 32, 6).
§18. Die Spirale, besonders die
doppelte, die im Mittelpunkte umwendet,
erscheint als eine höchst merkwürdige und
ausgeklügelte Erfindung, wenn man sie von
außen nach innen konstruiert, um so ein-
facher aber, wenn man sie von innen nach
außen dreht. Und so ist sie offenbar ent-
standen, und zwar zunächst als einfache
Spirale. Als solche ist sie schon ägypti-
schen Tongefäßen der vordynastischen Zeit
(um 3000 v. Chr.) aufgemalt und findet sich
in der späten Steinzeit auch auf der Balkan -
halbinsel eingekratzt, aufgelegt und gemalt
(Butmir, Cucuteni usw.). Aber auf Tonge-
fäßen ist ja, wie auf Bronzen, alle Ornamen-
tik sekundär : man muß immer nach dem Ori-
ginalstoff suchen, auf dem und in dem das
betr. Ornament seiner Natur nach entstan-
den ist. Für die Spirale hat man an Bronze-
draht gedacht, aber erstens fordert er doch
nicht dazu heraus, ihn in engen Windungen
zusammenzupressen, und zweitens ist die
Spirale weit älter als alle Bronze. Wie sie
entstanden ist, scheinen mir gerade die
nordischen Halskragen und Gürtelplatten
an die Hand zu geben. Die Spirale ent-
steht am einfachsten, indem man eine
Schnur, sei sie aus Hanf, aus Bast oder
dick aus Stroh gedreht, mit dem einen Ende
auf einer Ebene befestigt und dann den
übrigen Teil um diesen Mittelpunkt herum-
dreht. In dieser Weise wird man, wie bei
den heutigen primitiven Völkern, so im
Altertum, gern seine Schilde gemacht
haben, denn sie werden damit außerordent-
lich widerstandsfähig: die gewundene Struk-
tur aus Schnüren, die in sich wiederum ge-
wunden sind, führt dazu, daß überall die
Linien vielfältig durcheinandergehen und
ein Hieb oder Stich weit mehr Widerstand
findet, als einfaches Leder oder gar Holz
ihn zu bieten vermag.
§ 19. Bei dieser ihrer Natur ist die
Schnurspirale wie nichts anderes geeignet,
die einfachen Schutzdecken aus Zeug oder
Leder zu verstärken. Man suchte diese
Stücke so dicht wie möglich mit Spiral-
schnüren zu bedecken, und man hatte das
um so leichter, wenn man den Faden, der
die Spirale liefern sollte, gleich doppelt
nahm: die Öse der einen Seite ließ man
den Mittelpunkt bilden und drehte das
Übrige darum herum. Daß so die Doppel-
spirale naturgemäß entstanden ist, zeigen
noch manche Goldschmucksachen der
späteren Zeit (Abb. 24). Daß aber die
Spirale tatsächlich aus Schnüren, und zwar
aus mehrfarbigen, entstanden ist, be-
kräftigt in besonderer Weise eine Gürtel -
platte in Kopenhagen, bei der die Spiralen
nicht aus zwei, sondern aus vier Linien
dargestellt sind (Abb. 25): in die zwei
Ösen, die die Doppelspirale in der Mitte
bildet, ist je eine neue Schnur eingelegt,
die dann, nach außen gelangt, nach ver-
schiedenen Richtungen zum Rande abge-
führt werden. Ich habe von den eingelegten
Linien in der Zeichnung die eine punktiert,
die andere durchbrochen wiedergegeben,
auf dem Kopenhagener Bronzeblech sind
sie aber in ebenso durchlaufender Linie
dargestellt wie die Hauptspirale. Es hat
natürlich diese Verschlingung von vier
Linien doch nur Sinn, wenn sie in ver-
schiedener Darstellung, will heißen: in
verschiedener Farbe — gehalten sind, und
damit werden wir notwendig auf Ursprung-
38o
ORNAMENTIK
liehe Schnüre geführt. Ähnliche dichte
Schnurbenähung hat sich noch heute volks-
tümlich vielfach erhalten, zB. an der unte-
ren Elbe im „Alten Lande", wo die Jacken
der Männer auch gerade an den Stellen, die
am meisten auszuhalten haben, am Ende
der Ärmel und an der Brustöffnung, so
behandelt sind.
§ 20. Auf Tongefäßen findet sich die
Spirale im nordischen Kreise gar nicht, nur
auf einigen bandkeramischen Stücken, die
aus dem Donaukreise stammen (s. oben),
ist sie dorthin gelangt (Rossen Kr. Merse-
burg, Diemarden b. Göttingen). Ander-
seits sind die Halskragen und Gürtelplatten,
auf denen die Spirale so reichlich auftritt,
das dem „laufenden Hund" der griechi-
schen Ornamentik entspricht. Ferner wird
die Spiralverschlingung zu zwei dicken
Wülsten, die sich ineinanderhaken und
stark an das griechische „Flechtband"
erinnern. Schließlich erhalten die umge-
rollten Wellen des „laufenden Hundes"
einen hochgerichteten Kopf, dies ganz
ohne Frage unter dem Einfluß der Hall-
statt-Kultur, in der die Vögel von ähn-
licher Gestalt ein sehr beliebtes Motiv sind
(Taf. 52, 10).
Aus der Spielerei mit der Spirale ist wohl
auch die stilisierte Schiffsdarstellung her-
vorgegangen, die sich öfter auf Rasier-
messern findet.
Abb. 24. Goldene Doppelspirale, Breslau.
Nach „Aus Schlesiens Vorzeit", II. S. 9. Nat. Gr.
Abb. 25. Von einer bronzenen
Gurtelplatte. Kopenhagen.
eine ausschließliche Eigentümlichkeit des
Nordens. Es fehlt also ein Träger, der die
Spirale vom Süden nach dem Norden oder
vom Norden nach dem Süden gebracht
haben könnte, und wir werden deshalb wohl
anzunehmen haben, daß sie da wie dort
selbständig erfunden ist.
§21. Entartung der Spirale.
Eine Spirale in Schnüren auf Stoff zu
nähen, machte sich ganz von selbst, sie aber
in Bronze zu gravieren oder zu treiben, war
eine umständliche, viel Geduld und Sauber-
keit erfordernde Sache. Deshalb verwan-
delte sie sich hier bald in konzentrische
Kreise, die mit dem Zirkel sehr leicht her-
zustellen waren, und die sie verbinden-
den Linien wurden zu Tangenten.
Noch weiter aber veränderte sich die
Spirale offenbar zum Teil unter südlichen
Einflüssen in der jüngeren Bronzezeit, so
daß ihr ursprünglicher Charakter oft
kaum wiederzuerkennen ist. Es entsteht
das wie eine Welle überkippende Ornament,
Sehr häufig wirken bei Schalen und
Näpfen die alten Flechtmotive noch nach,
die umlaufenden Bänder werden aber dem
Metallstil gemäß in Punktreihen aufgelöst,
diejnit dem Punzen geschlagen sind (Bd. II
S. 367 Abb. 19). Auch die Einteilung der
runden Fläche bleibt bis späthin immer
noch von der durch das Flechten entstande-
nen Gewohnheit abhängig, sei es nun, daß
es sich um Nadelköpfe handelt (Taf. 32, 8.
9) oder um Brustgehänge, um Schilde oder
um Trinkschalen.
§ 22. Flecht- und Wickelmo-
tive. Statt der breitflächigen Halskragen
und Manschetten kommen häufig Hals- und
Armringe von rundlichem Querschnitt vor,
und ihre Ziermotive zeigen, daß sie einen
biegsamen Stab oder eine dicke, wulstige
Schnur mit Fäden umwickelt nachahmen.
Am einfachsten zeigt sich das bei den
Halsringen, wie Taf. 32, 2, wo ein einfacher
dicker Faden schräg um den Grundstoff
gewickelt ist, eine Verzierung, .die dann
ORNUM
381
von den gedrehten Ringen nachgeahmt
wird (Taf. 32, 10). Komplizierter ist
die Wickelung bei dem Armband Taf. 32, 7.
Hier ist der Grundstoff zunächst mit dich-
ten Fäden schräg belegt, dann sind zwei
Fäden in der Spirale darüber gewunden,
und an beiden Endigungen ist eine mehr-
fache Querabbindung erfolgt. Kompli-
zierter wäre das Motiv auf den Halsringen
(Taf. 32, 10), wenn man es gleichfalls aus
einer Umwicklung erklären wollte. Es
ist hier aber einfach das alte Zickzack-
Flechtband, das in der Keramik so häufig
ist, auf Bronze übertragen.
§ 23. Derartige Motive, oft miteinander
vermischt, oft nur angedeutet, oft auch
halb oder ganz mißverstanden, beherrschen
weithin die Bronzeornamentik und gehen
auf die verschiedensten Geräte über. Bei
den Dolch- und Schwertgriffen
war eine Umwicklung gewiß von jeher
üblich; aus einem Stück hergestellte
nordische Flintdolche der Steinzeit müssen
sie schon gehabt haben. Nachher wird bei
den bronzenen Schwertgriffen, oft in reicher
Weise, die untere Umspinnung mit feinen,
kreuz- und quergehenden Fäden und die
darüber liegenden derberen Lederriemen
angegeben. Bei Nadeln ist meist der
obere Teil umflochten: solange das Stück
aus Holz (Dorn) oder Knochen war, mußte
der Kopf oder die Öse besonders gesichert
werden. Bei Fibeln ist dann der Bügel
vielfach umsponnen.
§ 24. Eine besondere Verzierung kommt
in römischer Zeit auf eisernen Speerspitzen
Ostdeutschlands vor, wie sie hauptsächlich
ein Urnenfriedhof bei Rondsen (Graudenz)
geliefert hat. Gewöhnlich sind Linien aus
langen Punzeneinschlägen in der Längs-
richtung des Speers gezogen: sie bringen
das Abhämmern zur Verstärkung und
Schärfung der Klinge zum Ausdruck, das
man auch schon bei Bronzeschwertern an-
gewandt hatte und das bei diesen die mar-
kanten, fast rillenartigen Züge gegen die
Spitze hin hervorgerufen hat. Ein paar
Stücke zeigen auch, und zwar in Ätzung,
die mit Fruchtsäure vorgenommen sein
muß, eine netzartige Verzierung der Klinge.
Auch hier hat man wohl den Eindruck der
Hämmerung mit einem viereckigen Punzen
hervorrufen wollen.
§ 25. Figürliches. Abgesehen von
ganz schwachen Versuchen, an Tongefäßen
ein paar Augen darzustellen (s. „Keramik"
Taf. 1, 3), an einem Kamm die Ecken zu
Köpfen auszugestalten (Montelius Kultur-
gesch. Schwedens 1906 S. 19), kommen
figürliche Darstellungen erst unter dem
Einfluß der Hallstatt- und Latene-Kul-
tur vor, so auf den Gesichtsurnen West-
preußens Reiter und Wagen, und zwar die
letzteren in der Form, die nach Verworns
Ausdruck ideoplastisch ist: gezeichnet, wie
der Mann sich den Wagen denkt, mit
allen vier Rädern voll dargestellt, nicht wie
er ihn in Wirklichkeit sieht, mit zwei ganzen
und zwei größtenteils verdeckten Rädern.
Völlig südlich mutet aber an der Tierfries
auf einer Früh-Latene-Flasche von Matz-
hausen (Oberpfalz) (Springer-Wolters,
Handbuch der Kunstgesch. I10 S. Il) im
Berliner Museum, der ganz nach dem Vor-
bilde von rhodischen Vasen gestaltet ist.
§ 26. Die ,, Tierornamentik" schließlich
(s. d.), die in der Völkerwanderungszeit bei
den germanischen Völkern aufkommt, ist
aus derselben Wurzel entsprossen, die in
der Ausgestaltung der bronzezeitlichen
Spirale zu Vögeln ihren ersten Trieb zeigte.
Die Germanen können sich schwer ganz
vom Ornamentalen loslösen, wo sie Figür-
liches aufnehmen, verschmelzen sie es gern
mit jenem (so noch in der deutschen und
holländischen Renaissance!). So sind Band-
enden zu Armen und Beinen geworden,
Knoten zu Köpfen mit Augen usw. Von
diesem Gesichtspunkt aus will die Tier-
ornamentik betrachtet und verstanden
sein, die in Skandinavien noch sehr lange
ihre Wirkung ausgeübt hat. Schuchhardt.
ornum (adän.). Die Bedeutung des däni-
schen örnum (zu ör 'aus' und nemo,
'nehmen') ist streitig. Das örnum war ein
nicht dem Reebningsverfahren (s. d.)
unterworfenes, überhaupt aus dem Ge-
meinbesitz und der Feldmark des Dorfes
ausgeschiedenes Grundstück, das ,,von
alters her" mit Gräben, Steinen oder Säulen
vermerkt ist. Es liegt vielfach innerhalb
der Dorf mark, kann dabei größeren Umfang
annehmen und einen ornummceböl (s. böJ)
darstellen. Die neuestens aufgestellte Theo -
rie, daß es sich um einen von Adligen bei
der Besiedlung des Landes angelegten
ORT— ORTNID
Sonderbesitz handle, entbehrt innerer Wahr-
scheinlichkeit und quellenmäßiger Unter-
lage. Es steht nichts im Wege, im ornum
einen Einfang, sei es einzelner, sei es eines
Dorfes, zu sehen, der, in ältere Zeiten zu-
rückreichend, auf der Grundlage der Unvor-
denklichkeit seinen Ausschluß von dem
ja jüngeren Reebningsverfahren erreicht
hat.
Matzen Forelcssninger, Tingsret 7 ff. Haff
Dänische Gemeinder echte II 169 ff. v. Schwe-
r i n SZf RG. 43 463 f. v. Schwerin.
Ort. § 1. Das Viertel eines Pfennigs,
die kleinste Münzeinheit, die bis ins 12.
Jahrhundert vereinzelt geschlagen wurde,
nannte man Ort. So erzählt Enenkels
österreichische Chronik, daß bei dem an-
geblichen Verkauf der Steiermark an Her-
zog Leopold V. von Österreich (1184/86)
die unfreien Ritter und Bauern sehr wohl-
feil in Anschlag gebracht worden seien,
der Ritter um 3 Helbling, der Bauer umb 6
ain ainiges ort.
§ 2. Die Bezeichnung des Pfennig-
viertels' als farthing ist in England schon
um die Mitte des II. Jahrhs. nachweisbar;
bei den Norwegern wurden Viertelpfennige
seit dem 12. Jahrh. geprägt und fjörfrungar,
quadrantes benannt.
v. Amira NOR. II 512. Halke Hand-
wörterbuch d. Münzkunde ; Berlin 1909, S. 273 ff.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Ortnid. § 1. Eine Gestalt der deutschen
Heldendichtung. Die mhd. 0. -Wolf die -
trich-Epen erzählen von O. zwei lose ver-
bundene Fabeln, eine Brautfahrt und einen
Drachenkampf.
§ 2. O.s Brautfahrt stellt sich neben
Rother und besonders Oswald: eine Ent-
führungssage mit Intrigue und glücklichem
Ausgang, morgenländischer Szenerie, ein-
zelnen Data aus der Kreuzzugsgeschichte.
Aus den typischen Zügen hebt sich heraus
die Gestalt des Helfers, des Zwerges Albe-
rich. In ähnlicher Rolle erscheint im Huon
de Bordeaux der schöne und gutgeartete,
christliche, mit Wunschkraft begabte Aube-
ron: ob nach ihm das von den Zwergen der
älteren Sage weit verschiedene Bild Albe-
richs gemodelt sei, ist umstritten. Eine auf
merowingische Sage zurückgehende Ge-
meinsamkeit ist bei dem Inhalt der Rolle
unglaubhaft — es müßte denn ein lat.
Mimusschwank gewesen sein. Die Braut -
fahrt als Ganzes berührt sich mit der Huon-
fabel nur oberflächlich. Zeichen altheroi-
schen Ursprungs trägt sie nicht. Voretzschs
Entwurf einer 'alten fränkischen Ursage'
stellt einen völlig abweichenden Hergang
auf, eine Erlösungsfabel mit Riesen- oder
Drachenkampf.
§ 3. O.s Drachensage bildet augen-
scheinlich ein Ganzes für sich und ist nicht
als herausgehobenes und umgedeutetes
Glied der Brautwerbung zu verstehen.
Ortnid, Kaiser in Garte, zieht mit zwerge-
geschmiedeten Waffen gegen den landver-
heerenden Drachen aus. Das Tier schleppt
ihn in seine Höhle, dort saugen ihn die
Drachenjungen durch die unverletzlichen
Panzerringe. Die Witwe, die nur den
Rächer zu heiraten gelobt, wird bedrängt.
Da kommt aus der Fremde ein Held, Wolf -
dietrich. Er greift den Drachen an, ein
zauberisches Hemd schützt ihn gegen die
Brut, in der Höhle findet er O.s Waffen:
mit denen siegt er. Die Fürstin belohnt ihn
mit Hand und Reich. — Diese zweite Sage
erscheint auch in der J>s. c. 417 ff.: ein auf
der hd. Dichtung ruhender Text, der Wolf -
dietrich mit Dietrich von Bern vertauscht.
§ 4. Der Rächer Wolfdietrich hat seine
eigene Sage, und in den mhd. Epen ist
unsere Drachenfabel nur Teilglied in W.s
Lebenslauf. Aber W. ist in dieser Rolle des
Rächers unursprünglich, die Drachensage
sprengt unverkennbar das Gefüge seiner
Dienstmannensage; sie kann nicht etwa als
Gelenk erfunden sein. Vor dieser Personen -
Verschmelzung endete die 0. -Dichtung mit
der Belohnung des Rächers.
§ 5. Über die Stufe des hd. Epos zurück
führt Müllenhoffs Nachweis, daß O. früher
Hertnid, Hartnid hieß und aus nd. Sage
stammt. Dies folgt nicht daraus, daß die
isl. Hss. der ps. den Drachenkämpfer Hert-
nid nennen, wohl aber aus folgendem. Die
f>s. kennt außer dem Drachenkämpfer drei,
wohl aus Einem entsprungene Hertnide;
sie stammen aus Rußland, Hauptstadt
Holmgardr = Nowgorod, und reihen sich
als nahe Verwandte (Vater, Sohn, Neffe)
an Ilias af Greca, d. i. der russische Sagen-
held Ilja von Murom. Die hd. Epen ihrer-
seits zeigen 0. als Neffen des Ilias von
Riuzen, seine Residenz Garte ist umge-
ÖRTUG— OSI
j°o
deutet auf das ital. Garda; anderwärts er-
scheint auch ein Hartnid von Riuzen
(Haupt, Engelh. S. IX); dem 0. wie dem
Hertnid 1 Holmgaröi (ps. c. 167) wird die
unvergleichliche Rüstung beigelegt. Diese
russischen Beziehungen kann nur nd. Dich-
tung geschaffen haben. Was die ps. an
nd. Erzählung über Hertnid bringt, liegt
freilich der Fabel des Epos fern; aber daß
die hd. Dichtung die leeren Namen ent-
lehnt und sie erst mit eigener Erfindung
gefüllt hätte, ist unwahrscheinlich. Hert-
nids Drachenkampf darf man somit als
nd. Sage ansehen. Das früheste Datum
ist c. 1190: eine bair. Urk. mit dem Namen
Ujas. Ob Hertnid den Drachenkämpfern
agerm. Dichtung beigezählt werden darf,
steht dahin. Die uns überlieferte Sage mit
ihren ernsten Motiven fordert jedenfalls
nicht, wie die Brautfahrt, jung-spielmänni-
schen Ursprung.
§ 6. Viel Anklang fand Müllenhoffs
Hypothese, wonach die Hertnidsage auf
einen ostgerm. Göttermythus, den 'Har-
tungenmythus', zurückginge. Das Ergebnis
der gliederreichen logischen Kette ist in
Kürze dieses. Die bei einem wandilischen
Stamme verehrten Dioskuren Alci, Germ.
43, hießen nach ihrer weiblichen Haar-
tracht *Hazdingös. Sie kehren wieder in dem
Brüderpaare der ps.: Hertnid (< *Hazda-
nipd) und Hirdir (< *Hazda-harja)\ jener
heißt in der aschwed. Übs. auch Herding,
der mhd. Hartnid von Riuzen auch Härtung
(< *Hazding, -ung). Die wandilischen Ge-
stalten machte die nd. Dichtung zu wen-
dischen = russischen. Hertnids Rächer
in der Drachensage war, ehe man Wolf-
dietrich einsetzte, der Bruder Hirdir. Ein
weiteres Glied ergibt sich aus der An-
knüpfung an ps. c. 349 ff. (Hertnid und
Ostacia) und an die isl. Sage von den
Haddingiar (s. 'Helgi Haddingiaskati').
Danach hätte der Hartungenmythus be-
gonnen mit einer kriegerischen Brautwer-
bung, daran schloß sich die Drachensage,
worin der jüngere der Dioskuren den älteren
rächt und beerbt; auch das Motiv der
Rossebändiger sollte, nach ps. c. 419, SnE.
S. 131 Str. 2537, dazu gehören.
§ 7. Der göttliche Ursprung der Helden
und die biographiemäßige Anlage setzen
Müllenhoffs allgemeine Grundsätze vor-
aus. Im übrigen weckt Bedenken, daß
dem bezeugten Dioskurennamen Alci der
Fürsten- und Völkername *Hazdingös un-
tergeschoben , daß für Hertnid (und
Hirdir) ein Hazd- gefordert wird (warum
nicht hard- 'durus'?); vor allem aber, daß
die epischen Motive die gewünschte
Brücke nirgends hergeben: das Frauen-
haar, woran alles hängt, hat keine Spur
hinterlassen ; von den Brüdern Hertnid
und Hirdir erzählt die ps. gar nichts
Dioskurisches, und für den Rächer des hd.
0. scheint die fremde Herkunft wesentlich
(Text B hat mit der Schwurbruderschaft
schwerlich etwas Älteres); auch die nord.
Haddingiar gewähren nichts von einer
Bruderrache und Hertnids Kampf ps. c.
349 ff. nichts von einer Brautwerbung: es
fehlt jeder Anhalt, O.s Brautfahrt auf eine
mythische Vorstufe zurückzuleiten. Auch
die erheblich umgebildete Theorie bei
Jiriczek (1906) gelangt von den Haddingiar
und Hertnid-Ostacia nur durch einen
großen Sprung zu der überlieferten Ort-
nidgeschichte.
Müllenhoff ZfdA. 12, 344 ff., DA. 4,
486 ff. Voretzsch Epische Studien 1, 250 ff.
Jiriczek Angl. 1901 Beibl. 261 ff.; Deutsche
Heldensage 1906 (Göschen) S. 164 ff. Schuck
Studier i nord. litt. hisl. 2, 165 ff. [Lütjens
Der Zwerg in der d. Heldendichtung 28 ff., 39 ff.,
68 ff., 97. Schneider Wolfdictrich 236 f.,
379 ff.] A. Heusler.
Örtug. § 1. Anord. Gewicht, der 24. Teil
der Mark oder ein Drittel des eyrir, dem-
nach etwa 8,911 g schwer.
§ 2. Gleich Ö r (s. d. § 4, 5) auch Be-
zeichnung einer Anzahl Pfennige und seit
dem 14. Jahrh. Name einer kleinen sil-
bernen Münze.
v. Amira NOR. I 447.
A. Luschin v. Ebengreuth.
Osi. Nach Tacitus Germ. 28 und 43 ein
pannonisch redendes Volk, in allem den
Aravisci in der Nordostecke Pannoniens
ähnlich, denen gegenüber an der Eipel oder
unteren Gran sie zu suchen sind. Der kleine,
den benachbarten Quaden und Jazygen
zinspflichtige Stamm hat nach dem Zeugnis
des Capitolinus, Marc. Ant. 22 (s. Müllen-
hoff DA. 4, 537) mindestens noch zur Zeit
des Markomannenkrieges Bestand gehabt,
während dessen die O. zusammen mit Vik-
384
OSTARSTUOPHA— OSTERN
tovalen und anderen Völkern das' römische
Dakien bedrohen. Daß auch ihr Name ein
pannonischer ist, zeigt der Ortsname Osones
(jetzt Eskö zwischen Veszprim und Stuhl -
weißenburg). Sie können daneben aber im
Mund ihrer germ. Nachbarn noch einen
anderen, germ. Namen gehabt haben. An-
spruch, als solcher zu gelten, hat wohl
OutaßoupYioi (s. d.). Über die ursprüng-
liche Verbreitung der Völkergruppe, der
die 0. angehören, s. Pannonier. R. Much.
Ostarstuopha. In merowingischer und
karolingischer Zeit begegnet in den Main-
gegenden eine jährlich zu Ostern fällige,
der Verfügung des Königs unterliegende
Abgabe unter dem Namen ostarstuopha oder
steora, die in Naturalien, aber auch in Geld
gezahlt wird. Als stofa, stuofa begegnet
eine Abgabe in westlich benachbarten
fränkischen Gegenden und im Elsaß, die
wohl mit jener identisch sein dürfte. Ob
es sich bei ihr um eine bloß privatrechtliche
Verpflichtung handelt oder um einen alten
Tribut, ist nicht ersichtlich. Wir wissen
nicht einmal, ob sie auf der gesamten Be-
völkerung jener Landschaft oder nur auf
einzelnen ruhte. Ist das letztere der Fall,
so wäre die geäußerte Vermutung ausge-
schlossen, daß die O. aus den alten frei-
willigen Jahresgeschenken (s. Finanzwesen)
hervorgegangen ist. Mit steora (Steuer)
wird später in Oberdeutschland regelmäßig
die Bede (s. d.) bezeichnet. Mit ihr aber
dürfte die 0. nicht zusammenhängen, da
die Bede jüngeren Datums ist. R. Schröder
will stuofa als Medem (s. d.) deuten.
B r u n n e r DRG. II 236. W a i t z DVG. II
23 254 f. — Vgl. den Art. Zins. G. v. Below.
Ostern. § 1. 0. {Pascha), das Hauptfest
der Christenheit, wurde im Mittelalter auch
von der abendländischen Kirche die ganze
Woche hindurch gefeiert, welche mit dem
Ostersonntag beginnt. Dieser selbst wird,
da Juden und Griechen nach Mondjahren
rechneten, durch den Mondlauf bestimmt,
und zwar soll er nach einer Anordnung
des Konzils von -Nikaea an dem Sonntag
gefeiert werden, der auf den Eintritt des
Frühlingsvollmonds, d. h. des ersten Voll-
monds nach der Frühlingsnachtgleiche,
fällt. Als Tag der Frühlingsnachtgleiche
setzte man, ungefähr den wirklichen da-
maligen Verhältnissen entsprechend, den
21. März fest. Es blieb indessen eine Anzahl
von Differenzen zwischen dem Ritus der
römischen und dem der alexandrinischen
Kirche, die wiederholt zu ärgerlichen
Streitigkeiten über den richtigen Tag der
Osterfeier führten. Papst Leo I. suchte
diese beizulegen, indem er durch den be-
rühmten aquitanischen Rechenmeister Vic-
torius oder Victurius eine Ostertafel auf-
stellen ließ, welche auf einer Kombination
des Sonnen- und Mondzirkels beruhte und
dadurch ein sogenanntes annus magnusy
d. h. eine Periode von 532 Jahren (Vic-
torianische Periode) konstituierte, nach
deren Ablauf der Vollmond (luna XIV) zu
denselben Monatstagen und denselben
Wochentagen zurückkehren muß, und sich
die Monatstage des Ostersonntages in der-
selben Reihenfolge erneuern müssen. Nach
dieser Tafel (M. G. Auct. ant. IX 667 ff.)
ist lange gerechnet worden; sie stimmte
indessen, da die Grundlagen der Rechnung
nicht ganz dieselben waren, auch nicht immer
mit dem alexandrinischen Ansatz überein,
wich vielmehr in jedem großen Jahr 32 mal
von den Alexandrinern ab. Die Überein-
stimmung mit der Rechnung der Alexan-
driner wurde vielmehr erst durch die von
dem römischen Abte Dionysius Ex-
i g u u s , einem Manne Scytha natione, sed
moribus omnino Romanus, wie ihn Cassio-
dor (De instit. divin. litt. c. 23) nennt, also
wahrscheinlich einem katholischen Goten,
im Jahre 525 aufgestellte Ostertafel herbei-
geführt. Dionysius schloß sich einfach an
die alexandrinische Berechnungsweise an,
indem er die dort maßgebende Ostertafel
des Kyrillos fortsetzte, nur die Jahre Dio-
cletians, nach welchen dieser gerechnet
hatte, durch Jahre nach Christi Geburt er-
setzte (s. 'Zeitmessung'). Als frühesten
Ostertermin bestimmt er den 22. März, als
spätesten den 25. April; Ostern hat also
danach einen Spielraum von 35 Tagen.
Die dionysische Tafel ist zwar in Italien
schon am Ende des 6. Jahrhunderts voll-
ständig durchgedrungen, dagegen ist bei
den Westgoten der Kanon des Victorius
während der ganzen Dauer ihres Reiches
herrschend geblieben, und ebenso hielt er
sich lange in Gallien, von wo er mit fränki-
schen Mönchen auch nach Oberitalien, zB.
nach Bobbio, und nach Britannien kam.
OSTERN
385
Erst gegen das Jahr 737 ist es infolge des
großen Ansehens, das sich Beda, ein Haupt-
vorkämpfer des Dionysius, erworben hatte,
vielleicht unter Mitwirkung des Bonifatius,
gelungen, die Osterrechnung des Dionysius
im Frankenreiche einzuführen. Bei den
Briten herrschte lange Zeit eine viel ältere
und unvollkommenere Art der Osterberech-
nung, die sogenannte Romana Supputatio,
während die Angelsachsen vom Anfang
ihrer Bekehrung an die dionysischen Oster -
regeln befolgten, die freilich zuweilen mit
denen des Victorius verwechselt wurden.
Briten und Iren haben erst gegen Ende
des 8. Jahrhunderts die Rechnung des Dio-
nysius angenommen. Vgl. K r u s c h Die
Einführung des griech. Paschair itus im
Abendlande, im Neuen Archiv 9, 122 ff.
§ 2. Um den Ostersonntag zu be-
rechnen, muß man natürlich den
Wochentag des 21. März und das Mond-
alter an diesem Tage kennen. Der erstere'
ist mit Hilfe des Sonnenzirkels und der
Sonntagsbuchstaben leicht festzustellen,
die Feststellung des letzteren aber erfordert
umständliche Rechnungen, die auf verschie-
dene Weise vorgenommen werden können
und für welche man sehr verschiedenartige
Hilfsmittel ersonnen hat, über welche die
Handbücher der Chronologie Auskunft
geben. Im früheren Mittelalter bediente
man sich dazu auf die Empfehlung Bedas
(de temp. rat. c. 23) vorzugsweise der Lu-
narbuchstaben (s. d.). Die Lunarbuchsta-
ben der Ostersonntage sind:
22. März
B.
3. April
0.
23- ,
C.
4- „
P.
24- ,
D.
5- „
Q.
25. ,
E.
6- „
R.
26. ,
F.
7- „
S.
27- ,
G.
8- „
T.
28. ,
H.
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V.
29- ,
I.
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30. ,
K.
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L.
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1. April
M.
13- M
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15.
16.
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18.
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20.
21.
22.
23-
24.
25.
April
,F
G
H
I
K
L
M
N
0
P
Q
Hat man die Wochentage dieser Daten
festgestellt, und kennt man die litterae
novilunares des betreffenden Jahres, so
lassen sich daraus natürlich der Eintritt
des Frühlingsvollmonds und der Oster-
Hoops, Reallexikon. III.
sonntag berechnen. Eine Tabelle der
litterae novilunares gibt zB. Grotefend,
Zeitrechnung des deutschen Mittelaltersund
der Neuzeit I Tafel IX.
§ 3. Da nun jedem Ostersonntage ein
anderer Kalender der durch Ostern be-
stimmten beweglichen Feste entspricht, so
begann man allmählich in den Klöstern,
sich ein Corpus dieser 35 Kalender anzu-
legen und bezeichnete dann die einzelnen
Kalender nach dem Lunarbuchstaben des
jedesmaligen Ostersonntags. Aus diesen
Kalendersammlungen gingen dann die Lu-
narbuchstaben als litterae paschales, tubu-
läres oder annales (deutsch Tafel- oder
Tauelbuchstaben) auch in die Datierung der
Urkunden über. Eine solche Sammlung
von 35 Kalendern, die zur Bestimmung des
Datums der beweglichen und des Wochen-
tags der unbeweglichen Feste äußerst be-
quem ist, findet man abgedruckt bei Wei-
denbach Calendarium historico-christianum
(Regensburg 1855), bei Grotefend aaO.
Tafel XXIX und in Grotefends Taschen-
buch zur Zeitrechnung des deutschen Mit-
telalters und der Neuzeit.
Eine sicherere und bequemere Methode
zur Berechnung des Osterfestes, die seit
dem II. Jahrhundert die beliebteste war,
ist die folgende.
Man trägt in einen mit den Tagesbuch-
staben (siehe Sonnenzirkel) versehenen juli-
anischen Kalender die Neumondstage der
19 Jahre des Mondzirkels (siehe diesen) mit
ihren goldenen Zahlen ein, indem man
neben jedes Datum, auf welches einer der
235 Neumondstage des Mondzirkels fällt,
die zugehörige goldene Zahl schreibt. Man
erhält dadurch die S. 386 gegebene Tabelle,
die den Namen des Immerwährenden
julianischen Kalenders führt.
Aus diesem Immerwährenden Kalender
kann man nicht nur mit Leichtigkeit das
Mondalter des 21. März wie das jedes
andern Datums für jedes Jahr des Mond-
zirkels entnehmen, sondern auch, wenn
man den Sonntagsbuchstaben kennt (vgl.
Sonnenzirkel), den Wochentag, auf den
jedes Datum in einem gegebenen Jahre
fällt. Das Datum des Frühlingsvoll-
mondes (der sog. Ostergrenze) und
des Ostersonntags ergibt sich dann durch
einfache Abzahlung.
25
386 OSTERN
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ÖSTGÖTALAGEN— OSTGOTEN
387
Über ein paar spezielle Punkte von unter-
geordneter Bedeutung, auf die hier nicht
näher eingegangen werden kann, vgl.
Grotefend, Zeitrechnung I 92. Der Immer-
währende Kalender muß zwar im Laufe der
Zeit von der astronomischen Wirklichkeit
abweichen, da 19 julianische Jahre um
M., Stunde länger sind als 235 Mond-
monate und der julianische Ansatz des
Jahres bekanntlich etwas zu lang ist; das
bleibt aber für die Chronologie ohne Be-
deutung, da man sich im Mittelalter aus-
schließlich an die zyklische Berechnung
hielt, ohne sich um den tatsächlichen Ein-
tritt des Neumonds zu kümmern.
§ 4. Neben Ostern als beweglichem Fest
wurde in Gallien auch der Tag, an welchem
Christus wirklich erstanden sein sollte, als
Resurrectio gefeiert, und zwar früher
am 25., später am 27. März. Der letztere
Gebrauch hat sich bis in das 8. Jahrhundert
erhalten.
S. auch Eostra. F. Rühl.
Östgötalagen {Östgöta Laghbok), das um-
fangreichste aller altschwedischen Rechts-
denkmäler, galt nicht nur für Östgötaland
im engeren Sinne, sondern auch für die
dem östgötischen Gesetzsprecherbezirk an-
gegliederten Gebiete des nördlichen Sma-
land und Ölands. Die sonst der laghsaga
eigentümlichen Schlußformeln der einzel-
nen Abteilungen fehlen den 10 balkar von
Ö., dafür wird in einer generellen Schluß-
formel das Ganze als laghsaga bezeichnet,
womit die Ausdrucksweise durchaus über-
einstimmt. Ein charakteristischer Unter-
schied von den anderen schwedischen Land-
schaftsrechten ist, daß auf die benutzten
Königsgesetze unter Nennung ihrer Ur-
heber Bezug genommen wird. Die Zeit
der Niederschrift wird durch die Tatsache
bestimmt, daß einerseits die Rechtsauf -
Zeichnung 1303 urkundlich genannt wird,
andererseits das Gesetz des Königs Magnus
Laduläs über kunungs epsöre von 1285
benutzt ist. Urheber des Werkes ist viel-
leicht der östgötische Gesetzessprecher
Bengt Magnusson.
Ausgaben von Collin u. Schlyter
(1830 im Corpus iuris Suco-Gotorum II), von
Lef f ler (1880), von Freudenthal (1895);
Lichtdruckreproduktion der einzigen vollstän-
digen Handschrift 1898. Einzelne Fragmente
veröffentlichte K 1 e m m i n g (Svenska fornskrif t
— Sällskapets allmänna ärsmöte 1873). Tamm
Anmärkninger tili Östgötalagen (Uppsalastudier
tillegn. S. Bugge 1892, 24 ff.) S. u. Nordi-
sche Rechtsdenkmäler (dort die
weitere Literatur). S. Rietschel.
Ostgoten. § I. Die einheimische Ur-
sprungssage bei Jordanes Get. 4 erzählt,
daß die Goten auf drei Schiffen von der
Insel Scandza nach dem gegenüberliegen-
den Ufer der Ostsee ausgewandert seien.
Auf eines dieser Schiffe wird das Volk der
Gepiden zurückgeführt. Daraus folgt, daß
man bei den beiden andern an Ost- und
Westgoten dachte; man setzte also diese
Zweiteilung der Goten im engern Sinne
schon für die Zeit vor der Abwanderung
nach der Pontusgegend voraus, als deren
Führer allerdings nur e i n König (Filimer)
genannt wird. Für alte Selbständigkeit der
Ostgoten darf man vielleicht auch geltend
machen, daß der andere Name, unter dem
sie in den Geschichtsquellen vorkommen,
Greutungi, auf skandinavischem Boden in
dem der (Eva)greotingi des Völkerver-
zeichnisses König Rodvulfs (s. Nordger-
manen § 9) wiederkehrt.
§ 2. In den pontischen Sitzen stehen die
Ostgoten auf der Ostseite, nach dem aus-
drücklichen Zeugnis des Ablavius bei Jor-
danes Get. 14, wozu es stimmt, daß nach
Ammianus Marcellinus 31, 3 die Greu-
tungen an die Alanen am Tanais heran-
reichen.
§ 3. Wieweit bei den gotischen Unter-
nehmungen gegen die Römer auch die von
der Reichsgrenze entfernter wohnenden
Ostgoten beteiligt waren, ist schwer zu
entscheiden. Doch werden sie wiederholt
ausdrücklich genannt, und als Ostgoten-
fürsten haben wir seines Namens (oder
Beinamens?) wegen den von Jordanes
Get. 14 in die Reihe der Amaler aufgenom-
mene Ostrogota zu betrachten. Doch
scheint er, da er mit Römern und Gepiden
(unter Fastida) Kriege führt, die Ober-
herrschaft auch über die westlicheren
Goten ausgeübt zu haben. Er ist der
älteste Held, an den die germ. Heldensage
die Erinnerung bewahrt hat.
§ 4. Zu einer Großmacht wurde das Ost-
gotenreich unter Ermanarik, der die Heru-
ler an derMaeotis, außerdem aber eine große
25*
388
OSTGOTEN
Zahl slavischer, baltischer und finnischer
Völkerschaften unterwarf und das Land
zwischen dem Schwarzen Meer und der
Ostsee beherrschte.
§ 5. Dieser Aufschwung fand aber bald
(375 n. Chr.) durch einen unglücklichen
Kampf gegen die über den Tanais vor-
brechenden Hunnen einen jähen Abschluß,
unter deren Botmäßigkeit die 0. dabei ge-
rieten. Die Brüder Valamer, Theödemer
und Videmer, ihre Könige zur Zeit des At-
tila, leisteten diesem Heeresfolge, beteilig-
ten sich aber nach dessen Tode an der sieg-
reichen Erhebung gegen die Hunnen und
gelangten dadurch in den Besitz von Pan-
nonien. Sirmis (Sirmium) und Vindomina
(Vindobona, Wien) werden von Jordanes
Get. 50 als ihre Grenzstädte angegeben.
§ 6. In diesen Sitzen erwehrten sie sich
glücklich neuerlicher hunnischer Angriffe
und behielten auch in den Kämpfen mit
den germanischen Nachbarvölkern, die sich
gegen sie verbündeten, die Oberhand, vor
allem durch den Sieg am Flusse Bolia (469).
Das über der Donau in Oberungarn auf-
gerichtete Skirenreich fand dabei sein Ende.
Im Gefühl gestiegener Macht wandte sich
nun das Ostgotenvolk unter Videmer und
Theödemer — Valamer war in den voraus-
gehenden Kämpfen gefallen — gleichzeitig
gegen West- und Ostrom. Videmers Ziel
war Italien, wo er aber starb, worauf seine
Scharen durch seinen gleichnamigen Sohn
nach Gallien den Westgoten zugeführt
wurden. Und auch Theödemer ereilte,
nachdem er über die Save vorgedrungen
war, der Tod (471). Auf ihn folgte Theo-
derik, unter dem die 0. sich zunächst in
Niedermösien festsetzten und von dort aus
in wechselnden Beziehungen zu Ostrom
standen, bis er, von Kaiser Zeno bewogen,
sein Volk im J. 488 n. Chr. gegen Odoaker
nach Italien führte, das er nach mehrjähri-
gen Kämpfen diesem abgewann.
§ 7. Das italienische Ostgotenreich, das
damit begründet wurde und unter Theo-
derik selbst zu hoher Blüte gelangte, erlag
nach kurzem, nur 50 jährigem Bestände
trotz der heldenmütigen Gegenwehr seiner
letzten Könige Totila und Teja den An-
griffen der Byzantiner.
Reste des ostgotischen Volkes mögen bei
germanischen Nachbarstämmen Aufnahme
gefunden haben und in ihnen aufgegangen
sein. Daß die ostgotische, amelungische
Heldensage zu den oberdeutschen Stäm-
men, zumal den Baiern, gekommen ist,
findet so die beste Erklärung.
§ 8. Am Pontus zurückgebliebene 0.
sind die Krimgoten und Tetraxiten; s. diese.
§ 9. Die Bedeutung der Ostgoten für die
germanische Kultur gründet sich auf ihre
geographische Stellung. Als östlicher
Grenzstamm mit frühzeitig erstarktem Kö-
nigtum — s. Tacitus Germ. 44 — hatten die
Goten, denen im Osten Elemente von ge-
ringer kriegerischer und politischer Tüchtig-
keit gegenüberstanden und die dort auch
durch den römischen Staat nicht behindert
waren, zuerst von allen Germanen Ge-
legenheit zu erobernder Machtentfaltung
und Begründung großer Reiche, wie es das
des Ostrogota und vor allem das Ermanriks
gewesen ist. Der hier begründeten Herren-
kultur dankt auch der germanische Kunst-
stil seine Ausbildung.
§ 10. Der Name der 0. ist in ältester
Gestalt als Austrogoti (S. H. Aug., Vita
Caudii 6, 2), sonst als Ostrogot(h)i, Ostro-
gothae überliefert und hat in wulfilanisch-
gotischer Form sicher Austragutans ge-
lautet.
Germ, austra- ist infosern zweideutig, als
es das mit Komparativsuffix aus der Wz.
aus gebildete Wort für 'Osten, ostwärts'
sein kann oder aus ausro- mit germanischem
/-Einschub entstanden ist ähnlich wie
Ostern; für ein solches germ. austra- wäre
als Bedeutung 'glänzend, licht' anzu-
nehmen. Ein derartiges Adjektiv ist aber
nirgends im Germanischen wirklich nach-
weisbar, wogegen es eine Fülle von Völker -
und Ländernamen gibt, die mit deutsch
öst(ar)-, anord. aust(r)-, ags. east(er)- zu-
sammengesetzt sind. Da die Austragutans
zudem die östliche Abteilung des Goten-
volkes sind, konnte der Name gar nicht
anders verstanden werden und kann nichts
anderes bedeuten als 'Ostgoten'. Ags.
Eastgota (Wids. 113) für Ostrogota ist auch
formell einer anderen Deutung nicht fähig.
Vgl. W e h r 1 e ZfdWortf. 8, 334 ff. Auch
Streitberg, der IF. 4, 305 und Got.
Elementarb. 7 an ausro- anknüpfte, ist in
der letzten Auflage des Elementarbuchs
anderer Ansicht geworden.
0TIAA0TA2-0TIBANTAYAPIÜN
389
§ ii. Die Ostgoten heißen auch Greu-
tungen. Neben der Form Greutungi, Greo-
thingi begegnen uns auch die Schreibungen
Grutungi und selbst Grauthungi, die von
M ü 1 1 e n h o f f DA. 4, 539 als graphi-
sche Varianten betrachtet werden, während
W r e d e Spr. d. Ostgot. 49 und Schön-
feld Wb. d. agerm. Pers.- u. Völkernamen
114 darin eher Ablautformen sehen möch-
ten, eine Auffassung, die bei dem Stand
der Überlieferung wenigstens bei der u-
Form einige .Wahrscheinlichkeit für sich
hat. Der Name kehrt auf skandinavischem
Boden wieder in dem der (Eva)greotingi im
Völkerverzeichnis des Rodvulf bei Jordanes
Get. 3. Von dem Beinamen Grytingaliti
des Gizurr in der Hervararsaga ist es un-
gewiß, ob er sich auf diese nordischen Greo-
tingi oder die gotischen bezieht: s. H e i n -
z e 1 Über die Hervararsaga 42 ff. (Sitz-Ber.
d. Wiener Ak. 1 14, 456 ff.). Auf den Volks-
namen- mag auch der ahd. Mannsname'
Gruzing Griuzing zurückgehen.
Seiner Herkunft nach ist got. *Griutuggös
sicher Ableitung aus germ. *greuta- 'Zer-
riebenes, Zerbröckeltes, Gries, Sand, Stein'.
Man könnte an Bewohner sandiger Ebenen
oder — wegen der im As., Fries, und Ahd.
auch vorliegenden Bedeutung '(sandiges)
Ufer' — an Uferbewohner denken. Anord.
grjöt bedeutet nur 'Stein', und wie der
Name der skandinavischen Greotingi mög-
licherweise verstanden wurde, zeigt wohl
der Zusatz bei Jordanes: hi omnes excisis
rupibus quasi castellis inhabitant, ritu
belluino. Gewiß muß der Name Greutungi
unter denselben Gesichtspunkten betrach-
tet werden wie Tervingi, mit dem er ein
Paar bildet. Über diesen s. Westgoten § 6.
§ 12. Wenn die Ostgoten in der germ.
Heldensage Amelunge heißen, handelt es
sich dabei ursprünglich um den Namen
ihres Königsgeschlechtes, wie ein solcher
auch sonst gelegentlich zum Volksnamen
geworden ist. Ags. Mföringas für die O. und
anord. MäringaR (Rökstein) und Mergothi
im lat. Prolog zu Notkers Boethius einer
St. Galler Hs. des 10. Jhs. gehört nicht
unmittelbar zu anord. nuzringr 'vornehmer,
berühmter Mann', sondern dürfte ur-
sprünglich die Goten des Valamer bezeich-
nen, wie die Frideschotten des Gudrunliedes
die Schotten des Königs Fridebrand sind.
Auch das Walagoti der fränk. Generatio
regum et gentium läßt die Deutung auf die
Goten des Valamer zu, wenn es nicht im
Lande der Walchen, Wälschen angesiedelte
Goten bezeichnet; vgl. H e i n z e 1 Über die
ostgothische Heldensage 10 ff. (Sitz.-Ber. d.
Wiener Ak. 119). Ein weiterer poetischer
Name der O. ist anord. HraißgutaR (Rök-
stein), Hreiägotar, umgedeutet Reiägotar;
daneben mit anderem ebenfalls auf Um-
deutung beruhendem Vokalismus ags. Hrä-
das, Hredas, Hredgotan. Germ, hraipa-, von
dem wohl auszugehen ist, kommt auch in
Personennamen vor und wird zu griech.
xptxo- gall. krito- zu stellen sein.
Lit. b. L. Schmidt Allg. Gesch. d. germ.
Völker 82 f. D e r s. Gesch. d. deutschen Stämme
1, 49 ff. R. Much.
Outaooua; ist bei Ptolemaeus an zwei
Stellen überliefert als Name eines ostdeut-
schen Flusses zwischen Stieße? Tzoza\inq
'Oder' und OuiaxouXa? TTOTajxo? 'Weichsel'.
Da aber Zurjßo; (s. dies) nicht ein wirklicher
Flußname ist, besteht die Möglichkeit, daß
wir es bei ü'jiaooya; wieder mit der Oder
zu tun haben, die hier aus anderer Quelle
unter ihrem eigentlichen Namen auf die
Karte gesetzt sein könnte; vgl. Müllen-
h o f f DA. 2, 209. Auf keinen Fall aber ist
zwischen den Namen Outaooua? und Oder
eine Beziehung möglich, es sei denn, daß
jenes l is zur Unkenntlichkeit verderbt ist.
OuiaSoucc? sieht übrigens nicht ungerm.
aus, verglichen mit Bildungen wie got.
fijaßwa 'Feindschaft', ßiwadw 'Knecht-
schaft'. Müllenhoff denkt aaO.
an Ableitung aus einer Wz. wi-, die
'(gehen), führen, treiben, jagen' bedeutet
habe und zu der u. a. auch ahd. weida ge-
höre; vgl. dazu jetzt Boisacq Dict. Et.
d. I. L. Grecque unter isfiai. R- Much.
OutßavTocuapiov. Ortsname bei Ptole-
maeus III 6, 15 in einer Gegend, wo an die
Bastarnen zu denken ist. Outßav-- erinnert
an den Namen der Tubantes (s. diese), der
sich aus tu- 'zwei' und bant 'Gau' zusam-
mensetzt, und zwar um so mehr, als in der
ersten Silbe idg. vi 'zwei' stecken könnte.
Outßav-auotptov ist danach vielleicht der Ort
eines Bastarnenstammes der *Vibantvarii
'Bewohner der zwei Gaue' oder der be-
festigte Platz der *Vibantes 'Zweigauer'.
R. Much.
390
OYIAPO 2— OXIONES
OuiSpo?. Zwischen Rhein- und Ems-
mündung trägt Ptolemaeus in seine Karte
noch die Mündung des Outöpos Troxaji.6? ein,
der also wohl — da kaum etwas anderes
noch in Betracht kommt — die Vecht sein
wird. Vielleicht ist es ihr keltischer Name
und für vldro- aus idg. vedro- zu nehmen.
Dann ließe er sich zu slav. vedro 'Wasser -
eimer' stellen unter Annahme der auch in
germ. weta- 'naß' vorliegenden Ablautstufe
zu watar 'Wasser', utra- 'Otter', aschwed.
Vcetur 'Wetersee'. Man vergleiche auch die
kelt. Flußnamen Wetter (in der Wetterau),
älter *Vedra und OusSpa TroTafiö? in Bri-
tannien bei Ptolemaeus II 3, 4. R. Much.
Outpouvot. Ein Volk dieses Namens wird
von Ptolemaeus II 11, 9 zwischen Sachsen
und Sueben zusammen mit den Teuxovoapoi
angeführt; in nächster Nähe stehen Teu-
xovc? und Auapitoi. Da die Teuxovoapoi und
Teuxovs? durch einen Irrtum in diese Gegend
gekommen sind, gewinnt die Annahme an
Wahrscheinlichkeit, daß dies auch für die
Outpouvot gelte und daß dieser Name aus
Ouaptvoi' verderbt sei gleichwie Auapiroi aus
Ouapvot. Weiter östlich setzt Ptolemaeus
einen Ortsnamen Outpouvov auf die Karte
und außerdem ein durch den Einfluß des
nahen Bouvtxiov verderbtes Oüiptxiov. Bei
der Umgestaltung von Varini, Varinum
in Viruni, Virunum kann auch der oft be-
legte Ortsname Virunum, Outpouvov in
Noricum eingewirkt haben. Übrigens heißt
umgekehrt dieses Virunum auf der Tab.
Peut. Varuno. R. Much.
OutaßoupYtot. Wir kennen diesen Namen
nur aus Ptolemaeus, der ihn unterhalb der
Ka»yvot, d. i. Koxivot', auf seine Karte setzt.
Da diese weit mehr Detail aufweist als
Tacitus in seiner Germania, muß es befrem-
den, daß bei ihm die Osi fehlen, und man
hat mit Rücksicht darauf längst vermutet,
daß Ouiaßoupftot, — was zu dem Ort der
Eintragung sehr wohl paßt — , nur ein
anderer, und zwar der germ. Name ist für
den pannonischen der Osi; s. diese.
Seine Etymologie ist ziemlich deutlich.
Germ. *wesu-burgja- würde bedeuten 'die
mit guten Burgen'. Auch die jüngere Form
wisu- könnte bei Ptolemaeus nicht über-
raschen. Auffälliger ist das Fehlen des
Mittelvokals, das, wenn es sich nicht um
einen zufälligen Fehler der Überlieferung
handelt wie etwa in AourccpoupSov, auf
Rechnung fremder Vermittlung gesetzt
werden kann: vgl. kelt. Lugdunum neben
Lugudunum, illyr. (Gen.) Ves-clevesis. Ja
wir könnten es bei dem ganzen Oüis- mit
Ersatz von germ. wesu- durch das kelt.
visu- aus vesu- zu tun haben. Doch vgl.
man auch germ. Wortformen wie Gul-
piuda, (Vagda) vercustis für Gutapiuda,
(Vagda) veracustis.
Da es sich um ein Volk in den Grenz-
gebieten zwischen Germanien und Sar-
matien handelt, dürfte es uns nicht wunder-
nehmen, wenn es uns auch noch in der Sar-
matia eur. des Ptolemaeus unterkäme. In
der Tat steht dort, von OütaßoupYtot nur
durch die Grenze getrennt, der Name Boup-
•yiiovzc, der sehr gut demselben Volk zu-
gehören kann; s. diese. Zum formellen Ver-
hältnis beider Namen ist das von Lango-
bardi zu * Bar dun zu vergleichen.
R. Much.
Oxiones. Gleich Hellusii bei Tacitus
Germ. 46 Name eines halb tiergestaltigen
Fabelvolkes im äußersten Nordosten.
Müllenhoff (ZfdA. 10, 565; DA. 2,
354. 4, 517) schreibt Etionas statt Oxionas,
weil in den Handschriften dem Oxionas
zum Teil t Etionas übergeschrieben ist.
Doch erklärt sich eine verderbte Form
Etionas leicht auch dem unmittelbar vor-
hergehenden et des Textes, während eine
Verderbnis Oxionas aus Etionas unbegreif-
lich wäre. Auch erwartet man hier nicht
einen Namen, der 'Riesen' bedeutet —
Müllenhoff dachte an got. [af)etja
'Fresser' und anord. ags. jgtunn, eoton
'Riese' — , sondern einen Hinweis auf die
Tiergestaltigkeit. Daher ist mit GGA.
1901, 463 eher an germ. uhsan- 'Ochse'
anzuknüpfen unter Voraussetzung einer
griech. Quelle, die germ. u durch 0 wieder-
geben konnte. Vielleicht hat es auch eine
germ. Entsprechung zu ir. oss, Gen. oiss,
'Hirsch, Hirschkalb' (nach S t o k e s Ur-
kelt. Sprachsch. 267 aus *uksos) gegeben.
Jedenfalls muß Oxiones unter denselben
Gesichtspunkten beurteilt werden wie das
damit gepaarte Hellusii, das zu griech.
s'XXo? 'Hirschkalb' zu gehören scheint.
R. Much.
Nordische (altnordische) Schrift.
Erläuterungen zu den Schriftproben der Tafeln 24 — 26.
Tafel 24.
i. Norwegisch (tröndisch). Matheus saga (Fragment eines Legendenbuches). Um 1150
AM. Kph. 655, 410. IX C.
Text: dauöa. En her aller er skilia megofr rett(a) | abraut Irä augliti minu gull betta oc silf(r) |
gudi me3 bvi fe. Oc komed oft bangat | Da samnadosc tili sextigir busunda ma»n(a) | togom daga
En su kirkia vas kallad up(p)
2. Norwegisch (nordwestländisch). Katasterbuch des Klosters Munklif in Bergen. Um 1 1 75
Gml. kgl. Sml. Kph. 1347, 4to.
Text: Af Hiolmussetre -V. mxaapamater. Af | Af Stoblu/« .V. manaßamater. Af | betta
er fyrir norban söhn sx. | Af Ssevar ase «IX« aurar. Af
3. Isländisch. Kirchenhomilie. Um 1150. AM. Kph. 237 a, fol. Pal. Atlas 1905, PI. I.
Text : bessa alla goba hlute. es wer hyggiow at | vercoz» beirra es fyrer oss ero farner | or heime.
sva at gob döome styrke j oss til efterglikingar. en ill d^ome v
4. Norwegisch (tröndisch). Legendarische Olafssaga. Um 1250. Delag. Uppsala, Cod. 8.
Pal. Atl. 1905, PI. 20.
Text : nu ser gu9 varr a yftr hvassum augu/w | bored nu seigi auguw upp at sia igitegn g . . . |
yör samer bazt at ber fsellid nidr h ... | til saettar viö gud varn. Sva bolen
5. Norwegisch (westländisch). Strengleikar. Um 1250. Delag. Uppsala, Cod. 4 — 7. Pal.
Atl. 1905, PI. 22.
Text: oc komz vnwdan pangat sem skogrin« var biuc | kaztr. En herra desfre oflugr oc diarfr
oc hin». | skiotasti a foeti. gat begar tekit hana i hog | re hond henwar. oc msellti til henwar blidvm
Tafel 25.
6. Isländisch. Kringla. 1260 — 1280. Kgl. Bibl. Stockh. 9, fol. Pal. Atl. 1905, PI. 17.
Text : let menn sina riöa et alra dag oc not* sva sem lid konungs. ior \ et ytra. Foro ba
a9r/r niosnar menn iram er adttr foro aptr. | vissi Knutr konungr a hveriom degi tibiwdi ira f^rb
b«'ra. Voro nios- | nar menn i her beira. \nonunga. En er h.ann spurdi at micill luti
7. Schwedisch. Brief des Erzbischofs Stephan. Um 1 165. Im Reichsarch. Stockh.
Svenska skriftprof I, PI. II.
Text : atque gothorum. Wlf comes. | prepositwj de sictonia. Waltere | nown«a recitare longum
duximus.
8. Schwedisch. Des Jarls Birger Brief. 1257. Im Reichsarch. Stockh. Svenska skrift-
prof I, PI. V, Nr. 6.
Text: B. dej gract'a dux sueorum. Vniu^rsis | Nostis si bene recolitis quomodo in p;vsenc(ia) |
domini • J • q«^ndam archiepiseopj vpsaltfnm et | ptfrpetue vpsatenri ecckjie mflfrj vestie de.
9. Dänisch. Erik Emuns Schenkungsbrief. 1135. Im Reichsarch. Stockh. Svenska
skriftprof I, PI. I.
Text: ad pr^bendam unjus clerici sufficiat qui iu(giter) | de Gerj. jn uilla Wraum occidental(i) |
dius manswj Herthalef. quadrans de
Tafel 26.
10. Dänisch. König Valdemars Katasterbuch. 2. Hälfte des 13. Jahrh. Kgl. Bibl. Stockh.
A 41. Pal. Atl. (Dan.) IX.
Text: Ite»; in nßTTsehcercetA. hee mansiones p^rtinent ad eknaesb«rgh. | In Risaethorp. iii.
mansiones. In wifhby. una | mansio. In walnses. iij. mansiones. Ite*w in eklef | habet cristiarn mask
vna;# mansionem parum ualentem.
11. Norwegisch. Ein Briet von Magnus Eriksson. 1341. AM. Kph. LH, 6. Pal. Atl.
1907, PI. 50.
Text : Magnus mcedr guds misku» Noregs | sem prtta brrf sea ae9r haeyra Querto guds ok \
kz'rkiu capdlo vaare. j. oslo haefu^r kiaert fir«\
12. Isländisch. Brief betreffend Gudmundarstadir. 1330. AM. Kph. Fase. I, 4. Pal.
Atl. 1907, PI. 39.
Text : Allum mo«««m beim sem p<?tta bref sea e9a | ok sfna, ydr se kunni(k)t at Da er lidit
var | ok prirtigir aara, tok ek j vmbode mins | dar stodu/« lirir tuttugu hundraö*, ok fimm hun(drud)
13. Dänisch. Arzneibuch. 2. Hälfte des 14. Jahrh. AM. Kph. 187, 8™. pal. Atl.
(Dan.) XXVI.
Text: oc aey drickse annaet nu»; wijn Oc tha skalt | thu een breth mullugh saetias undaer karet |
oc alt thezt kyclingen hauer mighaet athe | ni daghae up a kars botnaen. thaet skal alt la-
14. Schwedisch. Ein Brief von Magnus Eriksson. 1352. Im Reichsarch. Stockh. Svenska
skriftprof I, PI. VIII, Nr. 1.1.
Text: Ui magnus meth gudz nath. kunu»ger | witerlikt vaeth fhaesso naerwaranda bref(ue) | naesi.
arit epter wars h*rra byrdh. Mcccl(ij). f dorn thaessom breffarara niclese ben(dictss«»?').
p.
Pacht. § i . Deutschland u.Nor-
den. Pacht von mlat. pactum, pactus,
ahd. *pfahta, pfät, ist mit der Miete nahe
verwandt, darum das Geschäft im Norden
ihre Terminologie teilt. S. u. 'Miete';
außerdem: skipan, bygning, gift, bygging.
Auch der Pachtvertrag heischte Entgelt
und wirkte meist dinglich. Er unterschei-
det sich von der Miete dadurch, daß dem
Pächter nicht bloß der Gebrauch,
sondern auch der Fruchtgenuß der
Sache eingeräumt wird. Im Hinblick auf-
den Gegenstand sind Land- und Vieh-
p a c h t zu nennen. Bei der „Vieh-
Verstellung" wurde Vieh (einzelne
Tiere oder Herden) entweder für sich oder
als Teil eines Gutsinventars verpachtet.
Die pachtende und verpachtende Partei
konnten eine Gesellschaft eingehen. Die
Verpachtung von Vieh als Teil eines Guts-
inventars führte die Bezeichnung „Ei-
sernviehvertrag". „Eisern Vieh
stirbt nie", weil der Pächter nach Ablauf
der Pachtzeit ein an Güte und Stückzahl
gleiches Viehinventar auf dem Landgute
zurückzulassen verbunden ist, somit alle
Gefahr trägt.
Lit. s. Art. Miete, wo die Pacht vielfach
miterörtert wird; s. auch Art. Grundleihe.
Dazu v. Amira NOR. I 610 ff., 630 ff.; II
740 ff., 762. Huck D. Viehverstellung, in ZfDR.
V 226 ff. P. Puntschart.
§ 2. England. Über Pachtformen
erfährt man nicht viel in altenglischen
Quellen; die von ihnen berücksichtigten
Verhältnisse sind hauptsächlich auf die
gewohnheitsrechtliche Lage der Beliehenen
gegründet. Doch lassen sich drei Haupt-
arten von Pacht unterscheiden.
a. Die auf ausdrückliche Abmachung be-
gründete Pacht. Von ihr handelt Ine 67; eine
Bestimmung, die in charakteristischer Weise
feststellt, daß, wenn jemand ein Yard-
Hoops, Reallexikon. III.
1 a n d (gyrde landes, regelmäßig eine Viertel-
Hide) oder mehr auf Vertragsabgabe pach-
tet {gedingad to rcedegafole) und bebaut, der
Herr ihm aber das Land auf Frondienst,
außer der Pacht, steigern will, der Bauer
sich nicht zu fügen braucht, wenn jener
ihm nicht eine Hofstätte gibt, und er (der
Herr?) soll den Acker verlieren. Hier ist
sowohl die Tendenz der Grundherren, ihren
Pächtern vermehrte Dienste abzupressen,
als auch die versuchte Einmischung der
Regierung zugunsten der bedrückten Bau-
ern zu beachten. Die Bestimmung mag
mit Rücksicht auf ihren Wortlaut durch
einen bestimmten Rechtsfall veranlaßt
worden sein.
b. Das zuweilen in den Urkunden er-
wähnte liünland scheint häufig mit einer
Art von precarium begonnen zu haben, also
faktisch in Nutznießung des Pächters ge-
wesen zu sein, mit Vorbehalt des vollen
Besitzrechts des Grundherrn, der den
Nutznießer nach Ermessen entfernen konnte
Wenn ein derartiger Prekarist die Gunst
des Grundherrn durch treue Dienste er-
warb, so konnte das Verhältnis durch eine
förmliche Beurkundung legalisiert werden.
Landes lein wird in ^Elfrics Glossar 14 mit
'precarium' wiedergegeben (vgl. Wright-
Wülker, Vocabularies 21, 2), und Codex
Dipl. 212 bringt folgende Betrachtung:
Jedermann, der auf seines Herrn Lehen
ein Haus gezimmert hat, sucht sich dort
etwas zu erholen und das Lehen bis zu
einem gewissen Grade auszunutzen, bis
er es als verbrieftes Land zum Erbgut
verdient hat (fyrst ße he bocland and cece
yrfe geearnige).
c. St. Oswald, Bischof von Worcester, hat
Sorge getragen, Zeitgenossen und Nach-
kommen über die Ziele und Formen seiner
Verpachtungen zu unterrichten. Seine Päch-
ter erhielten Grundstücke zu Lehen für drei
26
39^
PALÄOLITHISCHE ZEIT
Leben und verpflichteten sich, namentlich
die Dienste von reitenden Boten und Auf-
sehern zu versehen, unter Vorbehalt des
Obereigentums der Kirche. Sie haben ver-
schiedene Abgaben zu bezahlen und müssen
schwören, dem Bischof gehorsam zu sein.
Sie haben gewisse Fronen in Beziehung
auf „piramiticum opus" (Kalkbrennerei),
Errichtung von Brücken und Dienste bei
der Jagd zu leisten. Wenn die Zeit der
Verpachtung abläuft, soll es dem Bischof
freistehen, das Pachtverhältnis zu erneuern
oder es zu kündigen. Sollten Abgaben
oder Leistungen rückständig sein, so sind
die Pächter dem Bischof bußpflichtig. Es
braucht kaum hervorgehoben zu werden,
daß in derartigen Abmachungen Vertrag
und Status in eigentümlicher Weise ver-
mischt sind. — Vgl. 'Lehnswesen' § 6 ff .
Vinogradoff.
Paläolithische Zeit (ältere Steinzeit).
§ i. Diese umfaßt den weitaus größten
Teil des durch sichere Zeugnisse belegten
Zeitraums der Anwesenheit des Menschen.
Die von mancher Seite gleichfalls für solche
Zeugnisse angesehenen sog. Eolithen reichen
zwar um ein Zehn- und Mehrfaches weiter
zurück, nämlich von der Mitte des quar-
tären Eiszeitalters bis in die frühen Tertiär-
stufen vor etwa 5 — 10 Millionen Jahren,
bieten jedoch keine volle Gewähr für die
Beteiligung des Menschen an ihrer werk-
zeugähnlichen, vielleicht aber rein natür-
lichen Beschaffenheit. Dagegen sind die
paläolithischen Reste sichere Spuren einer
zwar unendlich langsamen, aber folge-
richtig aufsteigenden und in den jüngeren
Zeiten auch sehr reichen und eigentüm-
lichen Entwicklung der Menschheit in ver-
schiedenen Länderräumen, namentlich Eu-
ropas, unter welchen das in der p. Z. aus-
gedehntere und durch Landbrücken sowohl
in seinen Teilen als mit Nordafrika zusam-
menhängende Westeuropa den ersten Rang
einnimmt, während der N. und NO. sowie
das innere Alpengebiet wegen ihrer starken
Eisbedeckung fast ganz zurücktreten. Auch
die den letzteren Gebieten günstigen Zwi-
scheneiszeiten ändern wenig an diesem Ver-
hältnis.
§ 2. Die p. Z. umfaßt mit ca. J/4 — */*
Million Jahren die Ära von der Mitte des
Eiszeitalters, der vorletzten Zwischeneis-
zeit, bis an das Ende der quartären Nach-
eiszeit, d. h. bis zu dem allmählichen Ein-
tritt der geologischen Gegenwart, welcher
die Bedingungen für die jüngeren prä-
historischen Kulturstufen, zunächst für die
neolithische Zeit (s. d.), schuf. Sowohl die
absolute Dauer der pal. Zeit, als auch die
der vorhergehenden kainozoischen Perioden
(Altquartär und Tertiär) werden sehr ver-
schieden geschätzt, und die vorstehenden,
von A. Penck hypothetisch angegebenen
Zahlen wollen daher bestenfalls für an-
nähernd richtig genommen werden. Auch
der Beginn der p. Z., den manche erst in
die letzte Zwischeneiszeit verlegen, ist
strittig, und gleiches Schwanken herrscht
hinsichtlich der Zeitdauer, die seit dem
Ablauf der p. Z. verflossen sein soll.
§ 3. Man unterscheidet alt- und jung-
paläolithische Stufen, von welchen die
ersteren (Chellöen, Acheuleen und Mouste-
rien) fast ausschließlich durch ziemlich
rohes und einfaches Steingerät, die letzteren
(Aurignacien, Solutreen, Magdalenien) nicht
nur durch viel vollkommnere, jedoch
immer nur geschlagene Steinwerkzeuge,
sondern auch durch mannigfaltige Arte-
fakte aus organischer Substanz und an
zahlreichen Fundorten durch überraschend
naturtreue Werke der bildenden Kunst
(Menschen- und überwiegend Tierbilder, in
Plastik und häufiger in Zeichnung oder
Malerei, oft an Grottenwänden) ver-
treten sind. Die jungpaläolithischen Stufen
können nur etwa auf V4 oder J/5 der ganzen
Dauer der p. Z. veranschlagt werden und
fallen großenteils schon in die quartäre
Nacheiszeit. Doch ist eine sichere Paral-
lelisierung der glazialgeologischen und der
kulturhistorischen Abschnitte noch nicht
erzielt. Die altpaläolithische Menschheit
gehört, soweit sie somatisch bekannt ist,
dem stenozephalen (hirnarmen) Typus der
australoiden sog. Neandertalrasse an, die
jungpaläolithische bildet einen oder meh-
rere gute Zweige der rezenten Menschheit
und überlebt vermutlich die p. Z., doch
verknüpft keine sichere Folge von Über-
gangsstufen (s. mesolith. Z.) die Kultur der
älteren mit der der jüngeren Steinzeit. Die
ältere Steinzeit Südskandinaviens deckt
sich zeitlich höchstens mit den allerletzten
Stufen der p. Z. in Westeuropa.
PANNONIER
393
J. Dechelette Manuel a" arch&ologie I.
Paris 1908. S. 15 — 305. G. u. A. de Mortillet
Le prchistoriqueT>. Paris 1900. M. Hoernes.
Pannonier. § i. Unter dem Namen P.
fassen die Alten eine Gruppe von Stämmen
zusammen, die den Raum zwischen den
östlichen Alpenausläufern und der Donau
in Ungarn einnehmen, nach Süden aber
bis zu den bosnischen Zuflüssen der Save
ausgebreitet sind. Doch werden dort ein-
zelne als pannonisch bezeichnet, die andern-
orts den illyrischen Dalmaten zugerechnet
sind, und überhaupt kann es nicht zweifel-
haft sein, daß die Pannonier Illyrier waren
und als solche galten; vgl. Z e u ß 254 ff.,
Kretschmer, Einl. in d. Gesch. d.
griech. Spr. 252 f. Demnach müssen sie auch
zu andern Abzweigungen der Illyrier, wie
den Istrern und Venetern, in naher Be-
ziehung stehen; ob auch zu den heutigen
Albanesen, wird davon abhängen, wie man
die Stellung des Albanesischen zum II-
lyrischen beurteilt, die noch eine Streit-
frage ist; vgl. darüber Kretschmer
aaO. 260 ff., Hirt, Indogermanen 140 ff.
600 f.
§ 2. Für die Verschiedenheit der pan-
nonischen Sprache von der keltischen steht
das Zeugnis des Tacitus Germ. 43 zur Ver-
fügung, und aus den erhaltenen pannoni-
schen Namen läßt sich dessen Angabe voll-
auf bestätigen. Solche wie "ACoXoi, 'Av8t-
CVjxtoi, MaCaiot haben durch ihr C schon
unkeltisches Aussehen. Dasselbe gilt von
Aquincum mit seinem q, womit man vene-
tisch-istrisch Aquüeia, Liquentia, Piquen-
tum vergleiche. Der Name Aquincum, der
das Warmbad Ofen bezeichnet, also gewiß
den Sinn des lat. Aquae hat, zeigt zugleich,
daß das lat. aqua, got. ahwa auch im Pan-
nonischen eine Entsprechung hatte, und
daß auch hier Suffix -enko-, -nko vgl.
noch Acumincum, Kapoua-pcas op°» —
gleichwie im Keltischen und Germanischen
zur Bildung von Berg- und Flußnamen
verwendet wurde. Wenn q fortbesteht,
muß das p in pannonischen Namen von
dem aus q entstandenen gallischen p ver-
schieden sein und altes idg. p fortsetzen,
das im Keltischen verloren ist. Dafür
spricht auch lacus Pelso neben slav. pleso
'See'; vgl. Nauportus in Krain, im zweiten
Teil zu lat. portus, germ. *furd'u-, gall.
-ritum gehörig. Remista und Sonista auf
der Tab. Peut. zeigen ein in illyr. Orts-
namen sehr verbreitetes Suffix; Arrabona
ist gebildet wie Emona und wie Flanona,
Albona, Verona, Salona; Carnuntum wie
Dalluntum, Salluntum, Argyruntum.
Aber allerdings haben sich bis nach Pan-
nonien hinein Kelten vorgeschoben und
das illyrische Element zum Teil überlagert.
So zuletzt die aus Böhmen verdrängten
Boii. Die kelt. Skordisker sind sogar bis
in die Gegend der serbischen Morava in das
Grenzgebiet von Illyriern und Thrakern
vorgedrungen. Als Kelten wird man auch —
ihres Namens wegen — die Hercuniates am
Bakonjerwald anzusprechen haben. Aber
eine genaue Scheidung der beiden Elemente
stößt auf große Schwierigkeiten.
§ 3. Von besonderem Interesse ist es,
daß uns durch Tacitus Germ. 43 ein pan-
nonisch sprechendes Volk, die Osi (s. diese),
auch noch auf der Nordseite der Donau
bezeugt ist. Sie sind dahin aber sicher nicht
erst von Süden her vorgedrungen, sondern
stellen den letzten Rest eines einst weiter
verbreiteten illyrischen Elementes auf dem
linken Stromufer dar. Daß innerhalb Pan-
noniens ein Abströmen nach dem Süden
und Südosten erfolgte, möchte man auch
aus dem Namen Carnuntum schließen, der
auf ehemalige Sitze der später an den
'karnischen' Alpen sitzenden Carni hin-
weist und geradeso 'Stadt der Carni' be-
deuten wird, wie das unteritalisch-illyrische
Metapontum die 'Stadt der MexotTriot' ist.
Diese Bewegung hat aber kaum erst an
der Donau begonnen. Noch finden sich
auch auf der Karte des Ptolemaeus etliche
Ortsnamen wie AsuxaptaTO?, Nofiionfjpiov
(s. diese), Sxpa^ova (gebildet wie Albona)
u. a. m., die teils sicher, teils wahrscheinlich
illyrisch sind und wegen ihrer Zahl und
ihrer Verteilung unmöglich alle zu den
Ösen gehören können. Diesen Tatsachen,
auf die von R. Much Korresp.-Bl. d.
Dtsch. Ges. f. Anthr. 1905, 107 hingewiesen
wurde, hat Kossinna Mannus 4, 183.
287 ff. Rechnung getragen, indem er den
ostdeutschen Kulturkreis, den er von der
2. Periode der Bronzezeit an unterscheidet
und bisher den Karpodaken zuschrieb, nun
statt mit der ostungarischen vielmehr mit
der west- und nordungarischen, nieder -
26*
394
PANZER
österreichischen und mährischen prähistori-
schen Kultur in Zusammenhang bringt und
als seine Träger Nordillyrier bezeichnet.
Der Name Veneter, den diese Ostnachbarn
bei den Germanen führten, gleichwie später
die illyrische Abzweigung in Oberitalien,
sei auf die hinter ihnen stehenden Slaven
ausgedehnt worden und übergegangen.
Ähnlich, nur zurückhaltender, über ost-
deutsche Veneter Hirt aaO. 152.
S. auch 'Wenden'.
R. Much.
Panzer. §1. Den Metallpanzer scheinen
die Germanen zuerst bei ihren keltischen
Nachbarn kennen gelernt zu haben (vgl.
die Ableitung des gemeingerm. Wortes
Brünne, got. brunja, anord. brynja, ags.
byrne, ahd. brunna von air. bruinne 'Brust'
(Schrader Reallex.6ii; Müllenhoff DA. IV
169). Übernommen haben sie ihn nicht.
Bis in die römische Zeit fehlen Panzerfunde
aus germ. Boden. Noch zu Tacitus' Zeit
ist er ein seltenes Ausrüstungsstück (Germ.
6: „paucis loricae"; Annal. II 14 ,,non
loricam Germano, non galeam"). Die
wenigen erhaltenen Bruchstücke aus den
ersten nachchristl. Jahrhunderten, Frag-
mente von Ringbrünnen (von Hagenow in
Mecklenburg: Beltz, Vorgesch. Altert. S.3 1 6 ;
von Jütland : Antiq. tidskrift 1849 — 51
S. in ; von Süderbrarup in Angeln : Jahrb.
f. Landeskunde II [1859] S. 292 ff.; aus
dem Öremöllafund Mänadsblad 1874 5)
sind römische Fabrikate, die der Handel
oder heimkehrende Söldner (vgl. den Sue-
bus Nicres von Heidelberg: Westdts.
Zeitschr. 1902 S. 7) mitbrachten.
§ 2. Eine wohlerhaltene Ringbrünne aus
dem Vimoor vom Ende dieser Epoche
(3-/4- Jahrh.) darf als der gewöhnliche Typ
dieser Schutzwaffe in den ersten nach-
christl. Jahrhunderten gelten. Er besteht
aus einem enganliegenden Hemd von ca.
I m Länge mit kurzen, den Oberarm be-
deckenden Ärmeln und einer Öffnung zum
Durchstecken des Kopfes (S. Müller Ord-
ning, Jernalderen fig. 341 ; Nord. Alter -
tumsk. II 128). Verfertigt ist er aus ca. I cm
breiten und 2 mm dicken Eisenringen, die
so zusammengekettet sind, daß vier in-
einander greifen. Die Ringe sind entweder
alle zusammengenietet, oder genietete und
geschmiedete wechseln miteinander ab.
Die Arm- und Halslöcher sind bisweilen
mit zwei Reihen von Bronzeringen ein-
gefaßt. — Mit einigen Fragmenten aus dem
Vimoor- und andern Moorfunden ist das
etwa das erhaltene Panzermaterial aus
der ersten Hälfte des 1. Jahrtausends. Die
tatsächlichen Verhältnisse werden dadurch
fraglos richtig charakterisiert: der Panzer
ist in dieser Zeit ein seltenes, nur von wohl-
habenden zu erwerbendes Ausrüstungs-
stück. Man verwendet nur die die freie
Bewegung am wenigsten hemmende Ring-
brünne, die man seit den ersten nachchrist-
lichen Jahrhunderten aus provinzialrömi-
schen Fabriken empfängt.
§ 3. In der Folgezeit ändert sich das
wenig. In der lex Salica wird der Panzer
noch gar nicht erwähnt. Die lex Ripuaria
(tit. 35 cap. 11) bewertet ihn (brunia bona)
mit 12 solidi, also doppelt so hoch wie den
Helm (= 6 guten Ochsen und 12 Kühen).
Wo die Geschichtschreiber die Aus-
rüstung des germ. Kriegers schildern
(bei den Franken Agathias II 5 u. Gregor
v. Tours II 27; bei den Herulern Paulus
Diaconus I 20; bei den Saxen Widukind
I 9), fehlt der Panzer völlig oder wird
ersetzt durch Schutz aus Linnen und Leder.
Daß bei den Germanen Osteuropas die Ver-
hältnisse viel anders waren, ist trotz
der Nachrichten von den Hornpanzern der
Quaden (Ammian. Marc. XVII 3 nach
Müllenhoff 17, 12, 1) und den Kettenpanzern
der Gothen (Sidon. Apollin. III. Goth. lib.
III) bei dem gleichen Mangel an germ.
Panzerfunden im Osten zu bezweifeln
(Hampel, Altertümer des früh. Mittelalters
I 213).
§ 4. Die ganze merovingische Zeit hin-
durch bleibt die Brünne ein seltenes Waffen-
stück. Sie findet sich fast immer in reich
ausgestatteten Funden, gewöhnlich inHelm-
gräbern. Helm und Brünne werden auch
von den Geschichtschreibern in der Regel
zusammen genannt (Gregor v. Tours IV
42, 48, X 3). Die Helme von St. Vid,
Vezeronce, Baldenheim, Gammertingen,
Bretzenheim und Benty Grange wurden
mit Panzerresten gehoben. Diese Brünnen,
zu denen noch Kettenpanzerfragmente aus
dem Eaulne-Tal (Cochet, La Normandie
souterraine pl. XVI 4), von Kaiser Äugst
(Museum Basel) und von Wittislingen
PASTINAK
395
(Hager, Katalog des bayr. Nationalmuse-
ums) kommen, repräsentieren mit Bruch-
stücken eines langobardischen Schuppen-
panzers von Castel Trosino (Monumenti
antichi XII 289) wohl das wesentliche,
gegenüber der Masse von Speeren, Schwer-
tern und Schilden außerordentlich spärliche
Material, das aus den germ. Funden des
5. — 8. Jahrhs. bekannt ist.
§ 5. Die bei weitem gebräuchlichste Art
ist also auch in dieser Epoche der leichte
eiserne Kettenpanzer. Das einzig voll-
ständig erhaltene Stück von Gammer-
tingen (Gröbbels, Das Reihengräberfeld von
G. 19 Taf. XIII) ist ein Hemd mit Kapuze
und kurzen Ärmeln. Das Geflecht ist ähn-
lich wie bei dem Vimoorpanzer. Doch ist
gegenüber den nordischen Ringbrünnen
ein Fortschritt in der Festigkeit dadurch
erreicht, daß die gestanzten Ringe einen
geringeren äußeren Durchmesser und eine
größere Breite der Ringperipherie haben,
wodurch die Zwischenräume verdeckt oder
verkleinert werden. — German. Platten -
panzer sind nicht auf uns gekommen. Ob
solche benutzt worden sind, darüber geben
die Schriftquellen keine sichere Auskunft.
Die bildlichen Darstellungen davon auf
Elfenbeinarbeiten, Gemmen, Miniaturen
usw. sind kein zuverlässiges Material zur
Beantwortung dieser Frage.
§ 6. Aus England kennen wir bis jetzt,
mit Ausnahme der Fragmente von Benty
Grange, keine Panzer des Frühmittelalters,
trotzdem Ketten- (vgl. die Benennung bei
Keller) wie Schuppenpanzer in der ags.
Poesie häufig erwähnt sind (Beow. 144,
151 1, 1527.) Zahllose Brünnen schenkt
Weohstan seinem Sohne (Beow. 2624),
und der Scheiterhaufen Beowulfs ist mit
glänzenden Brünnen behangen.
In ags. Gesetzen findet sich die Brünne
zuerst Ende des 7. Jahrh. in den Gesetzen
von Ine (Gesetze ed. Liebermann S. 114
[54]). Ihr Gebrauch bleibt jedenfalls bis zu
den Zeiten Kanuts des Dänen selten. Von
Skandinavien gibt es aus der Völkerwande-
rungszeit und Wikingerepoche keine ar-
chäologischen Anhaltspunkte für das Tra-
gen des Panzers, weder aus Funden noch
aus Darstellungen. Die auf den Torslunda-
platten und den Zierblechen des Wendel -
helmes abgebildeten, bis an die Zähne be-
waffneten Krieger sind ohne Brünne (Mon-
telius, Kulturgeschichte S. 232). Das
nimmt um so mehr wunder, als gerade in
nordischer Poesie sehr viel von Panzern
geredet wird (vgl. z. B. die Schilderung
von Walhall, GrimnismQl 9).
§ 7. Im Frankenreiche werden die Brün-
nen seit der Karolingerzeit häufiger. Ein
karolingisches Kapitular vom Jahre 805
bestimmt: insuper omnis homo de duo-
decim mansibus bruniam habeat. Die
Waffenausfuhrverbote Karls des Großen
zeigen, daß eine umfangreiche, auch schon
auf den Export arbeitende Panzerfabri-
kation sich im Frankenreiche zu entwickeln
beginnt (Carol. M. leges VI 223, VI 6).
Lindenschmit Handbuch S. 261 ff. H.
Lehmann Brünne u. Helm int Beowulf. Leipz.
Dissert. 1885. Max Ebert.
§ 8. Während der Dichter des Beowulf-
liedes die Panzerringe mit der Hand
zusammengebogen sein läßt, heben die
altnordischen Skalden der Wikingerzeit
die Wirksamkeit des Hammers bei der
Verfertigung der Brünne hervor. Die alt-
nordischen Brünnen bestanden somit aus
zusammengeschmiedeten Ringen. Genietete
Panzerringe werden nur einmal erwähnt
[negldar brynjur, Vcjlundarkvida 6). Die
Ringbrünne (hringabrynjd) scheint noch
im 11. Jahrhundert im Norden der einzige
gebräuchliche Leibharnisch gewesen zu
sein. Um 1160 finden wir die erste Er-
wähnung der Spangenbrünne {spangabryn-
jd). Die im Jahre 1172 die Stadt Dub-
lin angreifenden Norweger waren nach
Giraldus Cambrensis „undique ferro vestiti,
alii loricis longis, alii laminis ferreis arte
consutis." Somit kam der Plattenpanzer
im Norden erst in Aufnahme, als er auf
dem Kontinent immer mehr aufgegeben
wurde. Zweifellos war dieser Plattenhar-
nisch nicht von dem sonst bekannten
verschieden, bei dem die Metallplatten
auf einer Unterlage von Leinen oder
Leder befestigt waren. Am Ende des
12. Jahrhunderts drang der leinene Panzer
— panzari — im Norden ein; der lederne
Panzer blieb unbekannt.
Hjalmar Falk Altnordische Wafftnkunde,
S. 174 fr. Hjalmar Falk.
Pastinak [Pastinaca sativa L.). Früchte
des Pastinaks kommen in den Steinzeit-
396
PATRICIUS
liehen Pfahlbauten von Robenhausen und
Moosseedorf in der Schweiz vor, aber da
sie unverkohlt sind, können sie auch zu-
fällig später von wildwachsenden Exem-
plaren dahin gelangt sein (Heer, Pflanzen
d. Pfahlbauten 22; Neuweiler, Prähistor.
Pflanzenreste 79). Ein besonderer alter
Name für die Pflanze, die spontan in ganz
Europa wächst, ist nicht bekannt; sie wurde
mit der Möhre (s. d.) zusammengeworfen,
wie ihr angelsächsischer Name walhmore,
wealmore 'welsche Möhre' und volkstüm-
liche deutsche Benennungen wie Ham-
melsmöhre , Hirschmöhre, Moorwörtel be-
weisen (Pritzel -Jessen, Volksnamen d.
Pflanzen 266). Der genannte ags. Aus-
druck zeigt zugleich, daß die Germanen
die Kultur des Pastinaks im Gegensatz
zu der der Möhre erst durch die Römer
kennen lernten. Das Capitulare de villis
(Kap. 70) empfiehlt neben carvitas 'Karot-
ten' auch pastinacas zum Anbau. Im späte-
ren Mittelalter und in der Neuzeit ist die
Pflanze vielfach gebaut worden; in Skan-
dinavien ist sie heute bis nach Finmarken
hinauf in Gärten verbreitet (Schübeier,
Kulturpflanzen Norwegens 95).
v. Fischer-Benzon Altdeutsche Garten-
flora 117. H o o p s Waldbäume u. Kulturpflanzen
329. 601. 651. Johannes Hoops.
Patricius. § 1. Seit Kaiser Konstantin
wurden patricii im römischen Reich er-
nannt. Das Patriziat war ein Ehrentitel,
gewährte aber keine bestimmten Amts-
befugnisse, es gewährte nur dem Inhaber
äußerlich den höchsten Rang in der Beam-
tenhierarchie. Stilicho, Aetius, Ricimer,
Orestes führten den Titel. Germanischen
Machthabern wie Odowakar und Theode-
rich ist er verliehen worden, um sie wenig-
stens lose in amtliche Beziehungen zum
römischen Kaisertum zu bringen. Nach
dem Zusammenbruch des weströmischen
Reichs waren die Exarchen von Ravenna,
die kaiserlichen Statthalter für Italien,
später auch die Duces von Rom zugleich
Patricii. Von römischen Verhältnissen
haben die Patricii des Mittelalters ihren
Ausgang genommen: die Dehnbarkeit des
römischen Patriziats gestattete die mannig-
fachste Ausbildung und eine grundver-
schiedene Stellung der mittelalterlichen
Patricii.
§ 2. Im merowingischen Reich führten
gelegentlich hohe Beamte verschiedener
Kategorie, und zwar Provinzialbeamte und
Majordome, den Patriciustitel. Bestimmte
amtliche Befugnisse hatte indessen nur der
patricius Burgundiae, der, wie es scheint,
eine obere Militärgewalt im ganzen bur-
gundischen Teilreich ausübte, feste Amts-
gewalt hatte sodann zweifellos der patricius
Provinciae. In der Provence nämlich hatten
die Merowinger eine Statthalterschaft eige-
ner Art eingerichtet: über das ganze etwa
20 Gaue umfassende Gebiet ward ein
Patricius gestellt, den nicht Grafen in den
einzelnen Teilbezirken der Provinz, wie den
Herzog, den Vorsteher anderer rnerowingi-
scher Provinzen, sondern Vicedomini unter-
stützten. Die Grafen hatten trotz gewisser
Unterordnung unter dem Herzog als un-
mittelbare Königsbeamte zu gelten, die
Vicedomini dagegen waren lediglich Organe
des Patricius, der die Stellung eines Vize-
königs innehatte.
§ 3. Als Papst Stephan 754 Pippin
salbte, übertrug er ihm zugleich die Würde
des Patricius. Auch Karl d. Gr. nahm
nach der Eroberung des langobardischen
Reichs und nach' einer Auseinander-
setzung mit der Kurie 774 den Patricius-
titel an. Gewiß besaß der römische Stuhl
kein Recht zur Verleihung des Patriziats,
gewiß sollte nicht ein staatsrechtlich klar
umgrenztes Amt übertragen werden, aber
zweiffellos dachte man 754 und 774 an die
Rechte des kaiserlichen Stellvertreters in
Italien, an Schutzrechte und Schutz-
pflichten der weltlichen Macht in Mittel-
italien. Deshalb mußte der Patriciustitel
Karls schwinden, als die Kaiserkrone er-
worben war.
§ 4. Im 10. Jahrh. bildete sich die An-
sicht, daß die weltliche Herrschaft über
Rom als auf dem Patriziat beruhend zu
gelten habe. So wurde Alberich von Zeit-
genossen patricius genannt, so konnten
Geschichtschreiber den Ottonen neben der
Kaiserwürde als etwas Selbständiges das
Patriziat zuschreiben, welches tatsächlich
nicht verliehen oder angenommen worden
war. Otto III. aber hat in Rom einen
Patricius als einen Helfer und stellver-
tretenden Richter ernannt, er hat ihn in-
vestiert mit Mantel und Fingerring, er hat
PATRONAT— PAULUS DIACONUS
397
ihm eine Ernennungsurkunde überreicht
und ihm den goldenen Reifen aufs Haupt
gesetzt.
§ 5. Im II. Jahrh. ist das Patriziat als
weltliche Herrschaft über Rom aufgefaßt
worden, ohne daß man dabei an kaiser-
liches Beamtentum dachte: es galt als die
Rechtsgrundlage der jeweiligen Adelsherr-
schaft. Deshalb hat Heinrich III. nach
seiner Kaiserkrönung sich das Patriziat
vom römischen Volk besonders verleihen
lassen und den Stirnreifen angelegt. An
Heinrich IV. aber haben 106 1 die Römer
die Insignien des Patriziats gesandt, und
zu Basel erfolgte die feierliche Annahme
der Würde. Erinnerungen an das Patriziat
der Karolinger auf der einen Seite, Vor-
stellungen von bestimmten stadtherrlichen
Gerechtsamen auf der anderen Seite — so
ist ein Schwanken und so ist mannigfacher
Widerspruch in den Äußerungen über das
römische Patriziat des 11. Jahrh. durch-
aus begreiflich. Aber zwei verschiedene
Patriziate, ein königliches und ein städti-
sches, haben selbständig nebeneinander im
II. Jahrh. nicht gleichzeitig existiert, wie
Heinemann und Mayer annehmen. Weil
die Meinungen des II. Jahrhs. über das
Verhältnis der beiden obersten Gewalten,
des Kaisers und des Papstes, zur römischen
Stadtherrschaft auseinandergingen, weil
auch für das römische Volk mitunter der
maßgebende Einfluß beansprucht wurde,
deshalb liegen widerspruchsvolle Äußerun-
gen über die Einwirkung des Kaisers, des
Papstes oder des römischen Volks auf das
Patriziat vor, deshalb konnten die einen
meinen, daß der Kaiser die Verfügung über
das Patriziat habe bzw. daß es im Kaiser-
tum enthalten sei, während andere dem
Papst oder dem römischen Volk ein freies
Verfügungsrecht zusprachen. Und weil
eine Einwirkung des jeweiligen Inhabers
der Stadtherrschaft auf die Papstwahl
einerseits beansprucht, andererseits geleug-
net wurde, deshalb durfte der Patricius
diesen Einfluß verlangen, deshalb glaubte
die Gegenpartei diesen Einfluß verwerfen
zu dürfen. Im 12. Jahrh. verlor das Patri-
ziat seine Bedeutung.
Waitz DVG. 2b, 49fr.; 3, 85 f., 189; 6,
252 ff. Kiener f. G. der Provence S. 52 ff. ;
255 ff. L. M. Hartmann Gesch. Italiens 2 b,
187 fr. E.Mayer Ital. V. G. 2, 42 ff. ; 72ff.
L. v. Heinemann Patriziat der dt. Könige
1 888. Eug. Fischer Patriziat Heinrichs III.
u. Heinrichs IV. 1909. Seeliger.
Patronat. Das Patronatsrecht erscheint
als Ablösung und Abschwächung des Eigen-
kirchenrechts, vollzogen unter dem Ein-
fluß des Kanonisten Gratian und des
Papstes Alexander III. Der innere Unter-
schied des Patronats vom Eigenkirchen-
recht liegt darin, daß bei jenem das
auf Eigentum ruhende Herrschaftsrecht
(s. Eigenkirche § i) beseitigt und durch
ein Schutzrecht des Gründers und seiner
Erben sowie eine Reihe von Einzelrechten,
wie z. B. Unterhaltsanspruch und Präsen-
tation eines Priesters, ersetzt ist.
v. Schwerin.
Paulus Diaconus (§ 1), aus vornehmem,
in Friaul angesessenem Langobardenge-
schlecht wurde als Sohn Warnefrids in den
zwanziger Jahren des 8. Jahrh. geboren,
fein gebildet und wahrscheinlich am Pa-
veser Hofe des Königs Ratchis (744 — 49)
erzogen. Die Verwandtschaft der Herr-
scherhäuser schuf ihm weitere Beziehungen
zum Hofe des Fürsten Arichis von Benevent
und seiner Gemahlin Adelperga, der Tochter
des Langobardenkönigs Desiderius.
§ 2. Für diese schrieb er seine römische
Geschichte (zwischen 766 und 781), eine
kirchengeschichtliche Ergänzung und Fort-
führung des Eutrop bis zum Untergang des
italischen Ostgotenreiches, eine gelegentlich
zwar flüchtige, aber im ganzen doch recht
geschickte Kompilation eines reichen Quel-
lenmaterials, die zu einem vielbenutzten
Lehrbuch des Mittelalters wurde.
§ 3. Inzwischen war P. Geistlicher ge-
worden, und die Würde eines Diakons
verlieh ihm seinen ständigen Beinamen.
Schon vor 774 trat er ins Kloster, zuerst
in S. Peter bei Civate, nahe dem Comersee,
wo er für seine Schüler eine Auslegung der
Regel des h. Benedikt aufzeichnete, später,
nachdem Karl d. Gr. das Langobardenreich
über den Haufen geworfen hatte, in das
Mutterkloster Montecassino.
§ 4. Die Not seiner Familie, die fränki-
sche Haft seines im Friauler Aufstand von
Jj6 gefangenen Bruders Arichis veran-
laßten ihn endlich 782 sich an den Franken-
herischer mit einer dichterischen Fürbitte
398
PAULUS DIACONUS
zu wenden; das führte bei dem leiden-
schaftlichen Streben Karls nach Heran-
ziehung ausländischer Gelehrter trotz des
nationalen und politischen Gegensatzes zu
engen Beziehungen. Um Weihnachten des-
selben Jahres weilte P. in der Pfalz Dieden-
hofen, schrieb aus jener Gegend am 10. Ja-
nuar 783 an seinen Abt nach Montecassino
und blieb darauf vermutlich längere Zeit
im Kloster S. Arnulf in Metz. Denn Karl
verwertete das gewandte und ausdrucks-
reiche Dichtertalent des Langobarden zu
Grabinschriften für weibliche Verwandte,
die in jenem Kloster bestattet waren, und
neben grammatischen Arbeiten, die er dem
Könige widmete, schrieb P. auf Bitten
des Bischofs Angilram von Metz und
unter Karls Anteilnahme eine Geschichte
der Metzer Bischöfe, die, natürlich unter
starker Hervorhebung Arnulfs und seiner
karolingischen Nachkommen, kurze Bi-
schofsbiographien nach dem Vorbilde der
römischen aneinanderreihte und trotz ge-
ringer Reichhaltigkeit und Bedeutung da-
durch wichtig wurde, daß sie für künftige
Bistumsgeschichten ein Muster abgab.
§ 5. Obwohl Karl durch seine großzügige
Liberalität das Herz P.s gewann, gelang es
doch nicht, ihn dauernd an das Franken-
reich zu fesseln; die Sehnsucht nach klöster-
licher Ruhe und die wachsende politische
Spannung mit Benevent drängten ihn zur
Rückkehr nach Montecassino. Dort ver-
brachte er, nachdem er vermutlich Karl
Ende 786 nachltalien begleitet hatte, einen
ungestörten Lebensabend, dessen zeitlicher
Abschluß nicht bekannt ist. Er war mit
emsiger Gelehrtenarbeit erfüllt. Für Karl
stellte P. zum Nutzen der fränkischen
Geistlichen eine zweibändige Homilien-
Sammlung für das ganze Jahr zusam-
men. Eine Biographie Gregors d. Gr.
kann uns, gerade weil ihre Quellen
sämtlich bekannt sind, zeigen, wie sorgsam
und geschmackvoll P. zu kompilieren ver-
stand, was mit stärkeren Vorbehalten doch
auch von jenem großen Werke gilt, dem
P. recht eigentlich seinen Ruhm und auch
seine Bedeutung für die germanische Alter-
tumswissenschaft verdankt.
§ 6. Schon in seiner römischen Ge-
schichte war eine Fortführung bis auf die
Gegenwart in Aussicht genommen. In
seiner letzten Lebenszeit hatte P. diese Auf-
gabe zu bezwingen versucht in seinen sechs
Büchern Langobardengeschichte. Naturge-
mäß stand hier für ihn die Geschichte seines
Volkes im Mittelpunkt; daß er sie schil-
derte in ihren Beziehungen zum oströmi-
schen und fränkischen Reiche und auch
sonst gelegentlich Wissenswertes einfügte,
sollte man eher loben als tadeln. War doch
bei der Dürftigkeit schriftlicher Quellen die
Schwierigkeit einer Gesamtdarstellung un-
geheuer. Anfangs konnten neben auswärti-
gen Schriftstellern noch die Aufzeichnung
von der Herkunft der Langobarden und
das zwar knappe, aber anscheinend recht
zuverlässige Geschichtswerk des Triden-
tiner Abtes Secundus (f 612) als Führer
dienen, aber für weite Strecken des folgen-
den Jahrhunderts versagten nahezu alle
Quellen. Daß unter solchen Umständen
trotz unbedingter Wahrheitsliebe und kriti-
scher Versuche Versehen, Ungleichheiten,
chronologische Unsicherheiten in Menge
unterliefen, ist begreiflich. Um so höher
ist das Verdienst P.s anzuschlagen, daß er
gleichwohl ein leidlich gerundetes Ganzes
geschaffen hat. Man verdankt das nicht
allein seiner Gelehrsamkeit, die allen er-
reichbaren Stoff zu sammeln und im ganzen
doch klug und geschmackvoll zu ordnen
verstand, sondern mehr fast noch dem
relativ freien Weltblick und lebendigen
Forschergeist, der ihn von Kind an den
Erzählungen der Alten lauschen, Buch-
weisheit und Leben, Allgemeines und per-
sönliches Schicksal in Beziehung setzen,
in der Gegenwart die Spuren der Ver-
gangenheit aufsuchen ließ, und man ver-
dankt es nicht zum wenigsten der ästheti-
schen Freude an den Sagendichtungen
seines Stammes, die uns durch ihn nicht
nur in besonders reicher Zahl, sondern
auch in besonders unverfälschter Gestalt
überliefert sind. Denn seine Sprache, klar
und ziemlich korrekt, hält sich gleich weit
entfernt von Nachahmung des kirchlichen
wie des klassischen Stils, von Roheit wie
von Künstelei; schlicht und temperament-
los ordnet sie sich dem sachlichen Interesse
unter, erzielt aber eben dadurch oft ein-
dringliche Wirkung und läßt den ursprüng-
lichen Erzählerton jener germanischen Sa-
gen durchklingen. Wie weit sein politi-
PERLEN
399
sches Verständnis reichte, würde sich besser
beurteilen lassen, wenn ihm vergönnt ge-
wesen wäre, die Geschichte seiner eigenen
Tage darzustellen; aber als er bis zum
Tode König Luitprands (744) gekommen
war, hat ihm, wie es scheint, der Tod die
Feder aus der Hand genommen, so daß
auch die letzten Bücher der feineren
Durchfeilung der ersten entbehren. So
fehlt dem Werke unter dem Gesichtspunkte
der politischen Historie gerade der wert-
vollste Teil, der sich sicherlich durch um-
fassende Kenntnisse ebenso wie durch
maßvolles Urteil ausgezeichnet haben
würde. Trotz dieser schmerzlich empfunde-
nen Lücke begreift sich die Beliebtheit, der
sich die Langobardengeschichte im Mittel-
alter erfreute und die noch heute aus der
reichen Überlieferung von mehr als 100
Handschriften ersichtlich wird. Es war
der erste voll gelungene Versuch, mit
den antiken Bildungsidealen die Freude
an der germanischen Eigenart zu ver-
schmelzen.
Historia Romana MG. Auct. ant. II (als Er-
gänzung zu Eutrop gedruckt) = in us. schol. re-
cusa, 1879 (mit fortlauf. Text); Gesta episco-
porum Mettensium MG. SS. II 260 ff. Vita Gre-
gorii Z. f. kath. Theol. XI 162 ff.; vgl. S t u h 1 -
fath Gregor I. d. Gr., 1913, S. 74 ff. 98 ff .
Historia Langobardorum ed. W a i t z MG. SS.
rer. Lang, und SS. rer. Germ. 1878; Über-
setzung : Geschichtschr. d. d. Vorzeit * 15,
1888. — Die Literatur zu Leben u. Werken P.s
sehr reich, verzeichnet bei Wattenbach
DGQ. I", 177 ff. u. namentl. bei Manitius
Gesch. d. lat. Lit. d. MA. I 257 ff. K. Hampe.
Perlen (s. Tafel 33). § 1. Die P. der
germanischen Steinzeit sind aus Tier-
zähnen, Knochen in der Form von
Zähnen oder Äxten und aus Bernstein
(s. Bernstein).
§ 2. Die Bernsteinperlen, die gewöhn-
lich in Dänemark und Südschweden, spär-
licher in Mecklenburg-Pommern vorkom-
men, haben verschiedene Formen. Die
Perlen der Dolmenzeit, die jedoch sehr
selten in Gräbern, meistens in großen
Schatzfunden vorkommen, sind irreguläre
Scheiben, Röhren oder Prismen.
In der Ganggräberzeit sind die Bernstein-
perlen sehr häufig in dänischen und süd-
schwedischen Gräbern. Am gewöhnlichsten
sind sie axt- (Fig. 1) oder hammerförmig
(Fig. 2); andere zufällige Formen können
ab und zu gefunden werden. Die religiöse
Bedeutung dieser Perlen als Symbole des
Donnergotts ist auffällig.
§ 3. Gleichzeitig mit den Ganggräbern
Ostdänemarks, Südschwedens und Meck-
lenburgs sind die Einzelgräber im west-
lichen Jütland, die nicht selten linsen- oder
scheibenförmige Bernsteinperlen enthalten;
die germanische Herkunft dieser Gräber ist
jedoch sehr zweifelhaft. Die megalithische
Steinzeitkultur hat zum größten Teil ihren
Bernstein von dem großen Bernsteingebiet
in Westdänemark gewonnen. Das Bern-
steinzentrum Ostpreußen hat auch große
Perlenfunde während der Steinzeit geliefert,
die aber nicht von germanischen Völkern
herstammen.
§ 4. Am Ende der Steinzeit und durch
die ganze Bronzezeit sind Bernsteinperlen
sehr selten, was seine Erklärung darin
findet, daß der Bernstein nunmehr ein
hochgeschätzter Tauschartikel im Bronze -
handel geworden war.
Überhaupt sind Perlen in der Bronzezeit
sehr selten. Außer kleinen Scheiben- oder
tonnenförmigen Bernsteinperlen, die größ-
tenteils in Dänemark gefunden wurden,
verwendete man Perlen aus Bronze -
spiralröhrchen, eine einfache lebhafte
Form, die bis in die La Tene-Zeit und
noch später ab und zu vorkommt.
Ein seltener Schmuck sind orientali-
sche Glasperlenj die gelegentlich den langen
Weg nach Nordeuropa gefunden haben.
Sie sind scheibenförmig, hyalin, meistens
blau oder grünlich, selten bräunlich oder
mehrfarbig. Man kennt ca. 25 solche
Funde aus Schleswig-Holstein, Dänemark,
Mecklenburg, Hannover, Pommern und
Schweden, meistens der dritten Periode
(ca. 1300 — 1100 v.Chr.) angehörend.
§ 5. In der vorrömischen Eisenzeit
(550 v. Chr. — Chr. Geb.) fehlt Perlen -
schmuck beinahe vollständig bei den Ger-
manen. Außer einheimischen Bronze-
spiralröhrchen, die übrigens gar nicht
häufig sind, findet man gelegentlich, wie
z. B. in Pommern, blaue Glasperlen, von
dem keltischen Kulturgebiete, wo die Per-
len sehr allgemein sind, importiert.
§ 6. In der Römerzeit (Chr. Geb. —
200 n. Chr.) beginnt der große provinzial-
Tafel 33.
Perlen.
i — 2. Nach Müller, Nordische Altertumskunde I, Fig. 75, 74. — 3. Nach Almgren, Die ältere Eisen-
zeit Gotlands, Tafel 14, Fig. 216. — 4 — 5. Nach Müller, Ordning af Danmarks Oldsager, Fig. 206 —
211, 213 — 216, 218 — 219, 221. — 6. Nach Schriften d. phys.-ökon. Gesellschaft zu Königsberg
1878: II, Taf. III, Fig. 82. — 7. Nach Montelius, Kulturgeschichte Schwedens, Fig. 492.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburgf.
PERLEN
401
römische Import von Gegenständen aller
Art nach den germanischen Ländern. Von
dieser Zeit findet man also nicht selten
Glas- und Tonperlen in den Gräbern; recht
allgemein sind sie jedoch nicht.
Dagegen waren Perlen aus filigranver-
ziertem Gold-, Elektrum- oder Silberblech
sehr beliebt, wenn auch die numerische
Fundstatistik infolge des teuren Materials
nicht gar groß sein kann; aus Bornholm
kennt man z. B. doch ca. 40 Funde;
meistens sind sie doppelkonisch (Fig. 3)
oder kugelig, seltener zylindrisch oder vier-
eckig. Sie wurden zusammen als Hals-
ketten getragen und stehen in nächster Be-
ziehung zu den gleichbearbeiteten Körb-
chen-Bommelanhängern derselben Periode.
Wie jene Formen sind sie einheimische
Germanenarbeit verschiedener Stämme,
doch sind sie ursprünglich von klassischen
Einflüssen hervorgegangen.
§ 7. Erst in spätrömischer Zeit (200
bis 400, 450 n. Chr.) beginnt ernsthaft der
große Import provinzialrömischer Glas- und
Emailleperlen zu blühen. Vom Beginn an
römische Arbeit, scheint jedoch die Perlen-
fabrikation nach dem Fall des weströmi-
schen Reiches auf klassischem Grund fort-
gedauert zu haben; vielleicht ist jedoch das
oströmische Reich das Fabrikationszentrum
in der Völkerwanderungszeit (450 — 750,
800 n. Chr.) gewesen. Die Perlenfunde der
Gräber sind oft sehr groß — häufig bestehen
sie aus vielen Hunderten von Perlen — und
gehen ohne größere Variationen bis in die
Wikingerzeit Skandinaviens; in den karo-
lingischen Funden des Kontinents und
Englands sind sie aber sehr spärlich. Die
Perlen können in verschiedene Haupt-
typen gruppiert werden.
1. Hyaline Glasperlen aus
blauem, grünem, violettem oder wasser-
farbigem Glas.
2. Einfarbige Emaillen- oder
Glasflußperlen, aus undurchsich-
tiger Glaspasta, grün, blau, violett, gelb,
rot oder weiß.
Diese zwei Perlengruppen sind kugelig
oder röhrenförmig; die letzteren zylindrisch,
prismatisch (vier- oder vielseitig) oder
doppelt konisch; die kugelförmige Gruppe
ist sehr oft fruchtähnlich kanneliert, die
wasserfarbige meistens kristallinisch facet-
tiert, wie kubooktaedrisch usw.; die durch-
sichtigen Kugelperlen können sehr oft
zwei bis fünf röhrenförmig zusammen-
geschmolzen oder mit Gold- oder Silber -
folium unter einer dünnen Oberfläche ver-
ziert sein (Fig. 4).
3. Vielfarbige Emaille- oder
Glasflußperlen. Diese können in
einfacher Grubenschmelztechnik verfertigt
werden, wobei Bänder und Punkte in ver-
schiedenen Farben ganz oberflächlich in
kleine Kanäle oder konische Gruben der
Perlen eingelegt wurden, z. B. die Mosaik-
perlen. Zu den sog. Millefioriperlen ver-
wendete man dagegen Glasstangen, die aus
zusammengeschmolzenen, parallelen Glas-
stiften bestanden. Zuletzt sind die viel-
farbigen Emaillefarben „aus gemischter
Glasmasse" zu nennen (Fig. 5).
§ 8. In spätrömischer Zeit beginnt man
noch einmal den Bernstein zu Perlen -
schmuck zu verwenden. Die Typen sind
flach kugelig, beinahe scheibenförmig und
nicht selten bommelförmig, die gleich-
förmigen Anhänger der Römerzeit nach-
ahmend (Fig. 6). Nun ist der ostpreußi-
sche Bernstein zu größerer Verwendung
gekommen.
Auch in den Perlenfunden der Völker-
wanderungszeit erscheinen ab und zu
kugelige, oft sehr große Bernsteinperlen,
ebenso in den nordischen Funden der
Wikingerzeit.
§ 9. Bei den noch heidnischen Skandi-
naviern findet man aber in jener Periode
(800 — 1050 n. Chr.) Perlenschätze in den
Gräbern; doch sind die Perlen nicht so
zahlreich, und neue Formen erscheinen
ebenfalls. Sehr auffällig sind die prismati-
schen Bergkristalle und Karneole, die
sicher durch die südöstlichen Handelsver-
bindungen der Schweden vom Orient nach
dem Norden gekommen sind. Fig. 7
zeigt zwei ovale Bronzespangen mit Perlen
aus Bergkristall, Karneol und Glas; die
Glasperlen sind auf Bronzedraht aufge-
fädelt, was schon in der Völkerwanderungs-
zeit nicht selten ist.
Am Ende der Wikingerzeit entstehen
Filigranperlen aus Silber oder Gold, kugelig,
doppelkonisch oder röhrenförmig, die sehr
häufig in den Schatzfunden des frühen
Mittelalters vorkommen. Der Ohrring
402
PEST— PETERSPFENNIG
Fig. 5, Tafel 33, zeigt das gewöhnliche
Aussehen solcher Perlen.
Literatur s. den Artikel Schmuck.
B. Schnittger.
Pest. Auch schon vor dem ,, schwarzen
Tod" (s. d.) in der Mitte des 14. Jahrhds.
wurden germanische Völkerstämme von
dieser furchtbaren Geißel heimgesucht (s.
Seuchen). Ob die langdauernde große
Epidemie in den Jahren 165 — 180 n. Chr.,
die auch nach Nordeuropa vordrang, Pest
gewesen ist, bleibt unbestimmbar. Die
große Pest des Justinian, seit 531 in Euro-
pa, verwüstete 546 die Rheinlande, erreichte
552 die Alamannen und Bajuwaren und
trat 561 abermals bei Trier auf, wütete
664 — 684 in Großbritannien, von Beda
beschrieben und lange noch als ,,the great
plague of Cadwalladers time" im Munde
des Volkes. In den Jahren 882 und 883
herrschte sie in der Steiermark und aber-
mals 1006 bis 1009; aus dem übrigen
Deutschland sind aus der ganzen Zeit keine
sicheren Pestnachrichten vorhanden;
erst 1090 wird von einer pestis inguinaria
in Magdeburg berichtet. Andere Aus-
brüche dieser heimtückisch schleichenden
Seuche müssen unidentifiziert bleiben, zu-
mal der Name im Germanischen ganz un-
bestimmt lautet, ahd. sterbo und sterba (s.
Seuchen), wite wallende sterbo, mhd. der
gemeine sterb, großer sterben, großer ster-
botte, jamerig tod, mnd. sterve, starve, ster-
vent, ags. steorfa, oder gar das hinmähende
Schlachten der Walstatt ausdrückt: ahd.
wool, ags. cwealm, cwyld, wöl, während
Wendungen wie ahd. scalmo, scehno, schel-
mo, schelme, schelm und mnd. koge direkt
vom Viehsterben genommen sind, das ja
oft nebenher ging (s. M. Heyne D. Haus-
altert. III 155 f.; vgl. aber auch Höfler,
Krankheitsnamenbuch 562 f.). Auch nach
dem „schwarzen Tod" von 1349, auf den
hier nicht eingegangen werden kann, heißt
es oft noch kurz es stirbit vom neuen Auf-
flammen der nun erst recht heimisch ge-
wordenen Pest; es kommen aber dann auch
bezeichnendere Benennungen auf, wie ster-
bunge der drüze oder überhaupt die druze,
druse, die wie die peule ein besonderes
Charakteristikum der Beulenpest scharf
hervorheben.
J. F. O. H e c k e r D. groß. Volkskrankheiten
des Mittelalters, 1865, S. 1 — 12. G. Sticker
Gesch. d. Pest. Abh. aus der Seuchengeschichte
u. Seuchenlehre 1 1. 1908, S. 23 — 38. C r e i g h-
t o n Hist. of Epidemics in Britain I. Cambridge
1891. Lersch Gesch. d. Volksseuchen 1896,
S. 21 — 70; Arch. f. Gesch. d. Med. I. 379 ff.,
III 144 ff., IV 109 ff. u. 389 ff., V 36 ff. u. 332 ff.,
VI 313 ff., VII 57 ff., VIII 175 ff. u. 256 ff.
J. Geldner Altengl. Krankheitsnanien I
1906 S. 45 — 47. Sudhoff.
Petersilie (Apium petroselinumL.; Petro-
selinum sativum Hoffmann). Diese im
Mittelmeergebiet wildwachsende Umbelli-
fere wurde von den Mönchen als Küchen -
gewächs und Arzneipflanze im Norden ein-
geführt und bei den Germanen unter ihrem
lateinischen Namen (petroselinum, aus
griech. irexpoasXtvov) eingebürgert: ahd.
petir-, petersiliel pfitersele, pedarsilli f. ua.
(Belege bei Björkman ZfdWortf. 6, 191);
ags. petersilie, petresilige swf. Sie wird im
Capitulare de Villis Kap. 70 als petresili-
num, im Garteninventar des kaiserlichen
Hofguts Asnapium von 812 als petresilum,
im Entwurf des St. Galler Klostergartens
von 820 als petrosilium unter den anzu-
bauenden Pflanzen aufgeführt (v. Fischer -
Benzon 183. 181. 185) und tritt häufig in
den Rezepten der ags. Arzneibücher auf
(s. Cockayne Leechd. III 341).
De Candolle Ursprung d. Kultur pflanzen
112. v. Fischer-Benzon Altdeutsche
Gartenflora 120.
Johannes Hoops.
Peterspfennig. Der P. (denarius scti.
Petri, ags. römfeoh, römscot) erscheint zu-
erst bei den Angelsachsen, und zwar als
eine an Set. Peter (29. Juni) zu leistende
Abgabe von einem Pfennig von jedem Haus,
erstmalig im 10. Jahrh. in weltlichen Ge-
setzen erwähnt, wenn auch vielleicht schon
einige Jahrzehnte früher eingeführt. Er
geht zurück auf Schenkungen, die verschie-
dene angelsächsische Könige (Ine, y£thel-
wulf, Offa) schon früher für den Papst
gemacht hatten. In den größeren skandi-
navischen Ländern knüpft sich die Ein-
führung des Peterspfennigs (anorw. röm-
skattr) an den Besuch des Kardinallegaten
Nicolaus von Albano. Dieser führte den
Peterspfennig durch einen von ihm durch-
gesetzten Beschluß zu Linköping in Schwe-
den ein, vielleicht auch in Norwegen, wo
PEUCINI— PFALZGRAF
403
er im 12. Jahrh. größeren Umfang an-
nimmt. In Dänemark aber geht der Peters-
pfennig wohl auf Knut zurück.
Hildebrand Sveriges Medeltid I 291 f.
E. Hildebrand Svenska statsförfaUningens
historiska utveckling 54. O. J e n s e n Der engl.
Peterspfennig. Jargensen Forelcesninger 275.
Liebermann Gesetze der Angelsachsen II
608 ff. 0 1 r i k Konge- og Praeslestand I 1 50 f .
D a u x Le denier de Saint-Pierre. A. Tar anger
Den angelsaksiske Kirkes Indflydelse paa den
norske 284, 290. Zorn Staat u. Kirche 96,
175 f. v. Schwerin.
Peucini. Nach dem ausdrücklichen Zeug-
nis des Strabo 306 sind die Ilsuxivoi eine
Abteilung der Bastarnen, die nach ihren
Sitzen auf der Donauinsel IIsuxt; benannt
ist. Auch bei Ptolemaeus stehen [Itoxtvot
im Donaudelta, und noch Ammianus Marc.
22, 8, 43 bringt die Peuci mit der Insel
Peuce in Verbindung; doch ist der Name
[Itoxtvot bei Ptolemaeus ein zweites Mal im_
Norden von Dacien angesetzt und bei Taci-
tus Germ. 46 Peucini gleichbedeutend mit
Bastarnae. Offenbar ist von einem süd-
lichen Standpunkt aus der Name der zu-
nächst wohnenden Völkerschaft auf die
ganze Gruppe von Stämmen übertragen
worden. Peucini Basternae bei Plinius 4, 99
läßt verschiedene Auffassungen zu; es
scheint aber, daß hier eine nordwestliche
Abteilung, Basternae in engerem Sinn, von
den P. an der Donaumündung unter-
schieden werden.
Im übrigen sei auf den Artikel Bastarnen
verwiesen. Für das Germanentum der P.
ist außer dem dort vorgebrachten entschei-
dend die stadtrömische Inschrift CIL. VI
4344: Nereus nat{ione) German(us) Peu-
cennus Germanicianus Neronis Caesaris
vixit annis XXVII. R. Much.
Pfalz, lat. palatium, fürstliche, haupt-
sächlich königliche Wohnstätte, in der
Regel verbunden mit Gutshof, meist dann
das ganze Landgut oder die ganze Gebäude-
gruppe begrifflich umfassend, aber auch
nur das eigentliche Saalgebäude bedeutend;
so zu Aachen (s. d.). Im Merowinger- und
Karolingerreiche gab es zahlreiche Pfalzen,
von denen Aachen, Nymwegen, Ingelheim,
Frankfurt a. M. weit berühmt waren;
kleinere sind z. B. in Kirchheim i. Eis.,
Bodmann am Bodensee, Regensburg, Alt-
ötting festgestellt. In Frankreich ist
Verberie (Vermeria) eine höchst ansehn-
liche Anlage, durch genaue Beschreibung
( C h a r 1 i e r Hist. du ducke de Valois
1 764) uns wohl bekannt. — S. auch König-
saal.
Stephani Der älteste deutsche Wohnbau I,
291, II, 115, 204, 212 ff. Viollet le Duc,
Dict. rais. de l'archit. VII p. 1 ff. A. Haupt.
Pfalzgraf. § 1. Pfgf. (comes palatii,
c. palatinus) ist zunächst ein königlicher
Beamter am Königsgericht. In merowingi-
scher Zeit berichtet er insbesondere an die
königliche Kanzlei über die Vorgänge im
Königsgericht, worauf dann die Gerichts-
urkunde, placitum, formuliert wird. Auch
ist er wohl sonst im Gericht Vorsprecher
des Königs, namentlich bei der Verkündi-
gung des Rechtsgebots. Es kommen auch
mehrere Pfalzgrafen nebeneinander vor.
In karolingischer Zeit wird der Pfalzgraf
unmittelbar Vorsteher der neuerrichteten
besonderen Gerichtsschreiberei, und an
Stelle des Hausmeiers, der ihn bisher nieder-
gehalten hatte, ^Vertreter des Königs im
Vorsitze des Königsgerichts, ja vortragen-
der Minister für weltliche Angelegenheiten.
Außerordentlich wird er auch sonst ver-
wendet, z. B. als Gesandter, Heerführer
u. dgl.
§ 2. Schon im 9. Jahrh. (Hincmar de
ordine palatii c. 18MGLL.40 Cap. II 523 f.)
finden sich am Hofe Pfalzgrafen mit vor-
züglicher Bestimmung für einzelne Reichs-
teile (ähnlich wie die österreichischen sog.
Landsmannminister). Anläßlich der Tei-
lungen gibt es dann auch besondere Pfalz -
grafen der Teilkönige (Aquitanien, Italien),
ein Institut, das sich nachmals nach Böh-
men, Polen und Ungarn fortsetzt, wo der
Pfalzgraf namentlich als ständische Be-
schränkung des Landesfürsten z. T. zu sehr
großer verfassungsmäßiger Bedeutung ge-
langt. Endlich lokalisieren sich die Hof-
pfalzgrafen der Provinz vollständig — ev.
auch infolge Union mit dem Amte eines
ständigen missus — zu territorialen Pfalz -
grafen, in Italien schon im 9. Jahrh., in
Deutschland in der Ottonenzeit. Ähnlich
auch in Burgund, Aquitanien, Franzien
und der Normandie. Die deutschen Pfalz -
grafen in Lothringen, Sachsen, Schwaben,
Baiern und Kärnten scheinen geradezu
nach Art ständiger missi als Gegengewicht
404
PFALZGRAF
gegen die Stammesherzoge von Otto I.
eingesetzt worden zu sein. Jedenfalls zeigt
die Entwicklung des Pfalzgrafentums das
Spiegelbild von derjenigen des Stammes-
herzogtums. Den Lauf vollendet hat nur
der (nieder-)fränkische, lothringische Pfalz-
graf, d. i. der Pfalzgraf bei Rhein, während
gerade das fränkische Stammesherzogtum
zu allererst vom Staate zerdrückt worden
ist. In Schwaben, Baiern und Sachsen da-
gegen, wo sich ein kräftiges Stammesher-
zogtum entfaltet hat, verkümmert die
Pfalzgrafschaft. In Böhmen, das von
vornherein kein Amtsherzogtum, sondern
gleich ein Stammesherzogtum war, gibt es
keinen Reichspfalzgrafen. Auch in England
konnte sich naturgemäß eine Stammespfalz-
grafschaft wie die deutsche nicht ausbilden,
weil der englische Stammesstaat souverän
geblieben ist. Das englische Stammes-
königtum konnte sich nicht selbst einen
solchen Konkurrenten schaffen. Die eng-
lischen Pfalzgrafschaften sind Markgraf-
schaft, Lehen, weltliches resp. geistliches
Fürstentum.
§ 3. Von der Tätigkeit der deutschen
Stammespfalzgrafen ist am besten belegt
die Aufsicht, mitunter sogar Vogtei
genannt, über das königliche Gut. Aber
auch militärische und gerichtliche Funk-
tionen sind bezeugt und die gelegentliche
Verbindung von missus, nuntius camerae
mit comes palatinus verstärkt die spär-
lichen Belege.
§ 4. Der rheinische Pfalzgraf war schon
von Haus aus wegen seines Sitzes, zunächst
zu Aachen (nachmals in Heidelberg), zu-
gleich eine Art Hofpfalzgraf, wie der
karolingische comes palatinus. Als solcher
ist er Stellvertreter des Königs im Hof-
gericht und richtet sogar über den König.
Als Vorsitzender des Königsgerichts bei
Verhinderung des Königs gelangte er wohl
auch zum Reichsvikariat, der Reichsver-
weserschaft bei Thronerledigung. Als
— in gewisser Hinsicht — Nachfolger in der
Stellung der fränkischen Herzoge dürfte er
auch das Erztruchsessenamt erlangt haben,
aus dem seine Stellung als erster unter den
weltlichen Kurfürsten, offiziell bis zur
Goldenen Bulle von 1356, selbst vor dem
Könige von Böhmen, hervorging. Von
besonderer Bedeutung wurde auch der
große Territorialerwerb, der eine selb-
ständige Stellung garantierte und als die
Herrschaft des Territorialsystems in
Deutschland zum vollen Durchbruch kam,
den rheinischen Pfalzgrafen unter den ersten
Landesherren des Reichs erhielt. Weit
geringer verlief die Geschichte der übrigen
Pfalzgrafschaften. Nur die sächsische
Pfalzgrafschaft scheint für das mit dem
rheinischen konkurrierende Reichsvikariat
des Herzogs von Sachsen in den terrae
iuris saxonici (Goldene Bulle von 1356) die
Grundlage abgegeben zu haben. Sonst
sind die Pfalzgrafschaften in der Flut des
Territorialprozesses untergegangen. Hier
lebte auch gelegentlich der Titel fort, oder
er wurde schon von vornherein nur als
solcher geführt (Ortenburg, Kraiburg).
Nichts zu tun mit dem Pfalzgrafen hat der
palatinus archidux des österreichischen
Privilegium maius. In Frankreich scheint
die Pfalzgrafschaft — die übrigens sehr
frühzeitig durch die Landeshoheit nivelliert
worden ist — gelegentlich zur Pairschaft
geführt zu haben (näheres an anderer Stelle).
In England wird einmal dem Earl of Chester
als Pfalzgrafen das Recht zugeschrieben,
über den König zu richten — ein gelehrtes
Spiel mit der deutschen Theorie vom Pfalz -
grafen bei Rhein als Richter über den
König.
§ 5. Das italienische Pfalzgrafenamt hat,
— abgesehen von gelegentlichen Titular-
pfalzgrafschaften in italienischem Gebiet —
dann noch einen Spätling hervorgetrieben,
teilweise in Verbindung mit der Gewalt der
ständigen missi: die comites palatini, c.
sacri palatii (Lateranensis) ; ein Institut,
das namentlich von Kaiser Karl IV. reich
entwickelt und seither auch nach Deutsch-
land übertragen worden ist. Die Befug-
nisse des Amtes sind namentlich die Er-
teilung von Adel, Akte freiwilliger Gerichts-
barkeit, besonders Legitimation und Er-
nennung von Notaren, ev. sogar von neuen
Pfalzgrafen: comitiva maior, oder sie sind
geringeren Umfanges: c. minor; die erstere
erblich, die letztere meist nur persönlich.
Die comitiva wurde erteilt an Fürsten,
Grafen und freie Herren, die c. minor auch
an Ritter, Bürger, Stadtrat, Rechts -
gelehrte, namentlich Universitätsrektoren
und Dekane. Endlich wurden die Befug-
PFANNE— PFARREI
405
nisse durch den Absolutismus der Landes-
herren absorbiert.
G. Waitz DVG. II 2 S. 76 ff., 191;
III2 510; IV 2 485 ff.; VI* 283, 334, 382, 394
Anm. 5, 455; VII 168 ff.; VIII 23, 175 u. die
Register. H. Brunner Das Gerichtszeugnis
u. die fränk. Königsurkunde in den Festgaben für
Heffter, 1873, 166 ff.; DRG. II 108 ff. und Grund-
züge d. DRG. 6 S. 62 f., 142, 151. R. Schroe-
der DRG. 5 180 f., 142, 512 ff., 496 f. u. Register.
Hier auch weitere Einzelliteratur. Dazu noch
Beckmann, Notitia dignitatum 1685 Index:
„Comites Palatini"; H. Schwarz Zur Gesch.
d. rheinischen Pfalzgrafschaft, in der West-
deutschen Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst 26
(1907), 28 (1909). v.
261. A. H e u s 1 e r
gesch., 1905, Register.
Pfalzgrafenamtes 1847.
schungen z. Reichs- u.
A m i r a Recht 3 1 64,
Deutsche Verfassungs-
C. Pf äff Gesch. des
J. Ficker For-
Rechtsgesch. Italiens I.
312—323; IL 68—118; III. 223 ff., 244. J. F.
Pfeffinger Vitriarius illustratus 1754, I.
934 ff.; II. 610 f.; III. 113 ff., 259 ff., 880 ff. und
Register. J. J. Moser Teutsches Staatsrecht
1740, IV. 223 f., 228 ff. H. B r e s s 1 a u Hand-
buch d. Urkundenlehre I (2i9i2) 623 fr., 630 f.
K. Schwarz Die Hofpfalzgraf enwürde der
juristischen Fakultät Innsbruck in den Beiträgen
zur Rechtsgesch. Tirols (Festschr. zum 27. Deut-
schen Juristentage, 1904, S. 215 ff.). I. £ela-
k o v s k y , Povsechne ceske dejiny prdvni
1900 f. S. 66 f., 134. R. H u b e , Prawo polskie
wwiekuXIll. 1874 S. 198 ff., und Prawo polskie
w XIV wieku 1881 S. 212 f. S t. K u t r z e b a ,
Grundriß der polnischen Verfassungsgeschichte
(übersetzt von W. Christiani) 191 2 S. 20. A k o s
v. T i m o n , Ungarische Verfassungs- und Rechts-
geschichte, übersetzt von F. Schiller (1904), Re-
gister unter „Palatin". E. Mayer Deutsche
u. franz. Verfassungsgesch. II 329 ff. Pertile
Storia del diritto italiano I2 (1896) 179, 308 f.
G. S a 1 v i 0 1 i Manuale di storia del diritto
italiano 4 (1903) 173 ff. E. M a y e r Italien.
Verfassungsgesch. II 182fr., 186 ff., 191, 319, 391 ff.
u. Register. E. G 1 a s s o n Hist. du droit et des
institutions de la France II 304, 429 ff.; III 358 ff.
J. F 1 a c h Les origines de l'ancienne France III,
1904, 456 ff. Fustel de Coulanges
Hist. des institutions politiques III 68 ff., 160;
VI 325. P. V i 0 1 1 e t Hist. des institutions
politiques et administratives de la France I 235 f.;
II 105. A. E s m e i n Cours ilimentaire d'histoire
du droit francais (1903) 66, 366. A. Luchaire
Hist. des Institutions Monarchiques I 1891 S.
201 f. und Manuel des institutions francaises,
periode des Capetiens directs (1892) 469, 519,
521. G. de Manteyer Vorigine des douze
Pairs de France in Etudes d'histoire du Moyen-
Age dediees ä Gabriel Monod 1896, 197.
W. S t u b b s Constit. Hist. of England I* (1903)
294 f., 372 f., 392 f. R. G n e i s t Engl. Ver-
fassungsgesch. (1882) 115 f. F. W. M a i 1 1 a n d
Constitut. Hist. 0f England 1908 (1887/8) 41,
90, 163, 465. Pollock a. Maitland Hist.
of Engl. Law* I 182, 582. W. S. Holds-
w o r t h Hist. of Engl. Law I (1903) 17, 49 ff.,
4X3- Schreuer.
Pfanne aus Bronze mit langem Stiel, als
„Kasseroll" mit Füßchen, italisches Fabri-
kat (Capua) der Spät-La-Tene-Zeit; s.
Bronzegefäße § 6b. — Germani-
sches Fabrikat mit Ringfuß, aus fränkischen
und alemannischen Gräbern der Zeit 600 —
800 n. Chr.; s. Bronzegefäße § 7 b.
Hubert Schmidt.
Pfarrei. Die Pfarrei (lat. parochia) unter
dem Pfarrer (presbyter, plebanus, erst viel
später parochus, aschwed. söknceprcester) ist
nach Ausbildung der Kirchenverfassung
der regelmäßige Unterbezirk der kirchlichen
Einteilung des Landes. Sie erscheint histo-
risch als spätere Einteilung des Bistums,
dessen einziger Pfarrer ursprünglich der
Bischof war, daher auch Bistum ursprüng-
lich = 'parochia'. Im fränkischen Reiche bil-
dete sie sich seit dem Beginn des 6. Jahrh.,
indem bestimmte kirchliche Funktionen,
in erster Linie das Taufen, an anderen
Kirchen als der Kathedrale erfolgten und so
ecclesiae baptismales (Taufkirchen, Haupt-
kirchen) entstanden, die an Bedeutung über
die andern kleineren (Oratorien, Kapellen),
bis dahin gleichgestellten Kirchen empor-
stiegen. Die ganze so geschaffene Organi-
sation des Bistums nahm demnach ihren
Ausgang von der Taufkirche. Doch dienten
eben diese Kirchen auch der regelmäßigen
Abhaltung eines sonntäglichen Gottes-
dienstes, zu dessen Besuch die Einwohner
der Pfarrei, für die sich allenthalben ein be-
stimmter Sprengel ausbildete, durch den
vom Bischof ausgehenden Pfarrzwang ver-
anlaßt wurden. In aller Regel auch sind
sie mit einem Kirchhof verbunden und sind
die zunächst allein zehntberechtigten Kir-
chen (s. Kirchenzehnt). Mangels eines Pla-
nes entstanden so Parochien höchst ver-
schiedenen Umfangs, zum Teil ^veit größer
als die heutige Pfarrei und dann mit einem
zahlreichen Klerus (Presbyter, Diakonen,
Subdiakonen) ausgestattet. EineZersplitte-
40 6
PFAU— PFEFFER
rung der Parochie und die Sprengung der
Taufkirchenordnung ergab sich aus der
Vermehrung der Eigenkirchen (s.d.). Ganz
ebenso ist die Entwicklung bei den Angel-
sachsen allmählich seit dem 17. Jahrh. vor
sich gegangen. Doch scheint hier die
Beichte die für die Abtrennung entschei-
dende Funktion gewesen zu sein, weshalb
die Pfarrei scriftscir (Beichtsprengel), der
Pfarrer selbst (ursprünglich auch der
Bischof!) scrijt (Beichtvater) heißt. Bei
den Nordgermanen, mit Ausnahme der
Isländer, ist die sökn (kirkiusökn) dem
Pfarrsprengel zu vergleichen; in Island
fehlt die Pfarrkirche. Die kirchliche
Einteilung schließt sich hierbei eng an
die weltliche an, so daß herafrskirkja
und hundariskirkja als Pfarrkirchen
erscheinen. In diesen wird getauft,
ebendort begraben (daher norw. graftar-
kirkjd) .
Hildebrand Sveriges Medeltid III 83 ff.
H i n s c h i u s Kirchenrecht II 261 ff. Hunt
Hist. of the Engl. Church 321 ff. (s. a. Register
s.v. parochial System). Imbart de la Tour
Les paroisses rurales. Liebermann Gesetze
der Angelsachsen II 613. Makower Ver-
fassung d. Kirche in England 339 f. Maurer
Vorlesungen II 65 ff. Schäfer Pfarrkirche
u. Stift int deutschen Mittelalter. S t u b b s
Constilut. Hist. of England I 247 ff. Stutz
Kirchenrecht 305 f. Werminghoff VG. d.
deutschen Kirche im MAl. 23fr ; 159 ff. Zorell
Arch. kath. KR. 82, 74 ff. 258 fr. — S. Art.
Kirchenverfassung v. Schwerin.
Pfau. I. Kulturgeschichte.
§ 1. Der Pfau ist unzweifelhaft orientalisch -
indischer Abkunft und hat in den ersten
Zeiten des römischen Kaiserreichs eine
größere wirtschaftliche Rolle gespielt wie
wohl je später. Immerhin hat er sich an
den germ. Königshöfen erhalten und wurde
nicht nur als Schaugericht verwendet,
sondern er wurde auch seiner Federn wegen
geschätzt. So bekam Johann von England
als Lehnsmann des Papstes von ihm eine
Krone mit Pfauenfedern.
Hahn Haustiere 315. Ed. Hahn.
II. Kunst. § 2. Der Pfau war
christliches Sinnbild der Unsterblichkeit,
auf byzantinischen, insbesondere aber ra-
vennatischen Reliefs aller Art ungemein
häufig, dann in die langobardische Relief-
kunst übernommen (Aquileia, Brescia),
erscheint ausnahmsweise auch weiter im
Norden. A. Haupt.
Pfeffer {Piper nigrum L.). § 1. Der
Pfefferstrauch war ursprünglich wohl nur
im südlichen Ostindien, vor allem auf der
Malabarküste, einheimisch. Den alten
Indern scheint er im Zeitalter der Weden
als Gewürzpflanze noch unbekannt ge-
wesen zu sein; aber im Rämäyana wird
neben dem Salz auch der Pfeffer als Speisen-
würze genannt. Aus Indien ist er wahr-
scheinlich auf dem Landweg durch Persien
nach Griechenland gelangt: das r von
griech. TTSTrspt n. gegenüber dem l von
aind. pippalt f. 'Beere, Pfefferkorn' erklärt
sich am einfachsten durch iranische Ver-
mittlung. Aus einer orientalischen Na-
mensform *pippari stammt direkt oder in-
direkt auch lat. piper, Gen. piperis n.
§ 2. Durch die Römer wurde der Pfeffer
schon in den ersten nachchristlichen Jahr-
hunderten nach dem Norden eingeführt,
wie die Erhaltung des i in dem anord.,
afries-., ags. und anord. und die Lautver-
schiebung in dem ahd. Namen zeigt: ahd.
pfeffar m. (Björkman ZfdWortf. 6, 192),
mhd. nhd. Pfeffer m. ; and. piperi und peper
(Gallöe Vorstud. 242. 240), mnd. mndl.
peper m., nnd. nndl. peper; afries. piper-;
ags. pipor, piper m., me. piper, peper, ne.
pepper; aus dem Ags. stammt anord.
piparr m., nnorw. pipar, adän. piber, aus
dem Nd. nschwed. peppar, ndän. peber.
Wie hoch die Germanen das scharfe Ge-
würz schon zur Zeit der Völkerwanderung
schätzten, zeigt der Bericht des Zosimus
(Hist. nova V 41, 4): als Alarich 410 Rom
belagerte, habe die Stadt ein Lösegeld von
5000 Pfund Gold, 30 000 Pfund Silber,
4000 Seidengewändern, 3000 scharlach-
roten Pelzkleidern und 3000 Pfund Pfeffer
bezahlen müssen.
§ 3. In der ersten Hälfte des 8. Jahrhs.
hören wir, daß angelsächsische und römi-
sche Geistliche aus Italien Weihrauch und
Gewürze, darunter Pfeffer, Zimt und
Costus, als Geschenke an die Äbtissin Cune-
burga und an Bonifatius schickten (MG.
Epist. III 298, 18; 328, 4; 366, 24). Im
Kloster St. Gallen wurden im 9. Jahrh.
Pfeffer, Costus, Nelken und Zimt zu einer
Würze für Fischspeisen verwandt (Flücki-
ger, Pharmakognosie 3 597. 917). Unter
PFEILSPITZEN
407
Geschenken, die für Karl den Dicken be-
stimmt waren, wird u. a. Pfeffer erwähnt
(ebd. 917). Auch sonst diente der Pfeffer
häufig zu Geschenkzwecken oder als Tribut.
So wurden im dem deutschen Kaiser von
der venezianischen Signoria 50 Pfund
Pfeffer dargebracht, und 1177 erhielt
Kaiser Friedrich I. einen Jahrestribut in
diesem Gewürz (Flückiger 918). Abgaben,
Steuern, Zölle und Lösegelder wurden viel-
fach in Pfeffer entrichtet, ja, der Pfeffer
spielte im Mittelalter geradezu die Rolle
eines allgemeinen Zahlmittels an Stelle des
Geldes, wozu er durch seine Wertschätzung
und Dauerhaftigkeit besonders geeignet
war. Er war so im Mittelalter einer der
allerwichtigsten Handelsartikel, ja, bildete
fast den Mittelpunkt des ganzen Export-
handels, und noch in der Neuzeit, vom
16. Jahrh. an, wird ,, Pfeffersack" gern als
Schimpfwort für die Kaufleute im allge-
meinen gebraucht.
§ 4. In London mußten die deutschen
Kaufleute unter König JEthelred dem
königlichen Stadtvogt zu Weihnachten und
Ostern außer Tüchern, Handschuhen und
Essig je 10 Pfund Pfeffer zahlen (ca. 991 bis
ca. 1002; Liebermann, Gesetze I 235 : 2, 10).
Die fremden Importhändler durften zu
London im 11. Jahrh. im Einzelhandel
nicht unter 25 Pfund Pfeffer auf einmal
verkaufen (Libertas Londiniensis 8, 2 : Lie-
bermann I 675). Im Haushalt wurde der
Pfeffer im Pfeffern orn (ags. piperhorn) auf-
bewahrt (Gerefa 17: Liebermann I 455).
Das Pfefferkorn heißt ags. piporcorn, anord.
piparkom; pfeffern ist ahd. pfeffarön, ags.
piporian, anord. pipra. In den ags. Re-
zepten ist der Pfeffer eins der allerhäufig-
sten Ingredienzien (s. Cockayne Leechd.
HI 341).
F. A. Flückiger Pharmakognosie des
Pflanzenreiches, 3. Aufl., Berlin 1891, S. 911 ff.;
mit weiterer Lit. Schrader Reallex. F.
Liebermann Gesetze d. Angelsachsen II 613.
Johannes Hoops.
Pfeilspitzen. § 1. Pfeil und Bogen sind
auf germanischem Boden nur selten voll-
ständig erhalten. Der hölzerne Bogen (vgl.
Bogen) ist in den Grabfunden fast immer
vergangen, von den Pfeilen ist nur die
steinerne oder metallene Spitze übrig. Die
Voraussetzungen für die Geschichte dieser
Hoops, Reallexikon. III.
Waffe liegen also, was das archäologische
Material betrifft, ähnlich ungünstig wie für
Axt und Lanze (vgl. Speerspitze, Streit-
axt).
§ 2. In der jüngeren Steinzeit ist der
Bogen eine Hauptwaffe. Die Pfeilspitzen
sind gewöhnlich aus Feuerstein hergestellt.
Neben den (für Skandinavien charakteristi-
schen) langen dreiseitigen Spitzen mit Griff -
angel kommen eine Reihe von kürzeren und
breiteren Typen vor, von bald runder, bald
dreieckiger oder länglicher Form mit rund
ausgebogenen oder konvex ausgeschnitte-
nem Klingenabschluß, deren Blatt tief in
den Holzschaft eingeschoben ist, und bis-
weilen an der Seite Einkerbungen zur Be-
festigung oder Umwicklung trägt. Nament-
lich die dreieckigen Formen laufen in oft
sehr lange Widerhaken aus; gewöhnlich
haben sie keinen Schaftstiel.
§ 3. Seit dem Beginn der Bronzezeit
scheint der Bogen in der germ. Bewaffnung
des Nordens zurückzutreten. In Nord-
deutschland sind Pfeilspitzen in Gräbern
der älteren Bronzezeit (Mecklenb. Jahrb.
67, 123) ziemlich häufig, namentlich in
Mecklenburg in der Periode Montelius III.
Es sind in der Regel noch Feuersteinarbei-
ten. Bronzene Pfeilspitzen sind seltener.
In der älteren Hälfte der Bronzezeit herr-
schen Formen mit tief in das Blatt ein-
dringender Röhre und flachen Flügeln (über
die Entstehung vgl. unter Speerspitze § 3)
oder kurzer Tülle und Widerhaken, in der
jüngeren längere lanzettförmige flache Klin-
gen mit langer rechtseitiger Angel.
§ 4. Während des letzten vorchristlichen
Jahrtausends scheint der Gebrauch des
Bogens, wenigstens als Kriegswaffe, be-
schränkt zu sein. Pfeilfunde sind selten.
Tacitus erwähnt den Gebrauch von Pfeil
und Bogen bei den Germanen nicht. Ihre
häufige Darstellung auf römischen Monu-
menten (vgl. Köcher § 3) entspricht also
den tatsächlichen Verhältnissen nicht. Erst
mit der ausgehenden Kaiserzeit wird der
Bogen wieder eine häufige, allgemein ver-
breitete Waffe.
§ 5. Die Belege dafür liefern, was die
Nordgermanen betrifft, die nordischen
Moorfunde. Die Pfeilspitzen bestehen aus
Eisen und Knochen. Die häufigsten Formen
sind lange, sehr schmale, in der Mitte häufig
27
408
PFERD
eingezogene Blätter mit kurzer Schaft-
röhre, oder dünne vierkantige Spitzen mit
kurzer Angel. — Die größeren Stücke mit
Widerhaken und Tülle scheinen sich an
Wurfspießen befunden zu haben (vgl. Wurf-
spieß), doch waren die Bogen stark genug,
um auch solche Eisen zu schleudern. Die
in den Mooren erhaltenen Schäfte sind
66 — 97 cm lang, in der Mitte ca. i cm dick
und verjüngen sich nach beiden Seiten.
Am hinteren Ende waren Reste einer Pech-
masse mit Abdrücken von Schnur zur
Befestigung von vier Reihen Flugfedern
und ein Einschnitt für die Sehne. Die
meisten tragen eingeritzte (Besitzer-?) Mar-
ken, einige Runen.
§ 7. Vom 4. Jahrh. ab finden sich Pfeil-
spitzen ziemlich regelmäßig in den südgerm.
Gräbern. Spitzen mit stabartiger Angel
zum Einstecken in den Schaft und solche
mit Tülle kommen nebeneinander vor. Bei
beiden Typen ist das Blatt bolzen-, blatt-
oder lanzettförmig und häufig mit Wider-
haken versehen. Die Nordgermanen schei-
nen während der Wikingerzeit blattförmige
Spitzen mit Angel bevorzugt zu haben.
Lit. vgl. unter 'Bewaffnung'. Max Ebert.
§ 8. Wie die altnordische Sprache
für den Pfeil und die kurze Wurflanze
teilweise dieselben Benennungen aufweist,
so unterscheiden sich die Gattungen der
Pfeile ungefähr wie die der Speere. Der
fleinn hatte ein langes und gerades Eisen,
der broddr (broddQr) eine drei- oder vier-
schneidige Spitze; die krökqr war mit
Widerhaken versehen; die bildet, (bildgr)
war ein Pfeil mit blattförmiger Spitze,
der kölfr ein Bolzen mit dickem und
stumpfem Kopf. Seltenere Formen waren
die läsqr (mgllugr), die bgsl, fenja und akka.
Letztere war vielleicht mit einer Knochen-
spitze versehen, wie gelegentlich auch
steinerne Pfeile (steingrvar) erwähnt wer-
den. Besonderer Art waren auch die
„lappischen Pfeile" (finsk $r, Landnäma
S. 113), deren die Qrvar-Odds saga, die
Ketils saga h0ngs und die ./Werder Snorra
Edda gedenken.
Über Pfeilgift s. 'Giftwaffen' in den
Nachträgen.
Hjalmar Falk Altnordische Waffenkunde,
S. 95 ff. Hjalmar Falk.
Pferd. § 1. Das Pferd nimmt gegen-
über den anderen großen wirtschaftlichen
Haustieren eine besondere Stellung ein,
weil es nicht gleichzeitig mit der Ackerbau -
kultur auf germ. Boden erscheint, sondern
als das wichtigste Reittier des Friedens,
besonders aber des Krieges später, in
der jüngeren Bronzezeit (?) auftritt, und
zwar wie auf dem klassischen Boden an-
scheinend zuerst nur als Zugtier vor dem
Renn- oder Streitwagen. Abweichend von
den südlichen Gebieten aber tritt es wohl
ohne das dort so wichtige Mittelding zwi-
schen Esel und Pferd, das Maultier, auf.
§ 2. Auf den Gebrauch des Streit-
w a g e n s in Nordeuropa deuten noch ver-
einzelte archäologische Funde und einige
verstreute Notizen aus der älteren Geschich-
te. Wir dürfen wohl annehmen, daß einige
Jahrhunderte v. Chr. auf südgermanischem
Gebiet die Verwendung des Pferdes am
Kriegswagen bereits verschwunden war,
da wir von den klassischen Autoren keine
Nachrichten darüber erhalten, während hin-
gegen die Kaiserzeit, von Cäsar ab, den
keltischen Streitwagen, die Esseda, im ent-
legeneren Britannien noch für den Krieg
in Gebrauch fand. (Pollack Pauly-
Wissowa Real-Enzyklop. 1907, II, 687 —
689.) In Irland hat jedenfalls die Ver-
wendung des Kriegswagens noch in die
eigentlich klassische Zeit des Irentums hin-
eingeragt (Thurneysen, Sagen aus dem alten
Irland, Berlin 1901).
§ 3. Während nun das klassische Alter-
tum das Pferd eigentlich nur zum Reiten
verwendete und am Wagen für Personen-
transport und handlichere Lasten das Maul-
tier brauchte, hat die Verwendung des
Pferdes im germanischen Gebiet eine ganz
besondere Erweiterung erfahren, in dem
ohne Zweifel durch Entstehung eines neuen
Kults, der einer älteren Gottheit den Vor-
stand über den Ackerbau abnahm und ihn
dem bisherigen Schirmherrn des Kriegs
und des Pferds unterstellte, das Pferd auch
an das hauptsächliche Gerät des Ackerbaus,
den Pflug, und so überhaupt in den
landwirtschaftlichen Betrieb kam. Im
Gegensatz zu den romanischen Völkern, bei
denen die auch sonst allgemeine Verwen-
dung des Ochsen am Pfluge sich erhalten
hat, hat sich bei den Germ., besonders in
PFERD
409
den nördlichen Gebieten — Norddeutsch-
land, Dänemark, Schweden, Normandie,
England — vielfach (nicht überall) das
Pferd als Gespanntier in die Landwirtschaft
eingeführt. Die gegenseitige Verschiebung
der Ochsen und Pferde als Gespanntiere
wird übrigens nicht nur geographisch,
sondern auch zeitlich im einzelnen große
Veränderung erfahren haben; jetzt ver-
drängen ja die Ochsen die Pferde vielfach
im Großgrundbesitz auch in Norddeutsch-
land.
§ 4. Diese Ansicht von der Einführung
des Pferdes in unseren Kulturbesitz weicht
von der, die Nehring öfter ausgesprochen
hat, stark ab; die ältere Schule dachte sich
ja überhaupt die Einführung von Haus-
tieren in die Wirtschaft des Menschen
außerordentlich leicht, nach meiner An-
sicht viel zu leicht (Landwirtschaftliche
Jahrbücher 13, 149 f., 1884). N. meinte
eben an den Haustierfunden der älteren
Zeit nachweisen zu können, daß in der Zucht
neben dem Beisatz eines fremden Elemen-
tes, das auch er anerkannte, ein großer
Einschlag einheimischen Bluts zu erkennen
sei, und er stützte sich auf das ja allgemein
bekannte Vorkommen des Wildpferdes in
den Wäldern Europas bis nach den Pyre-
näen hin, wo wir allerdings aus älterer Zeit
außerordentlich charakteristische Bilder des
auch durch Knochenfunde belegten Wild-
pferdes haben. Nun glaubte man, die Ein-
führung der Zucht wäre aus diesen Wild-
pferdherden sehr leicht gewesen, man
hätte z. B. nur die Füllen herausfangen,
zähmen und zum Gebrauch als Reittiere
abrichten brauchen. Einer so einfachen
Einführung der Pferdezucht widerspricht
aber das späte Erscheinen des Pferdes in
unserer Kultur und der noch spätere
Übergang vom Kriegswagen zum Reittier
beweist, daß auch der einfache Übergang,
den man sich vom Reiten der Kinder zur
Einführung des Pferdes in den Kriegs-
dienst der Erwachsenen gebildet hatte,
nicht möglich ist.
§ 5. Dagegen kommt die Vorstellung,
die ich von der späteren Ausbildung der
Zucht des Pferdes bei den germ. Völkern
habe, praktisch auf dasselbe hinaus. Wir
finden in Deutschland, sowie bei den west-
fränkischen Königen (später aber auch bei
einem normannischen König in England)
das Vorhandensein von Wildgestüten
zu einem festen Stück des landwirtschaft-
lichen Großgrundbesitzes ausgebildet. Wie
der Wisent und das Urrind bei uns Wald-
bewohner waren, im Gegensatz zum ameri-
kanischen Bison der Prärien, war das
europäische Wildpferd ein Waldtier. Nun
erhielt sich, wenigstens in manchen Ge-
genden, die Gewohnheit, die Stuten und
ihre Füllen während des Sommers in den
Laubwald zu jagen und sie sich dort mehr
oder weniger selbst zu überlassen. Ob das
nun mit der stetigen wirtschaftlichen Nut-
zung der Herden wirklich wilder Pferde
zusammenhängt oder ob es nur eine Ana-
logie dazu ist, kann ich noch nicht sagen.
§ 6. Wir dürfen aber auch vom Wasgau,
für den uns schon Venantius Fortunatus
(s. Scheich) das Vorkommen von Wild-
pferden angibt, und für manche andere
nordwestliche Gebiete das Vorkommen von
Wildpferdherden annehmen. Sie konnten
natürlich nur in verhältnismäßig großen
und doch verhältnismäßig isolierten Ge-
bieten als Besitz eines großen Herrn ge-
halten werden, weil die männlichen Tiere
nicht wie die Hirsche vielfach weit umher -
streiften, sondern weil der Hengst die
Herde der Stuten und Füllen führte und
in seinem Gebiete zusammenhielt. Der
Besitzer mußte dann öfters für den Ersatz
des alten Hengstes durch einen jungen im
Interesse der Zucht sorgen, und so erklärt
sich die Königsjagd auf den Hengst,
den Scheich.
§ 7. Daß der Genuß desPferde-
fleisches bei den germanischen Völ-
kern, wie manche glauben, sehr weit ver-
breitet war, will mir außerordentlich wenig
wahrscheinlich erscheinen. Dann hätte
sich wohl das Verbot der Kirche nicht so
glatt durchsetzen lassen. Es scheint mir
vielmehr, es hätte sich der Genuß des
Pferdefleisches nur auf die eine Opfermahl-
zeit beschränkt, zu der man ausgesuchte
junge Tiere für die Götter schlachtete, die
nur dem König, den Priestern und
den ' Vornehmsten zukam. Warum das
Pferdefleisch sonst eigentlich im ganzen
Kultufkreis des Ackerbaus verboten ist
oder, was nicht ganz dasselbe ist, über-
haupt gar nicht als Nahrung angesehen
4io
PFERDEKOPF— PFIRSICH
wird, läßt sich zunächst noch nicht sagen.
Das letztere trifft für das klassische Alter-
tum zu, während in Indien und im späteren
Babylonien ein Verbot vorlag. Wichtig ist,
daß das Wildpferd auch während des Mittel-
alters von diesem Verbot nicht betroffen
wurde, ebenso wie der Wildesel in Persien
gegessen wird.
§ 8. Daß die M i 1 c h der Pferde jemals
in germ. Verhältnissen eine Rolle, wie
Schrader meint, eine Hauptrolle gespielt
haben soll (Reallexikon 624 u. 571 f.),
darauf scheint mir nichts zu deuten. Die
rein medizinische Verwendung der Esels-
milch widerspricht einer solchen Auffassung
auch durchaus, ebenso wie das völlige Er-
löschen der doch wohl recht vereinzelten
Verwendung der Stutenmilch bei den alten
Preußen.
Adam v. Bremen 4, 18 (c. 1227). E d.
Hahn Haustiere S. 186. Ed. Hahn.
Pferdekopf. Unzweifelhaft sehr alter
symbolischer Schmuck nordgermanischer
(sächsischer) Häuser und Geräte; meist paar -
weise angewandt. In Reims (Mus.) ein
Riemenbeschlag merowingischer Zeit mit
zwei Pferdeköpfen; in ähnlicher Anordnung
in der Folge so oft wiederkehrend, daß der
bekannte Giebelschmuck altsächsischer
Häuser als auf einer bis in altgerman. Zeit
zurückzuführende Überlieferung beruhend
zu betrachten ist.
A. Hauptß. älteste Kunst d. Germanen 24.
A. Haupt.
Pferdestall. §. I In Skandinavien
machte die Witterung es notwendig, im
Winter die Pferde unter Dach und Fach zu
bringen. Der Pferdestall (hestahüs, hrossa-
hüs, hestastallr, stallt, stallhüs) war mit
Krippen (eta — vgl. got. uzeta — , etustallr,
stallr) versehen. Stände sind nicht mit
Sicherheit erwiesen; auf Island, wo Pferde-
ställe überhaupt selten waren, fehlten sie
gänzlich. Die erst später bezeugte Benen-
nung *spiltä, 'Pferdestand (mit Speilern)'
deutet darauf, daß der Boden aus fest-
gestampfter Erde bestand. Eine Raufe
wird nicht erwähnt, ebensowenig wie im
Ags. Die Pferde waren im Stalle mittels
einer Fußfessel (hapt, fjqturr) angebunden.
§ 2. Der ags. Pferdestall (horsern) war
wohl nichts weiter, als ein einfacher Schup-
pen (vgl. engl, stable aus dem Franz.), der
in Stände (steall) abgeteilt und mit Krippen
aus Korbgeflecht (cribb, mit mhd. krebe,
'Korb', verwandt, binn = holl. bin 'Korb')
versehen war.
§ 3. Wieweit im alten Deutschland der
Pferdestall der Bauernhöfe ein selbstän-
diges Gebäude gebildet hat, wissen wir
nicht. Der Grundriß des Klosters von St.
Gallen zeigt ein längliches Gebäude, wo der
Raum für Pferde von dem für Rinder durch
einen für die Viehknechte bestimmten ge-
schieden ist. Während die ahd. Sprache
für Krippe zwei Wörter bietet, die beide
die Grundbedeutung 'Korbgeflecht' haben
— krippa, kripfa = ags. cribb, und das mit
griech. cpopjioc 'Korb' verwandte barn,
barno — , fehlt für Raufe eine Bezeichnung.
S. Heyne Hausaltert. I 40 f., 95.
Hjalmar Falk.
Pfirsich (Prunus persica Bentham u.
Hook, Amygdalus persica L.) und Apri-
kose (Prunus armeniaca L.). § 1. Die
Kulturgeschichte dieser beiden Früchte
verläuft in ziemlich parallelen Bahnen.
Nach De Candolle sind beide in Ostasien,
namentlich in China, zu Hause, wo ihr
Anbau bis ins 3. Jahrtausend v. Chr. zu-
rückreichen soll. Diese Ansicht ist wieder-
holt bestritten worden, zuletzt von M.
Much, der mehr an eine persisch-armeni-
sche Heimat der zwei Früchte glaubt. Ist
ihre Kultur wirklich von Ostasien ausge-
gangen, so hat sie sich jedenfalls erst sehr
spät nach Westen verbreitet; im Sanskrit
und Hebräischen existiert kein Name für
sie. Den Ägyptern wurden beide erst in der
griechisch-römischen Periode bekannt. Aus
Persien und Armenien wurden Pfirsich und
Aprikose um die Mitte des 1. Jahrhs. unsrer
Zeitrechnung nach Italien eingeführt. Cato,
Varro, Cicero und die andern klassischen
Schriftsteller der ausgehenden Republik
sowie die Dichter des augusteischen Zeit-
alters wissen noch nichts von ihnen; auf
den pompejanischen Wandgemälden da-
gegen findet sich bereits eine bildliche Dar-
stellung des Pfirsichs. Man nannte die
Pfirsiche nach ihrer Herkunft persica mala],
auch persica allein, die Aprikosen armenia
mala oder wegen ihrer frühreifen Eigen-
schaft praecocia, praecoqua, woher auf dem
Umweg über griech. 7rpatx6xta (Diosko-
rides), 7rpgxoxxta (Galen) und arab. al
PFLAUME
4ii
barkük die modernen Namen: span. alba-
ricoque, portg. albricoque, frühne. apricock,
frz. abricot, ne. apricot, ndl. abrikoos (aus
frz. Plur. abricots), nhd. Aprikose stammen.
Aus Italien gelangten die beiden Früchte
nach Griechenland und, ebenso schnell wie
die Kirsche, in die transalpinischen Pro-
vinzen.
§ 2. Zu Plinius' und Columellas Zeit
kannte man bereits eine besondere gallische
Pfirsichsorte. Aus der spätrömischen und
fränkischen Epoche haben wir sowohl ar-
chäologische wie literarische Zeugnisse für
Pfirsichbau in G a 1 1 i e n. In einer römi-
schen Mauer beim Dorfe Sanxay in Poitou,
die aus dem 2. — 5. Jahrh. n. Chr. stammen
soll, wurde ein kleiner Pfirsichkern ent-
deckt. Ein anderer Fund aus dem Pfahl-
bau von Paladru im Departement Isere
gehört der Merowinger-Periode an. Unter
den persicarii diver si generis des Capitulare
de Villis Kap. 70 haben sich sicher auch
Aprikosen befunden, die im MA. teils zu
den Pfirsichen, teils zu den Pflaumen ge-
rechnet wurden. Auch in den Garten-
inventaren der königlichen Hofgüter As-
napium und Treola ist von persicarii die
Rede (v. Fischer-Benzon 182).
§ 3. Durch die Römer wurden auch die
Deutschen frühzeitig mit Pfirsich und
Aprikose bekannt. In der Römerstation
Vindonissa bei Brugg im Aargau und in
der Asche eines römischen Feuerherdes
in Zürich fanden sich Pfirsichkerne
(Schröter, Progr. d. landwirtschaftl. Schule
d. Polytechnikums Zürich 19 10, S. 63).
In den ältesten Schachtbrunnen der
Saalburg bei Homburg v. d. H. aus dem
1. und 2. Jahrh. n. Chr. sind sowohl
Aprikosen- wie Pfirsichkerne gefunden
worden. Auch in einer römischen Nieder-
lassung bei Mainz wurde ein Pfirsichkern
nachgewiesen (Neuweiler Prähistor. Pflan-
zenreste 61). Zu Fulda kamen in einem
Pfahlbau aus spätrömischer Zeit 25 Pfir-
sichkerne zum Vorschein; ein Teil derselben
wurde einer Kulturschicht entnommen, die
Bruchstücke von terra sigülata enthielt.
Auch die Lautverschiebung in dem alt-
hochdeutschen Namen pfersich, pfirsich
(neben and. persic) weist auf frühe Ent-
lehnung hin. Wie in den genannten west-
fränkischen Zeugnissen des 9. Jahrhs., so
wird auch im Grundriß des St. Galler
Klostergartens von 820 ein persicus auf-
geführt (Fischer-Benzon 186). Albertus
Magnus nennt den Pfirsich persicum, die
Aprikose prunum armenutn; die Botaniker
des 16. Jahrhs. sehen die Aprikose meist
als eine Pfirsichsorte an.
§ 4. Sowohl der altdeutsche als auch
der altenglische Name des Pfirsichs (persoc)
sind erst verhältnismäßig spät belegt. Aber
nach dem Gesagten kann es kaum zweifel-
haft sein, daß der Pfirsich wie in Deutsch-
land, so auch in England schon in den
ersten nachchristlichen Jahrhunderten be-
kannt war. Für die Aprikose haben wir aus
älterer Zeit weder in Deutschland noch in
England einen besondern Namen. Aber
während ihr Anbau in Deutschland durch
das Vorkommen von Aprikosenkernen in
den Schachtbrunnen der Saalburg für das
1. und 2. Jahrh. erwiesen und für Frank-
reich durch die Erwähnung von persicarii
diversi generis im Capitulare de Villis sehr
wahrscheinlich gemacht wird, haben wir
aus dem angelsächsischen England keine
ähnlich sichern Zeugnisse für den Anbau
der Aprikose. Im Gegenteil: ihre Kultur
muß, falls sie den Angelsachsen überhaupt
bekannt war, in England im Gegensatz zu
der des Pfirsichs später wieder in Ver-
gessenheit geraten sein, um erst im 16.
Jahrh. von neuem eingebürgert zu werden.
Turner (Names of Herbes von 1548, hrsg. v.
Britten, S. 52) schreibt nämlich von dem
Aprikosenbaum: ,,We have very fewe of
these trees as yet"; ja, es gab damals noch
nicht einmal einen anerkannten Namen
für den Baum.
§ 5. In den nordischen Ländern waren
Pfirsich und Aprikose im Mittelalter un-
bekannt.
De Candolle Ursprung d. Kulturpflanzen
273 ff. (Pfirsich); 266 ff. (Aprikose). Hoops
Waldbäume u. Kulturpflanzen im germ. Altertum
535 f. 540. 548 f. 563 Anm. 2. 572 f. 605 f.; mit
weiterer Lit., besonders S. 548 A. 2. M. M u c h
Vorgeschichtl. Nähr- u. Nutzpflanzen Europas;
Mitteil. d. Anthropol. Ges. Wien 38, 218 (1908).
Johannes Hoops.
Pflaume und Zwetsche. § 1. Die
Pflaume (Prunus insititia L.) ist in
Südeuropa und im südlichen Mitteleuropa
heimisch. Pflaumensteine sind in den neo-
lithischen Pfahlbauten vom Schweizersbild
412
PFLEGEKINDSCHAFT
bei Schaffhausen, von Steckborn am Boden-
see und Robenhausen am Pf äffikersee nach-
gewiesen, ferner in verschiedenen vorge-
schichtlichen Siedlungen Oberitaliens aus
der Stein- und Bronzezeit (Neuweiler,
Prähist. Pflanzenreste 59 f.).
§ 2. Die Zwetsche oder Damaszener
Pflaume (Prunus domestica L.) scheint nach
den neuesten Forschungen gleichfalls in
Mittel- und Westeuropa einheimisch zu
sein. Piette will ihre Steine in den Kultur-
schichten des Mas d'Azil im südlichen
Frankreich aus der Übergangszeit zwischen
Paläolithikum und Neolithikum entdeckt
haben, Nüesch hat sie in der neolithischen
Kulturschicht der Höhle vom Schweizers-
bild gefunden, und auch in einem subfossi-
len Moor zu Crossness in Essex aus der vor-
römischen Ära sind Zwetschensteine zum
Vorschein gekommen (Belege bei Hoops
Waldb. 543):
Bei allen diesen vorgeschichtlichen Pflau-
men- und Zwetschenfunden handelt es sich
aber wohl nicht um kultivierte, sondern um
wildwachsende Sorten.
§ 3. Die veredelten Formen der
mehr rundlichen Pflaumen und der läng-
lichen Zwetschen hatten wahrscheinlich in
den pontischen Ländern ihren Ursprung.
Von Kleinasien kam die Pflaumen- und
Zwetschenkultur nach Griechenland, von
da mit dem griechischen Namen 7:pou}jtvov
nach Italien. Cato im 1. Jahrh. v. Chr.
nennt den Pflaumenbaum nur an einer
Stelle (Kap. 133); Plinius (Nat. Hist. 15, 46)
behauptet sogar, alle Pflaumenrassen seien
erst nach Cato eingebürgert worden. Im
Zeitalter des Augustus aber wurden die
Prunus-Arten bereits in großer Menge ge-
baut: ingens turba prunorum, sagt Pli-
nius 15, 41.
§ 4. Wenn im merowingischen Frank-
reich des 6. Jahrhs. der Dichter Venan-
tius Fortunatus (Opera Poetica ed. Leo,
MG. Aut. Antiquiss. IV 1) seiner Gönnerin
Radegunde prunella, pruna nigella, „quae
mihi silva dedit" schickt (XI 18, vgl.
auch 20), so sind darunter sicher kultivierte
Pflaumen zu verstehen, rustica dona, quae
rura ferunt (S. 552). Im Capitulare de
Villis Kap. 70 (9. Jahrh.) ist von verschiede-
nen Pflaumenarten (prunarii diversi gene-
ris) die Rede. v. Fischer-Benzon (Altd.
Gartenfl. 153) nimmt mit Recht an, daß
darunter nicht nur Pflaumen-, sondern
auch Zwetschenbäume zu denken seien,
beide vielleicht in mehreren Rassen. Auch
in dem Garteninventar des Hofguts Treola
werden prunarii erwähnt (v. Fischer-
Benzon 182).
§ 5. Daß Pflaumen und Zwetschen in
Deutschland schon zur Römerzeit
bekannt waren, wird durch die Saalburg-
funde bestätigt. Zu Fulda ist in einem
Pfahlbau aus spätrömischer Zeit ein von
Wittmack bestimmter Zwetschenkern ge-
funden worden (Hoops aaO. 535. 544). Auch
in der Römerstation Vindonissa bei Brugg
im Aargau hat Neuweiler die Zwetsche
nachgewiesen (Progr. d. landwirtscnaftl.
Schule d. Polytechnikums Zürich 19 10,
S. 63). In dem Plan des St. Galler Kloster-
gartens von 820 ist der Anbau des prunarius
vorgesehen (v. Fischer-Benzon 186).
§ 6. Den Angelsachsen war die
Pflaumenkultur ebenfalls wohlbekannt;
Pflaumen (ags. plüme, plyme swf. ; ne. plum)
und Pflaumbäume (ags. plümtreow) werden
mehrfach erwähnt, aber über den Anbau
verschiedener Rassen erfahren wir nichts.
§ 7. In der altnordischen Litera-
tur wird die Pflaume (anord. plöma f.;
norw. plomme, schwed. plommon, dän.
blomme) nur einmal in den Pulur (V. 430)
genannt.
De Candolle Ursprung d. Kulturpflanzen
261 ff. Hehn Kulturpflanzen u. Haustiere 6
369 ff. = 8 382 ff. ; dazu Engler u. Schra-
d e r ebd. 8 386 f. v. Fischer-Benzon
Altdeutsche Gartenflora 152 f. Hoops Waldbäume
u. Kulturpflanzen im germ. Altert. 299. 535. 540.
543 f. 604. 648; mit Belegen u. weiterer Lit.,
besonders S. 543 Anm. 1. Neuweiler Prä-
histor. Pflanzenreste Mitteleuropas 59 f.
Johannes Hoops.
Pflegekindschaft (Iqgföstr) ist ein bei den
Norwegern und noch mehr bei den Islän-
dern häufiges familienrechtliches Verhält-
nis zwischen dem Pflegevater (föstrfadir)
und der Pflegemutter (föstrmödir) einer-
seits, dem Pflegesohn (föstrsonr) und der
Pflegetochter (föstrdöttir) andererseits.
Begründet wird das Verhältnis durch einen
Vertrag zwischen leiblichem Vater und
Pflegevater, durch den der letztere sich
gegen eine Vergütung verpflichtet, das
Kind wie sein eigenes bis zur Mündigkeit
-
PFLUG— PFRIEMEN
413
aufzuziehen; dabei ist Kniesetzung des
Pflegekindes üblich. Das rechtliche Vorbild
dieses Vertrages sieht Pappenheim
wohl mit Recht im Pflegekindschaftsver-
trag des irischen Rechts. Aus Irland
dürfte aber wohl das ganze Rechtsinstitut
entlehnt sein und nicht, wie Pappenheim
annimmt, auf eine alte Milchverwandtschaft
zurückgehen. Gegen den altgermanischen
Ursprung des Instituts spricht nicht nur
sein Fehlen in den übrigen germanischen
Rechten (das ags. fösterlean hat nichts damit
zu tun), sondern auch die rechtliche Stel-
lung, die der Pflegesohn einnimmt. Von
allen den Rechtsfolgen, die an die Ver-
wandtschaft als solche geknüpft sind (Erb-
recht, Blutklagerecht usw.), tritt nicht eine
einzige für ihn ein. Die rechtlichen Befug-
nisse, die er hat, sind ähnlich denen des
Stiefsohns und Schwiegersohns und
gründen sich offenbar lediglich auf das durch .
das persönliche Zusammenleben mit den
Pflegeeltern geschaffene Vertrauensverhält-
nis.
KAlund Aarb. (1870) 279 ff. Maurer
Island 359 ff. Vorl. III 190 ff. Pappenheim
Die Pflegekindschaft in der Graugans (Brunner-
Festschr. 1910, 1 ff.). [Vgl. noch F. Roeder
Die Erziehung der vornehmen angelsächsischen
Jugend in fremden Häusern; Halle 1910.
Korrekturzusatz; J. H.] S. Rietschel.
Pflug s. 'Ackerbau' 2 — 4. 33 und
Nachträge.
Pfosten. Das germanische Haus ist ein
Pfostenbau. Sein Grundriß markiert sich
bei Ausgrabungen durch die Reihen von
großen Löchern, in denen die Wandpfosten
gestanden haben. Die Löcher sind meist
weit größer ausgegraben, als die Stärke des
Pfostens an sich nötig machte: der Arbeiter
mußte, wenn das Loch tief werden sollte,
in dasselbe hinunter treten und brauchte
dann einige Weite, um sich zu bewegen. In
das fertige, in Ostdeutschland in der Regel
sauber kreisrunde Loch (Römerschanze,
Schloßberg b. Burg) wurde der Pfosten hin-
eingestellt und dann das Loch wieder zu-
geworfen. Wie dick die Pfosten waren,
können wir gelegentlich erkennen an ihrem
Eindruck auf der Sohle des Lochs oder
dem mit weichen Sandteilen zugesetzten
vergangenen Pfostenkörper, dessen Um-
gebung festgestampfte Erde bildet. Bei
starken Bauten waren die Pfosten 20 — 30
Zentimeter dick. Auseinander stehen sie
1 J/i — 2 m.
Schuchhardt.
Pfriemen. I. Archäologisches.
§ 1. Leder, dünne Holzbrettchen u.a. wer-
den in der jüngeren Steinzeit mit
einem zugespitzten Feuersteinspan oder
einer kleinen Knochenspitze durchbohrt
(vgl. unter Bohrer). Solche einfache
Pfriemen bleiben auch in den späteren
Epochen im Gebrauch, wie Ansiedlungs-
funde zeigen.
§ 2. Neben Dolch und Pfeil ist der
Pfriem das älteste Gerät, das aus Metall
hergestellt wurde (Much, Kupferzeit2 168 f.)
— Er kommt in der Bronzezeit,
besonders in der jüngeren Hälfte, ungemein
häufig vor, vornehmlich in Männergräbern.
Die Spitzenhälfte ist gewöhnlich rund, der
Teil, welcher in den Schaft eingelassen
wurde, viereckig. Die Länge beträgt un-
gefähr 8 cm. Exemplare mit Bronzeschaft
sind recht allgemein (S. Müller, Ordning
Broncealderen 19 a). Wie es scheint, dien-
ten diese Pfrieme hauptsächlich als Täto-
wiernadeln (S. Müller, Nord. Altertumsk.
I 261 ff.). Größere Arbeitspfrieme (9 bis
14 cm lang) dagegen, meist mit einer knick-
artigen Ausbiegung zwischen rundem und
viereckigem Teil, um das Hereindrücken
in den Schaft zu verhindern, sind selten, wie
Handwerksgerät überhaupt aus dieser Zeit.
§ 3. Die eisernen Pfriemen der vor-
römischen und römischen Zeit
haben meist eine runde Spitze und einen
vierkantigen Schaftstiel, getrennt durch
ein verstärktes vierkantiges Mittelstück
(S. Müller, Ordning, Jernalderen 129). Sie
wurden mittelst eines kleinen Ringes am
Gürtel getragen (Vedel, Bornholms Old-
tidsminder, 1886, S. 124 Fig. 270) und
mögen zu allerhand Näharbeit gebraucht
sein.
§ 4. Die aus nordischen Moorfunden des
3./4. Jahrhs. bekannten Ahlen haben einen
vierkantigen Spitzenteil und sind ein-
gelassen in sauber gedrechselte Knochen-
oder Holzgriffe, die mit einem Faden oder
Ring versehen sind (Engelhardt, Nydam
Mosefund, 1865, Tafel 15, 18 — 23 und 25
bis 28).
§ 5. In späteren germanischen Funden
sind Pfriemen selten. Sie haben in der
414
PFRÜNDE— PHALLUSDIENST
Regel eine vierkantige Spitze (Rygh, Norske
Oldsager Fig. 444). Max Ebert.
II. Sprachliches. § 6. Pfriemen,
oder „wenn sie dünn und gebogen sind"
(Campe) Ahlen, Werkzeuge zum Ein-
bohren von Löchern, besonders zum Vor-
bohren in Leder usw. für den nähenden
Faden, hießen anord. prjöm 'Nagel, Strick-
nadel', ags. preon, mhd. pfrieme, pfriem,
bzw. anord. alr, ags. cel, ahd. ala, alansa,
sula, süila, siüla, mhd. siule, mnd. süwele,
süle.
§ 7. Die Ahle ist ein Hauptwerkzeug
des Lederarbeiters, der nach dem, was er
hauptsächlich herstellt, ags. secö-wyrhta,
mhd. schuoch-würchte genannt wird. Der
Faden, mit dem er die Lederteile verbin-
det, ist anord. ßrädr, ags. prcsd, ahd. drät.
Das Wort hat sich zur Bezeichnung des
Schusterfadens bis heute erhalten, sonst
aber sich bereits ahd. mhd. zu der heutigen
Bedeutung des Metallfadens eingeengt.
E. v. T r ö 1 1 s c h Die Pfahlbauten d. Bodensee-
gebietes 107, 169 u. ö. S. M ü 1 1 e r Nord. Alter-
tumsk. I 34, 37, 150, 261, 350, II 65, 147, 289 u. ö.
J. L. P i £ Le Hradischt de Stradonitz Taf. 42.
46—48. J. Hampel Altert, d. früh. MA. in
Ungarn I 114 f. Heyne Hausaltert. 3, 267.
Fuhse.
Pfründe. § 1. Die Pfründe (ahd.
pfruonta, mhd. pfrüende zu mlat. provenda,
dieses Nebenform zu praebenda, anorw. pro-
venda) ist zunächst dem Wortsinn nach ein
„Reichnis", insbesondere aber das, das
einem (Kapitel-) Geistlichen als Gegenlei-
stung für seine geistlichen Dienste gereicht
wird. Nach römischem Kirchenrecht wurde
dem an der Kathedralkirche amtierenden
Geistlichen vom Bischof aus dem der An-
stalt (Kirche) gehörigen Vermögen, der
massa et mensa communis, ein Stipendium
gereicht, das später mit einer aus den
grundherrschaftlichen Verhältnissen her-
übergenommenen Terminologie als prae-
benda bezeichnet wurde, während sein Ge-
nießer zum praebendarius wurde. Als dann
später (nach 1000) die Reichnisse der Leihe
eines Grundstücks Platz machten, der
Geistliche in ein beneficium investiert
wurde, erhielt auch dieses beneficium den
Namen einer Pfründe, ist es nach seinem
Inhaber eine Kanonikatspfründe (aschw.
z. B. provastuböt).
§ 2. Neben dieser Kanonikatspfründe
ist einer viel früher, im Frankenreich
schon im 8. Jahrh. im engsten Zu-
sammenhang mit dem Eigenkirchenwesen
(s. d.) entstandenen Land- oder Pfarr-
kirchenpfründe zu gedenken. Kirchenamt
und Kirchengut werden seit dieser Zeit in
weitem Umfang als Leihegut {beneficium)
zu Leiherecht (Beneficialrecht) an den
Geistlichen vergeben, und das Capitulare
ecclesiasticum von 818/19 bestimmt, daß
jede solche Kirche mit mindestens einem
mansus, dem Zehnten, Oblationen usw. aus-
gestattet werden müsse und allein die
kirchlichen Funktionen als Gegendienst
des Geistlichen für dieses Leihegut verlangt
werden können. Ein beneficium ohne
Kommendation, wenngleich auf Lebenszeit,
stellt sich diese Leihe in Gegensatz zum
Lehen, erscheint sie als derjTypus des nicht-
vasallitischen fränkischen beneficium.
§ 3. In Norwegen war von Anfang an
die fylkiskirkja mit Grund und Boden von
einem jährlichen Ertrag einer Mark ge-
wogenen Silbers als prövendaiür den fylkis-
prestr ausgestattet. Bezüglich der hogendis-
kirkja und der herafrskirkja fehlt eine
entsprechende Bestimmung. Vielmehr ist
bei diesen das Verhältnis jedenfalls an-
fänglich so gewesen, daß sich die Entloh-
nung des Geistlichen nur nach dem beson-
deren vom herab* oder dem einzelnen Kir-
chenbesitzer mit ihm abgeschlossenen
Dienstvertrage richtete. Allerdings ist die
Gewährung von Reichnis (prestreida, prest-
gift, isl. tifrakaup, Iqgkaup) später zur ge-
setzlichen Pflicht geworden, aber der Ge-
danke des beneficium ist hier nicht durch-
gedrungen. Dagegen erscheint die schwe-
dische Kirche immer mit einem Grundstück
ausgestattet (prestaböl, kirkiuböl, prest-
garfier), das nach dem Range der Kirche
verschieden groß ist, und die gleiche Aus-
stattung findet sich in Dänemark; doch
scheinen auch hier benefizialrechtliche Züge
zu fehlen.
Stutz Kirchenrecht 307 f.; SZf.RG. 33,
213 fr. Maurer Vorlesungen II 262, 277 f.
Jargensen Forelcesninger 272 fr. Sjagren
Tidsskr. for Retvidenskab 1898, 138 fr. Vgl.
'Kapitel'. v. Schwerin.
Phallusdienst. §1. Die Felsenbilder
Skandinaviens zeigen, daß der Phallus
PHALLUSDIENST
415
schon in der Bronzezeit bei den Germanen
wie bei andern Völkern eine ungemein
wichtige Rolle im Kultus und Ritus
gespielt hat (vgl. Brunius; Försök tili
Förklaringar öfver Hällristningar namtl.
Taf. V). Eine Anzahl Holzfiguren, die in
den Mooren Norddeutschlands, Dänemarks,
Britanniens gefunden worden sind und
denen allen der unnatürlich große Penis
erectus eigen ist, sind weitere Zeugnisse
dieses Kultes (vgl. A. Feddersen, Aarb. 1881
S. 369, bes. 380 ff.). Noch in geschichtlicher
und christlicher Zeit sind namentlich am
Unterrhein und in Oberdeutschland Fi-
guren mit großen Phallus bezeugt, zu denen
unfruchtbare Frauen ihre Zuflucht nahmen,
um des Mutterglücks teilhaftig zu werden
( J. W. Wolf, Beitr. z. d. Myth. I 106 ff.),
die Folge eines Glaubens, der* noch im
16. Jahrh. unter den Frauen bestanden hat
(Zimm. Chron. IV 69). Ein weiteres Zeug-.
nis phallischen Kults ist der Bronzewagen
aus Judenburg in Steiermark, eine Votiv-
gabe zur Erlangung reichen Ernteertrags,
ein Gegenstück des Sonnenwagens von
Trundholm: um die übermenschlich große
weibliche Figur mit der Schale auf dem
Haupte stehen Krieger mit auffallendem
Penis erectus. Dieser Auffassung des männ-
lichen Glieds als Erzeuger der Fruchtbar-
keit entsprach es, daß in Uppsala Fricco-
Freyr, der Gott der Fruchtbarkeit, cum
ingenti priapo (Adam v. Bremen IV, 26)
thronte.
§ 2. Neben den menschengestaltigen Fi-
guren sind die sogenannten weißen heiligen
Steine (schwed. stenkloten) Zeugnisse ver-
breiteten Phallusdienstes. Es sind dies
meist aus Marmor gehauene Steine von
verschiedener Größe, deren oberer Teil
durch einen Ring vom Rumpfe abgeteilt
und mit einer Vertiefung versehen ist. Sie
haben ganz die Gestalt eines männlichen
Gliedes. Ähnliche Steine als Fruchtbar-
keitserwecker finden sich fast über die ganze
Erde verbreitet (vgl. die linga der Inder).
In Skandinavien sind sie bald in den Grä-
bern, bald auf den Grabhügeln gefunden
worden, am Kristianiafjord, in der Nähe
des alten Skiringssal, an der norwegischen
Westküste von Stavanger bis Nordland,
im mittleren Schweden besonders in Söder-
manland, Nerike, Upland, also im Gebiet,
wo die Bodenkultur das wirtschaftliche
Leben bedingt und der" Nerthus-Freykult
im Mittelpunkt religiöser Handlung steht.
Andere Gegenstände in den Gräbern machen
es wahrscheinlich, daß einige dem 4. Jahrh.
n. Chr. angehören und mit der persönlichen
Gottheit der Fruchtbarkeit in Zusammen-
hang gestanden haben. Ob diese Phallus-
steine ursprünglich, wie bei Naturvölkern,
Zauberobjekte gewesen sind, durch die man
die Fruchtbarkeit der Erde zu erwecken
glaubte, und dann im Totenkult als Beigabe
der Toten, der Spender der Fruchtbarkeit,
und schließlich als Votivgabe für Frey ein-
gegraben oder gesetzt worden sind, läßt sich
nicht beweisen.
O. Hermelin, Sv. Fornminnesför. Tidskr.
II 165 ff. Th. Petersen, Det kgl. norske
Vidensk. Selsk. Skrifter 1905 Nr. 8; dazu
Y. Nielsen, Norsk hist. Tidsskr. 4. R.
V, 19 ff.
§ 3. Wenn auch keine Steine, so sind
doch Nachbildungen des Membrum virile
auch in den südgermanischen Ländern be-
zeugt, so ein idolum priapi ex auro fabri-
f actum (MG. V, 481). Namentlich als Vo-
tive in Kirchen finden sie sich (Grimm D.
Myth. 4 III 76; vgl. auch R. Andree, Votive
u. Weihgaben 109 ff.) und in verschiedenen
Gebacken leben sie fort, wenn auch diese
wohl erst unter römischem Einflüsse ent-
standen sind. Dabei ist zu beachten, daß
der Phallus nicht allein als Fruchtbarkeits-
erwecker aufgefaßt wurde, sondern auch
als Schutz und Abwehrmittel gegen böse
Geister und gewisse Krankheiten.
§ 4. Einen eigentümlichen Phalluskult
schildert der isländische Vcjlsapättr, dessen
Inhalt sich bis heute erhalten hat. Darnach
verehrte eine norwegische Bauernfamilie
den Vojsi, das Zeugungsglied eines Rosses,
das die Bäuerin durch Kräuter lebensfrisch
erhielt. Jeden Abend ging es von Person
zu Person; jeder, der es in der Hand hielt,
rezitierte eine Strophe, deren erster Teil
einen Wunsch, der zweite eine Anrede an
den Nachbar enthielt. Auch die Gäste
mußten sich an diesem Ritus beteiligen,
der offenbar den Teilnehmern Gesundheit
sichern sollte (hrg. Nord. Oldskrifter 27,
1 33 ff. ; K. Maurer, Isl. Volkssagen 307 ff., vgl.
A. Heusler, ZdVerfVk. 13, 24 ff.). S. 'Mörnir'.
4i6
PHILOSOPHIE
D u 1 a u r e Les divinitis gintratices ou le
culte du Phallus (Paris 1905). Preuß Phalli-
sche Fruchtbarkeitsriten, Arch. f. Anthrop. N. F.
1, I2qff. Seligmann Der Böse Blick II
188 ff. E. Mogk.
Philosophie.
Übersicht § i- — 2. I. Die erste Vermittlung
antiker Philosophie § 3 — 6. Boethius § 4. Cas-
siodorus § 5. Martin von Bracara, Isidor, Beda
§ 6. — IL Die Karolingische Renaissance § 3 —
16. Karl d. Gr., Karl d. Kahle, Alfred d. Gr. § 7.
Klosterschulen § 8. Alkuin § 9. Fredegisus,
Dungal, Agobard von Lyon § 10. Hrabanus
Maurus § 11. Brun Candidus § 12. Smaragdus
v. St. Mihiel, Jonas v. Orleans, Sedulius Scottus,
Hinkmar v. Reims § 13. Johannes Scottus
Eriugena §14—15. Heirik, Wibald, Remigius v.
Auxerre § 16. — III. Der Niedergang des geisti-
gen Lebens im 10. Jh. § 17. — IV. Der Gegensatz
der Dialektiker und Antidialektiker im 11. Jh.
§ 18 — 21. Willeram v. Ebersberg, Berengar v.
Tours § 18. Otloh v. St. Emmeram, Petrus
Damiani § 19. Manegold v. Lautenbach § 20.
Seyfried v. Tegernsee, Wilhelm v. Hirschau,
Lanfrank v. Bek § 21.
Übersicht. § 1. Bei ihrer ersten
Berührung mit dem antiken Geistesleben
hatte sich von den germanischen Völkern
keines zur Höhe selbständigen philosophi-
schen Denkens erhoben. Aber mit der Auf-
nahme klassischer Bildungselemente war
ein erstes Bekanntwerden mit einem, wenn
auch noch so bescheidenen Maße philosophi-
scher Lehre unmittelbar gegeben. Denn
unter den sieben freien Künsten, welche
auch für die Germanen die Grundlage höhe-
rer Bildung ausmachten, bezog sich die
Dialektik auf die Philosophie.
§ 2. Für die Stellung und Entwicklung
der Ph. im mittelalterlichen Geistesleben
wurde von maßgebender Bedeutung, daß
den germanischen Völkern die antike Bil-
dung und das Christentum gleichzeitig ver-
mittelt, und daß die bisher geltenden Bil-
dungsmittel nunmehr hauptsächlich als die
Vorstufe und Propädeutik für die Theologie
angesehen wurden. So geschah es, daß das
gesamte Bildungswesen, und insbesondere
auch die Pflege des philosophischen Studi-
ums, in die Hände des Klerus überging, daß
die bevorzugte Pflegestätte der Philosophie
die christliche Schule (Domschule, Kloster-
schule) wurde, daß die Philosophie in der
Theologie wie teleologisch ihre Bestimmung,
so inhaltlich ihre Orientierung, von ihr
aber auch mannigfache Anregung empfing.
Diese Verhältnisse traten in Kraft seit Be-
ginn der Christianisierung der einzelnen
deutschen Stämme. Es geht daher nicht
an, die Anfänge der philosophischen Be-
mühungen bei den neuen Kulturvölkern des
MA. von dem späteren Schulbetrieb durch
die sachlich ohnehin belanglose Bezeich-
nung ,, vorscholastisch" trennen zu wollen.
Vielmehr reichen die Anfänge der Scho-
lastik in die früheste Periode der Aufnahme
alter Kulturelemente zurück. Diese An-
fangsperiode der Scholastik weist bis zum
11. Jahrh. die folgenden, durch die allge-
meine Kulturentwicklung bedingten Ent-
wicklungsphasen auf: I. Die erste Vermitt-
lung antiker Philosophie, IL die Karo-
lingische Renaissance, III. der Niedergang
des geistigen Lebens im 10. Jahrh., IV. der
Gegensatz der Dialektiker und Antidia-
lektiker im 11. Jahrh.
I. Die erste Vermittlung an-
tiker Philosophie. §3. Die ersten
namhaften Vermittler antiker Wissenschaft
und Weisheit an das Germanentum sind
nicht aus ihm selbst hervorgegangen. Es
sind Romanen, die dem Staate oder der
Kirche dienen, so Boethius und Cassiodor
bei den Ostgoten, und Isidor von Sevilla
bei den Westgoten. Erst der Angelsachse
Beda gehört dem Stamme, in dem er
wirkte, selbst an.
§4. Boethius (480 — 524) galt nicht
umsonst bis in den Beginn des 13. Jahrhs.
hinein als die erste Autorität auf philoso-
phischem Gebiete. Zwar ist ihm die Aus-
führung des großen Plans, der auf dem
Höhepunkte des ma. Geisteslebens in ge-
wissem Sinne eine Verwirklichung fand,
nämlich die Versöhnung aristotelischer und
platonischer Denkweise, nicht beschieden
gewesen. Aber auch bruchstückweise ins
Werk gesetzt, hatte er den Erfolg,
der Frühzeit des MA. einen wesentlichen
Teil des ihm zugänglichen philosophisch -
literarischen Materials zur Verfügung zu
stellen. Boethius übersetzte nämlich, wie
jetzt feststeht (vgl. Ch. H. Haskins, Medie-
val Versions of the Posterior Analytics,
Harvard Studies in Classical Philology 24
(1914), 87ff. u. Cl. Baeumker, Latein. Über-
setzungen d. aristotelischen Analytica po-
steriora, Philos. Jahrb. 28 (1915), 320 ff.),
PHILOSOPHIE
417
das ganze Organon des Aristoteles ein-
schließlich der Analytik und Topik ins
Lateinische, wenn auch nur seine Über-
setzungen von den Kategorien und von De
interpretatione in allgemeinen Gebrauch
kamen. Zu den letztgenannten Schriften
schrieb er auch Kommentare, wie auch je
einen solchen zu des M. Victorinus Über-
setzung der Isagoge des Porphyrius und zu
seiner eigenen. Außerdem verfaßte er eine
Anzahl selbständiger logischer Schriften.
Seine eigene Welt- und Lebensauffassung
legte er in dem im Kerker geschriebenen,
von platonischer und stoischer Denkungs-
art getragenen Trostbuch der Philosophie
[De consolatione philosophiae) nieder. Ob-
wohl inhaltlich nicht ohne mannigfaltige
Anregung, wirkte diese Hauptschrift des
B., die das MA. zudem durch ihre kunst-
volle Form fesselte, namentlich im Sinne
der Hochschätzung der Philosophie. Da-
gegen kommt den Opuscula sacra des B".
auch inhaltlich und nicht minder metho-
disch ein tiefgehender und weitreichender
Einfluß auf die ganze Frühscholastik zu:
methodisch, sofern B. zeigt, wie sich die
Vernunftwissenschaft auf die christlichen
Glaubensdogmen anwenden läßt; inhalt-
lich, sofern er einen wertvollen Apparat
metaphysischer Begriffe bereitstellt, die
in ihrer Anpassung an die peripatetische
Denkweise unwillkürlich dem späteren
Aristotelismus die Wege ebnen helfen.
§ 5. Wie Boethius so entfaltete auch
Cassiodorus (ca. 490 — 583, s. d.)
ursprünglich eine einflußreiche Tätigkeit
am ostgotischen Königshofe, zog sich aber
später in das von ihm gestiftete Kloster
Vivarium zurück, um fortan dem soeben
durch Benedikt von Nursia neu organisier-
ten abendländischen Mönchtum die Rich-
tung auf wissenschaftliche Betätigung zu
geben und der bedrohten Geisteskultur des
Abendlandes ein Asyl in den Klöstern zu
sichern. Dieser Absicht dienen seine Insti-
tutiones divinarum et saecularium lectionum,
in deren zweitem Teil De artibus ac disci-
plinis liberalium literarum die freien Künste
erstmals ( die propädeutische Hinordnung
auf die Offenbarungstheologie erfahren. Der
Abschnitt über die Dialektik (cap. 3) ent-
wickelt in Anlehnung an die ältere Ein-
leitungsliteratur in die Philosophie Begriff
und Einteilung der Philosophie (vgl. L.
Baur, Dominicus Gundissalinus De divi-
sione philosophiae, Münster 1 903, 354 [Bei-
träge z. Gesch. d. Philos. d. MA. IV 2 — 3])
und bietet einen gedrängten Überblick über
das aristotelische Organon, wobei die logi-
schen Schriften des Boethius benutzt sind,
aber auch Cicero und Marius Viktorinus
herangezogen werden. Von den übrigen
philosophischen Gebieten außer der Dia-
lektik wendet C. nur dem psychologischen
sein Augenmerk zu in der auf Augustinus
und Claudianus Mamertus fußenden Schrift
De anima, die in einer kurzen Erörterung
der sittlichen Tugend auch die Ethik
streift.
§ 6. Ethische Grundsätze Senekas suchte
der aus Pannonien stammende Erzbischof
Martin von Bracara (f 580) in
Formula vitae honestae, De ira, De pauper-
tate zu benutzen, um auf die sittliche He-
bung der Sueven im Nordwesten Spaniens
einzuwirken. Bei den Westgoten in Spanien
entfaltete der aus einer romanischen Familie
hervorgehende Erzbischof Isidor von
Sevilla (f 636, s. d.) durch sein enzy-
klopädisches Werk Origines oder Etymolo-
giae eine auf das ganze MA. nachwirkende
segensreiche Tätigkeit. In diesem Werke
geht er zwar bei der kompendiösen Dar-
stellung des Schulwissens in den freien
Künsten nicht wesentlich über Cassiodor
hinaus. Um so wertvoller ist aber das auf
das MA. hinübergerettete reiche Material
für alle übrigen, namentlich auch die natur-
wissenschaftlichen Wissensgebiete. Den
Inhalt seiner Schrift De rerum natura über-
nimmt in einer gleichnamigen Kompilation
zum größten Teile der Angelsachse B e d a
Venerabilis (673 — 735, s. d.). Ihm
kommt das Verdienst zu, seinem Volke
jenen geistigen Aufschwung zu verleihen,
der es befähigt, alsbald auch dem Kontinent
neue Impulse geistiger Regsamkeit zu geben.
IL Die Karolingische Re-
naissance. §7. Durch die Konsoli-
dierung der politischen und die Organisa-
tion der kirchlichen Verhältnisse, durch die
Stiftung zahlreicher Klöster und die Grün-
dung neuer Schulen, nicht zuletzt durch
das vorbildliche und machtvolle Ein-
greifen einsichtsvoller Herrscher war seit
dem 8. Jahrh. die Möglichkeit einer ge-
4i8
PHILOSOPHIE
steigerten wissenschaftlichen Tätigkeit im
allgemeinen gegeben und zugleich der Bo-
den gelockert für die tieferen Regungen
einer über die nächsten Bedürfnisse der
Schule hinausgehenden philosophischen Be-
trachtung. Der mächtigste Antrieb ging
von Karl d. Gr. aus, den einer seiner
literarischen Berater, der Ire D u n g a 1 ,
mit Grund das vollendete Musterbild nennt
nicht nur für die Leiter der politischen,
militärischen und kirchlichen Verhältnisse,
sondern auch „für die Philosophen und
Scholastiker, um in Ehren über die mensch-
lichen Dinge zu philosophieren und nach
Weisheit zu forschen und in Ehrfurcht und
Rechtgläubigkeit von den göttlichen Din-
gen zu denken und zu glauben". Sein
ideales Streben wirkt bei Karl dem
Kahlen noch fort und lebt am Ende des
9. Jahrhs. neuerdings kraftvoll auf bei
Alfred d. Gr. in England.
§ 8. Wie der Hof Karls d. Gr. so erweisen
sich jetzt mehrere blühende Klöster in
West- und Ostfranken, Alamanien, Bayern
und Sachsen als Mittelpunkte geistigen
Schaffens. Doch schränkt sich der Betrieb
der Philosophie wesentlich auf den Inhalt
der damaligen Schullogik ein. Nur verein-
zelt durchbricht das philosophische Inter-
esse den Rahmen der herkömmlichen Dia-
lektik, um sich auch psychologischen und
ontologischen Fragen zuzuwenden, und nur
einmal besitzt es die Kraft zum Ausbau
eines geschlossenen Systems, einer von
Glaubensdogmen durchsetzten, aber sie
rationalisierenden Weltanschauung, bei Jo-
hannes Skottus.
§ 9. A 1 k u i n (ca. 735 — 804, s. d.), der
Leiter der Hofschule Karls d. Gr. und der
Begründer der Klosterschule von St. Mar-
tin zu Tours, betrachtete in aller Unbefan-
genheit die freien Künste als die Grundlage
der christlichen Bildung und insbesondere
als die Vorstufe des theologischen Studiums.
Seine Dialectica, in welcher Karl die Fragen
stellt, Alkuin sie beantwortet, ist eine
Kompilation aus den pseudoaugustinischen
Kategorien, aus Boethius und Isidor und
dient lediglich dem Schulgebrauch. Wenn
Alkuin auf Veranlassung der Gundrada
(Eulalia), einer Verwandten Karls, den
psychologischen Traktat De animae ratione
ad Eulaliam virginem verfaßte, so beweist
das, daß in dem geistig angeregten Hof-
kreise Karls das Bedürfnis nach einer stoff-
lichen Erweiterung des philosophischen
Lehrgehalts bestand. Allein auch in dieser
Schrift bewegt sich Alkuin durchaus in den
Bahnen der Überlieferung, die ihm Augus-
tin, Cassiodor und Cassian darbieten. In
platonisch -augustinischer Weise denkt er
über das Wesen der Seele, über ihre Teile,
den vernünftigen, begehrlichen und mut-
artigen, und ihr Verhältnis zur Seele, so-
fern sie nicht real verschieden seien von
ihr. Ein nüchternes Urteil bekundet er in
einer ontologischen Frage, die am Hofe
Karls zu Lebzeiten Alkuins und noch später
verhandelt wurde und die Bedeutung des
Negativen betraf. Das Nichts (nihil), so
entscheidet er in dem Schriftchen Dispu-
tatio Pippini cum Albino Scholastico hat
Bestand nur dem Namen, nicht auch der
Sache nach (nomine est et re non est). Und
so wendet er in einem Briefe an Karl sich
gegen die realistische Auffassungsweise
eines Griechen am Hofe, vielleicht Elisa-
u s , der den Tod als etwas Wesenhaftes
erweisen wollte, mit der Bemerkung, er
bestehe nur in der Abwesenheit des Lebens,
wie die Finsternis in der Abwesenheit des
Lichts.
§ 10. Gerade dieses Thema griff der
Schüler und unmittelbare Nachfolger Al-
kuins an der Schule zu Tours, Frede-
g i s u s (Fridugisus, f 834) in einer eigenen
Abhandlung De nihilo et tenebris wieder auf,
um dem verfehlten realistischen Stand-
punkt jenes Griechen gemäß, das Nichts
wie auch die Finsternis als wirkliches Sein
zu erweisen. Ja Fredegisus betrachtet das
Nichts geradezu als den allerdings nicht
näher bestimmbaren Stoff, aus dem die
göttliche Allmacht die Elemente, das Licht
und die Geister geschaffen habe. Karl, den
die Darlegungen des Fredegisus offenbar
nicht befriedigten, wendet sich in der Frage
an den Iren D u n g a 1 , dessen Antwort
aber nicht erhalten ist. Aus einer Streit-
schrift des Bischofs Agobard von
Lyon, dem Liber contra obiectiones Fre-
degisi abbatis, ersehen wir, daß Fredegisus
sich auch mit der Psychologie 'befaßte und
die von Alkuin unentschieden gelassene
Frage nach dem Ursprung der Seele im
Sinne der Präexistenzlehre, des Bestandes
PHILOSOPHIE
419
der Seele vor ihrer Verbindung mit dem
Leibe, behandelte. Dagegen wendet sich
Agobard, der im Anschluß an Isidor für
ihr gleichzeitiges Werden mit dem Leibe auf
Grund göttlicher Allmacht (Kreatianismus)
eintritt.
§11. HrabanusMaurus(f 856)
verpflanzte die Bildungsimpulse, die von
der Schule Alkuins ausgingen, in seine
ostfränkische Heimat, an die von ihm be-
gründete Schule von Fulda. Gegenüber
den wirksamen allgemeinen Bildungsbe-
strebungen, die von ihm ausgehen, stehen
seine schriftstellerischen Leistungen in ihrer
fast ausschließlich kompilatorischen Art
zurück. Er ist in erster Linie Theologe,
schätzt aber doch auch die freien Künste
in ihrem propädeutischen und namentlich
apologetischen Werte. Was er De institu-
tione clericorum über diese Künste vor-
bringt, stammt von Augustin, Isidor und
seinem Lehrer Alkuin. "In De universo-
nimmt er die enzyklopädische Richtung
Isidors wieder auf, freilich nur so, daß er
ihm auch zugleich den gesamten positiven
Wissensstoff entlehnt. Auch sein Tractatus
de anima, der von Alkuins Schrift De
animae rattone unbeeinflußt ist, fußt im
psychologischen Teile ganz auf Cassiodor,
im ethischen auf Julianus Pomerius De
vita contemplativa.
§ 12. Mehr philosophische Veranlagung
als Hrabanus Maurus verrät sein Nach-
folger an der Schule von Fulda, der Franke
Bruun, bekannter unter dem Namen
C a n d i d u s (s. Brun Candidus). Ihm
und nicht dem Angelsachsen Wizo, der sich
ebenfalls Candidus nannte, sind die zwölf
Dicta Candidi de imagine Dei zuzuteilen
(vgl. J. A. Endres, Zum dritten Bande der
Epistolae Karolini aevi, Neues Archiv 31
(1906), 412 ff.), in denen er Gegenstände
aus dem Bereiche der Schullogik, wie die
Kategorien, behandelt, aber auch auf das
psychologische Gebiet übergreift. Beson-
ders bemerkenswert ist sein Versuch, der
erste im MA., das Dasein Gottes zu erweisen.
Er stützt sich auf den Steigerungsgedanken,
die stufenmäßig ansteigende Vollkommen-
heit in der Veranlagung der Wesen, und
schließt so auf ein allmächtiges Sein = Gott.
§ 13. Staatstheoretische Erörterungen
sind, von zufälligen aphoristischen Bemer-
kungen abgesehen, dieser Frühzeit des
MA. noch fremd. Doch taucht bereits in
der Karolingischen Periode die Literatur-
gattung der sogenannten Fürstenspiegel
auf. Es sind moralisch -paränetische Ab-
handlungen über die Pflichten des Herr-
schers, wie sie in den Werken des Abtes
Smaragdus von St. Mihiel Via
regia, des Bischofs Jonas von Orle-
ans De institutione regia, des S e d u 1 i u s
Scottus De rectoribus Christianis, des
Erzbischofs Hinkmar von Reims
De regis persona et regio ministerio, De
cavendis vitiis, De ordine palatii vorliegen.
Erst nach den kirchenpolitischen Kämpfen
der folgenden Jahrhunderte und nach dem
Bekanntwerden der aristotelischen Politik
werden zu dem biblisch -moralischen In-
halt dieser Fürstenspiegel prinzipielle und
systematisch gehaltene Untersuchungen po-
litischer Art gefügt (vgl. A. Werminghoff,
Die Fürstenspiegel der Karolingerzeit, Hist.
Zeitsch. LXXXIX (1902), 193 ff.; S. Hell-
mann, Sedulius Scottus, München 1905,
Quellen und Untersuchungen z. lat. Philol.
d. MA. I2).
§ 14. Der bedeutendste Philosoph der
Zeit und der erste Begründer einer syste-
matisch abgeschlossenen Weltansicht ist
der Ire Johannes Skottus, oder
wie er sich auch nennt, E r i u g e n a. Er
weilt am Hofe Karls des Kahlen nachweis-
bar von 847 — 877. Nur wenige Gelehrte der
Periode, fast ausschließlich Iren, waren
des Griechischen mächtig. Johannes Skot-
tus beherrschte die lateinische und griechi-
sche Sprache in gleicher Weise. So über-
setzte er die Schriften des Pseudoareopa-
giten, die Ambigua des Maximus Confessor,
De hominis opificio des Gregor von Nyssa
aus dem Griechischen. Er schrieb Glossen
zu Martianus Capeila, zu den theologischen
Schriften des Boethius und wahrscheinlich
auch einen Kommentar zu dessen Con-
solatio philosophiae. An selbständigen
Schriften verfaßte er den gegen Gottschalk
gerichteten Liber de divina praedestina-
tione und sein dialogisches Hauptwerk Fiept
<suas(o? [xspiajxoö id est De divisione na-
turae, den Inbegriff seiner philosophisch -
theologischen Weltanschauung. Indem er
den Richtlinien der neuplatonischen Denk-
weise bei Augustinus und noch mehr bei
420
PHILOSOPHIE
den von ihm übersetzten griechischen
Vätern folgt, erlebt der Neuplatonismus
als monistisches System durch ihn einen
späten und trotz des christlichen Gedanken-
einschlags für jene Zeit fremdartigen Nach-
hall. Seine rationalistische Ausdeutung des
christlichen Glaubensinhalts ruht auf der
Überzeugung von der Überordnung der
Vernunft über die Autorität und von der
Identität wahrer Philosophie und wahrer
Religion.
§ 15. Im Unterschiede von den Aus-
gangspunkten in den neuplatonischen Sy-
stemen des ausklingenden Altertums stellt
Johannes Skottus einen weniger abstrakten
Begriff an die Spitze seiner aprioristischen
Philosophie, den der Natur, welcher nach
ihm alles Seiende und Nichtseiende um-
faßt. Der logischen Einteilung der Natur
entspricht seiner durchaus realistischen
Denkungsart gemäß die Gliederung und der
Kreislauf des Wirklichen. Die erste Natur,
welche schafft und nicht geschaffen wird,
ist Gott, die Ursache alles Seienden und
Nichtseienden. Die zweite Natur, welche
geschaffen wird und schafft, sind die Ur-
gründe der Dinge, die Ideen und Rat-
schlüsse des Logos, welche auf die endliche
Welt wirken. Die dritte Natur bildet die
Gesamtheit der zeitlichen und räumlichen
Weltdinge, die geschaffen werden und
selbst nicht schaffen. Die vierte Natur,
welche nicht geschaffen wird und nicht
mehr schafft, stellt wiederum das göttliche
Sein dar als das Endziel des Weltlaufs, in
dem Anfang und Ende sich finden. Aber
nicht nur Anfang und Ende der Dinge,
auch deren Mitte ist das göttliche Sein. Die
Natur Gottes ist ganz in allem Einzelnen
und in sich selbst. „Aus sich selbst her-
austretend in alles, macht Gott alles und
wird in allem alles, und er kehrt in sich zu-
rück, indem er alles in sich zurückruft, und
während er in allem wird, hört er nicht
auf über allem zu sein." Es scheint zu-
weilen, als ob Skottus vor dem entschei-
denden Schritte zum Monismus sich zu-
rückhalten wollte. Daraus erklären sich
nicht wenige seiner Widersprüche, sein
Schwanken zwischen Determinismus und
Indeterminismus, zwischen der Schöpfung
und dem Ausfluß der Welt aus Gott, zwi-
schen der Transzendenz und Immanenz
Gottes in Rücksicht auf die Welt. Aber
schließlich kann kein Zweifel bestehen, daß
ein einheitlicher Entwicklungsprozeß Aus-
gang und Entfaltung der Dinge aus Gott
und ihre Rückkehr in Gott umfaßt. Denn
alle Dinge, die von Gott ausgingen, werden
wieder Gott, indem das Konkrete in das
Allgemeine, die Vielheit in die Einheit, das
Körperliche in das Geistige und dieses in
Gott zurückkehrt.
§ 16. Die literarische Einwirkung des
Johannes Skottus läßt sich verfolgen bei
seinen Volksgenossen, den Iren, so bei einer
Sammlung derselben in der Nähe von Laon,
welcher Elias angehört, der Lehrer Hei -
r i k s (f 876). Durch Heirik erhielt die
Lehre des Skottus einen Stützpunkt in
Auxerre, wo Bischof W i b a 1 d (f 887) als
ihr Anhänger genannt wird und namentlich
Heiriks Schüler Remigius vonAux-
e r r e (f ca. 908) sie fortpflanzte. Heirik
und Remigius hielten vornehmlich durch
ihre kommentatorische Tätigkeit, bei der
sie den realistischen Standpunkt Eriu-
genas wahrten und sich meist wörtlich an
ihn anschlössen, das philosophische Inter-
esse wach. Von Heirik stammen Glossen
zu den pseudoaugustinischen Categoriae
und zu Augustins Dialectica, von Remigius
ein umfänglicher Kommentar zu Martianus
Capella, Glossen zu den Opuscula sacra des
Boethius und ein nunmehr in drei Hss.
festgestellter (vgl. H. Naumann, Notkers
Boethius, Untersuchungen über Quellen
und Stil, Straßburg 1913, 1 ff. [Quellen u.
Forsch, z. Sprach- u. Kulturgesch. d. germ.
Völker, 121. Heft]) Kommentar zum Trost-
buch desselben.
III. Der Niedergang des gei-
stigen Lebens im 10. Jahrh.
§ 17. Die beständige Beunruhigung des
Reichs im Westen und Osten, die Ver-
wüstung und Vernichtung zahlreicher
Klöster durch Normannen und Ungarn
bewirkten einen Niedergang des geistigen
Lebens im 10. Jahrh. Trotzdem traten
jetzt neue deutsche Stämme, so die
Sachsen, Bayern und Alamannen in lite-
rarischen Wettbewerb auf philosophischem
Gebiete ein. Hier rückte Johannes Skottus
wieder mehr in den Hintergrund. Dagegen
erhielt sich das autoritative Ansehen des
Boethius ungemindert fort, und zwar er-
PHILOSOPHIE
421
freute sich namentlich sein Trostbuch der
Philosophie einer entschiedenen Vorliebe.
Am Anfang des 10. Jahrhs. verfaßte Abt
Bovo II. vonCorveiin Sachsen (900
bis 919) mitten unter den feindlichen Ein-
fällen der Normannen einen Kommentar
zu einem Metrum (1. III. m. 9) des genann-
ten boethianischen Werkes. Doch die be-
merkenswerteste Tatsache ist, daß dieses
Lieblingsbuch des MA. nunmehr auch in
die Volkssprache übertragen wurde. Noch
im 9. Jahrh. hatte A 1 f r e d d. Gr, (f 901)
es ins Angelsächsische übersetzt. N o t k e r
L a b e o (f 1022) von St. Gallen überträgt
es als erstes profanes Werk der lateinischen
Literatur um 980 ins Deutsche. Er ver-
bindet hierbei mit der Übersetzung seinen
Kommentar, der sich von dem des Remi-
gius und einem zweiten anonymen ab-
hängig erweist. Von Boethius übersetzt
er auch De sancta trinitate, ferner die
aristotelischen Categoriae und De inter-
pretatione, des Martianus Capella De nuptiis
Philologiae et Mercurii. Ihm oder seiner
Schule verdanken auch eigene logische
Traktate ihren Ursprung, die indes ganz
auf der älteren Literatur der Dialektik
fußen. Ungefähr gleichzeitig mit Notker
Labeo und die gleichen Quellen wie er be-
nutzend, schrieb der Bayer Froumund
(f ca. 1008) während seines Aufenthaltes
zu Köln eine Glossenkompilation zur Con-
solatio und brachte sie in sein Kloster
Tegernsee (vgl. Naumann [s. o.] 14, 27).
Alle seine Zeitgenossen überragte an wis-
senschaftlichem Ansehen Gerbert von
A u r i 1 1 a c , gestorben 1003 als Papst
Silvester II. Doch scheinen seine philo-
sophischen Kenntnisse sich wesentlich in-
nerhalb der Grenzen der damaligen Schul-
logik bewegt zu haben. Denn sowohl das
Thema, das er in Gegenwart von Otto II.
gelegentlich einmal zu Ravenna verhandelt,
als auch jenes andere, dem er eine eigene
an Otto III. gerichtete Schrift De rationali
et ratione uti widmet, betrifft lediglich
Umfangsverhältnisse von Begriffen.
IV. Der Gegensatz der Dia-
lektiker und Antidialektiker
im 11. Jahr. § 18. Es ist kein Zufall,
daß unter den literarischen Arbeiten Not-
kers von St. Gallen an der Wende vom
10. zum 11. Jahrh. die freien Künste das
Übergewicht gewinnen über die Theologie.
Dieser Zug befestigt und verstärkt sich im
11. Jahrh. mit dem offenbaren Aufschwung
geistiger Regsamkeit, so daß Abt Wille-
ram von Ebersberg sich zu der
Klage veranlaßt sieht, daß über dem Stu-
dium der freien Künste jenes der hl. Schrift
vergessen werde. Den ersten Rang unter
den freien Künsten nahm damals die
Dialektik ein, die nun mehrfach zur Be-
kämpfung der christlichen Glaubens und
zur Auflösung seiner Dogmen in Vernunft-
wahrheiten verwendet wurde. In ge-
schichtlich faßbarer Gestalt tritt uns diese
Art von Dialektikern, die sonst wohl meist
zu den zahlreichen Winkel- und Wander-
lehrern der Zeit gehörten, im Westen an
Berengar von Tours (f 1088) mit
seiner Bestreitung des Abendmahls ent-
gegen. Nicht von einem logischen Partei-
standpunkte aus, sondern in Wiederauf-
nahme des von Johannes Skottus ver-
fochtenen Rationalismus stellt er die For-
derung, auch in der Theologie ratione agere,
per omnia ad dialecticam confugere und
lehnt er in der Eucharistie die Wesens-
wandlung ab mit Rücksicht auf das Ver-
hältnis von Substanz und Akzidens, auf
den Begriff des Werdens, auf die Unmög-
lichkeit der gleichzeitigen Existenz an ver-
schiedenen Orten u. dgl.
§ 19. Der einseitige Standpunkt dieser
Dialektiker blieb nicht ohne Rückwirkung.
Im Zusammenhang mit den klösterlichen
und allgemeinkirchlichen Reformbestre-
bungen der Zeit setzte eine Stimmung ein,
welche das seit Jahrhunderten bestehende
Verhältnis zwischen den freien Künsten und
der Theologie zu lösen und die bisherige
Grundlage der höheren Bildung zu er-
schüttern drohte. Extreme Anhänger der
kirchlichen Reformpartei, deren geistige
Befähigung keineswegs in Zweifel steht,
verwarfen nicht nur die Dialektik, sondern
das ganze weltliche Wissen und die ihm
dienende Literatur. Einer der eifrigsten
unter diesen Antidialektikern und Anti-
humanisten war Otloh von St. E m -
m e r a m zu Regensburg (-j- 1070), welcher
die Beschäftigung mit den freien Künsten
für den Ordensmann wenigstens als uner-
laubt erklärte, die freien Künste am lieb-
sten ganz vom Jugendunterricht aus-
422
PHOL
geschlossen hätte und auf einen Ersatz für
die aus dem heidnischen Altertum über-
kommene Schulliteratur bedacht war.
§ 20. Die nämliche Richtung verfolgte
in Italien der berühmte Reformator und
Bußprediger Petrus Damiani (gest.
1072). Von ihm zeigt sich in Deutschland
literarisch abhängig der Elsässer M a n e -
gold vonLautenbach(f nach 1 103),
der nach einer ruhmvollen Laufbahn als
Wanderlehrer in Frankreich das reguläre
Leben der Augustinerchorherren erwählte.
In seiner Streitschrift gegen Wolfhelm von
Köln (Opusculum Manegaldi contra Woljel-
mum Coloniensem) verficht er die Über-
zeugung, daß die Lehren der alten heidni-
schen Philosophen mit den christlichen An-
schauungen unverträglich und darum ver-
werflich seien. Die Beschäftigung mit welt-
licher Wissenschaft hält er für überflüssig
und unnütz. Hervorgehoben zu werden
verdient, daß bei Manegold, der sich
lebhaft am kirchenpolitischen Kampfe be-
teiligt, in einer gegen den Scholastiker
Wenrich von Trier gerichteten und dem
Erzbischof Gebhard von Salzburg gewid-
meten Schrift (Manegoldi ad Gebehardum
Über) sich bereits auch Ansätze Staats -
theoretischer Erwägungen finden. Sie sind
von einer stark demokratischen Gesinnung
getragen. In der Wahlmonarchie besteht
nach Manegold ein Vertrag {pactum) zwi-
schen König und Volk, der den König zu
einer gerechten Regierung, das Volk zur
Unterwürfigkeit verpflichte. Wird der
König aber zum Tyrannen, dann hat das
Volk das Recht, ihm das übertragene Amt
wieder zu entziehen und einen anderen zu
erheben.
§ 21. Es fehlte nicht an maß- und ein-
sichtsvollen Männern, die in dem Streit
zwischen Dialektikern und Antidialekti-
kern, Rationalisten und extremen Fideisten
eine vermittelnde Stellung einnahmen. Zu
ihnen zählen die Äbte Sey fried von
Tegernsee (f 1068), W i 1 h e 1 m v o n
Hirschau (f 1091), Lanfrankvon
B e k (f 1089 als Erzbischof von Canter-
bury), der Lehrer Anselms. Wohl kam
ihnen das große, durch das Christentum
veranlaßte Problem, das schon in der
Karolingischen Periode empfunden wurde,
und das die Geister tief unter allem klein-
lichen Schulbetrieb stets aufs neue bewegte,
noch nicht völlig zum -Bewußtsein, das
Problem vom Wissen und Glauben, ge-
schweige, daß es durch sie seine Lösung
gefunden hätte. Sie war einer späteren Zeit
vorbehalten. Aber instinktiv sind sie von
der Vereinbarkeit der Vernunfterkenntnis
und Glaubensüberzeugung durchdrungen,
und Wilhelm von Hirschau tritt im Grunde
für das selbständige Recht der Vernunft-
wissenschaft ein, indem er mit dem Hin-
weis auf die Veranlagung des Menschen den
natürlichen Wissenserwerb zu einer gott-
gewollten Aufgabe des Menschen stempelt.
In der Richtung dieser Männer bewegt sich,
wenn auch nicht ohne Schwankungen, die
fernere Entwicklung des ma. Geisteslebens
bis zu jenem Zeitpunkte, wo die Synthese
von Wissen und Glauben, von natürlicher,
großenteils aus dem Altertum überkomme-
ner Weisheit und gläubig hingenommenem
Offenbarungsinhalt zur vollendeten Tat-
sache wird.
C. Prantl Gesch. d. Logik im Abendlande.
Leipzig 3 1885. J. A. E n d r e s Gesch. d. mitlel-
alterl. Philosophie im christlichen Abendlande.
Kempten u. München 1908. D e r s. Forschungen
z. Gesch. d. frühmittelalterl. Philosophie. Münster
191 5. (Beiträge z. Gesch. der Philos. d. MA.
17, 2 — 3.) Cl. Baeumker Die christl. Philo-
sophie des MA. Leipzig u. Berlin 1909, J 1913
(Die Kultur der Gegenwart I, 5.). M. Grab-
mann Gesch. d. scholastischen Methode. Frei-
burg, 1. Bd., 1909. M. Manitius Gesch. d.
latein. Literatur d. MA. München, 1. Teil, 191 1.
F. Überwegs Grundriß d. Gesch. d. Philo-
sophie d. patristischen u. scholastischen Zeit.
Hrsg. von M. Baumgar tn er. Berlin I0 191 5.
J. A. Endres.
Phol. Der vielumstrittene Name einer
Gottheit, der sich nur im zweiten Merse-
burger Zauberspruch findet:
Phol ende Uuodan vuorun zi holza.
Man hat früher den Spruch als einen heid-
nisch-germanischen angesehen, neuere alt-
christliche Funde und Hinweise (ZfdA. 52,
169 ff.; 54, 195 ff.) machen es aber wahr-
scheinlich, daß der Spruch unter dem Ein-
flüsse einer christlichen Vorlage entstanden
ist. Auch den Namen Phol hat man bald
als germ. Gott aufgefaßt und ihn mit skr.
bala 'Kraft' zusammengebracht (Kögel,
Litgesch. I 92) oder Vol gelesen und als
Masc. zu Volla gedeutet (PBB. 15, 207),
bald hat man in ihm den Apostel Paulus
PILZE— PLASTIK
423
(Bugge Studien I 301) oder den griech.
Apollo (ZfdPh. 26, 145) wiederfinden wol-
len. Mag der Spruch auch eine christliche
Vorlage gehabt haben, die Tatsache, daß
uns germanische Gottheiten in ihm be-
gegnen, zwingt auch Phol als solche aufzu-
fassen. Ob er freilich mit dem gleich darauf
erwähnten Balder identisch, also nur ein
Beiname Balders ist, ist sehr zweifelhaft, da
sich nicht erweisen läßt, ob hier Balder No-
men proprium oder appellativum ( = Herr)
ist. Vielmehr scheint er eine Lokalgottheit
gewesen zu sein, deren man in den Inschriften
der Votivsteine so viele findet, und deren
Bedeutung und Wesen immer verschlossen
bleiben wird.
Müllenhoff-Scherer Denktn. 3 Nr. 4,
wo sich die zahlreiche Literatur über das Wort
findet. E. Mogk.
Pilze als Speise haben erst durch die
Mönche von Italien her, wo sie lange ge-
schätzt waren, in den germanischen Ländern
Eingang gefunden, ohne allgemeine Ver-
breitung zu erlangen. Nach Anthimus
(de obs. cib. 38) sind sie schwer und un-
verdaulich, nur die Moosschwämmchen und
Trüffeln nimmt er aus. In der Ecbasis
(541 ff.) werden dem kranken Löwen u. a.
auch Pilze als Kost verordnet. Ihre Giftig-
keit war bekannt, es schreibt Ekkehart
(Benedict. 212) deshalb mehrfaches Kochen
vor dem Genuß vor. Im Bistum des Thiet-
mar von Merseburg (VIII 14) starben im
Jahre 1018 sieben Kätner am Genuß giftiger
Pilze (Heyne Hausaltert. II 331 f.). Fuhse.
Pinzette. § 1. Zum Entfernen lästiger
Härchen bedient man sich im germ. Alter-
tum einer kleinen Toilettenzange (vgl. Si-
don. Apoll. Ep. I 2 MG. Auct. Antiq.
t. VIII 2 von Theoderich dem Großen:
„pilis infra narium antra fructicantibus
cotidiana succisio"). Ihre Form ist schon
in der älteren Bronzezeit ge-
schaffen. Sie besteht aus zwei parallelen
Bändern aus dünnem Blech, die sich unten
verbreitern und oben durch einen dünnen
Steg verbunden sind. Die Arme sind
unten nach innen umgebogen und passen
genau aufeinander ('S. Müller, Ordning,
Broncealderen 194 — 198; 295 — 297). Die
Pinzette hängt öfter an einem Ring, mit
andern Toiletteninstrumenten zusammen
(Montelius, Antiq. tidskrift III 385).
H 00 p s, Reallexikon. III.
§ 2. Mit dem Auftreten der Eisen -
k u 1 1 u r werden sie in dem neuen Material
nachgebildet (sehr häufig in den Gesichts-
urnengräbern Ostdeutschlands vgl. Lis-
sauer, Die prähist. Denkmäler der Prov.
Westpreußen 1877). Die Arme dieser
Eisenpinzetten sind meist gleichmäßig
schmal, auf ihnen bewegt sich ein runder
oder viereckiger Schieber. In der LaTene-
und Rom. Kaiser-Zeit sind sie verhält-
nismäßig selten (das Material ist Eisen,
Silber oder Bronze). Ein sehr häufiges
Ausstattungsstück der südgerman. Gräber
werden sie wieder — gewöhnlich aus Bronze
verfertigt — in der merovingischen Zeit
(Lindenschmit, Handbuch 322 und Alter-
tümer II. V. 6). — S. auch 'Bartzange'.
Max Ebert.
Plastik. § 1. Die germanische Frühzeit
hat auf diesem Gebiete künstlerisch nichts
Bedeutendes geleistet; es scheint der ger-
manischen Rasse überhaupt im Vergleich
mit den Südeuropäern die Fähigkeit dafür
nur sparsam verliehen zu sein. Im ersten
christlichen Jahrtausend betätigt sich die
eigentliche plastische Kunst vorwiegend
auf dem Gebiete der Elfenbein-
schnitzerei (s. d.), wo allerdings,
wenn auch in Fortbildung der antiken und
byzantinischen Elfenbeinbildnerei, Wert-
volles geschaffen ist. Ein anderer Zweig ist
der wichtige der in Gold oder Silber getrie-
benen figürlichen Werke, sowohl in Relief
als sogar freistehend und vollrund. Hier-
von erscheinen gegen Ende des Jahr-
tausends seit der Zeit Karls d. Gr. zahl-
reiche Beispiele, alles Werke der kirchlichen
Ausstattung. Das älteste erhaltene Werk
dieser Kunst scheint der Ambrosiusaltar
in Mailand (vor 835, vom fränkischen
Meister Wolvinius) zu sein. Ob die ihm
sehr ähnliche goldene Tafel Kaiser Ottos III.
im Aachener Münster nicht aus ungefähr
derselben Zeit stammt, muß dahingestellt
bleiben.
§ 2. Jedenfalls aber ist figürlich-plas-
tische Kunst an getriebenen Gold-
schmiedearbeiten im 9. und 10.
Jahrh. dauernd in Blüte gewesen, wovon
insbesondere in Frankreich (Conques) und in
der Südschweiz (Sion, S. Maurice) wichtige
Werke zeugen. Die sitzende prächtige
goldene Statue von Ste. Foy in Conques
424
PLATENITZER TYPUS— PÖHLDE
ist davon ein hervorrragendes Beispiel. Die
Darstellung dieses umfassenden hochwich-
tigen Gebietes harrt noch der Darstellung.
Nur diese Lücke macht es erklärlich, daß
trotz Inschrift und Dokument ein Forscher
wie Zimmermann vom Ambrosiusaltar zu
Mailand annehmen kann, er stehe im
9. Jahrh. so gänzlich allein, daß er da nicht
entstanden sein könne, müsse deshalb dem
Ende des II. zugeschrieben werden.
§ 3. Die germanische Steinbild-
hauerei scheint im 1. Jahrtausend
überhaupt nichts von Bedeutung hervor-
gebracht zu haben; vermutlich stand sie
noch allzusehr unter dem Einflüsse der
im Baulichen überall maßgebenden hand-
werklichen Holzschnitzerei, daß sie über die
darin gegebenen Grenzen sich nicht hinaus-
wagte. Die ältesten langobardischen
Reliefskulpturen in Cividale, die merowin-
gischen an den Schranken von S. Peter in
Metz erweisen dies deutlich. Auch die
Steinsäulen von Wildberg und Holzger-
lingen (s. d.) sind nichts anderes als in
Stein übersetzte grobe figürliche Holz-
säulen. Die spärlichen Reste an Kirchen
sächsischer Zeit sind ähnlicher Art (Qued-
linburg, Fischbeck).
§ 4. Eine german. Holzbildhauerei
muß freilich daneben in ausgedehnter
Übung gewesen sein, doch sind ihre Denk-
mäler wohl alle verschwunden; vielleicht
datiert der plumpe, vollbekleidete, bärtige
Holzkruzifixus im Braunschweiger Dom
noch vom Ende des Jahrtausends.
§ 5. Von einer frühgermanischen Plastik
in Bronzeguß kann nach dem gegen-
wärtigen Stande unserer Kenntnisse nicht
wohl die Rede sein. Auch für die einstige
Existenz einer karolingischen Bronze-
gießerei in Aachen hat sich bis jetzt kein
überzeugender Beweis beibringen lassen;
die Gitter und Türen sind gewiß Import aus
Italien; die Bronzestatuette Karls d. Gr.
(Metz, jetzt Paris) hat sich als Werk der
Renaissance erwiesen. So muß angenommen
werden, daß erst kurz nach 1000 Bischof
Bernward von Hildesheim die Bronzeplastik
in Deutschland einführte, die er in Italien
kennen gelernt; freilich gleich im großarti-
gem Maßstabe, während eine kunstgewerb-
liche Kleinplastik in Bronzeguß im Norden
von alters her geblüht hatte.
Im übrigen siehe die einzelnen Artikel
(vgl. systemat. Register unter 'Kunst').
A. Haupt.
Platenitzer Typus (Taf. 34), nach dem Ur-
nengräberfelde von Platenitz an der oberen
Elbe von J. L. Pic eingeführte Bezeichnung
der jüngeren, stark hallstättisch beeinfluß-
ten Ausprägung des schlesischen Typus
(s. d.) in Nordböhmen und Nordostdeutsch-
land bis nach Posen hinauf. Diese Gruppe
enthält lange, noch etwas altertümlich ge-
formte, bronzene und eiserne Hallstatt-
schwerter, bronzene Pfeilspitzen, eiserne
Streitäxte mit Schaftloch, krumme und
gerade Eisenmesser, bronzene und eiserne
Pferdetrensen mit langen, schwach ge-
krümmten Seitenteilen, kleine blattförmige
bronzene Gürtelhaken, bronzene und eiserne
Harfenfibeln, die eine Spezialität der jünge-
ren ostmitteleuropäischen Urnenfelder bil-
den, Nadeln, Armringe mit Endknöpfen,
bunte Glasperlen, tönerne Wirtel, Klap-
pern, Feuerbarren und namentlich zahl-
reiche Tongefäße, zum Teil gemein-hall-
stättischer, zum Teil spezifisch schlesischer
Form, darunter viele mit eigentümlicher
Bemalung, die von der Polychromie der
hallstättischen Keramik in der Donauzone
vollständig abweicht. In Schlesien und
Posen treten zu jenen Typen noch viele
Schwanenhalsnadeln, Pinzetten, Hohlbeile
u. a. aus Bronze, sowie eiserne Flachbeile
mit Ärmchen hinzu. Mit Unrecht läßt Pic
auf die Zeit dieser Urnenfelder sofort die
der römischen Brandgräber Nordböhmens
folgen, denn sie reichen wohl nur bis um
die Mitte des letzten Jahrtausends herab
und werden dann in Nordostdeutschland
von der Gruppe der Brandgräberfelder mit
Gesichtsurnen, in Böhmen von Früh-
La Tene -Grabfeldern abgelöst.
J. L. P i 6 Die Urnengräber Böhmens. Leipzig
1907 Schlesiens Vorzeit in Bild u. Schrift (passim).
M. Zimmer Die {bemalten longcfäße Schle-
siens. Breslau 1889. M. Hoernes.
Pöhlde, „König Heinrichs Vo-
gelherd", befestigter Königshof. Als
Königsgut bezeugt durch Dd. Heinrichs I
Nr. 20, wo der König seiner Gemahlin
Quedlinburg, Pöhlde, Nordhausen,
Grone und Duderstadt schenkt.
v. Oppermann-Schuchhardt Atlas
vorgesch. Befestig. Bl. 17. Schuchhardt.
Tafel 34.
Grabbeigaben aus Bronze (i. 2. 4. 9. 10. 12 — 14. 16. 17. 19—21), Eisen (3. 5—8. 11. 15) und Glas-
email (18) aus Platenitz bei Chrudim in Böhmen. (Nach J. L. Pia.)
Platenitzer Typus.
Reallextkon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
28*
426
POLYGAMIE— PRIESTER
Polygamie. § i. Vielmännerei
(Polyandrie) war den Germanen, ebenso
wie allen andern indogermanischen Völkern,
unbekannt. Die Ehe von Odins Gemahlin
Frigg mit Odins Brüdern Wili und We
(Lokasenna 26, Ynglingasaga 2) beweist
nichts für menschliche Verhältnisse, ganz
abgesehen davon, daß Wili und We ur-
sprünglich wahrscheinlich keine selbstän-
digen Götter, sondern bloße Namen Odins
waren.
§ 2. Dagegen ist der vorchrist-
lichen Zeit wohlbekannt die Vielwei-
berei (Polygynie), und zwar nicht nur
in der Form, daß neben der Ehefrau Kebs-
weiber (s. u. Beischläferin) gehalten wurden,
sondern auch als Ehe mit mehreren echten
Ehefrauen. Dem Charakter der Ehe als
Kaufehe entspricht es, daß der Begüterte
sich mehrere Frauen kaufen kann. Deshalb
findet sich Vielweiberei vorwiegend in den
höheren Kreisen, insbesondere den Herr-
scherhäusern, in denen sie wohl ein durch
den höheren Stand geforderter Luxus, viel-
fach auch ein Mittel zur Anknüpfung man-
nigfacher politischer Beziehungen war,
während der einfache Freie sich regelmäßig
mit einer Frau begnügte. Dazu stimmt die
Schilderung, die Tacitus (Germ. 18) von
den Westgermanen entwirft, während bei
den Nordgermanen nach den Berichten des
Adam v. Bremen (Gesta Hamm. eccl.
pont. 4, 21) und Dudo (De moribus et actis
prim. Normanniae ducum I in.) Vielweibe-
rei sehr viel verbreiteter gewesen zu sein
scheint; bekannt sind uns, wenn wir von
Island absehen, nur Fälle aus Herrscher-
familien (Ariovist, Harald Harfagr). Dafür,
daß eine der Frauen, wie bei den Indern,
einen Vorrang vor den andern hatte, be-
steht kein Anhaltspunkt.
§ 3. Mit der Einführung des Chri-
stentums wird Vielweiberei verboten.
Die zweite Ehe gilt als nichtig, und Bigamie
(anord. tvikvenni) wird unter kirchliche,
später auch unter weltliche Strafen gestellt.
Im Hause der Merowinger und Arnulfinger
haben sich Reste des älteren Zustands er-
halten; Chlothar L, Theudebert L, Pipin
von Heristall hatten gleichzeitig zwei,
Dagobert I. sogar drei Ehefrauen; auch
Harald Hardradi, der Bruder des h. Olaf,
lebte in Bigamie.
B r u n n e r DRG. I * 94 und SZfRG.2 17, 1 ff.
Weinhold D. deutschen Frauen II* 13 ff.
K. M a u r e r Vorles. II 476 ff. Boden Mutter-
recht u. Ehe 123 ff. S. Rietschel.
Portal. § 1. Architektonisch ausgebil-
dete Eingangsöffnung eines bedeutsamen
Gebäudes, insbesondere einer Kirche, aber
auch eines ganzen Gebäudekomplexes. Es
ist bemerkenswert, daß solche im allgemei-
nen erst spät aufzutreten scheinen, wie ja
auch die römische Baukunst der Regel nach
derartige Sonderbildungen nicht kannte.
Die bei Kirchen übliche weite Vorhalle
machte anfänglich ein eigentliches ge-
schmücktes Portal entbehrlich; so besitzt
weder die Aachener, noch eine andere
karolingische Kirche ein solches; von der
Peterskirche zu Metz (7-/8. Jahrh.) ist
allerdings ein Rest mit einem halbrunden,
ornamental verzierten Felde darüber im
Museum daselbst vorhanden. Zu Ronnen-
berg bei Hannover befindet sich ein ver-
mauerter Eingang an der Kirche, der noch
dem 10. Jahrh. angehören mag: zwei auf-
rechte Balken mit giebel- oder dach-
förmigem Sturz darüber, durchweg mit
flachem Ornament geziert.
§ 2. Solche dachförmige Portalstürze
treten öfters auf; so im Kölner Museum, und
in Rheinhessen; auch einfach rechteckige
Deckbalken mit Verzierungen, wie zu Engel-
stadt (Rheinhessen). Das im „romanischen
Stil" so verbreitete halbrunde vertiefte
Tympanon über rechteckiger Türöffnung
scheint sich im allgemeinen für das Äußere
im 10. Jahrh. erst langsam auszubreiten,
obwohl es im 8. in dem langobardischen
Oratorium der Peltrudis in Cividale im
Innenbau bereits völlig vorgebildet er-
scheint; doch tritt es in England in ganz
roher und einfacher Bildung schon seit dem
9. Jahrh. auf.
A. Haupt D. älteste Kunst, d. Germanen
89 ff. 102. A. Haupt.
Priester. §1. Einen in sich geschlossenen
Priesterstand, wie die Kelten in den Drui-
den, hatten die Germanen nicht (vgl. Cae-
sar Bell. gall. VI 21). Auch gibt es keine
gemeingermanische Bezeichnung für die
Leiter religiöser Handlungen. Je nach
ihrer Tätigkeit hießen die ahd. ewarto oder
esago 'Gesetzhüter oder Gesetzsprecher',
oder pluostrari 'Opferer', harugari 'Hüter
PRIESTERIN
427
des Heiligtums'. Ulfilas übersetzt ispsu?
mit gudja, das dem nordischen goH ent-
spricht und zu got. guß, an. go9 'Götterbild'
gehört, also eigentlich den Besitzer des
Götterbildes bezeichnet.
§ 2. Die Zeugnisse über den altgerm.
Priester sind in südgerm. Quellen ungemein
spärlich. Einen chattischen Priester er-
wähnt Strabo (VII 1), den burgundischen
sinistus, d. h. der Älteste (Brugmann
Grundr.1 II 407), Ammianus Marcellinus
(XXVIII 5 § 14), von dem er sagt, daß er
am höchsten dastehe und nicht, wie der
König, einer Entfernung von seinem Amte
unterworfen sei. Hieraus scheint man
schließen zu müssen, daß man ältere, weise
Männer zu Priestern nahm; sonst erfahren
wir nichts über die Bedingungen, an die die
Wahl des Priesters geknüpft war. Somit
steht der Priester über dem König, was
das Zeugnis des Arabers Ibn Dustah über
den schwedischen Priester bestätigt (Thom-
sen, Urspr. des russ. Staates S. 27). In
Norwegen liegen die priesterlichen Funk-
tionen in den Händen des Königs oder
seines Stellvertreters, des Hersen. Auf
Island hat der Besitzer des Eigentempels,
der Gode, die priesterliche Gewalt.
§ 3. Die Haupttätigkeit des Priesters
ist die Leitung des Genossenschaftsopfers.
Hierbei hatte er das Opfertier zu schlachten,
Götterbilder und Opferteilnehmer mit des-
sen Blute zu besprengen und dadurch eine
Einheit zwischen der Gottheit und der
Opfergemeinde herzustellen, das Opfermahl
zu leiten und beim Minnetrunk das Hörn
auf die Gottheit zu leeren. Unter der Obhut
des Priesters standen die heilige Stätte, das
Götterbild, der Göttertempel (Germ. 40. 43)
und die im Heiligtum niedergelegten heili-
gen Gegenstände (Germ. 7). Ferner hatte
er die Pflicht, in Staatsangelegenheiten den
Willen der Gottheit zu erkunden (Germ. 10);
gleiches hatte er auch zu tun, wenn es galt,
im Kriege einen zu bestrafen, denn nur auf
diese Tätigkeit des Priesters können die
Worte des Tacitus bezogen werden: neque
animadvertere neque vincire ne verberare
quidem nisi sacerdotibus permissum, non
quasi in poenam nee ducis jussu, sed velut
deo imperante, quem adesse bellantibus cre-
dunt (Germ. 7). In diesem Falle scheint der
Priester auch den Strafakt vollzogen zu
haben. Eine weitere Aufgabe des Priesters
war die feierliche Eröffnung des Dings;
er gebot allgemeine Ruhe (silentium per
sacerdotes imperatur Germ. 7; hljöds bifrja
in den nordischen Quellen) und damit den
Dingfrieden in der Dinggemeinde.
§ 4. Über eine besondere Priestertracht
schweigen sowohl die süd- wie die nord-
germanischen Quellen. Nur von dem Alcis-
priester der Nahanarvalen sagt Tacitus,
daß er angetan sei muliebri ornatu (Germ.
43). Dies muß auf das lose, bis zu den
Füßen herabgehende Gewand gehen, das
durch keinen Gurt gebunden, wie es bei. der
heiligen Opferhandlung bedingt war. Einen
besonderen weiblichen Haarschmuck dabei
anzunehmen, wie oft geschieht, kann aus
der Stelle nicht erschlossen werden.
E. Mogk.
Priesterin. § 1. Die matres familiae
der Sueben (Caesar I 50), die Opferweiber
der Cimbern (Strabo VII 2), die Ganna der
Semnonen (Dio Cassius 67, 5), die Veleda
der Brukterer, die den Aufstand der Ba-
taver gegen die Römer leitete (Tacitus Ann.
IV 61; 65), und andere germanische Frauen,
die durch ihre Weissagung in der Ge-
schichte der alten Germanen eine Rolle
gespielt haben, dürfen nicht als Priesterin-
nen bezeichnet werden. Sie berühren sich
mit dem Priester nur darin, daß sie wie
dieser die Zukunft kündeten, und zwar aller
Wahrscheinlichkeit nach aus vorgenomme-
nen Privatopfern. Denn diese waren den
Frauen ebensowenig verwehrt wie den
Männern. Wiederholt begegnen sie daher
auch beim nordischen disablöt (Fas. I 413 ;
Fridf)j. S. K. 9). Auch das junge und
schöne Weib, das in Schweden dem Frey
zu Diensten stand und sein Bild durch die
Lande führte (Fms. II 73 ff.), war keine
eigentliche Priesterin, sondern gehörte zum
phallischen Kulte des Gottes der Frucht-
barkeit.
§ 2. Eine eigentümliche Entwicklung
der Frau zur Priesterin finden wir auf Is-
land. Hier war der Eigentempel des Goden
zum Genossenschaftstempel geworden, und
daraus hatte sich die weltliche Macht des
Goden entwickelt. Gleichwohl blieb das
Götterhaus sein Eigentum, und alle Tätig-
keit, die mit diesem in Zusammenhang
stand, blieb in seinen Händen. Und so kam
428
PRIVATGERICHTE
es, daß auch die Frau in diesem das Opfer
vornahm, wie Fridger9r, das Weib j>ör-
arins (Kristni S. K. 2), und daß der weibliche
Beiname gyfrja neben gofri nicht selten war.
Aber nur die sakrale Tätigkeit, nicht die
rechtliche Gewalt ging auf die Frau über.
Sie hatte über den Tempel zu wachen und
den Tempelzoll einzufordern (vgl. Väpnfird.
S. 10: Steinvgr var hofgy&ja ok vardveitti
hofudhof; sie beklagt sich dann, daß der
Christ porleifr den Tempelzoll nicht zahlen
will). E. Mogk.
Privatgerichte. A. Deutschland.
§ 1 . In Deutschland gelangte der auch nach
der Durchführung der staatlichen Gerichts-
barkeit stets offengebliebene Weg schieds-
richterlicher Erledigung der Rechtsstreitig-
keiten erst in nachfränkischer Zeit zu all-
gemeinerer Anwendung. Dagegen erlitt die
staatliche Rechtspflege schon viel früher
beträchtliche Einbuße dadurch, daß private
Gerichte aufkamen, deren Zuständigkeit
nicht wie die der Schiedsgerichte auf frei-
williger Unterwerfung, sondern wie die der
staatlichen Gerichte auf objektiven Rechts-
normen beruhte. Diese private Gerichts-
barkeit, in deren Ausdehnung die Feudali-
sierung von Staat und Gesellschaft zum
Ausdruck kommt, entspringt verschiedenen
Wurzeln und erscheint in verschiedenen
Ausprägungen.
§2. Die Gerichte der Grund-
herren. Die deutschrechtliche Wurzel
der grundherrlichen Gerichtsbarkeit liegt
in der Tatsache, daß der germanische Staat
es nur mit den erwachsenen freien selb-
ständigen Volksgenossen, d. h. den Haus-
vätern, zu tun hatte; auch seine Gerichts-
barkeit machte vor der Schwelle des Hauses
Halt. Rechtswidrigkeiten, die aus dem
Kreise des Hauses hervorgingen, hatte der
Hausherr zu verantworten; Rechtsschädi-
gungen an Mitgliedern des Hauses galten als
dem Hausherrn zugefügt. Diese Grund-
sätze der familienrechtlichen Munt (s. d.)
wurden auf das Verhältnis des Grundherrn
zu den von ihm abhängigen Personen an-
gewandt; er schuldete für sie Verantwortung
(mithio), wie umgekehrt sie auf seine Ver-
tretungrechnen (sperare) konnten. Wollte
der Herr die von seinen Leuten (homines)
verübten Rechtsbrüche nicht vertreten, so
hatte er sie dem öffentlichen Gericht aus-
zuliefern; er mußte es unter allen Um-
ständen, wenn von jenen öffentliche Strafen
verwirkt waren. Andernfalls konnte er
selbst eine außergerichtliche private Unter-
suchung anstellen und nach seinem Belie-
ben Strafen verhängen. Mit der Zeit
pflegten sich die durch Hintersassen ver-
letzten Dritten überhaupt mit ihrer Klage
nicht erst an das öffentliche Gericht, son-
dern sogleich an den Herrn zu wenden, da-
mit dieser in jener außergerichtlichen Weise
die Sache erledige. Streitigkeiten zwischen
unfreien Hintersassen untereinander
schlichtete der Herr von jeher selbständig
nach freiem Ermessen. Freie Hintersassen
unterstanden für Rechtsstreitigkeiten un-
tereinander zwar von Haus aus dem öffent-
lichen Gericht; aber sie konnten, abgesehen
von causae maiores (s. Gerichtsverfassung),
ihren Herrn zum Schiedsrichter wählen.
Zur Erledigung aller dieser Geschäfte be-
stellten die Grundherren schon früh ihre
Beamten (Meier, Vögte), die für ihre Tätig-
keit sich das volksgerichtliche Verfahren
zum Vorbild nahmen. Damit war der Grund
für eigene grundherrliche Gerichte gelegt.
Zu einer anerkannten Institution der Ge-
richtsverfassung wurden sie aber erst, als
der Staat auch dritte Personen mit ihren
Ansprüchen gegen Hintersassen an das
Gericht des Grundherrn wies und seinen
eigenen Gerichten lediglich die Entschei-
dung bei Rechtsverweigerung und Urteils-
schelte vorbehielt. Hierzu zeigen sich
während der fränkischen Zeit erst Ansätze;
die volle Ausbildung der grundherrlichen
Gerichtsbarkeit erfolgt im Hochmittelalter.
§3. Die Gerichte der Immu-
nitätsherren. Die Immunität (s. d.)
begründete von jeher eine zunächst be-
schränkte, mit der Zeit sich ausdehnende
Gerichtsbarkeit der Immunitätsherren, also
des Königs, der Kirchen, der weltlichen
Großen, über die Insassen des Immunitäts-
bezirks. Die Immunitätsgerichtsbarkeit
reichte nur so weit, als lediglich finanzielle
Leistungen in Frage standen, die nach all-
gemeinen Grundsätzen dem Immunitäts-
herrn gebührten; in causae maiores, also
in Kriminalsachen und Freiheitsprozessen,
blieb das ordentliche Gericht zuständig,
dem der Herr seine Leute überantworten
mußte. In causae minores dagegen ent-
PRIVATGERICHTE
429
schied das Immunitätsgericht, mochte es
sich um Streitigkeiten von Immunitäts-
leuten untereinander oder um Klagen Drit-
ter gegen jene handeln; etwa seit der
zweiten Hälfte des 8. Jahrhs. mußten der-
artige Klagen beim Gericht des Immuni-
tätsherrn erhoben werden, während um-
gekehrt für Klagen von Immunitätsleuten
gegen Dritte das öffentliche Gericht zu-
ständig blieb. Im allgemeinen entsprach
daher die Zuständigkeit der Immunitäts-
gerichte der des Niedergerichts des Zen-
tenars, wie sie nach Einführung der Schöf-
fenverfassung (s. Gerichtsverfassung) be-
stand. Wie der Grundherr, so bestellte
auch der Immunitätsherr eigene Beamte,
Vögte, mit der Verwaltung der Gerichts-
barkeit, die in karolingischer Zeit der Auf-
sicht der Königsboten unterstellt wurden
und deren Wahl unter Mitwirkung des
Grafen und des Gauvolkes erfolgen sollte.
Darin zeigt sich, daß auch die Immunitäts-
gerichte als ein unentbehrliches Glied der
Gerichtsverfassung vom Staat anerkannt
wurden. Leicht konnte eine Verschmelzung
der grundherrlichen und der Immunitäts-
gerichtsbarkeit eintreten.
Brunner DRG. 2, 275 ff. Schröder
DRG. 5 183 ff. v. A m i r a Recht - 160 f.
B. England. §4. Bei den Angel-
sachsen waren die Schiedsgerichte
(ags. geseman, semend, gesem, lufu, lat.
amicitia) weit verbreitet, wohl weil die
öffentlichen Gerichte den Bedürfnissen der
Rechtspflege nicht genügten. Man ging oft
richterliche Personen (König, Bischof, Kö-
nigsrichter, private Gerichtsherren) um
einen Schiedsspruch an, die diesen dann
aber nicht in ihrer richterlichen Eigenschaft
fällten. Als Privatgerichte kamen
in England, da dort eigene geistliche Ge-
richte fehlten (s. geistliche Gerichtsbarkeit),
lediglich die weltlichen Gerichte der welt-
lichen oder geistlichen Gerichtsherren in
Frage. Mit gutem Grund scheint schon
für die angelsächsische Zeit, obwohl die
Quellen nur wenig Anhaltspunkte geben,
eine grundherrliche Gerichtsbarkeit etwa
seit dem 7. Jahrh. angenommen werden zu
dürfen. Die Quellen gebrauchen für die
private Gerichtsbarkeit formelhafte Aus-
drücke; am häufigsten sprechen sie von
sacu und söcn (ne. sake zu ags. sacu 'Sache',
Rechtssache' [urspr. 'Streit'], placitum;
soke zu ags. söcn 'Untersuchung', ein Ge-
richt aufsuchen, requirere ad placitandum) ,
was soviel bedeutet wie Gerichtsbarkeit
samt Jurisdiktionsertrag' (Liebermann) ;
toll und team [toll = , Zollempfangsprivileg'
[Liebermann], team = 'Vorrecht, über Ge-
währzugsrecht zu richten samt Ertrag
daraus' [Liebermann]), infangene peof
(, Recht, den innerhalb des mit privater
Jurisdiktion privilegierten Bezirks gefaß-
ten Verbrecher abzuurteilen, samt richter-
lichem Gewinn aus dem Strafprozeß'
[Liebermann ]) , ütfangene ßeoi ^Jurisdiktion
über den draußen handhaft gefangenen Dieb
durch den Grundherrn seines Heimatsorts'
[Liebermann]) u. a.
§ 5. Schon aus diesen Ausdrücken ergibt
sich, daß wie für jede mittelalterliche, so
insbesondere für die private Gerichtsbar-
keit der finanzielle Ertrag die Hauptsache
war. Sobald daher die Krone, wie das
schon unter Ine der Fall war, Grundherren
die Strafgelder zusprach, war eine wichtige
Grundlage für die Ausbildung der privaten
Gerichtsbarkeit geschaffen. Im 10. Jahrh.
versuchte der Adel allgemein, sich die Ge-
richtsbarkeit auch ohne Rücksicht auf
königliche Verleihung anzumaßen. Zum
großen Teil hing die private Gerichtsbarkeit
am Grundbesitz, war also Realgerechtig-
keit, wenn auch keineswegs an jedem
Grundeigen private Gerichtsbarkeit haftete.
Eine ihrer Wurzeln mag in dem privaten
Schiedsgericht gelegen haben, wichtiger
aber war auch in England die Vasallität
sowie die auf der Hausherrschaft beruhende
Verbürgung des Herrn für seine Hinter-
sassen (Liebermann). Es sind also die all-
gemeinen den Feudalismus herbeiführenden
Umstände, die auch die angelsächsische
Gerichtsverfassung beeinflußten und schon
vor der normannischen Eroberung den
Grund für jene ausgebreitete Judikatur der
Baronialgerichte legten, die die Suprematie
der königlichen Gerichtsbarkeit ernstlich
bedrohte, bis sie von Eduard I. unschädlich
gemacht und dem Organismus der staat-
lichen Gerichte eingegliedert wurde.
K. M a u r e r in der Kritischen Überschau der
deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft
2> 1855, 30 ff. Maitland Domesday Book
and Beyond, Cambridge 1897, 258 ff. Ferner die
430
PROTHESIS
zur englischen 'Gerichtsverfassung angeführte
Literatur. R. Hübner.
C. Norden. §6. Schiedsgerichte und
Privatgerichte sind im Norden wahrnehm-
bar, jene im ganzen Norden, diese haupt-
sächlich in Norwegen und auf Island.
§7. Schiedsgerichte, d. h. durch
freie Vereinbarung der Parteien bestellte,
der Beilegung eines Streites dienende Ge-
richte, heißen im Norden scettarstefna,
scettarfundr, die Schiedsrichter scettarmenn,
gerfrarmenn, der Spruch scettargerfi. Der
Schiedsspruch ist kein Urteil {dömr) und
wird in korrekten Quellen streng von letzte-
rem geschieden. Seine Kraft beruht auf
der Vereinbarung beider Parteien, sich dem
Schiedsspruch zu unterwerf en(handsala scett).
Die Zahl der Schiedsrichter betrug regel-
mäßig 12. Durch den Spruch wurde der An-
spruch zu einem liquiden (Frpl. X 2 1, Gpl. 36).
§ 8. Der Schiedsspruch war besonders
üblich bei Fehde- und Blutrachesachen,
vor allem Totschlag. Hier setzten die
Schiedsrichter die Höhe der Buße fest.
Die Urfehde wurde durch feierliches Treu-
gelöbnis (trygdamäl) beschworen. Formulare
solcher trygdamäl haben awnord. Quellen,
zumal die Grägäs, erhalten. In späterer
Zeit wird staatliche Bestätigung des
Schiedsspruchs in schweren Sachen ver-
langt (sättaleyfi auf Island).
§ 9. Eigentümlich ist der Gleichheitseid
{jafnafrarcidr), den anläßlich des Schieds-
spruches auf Verlangen der Bußpflichtige
zu schwören hatte, dahin, daß er, falls er
Verletzter wäre, sich mit solcher Buße zu-
frieden geben würde, wie sie jetzt ihm aufer-
legt sei. Seine Leistung bezweckte, den Buß-
empfänger von dem Vorwurf, daß er mit zu
Wenigem zufrieden sei, zu schützen. Magnus
lagabsetir schaffte den jafnadareidr für Nor-
wegen ab und setzte an die Stelle der Schieds-
gerichte in Bußsachen staatlich ernannte
Kollegien zur Abschätzung der Bußen.
W i 1 d a Strafrecht d. Germanen 202 ff. Hertz-
berg Grundtr. 100 ff. Heusler, Strafrecht
der I sländer sagas 191 1, 69 ff . Schlegel in
Skand. Litter. Selsk. Skr. 17, 331 ff. v. A m i r a
NOR. I § 88; II §§ 84, 83. S c h 1 y t e r Ordb.
s. »., Jamnapar eßer'. H i s in SZfRG. 27, 331.
§10. Privatgerichte, d. h. durch
das Gesetz angeordnete Gerichte von Pri-
vaten, insbesondere von Nachbarn, zum
Unterschiede von den Thinggerichten, fin-
den sich im Norden für verschiedene An-
wendungsfälle und scheinen in ein hohes
Altertum hinaufzureichen.
§11. In Norwegen treten sie unter
dem Namen skiladömr oder festardömr, zu-
mal in illiquiden Schuldsachen wie in
Stammgutssachen (öMsbrigd) , dagegen
nicht in Straf sachen. auf. Sie urteilten nach
dem Gesetz, nicht nach freiem Ermessen.
Ihr Spruch war aber nicht direkt vollstreck-
bar, sondern diente lediglich der Klar-
stellung, machte bei Schuldsachen den An-
spruch zum vitafe. Bei Erfüllungsweige-
rung mußten die Thinggerichte als Exeku-
tionsgerichte angegangen werden. Der
skiladömr bestand aus 12 Männern und
tagte an den Türen des Beklagten (dura-
dömr). Die jüngeren Rezensionen der Gula-
fjfngslög schaffen ihn für Schuldsachen ab,
während er für Stammgutssachen in Gel-
tung bleibt. Vielleicht war das Privatge-
richt ursprünglich eine für alle Zivilsachen
kompetente Bildung.
§ 12. Auch auf Island finden sich
Spuren von Privatgerichten, so
das Wiesengericht (engidömr), Weidegericht
(afrettardömr), Gemeindegericht (hreppa-
dömr), ja in einer Geschichtsquelle, der
Eyrbyggjasaga, wird sogar von einem Tür en-
gericht in Strafsachen berichtet.
§ 13. Ob für D ä n e m a r k sich Privat-
gerichte (Sippschaftsgerichte) nachweisen
lassen, wie S e c h e r auf Grund von
Eriks sjell. Lov III 26 annimmt (vgl. auch
W e s t m a n , Den svenska Namden I
1912, 60 ff., 199 ff.), ist zweifelhaft. Da-
gegen scheint der sjuncettinger (Sieben -
nachtstermin) des Westgötalag ein Privat-
gericht zu sein, wie denn auch der Umstand,
daß in aschwed. Rechten die Beweisverhand-
lung daheim beim Beklagten stattfindet,
auf ein früheres Privatgericht hinweist.
Hertzberg Grundtr. 15 ff. Maurer
Vorl. I« 108 ff.; Island 3841!.; Zwei Rechtsfälle
aus der Eyrbyggja 1896, 33 ff. Secher Vitter-
lighed og Vidnebevis i den celdre danske Proces
1885. v. A m i r a Altnorweg. Vollstreckungsver-
fahren 266 ff. B o d e n in SZfRG. 24, 8 ff.
K. Lehmann.
ProthesiS. Nebenraum altchristlicher
Kirchen, der Regel nach symmetrisch zum
Diakonikon (s. d.) angelegt und zum Dar-
bringen und Zubereiten der Abendmahls -
gaben bestimmt. A. Haupt.
QUADEN
43i
Q.
Quaden. § 1. Über die Herkunft und
Einwanderung dieses Stammes, der in sei-
nen Sitzen an der March auf einem spät
den Kelten abgenommenen Boden steht,
fehlen unmittelbare Zeugnisse. Genannt
ist er zuerst zum J. 19 n. Chr. bei Tacitus
Ann. 2, 63, wo erzählt wird, daß über die
zwischen Marus und Cusus angesiedelten
Gefolgsscharen das Maroboduus und Catu-
alda der Quade Vannius als König gesetzt
wurde: dato rege Vannio gentis Quadorum.
Noch einige Jahre weiter zurück scheint
Strabo 290 zu weisen: svxatiöa o'saxlv 6
'Epxuvio; opufj.0? xai xa xuiv Zo^ßwv eövr,,
xa [xsv ofxouvxa svxo? xou opujxou, [xada'-sp
xa xuiv KoXooutov] sv oU saxt. xal xo Botx-
atjxov xo xou Mapoßooou ßaaiXstov
•7tXt]V xa' ys xäiv üoVjßtov, &i £'f7jv, sövTj xa
jxsv evxo? ofxsi, xa 8s £xx6» xou Spufiou.
o|xopa toi? Tsxai?. Die Herstellung von
Koua8u>v aus der überlieferten Namens -
form ist unbedenklich, da A und A
leicht verwechselt werden. Anstößig
aber sind Quaden svxo? xou Spujxou und
daneben andere Sueben sxxoc xou
opujxou in der Nachbarschaft der Geten,
d. i. Daken. Es handelt sich um einen Be-
richt, der älter ist als die Gründung des
vannianischen Reiches in Oberungarn, so
daß man nicht etwa den opujxo?, der hier
zur Ortsbestimmung dient, auf die kleinen
Karpaten und die außerhalb derselben
stehenden Sueben auf die zwischen Marus
und Cusus angesiedelten beziehen kann.
Bedeutet aber, was am wahrscheinlichsten
ist, Ivxo? xou opujiou soviel als in Böhmen,
so würden damit die Q. nach Böhmen und
andere Sueben — wir wüßten nicht, welche
— weiter nach Osten gesetzt. Nach Mei-
necke ist der von den Q. handelnde Passus
ein Einschiebsel; auf jeden Fall ist mit ihm
nichts anzufangen. Bloß auf Konjektur
beruhen die Q. auf der ins J. 14 v. Chr.
verweisenden Vinucius- Inschrift (v. Pre-
merstein, Jahresh. des österr. arch. Inst.
7 222 ff.).
§ 2. Ohne Zweifel sind die Q. Sueben.
Wären sie von der lugischen Stammes -
gruppe ausgegangen, also von Schlesien her
in Mähren eingedrungen, so wäre ihre
Sprachentwicklung unverständlich, die in
einem entscheidenden Punkte mit jener der
Markomannen übereinstimmt, von dergot.-
vandil. aber abweicht, nämlich im Wandel
von idg. e zu ä. Sichere Beispiele für ihn
sind für die Q. rai(o)ßotxapo? aus dem J.
216 n. Chr., für die Markomannen Marco-
marus und BaXXojxotpioj aus dem 2. Jahrh. ;
ferner <I>oup7t3axi? auf der Karte des Ptol.,
dessen zweites Glied zu anord. s&tr, germ.
*seliz zu stellen sein wird, und 2ou3ouöaxa
bei demselben neben 2ou8rjxa. Ja schon
Maroboduus, das freilich auch ein stärker
keltisierter oder von Haus aus kelt. Name
sein kann, erweckt den Verdacht, auf
einem bereits Märabadwaz gesprochenen
germ. Namen zu beruhen. Es fehlen aber
Belege für e bei Quaden und Markomannen
(übrigens auch bei den Semnonen-Ale-
mannen) überhaupt, es sei denn, daß man
den Namen Suebi selbst für einen solchen
nimmt, der aber in dieser Gestalt möglicher-
weise durch Vermittlung rheinischer Ger-
manen den Römern zugekommen und, ein-
mal aufgenommen, beibehalten worden ist.
Danach wird man sich keines Anachronis-
mus schuldig machen, wenn man (wie
Grimm GddSpr. 507) Quädi mit langem
Stammvokal ansetzt und dabei an mndl.,
mnd. kwaad 'böse, häßlich, verderbt' —
vgl. ahd. quät, mengl. ewede — denkt.
§ 3. Sind die Quaden Sueben, so sind
sie aber um so eher zusammen mit den
Markomannen in die Sudetenländer ge-
kommen, und nichts liegt näher, als sie
wesentlich mit den Suebi Caesars gleich-
zusetzen, die ja auch am Main schon bei
Stämmen, die sich selbst zu den Sueben
zählten, sicher noch unter einem Sonder-
namen bekannt waren und gleich denen
die Q. ein außerordentlich kriegerischer und
volkreicher Stamm sind.
§ 4. Zunächst haben sich die Q. wohl in
dem durch seine Fruchtbarkeit verlocken-
den Marchgebiet festgesetzt und es ist
nicht unwahrscheinlich, daß s i e schon als
dessen Bewohner den auf ihre slavischen
Nachfolger übergehenden Namen *Marah-
432
QUATEMBER
warja- 'Mährer' führten, der ganz wie
Chasuarii und Ampsivarii gebildet ist.
Eine Erweiterung erfuhr der quadische
Staat durch die Ansiedlung der Gefolg-
scharen des Maroboduus und Catualda in
Oberungarn östlich der unteren March.
Auf der Karte des Ptol. erscheinen noch,
von den KouaSot durch die Aouva Z\t\
getrennt, unter besonderem Namen die
Batjxot, so — mit einer Variante von
Bai^o^aijiai — als Leute aus Boiohae-
mum bezeichnet. Als Ostgrenze des wahr-
scheinlich während seines Bestands in
dieser Richtung sich ausdehnenden regnum
Vannianum ist aus Tacitus Ann. 2, 63 der
Fluß Cusus, aus Plinius NH. 4, 80 der
Duria zu entnehmen, beide nicht sicher
bestimmbar. Gewiß aber lag dieses Reich
gegenüber von Pannonien. Dadurch, daß
über diese 'Sueben' der Quade Vannius
gesetzt wurde, war ihre Verschmelzung
mit den Q. angebahnt, deren Name uns
später auch an Stelle dieser Bat[ioi be-
gegnet. Kaum darf man noch als Zeugnis
für ihre Selbständigkeit Capitolinus an-
führen, der M. Anton. 22 unter den Völkern
des Markomannenkrieges Quadi, Suevi,
Sarmatae nennt. Bereits Tacitus kennt als
Germanen in jenen Gegenden nur noch Q.,
und Marcus Antonius stand nach seiner
eigenen Aussage Eis sauxov I, 17 an der
Gran (izpbq xio Tpavoua) iv Koua'801?. '
§ 5. In ihrer östlichen Nachbarschaft
sind ein paar kleine Völkchen keltischer und
pannonischer Herkunft, die Cotinen und
Ösen (s. d.) ihnen zinspflichtig. Auf dieser
Seite treten sie außerdem in Beziehung zu
dem in die Ebene zwischen Theiß " und
Donau eingedrungenen sarmatischen
Stamm der Jazygen. Schon Vannius hatte
im J. 50 n. Chr. jazygische Reiter in seinem
Sold und später treten Q. und Jazygen
meist als Verbündete auf. Andrerseits
bleibt das traditionelle enge Verhältnis zu
den Markomannen bestehen, mit deren
Geschichte die der Q. lange Zeit parallel
läuft. Doch sind sie länger noch als diese
den Römern furchtbar. Ammianus Marc,
sagt 29, 6 von ihnen: Quadorum natio,
parum nunc formidanda, sed immensum
quantum antehac bellatrix.
§ 6. Aus einer Zeit, während des Marko-
mannenkriegs, da sie durch die römischen
Besatzungen in ihrem Lande besonders zu
leiden hatten (177 n. Chr.) erfahren wir
schon von einem durch Marcus Aurelius
vereitelten Versuch der Q., zu den Sem-
nonen auszuwandern. Mehr als 200 J.
später sind sie aber zum großen Teil tat-
sächlich aus ihren Sitzen aufgebrochen, um
sich den Vandalen und Alanen auf deren
Zug nach dem Westen anzuschließen. Bei
Hieronymus ep. 123 ad Ageruchiam vom
J. 409 werden sie noch unter dem Namen
Quaden aufgeführt als eines der Völker,
die damals Gallien verwüsteten. Sie zogen
nach Spanien ab, wo sie fortan nur mehr
als Sueben erscheinen und im Nord-
westen des Landes ein Reich begründeten,
das schließlich durch die Westgoten zu Fall
kam. Wenn Gregor Tur. 2, 2 von ihnen
als Suebi, id est Alamanni redet, erklärt
sich dies leicht daraus, daß ihm von den
deutschen Alemannen -Schwaben her die
beiden Volksnamen als synonym geläufig
waren, und ist nicht Grund genug, sie tat-
sächlich von den Alemannen herzuleiten.
§ 7. Auch daheim trat schon vor dieser
Auswanderung der Name Sueben für die Q.
wieder hervor und auch für die daheim
Zurückgebliebenen ist er fortan der einzig
übliche. Quadischer Herkunft und in Ober-
ungarn zu suchen sind wohl die Sueben,
die sich mit den Ostgoten herumschlugen
und ebenso die S u a v i , die vom Lango-
bardenkönig Wacho unterworfen und von
Alboin nach Italien mitgeführt wurden.
Jedenfalls haben die einwandernden Slaven
Reste von ihnen in Oberungarn noch vor-
gefunden. Der Flußname slav. Vaha,
älter Vaga 'Waag', der sicher germanisch
ist und mit as. wäg 'hochflutendes Wasser',
ahd. wäg 'Wasserstrom, wogendes Wasser',
got. wegs usw. zusammengehört, kann
seines Vokals wegen von den Slaven nur
aus suebischem, nicht ostgermanischem
Munde übernommen sein.
Z e u ß 117 ff., 462 ff. Bremer Ethn. 214
(948) L. S c h m i d t Allg. Gesch. d. germ. Völker
172 ff. D e r s. Gesch. d. deutschen Stämme II
166 ff. R. Much.
Quatember, Quattuor tempora, oder An-
gariae, auch Jejunia legitima oder tempora-
lia, deutsch auch Quatertemper, Quartal,
Vierzeit, Fronfasten, Goldfasten oder Weich-
fasten, englich Ember-days oder Embring
QUEDLINBURG— QUERAXT
433
days waren ursprünglich zur Weihe der
Priester bestimmt und sind gebotene Fast-
tage, die jedesmal vom Mittwoch bis zum
Ende der Woche dauern, vielfach aber auch
als Termine für Zahlungen, besonders von
Abgaben, Zunftversammlungen usw. be-
nutzt wurden. Der Termin der Quatember
hat lokal geschwankt. Die Mainzer Synode
von 813 setzte sie auf die erste Woche des
März, die zweite des Juni, die dritte des
September und die vierte des Dezember
an; doch wurde das keineswegs überein-
stimmender Gebrauch. Erst Urban II.
führte 1095 eine definitive Ordnung ein.
Seitdem beginnen sie an den Mittwochen
vor Reminiscere und vor Trinitatis, nach
Kreuzerhöhung (14. Sept.) und nach S.
Lucia (13. Dez.). F. Rühl.
Quedlinburg. I. Wipertikrypta
(Pfalzkapelle). § 1. Ganz nahe bei Qued-
linburg neben dem Kirchhof liegt die roma-
nische Wipertikirche, die unter sich eine
Krypta aus Heinrichs I. Zeit (wenn nicht
noch früherer) enthält. Diese dürfte die
alte Pfalzkapelle des Kaisers oder gar seiner
Vorfahren (Ludolfinger) gewesen sein; ihre
künstlerische Erscheinung stempelt sie
zum merkwürdigsten und charakeristisch-
sten Bauwerke aus jener Zeit in Deutsch-
land. Die ungemein kurze halbrund ge-
schlossene Kapelle ist dreischiffig, mit
Tonnengewölben überdeckt, deren äußeres
um das in einer Art Concha abgeschlossene
Mittelschiff herumläuft. Das Mittelschiff
verengert sich gegen Osten.
§ 2. Die Trennung der Schiffe ist jeder -
seits durch 2 Pfeiler, dazwischen Säulen,
bewirkt, die Altarnische durch 4 Säulen und
Ostpfeiler dazwischen eingefriedigt. Der
Chorumgang hat 7 rechteckige Wandnischen
ringsum. Von besonderer Bildung sind die
Säulenkapitelle des Schiffes, sogenannte
Pilzkapitelle, rein dem Holzbau entnommen,
wie denn der ganze kleine Bau, der dem
Anfang des 10. Jahrhs. angehören kann,
die ersten zögernden Schritte nordischer
bisher nur an Holzbau gewöhnter Bau-
meister auf dem Gebiete des Stein- und
Wölbebaus deutlich erkennen läßt.
Th. Kutschmann Roman. Bank. u.
Ornamentik in Deutschland 1 ff. J. P. M e i e r
Die ottonischen Bauten in Quedlinburg Ztschr.
f. Gesch. d. Architektur II 240 ff. A. H a u p t
Alt. Bauk. d. German. 247 f.
II. Stiftskirche, von Heinrich I.
erbaut. Von der ersten Kirche ist wenig
mehr vorhanden; unter den Ottonen wurde
sie von 997 bis 1030 fast völlig erneuert,
1070 nach einem Brande nochmals; und
zwar in so unverkennbar lombardischen
Formen, daß die Einwirkung norditalischer
Künstler hierbei nicht in Abrede zu stellen
ist. Von dem Bau Heinrichs I. scheint
außer ein paar Säulen mit Pilzkapitellen
in der heutigen Krypta (s. a. Wiperti-
krypta i. Qu.) wohl nichts übrig; diese mag
die erste Kirche gebildet haben. An ihrem
Ostende aber findet sich vertieft noch die
Gruftkirche Heinrichs und Mathildens,
seiner Gattin, ein halbrunder Raum mit
rechteckigen Nischen ringsum und reicher
Stukkatur dazwischen. Vielleicht oben im-
mer offen gewesen. Diese Stukkatur ist als
die älteste sächsische zu betrachten und
dürfte schon zwischen 943 und 968 (Tod
Mathildens) entstanden sein.
Th. Kutschmann Roman. Baukunst u.
Ornamentik in Deutschland 3 ff. J. P. M e i e r
Die ottonischen Bauten in Quedlinburg, Ztschr.
f. Gesch. d. Architekt. II 240 ff. A. H a u p t
Älteste Baukunst d. German. 289 ff.
A. Haupt.
Quellenkult s. Heiligtümer § 6 (II 480 f.).
Queraxt. Äxte, die nicht parallel, son-
dern senkrecht zur Scheide geschäftet sind,
bilden eine im nordeuropäischen Neolithi-
kum häufige Erscheinung. Die obere Bahn
der Oueraxtklinge (aus Feuerstein her-
gestellt) ist am Schneidenende stärker, die
untere flacher gewölbt, so daß die quer-
stehende Schneide nur wenig über der
Verlängerung der unteren Bahn liegt.
Häufig ist die Schneide nach oben gewölbt
ausgeschliffen. Die Typen dieser Queräxte
(vgl. S. Müller, Ordning, Stenalderen 52,
58, 61 — 63, 68) lehnen sich an die Gradäxte
an (vgl. unter Axt). Wie weit die Äxte
der Bronzezeit so, hackenartig, verwendet
wurden, entzieht sich der Beurteilung, da
die Schäftung fehlt, und die Form der
Klinge selbst keine Hinweise gibt. Auch
ein als „Queraxt", „Querbeil" bezeichneter
Lappenaxttyp, bei dem die Lappen nicht
nach der Scheidenbahn, sondern nach den
Schmalseiten umgeschlagen sind (ZfEthnol.
1906 S. 284 ff.), braucht nicht senkrecht
zur Schneide geschäftet zu sein. Mit den
Tüllenäxten der Eisenzeit bis ins 8. Jahrh.
434
QUITTE
verhält es sich ebenso. Die erhaltenen
Schaftlochäxte dieser Epoche sind Grad-
äxte. Erst die an Handwerkszeug reichen
Funde der Wikingerperiode enthalten un-
zweifelhafte eiserne Queräxte mit Tülle
und mit Schaftloch (O. Rygh, Norske Old-
sager 1885, 402, 403 ab). Max Ebert.
Quitte (Cydonia vulgaris Persoon, Pirus
cydonia L.). § 1. Die Quitte wächst in
Transkaukasien, den kaspischen Provinzen
Persiens, Armenien und Kleinasien wild
und dürfte hier auch zuerst in Anbau ge-
nommen sein. Dem semitisch-ägyptischen
Kulturkreis ist sie in älterer Zeit fremd ge-
blieben. Ihr kleinasiatischer Name war
vielleicht *xöou, wenn mit dem xo86[xaXov
des aus Lydien gebürtigen griechischen
Lyrikers Alkman (Mitte 7. Jahrhs.) tat-
sächlich die Quitte gemeint ist (Solmsen
Glotta 3, 241 f.; vgl. Hehn8 249). Der
Sikuler Stesichoros um 600 nennt sie xu-
Stuviov |x5Xov. Dieser Name, unter dem die
Quitte in der griechischen Literatur allge-
mein bekannt ist, wird gewöhnlich von der
Stadt KoSwvia auf Kreta abgeleitet, nach
der auch eine Art Feigen, diexuStovaia auxa,
benannt zu sein scheinen; aber nach Solm-
sen ist xuSwvtov 'Quitte' nur eine volks-
tümliche Umgestaltung aus xo8u[xaXov.
Jedenfalls war die Quitte bereits im 7. und
6. Jahrh. nicht nur in Griechenland,
sondern auch in den griechischen Kolonien
Siziliens und Unteritaliens unter dem
Namen xuStuviov (fiSjXov) bekannt. Die
duftigen goldenen Früchte erfreuten sich
hier wie überall im Altertum großer Be-
liebtheit.
§ 2. Der an griech. xuSwviov anklingende
und doch auffallend abweichende volks-
tümliche latein. Name (mälum) cotöneum
mit den Lautentsprechungen 0:0 und l:t
ist nach Solmsen (aaO. 243) wie griech.
OTrupföa — lat. sporta 'Korb' u. a. aus
Griechenland auf dem Wege über Etrurien
nach Rom gelangt. (Anders Schrader
bei Hehn 6 243 = 8 251, der an eine Ver-
mischung mit cottana 'kleine Feigen' denkt.)
Cotöneum, Plur. cotönea ist in der republi-
kanischen Zeit die einzige und bleibt auch
später in der Volkssprache die vorherr-
schende Namensform, wie die roman. Fort-
setzungen zeigen: prov. codoing, afrz. cooing,
nfrz. coing, ital. cotogna. In der Kaiserzeit
tritt das griech. Fremdwort cydönea da-
neben und wird in der Literatur in den fol-
genden Jahrhunderten beinahe allein üblich.
Daneben erscheint im Edictum Diocletiani
(ed. Mommsen-Blümner VI 73) eine dritte
Form: mala qudenaea (= cudenaea), eine
direkte volkstümliche Entlehnung aus
griech. xuStovaia, die trotz des einmaligen
Belegs vielleicht eine gewisse Verbreitung
hatte (Solmsen 244).
§ 3. Wann die Quitte den Deutschen
bekannt wurde, ist schwer festzustellen.
Archäologische Funde sind bei ihr wegen
der Vergänglichkeit der Kerne ebensowenig
zu erwarten wie bei Apfel und Birne; und
ihr Name zeigt im Deutschen mannigfache,
schwer zu vereinigende Formen: ahd. ku-
tina, chutina, cudina, cottana, chozzana,
quitena f., mhd. küten, quiten f., nhd. Quitte,
Schweiz, yntene; and. quodana, quidena f.;
dazu ahd. chutimboum, cotenboum, quidin-
boum u. a. ; and. qidenböm, mndl. quedenböm
(Belege bei Björkman ZfdWortf. 6, 186;
Gall6e Vorstud. 244 f.). Die Formen mit qu
gehen nach Schuchardt, Bücheier und
Solmsen auf das Lateinische zurück, wo
qui- eine ganz gewöhnliche Schreibung für
das xu - griechischer Lehnwörter ist; sie hat
sich wie in Quitte so auch in Koloquinte
(= griech. xoXoxuVr»]) bis heute durchge-
setzt (Solmsen 245). Die Formen ahd.
kutina, chutina, quitena sind wohl ältere
Entlehnungen aus vulglat. cudenaea —
griech. *xu8(ovaia (s. § 2), die die hoch-
deutsche Lautverschiebung mitgemacht ha-
ben. Die Formen mit 0 anderseits sind
Fortsetzungen von vulglat. cotönea. Das
Nebeneinander aber von ahd. Formen mit
zz, t und d in der ö-Gruppe, mit t und d in
der w-Gruppe läßt darauf schließen, daß
die Entlehnung des Namens erfolgte, als
einerseits das intervokale t von vulglat.
cotönea schon im Begriff war, erweicht zu
werden, anderseits die hochdeutsche Ver-
schiebung bereits begonnen hatte, also
etwa im 5. Jahrh. Für Frankreich wird
uns der Anbau von Quittenbäumen (coto-
niarii) im 8. Jahrh. durch das Capitulare
c!e Villis Kap. 70 und die Garteninventar e
der Hofgüter Asnapium und Treola be-
wiesen; und auch in dem Plan des St. Galler
Klostergartens von 820 erscheint der gudu-
niarius (v. Fischer -Benzon 183. 182. 186).
QUITTE
435
§ 4. And. quodana, quidena und ags.
codceppel 'malum cidonium sive m. coto-
nium', gödceppel 'citonium' gehen auf jün-
gere roman. Formen mit erweichter inter-
vokaler Tenuis zurück. Da die ags. Namens-
formen, die beide volkstümliche Umdeu-
tungen sind (nach cod 'Schale, Hülse' und
göd 'gut'), in ihrer Bildung mit den hoch-
und niederdeutschen Namen nichts gemein
haben, sind sie wohl erst in Britannien auf-
genommen. Die Quitte war im alten
England augenscheinlich ein seltener
Baum; sie wird nur zweimal erwähnt:
goodceppel im Corpus-Glossar477 (8. Jahrh.,
wiederholt in einer Abschrift des II, Jahrhs.
WW. 364, 16) und codceppel im Cleopatra-
Glossar (11. Jahrh.: WW. 411, 14 f.).
§ 5. Den nordischen Ländern blieb
die Quitte im MA. fremd. Dan. kvcede ist
aus mnd. quede, schwed. qvitten aus nhd.
Quitte entlehnt (Falk-Torp EWb.).
V. H e h n Kulturpflanzen u. Haustiere 6 241 f.
= 8 248 ff. ; dazu Engler u. Schrader ebd. 6 243 =
82 50 f. De Candolle Ursprung d. Kultur-
pflanzen 294 ff. v. Fischer-Benzon Alt-
deutsche Gartenflora 146 f. Schrader Reallex.
646. H o o p s Waldbäume u. Kulturpflanzen
540. 549 f. 606; mit weiterer Lit. Solmsen
Z. Gesch. d. Namens d. Quitte, Glotta 3, 241 ff.
(1912). Johannes Hoops.
R.
Racherecht nennt man in der Wissen-
schaft vielfach die nach älterem Recht dem
durch ein Verbrechen Verletzten in man-
chen Fällen offenstehende Möglichkeit, auf
die ihm zugefügte Übeltat mit einem gegen
den Verletzten gerichteten Racheakt zu
antworten. Doch handelt es sich da, wo
das Recht der Rache freien Spielraum läßt,
in aller Regel nicht um ein Recht des
Rächenden, da seine Handlungen gegen
einen Friedlosen gerichtet sind, der außer-
halb des Rechtes steht. (Vgl. Friedlosigkeit
und Fehde.) V. Schwerin.
Rädern. Das R. (aschw. stceghla) war
ursprünglich wohl ein Hinwegfahren über
das Opfer mit dem Götterwagen, das sich
dann zu der bis in die Neuzeit üblichen
Form des „Zerstoßens" mit dem Rad ab-
geschwächt hat. Nach dem Zerbrechen der
Glieder (mnd. radebraken) pflegte man' den
Körper des Verbrechers auf das Rad zu
flechten (lat. rotis innectere), wobei sakrale
Vorstellungen die Anwendung von neun-
speichigen oder zehnspeichigen Rädern mit
sich brachten. Das R. war vorwiegend,
aber nicht ausschließlich, eine Strafe für
Männer, und zwar beispielsweise für den
Knecht, der mit einer Freien Umgang hatte,
und für den Mörder. Durch Aufstecken
des Rads mit dem eingeflochtenen Körper
wurde die Strafe des Räderns dem Hängen
genähert. Wie weit das Rädern verbreitet
war, muß dahingestellt bleiben; den Angel-
sachsen scheint es unbekannt gewesen zu
sein.
Lit: s. Todesstrafe. v. Schwerin.
Raetobarii. Dieser Name eines Hilfs-
volkes in der Notitia dignitatum ist von
K o s s i n n a (PBBeitr. 20, 282) als ger-
manischer Volksname erkannt worden und
in Raetovarii, Raetivarii zu berichtigen.
Es handelt sich um Alemannen, die sich in
der Provinz Raetia angesiedelt hatten, und
zwar in jenem Teil, wo sie über die Donau
hinübergriff und wo — um Nördlingen,
Bopfingen, Öttingen — der Name Rieß
(=ahd. Rezi, Riezi aus Raetia), der in
älterer Zeit auch für andere Teile Raetiens
gebraucht wird, heute noch haftet. Buch-
stäblich deckt sich Rießer (Ridser: Schmel -
ler 2, 189) mit Raetobarii. S. auch Ale-
mannen § 5. R. Much.
Ragnarök. § 1. Im nordgei manischen
Mythos die Vernichtung der Welt, in deren
Mittelpunkt der Untergang der Götter
steht. Nach diesem hat der Mythos den
Namen! Ragnarök (n. pl.) heißt „letztes
Geschick, Untergang der Götter". Nur ein
relativ junges Eddalied (Lokasenna) und
die Edda Snorris aus dem 13. Jahrh. hat
ragnarökkr (n.) ,, Verfinsterung der Götter",
ein Wort, das R. Wagner mit ,, Götter-
dämmerung" wiedergegeben hat und das
falsche Vorstellungen vom R. erwecken
muß. Andere Quellen haben für ragnarök
aldar rök 'Untergang der Welt'.
§ 2. Die wichtigste Quelle, die den
Ragnarökmythos in seinem ganzen Verlauf
schildert, ist die VQluspä; die Snorra Edda,
die ihn in prosaischer Form erzählt, fußt
ganz auf ihr. Daneben enthalten eddische
und skaldische Gedichte zahlreiche An-
deutungen auf diesen Mythos, und Stein -
denkmäler, namentlich auch Runensteine,
zeigen im Bilde einzelne Vorgänge. Aus
diesen Quellenzeugnissen ergibt sich, daß
der Ragnarökmythos nichts Einheitliches
gewesen ist, daß verschiedene Vorstellun-
gen vom Untergang der Welt nebenein-
ander bestanden haben, die mehrfach in-
einander verflochten und durch die Phanta-
sie einzelner Dichter erweitert worden sind.
RAGNARÖK
437
Beobachtungen der Umwelt und Volks-
mythen waren die Grundlage, aber Wander-
motive und gelehrte Stoffe wurden mit
ihnen verbunden.
§ 3. Der Untergang der Götter ist das
Ergebnis ihres Kampfes mit den dämoni-
schen Mächten. Nur von den drei Kult-
göttern ödinn, Thor und Freyr werden die
Gegner erwähnt, wird der Kampf besonders
geschildert. Im Gefolge der Götter befinden
sich die Einherjer (s. d.). Die dämonischen
Mächte führt der Feuerriese Surtr. Ehe
sie zum Kampfplatz gehen, sammeln sie
sich: von Nordosten über das Meer kommen
die Reifriesen unter Hrym, von Südosten
die Muspellssöhne und mit ihnen Loki und
seine Sippe, vor allem der Fenriswolf, von
Süden Surtr. Dann übernimmt dieser die
Führung. Auf weiter Ebene, Vigrld ,,dem
Kampffeld" oder öskopnir ^? Fäfnism.),
findet der Kampf statt, ödinn kämpft
gegen den Fenriswolf, fällt, wird aber von
seinem Sohne Vidarr gerächt, der dem Un-
getüm den Rachen spaltet. Thor tötet die
Midgardschlange, stirbt aber auch, ge-
troffen von ihrem Gifthauch. Freyr wird
von Surt gefällt. Snorri hat die Gegner-
paare vermehrt: Heimdallr und Loki, der
Höllenhund Garmr und Tyr fällen sich
gegenseitig; es sind Paare, die aus andern
Mythen als Gegnerpaare bekannt waren.
Nach diesem Kampfe vernichtet Surtr mit
Feuer den Sitz der Götter und die Erde;
die Sonne verdunkelt sich und die Sterne
fallen vom Himmel.
§ 4. Andere mehr volkstümliche Mythen
vom Untergang der Erde, der Sonne, der
Menschen sind mit den Ragnarök ver-
woben. Wie andere, namentlich am Meer
wohnende Völker, glaubten auch die Nord-
germanen, daß die Erde einst im Meere ver-
sinke (Vsp.). Die Sage von den Wölfen,
die die Sonne verfolgen, ließ die Mythe
entstehen, daß diese einst vom Wolfe ver-
schlungen werde und nun ein jahrelanger
Winter eintrete, in dem die Natur erstarre,
die Menschen sterben. Nur ein Menschen-
paar, Llf undLifprasir (, .Leben und Leben-
verlangen"), überlebe ihn, die Stammeltern
des neuen Menschengeschlechts unter einer
neuen Sonne, die die alte vor ihrem Unter-
gange geboren hat (Vafpm.).
§ 5. In engem Zusammenhang mit der
Ragnarökmythe stehen die Mythen vom
gefesselten Unhold und von der Midgard-
schlange. Zu den Ereignissen, die den R.
vorausgehen, gehört die Losreißung Lokis
und des Fenriswolfes aus ihren Fesseln. Es
ist hier die Sage vom gefesselten Unhold,
die vom Kaukasus aus sich über die Erde
verbreitet und im Christentum in dem ge-
fesselten Satan eine besondere Form ent-
halten hat, an Wesen geknüpft, die sich
vor dem Fall der Götter ihrer Fesseln ent-
ledigen und zur Vernichtung der Götter
beitragen. Ein weiteres Ungetüm ist die
Midgardschlange, die Gegnerin Thors. Sie
hat der Volksglaube von einer mächtigen
Schlange im Meere geschaffen, der in der
Phantasie der am Meere wohnenden Völker
heimisch ist. Beim Nahen der dämonischen
Mächte schnaubt sie im Riesenzorn und
peitscht die Wogen auf.
§ 6. Der Dichter der VQluspä, der schon
die eigentlichen Ragnarök weiter ausge-
bildet hat, hat die Mythe in ethische Sphäre
gehoben und ihr eine Vorgeschichte ge-
schaffen. Christliche Anschauungen, die
durch Berührung mit den Kelten und Süd-
germanen zu den heidnischen Nordländern
gekommen waren, machen sich geltend.
Darnach liegt die erste Veranlassung zum
Untergang der Götter in ihrem Wortbruch
gegenüber den Riesen (Vsp. 26). Mancherlei
Vorgänge künden dann den großen Kampf:
die Kampfjungfrauen, die Valkyren, er-
scheinen, Baldr fällt durch den Mistelzweig,
immer mehr wächst der Wolf, der die
Sonne verschlingt, bei den Riesen, vor
ödinns Halle, vor den Sälen der Hei ruft der
Hahn und weckt dieWesen. Der Höllenhund
Garmr zerreißt seine Fesseln, unter den
Menschen herrschen Brudermord, Ehe-
bruch, Meineid, Kampf und Hinterlist, die
Weltesche fängt an an ihren Wurzeln zu
brennen, Heimdallr bläst ins Hörn und
Ödinn spricht mit Mimirs Haupte, alle
Wesen auf dem Heiwege geraten in Furcht,
die Zwerge stöhnen, die Äsen versam-
meln sich zu gemeinsamem Thinge, denn
die dämonischen Scharen rücken heran.
§ 7. Im engsten Zusammenhange mit
dem Untergang der Welt und der Götter
steht ihre Erneuerung. Sie setzt die Ver-
nichtung der Erde durch die Fluten voraus,
denn die neue Erde erhebt sich aus dem.
438
PAKATA1-RASIEREN
Meere. Da erscheinen auch die Äsen wieder,
aber nicht die alten untergegangenen Kult-
götter, sondern HqoV und Baldr, die einsti-
gen Gegner, die nun versöhnt zusammen
wohnen, und Hoenir als Zukunftkünder und
ein sonst unbekanntes Vetternpaar, das den
weiten Luftkreis bewohnt. Die Äcker tragen
unbebaut Frucht, alles Unglück nimmt ab,
und in goldbedachtem Saale wohnen wackre
Heerscharen und genießen ewiglich der
Wonne. So die Vojuspä. Auch in dieser
Mythe von der Erneuerung der Welt zeigt
sich stark der christliche Einfluß. Nach
den Vafprüdnismäl beherrschen die Söhne
der alten Kultgötter, Odins Söhne Vidarr
und Väli und Thors Kinder Modi und
Magni, die neue Welt : in ihren Kindern ver-
jüngen sich die alten Götter wie die Sonne
nach demselben Gedichte in ihrer Tochter.
M. Hammerich Om Ragnaroksmythen ;
Kbh. 1836. K. Müllenhof f Um Ragna-
rökr ZfdA. 16, 146 ff. A. Olrik Om Ragnarok;
Aarb. 1902. Ders. Om Ragnarok, Anden Afdeling
(Ragnarokforestillingernes Udspring); Kbh.1914.
B. Kahle Der Ragnarökmythus, Arch. f. RW.
8, 157 ff. 9, 61 ff. Björn M. Olsen , Arkiv
30, 136 ff. E. Mogk.
P ocx et tat. Am Nordufer der Donau öst-
lich von den KotfATroi stehen auf der Karte
des Ptolemäus die 'Paxocrai. Außerdem
begegnen uns bei ihm 'PaxaTpiai weiter im
Osten, wahrscheinlich — dies ist M'ü 1 -
lenhoffs Ansicht (DA. 2, 330); vgl.
R. Much AfdA. 33, 8 f. — durch die
Bai[ioi von den 'Paxorai getrennt; nach
Kossinnas Meinung (AfdA. 16, 59) un-
mittelbar an diese sich anschließend. Dabei
besteht die Möglichkeit, daß Ptolemaeus
oder sein Vorgänger zwei von den Quellen
gebotene, etwas voneinander abweichende
Namen desselben Volkes nicht als gleich-
bedeutend erkannt und als die zweier
Völker auf seine Karte gesetzt hat. Da
die ßaijxot nach Oberungarn östlich der
Marchmündung und der kleinen Karpaten
gehören, darf man die CP. in Niederöster-
reich suchen. Müllenhoff hielt sie
ohne ausreichenden Grund für Pannonier.
Ihr Name, der ungermanisch aussieht,
macht am ehesten keltischen Eindruck:
vgl. cymr, rhagawd (aus *rakät) 'going
before, going against; Opposition'. Das
Völkchen hat, wenn fremder Nationalität,
jedenfalls diese gleich seiner Selbständig-
keit alsbald an die Quaden eingebüßt.
R. Much.
Rän, im nordischen Volksglauben ein
weiblicher Dämon des Meeres, der den
Schiffern auf ihrer Fahrt gefährlich wird,
da er sie mit seinen Händen (HHb. I 31)
oder mit seinem Netze zu fangen sucht.
Wenn Leute auf dem Meere ertrunken sind,
so kommen sie in die Behausung der Rän,
wo sie mit Hummer und andern Seetieren
bewirtet werden (Fms. VI 375 f.). Als
Sjörd ('Herrin der See' ZfdA. 40, 205) hat
sie lange im schwedischen Volksglauben
fortgelebt (Ihre, De superst. S. 22). Die
Skalden nennen das Meer ihren Saal oder
ihr Bett. Wie andere riesische Dämonen
begegnet auch die Rän als böses, unmensch-
liches Weib (Fas. II 493). Schon zeitig
ist sie mit dem Meergott Aegir (s. d.) in
Verbindung gebracht und wird dessen Weib.
Dieser Ehe entsprossen neun Töchter, die
ganz nach der Mutter geartet sind, bei
Seesturm ihr Wesen treiben und dann den
Schiffern ihre Umarmung darbieten. Als
Personifikationen der Meereswogen sind
diese neun Schwestern die Mütter Heimdalls
(Eddalieder S. 330). Auch werden die
Meereswellen schlechthin von den Skalden
, Töchter der Rän' genannt. E. Mogk.
Rasieren. Neben dem Scheren des
Haars und Barts war schon zeitig das
Bart schaben bei den altgermanischen
Stämmen im Brauch (got. skaban, anord.
skafa, ags. sceafan, ahd. skaban, mhd.
schaben), wenn auch das „Scheren" (s. d.)
nebenher noch lange für Haarschneiden
und Bartschaben Anwendung fand. Aus-
drücklich findet sich für das Rasieren auch
die Bezeichnung mhd. nazschern, also
Bartschaben nach vorheriger Bearbeitung
der in Frage kommenden Hautstelle mit
Wasser und Seife. Wir müssen sogar an-
nehmen, daß hierzu ziemlich scharfe Seifen
von stark auflockernder Eigenschaft auf
das Haar gebraucht wurden und man diese
ziemlich lange einwirken ließ, sonst hätten
die Bronzeklingen ihren Dienst kaum
leisten können, da Schärfe, wenigstens für
heutige technische Leistungsfähigkeit, doch
nur unvollkommen bei ihnen zu erreichen
ist. Die Antike, welche Seife nicht kannte,
muß zum Rasieren mit ihren Rundklingen
RASIERMESSER— RA SSENFR AGEN
439
von Bronze, die wir kennen, Laugen oder
Pasten verwendet haben, die zur Quellung
der Körperhaare führten, ehe man mit dem
, Schaben' begann. Daß man das einzelne
Haar oder Haarbüschel mit der Bartzange
faßte und das gespannte Haar mit der
Rasiermesserklinge schnitt, wie behauptet
worden ist, trifft generell gewiß nicht zu.
S. M ü 1 1 e r NAUertsk. I 257. Vgl. den folgen-
den Artikel. Sudhoff.
Rasiermesser, offenbar ein älterer ge-
meingermanischer Gebrauchsgegenstand als
die Schere. Daß es in merowingischer Zeit
keine R. gegeben habe (L. Linden-
schmidt DA. I 321), stimmt nicht. Ob
sich das eig. schneidende Schermesser (s. d.)
zum Kürzen von Haar und Bart in der
Form konventionell bestimmt unterschied,
läßt sich heute noch nicht sagen, trotzdem
die Formfülle dessen, was als R. geht,
schon groß ist. Die altgerman. Grabfunde
bringen meist kurze, breite Klingen zu-
tage, leicht gewölbt in der Schneide, selten
leicht eingebogen (Abnutzung?) mit ganz
kurzem, oft umgerolltem Griffe. Doch be-
gegnet auch in germanischen Gräbern
später die halbrunde (selbst ganz runde)
Form der altgriechischen und altrömischen
R., auch sie meist mit kurzem Griff, von
dem aus nicht selten eine Verstärkungs-
rippe, bis über die Mitte der Rundklinge
läuft. Auch Schalen, welche die dünne
Schneide außer Gebrauch decken und
gleichzeitig als Heft bei der Anwendung
dienen, die wir in späteren Jahrhunderten
so oft in Badestuben abgebildet finden,
begegnen uns hier und da schon in frühen
Gräbern (Reichenhall). Alles dies ist Bronze.
Soll man nun neben diesem Reichtum an
Bronzeschabmessern noch R. aus Stahl
supponieren, die der Rost sämtlich zerstört
hätte? Die trojanischen Funde eiserner
R. klingen würden dazu wenigstens einen
Schein von Berechtigung bieten. Oder hat
die Frühzeit Bronzelegierungen hergestellt,
die Haare schabend leicht schnitten ? Durch
Hämmern der Bronzeklingen wurde, wie
Meyer- Steineg nachgewiesen hat
(a. a. 0. S. 16), eine große Härte erreicht;
doch sind noch erneute Versuche durch
Schleifen frühzeitlicher „Rasiermesser" in
größerer Zahl nötig, ehe ein Urteil hier vollen
Wert beanspruchen kann.
H o o p s , Reallexikon. III.
M. Heyne D. Hausaltert. II 78—81. S.
Müller NAUertsk. I 258 ff. Theod. Meyer-
Steineg Chirurgische Instrumente des Alter-
tums; Jena 191 2. Sudhoff.
Rassenfragen.
Begriff der Rasse § 1, 2. Alte Rassendar-
stellungen § 3 — 6. Germanische Rasse § 7 — 10.
Rasseneinteilung § 11 — 14. Rassenbestimmung
§ 15 — 19. Urformen § 20 — 22. Endformen
§ 23. 24. Ausbau der Schädeltypen § 25 — 27.
Die Formen der jüngeren Steinzeit § 28 — 34.
Die Formen der Bronzezeit § 35 — 39. Die For-
men der Hallstattzeit § 40. 41. Die Formen
der La-Tene-Zeit; keltische Wanderung § 42.
Germanische Wanderung § 43.
§ I. Von den verschiedenen Begriffen,
die wir zur Einteilung der Bewohner unse-
res Erdballs verwenden, bezieht sich der
„Staat" auf die politische, das ,,V o 1 k"
auf die Sitten- und Sprachgemeinschaft,
die „Rasse" auf bestimmte körperliche
und geistige Eigenschaften, welche ihre
Träger von der übrigen Menschheit unter-
scheiden. Im deutschen Reiche zB. wohnt
ein Volk mit indogermanischer Sprache,
wie in einer Reihe von Staaten Europas
und Asiens, seine Rassezugehörigkeit wäre
erst zu untersuchen. Die Zugehörigkeit zu
dem großen Völkerkreis, dessen verschie-
dene Sprachen: Griechisch, Latinoroma-
nisch, Keltisch, Germanisch, Litauisch,
Slavisch, Albanesisch, Armenisch, Indo-
iranisch auf eine gemeinsame Ursprache,
das „Indogermanische", zu-
rückgehen, hat zunächst mit der Rasse,
der ein Volk angehört, oder den Rassen,
die innerhalb eines Volks vertreten
sind, nichts zu tun. Daß verschiedene
Rassen zur Bildung der indogermani-
schen Völker, wie sie jetzt sich dar-
stellen, beigetragen haben, lehrt uns auch
die oberflächliche anthropologische Be-
trachtung derselben.
§ 2. Um zum Begriffe der Rasse zu
kommen, müssen wir die einzelnen Be-
standteile, aus denen sich diese Völker
zusammensetzen, nach ihren körperlichen
und geistigen Sondermerkmalen zu unter-
scheiden suchen. Es ist dies die Aufgabe
der „somatischenAnthropolo-
g i e ". Für die Rassenunterscheidung sind
in erster Linie die körperlichen Merkmale
ausschlaggebend, die Bildung des Hirn-
und Gesichtsschädels, die Farbe der Haut,
29
440
RASSENFRAGEN
Augen und Haare, der Wuchs. Wenn wir
diese verschiedenen Arten der menschlichen
Körperbildung in bestimmte Gruppen ein-
zuteilen vermocht haben, so gelingt es auch
meist, jeder dieser Gruppen bestimmte
geistige Eigenschaften zuzubilligen. Daß
bestimmte Eigenart dieser letzteren Rich-
tung die einzelnen Völker voneinander
unterscheidet, ist bekannt, es fragt sich nur,
ob dieser Unterschied in der Zusammen-
setzung der verschiedenen Rassenbestand-
teile begründet ist, aus denen sie bestehen,
und da wir Deutsche uns „Germanen" zu
nennen pflegen, so erhebt sich zuerst die
Frage: Gibt es überhaupt eine „germa-
nische Rasse"?
§ 3. Die römischen Schriftsteller, denen
wir die Kunde verdanken, daß zu ihrer Zeit
die Völker zwischen Rhein, Donau, der
ungarischen Ebene und dem Ozean „Ger-
manen" hießen, haben diese Frage bejaht.
Wenn wir von der dem Jahre 222 v. Chr.
entstammenden Nachricht über den Sieg
des Konsul Marcellus bei Clastidium „de
Galleis Insubribus et Germaneis" absehen,
so verdanken wir die ersten Nachrichten
über die körperliche Beschaffenheit der
Stämme, die er als „Germanen" kennen
lernte, Cäsar um 58 v. Chr. Er nennt
sie ungeheuer groß mit funkelnden Augen
(De bell. gall. 39), und rechnet zu ihnen
die 101 v. Chr. in Italien eingebrochenen
Cimbern und Teutonen, aber er billigt
diese Eigenschaft (a. a. 0. 30) auch den
Galliern, mit denen er kämpfte, zu. 150
Jahre später vervollständigt T a c i t u s
in seiner Germania das Bild der Körper -
beschaffenheit der Germanen und betont
als erster ihre vollkommene Rassenrein-
heit. Er nennt sie einen eignen, reinen, nur
sich selbst gleichen Volksstamm mit einem
allen Germanen gemeinsamen Körperbau
und betont „das trotzige blaue Auge, das
rötlichblonde Haar, den mächtigen Wuchs".
Aber eine Reihe von römischen Schrift-
stellern schildert die gallischen Kelten ge-
nau ebenso: großwüchsig mit blauen Augen,
blonden Haaren und weißer Haut, ein Ver-
halten, dem die Nervier und Treverer da-
durch Ausdruck gaben, daß sie sich ger-
manischen Ursprung zuschrieben und das
Cäsar veranlaßt, einen großen Teil der
Gallier, die Belgier, Eburonen, Condruser,
Cäröser, Paemanen unter die Germanen zu
rechnen.
§ 4. Über das wichtigste Rassenmerkmal,
die Schädelbildung, wissen die
römischen Schriftsteller nichts zu berich-
ten, und es fragt sich, ob nicht gerade in
dieser das unterscheidende, das germani-
sche Rassenbild ergänzende Merkmal liegt.
Ein wichtiges Dokument besitzen wir hier
in den römischen und griechischen Skulp-
turen. Wenn auch das bei allen Bar-
barendarstellungen reichlich ausgeprägte
Kopfhaar eine eigentliche Messung nicht
zuläßt, so besitzen wir doch eine Reihe von
Skulpturen, die gallische und germanische
Eigenart der Kopfbildung scharf charak-
terisieren, und zwar in ganz deutlich ver-
schiedener Weise.
§ 5. Für die Germanen darstellungen
stehen außer Einzelfiguren, von denen wir
für den weiblichen Typus die „Thusnelda"
in der Loggia dei Lanzi in Florenz und für
den männlichen einen wohlerhaltenen Kopf
eines Sueben aus den Mus6es royaux in
Brüssel anführen können, hauptsächlich die
Figuren der Reliefbilder auf der Markus-
säule und Trajanssäule in Rom und die
Darstellungen auf dem Monument von
Adamklissi zur Verfügung. Bei diesen
Darstellungen sehen wir nun ganz über-
einstimmend ein langes schmales Gesicht
mit etwas vorgebautem Mund, gerader
schmaler Nase, weiten Augenhöhlen, stark
entwickelten Augenbrauenbögen und schma-
ler Stirn. Von der Seite zeigt der Schädel
geraden Anstieg der schön modellierten
Stirn, rasche Umbiegung zu der flachen
Schädelhöhe und in kräftigem Bogen aus-
ladendes Hinterhaupt. Die lange Kopf-
form tritt hier deutlich hervor. Bedeckt
ist der Schädel von lockigem Haar, das bei
Männern mähnenartig herabfällt, wenn es
nicht wie bei den suebischen Stämmen
sorgfältig über dem rechten Ohr in einem
Knoten zusammengenommen ist, bei Frau-
en in langen Wellen herabfließt. Dazu
kommt ein mächtiger Körperbau mit brei-
ter Brust und schönem Maßverhältnis von
Rumpf und Gliedern.
§ 6. Ebenso zeigen die Darstellungen der
gallischen Kelten einen ganz be-
stimmten Typus. Die Hauptquelle für
seinen Nachweis sind die Einzelfiguren und
RASSENFRAGEN
441
Gruppen vom Weihgeschenk des Königs
Attalus von Pergamon. Diese Skulpturen
von großer Kraft der Darstellung waren
schon im Altertum berühmt und Kopien
sowohl als Einzelköpfe finden sich in unsern
Museen. Als Gallier gekennzeichnet sind
die Männer durch Schnurrbart, Haartracht
und den gedrehten Halsring (Torques).
Wir sehen breite vollwangige Gesichter mit
rundem vorspringendem Kinn, vollen Lip-
pen, kurzer, breiter, aber gerader Nase,
niederen tiefliegenden Augenhöhlen, breiter
unten vorspringender nach oben zurück-
weichender Stirn und runder Schädel-
kapsel mit flachgewölbtem Hinterhaupt.
Die Haare sind gesträubt in Büscheln
emporstehend oder auch wollig gelockt.
Auch die Frau trägt die Haare in kurzen
Locken statt in langen Wellen, wie die
Germaninnen, wie die Frauenfigur der
Gruppe des sich erstechenden Galliers aus
den Diokletiansthermen zeigt.
§ 7. Die körperlich gemeinsame Erschei-
nung, die Germanen und Gallier verband,
bestand also im wesentlichen im Wuchs
und der Farbenkomplexion. Den klein-
wüchsigen kurzköpfigen Römern und auch
den näher verwandten Kelten gegenüber
zeigen sich die damaligen Germanen soma-
tisch recht einheitlich. Es gab also damals
eine germanische Rasse. Aber
diese Darstellungen sind künstlerischer
Natur, sie stellen ein ausgewähltes Material
dar, wie wir dies von den Kelten, mit deren
kriegerischem blondhaarigen Adel die Rö-
mer zuerst in Berührung kamen, bestimmt
annehmen können. Wir haben von den
keltischen Galliern aus den Jahren 409 vor
bis nahe an Christi Geburt eine Reihe
von durch ihre Beigaben genau bestimmten
Skelettgräbern, deren Schädel beweisen,
daß die Hauptmasse der Gallier sich damals
durch einen der Kurzköpfigkeit recht nahe-
stehenden Schädelbau von den Germanen
unterschied. Zur Zeit Cäsars und Tacitus'
hatten aber die Gallier die Sitte des
Leichenbrands angenommen, der die Ger-
manen längst huldigten. Für die Zeit der
Entstehung des Germanennamens haben
wir über die somatische Eigenart der ger-
manischen Rasse also lediglich unsichere
anthropologische Nachweise.
§ 8. Erst 400 Jahre nach dem Kimbern-
zug, dem ersten geschichtlichen Auftreten
von Germanen, und 200 Jahre nach Tacitus
erscheinen germanische Völker, deren Be-
gräbnissitte, die Reihengräber, uns
sichere Unterlagen für ihre Schädelbildung
liefern. Es sind dies in der Hauptsache
Franken und Alemannen, Thüringer und
Bayern. Die Skelette besitzen vorwiegend
geräumige Schädel mit breiter Stirn,
schmälerem Hinterhaupt und flachen Sei-
tenwandhöckern. Das Gesicht ist meist im
ganzen lang und schmal, der Unterkiefer
hoch, mit kräftig vorspringendem Kinn,
der Oberkiefer etwas vorgebaut, die Nase
schmal, lang, leicht gebogen, die Wangen
schmal, die Augenhöhlen hoch, meist eckig,
die Superciliarwülste getrennt, rundlich
aufgesetzt, darüber eine flache Glabella.
Die Schädelkapsel ist kräftig modelliert mit
hoch ansteigender Stirn, flacher Kurve von
der Stirnhöhe bis zum Bregma, langer
Ebene bis zum Scheitel, schrägem bogen-
förmigem Abfall bis zum Lambda, rundlich
aufgesetztem schmälerem Hinterhaupt und
flacher Basis. Der Schädelgrundriß bildet
eine längere oder kürzere Ellipse mit
breiter Stirn und schmalem Hinterhaupt
(Keilform). Die meisten sind Flach-
schädel.
§ 9. Diese Grundzüge zeigen aber die
mannigfachsten Variationen. Die
Stirn kann statt steilansteigend, fliehend
sein, die Seitenwandfächer stark aus-
laden statt der flachen gleichmäßigen
Seitenkurve des Ellipsoids, die Ellipse kann
sich so stark verbreitern, daß ein Parallelo-
gramm mit abgestumpften Ecken entsteht,
es kommen breite Wangen und niedere
Augenhöhlen vor, kurz eine vollkommene
Einheitlichkeit des Schädelbaus besteht
keineswegs. Dies spricht sich auch im
Schädelindex, der Verhältniszahl zwischen
Länge und Breite, in Form eines Bruchs
100 x Breite • .. , ■
— ausgedruckt, aus. (Nach
einer 1883 in Frankfurt getroffenen Ver-
einbarung der deutschen Anthropologen
wurde diese Indexzahl bis 75,0 als Lang-
schädel, von 75,1 bis 79,9 als Mittelschädel,
von 80,0 an und darüber als Kurzschädel
bezeichnet.) Danach fanden sich unter den
Reihengräberschädeln, wenn auch die mei-
sten mittellang waren, Schädel von ganz
29*
442
RASSENFRAGEN
langer bis zur Grenze der kurzköpfigen
Form.
§ 10. Um germanische Rassenschädel,
welche alle oben aufgeführten Kennzeichen
aufweisen, und welche wir das Recht haben
mit blonder Farbenkomplexion und hohem
Wuchs zu vereinigen, zur Darstellung zu
bekommen, müßten wir schon eine Aus-
wahl treffen, wie dies die römischen Künst-
ler bei ihren bildlichen Darstellungen taten.
Daß die germanischen Völker, welche uns
diese Reihengräber hinterließen, verschie-
dene Rassenbestandteile mit sich führen
mußten, erscheint begreiflich, wenn wir
bedenken, daß die zahlreichen Hörigen und
Sklaven zwar sozial, nicht aber in den
Lebensformen von den Stammesangehöri-
gen getrennt waren, also zwischen ihren
Herren und mit deren Grabgebräuchen be-
erdigt liegen.
§ II. Es gilt also, die Rassenbe-
standteile, aus denen sich die ein-
zelnen Völker zusammensetzen, aufzusu-
chen und zu sehen, wo sie sich in möglichst
geschlossener Menge vorfinden, um aus der
Bevölkerung dieser Ursprungsgebiete das
Recht abzuleiten, bestimmte Gruppen zu
bilden und letzteren bestimmte Völker-
namen zu geben, und da ergibt sich, daß in
denjenigen nordischen Ländern, welche wir
als Ausgangspunkt der germanischen Völ-
kerbewegung im Anfang unserer Zeitrech-
nung kennen, noch heute bei der Mehrzahl
der Bevölkerung Eigenschaften dominie-
ren: langer Schädel, hoher Wuchs, blonde
Haare, weiße Haut, blaue Augen, deren
Zusammentreffen unter dem Begriff der
nordischen Rasse zusammengefaßt
wird.
§ 12. Aus solchen Gebieten besonders
starker Verbreitung bestimmter körper-
licher Erscheinungen setzt sich nun die Ein-
teilung der europäischen Menschheit zu-
sammen, welche eine Reihe von Forschern
vorgenommen hat. D e n i k e r in Frank-
reich unterscheidet:
1. blonden langköpfigen, sehr hochge-
wachsenen nordischen Typus,
auch kymrische, germanische Rasse oder
Reihengräbertypus genannt.
2. ÖstlichenTypus : blond, klein,
mäßig kurzköpfig, aschblond, schlicht-
haarig mit breitem Gesicht, mit dem Mittel-
punkt in Weißrußland.
3. Iberisch-insulanen Ty-
pus: sehr dunkel, sehr langköpfig, sehr
klein, mit gewelltem Haar, dunklen Augen,
gerader Nase und langem Gesicht, auf der
iberischen Halbinsel und den westlichen.
Mittelmeerinseln.
4. Keltisch-ligurischer Ty-
pus: dunkel, sehr brachykephal, klein-
wüchsig, mit braunen, krausen Haaren und
breitem Gesicht, auch cevennische oder
alpine Rasse genannt, mit Zentrum in
den Westalpen.
5.Litoraler Mittelmeerty-
pus : braun, über Mittelgröße, dunkel-
haarig, langköpfig.
6. Adriatischer oder dinarischer
Typus: kurzköpfig, hochgewachsen, mit
dunklem welligem Haar, dunklen Augen,
langem Gesicht, schmaler Nase und leicht
brauner Haut, mit Mittelpunkt in den west-
lichen Balkanländern. Dazu kommen noch
eine Anzahl Misch- oder Untertypen.
§ 13. Erheblich vereinfacht haben für
Mitteleuropa die Rassentafel A m m o n
und W i 1 s e r in ihren Untersuchungen der
badischen Wehrpflichtigen. Es werden
unterschieden :
1. Mittelmeerrasse mit schma-
lem Kopf, elfenbeinfarbiger oder bräun-
licher Haut, schwarzen gelockten oder
krausen Haaren, dunklen Augen, schlanker
Gestalt und mittlerem Wuchs.
2. NordeuropäischeRasse mit
länglichem weitem Schädel, weißer Haut,
blauen Augen, blondem, lockigem Haar,
hoher Gestalt, mit Zentrum in Schweden.
3. HomoAlpinus, rundköpfig, als
Keil zwischen die beiden ersten Rassen sich
von Osten nach Westen einschiebend.
§ 14. Wesentlich auf den Resultaten der
Schädelmessung, wie sie A n d e r s
R e t z i u s in die Anthropologie eingeführt
und B r o c a und T o p i n a r d weiter aus-
gebildet hatten, beruht die Rasseneintei-
lung von J. K o 1 1 m a n n. Er legt be-
sondern Wert auf das Verhältnis der Schä-
delform zur Gesichtsform und unterschei-
det:
1. La n g g e s i c h t i g e Langköp-
• f e = Reihengräbertypus nach A. Ecker,
germanischer Typus nach Holder, kymri-
RASSENFRAGEN
443
scher Typus nach Broca, angelsächsischer
Typus nach Davis undThurnau, Kurganen-
schädel nach Bogdanow, Hohbergtypus
nach His und Rütimeyer.
2. Langschädel mit Breit-
gesicht = Hügelgräbertypus nach Ek-
ker, Siontypus nach His und Rütimeyer,
Cro-magnontypus nach de Quatrefages und
Hanup, Dolichocephales mesorhiniennes
nach Broca, ligurischer Typus nach Topi-
nard.
3. Kurzschädel mit Lang-
gesicht = Orthognathe Brachykephale
nach A. Retzius, Dissentistypus nach His
und Rütimeyer, Sarmatentypus nach von
Holder.
4. Kurzschädel mit Breit-
gesicht = Mongoloide nach Pruner-
Bey, Lappenschädel nach Schaffhausen,
slavische Brachykephale nach Virchow,
Turanier nach Holder. Kollmann kommt
dabei zu dem Schluß, daß alle diese Rasse-
formen seit der neolithischen Zeit bei uns
nebeneinander gelebt und zur europäischen
Kultur gemeinsa'm beigetragen haben. Mit
diesem Endresultat wäre die Zuteilung be-
stimmter Rasseeigenschaften an bestimmte
Völkerkreise Europas als aussichtslos hin-
gestellt.
§ 15. Der Grund, warum die anfangs so
aussichtsreiche Untersuchung der Schädel
auf ihre Rassenmerkmale nach rechneri-
schen Prinzipien, die Craniometrie,
zu keinem sicheren Endergebnis für die
Rassenbestimmung geführt hat, liegt in
der Schwierigkeit, einem so komplizierten
Gebilde, wie es ein menschlicher Schädel
ist, rechnerischen Ausdruck zu verleihen.
Die Zahl der Punkte und Indexberechnun-
gen, welche in das Maßsystem aufzunehmen
wären, um die gesamte Modellierung zah-
lenmäßig darzustellen, müßte eine so große
werden, daß die Übersichtlichkeit verloren
ginge. Mit so einfachen Zahlen, wie Längen -
breitenindex und Längenhöhenindex läßt
sich rassenanthropologisch sehr wenig an-
fangen. Wenn nicht die Farbenkomplexion
unterscheidend dazu käme, wären wohl die
meisten Forscher schon zum Kollmann -
sehen Resultat gekommen. Eine Haupt-
schwierigkeit liegt in der Ausdehnung der
Grenzwerte dieser Maßzahlen. Jeder Schä-
deltypus besitzt eine gewisse Variations-
breite. Wenn, wie meistens innerhalb eines
Volks, verschiedene Rassen vertreten sind,
zB. eine langköpfige und eine kurzköpfige,
beide mit wohlausgeprägter Schädelbildung,
so schieben sich die Grenzwerte für beide
Typen so übereinander, daß eine dritte
Gruppe entsteht, die „Mesokephalen", wel-
che beiden Typen angehören und deren Zahl
so groß sein kann, daß die Sicherheit des
Urteils über die Bedeutung der beiden ur-
sprünglichen Komponenten verloren geht.
Dazu kommt, daß der architektonische
Aufbau eines Rassenschädels durch die Be-
stimmung der einfachen Länge, Breite und
Höhe sehr ungenügend zum Ausdruck
kommt. Es ist für die Rasseneigentümlich-
keit von viel größerer Bedeutung, ob bei
gleicher Länge die größte Breite nach vorn
oder nach hinten verlegt ist, als die Ver-
hältniszahl, die sich im Index ausspricht.
§ 16. G. Sergi hat nun eine Einteilung
nach den architektonischen
Hauptmerkmalen (Spezie) versucht, welche
sich durch Zuziehen von Nebenmerkmalen
(Varietä) gliedern. Es entstehen dadurch
9 Haupttypen mit 44 Unterarten, die außer-
dem noch 17 Spielarten aufweisen. Bei so
vielen Variationen, deren Bestimmung in
der Hauptsache dem menschlichen Sehen
überlassen ist, ist die Schwierigkeit der
Abgrenzung der einzelnen Typen gegen-
einander so groß, daß sie aus Mangel an
festen Schranken ethnologisch unverwend-
bar wird. Dem Gesamtbild der Rassen-
erscheinung trägt jedoch diese Anschau-
ungsweise mehr Rechnung, wie die anderen
Methoden.
§ 17. Diese festen Grenzen, innerhalb
derer sich ethnologische Einheiten zunächst
kultureller Natur finden, bietet nun die
prähistorische Archäologie.
Bei den Untersuchungen der Hinterlassen-
schaft des Menschen in Gräbern und Wohn-
stätten haben sich so deutlich bestimmte
in sich abgeschlossene Kulturkreise
herausgestellt, mit einer Fülle so eigen-
artiger gegen andere Kreise sich abheben-
der Kulturerscheinungen, daß ihnen ethno-
logische Bedeutung zugemessen werden
mußte. Je weiter wir in der Urgeschichte
zurückgehen, desto geschlossener werden
diese Kreise, und erst das Eintreten der
großen mit dem Auftreten neuer Metalle ver-
444
RASSENFRAGEN
bundenen Kulturbewegungen läßt ein Anteil-
nehmen verschiedener ethnologisch schwer
zu vereinigender Kreise an derselben Kultur
erkennen. Die Grenzen dieser Kulturkreise
und ihre Mittelpunkte festzustellen sind
seit Jahren eine Reihe von Urgeschichts-
forschern bemüht. Zusammenfassende
Arbeiten gaben namentlich 0. Monte-
1 i u s in »Schweden, S o p h u s M ü 1 1 e r in
Dänemark, M. H ö r n e s in Österreich und
von deutschen Forschern in erster Linie
0. Tischler. Einzelne Aufsätze neuer-
dings G. Kossinna namentlich im, Pan-
nus". Diese auf der Bodenforschung be-
ruhenden Abgrenzungen innerhalb der Vor-
geschichte sind naturgemäß noch nicht
abgeschlossen, da immer neues Material
herzuströmt, aber die großen Linien, in
welchen sich das Heranwachsen der mittel-
europäischen und nordischen Stämme zu
Kulturvölkern bewegte, festzustellen, ist
der eifrigen Arbeit der jetzigen deutschen
Forschung jetzt schon gelungen.
§ 18. Uns interessiert hier wesentlich
die Feststellung der Urheimat der
Germanen, mit welcher sich früher
L. W i 1 s e r , zuletzt G. Kossinna ein-
gehend beschäftigt haben. Wir können
mit letzterem jetzt die westbaltischen
Länder, Südskandinavien, Dänemark, Nord-
westdeutschland östlich bis zur Oder-
mündung und südlich bis zur Allerlinie als
den Ort der Entwicklung der Völker -
ströme erkennen, welche uns später als
„Germanen" in der Geschichte gegenüber-
treten. Aus diesem Gebiet fanden schon
in der jüngeren Steinzeit die Vorstöße
nordischer Stämme nach Süden und Osten
statt, welche erst mit dem Schluß der
Völkerwanderung zum Stillstand kamen.
§ 19. In welcher Weise und auf welchem
Wege sich jedoch die körperlichen und
geistigen Eigenschaften entwickelten, wel-
che den römischen Schriftstellern als Aus-
druck einer einheitlichen Rasse erschienen,
darüber konnte nur die Untersuchung ihrer
Körpermerkmale, die somatischeAn-
thropologie Auskunft geben. Solche
Untersuchungen, wie sie u. a. in der Arbeit
von A. S c h 1 i z Die vorgeschichtlichen
Schädeltypen der deutschen Länder in ihrer
Beziehung zu den einzelnen Kulturkreisen
der Urgeschichte und Die Vorstufen der
nordisch-europäischen Schädelbildung vor-
liegen, geben zugleich Aufschluß über den
Entwicklungsgang der Körperbildung des
Menschen, von dem wir ein Endresultat
in Form der „germanischen Rasse" be-
sitzen. Die Entstehung der nor-
dischenRasse hängt deutlich mit der
körperlichen Vorgeschichte
der Volksstämme zusammen, welche seit
den Urzeiten Mittel- und Nordeuropa be-
wohnten.
§ 20. Wir müssen hier auf die A n -
fangsformen, in welchen der Mensch
nachweislich bei uns auftritt, zurückgehen.
Die Anschauungsweise, nach der sich uns
die einzelnen Rassenschädel darstellen, ist
die architektonische; in erster Linie Schnitt
(Norma lateralis) und Grundriß (Norma
verticalis), in zweiter die Vorderansicht
(Norma facialis), die verglichen werden;
dazu kommen die der Grundform einge-
fügten Einsenkungen und Ausbauten, die
Modellierung. Von eigentlichen Ur- und
Stammformen besitzen wir nur eine ein-
zige, die als Urtypus anzusehen ist, und
eine Anzahl Frühtypen.
A. Urtypus. Neandertalform.
§ 21. (S. Taf. 35, 1.) Wir können diese
Benennung nach dem ersten Fundort
ruhig beibehalten. Die Funde solcher
Schädel in Spy, Krapina, Moustier
und Chapelle aux saints haben an den
Merkmalen der Grundform nichts zu
ändern gewußt und die Benennung: ,,homo
primigenius" ist so lange verfrüht, als wir
nicht wissen, ob nicht eine noch primitivere,
dem Stamm der Menschenaffen noch näher
stehende Form gefunden wird. Diese Form
scheint eine außerordentlich lange Zeit in
Süd- und Mitteleuropa gelebt zu haben,
denn der Heidelberger Unter-
kiefer aus den Sanden von Mauer geht,
den begleitenden Tierresten (Rhinoceros
etrusc. und Elephas antiquus Falc.) nach,
bis ins frühe Diluvium zurück, während die
Form eine so primitive ist, daß sein Finder
Dr. Schötensack den Kiefer als „pränean-
dertaloid" bezeichnet, und der ebenso
echte Angehörige dieser Rasse, der Schädel
von Moustier, steht der letzten Zwischen-
zeit schon recht nahe. Diese Rassenschädel
gehen, soweit sie durch Beigaben belegt
oder durch die Schichten, in denen sie ge-
RASSENFRAGEN
445
funden wurden, nur in die paläolithischen
Kulturen von C h e 1 1 e s und St. Ach-
e u 1 aus der zweiten Zwischeneiszeit zu-
rück. Übereinstimmend zeigen sie Vor-
wiegen des Gesichtsschädels über den Hirn-
schädel, runde hohe Orbitae, schnauzen-
artiges Vorspringen des Gebisses, Zurück-
weichen des Kinns ohne jeden Kinnvor-
sprung, mächtige Augenbrauenwülste, die
Augenhöhlen in fortlaufendem Bogen über-
schattend, darüber eine flache, rückwärts
fliehende Stirn und Neigung zu crista
mediana des Schädeldachs. Der Grundriß
zeigt E i f o r m mit starkem Überwiegen
der hinteren Hälfte über die vordere, ent-
sprechend der schwachen Entwicklung der
Stirn. Das Gebiß und seine Widerlager vor
der Stirn entsprechen der Aufgabe einer
Ernährung mittelst unvorbereiteter Kost.
Von seiner mächtigen Ausbildung sticht
die schwache Modellierung der
Schädelkapsel auffällig ab. Die Mittellinie
verläuft in einem durch das vorspringende
Bregma in nur zwei Segmente geteilten
Bogen von Glabella bis Inion, und alle
bei den späteren Schädeln sich findenden
Ausbauten des Grundrisses finden sich nur
als schwache Andeutung vor. In der Ent-
wicklung dieser Ausbauten, die der Weiter-
entwicklung des Gehirns entsprechen, be-
steht zunächst die Weiterbildung zum homo
recens.
§ 22. Die nächste, aber nicht aus der
ersten entstandene Stufe bildet 2. der
Schädel von Brunn (s. Taf. 35, 2).
Hier besteht noch die fliehende Stirn und
der kräftige Überaugenwulst; aber letzte-
rer ist schon in der Mitte geteilt und nach
den Seiten schmal auslaufend, es bestehen
deutlich Stirnhöcker, zwischen denen sich
die Stirn abflacht und verbreitert, der Schä-
del ist nach hinten hinausgebaut und das
Hinterhaupt aufgesetzt, so daß im Grundriß
eine lange, vorn flache, hinten zugespitzte
Ellipse entsteht. Im Schnitt besteht noch
die Teilung der Mittellinie in zwei durch
das vorgewölbte Bregma unterbrochene
Segmente bis zum Lambda, aber es fügt
sich jetzt ein weiteres durch die abgesetzte
Bogenlinie des Hinterhaupts an. Der er-
haltene Unterkiefer zeigt jetzt schon einen
wohlentwickelten Kinnvorsprung. Diesen
Fortschritten entspricht die Kultur. Es
ist ein Lößschädel aus der frühen Nach-
eiszeit, dem Solutreen, stammend,
einer Zeit, in der der Mensch schon in einer
Kulturäußerung vom Nahrungsbedürfnis
zur Kunstbetätigung fortgeschritten war.
Eine spätere Weiterentwicklung dieser
Form bietet:
3. der Schädel von Engis (s.
Tafel 35, 3) durch Aufrichten der Stirn,
die durch Teilung in pars cerebralis und
pars facialis ein weiteres viertes Segment
der Mittelkurve hinzufügt. Es ist ein weit
grazilerer Schädel als der Brünner, wie
wenn wir hier das weibliche Gegenstück
zu der energischen Form des Brünner
Schädels vor uns hätten. Einer wichtigen
Vorstufe aus der frühen Nacheiszeit ent-
spricht
4. der Schädel von Combe-Capelle
Montferrand (s. Taf. 35, 4) aus
dem Kulturkreis des Aurignacien,
in allerjüngster Zeit von O. H a u s e r
gefunden und von H. Klaatsch be-
arbeitet. Zu der lang hinausgezogenen
Schädelform mit spitzem Hinterhaupt
des Brünner Schädels gesellt sich jetzt
zum erstenmal eine hochgewölbte Stirn,
eine Kombination, die sich auch bei
einem englischen Schädel von G a 1 1 e y -
Hill findet. Kräftige Augenbrauenbogen,
vorgebautes Gebiß und weite Nasenöff-
nung erinnern zwar noch an den Neander-
taler, aber der Unterkiefer fällt gerade ab
und zeigt einen, wenn auch flach aber doch
deutlich entwickelten Kinnvorsprung; die
Augenhöhlen sind nicht mehr rund, sondern
wieder eckig, wie durch die mächtige Stirn
herabgedrückt und die ausladenden Wan-
genbeine fallen nicht schräg zum Ober-
kiefer ab, sondern stehen horizontal. Wir
begegnen dieser Gesichtsbildung wieder bei
einem späteren Schädeltypus, dem von
Cro-magnon.
§ 23. Lag der Fortschritt dieser Schädel -
bildung wesentlich in der Stirnbildung, so
ist dies noch mehr der Fall bei 5. dem
Schädel von Grenelle (s. Taf. 35, 5)
aus der späten Diluvialzeit. Hier findet
die Entwicklung statt nach der Längs-
richtung in die Breite und Höhe, wir
erhalten die erste Kurzkopfform.
Die Augenbogenwülste werden klein, be-
deutungslose Höcker, darüber erscheint
446
RASSENFRAGEN
eine breite Glabella, von der die Stirn in
mächtiger Entwicklung steil in die Höhe
steigt, um sich scharf nach dem Bregma
umzubiegen, die Schädelhöhe bildet eine
Ebene, nach welcher die Mittelkurve in
flachem Bogen abfällt, um nach dem
Lambda ein flachrundes Hinterhaupt zu
bilden. Entsprechend dieser starken
Modellierung ist auch der Grundriß,
wir können ihn als Kreisform mit Ab-
plattung aller vier Richtungen, oder als
eine Trapezform mit abgerundeten
Ecken auffassen. Damit ist die Entwick-
lung der kurzen Schädelform des rezenten
homo sapiens abgeschlossen. Der Schädel
von G r e n e 1 1 e ist eine E n d f o r m.
§ 24. Demselben Spätdiluvium durch
die reiche künstlerische Begabung und
Handwerksgeschicklichkeit ihrer Bevölke-
rung, die Kultur des Magdal6nien,
ausgezeichnet, gehört 6. der Schädel von
Cro-magnon (s. Taf. 35, 6) an.
Er zeigt denselben Entwicklungsgang,
wie die vorhergehende Form, aber zu der
Entwicklung in die Breite kommt noch
eine erhebliche Längenentwicklung. Es
entsteht dadurch ein ungemein geräumiger
Langschädel, dem mächtigen Höhen-
wuchs der Glieder entsprechend. Die Ge-
sichtsbildung ist dieselbe wie bei 4, aber
der Kopfschädel zeigt im Grundriß trotz
seiner Länge dieselbe Trapezform mit
abgerundeten Ecken wie Nr. 5. Die Mittel-
linie ist ebenso stark modelliert. Nach
scharf geprägten, aber kleinen Superciliar -
wülsten steigt die Stirn weniger steil an,
um sich aber ebenso scharf nach dem Breg-
ma umzubiegen. Von da folgt auf eine
lange Ebene ein schräger Abfall, der mit
einem rundlichen Hinterhaupt schließt.
Die Form ist ein ausgeprägter flacher
Langkopf. Wir haben jetzt am Schluß
des Paläolithikums zweiEndformen,
welche uns als Grundlage für die Rassen-
bildung durch die ganze Vorgeschichte be-
gleiten. Als dritter Faktor kommt
dann die Schädelform von Brunn, deren
Einfluß auf die Rasseneigentümlichkeiten
immer wieder durchschlägt.
Zu diesen Ausgangstypen europäischen
Ursprungs kommt noch ein Typus, dessen
Entwicklungszentrum auf der südlichen
Halbkugel liegt, für den wir aber einen
ähnlichen Bildungsgang wie für die euro-
päischen annehmen können. Es ist dies
7. die Mittelmeerrasse (s. Taf.
36, 7), ein langer Schädel mit ganz platten
Seiten, runder Stirn und rundem Hinter-
haupt, mit langem schmalem Gesicht,
hängenden Wangenbeinen und einer eigenen
Form der schwachen Modellierung der
Schädelkapsel in der Mittelkurve, die in
einem nahezu gleichen Bogen von Glabella
bis Inion über das Schädeldach wegläuft.
Mit diesen Rassekomponenten treten wir
in die Vorgeschichte ein. Einzelne der vor-
geschichtlichen Rassen haben ihre Aus-
gangstypen nahezu unverändert beibehal-
ten, andere setzen sich aus charakteristi-
schen Eigenschaften verschiedener Rassen-
schädel zusammen, die jedoch durch kon-
stantes Festhalten durch ihre ganze Kultur
den Wert ethnologischer Unter-
scheidungsmerkmale bekommen.
B. Mesolithische Typen. §25.
Mit dem Wärmerwerden des Klimas be-
siedelten sich allmählich die weiten Flächen
der Tief- und Hügelländer Mitteleuropas bis
zur Grenze der nördlichen Vereisung; wir
können einen Besiedlungsstrom längs der
Meeresküsten von Westfrankreich bis nach
Skandinavien und einen kontinentalen vom
Nordrand der Alpen sowohl nach den öst-
lichen Lößgebieten der österreichischen
Länder, als auch nach Norden über Mittel-
deutschland nach Dänemark und Schweden
unterscheiden, wo sich weite Gebiete für
Fischfang und Jagd eröffnet hatten. Die
Kulturen des A s y 1 i e n und T o u r a s -
s i e n , eine Nachblüte des künstlerischen
Geistes, der den Menschen des Spätdilu-
viums erfüllte, hinterlassen ihre Reste auf
festen Lagerplätzen unter überhängenden
Felsen in Frankreich und im gemäßigten
Klima der dänischen Inseln, wie in Magie -
mose, bis schließlich an den Seeküsten zu-
erst feste Ansiedlungen errichtet wurden,
die uns die Muschelhaufen der K j ö k e n -
m ö d i n g e r hinterließen. Auf dem Kon-
tinent zeugen meist nur Hirschhorn- und
Knochenwerkzeuge von den Streifzügen
der jagdbeflissenen Stämme. Wo sich den
Jagdgründen benachbarte Höhlen finden,
dienten sie dem Aufenthalt in der kalten
Jahreszeit. Eine solche Höhle an der
württembergisch-bayrischen Grenze, die
Rassenfragen.
Erläuterungen zu den Tafeln 35 — 39.
Tafel 35.
1. Neandertalform (§ 21).
2. Schädel von Brunn (§ 22).
3. Schädel von Engis (§ 22).
4. Schädel von Combe-Capelle (§ 22).
5. Schädel von Grenelle (§ 23).
6. Schädel von Cro-magnon (§ 24). \
(Nach Archiv für Anthropologie N. F. Bd. XIII 2 : 1 nach Tafel V 1 ; 2 nach Tafel V 9 ;
3 nach Tafel V 10; 4 nach Tafel V 14; 5 nach Tafel VI 3 ; 6 nach Tafel V 6.)
Tafel 36.
7. Schädel der Mittelmeerrasse (§ 24).
S. Schädel der Ofnet (§ 26).
9. Schädel von Plau (§ 26).
10. Schädel von Osdorf (§ 26).
(Nach Arch. f. Anthropologie N. F. : 7 nach Bd. VII Tafel III 1 ; 8 nach Bd. XIII Tafel VI 4 ;
9 nach Bd. XIII Tafel VI 2 ; 10 nach Bd. XIII Tafel V 17.)
Tafel 37.
11. Schädel der Pfahlbauform (§ 29).
12. Typus v. Pfahlbau Auvernier (§ 29).
13. Megalithform (§ 30).
14. Bandkeramikform (§ 31).
15. Form der Schnurkeramik (§ 32).
16. Form d. Rössener Bevölkerung (§ 33).
17. Form d. Bevölkerung der Zonenbecher (§ 34).
(Nach Arch. f. Anthropologie N. F. : 11 nach Bd. IX S. 203, ib; 12 ebda. S. 207; 13 u. 14
ebda. S. 203, ia und c; 15 nach Bd. XIII Tafel Vi; 16 ebda. Tafel VI 13; 17 ebda. Tafel VI 6.)
Tafel 38.
18. Aunjetitzer Typ (§ 35).
19. Schädel vom Adlerberg (§ 36).
20. Typus aus den Hügelgräbern d. schwäb. Alb (§ 37).
21. Schädel von Gemeinlebarn (§ 38).
(Nach Arch. f. Anthropologie: 18 nach Bd. XIII Tafel V 8; 19 nach Bd. IX S. 230; 20 ebda.;
21 ebda. S. 232.)
Tafel 39.
22. Schädel von Burg im Spreewald (§ 39).
23. Hallstadt-Typus (§ 40).
24. Typus der Latenezeit (§ 42).
(Nach Arch. f. Anthropologie: 22 nach Bd. IX S. 236; 23 ebda. S. 241; 24 ebda. S. 247.)
Tafel 35.
;_^ ,vJ«>M
Rassenfragen.
i. Neandertal-Schädel. 2. Schädel von Brunn, 3. von Engis, 4. von Combe-Capelle Montferrand,
5. von Grenelle, 6. von Cro-magnon. Näheres in § 21 — 24 u. Erklärungsblatt.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Strasburg.
448
RASSENFRAGEN
0 f n e t , hat uns eine Teilbestattung von
Schädeln in zwei Gruppen von 26 und 6
Schädeln aufbewahrt, welche uns ein deut-
liches Bild der somatischen Beschaffenheit
der kontinentalen Bevölkerung am Nord-
rand der Alpen gibt.
§ 26. Zusammengesetzt sind diese: 1.
Schädel der Of net (s. Taf. 36, 8) aus
zwei Rassenbestandteilen und einer aus der
Verbindung beider hervorgegangenen Misch -
form. Von den 14 Schädeln, die sich bis
jetzt genau messen und aufzeichnen ließen,
gehören zwei der reinen Kurzkopfrasse von
G r e n e 1 1 e und 3 einer Langkopf rasse
an, welche sich in Schnitt und Grundriß
mit dem Schädel von E n g i s deckt. Aus
der Verbindung beider ist ein neuer Typus
hervorgegangen, eine Form mit schmälerer
Stirn und rundem Hinterkopf, der die
übrigen 9 Schädel mit mittleren Schädel-
maßen angehören. Je nachdem diese
Schädel steil ansteigende Stirn und plattes
Hinterhaupt oder niedere Stirn und weit
ausladende Seitenhöcker besitzen, repräsen-
tieren sie sich als die verlängerte Form des
Greneller oder als die durch seitliche Aus-
bauten verbreiterte Form des Engisschä-
dels. Diese Mischformen besitzen sämtlich
als Grundriß die B i r n f o r m : schmälere
runde Stirn mit kreisrundem Hinterhaupt,
einem niederen breiten Scheitel und einem
breiten niederen Gesicht. Wir werden
dieser so entstandenen Rasse bei der Be-
sprechung der Pfahlbautenbevölkerung wie-
der begegnen, und als Unterströmung hat
sie sich durch die ganze Vorgeschichte in
Mitteleuropa erhalten, wo wir ihr als stein -
zeitliche Schädel in Burow (Mecklenburg)
und Kronau in Mähren, als bronzezeitliche
in Burg im Spreewald und Waltersleben
bei Erfurt begegnen und wie sie in dem
heutigen Rassengemisch, kleinwüchsig wie
die Ofnetleute, sich nicht selten finden.
2. Eine zweite Wanderung der kurz-
köpfigen Grenellerasse, die sich in
einem breiten Strich von den Seealpen bis
zur Bretagne entwickelt hatte, geschah
längs der Seeküste nach Norden. Wir
können sie nach ihren jetzigen Vertretern,
wo sie dicht sitzen, uns als dunkelhaarig
mit braunen Augen vorstellen. Sie finden
sich in Belgien in Oburg und F u r f o o z ,
in Mecklenburg bei Plau (s. Taf. 36, 9)
und in Schweden in den Ganggräbern
und Steinkisten von Karleby,Helle-
k i s und K ö p i n g e. Diese nordischen
Vertreter der Kurzkopfrasse haben eine
außerordentlich massige, nahezu eckige
Form, wie sie Sergi als Sphenoides
tetragonus aufführt und namentlich
eine sehr breite und flache Stirn, wie
wir sie später beim Megalithtypus
wiederfinden. G. Kossinna schreibt
dieser Bevölkerung die „arktische
K u 1 1 u r " zu. Mit dem Volk der „ F i n -
n e n ", dessen Schädel übereinstimmend
den Typus asiatischer Brachy- und Meso-
kephalie und asiatischer Gesichtsbildung
zeigen, haben diese Vertreter der europäi-
schen Grenellerasse nichts gemein. Die
Küstenfahrten der westeuropäischen Be-
völkerung haben auch sonst im Norden
Völkersplitter hinterlassen, deren Ver-
wandte jetzt in weiter Ferne zu finden sind.
So zeigen die 39 Schädel vonOsdorf
(s. Taf. 36, 10) in Mecklenburg nahe Ver-
wandtschaft mit den Eskimos im langen,
oben in einer Leiste zusammenlaufenden
Schädel mit außerordentlich schwacher
Modellierung, den niederen Augenhöhlen,
dem Breitgesicht und der Prognathie
der Kiefer.
§ 27. Den kontinentalen Weg, den die
Cro-magnon- Rasse nach Norden
einschlug, bezeichnet 4. ein bei Ober-
heldrungen in den tiefsten Schichten
des ungestörten Löß mit Knochen diluvialer
Tiere gefundener weitgebauter Schädel, in
der Stirnbildung noch dem Neandertaler
näherstehend, und der echte Cro-magnon-
schädel aus der Liechtenstein-
höhle bei Lautsch in Österreich.
C. Die Rassen der neolithi-
schen Kulturkreise. §28. Für
ihre Entwicklung sind für den Osten die
Nachkommen des Brünner Typus, für den
Norden die Stammformen von Bedeutung,
welche wir den Weg nach dem Norden ein-
schlagen sahen, und zwar sahen wir neben
den kontinentalen Cro-magnon-
Stämmen längs der Küste die Wande-
rung von Stämmen, welche im Schädel -
grundriß, der Stirnbildung und der schwa-
chen Modellierung der Mittelkurve bis auf
die Brünner Schädelform zurückgehen, und
welche wir jetzt noch als Friesen-
Tafel 36.
Rassenfragen.
7. Mittelmeerrasse. 8. Schädel der Ofnet, 9. von Plau in Mecklenburg, 10. von Osdorf in Mecklenburg.
Näheres in § 24 — 26 u. Erklärungsblatt.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
450
RASSENFRAGEN
s c h ä d e 1 kennen. Beide Typen haben
zur Bildung der nordischen Rasse bei-
getragen und lassen sich innerhalb der-
selben als starke und schwache Modellie-
rung durch den ganzen weiteren Entwick-
lungsgang derselben nachweisen. Damit
ist die südnördliche Bevölkerungsbewegung
zur Ruhe gekommen und die Rassen -
bestandteile der einzelnen Gruppen hatten
Zeit, sich zu Sondertypen zu verschmelzen
und ihre ihnen seit Beginn der Nacheis-
zeit innewohnende Fähigkeit sich zu Kul-
turvölkern zu entwickeln, auszubilden.
i . Die Pfahlbaurasse. §29.
Wir haben bei den Schädeln der Ofnet
durch Vermischung der Engisform und
Grenelleform einen Mischtypus entstehen
sehen, der mit schmaler Stirn und breitem
rundem Hinterhaupt im Grundriß B i r n -
form besitzt. Derselbe Typus ist das Cha-
rakteristikum der Pfahlbaurasse (s. Taf. 37,
1 1). Im Grundriß folgen auf eine schmale
runde Stirn stark divergierende flache Sei-
tenkurven, die Ausladung der Seitenwand -
beine ist weit nach hinten verlegt und das
Hinterhaupt durch einen sich direkt an-
schließenden Halbkreisbogen abgeschlossen.
In der Seitenansicht sehen wir kleine
Superciliarhöcker, eine steil ansteigende
Stirn mit rascher Umbiegung nach dem
Scheitel, flacher Schädelhöhe und rundem
Hinterhaupt. Trotz der gewölbten Stirn
zeigen die Schädel schwache Modellierung
durch einfache Kurvenführung der hinteren
Partien. Die niederen eckigen Augenhöhlen,
die kurze Nase, der niedere Oberkiefer deu-
ten auf ein niederes Gesicht, ein Erbteil der
Grenelleform, von welcher ein unverändertes
Exemplar im Pfahlbau von Auvernier
(s. Taf. 37, 12) sich fand. Von 20 Schädeln
der Schweizer Pfahlbauten aus der Stein-
zeit bei S t u d e r und Bannwarth
zeigen 9 diesen alten Typus, die 9 lang- und
mittelköpfigen gehören der späteren Zeit
des Ausgangs der Schnurkeramik an. Diese
Rasse war den Verhältnissen der erhaltenen
Schädel nach kleinwüchsig und nach der
Farbenkomplexion ihrer Nachkommen brü-
nett. In den Alpen verbreitet sich diese
Pfahlbaurasse bis nach L a i b a c h in
Krain. Es gab eine Zeit, in der diese Be-
völkerung ganz Württemberg, die Main-
gegend und die Rheinlande bis Bonn in
Form von befestigten Höhensiedlungen be-
setzt hatte, die Schädel von Unter-
grombach und Mundolsheim
zeigen den gleichen Bau. Für die Ansetzung
dieser Landbesiedlung an den Beginn oder
an den Schluß des Neolithikums lassen sich
in gleicher Weise Gründe anführen.
2. Die Megalith rasse (§30),
die uns Steindenkmäler jeder Art von den
mächtigen Riesenstuben bis zu den Gang-
gräbern und Steinkisten hinterließ, zeigt sich
in der Seitenansicht als deutlicher Nach-
komme der Cro-magnon-Rasse, dem Träger
der kontinentalen südnördl. Bevölkerungs-
bewegung. Sie zeigt (s. Taf. 37, 13) den
flachen Langschädel wie diese, aber in Um-
bildung der Stirn in breite und flache Form
und Zuspitzung des Hinterhaupts, so daß
eine K e i 1 f o r m im Grundriß entsteht.
Der Zug ihrer Gräber geht vom Ufer des
Genfersees, wo sich diese Schädel bei einer
sehr kleinwüchsigen Bevölkerung mit ganz
selten noch mesolithischen Beigaben finden
über Aesch bei Basel, Waldeck (Zusehen)
Westfalen (Rimbeck), über Nordwest
deutschland nach Dänemark und Schwe
den. Die Ausbildung der Stirn des Cromag
non -Typus zu mächtiger breiter Entwick
lung bleibt ein besonderes Kennzeichen der
Nordlandrasse vom Beginn der
jüngeren Steinzeit an, wie sie auch eine ihr
besonders eigene Kultur, die der Tief-
stichkeramik mit geometrischem
Prinzip der Verzierung, feingearbeiteten
Feuersteinwerkzeugen und großartigen
Grabbauten entwickelt.
3. Die Rasse der Bandkera-
mik. § 31. Wir haben gesehen, daß beim
Beginn der Nacheiszeit ein Bevölkerungs-
strom nach Osten wanderte, um in den
Lößgebieten von Niederösterreich und Mäh-
ren nicht nur den großen Diluvialsäugern
in erfolgreicher Jagd nachzustellen, sondern
auch eine dem Solutr^en Frankreichs
gleichzustellende Kultur zu entfalten. Auch
hier finden sich Vertreter der hauptsäch-
lichsten Stammformen, der Brünner Schä-
del aus dem Neandertalstamm und ein
Cro-magnon- Schädel von der Liechtenstein -
höhle bei Lautsch, beides exquisite Lang-
schädel. Das kurzschädlige Element, die
Rasse von Grenelle, ist hier nicht vertreten
und bleibt daher für die Rassenbildung außer
RASSENFRAGEN
451
Betracht. Das Resultat ist daher auch eine
ganz andere Bildung wie im Norden (s. Taf.
37, 14). Trotz der ausgeprägten Modellie-
rung des Schädels in der Mittellinie in fünf
Segmenten fehlt der kräftige Bruch der
Umrißlinien des Nordens, der ganze Auf-
bau zeigt einen feineren Schwung der
Linien, und der Grundriß bildet eine nahe-
zu gleichmäßige Ellipse mit bogenförmiger
Stirn und rund geschwungenem Hinter-
haupt (Coconform). Dazu kommt
ein langes schmales Gesicht mit sehr feinen
Proportionen. Diesem besonders wohl-
gestalteten Körperbau entspricht auch die
Kultur, die als direktes Erbteil der Kunst-
begabung des Lößmenschen von Brunn,
dessen Skulptur neuerdings die durch her-
vorragende Naturnachahmung ausgezeich-
nete Frauenfigur von Willendorf in Nieder-
österreich als Seitenstück bekommen hat,
zu betrachten ist. Sehen wir im Norden
eine sich durch kräftige Linien und Fest-
halten bestimmter geometrischer Verhält-
nisse auszeichnende Kunstübung, so zeigt
der Osten in Bandkeramik ein zwar
wohl nach Proportionen abgewogenes, aber
in freiem Fluß der Linien die Flächen über-
ziehendes Kunstgefühl. Beide Rassen sind
aber aus denselben Stammeselementen zu-
sammengesetzt, nur daß bei der nordischen
Bildung als dritter Einschlag die Einwir-
kung der harten Formen der Rasse von
Grenelle dazukommt. Der Ausgangspunkt
dieser Rassenbildung ist aber derselbe, und
es ist kein Grund gegen die Annahme vor-
handen, daß nicht all diese Stämme eine
gemeinsame Ursprache, die indoger-
manische, gesprochen haben sollen.
Wenn wir diesen linguistischen Ausdruck
auf die Rassen übertragen wollen, so haben
wir Nordindogermanen im Nord-
westen, die Megalithrasse, Westindo -
germanen im Ursprungsland der euro-
päischen Rassenbildung, die Grenelle- und
alpine Rasse, und Südindoger ma-
n e n im Südosten, in den Donauländern
die Völker der Bandkeramik. Rassen-
anthropologisch sind aber alle drei ver-
schieden. Außer Betracht bleiben hier süd-
liche Nichtindogermanen, wie Iberer,
und nördliche, die Finnen, beide Paral-
lelentwicklungen außereuropäischen Zen-
tren entstammend. Die Zugehörigkeit der
L i g u r e r und Etrusker zu einem
außereuropäischen Urstamm ist noch um-
stritten. Im Beginn des Neolithikums
hatte den nordischen Stämmen zwar das
Seeklima der reichgegliederten baltischen,
dänischen und holsteinischen Küsten reich-
liche Viehzucht und das auf den Augen-
blicksbedarf beschränkte Maß des Acker-
baus gestattet, die reichen Lößgebiete des
westlichen Mitteleuropas waren jedoch des
rauhen und wechselnden kontinentalen
Klimas wegen in der Hauptsache Weide-
und Jagdgebiet geblieben. Anders im
Osten, wo der frühere Rückgang der Glet-
scher das Eintreten eines gemäßigten Kli-
mas gestattet hatte. Hier in Ungarn und
Siebenbürgen und den Nordbalkanländern
entwickelte sich eine intensive Ackerbau-
kultur, die bald zu fester Abgrenzung des
bebaubaren Bodens und Sippensiedlungen
mit begrenzter Ausdehnungsfähigkeit füh-
ren mußte. Der mit fester Ackerbausied-
lung verbundene, rasch anwachsende Be-
völkerungsüberschuß konnte nur in bisher
unbebautem Ackerbaugelände Unterkunft
finden, und so sehen wir die Lößgebiete des
westlichen Mitteleuropas schrittweise sich
mit den Kolonistenzügen der Do-
naubevölkerung erfüllen. Nieder-Österreich,
Mähren, Böhmen, ein Teil von Schlesien,
Mitteldeutschland und Südwestdeutschland
wurden mit den Ackerbaukolonien der
Träger der Bandkeramik besetzt. Überall
blühten Ableger der Donaukultur auf, es
entstand der „Hinkelsteiner", „Großgar-
tager", „Ersteiner" Stil der Gefäßver-
zierung in friedlichem Gedeihen der Sied-
lungen. Die besiedelten Gebiete waren
jedoch nicht herrenlos gewesen. Die Gräber
der donauländischen Bevölkerung weisen
zwei Variationen des Langkopfs bei sonst
gleichem Bau auf, eine längere und eine
kürzere. Mit der ersteren haben die Schä-
del der alteinheimischen mitteleuropäi-
schen Bevölkerung eine auffallende Ähn-
lichkeit.
4. § 32. Es ist dies die Rasse der
Schnurkeramik. Extrem langköpfig
mit hohler gewölbter Stirn, gut model-
liertem Schädeldach, langem Gesicht und
einem Schädelgrundriß, der sich von der
östlichen Coconform nur durch ein spit-
zeres Hinterhaupt unterscheidet (s. Taf.
452
RASSENFRAGEN
37, 15). Ihre Verzierungsweise mittelst
weißgefüllter Schnureindrücke in die
Gefäßwand schließt sich zwar an das geo-
metrische Prinzip der nordischen Orna-
mentik an, aber der Schwung der Formen
und die Farbengebung ist der donauländi-
schen Kunstübung verwandt. Mit ihnen
müssen die neuen Siedler in einem Ab-
hängigkeits- oder Vertragsverhältnis ge-
standen sein, denn überall sehen wir auf
den Höhen um die bandkeramischen Sied-
lungen ihre Grabhügel. Sichtlich haben die
Donaukolonisten nur die reinen Lößgebiete
besetzt, ausgedehnte Wald- und Weide -
gebiete blieben der einheimischen Rasse,
die nirgends einen festen Wohnplatz hinter-
lassen hat. Damit hatte die alteuropäische
Bevölkerung den mittel- und nordeuropäi-
schen Boden unter sich geteilt, und jetzt
beginnt das erste Schieben und Drängen
der wachsenden bodenbedürftig geworde-
nen Völker.
5. § 33. Die erste nordsüdliche Be-
wegung dieser Art ist die der Rosse-
ner Bevölkerung, eines Ablegers
der nordwestdeutschen Megalithstämme,
welche zunächst in Mitteldeutschland
zwischen den Donaukolonisten seßhaft
geworden und zum intensiven Ackerbau
übergegangen waren. Ihre Kultur ver-
leugnet in der geometrischen Art der Ver-
zierung die nordische Abstammung nicht,
doch hat sie bandkeramische Motive in
sich aufgenommen. Ihre Siedlungen schie-
ben sich in den Lößgebieten bald überall
zwischen die der bandkeramischen Kolo-
nisten. Der Zug geht durch das Maintal an
den Mittelrhein und dann in vereinzelten
Ausläufern bis zum Bodensee und durch
Württemberg bis zur Donau. Ihre nordische
Herkunft beweist auch die Schädelbildung.
Diese (s. Taf. 37, 16) zeigt sowohl im
Grundriß als in der Mediankurve deutlich
die Abstammung von der Megalithform mit
breiter Stirn und schmälerem Hinterhaupt,
aber rundlich ausgebauchten Seiten.
6. § 34. Diese mitteleuropäische Be-
wegung erfuhr nun am Schluß der Stein-
zeit einen gewaltigen Rückstoß von
Westen her. Aus dem Zentrum der
Grenellerasse von Nordfrankreich aus
drangen rundköpfige Stämme über den
Rhein. Es ist dies die B e v ö 1 k e -
rung der Zonenbecher, so
nach ihrer Keramik benannt. Wie
ihre Ornamente die Einwirkung der
Metalltechnik zeigen so auch ihre
Waffen. In Dolchen und Pfeilen weisen
sie zuerst ein Metall, das Kupfer auf,
das ihnen sicher Überlegenheit über die
einheimischen Bewohner verlieh. Ihr Zug
geht schräg durch Deutschland bis Böh-
men und Mähren, wo sie seßhaft erschei-
nen, aber weithin nach dem Norden und
Osten zeugt die Hinterlassenschaft ihrer
Gefäße von der neuen Kulturbewegung.
Ihre Schädel sind (s. Taf. 37, 17) reine
massige Rundschädel vom Greneller
Typus in Schnitt und Grundriß, ihre Kul-
tur ist eigenartig und nicht unbedeutend.
Sie gehen vollständig in der einheimischen
Bevölkerung auf, aber nicht als Unter-
drückte. Die Einwirkung ihrer Rassen -
eigentümlichkeit finden wir bald in den
Veränderungen der nordischen Schädel-
bildung bei den nordöstlichen Völkergrup-
pen. Mit der Bevölkerung der Schnur-
keramik, soweit sie nicht nach den Pfahl-
bauten der Westschweiz verdrängt wurde,
scheinen sie kulturell und somatisch eine
eingehendere Verbindung eingegangen zu
sein. Solche noch der Steinzeit angehörende
Umformungen zeigen die Rassenschädel
von Groß-Czernoseck in Böhmen
und Marschwitz in Schlesien.
D. Die Rassen der Bronze-
zeit. § 35. Die Zeitdauer dieser Umfor-
mung dürfen wir recht lange ansetzen, denn
nicht nur finden wir Gefäßformen, nament-
lich unverzierter Art, welche es zweifelhaft
lassen, ob sie den Ausläufern der Schnur -
keramik, der Zonenbecherkultur oder der
frühen Bronzezeit zuzurechnen sind, son-
dern wir finden auch in Mitteldeutschland,
Böhmen und Mähren die Gräber — sämt-
lich Flachgräber mit liegenden Hockern —
dieser drei Bevölkerungselemente auf den-
selben Gräberfeldern zusammenliegend.
Das Endresultat ist ein ganz neuer
Rassentypus von einer außerordentlichen
Einheitlichkeit der Form: i.Die Aun-
jetitzer Rasse (s. Taf. 38, 18).
Das Zentrum dieser Stämme liegt in Nord-
böhmen an der unteren Eger und Moldau
und dem benachbarten Elbegebiet mit Aus-
dehnung nach Ostthüringen und Schlesien,
Tafel 37.
Rassenfragen.
(Vgl. hierzu Erklärungsblatt u. § 28 — 34.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III. Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
454
RASSENFRAGEN
östlich über Mähren, Niederösterreich bis
nach Ungarn, durchweg mit Beerdigung in
Flachgräbern. Dieses „Geschlecht der
liegenden Hocker" (P i £ ) bildet sowohl in
Kultur, als somatisch eine vollkommen ge-
schlossene Rasse. Der Schädelgrundriß
bildet ein so an Stirn und Seiten abgeflach-
tes Ellipsoid, daß ein Parallelo-
gramm mit abgerundeten E k -
ken, die Schildform, daraus her-
vorgeht. Noch auffallender ist die Über-
einstimmung der Form im seitlichen Auf-
bau. Während die nordwestlichen Nach-
barn, die alteingesessene Megalithbevölke-
rung, durchweg den Flachschädel zeigt,
finden wir jetzt ganz überwiegend den
Hoch schädel. Ob rechnerisch bei
dieser Höhenentwicklung auf Kosten der
Länge ein Langschädel oder Kurz-
schädel herauskommt, bleibt sich für
die Form an sich ganz gleich. Auf ein
orthognathes Gesicht mit breitem Joch-
bogen, starker Nase, niederen Augenhöhlen,
eingezogener Nasenwurzel und kräftigen
Superciliarbögen folgt eine ganz steil an-
steigende hohe Stirn, flacher Scheitel und
stark abfallendes Hinterhaupt, das in engem
Bogen zur flachen Basis übergeht. Die
überaus kräftige, beinahe eckige Modellie-
rung zeigt deutlich die Abhängigkeit von
der Greneller Kurzkopfform. Diese Rasse
war ebenso geschlossen in ihrer Kultur,
als in ihren Sitzen. Sie befindet sich in
diesen noch zur Zeit, als inSüdwest-
deutsc hland sich schon die folgende
Stufe der Bronzekultur entwickelt hatte.
Aber auch in der frühen Bronzezeit ging
letztere einen anderen Gang. Ein eigener
Rassentypus hat sich dort nicht zu ent-
wickeln vermocht.
§ 36. 2. Nach dem Abzug der Acker-
baubevölkerung mit bandkeramischer
Kultur fand die Neubesiedlung von
Westen her statt. Die Rassenzu-
sammensetzung der Siedler zeigt die Be-
völkerung vom Adlerberg bei
Worms, einer der ersten Stationen die-
ser Frühzeit (s. Taf. 38, 19). Es sind ganz
überwiegend extreme westliche Kurz-
und Hochschädel, aber mit schwä-
cher modellierter, mehr im Bogen nach
rückwärts geschwungener Stirn, als bei
der Greneller Form, auch in der Hinter -
kopfbildung mit kreisförmigerem Grund-
riß. Daneben aber finden sich in geringerer
Zahl flacheLangschädel, im gan-
zen dem Rössener Typus verwandt. Alle
sind als liegende Hocker in Flachgräbern
beerdigt.
§ 37- 3- Dieselbe Mischung bildet die
Zusammensetzung der Bevölkerung, welche
die Hügelgräber der schwäbi-
schen Alb und Bayerns der
alten Bronzezeit hinterließ (s. Taf.
38, 20): ganz überwiegend kurzköpfige Be-
völkerung, untermischt mit Einzelschädeln
des Rössener Typus und Mischformen
aus beiden Typen in Form breiter kurzer
Ellipsen des Grundrisses mit gewölbten
Seiten, runder Stirn und rundem Hinter-
haupt. Aber auch Einzelformen des Typus
der alten Schnurkeramik fehlen nicht, von
denen diese Bevölkerung wohl die mittel-
deutsche Sitte des Gr,abhügelbaus über-
nommen hat. Dieselbe Mischbevölkerung
zeigen die Hügelgräber Oberbayerns und
der Mainuferlande. Sprachlich ist dieses
Rassengemisch wohl zweifellos indogerma-
nisch gewesen, aber nichts berechtigt uns,
diese wesentlich Viehzucht treibende Misch -
bevölkerung „Kelten" oder „Ger-
manen" zu nennen.
§ 38. 4. Weit einheitlicher hat sich die
östliche Bevölkerung erhalten. Hier be-
sitzen wir ein sehr schönes Material in
dem Flachgräberfeld der Bevölkerung
von Gemeinlebarn in Niederöster-
reich aus der mittleren Bronze-
zeit (s. Taf. 38, 21). Wir haben hier
wieder eine somatisch vollkommen ein-
heitliche Bevölkerung vor uns, im
Schädelgrundriß mit der breiten, flachen
Stirn mit eckiger Umbiegung nach den
flachen Seiten und dem runden Hinter-
haupt und im Schnitt mit der steil an-
steigenden Stirn, dem ebenen Scheitel als
nächste Verwandte des Aunjetitzer
Typus erscheinend, von dem sie nur
das schmälere Hinterhaupt unterscheidet.
Auch hier sind je nach der Entwicklung
in Länge oder Höhe die Schädel bei
gleicher Form im ganzen rechnerisch mehr
kurz als lang. Die Bevölkerung war nur
von mittlerem Wuchs und geht mit
Skelettflachgräbern des gleichen Typus
bis nach Krain.
RASSENFRAGEN
455
§ 39. Im Norden war mittlerweile die
Sitte der Leichenverbrennung allgemein
geworden. Die wenigen erhaltenen Schä-
del sind Langschädel der bisherigen Be-
völkerung. Das weite Gebiet der Aunje-
titzer Hocker zeigt jetzt Brandurnen-
gräber mit „Lausit^er" Ke-
ramik. G. Kossinna nimmt eine
Abwanderung der mittel- und nordost-
deutschen Bevölkerung nach Süden an, aus
der Griechen und Illyrier hervorgegangen
sein -sollen. Ihre Gebiete sollen dann von
rückwandernden ,, Carpodaken",
deren Urnengräber den „Lausitzer und
Billendorfer" Typus darstellen, eingenom-
men worden sein. Rassenanthropologisch
ist dies der mangelnden Unterlage wegen
weder zu beweisen noch zu bestreiten.
Archäologisch ist die Ausfüllung der durch
die geschlossene Abwanderung entstande-
nen Lücke durch nordische östliche und
westliche Zuwanderung, deren Mischung
die Vielgestalt der „Lausitzer" Keramik
entspricht, mindestens ebenso wahrschein-
lich. Brandsitte hatten diese Stämme alle,
auch Südwestdeutschland zeigt im alten
Gebiet der Hügelgräber Brandbestattung
in solchen. Dagegen tritt in der späte-
sten Bronzezeit längs des ganzen
Oberrheintals die Sitte der Urnen-
friedhöfe auf, mit einer außerordent-
lich feinen durchweg auf Metallnach-
ahmung beruhenden Keramik.
5. Einiges somatische Material aus
dieser Zeit haben uns jedoch bewahrt
die Schädel von Burg im Spreewald
(s. Taf. 39, 22): Schädelbestattungen oder
Kopftrophäen aus einer Ansiedlung. Es
sind durchweg kleine, auffallend glatt
modellierte Schädel, Langköpfe von
birnenförmigem Grundriß mit niederem
Gesicht, einem etwas abgeschwächten
Pfahlbautypus entsprechend. Da
die Kultur der jüngsten Bronzezeit, die
P. Reineke für Südwestdeutschland
erste Hallstattzeit nennt, norditalischen
Ursprung zeigt, so ist ein Zusammenhang
mit der Nordschweiz ethnologisch nicht
unwahrscheinlich.
6. Um so mehr zeigen dagegen die
Skelette von Waltersleben bei
Erfurt einheimisches mitteldeutsches Ge-
präge. Somatisch sind sie mit ihrem
Hoops, Reallexikon. III.
langen ovalen Grundriß deutlich Nach-
kommen der Bevölkerung, welche in der
Zeit der Schnurkeramik ebenfalls
Mitteldeutschland bewohnte und uns die
Kugelamphoren hinterließ.
E. Die Rassen der Hallstatt-
zeit (s. Taf. 39, 23). 1. Südlich -
.nördliche Völkerbewegung.
§ 40. Das erste Eindringen der Hall-
stattkultur aus einem südöstlichen, aus
Nachwirkungen der mykenischen Epoche
entstandenen Entwicklungszentrum war
wohl in der Hauptsache Kulturwande-
rung gewesen, bald aber kamen in
der älteren Hallstattzeit deutliche
Völkerbewegungen aus deren Ursprung -
land. In Hallstatt selbst gestattet der
teilweise Übergang zur Skelettbestattung
somatische Untersuchung, und in der zwei-
ten Hälfte der Epoche war das ganze unter
Hallstatteinfluß stehende Gebiet wieder
zur Skelettbestattung übergegangen. Wir
finden jetzt einen ganz neuen Rassentypus
als herrschende Klasse. Die Schädeltypen
der alten Bronzezeit sind sämtlich noch in
den Gräbern vertreten, dazu kommen aber
jetzt hauptsächlich in Kriegergräbern, wie
im Fürstengrab von Hundersingen, Schädel-
bildungen vollkommen neandertalo-
i d e n Charakters. Auf ein langes Gesicht
mit vorgebautem Gebiß und vorspringen-
der Hakennase folgen starke Superciliar-
bögen und eine fliehend bis zum Schädel
ansteigende Stirn, der sich ein geräumiger
Hinterkopf in runder Kurve anschließt.
Der Grundriß ist bei den meisten Schädeln
dieses Typus eine lange Ellipse mit runder
Stirn und rundem Hinterhaupt (Kokon -
form), bei einzelnen auch dem Neander-
taler konform. Es sind diese Typen direkte
Nachkommen des BrünnerSchädels,
Südindogermanen mit einer Urheimat im
späteren 1 1 1 y r i e n , die jetzt zu Kultur-
trägern herangereift waren. Sie nehmen
Süddeutschland bis Hessen, Nassau und
Thüringen in Besitz und dringen bis nach
Schlesien vor. Daß es sich hier um einen
östlichen Völkervorstoß handelt und nicht
um „Kelten", auch nicht um Kultur-
bewegung, geht aus der scharfen Grenze
ihrer Grabhügel gegen den Norden hervor.
2. Nördliche Völkerbewe-
gung. § 41. Ebenfalls um etwa 750
30
Tafel 38.
Rassenf ragen.
(Vgl. hierzu Erklärungsblatt vor Tafel 35.)
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III. Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 39.
23
Rassenfragen.
(Vgl. hierzu Erklärungsblatt vor Tafel 35.)
Reallexikon der jrerm. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
458
RAS SENFRAGEN
dringen skandinavische Scharen in bisher
westgermanisches Gebiet ein und bilden
als W a n d i 1 i e r den Grundstock der
späteren Ostgermanen. Ihre Brand-
bestattungssitte mit pomerellischen Stein-
kistengräbern und Gesichtsurnen
gestattet keinen Schluß auf ihr somati-
sches Verhalten, von dem wir den Typus
der europäischen Nordrasse erwarten dür-
fen. Sie besetzen zunächst das Weichsel -
tal, einen Teil von Hinterpommern, Posen
bis zur Netze und einen Teil von Mittel -
und Niederschlesien.
F. DieRassenderLatenezeit
(s.Taf. 39, 24). §42. Wir können eigentlich
nur von einer einzigen scharf charakterisier-
ten Rasse dieser Zeit sprechen, den durch
Kultur und Rasseneigentümlichkeit von
der Hallstattbevölkerung Deutschlands
scharf unterschiedenen eigentlichen Kel-
ten gallischen Ursprungs. In
West- und Süddeutschland erscheint ihre
Kultur als ein barbarischer Ableger grie-
chischer Kunsteinflüsse zwar schon von
500 v. Chr., aber durchweg in Form kost-
barer Beigaben in den Grabhügeln der
Hallstattbevölkerung. Daß diese eine von
einer besonderen Rasse illyrischen Ur-
sprungs beherrschte und kulturbegabte
Mischbevölkerung war, deren Kultur und
Körperbeschaffenheit in keiner Weise mit
der keltischen übereinstimmt, haben wir ge-
sehen. Nichts kann verschiedener sein, als
die Körperbildung des herrschenden Hall-
stattvolks und die der keltischen Gallier.
Es besteht zwar immer noch große Neigung,
von der ersten Eisenzeit an alles, was einst
als germanisch angesprochen werden kann,
südlich der Mittelgebirge in Deutschland
keltisch zu heißen (s. B. Niese, Keltische
Wanderungen) aber erst die als
zweite Latenestufe bekannte, mit
400 v. Chr. bei uns einsetzende Kultur ist
von einer neuen Rasse bestimmter Körper-
bildung getragen, die uns durch Flach -
gräber bekannt ist. Wir müssen daher die
Nachrichten der Alten über den Ausgangs-
punkt der keltischen Wanderungen aus
Gallien als vollkommen berechtigt aner-
kennen und auch dorthin in das Ursprungs-
gebiet der westlichen europäischen Brachy-
kephalie den Entstehungsort dieser Rasse
verlegen. Daß sie aus mehreren Rasse-
bestandteilen zusammengewachsen ist, geht
aus dem Vorkommen einzelner breiter Lang-
schädel, die am meisten mit dem Rössener
Typus übereinstimmen, hervor, aber die
weitaus größere Schädelzahl wird durch eine
ganz eigenartige Kurzkopfrasse bestritten.
Der hintere Teil des Schädels wird durch
einen nahezu vollkommenen Kreis gebildet,
dem sich ein breiter Vorderkopf mit flacher
Stirn anschließt. Der Grundriß kann am
besten mit Börsenform, wobei der
Vorderkopf den Bügel bildet, verglichen
werden. Ebenso charakteristisch ist der
Bau in der Mittellinie. Über einem ortho-
gnathen Gesicht mit vorspringendem Kinn,
kräftig ausladendem Gebiß, vorspringender .
Nase und eingezogener Nasenwurzel stehen
kleine Superciliarwülste und eine flache
Glabellargrube. Besonders hervorstechend
ist nun die schwache eigenartige Modellie-
rung der Mittelkurve: die Stirn schwingt
sich in gleichmäßigem Bogen nach rück-
wärts bis zur Scheitelhöhe, von welcher die
gleiche Bogenführung über das Lambda
bis zum Inion führt. Die Schädelkurve be-
steht daher meist nur aus zwei Segmenten.
Dieser sphärische Bau findet sich an allen
Frühlateneschädeln wieder, ob sie in Süd-
westdeutschland, Böhmen, Schlesien, Mäh-
ren oder Niederösterreich, den Haupt-
ländern der ersten kriegerischen Besitz-
nahme durch die Gallier, gefunden werden.
Der Längenbreitenindex bewegt sich um
80,0, die Schädel sind also gemäßigt
brachykephal oder mesokephal an der
oberen Grenze, je nachdem das Vorder-
haupt auf dem Kreis des Hinterhaupts mit
längerem oder kürzerem Ansatz aufsitzt.
Diese gallischen Kelten erscheinen bei uns
als vollkommen geschlossene Rasse. An
der Annahme des Bildungsorts im links-
rheinischen Westeuropa vermag die von
den römischen Schriftstellern bezeugte
blonde Farbenkomplexion nichts zu än-
dern. Es ist ein sich überall wiederholendes
Gesetz, daß beim Zusammenwachsen einer
nordischen blonden Langkopfrasse mit
einer dunklen kurzköpfigen in ungestörter
Durchdringung die primären Körpermerk-
male der Brachykephalen die Oberhand
gewinnen, während von der Langkopfrasse
die blonde Komplexion übertragen wird.
Es entstehen so die überall, wo dieser
RATPERT
459
Prozeß ungestört vor sich gehen konnte,
sich findenden blonden Brachy-
k e p h a 1 e n , wie sie sich bei den süd-
deutschen, mitteldeutschen, skandinavi-
schen und slawischen Kurzköpfen in Menge
vorfinden. Ich habe dieses Gesetz in einer
größeren Schulkinderuntersuchung (Arch.
f. Anth. Bd. 27) auch bei uns nach-
weisen können. Besetzt wurden von den
Kelten in rascher Folge die mittelrheini-
schen und südwestdeutschen Gebiete, ganz
Böhmen, Mähren, ein Teil von Schlesien
und Niederösterreich. Ihre Wanderungen
nach Italien und Kleinasien kommen hier
nicht in Betracht.
G. Die germanische Wande-
rung. § 43. Während der keltischen
Ausbreitung waren die Westgermanen aus
ihren nordwestdeutschen Ursitzen bis an
die Keltengrenze vorgerückt. 100 v. Chr.
wurde sie zum erstenmal von den Kimbern
durchbrochen. Diese Grenze verlief da-
mals bis ans Mittelgebirge in der Linie
Köln — Eisenach, von da am Nordrand des
Mittelgebirges. So lange diese erste Ger-
manenflut, die zu Cäsars Zeit das linke
Rheinufer und einen großen Teil Nord-
galliens überflutet hatte, die Sitte der
Brandbestattung übte, läßt sich über ihre
Rasseneigenschaften kaum mehr sagen,
als uns die römischen Schriftsteller mit-
teilen. Ihre nordische Herkunft und ihre
Identifizierung mit den Stämmen der
zweiten, baltisch -suebischen Flut gestattet
uns die Annahme, daß sie die Körperbil-
dung der Franken und Alamannen be-
saßen. Diese, die „germanische
Rasse", ist von der Zeit ihrer Bildung
in Skandinavien, den dänischen Inseln,
Schleswig-Holstein und Nordwestdeutsch-
land nie aus ihren Ursitzen vertrieben wor-
den, sondern hat von dort nur ihren Be-
völkerungsüberschuß ausgesandt; das jet-
zige Deutschland ist allerdings bis zum
Anfang der Neuzeit immer wieder ge-
wonnen und verloren worden, wie sich dies
auch in der Zusammensetzung der jetzigen
deutschen Bevölkerung ausspricht. ,, Ger-
manisch" im rassenanthropologischen
Sinn ist nur noch ein verhältnismäßig ge-
ringer von Norden nach Süden abnehmen-
der Prozentsatz. Zur jetzigen Zusammen-
setzung beigetragen haben aber sicher
sämtliche im vorhergehenden aufgeführten
Rassen, die alle das Gemeinsame hatten,
daß sie ,, Indogermanen" waren.
P. R. v. Bierikowsky Die Darstellungen
d. Gallier in d. heilenist. Kunst. Ders.
De simulacris barbarum gentium apud Romanos.
A. Seh Hz Die vorgeschichtlichen Schädeltypen
der deutscfien Länder Arch. f. A. Verz. VII. 4.
Ders. Bedeutung d. somatischen Anthro-
pologie für d. Urgeschichtsfor schung, Korresp.-
Bl. d. D. Ges. für A. E. u. U. 1 909. N. D e n i k e r
Bull. d. la Societc d. Anthrop. de Paris 8 B. S 4.
G. Retzius u. C. M. Fürst Anthropologia suecica.
G. Retzius Crania suecica antiqua. Th.
Studer u. E. Bannwarth Crania Helvetica an-
tiqua. G. Sergi Specie e varieta temanc.
O. A m m o n Die natürliche Auslese beim Mensclun.
L. Wilser Die Germanen. H. Hirt Die Indo-
germanen. K. Schuhmacher Verz. d. Abgüsse
u. Photogr. mit Germanen-Darstellung. O. Mon-
telius Der Orient u. Europa. S. Müller
Urgeschichte Europas. M. Hörn es Natur- u.
Urgeschichte des Mensclun. M. Much Die
Heimat d. Indogermanen. G. Kossinna Die
indogerm. Frage archäologisch beantwortet.
ZfEthn. 1902. H. Klaatsch Homo mousteriensis
Hauseri; Arch. für A. VII 4. J. Kollmann
Die Neandertal-Spygruppe. Ders. Die
Menschenrassen Europas. Korresp.-Bl. d. D. G. f.
A. E. u. U. 1892 N. 10. G. Kossinna Die
vorgeschichtl. Ausbreitung d. Germanen. Korresp.-
Bl. d. D. Ges. f. A. E. u. U. 1892 N. 10. R.
R. Schmidt Die späteiszeitl. Kulturepochen
in Deutschland. Korresp.-Bl. d. D. G. f. A. E u.
U. 1908. G. Schwalbe Ziele und Wege einer
vergleichenden physischen Anthropologie. Ztschr.
f. Morph, u. Anthrop. 1899 Bd. I H. 1. J. Ran-
ke Der Mensch. A. Schliz.
Ratpert, aus Zürich gebürtig, Kloster -
lehrer in S. Gallen, verfaßte außer
einigen Dichtungen um 884 den von den
Anfängen bis Ende 883 reichenden ersten
Teil der GeschicJite seines Klosters. Hier
hört man noch wenig von der vielseiti-
gen Kulturtätigkeit, wie sie in der Fort-
setzung Ekkehards IV. (s. d.) so reizvoll
hervortritt; noch gilt das Hauptinteresse
der Förderung von Besitz und Rechten,
und nicht zum wenigsten soll die Ge-
schichtschreibung selbst diesem Zwecke
dienen. Namentlich der Kampf der Mönche
um die freie Abtswahl und die Unterord-
nung unter den König gegen die berechtig-
ten Ansprüche der Konstanzer Bischöfe ist
bis zum Jahre 817 mit starken Entstellun-
gen der Wahrheit in gewundener, mehrfach
460
RAUB— RAUBEHE
widerspruchsvoller Erzählung geschildert,
während die Darstellung weiterhin ruhiger
und glaubwürdiger wird. R. hat den Ab-
schluß seiner Chronik wohl nicht lange
überlebt, jedenfalls starb er vor 895.
Casus S. Galli MG. II 59 ff., besser hrsg. v.
Meyer V. Knonau, S. Galler Mitteil.
z. vaterl. Gesch. 13 (1872); teilw. übersetzt in
Geschichtschreiber d. d. Vorzeit * 38, 1891. — Vgl.
Wattenbach DGQ. 17, 267 ff. T h. Sic-
kel Mitt. z. vaterl. Gesch. 4 (1865).
K. Hampe.
Raub. § I. Der R. (skand. rän, ahd. roub,
ags. reaf, reafläc, strudung, fries. räf, as. röf,
afränk. strud, charoena) ist nach germani-
schem Recht die offene Wegnahme einer
fremden Sache und gegenüber dem Dieb-
stahl das leichtere Delikt (s. Diebstahl).
Als Verbrechen ist ihm wesentlich die
Widerrechtlichkeit; doch gibt es auch er-
laubten „Raub", wie z. B. die rechtmäßige
Pfändung, die dann nicht Verbrechen ist,
so daß z. B. das Verfahren der Verteilung des
Ächtergutes xsl. feränsdömr heißen kann.
Dabei ist zu beachten, daß das Wort
„Raub" namentlich in den skandinavi-
schen Quellen eine weitere Bedeutung hat
als die angegebene; es bezeichnet nicht nur
den „Raub" als Delikt, sondern überhaupt
die widerrechtliche Anmaßung dessen, was
einem anderen zukommt (vgl. Gebrauchs -
anmaßung), ja auch das unberechtigte Zu-
rückbehalten der geschuldeten Leistung.
Vollkommen unwesentlich ist dem Raube
die Anwendung von Gewalt oder Drohung.
Vielmehr qualifiziert die Gewalt den Raub
zum Schachraub (ahd. scächroub, nötnumft,
nötnama, ags. niedncem, fries. nedräf, scäc-
räf). Die Bestrafung des R. ist in der
Regel leichter als die des Diebstahls.
§ 2. Bei den Nordgermanen haben sich
infolge der weiteren Bedeutung von rän
sehr verschiedene Arten des R. entwickelt.
Hier stehen dem mit ränbaugr an den
König und Ersatz an den Beraubten zu
büßenden einfachen R. gegenüber das
bürän, Räuberei mit bewaffnetem Überfall
des Hauses, die nicht durch Urteil erlaubte
atfgr (Pfändung), das handrän, ursprüng-
lich Wegnahme einer Sache aus den Hän-
den eines anderen, später auf den R. be-
weglicher Sachen überhaupt ausgedehnt,
das raudarän, Wegnahme gegen den Pro-
test des anderen, endlich das dkrrän, Ab-
ernten eines fremden Ackers. Ganz ent-
sprechende Unterscheidungen kennen das
schwedische und das dänische Recht.
§ 3. Für alle Rechte gilt endlich gegen-
über dem heutigen Begriff des R., daß die
Sache keine fremde zu sein braucht und
daß auch unbewegliche Sachen „geraubt"
werden können. Deshalb ist es R., wenn
man die rechtmäßig gepfändete Sache dem
Pfändenden wieder abnimmt, und kennen
nordische und angelsächsische Rechte einen
Landraub (ags. reafläc, aschw. iorparän,
adän. hiorthrän, anorw. joräarän).
v. A m i r a Das altnorwegische Vollstreckungs-
verfahren 235fr. Ders. NOR. I 113,244,721.
II 437, 859. Brandt Retshistorie II 105.
B r u n n e r RG. II 647 ff. d e 1 G i u d i c e
141 ff. Grimm RA. 114 192 ff. H i s 334 ff.
Liebermann Gesetze II 623 f. Matzen
Sir äff er et 127 m Merker Strafrecht der alt-
isländischen Gragas 80 f. Noordewier
Regtsoudheden 282. Nordström Bidrag II
214 ff. Osenbrüggen Alem. Strafrecht 309.
Ders. Lang. Strafrecht 151. W i 1 d a Straf -
recht 907 ff. v. Schwerin.
Raubehe. § 1. Daß die germanischen
Völker vor alters neben der Kaufehe
(s. u. Eheschließung) eine Eheschließung
durch Raub oder Entführung der
Braut gekannt haben, und daß starke
Spuren dieser R a ü b e h e noch in die
historische Zeit hineinreichen, unterliegt
nicht dem geringsten Zweifel. Dies Neben-
einander von Kaufehe und Raubehe ist
aber nichts spezifisch Germanisches, nicht
einmal etwas spezifisch Indogermanisches,
sondern auf der ganzen Erde bei den ver-
schiedensten Völkern nachweisbar, ohne
daß es bisher gelungen wäre, das historische
Verhältnis beider Eheformen auch nur für
ein einziges Volk in einwandfreier Weise
festzustellen. Eine weitverbreitete Theoiie,
die von Dargun, Heusler, Ami-
r a auch gerade für die Germanen vertreten
wird, erkennt der Raubehe die Priorität
zu. Man nimmt an, daß im Beginn der
Entwicklung Weibergemeinschaft (Promis-
kuität) geherrscht habe, so daß der einzelne,
der ein Weib für sich allein besitzen wollte,
genötigt war, es von einem fremden Stamm
oder einer fremden Sippe zu rauben ( e x o -
g a m i s c h e Raubehe). Dieser Raub zog
Fehde nach sich, die durch ein Sühnegeld
RAUBEHE
461
abgekauft wurde ; schließlich zog man es vor,
das Sühnegeld gleich von vornherein zu be-
zahlen, so daß es zum Kaufpreis wurde,
und die Kaufehe entstand. Diese Auf-
fassung trifft schwerlich das Richtige. Zu-
nächst ist der Ausgangspunkt, den sie
nimmt, der Zustand der Weibergemein-
schaft, durchaus problematisch; auch nicht
für ein Volk der Erde ist eine ursprüngliche
Promiskuität nachgewiesen oder auch nur
wahrscheinlich gemacht. Dann aber er-
scheint es wenig glaubhaft, daß die Men-
schen zu einem so einfachen Gedanken wie
dem Frauenkauf, der so vollkommen in
das Geistesleben primitiver Völker hinein-
paßt, auf einem so eigentümlichen Umweg
gelangt sein sollten. Mit demselben Rechte
könnte man annehmen, daß auch der Sach-
kauf aus dem Sachraub und der Kaufpreis
des gewöhnlichen Verkehrs aus der Buße
für Sachraub entstanden sei.
§ 2. Gerade die Vergleichung mit dem
Sacherwerb liefert für das Nebeneinander
von Raubehe und Kaufehe die einfachste
Erklärung. Wie von jeher Eigentumser-
werb durch Kauf (bzw. Tausch) und Eigen-
tumserwerb durch Erbeutung vom Feinde
nebeneinander hergegangen sind, ohne daß
man den einen aus dem andern ableiten
könnte, ebenso kennt das Recht von alters
her Frauenkauf und Frauenraub neben-
einander: man kauft die Frau, wenn man
mit dem Gewalthaber in friedlichem Rechts-
verkehr steht (connubium und commercium
gehen Hand in Hand miteinander), man
raubt sie dem, mit dem dieser friedliche
Verkehr nicht besteht. Der Raub der Braut
aus einer fremden Rechtsgenossenschaft, die
exogamische Raubehe, ist eine Ein-
richtung, zu deren Erklärung es keineswegs
der Fiktion einer ursprünglichen Promis-
kuität bedarf, und die sehr wohl von An-
fang an neben der Kauf ehe ihre Berech-
tigung hat. Derartige exogamische Raub-
ehen sind in der germanischen Geschichte
und Sage vielfach bezeugt; man denke an
das Gudrunlied, an Alboin, an Chlothar L,
an die zahlreichen Beispiele, die in den
nordischen Sagas und vor allem bei Saxo
Grammaticus erwähnt werden. Auch die
Ehe Armins, der die einem andern ver-
lobte Tochter Thusnelda seines Oheims
Segest raubte, darf man angesichts der
schon vorher zwischen Armin und Segest
bestehenden Feindschaft als exogamische
Raubehe ansehen. Die Rechtsquellen ent-
halten natürlich Rechtssätze über diese
exogamische Raubehe ebensowenig wie
über das Recht an der dem Feind ab-
genommenen Beute.
§ 3. Dagegen liefert uns die Sage kein
Beispiel einer gültigen endogami -
sehen, innerhalb derselben Rechtsge-
nossenschaft sich vollziehenden Raubehe.
Insbesondere die nordische Sage, speziell
die Eigla, läßt darüber keinen Zweifel, daß
gegen den Willen des Gewalthabers durch
Entführung keine gültige Ehe zustande
kommen kann. Auch die nordischen Rechts-
quellen wissen nichts davon. Wenn das
altschwedische Recht und die Borgarthings -
bök dem Bräutigam, dem die Verlobte vor-
enthalten wird, gestatten, sich durch Ver-
mittlung der Obrigkeit oder nach Erfüllung
gewisser Formalitäten durch Selbsthilfe in
den Besitz der Braut zu setzen, so darf man
diese verlöbnisrechtliche Exekution so wenig
als Rest einer alten Raubehe ansehen, wie
man in der entsprechenden vermögensrecht-
lichen Zwangsvollstreckung einen Rest ehe-
maliger Eigentumsbegründung durch Raub
zu erblicken hat. Unsere Nachrichten über
die endogamische Raubehe beschränken
sich auf eine Anzahl untereinander durch-
aus ähnlicher Bestimmungen in den deut-
schen Volksrechten. Nach einer Anzahl
von Volksrechten (Ed. Rothar. 188, 190,
214, Lex Wisig. 3, 2, Lex Burg. 12, 4, Lex
Saxonum 40) ist es zweifellos, nach anderen
wenigstens nicht ausgeschlossen, daß der
Räuber eines Mädchens zwar in Buße ver-
fiel, aber nicht vom Muntwalt zur Heraus-
gabe der geraubten Braut gezwungen wer-
den konnte, sondern gegen Zahlung des
Brautpreises die Geraubte behalten konnte.
Nur handelt es sich in allen zweifellosen
Fällen um einen Raub mit Zustimmung der
Geraubten, also nicht um eine Raubehe im
engeren Sinne, sondern um eine Entfüh-
rungsehe; die gegen ihren Willen Geraubte
muß zurückgegeben werden. Schon diese
der älteren Auffassung der Ehe durchaus
widersprechende Unterscheidung spricht
gegen die herrschende Ansicht, die in dieser
Entführungsehe einen Rest vorhistorischer
Raubehe erblickt. Vielmehr wird man sie
462
RÄUCHERGEFÄSZE
als ein Produkt einer Übergangszeit an-
sehen, die zwar der Braut noch kein Selbst-
verlobungsrecht zugestand, aber doch sich
scheute, an dem durch die Entführung
tatsächlich hergestellten Zustand zu rüt-
teln. Ob dabei die vollen Wirkungen der
Ehe sofort oder erst mit der nachträglichen
Zahlung des Brautpreises eintraten, läßt
sich nicht mit Sicherheit entscheiden; nur
das langobardische Recht bestimmt, daß
der Mann vor Zahlung des mundius keine
Anwartschaft auf die res mulieris hat.
§ 4. Ebensowenig darf man die vielfach
vorkommenden Hochzeitsbräu-
che (Scheinentführung oder Stehlen der
Braut, Flucht oder Verstecken der Braut,
Kampf um den Besitz der Braut usw.) als
Reste ehemaliger Raubehe ansehen. Soweit
es sich nicht überhaupt dabei um jeder
symbolischen Bedeutung entbehrende aus-
gelassene Scherze handelt, verfolgen sie
wesentlich den Zweck, die Heimführung
der Braut in das Haus des Bräutigams
möglichst drastisch vor Augen zu führen,
oder die jungfräuliche Scham der Braut,
die sich nicht leichtherzig dem Manne er-
gibt, zu veranschaulichen. Sie sind völlig
verständlich, auch ohne daß man die Fik-
tion eines prähistorischen Brautraubes zu
Hilfe nimmt. Demnach dürfte sich das
Vorkommen der Raubehe von jeher auf die
Fälle beschränkt haben, in denen jemand
nicht eine Tochter der eigenen Rechts -
gemeinschaft, sondern eine Fremde als
Ehegattin zu gewinnen suchte. Ob dabei
der tatsächliche Vorgang des Raubs die
fehlende Zahlung des Brautpreises und die
fehlende Verlobung völlig ersetzen konnte,
und ob solche Raubehen den Kaufehen
völlig gleichgeachtet wurden oder mindere
Wirkungen entfalteten, läßt sich nicht
sicher entscheiden, da die Rechtsquellen
hier versagen.
D a r g u n Mutterrecht u. Raubehe 1883, in ff.
Weinhold D. deutschen Frauen 1 2 308 ff.,
384 ff., 411 f. Heusler Institutionen II 277 ff.
Colberg Über das Ehehindernis d. Entführung
1 869, 17 ff. Schulenburg Die Spuren des
Brautraubes .. .in d. franz. Epen 1894, 10 ff.
G o t h e i n Beiträge z. Gesch. d. Familie 1897,
5 ff. Brunner DRG. I * 95 ff. Schröder
DRG. 5 69 f. K ö s 1 1 e r Die väterliche Ehe-
bewilligung 1908, 32 ff. SZfRG. * 29, 78 ff.
R 0 e d e r Die Familie bei den Angelsachsen
1899, 75 ff. Hazeltine Zur Gesch. d. Ehe-
schließung nach angelsächs. Recht (Festgabe f.
B. Hübler 1905) 260 ff. v. Araira NOR. I
137 ff.; II 662; PGrundr. III 161 (in).
S. Rietschel.
Räuchergefäße. § i. Diese Bezeichnung
führt in der prähistorischen Literatur eine
Gruppe von eigentümlichen Geräten, die
besonders im sog. Billendorfer Typus (s.
d.), einer der jüngsten Gruppen des ,, Lau-
sitzer Typus" (s. d.), auftreten und der
jüngeren Bronzezeit, etwa um 1000 v. Chr.,
angehören. Sie sind teils topf-, teils pokal-
förmig; der untere Teil ist meistens mit
Durchbrechungen versehen, der obere oft
schalenförmig und mit aufrecht gestellten
Randzacken ausgestattet. Gewöhnlich ist
eine runde Tonscheibe als Unterlage hin-
zugefügt, auch ist der obere Teil nicht
selten von dem Unterteil getrennt und
bildet eine Schale oder einen Napf, der in
der Mitte einfach durchlocht ist. Meistens
sind diese Geräte von roher Arbeit und
unverziert; nicht selten scheinen sie auch
nur Modelle von Gebrauchsgeräten zu sein,
die den Toten symbolisch ins Grab mit-
gegeben wurden. Die übrige Ausstattung
der Gräber besteht aus der Urne mit den
Überresten des Leichenbrands und zahl-
reichen Beigaben von Ton, unter denen
nicht wenig spielzeugartige Gefäßchen sind,
die offenbar auch nur symbolische Bedeu-
tung besitzen. Metallbeigaben von Bronze
und Eisen sind spärlich vorhanden.
§ 2. Ähnliche Geräte sind aus etruski-
schen Gräbern, z. B. von Falerii, bekannt,
und auch griechische Kohlenbecken aus der
Zeit um 150 n. Chr. können zum Vergleiche
dienen. Nicht minder moderne kleine
Kochherde in Portugal (fogueiro) und
marokkanische Kohlenbecken, die in ihrer
ganzen Einrichtung unseren prähistorischen
,, Räuchergefäßen" entsprechen.
§ 3. Über die Verwendung dieser Geräte
in Verbindung mit Feuer kann kein Zweifel
bestehen. Es sind Wärmvorrichtungen in
kleinem Maßstabe für häuslichen Ge-
brauch, besonders wohl für die Kinderpflege,
und mögen auch für Räucherungen, die
ja in der Volksmedizin und im Volks-
glauben noch immer eine Rolle spielen,
gebraucht worden sein.
Der untere Teil des Geräts mit den
RÄUCHERUNGEN— RECHENKUNST
46:
Luftlöchern an der Seite nahm das Feuer
in Gestalt glühender Kohlen auf; in die
obere Schale legte oder goß man den zu
erhitzenden Stoff. Die Randzapfen des
Oberteils können nur den Zweck haben, eine
Schale aufzunehmen, ohne den Luftzug ab-
zuschließen.
§ 4. Neben dem Herde auf dem Boden
der Hütte ist das sog. Räuchergefäß die
älteste bekannte Heizvorrichtung des ger-
manischen (?) Altertums, und es könnte
wenigstens in seiner topfartigen Form mit
dem nach M. Heyne schon gemeingerma-
nisch vorhandenen Worte got. aühns, alt-
nord. ogn und ofn, ags. ofen, ahd. ovan
gleichgesetzt werden, das zunächst nur ein
großes topfartiges Gefäß bezeichnet, in dem
glühende Kohlen zum Backen enthalten
sind.
§ 5. Gegen die Zugehörigkeit des Lau-
sitzer und damit auch des Billendorfer
Gefäßtypus, innerhalb dessen das sogen.
Räuchergefäß vorwiegend angetroffen wird,
zur altgermanischen Kultur wendet sich
übrigens Goetze-Kossinnas Karpodaken-
Theorie. Sie wird aber ua. von Schuchhardt
bekämpft mit Gründen, die sich besonders
auf die ununterbrochene Entwickelung der
deutschen vorgeschichtlichen Keramik
stützen und den Einbruch eines fremden
Elements in diese Entwickelung nicht an-
erkennen.
0. Montelius Civilisation primitive en
Italie Taf. 138, 21 ff.; 141, 15 f.; 310, 6, 10, 11;
319, 5; 322. Verhandl. d. Berliner Anthrop. Ges.
1892, 203; 1880, 432. G. Kossinna ZfEthn.
1902, 212. C. Schuchhardt ZfEthn. 1909,
946; Prähist. Z. 1, 364 ff. U. Kahrstedt
Prähist. Z. 4, 83. K. B r u n n e r.
Räucherungen, als lokale oder mehr all-
gemeine heilende Maßnahme nach antikem
Vorgang und aus eigener Überlieferung
vielfach gebraucht, werden auch in den
frühen mittelalterlichen Rezeptbüchern
empfohlen, z. B. zur Anwendung auf den
Unterleib (bes. der Frauen), auf die At-
mungsschleimhaut, die Bindehaut der Au-
gen und die Oberhaut des Körpers mit
Übergängen zum Schweißbad und „Stein-
bad" (s. d.).
H ö f 1 e r Hdb. d. Gesch. d. Med. I 465 u. 467.
P a y n e Engl. Mediane in the Anglo-Saxon
times, 1904, 47 u. 93. C o c k a y n e Leechdomes
II 68. Sudhoff.
Rauchfleisch. Die Erfahrung, daß man
dem Fleische dadurch, daß man es dem
Rauch des Holzfeuers aussetzt, längere
Haltbarkeit für den Genuß gibt, wird uralt
sein. Die Bezeichnung für eine solche
Behandlung ist gemeingermanisch: alt-
nord. reykja, ags. recan, ahd. rouhhan,
rouhhen. Vielleicht ist die Erfindung zu-
erst von Jägern gemacht, denen fern vom
heimischen Herde größere Jagdbeute zu-
fiel und die einen möglichst großen Vorrat
für magere Zeiten retten wollten. Geräu-
chertes Wildpret wird von Anthimus (de
obs. Hb. 6) erwähnt; derselbe Schriftsteller
empfiehlt als besonders zum Räuchern ge-
eignet Rind-, Schaf- und Schweinefleisch
(Heyne, Hausaltert. II 295). Über geräu-
cherten Speck s. unter Speck. Karl d. Gr.
verlangte, daß in seinen Meierhöfen stets
ein Vorrat an Rauchfleisch vorhanden sei
(Capit. de vil. 34, 35). Der Genuß solchen
Fleisches war auch in Skandinavien all-
gemein verbreitet (Weinhold Altnord. Le-
ben 146). Das Räuchern geschah — und
geschieht in bäuerlichen Rauchhäusern
noch heute — nicht über dem Herde,
sondern vor ihm oder zu seinen Seiten, wo
die Fleischware an Holzstangen aufgehängt
und von dem Rauch des offenen Feuers,
den noch kein Schornstein ableitete, um-
spielt wurde. Fuhse.
Rechenkunst.
§ 1. Altertümer. § 2. Klostergelehrsamkeit:
England und Island. § 3. Deutschland. Alkuin.
§ 4. Hrabanus Maurus. § 5. St. Gallen. § 6. Das
Abakusrechnen u. a. m. § 7. Hrosvitha von
Gandersheim.
§ I. Daß die Germanen in vorgeschicht-
licher Zeit eine Rechenkunst besaßen, geht
schon aus gemeingerm. Zahlenbezeichnun-
gen hervor, indem im Zahlensystem alle
vier Spezies deutlich ausgedrückt sind (s.
Zahlen, Zahlensystem, Brüche). Weitere
Belege dafür, wie man mit den Zahlen ge-
rechnet hat, scheinen bis jetzt noch nicht
ans Licht gefördert zu sein, weder aus den
Altertümern noch aus der Literatur. Alt-
germ. Rechenbretter oder ähnliche künst-
liche Hilfsmittel beim Rechnen sind uns
kaum überliefert; allerdings besitzen wir
Steine oder Platten mit eingehauenen
Löchern und Vertiefungen in einer solchen
Gruppierung, daß man geneigt sein dürfte,
464
RECHENKUNST
darin eine Zahlenoperationsangabe zu ver-
muten.
§ 2. Unsere Kenntnisse der Rechenkunst
der Germanen beschränken sich demnach
vorläufig auf die durchweg auf klassischer
Bildung beruhende Klostergelehrsamkeit.
Auf germ. Boden scheint das Interesse an
der Rechenkunst zuerst in der englischen
Kirche angeregt worden zu sein und beruht
zuvörderst auf der Osterrechnung. Von den
beiden bzw. im 5. und im 6. — 7. Jahrh.
n. Chr. in England entstandenen Kirchen
hatte jede ihre spezielle Osterrechnung, und
es kam 664 zu einer öffentlichen Disputa-
tion über dieses Thema. Der 669 ernannte
Bischof Theodor in Canterbury hielt
streng darauf, daß die Geistlichen in kirch-
licher Festrechnung unterrichtet wurden.
Dies geschah in den beiden von B i s c o p
(Benedictus) 674 und 682 an der Grenze
Schottlands errichteten Klöstern. Hier
lebte B e d a (672 — 735) und las die von
B i s c o p aus Rom mitgebrachten Werke,
z. B. Isidorus Hispalensis, Plinius, Macro-
bius und Martianus Capeila (s. Beda), die
er zu seinen eigenen Werken benutzte. In
einer der ältesten seiner Schriften de natura
rerum 11, finden wir die älteste Multiplika-
tion und Division eines germ. Autors: „XII
multiplia per IV fiunt XLVIII. Partire
per novem, novies quini, quadragies quin-
quies. Quinque ergo ... [et] ad nonas por-
tiones tria remanserint", d. h. 12 X 4 = 48,
3
48 : 9, 9 X 5 =45, ergo 5 + - . In dem
703 verfaßten Werke de temporibus kommen
ähnliche Ausrechnungen und Rechenregeln
vor. In dem nach 716 erledigten Werke
de temporum ratione finden sich ferner
(Cap. 1) Angaben über die Fingerrechnung,
für die wir keine Quelle angeben können,
obwohl sie wesentlich mit der griech. Fin-
gerrechnung übereinstimmen. Beda gibt
nur an, daß die Zahlen durch Fingergelenk-
stellungen zu bezeichnen sind, sagt aber
nichts von der Rechnung selbst, die sich
übrigens auf die vier Spezies beschränkte.
Die Fingerrechnung, gestützt auf Memo-
rialverse (cisio janus, auf Island fingrarim),
war unter den Germanen weit verbreitet
und hielt sich auf Island, wo im 12. Jahrh.
tojvi'si (Zahlenweise) als Beiname vor-
kommt, fast bis auf unsere Tage. De temp.
rat. 4 lehrt Beda die Unzen- (d.h. Bruch-)
Bezeichnung direkt nach römischem Mu-
ster, gibt aber keine Rechenregeln. Um
das Verhältnis 2 : 3 zu bezeichnen, sagt er
(Cap. 16): „quantum VIII a XII, XX a
XXX, X a XV, tertia enim parte sub-
tracta, quoties duae solum remanent, ipsae
duae partes bessis, ipsa tertia triens nuncu-
patur", eine für Bedas primitiven Stand-
punkt typische Wendung. Ein paar seiner
kompliziertesten Rechnungen sind:
274 — 8 + 5
271
38
5
weil
Rest
7 7 ~ 7
weil 7 x 30 = 210 und 7x8 =56, Rest 5
(Cap. 22).
725 „ 3
-i-1 = 38^
19 19'
19 X 30 = 570 und 19 X 8 = 152,
3 (Cap. 52). Die Beda beigelegten
Schriften de numeris und de arithmeticis
propositionibus gehören wahrscheinlich einer
viel jüngeren Zeit.
§ 3. Im Todesjahre Bedas wurde sein
Landsmann Alkuin (s. d.), der spätere
Schüler von Bedas Freund Egbertvon
York, geboren. Er brachte Bedas Lehre
nach dem Kontinent, namentlich nach den
von Karl d. Großen errichteten Schulen.
Er spricht in seinen Briefen, wie bereits
Isidorus Hispalensis, öfters von den Be-
ziehungen der Zahlen zu Gegenständen der
heiligen Schrift (Zahlenmystik); es kom-
men aber auch z. B. in Briefen an den
Kaiser Äußerungen vor, die auf Zahlen-
spielereien und Rechenaufgaben anzu-
spielen deuten. Die figurae arithmeticae
subtilitatis , die er dem Kaiser laetitiae
causa zu senden verspricht, scheinen die
noch vor 1000 in Reichenau abgeschriebe-
nen, in einer Hs. dem Alkuin beigelegten
propositiones ad acuendos juvenes zu sein,
d. h. eine Reihe von Rechenrätseln mit
Auflösungen. Sie beruhen meist auf Glei-
chungen ersten Grades, wie 150 + 7 x = 9xt
X X
wo x = 75 oder 2 x -\ 1 \- 1 = 100,
2 4
6 x
wox = 36, oder (- 1 . = 100 wo x = 66.
4
Von der Art der Auflösung wird nichts mit-
geteilt. Eine recht komplizierte Teilungs-
aufgabe aus dem Römischen Recht wird
unrichtig, die einfache Teilungsaufgabe,
RECHENKUNST
465
teile 8000 im Verhältnis von 2:3, dagegen
richtig gelöst. Auch eine unbestimmte Auf-
gabe, und zwar die erste in lateinischer
Sprache überlieferte, finden wir bei ihm:
„Wenn 100 Scheffel unter ebensoviel Per-
sonen verteilt werden, so daß ein Mann 3,
eine Frau 2 und ein Kind Y2 Scheffel erhält,
wie viele Männer, Frauen und Kinder
waren es dann?" D. h.
3# + 2y + -s = 100
2
x + y + z = 100.
Von den ganzzahligen Lösungen — und
nur solche werden verlangt — hat Alkuin
nur x — II, ^ = 15, z «= 74. Ob Alkuin
die Kolumnenrechnung und die sog. ara-
bischen Zahlenzeichen (apices) gekannt hat,
was man aus einer Stelle in seinen Briefen
(s. unten) hat schließen wollen (s. Cantor
Gesch. d. Math. 1 3 789), ist unsicher; jeden-
falls scheint er es aber in der Rechenkunst
weiter gebracht zu haben als Beda.
§ 4. Zu Anfang des 9. Jahrhs. wurde
Hrabanus Maurus (s. d.) Alkuins
Schüler und verpflanzte seine Lehre nach
Fulda. Er schrieb eine jetzt unbekannte
Arithmetik, sowie eine Osterrechnung (über
de computo) und behandelte wie Alkuin die
Zahlenmystik (de institutione clericorum III
22; de universo XVIII 3). Seine Ausrech-
nungen in den vier Spezies wie auch seine
Fingerrechnung entsprechen ganz den Leh-
ren Bedas. Er gibt die griech. Zahlen-
zeichen sowie die Zeichen der röm. Brüche
(Unzen) an. Er zitiert Boethius' Arith-
methik, Isidorus, Varro und die Oster-
rechnung von Anatolius. Von Euklids
Elementen scheint er nur die vier ersten
(geometrischen) Bücher, nicht die arith-
metischen (VII — X) gekannt zu haben (s.
Geometrie). Seine Definition der Arith-
metik (de institutione clericorum III 22)
scheint rein philosophisch: ,,arithmetica est
disciplina quantitatis numerabilis secun-
dum seipsam".
§ 5. Hrabanus Maurus übte auf die deut-
schen Klosterschulen großen Einfluß aus.
Besonders wohl unterrichtet sind wir in
bezug auf St. Gallen (s. d.). 861 — 895
wirkte hier der Diakon W i c h r a m als
Lehrer in der Festrechnung, über die er ein
Büchlein in Fragen und Antworten schrieb.
Es enthält keine eigentlichen Zahlen-
operationen, ist aber auch nur als Bruch-
stück erhalten. Wie eifrig man in St. Gallen
im Unterricht in der Festrechnung war,
zeigen 25 in der Bibliothek aufbewahrte
komputistische Werke sowie Tabellen (na-
mentlich das Einmaleins, das im 10. Jahrh.
in der Vulgärsprache hergesagt wurde),
Zyklen und Gedächtnisverse. — Zu Ende
des 9. oder zu Anfang des 10. Jahrhs.
scheinen die Glossae Salomonis ausgearbeitet
zu sein, in denen uns vielfach den Eukli-
dischen Elementen I — IV entnommene
geometrische Definitionen begegnen (s.
Geometrie). Es scheinen somit die arith-
metischen Bücher V — VIII der Elemente
nicht bekannt gewesen zu sein. Dasselbe
gilt von der Arithmetik des Boethius. —
Von dem berühmten Notker Labeo
(ca. 950 — 1022) in St. Gallen wissen wir,
daß er mehrere latein. Werke verdeutschte,
darunter einen Teil von Martianus Capeila
und die Anfangsgründe der Arithmetik
(wohl Boethius). Außerdem schrieb er einen
CompXitus. — Vom arithmetischen Unter-
richt in St. Gallen handeln nach Cantor
auch einige Verse in einem latein. Gedicht
von Walther von Speier aus dem
Jahre 983, wo der Zahlenkampf (Ritmi-
machia) geschildert wird, den Boethius,
um sich zu trösten, im Gefängnis erfunden
haben soll; es handelt sich dabei um die
Bildung der Figurenzahlen und um die drei
mittleren Größen, das arithmetische, das
geometrische und das harmonische Mittel
der Proportionslehre. Man scheint also
bereits vor Gerbert in der Mitte des 10.
Jahrhs. zu St. Gallen Werke über die
Ritmimachia ähnlicher Art wie die Gerberts,
Hermannus Contractus' und Fortolfus' be-
sessen zu haben. Die wichtigste Stelle bei
Walther von Speyer ist indessen:
Inde abaci metas defert geometrica miras
cumque characteribus iniens certamina lusus ocyus
oppositum redigens corpus numerorum in digitos
propere disperserat articulosque.
D. h. „Hierauf bringt die Geometrie die
wundersamen Linien des Abakus (d. i. der
Tafel) herbei, und mit den Zeichen die
Kämpfe des Spieles beginnend, hatte sie,
schnell Ordnung hineinbringend, die gegen-
übergestellten Körper der Zahlen in F i n -
ger-undGelenkzahlen zerstreut."
§6. Das Abakusrechnen u.a.m. Vielleicht
466
RECHENKUNST
hat man es hier mit einer Anspielung auf
das Abakusrechnen (digiti d. h. Zahlen von
i bis 10, articuli d. h. Zahlen von 10 bis oo)
zu tun, und somit auch in der oben er-
wähnten Stelle bei Alkuin: ,,Item pro-
gressiones numerorum quasi quibusdam
unitatibus, ad infinita crescere per quasdam
finitas formam videmus. Nam prima pro-
gressio numerorum est ab uno usque ad
decem, secunda a decem usque ad centum,
tertia a centenario numero usque ad mille-
narium." Ob aber unser bequemes, moder-
nes Zahlen- und Rechensystem bereits vor
Gerberts, des späteren Sylvester IL, Auf-
enthalt in Spanien und gar auf germani-
schem Boden eine gewisse Entwicklung
erlangt hatte, oder ob der Anfang dazu erst
von Gerbert selbst gemacht oder der
europäischen Kultur aus dem arabischen
Spanien zugeführt worden ist, das hängt
von der Entscheidung zweier strittigen
Fragen ab, nämlich ob die sog. Boethius-
geometrie, in der die arabischen Gobar-
ziffern und das Rechnen auf dem Abakus
erklärt werden, älter oder jünger ist als
Gerbert, und auf germ. oder roman. Boden
entstanden ist, und demnächst, ob und in
welchem Umfang das Gelenkzahlensystem
und das Abakusrechnen sich aus der Finger-
rechnung entwickelt haben. Die Auflösung
der Boethiusfrage spielt eine um so wich-
tigere Rolle für die Beurteilung der älteren
Klostergelehrsamkeit in Deutschland, als
die sog. Boethiusgeometrie sicher ein Fal-
sum ist und kaum vor Bedas Zeiten, spä-
testens aber kurz nach dem Jahre iooo
entstanden sein kann. Da wir nun wissen,
wie früh die Euklidübersetzung bereits in
Deutschland bekannt war, und zwar, wie
es scheint, früher als in anderen Ländern,
so ist es nicht unwahrscheinlich, daß die
sog. Boethiusgeometrie ein Produkt der
unbehilflichen, aber eifrigen süddeutschen
Klostergelehrsamkeit ums Jahr iooo ist.
Jedenfalls ist deutlich zu erkennen, daß der
Weg der mathematischen Wissenschaft von
Osten nach Westen über Deutschland viel
wichtiger gewesen ist, als man meistens
denkt, wenn es sich beweisen läßt, daß die
erste latein. Euklidübersetzung schon zu
Hrabanus Maurus' Zeiten diesen Weg
wanderte, und daß die ersten Spuren der
arabischen Terminologie im Kloster Rei-
chenau im Astrolabium des H e r m a n -
nusContractus kurz nach dem Jahre
IOOO auftreten, d. h. über ioo Jahre vor
den ersten mathematischen Übersetzungen
aus dem Hebräischen und Arabischen durch
Plato von Tivoli und Athelhart von Bath.
§ 7. Die Mathematik stand in Deutsch-
land ums Jahr iooo zwar auf keiner hohen
Stufe; das Interesse daran war aber ein
sehr reges. Das bezeugt schon der Um-
stand, daß Hrosvitha von Gan-
d e r s h e i m (s. d.) in ihren Dramen für
zahlentheoretische Spekulationen Platz fin-
det. Ihre Hauptquelle ist Boethius Arith-
metik; sie nennt aber auch Martianus
Capella und Macrobius. Im Hadrianus läßt
sie die Weisheit mit ihren drei Töchtern
dem Tyrannen entgegentreten und ihn
durch ihre Entfaltung gelehrten Wissens
beschämen und erläutert in dieser drama-
tischen Einkleidung nach Boethius die Ein-
teilung der Zahlen in gerade und ungerade,
sowie die der geraden Zahlen in paarpaare
2n, paarunpaare 2 (2 n + 1) und unpaar-
paare 2m (2 n + l) und die entsprechende
Einteilung der ungeraden Zahlen in Prim-
zahlen, Produkte zweier Primzahlen und
relative Primzahlen. Recht eingehend
erklärt sie die Einteilung der geraden
Zahlen in numeri superflui, numeri perfecti
undnumeri deminuti, je nachdem die Teiler-
summe größer als die Zahl, ihr gleich oder
kleiner als sie ist.
Günther Gesch. d. math. Unterrichts im
deutschen Mittelalter in Monum. Germ. Paedag.
III, Berlin 1887. K. W e r n e r Beda, Wien 1875.
Cantor Gesch. d. Math. I 3 775 ff. W i 1 1 i c u s
Gesch. d. Rechenkunst. 3. Aufl. Wien 1897, 77 ff.
F r i e d 1 e i n Das Zahlzeichen u. das elementare
Rechnen. Erlang. 1869. Bedas, Alkuins
und HrabanusMaurus Werke : M i g n e ,
Patrologia latina 90, 100 — 101, 107, in — 12.
Monumenta Alcuiniana edd. Wattenbach
u. Dümmler in Bibl. rer. Germ. ed. P h.
J a f f e VI. Finnur Jönsson, Den old-
norske og oldislandske Litteraturs Historie II 953.
Gabr. Meier Gesch. d. Schule von St. Gallen
in Jahrb. f. Schw. Gesch. 10, 36 ff. Braun-
m ü 1 1 e r Wichrammi monachi S. Galli opus-
culum de computo in Stud. u. Mitt. aus d. Bene-
diktiner u. Zisterzienser-Orden IV, II 357 ff.
Glossae Salemonis s. 1. s. a. B. P e z Thesaur.
Anecd. II 3, 42. W e i ß e n b o r n Die Boetius-
Frage in Abh. z. Gesch. d. Math. II. = Zeitschr. f.
Math. u. Phys. 24, Suppl. 187 ff. Heiberg
RECHT
467
Jahresberichte in Philologus 43 (1884), 507 ff.
Weißenborn Gerbert. B u r r a c k Die
Werke der Hrotsvitha 273 ff. A. A. Björnbo.
Recht.. § 1. Schon am Beginn der
historischen Zeit ist germanisches Recht
abgegrenzt von der Sitte vorhanden,
wenn auch insbesondere sakrale Züge
die gemeinsame Grundlage noch deutlich
erkennen lassen. Das Recht ist in
dieser Bezeichnung (got. raihts [Verbal-
adjektiv; vgl. lat. regere], ahd. afränk.
reht, ags. riht, fries. riucht; vgl. lat.
rectus, griech. opeKTÖ^) der Wortform
nach „das Gerichtete". So gerichtet aber
ist das Verhältnis zwischen den Rechts-
genossen und damit bestimmt die Bewe-
gungsfreiheit des einzelnen, die sein
„Recht" im subjektiven Sinn darstellt
(in diesem Sinne insbesondere skand.
rettr). Deren Interessen sind gegeneinander
nach Billigkeit abgegrenzt, weshalb das
Recht selbst Billigkeit ist (ahd. ewa, fries.
ewa, ä e, ags. &, &w; dazu lat. aequus
und ahd. *bilida). Das Richten führt
weiterhin zu einer (richtigen) Lage, und so
ist das Recht der Zustand richtiger „La-
gen" der Lebensverhältnisse (wnord. Iqg,
n. pl. zu lag, anord. lagh, n. pl. ags. as.
lagu, fries. log), damit aber auch das, was
sich geziemt (ahd. gizunft, ags. gerisene).
§ 2. Entstanden ist das „Recht" durch
das Werden der Überzeugung des Volks,
daß bestimmte Regeln für das Verhalten
des einzelnen wie der Gesamtheit Recht
sein sollen, daß mit anderen Worten ihre
Beachtung erzwungen, ihre Nichtachtung
vergolten werden soll. Weil so entstanden,
ist das älteste Recht durchweg Volks-
recht (aschw. lyßrätter, wnord. lyrettr,
lyritr, ags. folcriht, leodriht); erst nach der
Völkerwanderung auf dem Kontinent, mit
dem Erstarken des Königtums in Skan-
dinavien und bei den Angelsachsen (s.
Königtum) tritt diesem ein Königs-
recht in schwachen Anfängen zur Seite,
ergänzend, konkurrierend und widerstrei-
tend. Jenes ist aber gleichzeitig auch in
aller Regel lange Zeit ein ungeschriebenes
Recht, und insofern kann man es ein Ge-
wohnheitsrecht nennen; nicht dagegen träfe
diese Bezeichnung zu, wenn man etwa an
das Erfordernis langer Übung dächte. Das
Volksrecht wird seiner Eigenschaft als eines
solchen nicht dadurch entkleidet, daß es
aufgezeichnet wird. Allerdings geschieht
dies erst spät. Zunächst tritt es überhaupt
nur in die Erscheinung durch Anwendung,
sei es so, daß die Rechtsgenossen ihrem
Rechtsbewußtsein folgend ein Handeln zur
Schau tragen, aus dem Rechtssätze abs-
trahiert werden können, sei es so, daß
widersprechendes Handeln eines einzelnen
die Gesamtheit zur Feststellung des Wider-
spruchs und damit der Regel führt; diesen
unmittelbaren Ausdruck erhält das Recht
in erster Linie im Urteil, weshalb jeder
Urteilsspruch eine Rechtsweisung ist. Im
Laufe der Entwicklung erst führt die ent-
wickelte Gestaltung des Rechtslebens wie
des Wirtschaftslebens zu dem Bestreben
einer ordnenden Feststellung des Rechts -
bewußtseins und einer Sicherung der Über-
lieferung des so festgestellten Rechts. Im
letzten Grade entspringt hieraus eine schrif t -
liehe Niederlegung. Vorausgehen aber kann
und zur Seite gehen eine geordnete münd-
liche Überlieferung auf dem Wege eines
Rechtsvortrags, wie ihn klassisch die
aschw. laghsagha, westnord. Iqgsaga bietet
(s. Gesetzessprecher). Wo solches fehlt,
pflegt die Niederlegung zu beruhen auf einer
Befragung der Rechtsgenossen über ihr
Recht. Mit ihr aber entsteht, von Anfang
bis tief ins Mittelalter zurücktretend,
„gesetztes" Recht (ahd. satzunge, wnord.
settning, ags. äsetness) oder Gesetz; und
weiterhin, wenn es insbesondere der
Herrscher mit seinen Ratgebern unter
Mitwirkung des Volks formuliert, ge-
ratenes, (ags. ger&dness) oder vereinbartes
(lat. pactus), wenn es die Menge in Worte
faßt, gekorenes Recht (fries. kest).
§ 3. Die ältesten Rechtsauf Zeichnungen
dieser Art fallen zusammen mit dem Ende
der letzten Völkerwanderung. Zu nennen
ist die Gesetzgebung des Westgotenkönigs
Eurich (466 — 485), von der Bruchstücke
im Codex Eurici erhalten sind. Bei den
Westgermanen des Kontinents macht den
Beginn die Lex Salica, wohl noch unter
Chlodwig I. entstanden. Die Reihe der
angelsächsischen Gesetze eröffnen die der
Kenter unter Äthelbert (ca. 600). Weit
jünger, aber doch vielfach Zeugen eines
älteren Rechtszustands, sind die Auf-
zeichnungen des Rechts bei den skandi-
468
RECHTSFÄHIGKEIT
navischen Völkern, teils in Gesetzen,
teils in Rechtsbüchern. Am Anfang des
13. Jahrh. steht die älteste Redaktion des
westgotischen Gesetzbuchs, nur etwa ein
Jahrhundert weiter zurück liegt der Beginn
in Norwegen und Island, ein halbes in Däne-
mark.
§ 4. Als Erkenntnisquellen des ger-
manischen Rechts dienen für die älteste
Zeit die Berichte antiker Schriftsteller,
allen voran Tacitus und Caesar (eine
Zusammenstellung des Wichtigsten bei
Müllenhoff, Germania antiqua), und
in hervorragendem Maße die Verglei-
chung der späteren Rechte aller germani-
schen Stämme, deren Übereinstimmungen,
soweit nicht Entlehnung und parallele Ent-
wicklung in Frage stehen, ein Bild des ge-
meinschaftlichen und damit älteren Rechts -
Stoffes ergeben. Die jüngeren Rechte selbst
sind unmittelbar den erfolgten Aufzeich-
nungen, Formeln, Formelsammlungen, Ge-
schäftsurkunden, Rechtssprichwörtern zu
entnehmen. Dazu kommen für beide Perio-
den unentbehrliche Nebenquellen in den
Ergebnissen der vergleichenden und ety-
mologischen Sprachforschung, der Lite-
ratur, den historischen Quellen, den ge-
samten Rechten des Kulturlebens.
v.Araira Rechß 10 ff. Brunner DRG l2.
9 ff., 150 ff., 465 ff., 412 ff. vi Schwerin
DRG2 2 ff. v. Schwerin.
Rechtsfähigkeit. § 1. Weder in der
germanischen Zeit noch in der folgenden
Periode erkannte man in den germanischen
Staaten alle Menschen als völlig rechtsfähig
an, als fähig, Inhaber und Träger von Rech-
ten und Pflichten zu sein. Zunächst entbehr-
ten in ältester Zeit die Unfreien (Knechte,
Sklaven) die Rechtsfähigkeit. Sie waren
rechtsunfähig wie der Fremde. Jene konn-
ten Volksgenossen sein, diese waren es nie-
mals. Ferner ist rechtlos (geworden) und
damit rechtsunfähig der Friedlose, endlich
der freiwillig oder zur Strafe Verknechtete.
Doch ist die Rechtsunfähigkeit des Un-
freien wie des Fremden im Laufe der
Entwicklung gemildert worden. Jenem
kam die Kirche zu Hilfe und die Gestaltung
des Wirtschaftslebens, die den Großgrund-
besitzer drängte, den Unfreien in wirtschaft-
lich selbständigere Stellungzu setzen, diesem
wiederum in gleicher wirtschaftlicher Lage
frühere freie Bauern und Halbfreie zuge-
sellte. Den Fremden unterstützten Gast-
freundschaft und Gastrecht; ihm wurde
durch seinen Schutzherrn (anfangs einen
beliebigen Rechtsgenossen, später den
König) das Recht „vermittelt".
§ 2. So wenig demnach alle Menschen
rechtsfähig waren, so wenig begann bei
den überhaupt zur Rechtsfähigkeit Taug-
lichen diese sofort mit der Geburt. Viel-
mehr bestand zunächst ein Aussetzungs-
recht, insbesondere des Vaters, und erst mit
der binnen neun Nächten, im Norden meist
früher, erfolgenden Namengebung, in heid-
nischer Zeit mit ,, Wasserweihe", später
mit Taufe verbunden, endigte dieses und
begann des Kindes Rechtsfähigkeit; doch
hatte die Aufnahme des Kindes durch den
Vater die gleiche Wirkung. Auf der
anderen Seite endete die Rechtspersön-
lichkeit nicht völlig mit dem Tode der
physischen Person; das deutsche Recht
hat vielmehr verschiedene Institute aus-
gebildet, die auf dem gegenteiligen Gedan-
ken beruhen.
§ 3. Auch da, wo volle Rechtsfähigkeit
bestand, konnte doch sie selbst und die
Handlungsfähigkeit eine be-
schränkte sein, und dies war insbesondere
mit Rücksicht auf Alter und Geschlecht
der Fall.
Die germanische Zeit schon schied zwi-
schen dem Minderjährigen und dem Voll-
jährigen. Die Unmündigkeit (anorw. ümegd)
endete dabei ursprünglich erst mit der Ge-
schlechtsreife, bis spätestens in der Zeit der
Volksrechte ein bestimmter Termin als
Grenze galt. Dieser Termin war anfänglich
wohl nur ein frühester und anscheinend
übereinstimmend das 12. oder 10. (Kenter)
Lebensjahr. Doch findet sich schon bald
eine Hinauf setzung auf das 15. (ribuarische
Franken, Skandinavien) oder 14. oder
16. Jahr. Die Bedeutung dieser Termine
beruhte darauf, daß der Unmündige (aschw.
övormaghe, anorw. ümagi), wenn auch
grundsätzlich handlungsfähig, doch zu den
meisten Rechtshandlungen eines Vormun-
des bedurfte, während der Mündige (ags.
gewintred, wnord. fülltWi) allein zu handeln
in der Lage war; doch ist nicht zu über-
sehen, daß die elterliche Gewalt nicht
schon mit der Mündigkeit endete, sondern
RECHTSSCHUTZ— RECHTSSYMBOLE
469
ihre eignen Endigungsgründe hatte
(s. Familienrecht).
Einer Vormundschaft unterlagen auch
die Frauen, im ältesten Recht einer Gesamt-
vormundschaft der Sippe, später als un-
verheiratete der Munt (s.d.) des Hausherrn,
als verheiratete der des Ehemanns, als
Witwen der bestimmter männlicher Ver-
wandter. Sie waren anfänglich vermögens-
unfähig und blieben es hinsichtlich der
Liegenschaften noch bis ins Mittelalter;
damit hing zusammen ganz oder teilweiser
Ausschluß vom Erbrecht und, soweit ein
solches grundsätzlich anerkannt wurde, Be-
nachteiligung zugunsten männlicher Erben,
v. A m i r a Recht! 1 39 ff. 141 ff. 172. Brun-
ner Grundzüge^ 188 ff. Heusler Institutionen
Iiooff. Hübner Deutsches Privatrecht1 39 ff.
Matzen Forelcesninger Privatret I 28 ff.
Maurer Vorlesungen I 407 ff. Nordström
Bidrag I 101 ff. Schröder RGK 282 ff.
v. Schwerin DRG.Z 40 ff. v. Schwerin.
Rechtsschutz. Der Geltendmachung
rechtlicher Ansprüche und dem Schutze
von Rechtsgütern haben bei den Germanen
schon zu Beginn der historischen Zeit zwei
Mittel gedient, die geregelte Selbsthilfe
und die Geltendmachung im Wege der
Klage. Doch war diese dem Verletzten in
der Regel zunächst nur wahlweise zur Ver-
fügung gestellt und immer eine pönale
(Straf-) Klage, ungeeignet zur Durchset-
zung privatrechtlicher Ansprüche, die nur
auf dem Wege der geregelten Selbsthilfe
zu verfolgen waren; der zivile Anspruch
mußte erst auf dem Weg eines beson-
deren, in bestimmten Fällen zugelassenen
Mahnverfahrens in einen strafrechtlichen
Anspruch übergeleitet werden, indem die
Nichterfüllung des Anspruchs durch den
gemahnten Schuldner als strafbares Un-
recht den Ausgangspunkt des Verfahrens
abgab. Überhaupt aber war es Sache des
Verletzten, zu entscheiden, ob sein Recht
geschützt werden, ob er sich selbst helfen
oder Klage erheben wollte; er allein war im
älteren Recht der Klagsinhaber (aschw.
mälsäighande, isl. sakar aäili). Dies galt
auch bei todeswürdigen Verbrechen, deren
Verfolgung durch die Gesamtheit, unab-
hängig von unmittelbar Verletzten, darauf
beruhte, daß die Gesamtheit mindestens
auch verletzt war. Erst allmählich zwingt
der Staat den Verletzten zur Klagestellung
oder verhindert wenigstens eine außer-
gerichtliche Sühne. Dies geschah in solchen
Fällen, in denen der Staat durch Anspruch
auf das Friedensgeld (s. Friedlosigkeit)
selbst beteiligt war. Nur in einigen wenigen
Fällen übernahm er späterhin (bei den
Franken erst in karolingischer Zeit) selbst
die Verfolgung, unterstützt vom Rüge-
verfahren (s. d.). Die Selbsthilfe war recht-
lich geordnet und erscheint insbesondere
als Fehde (s. d.), Pfändung (s. d.), Anefang
(s. d.) und Festnahme handhafter Täter
(s. handhafte Tat). Eine rechtlicher Rege-
lung entbehrende Selbsthilfe aber war nur
gegen einen Friedlosen möglich, und letzten
Endes beruhte jede schädigende Selbsthilfe
auf einer, wenn auch nur relativen, Fried-
losigkeit (s. d.).
v. A m i r a Rechß 247 f. Brunner DRG.
II 527 ff. ; 519 fr. Gierke Deutsches Privat-
recht I 323 ff. v. Schwerin.
Rechtssymbole. I. Einleitung.
§ 1. In weitem Umfang hat sich das ger-
manische Recht des Symbols bedient oder
des Wahrzeichens (mhd. wärzeichen, gleich-
bedeutend mhd. Wortzeichen), wie man
jenes mit einem allerdings umfassen-
deren Worte auch nennt. Zweck des Sym-
bols ist die Versinnbildung eines rechtlich
bedeutungsvollen Gedankeninhalts, dabei
konnte das Streben, den gleichen Gedanken
auf verschiedenen Wegen zum Bewußtsein
zu bringen, dazu führen, neben dem auf
das Auge wirkenden Symbol das gespro-
chene Wort in gleichem Sinne zu verwen-
den, so daß das Symbol nur die Eindring-
lichkeit der Gedankenmitteilung steigerte,
nur „Begleithandlung" war. Weitaus selte-
ner kam es vor, daß das Symbol allein zu
reden hatte. Dies wurde von Bedeutung
für die weitere Entwicklung. In allen jenen
Fällen wurde das Symbol überflüssig, so-
bald man auf die gleichzeitige Beeinflussung
von Auge und Ohr überhaupt verzichtete;
das Symbol schwand mit der Ernüchterung
des äußeren Rechtslebens. Zäher dagegen
erhielten sich Symbole, die von Anfang an
des begleitenden Wortes entbehrten.
Die Zahl der Symbole hat sich im
Laufe der Entwicklung bis ins Mittelalter
j vermehrt, teils weil neue Symbole aus dem
i römischen und kanonischen Recht, auch
470
RECHTSSYMBOLE
aus dem französischen Rittertum über-
nommen wurden (vgl. z. B. Sporen, Steig-
bügel), teils weil neue Erscheinungen im
Rechtsleben neuer Symbole bedurften. Zu-
gleich haben sich die Anwendungsfälle
der älteren Symbole vermehrt. Als Ver-
sinnbildungen sehr allgemeiner Begriffe
konnten diese bei der Zerspaltung der
Rechtsinstitute überallhin mitwandern.
Typisch hierfür ist die ausgedehnte Ver-
wendung des Stabsymbols und mancher
Adoptionssymbole. Alle Symbole zu er-
schöpfen ist im hier gegebenen Rahmen
ebensowenig möglich wie die erschöpfende
Berücksichtigung des Verbreitungsgebiets
der einzelnen Symbole; nur eine Übersicht
über die wichtigsten soll das folgende
geben. Auch sind nicht alle Symbole
erklärbar, manche wenigstens nicht mit
Sicherheit.
§ 2. Das Rechtssymbol ist streng zu
scheiden von dem bloßen Zeichen, dessen
Zweck sich darin erschöpft, eine Sache oder
einen Menschen von anderen zu unter-
scheiden, wiewohl ein Abzeichen zugleich
auch Wahrzeichen sein kann. Das Symbol
ist ferner verschieden von der pars pro toto,
die allerdings in Beziehung zur Symbolik
treten kann. Diese, nicht Symbol, steht
in Frage, wenn z. B. dem Erwerber eines
Grundstücks statt dessen eine Erdscholle
überreicht wird, statt der Kirche das
Glockenseil, statt des Hauses ein Span aus
dem Türstock, oder auch solche pars noch
weiter individualisiert wird, indem z. B.
die Scholle des Ackergrundstücks Ähren,
die des baumbewachsenen Ast und Zweige
begleiten, bei Übertragung einer Wiese
Rasen erscheint, eines Weinbergs eine Rebe
(s. über diese Unterscheidung besonders
Heusler Institutionen i, 73). Aber
gleichwohl ist die Überreichung der Erd-
scholle eine symbolische Investitur. Nicht
um Symbol handelt es sich endlich in den
zahh eichen Fällen, in denen nur zum
Scheine geleistet oder sonst gehandelt wird.
(Vgl. P e t e r k a , Das offene zum Scheine
Handeln im deutschen Recht des Mittel-
alters.) Auszuscheiden ist hier ferner eine
Symbolik, die sich zwar in Beziehung zum
Rechtsleben, aber nicht in diesem ent-
wickelt hat, nämlich in der darstellenden
Kunst. Hier hat die Aufgabe, rechtliche
Vorgänge und Zusammenhänge darzu-
stellen, den Künstler nicht selten zur
Erfindung neuer, dem objektiven Rechts -
leben fremder Symbole geführt, am groß-
artigsten in den Bilderhandschi iften des
Sachsenspiegels. Treffend spricht man in
solchem Falle von ,, subjektiver Symbolik
des Künstlers" im Gegensatz zur „Symbolik
des Rechts". Doch darf auf der andern
Seite die wertvolle Überlieferung echter
Rechtssymbole in der Kunst nicht über-
sehen werden. (Vgl. v. A m i r a Die
Dresdener Bilderhandschrift des Sachsen-
spiegels I Einleitung 22 ff.)
Soweit nach diesen Abgrenzungen echte
Rechtssymbolik in Frage steht, sieht man
sich zwei Hauptgruppen gegenüber. Die
eine Gruppe, ich möchte sie als Symbole
im engeren Sinne bezeichnen, zeigt uns
Gegenstände, die symbolischen Zwecken
dienen, die andere wird gebildet von sym-
bolischen Handlungen, bei denen nicht so
sehr eine Sache als Wahrzeichen dient,
sondern eben eine Handlung, die sich dann
allerdings an einer Sache, sei es einem
Symbol, sei es einer pars pro toto, sei es
einem sonstigen Gegenstand bewähren kann.
II. S y m b o 1 e i. e. S. a) Hand und
Arm. § 3. Hand und Arm können bei
Rechtshandlungen notwendig oder zufällig
mitwirken. In diesen Fällen, wie zB. beim
Halten des Richterschwerts mit der Hand,
während das Schwert auch auf den Knien
des Richters oder vor ihm auf dem Tische
liegen könnte, oder etwa bei der Führung
des Kampfschwerts, wird die Hand nicht
als Symbol verwendet. In jenen Fällen
aber erhält die Hand ihre symbolische Be-
deutung, wird sie eine manus loquax, durch
eine Bewegung oder Haltung, feine Gebärde,
und zwar, wie man diese zum Unterschied
von den auch im ersten Fall vorkommenden
Gebärden genannt hat, durch eine echte
Gebärde. Dabei kann die Handgebärde
allein symbolisieren (echte Gebärde i. e. S.),
oder mit einem Gegenstand, den die Hand
hält, berührt, wirft usw., oder einer
anderen Körperbewegung zusammen-
wirken zum Symbol.
§ 4. Rechtssymbolik kann sein der so-
genannte Redegestus: Erhebung von meist
rechter Hand und rechtem Unterarm, wobei
der Oberarm anliegen oder sich nach vorn
RECHTSSYMBOLE
471
bewegen, die Hand flach oder (jünger) hohl
sein kann, Oberarm und Unterarm in der
Regel einen rechten, ausnahmsweise einen
anderen Winkel bilden, die Finger mit Aus-
nahme des gespreizten Daumens anein-
ander liegen. Er liegt vor, wenn der Richter,
Urteiler, Vorsprecher oder zustimmende
Personen die Hand erheben. Symbolisch
ist ferner die Gebärde (Gelöbnisgebärde),
wenn der Gelobende, der verfestende und
der aus der Verfestung lösende Richter die
Hand und den Unterarm erheben, mit
nach innen gekehrter Handfläche, sämtliche
Finger, mit Ausnahme des Zeigefingers,
gekrümmt. Zum Ritus der Notnunftklage
gehörte, daß die Klägerin ins aufgelöste,
flatternde Haar griff. Durch Handreichung,
Handschlag (auch handsireich, handtastung)
beim Vertrag (daher handgelübde, skand.
taka i hand mannt, wn. handselja), wie
durch Ergreifen des Rockschoßes oder Man-
tels bringt man die Verpfändung der eige-
nen Person zum Ausdruck, als deren
Abreviatur eben die Hand oder das Ge-
wandstück erscheint. In gleichem Sinne
wird die Ergebung symbolisiert, wenn der
sich Kommendierende kniend seine gefalte-
ten Hände in die sie umschließenden des
Herrn legt; hiervon heißt eine Klasse der
norwegischen Gefolgsleute handgengnir men.
Die Einigung und der Friede wird versinn-
bildet in der Umarmung (vgl. healsfang)
beim • Sühnevertrag. Mit Handauflage
{manus iniectio) erfolgt die Arrestation, mit
Halsschlag die Unterjochung einer Person.
Mit Anfassen am Halsloch des Gewandes
des Gegners beginnt im Sachsenspiegel und
sonst der kämpfliche Gruß; das Anfassen
von Gegenständen symbolisiert die Besitz-
ergreifung. In allen diesen Fällen bringt die
tastende oder greifende Hand die Gewalt
zum Ausdruck, die ihr Träger über eine
Person oder Sache hat oder doch zu haben
behauptet; damit deckt sich, daß die Vor-
mundschaft in der darstellenden Kunst
durch Überbreiten der Hand symbolisiert
wird, vereint sich ferner der sprachliche Zu-
sammenhang zwischen munt und manus.
Der gleiche Gedanke liegt endlich dem
Anfassen des gestohlenen Gegenstands
beim Anefang zugrunde. Nicht übersehen
werden darf allerdings, daß Einzelheiten in
der Ausgestaltung des Symbols ihre be-
Hoops, Reallexikon. III.
sonderen Gründe haben können. So spielt
beim Halsschlag der Gedanke der Frei-
halsigkeit mit ein; beim Anefang mußte die
linke Hand zugreifen, weil die rechte zum
Schwur freizubleiben hatte. Beim Eide
war eine Berührung, ursprünglich des zu
bezaubernden Gegenstands, später der Re-
liquien rechtsnotwendig. Mit gekrümmten
Fingern (incurvatis digitis) erklärte man nach
sächsischem Recht die Auflassung eines
Grundstücks, überhaupt einen Verzicht.
Dem gekorenen Vormund legte man die
Hand auf die Schulter. Besondere Be-
trachtung muß endlich finden, daß die Um-
armung auch als Symbol der Anerkennung
eines Kindes erscheint und von da aus in
den Adoptionsritus übergegangen ist; vgl.
den afränk. adfatimus (Umfädmung).
Wie schon diesen Beispielen zu ent-
nehmen, spielen eine Rolle nicht nur die
Hand als Ganzes, sondern auch die ein-
zelnen Finger, andererseits auch der Arm.
Die Finger sind es zB., und zwar in be-
stimmter Zahl, die den kämpf lieh Ge-
grüßten erfassen. Die richtige Haltung
des Arms ist zB. dem Redegestus
wesentlich.
v. A m i r a Die Handgebärden in den Bilder"
handschriften des Sachsenspiegels. D e r s. Obl-R.
I 290 ff. II 305 ff. Gierke Schuld und
Haftung 195 ff- Grimm DRG. 14 190 ff.
Grupen Teutsche Alterthümer 79 ff., 102 ff.,
1 15 ff- Herwegen Germanische Rechts-
symbolik in der römischen Liturgie 23 ff.
Noordewier Regtsoudheden 34 f. Punt-
schart MIÖG. XXVIII 360 ff. D e r s.
Schuldvertrag und Treugelöbnis 348 ff. D e r s.
GGA. 191 5, 679 ff.
§ 5. b) Fuß. Das Aufstellen des
Fußes auf eine Person, insbesondere
ihren Nacken, oder eine Sache sym-
bolisiert Gewalt (vgl. § 4). Deshalb
stellt der Sieger den Fuß auf den Be-
siegten, vereinzelt auch bei der Belehnung
der Herr auf den Fuß des Vasallen, kennt
wenigstens die Volkssitte das Treten des
Bräutigams auf den Fuß der Braut bei
der Eheschließung. Bei der Vindikation
von Liegenschaft wie von Fahrnis wird der
rechte Fuß auf die Sache gesetzt (auf den
Fuß des Tiers, auf die Türschwelle).
B r u n n e r RG II 500. Cohn Symbolik
im german. Familienrecht 19. Grimm aaO.
196 f. Herwegen Germanische Rechts -
31
472
RECHTSSYMBOLE
Symbolik in der römischen Liturgie 12 ff.
Schröder DR.S 71 6j. Weinhold Die
deutschen Frauen in dem MA 13 348 f.
§ 6. c) Mund. Der Mund kommt in
Betracht beim Friedenskuß, der wiederum
ein Symbol des geschlossenen Friedens, des
Abschlusses der Sühne, ist; deshalb ist
diese selbst fries. eine Mundsühne, oder
eine osculata pax. Das enge Band zwischen
Herrn und Vasallen zeigt sich im Treukuß
[osculum fidelitatis) .
Du C a n g e , Glossarium s. v. osculum 2.
Grimm aaO. 197 f. H i s Strafrecht der
Friesen 216. Maurer Vorlesungen über alt-
nordische RG. I 178. Spangenberg5w-
träge 2. Kunde d. teutschen Rechtsaltertümer 50 f.
§7. d) Haar. Da das ungeschorene
Haupthaar Kennzeichen des freien Mannes
war, konnte Abscheren des Haars zum
Symbol der Verknechtung werden, aber
auch die strafweise Nähme des Haars ver-
sinnbilden, daß man den so bestraften
Täter als der Freienehre unwürdig ansah.
Dagegen war das Abschneiden der bis
dahin lang wallenden Haare bei der Wehr-
haftmachung ein äußeres Zeichen des
Übergangs aus der Knabenzeit ins Mannes-
alter, zurückgehend auf initiatorische
Bräuche. In dieser Funktion wurden dann
diese sogenannten capillaturiae zum Adop-
tionsritus. Das offene Haar der Jungfrau
wurde bei der Trauung gebunden oder ver-
hüllt. Überreichen des abgeschnittenen
Haars kann Unterwerfung unter einen
anderen versinnbilden. Dagegen hat das
Schwören beim Bart, auf den Zopf u. dgl.
nichts mit Symbolik zu tun. Hier sind
Bart und Haare der beim Eid beschworene
(bezauberte) Gegenstand.
v. A m i r a Rechte 270. B r u n n e r DRG.
I* 103 f. Cohn aaO. 11, 13 f. Grimm
aaO. 201 f.
§ 8. e) Kopf. Der Kopf kann ähn-
lichen symbolischen Zwecken dienen wie
die Hand, da er gleichfalls als Teil des Kör-
pers diesen zu vertreten vermag. So legt
nach einer anglonormannischen Quelle
(Leg'es Henrici 78) der sich Verknechtende
seinen Kopf in die Hände des Herrn.
§ 9. f) Handschuh. Der Handschuh
vertritt die Hand und wird auf diesem
Wege zum Symbol, zunächst in Fällen, in
denen die Hand selbst dem gleichen sym-
bolischen Zwecke dient und naturgemäß
vor allem in solchen, in denen das Hand-
symbol von der Bewegung am unabhängig-
sten ist. Dies erklärt es, daß wir den Hand-
schuh als Symbol in erster Linie da finden,
wo eine Gewalt übertragen wird und da,
wo ein Schutz gewährt wird. Aus jenem
Grund erfolgt nach kontinentalen Rechten
und, von hier übernommen, auch in
andern Rechten (zB. angelsächsisch) die
Übergabe der Erdscholle bei der Eigen-
tumsübertragung unter Mitgabe eines
Handschuhs (wanto, chirotheca), über-
haupt landrechtliche Investitur mit dem
Handschuh. Mit dem zweiten Fall hat man
es immer dann zu tun, wenn der Friede des
Königs, dessen Wort, versinnbildet werden
soll. So wird der Handschuh zum Symbol
des Marktfriedens, den der König unter
Übersendung seines Handschuhs verleiht
(vgl. Sachsenspiegel II, 26 § 4), erscheint
er über den Toren von Marktstädten, auf
den Marktplätzen selbst (vgl. das Bild bei
B ö h 1 a u , Novae Constitutiones 91), auf
den Münzen von Städten, denen der König
das Münzrecht gewährt hatte (sogen. Hän-
delheller, vgl. H a 1 k e , Handwörterbuch
der Münzkunde s. v.), wird er zum In-
vestitursymbol, wird er vom fronenden
Grafen geworfen, übergibt ihn der Munt-
walt dem Bräutigam mit der Braut.
§ 10. Mit der Beziehung von Hand und
Handschuh hängt es zusammen, wenn aus-
nahmsweise die sich verlobende Braut dem
Bräutigam den Handschuh hinwirft statt
den Handschlag zu tun. Die regelmäßige
Verbindung von Vollmacht und Auftrag
erklärt es, daß dem Boten neben dem Stab
oder an Stelle des Stabs ein Handschuh
mitgegeben wird.
§ 11. Nichts hat mit dem Handschuh
als Symbol zu tun das Hinwerfen des
Fehdehandschuhs bei der Auf-
forderung zum Kampf. Hier ist der Hand-
schuh, den auch anderes vertreten kann,
wie zB. Sporen, nur Kampfespfand.
v. A m i r a Obl. R. II, 348, 632, 664. D e r s.
Handgebärden 238. C o u 1 i n Der gerichtl. Zwei-
kampf I, 72 ff. D ü m g e Symbolik germanischer
Rechlsgewohnheiten I ff. Gengier Deutsche
Stadtrechtsaltertümer 122. Grimm aaO. 209 ff.
G r u p e n Teutsche Alterthümer 7 ff. (hier auch
Bild aus der Wolfenbüttler Handschrift des
RECHTSSYMBOLE
473
Sachsenspiegels). Homeyer Sachsenspiegel
II 2, 324. E. Mayer Die Einkleidung im
germanischen Recht 2 f. Reyscher Beiträge
zur Kunde des deutschen Rechts I 42. Schrö-
der DRG.5 63. Der s. in Histor. Aufsätze
für Waitz 307 f. Spangenberg Beiträge
40 f., 45 f., 73 ff. Z ö p f 1 Altertümer III 29 ff.
§ 12. g) Schuh. Der Schuh erscheint
wiederholt in Verbindung mit Rechtshand-
lungen und als Rechtssymbol. Vielfach
ist dabei der Kernpunkt, daß eine Person
in einen Schuh treten muß. So wurde
bei der norwegischen Geschlechtsleite von
dem Adoptierenden ein Ochse geschlachtet
und aus der Haut des rechten Vorderfußes
ein Schuh gefertigt. In diesen Schuh trat
zuerst der Vater selbst, dann der zu adop-
tierende, der in das Geschlecht geleitet
wurde, und endlich taten dies die Erben und
Verwandten. Auf dem Kontinent steigt
die Braut in einen vom Bräutigam ge-
gebenen Schuh und unterwirft sich damit
dessen Herrschaft. Endlich erscheint es als
Zeichen der Unterwürfigkeit, den Schuh
eines anderen auf der Achsel zu tragen.
Jener Vorgang wird damit erklärt, daß der
Adoptivsohn der Nachfolger im Erbe des
Vaters, die übrigen aber wieder hinter ihm
Folger sein sollen, richtiger aber wohl der
Schuh selbst als ,, verkörperte Fußspur",
das Treten in ihn nach einem anderen als
Symbol der Zustimmung zu dessen Er-
klärung. Im Zusammenhang betrachtet,
scheinen alle diese Fälle den Gedanken des
Folgens überhaupt zu symbolisieren, das
Nachfolgen in die Fußstapfen und damit
ebensogut das Untertanwerden wie das
Zustimmen. Schon deshalb gehört nicht
hierher der Wergeidschuldner des Chrene-
crudaverfahrens der Lex Salica, der dis-
calceatus ist, weil er als Bettler wegzieht;
hier ist nicht der Schuh Symbol, sondern
der Mangel ausreichender Kleidung.
v. A m i r a Der Stab in d. german. Rechts-
symbolik 16 ff. Cohn aaO. 9 ff. Grimm
aaO. 213 ff. Pappenheim SZfRG XXIV
310 f. Schröder RG.S <ji<*. Weinhold
aaO. I 305, 349.
§ 13. h) Hut. Der Hut scheint erst
sehr spät, knapp vor dem 13. Jahrh. in
die Rechtssymbolik einzurücken. Dann
aber versieht er ähnliche Funktionen wie
der Handschuh, wird wie dieser bei der
Übertragung und als Hoheitszeichen ver-
wendet. In diesem Sinne wohl kommt der
Hut in Verwendung bei friesischen Beam-
ten, dem ködere (Hutträger), der sogar
seinen Namen vom Hute hernimmt, und ( ?)
dem abba, der ebenfalls einen „Hut" trägt.
Vereinzelt wird während der Dauer des
Marktfriedens ein Hut aufgesteckt. Als Be-
friedungszeichen dient der Hut, wenn ihn
der Hirte auf seinen Stab hängt und diesen
an der Grenze der Nachbarweide in den
Boden steckt. Eine Versinnbildung der
Person mag es sein, wenn es für den Asyl-
suchenden genügt, den Hut in die Freiheit
zu werfen. Nach einer alemannischen Quelle
endlich wird bei der Trauung mit der Braut
auch ein Hut, Mantel und Schwert über-
geben.
B o r c h 1 i n g Poesie und Humor im friesi-
schen Recht 12 f. 29 f. Grimm aaO. I 204 f.
Heck Altfries. Gerichtsverf. 150 f. Jäkel,
SZfRG. 40, 116 ff. Schröder in Hist.
Aufs. f. Waitz. 312. Ders. RGS 313 M8.
§ 14. i) Gürtel. Vereinzelt findet
sich der Gürtel (corrigia) bei der Eigen-
tumsübertragung verwendet, ähnlich wie
der Hut; diese Investitur per corrigiam
scheint aber weder verbreitet noch alt.
Falls nicht römischer Einfluß vorliegt, ist
an eine Verflachung des Handschuhsymbols
zu denken. Kaum anders ist es zu erklären,
wenn der sich Verknechtende den Gürtel des
Herrn auf seinen Nacken legt. Noch jünger
ist der Rechtsbrauch, daß eine Witwe, die
für die Schulden des Mannes nicht einstehen
und auf die Erbschaf t verzichten will, des
zum Zeichen ihren Gürtel auf die Bahre legt.
Dies scheint auf gleicher Grundlage zu
ruhen, wie der an sich nicht hierhergehörige
Fall des Wergeldschuldners, der discinetus
et discalceatus seinen Hof verläßt. Hier
und vermutlich auch dort ist Symbol nicht
der Gürtel, sondern die Entkleidung.
Vollends fern von jedem Symbol steht die
nicht nur germanische, sondern arische
Entgürtung der Haussuchenden. Diese
erklärt sich aus dem praktischen Gesichts-
punkt, daß, solange der Gürtel festsitzt, im
Busen Gegenstände von den Haussuchen-
den ins Haus getragen werden konnten.
Grimm aaO. 215 f. Stobbe-Lehmann.
Deutsches Privatrecht IV 114, insbes. Anm. 27.
§ 15. k) Mantel. Das Umschließen
einer Person mit dem Mantel war Symbol
31*
474
RECHTSSYMBOLE
der Beschützung, wie dann auch der Be-
gnadigung. In den verschiedensten Län-
dern findet sich der gleiche Vorgang (pallio
cooperire) zur Versinnbildung der Knüp-
fung verwandtschaftlicher Bande. Ur-
sprünglich mag dieses Umschließen ledig-
lich mit den Armen (Umarmung = afränk.
fathum) erfolgt, ein ,,Umfädmen" gewesen
sein, so beim adfatimus, der altfränkischen
Adoption, beim Verlöbnis im Norden.
Jünger sein dürfte als Adoptionsform das
Umschließen mit dem Mantel, das sich bei
den Mantelkindern in die Neuzeit herein
erhalten hat. Der hier zugrunde liegende
Gedanke ist, nur in der Umhüllung durch
die Mutter klar erkennbar, die Nachahmung
der natürlichen Abstammung.
v. A m i r a Rechß 243. Grimm aaO. 219 f.,
II 535, 540. Grupen de uxore theotisca 255 ff.
Kogler SZfRG. XXV 157fr. Pappen-
h e i m aaO. 319. Pollock-Maitland
Hist. of engl. Law II 397 ff. Spangenberg
Beiträge 46 f., 50 f. Stobbe-Lehmann
aaO. 441.
§ 16. Wesentlich andere Funktion hat
der Mantel, wenn sein Zipfel beim Ver-
tragsschluß vom Träger aufgenommen oder
gar der des Versprechenden vom Ver-
sprechensempfänger erfaßt wird. Hier kann
ihn der Rockzipfel vertreten, und der Ge-
danke ist der des Pfandeinsatzes; der Man-
tel wird als Vertragspfand eingesetzt, bzw.
dieser Einsatz versinnbildet. Wieder, auf
einem anderen Blatt steht das Aufnehmen
und Schütteln des Rockschoßes zum Zei-
chen der Aufgabe des Eigentums an einer
Sache, sowie das Anfassen des Rockzipfels
(ger) zu Exekutivzwecken. Um ein Schwö-
ren auf das Kleid handelt es sich beim
friesischen bodeleed und fiaeth (jurare in
vestimento). Reine Hilfssache ist der Mantel
oder Rock bei dem Schoßwurf gelegentlich
der Landübertragung, der kontinentalen
laisiwerpitio, norwegischen skeyting, ost-
nordischen skötning; denn hier liegt das
Symbol im Werfen in die Gewalt des Er-
oberers, und es ist an sich gleichgültig, daß
dieses Übergehen in die Gewalt durch Wer-
fen in den Schoß erzielt wird.
v. A m i r a Handgebärden 238. D e r s.
Rechfi 224 f. Brunner RG. P 259. Grimm
aaO. 217 ff.
§ 17. 1) Stab. Der Stab ist bei allen
Völkern Gerät des Wanderers, und der zum
Wandern Gezwungene, der Bettler, trägt
ihn deshalb als Bettelstab; hierher gehört
aus dem älteren salischen Recht der insol-
vente Wergeidschuldner, der, von aller lie-
genden und fahrenden Habe entblößt, mit
dem Stab in der Hand über den Zaun springt.
Auf den Wanderstab, nicht etwa auf eine
Waffe, lassen sich die im Rechtsleben vor-
kommenden Stäbe, mit einziger Ausnahme
vielleicht des Königsstabs (s. u.), zurück-
führen. Wie der Wanderer, eben weil er
dessen bedarf, trägt in aller Regel einen Stab
der Bote, und von hier aus erklärt es sich,
daß der Stab zum Abzeichen des Boten wird.
Dabei kann aus dem langen Wanderstock
ein kürzerer Stab werden. Weil aber der
Stab ursprünglich vom Auftraggeber dem
Boten und von diesem dem Destinatar bei
Erledigung des Auftrags zu überreichen
war, wurde er auch zum Symbol des Auf-
trags selbst, der mit der Übernahme des
Stabes symbolisch angenommen, mit der
Weitergabe ausgeführt wurde. Klassische
Beispiele für diese Funktion des Stabs bie-
tet die Nachbarbotschaft fast aller ger-
manischen Stämme. Da der zur Botschaft
verwendete Stab (aschw. bußkafle), den
auch ein Pfeil (anorw. gr) oder ein Kreuz
vertreten kann, jedesmal neu gefertigt
werden mußte, konnte in prägnanter Fas-
sung sogar von einem ,, Botschaft schnei-
den" (uppskera bof) die Rede sein. Die
Botschaft war in der Regel eine Dingbot-
schaft (die in Norwegen typisch zu einem
,, Pfeilding" = qrvarping führte, vgl. fries.
dingstoek) oder ein Heeresaufgebot („Heer-
pfeil" = hergr, herboäsgr); aber auch andere
Botschaften werden bis in die Neuzeit her-
ein unter Beigabe des Botschaftszeichens
befördert. Wie des in einer Dienstleistung
erfüllten, so kann der Stab auch Symbol
des dauernden, auf ständige Botendienste
gerichteten Auftrags werden und ist es
im Gebiete des deutschen Rechts gewor-
den im „Dienststab", der in den ver-
schiedensten Anwendungen, zum Teil heute
noch, vorkommt. Es sei nur auf den Stab
des Herolds, Marschalls, englischer und
französischer Hofbeamten, der Türsteher,
Büttel, Pedelle (Universität!) hingewiesen.
Nicht selten nimmt in solchen Fällen der
Stab andere Formen an. Er erlangt die
Form eines Kolbens oder eines Hammers
RECHTSSYMBOLE
475
erhält zum Abschluß einen oft kugelförmi-
gen Knauf oder es werden dort Embleme
angebracht, wie Lilien, Kreuz, Kronen und
ähnliches. Aber bei all diesen Dienststäben
zeigen einzelne Zeremonien, wie das Über-
reichen bei Beginn des Amts, das Über-
reichen (allenfalls an den toten Herrn ins
Grab) oder Zerbrechen bei der Beendigung,
den Zusammenhang mit dem Botenstab. —
Auf das deutsche Gebiet beschränkt scheint
der Gerichtsstab; nicht minder aber ist er
ein Botenstab, den der Gerichtsherr dem
Richter, seinem Stabhalter, überreicht, den
dieser allenfalls zerbricht, wenn mit der
Verkündung des Urteils sein Auftrag gegen-
über diesem Verbrecher erledigt ist. Erst
spätere Zeit sieht im Richterstab ein Sym-
bol der Gewalt. Als Amtsstab charakteri-
siert sich auch das Zepter des Königs wie
des Regierungsstellvertreters, des Herzogs
und der Landesherren. Doch ist ungewiß,
ob auch das Zepter auf den Botenstab
(Wanderstab) zurückgeht, oder ob es nur
Zauberstab ist, ob der König als Bote des
Volks oder als Inhaber zauberischer Kräfte
gekennzeichnet werden soll. — Endlich
bewährt sich der Gedanke des Botenstabes
auch bei verschiedenen Rechtsgeschäften,
bei denen der Stab einen Auf trag symboli-
siert, so insbesondere bei der Wadiation.
v. A m i r a Der Stab in d. german. Rechts-
symbolik (dazu die referierende Übersicht von
Schröder SZfRG. 43, 436 ff., ferner Gold-
mann DLitZ. XXXI 2565 ff. 2629 ff. Punt-
schart MIÖG. XXXV 339 ff • A. S c h u 1 1 z e
Hist. Zeitschr. CV 132 ff. Zur Wadiation:
v. A m i r a Die Wadiation. O. Gierke
Schuld u. Haftung 259 ff.). B r u n n e r Grund-
züge 6 57. Grimm aaO. 184 ff. G r u p e n
Beiträge 20 f. E. Mayer Die Einkleidung
im germanischen Recht. Noordewier aaO.
32 ff. Reyscher Beiträge 21 ff. Rinte-
1 e n in Festschrift für Brunner (1910) 630 fr.
§ 18. m) S t r o h w i s c h. Dem Stroh-
wisch scheint bei den heidnischen Germanen
bannende zauberische Kraft eigen gewesen
zu sein. Daher konnte er dazu dienen, die
Bannung, Beschlagnahme, eines Grund-
stücks zu versinnbilden. Ein Strohwisch
(abair. wiffa. lang, wifa, dazu wifare, ahd.
scoup, obd. schaub, ags. sceaf) wurde auf
einem Stock, ursprünglich einer geschälten
Weidenrute oder Haselrute, in einer Wiese
aufgesteckt ,,propter defensionem aut in-
justum iter excludendum", an einem Haus,
das der überschuldete Eigentümer räumen
mußte, auf dem gefronten Grundstück bei
der missio in bannum; dieser Strohwisch ist
der oberdeutsche ,,Pfandschaub", der west-
und mitteldeutsche ,, Hegewisch", derfranz.
,,bäton garni de paille". Auf heidnischen
Vorstellungen beruht auch das Anbrennen
solcher Strohwische. Von der Grundlage
des Bannens aus eignet sich der Strohwisch
zum Symbol des Markts, des befriedeten
Handelsplatzes, und hierin liegt der Schlüs-
sel zur Kennzeichnung marktfeiler Waren,
insbesondere von Pferden durch Stroh-
wische oder eingeflochtenes Stroh. Der
allgemeine Befriedungsgedanke konnte end-
lich den Strohwisch zu einem Symbol der
Besitznahme ausbilden lassen.
v. A m i r a Stab 142 ; Recht 3 1 19 f. Grimm
aaO. 269 f. Schröder Hist. Aufs. f. Waitz
3", 3i9f-
§ 19. n) Kreuz. Das Kreuz erscheint
als Bannzeichen und Befiiedungszeichen
und hat hierbei vielfach den Strohwisch
verdrängt. Hierher gehört das Marktkreuz
(ags. griäcross) mit seiner Weiterbildung in
den an der Weichbildgrenze stehenden
Stadtkreuzen (adän. fredkors), ferner das
vom Fronboten auf einem Grundstück zum
Zeichen der Beschlagnahme aufgesteckte
Kreuz. Es war geeignet, den Handschuh (s.
d.) in dieser Richtung zu vertreten und als
Grenzzeichen zu dienen; doch führte allen-
falls die Häufung der Symbole dahin, daß
am Kreuze noch ein Handschuh hing. Auf
gleicher Grundlage blieb man, wenn man
das Kreuz als ,, Signum juris municipalis"
bezeichnete, zum Zeichen königlicher Privi-
legien für die Stadt ein creuz der friheü auf-
richtete. Im Ma. wurde das Markt- und
Stadtkreuz ersetzt durch den Roland. Ein
set ja kross a jord dient nach altnorwegi-
schem Recht dazu, das Verbot der Nutzung
eines Grundstücks zu versinnbilden (Norges
gamle Love IV 511, 767); durch einen
Weidenzweig (vi/ikvister) wird ein solches
Verbot nach altschwedischem Recht sym-
bolisiert.
v. A m i r a Recht 3 120 f. Grimm aaO.
238 f. G r u p e n Altertümer 94 ff. Schröder
in Hist. Aufs. f. Waitz 306 ff. 312 ff. Span-
ge n b e r g Beiträge 36 ff.
§ 20. o) Schwert. Das Schwert ist
476
RECHTSSYMBOLE
ein Machtsymbol, dem zustehend, der das
Recht über Leben und Tod anderer hat oder
doch in früherer Zeit hatte. Daher ist es
schon in der ältesten Zeit Symbol der ehe-
herrlichen Gewalt und wird als solches noch
später der Frau bei der Eheschließung vor-
getragen oder dem Manne überreicht (vgl.
§ 13) ; die Friesen sprechen von einem „Ehe-
schwert" (aejtswird). Unter römischem Ein-
fluß wird schon bei den Merovingern das
Schwert Symbol der königlichen Macht, so
daß dann der König durch Übergabe des
Königsschwerts symbolisch sein Land
übertragen, das Schwert als Marktschwert
den (königlichen) Marktfrieden versinnbil-
den kann. Auch die hohe Gerichtsbar-
keit über Leben und Tod wird durch das
Schwert (Gerichtsschwert) versinnbildet,
das der Richter in der Hand, zwischen den
Beinen, vor sich liegen hat. Endlich kann
man Unterwerfung andeuten oder versinn-
bilden, der Todesstrafe schuldig zu sein,
indem man einem andern das Schwert über-
reicht. (Vgl. auch § 25.)
Cohn aaO. 16. Grimm aaO. 228 f. H i s
in Festgabe f. Güterbock 370 f.
§21. p) Fahne. Ursprünglich Heer -
zeichen, diente die Fahne später als Symbol
kriegerischer Macht. Deshalb führt sie
der König (s. Königtum §§12, 16) seit
ältester Zeit. Zum Symbol königlicher
Macht überhaupt geworden, kann sie zum
Investitursymbol (Fahnenlehen) werden,
wie auch mit Handschuh und Kreuz ab-
wechselnd zum Symbol des Marktfriedens
oder auch des Dingfriedens.
Grimm aaO. 221 f. Schröder in Hist.
Aufs. f. Waitz 310. Spangenberg Bei-
träge 11 ff.
§ 22. q) Schild. Der Schild erscheint
vereinzelt, so bei den Langobarden, als
königliches Insigne, häufiger (schon Lex
Salica) als Gerichtssymbol, und zwar Sym-
bol des Dingfriedens. Möglich ist, daß er
auch sonst als Befriedigungssymbol diente
und hierher der ags. rihthamscyld gehört.
Da und dort erscheint er jedenfalls als Sym-
bol des Marktfriedens.
v. Amira Recht'S 257. Geffcken Lex
Salica 169. Grimm aaO. 224. Lieber-
mann Gesetze II 640 s. v. Schild. Schröder
aaO. 310. Spangenberg Beiträge 1 1 ff.
§ 23. r) Speer. Der Speer berührt
sich in der symbolischen Funktion vor
allem mit dem Schwert. Wie dieses wurde
er, wohl ebenfalls unter römischem Ein-
fluß, insbesondere im Langobardenreich,
Abzeichen des Königs, und seine Übergabe
kann dann ebenso symbolisch die der
Herrschaft anzeigen; auch die Gewalt eines
Beamten kann im Aufstecken eines Speers
versinnbildet werden, die Unterwerfung
unter diese Gewalt dadurch, daß die Unter-
tanen den Speer des Beamten mit ihrem
eigenen berühren. In seiner Eigenschaft
als Waffe erscheint der Speer überall da,
wo überhaupt Waffen als Symbole auf-
treten. Dies ist der Fall in erster Linie bei
der Wehrhaftmachung, dann aber auch bei
der Adoption, bei der den Adoptionsritus
aufnehmenden Eheschließung, endlich bei
der lehnrechtlichen Investitur.
v. A m i r a Stab 112 f. Grimm aaO. 225 f.
Liebermann Gesetze II 657.
§ 24. s) Messer. Kontinentale und
angelsächsische Traditionen sprechen von
einer Übergabe per cultellum. Doch ist
nicht anzunehmen, daß hier das Messer
von Anfang an bewußt als Symbol ge-
braucht sei. Es wurde zunächst als das
zum Ausschneiden der Erdscholle benutzte
Instrument dieser bei der Übergabe bei-
gelegt, und zwar neben den üblichen Über-
gabssymbolen, wie zB. dem Handschuh.
Später mag es vereinzelt allein, und dann
allerdings als Symbol, beigefügt worden
sein. Jedoch fehlt auch in solchen Fällen
eine entsprechende Grundlage der Symbol -
funktion, und die Benutzung des Messers
als Symbol beruht auf Mißverständnis.
Grimm aaO. 235.
§ 25. t) Spindel. Die Spindel (Kun-
kel, lat. conucld) ist zu allen Zeiten Ab-
zeichen des weiblichen Geschlechts. Daher
konnte nach der Lex Ribuaria die mit
einem Unfreien verbundene Freie durch
Ergreifen der ihr gereichten Spindel ihren
Willen versinnbilden, die Ehe aufrechtzu-
erhalten, während sie durch Wahl des
Schwerts die Tötung des Unfreien ver-
langen würde.
Grimm aaO. 236.
§26. u) Schere und Besen. Die-
se beiden Geräte sind zunächst Strafwerk-
zeuge zur Vollstreckung der Strafen zu
Haut und Haar. Von hier aus ist es zu ver-
RECHTSSYMBOLE
477
stehen, wenn man sie zur symbolischen Voll-
streckung in der Weise benützte, daß man
sie den Verurteilten tragen ließ; doch
kommt auch Tragen der Ruten allein nicht
selten vor. Auch die ironische Buße, die
einige Quellen den Dieben und Räubern
in Gestalt der beiden Gegenstände gaben,
findet hier ihre Erklärung.
Grimm aaO. 236 f.
§ 27. v) Schlüssel. Die Schlüssel
sind ein Machtsymbol; denn wer sie hat,
kann über das verfügen, was mit den
Schlüsseln abgeschlossen wird. Daher wird
die Übergabe einer Stadt noch in der
Neuzeit versinnbildet durch Übergabe der
Torschlüssel, setzt sich etwa auf die ihm
überreichten Schlüssel des Orts der neue
Herr, gilt der, der Schlüssel zu einer
Truhe hat, als verantwortlich, wenn sich
in der Truhe Diebsgut findet. Aus gleichem
Grunde aber sind die Schlüssel Symbol
der hausfraulichen Gewalt geworden, wie
das Schwert Symbol der eheherrlichen Ge-
walt ist. Schlüssel werden der Frau bei
der Eheschließung überreicht, und bei der
Ehescheidung mußte die Frau sie zurück-
geben; der Besitz der Schlüssel kennzeich-
net die Frau als Hausfrau. Das Legen der
Schlüssel auf die Bahre des Mannes bei
überschuldetem Nachlaß zeigte an, daß sich
die Frau selbst von der Ehe, im besonderen
nun ihren güterrechtlichen Wirkungen,
scheiden wolle.
Cohn aaO. 21. Grimm aaO. 243 f.
Reyscher Beiträge 43 f. Schröder i?G5
758.
§ 28. w) R i n g. Der Ring spielt auch
in germanischen Rechten eine Rolle bei
der Verlobung. Doch ist der Fingerring,
um den es sich hier meist handelt, über-
haupt ungermanisch, vielmehr römisch.
Der germanische Ring ist eine Form, in
der Metall als Zahlungsmittel verwendet
wurde, daneben allenfalls Schmuck, aber
dann Armring. So kann er auch bei der
Eheschließung und Verlobung als Zah-
lungsgegenstand in Betracht kommen.
Auch der später gegebene oder gewechselte
Fingerring ist nicht Symbol, sondern viel-
mehr eine arrha. Im Mittelalter erst er-
scheint die Belehnung mit dem Ring,
v. Amira Rechts 180. Cohn aaO. 16 f.
Grimm aaO. 244 f. Reyscher Beiträge 43.
§ 29. x) Andelan g. Nach den neue-
ren Untersuchungen (G o 1 d m a n n) ist
der Andelang ein Kesselhaken, dessenBesitz
den des Hauses symbolisiert. Daher taugt
er zum Investitursymbol.
Goldmann Der andelang. Grimm aaO.
271 f. Grupen Altertümer 20 ff. E. M a y e r
aaO. 53 f.
III. Symbolische Handlun-
gen. § 30. Einige symbolische Hand-
lungen mußten bereits im Vorausgehenden
erwähnt werden, da die Abscheidung vom
Symbol im e. S. in der Darstellung nicht
immer durchzuführen war. Unter den be-
sonderer Hervorhebung werten seien zu-
erst erwähnt das Werfen, das Geben
und das Ergreifen von Gegenständen.
Geworfen wird eine Sache, deren man sich
entäußern, ein Symbol, dessen begriffliche
Grundlage man aufgeben will. Doch kann
der Nachdruck so sehr auf der symbolischen
Handlung des Werfens liegen, daß das Ob-
jekt des Wurfs einer inneren Beziehung
zum Geschäft entbehren kann; dies ist ins-
besondere beim Werfen von Stäben vielfach
der Fall (Hierzu O. G i e r k e Schuld und
Haftung 153 ff. So kommt als ein-
seitiges Wurfgeschäft, und zwar als ein
Verzicht, der Stabwurf [exfestucatio, wer-
pitio) in Betracht, an dessen Stelle etwa ein
Halmwurf stehen konnte. Bei zweiseitigen
Geschäften wird der Person zugeworfen, in
den Schoß geworfen {in laisum jactare), zu
deren Gunsten der Verzicht erfolgt; so ein
Stab (festuca) bei der kontinentalen laisi-
werpitio, eine Erdscholle (pars pro toto) bei
der nordischen skötning (scotatio). Hierher
gehört auch die manumissio per denarium,
bei der der Freilasser oder eine andere
Person den vom Freizulassenden pro nummo
uno angebotenen Denar diesem aus der Hand
schlug (excussio denarii). Zum Zeichen des
Verzichts auch warf der Wergeldschuldner
im fränkischen Chrenecruda -Verfahren Erde
über seine Schulter. (J. G i e r k e SZfRG.
XXVIII 290 ff.)
§ 31. Aus dem Werfen hat sich bei zwei-
seitigen Geschäften die jüngere Form des
Gebens entwickelt, ohne daß die Bedeu-
tung der Handlung oder das Objekt des
Gebens sich zunächst verändert hätte.
Doch entwickelt sich allmählich die Sym-
bolik des Verzichts zur Symbolik der Über-
478
RECHTSSYMBOLE
tragung. Eine Sache wird einem andern
gegeben, entweder, um damit anzudeuten,
daß die Sache in dessen Gewalt kommen
solle, oder um diesem die Macht zu ver-
schaffen, deren Symbol wiederum die über
gebene Sache ist. In jenem Fall ist ledig-
lich das Geben symbolische Handlung, so
bei der Übergabe einer Sache gelegentlich
der Eigentumsübertragung. In diesem Fall
verbinden sich Symbol und symbolische
Handlung, so wenn der König seinen Hand-
schuh (s. d.) übersendet, dem Ehemann
das Eheschwert (s. Schwert), der Ehefrau
die Schlüssel (s. d.), dem Thronfolger ein
insignium regni überreicht wird. Auch in
diesem Stadium der Entwicklung kann der
Stab allein gegeben werden, die Stab-
reichung als Übereignungssymbol erschei-
nen. In eigenartige Verbindung mit römi-
schen Formen gelangt diese Symbolik bei
der fränkischen traditio cartae; wird mit
der carta ein Stab überreicht, so ist römi-
sche Form und germanische Symbolik,
beide ungekürzt, miteinander verbunden.
(Vgl. T a n g 1 in Festschrift f. H. Brunner
1910, 761 ff.) Der Überweisung echter
Symbole ist verwandt die Überreichung
bloßer Attribute oder Wetkzeuge, die selbst
nicht Symbol sind, sondern nur die sym-
bolische Handlung des Gebens unterstützen
und erläutern. Dies steht in Frage, wenn
dem ii Freigelassenen Waffen überreicht
werden.
§ 32. Mit dem Geben verbindet sich, in
aller Regel ein Ergreifen, um Macht
über eine Sache zu bekommen. Dieses
kann aber auch allein stehen. So ergreift
die gestohlene Sache, wer den Anefang
ausübt, zur Versinnbildung seines Be-
sitzrechts, den Türpfosten, den Türring,
wer vom Richter in den Besitz eines Hauses
eingewiesen wird.
§ 33. Außer den genannten verbanden
sich auch andere symbolische Handlungen
mit der Besitzergreifung. So mußte sich der
Erwerber eines Grundstücks auf diesem
als Herr benehmen, indem er auf dreibeini-
gem Stuhl dort saß und (oder) Gäste be-
wirtete, Feuer anzündete. Das Ackergrund-
stück wird in gleichem Sinne mit einem
Pflug oder Wagen befahren. Oder man tritt
über die Schwelle des Hauses. Auf der
anderen Seite finden wir im Deichrecht
eine symbolische Verzichtleistung beim so-
genannten Spatenrecht, eine symbolische
Enteignung und Ausschluß aus dem Deich -
verband bei der Verspätung. (Hierüber
J. G i e r k e in SZfRG. XXVIII, 290 ff. ;
d e r s. in Festschr. f. Brunner 775 ff.)
§ 34. Aus den zahlreichen symbolischen
Handlungen im Gebiete des Familienrechts
können wiederum nur einzelne herausge-
griffen werden. Sie finden sich am ent-
wickeltsten bei den Begründungsformen
künstlicher Verwandtschaft im weiteren
Sinne. Wegen ihrer vielseitigen Verwen-
dung sei zunächst erwähnt die sogenannte
Kniesetzung (das anorw. knesetja) oder
Schoßsetzung (woher an. sketscetubam).
So setzt der Adoptierende den zu Adop-
tierenden auf seinen Schoß. Durch diese
Kniesetzung wird die Herstellung eines den
einen Teil nach Art der Kinder unterord-
nenden Schutzverhältnisses symbolisiert.
So erklärt sich die Kniesetzung auch als
Symbol der legitimatio per subsequens
matrimonium (K o g 1 e r SZfRG. XXVIII
170 f.) und der Begründung der Pflegekind -
schaft nach isländischem Recht. Endlich
finden wir die Kniesetzung bei der Ver-
lobung in der ganz gleichen Bedeutung;
der Bräutigam setzt die Braut auf seine
Knie. — Bei der Eingehung der Bluts-
brüderschaft findet sich im Norden
der sogenannte Rasengang [ganga undir
jar Carmen). Die beiden Blutsbrüder steigen
in eine Grube, die so gegraben ist, daß ein
Rasenstreifen an beiden Seiten hängen
bleibt und so durch einen Speer gestützt
wird, daß die Männer darunter stehen
können. In der Grube lassen beide von
ihrem Blut auf die Erde träufeln und
schwören sich Eide. Versinnbilden soll
hier die Brüderschaft nicht nur die Mi-
schung des Bluts, sondern auch das Her-
vorgehen beider aus der Erde als ihrer
gemeinsamen Mutter (hierüber Pappen-
heim, Altdänische Schutzgilden 18 ff.;
d e r s. SZfRG. XXIX 322 f.). — Aus der
Symbolik der Eheschließung sind noch
hervorzuheben die wenigstens im Norden
üblichen Trinkgelage der Hochzeitsgesell-
schaft, die teils Symbole der friedlichen
Gesinnung der Teilnehmer, teils des Ein-
tritts der Frau in ihre Stellung als Hausfrau
sind. Sie hängen wiederum mit dem Gelage
RECHTSZUG
479
im Adoptionsritus zusammen. Im Gegen-
satz zu diesen Symbolen bei der Knüpfung
verwandtschaftlicher Beziehungen steht
der Vorgang bei der sog. Entsippung, der
Lossagung von einer Sippe. Hier bricht
der sich Entsippende unter Sprechen einer
Lossagungsformel über seinem Kopf vier
Erlenstäbe und wirft deren Stücke in die
vier Ecken der Gerichtstätte. Im Brechen
äußert sich der ,,auf Trennung eines Ver-
bands" abzielende Wille.
§ 35. Schließlich sei noch hinge-
wiesen auf die Versinnbildung der
Unterordnung durch Halten des Steig-
bügels, auf das Schlagen an die Kirchen -
tür zur Schelte eines in der Kirche
geschworenen Eides, auf das Weisen der
vier Wege bei der Freilassung, die Krönung
des Königs mit der silbernen Krone vom
Haupte Karls des Großen, das Wegziehen
der Schwurhand bei der Eidesschelte.
L i t. : vgl. die zu den einzelnen Paragraphen
im Vorausgehenden angegebenen Werke; ferner
Grimm Z. /. gesch. RW. II 74 ff. Kopp
Bilder und Schriften der Vorzeit I — II. v. Z a 1-
1 i n g e r Wesen und Ursprung des Formalismus
im altdeutschen Privatrecht 1 5 ff. Z ö p f 1 DRG.
III 1 52 ff- v. Schwerin.
Rechtszug. A. Deutschland und
England. § 1. Sowohl der altgermani-
schen wie der volksrechtlichen Gerichts-
verfassungwar der Begriff eines Berufungs-
gerichts und daher auch die Möglichkeit
eines Rechtszuges (Instanzenzuges) fremd.
In gewissem Sinn ersetzte die Urteilsschelte
(s. d.) die mangelnde Berufung. Und ferner
kam in Betracht, daß die Landesgemeinde
jede Rechtssache an sich ziehen konnte.
Die hierin liegende Kontrolle wurde be-
trächtlich verstärkt, als das Königsgericht
an die Stelle der Landesgemeinde trat. Das
fränkische und ebenso das angelsächsische
Königsgericht konnte angegangen werden,
wenn seitens der ordentlichen Gerichte
Rechtsverzögerung und Rechtsverweige-
rung stattfand. Das fränkische Königs -
gericht konnte kraft des ius evocandi wie
die alte Landesgemeinde Prozesse an sich
ziehen und durfte von den mit Reklama-
tionsprivileg ausgestatteten Parteien in
jedem Stadium des Rechtsstreits ange-
rufen werden. Auch fungierte es in gewissen
Fällen als Zuggericht, nämlich wenn die
Rechtmäßigkeit einer vorgenommenen ge-
richtlichen Pfändung bestritten, oder wenn
ein Urteil gescholten wurde; das gescholtene
Urteil durfte an den König gezogen werden,
dessen Gericht zu entscheiden hatte, ob die
Schelte begründet war. In Deutschland
hat sich im übrigen erst im Hochmittelalter
aus der Urteilsschelte in dem Rechtszuge
an die städtischen Oberhöfe eine wahre Be-
rufung entwickelt.
Brunner DRG. 2, 138 f. Schröder
DRG. 5 794. R. Hübner.
B. Skandinavien. § 2. Ein
Rechtszug (Instanzenzug) war dem Norden
wohl ursprünglich fremd. Das engere Ge-
richt stand nicht im Verhältnis eines unter-
geordneten zu dem weiteren Gericht, son-
dern der Kläger hatte, soweit beide Ge-
richte zuständig waren, die Wahl, welches
er angehen wollte. Das weitere Gericht
bot den Vorteil, daß die Ächtung des Ver-
urteilten für einen weiteren Bezirk erzielt
wurde. Erst allmählich erlangte das weitere
Gericht einen Vorzug vor dem engeren,
insofern gewisse schwere Sachen ihm vor-
behalten wurden, sodann durch Ausbildung
eines Rechtszuges.
§3. In Schweden geht seit dem
13. Jahrh. der Zug vom Hundertschafts -
thing zum Landschaftsthing oder Königs-
gericht, später erscheint das Königsgericht
als höhere Instanz gegenüber dem Land-
schaftsthing. In Dänemark scheint
erst im 14. Jahrh. sich eine Berufung vom
Heradsthing zum Landsthing auszubilden.
In Norwegen und auf Island findet
sich ein Instanzenzug schon früh für den
Fall, daß Zwiespalt innerhalb des engeren
Gerichts entstand, eine bestimmte Minder-
heit sich von der Mehrheit zweite {vefang).
In diesem Falle standen sich zwei Urteile
gegenüber, und das weitere Gericht hatte
dann zu entscheiden, welches Urteil das
richtigere war. Der Zug ging in Nor-
wegen vom Privatgericht (s. d.) an das
Viertelsgericht (Heradsgericht), von da an
das Volkslandsgericht, von diesem an die
Iggretta, auf Island vom Frühlingsgericht
(Bezirksgericht) an das Viertelsgericht des
Allthings (s. Gerichtsverfassung). Auf Is-
land wurde im Anfang des II. Jahrhs. ein
oberstes Gericht, das Fünftengericht, ge-
bildet, welches bei vefang in den Viertels-
480
REEBNINGS VERFAHREN - REGALIEN
gerichten angegangen werden sollte und mit
Stimmenmehrheit entschied.
§ 4. Das Verfahren bei Beschreiten des
Rechtszuges (ßingskot) war ein Wettver-
fahren (vceßning, veäjafrardömr). Entweder
hat die Partei mit dem Urteiler oder den
Urteilern zu wetten oder die Urteiler haben
gegeneinander zu wetten. Das Pfand hat
der verlierende Teil verwettet. Übrigens
konnte in Schweden nicht bloß gegen das
Urteil, sondern auch gegen das Verdikt
der Jury das Wettverfahren eingeleitet
werden, doch nicht mehr, nachdem das
Verdikt beschworen war (Upl. L. Wipcerbo
B. 17 §4).
Maurer Vorl. I 2 S.1201., 142 f., 79fr. ; Island
175 ff.; Entstehung des isländ. Staates 187 ff.;
v. Amira Recht 3 256 ff. ; Lehmann Königs-
friede d. Nordgermanen, 1886, 80 ff., 110; Mat-
zen Forel. II 10; Nordström II 594 ff. ;
Hertzberg Grundtr. 186; Schlyter
Ordb. s. v. vcepia. K. Lehmann.
Reebningsverfahren. Das Reebnings-
verfahren ist eine nach dem ,,Reeb" (anord.
rep) benannte Art der Vermessung von
Grundstücken. In dem durch die sölskipt
(s. d.) orientierten Dorfraum wurden in
Dänemark mittels eines Seiles (Reeb, funi-
culus) die einzelnen Hofstellen ausgemessen
(adän. repce). Der Boden wurde so ,,rep-
draghcen iorth".
Haff Die dänischen Gemeinderechte II 24fr.
Matzen Forelcesninger Ting sret 2 8 ff. M e i t -
zen Siede lung III 527 ff. v. Schwerin.
Reeder (das Wort scheint erst im 15.
Jahrh. aufzutreten; die romanischen Quel-
len sprechen vom nauclerus, patronus, senyor
de la nau, die anord. von styrimadr, skip-
heerra) und Schiffer fielen ursprünglich zu-
sammen. Allein bei größeren Verhältnissen
pflegte Schiffspartnerschaft (s. d.) einzutre-
ten, welchenfalls später nur einer der Reeder
mitfuhr und das Schiff als nauclerus oder
capitaneus dirigierte. Noch später wird
das Kommando einem angestellten Schiffer
überlassen, der Heuer oder Gewinnanteil,
möglicherweise auch besondere Gratifika-
tion von dem Ladungsbeteiligten (Primage,
Kapplaken) bezieht.
L. Per eis in ZfHR. 57, 344 fr.; 58, 26 ff.;
Lehmann HR. §46. Aschburner Nojjlo;
PoStwv va-j-ixo? p. CXXXVI f. K. Lehmann.
Regalien. A. Deutschland und Eng-
land. §1. Im 11. Jahrh. wird der Ausdruck
regalia gebraucht für königliche Einkünfte
verschiedener Kategorien, aber auch für Ge-
rechtsame aller Art, die vom König stam-
men, besonders für die den geistlichen
Gewalten verliehenen : Regalia, i. e. a regi-
bus et imperatoribus pontiflcibus Romanis
data in fundis et redditibus heißt es in einer
Schrift über die Investitur von 1109 (Lib.
de lit. 2, 498), in ähnlichem Sinn sprach
Wido von Ferrara schon 1086 von Regalien
(Lib. 1, 564), so gedachte auch Gregor VIL
der regalia S. Petri (Epist. I 21). Im Jahre
1107 aber erklärte der Abgesandte Hein-
richs V. zu Chälons die Städte und Bur-
gen, die Markgrafschaften, Zölle und was
vom Kaiser stammt als Regalien. Und im
Vertrag Heinrichs V. mit Paschal IL v. J.
IUI, wo die regalia vollzählig erwähnt
werden sollten, werden angeführt civitates,
ducatus, marchias, comitatus, monetas, telo-
neuni, mercatum, advocatias regni, iura
centurionum et curtes, quae manifeste regni
erant, cum pertinentiis suis, militiam et
castra regni (MG. Constit. 1 Nr. 85). Schon
ist demnach ein Unterschied zwischen
privatwirtschaftlichen Einkünften und Ein-
nahmen aus Hoheitsrechten gemacht. Zu
den Regalien werden alle Hoheitsrechte,
so Zentgerichte, gerechnet, in welcher Weise
und von welcher Seite immer sie erworben
sein mochten, sodann alle jene Privat-
güter und -gerechtsame, die vom Reich
stammen. (Anders die Ansicht J. F i k -
kers Wiener SB. 72, 113 f.). Daß auch
die Regalien, wie sie nach dem Wormser
Konkordat von 1122 der königlichen Ver-
leihung zugestanden wurden, in diesem
Sinne gemeint sind, darf ohne weiteres vor-
ausgesetzt werden.
§ 2. In Brunos Sachsenkrieg (Bruno De
bello Saxonico c. 108 p. 79) ist mit pro-
fligatio regalium Verschleuderung desReichs-
guts und der Reichseinkünfte im allge-
meinen gemeint. Sehr bald tritt aber eine
Verengerung des Begriffs auf. In den nor-
mannischen Gesetzen Süditaliens des 12.
Jahrhs. wird die dem König unveräußer-
lich vorbehaltene Blutgerichtsbarkeit als
regalia bezeichnet: salvis tarnen regalibus
nostre maiestatis felonie videlicet traditione
et homieidio (Niese, Gesetzgebung der
REGALIEN
481
norm. Dynastie 1910 S. 53 f.). Im Jahre
II 58 aber hat Friedrich I. zu Roncalia von
Rechtsgelehrten den Umfang der Regalien
festlegen und bestimmen lassen, daß zu
ihnen gehören: die Arimannen (gewisse
Personalabgaben), die öffentlichen Straßen,
die schiffbaren Flüsse, Häfen, Ufer- und
sonstige Zölle, Münzen, Strafgelder, herren-
lose Güter, die den Straffälligen abgespro-
chenen Güter, die Stellung von Pferden,
Wagen, Schiffen zu öffentlichem Dienst,
außerordentliche Kriegssteuern, Einsetzung
der Magistrate, Silberbergwerke, Pfalzen
in den Städten, Abgaben von Fischereien und
Salinen, das Vermögen der Majestätsver-
brecher, die Hälfte des zufällig auf könig-
lichem oder kirchlichem Grund und Boden
gefundenen Schatzes, schließlich dergesamte
wenn planmäßig aufgesuchte Schatz. Der
Regalienbegriff geht hier grundsätzlich von
derselben Auffassung aus wie der im Jahre
im. Es werden eben im 12. Jahrh. jene
Finanzrechte des Königs, die nicht einfach
aus der auch dem König wie jedem andern
Herrn zustehenden Privatwirtschaft (Do-
mänen) flössen, die vielmehr kraft könig-
lichen Hoheitsrechts wahrgenommen wur-
den, in bestimmter Weise hervorgehoben
und zusammen mit anderen nutzbaren
Hoheitsrechten als Regalien aufgefaßt.
§ 3. In dieser Richtung wurde die
Regalienlehre weiter ausgebaut. Seit dem
15. Jahrh. unterschied man regaliae altae
et bassae (Du Cange ed. Favre VII 85).
Juristen und Kameralisten stellten später
kleine und große in fester Ausprägung ein-
ander gegenüber. Und nach und nach
wurden die kleinen oder niedern Regale als
die eigentlichen oder als die Finanzregale
schärfer gesondert, einerseits gegenüber
jenen Einkünften des Staats, die aus der
Geltendmachung von Hoheitsrechten an
sich hervorgingen, andererseits gegenüber
den Zinsen der privaten Vermögensobjekte
des Fiskus (Domänen) . So kam man vielfach
zu einem engeren Begriff der Regalität und
charakterisierte sie als ein ,, kraft Hoheits-
rechts in Anspruch genommenes fiskalisches
Nutzungs- oder Okkupationsrecht an Sachen,
welche ihrer Natur nach nicht in fiska-
lisches Eigentum gehören" (A. Heusler).
Daß bei diesen Auffassungen Schwierig-
keiten und Widersprüche ungelöst blieben,
daß eben im Laufe der Geschichte über das,
was dem Staat als solchem zugehören muß,
sehr wechselvolle Ansichten herrschten, ist
ohne weiteres einleuchtend. Auch das mit-
unter hervorgehobene Moment, daß nur
jene Einnahmen als Regale i. e. S. zu gelten
haben, welche fiskalischen, nicht Wohl-
fahrtszwecken dienen, vermochte kein fest
unterscheidendes Merkmal zu bieten, weil
mannigfache Verbindungen des einen und
andern vorkamen. Das was Klock im
17. Jahrh. bemerkt hat, regalia quae sint
vix definiri poterit, galt stets und gilt noch
jetzt. Dabei fiel naturgemäß die Auffassung
verschieden aus, je nachdem der juristische
oder der kameralistische (finanztechische)
Standpunkt eingenommen wurde. Neuere
Staatslehrer haben vielfach den Begriff
'Regal' als schlechthin unbrauchbar für die
Charakterisierung einzelner Seiten der
Staatstätigkeit und einzelner Gruppen der
Staatsfinanzen verworfen.
§ 4. Es ist hier nicht über die Geschichte
der Regalientheorie zu sprechen (s. Artikel
'Regale' in Bluntschlis Staatswörterbuch,
im Staatslexikon der Goerresgesellschaft,
im Wörterbuch des Verwaltungsrechts, im
Handwörterb. der Staatswiss. ; vgl. auch
H. Böhlau, De regalium notione commentarii;
H. Strauch, Über Ursprung und Natur der
Regalien. 1865). Auch nicht über die
Entwicklung jenes Regalienrechts, das be-
sonders in der Zeit nach dem Wormser
Konkordat als Hoheitsrecht des Königs
über die Kirche gehandhabt wurde.
Wird die Frage berührt, welche finan-
ziellen Nutzungen sich der «ältere Staat
(der König) vorbehielt, so ist der Blick zu
richten sowohl auf solche Nutzungsrechte,
die im Sinne der älteren Lehre galten als
regalia maiora in quibus potissimum supre-
ma potestas et dignitas relucet, als auch auf
jene regalia minor a quae potius ad fiscale
jus et proventus quam ad ipsam supremam
potestatem spectant.
§ 5. Als Regalien, die zu den wirklichen
Hoheitsrechten des Staats gehören und
deren Vergebung zugleich den Verlust eines
Teils der Staatsgewalt selbst bedeutet,
sind Gericht, Steuer, Münze, Zoll zu er-
achten. Bei Münze und Zoll ist der Aus-
druck Regal mit besonderer Vorliebe ge-
braucht worden. Mit Münzregal wird
482
REGALIEN
das offenbar von jeher bestehende Hoheits-
recht über jede Münzausprägung gemeint,
das im karolingischen Zeitalter zum nutz-
baren Recht ausgestaltet und fortan in
bestimmter Beschränkung auf einzelne
Herrschaften übertragen wurde (s. 'Münz-
gerechtigkeit'). Ähnliches gilt vom Zoll-
r e g a 1 (s. 'Zoll'), mit welchem das Mar kt-
r e g a 1 aufs engste zusammenhing. Denn
wenn auch private Märkte ohne weiteres
bestehen konnten, so ist nur jener Markt
ein öffentlicher und ein für den Markt-
herrn ertragreicher, der den Marktzoll,
der überdies oft die Münze besaß, d. i.
der Markt mit kgl. Autorität. Ein Markt-
regal in diesem Sinn ist unter Karl d. Gr.
ausgebildet worden; s. 'Handel' § 55;
'Markt'; 'Marktrecht'. Diese Regalien sind
hier nicht näher zu betrachten. Wir haben
nur die niederen Regalien oder die Rega-
lien i. e. S. ins Auge zu fassen, die nicht
aus der Natur der staatlichen Gerechtsame
selbst fließen, besonders das vielbesproche-
ne Bodenregal und die ihm verwandten
Nutzungen der älteren Zeit.
§ 6. Als das in der fränkischen Zeit be-
sonders wichtige Regal wird von manchen
Rechtshistorikern (bes. von R. Schröder)
das Bodenregal hervorgehoben. Die
Hauptstütze für diese Ansicht bildet die
Bestimmung L. Salica XIV 4 si quis homi-
num qui migrare voluerit et de rege habuerü
praeceptwn . . et aliquis contra ordinationem
regis testare praesumpserit, . . sol. CC cul-
pabilis iudicetur. Der König habe, so wird
geschlossen, auch gegen den Willen der
Markgenossen die Siedelung befehlen dür-
fen, der König sei Obereigentümer der ge-
samten Mark gewesen. Bedenken wir in-
dessen, daß es sich hier um Niederlassung
eines fremden Siedlers auf Land handelt,
das noch nicht in privatem Eigentum stand,
so vermögen wir nur ein mit dem der Mark-
genossen konkurrierendes und in der Kon-
kurrenz rechtlich allem andern überlegenes
Verfügungsrecht des Königs über unbe-
bautes, bisher nicht im Privateigentum
stehendes Land zu erkennen. Von einer
privatrechtlichen (sachenrechtlichen) Herr-
schaft des Königs über Grund und Boden
des gesamten Reichs, auch des schon in
privatem Eigentum stehenden Gebiets, ist
hier und sonst nicht die Rede. Man wird
daher die Annahme eines allgemeinen
Bodenregals ablehnen müssen und, da
nach der lex Salica alles nicht in pri-
vatem Eigentum befindliche Land von
der kgl. Gewalt beansprucht werden kann,
von einem Almendregal allein sprechen
dürfen (Amira Recht S. 120). — Auch in
England ist von einem allgemeinen Boden -
regal des Monarchen nicht die Rede. S.
'Folcland', 'Buchland'.
§ 7. Die weitere Entwicklung einiger mit
dem Grund und Boden in Verbindung
stehender Rechte und ihre Fortbildung zu
Regalien bestätigt, wie ich glaube, die Un-
möglichkeit, ein allgemeines Bodenregal
der fränkischen Zeit als Ausgangspunkt
verschiedener Regalrechte anzunehmen.
Ist doch charakteristisch, daß erst nach und
nach, mitunter in recht später Zeit, das
klar hervortritt, was bei allgemeiner Bo-
denregalität sich von Anfang an hätte
zeigen müssen. Erst nach und nach hat
der König den Grundsatz, daß res extra
commercium ihm zukommen, zur Anwen-
dung gebracht und einzelne Regalien aus-
gebildet.
§ 8. So das Bergregal. Immer wurde
zwischen dem fiskalischen Bergbau als
einem privatrechtlichen Betrieb des Königs
und dem Bergbau privater Leute unter-
schieden.- Ein Anspruch des Königs auf
Metalle oder Bergwerke des fremden Bo-
dens bestand im ersten Jahrtausend unse-
rer Zeitrechnung nicht. Aber, wie es
scheint, ein Besteuerungsrecht des Fiskus
wurde in Anspruch genommen gegenüber
dem gesamten Bergbaubetrieb, dem fis-
kalischen ebenso wie dem privaten. Die
ältere Ansicht (Arndt) sieht darin ein Zei-
chen der Regalität, die sich aus dem älteren
Bodenregal entwickelt habe, eine jüngere
(Zicha) dagegen bringt das mit römischen
Steuerverhältnissen zusammen und meint,
daß hier der erste neue Anfang für die
spätere Bildung des Bergregals zu suchen
sei. Der kgl. Anspruch auf das Waschgold
der Flüsse in Italien seit Ende des 9. Jahrhs.
ist mit einem längst bestehenden Strom -
regal in Verbindung zu bringen. Erst seit
etwa 1000 ist in Italien der fiskalische An-
spruch auf das Metall und auf Boden-
schätze im allgemeinen zu beobachten. In
Deutschland sicher erst seit Anfang des
REGALIEN
483
12. Jahrhs., in England seit Richard I.
Während aber nunmehr in Deutschland,
obschon nicht ohne Widerspruch (Sachsen-
spiegel Ldr. I. 35), die gesamte Ordnung des
Bergwerkswesens auf der Regalität be-
ruhte und die Grundherren, die sich früher
zugleich als Bergherren betrachteten, sich
das Bergbaurecht vom König übertragen
ließen, ist in England eine überaus ver-
schiedene partikularrechtliche Gestaltung
zur Ausbildung gelangt.
§ 9. Früher als bei den Metall- und Salz-
schätzen des Bodens ist ein kgl. Sonder-
recht über Forste und über die wilden Tiere
in Anspruch genommen worden. Man
pflegt von Forst- und Jagdregal zu spre-
chen. — Der Tierfang war anfangs bei den
Germanen frei, die wilden Tiere galten nicht
als Zubehör des Grund und Bodens, sie
standen extra commercium. Aber früh (L.
Sal. XXXIII. L. Rib. XLII 1) bildeten sich
Sonderrechte an Jagden, vermutlich von
Anfang an auf Grund der Genehmigung des
Königs, der als Herr des herrenlosen Guts
das Recht der Verfügung besaß. Er machte
das Recht für sich, er machte es für seine
Großen geltend. Aber naturgemäß nur so-
weit es nötig war. Freier Tierfang ging
neben geschlossenen Jagdrechten lange ein-
her. Seit Karl d. Gr. sind kgl. Jagdprivilege
für große Grundherren vorhanden. Und
allmählich, im 10. und 11. Jahrh., entsteht
die Meinung, daß das Jagdrecht Zubehör
der Grundherrschaft sei. Daher haben
später die Könige — klar und bestimmt
seit Heinrich II. (Dipl. Nr. 54) — bei Er-
teilung von Jagd- und Forstprivilegien die
betroffenen Grundeigentümer befragt. Ne-
ben der Rechtsauffassung, daß die Jagd den
Grundeigentümern als solchen zukomme
oder auf kgl. Verleihung beruhe (Jagdregal),
bleibt die alte Volkstradition bestehen, daß
der Tierfang frei sei (Ssp. Ldr. IL 61 c. 2).
Diese Entwicklung hängt mit der Bildung
der Bannforsten zusammen.
§ 10. Seit dem 6. Jahrh. ist von Forsten
die Rede. Das Wort, das zuerst in einer
Urk. Childeberts I. v.J. 556 nostra jorestis
begegnet, stammt vom lat. foris, foras d. i.
'außerhalb' und weist darauf hin, daß das
betreffende Gebiet außerhalb der gemeinen
Nutzung zu stehen habe. Der König er-
klärte bestimmte Gebiete, soweit in ihnen
sich nicht privates Eigentum befindet, als
frei von gemeiner Nutzung. Er tut das
zunächst gegenüber Wildland, wo Sonder-
rechte überhaupt nicht vorhanden, er tut
das aber auch gegenüber Gebieten, die teil-
weise bereits besiedelt waren. Solche Er-
klärungen von bestimmten Gebieten als
Forste forestes sollten und konnten niemals
bestehendes Grundeigentum verletzen, sie
bezogen sich nur auf das nicht in privatem
Eigentum befindliche Land, nämlich auf
Wild- und unverteiltes Gemeinland, so-
dann auf alle jene nutzbaren Rechte wie
Fisch- und Wildfang, die nicht ohne wei-
teres zum Grundeigentum gehörten, und
schließlich auf Wald und Weiden, die zu-
nächst niemandem gehörten, aber von ver-
schiedenen Volksgenossen bereits genutzt
wurden. So wurden kleine, größere und
ganz große Landstriche als Sonderbezirke für
Verwaltung und Handhabung des Rechts
herausgehoben. Die Forsten dieser Art,
die nicht gerade Wälder umfaßten, in denen
aber meist die Wälder besonders ausge-
dehnt waren, wurden auch mit dem deut-
schen Wort Sunder bezeichnet: in einer
allerdings verfälschten Urkunde Ludwigs
d. Fr. v. 819 (Mühlb. Nr. 697 (676)) wird
des pagus Kuningessuntra, d.i. des Königs -
forstes gedacht und damit ,,ein ursprüng-
lich der Alleinverfügung des Königs unter-
worfenes Territorium" gemeint.
§ 11. Seit Ende des 9. Jahrhs. wird in
diesem Königsgebiet der Königsbann ge-
handhabt. Das ist grundsätzlich nichts
Neues, da diese Sondergebiete von jeher
durch kgl. Autorität geschützt waren, das
ist nur eine Folge der damals allgemein ge-
wordenen Anwendung der 60-Schilling-
Buße, des Königsbanns, zur Aufrecht-
erhaltung der kgl. Autorität und eines kgl.
Sonderfriedens. — Aber seit dem Ende der
Karolingerzeit gehen große Veränderungen
vor. Das Wort jorestis verblaßt vielfach
zur Bezeichnung des Waldes — so zuerst
951 Dipl. Otto I. 131, das ius forestis greift
über die Grenzen verschiedenster Grund-
eigentümer hinaus und wird in der Haupt-
sache zu einem besonderen ius venationis.
Da aber sehr bald, im 11. Jahrh., die
Jagdrechte als Pertinenzen des Großgrund-
besitzes galten, so hörten auch die Forst -
privilege in dieser Periode mehr und mehr
484
REGALIEN
auf. Das Jagdregal ist teils in die Hände
der großen Grundherren, teils in die der
Landesherren gelangt und in späterer Zeit
von diesen gehandhabt worden.
§ 12. In England hat Cnut (II Cn.
80) zugunsten der Grundoberherren
den allgemeinen Tierfang aufgehoben,
ja der Fälscher Pseudocnut (Ende
12. Jahrh.) stellt das Jagdrecht als Adels-
recht hin. Cnut hat überdies aus den
Domänengütern bestimmte Bezirke aus-
geschieden, in denen jeder Wildfrevel be-
straft wurde. Für die Zeit Edwards des
Bekenners sind nach dem Domesdaybuch
foresta und forestarii bezeugt, aber das
Forstrecht im Sinne der Ordnungen des
Festlands ist erst von Wilhelm dem Er-
oberer nach England gebracht worden, von
der Normandie her, wo es schon am An-
fang des 11. Jahrhs. ausgebildet war. Jetzt
wurden Forsten errichtet, Bannwälder, in
denen der König oder die von ihm Be-
dachten das Recht auf Jagd und Wald-
nutzung allein besaßen (s. Liebermann
'Forst' und die dort angegebene
Literatur) .
§ 13. Früh hat die kgl. Gewalt die Hand
gelegt auf die viae publicae, die von den
viae convicinales unterschieden wurden und
die auch viae regis hießen, ferner auf die
flumina publica, die in einem Gegensatz zu
den Wasserläufen in den Marken standen.
Diese Straßen und Gewässer hatten von
Anfang an die Eigenschaft der Herren-
losigkeit, sie waren der Nutzung aller offen.
Cuiuscumque potestatis sint littora, nostra
tarnen est regalis aqua — diese Worte einer
im 11. Jahrh. gefälschten Urkunde Ludwigs
d. D. (Mühlbacher Nr. 6 28 (608)) bezeichnen
den damaligen Rechtsstandpunkt. Aber
schon im karolingischen Zeitalter machte
sich die Tendenz geltend, die extra commer-
cium stehenden Straßen und Ströme der
kgl. Nutzung zu unterstellen, natürlich
ohne damit den öffentlichen Verkehr zu
hindern. Hier tritt der Grundsatz der
Regalität auf, er reift in der Kaiserzeit
weiter aus, er ist in der Stauferzeit voll
ausgebildet. Allerdings bleibt auch hier
die alte volkstümliche Auffassung bestehen,
die das usui publico destinata in weitester
Art erhalten wissen will (Ssp. Ldr. II 28
§4; Deutschensp. 138; Schwsp. Lassb. 197).
§ 14. Von einem Schatz- und Fundregal
kann nur in bedingter Weise gesprochen
werden. Anfänge wurden vor dem 11. Jahrh.
überhaupt nicht gemacht, in Deutschland
ebenso wenig wie in England. Die histo-
rischen Voraussetzungen für einen allge-
meinen Anspruch des Königs und der vom
König Bedachten sind die gleichen wie
bei Entstehung des Bergregals. Partiku-
larrechtliche Gestaltungen, römisch-recht-
liche Einwirkungen haben indessen die
Ausbildung eines neinheitlichen Königs -
rechts gehindert. S. 'Fund', 'Schatz'.
§ 15. Noch nach manch anderer Seite
hin hat die Regalität sich ausgebildet und
neue Gebiete finanzieller Nutzung zu ge-
winnen gewußt. So ist in England der
Walfisch in normannischer Zeit zum Regal
geworden (s. Liebermann 'Wal'). Der
altgermanische Anspruch der Obrigkeit auf
Leib und Gut der Schiffbrüchigen dagegen
hat wohl Ansprüche der Könige erzeugt,
in Deutschland ebenso wie in England, hat
auch mannigfache Regelungen veranlaßt,
aber dauernd kein eigentliches Regal zu
schaffen vermocht.
§ 16. In der Zeit, da in Deutschland die
staatlichen Rechte, eines nach dem andern,
auf die Territorien übergegangen waren und
hier eine kräftige Ausbildung erfuhren, ist
die Idee der Regalität von diesen Einzel-
mächten in steigendem Maße zur Anwen-
dung gebracht worden. Jahrhundertelang
war es charakteristisch für den Staat, seine
allgemeine Gewalt in der Art zu gebrau-
chen, ja zu mißbrauchen, daß zahlreiche
Gerechtsame den privaten Sphären ent-
zogen und für die Staatsnutzung beschlag-
nahmt, daß in immer größerer Ausdehnung
Regalien verkündet wurden. Noch hatte der
werdende neue Staat im späteren Mittel-
alter und darüber hinaus nicht die gesun-
den materiellen Grundlagen seiner wach-
senden Wirksamkeit zu finden vermocht.
Aus Freidanks Sang klingt der bittere
Protest gegen die brutale Entwicklung der
Regalität heraus: die fürsten twingent mit
gewalt/velt, stein, wazzer und walt, /
darzue beide wilt und zam; / si taeten luft
gerne alsam, / der muoz uns doch gemeine
sin. / möhten si uns den sunnen schin /
verbieten, auch wint und regen, / man
müest in zins mit golde wegen.
REGALIEN
485
A. Arndt Z. Gesch. u. Theoried. Bergregals
u. d. Bergbaufreiheit 1879. E. Eckstein
Schatz- u. Fundregal in Mitt. d. Inst. f. österr.
Gesch. 31. GrimmZ)^,+ i)344ff. A.Heus-
ler Inst. d. dt. Privatr. I S. 364fr. Lieber-
mann Gesetze d. Angelsachsen II> (Rechts-
u. Sachglossen) 191 2. Pollock-Maitland
Hist. of Engl. Law 1, 558fr. R. Schröder
DBG. 2i8f. 544f. u. a. a. St. H. Thimme
Forestis im Arch. f. Urk.-Forschung II. Waitz
DVG 4, i27ff. ; 8, 257 fr. Zycha Recht d.
alt. dt. Bergbaus 1899. Gerh. Seeliger.
C. Norden. § 17. Von den Regalien
kommt in den skandinavischen Reichen vor
allem das Bodenregal in Betracht. Harald
Schönhaar maßte sich ein Obereigentum an
allem Land im Reiche an, das aber schon
von seinem Nachfolger Hakon godi auf das
herrenlose Land und die Allmenden be-
schränkt wurde; all dieses Land ist „ko-
nungs almenningr". Dadurch wurde zwar
keineswegs das Recht der Nutzung der
Allmende durch die Bauern beeinträchtigt,
auch nicht die Rodung von noch unbebau-
tem Land ausgeschlossen, aber es bedurfte
doch jeder, der in der Königsalmende roden
wollte, königlicher Erlaubnis {leyfi), die
allerdings nicht verweigert wurde, und er
wurde auch nur Pächter (leiglendingr) auf
Königsland. Dem Regal unterworfen war
das Land und die Küste {hü cefra oc ytra).
Ganz gleiche Verhältnisse schildert das
jütische Gesetz in dem Satz, daß in der
Allmende ,,der König den Boden und die
Bauern den Wald" haben. Doch ist die
Rechtslage nicht in ganz Dänemark die-
selbe; auch ist hier von einer Rodungs-
erlaubnis anscheinend nicht die Rede, und
das Regal des Königs äußerte sich haupt-
sächlich in dessen Verfügungsrecht und
nachher zu erwähnenden Ausflüssen. In
Schweden kennt die ältere Zeit kein könig-
liches Bodenregal. Dort war durch die
Aufteilung des Landes in Hundertschafts-,
Volklands- und Landsalmenden der Platz
für ein solches genommen. Es hat sich aber
seit dem Ende des 13. Jahrhs. ein Recht
des Königs an den Allmenden ausgebildet,
zuerst vielleicht in Helsingeland. In die
Erscheinung tritt es meist als ein Recht
auf den dritten Teil der Allmende, das
manchmal auch ausgeschiedene Königs -
drittel {kenungs firipiunger).
§ 18. Als ein weiterer Ausfluß des auch
dem Bodenregal zugrunde liegenden Ge-
dankens, daß, was Niemandem gehört, des
Königs ist, erscheint das Recht des däni-
schen und norwegischen, später auch des
schwedischen Königs auf gewisse Fische.
In Norwegen ist es der Wal, der unter be-
stimmten Voraussetzungen dem König zu-
fiel, insbesondere, wenn er auf der Allmende
strandete, ganz, in anderen Fällen zur Hälfte.
In Dänemark kommt in Betracht der Stör-
fisch, ferner Wal und Delphin; doch sind
die Rechte des Königs nicht bei allen Fi-
schen die gleichen, insbesondere darf sich
der Finder einen Teil des Wals oder Del-
phins aneignen. Auch hier aber wird vor-
ausgesetzt, daß die Fische gestrandet sind,
und daher können die dänischen Gesetze
geradezu sagen, daß die dem König zu-
fallenden Fische Wrack (adän. vrak, anorw.
rek) sind, die anderen nicht. Aber auch
sonst hat der König in Norwegen und Däne-
mark ein Wrackrecht oder Strandrecht, das
aber wiederum nur eintritt, wenn der Eigen-
tümer sich nicht meldet, also herrenloses
Gut vorliegt. Es bezieht sich auf „Sachen",
die an den Strand getrieben werden {stran-
vrak). Hineinspielen mag hierbei, daß eben
überhaupt der ,, Vorstrand" {forstrand),
wohl die Strecke zwischen Ebbe- und Flut-
grenze, des Königs ist.
§ 19. Unschwer erklärt sich auf gleicher
Basis das Recht auf den herrenlosen Nach-
laß (aschwed. dänaarver, adän. däneefö.
anorw. dänar/e, aldaudra arfr), zunächst der
Ausländer, in weiterer Entwicklung aber
auch der Inländer, wenn sich kein Erbe
meldet. Doch darf hier wie beim Wrack-
recht das Hineinspielen fremdenrechtlicher
Gesichtspunkte nicht übersehen werden.
Das Stadtrecht kennt übrigens im arfkep
eine Abgabe, durch deren Zahlung an den
Stadtherrn (allenfalls König) dieser Nach-
laßanfall beseitigt wird. In Dänemark wie
in Norwegen findet sich ein königliches
Schatzregal. Dort ist insbesondere Gold
und Silber als ausschließlich dem König
gehörig hervorgehoben. Endlich gehört
dem dänischen König das Fundgut (affare-
fä;), wenn sich nicht binnen bestimmter
Frist der Eigentümer meldet, und hat der
norwegische König überall (aber nicht aus-
schließlich) das Recht des Falkenfangs.
486
REGINO— REGINO VON PRÜM
§ 20. In der Natur der Sache lag es,
daß beim Aufkommen von Münzen das
Münzrecht (anorw. mynt, silfrslättd) zuerst
königliches Regal war. Die skandinavi-
schen Könige haben auch darauf gehalten,
sich dieses Regal zu bewahren. Verleihun-
gen erfolgen nur vereinzelt, so an schwedi-
sche Jarle, in Dänemark an einzelne Bi-
schöfe (Ribe, Rceskilde, Schleswig, Lund)
und den Herzog von Südjütland, in Nor-
wegen an den Erzbischof.
Beauchet Histoire du droit fonciere 96 ff.,
543. Ders. SZfRG. 30, 455 fr. Brandt
Forelcesninger I 240 ff, 260, 266 ff. , 271 ff.
Büchner Gesch. d. norweg. Leilundinger.
Haff Die dänischen Gemeinderechte I 18, 49 ff.
Ders. SZfRG. 30. 290 ff. Ders. SZfRG. 32,
325 fr. Hammarskjöld Om grufregal.
Lehmann Königsfriede 24, 121, 185. Ders.
ZfdPh. 39, 275fr. Matzen Forelcesninger
Offentlig Ret I 1 4 5 f. , Tingsret 98 f. Maurer
Vorlesungen I 320fr. 340fr. v. Schwerin
GGA. 1909, 826. Taranger Udsigt II, I
326fr. Ders. Morsk Hist. Tidsskr. 1906.
v. Schwerin.
Regino. So lautet auf der Tabula
Peutingeriana der Name von Regensburg im
Lokativ, was einem Nom. Reginus er-
schließen läßt. Der Ort ist offenbar nach
dem Fluß Regen, dem Regan des Kosmo-
graphen v. Rav., Regnus der Vita S. Ermen-
fredi, Boll. Sept. 7, 117, benannt. Es han-
delt sich dabei um einen germ. Namen,
identisch mit dem Appellativum Regen.
Dessen Verwendung als Flußname hat ein
Seitenstück im Namen der bayerischen
Ammer, Amper (Ambre im It. Ant.) und
anderer gleichbenannter Gewässer, der gall.
Entsprechung zu lat. imber (mit gall. am =
lat. im aus m) ist. S. auch Nabalia.
Mit der Lage von Regino, Regensburg
gegenüber der Mündung des Regen in
die Donau ist die der Stadt Gran im Ver-
hältnis zur Granmündung zu vergleichen.
In der Regel liegen die nach Flüssen^be-
nannten Orte neben ihrer Mündung in
den Hauptstrom. R. Much.
Regino von Prüm, von vornehmer Ab-
kunft, geb. zu Altrip (nahe bei Mannheim),
wurde 892 Abt von Prüm; 899 aber wurde
er von da durch Machenschaften mächtiger
Gegner vertrieben, erhielt von Erzbischof
Ratbod von Trier die Leitung des dortigen
Martinsklosters und wurde 915 in S. Maxi-
min bestattet. Außer einer kurzen Harmo-
nielehre und einem größeren Werk über
die Kirchenzucht vollendete er 908
seine umfangreiche Chronik, die er dem
Bischof Adalbero von Augsburg, dem Er-
zieher Ludwigs des Kindes, widmete. Sie
reicht in 2 Büchern von Christi Geburt bis
906 und ist auf deutschem Boden der erste
sehr bemerkenswerte Versuch einer welt-
geschichtlichen Zusammenfassung. In den
älteren Teilen natürlich ganz von den
einigermaßen flüchtig ausgeschriebenen
Vorlagen abhängig, geht R. von 814 ab
größtenteils eigene Wege; indem er neben
einzelnen erhaltenen und verlorenen Schrif-
ten einer oft recht unsicheren Tradition folgt
und mit großer Unbekümmertheit um die
richtige Chronologie Überliefertes und Ge-
hörtes mit äußerster Willkür in eine an-
nalistische Form spannt, gibt er von der
Geschichte der folgenden Zeit ein stark
verzerrtes Bild. Dagegen wird er für die
mitdurchlebten letzten Jahrzehnte ein sehr
wertvoller Berichterstatter. Die Lage
Lothringens und wohl auch höfische Be-
ziehungen, wie etwa zu dem damaligen
Reichsregenten Hatto von Mainz, haben
ihm eine Fülle von Nachrichten aus dem
ganzen Umkreise der karolingischen Reiche,
besonders zahlreich sogar aus Westfrancien,
zufließen lassen, so daß er keineswegs von
provinzieller Enge beschränkt ist und fast
nur Wesentliches bringt. Fehlt die innere
Verknüpfung, so sind dafür die wirren
Zeitläufte mehr verantwortlich als der Ver-
fasser, der übrigens auch den nächsten
Machthabern gegenüber Rücksicht zu neh-
men hatte und seine Person ganz hat zu-
rücktreten lassen. Die einzige Stelle, an
der er von diesem Brauche abwich (zu 892),
ist in unserer Überlieferung ausgemerzt.
Das schlicht und sachlich geschriebene und
trotz seiner offenkundigen Schwächen an-
sehnliche Geschichtswerk, das letzte vor
langer Öde, ist später oft benutzt und aus-
geschrieben worden; es erfuhr eine bedeu-
tende Fortsetzung durch Adalbert (s. d.).
Chronicon: MG. SS. rer. Germ. ed. Kurze
1 890 ; Übersetzung: Geschichtschreiber d.
d. Vorzeit 2 27, 1890. — Vgl. Wattenbach
DGQ. 17, 311 ff. K u r z e , N. Arch. 15, 293 ff.
M a n i t i u s Gesch. d. lat. Lit. d. MA. I, 695 ff.
K. Hampe.
REICHENAU— REIHENDORF
487
Reichenau. I. 0 b e r z e 1 1 , Stiftskirche,
von Abt Hatto I. 823 erbaut, zuerst als
ganz kleine Kirche mit halbrunden Kreuz-
flügeln; Hatto III. hat nach 888 daraus
die stattliche dreischiffige Basilika mit
neuer Westapsis gemacht. Sechs niedrige
Säulen, ganz ähnlich denen von Mittelzell,
tragen die Oberwände des Mittelschiffs.
Derselbe Hatto III. ließ die Kirche mit den
berühmten Wandgemälden schmücken, dem
umfassendsten Gemäldezyklus aus karo-
lingischer Zeit; offenbar von denselben
Reichenauer Künstlern herrührend, die
auch die Kapelle zu Goldbach ausmalten.
F. Adler Die Klöster u. Stiftskirchen auf d.
Insel Reichenau, Berlin 1870. K. Künstle
Die Kunst des Klosters Reichenau. Freiburg
1906, 5. F. X. K r a u s Die Kunstdenkmäler d.
Großherzgtms. Baden I 325 ff. A. Haupt.
II. Kloster Mittelzeil, zwei-
chörige dreischiffige Basilika, nach 813 von
Abt Hatto I. erbaut an Stelle eines kleinen
Kirchleins, das S. Pirmin errichtet hatte.
Nach 990 hat Abt Witgowo die Kirche
mehrfach erweitert. Über der Westapsis ein
viereckiger Turm mit zwei Wendeltreppen
und den Eingängen zur Seite; im Grund-
gedanken mit der Stiftskirche von Essen
(s. d.) übereinstimmend. Die acht Schiff-
säulen kurz und mit höchst primitiven
Kapitellen. Die Ostapsis in gotischer Zeit
neu gebaut.
F. Adler Baugeschichtl. Forschungen in
Deutschland. I: Klöster u. Stiftskirchen auf d.
Insel Reichenau. Berlin 1870. F. X. Kraus
K unsldenkmäler d. Großherzgts. Baden I 325 ff.
K. Künstle Kunst des Klosters Reichenau.
Freiburg 1906, 3 ff. A. Haupt.
Reihendorf (vgl. 'Dorf und 'Deutsches
Siedelungswesen' B.). § 1. Dorfform der
mittelalterlichen Kolonisation, vor allem
des 12. u. 13. Jahrhs. Die Gehöfte reihen
sich an dem Dorfweg in langer Kette auf.
Hinter jedem einzelnen erstreckt sich das
zugehörige Grundstück in langem schmalen
Streifen rechtwinklig von der Straße ins
Land. Die Grundstücke liegen also nicht
im Gemenge, wie bei den Gewanndörfern
(s. Haufendorf u. Ackerbausysteme), son-
dern streifenförmig nebeneinander. Die
Feldflur erreicht in der Richtung des Haupt-
wegs ihr Ende mit dem letzten Gehöft.
Hier kann sich ein neues Reihendorf un-
Hoops, Reallexikon. III.
mittelbar anschließen und so eine viele Kilo-«,
meter lange besiedelte Straße entstehen.
§ 2. Die Reihendörfer kommen in zwei
Formen vor, als Waldhufendörfer
und Marschhufendörfer, wobei
die Hufe (s. d.) meistens die sog. Königs-
hufe ( = 48 ha) ist. Bei den Waldhufen-
dörfern folgt die Dorfstraße der Talsohle
und macht die Windungen des Tales mit;
die Felder gehen meist nach beiden Seiten
der Dorfstraße. Die Gemeindeflur reicht
an den Talwänden gewöhnlich bis zur
Wasserscheide mit dem nächsten Parallel -
bach, wenn die Entfernung nicht zu groß
ist. Bei den Marschhufendörfern ist alles
geradlinig. Der geradlinige Deich bildet
die Dorfstraße. Von ihm gehen, meist nur
nach einer Seite, die Grundstücke in
ganz regelmäßigen geraden Streifen aus,
und geradlinige Kanäle grenzen die Dorf-
flur ab.
§ 3. Die Form der Marschhufen-
dörfer hat sich in den Niederlanden heraus-
gebildet. Bei der Besiedelung der Weser -
marschen seit 1106 (vgl. Siedelungswesen
§ 112) wird sie von den Holländern schon
fertig mitgebracht. Sie ist dann überall
mit der Sumpf- und Marschkolonisation
weiterverbreitet; desgleichen bedient sich
die spätere Moorkolonisation bis heute
überall desselben Systems mit nur unbe-
deutenden Abweichungen.
§ 4. Die Form der Wald hufendörfer
ist wohl gleichen Alters und gleicher Heimat
wie die vorige. In einzelnen Fällen scheint
sie schon auf die Karolingerzeit zurück-
zugehen. Häufiger angewendet wurde sie
aber erst seit dem 12. Jahrh., und zwar
hauptsächlich bei der Kolonisation der ost-
deutschen Waldgebiete. Vom Erzgebirge
nach Schlesien zieht sich der Bereich ihrer
klassischen Ausbildung. Die oft stunden-
langen Dörfer liegen nicht allein in den
Tälern des eigentlichen Gebirgs, sondern
fast noch mehr in dem vorgelagerten
Hügelland, z. B. im Hirschberger Kessel.
Auch die Abdachung des böhmischen
Massivs gegen die Donau hat zahlreiche
Waldhufendörfer. Bei den Waldrodungen in
Altdeutschland haben sie weit seltener Ver-
wendung gefunden. Verhältnismäßig häufig
sind sie im Tiefland zwischen Weser und
Aller, auch im Harz und Thüringer Wald;
32
488
REIHENGRÄBER— RELIGION
seltener in den Gebirgen Süddeutschlands,
wo die Besiedelung mehr durch Höfe und
Weiler erfolgte. — S. auch Siedelungswe-
sen.
Meitzen Siedlung, bes. II 329 ff. u. 343 ff.
O. Schlüter.
Reihengräber. § i. Die typische Be-
stattungsweise in den ehemals römischen
Gebieten Mittel- und Westeuropas, zum
Teil auch des inneren Deutschlands, von
der Völkerwanderung bis zur Karolinger -
zeit war die Beerdigung auf mehr
oder minder regelrecht angelegten Fried-
höfen. Die Leichen ruhen in 1 — 2 m Tiefe,
mit dem Gesicht nach Osten, ausgestreckt
auf dem bloßen Erdboden, seltner auf einer
Holzunterlage (Totenbrett) oder in einem
Sarge (s. d.) ; zuweilen waren sie mit Brett-
chen zugedeckt, eine Sitte, die sich in Ober-
bayern bis heute erhalten hat.
§ 2. Neben Einzelgräbern kommen
Familien- und Massengräber vor. Die
Toten wurden bekleidet und geschmückt
in die Grube gesenkt, mit Waffen, Toilet-
tengeräten und andern notwendigen Uten-
silien, mit Trinkbechern und Speisegeschirr
ausgestattet. Die Waffenausrüstung des
Mannes setzte sich zusammen aus Lang-
und Kurzschwert (spatha und scramasax),
Wurfaxt (francisca), Wurfspeer (ango) und
Schild, zuweilen auch noch der Stoßlanze,
dem Helm und der Brünne. Gürtel- und
Wehrgehenk waren mit kunstvoll gearbei-
teten Beschlägen und Schnallen ge-
schmückt, die Gewänder mit ähnlich ver-
zierten Fibeln und Agraffen zusammen-
gehalten. Den Frauenschmuck bildeten
Perlschnüre, Armbänder und Ohrringe.
Eine Ledertasche enthielt Kamm, Ohr-
löffelchen, Haarzange, Messer, Schere, Feu-
erzeug, Schlüssel, Spinnwirtel und Münzen.
§ 3. Trotz des sehr einheitlichen Cha-
rakters der R. lassen sich doch Unter-
schiede sowohl zeitlicher als auch völki-
scher Art in der Ausstattung feststellen.
Die ältesten R. stehen ersichtlich noch un-
ter provinzial -römischem Einfluß, die jüng-
sten weisen vielfach schon christliche Sym-
bole auf. Als guter chronologischer Grad-
messer bewährt sich auch hier die Keramik,
während die Eigenart der Volksstämme
mehr in gewissen Einzelheiten der Tracht
(s. d.) zutage tritt. Für die Kenntnis der
altgermanischen Körperbeschaffenheit sind
die R. unsere Hauptquelle.
§ 4. Von den Germanen wurde die Be-
stattungsweise auf die benachbarten Slaven
übertragen. Ihre R. sind meist ärmlich
ausgestattet und entbehren insbesondere
der Waffen. Charakteristisch sind die als
Kopfschmuck angebrachten „Schläfen-
ringe". Nach Ausweis der auch hier öfters
gefundenen Münzen reichen die slavischen
R. vom 10. bis ins 13. Jahrh.
L. Lindenschmit Handbuch d. deutsch.
Altertumsk. 1858. M. v. Chlingensperg-
B e r g Gräberfeld v. Reichenhall 1890. F. W i e -
s e r Das langobard. Fürstengrab u. Reihengräber-
feld v. Civezzano 1887. E.Wagner Veröffentl.
d. Karlsruher Alter tumsver. 1899. G. Meyer
v. K n o n a u Alamannische Denkm. i. d. Schweiz
1873. E. v. F e 1 1 e n b e r g Gräberfeld v. Elis-
ried 1886. J. W. Gröbbels Reihengräberfund
v. Gammertingen 1905. J. H. M ü 1 1 e r Reihen-
gräber z. Rosdorf b. Göttingen 1878. C. B a r -
biere-Flavy Etüde sur les s'pultures bar-
bares du midi et de Vouest de la France 1892.
Derselbe Les arts industriels des peuples
barbares de la Gaule 1901. J. de Baye Le
cimetiere Wisigothique d' Herpes 1892. R. C. N e -
v i 1 1 e Saxon obsequies 1852. R e i n e c k e Mitt.
d. Wien. Anthrop. Ges. 1899. Beiträge z. Anthr.
u. Urgesch. Bayerns I, 1877; XI 1895.
H. Seger.
Religion. § i. Quellen. Nur dürftig
fließen die Quellen der altgermanischen
Religion. Die ältesten sind die Funde,
die in späthistorischen Gräbern gemacht
worden sind, und Zeichnungen, namentlich
an heiligen Stätten. Doch sind diese oft
mehrdeutig, gewähren keinen festen zeit-
lichen Anhaltspunkt und lassen sich auch
nicht immer, zumal auf südgermanischem
Boden, sicher als Zeugnisse germanischen
Kultes feststellen. Erst nach Be-
rührung der Römer mit den Germanen er-
halten wir bestimmte Nachrichten über
deren Religion. Aber auch sie sind, abge-
sehen von den Bemerkungen Cäsars und
Tacitus', nur gelegentlich eingestreut. Das
meiste verdanken wir Tacitus, namentlich
in seiner Germania. Anderes Strabo, Am-
mianus Marcellinus, Dio Cassius, Prokop
u. a. Votivsteine, nach römischem Vor-
bilde errichtet, erwähnen öfter heimische
Lokalgottheiten. Nach der Völkerwande-
rung setzen auf südgermanischem Gebiete
dieLebensbeschreibungen derMissionare ein,
RELIGION
489
die vielfach altes Heidentum berühren, bald
darauf auch die Geschichten germanischer
Stämme und die kirchlichen und weltlichen
Satzungen, die gegen heidnischen Brauch
eifern (Indiculus superstitionum; Burchard
von Worms, Die Bußordnungen). Für die
Angelsachsen bietet Beda reichen Stoff.
Dazu kommen literarische Erzeugnisse wie
der 2. Merseburger Zauberspruch, Beowulf,
auch einzelne Inschriften, wie die Norden-
dorf er Spange. In der späteren, namentlich
volkstümlichen Dichtung lebt vielfach altes
Heidentum fort, heidnischer Ritus hat
christliches Gewand erhalten oder sich in
volkstümlicher Sitte und Brauch durch die
Jahrhunderte, ja bis zur Gegenwart ver-
erbt, zuweilen von fremdem Ritus beein-
flußt oder in Anlehnung an alten Brauch
weitergebildet. Denn das Gefühl der Ab-
hängigkeit von der Umwelt hat die Schöp--
fungskraft des ungeschulten Menschen, in
der alle natürliche Religion wurzelt, nie
ersterben lassen.
§ 2. Ungleich reichhaltiger als bei den
Westgermanen fließen die Quellen im
skandinavischen Norden. Hier sind es vor
allem die isländischen Sagas, die nicht
selten ein lebensvolles Bild vom nord-
germanischen Heidentum im 9. und 10.
Jahrh. geben. Ergänzt wird dieses durch
die Schriften Adams von Bremen und des
Saxo grammaticus. Auch Runeninschriften,
Orts- und Personennamen liefern Stoff. Zu
diesen direkten Zeugnissen gesellt sich die
reiche isländisch -norwegische Dichtung, die
Eddalieder und die Skaldengedichte, die
neben den mythologischen Darstellungen
in ihren poetischen Bildern, den Kenningar,
eine Fülle religionsgeschichtlichen Stoffes
bieten. Hier haben wir auch in Snorris Edda
aus dem 13. Jahrh. die erste systematische
Darstellung altnordischer Religion und
Mythologie (vgl. Gylfaginning, Mythologie).
Wie auf südgermanischem Gebiet eifern
auch bei den Nordgermanen gesetzliche
Bestimmungen öfter gegen die Überreste
alten Heidentums, die gleichwohl in Sitte
und Brauch, in Volksliedern und Sagen bis
zur Gegenwart noch vielfach fortleben.
E. H. Meyer German. Mythologie, Kap. 3.
S. Müller Nord. Altertumskunde (übers, v.
0. Jiriczek); 1897. K. M a u r e r Bekehrung des
norwegischen Stammes zum Christentums; 1855
bis 1856. Finnur Jönsson Den oldnorske
og oldislandske Litter aturs Historie; 1894 — 1902.
E. Mogk Gesch. d. norw.-isländ. Literatur3;
1 904. M. 0 1 s e n Hedenske Kultminder i norske
Stedsnavne ; 1 9 1 5 .
§ 3. Glaube. Die Religion der Ger-
manen war weder einheitlich noch stetig.
Sie wurzelt in der Scheu und Ehrfurcht vor
allem, was örtlich und zeitlich auf den
Menschen wirklichen oder vermuteten Ein-
fluß hat, im Glauben an die Kraft der Dinge
und Naturerscheinungen und im Streben,
diesen Einfluß zu fördern oder ihm ent-
gegenzutreten. Der Ausdruck dieses Glau-
bens hat im Lauf der Zeit verschiedene
Formen angenommen, die unter dem Ein-
fluß neuer wirtschaftlicher oder sozialer
Verhältnisse oder durch Berührung mit
andern Stämmen und Völkern sich geändert
haben. Zu der Zeit, da Tacitus die erste
genaue Kunde von dieser Religion gibt,
glaubten die Germanen an anthropomorphi-
sche Götter, die sie durch Gebet (s. d.),
Minne (s. d.) und Opfer (s. d.) verehrten.
Von ihnen treten Wödan, Thonar und Ziu
in den Vordergrund, die wohl von allen
Stämmen, aber nicht auf gleiche Weise
verehrt wurden. Daneben begegnen Einzel -
gottheiten, deren Verehrung eine größere
oder kleinere Amphiktyonie ausmachte:
bei sieben Stämmen auf der jütischen
Halbinsel die Nerthus (Germ. 40), bei den
Semnonen der große Waldgott, von dem
sie ihren Ursprung herleiteten (ebd. 39),
bei den Naharnavalen ein göttlich ver-
ehrtes Brüderpaar (ebd. 43), bei den Marsen
die Tanfana (Ann. I 51), bei einem Teile
der Sueben eine Göttin, die Tacitus der
ägyptisch -römischen Isis vergleicht (Germ.
9); im Gebiet des unteren Rheins blühte
um dieselbe Zeit der Kult der Nehalennia,
die auf mehreren Votivsteinen in bildlicher
Darstellung begegnet; andere Götter und
Göttinnen, denen man am Rhein und an
der Donau ebenfalls nach römischem Vor-
bilde Weihesteine setzte und von denen
wir nichts als den latinisierten Namen
kennen, waren aller Wahrscheinlichkeit
nach Lokalgottheiten. Mit den drei Haupt-
gottheiten gepaart, verehrten batavische
Reiter in Rom drei Göttinnen, die sie For-
tuna, Victoria und Felicitas nannten (Hei-
delberger Jahrb. V 51). Weit verbreitet,
32*
490
RELIGION
wahrscheinlich gemeingermanisch, war auch
die Verehrung der Frlja (s. d.), die bei den
meisten germanischen Stämmen die Gattin
Wodans ist; ihr Name übersetzte den römi-
schen Venus, als in den ersten Jahrhunder-
ten die römischen Wochentage zu den Ger-
manen kamen.
§ 4. Diese anthropomorphischen Götter-
gestalten sind der Höhepunkt einer Ent-
wicklung religiöser Vorstellungen, deren
Anfänge Jahrhunderte vor dieser früh-
geschichtlichen Periode liegen. Wie bei
allen Naturvölkern, wie auf allen Gebieten
geistigen Lebens hat sich auch bei den Ger-
manen die Religion aus primitiven An-
schauungen von der Umwelt erst allmählich
entwickelt. Nach tieferer Einsicht und
höherer geistiger Entwicklung sind die
älteren Anschauungen entweder neuen an-
gepaßt (Synkretismus), oder sie leben in den
breiten Schichten des Volkes als Volks-
glaube, der sich neben der Gesellschafts-
religion weiter vererbt, fort. Die geschicht-
liche Entwicklung des altgermanischen
Heidentums liegt also in einer vorge-
schichtlichen Zeit; wir können sie nur aus
fortlebendem Aberglauben (s. d.), aus Sitte
und Brauch, worein sich alter Kult und
Ritus geflüchtet hat, und aus einem vor-
sichtigen Vergleich dieser mit den religiösen
Vorstellungen primitiver Völker und den
Überlebseln anderer Kulturvölker er-
schließen. So ist die vergleichende Völker-
kunde die Führerin der vorhistorischen
Religionsgeschichte auch der Germanen ge-
worden. Durch sie und die heimische Volks-
kunde lassen sich die Unterschichten bloß-
legen, die in vorgeschichtlicher Zeit das
religiöse Denken beherrscht haben. Dabei
hat sich herausgestellt, daß das gegen-
ständliche Denken des primitiven Men-
schen bei fast allen Völkern gleiche oder
ähnliche religiöse Vorstellungen hervor-
gerufen hat, die in der Einwirkung der
Umwelt und der Ereignisse des Lebens auf
den Menschen wurzeln. Und da die An-
regung zu diesen Vorstellungen ebenso-
wenig aufgehört hat wie bei vielen Men-
schen das gegenständliche Denken, so
haben sich auch noch in historischer, ja
selbst in christl. Zeit analoge religiöse Vor-
stellungen oder Bräuche, die den alten heid-
nischen Riten gleichen, einstellen können.
§ 5. Während der Glaube an menschen-
gestaltige Gottheiten und ihre Verehrung
bei den einzelnen germanischen Stämmen
verschieden ist», sind diese Unterschichten
bei allen gleich. Hierher gehört der Glaube
an die Kraft der Dinge und Naturerschei-
nungen und das Streben, diesen Einfluß
zu fördern oder ihm entgegenzutreten.
Der primitive Mensch wähnt in den Dingen
eine rein physische Lebenskraft. Wie das
Kind den Gegenstand, an dem es sich
stößt, für den Verursacher seines Schmerzes
hält und ihn deshalb straft, so findet auch
der primitive Mensch in den Gegenständen
der Umwelt die Urheber dessen, was ihm
begegnet. Zugleich macht er die Beob-
achtung, daß Tieren, Pflanzen, Gegen-
ständen und Erscheinungen in der Natur
eine Kraft innewohnt, deren Wesen er nicht
kennt, deren Einwirkung er aber an sich
empfindet. So entstand der Glaube an die
magische Kraft der Dinge, an die „Macht",
wie sie Söderblom nennt, und das Streben,
durch menschliche Kräfte dieser Macht
fördernd an die Seite oder hemmend ent-
gegenzutreten. In diesem Streben wurzelt
der Zauber (s. d.); verschiedene prähistori-
sche Funde, wie das Sonnenbild von Trund-
holm sowie Felsen- und Grabzeichnungen,
sind Zeugnisse dieses Glaubens, der na-
mentlich im Wetter-, Feuer- und Frucht-
barkeitszauber aus zahlreichen historischen
Beispielen spricht und sich in Sitte und
Brauch vielfach noch erhalten hat. Diese
Zauberkraft konnte auch den Menschen
innewohnen ; einige vornehmlich besaßen sie
oder konnten sie durch Ekstase erwerben,
wie die isländische Völve Thorbjörg (Eiiiks
S. S. 14 ff.). So bildeten sich die Zauberer
und Zauberinnen, die während des ganzen
Heidentums großes Ansehen besaßen und
durch ihre Macht auch meist Künderinnen
der Zukunft waren. Neben dieser Form der
aktiven Weissagung ging zu gleicher Zeit
die passive her; indem man einzelnen Din-
gen, namentlich Tieren, glückbringende,
andern schadenbringende Kraft zuschrieb,
beobachtete man diese bei Beginn von
Unternehmen, wie sich im Loswerfen, der
Vogelschau (Tacitus Germ. 10) oder dem
noch im ganzen Mittelalter üblichen Ane-
gang zeigt (s. Weissagung).
§ 6. Dieser frühesten Periode religiöser
RELIGION
491
Entwicklung gehört auch der Fetischismus
(s. d.) an, der Glaube an die besondere Macht
lebloser Gegenstände. Die Verehrung des
Fetisch ist rein persönlicher Natur und
währt nur so lange, als dieser seine Zauber-
kraft zu betätigen scheint. Der Fetisch
hat nie soziale Bedeutung gehabt und ist
daher später auch nicht mit dem Totenkult
und Götterglauben verquickt worden. Aber
er lebt fort in dem Glauben an die schützen-
de Kraft der Amulette und Talismane in
fast ungebrochener Stärke und unver-
änderter Form bis in die Gegenwart, hat
teils durch die abendländisch -römische,
teils durch arabisch -orientalische Kultur
neuen Zufluß erhalten und ist durch Ein-
stellung christlicher Schutzmittel (Bibel-
stellen, Himmelsbriefc) und des Reliquien-
kults unter den Schutz der Kirche ge-
nommen worden.
§ 7. Eine besondere Rolle spielten in
der Zeit, da der Mensch seine Umgebung
noch direkt auf sich einwirken ließ, die
Tiere. Ihr Tun und Handeln war ihm oft
unverständlich, ihre Kraft überstieg oft
seine, und so genossen verschiedene eine
besondere Verehrung. Man hat hierin
Überreste des bei wilden Völkern, nament-
lich den Indianern Nordamerikas, ver-
breiteten Totemismus finden wollen, der
die Mitglieder derTotemgenossenschaft eng
aneinanderknüpfte und gemeinsame Ver-
ehrung des Totems vorschrieb. Eine solche
feste Gliederung durch das Totem läßt sich
bei den Germanen nicht nachweisen, aber
eine Verehrung von Tieren, die der Götter-
verehrung glich, hat sich noch lange in
historischer Zeit erhalten. Auf Tieren legte
man Gelübde ab (Grimm DRA.4 II 552 f.),
Tierbilder wurden in heiligen Hainen auf-
bewahrt und in Schlachten den Kämpfen-
den vorangetragen (Germ. 7; die Schlangen-
bilder auf der Trajansäule), in der isländi-
schen Ljösvetninga Saga (Kap. 4) äußert
HQskuld: „Wir wollen uns nach altem
Brauche in Götterblute röten", worauf er
einen Widder schlachtet und seine Hände
in dessen Blute färbt. Diese Tiere sind mit
Aufkommen des Götterglaubens in enge
Verbindung mit den Göttern gebracht, sind
Göttertiere geworden. So das Roß mit
Wodan -ödinn, der Bock mit Thor, der
Eber mit Frey (vgl. Heilige Tiere II 476).
§ 8. Eine der breitesten Schichten ur-
germanischcr Religion, die bis tief in die
geschichtliche Zeit hereinreicht, ist der
Glaube an das Fortleben des Menschen
nach dem Tode und der damit verbundene
Ahnen- und Totenkult. Die früheste Vor-
stellung war, daß das Fortleben des Men-
schen an den Körper gebunden sei. Hieraus
erklärt sich die Sorgfalt, mit der man schon
in der jüngeren Steinzeit die Gräber herzu-
stellen pflegte. Alles, was der Mensch zum
Leben und zu seiner Tätigkeit gebraucht,
wurde ihm mit ins Grab gegeben. Kam
man diesen Pflichten gegen den Toten nicht
nach, so mußte man seine Wiederkehr
und Rache befürchten. S:hon damals
glaubte man den Sitz des Lebens an ge-
wisse Organe gebunden, vor allem an das
Haupt, woraus sich die Zertrümmerung des
S hädels erklärt, wenn der Tote im Leben
als schädigendes Element gegolten hatte.
Dieser Glaube hat sich bis weit in die
historische Zeit erhalten, wie die Toten-
spenden, die selbst noch in christlicher Zeit
bis in die Gegenwart fortleben, die Opfer
an den Gräbern, das Ausgraben und Ver-
brennen von Leichen, die man als Unheil -
bringer für Nachlebende wähnte, die Pfäh-
lung der Toten u. a. bezeugen (s. Ahnen-
kult, Totenverehrung). Nicht vereinbar
mit diesem Glauben ist die Verbrennung
der Toten, die von der Bronze- bis zur
Eisenzeit in vielen Gegenden geherrscht
hat und wahrscheinlich von andern Völkern
zu den Germanen gekommen ist. Da auch
in den Gräbern mit Leichenbrand die Bei-
gaben der Toten nicht fehlen, muß der
Glaube an ihr Fortleben bestanden haben.
Aber dies war nicht mehr an den Körper
gebunden, sondern an eine vom Körper
getrennte Substanz, an eine Seele, die mit
dem Tode den Körper verließ und bald frei,
bald in anderem Körper ihr Leben fort-
setzte. So entstanden bestimmte Toten-
reiche, in denen die Menschen fortlebten
und die man bald unter der Efde, bald in
Bergen, bald im Meere, bald in der Luft
wähnte (s. Totenreich). Zugleich belebte
die Phantasie die Umwelt mit Wesen, in
denen man nicht selten die Seelen Verstor-
bener vermutete, mit Elfen, mit. Zwergen
und Erdgeistern, mit Wald-, Wasser-,
Haus- und Feldgeistern (s. d.). Auch den
492
RELIGION
Menschen begleitete nach nordgermani-
schem Glauben ein besonderes Wesen, die
Fylgja 'die Folgerin' (s. d.), die sich bald
als Seele des Menschen in ihrer Proteus -
natur, bald als sein Schutzgeist zeigt. Über
seinemGeschickaber walteten dieSchicksals-
mächte, die nordischen Nornen (s. d.).
§ 9. Alle diese Gestalten, die mehr der
Mythologie als der Religion angehören —
nur der Elfenkult greift in diese ein — , sind
Verkörperungen des Lebens in der Natur und
der Schicksale des Menschen. Aber auch
hinter den gewaltigen und meist schädi-
genden Erscheinungen in der Natur und
der Umwelt fand die menschliche Phantasie
Gestalten, die sie in übermenschlicher Form
ausmalte, mit übermenschlichen, meist
schadenerzeugenden Eigenschaften ausstat-
tete. Sturm und Gewitter, Meere und
Berge gaben vor allem Veranlassung hierzu.
So entstanden die Riesen (s. d.), die bei
allen germanischen Stämmen bald in
menschlichei, bald in tierischer, aber immer
in übernatürlicher Gestalt begegnen.
§ 10. Wann und wie sich aus diesen
Unterschichten, die allen germanischen
Stämmen gemeinsam sind, und die sich mit
der Urreligion der indogermanischen und
anderer Völker decken, der Götterglaube
entwickelt hat, läßt sich nicht sagen. Fest
steht nur, daß die Entwicklung auf ger-
manischem Boden erfolgt ist, und daß die
Kultgottheiten im engsten Zusammenhang
mit jenen Unterschichten und dem wirt-
schaftlichen und sozialen Leben der Ger-
manen stehen. Die Grundzüge des Götter-
kults (Opfer, Minne, Gebet) wurzeln im
Ahnenkult (s. d.). Könige und führende
Männer, zumal wenn sie sich während ihres
Lebens um ihre Mitmenschen verdient ge-
macht hatten, wurden nach ihrem Tode
durch Opfer und Gelübde verehrt und
lebten als ansis an. cesir fort. So ist z. B.
auch der Skalde Bragi unter die Äsen ge-
kommen. Aus diesen Vorstellungen haben
sich auch der Wodansglaube und die Wo-
dansverehrung entwickelt. Die Geister der
Abgeschiedenen lebten in der Luft fort und
zeigten sich im Sturme. Das ist das „Wü-
tende Heer" mittelalterlicher Quellen, in
dem nach christlicher Umdeutung die bösen
Geister hausen (Maßmann, Denkm. S. 132),
die Gandreid der Isländer (Njäla K. 125),
die Aaskerei norwegischen Volksglaubens
(vgl. Maal og Minne 191 2 S. 80 ff.). Schon
Tacitus berührt dieses Gespensterheer der
Germanen (Germ. 43), das die Harier in
ihren Kämpfen nachahmten (vgl. Arch. f.
RW. 9, 201 ff.). Diesem Heer entstand in
Wödan ein Führer, der von Haus aus
wohl mehr Dämon als Kultgott war, und
der sich im Volksglauben in seinem ur-
sprünglichen Wesen noch mehrfach er-
halten hat. An seine Gestalt knüpfte sich
der Totenkult; was man den Geistern der
Abgeschiedenen zuschrieb, die Proteus -
natur, die Kraft des Zaubers und der Weis-
sagung wurde auf ihn in vollem Maße über-
tragen, aus dem Totenführer wurde der
Todesgott, der Herr über Leben und Tod,
und der Tätigkeit, durch die der Tod seine
reichste Ernte hält, des Kriegs und im
engsten Zusammenhange damit auch des
Siegs. Um ihn günstig zu stimmen, wurden
ihm Menschenopfer dargebracht (Germ.
3). So trat er in den Mittelpunkt des Kults
und ward bei verschiedenen Stämmen die
am höchsten verehrte Gottheit. Dies mag
im nordwestlichen Deutschland erfolgt sein,
von wo aus sich dieser höhere Kult den
Rhein aufwärts zu den Alemannen und über
ganz Nord- und Mitteldeutschland ver-
breitete. Bei ihrer Auswanderung nahmen
ihn die Sachsen als Kriegsgott, als Gott des
Zaubers mit nach Britannien, von den
Sachsen kam er nach Skandinavien, wo
ihn noch späte Zeugnisse als Saxa god be-
zeichnen (Ftb. III 246). Hier stieß in
Schweden sein Kult mit dem Fricco -Frey-
kult zusammen, was Veranlassung zur
Kultmythe vom Vanenkrieg (s. d.) gab,
nachdem beide Kulte miteinander ver-
schmolzen waren. In der eingewanderten
Form ,, Wodan" wurde er seitdem als
Kriegsgott in Uppsala neben Thor und Fricco
verehrt. In Norwegen aber fand er Auf-
nahme und Verehrung an den Königshöfen
und bei den Skalden und trat hier nicht
nur als Gott des Kriegs, sondern auch der
Dichtung und Weisheit in den Mittelpunkt
des Kults und der mythologischen Dich-
tung. So stand er als Gegenstück zu dem
altnorwegischen Nationalgott Thor da, an
dem die Bauern festhielten, und wurde in
den Kreisen seiner Verehrung zum Vater
der Menschen und Götter, die nun alle als
RELIGION
493
Äsen und meist als seine Söhne erscheinen.
Vgl. Wödan-Ödinn.
§ II. Von den Seelen der Abgeschiede-
nen erhoffte man u. a. Fruchtbarkeit der
Äcker. Als König Öläfr von Grönland, der
Bruder Halfdan des Schwarzen, gestorben
war, opferte man ihm bei eingetretener
Hungersnot infolge der Mißernte, und bald
trat Besserung ein. Daher nannten ihn
seine Untertanen Geirstadaalf und opferten
ihm auch fernerhin (Fms. X 212). Die
alfar sind also nach nordischem Glauben
Seelen der Toten wie die cesir, weshalb
sie auch in der ags. Dichtung [est and ylfe)
wie in der nordischen [cesir ok alfar) fast
immer gepaart erscheinen. Sie verkörpern
hauptsächlich die wohlwollende, glück-
bringende Tätigkeit der Geister. Aus dieser
Schar erhob sich bei den Schweden Friccp-
Freyr (s. d.) als Herr der Alfen, als Kult-
gott, der Herr von Alfheim (Grlm.), dem
man in Uppsala das große Kultheiligtum
errichtete, wo man ihn als Gott der Frucht-
barkeit und des aus dieser entsprossenen
Wohlstands durch Opfer und phallischen
Kult verehrte. In seiner euhemeristischen
Auffassung von den Göttern hat ihn Snorri
zum König der Schweden gemacht (Yngl.
S. K. 12), bei dessen Lebzeiten im ganzen
Lande Fruchtbarkeit und Friede geherrscht
habe. Von Schweden kam der Freyskult
nach Norwegen, wo er sich besonders in der
Drontheimer Gegend einbürgerte, und von
hier nahmen ihn auswandernde Norweger
mit nach Island, wo er namentlich im
Norden eine Pflegstätte fand. Die Ähnlich-
keit des schwedischen Freyskults und des
jütischen Nerthuskults, den der stete Ver-
kehr zwischen Dänemark und Skandinavien
nach Schweden brachte, ließ beide Gott-
heiten in den engsten Zusammenhang
bringen: die weibliche Nerthus wandelte
sich in den männlichen NjQr3, und dieser
wurde nun zum Vater Freys, mit dem er
über Fruchtbarkeit, Reichtum und Frieden
herrschte. Beide Götter sind mit der Freyja,
die wahrscheinlich erst in Norwegen neben
ihrem Bruder Frey entstanden ist und
manchen Zug von diesem, manchen von
der Frigg erhalten hat, die Vertreter der
Vanen (s. d.), die nach dem Friedensschluß
ihrer Verehrer mit den Wodansverehrern
gemeinsam mit den Äsen im Norden als
goä 'Götter' herrschen und verehrt
werden.
§ 12. Über das ganze germanische Ge-
biet verbreitet ist der Glaube an einen
mächtigen Gewittergott, den Donar-J>ör
(s. d.). Dieser wurzelt in der Scheu vor
dem Gewitter, und der Gott hat vom Rollen
des Donners seinen Namen. Mit dem Blitz-
hammer bewaffnet, wirkte er durch dessen
Wurf Befruchtung der Erde und der Ge-
schöpfe; den Menschen steht er bei in ihrem
Kampfe gegen die dämonischen Riesen. In
dieser Auffassung finden wir Thor nament-
lich in Norwegen, wo er bei den freien
Bauern im Mittelpunkt des Kults steht
und als Hauptgott, mehrfach auch als
einziger Gott verehrt wird. Unzählige Per-
sonen- und Ortsnamen zeugen dafür, wie
tief hier* seine Verehrung im Volke wurzelt;
die Hochsitzpfeiler werden mit seinem Bilde
versehen, und wenn der Norweger nach
Island auswanderte, siedelte er sich dort
an, wohin ihn das Bild dieses Gottes wies,
wo es ans Land geschwommen war. Hier
galt er noch, selbst als in den Hof- und
Skaldenkreisen ödinn ihm das Feld streitig
gemacht hatte, als das Haupt aller Götter
[hqjäingi allra goda Ftb. I 389), der in den
verschiedensten Lebenslagen um Beistand
angerufen wurde, dessen Bild man zum
Schutz des Landes umhertrug, dem man
Privat- und Gautempel weihte. An seine
Person knüpfte sich auch besonders die
heidnische Legende, deren Mittelpunkt der
Kampf des Gottes mit den dämonischen
Mächten, den Riesen, ist. Von Norwegen
nahmen seine Verehrer den Kult mit nach
Island, wo er namentlich im Westen der
Insel bis zum Untergang des Heidentums
fortlebte, von Norwegen kam er auch zu den
benachbarten Lappen und Finnen (Fin.-ugr.
Forsch. 12, 308). Ähnlich wie in Skandi-
navien muß auch bei den südgermanischen
Stämmen die Auffassung von diesem Gotte
und seine Verehrung gewesen sein, doch
läßt sich hier bei der Dürftigkeit der
Quellenzeugnisse kein klares Bild davon
machen (s. Donar I 480).
§ 13. Die dritte Gottheit, die nach Taci-
tus allen germanischen Stämmen gemein-
sam war, ist der Kriegsgott Ziu-Tyr (s. d.).
Zahlreiche Ortsnamen im alten Germanien,
England, Skandinavien zeugen für die Ver-
494
RELIGION
breitung seines Kults. In den ersten Jahr-
hunderten unserer Zeitrechnung, wo ihn
römische Schriftsteller und germanische
Krieger in römischem Solde mit 'Mars'
wiedergaben, verehrten ihn die Tenkterer
am Rhein, die Hermunduren in Mittel-
deutschland opferten ihm die Siegesbeute,
niederdeutsche Krieger setzten dem Mars
Thingsus am Hadrianswalle Weihaltäre,
batavische Reiter in Rom Votivsteine.
Jahrhunderte später begegnen noch die
Schwaben als Cyuaari 'Ziuverehrer', die
Civitas Augustensis wird bei ihnen zur
Ciesburc, Jordanis berichtet von den Goten,
daß sie dem praesuli bellorum Menschen-
opfer gebracht hätten, und auch von den
skandinavischen Völkern weiß Prokop zu
erzählen, daß sie den "ApYj? als den höchsten
Gott verehrt hätten. Aber in den literari-
schen Quellen, die den letzten Zeiten des
Heidentums im Norden angehören, ist sein
Kult erstorben, seine Gestalt verblaßt; er
hat andern Kultgöttern weichen müssen
und lebt in der nordischen Dichtung nur
noch im Mythus fort. Aber auch hier ist
er nur Kriegsgott, wie ihn auch die älteren
Quellen nur als solchen kennen. Ein Be-
weis, daß er einmal Himmelsgott gewesen
sei, läßt sich aus den Quellenzeugnissen
nicht erbringen. — Die Sachsen nennen
diesen Kriegsgott Saxnöt ' Schwert -
genösse', der nach dem Aufsteigen Wodans
zu dessen Sohn wird wie der nordische Tyr.
§ 14. Neben diesen großen Kultgott-
heiten gab es noch zahlreiche andere Lokal-
götter, Augenblicksgötter, Personifikatio-
nen gewisser Handlungen, vor allem aber,
nachweisbar freilich nur im Norden, mythi-
sche Gottheiten, von denen sich kein Kult,
keine religiöse Verehrung nachweisen läßt.
Für Deutschland kennen wir solche Gott-
heiten außer durch die Werke des Tacitus
nur aus römischer Sitte nachgebildeten
Votivsteinen, die im allgemeinen nicht viel
mehr als den schwer zu deutenden Namen
geben. So verehrten die Ubier einen
Deus Requalivahanus, die Sue-
ben eine Garmangabis, am Mittel -
und Unterrhein, besonders von den Bata-
vern, sind Steine den weiblichen Gottheiten
Hariasa, Vercona, Vihansa,
Harimella, Vagdavercustis,
Alateiva, Hludana, Haiva,
Sandraudiga gesetzt worden (vgl. die
Lit. darüber bei Helm, Altgerm. Rel. G. I
372 ff.). Im 2. Merseburger Spruche begeg-
nen neben der Frija die Sinthgunt,
Sunna, Volla. Von den nordischen
Gottheiten, die wir nur aus dem Mythus
kennen, scheinen nur U 1 1 r , auf dessen
Verehrung zahlreiche Ortsnamen schließen
lassen, und G e f j o n (s. d.) einst eine
Rolle als Kultgötter gespielt zu haben.
Um so zahlreicher sind die mythischen Ge-
stalten: Baldr (s. d.) und sein Gegner
H q d r , der dunkle H o n i r und der
alfische Loki (s. d.), das Brüderpaar
V 1 d a r r und V ä 1 i , der Wächter
H e i m d a 1 1 r (s. d.), der Sendbote der
Götter H e r m ö d r , der Skaldengott
B r a g i. Dazu gesellen sich die weiblichen
I 9 u n n , Bragis Gattin, Thors Frau
S i f , die aus dem Geschlecht der Riesen
stammende S k a 9 i , die nach dem
Mythus NJQr9 vermählt war, N a n n a ,
Baldrs Gattin, die dunkle Saga, mit
der ödinn in Sökkvabekk goldene Becher
leert, und die zahlreichen Abstraktions -
göttinnen, die Snorri in seiner Edda auf-
zählt (I 1 14 ff.) : E i r , die Göttin der Heil-
kunst, S j Q f n, die die Liebe von Frau
und Mann zueinander wirkt, L o f n , die
ebenfalls Frau und Mann miteinander ver-
bindet. Vär, die S:hirmerin der Ge-
lübde, S y n , die Hüterin der Türen vor
unberechtigtem Eindringen, H 1 1 n , die
Schirmerin vor Gefahren, Snotra, die
Personifikation der weiblichen Klugheit,
G n ä , die Botin der Frigg zu den Men-
schen, und F u 1 1 a , die treue Dienerin
der Frigg.
§ 15. Kult. Über das ganze germani-
sche Gebiet ist die Verehrung gewisser
Dinge, bestimmter Orte bezeugt. Diese
galten als heilig, und ihre Verletzung oder
Verunreinigung war Religionsfrevel. Hier-
her gehören ungewöhnlich geformte oder
große Steine, gewisse Berge, Quellen,
Flüsse, im Norden Wasserfälle, Bäume,
Wälder, außerdem die Grabstätten, im
Hause der Herd, die Schwelle, nach Er-
richtung von Gotteshäusern vor allem
diese (s. Heiligtümer, Heilige Orte, Baum-
kult). Ob man nun diese Dinge in der
Natur an und für sich verehrte, weil man in
ihnen eine außergewöhnliche Macht wähnte,
RELIGION
495
oder als Sitz seelischer Wesen, läßt sich
meist nicht entscheiden; beides scheint
nebeneinander hergegangen zu sein, wie
auch mehrfach die Verehrung dieser Dinge
mit dem Götterkult verwoben und heilige
Quellen, Haine oder Berge Sitze und Ver-
chrungsstätten der Götter wurden.
§ 16. An solche heilige Stätte knüpft
sich der höhere Kult (Gebet, Minne, Opfer
s. d.) : der Ahnenkult und der aus diesem
hervorgegangene Götterkult. Der Ahnen-
kult war in erster Linie Verehrung des
Toten in der Familie, also ein Privatkult,
und hat als solcher bis in die letzten Zeiten
des Heidentums und dann auch in christ-
licher Zeit in Sitte und Brauch, zuweilen in
veränderter Form, fortgelebt. Was der
Tote im Leben gebraucht hatte, mußte ihm
ins Grab mitgegeben werden; zu seinen
Ehren fand der Leichenschmaus statt und
der Minnetrunk, bei dem die Taten des
Verstorbenen gerühmt wurden. Bei vielen
germanischen Stämmen war auch die
Totenwache bei dem noch unbeerdigten
Leichname Pflicht (Burch. v. Worms,
Grimm, Myth.4 III 405; Regino I 398).
Diese Totenpflichten wiederholten sich in
beschränkter Form periodisch zu bestimm-
ten Zeiten, und so entstand das altgermani-
sche Totenfest, das zur Zeit der winterlichen
Sonnenwende stattfand (das nord. Jul).
Schmausereien, an denen nach dem Glau-
ben des Volks die Abgeschiedenen teil-
nahmen, mimische Umzüge, die das
Schwärmen der Geister darstellen sollten,
Opfer und Bitte für ein fruchtbares Jahr
{tu ärs) bilden seinen Mittelpunkt. Denn
die Toten waren die Spender der Fruchtbar-
keit des Bodens neben den Göttern, nach-
dem diese an ihre Stelle getreten waren
(zum § vgl. Homeyer, Der Dreißigste. Abh.
d. Berl. Akad. d. W. 1864). Der private
Toten- und Ahnenkult erweiterte sich zum
staatlichen, wenn der Führer einer Schar,
der König eines Stammes gestorben war.
Unter feierlichem Gepränge und der Teil-
nahme eines großen Teils des Volks fand
seine Beisetzung statt. Hatte dieses aber
während seines Lebens besonders viel Gutes
genossen und war es glücklich gewesen, so
hielt man ihn für einen Göttersohn und ver-
ehrte ihn nach dem Tode wie einen Gott
(vgl. Ahnenkult).
§ 17. Aber nicht nur der Toten-, auch
der Götterkult war bald ein privater, bald
ein staatlicher. Aus dem Bericht des Taci-
tus über das altgermanische Loswerfen
(Germ. 10) geht hervor, daß eine Kult-
handlung nicht nur von der Allgemeinheit,
sondern auch von jeder einzelnen Person
vorgenommen werden konnte. Denn die
Weissagung war in der Regel mit Gelübde
und Opfer verbunden. Dieser Privatkult
wird nicht nur durch die Verordnungen der
Heidenmissionare und die Bußordnungenbe-
stätigt, sondern geht auch aus unzähligen
Zeugnissen fortlebender Sitten und Ge-
bräuche hervor. Nordische Quellen liefern
hierzu lebensvolle Beispiele. So wird von
einem Drontheimer Svein berichtet, daß
er auf seinem Gehöfte einen Eigentempel
gehabt, in dem er den Göttern und vor
allem Thor geopfert habe (Fms. II 153 ff.).
£örölfr Mostrarskegg war schon in Nor-
wegen ein eifriger Verehrer Thors gewesen;
er brachte seinen Kult mit nach Island und
errichtete dem Gott hier einen Tempel und
eine Stätte, wo er besonders verehrt wurde
(Eyrb. S. K. 3 ff.). Hrafnkell verehrte auf
seinem Gehöft den Frey und weihte ihm
sein bestes Roß (Austfird. S. 97). In den
meisten Fällen ist es nur eine Gottheit,
deren Kult Privatpersonen pflegen. Alle
ihre Geschicke machen sie von dieser ab-
hängig; bei jedem Unternehmen wird ihr
geopfert, wird sie befragt; ihr Bild befindet
'sich am Hochsitzpfeiler, steht in dem ihr
geweihten Tempel, wird umhergetragen,
um schädigende Geister zu bannen, weist
den Ort der Ansiedlung, wenn die Aus-
wanderung nach Island erfolgte. Dieser
Privatkult verwandelte sich auf Island all-
mählich in Gemeindekult, der Privattempel
in ein Gemeindeheiligtum. Die Umwohner
des Tempels schlössen sich dem Tempel-
eigentümer, dem Goden, an und huldigten
und opferten mit ihm gemeinsam der Gott-
heit. Eigentümer des Tempels blieb der
Erbauer; er hatte auch für seine Erhaltung
zu sorgen. In dieser wurde er aber von den
Mitgliedern der Opfergemeinde durch Bei-
träge, den Tempelzoll (hoftollr), unterstützt.
Hierdurch traten die Tempelgenossen in
gewisses Abhängigkeitsverhältnis zum Tem-
peleigentümer; dieser wurde ihr formafrr
oder hqfäingi (Anführer oder Häuptling)
496
RELIGIONSVERBRECHEN
und erlangte allmählich neben der sakralen
Gewalt auch weltliche. Ähnlich haben sich
die Verhältnisse wahrscheinlich auch in den
andern Teilen im Norden entwickelt, zumal
norwegische Verhältnisse vielfach das Vor-
bild isländischer gewesen sind. Aus dem
Privateigentum entstand der Gemeinde-
tempel, an dessen Stelle nach Einführung
des Christentums die heradskirkja ge-
treten ist.
§ 18. Neben der Götterverehrung im
Haus und in der Gemeinde kennen alle ger-
manischen Stämme einen gemeinsamen
Götterdienst in größeren Verbänden, einen
Stammeskult. Ursprünglich geschah diese
Verehrung der Götter in der freien Natur,
wo zugleich auch die Malstätte war, bei den
Südgermanen hauptsächlich in Wäldern,
bei den Nordgermanen auf Bergen. Hieraus
ei klärt sich, daß die gemeingermanische
Bezeichnung für Götterheiligtum (ahd.
haruc, ags. hearg, an. hgrgr) dort bald 'Wald'
bald 'Tempel' bedeutet, hier bald 'Tempel'
bald 'Berg' und das fränkische harahus die
Bezeichnung der Dingstätte ist (Grimm
DRA.4 II 412). Tacitus bezeugt ausdrück-
lich, daß die Germanen zu seiner Zeit keine
Götterhäuser und Götterbilder gekannt
hätten (nee cohibere parietibus deos neque
in ullam humani oris speciem assimulare ex
magnitudine coelestium arbitrantur [Germ.9]).
Erst nach seiner Zeit und wahrscheinlich
unter römischem Einfluß kam die Errich-
tung besonderer Götterhäuser auf, in denen
dann auch Götterbilder aufgestellt wurden.
In den letzten Zeiten des Heidentums ist
dann beides über das ganze germanische
Gebiet verbreitet (vgl. Göttertempel II
313 ff.; Grimm D. Myth.4 I 58 fr.). Da-
gegen bedingte der mehrtägige Aufenthalt
an den Ding- und Opfertagen und die
gemeinsamen Festlichkeiten die Errichtung
von Aufenthaltsorten an der Opfefstätte
(man vgl. das isländ. Althing), was den
scheinbaren Widerspruch erklärt, wenn
Tacitus (Ann. I 51) von einer Vernichtung
des Tanfanatempels spricht.
§ 19. Wie das Ding, war auch die Götter-
verehrung bald eine gebotene, bald eine un-
gebotene. Erstere erfolgte bei besonderen
Gelegenheiten, namentlich vor Ausbruch
von Kriegen oder vor andern wichtigen
Unternehmungen und bei drohender oder
ausgebrochener Hungersnot. Den Göttern
pflegten dann Opfer gebracht oder gelobt
zu werden, womit das Loswerfen über den
Ausgang eines Unternehmens oder das Ende
schwerer Zeiten verbunden war. Die heilige
Handlung leitete dann, soweit es sich nach-
weisen läßt, bei den Südgermanen der
Priester (s. d.), bei den Nordgermanen der
Häuptling und König oder dessen Stellver-
treter. Diese standen auch den ungebotenen
Götterverehrungen, den Götterfesten, vor.
Letztere waren große Gelage und Schmause-
reien, die im Opfer und dem Minnetrunk
ihren Mittelpunkt hatten. Sie pflegten zu
bestimmten Zeiten stattzufinden. Ob sie
von allen Kultgenossen oder nur von einem
Teile besucht wurden, geht aus den Quellen
nicht hervor. Doch ist jenes wegen der Be-
schränkung des Raums unwahrscheinlich.
Vielmehr ist aus den Zeugnissen des Tacitus
über den Nerthuskult und der nordischen
Sagas über den Freyskult in Uppsala zu
schließen, daß außer dem Fest im Haupt-
heiligtum zu gleicher Zeit das Fest auch
in den einzelnen Gemeinden gefeiert wurde.
Einzelne große Opferfeste, wie das zu
Lethra auf Seeland oder das zu Uppsala,
fanden nur alle neun Jahre statt. Über die
Jahreszeiten, zu denen sonst die Opferfeste
stattfanden, und ihre Feier vgl. die Artikel
Opfer und Minne.
J. Grimm Deutsche MytholA W. Mül-
ler Gesch. u. System d. altdeutschen Religion.
R. K e y s e r Nordmcsndenes Religionsforfatning
i Hedendommen. K. Mauer Die Bekehrung
des norweg. Stammes zum Christentum. E. H.
Meyer German. Mythologie. Ders. Mythologie
d. Germanen. E. M o g k German. Mythologie1.
W. Golther Handbuch d. germ. Mythol.
P. D. Chantepie de la Saussaye The
Religion of the Teutons. R. M. Meyer German.
Religionsgeschichte. K. Helm Altgerm. Re-
ligionsge schichte I. E. Mogk.
Religionsverbrechen. Nach allerdings
sehr lückenhaften Nachrichten waren schon
in heidnischer Zeit Handlungen, die eine
Verachtung der Götter zum Ausdruck
brachten, unter Strafe gestellt. Verspottung
der Götter (isl. godga) und Tempelschän-
dung gehören hierher. Doch hat sich die
Kategorie der R. jedenfalls erst unter
christlichem Einfluß weiter ausgebildet.
In dieser Zeit ist vor allem die Verehrung
der heidnischen Götter, das Singen von
RELIQUIAR— REMEN
497
Zaubergesängen und Beschwörungsformeln,
das Essen von Pferdefleisch, überhaupt
verbotenem Fleisch, als R. anzusehen. Da
aber allenthalben der Staat der Kirche
seine Unterstützung lieh, findet auch die
Bestrafung von Vergehen gegen kirchliche
Gebote, wie z. B. Fastengebot, Gebot der
Sonntagsheiligung, der Taufe, Verbot nahe
verwandter Ehen, überall in den weltlichen
Gesetzen Eingang. (Vgl. Zauberei, Meineid).
Brandt Retshistorie II 142 ff. del Giu-
d i c e 168 ff. Matzen Strafferet 154 ff.
W i 1 d a 961 ff. v. Schwerin.
Reliquiar. Gefäß oder Kiste zur Aufbe-
wahrung von Reliquien; in unübersehbarer
Menge in fast jedem nur möglichen Ma-
terial und den mannigfachsten Gestaltun-
gen und Größen vorhanden; in Metall von
Bronze, Silber und Gold, mit Email, Edel-
steinen und jeder Art von Schmuck und
Bearbeitung, gegossen, getrieben, ziseliert,
in Relief, glatt, farbig; in Holz, Knochen,
Elfenbein geschnitzt; in Ton modelliert und
gebrannt. Gebildet als Kästchen oder
Kiste, — als Sarg mit dachförmigem
Deckel, — als Tasche, als Büchse, in ganzen,
halben Figuren, als Büste, als Körper-
teil (je nach der Reliquie, die sie enthal-
ten); für Kreuzpartikel als Kreuz. Öfters
auch sind ältere kostbare Gefäße zu diesem
Zwecke benutzt; so antike Onyxe. Hier
liegt ein schier unerschöpflicher Schatz an
Gestaltungen und Technik wie an Kostbar-
keiten vor. Von den wertvollstenReliquiarien
aus germanischer Zeit seien genannt: die
westgotischen in der Camara santa zu Ovie-
do, die karolingischen zu Conques, die aus
Herford (jetzt in Berlin), die unvergleich-
lich schönen zu St. Maurice im Kanton
Wallis; andere zu Sitten und Chur; dann
die im Dom zu Quedlinburg (io./ii. Jahrh.).
S. auch Art. Goldschmiedekunst.
A. Haupt.
Reliquienverehrung. Stammt aus der
ältesten christlichen Zeit und hat hier be-
reits superstitiöse Elemente in sich aufge-
nommen. Sie ist wie die Heiligenverehrung
in die germanischen Länder gedrungen.
Ursprünglich war sie auch hier in nichts
von der altchristlichen verschieden. Im
Frankenreich gewann sie allmählich an Be-
deutung, und nach Karl dem Großen wurde
sie auch politisch wichtig, besonders wegen
der apostolisierenden Tendenzen im Heili-
genkult. Für Deutschland sind in dieser
Hinsicht die Reliquien des hl. Eucharius
und des Apostels Matthias in Trier bedeut-
sam. Eine eigentliche Geschichte der Re-
liquienverehrung muß erst noch geschrieben
werden.
E. Lucius- G. Anrieh Die Anfänge
des Heiligenkultes in der christlichen Kirche; Tü-
bingen 1904. Realenzyklopädie f. prot. Theo-
logie 16, 630 f. Wetzer u. Weite Kirchen-
Lexicon 2 10, 1030 f. Friedrich Wilhelm.
Remen. § i. Das älteste Fortbewe-
gungswerkzeug der Schiffe, zB. noch in der
Zeit der Hällristningar, waren vermutlich
Paddeln, d. h. kurze Remen, die der
Rojer, das Gesicht nach vorn gewandt, mit
beiden Händen ohne Stützpunkt auf der
Bordwand handhabte (wie noch allgemein
auf afrikanischen und asiatischen Fahr-
zeugen üblich). Spätestens in den ersten
Jahrhunderten n. Chr. ging man zum
Gebrauch der Remen über, die auf
der Bordwand aufliegen, so daß der An-
griffspunkt der Kraft von der Mitte nach
dem Ende des Hebelarms verlegt ist, der
Rojer das Gesicht nach hinten wendet und
sich die Einrichtung eines besonderen
Steuerruders (s. d.) erforderlich macht.
Der Umstand, daß die deutsche Bezeich-
nung dieses Fortbewegungsinstrumentes,
ahd. riemo, *remo, *riamo, mhd. Herne,
mnd. reme, vom lat. remus stammt, scheint
darauf hinzudeuten, daß dasselbe in West-
deutschland von der römischen Nautik
übernommen wurde. Das Anord. und Ae.
besitzt dafür den einheimischen Namen är.
Beim Nydamer Boot (ca. 300 n. Chr.) er-
weisen die Remen ihre Entstehung aus
Paddeln noch dadurch, daß sie im Verhält-
nis zur Höhe des Stützpunktes über Wasser
kürzer sind, als später die Regel war, näm-
lich 3,35 m bei 63 cm Höhe des Stützpunkts
(jetzt würde man sie mindestens 5 m lang
machen). In ihrer Form annähernd den
heutigen R. gleichend, liegen sie auf ab-
nehmbaren, an der Reling festgebundenen
Ruderdollen (anord. här, keipr, ae.ßol, ßolle,
Jiä, hantele) auf. Diese bestehen aus einem
wagerechten Klotz und einem schräg empor-
stehenden hornartigen Zapfen (Abb. 26, 1 a
und b). Im Winkel zwischen beiden, dem
sog. „Dollwagen" (anord. häreid) ruht oder
498
REMEN
„reitet" der Remen, indem er mittels eines
Stropps (anord. hamla, ae. midi, strop,
ärwidfre), das durch ein Loch am Fuße des
Dollzapfens gezogen ist, festgehalten wird.
§ 2. Die Dollen sind derart angebracht,
daß der Remen beim Anziehen seinen Halt
im S t r o p p findet und nur, wenn plötz-
lich rückwärts gerojet werden muß, an der
ib.
Abb. 26. Remen: 1. Ruderdolle vom Nydamer
Boot, nach Engelhardt, Nydam Mosefund. a. von
der Seite, b. von oben gesehen.
2. Ruderdolle vom Beiboot des Gokstadschififs,
nach Nicolaysen, Langskibet fra Gokstad.
3. Remenloch des Gokstadschififs, nach Falk, Alt-
nord. Seewesen (Wörter u. Sachen IV).
Dolle, wobei die Rojer lediglich die losen
Sitzbänke oder Duchten (anord. ßopta,
ae. ßofte) zu verlegen brauchten. Dies hat
Tacitus Germ. c. 44 im Auge, wenn er von
den Schiffen der Suionen sagt: ,,nec remos
in ordinem lateribus adjungunt; solutum,
ut in quibusdam fluminum, et mutabile, ut
res poscit, hincvel illinc remigium, d.h. 'die
Remen sind nicht fest an den Schiffsseiten
angebracht, sondern das Remenwerk (Re-
men und Duchten) ist frei beweglich, so daß
gleich bequem vor- und rückwärts gerojet
werden kann'. Die Form der Dollen des
Nydamer Bootes blieb auch später für
kleinere Fahrzeuge, zB. die Boote des Gok-
stadschiffes (Abb. 26, 2) in Brauch, und ist
es bei den norwegischen Booten noch heute,
Beim Gokstadschiff selbst haben die Remen
im Verhältnis zur Höhe des Stützpunkts über
Wasser (33 cm) die heute übliche Länge von
5,18 bis 5,64 m, sind also bequem zu hand-
haben. Um den Stützpunkt so tief zu
legen, ruhen die Remen nicht auf der Reling,
sondern gehen durch kreisrunde Löcher
(anord. häbora, ae. ärloc) in der dritten
Planke von oben. In der Hinterkante der
Löcher befindet sich eine Kerbe, um dem
breiten Remenblatt den Durchgang zu er-
möglichen (Abb. 26, 3). Waren die Remen
eingezogen, so konnten die Löcher durch
innenbords angebrachte runde Schiebe -
klappen verschlossen werden.
§ 3. Der innenbords befindliche Teil des
Remens, etwa ein Viertel seiner Länge, war
etwa 53 cm über Deck und konnte gerade
noch von einem Rojer (anord. häseti, hqm-
lumadr, ae. seip-redra, seip-röwend) sitzend
gehandhabt werden. Die Rojer saßen in
Abständen von 1 m, nicht auf die ganze
Breite des Schiffs überspannenden Duch-
ten (so im Nydamer Schiff und in Booten),
sondern auf kürzeren Rojersitzen (anord.
sess), wahrscheinlich Kisten (anord. half-
rymskista), in denen die Leute ihre Sachen,
Schlafsäcke usw., aufbewahrten. Zwischen
den Sitzreihen rechts und links blieb dann
in der Schiffsmitte ein Längsgang frei. In
Schiffen, wo ein Mann zur Handhabung
des Remens ausreichte, befanden sich in
der Regel noch 2 Mann im Halbraum (anord.
hälfrüm, s. 'Schiff') zur Bedeckung und
gelegentlichen Aushilfe. In größeren
Schiffen dagegen, wo die Remenlöcher
höher über Wasser lagen und die Remen
entsprechend lang und schwer wurden,
waren mindestens zwei ständige Rojer am
Remen und in der Regel 4 Mann im Halb-
raum stationiert. Höher als 1,80 m durften
jedoch die Löcher kaum liegen, so daß im
allgemeinen selbst die größten Kriegs-
schiffe zu den niederbordigen Schiffen
zählten. Die skandinavischen Lang- oder
Kriegsschiffe wurden nach der Zahl der
Rojerbänke auf einer Schiffsseite in Klassen
eingeteilt, zB. tvitugsessa 'Zwanzigbänker'
RETICO— RICHTER
499
mit insgesamt 40 Remen (s. Schiffsarten).
Vgl. Schiff.
'luxen De nordiske Langskibe (Aarb. 1886,
•17 f.). W. Vogel.
Retico, Name eines Bergs oder Gebirgs
in Germanien bei Mela 3, 3, 30, zusammen
mit dem Taunus genannt. R. Muck
Reudigni. Eines der Nerthusvölker bei
Tacitus Germ. 40. Nachdem zuletzt von
den Langobarden die Rede gewesen, ist ihr
Name als erster angeführt in einer sichtlich
nach dem Norden vorschreitenden Reihe:
es folgen Aviones, Anglii, Varini. Daher ist
bei ihnen an die Sachsen oder einen Stamm
der Sachsen in Holstein zu denken. Was
die Umformung der Endung in Reudigni
für Reudingi anbelangt, gilt dasselbe wie
bei Marsigni; s. d. Da das germ. ing- Suffix
besonders gern als substantivbildendes Ele-
ment an Farbadjektiva antritt, läßt sich
der Name von germ. reufra- (einer Ablaut-
form neben raufra-) ableiten, das besonders
von der Röte des Gesichts gebraucht wird,
also als 'die mit blühender, rosiger Ge-
sichtsfarbe' verstehen, was als Merkmal der
blonden Rasse hervorgehoben sein kann;
vgl. raupan ok riöpan in der Schilderung
des Karl, Rigspula 15 (B. 21). Ferner liegt
es, die Reudigni mit Grimm GddSpr. J\6
als 'die Roten, Schamhaften oder Ehr-
würdigen' zu verstehen, und noch weniger
kommt sakrale Bedeutung, an die M ü 1 -
1 e n h o f f DA. 4, 463 f. denkt, für den
Namen in Betracht. Formell und sachlich
möglich ist dagegen Beziehung zu reuten,
die dieser aaO. gleichfalls erwägt mit Hin-
weis auf die späteren Holtsäten, Holtscüze;
man vgl. besonders anord. riödr 'Wald-
lichtung', ahd. reod, riuti 'Rodung'.
R. Much.
Rhenus. § 1. Der älteste erhaltene Beleg
für diesen Namen steht bei Caesar, der ihn
aber, wie die Schreibung mit Rh zeigt, nicht
aus dem Volksmund, sondern einer gelehr-
ten griech. Quelle entnommen hat. Den
gleichen Namen trägt ein Flüßchen bei
Bononia in Italien im Gebiet der Boii, und
einen fluviolus Renus in Frankreich kennen
wir aus mittelalterlichen Quellen. Man vgl.
auch den gall. Personennamen Ambirenus,
d. i. 'Rheinanwohner', gebildet wie die
Volksnamen 'Aiißi-Xr/ot', 'Ajxß-taovciot, 'Ajißi-
öpauot. Neben dem Eigennamen ist auch
ein kelt. Gattungsname *renos erschließ-
bar aus ir. rian 'a path, a track, a
way, a course' = frühmir. rian, das durch
muir 'Meer' erklärt wird, nach Thurn-
e y s e n Keltor omanisches 1 10 ursprünglich
'Meeresströmung'.
§ 2. Dem steht Rln in allen germ. Spra-
chen gegenüber, das nicht wie Müllen-
h o f f DA. 4, 106 annimmt, aus lat.
Rhenus entlehnt ist oder sein kann, sondern
wie von ihm selbst DA. 2, 219 bereits an-
gedeutet ist, auf eine Grundform *Reinos
zurückgeht, aus der lautgesetzlich einer-
seits kelt. Renos, anderseits germ. Rinaz
werden mußte. Darf man das veltl.
afranz. rin mit Meyer-Lübke Rom.
EWb. auf ein gall. *rlnos 'Fluß' zurück-
führen, so liegt hier eine Ablautform mit
idg. I vor.
Wenn auf deutschem Boden wiederholt
noch Rln als Flußname vorkommt (s.
M ü 1 1 e n h o f f DA. 2, 219), so ist er
zum Teil wohl vom Rhein her übertragen,
zumTeil ist an den Niederschlag eines mit
dem kelt. *renos (und *rlnos?) urver-
wandten und sonst verlorenen germ. Wortes
zu denken. Weitere Verwandtschaft ist zu-
sammengestellt bei Walde unter rtvus
und bei B o i s a c q unter hom. opfvto.
R. Much.
Richter. A. Deutschland und
England. § 1. Man kann unter Richter
sowohl denjenigen verstehen, der Recht
spricht, der das Urteil fällt, als auch den-
jenigen, der das Gericht leitet, den Ge-
richtshalter. Ist uns heute die erste Be-
deutung die geläufigere, so war nach der
ursprünglichen Auffassung der Germanen,
soweit sich aus den in Betracht kommenden
Nachrichten Schlüsse ziehen lassen, der
Richter der Vorsitzende des Gerichts. An
dieser Auffassung haben die meisten süd-
germanischen Stammesrechte festgehalten.
Das Urteil ließen sie vom gesamten Ding-
volk gefunden werden. Der Richter hatte
das von der Gerichtsgemeinde gefundene
Urteil nur *zu verkündigen und das ihm
entsprechende Rechtsgebot zu erlassen. So
ist es zu verstehen, wenn Tacitus von den
principes sagt: iura reddunt. In diesem
Sinne sind die vom Volk erwählten und die
vom König ernannten Beamten, die die
Gerichtsversammlungen leiten, die Thun-
500
RICHTER
ginen und Zentenare, die Grafen, die Vikare,
Gografen, Schultheißen und Schulzen,
Richter (iudices), d. h. Beamte, die einer-
seits die Versammlung leiten und das
Rechtsgebot verkünden, andrerseits zu-
gleich die Vollstreckung der Urteile zu be-
wirken haben. Selbst der König fungiert
im Königsgericht als ein solcher Richter,
und ebenso die Pfalzgrafen und Königs -
boten. Überall war der Vorsitzende Richter
nur als Mitglied der Gerichtsversammlung
an der Fällung des Urteils beteiligt. Einzig
bei den Langobarden war die Urteil-
findung ausschließlich Sache des oder der
Vorsitzenden Richter. Kein klares Bild
gewähren die Gesetze der Angelsach-
sen. Ihre Nachrichten sucht man neuer-
dings in der Weise zu vereinigen, daß man
annimmt, grundsätzlich hätte bei ihnen der
Richter das Urteil gefunden, wobei er sich
bei den Dingmannen Rats hätte erholen
dürfen; aber überall da, wo die Rechts-
folgen nicht genau vorgezeichnet gewesen
seien, sondern dem Ermessen des Gerichts
überlassen waren, hätte der Richter das Ur-
teil von einem Ausschuß der Gerichtsge-
meinde erfragen müssen (Rintelen). Doch
ist diese Erklärung kaum mit dem Wesen
der germanischen Rechtsprechung ver-
einbar. Man wird als Grundsatz mindestens
des älteren ags. Rechts anerkennen müssen,
daß stets ein einzelner als 'Richter' fun-
gierte. Die einzigen Spuren von Urteil-
findern aus der angelsächsischen Zeit weisen
auf Gebiete, die unter nordischem Einfluß
stehen: die Lagmen der Dunsaete und die
Rügegeschworenen bei den Anglodänen
unter Aethelbred (s. Schöffen). Alle übri-
gen Stellen über Urteilfinder entstammen
normannischer Zeit (Liebermann). Dem
gegenüber ist noch im Sachsenspiegel vom
Richter durchaus in dem altgermanischen
Sinne die Rede: er hat alle Leitungsbefug-
nisse, er sorgt für die Vollstreckung, er er-
hält seinen gesetzlichen Anteil an der
Buße, aber er findet nicht das Urteil (Ssp.
III 2: ordele ne sal he nicht vinden).
§ 2. Also das 'Richten' in unserem Sinne
war von Haus aus und blieb in den meisten
südgermanischen Rechten Sache der Ding-
leute (vgl. Gerichtsverfassung). Der dabei
sicher stets hervorgetretene Einfluß der be-
sonders angesehenen und erfahrenen Mit-
glieder der Gerichtsgemeinde verdichtete
sich bei einigen Stämmen zu einer Rechts-
einrichtung. Entweder wurde die Urteils -
finderfunktion einem Ausschuß der Ge-
richtsgemeinde übertragen (s. Schöffen)
oder einem Einzelbeamten, dem sogenann-
ten Rechtsprecher, der damit eine
der des modernen Richters vergleichbare
Stellung erhielt, wenngleich sein Spruch
immer nur ein Urteilsvorschlag war, der
von der Gerichtsgemeinde gebilligt werden
mußte. Bei den B a i e r n ist der Recht-
sprecher (esago, eteilo, urteilo, iudex) ein
dem Vorsitzenden Richter zur Seite stehen-
der, den vornehmen Familien entnommener
Beamter, der auf Befehl des Vorsitzenden
den Urteilsvorschlag einbringt, worauf zu-
nächst die angesehensten Mitglieder der
Versammlung und darauf der gesamte Um-
stand zustimmen. Der Rechtsprecher erhält
einen Anteil an den Bußen. Ähnlich
scheint die Stellung des bei den A 1 a -
mannen erwähnten iudex gewesen zu
sein. Der Rechtsprecher der Baiern und
Alamannen verschwindet im Lauf der
fränkischen Zeit; wahrscheinlich lebte bei
ihnen, da das fränkische Schöffentum
keinen Eingang fand, wieder das Recht des
Vorsitzenden auf, an ein beliebiges Mitglied
der Versammlung die Urteilsfrage zu rich-
ten. Der Rechtsprecher der Friesen
{äsega, iudex) wird vom Volk erwählt; auch
er gibt auf Aufforderung des Richters den
von der Gerichtsgemeinde ausdrücklich oder
stillschweigend zu bestätigenden Urteils -
Vorschlag ab; auch er hat Anteil an den
Bußen. Bei den Sachsen scheint in
fränkischer Zeit nur jener tatsächliche Ein-
fluß der angesehenen Gerichtsmitglieder
bestanden zu haben, die auf Verlangen
Rechtsbelehrungen erteilten (die eosagon
im Heliand). Erst später wird in Ostfalen
und Holstein ein dem bairischen vergleich-
barer Rechtsprecher erwähnt.
Brunner DRG. i-, 204 ff. 2, 224. Schrö-
der DRG. 5 45. 178 f. v. A m i r a Recht z 155.
R. Hübner.
§3. B. Skandinavien. Das dem
deutschen Worte 'Richter' entsprechende
anord. rettari, rföttari, rätter bezeichnet all-
gemein Obrigkeit (so in der Snorra Edda),
zumal die politisch-administrative Obrig-
keit (vgl. Iyske Lov. II 63, 64), und erst
RIESEN
50i
spät wird es auf judizielle Beamte ange-
wandt. Für letztere wird der Ausdruck
dömandi oder dömari gebraucht, sei es, wie
gewöhnlich, für den Rechtsprecher oder
auch für den Vorsitzenden der Thing-
gemeinde.
§ 4. Während in den Privatgerichten
(s. d.) von den Parteien ernannte Männer
Recht sprachen, lag in den Staatsgerichten
des Festlands das Urteil ursprünglich bei
der Thinggemeinde (ßingmannadömr). Da-
gegen finden sich auf Island von den
Goden ernannte Rechtsprecher, so daß die
Gerichtshöfe hier Kollegialgerichtshöfe wa-
ren. Seit dem 13. Jahrh. treten in den drei
Reichen des Festlands vom König er-
nannte Einzelrechtsprecher auf (s. Ge-
richtsverfassung).
§ 5. Nur freie Männer konnten Recht-
sprecher sein. Awnord. Quellen enthalten
ausführliche Vorschriften über die Re-
kusation verdächtiger Richter [dömrud'ning)
wie über Fernhaltung von Beeinflussungen
durch politische Gewalttaten.
Maurer Vorl. I 2 S. 178 ff. IV 356 ff. Is-
land 1 74 ff. K. Lehmann.
Riesen. (§1) sind übernatürliche Gebilde
einer kindlichen Phantasie, zu denen die
Umwelt und außergewöhnliche Erscheinun-
gen in der Natur angeregt haben. Sie be-
gegnen daher hauptsächlich in Mythus,
Sage und Märchen. Besonders reich an
Riesensagen ist die nordische und mhd.
Dichtung. Die verschiedenen Kollektiv-
namen deuten ihre Eigenschaften an: ahd.
risi, as. wrisü gehört zu skr. vrfan- 'stark,
gewaltig', ahd. duris, ags. fryrs, anord. ßurs,
zu turds 'kräftig, stark', auf ihre Größe weist
ags. ent, mhd. hiune, auf ihre Gefräßigkeit
ags. eoton, anord. jqtunn (zu etan 'fressen').
Überall zeigt sich ihre außergewöhnliche
Größe, ihre übermäßige, ungefüge Leibes -
kraft und was damit zusammenhängt (eine
mächtige Stimme, ein alles durchbohrender
Blick, außerordentliche Schnelligkeit im
Wandern, unmäßige Eßlust). In oft drasti-
scher Weise wird dieses in den mhd. Epen
der Heldensage, namentlich den Dietrichs -
epen, geschildert (vgl. W. Grimm DHS.3
397 f.) . Öfter haben sie mehr Glieder als der
Mensch. So hat Asprian vier Hände; drei-
häuptige Thursen kennt die deutsche (Maß-
mann, Denkm. 109) wie die nordische
Dichtung (Sklrn. 31). Hier begegnen sie
auch nicht selten in übermäßiger Tier-
gestalt, wie die Midgardschlange oder der
Fenriswolf oder der Windriese Hraesvelgr
als mächtiger Adler. Eigentümlich ist auch
der nordischen Dichtung, daß sie wie die
elfischen Wesen zuweilen die Proteusnatur
haben. So verfolgt Suttungr in Adlers-
gestalt ödinn, als dieser ihm den Met ent-
führt hat, und in derselben Hülle raubt
pjazi die Idunn.
§ 2. Die Heimat der Riesen sind vor
allem die Berge; andere wohnen im Meere,
in Seen oder Sümpfen. Daher sind die
Riesensagen besonders in Gebirgs- und
Meeresgegenden ausgebildet. Im Sumpfe
haust Grendel, der Gegner Beowulfs, im
Meere die MidgarSschlange, iEgir und
seine Frau Rän mit ihren neun Töchtern.
In den Bergen Tirols kämpfen Dietrich und
seine Mannen gegen die Riesen, in Nor-
wegen hat das unwirtliche Gebirge Jötun-
heim nach ihnen den Namen. Daher heißen
sie bergbüar, bergdanir 'Bergbewohner'. Die
nordische Dichtung kennt auch ein beson-
deres Riesenheim {Jqtunheimar) im äußer-
sten Nordosten. Hier herrschen Fürsten
über sie wie f>rymr oder Utgardaloki. Den
Ostweg (auslrvegr) pflegt Thor zu gehen,
wenn er sich zum Kampf gegen die Riesen
begibt. Im Nordosten wohnten auch die
durch Zauberkunst und ungewöhnliche
Kenntnisse bekannten Finnen; ihre Eigen-
schaften werden mehrfach auf die Riesen
übertragen, und so begegnen auch diese als
Zauberer und sind zuweilen im Besitze un-
gewöhnlicher Weisheit, wie Vaff)rüdnir, der
mit ödinn über mythologische Dinge streitet
(Vafprm.). Daher haben sie das Epitheton
fröär oder hundvtss (klug, sehr weise). Ihr
Leben ist nicht selten dem der Menschen
angepaßt. So ist Hymir im Besitz großer
Herden, hat im Meer seine Angelplätze
(Hymiskv.), prymr sitzt auf seinem Hügel
und glättete den Rossen die Mähnen
und versah mit goldnen Bändern seine
Hunde (£>rymskv.), als Errichter mächtiger
Bauten zeigt sich der Baumeister von
Äsgard (s. d.), zu frohem Gelage sind die
Äsen bei ./Egir (Lokas.).
§ 3. Im allgemeinen sind die Riesen den
Menschen und Göttern feindliche Mächte.
Als solche leben sie als Menschenfresser bis
502
RIMBERT
zur Gegenwart im Märchen fort. So ziehen
Götter und Helden zum Kampfe gegen sie.
In den nordischen Mythen ist es Thor, der
fast in ununterbrochenem Kampfe mit den
Riesen liegt und sie durch seine Kraft und
seinen Hammer überwindet; in den Här-
baiösljöd rühmt er sich dem Härbard
gegenüber zahlreicher Unternehmen gegen
sie. Wo Ö3inn mit Riesen zusammen-
kommt, wie mit Suttung oder Vaff)rü9nir,
versteht er durch List und Schlauheit sie
zu besiegen. Durch ihn ist der erste Kampf
zwischen Riesen und Göttern erfolgt, der
schließlich zum großen Entscheidungs-
kampf zwischen diesen Mächten und zum
Untergang der Götter geführt hat (s.
Ragnarök). In der ags. Dichtung ist Beo-
wulf der Riesenbezwinger, in der mhd.
vor allem Dietrich mit seinen Mannen.
Trotz dieses'gespannten Verhältnisses kennt
die nordische Mythe Verbindungen der
Götter mit Riesentöchtern, von denen dann
in der Regel ihre Schönheit hervorgehoben
wird. So wirbt Freyr um das Riesen -
mädchen Gero, NJQrÖr ist mit Ska9i ver-
mählt, öchnn weiß die Liebe der GunnlQÖ*
zu erwerben, der Ase Vl9arr ist der Sohn
der Riesin Grid, von der Thor bei seiner
Einkehr auf dem Wege nach GeirrQÖ*argard
unterstützt wird. Den freundschaftlichen
Verkehr zwischen Göttern und Riesen be-
zeugt auch das gemeinsame Gelage bei dem
Meerriesen a'Egir.
§ 4. Nur selten läßt sich ein bestimmtes
Element aus Name oder Mythus als Wurzel
einer Riesengestalt erweisen. Dies ist der
Fall bei ^Egir, der Rän und ihren Töchtern,
die nach Name und Mythus sofort als Meer-
dämonen zu erkennen sind. Ebenso gehört
Hraesvelgr, von dessen Schwingen die
Winde ausgehen, zu den Winddämonen;
Dofri ist das personifizierte Gebirge, das
nach ihm den Namen trägt. Gelehrtes
Machwerk sind wohl nur die Natur- und
Wettererscheinungen, die als Fornjöts Ge-
schlecht begegnen (Fas. II 3^.): Logi, der
Feuerdämon, Käri 'der Windstoß', jQkull
'der Gletscher', Sna?r 'der Schnee', Fp,nn
'der Schneehaufe', Drifa 'der Schnee-
wirbel', MjqII 'der Schneestaub', Frosti 'die
Kälte' u. a. Nicht entscheiden läßt sich,
was zu den Gebilden der Gegner Thors,
prym, Geirro,3, Hrungnir (s. d.), Veran-
lassung gegeben hat, wenn auch die Etymo-
logie der Namen dafür spricht, daß in ihnen
alte Gewitterdämonen erhalten sein mögen.
Auf noch unsichererem Boden steht man
bei den rein mythischen Riesen, bei Ymir
(s. d.), Mimir (s. d.), Fenrir (s. d.), selbst
bei Jjjazi (s. d.), Hymir (s. d.), Suttung
(s. d.) oder den Riesenjungfrauen Fenja
und Menja, die auf der Mühle Grotti dem
Könige Mysing Gold mahlen. Der Typus
der Riesen war unter dem Eindruck der
Umwelt geschaffen; nachdem er da war,
arbeitete die Phantasie und Dichtung mit
ihm und an ihm und schuf Gebilde, die der
subjektiven Denkarbeit ihren Ursprung
verdanken und nichts mehr mit den
Quellen zu tun haben, aus denen in grauer
Vorzeit der Typus hervorgegangen ist,
wenn diese auch noch in historischer Zeit
in einzelnen Fällen fortfließen.
K. W e i n h o 1 d Die Riesen des german-
Mythus; Sitz.-B. d. Wiener Akad. 1858; Phil.-
hist. KI. I 225 ff. E. Mogk.
Rimbert, (§ 1) in dem flandrischen Thou-
rout erzogen, später als Presbyter im brief-
lichen Verkehr mit Kloster Corbie nach-
weisbar, war Lieblingsschüler des Erz-
bischofs Anskar von Hamburg-Bremen
(831 — 865), sein Vertrauter und sein Nach-
folger (865 — 888). Lappenberg hielt ihn
für identisch mit dem Priester Rimbert
dänischer Abkunft, dem nach der Vita
Anskarii c. 33 die Mission in Schweden
übertragen wurde, und dafür spricht man-
cherlei, zB. auch, daß der Verf. der Vita,
Rimbert, gerade bei der Aussendung dieses
Rimbert die Ermahnungsworte Anskars er-
wähnt. Die Einwände Dümmlers, Jahrb.
d. ostfränk. Reiches II, 124 dagegen, denen
sich die meisten neueren Forscher ange-
schlossen haben, scheinen mir keineswegs-
durchschlagend; wird von jenem Dänen R.
in der Vita Ansk., also zur Zeit von Rim-
berts Erzbistum, gesagt: ,,apud eos (den
Schweden) divina mysteria libere hactenus
celebravit", . so erforderte das nicht not-
wendig ununterbrochenen Aufenthalt, son-
dern konnte auch auf Reisen geschehen,
die noch Erzbischof R. mehrfach nach
Schweden unternommen hat. Daher konnte
er sehr wohl beim Tode Anskars und sonst
in dessen Nähe weilen. Und weshalb sollten
in dem zu Hamburg gehörigen Thourout,
RIND
503
wo dänische Knaben erzogen wurden, nicht
auch einige dänische Familien gewohnt
haben ?
§ 2. Rimberts eigene Biographie von
einem der Tatsachen offenbar völlig un-
kundigen Corveyer Mönch unter Erzbischof
Adalgar (888 — 909) geschrieben, ist leider
zu sehr nach dem üblichen Heiligenschema
verfaßt, um über seine Schicksale rechte
Auskunft geben zu können; seine Figur
würde in ihrer Bedeutung sonst sicher viel
greifbarer hervortreten.
§ 3. Bald nach A n s k a r s Tode,
jedenfalls vor 876, hat R. zusammen mit
einem Mitschüler, dessen Anteil sich viel-
leicht auf Beisteuerung von Material be-
schränkt, sein Leben für die Mönche des
Klosters Corbie ausführlich aufgezeichnet,
trotz des hagiographischen Grundtones
ein Geschichtswerk von besonderem Wert.
Hohe Bildung des Verfassers, innigste Ver-
trautheit mit Charakter, Zielen und Schick-
salen des Helden, die gleichen Missions-
ideale und die gleiche Kenntnis der nordi-
schen Welt haben eine Schrift entstehen
lassen, die nicht nur eine warme und an-
ziehende Würdigung Anskars bietet, son-
dern sich darüber hinaus zu einer Ge-
schichte der freilich noch dürftigen und
unsicheren Missionsanfänge in Dänemark
und Schweden erweitert und gerade auch
in dieser Richtung später zu dem umfassen-
den und reiferen Werke Adams von Bremen
(s. d.) Anregung gegeben hat.
Vita Anskarii MG. SS. rer. Germ. 1884;
Übersetzung: Geschichtschreiber d. d.
Vorzeit - 22, 1889. — Vgl. Wattenbach
DGQ. 17, 297 ff. W. S c h a e f e r Untersuchun-
gen z. Sprachgebr. R.s, Greif sw. Diss. 1909. M a -
n i t i u s Gesch. d. lat. Lit. d. MA. I 705 ff.
K. Hampe.
Rind. § 1. Das Rind ist, wie sonst im
westasiatisch - europäischen Kulturkreis,
auch bei den Germanen das mit der Pflug-
kultur fest verbundene Milchtier zu allen
Zeiten und auch in großen Teilen des germ.
Gebiets neben dem Pferde das Hauptarbeits-
tier im landwirtschaftlichen Betrieb, denn
nur in allerdings ausgedehnten, wesentlich
wohl nordgerm. Gebieten hat der spätere
Ankömmling, das Pferd, den Ochsen aus der
Arbeit verdrängt. Es ist daher nicht recht
einzusehen, wie sich die Hypothese auch
H o o p s , Reallcxikon. III.
für die Germanen so lange halten konnte,
der Stufe des Ackerbaus sei eine solche
des Hirtentums vorausgegangen. Denn in
älterer Zeit — in Afrika liegt der Fall jetzt
anders — haben wir nirgends in unserem
Kulturgebiet wandernde Hirten mit dem
Rind als Milchtier; hierfür kommen viel-
mehr immer nur Ziege und Schaf in Frage.
Mit der Entstehung der Pflugkultur haben
wir für die Germanen, man mag über ihre
Herkunft sonst denken, wie man will, nicht
zu rechnen; es steht vielmehr fest, daß hier,
während die ältere Steinzeit gar keine Haus-
tiere hatte und selbst der Hund erst später
auftritt — in Dänemark hat Sarauw das
feststellen können (Zentralblatt f. Anthrop.
VI 1901 S. 110) — , der ganze Verband
unserer wirtschaftlichen Haustiere aus-
schließlich des Pferdes, also Rind, Ziege,
Schaf und Schwein, zusammen aufge-
taucht sind. Verhältnismäßig zahlreiche
Funde aus der Bronzezeit, die wohl durch
das Auftreten der Pflugkultur eingeleitet
wird, lassen uns auch auf germ. Gebiet die
Verbindung des heiligen Wagens mit dem
Rinde vermuten. Vogelgestalten dürfen
wir dabei wohl als Gänse deuten. Übrigens
deutet auch die verschwommene Gestalt
der Audumbla, der Urkuh, bei der Schöpfung
auf eine ursprünglich größere Bedeutung
des Rindes für die germ. Mythologie.
§ 2. Diesem Kult einer Gottheit, die
wahrscheinlich, wie die Gestalt der Ner-
thus, weiblich war und der Pflugkultur
vorstand, muß vielleicht nach einer Zwi-
schenstufe ein Kult gefolgt sein, der einen
Gott zum Vorstand der Pflugkultur machte,
dem das Pferd heilig war und der so
für manche Gebiete das Pferd an den Pflug
brachte. Daneben ging aber in zum Teil
noch nicht deutlich erkennbarer Art die
Verwendung des Rindes als Arbeitstier
weiter.
§ 3. Im Gegensatz zum Pferd, bei dem
diese Verhältnisse nie eine Rolle gespielt
zu haben scheinen, ist das eigentliche Ar-
beitstier die dritte Form des Rindes, der
Ochse (s. d.). Die Verwendung der Kuh
entschuldigt sich einmal durch Armut, es
gibt aber auch ein vielleicht einigermaßen
geschlossenes Gebiet, etwa in Hessen und
Thüringen, in dem gegen die Verwendung
der Kuh zur Arbeit nicht die ausgeprägte
33
5<H
RINDR— ROCK
Abneigung vorhanden ist wie sonst. Natür-
lich spielen hier nicht nur wirtschaftliche
Zwecke eine Rolle.
§ 4. Während das R. die Funktion als
Arbeitstier mit dem späteren Eindringling,
dem Pferde, teilen mußte, hat die Kuh
die Rolle als das hauptsächlichste Milch-
t i e r im germ. Gebiet ungestört behalten,
mit der Ausnahme weniger, ungünstig be-
einflußter Stellen, wo die Ziege sich stark
neben das R. stellt. Aber selbst auf Island
ist die Kuh .das weitaus wichtigste Milch -
tier gewesen und geblieben. Ich glaube,
man hat ohne Grund gestritten, ob Butter
oder Käse den Vorrang in der Wirtschaft
der Germ, einzunehmen haben. Ich bin
vielmehr der Ansicht Hehn's, daß die
Butter mit den Anfängen der Milch-
wirtschaft unlösbar zusammenhängt und
daß sie nur in dem Gebiet unserer klassi-
schen Völker, der Griechen und Römer,
durch das Öl verdrängt wurde. Auch der
Käse hängt mit den Anfängen der Milch-
wirtschaft zusammen, weil die Verwendung
der süßen Milch in der Wirtschaft aller
Milch genießenden Völker in älterer Zeit
ganz zurücktritt gegen die vorwiegende
Verwendung von gesäuerter Milch (s. d.);
bei dieser ist aber die Trennung der nur
mehr mechanisch verbundenen Bestand-
teile außerordentlich einfach, und sie ist ja
überall der Anfang der Käsebereitung.
§ 5. Eine eigene Stellung im Gemütsleben
der Germanen hat das R. durch seinen
Schatzwert (s. Viehzucht). Der Be-
sitz der Rinder ist ja vielfach die Grund-
lage der Werteinschätzung für das wirt-
schaftliche Leben unseres Landvolks neben
der Steuerstufe. Allerdings hat auch hier
sich in manchen Gebieten das Pferd in diese
Stellung eingedrängt.
§ 6. Eine gewisse Loslösung von der
sonst mit der Rinderzucht verbundenen
Pflugkultur ist nur in manchen für Weide-
und Graswirtschaft besonders geeigneten
Gebieten schon früh zustande gekommen,
so in manchen Flußniederungen, besonders
auch in den Marschen. Es wird das ge-
legentlich der Natur der Dinge nach auch
für das frühe Mittelalter sich voraussetzen
lassen, besonders für die Schwaigen in
Bayern und Schwaben.
Große Herren konnten hier diese Wiesen-
gebiete auch schon in älterer Zeit mit Einzel-
höfen besiedeln, auf denen ohne alle oder
neben geringer Pflugkultur eine außeror-
dentlich starke Rindviehzucht stattfand zum
Zweck der Erzeugung von Käse und Butter,
von denen auch das Mittelalter gelegentlich
sehr große Vorräte zur Ernährung der
Hörigen, Verpflegung der Gäste usw. be-
nutzte und gebrauchen konnte. Da die
Besiedelung der Alpentäler auch zeitlich
außerordentlich viel höher hinaufgeht, als
man bis dahin angenommen hatte, so wer-
den wir auch für die Almwirtschaft eine
viel frühzeitigere Entstehung annehmen
können, wie man bis dahin wohl ge-
glaubt hat.
Hahn Haustiere S. 75 f. Entstehung der
Pflugkultur. Heidelberg 1909. 8». Ed. Hahn.
Rindr. § i. In der SnE. (I 120) unter die
Asinnen gezählt, begegnet R. in der nordi-
schen Dichtung nur als Gemahlin Odins, mit
der dieser Väli (bzw. Bous) als Rächer
Baldrs erzeugt. Im Westen ist ihre Heimat
(Baldrs dr. 1 1) ; durch Zauber hat sie ödinn
sich willig gemacht (Kormäkr SnE. I236;
470).
§ 2. Ausführlicher über diesen Zauber
berichtet Saxo (I 126 ff.). Darnach macht
sich Othinus auf Rat eines Finnen an die
Rinda, die Tochter des russischen Königs,
um mit ihr den Rächer Baldrs zu erzeugen.
Im Dienste ihres Vaters besiegt er als
Truppenführer die Gegner, erhält aber dann
bei seiner persönlichen Werbung von dem
Mädchen eine Ohrfeige. Hierauf nähert er
sich ihr als Goldschmied, fertigt ihr die
feinsten Geschmeide, erhält aber den glei-
chen Lohn für den verlangten Werbekuß
wie das erste Mal. Als sie ihn dann auch als
jungen Recken zurückgestoßen hat, be-
diente er sich des Zaubers und machte sie ra-
send. Auch das half nichts. Da verkleidete
er sich als Weib, wurde des Mädchens
Dienerin, ließ sie während einer Krankheit
binden und erreichte so endlich sein Ziel.
Das Kind dieses Zusammenseins war Bous,
der Baldr an Hotherus rächte. E. Mogk.
Rock. § 1. In der altgerm. Männer-
tracht tritt der Rock gegenüber der
Beinbekleidung sehr zurück. Die älteste,
in Originalen erhaltene Rockform in
Deutschland bieten uns die Moorfunde in
Schleswig-Holstein und der Provinz Han-
RODENSTEINER
505
nover. Es ist die einfache Form des Kittels
oder Hemdes ohne und mit langen Ärmeln.
Diese Funde gehören etwa dem 3. — 4.
Jahrh. n. Chr. an. Durch Gürtung konnte
der kunstlosen geradlinigen Form dieses
Gewandes die Rockgestalt gegeben werden,
welche bereits in den Denkmälern der älte-
ren römischen Kaiserzeit bei Germanen
hier und da erkennbar ist und die ungefähr
bis zu den Knien reichte. Daß die römische
tunica in den Grenzbezirken auf die Ge-
staltung des deutschen Rockes später mit
eingewirkt hat, ist wohl anzunehmen.
Tacitus beschreibt die germ. Kleidung im
allgemeinen als von engem Schnitte, und
Widukind erwähnt noch die nach fränki-
scher Sitte eng anliegende Tunica König
Otto I. bei der Krönung. Der Rock, welcher
in den Gotenbildern von der Säule des
Theodosius (4. Jahrh.) vorkommt, ist von
ältester Form, aus zwei Stücken für Brust
und Rücken zusammengenäht und wird
auf den Schultern mit Knöpfen oder
Fibeln festgehalten. Er ist immer ge
gürtet, mit Ärmeln versehen und reicht
bis zum halben Oberschenkel. Entweder
ist er rings geschlossen und nur mit
einem Brustschlitz vorn ausgestattet, oder
er ist vorn durchaus offen, gespalten, wie
er nach der Tapete von Bayeux auch im
11. Jahrh. von Normannen und Sachsen
getragen zu sein scheint. Die Tracht der
Langobarden und Angelsachsen war nach
Paul. Diak. weit und bequem. Im Mittel-
alter zeigen die Handschriftenbilder, be-
sonders der Angelsachsen, bald kürzere,
bald längere Röcke mit langen Ärmeln und
Gurt. Diese einfache alte Rockform ist
in der Volkstracht als Fuhrmannskittel
oder Arbeiterbluse bis heute erhalten.
§ 2. Der Frauenrock ist in älterer
germ. Zeit oft zugleich das Hemd gewesen.
Nach Tacitus war er ärmellos und oben
ausgeschnitten. Die Denkmäler der röm.
Kaiserzeit zeigen bei germ. Frauen lange
faltige Röcke, bis zu den Füßen reichend,
ein- oder zweimal gegürtet und mit, zu-
weilen auch ohne lange Ärmel. Die Tracht
der Gotinnen auf der Theodosiussäule
ähnelte dem griech. Chiton ohne Ärmel
und ist stets gegürtet. Dieses Kleid ist
seitlich mindestens von den Hüften an
aufwärts offen, doch meistens auf beiden
Achseln geschlossen. In den Miniaturen
späterer Zeit, seit dem 10. Jahrh., treten in
der Frauentracht weite, bis zum Ellenbogen
reichende Ärmel des Rockes sowie lange
und weite Überärmel auf. Im 11. Jahrh.
begann der enge Schnitt der Frauenkleider
aufzukommen; auf die Ausschmückung
durch Farben, Besätze und Edelsteine
legten die Frauen der höheren Stände Wert.
§ 3. Die Bezeichnung des Rockes als
solchen ist seit dem 9. Jahrh. bekannt,
ahd. roc, roch, rocch. Der Ursprung des
Wortes ist dunkel; vielleicht hängt es mit
Rocken zusammen und ließe dann auf
eine ursprünglich mehr allgemeine Bedeu-
tung wie Kleidung aus gesponnener Faser,
im Gegensatze zur Pelzbekleidung, schlie-
ßen. Das got. paida (wozu Schrader ßair^ =
Kleid aus Ziegenfell stellt) ist Übersetzung
von yi-utv und im as. peda, ae. päd, ahd.
pfeit, mhd. pheit in der Bedeutung von
Leibrock, Rock oder Obergewand, später
auch Hemd, bezeugt, auch im österr.
Dialekt in Pheidler = Kleiderhändler er-
halten. Das ags. syrce, serc, syrc (Beowulf)
ist als Leibrock unter dem Panzer und wohl
nicht als allgemeine Tracht anzusehen.
Dagegen ist ags. *sllef, slyf oder sliefe,
slefe f. = Ärmel von Interesse, da es beson-
ders für den Rock in Betracht kommt und
im engl, sleeve und nordfries. slief 'Ärmel'
noch erhalten ist.
M. Heyne Deutsche Hausaltert. 3. 258.
L. Stroebe Altengl. Kleidernamen 54. F r.
Hottenroth Handbuch d. deutschen Tracht
45- K. Brunner.
Rodensteiner. § 1. Der R. gehört
jenem Kreis von sagenhaften Gestalten an,
die nach dem Tode umgehen und nament-
lich drohenden Krieg ankünden. Sie ist in
der Gegend des Odenwaldes im Amt Rei-
chenberg heimisch. Hier liegen die Trüm-
mer der alten Schlösser Schnellerts und
Rodenstein einander gegenüber. Dort
wohnt nach dem Volksglauben der letzte
des Hauses von Rodenstein. Wenn Krieg
bevorsteht, zieht er bei grauender Nacht
aus. Sein Gefolge begleitet ihn. Ein
furchtbares Getöse, Trompetengeschmetter,
Wagenrasseln, Hundegebell hört man in
der Luft. Der Zug geht nach dem Roden -
stein, wo die Schar bis zum Frieden ver-
weilt, um dann nach dem Schnellerts zu-
506
RODUNG
rückzukehren. Noch im 19. Jahrh. war man
von diesem Geisterzug ganz überzeugt, und
viele wollten ihn gesehen haben (Wolf,
Hessische Sagen S. 24).
§ 2. In jüngerer Zeit ist die Rodensteiner-
sage mehrfach Gegenstand der romanti-
schen Dichtung gewesen und besonders
durch Scheffels Rodensteinlieder bekannt
geworden. In letzterer ist der R. auch erst
zum1 Typus des Weinschwelgs geworden.
Schulte von Brühl Vom Rodensteiner
u. seiner Burg (1888). Lorentzen Die Sage
vom Rodensteiner (1903). Grimm, DS. I
Nr. 170. E. Mogk.
Rodung. A. Kulturgeschicht-
liches. § I. Die ältesten Ansiedlungen
folgten zunächst wohl möglichst den wald-
freien Strichen (Hoops Waldb. u. Kulturpfl.
91 ff.), und soweit diese fruchtbar waren,
wurden sie auch zum Ackerbau benutzt.
Aber viele der bewohnten offenen Gelände
waren zum Ackerbau weniger geeignet und
wurden außerdem bald übervölkert. Des-
halb machte sich früh das Bedürfnis nach
Gewinnung neuen Kultur- und Acker-
bodens geltend. Die einfachste Methode
dafür ist jedenfalls außer der Eroberung
fremden Eigentums das Abbrennen
der Wälder. Diese Maßnahme, die
in den von Europäern neu besiedelten
Ländern Amerikas und Afrikas und bei
den skandinavischen Lappen noch zu
unsrer Zeit in größerem Umfang ange-
wandt wird, war schon im prähistorischen
Europa frühzeitig üblich; denn die Wald-
brände, deren Spuren uns die pflanzen-
führenden Schichten vieler Moore Mittel-
und Nordeuropas in Gestalt von verkohlten
Baumstämmen und Holzstücken aus den
verschiedensten Epochen aufbewahrt ha-
ben (s. meine Zusammenstellung Waldb.
u. Kulturpfl. 6j f., 108 f.), sind zum Teil
zweifellos auf Menschenhand zurückzu-
führen, wobei allerdings nicht immer Kul-
turzwecke vorgelegen zu haben brauchen.
Auch das F ä 1 1 en der Bäume mit der
Axt (s. d.) dürfte schon von neolithischer
Zeit an eine Rolle gespielt haben. Moderne
Versuche haben gezeigt, daß mit Stein-
äxten recht gut auch mächtigere Bäume
gefällt werden können.
§ 2. Die eigentliche Urbarmachung des
vom Walde gelichteten Bodens geschah
von jeher mittels des Rodens, d. h.
durch Aufwühlen des Bodens und Aus-
reißen des Gestrüpps und der Wurzeln.
Daß schon die Indogermanen sich nicht
auf die waldfreien Gebiete beschränkten,
sondern in ausgiebigem Maße alte Wald-
flächen zu Besiedlungs- und Kulturzwecken
rodeten, beweist die uralte, weit ver-
breitete idg. Wurzel reu-, ru- 'aus dem
Boden aufwühlen und aufreißen' mit ihren
vielen Ableitungen: lat. ruo 'aus der Tiefe
aufreißen, aufwühlen' (s. Walde EWb.
sv. ruo 3), dazu rutrum 'Spaten,
Hacke' und die juristische Formel
rüta (et) caesa 'das (auf einem
Grundstück) Ausgegrabene und Gefällte';
gr. Ipuai-yftiov 'die Erde aufwühlend'; mir.
ruam f. (aus *roumä) 'Spaten', rudmor'ei-
fossio' (Fick4ll 234); anord. ryja (germ.
*rüjan) 'Wolle ausreißen'; lit. räuju, räuti
'ausreißen, ausjäten, raufen'; akslaw. ryj%
'grabe', rüvq, 'reiße aus, jäte' usw. Eine
d/i-Ableitung aus dieser Wz. ist dem Germ,
mit dem Iran, gemein: anord. rjöda
'reuten' (urgerm. *reudan); ahd. riutan,
nhd. reuten (Grdf. *reudjan); mnd. roden,
mhd. roten, nhd. roden (aus dem Nd., Grdf.
*rub*ön) — awest. raoöya- Adj. 'urbar zu
machen'; vgl. deutsche Ortsnamen wie
Reute, Reuth usw. (Bartholomae Airan.
Wb. 1496. 1899).
§ 3. Das wichtigste Instrument zum
Roden war von alters her die Hacke
(s. d.). Für die alljährliche Lockerung des
urbaren Landes zu Zwecken des Ackerbaus
aber wurden außer der Hacke schon in idg.
Zeit einesteils der Hakenpflug (s.
Ackerbau § 2 ff.), andernteils der Spaten
verwandt.
§ 4. Die Erweiterung der Siedlungs- und
Kulturfläche durch die friedliche Tätigkeit,
des Rodens hat im Altertum wohl stets
mit Epochen kriegerischer Eroberung und
Wanderung abgewechselt. Wurde die
Übervölkerung so groß, daß die innere
Kolonisation keine Abhilfe mehr bot, so
suchte ein Teil des Volkes sich durch Aus-
wanderung mit der Waffe in der Hand
fremde Wohnsitze zu erobern. So flaute
mit dem Beginn der germanischen Wande-
rungen in den ersten vorchristlichen Jahr-
hunderten die Rodetätigkeit augenschein-
lich ab, und in den langen Zeiträumen
RODUNG
507
der Völkerwanderung ist die Besiedlungs-
fläche kaum erweitert worden: die Ort-
schaften des frühen Mittelalters liegen fast
ausschließlich auf altem Kulturboden. Erst
als zur Karolingerzeit gefestetere Verhält-
nisse entstanden, begann eine neue große
Epoche der inneren Kolonisation zur Er-
weiterung der Siedlungsfläche. Das eigent-
liche Zeitalter der systematischen Rodun-
gen großen Stils aber war das 12. und 13.
Jahrh. Mit dem Ende des 13. Jahrhs. ist
die Rodetätigkeit in der Hauptsache abge-
schlossen. Vgl. auch 'Deutsches Siedlungs-
WeSen' § Ilf- Johannes Hoops.
B. Rechtsverhältnisse. I.
Deutschland. § 5. Die Urbar-
machung des Landes war auf dem Gebiete
der markgenossenschaftlichen Allmende in
ältester Zeit unbeschränktes Recht des
einzelnen Markgenossen. Jeder konnte in
der Allmende ein Stück für sich,, einfangen"
(daher bifanc, captura, proprisus, compre-
hensio, adprisio, runcale), das durch die
Einhegung mit Privatgrenzen in sein Son-
dereigentum übergegangene Gebiet roden
(exstirpare) und den Neubruch (novale), auch
Beunde (s. d.) genannt, für sich nutzen, ohne
an irgendwelche Regeln gebunden zu sein,
wie sie ihm Markgenossenschaft und Flur-
zwang in der Gemengelage aufnötigten. So-
weit allerdings die Allmende einer engeren
Genossenschaft inBetracht kam, war schon
frühzeitig deren Genehmigung erforderlich,
oder doch der Mangel eines Widerspruchs.
Im übrigen aber war der Umfang nur durch
das Können begrenzt, weshalb wiederum der
schon Besitzende in erheblichem Vorteil
war gegenüber dem Nichtbesitzenden, der
über weniger Arbeitskräfte verfügte. Dar-
aus erklärt es sich, daß die Rodungsarbeit
bald an die Grundherrn, namentlich die
weltlichen, überging, wenngleich die Kul-
tivierung des Landes durch Einzelne nicht
unterschätzt werden darf. Doch finden
sich schon im 8. Jahrh. Anzeichen für eine
angesichts steigender Verringerung der All-
mende als notwendig empfundene allgemeine
Beschränkung des Rodungsrechts, wobei
das Bedürfnis des einzelnen und sein Besitz-
stand im Dorf als Maßstäbe dienten. Ge-
nossenschaftliche Rodungen scheinen erst
in der Karolingerzeit aufzutreten, dem
Zwecke der Neuanlage von Dörfern die-
nend. Die Rodung auf der gemeinen
Mark war in dieser Zeit wohl nur mit
Erlaubnis des Königs oder des Grafen mög-
lich; jedenfalls bedurfte der Fremde eines
königlichen Rodungsprivilegs. Die Rodung
zu versagen, hatte der König schon um des-
willen keinen Grund, weil der so gerodete
Boden nur in das erbliche Nutzungsrecht
des Rodenden überging und außerdem ein
Zins an den Fiskus zu zahlen war, in der
Regel die siebente Garbe vom Rottland, der
sogenannten medent (s. d.); bei genossen-
schaftlichen Rodungen entstanden so die
fiskalischen Centenen des Frankenreiches.
Brandi GGA. 1908, i6f. BrunnetZ)ÄC.
I» 88, 296 f. Dopsch Die Wirtschaftsent-
wicklung der Karolingerzeit I 243 f., 284 f.
Lamprecht DWL, I 103 ff. Schröder
DRG.S 216, 436 fr.
II. England. § 6. Das Einfangen
von Land zu Privateigentum war auch in
England ursprünglich gestattet. Alle Art
von Land, also Äcker, Wiesen, Weiden,
Wald, werden als im Sondereigentum ste-
hend angeführt, woraus sich die Rodung
als erlaubt folgern läßt. Im einzelnen aber
geben die Quellen der angelsächsischen Zeit
ungenügenden Aufschluß.
Vinogradoff Growth o/the Manor 1 70 fr*. ;
ders. English Society 284 f.
III. Norden. § 7. Auch die skandi-
navischen Länder kennen die Möglichkeit
der Ausscheidung von Allmende zu Bauland
oder Kulturland, sowohl durch Genossen
wie durch einzelne. Anfänglich ist auch
hier die Rodung als unbeschränkt zu den-
ken. Doch kennen bereits die schwedischen
Landschaftsgesetze das Erfordernis einer
Erlaubnis für den Rodenden, die, je nach-
dem eine Dorfallmende, Hundertschaftsall-
mende oder Landsallmende in Frage steht,
von der Hundertschaft oder der Land-
schaft gegeben werden muß, oder es wird
ein Mindestmaß von Besitz im Dorfe be-
stimmt, das man haben muß, um roden
zu dürfen. Das Rodeland bezeichnen die
götaländischen Gesetze als ütskipt, die
svealändischen als upgicerß, vreter, vreta
garßer, die Tätigkeit des Rodens ist
ein ryßia iorß undir rughi ok rovum
(reuten Land unter Roggen und Rüben).
Besonderen Charakter hat die holms-
508
ROGGEN
tontpt, eine auf der Feldmark angelegte,
mit Zäunen abgeschlossene Hofstelle. Ge-
meinschaftlich ist die intaka, die aber nur
mit Bewilligung aller der Dorfleute vor-
genommen werden darf, die mindestens ein
Achtelsachtel im Dorfe haben. Bei den Ein-
fängen einzelner, die sowohl innerhalb des
gemeinsamen Flurzaunes (ingicerßis, innan
vcern) als außerhalb (ütgicerpis, ütan
vcerri) vorgenommen sein können, ist eigen-
tümlich, daß sie, wenigstens nach einigen
Rechten, nicht in dauerndes Eigentum
übergehen, sondern nach verschieden großen
Zeiträumen in das gemeinsame Bauland
eingeworfen werden müssen; nur beim Ein-
fang ütgicerpis kann der Rodende ihn sich
erhalten, wenn er statt seiner ein gleich
brauchbares Ersatzgrundstück (ävisning)
in der Allmende aufzeigen kann. Freier
gestaltet war das Rodungsrecht in H eisin -
galand, teils weil dort die Besiedlung
schwächer, der Boden also verfügbarer war,
teils wegen der besonderen Ausbildung der
Allmende (s. d.) Die umfangreichste Ro-
dungstätigkeit wurde entwickelt, wenn von
einem Dorf aus ein Tochterdorf (afgcerßis
byr) angelegt wurde (s. Flurverfassung §4).
— In Dänemark erscheinen als Rodungs-
länder ornum und ruth. Jenes ist mit
Rainen, Gräben oder Steinen abgegrenzt,
vielfach in der Dorfallmende gelegen, nicht
dem Reebningsverfahren unterworfen und
steuerfrei. Dieses ist die typische, gleiche
Vorzüge nicht genießende Reute. Da hier
bedeutende Rechte des Königs an der All-
mende bestanden (s.d.), war das Rodungs-
wesen von königlicher Genehmigung ab-
hängig. Eben dieser Genehmigung be-
durfte es auch in Norwegen.
v. Amira NOR. I. 606 ff. Beauchet
Histoire de la proprictc fonciere en Suede 83 ff.
Brandt Retshistorie I 242 f. 246. Haff
Dänische Gemeinderechte I i6off. Kreiiger
Studier r brande de agrariska förhallandenas ut-
vec kling i Sverige 47 ff. Rhamm Großhufen
478 ff. 509 ff. v. Schwerin.
Roggen (Secale cereale L.).
I. Abstammung 1. — IL Heimat 2.
— III. Prähistorische Funde 3 — 5.
— IV. Roggennamen 6 — 10. 1) Die nörd-
liche Gruppe: nhd. Roggen, lit. rugys, russ. roii
u. Verwandte 7. 2) Die südliche Gruppe: lat.
secale etc. 8 — 9. 3) lat. centenum 10. — V. Rog-
genbau im klassischen Altertum
11 — 15. Thrakien u. Makedonien 11. Griechen-
land 12. Kelten 14. Römer 13. 15. — VI.
Roggenbau der Germanen 16 — 22.
Alter 16. Rugier 17. Deutschland 18. Einfüh-
rung in Skandinavien 19. Angelsachsen 20. Nor-
dische Länder im MA. 21 — 22.
I. Abstammung. § I. Der Roggen
ist nicht spontan entstanden, sondern durch
Kultur aus Secale anatolicum Boissier, einer
Unterart von Secale montanum (im weiteren
Sinne), hervorgegangen. Der Wildroggen
unterscheidet sich von der Kulturform nur
durch die Zerbrechlichkeit der Ähren-
spindel bei der Fruchtreife, durch die
Kleinheit der Früchte, ihren losen Zusam-
menhang mit den Spelzen und durch die
perennierende Lebensdauer. Einjährige
wilde Secale -Arten gibt es nicht, während
der Kulturroggen in den meisten Anbau -
gebieten nach der Ernte in der Regel ab-
stirbt. In günstigen Jahren schlagen aber
auch beim Kulturroggen die Stoppeln oft-
mals wieder aus und treiben neue, ähren-
tragende Halme. Weizen und Gerste tun
das nicht. In einigen Gegenden Südruß-
lands wird der R. noch heute als mehr-
jähriges Gewächs gebaut, so daß hinsicht-
lich der Lebensdauer zwischen ihm und
Secale anatolicum kein grundsätzlicher Un-
terschied besteht.
II. Heimat. §2. Secale anatolicum
kommt in Kleinasien, Syrien, Armenien,
Kurdistan, Persien, Afghanistan, der Turk-
menensteppe, Turkestan, der Dsungarei und
der Kirgisensteppe wildwachsend vor. In
Europa ist es bis jetzt nicht beobachtet
worden. Von den beiden andern Unter-
arten des .Secale montanum (im weiteren
Sinne) ist die eine, 5. montanum Gussone
(im engeren Sinne), in Südeuropa und
Nordafrika, die andere, 5. dalmaticum
Visiani, in Dalmatien und der Herzegowina
heimisch (Schulz, Gesch. d. kultiv. Getr.
I 71). Das Mittelmeergebiet kommt als
Heimat des Roggenbaus keinenfalls in
Frage, weil der Kulturroggen hier nach-
weislich erst sehr spät auftritt. Auch die
Balkanhalbinsel fällt höchstwahrscheinlich
außer Betracht. De Candolle sucht den
Ursprung des Roggenbaus zwischen den
österreichischen Alpen und dem Norden
des Kaspisees; das ist zu weit westlich;
eher treffen Regel und Körnicke das
ROGGEN
509
Richtige, wenn sie ihn nach Zentralasien
verlegen. Doch darf man ihn anderseits
nicht zu weit östlich ansetzen; es ist jeden-
falls zu beachten, daß sich der Roggenbau
nach Osten und Süden gar nicht oder erst
sehr spät verbreitet hat. In Japan und
Korea soll er in der Gegenwart vereinzelt
vorkommen (Schulz aaO. 83), in China
wird, soviel wir wissen, noch heute kein
Roggen gebaut. Weder das Altindische noch
die neueren indischen Sprachen kennen
einen Namen für Roggen. Auch der semiti-
schen und ägyptischen Welt ist er fremd
geblieben. In den ägyptischen Denkmälern
hat man ihn nicht gefunden, und in den
semitischen Sprachen, selbst den neueren,
ist kein Name für ihn vorhanden (De Can-
dolle, Ursprung d. Kulturpfl. 468). Ver-
einzelt soll in den zentralasiatischen Ge-
birgen, in Armenien und Kleinasien Roggen
gebaut werden. Im allgemeinen aber ist
er eine Pflanze des Nordens. Nord- und
Mitteleuropa, Rußland und Sibirien sind
die eigentlichen Roggenländer. Aug.
Schulz (Gesch. d. kultiv. Getreide 72 f.)
sieht Turkestan, wo er allerdings heute
nicht mehr gebaut wird, für die Heimat des
Roggens an. Ich glaube, daß wir die mög-
lichen Grenzen der Roggenheimat etwas
weiter westlich stecken müssen. Der Anbau
perennierenden Roggens in Südrußland
einerseits, der vielleicht ein Überrest frühe-
rer Zeit ist, anderseits das massenhafte
Auftreten verwilderten, großfrüchtigen
Roggens in den turkestanischen Ebenen
und Mittelgebirgen, vor allem in der Gegend
von Taschkent, scheint mir dafür zu
sprechen, daß die großen Ebenen von
Südrußland bis Turkestan das
Vaterland der Roggenkultur sind. Sie hat
sich von hier vorwiegend westwärts und
nordwärts ausgebreitet. (Vgl. Hoops,
Waldb. u. Kulturpfl. 447.)
III. Prähistorische Funde.
§ 3. Die Ausbreitung und vielleicht der
erste Anbau des Roggens überhaupt ist
verhältnismäßig spät erfolgt. Der Roggen
ist unter den angestammten Getreidearten
der Alten Welt die jüngste. Während der
Anbau von Gerste, Weizen und Hirse in
Mittel- und Nordeuropa an zahlreichen
Orten schon für die jüngere Steinzeit ar-
chäologisch nachgewiesen ist, gehen die
ältesten bis jetzt bekannten prähistorischen
Funde des Roggens nicht über die ältere
Eisenzeit zurück. Es sind zwei schle-
sische Funde. Bei Camöse (Kreis Neu-
markt) wurden in einer vorgeschichtlichen
Siedlung des 6. Jahrhs. v. Chr. verkohlte
Getreidekörner entdeckt, deren Bestim-
mung als Roggen nach Pax „einen Zweifel
kaum zuläßt". Und im Breslauer Museum
für schlesische Altertümer finden sich drei
Urnen von Carlsruhe (Kreis Steinau) aus
dem 7. bis 6. Jahrh. v. Chr., die an ihrer
äußeren Oberfläche neben Körnerab-
drücken auch eingebackene oder fest-
haftende Getreideblätter und Halme ent-
halten, welche sich bei mikroskopischer
Prüfung ihrer Struktur gleichfalls als zur
Roggenpflanze gehörig erwiesen. (F. Pax,
Ein Fund prähistor. Pflanzen aus Schlesien;
s. unten Lit.)
§ 4. Alle sonstigen Roggenfunde ent-
stammen späteren Epochen. Ein Fund,
den Jeitteles 1864 in einem Pfahlbau zu
Olmütz in Mähren machte, und den er in
die Bronzezeit datierte, gehört nach dem
Zeugnis anderer an der gleichen Stelle ge-
machten Fundgegenstände der Eisenzeit,
vielleicht erst dem 1. oder 2. Jahrh. v. Chr.,
an (Hoops Waldb. u. Kulturpfl. 444). Den
Pfahlbauten der Schweiz fehlt der Roggen
gänzlich. Er hat sich in Mitteleuropa offen-
bar im Lauf der Eisenzeit eingebürgert;
in Nordeuropa ist er archäologisch gar
erst in der nachchristlichen Ära belegbar
(§ 19).
§ 5. Welchen Völkern die ältesten vor-
geschichtlichen Funde angehören, ist bei
der Unsicherheit der Datierungen schwer zu
sagen (s. § 16). Im frühen Mittelalter findet
der Roggen sich in Mitteleuropa am aller -
häufigsten in den slawischen Niederlassun-
gen (s. unten § 18), ein Umstand, der
einerseits für die Heimatsbestimmung des
Roggenbaus, andrerseits für die Geschichte
der Roggennamen von Belang ist.
IV. Roggennamen. §6. Daß die
Indogermanen in ihrer Urzeit, die noch in
das Steinzeitalter fällt, keinen Roggen
bauten, kann nach dem Gesagten nicht
zweifelhaft sein. Ein alter gemeinidg.
Roggenname hat also nicht existiert. Es
gibt aber zwei altertümliche, weit ver-
breitete Namenreihen für den Roggen, die
5io
ROGGEN
zum Teil über den Kreis der idg. Sprachen
hinausgreifen.
i) §7. Die nördliche Reihe ist den
germanischen, baltisch-slawischen und west-
finnischen Sprachen mit dem Thrakischen
und zahlreichen ostfinnischen und türki-
schen Sprachen gemeinsam, a) Das Ger-
manische hat zwei Formen. Im
Deutschen und Friesischen herrscht ein
n- Stamm: ahd. rokko swm., mhd. rocke;
and. roggo swm., mnd. rogge, nnd. roggen
(daher nhd. Roggen); mndl. rogghe m.,
nndl. rogge, rog; westfries. saterl. ro^d;
germ. Grundf. *roggan-^ *ruggn-, älter
*ru$-n. Aus dieser germ. Form mit
schwacher Flexion stammen afrz. regon,
ragon 'Roggen' und aprov. raon 'Mengkorn'
(Kluge EWb.). Daneben steht ein i-
Stamm germ. *ruj-iz, der im Nordischen
und Englischen vorliegt: anord. rugr m.,
dän. rüg, schwed. rag; ags. ryge m., me.
rye, ne. rye. Aus dieser germ. Form stam-
men esthn. rukkis, finn. ruis (Gen. rukün),
läpp. rok. — Nahe verwandt mit ihr sind
die baltisch -slawischen Namen:
lit. rugys 'Roggenkorn' (Plur. rugiai
'Roggen'), lett. rudzi Plur. 'Roggen';
akslaw. rüzi, russ. rozi, poln. .tschech. rez,
serb. rz, razt bulg. rüz 'Roggen'. Entleh-
nungen aus dem Slawischen sind mag. rozs,
tscheremiss. urza, ruza.
b) Mit dieser germanisch-baltisch-slawi-
schen Namenreihe haben V. Hehn (Kul-
turpfl. u. Haustiere8 559), Gustav Meyer
(Bezz. Beitr. 20, 120 f.; 1894) und Hirt
(PBBeitr. 22, 235 f.; 1897) den bei Galen
überlieferten thrakischen Namen
des Roggens ßpi'C«, der in nordgriech.
Dialekten als ßpi'Ca (gespr. vriza) oder
ßptSCa noch heute vorkommt, zusammen-
gebracht, ein Zusammenhang, den auch
Schrader (bei Hehn 8 564) sehr wahrschein-
lich findet. Hirt nimmt an, daß im Thraki-
schen und Phrygischen u zu i geworden sei,
und daß *ßpuC« auf eine Grundform
*wrugia zurückgehe. Ist das richtig, so
hätten die slaw. Namen vor dem r im Anlaut
ein w verloren (das im Slawischen in dieser
Stellung auch sonst abfällt, vgl. Vondrak
Slaw. Gramm. I 283). Dann aber müssen
die germ. Namen Entlehnungen
aus dem Baltisch-Slawischen sein,
weil anlautendes idg. w im German.
erhalten bleibt; und zwar müssen sie ent-
weder aus dem Slawischen nach Abfall
des w, aber vor Palatalisierung des g über-
nommen sein, oder sie stammen aus dem
Litauischen, wo das w vor r abfiel, aber das
g im Gegensatz zum Slawischen nicht pa-
latalisiert wurde (lit. rugys gegenüber
akslaw. rüzi). Sachlich ist eine Entlehnung
aus dem Litauischen am wahrscheinlichsten.
c) Der thrakische Name ßpi'Ca aus
*wrugia würde aber weiter die Brücke zu
dem Roggennamen in zahlreichen ost-
finnischen und türkischen Spra-
chen schlagen, worauf ich Waldb. u.
Kulturpfl. 448 hingewiesen habe (dort
Anm. 2 auch die Belege). Der Roggen
heißt bei den Samojeden aris, bei den Ost-
jaken arüs, Wogulen oros, Tscheremissen
arsa (neben dem jüngeren, aus dem Slawi-
schen entlehnten ruza), bei den Tschu-
waschen iras, den Tataren ares, oros usw.
Auch Schrader (bei Hehn 8 564) hält die
Zusammengehörigkeit dieser nordasiati-
schen Roggennamen mit thrak. ßpt'Ca für
sehr wahrscheinlich. Der anlautende Vokal
dieser Namen kann recht wohl eine Vokali-
sierung des anlautenden w in *wrugia sein.
Die Erhaltung dieses anlautenden w ent-
fernt sie von den oben genannten jüngeren
Entlehnungen aus dem Slawischen (mag.
rozs, tscheremiss. urza, ruza). Sie sind ent-
weder als eine ältere Gruppe slawisch er Lehn-
wörter aufzufassen, — dann müßte man an-
nehmen, daß der Abfall des w nach der Pa-
latalisierung des g erfolgte — , oder sie sind,
wie so manche Wörter der Turkidiome,
Entlehnungen aus einer skythi-
schen oder andern iranischen
Sprache, wo w vor r erhalten blieb und
g vor hellem Vokal palatalisiert wurde.
Daß letztere Ableitung die richtige ist,
wird erwiesen durch syrjän. rudzeg, perrn.
ruzeg wotjak. zizek, zizek 'Roggen' mit
einer merkwürdigen Weiterbildung auf -eg,
die, wie Paasonen {Benennung d. Roggens
im Syrj.-Wotj. S. 4) nachgewiesen hat,
dem Ossetischen eigentümlich ist. Auch
der mordwin. Roggenname roz stammt
nach Paasonen (S. 5) nicht aus dem Rus-
sischen, sondern aus einer iranischen
Sprachform mit dz. Die umgekehrte An-
nahme, daß der slawische Name aus einer
ostfinnischen oder türkischen Sprache
ROGGEN
511
stamme, läßt sich sprachlich schwer mit
dem g des germanischen, litauischen und
urthrakischen Namens vereinen, da wohl
die Assibilierung des g zu einem Zischlaut,
aber kaum die Entwicklung eines g aus
einem Zischlaut zu erklären ist.
2) § 8. Dieser langen Kette verwandter
nördlicher Roggennamen steht eine ähnlich
verbreitete und alte südliche Reihe
gegenüber: lat. secale bei Plinius, sicale im
EdictumDiocletiani von 301; ngriech. aixaXt;
alban. dekzre. Das lat. Wort, das den Ton
auf der ersten Silbe hatte, ist in die meisten
roman. Sprachen übergegangen: spätlat.
sigala mit erweichter Tenuis, it. segale,
segola, kat. segolt prov. seguel, franz. seigle,
walach. sgcäre; auch bask. cekharea 'Rog-
gen'. Im Mittellateinischen, etwa seit der
Karolingerzeit, wird die spätlat. Form
sigala mit siligo zusammengeworfen, das
ursprünglich eine Weizensorte mit beson-
ders feinem Mehl bezeichnet, und siligo ist
fortan im mittelalterlichen Latein der all-
gemeine Ausdruck für Roggen (Gradmann
Getreidebau im deutschen u. röm. Altert.
25 i*).
§ 9. Buschan (Vorgeschichtl. Bot. 52.56)
nimmt auf Grund dieser von der nörd-
lichen abweichenden Namem eihe außer der
oben (§2) besprochenen südrussisch-turke-
stanischen Heimat des Roggens noch ein
zweites, selbständiges Ursprungsgebiet an,
das er in den nördlichen Balkanländern
sucht. Aber das Vorhandensein etymo-
logisch verschiedener Namen einer Kultur-
pflanze in literarischer Zeit setzt nicht
notwendig eine mehrfache, voneinander
unabhängige Entstehung ihrer Kultur
voraus. Die nördlichen Balkanländer schei-
nen allerdings ein Zentrum für die Ver-
breitung der Roggenkultur und zugleich
des Namens sikale in den römischen Pro-
vinzen gewesen zu sein, aber nichts spricht
dafür, daß sie mehr als ein sekundäres Aus-
strahlungszentrum waren. Dieser von mir
Waldb. u. Kulturpfl. 450 f. ausgesproche-
nen Ansicht schließt sich Aug. Schulz
(Gesch. d. kultiv. Getreide I 81) an, der
als Botaniker nachdrücklich betont, der
Roggen mache „durchaus den Eindruck
einer einheitlichen, von einer einzigen
Stammart abstammenden Kulturformen-
gruppe". Zudem kehrt der obige Roggen-
name auch in kaukasischen Sprachen
wieder: agulisch sekil, rutulisch sukul
(Schrader bei Hehn 8 564), wodurch auch
diese südliche Namenreihe bedeutsam auf
die mutmaßliche südostrussisch-turkestani-
sche Roggenheimat als Ausgangspunkt
hinweist.
3) § 10. Ein dritter Roggenname,
centenumt tritt im Edictum Diocletiani als
Äquivalent von sicale auf: centenum sive
sicale. Schon Isidor (Etym. 17, 3, 12) hat
ihn als 'hundertfältig tragend' gedeutet,
und man ist ihm darin um so eher gefolgt,
als Plinius (18, 141) vom Roggen sagt:
„Nascitur qualicumque solo cum centesimo
grano". Aber vielleicht steht diese Etymo-
logie Isidors auf der gleichen Stufe mit der
an derselben Stelle gegebenen volksety-
mologischen Deutung von milium 'Hirse'
aus milia 'tausend': ,,Et milium a multi-
tudine fructus vocatum". Aug. Schulz
(Gesch. d. kultiv. Getr. I 76) bemerkt nicht
mit Unrecht, wie sicale, so sei auch centenum
vielleicht ursprünglich gar kein lateinisches
Wort. Jedenfalls wurde es aber durch die
Römer zugleich mit dem Roggenbau auf
der Pyrenäenhalbinsel eingebürgert, wo es
noch heute als Name des Roggens üblich
ist: span. centeno, portg. centeio (Nemnich
Polyglottenlex. II 1268).
V. Roggenbau im klassischen
Altertum. § II. Den Griechen und
Römern war der Roggen in älterer Zeit
unbekannt. Der erste griechische Schrift-
steller, der ihn erwähnt, ist Galen (131 bis
200). Er sagt, er habe in Thrakien
und Makedonien auf vielen Feldern
ein Getreide gesehen, das in der Ähre und
dem ganzen Aussehn der kleinasiatischen
Tt'cpTj (Einkorn) glich und von den Ein-
heimischen ßpi'Ca genannt wurde. Aus dem
Samen würde ein schwarzes Brot von un-
angenehmem Geruch gebacken (De Ali-
ment. Facult. 1, 13, ed. Kühn S. 514).
Unter dieser ßpt'Ca wird heute allgemein und
jedenfalls mit Recht der Roggen ver-
standen.
§12. In Griechenland ist der
Roggen in der klassischen und auch in der
nachklassischen Zeit und im Mittelalter
schwerlich kultiviert worden. Er wird nach
Fraas (Synopsis plantarum florae classicae
306) unter dem Namen ßpiCa oder cftxaXs
512
ROGGEN
auch heute nur im thessalischen Gebirgs-
land und in Ätolien hie und da gebaut,
meist nur des langen Strohs wegen. Das
Mehl gilt als gesundheitsschädlich.
§ 13. Auch den Römern war der
Roggen in früherer Zeit unbekannt. Die
früheste Nachricht, die wir überhaupt aus
dem Altertum von ihm haben, findet sich
bei Plinius (Nat. Hist. 18, 141): „Seeale
nennen die Tauriner am Fuß der Alpen
asia; aber es ist sehr minderwertig und nur
zum Stillen des Hungers gut; es hat eine
körnerreiche, aber schlanke Ähre, ist wider-
lich wegen seiner dunkeln Farbe, aber aus-
gezeichnet durch sein Gewicht. Es wird
ihm far (Spelzweizen) beigemischt, um
seinen bittern Geschmack zu mildern, aber
auch so ist es für den Magen sehr unan-
genehm. Es gedeiht auf jedem Boden mit
hundertfältigem Ertrag / und düngt sich
selbst."
§ 14. Die ligurischen Tauriner (in der
Gegend von Turin), auf die hier Bezug ge-
nommen wird, dürften den Roggen nebst
seinem Namen von den benachbarten ober-
italischen Kelten erhalten haben, die
ihn schon lange bauten, wie ein Roggenfund
aus dem Pfahlbau Bor im Gardasee aus
der späteren Zeit der römischen Republik
beweist (Hoops Waldb. 445). Das asia in
der Pliniusstelle ist wohl ein Schreibfehler
für *sasia, indem der Schreiber wegen des
auslautenden 5 des vorhergehenden Wortes
Alpibus das anlautende 5 des ihm fremden
Namens wegließ. Ein kelt. *sasia aber würde
sich zu kymr. haidd m., bret. heiz 'Gerste'
und sanskr. sasydm n. 'Feldfrucht, Korn',
awest. hahya- 'Getreide', aus einer idg.
Grundform *sasio-, -ä 'Feldfrucht', stellen
(Fick Vgl. Wb.4 II 292; Uhlenbeck Aind.
Wb. 332). Der Roggen scheint demnach
zu Plinius' Zeit das Hauptgetreide der ober-
italischen Kelten gewesen zu sein.
§ 15. In der Kaiserzeit muß der Roggen-
bau im Römerreich an Bedeutung zuge-
nommen haben, denn im Edictum Diocle-
tiani (301) erscheint centenum sive siedle
unter den Getreidepflanzen an dritter
Stelle, gleich hinter Weizen und Gerste,
was für seine Wichtigkeit als Handelsartikel
spricht. Er wurde zur Römerzeit außer in
Oberitalien auch in der Schweiz, in Ungarn
und Siebenbürgen gebaut. Heer (Pflanzen
d. Pfahlb. 16) hat ihn am Herd eines römi-
schen Gebäudes zu Buchs im Kanton
Zürich aus dem 2. Jahrh. n. Chr. nach-
gewiesen, Pax (bei Hehn 8 562; Englers
Bot. Jahrb. 44, 1 28 f.) in römischen Funden
aus Holzmengen in Siebenbürgen; auch
in einer römischen Ruine bei Grädistia in
Ungarn hat man Roggenkörner entdeckt
(Heer aaO.). In der Literatur wird der
Roggen nur noch einmal, von Hieronymus
am Ende des 4. Jahrhs. (In Ezech. I 4, 9:
Migne Patrol. Lat. 25, 47), in der Form
sigala erwähnt. In Norditalien, wo er heute
segale oder segala heißt, hat sein Anbau sich
hie und da bis in die Gegenwart erhalten.
Sonst wird er in Südeuropa heute fast nur
in Gebirgsgegenden kultiviert (Fischer -
Benzon Altd. Gartenfl. 165; Körnicke
Handb. d. Getreidebaues I 125; Aug.
Schulz Gesch. d. kultiv. Getr. I 80).
VI. Roggenbau der Germanen.
§ 16. Seine Hauptverbreitung in Europa
hat der Roggen bei den baltisch-slawischen,
germanischen und finnischen Völkern ge-
funden. Er kann denselben erst nach Abzug
der Griechen und Römer bekannt geworden
sein, da diese an dem Namen Roggen, der
jenen drei Völkerfamilien gemeinsam ist
(§7), keinen Anteil haben. Ist unsere An-
nahme richtig, daß der germanisch-baltisch-
slawische Roggenname mit thrak. ßpi'Ca
aus *wrugia verwandt, und daß der Roggen
selbst von den Litauern zu den Germanen,
von diesen zu den Finnen und Lappen ge-
kommen sei (§ 7 b), so kann er zu den
Germanen erst nach der ger -
manischenLautverschiebung,
d. h. nach 500 oder 400 v. Chr. etwa, g e -
langt sein, da das g von thrak. *wrugia,
lit. rugys in germ. *ru$iz, anord. rugr un-
verschoben ist. Die oben erwähnten
schlesischen Roggenfunde also würden,
wenn sie wirklich dem 6. oder 7. Jahrh.
v. Chr. entstammen, noch in die vorger-
manische Epoche Schlesiens fallen. Ander-
seits lehrt die ziemlich alte Palatalisierung
des g in den slawischen Wörtern, daß Name
und Pflanze nicht erst, wie Buschan (Vor-
geschichtl. Bot. 54) auf Grund der vielen
Roggenfunde in mittelalterlichen Slawen-
niederlassungen annimmt, durch die Slawen
nach Norddeutschland gebracht sein können.
§ 17. Für den Weg, auf dem der Roggen
ROGGEN
513
zu den Germanen gelangte, bietet der
Name der R u g i e r einen wichtigen
Fingerzeig. Derselbe hängt nach Muchs
einleuchtender Auslegung höchst wahr-
scheinlich mit *ru^iz zusammen und be-
bedeutet 'Roggenbauer' oder 'Roggen-
esser'. Nun waren die Rugier (s. d.) vor
dem Auftreten der Goten in Deutschland
nach dem Zeugnis der got. Wandersage
der östlichste germanische Volksstamm an
der Ostsee; sie sind es also wohl gewesen,
die als erster der german. Stämme den
Roggenbau von den benachbarten Litauern
übernommen haben (s. oben § 7 b. 16).
Von ihnen ist er dann einerseits den nordi-
schen Völkern, anderseits den Deutschen
übermittelt worden. So erklärt sich auch
die formale Gabelung des germ. Roggen-
namens (§ 7 a) sehr einfach. Wahrschein-
lich wurde der Roggen den Germanen
auf diesem Wege schon einige Jahrhunderte
vor Christus bekannt.
§ 18. Archäologisch ist er in D e u t s c h -
1 a n d aus historischer Zeit zunächst in
der römischen Niederlassung bei Haltern
an der Lippe nachgewiesen. Aus dem 10.
bis 11. Jahrh. haben wir einen größeren
Roggenfund von der Hünenburg bei Rin-
teln an der Weser. Über spätere deutsche
Funde von der Kyffhäuserburg und von
Burgheßler nordwestl. Bad Kosen aus dem
12. bis 14. Jh. berichtet A. Schulz Z. f.
Naturwiss. 85 (1914), 343ff> 346f.| Ber.
d. Bot. Ges. 32 (1914), 634fr". Am aller -
häufigsten aber findet der Roggen sich in
den frühmittelalterlichen slawischen Nieder-
lassungen (Burgwällen und Pfahlbauten) in
Holstein, Mecklenburg, Brandenburg, Prov.
Sachsen, Anhalt und Schlesien. (Belege s.
bei Hoops Waldb. u. Kulturpfi. 445.; ferner
A. Schulz Z. f. Naturwiss. 85 (1914), 395 f.)-
In den mittelalterlichen Zehntenlisten,
Schenkungsurkunden u. dgl. erscheint der
Roggen (siligo) in ganz Nord- und Mittel-
deutschland neben dem Hafer (avena) als
die verbreitetste Getreideart; die meisten
Abgaben werden in siligo und avena ent-
richtet (Gradmann, Getreidebau 25 f.).
§19. Nach Skandinavien ist der
Roggen wohl einerseits durch Handels-
beziehungen, anderseits durch die Ein-
wanderung eines Teils der Rugier gekom-
men, die später unter dem Namen Rygir
in der Landschaft Rogaland, Rogheimr,
Rygjafylki, dem heutigen Amt Stavanger
im südwestlichen Norwegen, sitzen. Diese
Einwanderung ist wohl noch vor dem Be-
ginn unsrer Zeitrechnung erfolgt. Aus
Skandinavien ist der R. dann vermutlih nach
Jütland und weiter nach Schleswig-Hol-
stein zu den Angelsachsen gelangt. In
Dänemark ist er archäologisch seit den
ersten nachchristlichen Jahrhunderten
nachweisbar (vgl. Sarauws Material im
Nationalmuseum zu Kopenhagen, sowie
den Katalog des Museums, Bronzealderen,
dän. Ausg. Nr. 176, 64).
§ 20. Daß auch die Angelsachsen
bereits vor ihrer Auswanderung Roggenbau
trieben, zeigt der ags. Name ryge, der
seinem ganzen Lautstand nach altes fest-
ländisches Erbgut ist; und die engere for-
male Übereinstimmung von ags. ryge mit
anord. rugr (urgerm. Grundf. *ru^iz) gegen-
über fries. roj9, and. roggo, ahd. rocko
(Grundf. *roggan-, älter *ru^n-\ s. oben § 7a)
beweist, daß der Roggen nicht von Süden,
sondern von Norden oder Osten her zu den
Angelsachsen kam. Aus der festländischen
Periode stammt jedenfalls auch der alter-
tümliche ags. Monatsname Rugern 'Roggen-
ernte' für August. Daß der Erntemonat
nach dem Roggen benannt wurde, zeugt
von der wichtigen Rolle, die dieses Getreide
in den ersten Jahrhunderten unsrer Zeit-
rechnung in Schleswig-Holstein spielte. Er
nahm im Norden vielleicht schon damals
als Brotkorn für das Volk die erste Stelle
ein. Übrigens findet jener ags. Monats-
name eine auffallende Entsprechung in der
lettischen Benennung des Erntemonats:
rudzu mehnesis 'Roggenmonat', so daß er
vielleicht zusammen mit dem Roggenbau
den baltischen Völkern entlehnt ist. Seine
Beibehaltung in England, wo er in einem
Gesetz Wihtraeds von Kent aus dem Jahre
695/6 überliefert ist, und die mehrfache Er-
wähnung von Roggenmehl und Roggen -
grütze in den Arzneibüchern beweisen, daß
der R. für die Angelsachsen auch in ihrer
neuen Heimat ein wichtiges Nahrungs-
mittel blieb. Im späteren Mittelalter
scheint sein Anbau zurückgegangen zu sein.
Heute wird in England nicht viel Roggen
gebaut. England und Frankreich sind
Weizenbrotländer.
5i4
RÖMERGRÄBER— RÖMISCHE FUNDE
§ 21. Die Bedeutung des Roggens als
Brotkorn in den nordischen Län-
dern in älterer Zeit erhellt am besten
daraus, daß er in der Edda, in den Sagas
und in den Gesetzbüchern im Gegensatz
zum Hafer verhältnismäßig häufig erwähnt
wird.
a) In der älteren norwegischen
Gulaßingsbök aus dem 12. Jahrh. und in
König Magnus Hakonssons Neuerem Land-
recht von 1274 erscheint der Winterroggen
als eine durchaus feststehende Aussaat.
In einer Verordnung des norwegischen
Reichsrats vom 4. Dezember 1490 wird
bestimmt, daß jeder Bauer jährlich einen
Morgen Ackerlands mit Roggen bestellen
soll; eine ähnliche Bestimmung findet sich
bereits in den Älteren Fr 0 stußin gs-Lov aus
dem 12. Jahrh. (Belege bei Hoops Waldb.
u. Kulturpfl. 636.)
b) Bedeutender noch als in Norwegen
scheint gleichzeitig der Roggenbau in
Schweden gewesen zu sein. Er wird
in den Gesetzen von Skäne, West- und Ost-
götland, Södermanland, Upland und Got-
land, in dem Stadt- und Landrecht König
Magnus Erikssons und dem Landrecht
König Christoffers erwähnt, war also überall
verbreitet.
c) Sein Anbau auf Island wird durch
den Hofnamen RugstaHr erwiesen.
d) Wiederholt ist in der altwestnordi-
schen Literatur auch von rugbraud' und
rug-hleifr die Rede, wodurch die Verwen-
dung des Roggens als Brotkorri be-
stätigt wird. In dem schwedischen Söder-
mannalag von 1327 wird Roggenbrot neben
Weizen- und Gerstenbrot unter den Zehnten
genannt.
§ 22. Infolge seiner Widerstandsfähig-
keit gegen niedere Temperaturen, seiner
Ertragssicherheit und der großen Nähr-
kraft seines Korns ist der Roggen für Nord-
europa das ganze Mittelalter hindurch und
bis in die Gegenwart eins der wichtigsten
Getreide geblieben. Er wetteifert mit der
Gerste um die Nord- und Höhengrenze des
Getreidebaus überhaupt. Nur in der nörd-
lichen Hälfte Skandinaviens muß er der
Gerste die Rolle des Brotkorns überlassen;
sonst ist der Roggen in Norwegen, Schwe-
den, Dänemark und Norddeutschland noch
jetzt das Hauptnahrungsmittel des Volks.
H e h n Kulturpflanzen u. Haustiere 6 537 f. =
* 558 f. Dazu Pax u. Schrader ebd. 8 562.
564. B a t a 1 i n Das Perennieren des Roggens;
Verhandl. d. Bot. Ver. d. Prov. Brandenburg 32
(1890) S. XXIX ff. B u s c h a n Vorgeschichtl.
Botanik 50 ff. F. P a x Ein Fund prähistor.
Pflanzen aus Schlesien; 80. Jahresbericht d.
Schles. Ges. f. vaterländ. Kultur (1902) IIb:
Sitzungen d. zoolog.-bot. Sektion S. 1 — 4.
Hoops Waldbäume u. Kulturpflanzen im germ.
Altertum 443 ff . 461 f. 482. 599 f. 635 ff.; mit
weiterer Lit. Paasonen Benennung d. Roggens
im Syrjänisch- Wotjakischen u. im Mordwini-
schen, Extrait du Journal de la Societe Finno-
Ougrienne 23. R. Gradmann Getreidebau
im deutschen u. römischen Altertum 22 ff. (1909).
Aug. Schulz Gesch. des Roggens; Sep.-Abdr.
aus d. 39. Jahresber. d. Westfäl. Prov. -Ver. f.
Wiss. u. Kunst 1910/11; mit zahlreichen Litera-
turangaben u. Belegen. D e r s. Abstammung des
Roggens; Zeitschr. f. Naturwiss. 84, 339 ff. {i9^2>)-
D e r s. Gesch. d. kultivierten Getreide I 71 ff.
(19 13); im wesentl. gleichlautend mit vorletzter
Abhandlung, aber ohne Belege.
Johannes Hoops.
Römergräber. So nennt man nach dem
Vorgange von Lisch eine bestimmte Art in
Norddeutschland gefundener Gräber der
römischen Kaiserzeit, die sich durch ein
fast ausschließlich aus Importsachen, vor-
nehmlich Speise- und Trinkgeschirr, beste-
hendes Inventar, durch den Mangel an
Waffen und die brandlose Bestattung vor
anderen gleichzeitigen Gräbern derselben
Gegenden auszeichnen. Solche Gräber sind
auch aus Thüringen und Schlesien sowie
aus Schweden und Dänemark bekannt.
Die Vermutung, daß darin römische Geiseln
oder Kaufleute bestattet seien, ist unhalt-
bar. Auch ist der Unterschied gegenüber
den „einheimischen" Gräbern nicht so groß,
daß er nicht durch die Rang- und Ver-
mögensverhältnisse der Bestatteten erklärt
werden könnte. Vgl. Grabbeigaben.
R. B e 1 1 z Die vorgesch. Altert, d. Großh.
Mecklenb. -Schwerin 1910, 344. A. G ö t z e Die
vor- u. frühgesch. Altert. Thüringens 1909,
XXXVI. H. S e g e r Schlesiens Vorzeit in Bild
u. Schrift VII 433 ff- H- Seger-
Römische Funde in Germanenländern.
I. Allgemeines. Periodeneinteilung 1.
Fundloser Gürtel 2. Handel 3. Einfluß der
römischen Industrie 4. Befestigungswesen 5.
Grabgebräuche 6. — II. Waffen 7. —
III. Schmucksachen 8. — IV. Metall-
RÖMISCHE FUNDE
515
gerate. Silber 9. Heimat der Bronzegeräte
10. Eimer 11. Gewellte Bronzekessel 12.
Becken 13. Kannen, Kellen u. ä. 14. —
V. Glas 15. — VI. Keramik. Tongrundige
Gefäße 16. Sigillata 17. Einwirkung auf die
germanische Keramik durch Tongefäße 18;
durch Metall- und Glasgefäße 19. — VII. Sta-
tuetten 20. — VIII. Münzen. Funde 21.
Nachbildungen 22. — IX. Verschiedenes 23.
I. Allgemeines. § I. In der
Ausstattung der Gräber und
der Formengestaltung der Geräte zeigt
sich in der ganzen germanischen Welt un-
mittelbar nach der dauernden Okkupation
von Rhein und Donau durch die Römer
eine solche Umgestaltung, daß man sich
gewöhnt hat, die Periode von 50
bis etwa 400 n. Chr. als „römi-
sche" zu bezeichnen. Fest steht dabei,
daß die Masse der Produkte einheimisches
Fabrikat ist und ihre Formengebung in der
vorausgehenden, unter gallischem Einfluß
stehenden sogenannten La Tene-Periode
(s. d.) wurzelt. Eine weitere allgemeine
Umwandlung tritt gegen das Jahr 200 ein,
zweifellos in starker Abhängigkeit von der
germanischen (gotischen) Südostwande-
rung, so daß die Zeit römischer Beein-
flussung auf zwei Gruppen von Altertümern
sich verteilt; in diesem Sinne wollen die
Ausdrücke früherer und späterer
Abschnitt unten verstanden werden.
§ 2. Unmittelbar an der römischen
Grenze schien ein breiter Gürtel, welcher
nordöstlich etwa durch Teutoburger Wald,
Thüringer, Frankenwald und eine durch
Böhmen ziehende Linie zu begrenzen ist,
fast fundleer; neuere Funde füllen die Lücke
in etwas aus, aber die große Masse der Ger-
manengräber gehört den nördlichen Län-
dern (Norddeutschland und Skandinavien)
an, und speziell für die reichsten Römer-
funde ist Dänemark das klassische Land.
Diese Römerfunde beruhen nur zum
kleineren Teil auf Siegesbeute oder auf
Ehrengaben (so wohl die goldenen Medaillen
späterer Kaiserzeit), zum größten auf festen
Handelsverbindungen.
§ 3. Schon der Export des 1. Jhs. wird
nicht durch Tauschhandel mit seinen Zu-
fälligkeiten beschafft, sondern durch einen
geregelten Handelsverkehr, des-
sen Hauptweg auf Italien direkt weist, in-
dem Aquileja als Hauptausgangspunkt eines
Nordhandels erscheint, welcher über Car-
nuntum zur Weichsel ging; die Karte des
Ptolemäus, welche, in der Mitte des 2. Jhs.
entstanden, ältere Zustände wiedergibt,
weist auf einen Weg durch die mäh-
rische Pforte, Überschreiten der Oder
etwa bei Oppeln, mit weiterem Verlauf
über Kaiisch, und die Funde stimmen
damit durchaus überein. Die vielbe-
rufene Notiz des Plinius über die Reise
eines römischen Ritters nach der Bernstein-
küste unter Nero gibt auch den erwünsch-
ten historischen Beleg. Archäologisch ver-
einbart sich damit, daß nirgends aus dieser
Zeit eine solche Mischung einheimischer,
(hier gallischer) und frühkaiserzeitlicher
römischer Erzeugnisse sich findet wie in
Böhmen, besonders auf dem Burgwall
Hradischte bei Stradonitz. — Auch am
Ende des 2. Jhs. stellen sich die römisch-
germanischen Beziehungen, eine Folge der
Markomannenkriege (166 — 180), am inten-
sivsten im Osten dar, besonders in der
starken Einfuhr von Münzen.
§ 4. Wie sich die Fabrikation von Italien
allmählich in die Provinz zieht, so ver-
schiebt sich auch der Handelsverkehr, und
in dem jüngeren Abschnitte ist ein gal-
lisch-niedergermanischer Export durchaus
herrschend, dessen Weg zur See gegangen
zu sein scheint und als dessen Ausgangs-
punkte die Rheinmündung, speziell Dom-
burg und Vechten oberhalb von Utrecht
(Fectio) wahrscheinlich gemacht sind.
Dieser Handel berührt sich zeitlich mit
einem von Südost (Südrußland) kommen-
dem „Kulturstrom", dessen Urheber die
Goten waren. Neben den Fabrikaten, die
uns in den Funden entgegentreten, Metall-,
Glas-, Tongefäßen, wird besonders der
Wein seine Rolle gespielt haben; stellt
doch die Mehrzahl der Gegenstände Trink-
service dar.
Wieweit die eingeführten Gegenstände
die einheimische Gewerbetätigkeit beein-
flußt haben, wird bei den einzelnen Gruppen
zur Sprache kommen.
Weniger die Nachbildung einzelner römi-
scher Motive (zB. ein gestickter Delphin
auf einem Ledergehenke von Vimose) oder
das Nachstammeln römischer Figuren-
sprache (zB. Schmuckscheibe von Tors-
berg), als die Stilisierung, welche die eignen
5i6
RÖMISCHE FUNDE
Produkte (Nadeln, Fibeln, Trinkbecher
usw.) annehmen, mit einer Neigung zu
einem sehr feinen, klassisch anmutenden
Profil, und das Aufkommen einer besonde-
ren Technik, der Filigran- und gekörnten
Arbeiten von ungemeiner Zierlichkeit, deren
Muster man allerdings nicht nachweisen
kann, bezeugen den Eindruck der über-
legenen römischen Kultur.
§ 5. Ob und wieweit das römische B e -
festigungswesen auf die Germanen
Einfluß gehabt hat, ist noch ganz unauf-
geklärt. Fehlen doch befremdenderweise
auf dem ganzen Gebiete bisher altgermani-
sche Schutzbauten römischer Zeit durchaus.
§ 6. Dagegen zeigt sich römische Ein-
wirkung in den Grabgebräuchen.
Die Ausstattung der Gräber mit Speise -
geraten, welche in Jütland, Fünen usw.
schon zu Beginn der römischen Periode
üblich wird, darf dahin gerechnet werden;
deutlicher wird es in dem späteren Ab-
schnitte, wo weit verbreitet die Skelett-
gräber mit ihrem reichen Inhalt an „Römer-
funden" auftauchen. Die alte Annahme,
daß es sich dabei um die Gräber römischer
Kaufleute handelt, ist mit der zahlenmäßi-
gen Zunahme allgemein aufgegeben. Doch
hat sicher zu dem Übergange von dem alt-
nationalen Leichenbrande zu der Beerdi-
gung wenigstens seit der Mitte des 3. Jhs.
das römische Beispiel stark mitgewirkt.
Auch die Beigabe von Münzen als Grabgut
muß darauf zurückgehen.
Über den Einfluß der römischen Kultur auf
die germanische, soweit sie sich in den Boden-
altertümern darstellt, eindringend und fein
Sophus Müller Nord. Altertumsk. 2, 87 ff.
Für einzelne deutsche Landschaften: Höfer
(Prov. Sachsen und Thüringen) Protok. d.
Generalvers. d. Geschichtsvereine in Erfurt 1903
S. 117. Seger (Schlesien) ebd. Wien 1906
S. 57. Germanengräber am Rhein Schu-
macher in Lindenschmits A. u. h. V. V S. 79.
S. auch Kiekebusch Einfluß d. röm. Kultur
auf die germanische, 1908.
IL § 7. Waffen römischen Ursprungs
gehören zu den größten Seltenheiten. Nur
einige Schwerter mit den Stempeln römi-
scher Fabrikanten im Nydamfunde (RIC-
CIM), in Norwegen (RAVNICI?), in Schwe-
den (MARC IM) und in dem Grabfelde Rei-
chersdorf b. Guben (NATALISM.), auch
ein prächtiges tauschiertes Ortband sowie
ein reich verziertes Schwert in der Art
des sogenannten Tiberiusschwertes aus
dem Grabe von M0llerup in Jütland gegen
200 sind daher zu rechnen.
Einen prachtvollen Helm ergab ebenfalls
das Nydammoor (Taf. 40, 1); einen älteren
das Grabfeld von Hagenow i. M., Bruch-
stücke das Grabfeld von Gießen.
Schwert v. Reichersdorf Lindenschmit
A. u. h. V. IV. 38. Schwerter u. Helm aus dem
Nydamfunde Engelhard Nydamfundet.
III. §8. Schmucksachen, wie
Nadeln oder Ringe, haben zu keiner Zeit
einen nennenswerten Ausfuhrartikel ge-
bildet. Die als chronologischer Wertmesser
so wichtigen Gewandnadeln (Fibeln) haben
sich mehr und mehr als einheimische
Weiterbildungen des gallischen (La Tene-)
Schemas herausgestellt; versprengte Stücke
der Provinzialindustrie, darunter besonders
häufig der eigentümliche Typ der „Aucissa-
fibel", finden sich aber schon in der früheren
Zeit mehrfach; und später sind die Schei-
benfibeln in größerem Umfang eingeführt,
so daß sie auch die einheimische Formen -
gebung beeinflußt haben. Vgl. Artikel
Fibeln Band II Taf. 5 f. Auch die andern
Nadeln sind von lokaler Entstehung,
wenn auch in der zarten und feinen Pro-
filierung sich römischer Geschmack ver-
rät. — Fingerringe (mit Intaglio in
Karneol, Gemmen, Glaspasten) auch fast
nur in Böhmen (Frühzeit).
IV. M e t a 1 1 g e f ä ß e. § 9. Die große
Masse des italischen Exportes nach den
Nordländern besteht aus Metallgefäßen,
welche besonders als Tafelgerät dienten.
Daß die xopvsuxa dpyupa)|xaTa und yalxoup-
Y^jiaxa gern als Ehrengeschenke ver-
wendet wurden, sagt der Periplus (gegen
70 n. Chr.) ; doch wird die Mehrzahl als
Handelsware in das Land gekommen sein.
— Silber ist selten. Bei weitem über-
wiegend der große Silberschatz von Hildes -
heim (vergraben gegen das Ende des 2.
nachchristlichen Jahrhs.), welcher zwar
aus sehr verschiedenartigen Bestandteilen,
darunter alexandrinischen und gallischen
Silberarbeiten, zusammengesetzt ist, aber
im wesentlichen ein, wenn auch nicht voll-
ständiges, Tafelservice darstellt und auch
wohl eher als Tafelsilber eines reichen Rö-
mers als als Händlergut aufzufassen ist. Im
RÖMISCHE FUNDE
517
übrigen aus dem früheren Abschnitte nur
ein schöner Becher aus Wichulla bei Oppeln
(Taf. 40, 2), zwei ähnliche aus Dänemark
und eine größere Schale von Gr. Kelle in
Mecklenburg (Taf. 40, 3) ; aus dem späteren
ein Eimer ähnlich dem Hemmoorer Typ
von Sackrau in Schlesien und Teller aus
Hammersdorf in Ostpreußen.
§ 10. Als Exportstätte der Bronze-
gefäße des älteren Abschnitts darf nach
W i 1 1 e r s schönen Untersuchungen C a -
p u a angesehen werden; die entsprechen-
den Funde von Pompeji ergeben die Da-
tierung mit erwünschter Sicherheit.
§ 11. Unter den Eimern ist eine
ältere einfache Form (eiförmig, mit unge-
gliederter Wandung), die auch in einem auf
ältere Zeit (vielleicht schon 5. Jahrh.) zu-
rückgehenden Exemplare von Möen vor-
handen ist (abgeb. Band I Taf. 18, 7),
nur in einem auch durch eine Weihinschrift
an den gallischen Apollo Grannus als gal-
lischer Import gekennzeichneten Stücke
aus Fycklinge (Schweden) (Taf. 40, 4) ver-
treten. Zahlreich aber tritt eine auch in
Pompeji belegte Eimerform auf, die meist
durch eine eigentümliche Henkelattache
(weibliches Gesicht, in einer Palmette ab-
schließend und mit Vogelköpfen od. ähnl.
auf die Mündung übergreifend) und den in
Schwanenköpfen ausgehenden Henkel cha-
rakterisiert wird (Hannover, Dänemark,
Norwegen, Mecklenburg (Taf. 41,5), Pom-
mern, Westpreußen, Brandenburg, Böhmen,
ganz überwiegend in Gräbern).
§ 12. Eine zweite Serie von Eimern sind
die breiten, rundlichen, gegossenen Becken
mit gewundenen Kannelüren (,,g e w e 1 1 1 e
Bronzekesse 1"), welche, jünger als
die bisher besprochenen, im allgemeinen
ihr Verbreitungsgebiet teilen (am zahl-
reichsten in Dänemark: 20); über ihre
Heimat ist noch keine Sicherheit erzielt. —
Von besonderer Bedeutung ist eine fernere,
wiederum jüngere E i m e r a r t , von
Eierbecherform mit aufrecht stehender
Henkelöse, aus Messing, niedergermani-
scher Herkunft (aus der Gegend des alten
Juliacum = Jülich, bei Gressenich), welche
im dritten Jahrhundert die capuanischen
Produkte von dem germanischen Markte
verdrängt hat. Ein Teil ist ausgezeichnet
durch einen Fries, welcher in erhabener
Arbeit Tierkämpfe oder Erotenszenen dar-
stellt. Sie sind am reichsten in Hannover
vertreten (35) und werden nach einem
dortigen Fundplatz als „Typ von Hem-
moor" bezeichnet (abg. Band I Taf. 21,
2); außerdem in Westfalen, Oldenburg,
Mecklenburg (Taf.41, 6), Schleswig, Däne-
mark, Norwegen, Prov. Sachsen, Bran-
denburg. Die Gressenicher Messingindu-
strie hat sich in den ersten Jahrzehnten
des zweiten Jahrhunderts ausgebildet und
wahrscheinlich bis in die Zeit Konstantins
gearbeitet. Die Masse der Gräber, in denen
sie auftreten, gehört in die letzte Zeit des
dritten Jahrhunderts.
§13. An Becken haben wir (abge-
sehen von einfachen Formen) ältere Exem-
plare (noch aus dem zweiten vorchrist-
lichen Jahrhundert) mit Weinblattgriff von
Weddel in Braunschweig und Dobbin in
Mecklenburg (Taf. 41, 7) und jüngere mit
beweglichem Griff, zB. Band I Taf. 20, 4,
und mit „Schlangengriff" aus Dänemark,
Hannover (Taf.41, 8), Pommern und Schle-
sien; vereinzelt sind Schalen in Herz-
muschelform aus Hannover.
§ 14. Von Kannen treten auf eine
einfache Form von Lucklum (Braun-
schweig) und eine sehr künstliche mit
Kleeblattausguß und reich ornamentiertem
Henkel in Stücken aus Dänemark, Meck-
lenburg (Taf. 42, 9), Westpreußen, Branden-
burg, Schlesien, Böhmen. — Besonders
häufig fast auf dem ganzen Gebiete und
durch die Fabrikantenstempel genauer
bestimmbar sind die schweren, mit festem
Griff versehenen Kasserollen (trullae)
aus trefflicher Zinnbronze, oft mit einem
Überzug von Weißmetall versehen, der
Griff abschluß bei den älteren ein Schwanen-
halshenkel (siehe Band I Taf. 21, 3), bei
den etwas jüngeren eine Kreisscheibe mit
Loch (Taf. 42, 10); die Industrie ist im 2.
und 3. Jahrhundert auch in Gallien hei-
misch geworden und hat dort eine originelle
Nachblüte (mit Relief darstellungen) gehabt,
von der ein Exemplar auch nach Pommern
(Suckow)(Taf.42, 11) gelangt ist. — Den Kas-
serollen verwandt und gleicher Herkunft,
aber weniger häufig sind die Kellen mit
hineinpassenden, meist fein
518
RÖMISCHE FUNDE
gemusterten Sieben, dünnwan-
dig, in der älteren Zeit mit rundem
Boden; im jüngeren Abschnitt werden sie
einfacher, der Boden wird flach, die Stempel
verschwinden (siehe Band I Taf. 22, 2),
doch scheint das Herstellungszentrum das
alte zu bleiben.
Pernice u. Winter Der Hildesheimer
Silber schätz, 1901. Willers Die Bronzeeimer
v. Hemmoor 1901; Neue Untersuchungen über d.
röm. Bronzeindustrie v. Capua 1907; zwei für
die Geschichte des römischen Handels grund-
legende Werke, denen Nachfolger für andere
Gebiete, zB. die Gläser, dringend zu wünschen
sind.
V. Glas. § 15. Glasgefäße des älteren
Abschnittes gehören zu den größten Selten-
heiten (Beispiele von Cölpin in Pommern
und Espe auf Fünen, Taf. 43, 12, zwei
Schalen, blau mit weißem Flammen-
muster von außerordentlicher Schönheit,
Juellinge auf Lolland, Sojvide auf Gotland).
Massenweise erscheinen sie dann im
späteren Abschnitt und gehören in den
reichen Skelettgräbern der Periode (auf
Seeland, Sackrau in Schlesien) zu der
regelmäßigen Ausstattung. Es sind Schalen
und Becher, auch Hörner, also Trinkgeräte;
zum Teil in Millefioritechnik, mit Malerei,
aufgelegten Fäden, Rippen, eingeschliffenen
Mustern usw. versehen, gehören sie zu den
schönsten, welche überhaupt erhalten sind.
Die Herkunft ist für die einzelnen Formen
noch nicht festgestellt, für die späteren ist
sie am Rhein, besonders bei Köln, zu
suchen, und die norddeutschen und skandi-
navischen Abnehmer wenigstens werden sie,
besonders im 3. Jahrhundert, auf jenem
Seehandelswege erhalten haben, welcher für
die Eimer wahrscheinlich gemacht ist; doch
hat die Herstellung und der Export die rö-
mische Herrschaft überdauert. Die Funde
verteilen sich ungleichmäßig: wir finden
sie vertreten in Thüringen, Westfalen,
Hannover — Schleswig-Holstein fällt be-
zeichnenderweise ebenso wie bei den
meisten Typen von Metallgefäßen aus — ,
Dänemark (gegen 40) (Taf. 43, 13), Schwe-
den, Norwegen, Mecklenburg, Pommern.
Ostpreußen, Schlesien. — Zusammen mit
d$n Glasgefäßen kommen die Glasperlen
in kaum übersehbarer Zahl und Formen-
reichtum, besonders in der spätrömischen
Skelettgrabgruppe, vor. Zu einer ein-
heimischen Glasindustrie ist es nicht ge-
kommen; auch die wenigen emaillierten
Fibeln und Schnallen (Schweden, beson-
ders Ostpreußen) sind sicher Import einer
römischen, wohl provinzialen Industrie,
deren Zentrum wohl im europäischen Süd-
osten zu suchen ist.
Anton Kisa Das Glas im Altertume ;
über Perlen und Email noch immer wertvoll
0. Tischler Schriften der phys.-ökon.
Gesellsch. in Königsberg (Ostpr.) 27, 1886.
VI. Keramik. §16. Einfache („ton-
grundige") Gefäße haben zu den regelmäßi-
gen Exportgegenständen nicht gehört und
sind daher außerordentlich selten. Etwas
zahlreicher nur in Böhmen. Auch glasierte
nur ganz vereinzelt: außer einem verun-
glückten von Altenwalde bei Hamburg ein
Doppelhenkelbecher (2. Jahrh. ?) von Kör-
chow in Mecklenburg (Taf. 43, 14); Scher-
ben von Veitheim in Westfalen.
§ 17. An S i g i 1 1 a t a fehlt Italisches
ganz. Aus der älteren (südgallischen)
Fabrikation nur eine Schale von Vippach-
edelhausen bei Weimar; reichlicher und
anscheinend auf demselben Wege wie die
Hemmoorer Eimer und die Gläser einge-
führt die späteren (mittelgallischen) Fabri-
kate der Zeit von 150 bis 250 etwa in West-
falen, Hannover, Hamburg, Dänemark,
Brandenburg (Taf.43, 15, Damme i. Ucker-
mark), Westpreußen, Ostpreußen, Provinz
Sachsen, Thüringen.
Späte schwarze Provinzialware (nieder-
germanisch) von Dingen bei Lehe.
§ 18. Doch tritt die Einwirkung römi-
scher Keramik auf die germanische in der
jüngeren Periode deutlich hervor, so an
einer Gruppe weitwandiger Schalen mit
schmalem Fuße, die besonders in Ost-
deutschland heimisch sind (vgl. Gefäße von
Sackrau, Reichersdorf, Wilhelmsau, aber
auch in den Germanengräbern des zweiten
bis dritten Jahrhunderts im Lahntal); es
mögen hier auch Metallgefäße (Silber-
schalen des Hildesheimer Schatzes zeigen
dieselbe Form) mitgewirkt haben; ferner in
den Henkelkrügen, besonders des Ostsee-
beckens, wo auch die Henkelbildung die
Grundform andeutet, auch eine Nach-
Tafel 40.
Fig. i
Fig. 4.
Fig. 2.
Römische Funde.
1. Helm des Nydammoors. — 2. Silberbecher von VVichulla, nach Mertens, Urgeschichte Schlesiens.
— 3. Silberschale von Gr.-Kelle, nach Beltz, Vorgesch. Altert, v. Mecklenburg. — 4. Bronzeeimer von
Fycklinge, nach Montelius, Kultur Schwedens.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III. Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 41.
-*■*»
Fig. 5-
Fig. 6.
Fig. 7.
Fig. 8.
Römische Funde.
5. Bronzeeimer von Hagenow, nach Beltz. — 6. Bronzeeimer von Haeven, nach Beltz. — 7. Bronze-
becken von Dobbin, nach Beltz. — 8. Bronzebecken von Freden, nach Willers, Untersuchungen.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 42.
Fig. 9-
Fig. 10.
Fig. ii.
Römische Funde.
9. Kanne von Hagenow, nach Beltz. — 10. Bronzekasserolle des Ansius, nach Willers, Unter-
suchungen. — 11. Silberkasserolle von Suckow, nach Willers, Untersuchungen.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III. Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 43.
Fig. 12.
Fig. 14-
Fig. 13-
Fig. 15.
Römische Funde.
12. Glasschale von Espe, nach S.Müller, Ordning. — 13. Glasbecher von Dänemark, nach S. Müller,
Ordning. — - 14. Henkelbecher von Körchow, nach Beltz. — 15. Sigillataschale von Damme, nach
Mitteilungen des Uckermärkischen Museum-Vereins.
Reallexikon der g-erm. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg.
RÖMISCHE FUNDE
519
bildung von Buccheroart ist nachweis-
bar (besonders in Nordthüringen). Ebenso
dürften die mit den genannten Schalen
gleichstufigen ,, Warzengefäße", wie beson-
ders an der Fußbildung des Reichersdorfer
Stückes ersichtlich, unmittelbar auf römi-
sche Muster zurückgehen. In diesen Fällen
hat der römische Einfluß zur Bildung ein-
heimischer Typen geführt. — Ganz singulär
treten auch Nachahmungen römischer Pro-
dukte auf (ein gutes Beispiel aus Born-
holm).
§ 19. Stärker noch ist die Beeinflussung,
welche die einheimische Keramik durch die
Metall- und Glasgefäße erfahren hat. Es
geht nicht zu weit, wenn man den ganzen
auffallenden Aufschwung der Keramik im
ersten Jahrhundert, besonders im Norden,
auf die Bildung durch klassische Muster
zurückführt. Schon die „vorrömischen"
Bronzekessel haben in Böhmen (auf dem
berühmten Burgwalle Hradischte bei
Stradonitz) ihre Nachahmung in Ton ge-
funden. An Einzelheiten, wie an der Bil-
dung der Horizontalgriffe und Henkel
dänischer Tongefäße, an dem gelegentlich
abgedrehten Boden äußert sich schon in
dem früheren Abschnitt der Einfluß einge-
führter Gefäße; im späteren machen sich
Motive der Glasgefäße (eingeschliffene
Ovale) und auch die Formengebung der
Sigillataschalen geltend. — S. auch Art.
Keramik, Band III, Taf. 5.
Sigillata in Deutschland : Dragendorff
ZfEthn. 1906, S. 369.
VII. Statuetten u. ä. § 20. Kleine
Bronzefiguren römischer Arbeit sind weit
verbreitet, mit einer Ausnahme (Marren in
Oldenburg, Schatzfund des 4. Jhs.) als
Einzelfunde; über die Bedeutung, welche
sie für die germanische Bevölkerung hatten,
läßt sich kaum etwas sagen. Für die alte
Annahme, daß die Germanen in den römi-
schen Götterdarstellungen ihre eigenen
Götter gesehen hätten, spricht nichts. Im
wesentlichen gehören sie der späteren
Kaiserzeit und dem jüngeren Abschnitt an
und mögen, worauf die Verteilung weist,
wenigstens in Deutschland, meist ebenfalls
auf dem Wege der ,Hemmoorer' Eimer ein-
geführt sein (einige allerdings sind älter).
Mehrere Exemplare sind bekannt aus Hol-
land und Oldenburg, ferner solche aus
Hoops, Reallexikon. III.
Hannover, Schleswig-Holstein, Dänemark
(11 Stück, meist in und um Fünen, also
abweichend von dem Verbreitungsgebiet
von Gläsern usw.), Norwegen, Schweden,
Mecklenburg, Brandenburg und Lausitz
(3 Juppiter)> Pommern, Ostpreußen, Posen.
— An anderen Skulpturen eine Schlange
(Br.) aus dem Torsberger Moor und der
prachtvolle Greifenkopf (Br.) von Vimose.
Eine Zusammenstellung und zeitliche Schei-
dung des deutschen Materials steht leider noch
aus; das dänische von Engelhard Aarbeger,
1871, 433 und Blinkenberg ebd. 1900, 65.
VIII. Münzen. §21. Vornero-
nische Münzen treten mit Aus-
nahme von Holland, der Gegend an der
Ems und eines ganz alleinstehenden Fundes
von Niemegk (Kr. Zauch- Beizig) auf dem
ganzen Gebiete nur als vereinzelte Stücke
auf und fehlen auch in Gräbern durch-
gängig (eine Ausnahme zB. eine Gold-
münze des Augustus in einem Grabe von
Ranis, Kr. Ziegenrück). — Die Schatzfunde
setzen sich ziemlich gleichmäßig, im wesent-
lichen aus Denaren des von Nero bis Septi-
mius Severus herrschenden Fußes zusammen
(besonders von Hadrian, Antoninus Pius,
Mark Aurel), und die Zusammensetzung der
Funde und Erhaltung der Stücke weist
dahin, daß die Einfuhr in der letzten Zeit
stattgefunden hat; die Markomannenkriege
werden die Veranlassung der starken Zufuhr
gewesen sein. Die große Masse sind Silber-
denare; aus den folgenden Jahrhunderten,
wo die Einfuhr überhaupt nachläßt, über-
wiegen Gold und Bronze. Die Münzen ha-
ben sicher in erster Linie als Kurant gedient
(in den jüngsten Funden, Hacksilber-
funden, zB. dem von Schimoitzel in Pom-
mern von 1075, sind sie natürlich nur als
Metall aufgenommen); doch fehlt es nicht an
solchen, die durch Durchbohrung, Henkel
oder Öse zu Schmuckstücken hergerichtet
sind (gute Beispiele aus Thüringen). Als
Grabbeigaben kommen Münzen erst seit
Ende des dritten Jahrhunderts etwas
häufiger vor. Eine Ausnahmestellung
nimmt Ostpreußen ein, wo gerade im dritten
Jahrhundert Münzen eine allgemeine Grab-
beigabe bilden. — Besonders deutlich und
reich sind die skandinavischen Erscheinun-
gen: 6400 Stück, fast beschränkt auf das
südöstliche Schonen, Bornholm, Öland,
34
;20
RÖMISCHES GERMANIEN
Gotland und so den Importweg bezeich-
nend, welcher über die Weichselmündung
ging und in den reichen Funden in West-
preußen (2500) und Ostpreußen (6000), so-
wie weiter südlich in der Verteilung der
Münzfunde in Posen und Schlesien bis
zum Ende des dritten Jahrhunderts er-
kennbar ist.
§22. Nachbildungen römischer
Münzen sind sehr selten und beschränken
sich auf plumpe Nachahmungen; zB. in
Schweden. Häufiger sind im Norden die
Nacharbeiten byzantinischer Solidi in einem
eigenartigen nordischen Stile, welcher auch
auf die Tierornamentik eingewirkt hat,
während die eigene Münzprägung der ger-
manischen Reiche des Südens vom fünften
Jahrhundert an sich eng an diese Vorbilder
anschloß.
Eine Zusammenstellung der Münzfunde auf
dem besprochenen Gebiete nach einheitlichen Ge-
sichtspunkten ist seitens des Verbandes der nord-
westdeutschen Altertumsvereine in die Wege ge-
leitet und in Bearbeitung (durch W i 1 1 e r s).
Für Skandinavien s. Montelius Kultur
Schwedens 166. Gut F r e d r i c h Münzfunde
in Posen 1909.
IX. Verschiedenes. §23. An
Einzelheiten seien noch erwähnt,
zum Teil allerdings aus unsicheren Funden,
Spiegel (Pommern, Westpreußen, Däne-
mark, Polen), Tonmasken und andere
Tonfiguren (Westpreußen usw.), S k a r a •
b ä u s (Guben), Tonlampen (Alt-
mark, Prov. Hannover), Gemmen (Wald-
husen bei Lübeck), Wagen (Dänemark,
Norwegen, Schweden, Böhmen), Würfel,
Astragalen, Spielsteine aus Hörn
und Glas, schon im älteren Abschnitt, später
häufiger besonders auf Seeland und in Meck-
lenburg, Beinnadeln und Bein-
griffel, zahlreicher ebenfalls nur in
Böhmen, Dreifüße und Tische aus
Bronze (Hildesheim, Sackrau). — S.Tafeln
40 — 43. R. Beltz.
Römisches Germanien.
I. Die Eroberung durch die Rö-
mer. § 1. Tacitus sagt in seiner Germania
C. 37: ,,sescentesimum et quadragesimum
annum urbs nostra agebat, cum primum
Cimbrorum audita sunt arma, Caecilio Me-
tello et Papirio Carbone consulibus; ex quo
si ad alterum imperatoris Traiani consula-
tum computemus, ducenti ferme et de-
cem anni colliguntur: tarn diu Germania
vincitur .... quippe regno Arsacis acrior
est Germanorum libertas." Schon der
Römer hatte das Gefühl, daß die Germanen
,,triumphati magis quam victi sunt".
Triumphzeichen römischer Siege über
Germanen erhoben sich zwar in den ver-
schiedensten Gegenden der römischen Welt
in nicht geringer Zahl. An den Donau -
mündungen kündet heute noch das groß-
artige Siegesdenkmal von Adamklissi, wie
hier römische Legionen den germanischen
Bastarnern, den unglücklichen Vorläufern
der Goten, den Weg über die Donau nach
den Herrlichkeiten des Südens zu ver-
wehren suchten. Auf der Piazza Co-
lonna in Rom erzählt die Marcussäule von
den Siegen des Kaisers Marcus an der mitt-
leren Donau über Markomannen und
Langobarden. Und über dem Rhein bei
Mainz ragt jetzt noch das gewaltige Grab-
und Triumphalmonument des Drusus, des
Bändigers der rheinischen Germanen.
§ 2. Und das Ergebnis all dieser Kämpfe
an Donau und Rhein ? Zwar ist es Augustus
geglückt, Rhein und Donau von ihren
Quellen bis zu den Mündungen zu gesicher-
ten Grenzen des Römerreichs zu machen
und auch das nächste Vorland zu beherr-
schen; die flavischen Kaiser und Traian
haben sogar noch darüber hinaus durch
Einverleibung der 'agri decumates' und von
Dazien die beiden ungünstigen „sinus im-
perii" ausgeglichen. Aber das ganze innere
Germanien blieb frei, auch frei von römi-
schem Militär- und Steuerdienst.
Auch die Besitzergreifung und Romani-
sierung des schmalen rheinischen Grenz-
gebiets geschah nur ganz allmählich und
war mehrfach mit großen Schwierigkeiten
verbunden, je nach der Art der germani-
schen Stämme, die es bisher innehatten
oder streitig machten.
§ 3. Die linksrheinischenGer-
manenstämme wurden bekanntlich
schon von Cäsar unterworfen. Was Cäsar
von den Remern erfuhr und was von Taci-
tus Germ. 2 bestätigt wird (Bell. Gall. II 4) :
„plerosque Beigas esse ortos ab Germanis
Rhenumque antiquitus traductos propter
loci fertilitatem ibi consedisse Gallosque
qui ea loca incolerent expulisse", ist zwar
RÖMISCHES GERMANIEN
521
von vielen Germanisten aufs lebhafteste
abgewiesen worden (vgl. Müllenhoff DA.
II 192 f., IV 393 f.), indessen wird es durch
die archäologische Forschung immer mehr
gesichert. Die Ausgrabungen zeigen von
Jahr zu Jahr deutlicher, daß im Gebiet der
Beiger und Treverer schon im 3. bis 2. Jahrh.
v. Chr. eine der rechtsrheinischen germani-
schen sehr gleichende Kultur herrschte,
die sich von der umgebenden keltischen
vor allem durch andere Grabriten unter-
schied. Nun ist es zwar wohl denkbar und
durch Cäsars Nachrichten über die süd-
deutschen und böhmischen Tectosagen auch
erwiesen, daß die über den Rhein vorge-
schobenen gallischen Stämme allmählich
Manches von der Kultur der Germanen
annahmen; daß sie aber auf dem linken
Rheinufer schon so früh von der allgemein
üblichen Erdbestattung zu der germani-
schen Verbrennung übergingen, dafür fehlt
es auf dem ganzen keltischen Gebiete an
Rhein und Donau an Parallelen. Ein guter
Teil der belgischen Bevölkerung und auch
noch ein Teil der Treverer zur römischen
Zeit dürfte also von einer germanischen
Invasion herrühren, die der des Ariovist
um ca. 100 Jahre vorausging. Tatsächlich
muten uns auch sehr viele der auf den
Trierer Denkmälern dargestellten Gesichter
von Moselbewohnern als gut germanisch
an. Die Scharen des Ariovist (Vangiones,
Nemetes, Triboci usw.) besetzten Rhein-
hessen, Rheinbayern und das untere Elsaß
um das Jahr 72 v. Chr., wie auch die
archäologischen Bodenfunde immer deut-
licher erkennen lassen, und behielten diesen
Landstrich auch nach ihrer Besiegung
durch Cäsar im Jahre 58 bei. Nachdem
auch noch die Ubii (38 oder 19 v. Chr.) auf
das linke Ufer übergesiedelt worden waren
in der Gegend von Bonn und Köln, von den
Römern nunmehr Agrippinenses benannt,
war zu Beginn des Kaiserreichs fast das
ganze linke Rheinufer von germanischen
Stämmen bewohnt, die, abgesehen von
einigen Aufständen in der zweiten Hälfte
des 1. Jahrhunderts, treu zu Rom hielten.
Als socii zu wehrhaftem Grenzschutz ange-
siedelt, ,,ut arcerent, non ut custodirentur"
(Tacitus Germ. 28), haben sie mehr als vier
Jahrhunderte diese Aufgabe für Rom erfüllt
und sind dabei in der äußeren Kultur fast
I völlig romanisiert worden, die südlichen
! Stämme mehr als die nördlichen. Die
i römischen Inschriften nennen nur ganz
wenige germanische Namen, offenbar weil
diese Germanen wie so viele andere ihren
Stolz darin suchten, römische Namen zu
tragen. Ihre Gräberinventare unterschei-
den sich vom 2. Jahrh. ab kaum von denen
der anderen römischen Provinzialen; nur
einige Götterkulte (matres, matronae) usw.
verraten den germanischen Ursprung. Als
diese Gegenden im 5. Jahrh. nach dem
Sturz der Römerherrschaft von Burgunden,
Alamannen und Franken besetzt wurden,
haben diese wenigstens am Mittel- und
Oberrhein nur noch wenig echtgermani-
sches Wesen angetroffen, wenn auch alte
germanische Tradition speziell bei der
ärmeren Bevölkerungsschicht zweifellos
weiterbestand.
§ 4. Auch am rechten Rhein-
ufer wurden schon vor der eigentlichen
Okkupation dieses Gebietes durch die Rö-
mer in römischen Diensten stehende ger-
manische Vasallenstaaten geschaffen; zwi-
schen Neckar und Main die Suebi Nicretes
mit dem Hauptorte Lopodunum (civitas
Ulpia Sueborum Nicretum), zwischen Main
und Lahn die Mattiaci, am Niederrhein die
Batavi, von denen Tacitus Germ. 29 sagt:
,,exempti oneribus et collationibus ettantum
in usum proeliorum sepositi velut tela at-
que arma bellis reservantur". Auch nach
der Einverleibung des rechtsrheinischen
Gebiets in das imperium Romanum durch
die Limesanlagen unter Domitian und
Trajan scheinen sie, zum Teil gestützt auf
die alte societas, besondere Vorrechte ge-
nossen zu haben. Und auch nach Verlust
des Limes um 260 n. Chr. haben die Suebi
Nicretes und wohl auch die Mattiaci wieder
freiwillig die Grenzwacht für Rom über-
nommen.
§ 5. Die Absichten der Römer auf das
innere Germanien galten in der
ersten Hälfte des I. Jhs. mehr dem Küsten-
gebiet der Nordsee. Im Monumentum An-
cyranum sagt Kaiser Augustus: „Gallias et
Hispanias provincias item Germaniam, qua
claudit Oceanus, a Gadibus ad ostium
Albis fluminis pacavi" und weiter: ,,classis
mea per Oceanum ab ostio Rheni ad solis
orientis regionem usque ad nationem Cim-
34*
122
RÖMISCHES GERMANIEN
brorum navigavit, quo neque terra neque
mari quisquam Romanus ante id tempus
adiit". Tatsächlich hat er auch den Küsten-
strich von den Rheinmündungen bis zur
Elbe, das Gebiet der Frisii, Amsivarii,
Chauci, Angrivarii dem römischen Reiche
einverleibt. Indessen vermochte er die süd-
lich davon wohnenden Bructeri, Cherusci,
Marsi, Chatti usw. ebensowenig wie seine
Nachfolger dauernd zu bezwingen. Nach
vielen Schwankungen, indem z. B. Claudius
die römischen Garnisonen ganz vom rechten
Rheinufer zurückzog, während Vespasian
wieder energisch und siegreich gegen die
Bructerer vorging (A. h. V. V S. 184), war
um das Jahr 100, abgesehen vom Bataver -
gebiet, wieder das ganze rechte Ufer am
Niederrhein frei von der Römerherrschaft
und sollte es auch fernerhin bleiben, wenn-
gleich das nächste Vorland wie eine Art
Festungsglacis behandelt wurde. Auch am
Mittelrhein war ursprünglich ein schmaler
Schutzstreifen jenseits des Flusses von den
Römern festgehalten worden durch Zurück-
drängung der Sugambrer und Chatten in
das Gebirge. Zu Tacitus' Zeit reichten schon
die Tencteri und Usipi als freie Germanen
bis an den Rhein heran, so daß die Römer
von Vetera aus den Kampf zwischen Bruc-
teri und Chamavi wie in der Arena ein
Gladiatorenschauspiel genießen konnten.
„Super sexaginta milia non armis telisque
Romanis, sed, quod magnificentius est, ob-
lectationi oculisque ceciderunt", sagt Taci-
tus Germ. 33 und fährt als Römer fort:
,,maneat quaeso duretque gentibus si non
amor nostri, at certe odium sui", einWunsch,
der leider nur zu lange in Erfüllung ging.
§ 6. Von dem Punkte an, wo das Gebiet der
linksrheinischen Ubii-Agrippinenses und
mit ihm die Germania inferior aufhörte, und
wo ein schmaler Streifen der provincia
Belgica beiderseits der Mosel sich bis nahe
an den Rhein herandrängt, wo auf dem
rechten Rheinufer die verbündeten Mat-
tiaci den Pufferstaat gegen die gefährlichen
Chatten bildeten, wo die Silbergruben an
der Lahn, der fruchtbare Rheingau mit
seinen heißen Quellen bei Wiesbaden und
die dicht bevölkerte reiche Wetterau mit
ihrer Salzstätte bei Nauheim zu schützen
waren, von da an zogen die Römer eine
stark befestigte Grenzwehr auf dem
Kamme des Taunusgebirges bis an das
große Mainknie und allmählich auch weiter
nach Süden durch den Odenwald und die
andern süddeutschen Waldgebirge bis an
die Donau. Am Anfang aber nur provi-
sorisch und leicht beweglich, mit der Zeit
immer starrer, wurde sie allmählich zur
definitiven Reichsgrenze durch Wall oder
Mauer weithin sichtbar gemacht.
Wie am Niederrhein die Operationen
hauptsächlich von Vetera ausgingen, das
gegenüber der Lippe (Lupia) -Einmündung
liegt, gegen Bructeri, Cherusci usw., so
waren sie am Mittelrhein auf das dem
Maineinfluß gegenüber gelegene Mogontia-
cum gestützt und gegen Chatten, Sueben
und Markomannen gerichtet. Wie am
Niederrhein längs Lippe, Ems usw. schon
von Drusus feste Standlager und Etappen-
posten (Haltern, Oberaden usw.) angelegt
wurden, so längs des Mains (Höchst,
Frankfurt usw.) und an seinen Neben-
flüssen, auch an wichtigen Straßenknoten-
punkten inmitten der Ebene. Die eigent-
liche Grenzbefestigung (limes) wurde erst
unter Domitian begonnen, dessen Chatten-
kriege vom Jahre 83 und 89 ihm die Ge-
fährlichkeit dieses Gegners, zumal in den
unwegsamen Gebirgsgegenden, offenbarten.
Ein Augenzeuge dieser Kämpfe, Frontinus,
schreibt strategemata 1, 3, 10 darüber:
,,imperator Caesar Domitianus Augustus,
cum Germani more suo e saltibus et ob-
scuris latebris subinde impugnarent nostros
tutumque regressum in profunda silvarum
haberent, limitibus per centum viginti
milia passuum actis non mutavit tantum
statum belli, sed et subiecit dicioni suae
hostes, quorum refugia nudaverat". Wel-
cher Art diese refugia der Chatten waren,
das zeigen uns deutlich die zahlreichen
Ringwälle auf den Höhen des Taunus, die,
wie die neueren Ausgrabungen lehren,
gerade in der germanischen Zeit um die
Wende des Jahrtausends eine große Rolle
gespielt haben. Es ist hier nicht der Ort,
die Geschichte der deutschen Limes-
anlage eingehender zu verfolgen, die
bekanntlich seit dem Jahre 1892 durch
Reichsmittel von einer besonderen Kom-
mission untersucht wird. Die Hauptergeb-
nisse dieses großangelegten Unternehmens
sind in dem im Erscheinen begriffenen
RÖMISCHES GERMANIEN
523
Werke : Fabricius, Hettner, v. Sarwey, Der
obergermanisch -rätische Limes des Römer-
reiches, niedergelegt. Es genügt, einige
Punkte flüchtig zu skizzieren. Der Limes
war zu allen Zeiten nur als befestigte Vor-
postenstellung gedacht für die Hauptarmee
am Rhein und an der Donau. Dement-
sprechend lagen in den großen Garnisonen
dieser Operationsbasis (Straßburg, Mainz,
Bonn, Neuß usw.) nur Legionen, in den
Kastellen am Limes nur Kohorten und
Alen der Hilfsvölker (auxilia), unter letzte-
ren auch Germanen, wie in Jagsthausen.
Die Grenzsperre bestand ursprünglich nur
aus einem Flechtwerk- oder Palisadenzaun
und aus Holztürmen, die in regelmäßigen
Abständen folgten, beide geeignet, herum-
schweifende, räubernde germanische Ban-
den bis zur Ankunft der nächsten Kastell-
besatzung aufzuhalten oder das Herannahen
größerer feindlicher Heeresmassen recht-
zeitig zu bemerken und rückwärts weiter-
zumelden. Erst allmählich, namentlich seit
Hadrian, wurden die Holz- und Erdbauten
durch steinerne ersetzt, seit Anfang des
3. Jhs., als die Alamanneneinfälle am Main
begannen, wurde der Palisadenzaun durch
Wall und Graben oder eine Mauer verstärkt.
Dieser „Pfahl" und die „Teufelsmauer"
machten auf die Germanen augenscheinlich
einen großen Eindruck, da sich heute noch
die Erinnerung daran in Hunderten von
Flurnamen und Sagen abspiegelt und heute
noch der Pfahl in gewissen Gegenden eine
Grenzscheide auch der Volkssitten bildet.
Aber länger als bis zur Mitte des 3. Jhs. ver-
mochte er den Chatten- und Alamannen-
Ansturm nicht aufzuhalten. Die meisten
Limeskastelle sind um 260 n. Chr. in Schutt
und Asche gesunken, wenn auch von einigen
späteren römischen Kaisern gelegentlich
noch erfolgreiche Vorstöße nach dem Limes
gemacht wurden.
§ 7. Nach der Aufgabe des Limes traten
wieder ähnliche Verhältnisse ein wie in der
ersten Hälfte des 1. Jhs. Rhein und Donau
bildeten die Grenze. Das Vorland war zwar
an einigen wichtigen Punkten noch von
römischen Garnisonen besetzt, im allge-
meinen aber von germanischen Stämmen
bewohnt, die, durch römisches Geld er-
kauft, Milizkorps im Dienste der Römer
stellten, wie die Suebi Nicretes in Heidel-
berg. Das stolze Wort in der Lebensbe-
schreibung des Kaisers Probus: „omnes iam
barbari vobis arant, vobis iam serunt et
contra interiores gentes militant
illis (sc. Germanis) sola relinquimus sola"
war also keineswegs nur eine Phrase.
Die Alamanneneinfälle in das rechts-
rheinische und süddonauische Gebiet mehr-
ten sich zwar von Jahrzehnt zu Jahrzehnt,
aber die großen römischen Waffenplätze
am Rhein wie an der Donau hielten doch
stand bis zum Beginn der großen Völker-
wanderung, wo Hunnen, Alanen, Vandalen,
Sueben usw. den letzten römischen Wider-
stand endgültig niederschmetterten.
Wichtigere neuere Lit. Fabricius D.
röm. Heer in Obergermanien u. Rälien; Hist. Z.
1 906. Fabricius, Hettner, v. Sarwey
D. ober germ. -rät. Limes des Römerreichs; bis jetzt
41 Lieferungen. E. Kornemann Die neueste
Limesforschung; Klio 1907, 73 — 121; W. Bar-
th e 1 , 6. Bericht d. röm. -germ. Kommission 1913
S. 2781. E. Ritterling Zur Gesch. des röm.
Heeres in Gallien; Bonn. Jahrb. 114 S. 159 — 188.
II. Verwaltung des Landes
durch Römer und Einheimi-
sche. Die Grenzen der provincia
Germania, die erst gegen Ende des 1. Jhs.
von der Belgica unabhängig wurde, änder-
ten sich natürlich entsprechend den mili-
tärischen Erfolgen oder Mißerfolgen der
Römer in den verschiedenen Zeiträumen.
Wenn sie im einzelnen auch noch nicht ganz
genau festgestellt sind, so lassen sie sich im
großen und ganzen doch wohl erkennen.
Im 2. und 3. Jahrh. verliefen sie folgender-
maßen : Im Westen gegen die Gallia Belgica
trennte sie der Kamm der Vogesen, der Hart
und des Hunsrücks (vgl. Zangemeister
C. I. L. XIII. II. 1. S. 139, 161, 178 usw.).
Im Hunsrück war nach Ausonius die
Grenze bei Belginum, das auf der Peutin-
ger karte und der Inschrift C. IL. XIII.
7555 a genannt und in Überresten beim
sogenannten stumpfen Turm bei Hinzerath
nachgewiesen ist. Hier schieden sich auch
die Diözesen von Mainz und Trier, hier
berührten sich drei deutsche Gauen, der
Trech-, Mosel- und Nahegau, eine Kon-
tinuität der Verhältnisse, die wir auch
anderwärts beobachten können. Im Gebiet
der Maas sind die Grenzen weniger sicher
ermittelt. Im allgemeinen läßt sich ersehen,
daß sie nicht nur nach geographischen, son-
524
RÖMISCHES GERMANIEN
dem auch nach nationalen Gesichtspunkten
gezogen waren und nicht nur den Besitz-
stand der Triboci, Nemetes und Vangiones
wahrten, sondern auch die alten Ansprüche
der Treverer und der Nervier und einiger
anderer belgischer Stämme auf germanische
Abkunft anerkannten. Im Süden bildete
die Grenze gegen die Helvetii im ganzen der
Oberrhein und weiterhin gegen Raetia un-
gefähr eine über die Rauhe Alb führende
Verbindungslinie zwischen Pfyn (ad fines)-
Eschenz (Tasgaetium) in der Nordschweiz
und der Mündung des Röthenbachtälchens
bei Lorch, wo die Mauer des rätischen und
der Erdwall des obergermanischen Limes
zusammenstießen. Die Ostgrenze war
durch die innere bzw. äußere Limeslinie
gegeben, von Andernach ab durch den
Rhein. Waren in diesem rechtsrheinischen
Gebiet auch einige kleinere gallische Stäm-
me einbegriffen, wie die Raurici bei Basel,
die Cubii und Toutones im nördlichen
Odenwald und jene gallischen Wagehälse,
die sich in den agri decumates niedergelas-
sen hatten, in der Hauptsache bildeten doch
Germanen (Markomannen, Sueben, Mat-
tiaken usw.) die Bevölkerung des Landes.
Nachdem zuerst eine ober- und nieder-
rheinische Armee abgesondert war, wurde
gegen Ende des i. Jhs. auch eine provincia
Germania superior und inferior geschieden.
Die Grenze zwischen beiden bezeichnete
der Vinxtbach (= Finzbach) bei Brohl, der
Obrincas des Ptolemaeus, wo auch eine
'finibus et genio loci' von Soldaten geweihte
Inschrift gefunden ist (C. I. L. XIII 7732).
Hauptquartier und Hauptstadt Oberger -
maniens war Mainz, UntergermaniensKöln.
Den beiden kaiserlichen Legaten (Legati
Augusti pro praetore) standen ursprüng-
lich je 3 — 4, später nur noch je
2 Legionen zur Verfügung, von denen je
2 in Mainz (Mogontiacum) und Xanten
(Vetera), die andern in Windisch (Vin-
donissa) bzw. Straßburg (Argentorate)
und Neuß (Novesium) bzw. Bonn und Köln
(oppidum Ubiorum) garnisonierten. Dazu
kamen eine größere Anzahl alae und cohortes
der auxilia, die in den praesidia am Rhein
und am Limes lagen und seit dem Bataver-
aufstande im allgemeinen von Le-
gionsoffizieren kommandiert wurden. Die
Legionen bestanden wenigstens in den
älteren Zeiten aus Italikern und aus den
römischen Bürgerkolonien Südgalliens und
Spaniens, die auxilia aus ursprünglich
zwangsweise ausgehobener, später ange-
worbener Mannschaft unterworfener Völ-
kerschaften, Spaniern, Galliern, Helvetiern,
Bewohnern der Alpen und Balkanhalb -
insel, ja aus Nordafrikanern und Klein-
asiaten. Die ersteren besaßen von Haus aus
das röm. Bürgerrecht, die letzteren erwar-
ben es durch langjährigen Militärdienst.
Zu jedem Kastell gehörte ein sehr ausge-
dehntes Territorium (canabae, agri militum
usui sepositi, prata usw.), das gegen das
Privatland abgesteint war (vgl. v. Domas-
zewski, Röm.-germ. Korrbl. II (1909)
S. 36 f.)-
Nach dem Verlust des Limesgebietes
wurde von Diokletian die linksrheinische
Germania in die Germania prima (Vangio-
nen, Nemeter und Triboker) und in die
secunda (Ubier und Tungrer) geteilt, die wie
mehrere andere Provinzen unter dem prae-
fectus praetorio in Trier, das seit 285/86
Kaiserresidenz war, standen und im einzel-
nen von duces und consulares verteidigt und
verwaltet wurden. Von der provincia Ger-
mania getrennt wurde die Maxima Sequa-
norum. Der dux Mogontiacensis befehligte
nach der Notitia Dignitatum:
1. die milites Pacenseszu Saletio (Selz),
2» die Menapii zu Tabernae (Zabern),
3. die milites Anderitiani im Vicus Juli-
us (Germersheim),
4. die milites Vindices bei den Nemetes
(Speier),
5. die milites Martenses zu Alta Ripa
(Altrip),
6. die ala Secunda Flavia bei den Van-
giones (Worms),
7. die milites Armigeri zu Mogontiacum
(Mainz),
8. die milites B(r)ingenses zu Bingium
(Bingen),
9. die milites Balistarii zu Bo(u)dobrica
(Boppard),
10. die milites Defensores zu Confluentes
(Koblenz),
11. die milites Acincensium zu Antona-
cum (Andernach).
Die Legionen wurden nach Gallien zurück-
gezogen, die auxilia am Rhein wurden limi-
tanei oder riparienses genannt. Einzelne
RÖMISCHES GERMANIEN
525
tractus standen unter comites, wie das
frühere Territorium der VIII. Legion unter
dem comes Argentoratensis. Die consulares
führten die Zivilverwaltung.
Die oberste Finanzverwaltung
war seit der Scheidung der Provinzen in
den Händen des procurator Belgicae et
duarum Germaniarum, der in Trier resi-
dierte. Zur Erleichterung dieser Verwaltung
waren schon seit Cäsar wie in Gallien
Völkerschaftsterritorien mit bestimmten
Rechten und Pflichten geschaffen worden:
am linken Rheinufer z. B. die civitas Tri-
bocorum mit dem Vorort Brocomagus
(Brumath), die c. Nemetum mit dem Vor-
ort Noviomagus (Speyer), Vangionum mit
Borbetomagus (Worms), wrährend Mainz
erst in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhs.
civitas und metropolis der Germania prima
wurde, wie Köln metropolis der Germania
secunda. Auf dem rechten Rheinufer wur-
den u. a. vonTrajanund Hadrian die civitas
Ulpia Sueborum Nicretum (Lopodunum,
Ladenburg), die civitas Alisinensis (Wim-
pfen), die civitas Ulpia V (unbekannt)
(Dieburg), die civitas Ulpia Taunensis
(Nida, Heddernheim), die civitas Mattia-
corum (Aquae Mattiacae, Wiesbaden) er-
richtet. Wo geschlossene, den Römern
freundlich gesinnte Volksstämme fehlten,
wurde das ganze Land als kaiserliche Do-
mäne (saltus Caesaris) erklärt und mehrere
saltus zu einem tractus zusammengefaßt
und von einem kaiserlichen procurator ver-
waltet. Die Pächter der einzelnen Güter
(coloni) zahlten den Zehnten in Natural-
abgaben, wonach auch das ganze Land die
agri decumates genannt wurde. Solche
saltus sind namentlich im Neckargebiet
bezeugt, die mit der Zeit die Rechte einer
civitas erhielten, so die civitas S. T. (saltus
Translimitani ? Tutonorum ? Sueborum T. ?
vgl. C. I. L. XIII. 6482 und S. 238,
Bonn. Jahrb. H. 102 S. 96) und die civitas
saltus Sumelocennensis (Rottenburg). Auch
in den Territorien der Kastelle entwickelten
sich allmählich manche canabae zu größeren
vici (wie der vicus Aurelius bei Öhringen,
Grinario Köngen) und einzelne auch zu
Vororten von civitates (civitas Aurelia
Aquensis = Baden-Baden usw.). DieGren-
zen der civitates stehen im einzelnen noch
wenig fest, doch stimmen sie nicht selten
mit den Grenzen der frühmittelalterlichen
Diözesen und Gaue wenigstens teilweise
überein (Lobden-, Alsens-, Oosgau usw.).
Die civitates hatten latinisches Recht,
eigene Vorstände, magistri mit Quästoren
und Adilen und einen Gemeinderat (de-
curiones), dessen Mitglieder aus dem ganzen
Territorium der civitas gewählt wurden.
In späterer Zeit gehörte zu den zahlreichen
Verwaltungsaufgaben der civitates auch die
Unterhaltung der Staatsstraßen, nicht mehr
bloß der Gemeindewege.
E. Herzog Okkupations- u. Verwaltungs-
gesch. desrechtsrhein. Römerlandes; Bonner Jahrb.
H. 102 (1898) S. 83—IOI. A. Riese Ger-
mania e Gallia Belgica; Dizionario epigrafico di
antichitä Romane, 3 (1906) S. 487 — 520.
III. Zur Besiedelungsge-
schichte der provincia Ger-
mania.
Hat die Gewinnung der Rheingrenze
unter Cäsar und Augustus und die Anlage
des Limes der seit den Cimbernzügen dro-
henden allgemeinen Völkerwanderung der
Germanen auch einstweiligen Halt geboten,
so fanden trotzdem, selbst innerhalb der
römischen Grenzen, nicht selten kleinere Ver-
schiebungen germanischer Volksstämme
und Neuansiedlung sogar stammfremder
Elemente statt. In augusteischer Zeit
wanderten die Markomannen und Chatten,
die nicht das Schicksal der Neckarsueben
und Mattiaken teilen wollten, nach Osten
weiter, Ubier und Sugambrer wurden von
den Römern auf das linke Rheinufer ver-
pflanzt, da aus dem Innern Deutschlands
neue Stämme zunächst nach dem Mittel-
und Niederrhein, später auch nach dem
Main- und Donaugebiet drängten. Außer-
dem wurden im 2. Jahrh. von den Römern
große Mengen Brittones aus England längs
der ganzen Limeslinie, später ein Stamm der
Sarmaten in den Vogesen und im Hunsrück
und Franken in der Eifel angesiedelt. Diese
fortwährenden Veränderungen spiegeln sich
auch in der antiken Literatur wieder. Das
älteste Stadium verraten die Berichte Cä-
sars und Strabos und aus der zweiten Hälfte
des I. Jahrhs. Plinius' Historia naturalis
und Tacitus' Germania, Nachrichten, die
wegen der durch die gleichzeitigen Kriege
erlangten genauen Kenntnis germanischer
Verhältnisse im ganzen recht verläßlich
526
RÖMISCHES GERMANIEN
sind. Dagegen bietet Ptolemaeus' Geo-
graphia (2. Jahrh.) neben vielem höchst
Wertvollem auch sehr viel Irrtümliches, so
daß es manchmal nicht leicht, ja unmöglich
ist, aus seinen verwirrten Aufzählungen und
der verderbten Überlieferung den richtigen
Kern herauszuschälen. Vor allem ist es
noch nicht gelungen, die von ihm genannten
germanischen ttoXsi? mit Sicherheit zu
identifizieren. Aus späterer Zeit gewähren
das Provinzverzeichnis (nomina provincia-
rum omnium), das Itinerarium Antonini,
die tabula Peutingeriana, Ammianus Mar-
cellinus, Procopius und der Geograph von
Ravenna manche Anhaltspunkte, im ganzen
aber sind sie dürftiger, als sie für die Früh-
zeit, wenigstens das linke Rheinufer, vor-
liegen. Manche Ergänzungen bringt zwar
die archäologische Bodenforschung, doch
liegt es in der Sache, daß deren Ergebnisse
bezüglich der Namen und Grenzen der
einzelnen Stämme im ganzen recht be-
scheiden sind. Immerhin haben sie uns
über die Sitze der Suebi Nicretes, einzel-
ner gallischer Stämme im Odenwald und
Maingebiet, über die Grenzen der links-
rheinischen Germanenstämme, namentlich
durch Inschriftenfunde, wichtige Auf-
schlüsse eröffnet.
Viel ergiebiger ist natürlich, was die ar-
chäologische Forschung über das Wesen
dieser oppida, vici usw. erbracht hat, so-
wohl der römischen wie der germanischen.
Bei Ptolemaeus hören wir nichts von den
römischen Städten Baden-Baden, Rotten -
bürg, Wimpfen, Ladenburg, Heddernheim
usw., erst der Spaten hat sie an das Tages-
licht gefördert. Die größeren linksrheini-
schen Städte, Lugdunum Batavorum
(Leyden), Noviomagus (Nymwegen), colo-
nia Traiana (Xanten), Agrippina (Köln),
Bonna (Bonn), Mogontiacum (Mainz),
Borbetomagus (Worms), Noviomagus (Spei-
er), Argentorate (Straßburg) sind, wenn
auch noch lange nicht in allen Einzelheiten
erforscht, so doch im großen und ganzen
nach Lage, Umfang, Bebauungsplan usw.,
ziemlich bekannt. Obwohl fast an allen
diesen Orten schon in keltisch -germanischer
Zeit bedeutende Ansiedlungen bestanden,
haben die Römer nach dem ersten militäri-
schen Provisorium in systematischer Weise
Neugründungen geschaffen mit regelmäßi-
gem, möglichst quadratischem Straßennetz,
wie in Italien. Da fast alle diese Städte
durch starke Garnisonen geschützt waren,
bedurften sie zunächst keiner Ummaue-
rung, mit Ausnahme von Xanten, das zu
weit vom Legionslager auf dem Fürsten -
berg bei Birten entfernt dem Feindesland
unmittelbar gegenüber lag. Erst nach
Verlust des Limes in der zweiten Hälfte
des 3. Jahrhs. wurden auch die linksrheini-
schen Städte mit Mauern und Türmen um-
geben. Diese bei den meisten Städten
ziemlich genau festgestellte Ummauerung
(vgl. Mainzer Zeitschr. I 28) gibt auch eine
annähernde Vorstellung von der Bevölke-
rungsstärke dieser Städte. Mainz und Köln
waren darnach von ziemlich gleicher Größe,
etwas kleiner Xanten (die colonia Traiana)
und Straßburg, die beide etwa die Größe von
Metz hatten, während Trier mehr als die
doppelte Größe von Mainz bzw. Köln auf-
wies. Die römische Stadtmauer greift meist
über das Weichbild der mittelalterlichen
Städte an gleicher Stelle wesentlich hinaus,
wenn sie auch auf großen Strecken den
mittelalterlichen Stadtmauern als Funda-
ment gedient hat. Die Bebauung im Innern
der römischen Städte war dagegen nicht
so eng wie in den mittelalterlichen, reichte
aber fast allenthalben über den Mauer-
ring hinaus. Bedenkt man allerdings, daß
z. B. Mogontiacum zeitweise eine mehr
als noch einmal so starke Besatzung als
die heutige Festung Mainz hatte, so darf
uns eine solche Anhäufung auch der Zivil-
bevölkerung nicht wundern, um so weniger,
als in den neuen Mauerring auch die Be-
satzung einbezogen war. Die städtische
Zivilbevölkerung bestand zum guten Teil
aus Kelto -Germanen.
Die römischen Städte auf dem rechten
Rheinufer im Limesgebiet wurden offenbar
infolge des Aufstandes des Saturninus und
der Chattenkriege nach Eutrop (8, 2
urbes trans Rhenum restituit) von Traian
neu gegründet. Dies wird bestätigt
durch den Beinamen Ulpia vieler civitates,
so von Ladenburg, Dieburg, Heddern-
heim und durch die Grundrisse dieser
Stadtbefestigungen, die, wie auch der von
Wimpfen, in vielen Punkten, namentlich
in der geraden, kastellartigen Linienfüh-
rung, in der Anlage der Tore und Türme
RÖMISCHES GERMANIEN
527
mit der Mauerumgürtung der colonia Tra-
iana übereinstimmen (vgl. Mainzer Ztschr.
I 28). Heddernheim (Nida) hatte so ziem-
lich die gleiche Größe wie Ladenburg (Lopo-
dunum), während Wimpfen, Dieburg usw.
etwas kleiner waren; aber alle sind immer-
hin noch etwas größer als die mittelalter-
lichen und heutigen Städtchen gleichen
Namens. Im Innern waren sie ganz regel-
mäßig angelegt, mit forum, öffentlichen
Gebäuden, Bädern, Privathäusern, die
wenigstens im unteren Stockwerk massiv
waren und die öfters nach der Straße kleine
Vorplätze, rückwärts Gartenanlagen zeig-
ten, wie namentlich die Ausgrabungen bei
Ladenburg und Heddernheim erkennen
ließen.
Die germanischen roXet? des Ptolemaeus
und anderer Schriftsteller, wie Mattium,
Artaunum, Tarodunum usw., sind oppida,
d. h. mit Ringwällen umgebene Fliehbur-
gen, die in Friedenszeiten z. T. nur wenige
Bewohner hatten (die Altenburg bei Metze,
die großen Ringwälle im Taunus, bei Zarten
usw.). In unruhigen Zeiten nahmen sie ganze
Stämme auf mit all ihrem Hab und Gut,
vor allem den Herden. Die im Gang befind-
lichen Untersuchungen lehren von Tag zu
Tag deutlicher, daß die meisten solcher
Ringwälle, die nicht nur auf beherrschenden
Bergeshöhen, sondern auch in der Ebene
vorkommen, meist zwar schon von der vor-
germanischen Bevölkerung angelegt, von
der germanischen aber erst ausgebaut sind.
Die Technik der Ringmauer, Trocken-
mauerwerk mit Holzversteifung, entspricht
derjenigen der gallischen oppida nach
Cäsars Beschreibung. Die Hütten im In-
nern der Beringe zeigen Block- und Fach-
werkbau, bisweilen auch Steinfundamente;
auch Grubenwohnungen, wie sie Tacitus
schildert, sind nicht selten (vgl. auch Main-
zer Ztschr. IV 7 u. C. Schuchhardt, Hof,
Burg und Stadt bei Germanen und Grie-
chen, Neue Jahrb. f. klass. Alt. 21, 305 f.;
1908).
Die Dörfer (vici) waren auf rein-
germanischem Gebiete vielleicht zahlreicher
als auf römischem und im allgemeinen
offen, wenn die einzelnen Gehöfte auch mit
Palisaden oder Hecken und Gräben um-
geben waren. Auf dem linken Rheinufer
sind die meisten schon in keltisch-germani-
scher Zeit entstanden, wie auch die Namen
z. B. Cambete (Kembs), Argentovaria (Hor-
burg), Helellum (Ehl), Saletio (Selz), Ru-
fiana (Rheingönheim?), Buconica (Nierstein),
Altiaia (Alzey), Bingium, Vosolvia usw., ver-
raten. Der vicus [M?]aresacensis (Weisenau
bei Mainz) könnte ev. seine Entstehung einer
Ansiedlung von Marsaci verdanken, einem
batavischen Stamme und Nachbar der
Caninefates, von denen eine ala im 1. Jahrh.
in Mainz stand (vgl. Tacitus hist. IV. 56,
Mainzer Ztschr. III S. 37 f.; Bremer, Eth-
nographie d. germ. Stämme S. 157). Ähn-
lich hat der vicus Britannorum bei
Bretzenheim bei Mainz seinen Namen wohl
von hier angesiedelten Brittones erhalten,
eher als nach Bretagnern aus der Zeit Karls
d. Gr. Wohl erst in römischer Zeit, wenn
nicht entstanden, so doch zu Bedeutung
gelangt sind Concordia (Weißenburg oder
Lauterburg r), Tabernae (Rheinzabern), Por-
tus (Pfortz), Vicus Julius (Germersheim), Al-
taRipa(Altrip). Die meisten dieser vici hat-
ten in früh- oder spätrömischer Zeit kleinere
römische Besatzungen, in der spätrömi-
schen Zeit nicht nur die Orte am Rhein,
sondern auch im Binnenlande wie Kreuz-
nach, Alzey, Eisenberg( ?) usw., zur Zeit, als
Alamannen und Burgunden ihre Einfälle
in linksrheinisches Gebiet begannen. Im
ganzen aber ist für ein so fruchtbares Gebiet
die Zahl der Dörfer verhältnismäßig klein,
wenn auch noch lange nicht alle bekannt
sein dürften, wie namentlich die weniger
romanisierten Dörfer der Einheimischen.
Diese Erscheinung hängt offenbar mit der
später zu besprechenden Einzelwirtschaft
der villae rusticae zusammen.
Im Dekumatenland liegen die Verhält-
nisse ähnlich, sogar noch ausgeprägter.
In der Ebene und im Gebirge, wo in der
ersten Okkupationszeit oder während der
Limesperiode römische Kohortenkastelle
sich erhoben, sind fast überall aus den
canabae der Kastelle vici entstanden mit
einer buntgemischten Bevölkerung, die
auch viele Veteranen aufwies. Bald tragen
sie alteinheimische Namen, wie Seiopa
(Miltenberg?), Clarenna (Cannstadt), Gri-
nario (Köngen), Sumelocenna (Rotten -
bürg), Brigobane (Hüfingen), oder sie sind
wie der vicus Murrensis (Benningen), Elan-
tiensis (Neckarburken), vielleicht auch der
RÖMISCHES GERMANIEN
vicus Nediensis (Lobenfeld -Neidenstein)
und Senotensis (Pforzheim?) nach Flüssen
oder, wie Mons Piri (Heidelberg - Berg-
heim), nach Analogie von Mons Brisiacus
(Breisach) nach Bergen genannt. Dervicus
Aurelius (Öhringen), Bib( = v)iensis (Oos-
Sandweier), Juliomagus (Schieitheim) usw.
verdanken ihre Bezeichnung besondern
Umständen. Im ganzen ist aber auch hier
die Zahl der Dörfer nicht groß, und vor
allem sind offenbar die vielen kleinen
Dörfchen verschwunden, die in der kelti-
schen und frühgermanischen Zeit bestanden
hatten, abgesehen vom Gebiete der Suebi
Nicretes und Mattiaci, wo auch in römi-
scher Zeit viele kleine Weiler fortdauerten.
Schon oben ist bemerkt worden, daß
schwach besiedeltes Gebiet gleich bei der
Besitzergreifung durch die Römer zur
kaiserlichen Domäne (saltus) erklärt und
an Einzelpächter aufgeteilt wurde. Sogar
die Ländereien der Legionen wurden später
an aktive Soldaten verpachtet, die seit
Septimius Severus außerhalb des Lagers bei
ihren Familien wohnen durften. Alexander
Severus wies den Offizieren und Mann-
schaften der Grenztruppen Grundstücke zu,
die mit der Dienstpflicht auf die Söhne
übergehen, aber nicht an Zivilpersonen ge-
langen durften (vgl. Fabricius, Hist. Ztschr.
98 [1906] Sep. S. 25). Außerdem waren an
den Grenzen Milizverbände einheimischer
Abstammung (gentiles, dediticii usw.) ein-
gerichtet worden, die ihnen verliehene
Ländereien bebauen konnten, aber im Falle
der Gefahr zu den Waffen eilen mußten.
So wurde in all diesen von römischem Militär
besetzten Grenzgegenden eine große Anzahl
kleinerer oder größerer geschlossener Güter
geschaffen, die an coloni oder an veterani
und missicii, später auch an Milizen gegen
bestimmte Verpflichtungen überlassen wur-
den. Dies bestätigen auch die vielen römi-
schen Meierhöfe fast immer des gleichen Ty-
pus, die in Westdeutschland aufgedeckt wor-
den sind. Von den einfachen Hütten der
Viehhirten und von den bescheidenen Meier-
höfen der Kleinbauern bis zu den umfäng-
lichen Gutshöfen mit Herrenhaus, Bad,
Wirtschaftsgebäuden aller Art sind allüber-
all eine Menge Beispiele vorhanden, die im
Grunde stets das gleiche Schema zeigen.
Die Farmen des einfacheren Typus begegnen
in manchen Gegenden in so gleichmäßigen
Abständen, daß an eine geregelte Auf-
messung des Landes gedacht werden muß,
wie sie z. B. auch in unserer südwestafri-
kanischen Kolonie seit dem Aufstand vor
sich ging. Eine Inschrift von Obrigheim
im Neckartal (C. I. L. X. 6488) besagt viel-
leicht, daß ein dortiger Grundbesitzer einem
Merkurtempel 4 Centurien Landes schenkte
( = 800 römische Morgen), und gerade 3 — 4
Centurien scheint in fruchtbarem Gelände
die Normalgröße der mittleren Bauern -
farmen gewesen zu sein (vgl. Korrbl. d. Ges.
Ver. 1908 S. 17). Diese villae rusticae liegen
keineswegs bloß an den römischen Haupt-
straßen, sondern öfters auch abseits der-
selben, nicht selten an alten einheimischen
Wegen, namentlich längs der Flußläufe,
aber immer an sonnigen Plätzchen mit
günstigem Ackerboden und Wiesenflächen
in der Nähe guter und reichlicher Quellen.
Konnten die kleineren Gütchen recht wohl
von den Besitzern selbst mit wenigen
Knechten bewirtschaftet werden, so war
dies bei den großen Gutshöfen ausgeschlos-
sen, die zahlreicher im linksrheinischen Ge-
biet, vereinzelt aber auch im Dekumaten-
land begegnen. Sie werden wohl einhei-
mische Arbeitskräfte aus den nächsten ger-
manischen Dörfern herangezogen haben.
So erklärt sich vielleicht auch zum Teil die
eigentümliche Erscheinung, daß von den
vielen germanischen Dörfchen der Spät-
La Tene-Zeit in den fruchtbareren Teilen
Rheinhessens und Rheinbayerns die mei-
sten in der römischen Zeit verschwinden,
obwohl doch Nemeter und Vangionen von
den Römern in diesem Gebiete belassen
wurden. Ein Teil mag ja in die neuen römi-
schen Städte und vici gezogen sein, viele
wurden aber offenbar durch die großen
Güter in Anspruch genommen und rasch
romanisiert. Ob sie hier in besonderen ein-
heimischen Kolonien in der Nähe der Güter
beisammen wohnten, ist noch nicht ausge-
macht, obwohl anderwärts, z. B. in Frank-
reich und Spanien, manche Dörfer ihre
Namen nachweislich nach dem Gutsherrn
erhalten haben. Der Umstand, daß nicht
selten alamannische und fränkische Dörfer
in nächster Nähe großer römischer Gutsbe-
sitze liegen, dürfte eine gewisse Kontinuität
bestätigen.
RÖMISCHES GERMANIEN
529
Rein germanische Dörfer innerhalb des
Limes aus römischer Zeit sind bis jetzt
überhaupt nur selten nachgewiesen, außer
in der Nähe von römischen Kastellen, wo
sie wie der vicus (MP)aresacensis bei Mainz
zur Besatzung der Auxiliarkastelle herange-
zogen wurden, so auch bei Koblenz -Neuen-
dorf, Urmitz (vgl. auch Ritterling, Bonn.
Jahrb. H. 114 S. 187).] Auch im Gebiete der
Neckarsueben sind sie mehrfach aufge-
funden (so bei Heidelberg, Ladenburg, Groß-
Gerau, vgl. Alt. h. Vorz. V S. 375 f., 411 f.).
Es sind Rundhütten aus Lehmfachwerk
mit Palisadengraben und einer eingefriedig-
ten Hofreite umgeben, ganz entsprechend
der taciteischen Schilderung in der Ger-
mania, bisweilen mit Grubenwohnungen
verbunden (vgl. Mainzer Ztschr. 4 S. 17 f.).
Ganz in gleicher Form wurden sie außerhalb
des Limes bei Gießen und bei Troisdorf an
der Wahner Heide aufgedeckt, noch aus
dem 2. und 3. Jahrh. (Rademacher, Man-
nus 1,836°.; 1909). Wenn im 4. Jahrh.
Ammian(XVII 1, 7)vondenAlamannen am
unteren Main berichtet, daß ihre Häuser
ritu Romano constructa waren, also in
Steinbau, so wird dasselbe erst recht von
vielen linksrheinischen Germanen gelten,
die weit intensiver dem römischen Einfluß
ausgesetzt waren. Nichtsdestoweniger
brachten Burgunden und Alamannen im
5. Jahrh. den germanischen Holzbau wieder
zu Ehren, wie die Schilderung des Venan-
tius Fortunatus von den rheinischen Holz-
häusern mit ihren schönen Lauben zeigt
(vgl. Haupt, Baukunst d. Germanen 1909
S. 66 f.). Dies dürfte auch ein Hauptgrund
sein, warum im Boden so wenige Reste der
Wohnungen aus merovingischer Zeit er-
halten sind.
provincia
IV. Kultur der
Germania.
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die
römische oder germanische Kultur im ein-
zelnen zu schildern, sondern wir wollen nur
die eigentümlichen Mischungserscheinungen
der beiden Kulturen berühren. Und auch
hier können wir nicht alle Stadien der Ro-
manisierung verzeichnen, ebensowenig wie
die mannigfachen lokalen Gestaltungen,
vielmehr möchten wir nur einige wichtigere
Punkte herausheben.
Vor allem steht fest, daß die Romani-
sierung im wesentlichen nur die höheren
Stände und herrschenden Klassen betraf,
während die Masse des Volkes der ange-
borenen Religion und Sprache treu blieb,
wenn sie auch in der äußeren Lebensfüh-
rung manches von der überlegenen römi-
schen Kultur annahm. Nach des Hierony-
mus Zeugnis wurde noch im 4. Jahrh. im
Trevererland Keltisch gesprochen, und auch
die Druidenlehre läßt sich bis in das be-
ginnende Mittelalter verfolgen. Und wie
bei der keltischen, so auch bei der germani-
schen Bevölkerung. Die Grabsteine der Sue-
bi Nicretes in Heidelberg zeigen bis in das
3. — 4. Jahrh. neben den römischen Namen
gut germanische, wenn auch die Ubier sich
mit Stolz Agrippinenses nannten. Und wenn
die matres und die matronae, die Sulevae
usw. besonders häufig im Gebiet der Van-
giones, Suebi Nicretes und Ubii verehrt wur-
den, so ist dies m. E. kein gesteigerter kel-
tischer Einfluß, sondern der Ausfluß echt ger-
manischen Wesens. Diese Gottheiten sind
zwar ebenso in Gallien zu Hause und von der
römisch -keltischen Kultur adoptiert worden
(Matres, Junones, Fatae usw. — Feen usw.),
aber die Germanen haben sie in ähnlicher
Form schon lange vor der Berührung
mit keltisch-römischer Kultur verehrt
(vgl. matres Suebae, Treverae, Octocannae
usw. und die nach Ortsnamen benannten,
v. Grienberger, Eranos Vindobonensis 1893
S. 253 f.) und von keltisch -römischer Kunst
und Kultur meist nur die bildliche Dar-
stellung und die Dedikationsformel ent-
lehnt. Wenn dagegen betont wird, daß in
den Inschriften der Rheinlande germani-
sche Namen selten begegnen, so ist zu be-
denken, daß die meisten Inschriften von
der herrschenden, stärker romanisierten
Klasse herrühren, und daß hinter dem
römischen Namen nicht selten ein guter
germanischer steckt. Auch mit dem Mer-
curius, Mars usw. sind nicht selten ger-
manische Gottheiten gemeint, wie auch
die Inschriften der equites singulares, der
germanischen Reiter der kaiserlichen Leib-
wache in Rom, bezeugen. Daß z. B. unter
dem Mars Leucetius, der von Treverern,
Vangionen, Nemetern verehrt wurde (vgl.
Alt. heidn. Vorz. V S. 112, Westd. Ztschr.
XVII S. 6, 26), eine germanische Gottheit
530
ROSE
(Tiu) zu denken ist, zeigt die Zusammen-
stellung und gemeinsame Verehrung mit
Nemetona, der Stammesgöttin der Ne-
meter. Die Form ist also von den Römern
entlehnt, der Inhalt (die dii patrii) ist ger-
manisch geblieben, während allerdings die
ara Ubiorum, deren Priester ein Sohn des
Segest war, wohl ganz als römischer Kult
zu betrachten ist.
Das Heiligtum des Mars Leucetius und
der Nemetona bei Klein -Winternheim bei
Mainz, offenbar ein Zentralheiligtum der
Vangionen und Nemeter usw., wie auch
bei den Cheruskern und Batavern Stamm -
heiligtümer erwähnt werden, war nach den
Ergebnissen der Ausgrabung nach römi-
schem Beispiel aus Stein errichtet, während
die alten germanischen Haine keine Stein-
tempel kannten. Wenn heute noch das
betreffende Feld auf weithinschauender
Anhöhe bei Klein -Winternheim kurzweg
'Loh' heißt (=Wald, lucus), so ist gar
nicht ausgeschlossen, daß sich darin die
Erinnerung an den heiligen Hain birgt,
ebenso wie der Name des Donnersbergs bei
Finthen, wo ein Heiligtum des Mercurius
stand, und des großen Donnersbergs bei
Kirchheimbolanden auf den Germanengott
Donar hinweisen können, wie auch die
zahlreichen Spenden an Herkules nicht
selten Donar gelten. Auch beim Mercurius
Cimbri(an)us, der auf dem Heiligenberge
bei Heidelberg und auf dem Greinberge bei
Miltenberg verehrt wurde, ist der germani-
sche Ursprung des Kultes außer Zweifel.
Ebenso haben den dis Cassibus am Götzel-
stein bei Neustadt, am Heidenfels bei
Landstuhl und bei Oberklingen im Oden-
wald (Alt. h. Vorz.. V S. 341) sicherlich
ebenso Germanen wie Gallier geopfert. Die
letztgenannten Örtlichkeiten zeichnen sich
durch groteske Felspartien und starke
Quellen aus, also Punkte, wie sie die ger-
manische Naturreligion mit Vorliebe auf-
suchte.
Berühren wir zum Schlüsse noch kurz die
Sitten und Gebräuche der unter
römischem Einfluß stehenden germani-
schen Bevölkerung. Zu Lucanus' Zeit
unterschieden sich noch die Vangionen von
den andern Germanen, die mit langen, eng-
anliegenden Hosen bekleidet waren, durch
weite Pluderhosen nach sarmatischer Art
(Pharsalia I 430 et qui te laxis imitantur
Sarmata bracis Vangiones). Die Sueben
trugen im 1. Jahrh. nach Tacitus' Schilde-
rung und Ausweis der rheinischen Reiter-
grabsteine an der Schläfe oder auf dem
Scheitel einen Haarknoten oder Schopf
(vgl. Katalog des röm.-germ. Zentral -Mu-
seums Nr. 1 191 2, Germanendarstellungen.
S. 13 f.). Späterhin findet sich keine Spur
mehr dieser Eigentümlichkeiten der Tracht,
ebensowenig wie von Waffenbeigaben für
die Toten, die in germanischen Gräbern des
1. Jahrhs. am linken wie rechten Rheinufer
gar nicht selten sind. Der Germane ist ein
friedlicher römischer Bürger geworden, der
sich wie der Römer kleidet und der von dem
stehenden römischen Heer beschützt wird.
Er änderte sogar im 3. Jahrh. mit den Rö-
mern seinen bisherigen Grabritus der Ver-
brennung und ging zur Erdbestattung über,
die von der christlichen Kirche allein an-
erkannt wurde. Aber namentlich bei der
ärmeren Bevölkerungsklasse ist noch lange
ein Unterstrom altgermanischer Sitte zu
verfolgen, der noch die Franken mit ent-
blößten Oberkörpern, wie die alten Germa-
nen, in die Schlacht eilen und auf alamanni-
schem wie fränkischem Boden die Toten
nach altheidnischer Art ausstatten und
gelegentlich noch in Grabhügeln beisetzen
läßt.
F. Hcttner Zur Kultur von Germanien u.
Gallia Belgica; Westd. Ztschr. 2 (1883) S. 1 f.
A. Riese Zur Gesch. des Götterkultus int
rheinischen Germanien; Westd. Ztschr. 17 (1898)
S. 1 — 40. K. Schumacher Die Germania
des Tacitus u. die erhaltenen- Denkmäler ; Mainzer
Ztschr. 4 (1909) S. 1 f. K. Schumacher.
Rose (Rosa). § 1. Die Heckenrose
(R. canina L.) wächst in Mittel- und Nord-
europa überall wild. Für ihre Früchte, die
Hagebutten, haben die germ. Völker
einen gemeinsamen volkstümlichen Namen,
der bis in die Urzeit zurückreicht: ahd.
hiufa f., mhd. hiefe swf., nhd. dial. Hiefe,
Hufe, Hifte; ags. heope swf., rae. hepe, ne.
hep, hip; aschwed. hjupon, nschwed. nypon,
njupon, dän. hyben, norw. nype, dial. njupa,
hjupa (Falk-Torp sv. nype). Danach wird
der Heckenrosenstrauch genannt ahd. hiu-
foltra, hiufaltra swf., hiufolter, hiuf alter
(Björkman ZfdWortf. 2, 222); and. hia-
brämio swm. (Gallee Vorstud. 137) neben
ROSE
53i
hiopo swm.; ags. heopbremel neben br&r,
me. hepelre, heppetre (Mätzner Wb. 2, 478),
ne. hep-, hip-briar, -rose, -tree, -Ihorn
(Britten-Holland, Plantnames 257. 261);
dän. hybentorn, norw. schwed. nypetorn
(Nemnich 2, ii68f.).
§ 2. Die Gartenrosen des klassi-
schen Altertums und des Mittelalters sowie
zahlreiche moderne Rosenarten stammen
von der Essigrose (Rosa gallica L.)
ab, die in Südeuropa und Kleinasien wild
wächst. Die Zentifolie (R. centifolia L.),
Damaszener Rose (R. damascena Mill.) und
die weiße Rose (R. alba L.), die alle wild-
wachsend nicht vorkommen, sind wohl nur
Varietäten oder Bastarde der R. gallica.
§ 3. Gleich der Lilie ist auch die Edel-
rose wahrscheinlich durch die Mönche in
Nordeuropa eingebürgert worden. Sie führt
deshalb, ähnlich wie die Kulturobstarten
(s. Obstbau 8 f.), im Gegensatz zu der Wild-
rose in allen germ. Sprachen den lat.
Namen: ahd. rosa f. (Ahd. Gl. III 595, 12;
weitere Belege bei Björkman ZfdWortf.
6, 194), mhd. nhd. rose f.; mnd. rose, nnd.
rösen; mndl. rose, nndl. roos; ags. rose swf.,
me. rose, ne. rose; spätanord. rosa, rös
(Fritzner Ordbog 3/129), schwed. ros, dän.
rose. Esthn. roos, finn. ruusu, Entlehnun-
gen aus dem German., setzen langes, ge-
schlossenes ö voraus (Nemnich 2, 1167;
W. Thomsen, Einfluß d. germ. Sprachen
auf die finn.-lapp., Halle 1870, S. 51 f.).
Dieses lange ö wird sowohl für anord. rosa,
rös als auch für ags. rose durch metrische
und andere Kriterien erwiesen; vgl. Kock,
Svensk Ljudhistoria 2, 159; Pogatscher,
Lehnw. § 149. (Ne. rose und ndl. roos, bei
denen man eigentlich [ü] erwarten sollte,
sind in ihrer Vokalfärbung durch das Fran-
zösische beeinflußt.) Die Entlehnung ins
Germanische kann also erst stattgefunden
haben, nachdem (im 6. Jh.) vulgärlat. 0
in freier Stellung gelängt war. Im Deut-
schen kann sie, im Unterschied von lat.
schola, vulgärlat. scöla, ahd. scuola, sogar
erst nach der althochdeutschen Diphthon-
gierung von ö zu uo erfolgt sein. In den
beiden karolingischen Garteninventarenvon
812 wird die Lilie, aber nicht die Rose auf-
geführt. Im Capitulare de Villis (Kap. 70)
und in dem Entwurf des St. Galler Kloster -
gartens v. 820 treten beide auf, und Wala-
frid Strabo (f 849) besingt in seinem Hortu-
lus sowohl die Rose als auch die Lilie. (Be-
lege bei Fischer-Benzon, Altd. Gartenfl. 182.
183. 185. 188.) Die Rose dürfte also i m
Zeitalter Karls d. Gr., um 800
etwa, in Deutschland heimisch ge-
worden sein.
§4. In England war sie früher
bekannt. Bereits Aldhelm (Ende 7. Jhs.)
erwähnt in seinem Rätsel De Creatura (Ald-
hclmi Op. ed. Giles S. 271 ff.) V. 15 Rose
und Lilie, und der ags. Bearbeiter zeigt in
seiner erweiterten Umschreibung (Rats. 41,
2 3 ff.) deutlich, daß er die Eigenschaften
beider Pflanzen aus persönlicher Anschau-
ung kennt:
Ic eom on stence strengre [micle]
f>onne ricels o{jj>e rose sy,
[f>e ] on eorf>an tyrf
wynlic weaxeö : ic eom wnestre |>onne heo.
'Ich bin an Geruch [weit] stärker als Weih-
rauch oder die Rose ist, [die . . . .] auf
dem Erdrasen wonniglich wächst: ich bin
schöner als sie.' In den ältesten ags. Glos-
saren aus der 1. Hälfte des 8. Jahrhs. wer-
den Rose und Lilie nicht erwähnt. In den
ags. Arzneibüchern aus dem 10. Jh. ist
von Rosensaft, Rosenblättern und -bluten
sowie von Rosenöl (gerösod ele) mehrfach
die Rede. In den Predigten, insbesondere
bei ^Elfric (um 1000), spielen Rose und
Lilie eine bedeutende Rolle: die Rose ist
wegen ihrer roten Farbe das Symbol des
Märtyrertums, die weiße Lilie das Sinnbild
der Reinheit und Unschuld. Hieraus ergibt
sich zugleich, daß im älteren Mittelalter
nur die rote Rose bekannt war; vgl. auch
Bückling Homilies 7, 30: ,,seo readnes paere
rosan lixe£> on pe". Die weiße Rose wird
zuerst von Albertus Magnus im 13. Jh. er-
wähnt (s. Fischer-Benzon 35 f.).
§ 5. Ein bemerkenswerter Aberglaube
tritt uns in einem ags. Bruchstück (bei
' Cockayne Leechd. III 144, 10 ff.) entgegen:
um zu wissen, ob eine schwangere Frau
einen Knaben oder ein Mädchen gebären
werde, reiche man ihr eine Lilie und eine
Rose zur Auswahl hin; nimmt sie die Lilie,
so wird sie einem Knaben, nimmt sie die
Rose, einem Mädchen das Leben schenken.
Vgl. auch 'Gartenbau' § 31.
Hehn Kulturfianzen u. Haustiere** 243fr. =
825i ff. Dazu Engler u. Schrader ebd.826i ff.
532
RO SENGARTEN— ROSKILDE
W. O. Focke Rosaceae, in Engler u. Prantl
Natürl. Pfianzenfamilien III 3, 47ff. v. Fischer-
Benz on Altdeutsche Gartenflora 34fr. Hoops
Die altengl, Pflanzennamen, Freiburger Diss.
1889, S. 28 f. 67. Johannes Hoops.
Rosengarten. Die Römer feierten im
Mai die rosalia, das Rosenfest, ein privates
Totenfest, an dem man Rosen zu verschen-
ken und auf die Gräber zu legen pflegte; an
diesen fanden auch Totenopfer und Gast-
mäler statt (Marquardt, Handb. d. röm.
Altert.2 VI 310 ff.). So wurden die Be-
gräbnisstätten zum pratum rosarum 'Rosen-
garten'. Wort und Brauch kamen von den
Römern zu den nördlichen Völkern, den
Germanen und Slaven. Das Fest lebt in
dem Rosenfeste, dem Rosensonntag, fort.
Die Bezeichnung Rosengarten ging aber
auf die Friedhöfe und die Aufenthaltsorte
seelischer Wesen über. Noch heute führen
Gottesäcker in der Schweiz und andern
Alpenländern diesen Namen (Schweiz.
Idiot. II 437; Arch. f. RW. III 275 ff.).
Von Oberdeutschland aus verbreitete sich
das Wort fast über ganz Deutschland. Wie
bei den Römern mögen auch bei den Deut-
schen vielfach Festlichkeiten mit dem
Schmücken der Gräber verbunden worden
sein, die schließlich allein noch übrig blie-
ben. So wurde der Rosengarten zum Ver-
sammlungsplatze, an dem, besonders im
Frühjahre, Volksfeste (Kampf zwischen
Sommer und Winter) stattfanden, und der
Name ging zuweilen auch auf Orte über,
die keine Begräbnisstätten waren. Auch
Turniere wurden in ihnen ausgefochten.
Durch die mhd. Dichtung sind besonders
der Rosengarten des Zwergkönigs Laurin
und der große R. bei Worms berühmt ge-
worden.
Uhland Schriften 8, 519 ff. Pfannen-
s c h m i d Das Weihwasser 64 ff. Laistner
Germ. 26, 70 ff. Muiko WuS. II 142 ff.
E. Mogk.
Roskilde, Domkirche zu. §1. Der Dom
wurde zuerst als Holzkirche von König
Harald Blaatand (936 — 985) errichtet und
der heiligen Dreifaltigkeit geweiht. Er
gehörte ursprünglich als Schloßkapelle dem
Königshofe an. In dieser Holzkirche er-
mordete König Knud d. Gr. seinen Schwa-
ger Ulf Järl; und wegen eines ähnlichen
Mordes mußte König Sven Estridsön
(1047 — 1077) dieser Kirche große Summen
spenden, wodurch es ermöglicht wurde, der
inzwischen zum Bischofsitz erkornen Stadt
eine ihrem Range würdige Steinkirche zu
errichten. Der eigentliche Gründer dieser
Steinkirche war Bischof Wilhelm (f 1076),
der das Chor der neuen Kirche errichtete.
Es stürzte aber wieder ein, und erst Wil-
helms Nachfolger, Sven Norbagge, voll-
endete die Kirche. Sie war aus Kalkstein
(„Fraadsten") errichtet, einer Steinart, die
in der Nähe von Roskilde vorkommt. Diese
(ältere) Kirche war romanisch, hatte vier-
seitige Pfeiler und eine flache Holzdecke.
Sie war etwas schmäler und kürzer als die
jetzige. Man weiß, daß sie mit Marmor-
säulen und Freskomalereien geschmückt
war.
Nachdem es dem Bischof gelungen, den
Kopf des heiligen Papstes Lucius I. (252 bis
253) durch die römische Kurie zu erwerben,
wurde die Kirche am 25. August 1081 von
Bischof Sven diesem Heiligen geweiht.
Doch sollte bald auch diese Kirche einer
größeren weichen. Bischof Absalon (1 1 58
bis 1191) faßte den Plan zu einem Neubau
in Backstein, einem damals erst neuerdings
in Dänemark eingeführten Material. Der
eigentliche Erbauer der jetzigen Kirche aber
war Absalons Nachfolger und Verwandter,
der Bischof Peder Sunesön (1 191 — 1214).
Er gehörte, wie sein Vorgänger, dem bau-
lustigen Geschlecht der Hvides an, das so
viele der ältesten Steinkirchen Dänemarks
errichtet hat. Die frühere Annahme, zu
deren Vertretern auch der verstorbene
Baurat F. Adler gehörte, daß nämlich die
Backsteinkirche erst nach dem Brande von
1234 erstanden sei, läßt sich nach der gründ-
lichen Untersuchung Julius Langes kaum
mehr aufrecht erhalten, indem dieser nach-
gewiesen hat, daß eine ursprüngliche Fen-
steranordnung mit einem Fenster in jeder
Travee des oberen Chorumganges, die
später mit einer dreifenstrigen (zwei kleinen
Seiten- und einem größeren Mittelfenster)
vertauscht wurde, durch die- persönlichen
freundschaftlichen Beziehungen Peder Su-
kesöns zu Bischof Stephan von Tournay
veranlaßt worden ist. Diese Anordnung
entspricht nämlich derjenigen vollkommen,
die Bischof Stephan für die von ihm er-
baute Chapelle de St. Vincent angewandt
Tafel 44.
Rössener Typus.
Tongefäße aus den Hockergräbern von Rossen, Kr. Merseburg. Etwa x/4 bis J/3 nat. Gr.
Nach. Prähistorische Zeitschrift I.
Reallexikon der g-erm. Altertumskunde. III. Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
RÖSSENER TYPUS— ROTHER
53;
hatte, sowie auch andere Ähnlichkeiten
zwischen der Kathedrale zu Tournay und
dem Dom von Roskilde bestehen. Da nun
jede Verbindung mit Tournay beim Tode
Peders 12 14 aufhört und die späteren Teile
der Kirche keine Ähnlichkeit mit der Ka-
thedrale von Tournay zeigen, so muß der
Bau der älteren Teile der Backsteinkirche
zwischen 1 191 und 12 14 erfolgt sein. Die
Schiefstellung der östlichen Teile der
Kirche den westlichen gegenüber sowie
gewisse Unregelmäßigkeiten in den mitt-
leren Teilen der Kirche weisen darauf hin,
daß diese nicht, wie gewöhnlich, von 0.
nach W. aufgeführt wurde, sondern daß
man den Bau von den beiden Endpunkten
gleichzeitig angefangen hat, was sich durch
die fortwährende Existenz und Benutzung
der älteren Kalksteinkirche während des
Neubaues natürlich erklären läßt. In dem
ursprünglichen Plan der Kirche war auch
ein stark ausladendes Querhaus enthalten,
das aber später geschleift und durch die
jetzigen Giebel der Vierung in der Linie
der Seitenschiffe ersetzt wurde. Die oben
beschriebenen Teile der Kirche gehören
ihrer Zeit nach dem Übergangstil an. Die
weitere Entwicklung der gotischen Teile
der Kirche, die in die Zeit nach dem Brande
von 1234 fallen, liegen außerhalb des Rah-
mens unserer Betrachtung.
Julius Lange Udvalgte skrifter. Kor-
n e r u p Roskilde Domkirke. Dietrichson.
Rössener Typus. § 1. Der R. T. ist eine
nord-, mittel- und westdeutsche neoli-
thische Kulturgruppe, benannt nachdem
großen Flachgräberfeld mit Hockerskelet-
ten von Rossen a. d. Saale (oberhalb Merse-
burg, Prov. Sachsen), dessen Inhalt größten-
teils das Museum für Völkerkunde Berlin
bewahrt. Die keramischen Hauptformen
(s. Tafel 44) sind verschieden große, urnen-
förmige Vasen mit kleinem Fuß und gut
abgesetztem Hals, ähnliche fußlose, dann
sphärische Gefäße, große weite Töpfe mit
hemisphärischem Körper und weitem Hals,
endlich bauchige Flaschen mit ziemlich
engem, nicht abgesetztem Hals und mehre-
ren Henkeln. Das reiche und charakteristi-
sche, tief eingestochene und weiß aus-
gefüllte Ornament der größeren Gefäße
besteht häufig aus parallelen Zickzacklinien
(in Bändern oder kürzeren Reihen), aus
flächenfüllenden schrägen Linien und
Punktreihen. Auch Gliederung der Zonen
in Felder und fransenartiger unterer Ab-
schluß der verzierten Gefäßflächen findet
sich und erinnert stark an die Ornamentik
der nordwestdeutschen megalithischen Grä-
ber. Die Vermutung, daß in den Gefäß -
formen Metallnachbildung zu erkennen sei,
dürfte sich nicht bewähren; dagegen ist zu-
treffend bemerkt worden, daß das Orna-
ment an Korbflechterei erinnert.
§ 2. Unter den Nebenfunden ragen die
Schmucksachen und unter diesen schöne,
schwere Marmorarmbänder hervor. Auch
Ketten aus Muschel- und Steinperlen tru-
gen die Leichen; das Metall (Kupfer) spielt
dagegen noch keine Rolle. Die Steinwerk-
zeuge und Steinwaffen sind altertümliche
Typen: einerseits flache, anderseits hoch-
gewölbte Hacken, durchbohrte, plumpe,
fast konische Äxte, Flintmesser und trapez-
förmige Flintpfeilspitzen. Sie gemahnen
an Begleitformen der Bandkeramik, wel-
cher man den R. T. (stilistisch mit Unrecht)
angeschlossen hat. Außer in Gräbern findet
sich der R. T. an Wohnplätzen, meist in
Herdgruben, seltener in Pfahlbauten, Höh-
len usw. Sein Gebiet umfaßt in allerdings
sehr ungleicher Stärke, zum Teil nur mit
einzelnen Fundstücken, Elsaß -Lothringen,
Baden, Württemberg, Bayern, Hessen -
Darmstadt, Hessen -Nassau, Westfalen, die
mitteldeutschen Staaten, die Provinz Sach-
sen und Hannover.
A. G ö t z e ZfEthn. 1900, 237 — 253. P. Rei-
necke Westd. Ztschr. 19, 243. C. Schuch-
hardt Prähist. Z. 1, 46. M. Hoernes.
Rother. § 1. Der Held des ersten deut-
schen Spielmannsepos (c. 1150). Die
Brautwerbung, bis V. 2942, steht in der
Reihe der spielmännischen Entführungs-
fabeln; das besondere Motiv ist der Deck-
name, der den Helden unerkannt in die
Kammer der Jungfrau führt und das Ge-
ständnis ihrer Liebe vernehmen läßt. Der
heroische Gehalt, den der R. vor den andern
Brautfahrtepen voraus hat, beruht auf dem
mit der Werbung verflochtenen Dienst -
mannendrama (Berhter und seine Söhne),
und dieses verdankt seine Entfaltung einer
freien Nachdichtung des Wolfdietrich (Berh-
tung und seine Söhne). Im übrigen sieht
das Material des R. nach spielmännischer
534
ROTLAUF
Neuschöpfung aus. Manche nehmen an,
daß sich im R. eine altlangobardische Sage
fortsetze, K. Autharis Besuch am Baiern-
hofe (Paulus Diac. III 30), später über-
tragen auf K. Rothari (f 650). Die Ähnlich-
keit ist kaum nah genug: bei Authari han-
delt es sich nicht um Brautwerbung, und
R. gibt sich nicht als Boten aus. Auch kann
man in dieser Chronistenerzählung keinen
Liedstoff sehen, sie hat weder den Wurf
eines Heldengedichtes noch eines spiel -
männischen Abenteuers, nicht einmal die
Entlehnung einzelner Mimuszüge, wie bei
Chlodwigs Werbung, ist notwendig anzu-
nehmen. Eine 'Autharisage' ist demnach
unerwiesen, und damit verliert die Um-
bildung dieser Anekdote zur R. -Fabel ihren
Boden. Die Riesen des R. sehen mehr nach
jungen französischen Vorbildern aus als
nach altem langobardischem Sagengute.
Dann wird man auch auf die Namensgleich-
heit Rother: Rothari kein Gewicht legen.
§ 2. Eine zweite Streitfrage ist die, ob
die Osanctrixwerbung der Ps. c. 29 ff. eine
altertümlichere Sagenform biete. Wer an
den langobardischen Ursprung glaubt, muß
dies verneinen; denn die Ähnlichkeit mit
Authari ist gleich Null. Aber auch der
Sagabericht in sich selbst zeigt verräte-
rische Symptome von Zertrümmerungeines
reicheren Ganzen und Neuflickung in enge-
rem Rahmen. Junges Detail stimmt zum
R., während zugleich das allgemeine Braut-
fahrtschema beispiellos überschritten wird;
List und Gewalt spielen unstät durchein-
ander, die ideale Zeit ist abnorm gehand-
habt. Man muß wohl auf eine pathologi-
sche Fortsetzung des wohlgewachsenen
Epos schließen; ein nd. Lied mag Mittel-
stufe gewesen sein. (Die beiden Texte der
Saga entspringen derselben deutschen
Quelle, der längere soll den kürzeren be-
richtigen.) Eine Grundform ohne Einfluß des
Wolfdietrich und ohne Kreuzzugskostüm
wird somit durch die Ps. nicht verbürgt.
Daß erst der nd. Umdichter den Wilzen-
könig öserich, Attilas Schwäher, als Helden
einsetzte, ist wahrscheinlicher als die Ver-
tauschung Oserichs mit einem sonst ganz
unbekannten Rother durch das hd. Epos.
Symons PGrundr. 3 § 61 ; dazu Paul ßs.
und NL. 310 ff. B o e r Arkiv 17, 346 ff. Roe-
d i g e r Ergebn. der germanist. Wissensch. 580.
Bertelsen Didrik af Berns Saga 30 ff.
Deutschbein Stud. z. Sagengesch. Eng-
lands 36. 54. B a e s e c k e Münchener Oswald
290 f. A. Heusler.
Rotlauf, Rose, Erysipel. Bei dieser
Krankheit, die mit heftigem Fieber und
Schüttelfrost einhergeht, war die brennende
Röte neben dem Weiterumsichgreifen das
auffallendste Symptom, daher wylde füre,
wildsz fewr, ags. wilde fyr und wegen des
Weiterkriechens in der Haut flechtindez
fiur, flechtendez ftur, später das roit lauff;
wegen des Schreckens und der Gefährlich-
keit auch das frysim, freyschum. Mnd. trifft
man endlich die Bezeichnung roose und
nachdem vorher in Vermischung mit Ergo-
tismus (s. Mutterkornbrand) das
Leiden auch zu dem hl. Antonius, dem
großen Patron aller Hautleiden, in Be-
ziehung getreten war als sant Anthony
plag, sant Anthonien rauch, sint Antonii
vier (M. Heyne, DHausaltert. III 133).
Auch die Bezeichnungen das schön und
das gesegnet sind wie alles Vorhergehende
vor dem Ende des Mittelalters nicht zu be-
legen. Dagegen ist im angelsächsischen
öme oder plur. öman eine geläufige Bezeich-
nung für Erysipelas, die im an. ämu-sött der
Sturlungasaga ihre Parallele findet. Von
Heilmitteln wid omum, wiß celces cynnes
omum I wiß omena ^eswelle, wiß hatuni
omum oder seondum omum handelt der
große Abschnitt 39 des I. Laeceboc Balds
und 4 Lacnunga (57, 58, 109 u. 110; vgl.
Cockayne Leechdoms II 98 — 105; III 42 f.
u. 70 f. und Leonhardi, Bibl. d. ags. Pros.
VI 30 f., 129 f. u. 150), die allerdings zum
Teil sich decken. Hier finden wir neben der
Besprechung die uralte Regenwurmbehand-
lung (daher der Regenwurm ämumadkr
,,Erysipel-Wurm" geradezu genannt), die
Einpackung in warmen Tierdünger, ge-
pulvertes Schwalbennest und manches wei-
tere Absonderliche, aber auch das Bad in
Wasser, gewärmt mit glühendem Eisen, und
eiskaltes Baden, bis die Hitze verschwunden
ist. Hier finden wir auch in „bancoße, ßcetis
oman" die Vorstellung, daß das Erysipel
gern am Bein vorkommt, was der Erzählung
der Sturlungasaga entspricht.
G r ö n Altn. Hlknde. (Janus 1908, S.-A. 85 /).
H ö f 1 e r Krankheitsnamenbuch 594. J o h.
G e 1 d n e r Altengl. Krankheitsnamen III.
1908 S. 10 — 12. Sudhoff.
POYTIKAEIOI
535
PouxtxXsioi. Auf der Karte des Pto-
lemäus II II, 7 steht dieser Name zwischen
der Mündung der Weichsel und des Ouia-
806a? 7roxa[i.6c, also an einer Stelle, wo uns
durch andere Quellen bestimmt Rugier be-
zeugt sind; s. diese. Auch PoutixXsioi ist
wohl aus PouYixXsioi verderbt durch eine
auch sonst oft vorkommende Verwechslung
von T und T; und dies scheint eine Bil-
dung mit kombiniertem Deminutivsuffix
zu sein ähnlich got. ainakls 'vereinsamt',
as. nessikli{n) 'Würmchen' und anderem
bei Kluge Nom. Stammb. 2 6$. Der
Name kann scherzhaften Ursprungs sein
und davon ausgehen, daß sich schon die
einfachere Form des Volksnamens als
'Roggenkörner' verstehen ließ, eine Ver-
mutung, zu der lit. rugys 'Roggenkorn',
Plur. rugiai 'Roggen' Anlaß gibt. An Ver-
derbnis aus ToupxtXsioi und Zusammen-
hang mit den Torcilingi ist bei P. kaum
zu denken; s. diese. R. Much.
Hoops, Reallexikon. III.
35
Systematisches Register zu Band III.
Das Register stellt nur die im dritten Band enthaltenen Stichwörter zu sachlichen Gruppen zusammen.
Ein systematisches und ein alphabetisches Gesamt register werden am Schlüsse des Werkes
veröffentlicht werden.
Aberglaube
s. Mythus und Aberglaube
Agrarwesen
s. auch Kulturpflanzen
Landleihe
Mark
Markland
Obstbau
ödal
ornum
Reebningsverfahren
Reihendorf
Rodung
Archäologie
s. auch Befestigungswesen
Kjökkenmöddinger
Königshöfe
Kugelamphoren
Kupferzeit
Langobardische Funde
La-Tene-Zeit
Lausitzer Typus
Mäanderverzierung
Megalithgräber
Merowingische Funde
Mesolithische Zeit
Michelsberger Typus
Mondsee-Gruppe
Neolithische Zeit
Nöstvet -Typus
Oberflacht
Paläolithische Zeit
Platenitzer Typus
Rassenfragen
Römische Funde
Römisches Germanien
Rössener Typus
Badewesen
Kräuterbad
Lauge
Baukunst
s. auch Hausbau, Kirchen-
bau
Kirkwall, Magnuskathe-
drale
Kloster
Köln, Pantaleonskirche
Kuppel
Laufgang
Lorsch, Abtei
Lund, Dom
Mauertechnik
Menhir
Mettlach, „alter Turm"
Metz, St. Peterskirche
Michelstadt, Basilika
Mosaik
Münster, Klosterkirche
Nordische Baukunst
Nymwegen, Kaiserpfalz
Pfalz
Pferdekopf
Quedlinburg, Wiperti-
krypta
Reich enau, Stiftskirche
Roskilde, Domkirche
Befestigungswesen
Knick
Königshöfe
Kyklopische Mauern
Landwehren
Lehmbau
Loose (curtis Losa)
Mauer
Moated Mounds
Oberaden
Pöhlde
Bestattungswesen
s. Totenbestattung
Bewaffnung
s. Waffen
Christentum
s. Kirche, Kirchenbau
Chronologie
Kalender
Lunarbuchstaben
Monate
Mondzirkel
Quatember
Familie
s. auch Rechtswesen
Mißheirat
Mutterrecht
Neugeborene
Pflegekindschaft
Polygamie
Raubehe
Feste
Ostern
Flüsse
s. Geographie
Gefäße
Kannen
Kelchförmige Tongeräte
Kessel
Kugelamphoren
SYSTEMATISCHES REGISTER ZU BAND III
537
Gefolgschaft
s. Lehnswesen, Staatsver-
fassung
Geographie
s. auch Stammeskunde
KaXtcfta
KavSouov
Kaviioißte
Kappooouvov
Kaaoupyi*
KeXau.avxia
Koivoxvov
KoXoqxopov
Kopioopyi?
Lagnus
Latris
Aouyioouvov
Aouvot okrt
Aouic^poopöov
Lupia
Mapvocu-avls Xijxr^v
Marus
MijXißoxov opo?
Melsyagum
Metia
Metuonis
Moenus
Morimarusa
Myrkvich
Nabalia
Nicer
NoU-lST^plOV
Outaooua?
Ouißavxauaptov
Oui'Spos
Regino
Retico
Rhenus
Geräte
s. auch Gefäße, Werk-
zeuge
Kelle
Kessel
Löffel
Mörser
Mühle
Nadel
Netz
Pfanne
Pfriemen
Geschichtschreibung
Liutprand von Cremona
Nennius
Nithard
Notker
Paulus Diakonus
Ratpert
Regino von Prüm
Rimbert
Gewerbe
Kaufmann
Krämer
Mäkler
Gewichte
s. Maße, Münzwesen
Handel
Kauf
Kauffriede
Kaufhaus
Kaufmann
Kaufmannsgenossen -
schaft
Kommissionsgeschäft
Krämer
Mäkler
Markt
Marktfriede
Marktgericht
Marktrecht
Meßgerichte
Hausbau
s. auch Hauswesen
Kacheln
Kalk
Kammer
Kamin
Laube
Lehmbau
Lehmverputz
Leiter
Mauer
Mörtel
Pfosten
Haustiere
Katze
Kleinviehzucht
Pfau
Pferd
Rind
Hauswesen
s. auch Hausbau
Keller
Korb
Küche
Löffel
Marke
Mörser
Nähen
Ofen
Pferdestall
Heerwesen
Krieg
Kriegführung
Kriegsflotte
Kriegsgefangenschaft
Heldensage
Kudrun
Nibelunge
Offa
Orendel
Ortnid
Rother
Kirche
Kapitel
Kirche
Kirchliche Gerichtsbar-
keit
Kirchengut
Kirchenrecht
Kirchensteuer
Kirchenverfassung
Kirchenzehnte
Kloster
Kreuz
Patronat
Peterspfennig
Pfarrei
Pfründe
Religionsverbrechen
Reliquiar
Reliquienverehrung
Kirchenbau
s. auch Baukunst
Kapelle
Kreuzgang
538
SYSTEMATISCHES REGISTER ZU BAND III
Kreuzgewölbe
Kammin, Kordula-
Mathematik
Kreuzhaus
schrein im Dom
Rechenkunst
Krypta
Kannen
Lettner
Kelchförmige Tongeräte
Medizin
Martyrion
Kelle
Kaltwasserkur
Oratorium
Keramik
Knochenbrüche
Portal
Kerbschnitt
Kopfschmerzen
Prothesis
Kessel
Krampf
Kinderspielzeug
Krankenbesuche
Kleidung
Kivik, Grabdenkmal
Krankenhäuser
s. auch Körperpflege
Kreuz
Krankenpflege
Kleiderfarbe
Kreuzigung Christi
Krankheit
Kleiderstoffe
Kugelamphoren
Kräuterwein
Rock-
Kunstgewerbe
Krebs
Lederschnitt
Kropf
Körperpflege
Löwendarstellungen
Krücken
s. auch Badewesen,
Mäanderverzierung
Krüppel
Medizin
Malerei
Lahmheit
Kamm
Niello
Latwerge
Kinnbart
Plastik
Leberflecken
Körperflege
Räuchergefäße
Leberleiden
Kräuterbad
Lungenentzündung
Leibesübungen
Landwirtschaft
Magenleiden
Leichdorn
s. Agrarwesen, Haustiere,
Masern
Massage
Nagelpflege
Kulturpflanzen
Milzleiden
Mißgeburten
Neugeborene
Mumps
Ohrreinigung
Lehnswesen
Mutterkornkrankheit
Pinzette
s. auch Staatsverfassung
Ohnmacht
Rasieren
Kronvasallen
Pest
Rasiermesser
laenshaerra
Räucherungen
laensmann
Rotlauf
Krankheiten s. Medizin
Lehnrecht
Lehnswesen
Münzwesen
Kulturpflanzen
Ministerialen
Karlspfund, Karlslot
Mispel
Kaufmannsgewicht
Mohn
Maße u. Gewichte
Kugildi
Möhre
Klafter
Längenmaße
Myrrhe
Korn
Mancus
Myrte
Längenmaße
Münze
Nessel
Last
Münzer, Münzmeister
Obstbau
Leuca, leuga, leuua
Münzerneuerung, Münz
Pastinak
Lot
verruf
Pfirsich
Maße
Münzfälschung
Pflaume
Malter
Münzfuß
Quitte
Mäna3armatr
Münzgerechtigkeit
Roggen
Mark
Münzgewicht
Rose
Meile
Münzgewinn, Münz-
Meiler
nutzen
Kunst, Kunstgewerbe
Metze
Münznamen
s. auch Archäologie, Bau-
Mutt
Münzstätte
kunst
Ör
Münzstoff
Kaiserstuhl
Örtug
Münzwert
SYSTEMATISCHES REGISTER ZU BAND III
539
Münzwesen
Ragnarök
Lex Salica
Ör
Rän
Lex Saxonum
Ort
Religion
Magnus Häkonarson
Riesen
Malbergische Glosse
Musik
Rindr
Nordische Rechtsdenk
Lektionston
Rodensteiner
mal er
Musik
Rosengarten
Östgötalagen
Musikinstrumente
Neumen
Nahrungsmittel
Rechtswesen
Orgel
Käse
s. auch Agrarwesen,
Knochenmark
Familie, Handel,
Mythus u. Aberglaube
Lütertranc
Rechtsdenkmäler,
Käri
Mehl
Ständewesen, Staats-
Korndämonen
Met
verfassung
Logi
Milch
Kanonisches Recht
Lofn
Moratum, Moraz
Kauffriede
Loki
Mus
Klage
Magni und Modi
Muscheln
Königsgericht
Mahr
Nachtisch
Körperverletzung
Mars Thingsus
Nahrung
Ladung
Meerweiber
Obstbau
Landesverrat
Menschenopfer
Obstwein
Leibesstrafen
Mercurius
Öl
Leumund
Midgardr
Pilze
Liegenschaftsprozeß
Miögardsormr, Midgards-
Rauchfleisch
Marke
schlange
Marktfriede
Mimir
Öffentliches Leben
Marktgericht
Mimisbrunnen
s. Staatsverfassung
Marktrecht
Minnetrunk
Meineid
Mistel
Ornamentik
Meßgerichte
Monddämonen
Mäanderverzierung
Miete
Mörnir (M0rnir)
Ornamentik
Mittäterschaft
Muspell
Mutterrecht
Mythologie
Pflanzen
Notwehr
Mythus
Nanna
s. Kulturpflanzen
Mistel
Notzucht
ödal
Nehalennia
Neptunus
Nerthus
Philosophie
Philosophie
Ödr
Pacht
Privatgerichte
Neunzahl
Plastik
Racherecht
NidhQggr
s. Kunst
Rädern
Niflheimr
Raub
Nixen
Rechtsdenkmäler
Raubehe
NJQrdr
Leges Langobardorum
Rechtsfähigkeit
Nobishaus
Leges Romanae
Rechtsschutz
Nornen
Leges Visigothorum
Rechtssymbole
Oberon
Lex Alamannorum
Rechtszug
Odysseus
Lex Angliorum et Weri-
Religionsverbrechen
Opfer
norum
Richter
Phallusdienst
Lex Baiuwariorum
Rodung
Phol
Lex Burgundionum
Priester
Lex Frisionum
Schiffs- u. Seewesen
Priesterin
Lex Ribuaria
Kahn
H o o p s , Reallexikon. III.
36
540
SYSTEMATISCHES REGISTER ZU BAND III
Kompaß
Staxnmeskunde
Ständewesen
Kriegsflotte
KaXouxwves
Kriegsgefangenschaft
Lavieren
Ka[iirot
Laten, Liten
Leuchtturm
Kapixavoi
Leibeigene
Lotse
Kelten
Leudes
Mast
Kimbern
Markgenossenschaft
Reeder
KoßavSoi
Ministerialen
Remen
KopXOVTOl
Koi>piU)V££
Tiere
Schmuck
Krimgoten
Krammetsvogel
Ohrschmuck
Lakringen
Krebs
Perlen
Langobarden
Möwe
Lemovii
Nachtigall
Schriftwesen
Ligurer
Pfau
Nordische Schrift
Lugier
Siedlungswesen
Mark
Markland
Reihendorf
Mainsueben
Manimi
Totenbestattung
Körpergräber
Markomannen
Mocpoutvyoi
Megalithgräber
Moorleichen
Rodung
Marsaci
Nachbestattungen
Marsen
Reihengräber
Staatsverfassung u. -Ver-
Marsigni
Römergräber
waltung
Mattiaci
s. auch Ständewesen
Mouy&«)VES
Verkehrswesen
Kaiser
Myrgingas
s. Handel
Kanzleiwesen
Naharvali
Kapitularien
Naristi
Verwaltung
König
Neckarsueben
s. Staatsverfassung u.
Königshort
Nemetes
-Verwaltung
Königskrönung
Königswahl
konungstekja
Kronvasallen
Nsptepeavoi
Nervier
Nordgermanen
Nordschwaben
Viehzucht
s. auch Haustiere
Kleinviehzucht
laenshserra
Norweger
Waffen
laensmann
Nuithones
Keule
Landleihe
"Oßiöi
Köcher
Lehnsrecht
Osi
Panzer
Lehnswesen
Ostgoten
Pfeilspitzen
lendrmaör
'Out'pouvot
Queraxt
Markland
'Ouiaßoup'j'Wi
Medem
Oxiones
Werkzeuge
Meier
Pannonier
Nadel
Ministerialen
Peucini
Nagel
Missus
Quaden
Pfriemen
Ostarstuopha
Raetobarii
Pacht
Reudigni
Wohnungswesen
Pfalzgraf
'PouTixXetoi
s. Hausbau, Hauswesen
Universify of Toronto
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